3641/2020
Controllingbericht zum 1. Gleichstellungsplan für 2019 - 2023
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Beschlussvorlage Ausschuss
14065 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
I/11/110/4
Vorlagen-Nummer
3641/2020
Freigabedatum 05.02.2021
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Controllingbericht zum 1. Gleichstellungsplan für 2019 - 2023
Beschlussorgan
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
Gremium Datum
Beschluss:
Der Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales beschließt den
ersten Controllingbericht zum 1. Gleichstellungsplan 2019 – 2023 „Auf geht´s – nach oben!“
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 08.03.2021
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 28.05.2021
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuregelung des Gleichstellungsrechts am 15.12.2016 wurde das
Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG) reformiert und der Frauenförderplan in einen Gleichstel-
lungsplan umbenannt.
In seiner Sitzung am 18.12.2018 hat der Rat den 1. Gleichstellungsplan 2019 – 2023 mit insgesamt
34 Projekten und Maßnahmen beschlossen.
Entsprechend § 5 Abs. 7 des Gesetzes zur Gleichstellung von Frauen und Männern für das Land
Nordrhein-Westfalen (LGG) ist die Zielerreichung des Gleichstellungsplans nach spätestens zwei
Jahren zu überprüfen. Wird dabei erkennbar, dass die vereinbarten Ziele nicht erreicht werden, sind
Maßnahmen entsprechend anzupassen bzw. zu ergänzen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, über den Stand der Zielerreichung und Umsetzung der Maßnah-
men und Projekte des Gleichstellungsplans zu berichten.
Der erste Controllingbericht gliedert sich in drei Teile:
1. Aktuelle Entwicklungen seit Inkrafttreten des Gleichstellungsplans am 01.01.2019
2. Die wichtigsten Kennzahlen
3. Sachstand zur Umsetzung der 34 Projekte und Maßnahmen innerhalb des Gleichstellungs-
plans
Unter Berücksichtigung der Zielvorgaben aus dem LGG und der vorgenommenen Datenanalyse zur
Beschäftigtenstruktur zeigt sich eine grundsätzlich positive Langzeitentwicklung. Insbesondere erge-
ben sich nach aktuellem Sachstand keine Hinweise darauf, dass die Zielvorgaben durch die be-
schlossenen personellen, organisatorischen und fortbildenden Maßnahmen nicht erreicht werden
könnten.
1. Aktuelle Entwicklungen seit Inkrafttreten des Gleichstellungsplans am 01.01.2019:
Bündnis BerufLeben
Anfang 2020 haben sich das Amt für Personal- und Verwaltungsmanagement und das Amt für
Gleichstellung von Frauen und Männern zu einer strategischen Partnerschaft zusammengetan.
In der Lenkungsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern beider Ämter werden in enger Abstimmung
strategische Entscheidungen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie getroffen. Die Um-
setzung der Vereinbarkeitsthemen erfolgt in dem neu gegründeten dreiköpfigen Projektteam Bündnis
BerufLeben.
Ein wichtiges Arbeitsergebnis des Bündnisses BerufLeben war im Juni 2020 die Zertifizierung der
Stadt Köln als familienfreundliches Unternehmen durch die berufundfamilie Service GmbH. In der
Zielvereinbarung zur Erlangung des Zertifikats wurden die folgenden Handlungsfelder festgelegt, de-
ren Zielerreichung ab 2021 jährlich dokumentiert wird.
3
1. Arbeitszeit
2. Arbeitsorganisation
3. Arbeitsort
4. Information und Kommunikation
5. Führung
6. Personalentwicklung
7. Entgeltbestandteile und geldwerte Leistungen (aktuell keine Ziele vereinbart)
8. Service für Familien
Schnittstellen
In Bezug auf die vom Rat beschlossenen Maßnahmen und Projekte des Gleichstellungsplans 2019-
2023 ergeben sich Schnittstellen zu den acht Handlungsfeldern des audit berufundfamilie.
So enthält der Gleichstellungsplan zahlreiche Maßnahmen und Projekte, die in ähnlicher Form und
zum Teil sogar gleichlautend auch in der Zielvereinbarung zum audit zu finden sind.
Nachfolgend zwei Beispiele aus verschiedenen Handlungsfeldern:
Gleichstellungsplan Zielvereinbarung audit berufund-
familie
1. Handlungsfeld Flexibilisierung von Arbeit Arbeitsort
Zielbezifferung 4.4.1 3.1
Zielbezeichnung Ausweitung Homeoffice bzw.
mobiles Arbeiten
Bewusster Umgang mit und Flexibili-
sierung von mobilem Arbeiten/
Homeoffice
Zielplanung 2019 2022
2. Handlungsfeld Ausbau Kinderbetreuung Service für Familien
Zielbezifferung 4.5.1 8.1.3
Zielbezeichnung Kitaplätze (vom Säugling bis
zur Einschulung)
Aufbau eines betrieblichen Angebo-
tes an Kita-Betreuungsplätzen
Zielplanung Nicht festgelegt 2022
Zielplanung
Der Gleichstellungsplan beinhaltet in Anlage 2 eine Zeit-Maßnahmen-Planung zur Umsetzung in den
Jahren 2019 bis 2023.
Die vertiefte und konzeptionelle Bearbeitung der Vereinbarkeitsthemen durch das Bündnis BerufLe-
ben erfordert nun eine Harmonisierung der zeitlichen Planung im Bereich der Schnittstellen. Aus die-
sem Grund wird für die entsprechenden Maßnahmen und Projekte die erweiterte Zielplanung des
Bündnisses BerufLeben zugrunde gelegt. In Anlage 9 des Controlling-Berichts: „Umsetzung der Maß-
nahmen und Projekte“ wird auf die ggf. angepasste Zeitschiene jeweils gesondert hingewiesen.
Total E-Quality-Award
Bereits zum 3. Mal wurde die Stadt Köln im November 2019 mit dem Siegel TOTAL-E-QUALITY aus-
gezeichnet. Mit der Verleihung des Prädikats durch den gemeinnützigen Verein "TOTAL E-QUALITY
Deutschland e.V." ist das erfolgreiche und nachhaltige Engagement der Stadt Köln für die Chancen-
gleichheit von Frauen und Männern im Beruf honoriert worden. Seit 2016 wird das Siegel zusätzlich
mit dem Prädikat Diversity (für gelebte Vielfalt) verliehen.
Die beiden Prädikate zeichnen Unternehmen aus, die sich in Wirtschaft, Wissenschaft und Politik für
4
die Etablierung und nachhaltige Chancengleichheit von Frauen und Männern einsetzen – sowie sich
im gesamten Bereich Diversity engagieren. Mit dem Erhalt geht die Stadt Köln erneut die Selbstver-
pflichtung ein, die Chancengleichheit als Unternehmensgrundsatz weiter umzusetzen und auszubau-
en.
Insbesondere das umfangreiche Qualifizierungs- und Personalentwicklungsprogramm für Frauen so-
wie die große Bandbreite an flexiblen Arbeitszeitmodellen und den damit verbundenen Möglichkeiten
zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf hat die Jury überzeugt.
Corona und der Einfluss der Pandemie auf den Gleichstellungsplan
Die Corona Pandemie hat 2020 maßgeblichen Einfluss auf die Maßnahmen und Projekte zur Zieler-
reichung des 1. Gleichstellungsplans genommen.
Unvermittelt standen Mitarbeitende und Führungskräfte vor der Herausforderung, ihre Arbeit neu
strukturieren und an völlig veränderte Gegebenheiten und Rahmenbedingungen anpassen zu müs-
sen.
In vielen Dienststellen mussten Mitarbeitende zudem ihr „Tagesgeschäft“ hinten anstellen, um kon-
krete und dringend erforderliche Unterstützung zur Bewältigung der Corona-Pandemie zu leisten.
In der Folge ergeben sich auch in der Umsetzung der vom Rat beschlossenen Aufgaben und Projekte
zum Teil zeitliche Verzögerungen.
Betroffen sind hier vor allem Qualifizierungs- und Personalentwicklungsmaßnahmen, die in der Kürze
der Zeit nicht vollständig von den geplanten Präsenzveranstaltungen auf digitale Formate umgestellt
werden konnten. In Anlage 9 - Umsetzung der Maßnahmen und Projekte sind die von Corona beson-
ders betroffenen Angebote entsprechend gekennzeichnet.
Im Gegensatz dazu sind andere Handlungsfelder des Gleichstellungsplans positiv durch Corona be-
einflusst worden. Maßnahmen und Projekte zur „Flexibilisierung der Arbeit“ haben Corona-bedingt
eine bis dahin nicht vorhersehbare Dynamik entfaltet, so dass die Ende 2018 formulierten Ziele zum
Teil bereits zum jetzigen Zeitpunkt erreicht werden konnten.
Besonders augenfällig ist die Entwicklung unter 4.4.1 - Ausweitung Homeoffice/ mobiles Arbeiten.
Grundsätzlich bestehen bei der Stadt Köln zwei Möglichkeiten zur Teilnahme an Homeoffice/mobilem
Arbeiten. Überwiegend wird die Anwendung cDesk genutzt, zunehmend kommen jedoch auch dienst-
liche Laptops mit gesicherter VPN-Verbindung zum Einsatz.
Zur Eindämmung der Pandemie und zum Schutz der Mitarbeitenden wurde das Arbeiten im Home-
office ab März 2020 in einem Umfang ermöglicht, wie es unter normalen Umständen keine noch so
offensive Informations- und Bewerbungskampagne hätte bewirken können.
Dies verdeutlicht die Auswertung des Amtes für Informationsverarbeitung zum Stichtag 01.10.2020 im
Vergleich zu den Werten vor Corona bis Mitte März 2020:
5
Frauen
(Stand bis 18.03.2020)
Männer
(Stand bis 18.03.2020)
Gesamt
cDesk 3.005 2.270 5.275
VPN 766 861 1.627
Gesamt 3.771 3.131 6.902
Frauen
(Stand zum 01.10.2020)
Männer
(Stand zum 01.10.2020)
Gesamt
cDesk 5.228 3.689 8.917
VPN 1.156 1.298 2.454
Gesamt 6.384 4.987 ca. 11.371
Geringfügige Abweichungen können sich zum Beispiel dadurch ergeben, dass Mitarbeitende vor
Corona bereits über cDesk zugreifen konnten und nun in Einzelfällen zusätzlich mit einem VPN-
Notebook ausgestattet wurden.
Grundsätzlich kann jedoch festgehalten werden, dass sich die Zahl der Mitarbeitenden, die an Home-
office/mobilem Arbeiten teilnehmen, seit März 2020 auf ca. 11.371 erhöht hat und damit um 39,3 %
höher liegt als vor der Corona-Pandemie.
Gerade im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Attraktivität der Stadt Köln als
Arbeitgeberin ist dies eine erfreuliche Entwicklung.
2. Die wichtigsten Kennzahlen:
Die im Gleichstellungsplan auf Seite 18 festgelegten Zielwerte bis Ende 2023 wurden auf Basis des
Personalbestands zum 31.12.2017 definiert und werden nachfolgend mit den Daten zum 31.12.2019
verglichen. Dabei werden die Laufbahngruppen des einfachen, mittleren, gehobenen und höheren
Dienstes entsprechend dem reformierten Laufbahnrecht auf die Laufbahngruppen 1 und 2, jeweils 1.
und 2. Einstiegsamt umgestellt.
Zur genauen Entwicklung der Handlungsfelder, für die Zielwerte definiert wurden, wird auf Anlage1
bis Anlage 8 verwiesen.
Die wichtigsten Kennzahlen im Überblick:
In der Laufbahngruppe 2 konnte sich insbesondere im 1. Einstiegsamt (60,98%) weiter dem Ziel-
wert von 62% angenähert werden (Anlage 1).
Der Frauenanteil in den unterrepräsentierten Entgelt- und Besoldungsgruppen konnte insgesamt
gesteigert werden (Anlage 2). Insbesondere in der Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt sind viele
unterrepräsentierte Entgelt- und Besoldungsgruppen vertreten. Hier ist in nahezu allen Bereichen
eine Verbesserung zu verzeichnen. Besonders hervorzuheben ist der Anteil der Frauen in der BGr.
A16, der um 9,8% gesteigert werden konnte. In der BGr. B2 ist der Frauenanteil hingegen um
11,9% gesunken.
Trotz akuten Fachkräftemangels im Bereich der MINT-Berufe hat sich die Frauenquote hier durch-
weg verbessert. Vor allem im Bereich MINT-Informatik wurde die Zielvorgabe von 11% des 1.
6
Gleichstellungsplans durch eine Steigerung um 4,6% übertroffen (Anlage 3).
Der Geschlechteranteil in Führungspositionen hat sich zugunsten des Frauenanteils verschoben.
Hier konnte eine Verbesserung von 46,2% auf 47,8% erreicht werden. Nimmt man die Führungs-
positionen der Kindertagesstätten hinzu, steigt der Frauenanteil sogar auf 53,8% (Anlage 5).
Die Quote der in Teilzeit arbeitenden Frauen hat sich von 43,3% auf 42,95% verringert und ist da-
mit dem vereinbarten Zielwert von 40% näher gekommen (Anlage 6).
Der Anteil der Frauen, die in Teilzeit führen, konnte im Auswertungszeitraum von 25,87% auf
26,11% gesteigert werden. In den kommenden Jahren wird die verstärkte Betrachtung des The-
mas im Bündnis BerufLeben die Annäherung an den Zielwert von 30% weiter fördern (Anlage 8).
3. Sachstand zur Umsetzung der 34 Projekte und Maßnahmen innerhalb des Gleich-
stellungsplans:
Der 1. Gleichstellungsplan der Stadt Köln beinhaltet insgesamt 34 Projekte und Maßnahmen, die im
Geltungszeitraum 2019 bis 2023 die Gleichstellung von Frauen und Männern fördern sollen.
Neben der Förderung von Frauen in unterrepräsentierten Bereichen liegt ein weiterer Schwerpunkt
nun auch in der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Der vom Rat beschlossene Maßnahmenkatalog umfasst folgende Themenfelder:
Total E-Quality-Award
Quotensteigerung / Abbau von Unterrepräsentanz
- Ausbau von Führen in Teilzeit
- Vorbereitung auf Bewerbung und Veränderung
Beförderungsstellen
Flexibilisierungen von Arbeit
Ausbau von Kinderbetreuung
Wiedereinstieg und Bindung
Finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit
Netzwerke
Zum genauen Stand der Umsetzung wird auf Anlage 9 verwiesen.
Neben der Kurzbeschreibung des Angebots enthält die Übersicht eine ausführliche Darstellung zum
Stand der Umsetzung der Maßnahmen und Projekte. Zur besseren Übersicht entspricht die Numme-
rierung der Einteilung des Gleichstellungsplans von 4.1.1 bis 4.8.4.
Zur Kennzeichnung des Status wird auf das bewährte Ampelsystem zurückgegriffen. Vereinzelte An-
gebote haben sich nach Auffassung der Verwaltung als nicht zielführend herausgestellt. Sie werden
mit entsprechender Begründung in veränderter Form weiterbetrieben und mit dem Status blau ge-
kennzeichnet.
7
Status
(Spalte 6) grün gelb rot blau
Bedeutung
Projekt/
Maßnahme
befindet sich
innerhalb des
vorgesehenen
Zeitplans
Projekt/
Maßnahme wird
mit Verzögerung
umgesetzt
Nachsteuern
erforderlich
Projekt/
Maßnahme wird
nicht umgesetzt
oder Umsetzung
stößt auf
Schwierigkeiten
Nachsteuern
erforderlich
Projekt/
Maßnahme wird
in abgewandelter
Form umgesetzt
Nachsteuern
erforderlich
Die Sachstände entsprechen grundsätzlich dem Stand vom 31.10.2020. Auf Abweichungen wird ge-
sondert hingewiesen.
Wie unter „1. Aktuelle Entwicklungen“ dargestellt, erfolgt die Umsetzung der Vereinbarkeitsthemen im
Bündnis BerufLeben. Projekte und Maßnahmen, die den Aufgabenbereich der strategischen Partner-
schaft I/1 und 11 betreffen, sind entsprechend kenntlich gemacht.
Anlagen
Anlagen Controllingbericht.docx
43541 Zeichen
Anlage 1:
Geschlechtervertei-
lung auf Laufbahnen
(auf Basis aller städti-
schen Mitarbeitenden)
Ist 31.12.2017 Ist 31.12.2019 Ziel 2023
Anzahl
Ge-
samt
Anzahl
Frauen
Anteil
Frauen
Anzahl
Ge-
samt
Anzahl
Frauen
Anteil
Frauen
Anteil
Frauen
Laufbahngruppe 2, 1.
Einstiegsamt
5477 3256 59,45% 6459 3939 60,98% 62%
Laufbahngruppe 2, 2.
Einstiegsamt
1054 544 51,61% 1197 650 54,30% 62%
Anlage 2:
Unterrepräsentierte
Bereiche
(auf Basis aller städtischen
Mitarbeitenden)
Ist 31.12.2017 Ist 31.12.2019 Ziel
2023
Anzahl
Gesamt
Anzahl
Frauen
Anteil
Frauen
Anzahl
Gesamt
Anzahl
Frauen
Anteil
Frauen
Anteil
Frauen
Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, Besoldungsgruppen
A7 524 162 30,92% 468 160 34,19% 50%
A8 944 418 44,28% 971 406 41,81% 50%
A9 283 68 24,03% 302 79 26,16% 50%
A9+Z 114 25 21,93% 136 34 25,00% 50%
Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt, Entgeltgruppen
Chor VG 61 27 44,26% 59 25 42,37% 50%
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Besoldungsgruppen
A12 380 178 46,84% 422 203 48,10% 50%
A13 157 71 45,22% 177 87 49,15% 50%
A13+Z 1 0 0,00% 2 0 0,00% 50%
Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt, Entgeltgruppen
E10 547 267 48,81% 709 348 49,08% 50%
E11 565 209 36,99% 719 302 42,00% 50%
E12 270 109 40,37% 331 142 42,90% 50%
Orchester 125 48 38,40% 122 45 36,89% 50%
FEST 79 43 54,43% 77 36 46,75% 50%
Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, Besoldungsgruppen
A14 113 49 43,36% 142 65 45,77% 50%
A15 62 23 37,10% 69 28 40,58% 50%
A16 26 7 26,92% 30 11 36,67% 50%
AT-A16 18 4 22,22% 19 5 26,32% 50%
B2 15 5 33,33% 14 3 21,43% 50%
B3 3 1 33,33% 1 0 0,00% 50%
AT-B3 1 0 0,00% 3 1 33,33% 50%
B7 3 2 66,67% 5 2 40,00% 50%
Laufbahngruppe 2, 2. Einstiegsamt, Entgeltgruppen
FEST 154 66 42,86% 157 73 46,50% 50%
II 13 5 38,46% 13 5 38,46% 50%
III 3 1 33,33% 3 1 33,33% 50%
IV 2 0 0,00% 2 0 0,00% 50%
Die Entgeltgruppen 7, E15UE und I zählten im Gleichstellungsplan noch zu den unter-
repräsentierten Bereichen. Mit Stand 2019 liegen die Werte oberhalb von 50%, so dass
hier keine Unterrepräsentanz mehr vorliegt.
Hinzugekommen ist dagegen die Besoldungsgruppe B7. Hier hat sich der Frauenanteil
aufgrund der gestiegenen Gesamtanzahl der Stellen verschlechtert.
Anlage 3:
Geschlechtervertei-
lung nach Job-Fami-
lien
(auf Basis aller städti-
schen Mitarbeitenden)
Ist 31.12.2017 Ist 31.12.2019 Ziel
2023
Anzahl
Ge-
samt
Anzahl
Frauen
Anteil
Frauen
Anzahl
Ge-
samt
Anzahl
Frauen
Anteil
Frauen
Anteil
Frauen
Ärztliche- und therapeuti-
sche Tätigkeiten
440 352 80,0% 475 386 81,3% -
Erziehung, soziale und
hauswirt. Tätigkeiten
4742 4356 91,9% 4780 4378 91,6% -
Verwaltung 6112 4076 66,7% 6826 4629 67,8% -
sonstige Verwaltungsbe-
rufe
1131 962 85,1% 1171 988 84,4% -
MINT Informatik 124 12 9,7% 175 25 14,3% 11%
MINT Mathematik, Na-
turwissenschaften
65 31 47,7% 84 42 50,0% 50%
MINT Technik 2049 567 27,7% 2234 635 28,4% 29%
Gewerblich-technische
Berufe
1399 466 33,3% 1484 467 31,5% 35%
Kultur 656 282 43,0% 665 292 43,9% 50%
Lehrende bildende Tätig-
keiten
167 109 65,3% 193 120 62,2% -
Sicherheit und Überwa-
chung
1416 282 19,9% 1458 275 18,9% 21%
Geschlechterverteilung nach Job-Familien bei der Feuerwehr
Bei der Geschlechterverteilung nach Job-Familien bei der Feuerwehr ist insbesondere
die Steigerung des Frauenanteils im Bereich der MINT-Informatik von 0% (31.12.2017)
auf 27,3% (31.12.2019) sowie im Bereich der ärztlich- und therapeutischen Tätigkeiten
von 36,4% auf 50% hervorzuheben.
Anlage 4:
Anlage 5:
Führungsebenen
(auf Basis aller städti-
schen Mitarbeitenden)
Ist 31.12.2017 Ist 31.12.2019 Ziel
2023
Anzahl
Ge-
samt
Anzahl
Frauen
Anteil
Frauen
Anzahl
Ge-
samt
Anzahl
Frauen
Anteil
Frauen
Anteil
Frauen
Dezernatsleitung 7 5 71,4% 8 4 50,0% 62%
Amtsleitung 30 11 36,7% 41 13 31,7% 50%
stellvertretende Amts-
leitung
33 10 30,3% 34 12 35,3% 50%
Leitung Punktdienst-
stelle
18 5 27,8% 15 5 33,3% 50%
stellvertretende Lei-
tung Punktdienststelle
14 11 78,6% 12 9 75,0% 62%
Leitung eigenbetriebs-
ähnliche Einrichtungen
5 1 20,0% 7 1 14,3% 50%
stellvertretende Lei-
tung eigenbetriebsähn-
liche Einrichtung
1 1 100,0% 1 1 100,0% 62%
Leitung Stabsstelle 37 19 51,4% 42 20 47,6% 50%
stellvertretende Lei-
tung Stabsstelle
2 1 50,0% 3 1 33,3% 50%
Abteilungsleitung 117 49 41,9% 126 62 49,2% 50%
Referent/in 34 17 50,0% 37 18 48,6% 50%
Sachgebietsleitung 480 215 44,8% 541 258 47,7% 50%
Sachgruppenleitung 519 254 48,9% 598 297 49,7% 50%
Summe 1306 603 46,2% 1465 701 47,85% 50%
Die Kindertagesstättenleitungen wurden bei den Führungsebenen zur besseren Ver-
gleichbarkeit der entsprechenden Auswertung im Gleichstellungsplan (Seite 12) nicht
berücksichtigt, werden sie jedoch hinzugerechnet, verbessert sich der Wert des ge-
samten Frauenanteils in Führungsfunktionen zum 31.12.2019 auf 53,8%.
Anlage 6:
Teilzeitquote
Frauen
(auf Basis aller städti-
schen weiblichen Mit-
arbeitenden)
Ist 31.12.2017 Ist 31.12.2019 Ziel
2023
Anzahl
Frauen
Gesamt
Anzahl
Frauen
in Teil-
zeit
Anteil
Frauen
in Teil-
zeit
Anzahl
Frauen
Gesamt
Anzahl
Frauen
in Teil-
zeit
Anteil
Frauen
in Teil-
zeit
Anteil
Frauen
in Teil-
zeit
11495 4976 43,3% 12239 5257 42,95% 40%
Bei den Männern zeigt sich ein anderes Bild. Von den 7310 Mitarbeitern befinden sich
6526 (89,3%) der Männer in einer Vollzeitbeschäftigung und 784 (10,7%) arbeiten in
Teilzeit.
Anlage 7:
Laufbahnen und
Arbeitszeit
(auf Basis aller städti-
schen weiblichen Mit-
arbeitenden)
Ist 31.12.2017 Ist 31.12.2019 Ziel
2023
Anzahl
Frauen
Gesamt
Anzahl
Frauen
in Teil-
zeit
Anteil
Frauen
in Teil-
zeit
Anzahl
Frauen
Gesamt
Anzahl
Frauen
in Teil-
zeit
Anteil
Frauen
in Teil-
zeit
Anteil
Frauen
in Teil-
zeit
Laufbahngruppe 1, 1.
Einstiegsamt
1525 920 60,33% 1732 975 56,29% -
Laufbahngruppe 1, 2.
Einstiegsamt
6170 2538 41,13% 5918 2507 42,36% -
Laufbahngruppe 2, 1.
Einstiegsamt
3256 1321 40,57% 3939 1524 38,69% -
Laufbahngruppe 2, 2.
Einstiegsamt
544 197 36,21% 650 251 38,62% 40%
Anlage 8:
183 Frauen (26,11%) üben ihre Führungsposition in Teilzeit aus. Dem steht ein Anteil
von 56 Männern (7,33%) gegenüber.
Führung in Teilzeit
(auf Basis aller weibli-
chen städtischen Mit-
arbeitenden)
Ist 31.12.2017 Ist 31.12.2019 Ziel
2023
Anzahl
Frauen
Gesamt
Anzahl
Frauen
in Teil-
zeit
Anteil
Frauen
in Teil-
zeit
Anzahl
Frauen
Gesamt
Anzahl
Frauen
in Teil-
zeit
Anteil
Frauen
in Teil-
zeit
Anteil
Frauen
in Teil-
zeit
Dezernatsleitung 5 0 0% 4 0 0% -
Amtsleitung 11 1 9,09% 13 0 0% -
stellvertretende Amts-
leitung
10 2 20% 12 1 8,33% -
Leitung Punktdienst-
stelle
5 0 0% 5 1 20% -
stellvertretende Lei-
tung Punktdienststelle
11 3 27,27% 9 4 44,44% -
Leitung eigenbe-
triebsähnliche Einrich-
tungen
1 0 0% 1 0 0% -
stellvertretende Lei-
tung eigenbetriebs-
ähnliche Einrichtung
1 0 0% 1 0 0% -
Leitung Stabsstelle 19 2 10,53% 20 6 30% -
stellvertretende Lei-
tung Stabsstelle
1 1 100% 1 1 100% -
Abteilungsleitung 49 9 18,37% 62 11 17,74% -
Referent/in 17 3 17,65% 18 4 22,22% -
Sachgebietsleitung 215 63 29,3% 258 72 27,91% -
Sachgruppenleitung 254 72 28,35% 297 83 27,95% -
Summe 603 156 25,87% 701 183 26,11% 30%
Beschäftigungsanteil der Frauen in Führungspositionen inklusive Kita
Die Führungspositionen innerhalb der Kindertagesstätten wurden in dieser Grafik nicht
berücksichtigt. Werden diese hinzugerechnet, steigt die Summe der Frauen, die in Teil-
zeit führen von 22,2% (31.12.2017) auf 23,3% (31.12.2019).
Anlage 9:
Umsetzung der Projekte und Maßnahmen des 1. Gleichstellungsplans
Neben der Kurzbeschreibung des Angebots enthält die Übersicht eine ausführliche
Darstellung zum Stand der Umsetzung der Maßnahmen und Projekte.
Zur Kennzeichnung des Status wird auf das bewährte Ampelsystem zurückgegriffen.
Vereinzelte Angebote haben sich nach Auffassung der Verwaltung als nicht zielführend
herausgestellt. Sie werden mit entsprechender Begründung in veränderter Form wei-
terbetrieben und mit dem Status blau gekennzeichnet.
Status
(Spalte 6) grün gelb rot blau
Bedeutung
Projekt/
Maßnahme
befindet sich
innerhalb des
vorgesehenen
Zeitplans
Projekt/
Maßnahme wird
mit Verzögerung
umgesetzt
Nachsteuern
erforderlich
Projekt/
Maßnahme wird
nicht umgesetzt
oder Umsetzung
stößt auf
Schwierigkeiten
Nachsteuern
erforderlich
Projekt/
Maßnahme wird
in abgewandelter
Form umgesetzt
Nachsteuern
erforderlich
Die Sachstände entsprechen grundsätzlich dem Stand vom 31.10.2020. Auf Abwei-
chungen wird gesondert hingewiesen.
Wie unter „1. Aktuelle Entwicklungen“ dargestellt, erfolgt die Umsetzung der Vereinbar-
keitsthemen im Bündnis BerufLeben. Projekte und Maßnahmen, die den Aufgabenbe-
reich der strategischen Partnerschaft I/1 und 11 betreffen, sind entsprechend kenntlich
gemacht.
1
Nr. Projekt/ Maßnahme Stand der Umsetzung
feder-
füh-
rend
Ziel-
pla-
nung
Sta-
tus
4.1 TOTAL E-QUALITY – Award
4.1.1 Beantragung der Neuertei-
lung des Awards
Erneute Auszeichnung im November 2019.
Zu genaueren Ausführungen wird auf
den Bericht unter 1. Aktuelle Entwicklun-
gen verwiesen.
111/1
I/1-1 2019
4.2 Quotensteigerung / Abbau von Unterrepräsentanz
4.2.1 Ausbau von Führen in Teilzeit (Fit) / Teilzeitkarrieren (Bündnis Beruf-
Leben)
4.2.1.1
Geschlechterunabhängige
Schulungen: FIT
Schulungen zu FiT steigern
den Anteil weiblicher und
männlicher Führungskräfte
und erhöhen die Akzeptanz
der TZ-Führungskräfte.
Im Rahmen des Gesamtkonzeptes „Führen
in Teilzeit (FIT)“ werden Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter für FiT sensibilisiert.
Die speziellen Herausforderungen für Füh-
rungskräfte in Teilzeit werden thematisiert
und Lösungsansätze und Handlungsemp-
fehlungen gegeben.
I/1-3
111/1 2019
4.2.1.2
Mentoring für Frauen und
Männern in Teilzeit
Erfahrene Führungspersön-
lichkeiten begleiten und bera-
ten Teilzeitkräfte mit Poten-
tial für die Dauer des Mento-
rings.
Mentoring ist eine geförderte
Persönlichkeits-, Führungs-
entwicklung. Die Mentorin-
nen und Mentoren geben ihr
Wissen und ihre Erfahrungen
weiter und lassen die Men-
tees an ihren Strategien teil-
haben. Sie werden so in ihrer
beruflichen Entwicklung ge-
stärkt und profitieren beim
Auf-und Ausbau ihrer Netz-
werke.
Das sechste Mentoring-Projekt, das erstma-
lig für die Zielgruppe der teilzeitbeschäftig-
ten Frauen und Männer der Laufbahngruppe
1 (ehemals mittlerer Dienst) und entspre-
chenden Entgeltgruppen angeboten wird,
wurde im November 2019 im Intranet ausge-
schrieben.
Das Auswahlverfahren konnte aufgrund des
Lockdowns und der im Zusammenhang mit
der Corona -Pandemie geltenden strengen
Abstands- und Hygieneregeln erst Mitte Juni
2020 durchgeführt werden.
Neun Frauen aus städtischen Dienststellen
und dem J obcenter konnten sich qualifizie-
ren.
Das Projekt mit einer Laufzeit von 18 Mona-
ten ist mit den neun Tandems im Dezember
gestartet.
Stand: 07.12.2020
111/1
I/1-1 2019
4.2.1.3
Erarbeitung von Maßnah-
men zu eineminnovativen
Teilzeitkonzept
Weiterentwicklung von FiT
zur Förderung von Teilzeit-
karrieren, egalitären Partner-
schaften und Erhöhung der
Attraktivität der Arbeitgeberin
Stadt Köln
Zur Zielerreichung wurden von Dezember
2019 bis Januar 2020 unter externer Lei-
tung drei Workshops mit folgenden Perso-
nenkreisen durchgeführt:
Mitarbeitende von Führungskräften in
Teilzeit (FKiT)
FKiT
Vorgesetzte von FKiT
Das Konzept wurde in Form eines Strate-
giepapiers vom Projektteam Bündnis Beruf-
Leben erstellt. Aktuell wird hierzu eine
Kommunikationsstrategie entwickelt.
Stand: 07.12.2020
I/1-3
11
GSP
2020
ZV
buf
2022
2
Nr. Projekt/ Maßnahme Stand der Umsetzung
feder-
füh-
rend
Ziel-
pla-
nung
Sta-
tus
4.2.2 Vorbereitungen auf Bewerbung und Veränderung
4.2.2.1
Coaching / Prozessbeglei-
tung
Zur Unterstützung der weibli-
chen und männlichen Be-
schäftigten bei Führen in
Teilzeit werden flankierende
Coachings angeboten.
Vgl. auch 4.3.4
Zur Unterstützung auf FiT haben 2019 ins-
gesamt 236 Personen ein Coaching in An-
spruch genommen, darunter 154 Frauen
und 82 Männer.
Corona-bedingt ist die Zahl der Coachings
2020 deutlich zurückgegangen. Im bisheri-
gen Erfassungszeitraum waren von 88
Coachs 68 weiblich und 20 männlich.
Zum Ausbau des internen Coachings wurde
ein Auswahlverfahren durchgeführt mit dem
Ziel, 12 weitere interessierte und geeignete
städtische Mitarbeitende zu finden, die eine
Fortbildung zur oder zum Coach absolvie-
ren möchten, um anschließend für ein kom-
petentes Coaching zur Verfügung zu ste-
hen.
Die Fortbildung für die zukünftigen internen
Coachs hat am 26.10.2020 begonnen.
111/1 2019
4.2.2.2
Geschlechterspezifische
Bewerberschulung
Geschlechterspezifische Be-
werbungsschulung zur Vor-
bereitung auf Bewerberrun-
den, aufgrund der unter-
schiedlichen Unterstützungs-
bedarfe von Frauen und
Männern.
Im Jahr 2019 wurde zunächst als Pilot das
Seminar "Vorbereitung auf Auswahlverfah-
ren" für Frauen und Männer neu angebo-
ten, verbunden mit der Option, bei Bedarf
ein vergleichbares Angebot ausschließlich
für weibliche Beschäftigte zu schaffen.
Nach den bisherigen Erfahrungen wird kein
Bedarf für ein gesondertes geschlechter-
spezifisches Format gesehen:
Seit 2019 wurde das Seminar „Vorbereitung
auf Auswahlverfahren“ insgesamt sechsmal
durchgeführt. Bei zwei Durchführungen ha-
ben ausschließlich weibliche Beschäftigte
an dem Seminar teilgenommen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Schu-
lungsformates ist die Erkenntnis über die ei-
gene Wirkung auf Andere. Gerade der Aus-
tausch untereinander und gegenseitiges
Feedback aus verschiedenen Perspektiven
bewirkt hierbei eine Stärkung der Selbstsi-
cherheit. Daher ist sogar eine heterogene
Besetzung der Teilnehmendengruppe vor-
teilhaft, um die Rückmeldevielfalt zu erhö-
hen.
Die Anmeldezahlen belegen, dass das
Schulungsangebot bereits jetzt überwie-
gend Interesse bei weiblichen Beschäftig-
ten weckt. Bei insgesamt 70 Anmeldungen
liegt die Quote der Anmeldungen weiblicher
Beschäftigter bei 80 %.
Stand: 30.11.2020
111/1
I/1-1 2020
3
Nr. Projekt/ Maßnahme Stand der Umsetzung
feder-
füh-
rend
Ziel-
pla-
nung
Sta-
tus
4.3 Beförderungsstellen
4.3.1
Gezielte Zulassung von
mehr Frauen oder Männern
Gem. § 9 Abs. I LGG:
Zur Herstellung der Ge-
schlechterparität sind in un-
terrepräsentierten Bereichen
gezielt mehr Frauen oder
Männer zum Auswahlverfah-
ren zuzulassen und zum Vor-
stellungsgespräch einzula-
den.
Die gesetzlichen Vorgaben werden beach-
tet und die Maßnahme bereits erfolgreich
umgesetzt.
Bei externen Verfahren erfolgt dies entwe-
der direkt durch 111/2 – Bewerbercenter o-
der im Rahmen der Fachaufsicht bei der
Vorauswahl durch die Fachdienststellen.
Bei internen Verfahren finden in aller Regel
Auswahlrunden/-gespräche mit allen Be-
werbenden statt.
I/1 ist bereits bei der Vorauswahl zu beteili-
gen und kann bei Bedarf intervenieren.
Weitere Maßnahmen:
Mit Vfg. 11/113/3 vom 17.08.2018 wur-
den Regelungen zur Ausrichtung auf
Beförderungsbewerbungen getroffen.
Im Intranet erhalten die Fachdienststel-
len Unterstützung durch einen ausführli-
chen Praxisleitfaden.
Zur weiteren Vertiefung ist eine Schu-
lung der Fachdienststellen zum Aus-
wahlverfahren beabsichtigt.
Stand: 07.12.2020
111/2
I/1-1 2019
4.3.2
Ausschreibung von Beför-
derungsstellen
Gemäß § 8 LGG sind Stel-
len, in denen Frauen unterre-
präsentiert sind, auszuschrei-
ben.
Zum Ausgleich von Unterre-
präsentanz von Frauen in
Führungs-positionen werden
Stellen mit höherwertigen
Aufgaben nur für Beförde-
rungsbewerber / innen aus-
geschrieben, bzw. werden
gleichwertige Umsetzungs-
bewerber / innen von der
Ausschreibung ausgeschlos-
sen.
2019/2020 erfolgten bislang insgesamt 10
Ausschreibungen nur für Beförderungsbe-
werbungen, überwiegend innerhalb der
LGr. 2, 2. Einstiegsamt.
Davon wurden 9 Beförderungsstellen unter
anderem aus Gründen der Frauenförderung
ausgeschrieben. 5 x konnte die entspre-
chende Stelle mit einer Frau besetzt wer-
den.
Auf die unter 4.3.1 bereits geschilderten
Ausführungen zur Umsetzung wird verwie-
sen. Zusätzliche Maßnahmen:
11 akzeptiert insbesondere Frauenför-
derung als Begründung für eine Aus-
schreibung als Beförderungsstelle.
I/1 wird bei der Mitzeichnung des Aus-
schreibungstextes einbezogen.
Stärkere Bewerbung des Themas in Be-
ratungsgesprächen mit den Fachdienst-
stellen
Aus Sicht 11 haben sich das Instrument
und die Kriterien bewährt.
Stand: 07.12.2020
111/2
I/1-1 2019
4
Nr. Projekt/ Maßnahme Stand der Umsetzung
feder-
füh-
rend
Ziel-
pla-
nung
Sta-
tus
4.3.3
Orientierungscenter als
flankierende Maßnahme
Auf freiwilliger Basis werden
persönliche Kompetenzpro-
file erstellt, um den Mitarbei-
tenden gezielte Entwick-
lungstipps und -maßnahmen
anbieten zu können.
Die Durchführung von regelmäßigen Orien-
tierungscentern ist als ein zentrales Karrier-
einstrument für potentielle Führungskräfte
geplant, die durch eine persönliche Stand-
ortbestimmung professionell in ihrer Weiter-
entwicklung unterstützt und gefördert wer-
den. Die Anforderungen an die künftigen
Führungskräfte basieren auf dem Kölner-
KompetenzModell. Es handelt sich um ein
geschlechterübergreifendes Angebot, wel-
ches u.a. auch weibliche Bewerberinnen für
Beförderungsstellen inkludiert.
Zielgruppe der Orientierungscenter sollen
zunächst alle Berufsgruppen und Jobfami-
lien des ehemaligen gehobenen Dienstes
sein, da hier die meisten Führungskarrieren
beginnen. Anschließend soll das Angebot
auch auf den ehemaligen mittleren Dienst
erweitert werden. Die Vorbereitung der Ori-
entierungscenter hat bereits begonnen und
wird in 2021 weiter forciert.
Stand: 30.11.2020
111/1 2021
4.3.4
Coaching als flankierende
Maßnahme
Im Hinblick auf eine ange-
strebte Veränderung / Beför-
derung wird ein Coaching an-
geboten, dass die Teilneh-
menden in Ihrer Entwicklung
stärkt.
Vgl. 4.2.2.1
Auf die unter 4.2.2.1 gemachten Ausführun-
gen zum Ausbau des internen Coachings
wird verwiesen.
An einem Coaching als flankierende Maß-
nahme für eine angestrebte berufliche Ver-
änderung haben 2019 insgesamt 126 Mitar-
beiterinnen und Mitarbeiter teilgenommen.
Im Jahr 2020 wurden im bisherigen Erfas-
sungszeitraum 45 Coachings durchgeführt.
111/1 2021
4.4 Flexibilisierung von Arbeit (Bündnis BerufLeben)
4.4.1
Ausweitung Homeoffice /
mobiles Arbeiten
Verstärkung der positiven Ef-
fekte des mobilen Arbeitens
auf die Belange der Gleich-
stellung, insbesondere im
Hinblick auf
die Verbesserung der Ver-
einbarkeit von Familie und
Beruf
die Attraktivitätssteigerung
der Arbeitgeberin Stadt
Köln
die Unterstützung der Exis-
tenzsicherung durch das
Angebot Homeoffice/mobi-
les Arbeiten anstelle von
Die Akzeptanz der Führungskräfte hat in
den letzten Jahren deutlich zugenommen.
Der Abbau möglicher Hemmschwellen in
Bezug auf Homeoffice und mobiles Arbei-
ten ist Bestandteil der Schulungen für neue
Führungskräfte und der Fortbildung Füh-
rung 4.0.
Aktuell werden die bestehenden Dienstver-
einbarungen und -anweisungen sowie
Richtlinien harmonisiert und ggf. in einem
Regelwerk zusammengefasst, um die Vor-
teile der neuen Informations- und Kommu-
nikationstechnologien besser berücksichti-
gen zu können und die mit dem mobilen Ar-
beiten verbundenen Ziele weiter zu verstär-
ken.
12
I/1-3
112/2
GSP
2019
ZV
buf
2022
5
Nr. Projekt/ Maßnahme Stand der Umsetzung
feder-
füh-
rend
Ziel-
pla-
nung
Sta-
tus
Beurlaubung oder verrin-
gerter Teilzeitbeschäfti-
gung
die gesteigerte Motivation
der Mitarbeitenden, höhere
Positionen anzustreben,
wenn auch hier Home-
office/mobiles Arbeiten an-
geboten wird
Förderung der Wissensbe-
wahrung und Bindung
Zu genaueren Ausführungen wird auf
den Bericht unter 1. Aktuelle Entwick-
lungen verwiesen.
4.4.2
Möglichkeit, situationsab-
hängig kurzfristig die Ar-
beitszeit zu ändern
Bei kurzfristiger Änderung
des Betreuungsbedarfs der
Kinder oder zur Pflege von
Angehörigen kann sowohl
eine Reduzierung als auch
eine Erhöhung der Arbeits-
zeit erforderlich werden.
Hierfür sind Konzepte zu ent-
wickeln, die es den Mitarbei-
tenden ermöglichen, ihre ver-
einbarte wöchentliche Ar-
beitszeit kurzfristig anzupas-
sen.
Es werden Möglichkeiten einer DV-kompa-
tiblen Gestaltung der Arbeitszeit geschaf-
fen, die Kolleginnen und Kollegen bei per-
sönlichen Herausforderungen der Verein-
barkeit von privaten und beruflichen Erfor-
dernissen bestmöglich unterstützen.
Auch für diese Fälle soll die bereits unter
4.4.1 geschilderte Überarbeitung der beste-
henden Dienstvereinbarungen und -anwei-
sungen sowie Richtlinien bedarfsorientierte
Lösungen bieten.
Die vertiefte Bearbeitung des Themas ist
für das Kalenderjahr 2021 vorgesehen.
I/1-3
112/2
GSP
2020
ZV
buf
2021
4.4.3
Mikrobeschäftigung bei
persönlicher Bedarfslage
(< 10 Std. in der Woche)
Als Alternative zur Beschäfti-
gungsunterbrechung, insbe-
sondere aus familiären Grün-
den, sollen Möglichkeiten
und Rahmenbedingungen für
eine Mikrobeschäftigung defi-
niert und geschaffen werden.
Mikrobeschäftigungen führen nicht zu ei-
nem existenzsichernden Einkommen. Den-
noch stellt die Mikrobeschäftigung für einen
absehbaren Zeitraum eine sinnvolle Alter-
native zum Beispiel zur Beurlaubung dar
und erleichtert den Mitarbeitenden die
Rückkehr zur „normalen“ Arbeitszeit.
Aktuell befinden sich 130 Mitarbeitende (88
Frauen und 42 Männer) in einer Mikrobe-
schäftigung. Die geringste Beschäftigungs-
dauer liegt bei 1,2 Stunden, die höchste bei
9,2 Stunden in der Woche.
Der überwiegende Teil der Mikrobeschäfti-
gung findet sich in der einfachen und mittle-
ren Laufbahn wieder.
Hier sind Modelle zu entwickeln und Rah-
menbedingungen festzulegen, die den Mit-
arbeitenden in einer persönlichen Bedarfs-
lage eine flexiblere Gestaltung ihrer Arbeits-
zeit ermöglichen.
Die Mikrobeschäftigung ist außerdem als
Maßnahme zum Wiedereinstieg und zur
Bindung der Mitarbeitenden vorgesehen
(Vgl. 4.6.7).
Stand: 30.09.2020
I/1-3
110/4
112/2
112/3
GSP
2021
ZV
buf
2022
6
Nr. Projekt/ Maßnahme Stand der Umsetzung
feder-
füh-
rend
Ziel-
pla-
nung
Sta-
tus
4.4.4
Entwicklung von Langzeit-
arbeitskonten
Aufbau von Zeitguthaben der
Mitarbeitenden zur flexiblen
Arbeitszeitgestaltung bei
gleichbleibenden Einkom-
mensverhältnissen
Tarifbeschäftigten ermöglicht § 10 Abs. 6
TVöD die Einrichtung eines Langzeitkontos.
Eine andere Situation ergibt sich bei den
kommunalen Beamtinnen und Beamten.
Während die Arbeitszeitverordnung – AZV
der Beamtinnen und Beamten des Bundes
bereits eine Regelung zur Erprobung von
Langzeitkonten enthält, sieht die AZVO
NRW eine solche Möglichkeit bislang nicht
vor.
Sobald die Landesregierung die Regelung
entsprechend angepasst hat, werden die
Möglichkeiten zur Einrichtung von Langzeit-
arbeitskonten für alle Mitarbeitenden der
Stadt Köln erneut geprüft.
Dabei stellt die Lösung für Wertguthaben-
bzw. Insolvenzsicherung eine große Her-
ausforderung dar. Auch die erschwerte Per-
sonalbedarfsplanung muss im Falle einer
Umsetzung der Maßnahme berücksichtigt
werden.
I/1-3
112/2
110
20
GSP
2021
ZV
buf
2023
4.5 Ausbau von Kinderbetreuung (Bündnis BerufLeben)
4.5.1
Kitaplätze (vom Säugling
bis zur Einschulung)
Zur besseren Vereinbarkeit
von Familie und Beruf wer-
den in Kindertagesstätten
Betreuungsplätze für die U6
Kinder der städtischen Be-
schäftigten bereitgestellt.
Als Maßnahme zur Steige-
rung der Arbeitgeberattrakti-
vität sind Kita-Betreuungsan-
gebote im Sinne eines An-
reizsystems zur Gewinnung
zusätzlichen Personals von
zunehmender Bedeutung.
Für U3 und U6 Kinder städtischer Beschäf-
tigter, die eine Betreuung benötigen, sollen
in dem sechsgruppigen Kita-Neubau in
Köln Kalk, Robertstraße, zum voraussichtli-
chen Erstbezug im März 2021, Be-
triebskitaplätze vorgesehen werden.
In zwei Gruppen können aufbauend jeweils
bis zu 20 Betriebskitaplätze bereitgestellt
werden.
Bis zu zwölf weitere Betriebskitaplätze wer-
den ab 01.08.2021 im Stadthaus Köln
Deutz frei, die ebenfalls aufbauend zur Ver-
fügung gestellt werden können.
Ziel ist es, den städtischen Mitarbeitenden
zur Nachwuchsbetreuung im rechtsrheini-
schen Köln bis zu 52 Plätze zur Verfügung
zu stellen.
Die Vergabekriterien werden in Abstim-
mung mit 51 festgelegt.
Stand: 08.12.2020
514
I/1-3
11
Im
GSP
nicht
fest-
gelegt
ZV
buf
2021
4.5.2
Tages- und Großtages-
pflege
Schaffung von U3 Plätzen im
Rahmen von Kindertages-
pflege durch die Gründung
einer Großtagespflege, aus-
schließlich für Kinder städt.
Bediensteter
Entsprechend dem Ratsbeschluss vom
10.09.2020 sind stadtweit neue Großtages-
pflegen geplant. Zwei Großtagespflegen für
Kinder städtischer Bediensteter sollen in
möglichst zentraler Lage errichtet werden.
Voraussichtlich im März 2021 wird eine
Großtagespflege am Heumarkt eröffnet.
Außerdem soll nach Abschluss der erfor-
derlichen Umbauarbeiten, Ausstattung und
516
I/1-3
11
Im
GSP
nicht
fest-
gelegt
7
Nr. Projekt/ Maßnahme Stand der Umsetzung
feder-
füh-
rend
Ziel-
pla-
nung
Sta-
tus
Einstellung des entsprechenden Personals
eine weitere Großtagespflege zur Verfü-
gung gestellt werden.
Damit stehen im Verlauf des Jahres 2021
voraussichtlich bis zu 18 Plätze für Kinder
städtischer bediensteter zur Verfügung.
Die Vergabekriterien werden in Abstim-
mung mit 51 festgelegt.
Stand: 07.12.2020
ZV
buf
2021
4.5.3
Familienservice
Die Mitarbeitenden erhalten
in allen familiären Fragen
(zum Beispiel Kinderbetreu-
ung, Pflege von Familienan-
gehörigen) Unterstützung.
Durch den Einkauf eines Familienservices
können Mitarbeitende in der Betreuung der
Kinder in Notsituationen und zu Fragen in
der Pflege von Angehörigen unterstützt
werden.
Zur Vorbereitung auf die Vergabe wird aktu-
ell der genaue Leistungsumfang des Famili-
enservices ermittelt.
Stand: 07.12.2020
I/1-3
30
Im
GSP
nicht
fest-
gelegt
ZV
buf
2021
4.5.4
Eltern- Kind- Büros
Die Zahl von kindergerechten
Büros für die Mitnahme von
Kindern soll im Rahmen des
Ausbaus der Kinderbetreu-
ung erhöht werden.
Die Maßnahme wird bei Neuanmietungen
berücksichtigt und entsprechende räumli-
che Kapazitäten werden dafür vorgesehen.
So beabsichtigt 323-Ordnungsdienst im
Rahmen des Umzugs der Dienststelle die
Einrichtung eines Eltern-Kind-Büros.
In Bestandsgebäuden ist die Umsetzung
der Maßnahme aufgrund starker Raumnot
derzeit gefährdet.
Übergangsweise bzw. begleitend wurde
durch das Bündnis BerufLeben ein Spiele-
koffer konzipiert, mit denen ein Kind bis
zum Grundschulalter im akuten Betreu-
ungsnotfall im eigenen Büro für eine Weile
beschäftigt werden kann.
Die Spielekoffer können von interessierten
Dienststellen über cMarket bestellt werden.
Eine Übersicht des Inhalts sowie entspre-
chende Vorlagen mit allgemeinen Informati-
onen zum Inhalt und zur Nutzung des Kof-
fers wurden erstellt.
Stand: 07.12.2020
Dez.
VI
(alt
110/5)
I/1-3
110/1
110/4
Im
GSP
nicht
fest-
gelegt
ZV
buf
2021
4.6 Wiedereinstieg und Bindung (Bündnis BerufLeben)
4.6.1
Pilot “Am Ball bleiben“
Die Bindung zeitlich begrenzt
abwesender Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter zur und die
Identifikation dieser mit der
Stadt Köln wird erhalten und
gestärkt.
Der Start des Projektes "Am Ball bleiben"
muss kapazitätsbedingt auf 2021 verscho-
ben werden.
Im Rahmen des Projektes soll beurlaubten
Beschäftigten und Rückkehrenden ein at-
traktives Angebot unterbreitet werden, um
auch während der Beurlaubung "am Ball zu
bleiben" und frühzeitig auf neue Aufgaben
nach ihrer Rückkehr vorzubereiten.
111/1
I/1-3
111/2
2020
8
Nr. Projekt/ Maßnahme Stand der Umsetzung
feder-
füh-
rend
Ziel-
pla-
nung
Sta-
tus
Der Wiedereinstieg in die be-
rufliche Tätigkeit wird erleich-
tert.
Dazu sollen zum Beispiel (digitale) Schu-
lungsangebote sowie frühzeitige Hospitatio-
nen vor der Rückkehr in den aktiven Dienst
sowie weitere Unterstützungsangebote für
Rückkehrende gehören.
Stand: 30.11.2020
4.6.2
Virtuelle Schulungsmodule
zur Vorbereitung auf den
Wiedereinstieg
Der IT- Einsatz verbessert
den zeitlich und räumlich un-
abhängigen Zugang zu Qua-
lifizierungsangeboten bei Mi-
nimierung des Teilnahmeauf-
wandes und damit den beruf-
lichen Wiedereinstieg.
Auf die Ausführungen unter 4.6.1 wird ver-
wiesen.
111/1
I/1-3
12
111/2
2020
4.6.3
Umfangreiches Personal-
entwicklungs-angebot
Das Angebot ermöglicht es
beurlaubten Mitarbeitenden,
ihre beruflichen Kompeten-
zen auch während ihrer Be-
rufspause aktuell zu halten.
Von einem umfangreichen Personalent-
wicklungsangebot für Beurlaubte wird zu-
nächst Abstand genommen, vielmehr sollen
neben den bereits bestehenden Angeboten
(die bereits überwiegend auch beurlaubten
Beschäftigten offen stehen), zusätzliche
Angebote nur bedarfsgerecht geschaffen
werden. Dazu ist die Beteiligung der Ziel-
gruppe geplant.
Stand: 30.11.2020
111/1
I/1-3
111/2
2020
4.6.4
Hospitation / Praktika in
Fachbereichen
Hospitationen und Praktika
während des Beurlaubungs-
ausklangs erleichtern die
Rückkehr, insbesondere weil
Angebote zum Wiederein-
stieg von der früheren Tätig-
keit abweichen können.
Auf die Ausführungen unter 4.6.1 wird ver-
wiesen.
111/1
111/2
111/3
110/4
2020
4.6.5
Videokonferenz bei Heim-
arbeit
Gegenüber Telefonat oder E-
Mail wird die Kommunikation
vielfältiger. Die Vorurteile in
Bezug auf das mobile Arbei-
ten werden geringer, der
Kontakt zur Dienststelle und
den Kolleginnen und Kolle-
gen wird gefördert.
Die bislang vorherrschende Präsenzkultur
wird angepasst, so dass Termine zuneh-
mend auch in Abwesenheit wahrgenommen
werden können. Der Bedarf, sich kurzfristig
zu wesentlichen Themen auszutauschen,
abzustimmen und dabei standortübergrei-
fend eine Entscheidung herbeiführen zu
können, nimmt zu. Die Corona-Pandemie
hat die bei der Stadt Köln bereits angesto-
ßene Entwicklung weiter beschleunigt.
Das Amt für Informationsverarbeitung bietet
hierfür eine Lösung mit dem Videokonfe-
renzsystem Circuit an. Damit ist es ohne
größeren Aufwand möglich, über Google
Chrome eine Videokonferenz zu initiieren
bzw. an einer Videokonferenz teilzuneh-
men.
12
110/1
112/2
2021
9
Nr. Projekt/ Maßnahme Stand der Umsetzung
feder-
füh-
rend
Ziel-
pla-
nung
Sta-
tus
Da die technischen Ressourcen zur Bereit-
stellung dieser Lösung begrenzt sind, muss
ein begründeter dienstlicher Bedarf beste-
hen, für die die Möglichkeiten einer Telefon-
konferenz nicht ausreichend sind.
Überwiegend wird die Lizenz für Circuit da-
her an TeamleiterInnen, AbteilungsleiterIn-
nen, BereichsleiterInnen sowie Amtsleite-
rInnen verteilt.
Aktuell wird Circuit von ca. 950 Mitarbeiten-
den genutzt (einschließlich StEB und Büh-
nen).
4.6.6
Intranet-Zugang während
Elternzeit/ Beurlaubung
Beschäftigte während einer
beruflichen Auszeit (Eltern-
zeit und Beurlaubung) sollen
sich im Intranet über allge-
meine und fachspezifische
Neuigkeiten sowie Weiterbil-
dungsmöglichkeiten und
Stellenangebote informieren
können.
Die technische Möglichkeit zur Umsetzung
der Maßnahme steht über cPort bereits zur
Verfügung.
Zurzeit sind 673 Mitarbeitende in Elternzeit
(626 Frauen und 47 Männer) und 278 beur-
laubt (238 Frauen und 40 Männer).
Das Benutzerkonto der insgesamt 951 Per-
sonen ist derzeit deaktiviert. Die Aktivierung
ist mit technischem Aufwand, Kosten pro U-
ser und rechtlichen Fragen verbunden.
Die Verwaltung beabsichtigt, dem o. g. Per-
sonenkreis die Teilnahme an cPort zu er-
möglichen und dabei aktiv auf die Nutzerin-
nen und Nutzer zugehen zu können. Die
Nutzung von cPort ist rein freiwillig. Die Mit-
arbeitenden in Elternzeit und Beurlaubung
werden vorab informiert und um ihr schriftli-
ches Einverständnis gebeten.
Aktuell wird die Umsetzung der Maßnahme
vorbereitet.
12
110/1
110/4
2021
4.6.7
Mikrobeschäftigung
Die Maßnahme sieht die Be-
setzung freier Stellenanteile
zur Arbeitsentlastung vor.
Die Mitarbeitenden profitie-
ren von einem weiterhin er-
zielten Einkommen, Wis-
senserhalt und entfallenden
Einarbeitungsaufwand, z. B.
bei Rückkehr aus längerer
Beurlaubung.
Die Beschäftigung in Mikroformaten ermög-
licht eine optimierte Nutzung selbst kleins-
ter, unbesetzter Stellenanteile.
Die Maßnahme erfordert einen hohen orga-
nisatorischen Aufwand. Verfügungen und
Richtlinien sind zu aktualisieren und anzu-
passen.
Die Mikrobeschäftigung ist außerdem als
Maßnahme zur Flexibilisierung von Arbeit
vorgesehen (Vgl. 4.4.3).
I/1-3
110/4
112/3
GSP
2021
ZV
buf
2022
4.7 Finanzielle Sicherheit und Unabhängigkeit
4.7.1
Beratungsangebote zu Un-
terhaltszahlungen und
Steuerklassenwahl
Unterstützungsangebot bei
Inanspruchnahme zu-
stehender Unterhaltsan-
Das Personal- und Verwaltungsmanage-
ment kann in begründeten Einzelfällen Ge-
haltszahlungen mit unterschiedlichen Steu-
erklassen simulieren. Damit können insbe-
sondere die verheirateten Mitarbeitenden
113/2
I/1-1 2020
10
Nr. Projekt/ Maßnahme Stand der Umsetzung
feder-
füh-
rend
Ziel-
pla-
nung
Sta-
tus
sprüche und Sozialleistun-
gen in finanziellen Notla-
gen
Beratungsangebot zu den
Auswirkungen der Steuer-
klassenwahl
darin unterstützt werden, die am besten ge-
eignete Steuerklassenkombination zu ermit-
teln.
Hierbei handelt es sich jedoch nicht um
eine Beratung. Weitergehende Angebote
sind in Ermangelung der erforderlichen
Fachkenntnisse im Steuerrecht nicht mög-
lich.
Das Amt für Gleichstellung für Frauen und
Männer wird in 2021 im Rahmen der „Wis-
sen to go“ Angebote eine Veranstaltung
zum Thema „Unterhaltszahlungen“ anbie-
ten.
Stand: 07.12.2020
4.7.2
Lebenslanges Lernen:
Frühzeitige Schulungen in
Richtung Verwaltung
Angebot von Qualifizie-
rungsmaßnahmen, um Be-
schäftigte in unterschiedli-
chen Bereichen in der Ver-
waltung einsetzen zu kön-
nen und ihnen gleichzeitig
neue stadtinterne Berufs-
perspektiven zu eröffnen
Die Beschäftigten verfügen
über Lernkompetenzen,
um ihr Wissen zu verbes-
sern
Den Beschäftigten der Stadt Köln steht be-
reits ein breites Schulungsangebot zur früh-
zeitigen Vorbereitung auf die Wahrneh-
mung von Verwaltungsaufgaben zur Verfü-
gung. Dazu gehören beispielsweise PC-
und Office-Grundschulungen, Trainings
zum Schriftverkehr in der Verwaltung, der
Gestaltung von Zusammenarbeit in Projekt-
und Arbeitsgruppen sowie die Einstiegs-
qualifizierung für Beschäftigte ohne abge-
schlossene Verwaltungsausbildung.
Darüber hinaus bestehen erste Überlegun-
gen für ein strukturiertes Schulungsangebot
für Beschäftigte, sofern sie tatsächlich von
Berufsunfähigkeit in ihrer aktuellen Tätigkeit
bedroht sind. In diesem Zusammenhang
wird auf die Ausführungen unter 4.7.5 ver-
wiesen.
Grundsätzlich ist zu berücksichtigten, dass
es vorrangiges Ziel ist, die Arbeitsfähigkeit
der Beschäftigten in ihren aktuellen Berufen
zu sichern, um die Personalbedarfe in die-
sen Mangelbereichen (z.B. Kinderpflegerin-
nen und Kinderpfleger, Erzieherinnen und
Erzieher, Kräfte des Ordnungsdienstes so-
wie des technischen Bereichs) decken zu
können.
Als modulare Schulungsmaßnahmen kom-
men in Betracht
1. Berufliche Orientierung/Potenzialana-
lyse
2. Einführungs- und Vorbereitungskurs
Verwaltung (Rheinstud)
3. Basiskurs (Einsatz in der Verwaltung
als Vorstufe des VL I, Zertifikatskurs)
4. Basis und ggfs. Aufbaukurs
Verwaltungslehrgang I (Rheinstud)
5. flankierende Office-Grundschulungen
6. ggfs. Berufssprachkurse
(Verwaltung, Soziales, IT)
111/1
I/1
51,
324
u.a.
2020
11
Nr. Projekt/ Maßnahme Stand der Umsetzung
feder-
füh-
rend
Ziel-
pla-
nung
Sta-
tus
Stand: 30.11.2020
4.7.3
Angebot der Prüfungsvor-
bereitung für den Aufstieg
Bessere Vorbereitung von
Beschäftigten und Beamtin-
nen und Beamten, die in die
Laufbahngruppe 2, 1.Ein-
stiegsamt wechseln / aufstei-
gen möchten
11- Ausbildungsleitung bietet dem o.g. Per-
sonenkreis einen intensiven Vorbereitungs-
kurs vor dem eigentlichen Aufstiegsverfah-
ren (sowohl beim Beamtenaufstieg als auch
beim VL II) an, der passgenau auf die zu
prüfenden Fächer vorbereitet.
Zudem wurde die 9-Punkte-Regelung auch
für diesen Bereich außer Kraft gesetzt, so
dass die Karrieremöglichkeiten hier sowohl
durch die gute Vorbereitung auf das Aus-
wahlverfahren als auch durch die Anforde-
rungssenkung auf ein reines Bestehen aus
Sicht der Bewerbenden exzellent sind.
Zum Start des Studienjahres 2020 haben
22 Mitarbeitende am Auswahlverfahren teil-
genommen, von denen 19 Personen (16
Frauen und 3 Männer) zugelassen wurden.
Das Auswahlverfahren für das Studienjahr
2021 läuft aktuell noch. Es nehmen derzeit
9 Frauen und 3 Männer teil, wobei 3 wei-
tere Frauen aufgrund einer Unterbrechung
durch Elternzeit bereits aus den Vorjahren
berücksichtigt werden können.
111/3 2019
4.7.4
Qualifizierungsangebot an
untere Einkommensgrup-
pen
Qualifizierungsangebote für
untere Einkommensgruppen
mit dem Ziel, Aufstiegsper-
spektiven und neue Einsatz-
möglichkeiten zu bieten
Siehe auch Ausführungen unter 4.7.2
Auswertungen ergeben, dass der Perso-
nenkreis und die Berufsgruppen der unte-
ren Einkommensbereiche sehr heterogen
sind. In den Einkommensgruppen E1 - E6,
befinden sich insbesondere
Gärtnereibeschäftigte (ca. 400 Personen)
Kinderpflegende/ sowie Erzieherinnen
und Erzieher (ca. 850 Personen)
Hauswirtschaftsgehilfen (ca. 233 Perso-
nen)
Raumpflegerinnen und -pfleger (ca. 150
Personen)
Verwaltungsgehilfen und Verwaltungs-
fachangestellte (ca. 450 Personen)
Teilweise bestehen bereits Qualifizierungs-
angebote für diese Personenkreise, wie
zum Beispiel die Weiterbildung von Kinder-
pflegerinnen und Kinderpflegern zu Erzie-
herinnen und Erziehern sowie die Möglich-
keit für Erzieherinnen und Erzieher eines fi-
nanzierten Studiums.
Für den Bereich der städtischen Reini-
gungskräfte wird möglichst zeitnah eine In-
foveranstaltung an zwei unterschiedlichen
Terminen unter Beteiligung des Bewerber-
centers angeboten. Zum einen sollen mögli-
che Berufsbilder und Einsatzbereiche inner-
111/1
111/2
und
Fach-
ämter
2020
12
Nr. Projekt/ Maßnahme Stand der Umsetzung
feder-
füh-
rend
Ziel-
pla-
nung
Sta-
tus
halb der Stadtverwaltung vorgestellt wer-
den, zum anderen soll bei den Reinigungs-
kräften ein Interesse für eine Veränderung
in höherwertige Aufgabenfelder geweckt
werden
Erste Überlegungen für ein generelles An-
gebot umfassen daneben bislang folgende
Elemente:
1. Angebot einer beruflichen Orientierung
2. Begleitende Seminare wie „Lernen ler-
nen“
3. Sprachkurs
4. Berufssprachkurs
5. Sonderkurs Rheinstud: „Qualifizierung
für die Verwaltung"
6. PC-Grundseminare
Stand: 30.11.2020
4.7.5
Qualifizierungsangebot an
leistungsgewandelte Be-
schäftigte
Beschäftigte, die unter ge-
sundheitlichen Einschränkun-
gen leiden und die von Ar-
beitsunfähigkeit bedroht sind,
kann ein anderweitiger Ein-
satz angeboten werden.
Gleichzeitig werden sie durch
präventive Angebote bei ei-
ner beruflichen Neuorientie-
rung unterstützt.
Derzeit wird das städtische Konzept zum
Umgang mit leistungsgeminderten Beschäf-
tigten weiterentwickelt. Hierbei sollen auch
die genannten Personen- und Zielgruppen,
Berücksichtigung finden.
Stand: 30.11.2020
111/1
111/2
113/10
1000
324
2020
4.8 Netzwerke
4.8.1
Jährliches Treffen weibli-
cher Führungskräfte mit
der Oberbürgermeisterin
Die Oberbürgermeisterin trifft
sich mit den weiblichen Füh-
rungskräften zu einem Ar-
beitsaustausch, dessen For-
mat noch auszugestalten ist.
Am 06.11.2018 hat das letzte Netzwerk-
Treffen für Frauen der Führungsebenen
zwei und drei im Rahmen des Frauenför-
derplans (FFP) stattgefunden.
Im Jahr 2019 wurde für diesen Personen-
kreis das Format einer Gendergala im Rah-
men des Cross-Mentoring eingesetzt.
Dieses Jahr (2020) musste das Netzwerk-
Treffen Corona-bedingt entfallen.
11
OB
I/1
111/1
2019
4.8.2
Frauennetzwerke
Die bestehenden Netzwerke
für Frauen verschiedener
Laufbahngruppen werden re-
gelmäßig fortgeführt, um ver-
gleichbare berufliche Frage-
stellungen und Erfahrungen
miteinander zu besprechen.
Frauen müssen sichtbarer werden, um sich
Aufstiegs- und neue Karrierewege besser
erschließen zu können. I/1 führt daher re-
gelmäßige Netzwerk-Treffen durch, die
dazu geeignet sind, Mitarbeiterinnen für
Führungsaufgaben zu motivieren und zu
gewinnen. Die Netzwerk-Treffen vermitteln
den Teilnehmerinnen positive Erfahrungen
und bieten wertvolle Unterstützung.
Ein Netzwerktreffen für Frauen der LGr. 1
hat am 29.11.2019 stattgefunden.
I/1-1
111/1 2019
13
Nr. Projekt/ Maßnahme Stand der Umsetzung
feder-
füh-
rend
Ziel-
pla-
nung
Sta-
tus
Für Frauen der LGr. 2, 1. Einstiegsamt hat
ein Netzwerktreffen am 22.11.2019 stattge-
funden.
Netzwerktreffen und Veranstaltungen für
Frauen der LGr. 2, 2. Einstiegsamt haben
bereits am 17.09.2019, 01.10.2019 und
06.03.2020 stattgefunden.
Für alle Laufbahngruppen waren separate
Netzwerkveranstaltungen im November
2020 vorgesehen, die Corona-bedingt ins
Jahr 2021 verschoben werden.
Stand 07.12.2020
4.8.3
Väternetzwerke (Bündnis
BerufLeben)
Ziel ist es, u.a. neben einer
„väterbewussten Personal-
politik“ für Männer einen
Raum zu bieten, der ihnen
kurze Informationswege z.B.
zu Themen wie „Erziehungs-
wissenschaften“, „Gesund-
heit“, „Erziehungsurlaub“ und
„Flexible Arbeitszeiten“
schafft. Väter sollen in den
Kulturwandel der gleichbe-
rechtigten Kindererziehung
mitgenommen und unter-
stützt werden.
Es soll ein Väternetzwerk für städtische Mit-
arbeiter gegründet werden, dass u. a. jun-
gen Vätern die Möglichkeit bietet, sich mit
dem veränderten Rollenbild des modernen
Vaters auseinanderzusetzen und sich über
die Auswirkungen auf den Berufsalltag aus-
zutauschen.
Hierzu wird aktuell eine professionelle Un-
terstützung und Begleitung eingekauft. Das
Vergabeverfahren steht kurz vor dem Ab-
schluss.
Stand: 07.12.2020
I/1-3
GSP
2019
ZV
buf
2022
4.8.4
Kollegiales Mentoring /
Cross-Mentoring
Die Teilnehmerinnen geben
ihrer Karriere eine Aufwärts-
bewegung und neue Im-
pulse, zeigen Bereitschaft
zur Übernahme von Verant-
wortung und werden in der
Entwicklung der hierfür erfor-
derlichen Fähigkeiten ge-
stärkt. Sie erweitern ihr Netz-
werk und die Vernetzung von
Frauen in Führungspositio-
nen, wobei sie von den Er-
fahrungen und Kompetenzen
aus dem Netzwerk namhafter
Kölner Unternehmen profitie-
ren.
Für das 5. Cross Mentoring-Projekt - beglei-
tet durch FEMALE RESSOURCES - wur-
den im Dezember 2019 in einer Auswahl-
runde 2 von insgesamt 6 Bewerberinnen
als Mentees ausgewählt.
Das Projekt läuft über 15 Monate. Die ur-
sprünglich für das Frühjahr 2020 vorgese-
hene Auftaktveranstaltung musste Corona-
bedingt leider verschoben werden. Am
01.09.2020 ist aber der Startschuss mit
dem ersten Workshop gefallen. Die offizi-
elle Eröffnungsveranstaltung hat am
15.09.2020 stattgefunden.
Neben den regelmäßigen Tandemgesprä-
chen zwischen der Mentorin oder dem
Mentor und der Mentee beinhaltet das Pro-
jekt ergänzende Fortbildungen und Work-
shops, Netzwerktreffen der Mentees und
Mentorinnen bzw. Mentoren sowie Unter-
nehmenspräsentationen.
I/1
111/1 2020
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3641/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 05.05.2021
- Erstellt
- 15.12.2020 12:45