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2012/2017

Benennung eines Weges zwischen Rheinkasseler Weg und Amandustraße in "Musikgasse" in Köln-Merkenich Ortsteil Rheinkassel

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 30.08.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 07.09.2017, TOP 8.1.2

Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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2017-07-13 Plan Musikgasse

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Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

2372 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23/235/1 
235/1-Go 
Vorlagen-Nummer 
 2012/2017 
Stellungnahme zu einem Antrag 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.09.2017 
 
Benennung eines Weges zwischen Rheinkasseler Weg und Amandusstraße (evtl. auch in der 
Fortführung Amandusstraße bis Rheindamm) in Musikgasse in Köln-Merkenich Ortsteil 
Rheinkassel 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 11.05.2017 beschließt die Bezirksvertretung 
Chorweiler, den nunmehr ertüchtigten, aber noch unbenannten Weg zwischen Rheinkasseler Weg 
und Amandusstraße (evtl. auch in der Fortführung Amandusstraße bis Rheindamm) in Köln-
Merkenich Ortsteil Rheinkassel in Musikgasse zu benennen. 
 
Da eine Benennung gemäß § 2 Punkt 6.1. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln einer Abstim-
mung mit dem Zentralen Namensarchiv bedarf, wurde der Beschluss als Prüfauftrag gewertet. 
 
Entsprechend Punkt 1 der Richtlinien des Rates der Stadt Köln, sind bei Neu- und Umbenennungen 
von Straßen und Plätzen u. a. die örtlichen Begebenheiten des Benennungswunsches zu überprüfen. 
 
Die zwischenzeitlich durchgeführte Ortsbegehung ergab folgendes: 
 
Das Zentrale Namensarchiv stimmt der Benennung zwischen Rheinkasseler Weg und Amandustraße 
in Musikgasse zu. 
 
Bezüglich der Benennung für die Fortführung des Weges zwischen Amandusstraße und Rheinufer 
wurde folgendes festgestellt: 
 
- Punkt 1.2 der Allgemeinen Richtli nien für die Neu - und Umbenennung von Straßen und Plätzen  
des Rates der Stadt Köln sagt aus, dass durchgehende Straßenzüge möglichst einen einheitl i-
chen Namen erhalten. Unterbrechungen, wie hier durch die Amandusstraße sind grundsätzlich zu 
vermeiden 
 
- Gemäß Punkt 4.1 der Allgemeinen Richtlinien für die Neu - und Umbenennung von Straßen und 
Plätzen des Rates der Stadt Köln, werden Straßen nur in besonderen Ausnahmefällen umb e-
nannt, insbesondere nur dann, wenn für die Anwohner keine unzumutbaren Kosten entstehen. 
 
Die Häuser auf dem oberen Stück des zu benennenden Weges, welcher an der Amandusstraße 
beginnt, tragen die Adresse Amandusstraße und die Hausnummerierung 26 -28. Eine Benennung 
in Musikgasse wäre nicht richtlinienkonform.  
 
Aus oben genannten Gründen stimmt das Zentrale Namensarchiv einer Benennung des Weges zw i-
schen Amandusstraße und Rheinufer in Musikgasse nicht zu.

2017-07-13 Plan Musikgasse

171 Zeichen

Plan zur Stellungnahme zur Benennung in Musikgasse in Köln-Merkenich Ortsteil Rheinkassel Anlage 
Musikgasse  
(befürwortet) 
Verlängerung Musikgasse  
(nicht befürwortet)

Beratungsverlauf (1)

07.09.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2012/2017
Typ
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
Datum
30.08.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27