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Benennung eines Weges zwischen Rheinkasseler Weg und Amandustraße in "Musikgasse" in Köln-Merkenich Ortsteil Rheinkassel

Stellungnahme zu einem Antrag (BV) 2012/2017 vom 30.08.2017

Stand: Am 07.09.2017 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Stellungnahme zu einem Antrag (BV)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/235/1 235/1-Go Vorlagen-Nummer 2012/2017 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.09.2017 Benennung eines Weges zwischen Rheinkasseler Weg und Amandusstraße (evtl. auch in der Fortführung Amandusstraße bis Rheindamm) in Musikgasse in Köln-Merkenich Ortsteil Rheinkassel In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler vom 11.05.2017 beschließt die Bezirksvertretung Chorweiler, den nunmehr ertüchtigten, aber noch unbenannten Weg zwischen Rheinkasseler Weg und Amandusstraße (evtl. auch in der Fortführung Amandusstraße bis Rheindamm) in Köln- Merkenich Ortsteil Rheinkassel in Musikgasse zu benennen. Da eine Benennung gemäß § 2 Punkt 6.1. der Zuständigkeitsordnung der Stadt Köln einer Abstim- mung mit dem Zentralen Namensarchiv bedarf, wurde der Beschluss als Prüfauftrag gewertet. Entsprechend Punkt 1 der Richtlinien des Rates der Stadt Köln, sind bei Neu- und Umbenennungen von Straßen und Plätzen u. a. die örtlichen Begebenheiten des Benennungswunsches zu überprüfen. Die zwischenzeitlich durchgeführte Ortsbegehung ergab folgendes: Das Zentrale Namensarchiv stimmt der Benennung zwischen Rheinkasseler Weg und Amandustraße in Musikgasse zu. Bezüglich der Benennung für die Fortführung des Weges zwischen Amandusstraße und Rheinufer wurde folgendes festgestellt: - Punkt 1.2 der Allgemeinen Richtli nien für die Neu - und Umbenennung von Straßen und Plätzen des Rates der Stadt Köln sagt aus, dass durchgehende Straßenzüge möglichst einen einheitl i- chen Namen erhalten. Unterbrechungen, wie hier durch die Amandusstraße sind grundsätzlich zu vermeiden - Gemäß Punkt 4.1 der Allgemeinen Richtlinien für die Neu - und Umbenennung von Straßen und Plätzen des Rates der Stadt Köln, werden Straßen nur in besonderen Ausnahmefällen umb e- nannt, insbesondere nur dann, wenn für die Anwohner keine unzumutbaren Kosten entstehen. Die Häuser auf dem oberen Stück des zu benennenden Weges, welcher an der Amandusstraße beginnt, tragen die Adresse Amandusstraße und die Hausnummerierung 26 -28. Eine Benennung in Musikgasse wäre nicht richtlinienkonform. Aus oben genannten Gründen stimmt das Zentrale Namensarchiv einer Benennung des Weges zw i- schen Amandusstraße und Rheinufer in Musikgasse nicht zu.
  • 2017-07-13 Plan Musikgasse

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    Plan zur Stellungnahme zur Benennung in Musikgasse in Köln-Merkenich Ortsteil Rheinkassel Anlage Musikgasse (befürwortet) Verlängerung Musikgasse (nicht befürwortet)

Beratungsverlauf

  1. 07.09.2017

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 8.1.2, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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