0933/2023
Öffnungszeiten Parkgarage Bürgeramt Kalk - Beschluss der BV Kalk
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Mitteilung BV
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 Vorlagen-Nummer 0933/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 25.05.2023 Öffnungszeiten Parkgarage Bürgeramt Kalk - Beschluss der BV Kalk In der Bezirksvertretung Kalk am 09.03.2023 wurde unter TOP 7.6 folgender Beschluss ge- fasst: AN0307/2023 „Die Verwaltung wird aufgefordert mit dem Betreiber der Parkgarage unter dem Bürgeramt Kalk in Kontakt zu treten, mit dem Ziel die Öffnungszeiten der Parkgarage am Freitag bis 22:00 Uhr und samstags bis beispielsweise 17:30 Uhr zu vereinbaren“ Zweck der erweiterten Öffnungszeiten soll sein, in den Randzeiten am Freitag und am Wo- chenende Parkmöglichkeiten anzubieten, um einerseits am Wochenende den Parkdruck vom östlichen Teil der Kalker Hauptstraße zu nehmen und andererseits um Parkmöglichkeiten bei Kursen und Veranstaltungen im Bürgeramt an Wochenenden anzubieten. Zum Beschluss nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Stadt Köln ist Eigentümerin der Parkgarage in Kalk unter dem Bezirksrathaus, diese wird durch das Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster kaufmännisch verwaltet. Die Tiefgarage wird durch die Betreiberfirma Contipark Parkgaragengesellschaft mbH betrie- ben. Die derzeitigen Öffnungszeiten stellen sich so dar, dass die Tiefgarage montags bis donners- tags von 06:30 – 22:00 Uhr und freitags von 06:30 – 17:00 Uhr geöffnet ist. Samstags und sonntags ist die Tiefgarage geschlossen. Eine Ausweitung der Öffnungszeiten muss grundsätzlich einvernehmlich mit der Betreiberin abgestimmt werden. Die Betreiberin hat grundsätzliches Einverständnis zur Ausweitung der Öffnungszeiten signalisiert. Ausgehend von der gewünschten Erweiterung der Öffnungszeiten freitags bis 22.00 Uhr und samstags von 06:30 – 17:30 Uhr und ausgehend davon, dass sich das Parkverhalten an den erweiterten Öffnungszeiten gleichermaßen fortsetzt, wäre mit Mehreinnahmen von etwa 1.500 Euro monatlich beziehungsweise etwa 18.000 Euro jährlich zu rechnen. Die Mehrkosten für die Ausweitung der Öffnungszeiten betragen zwischen 29.000 Euro (Be- auftragung eines Subunternehmers) und rund 40.000 Euro (Einstellung einer zusätzlichen Arbeitskraft durch die Betreiberfirma). Die zusätzliche Arbeitskraft muss für diese Maßnahme in Vollzeit eingestellt werden und erhält neben einem monatlichen Bruttolohn von 2.991,52 2 Euro weitere Pauschalen und Zuschläge, sodass mit einem jährlichen Bruttogehalt von 38.889,71 Euro zu rechnen ist. Die Tiefgarage erwirtschaftet bereits zum jetzigen Zeitpunkt nur Einnahmen, die die Höhe der Kosten nicht decken. Der Betrieb der Garage ist demnach bereits defizitär und kann nicht wirtschaftlich sichergestellt werden. Im Jahr 2022 betrug das Defizit rund 34.000€. Auch im Vorjahr war ein negatives Jahresergebnis zu verzeichnen. Gedeckt wird der defizitäre Betrieb der Tiefgarage Kalk mit den Überschüssen der sonstigen Tiefgaragen und Parkhäuser, wel- che zusammen einen Betrieb gewerblicher Art bilden. Im Hinblick auf weitere notwendige In- standsetzungsbedarfe in der Tiefgarage wird sich das Defizit in den nächsten Jahren noch erhöhen. Überwiegend stehen auch die weiteren Tiefgaragen und Parkhäuser aufgrund ihres Alters vor umfangreichen Sanierungsbedarfen. Somit ist nicht abzusehen, ob und wie lange das Defizit der Tiefgarage Kalk zukünftig von den übrigen Tiefgaragen und Parkhäusern auf- gefangen werden kann. Vor diesem Hintergrund wird die Erweiterung der Öffnungszeiten der Parkgarage Kalk nicht empfohlen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Kalker Hauptstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 0933/2023
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 22.05.2023
- Erstellt
- 14.03.2023 10:30