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AN/0883/2018

Fußgängerbeauftragte*r für die Stadt Köln

Gem. Antrag nach § 3 BV1 (SPD) 06.06.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 21.06.2018, TOP 5.2.2

Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV1)

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Sachstandsbericht 2022

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Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV1)

5875 Zeichen

SPD-Fraktion 
CDU-Fraktion 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 
Fraktion Die Linke 
Thomas Geffe, GUTE Wählergruppe 
Maria Tillessen, FDP 
in der Bezirksvertretung Innenstadt 
 
 
 
Herrn Bezirksbürgermeister  
Andreas Hupke 
 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
Köln, 4. Juni 2018 
 
Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen 
der Stadt Köln 
 
 
Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tag esordnung der nächsten Sitzung der BV I n-
nenstadt zu setzen: 
 
 
Fußgängerbeauftragte*r für die Stadt Köln 
Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert den Rat der Stadt Köln auf, in Entsprechung 
zum Fahrradbeauftragten die Funktion eines/einer Fußgängerbeauftrag ten zu schaffen, 
die als Anwältin für die Belange der Fußgänger*innen z.B. die Instandhaltung und Pl a-
nung der städtischen Verkehrsinfrastruktur begleitet. 
 
Begründung 
Unumstritten gehört das Zufußgehen zu den nachhaltigsten und ökologisch saubersten 
Mobilitätsformen. Jeder und jede ist (auch) Fußgänger*in. Das zügige Vorankommen als 
Fußgänger*in bietet genauso ein Stück Lebensqualität wie das entspannte Flanieren in 
Fußgängerzonen.  
 
In Köln Mobil 2025 hat sich die Stadt das Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2025 67 % der 
Verkehre zu Fuß, per Rad oder ÖPNV (der sog. Umweltverbund) erfolgen sollen. Leider 
werden aber bei der Instandhaltung und Planung der Verkehrsinfrastruktur oder bei 
Baustelleneinrichtungen die Belange der Fußgänger*innen sträflich vernachläs sigt. Nur 
einige Beispiele seien hier genannt: 
o So wurde in den letzten Jahren im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Innenstadt

- 2 - 
 
das Radwegenetz deutlich ausgebaut (was ausdrücklich gut und wichtig ist!) – leider 
zum Teil zulasten von Fußgängern (was weniger gu t ist!), wenn Fußgängerzonen 
oder Fußgängerwege (wie kürzlich auf der Deutzer Brücke) für den Radverkehr 
geöffnet werden. Das heißt: Fußgänger*innen und Radfahrer*innen werden 
gezwungen, sich einen Raum zu teilen und sich trotz hohem Fußgängeraufkommen 
auf engem Raum zu arrangieren, wodurch Konflikte zwischen den 
Verkehrsteilnehmern vorprogrammiert sind. 
Misslich ist zudem die Kommunikation solcher Maßnahmen: In Überschriften und 
Präsentationen ist dann regelmäßig von der „Öffnung der Fußgängerzonen für den  
Radverkehr“ die Rede, wobei gerne unterschlagen wird, wenn eine solche Öffnung 
nur temporär (in den Abendstunden) erfolgt und sich der Radverkehr am Tempo der 
Fußgänger*innen zu orientieren hat.  
 Für Fußgänger*innen, gerade für ältere und behinderte Mens chen, bedeutet diese 
Situation eine deutliche Belastung, weil sie gezwungen sind, selbst in Fußgängerz o-
nen Radverkehr zu antizipieren. Was also die Öffnung von Fußgängerzonen für Fu ß-
gänger*innen bedeutet, kommt in der Diskussion über solche Maßnahmen entsc hie-
den zu kurz. 
 
o Infrastrukturen für den ruhenden Radverkehr werden oft auf Bürgersteigen und 
damit wieder in dem Raum realisiert, der eigentlich den Fußgänger*innen 
barrierefrei zur Verfügung stehen sollte. 
 
o In der Stadtplanung wird gerne Shared Space zum  Zauberwort eines harmonischen 
Miteinanders der Verkehrsteilnehmer*innen stilisiert. Dabei kritisieren sowohl 
Behindertenvertreter wie zukunftsorientierte Verkehrsplaner die gemischte Fläche 
als Leitmodell der Verkehrsplanung. So ist beispielsweise der ent spannte Umgang 
von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen in Kopenhagen auf eine klare 
Funktionstrennung zurückzuführen: Gute Radwege, -spuren oder -straßen, auf 
denen andere Verkehrsteilnehmer*innen selbstverständlich nichts zu suchen haben 
– und Fußgängerzonen und Bürgersteige, die zum Flanieren, Pausieren aber auch 
zum zügigen Weitergehen einladen. 
 
o Für Fußgänger*innen ist der Weg selten barrierefrei. Werbesegel, 
Baustelleneinrichtungen, temporäre Verkehrsschilder, aber auch unachtsam 
abgestellte Fahrräder versperren immer wieder den Weg. Menschen mit 
Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl sind zu umständlichen Slalomparcours 
gezwungen. Betroffen sind damit gerade diejenigen, die in ihrer Mobilität 
eingeschränkt sind. Negativbeispiele in jüngster Zeit waren un d sind die 
autofahrerzentrierte Fußgängerlenkung während der Baumaßnahmen am Kurt -
Hackenberg-Platz, die ständig wechselnde Wegeführung zum Rathaus oder die 
Baustelleneinrichtung um den WDR an der Nord-Süd-Fahrt. 
 
o Viele Zonen, die sich Fußgänger*innen und R adfahrer*innen teilen müssen, sind 
weder für Radfahrer*innen noch für Fußgänger*innen eine Freude: Am Rheinufer 
oder auf der Hohenzollernbrücke kann jeder täglich diese Erfahrung machen.  
 
Die Beispiele machen deutlich, dass es wichtig ist, bei einer integrierten Verkehrsplanung 
die Belange der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer*innen mit ihren Bedürfnissen und

- 3 - 
 
spezifischen Verhaltensweisen zu berücksichtigen. Mit dem Fahrradbeauftragten hat die 
Stadt schon einen wichtigen Akteur, der Fahrradprojekte vora ntreibt, Belange von Ra d-
fahrer*innen in der Verkehrsplanung vertritt und als Ansprechpartner für die Radfah r-
verbände fungiert. Was jedoch fehlt, ist ein Pendant für die Interessen der Fußgä n-
ger*innen – gleichsam ein städtischer „Fußgängerversteher“. Modell  für eine/einen Fuß-
gängerbeauftrage*n könnte die Stadt Wien sein, in der es seit 2013 eine eigene Fußgän-
gerbeauftragte gibt. 
 
Zudem wäre die Einsetzung eines Fußgängerbeauftragten der erste Schritt auf dem Weg 
zu einem neuen Amt für „Fuß- und Radverkehr“, wie er vom Rat im Rahmen der Disku s-
sionen zur Luftreinhaltung empfohlen worden ist (3428/2017). 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Dr. Regina Börschel  Ralf Uerlich  Antje Kosubek   Michael Scheffer 
  
SPD-Fraktion CDU-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen  Fraktion Die Linke
   
 
Thomas Geffe   Maria Tillessen 
GUTE Wählergruppe  FDP

Sachstandsbericht 2022

934 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
/ 
 
___________________________ 
Vorlagen-Nummer 
 AN/0883/2018 
 Stand: 06.05.2022 
Sachstandsbericht  Bezirksvertretung Innenstadt  
Fußgängerbeauftragte*r für die Stadt Köln, Gemeinsamer Antrag SPD, Grüne, CDU, Linke, 
FDP, GUT 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert den Rat der Stadt Köln auf, in Entsprechung zum Fahrrad-
beauftragten die Funktion eines/einer Fußgängerbeauftragten zu schaffen, die als Anwältin für die 
Belange der Fußgänger*innen z.B. die Instandhaltung und Planung der städtischen Verkehrsinfra-
struktur begleitet. 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Sachstand 2022: 
Das Ausschreibung ist erfolgt, das Auswahlverfahren abgeschlossen. Der neue Fußverkehrsbeauf-
tragte nimmt am 01.03.2022 seinen Dienst bei der Stadt Köln auf. 
Nächste Schritte: 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:

Beratungsverlauf (1)

21.06.2018 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.2.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Deutzer Brücke
  • Hohenzollernbrücke
  • Am Rheinufer
  • Kurt-Hackenberg-Platz
  • Nord-Süd-Fahrt

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Details

Aktenzeichen
AN/0883/2018
Typ
Gem. Antrag nach § 3 BV1 (SPD)
Datum
06.06.2018
Erstellt
06.06.2018 10:29