AN/0883/2018
Fußgängerbeauftragte*r für die Stadt Köln
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Gem. Antrag nach § 3 (SPD BV1)
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SPD-Fraktion CDU-Fraktion Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion Die Linke Thomas Geffe, GUTE Wählergruppe Maria Tillessen, FDP in der Bezirksvertretung Innenstadt Herrn Bezirksbürgermeister Andreas Hupke Herrn Bürgeramtsleiter Dr. Ulrich Höver Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Köln, 4. Juni 2018 Antrag nach § 3 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln Sehr geehrte Herren, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tag esordnung der nächsten Sitzung der BV I n- nenstadt zu setzen: Fußgängerbeauftragte*r für die Stadt Köln Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert den Rat der Stadt Köln auf, in Entsprechung zum Fahrradbeauftragten die Funktion eines/einer Fußgängerbeauftrag ten zu schaffen, die als Anwältin für die Belange der Fußgänger*innen z.B. die Instandhaltung und Pl a- nung der städtischen Verkehrsinfrastruktur begleitet. Begründung Unumstritten gehört das Zufußgehen zu den nachhaltigsten und ökologisch saubersten Mobilitätsformen. Jeder und jede ist (auch) Fußgänger*in. Das zügige Vorankommen als Fußgänger*in bietet genauso ein Stück Lebensqualität wie das entspannte Flanieren in Fußgängerzonen. In Köln Mobil 2025 hat sich die Stadt das Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2025 67 % der Verkehre zu Fuß, per Rad oder ÖPNV (der sog. Umweltverbund) erfolgen sollen. Leider werden aber bei der Instandhaltung und Planung der Verkehrsinfrastruktur oder bei Baustelleneinrichtungen die Belange der Fußgänger*innen sträflich vernachläs sigt. Nur einige Beispiele seien hier genannt: o So wurde in den letzten Jahren im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Innenstadt - 2 - das Radwegenetz deutlich ausgebaut (was ausdrücklich gut und wichtig ist!) – leider zum Teil zulasten von Fußgängern (was weniger gu t ist!), wenn Fußgängerzonen oder Fußgängerwege (wie kürzlich auf der Deutzer Brücke) für den Radverkehr geöffnet werden. Das heißt: Fußgänger*innen und Radfahrer*innen werden gezwungen, sich einen Raum zu teilen und sich trotz hohem Fußgängeraufkommen auf engem Raum zu arrangieren, wodurch Konflikte zwischen den Verkehrsteilnehmern vorprogrammiert sind. Misslich ist zudem die Kommunikation solcher Maßnahmen: In Überschriften und Präsentationen ist dann regelmäßig von der „Öffnung der Fußgängerzonen für den Radverkehr“ die Rede, wobei gerne unterschlagen wird, wenn eine solche Öffnung nur temporär (in den Abendstunden) erfolgt und sich der Radverkehr am Tempo der Fußgänger*innen zu orientieren hat. Für Fußgänger*innen, gerade für ältere und behinderte Mens chen, bedeutet diese Situation eine deutliche Belastung, weil sie gezwungen sind, selbst in Fußgängerz o- nen Radverkehr zu antizipieren. Was also die Öffnung von Fußgängerzonen für Fu ß- gänger*innen bedeutet, kommt in der Diskussion über solche Maßnahmen entsc hie- den zu kurz. o Infrastrukturen für den ruhenden Radverkehr werden oft auf Bürgersteigen und damit wieder in dem Raum realisiert, der eigentlich den Fußgänger*innen barrierefrei zur Verfügung stehen sollte. o In der Stadtplanung wird gerne Shared Space zum Zauberwort eines harmonischen Miteinanders der Verkehrsteilnehmer*innen stilisiert. Dabei kritisieren sowohl Behindertenvertreter wie zukunftsorientierte Verkehrsplaner die gemischte Fläche als Leitmodell der Verkehrsplanung. So ist beispielsweise der ent spannte Umgang von Fußgänger*innen und Radfahrer*innen in Kopenhagen auf eine klare Funktionstrennung zurückzuführen: Gute Radwege, -spuren oder -straßen, auf denen andere Verkehrsteilnehmer*innen selbstverständlich nichts zu suchen haben – und Fußgängerzonen und Bürgersteige, die zum Flanieren, Pausieren aber auch zum zügigen Weitergehen einladen. o Für Fußgänger*innen ist der Weg selten barrierefrei. Werbesegel, Baustelleneinrichtungen, temporäre Verkehrsschilder, aber auch unachtsam abgestellte Fahrräder versperren immer wieder den Weg. Menschen mit Kinderwagen, Rollator oder Rollstuhl sind zu umständlichen Slalomparcours gezwungen. Betroffen sind damit gerade diejenigen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind. Negativbeispiele in jüngster Zeit waren un d sind die autofahrerzentrierte Fußgängerlenkung während der Baumaßnahmen am Kurt - Hackenberg-Platz, die ständig wechselnde Wegeführung zum Rathaus oder die Baustelleneinrichtung um den WDR an der Nord-Süd-Fahrt. o Viele Zonen, die sich Fußgänger*innen und R adfahrer*innen teilen müssen, sind weder für Radfahrer*innen noch für Fußgänger*innen eine Freude: Am Rheinufer oder auf der Hohenzollernbrücke kann jeder täglich diese Erfahrung machen. Die Beispiele machen deutlich, dass es wichtig ist, bei einer integrierten Verkehrsplanung die Belange der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmer*innen mit ihren Bedürfnissen und - 3 - spezifischen Verhaltensweisen zu berücksichtigen. Mit dem Fahrradbeauftragten hat die Stadt schon einen wichtigen Akteur, der Fahrradprojekte vora ntreibt, Belange von Ra d- fahrer*innen in der Verkehrsplanung vertritt und als Ansprechpartner für die Radfah r- verbände fungiert. Was jedoch fehlt, ist ein Pendant für die Interessen der Fußgä n- ger*innen – gleichsam ein städtischer „Fußgängerversteher“. Modell für eine/einen Fuß- gängerbeauftrage*n könnte die Stadt Wien sein, in der es seit 2013 eine eigene Fußgän- gerbeauftragte gibt. Zudem wäre die Einsetzung eines Fußgängerbeauftragten der erste Schritt auf dem Weg zu einem neuen Amt für „Fuß- und Radverkehr“, wie er vom Rat im Rahmen der Disku s- sionen zur Luftreinhaltung empfohlen worden ist (3428/2017). Mit freundlichen Grüßen Dr. Regina Börschel Ralf Uerlich Antje Kosubek Michael Scheffer SPD-Fraktion CDU-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Fraktion Die Linke Thomas Geffe Maria Tillessen GUTE Wählergruppe FDP
Sachstandsbericht 2022
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Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
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Vorlagen-Nummer
AN/0883/2018
Stand: 06.05.2022
Sachstandsbericht Bezirksvertretung Innenstadt
Fußgängerbeauftragte*r für die Stadt Köln, Gemeinsamer Antrag SPD, Grüne, CDU, Linke,
FDP, GUT
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt fordert den Rat der Stadt Köln auf, in Entsprechung zum Fahrrad-
beauftragten die Funktion eines/einer Fußgängerbeauftragten zu schaffen, die als Anwältin für die
Belange der Fußgänger*innen z.B. die Instandhaltung und Planung der städtischen Verkehrsinfra-
struktur begleitet.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Sachstand 2022:
Das Ausschreibung ist erfolgt, das Auswahlverfahren abgeschlossen. Der neue Fußverkehrsbeauf-
tragte nimmt am 01.03.2022 seinen Dienst bei der Stadt Köln auf.
Nächste Schritte:
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Deutzer Brücke
- Hohenzollernbrücke
- Am Rheinufer
- Kurt-Hackenberg-Platz
- Nord-Süd-Fahrt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/0883/2018
- Typ
- Gem. Antrag nach § 3 BV1 (SPD)
- Datum
- 06.06.2018
- Erstellt
- 06.06.2018 10:29