AN/0354/2024
Geförderten Wohnungsbau in größeren §34er-BauGB Projekten sicherstellen
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
SPD Antrag nach § 3
2814 Zeichen
An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Frau Sabine Pakulat Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 29.02.2024 AN/0354/2024 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024 Geförderten Wohnungsbau in größeren §34er-BauGB Projekten sicherstellen Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der o.g. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses zu setzen: Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, 1. bei größeren Wohnungsbauprojekten ab 20 Wohneinheiten, die nach §34 BauGB entwickelt werden und dadurch nicht vom Kölner Baulandmodell erfasst sind, grund- sätzlich mit den Projektträgern beispielsweise durch Abschluss städtebaulicher Ver- träge verbindliche Vereinbarungen derart zu treffen, dass ein Mindestanteil von 30% geförderten Wohnraums festgesetzt wird; 2. dem Stadtentwicklungsausschuss einmal jährlich schriftlich zu berichten, wie viele entsprechende Verträge abgeschlossen und wie viele geförderte Wohneinheiten auf diesem Weg vereinbart wurden. Begründung: Seit Inkrafttreten des Kölner Kooperativen Baulandmodells (KoopBLM ) hat sich gezeigt, dass einzelne Investoren mit ihren Wohnungsbauprojekten das unternehmerische Ziel der Profitoptimierung derart verfolgen, dass sie je nach Größe und Auslegung von eigentlich ei- nes Bebauungsplans bedürftigen Projektes das Vorhaben durch künstliche Aufteilung nach - 2 - §34 BauGB zu realisieren versuchen - und damit ohne Bebauungsplan die sozialen Ziele des KoopBLM umgehen. In verschiedenen Fällen ist es Investoren durch dieses Schlupfloch gelungen, sich einen indi- viduellen Vorteil zu verschaffen. Dadurch wird das vorhandene Potential zur Schaffung be- zahlbaren Wohnraums nicht voll ausgeschöpft, was im Widerspruch zum Ziel der Stadtge- sellschaft für den Erhalt des sozialen Friedens und zur Notwendigkeit der Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum steht. Die Verwaltung benötigt in solchen Fällen offensichtlich mehr Durchsetzungskraft gegenüber Investoren, die sich dem geförderten Wohnungsbau auf diese Art zu entziehen versuchen. Bei Entwicklungen, die rechtlich nicht eindeutig einem Bebauungsplanverfahren oder §34 BauGB zuzuordnen sind, soll das oben benannte Verfahren ebenso Anwendung finden und die Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums möglichst durchgesetzt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Joisten SPD-Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0354/2024
- Typ
- SPD Antrag nach § 3
- Datum
- 29.02.2024
- Erstellt
- 29.02.2024 11:43