Mandari Insight

AN/0354/2024

Geförderten Wohnungsbau in größeren §34er-BauGB Projekten sicherstellen

SPD Antrag nach § 3 29.02.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 20.06.2024, TOP 3.2

SPD Antrag nach § 3

· application/pdf

Ansehen

SPD Antrag nach § 3

2814 Zeichen

An die Vorsitzende  
des Stadtentwicklungsausschusses 
Frau Sabine Pakulat 
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 29.02.2024 
 
AN/0354/2024 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024 
 
Geförderten Wohnungsbau in größeren §34er-BauGB Projekten sicherstellen 
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,  
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,  
 
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Antrag auf die Tagesordnung der o.g. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses zu setzen: 
 
 
Beschluss:  
 
Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
1. bei größeren Wohnungsbauprojekten ab 20 Wohneinheiten, die nach §34 BauGB 
entwickelt werden und dadurch nicht vom Kölner Baulandmodell erfasst sind, grund-
sätzlich mit den Projektträgern beispielsweise durch Abschluss städtebaulicher Ver-
träge verbindliche Vereinbarungen derart zu treffen, dass ein Mindestanteil von 30% 
geförderten Wohnraums festgesetzt wird;  
 
2. dem Stadtentwicklungsausschuss einmal jährlich schriftlich zu berichten, wie viele 
entsprechende Verträge abgeschlossen und wie viele geförderte Wohneinheiten auf 
diesem Weg vereinbart wurden.  
  
 
Begründung: 
 
Seit Inkrafttreten des Kölner Kooperativen Baulandmodells (KoopBLM ) hat sich gezeigt, 
dass einzelne Investoren mit ihren Wohnungsbauprojekten das unternehmerische Ziel der 
Profitoptimierung derart verfolgen, dass sie je nach Größe und Auslegung von eigentlich ei-
nes Bebauungsplans bedürftigen Projektes das Vorhaben durch künstliche Aufteilung nach

- 2 - 
 
§34 BauGB zu realisieren versuchen - und damit ohne Bebauungsplan die sozialen Ziele des 
KoopBLM umgehen.  
In verschiedenen Fällen ist es Investoren durch dieses Schlupfloch gelungen, sich einen indi-
viduellen Vorteil zu verschaffen. Dadurch wird das vorhandene Potential zur Schaffung be-
zahlbaren Wohnraums nicht voll ausgeschöpft, was im Widerspruch zum Ziel der Stadtge-
sellschaft für den Erhalt des sozialen Friedens und zur Notwendigkeit der Versorgung der 
Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum steht.  
 
Die Verwaltung benötigt in solchen Fällen offensichtlich mehr Durchsetzungskraft gegenüber 
Investoren, die sich dem geförderten Wohnungsbau auf diese Art zu entziehen versuchen.  
 
Bei Entwicklungen, die rechtlich nicht eindeutig einem Bebauungsplanverfahren oder §34 
BauGB zuzuordnen sind, soll das oben benannte Verfahren ebenso Anwendung finden und 
die Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums möglichst durchgesetzt werden. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Christian Joisten  
SPD-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

20.06.2024 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 3.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0354/2024
Typ
SPD Antrag nach § 3
Datum
29.02.2024
Erstellt
29.02.2024 11:43