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1601/2018

Marktsituation auf dem Neptunplatz

Mitteilung BV 29.05.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 04.06.2018, TOP 12.8

Mitteilung BV

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Mitteilung BV

4774 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
III/23/236 
 
Vorlagen-Nummer 
 1601/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.06.2018 
 
Marktsituation auf dem Neptunplatz 
 
Am 19.08.2016 ist die Verwaltung mit einem veränderten Marktkonzept auf dem Neptun- 
platz gestartet, um die Attraktivität des Marktes zu steigern und einer rückläufigen Kunden- 
und Händlerfrequenz entgegenzuwirken (siehe Mitteilung zur BV am 06.06.2016 Vorlagen Nr.  
1367/2016). 
 
Das neue Konzept sieht vor, dass freitags 
 
 die Verkaufszeiten für alle Wochenmarkthändler um zwei Stunden verlängert werden und somit 
frühestens um 15.00 Uhr enden. 
 ab 12.00 Uhr zusätzlich auf einer eigens dafür vorgesehenen Teilfläche des Wochenmarktes Es-
sensstände bzw. Gastronomiebetriebe den Wochenmarkt ergänzen sollen. Diese Stände sollen 
dann von 12.00 Uhr bis 20.00 Uhr verzehrfertige Speisen anbieten. 
 den klassischen Wochenmarktständen frei gestellt wird, ebenfalls bis 20.00 Uhr ihre Waren anzu-
bieten. 
 
Ziel sollte sein, mit dieser Kombination einen stärkeren Zulauf von Kunden um die Mittagszeit und 
nach Büroschluss zu erreichen sowie die Nachfrage nach klassischen Wochenmarktartikeln durch die 
kulinarische Bereicherung zu steigern. 
 
Nach den nunmehr vorliegenden Erfahrungen zeigt sich, dass die Kombination eines klassischen 
Wochenmarktes mit einer zeitlich versetzten gastronomischen Nutzung - zumindest auf dem Neptun-
platz - nicht den gewünschten Effekt erzielt hat. Durch das Ausbleiben bzw. das unregelmäßige Er-
scheinen der gastronomischen Händler ist die erhoffte Kundschaft ausgeblieben.  
 
Auch der sechsmonatige Versuch, zusätzlich einen Antik- und Designmarkt in das Wochenmarktkon-
zept zu integrieren, ist ebenfalls nicht in dem gewünschten Maße von der Kundschaft angenommen 
worden. 
 
Gründe hierfür sind: 
 
 Durch die unterschiedlichen Ab- und Aufbauzeiten und die dadurch entstandene Unruhe ist keine 
kontinuierliche Marktatmosphäre entstanden. 
 Der Antik- und Designmarkt hatte ebenfalls logistische Schwierigkeiten mit den parallel stattge-
fundenen Auf- und Abbauzeiten. Darüber hinaus ist für das Funktionieren dieses Marktes ein kon-
tinuierliches und verlässliches gastronomisches Angebot mit Sitzgelegenheit notwendig. 
 Die klassischen Wochenmarkthändler haben, bis auf einen Obst- und Gemüsehändler, die Ver-
längerung der Verkaufszeit bis in den Abend nicht angenommen. 
 Viele Veranstaltungen mit Streetfood-Händlern finden an Wochenenden statt, dazu ist zumeist der 
Aufbau schon freitags notwendig. Aus diesem Grunde sind die gastronomischen Händler oftmals

2 
 
dem Wochenmarkt zugunsten einer ″lukrativeren″ Veranstaltung fern geblieben. Die dadurch ent-
standenen Marktlücken konnten nicht kompensiert werden. 
 
Fazit: 
 
Aus den o. a. Gründen wird die Verwaltung daher ab sofort freitags nur noch den klassischen, kon-
ventionellen Wochenmarkt veranstalten. 
 
Der bisher dienstags stattfindende Wochenmarkt auf dem Neptunplatz wird eingestellt. Dem einzig 
verbliebenen Wochenmarkthändler kann auf einem anderen Wochenmarkt ein Standplatz angeboten 
werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, eine Sondernutzungserlaubnis für die Fläche auf dem 
Neptunplatz zu beantragen. 
 
Neues Marktkonzept mittwochs: 
 
Zur Belebung des Neptunplatzes plant die Verwaltung, ab Ende Juli 2018 mittwochs in der Zeit  
von 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr einen Abendwochenmarkt zu veranstalten (der Abbau muss bis  
22.00 Uhr erfolgt sein). Es ist angedacht, den Markt zunächst bis Ende des Jahres 2018 zu er- 
proben. Nach Auswertung der Erfahrungen soll dann ggf. ab April 2019 eine Fortführung statt- 
finden. 
 
Zugelassen werden sollen neben allen Lebensmittelsortimenten auch gastronomische  
Angebote sowie einige non-food-Artikel (wie z.B. Holz-, Korb- und Bürstenwaren, Blumen,  
kunstgewerbliche Artikel, Designartikel sowie nach noch festzulegenden Kriterien ausgewählte  
Bekleidungsstände). Der non-food-Bereich soll jedoch nur von untergeordneter Bedeutung sein  
und nicht den Markt prägen. 
Alkoholausschank soll nur den Händlern vorbehalten bleiben, die eine Reisegewerbekarte  
besitzen und wird nur in geschlossenen Gebinden bzw. Gefäßen erlaubt (geschlossener 
Flaschenverkauf zum Hausverzehr). 
 
An zentraler Stelle wird seitens der Verwaltung ein attraktiver Aufenthaltsbereich mit Bestuhlung  
geschaffen. 
Das Interesse bei den auf den Kölner Wochenmärkten agierenden und bekannten gastronomi- 
schen Händlern an einem solchen Abendwochenmarkt ist nach dem Ergebnis einer entspre- 
chenden Umfrage sehr hoch. 
 
Die Verwaltung wird vorab eine Ausschreibung mit den gewünschten Sortimenten vornehmen  
und in einem Auswahlverfahren die entsprechenden Standerlaubnisse erteilen.

Beratungsverlauf (1)

04.06.2018 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1601/2018
Typ
Mitteilung BV
Datum
29.05.2018
Erstellt
14.05.2018 15:38