3515/2024
Sachstand zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 10.10.2020 betreffend: Flughafen Köln/Bonn: Fluglärmminderung und Klimaschutz (AN/1495/2020)
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Mitteilung Ausschuss
20289 Zeichen
Dezernat, Dienststelle VIII/57/574 Vorlagen-Nummer 20.11.2024 3515/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 28.11.2024 Verkehrsausschuss 28.01.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2025 Wirtschaftsausschuss 13.03.2025 Sachstand zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 10.10.2020 betreffend: Flughafen Köln/Bonn: Fluglärmminderung und Klimaschutz (AN/1495/2020) Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, als Gesellschafterin der Flughafen Köln/Bonn GmbH zum ei- nen die Umsetzung einer effektiveren Fluglärmminderung – vor allem in der Nachtkernzeit 23:00 bis 05:00 Uhr – und zum anderen eine wirksame Klimaschutzstrategie voranzutreiben. I. Lärmminderung A. Die Verwaltung wird mit der Schaffung einer für den Flughafen Köln-Bonn wirksamen Lärmminderungsstrategie, die eine effektive Lärmminderung - besonders in der Kern- nachtzeit – sicherstellt, beauftragt. B. Die Stadt Köln wirkt als Gesellschafterin gegenüber der Flughafen Köln/Bonn GmbH auf die Umsetzung folgender Maßnahmen hin: 1. Signifikante Erhöhung der nächtlichen Start- und Landeentgelte für Passagiermaschi- nen. Insbesondere für sehr laute Fracht- und Passagiermaschinen sollen die Gebüh- ren deutlich erhöht werden. Die Geschäftsführung des Flughafens soll darüber hinaus darauf hinwirken, dass besonders laute Fracht- und Passagiermaschinen künftig nicht mehr am Flughafen Köln Bonn eingesetzt werden. 2. Darstellung der tatsächlich gezahlten Lärmzuschläge in Euro am Tag und der Nacht, für Passagiermaschinen die Höhe des Gesamtentgelts pro Start und Landung in der Nacht je Flugzeugmuster; die Darstellung soll die signifikante Erhöhung des Gesam- tentgelts abzüglich aller Rabatte und Incentives seitens der FKB an die Fluggesell- schaften pro Start und Landung beinhalten. 3. Darstellung von erfolgten und geplanten Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Airlines zur Nutzung lärmmindernder Flugverfahren bei Nacht 2 4. Permanentes Lärm-Monitoring der An- und Abflüge zwecks Dokumentation der Pegel- minderung durch die ergriffenen Maßnahmen 5. Errichtung von weiteren Fluglärmmessanlagen in jedem betroffenen Stadtbezirk. 6. Verbesserung der Transparenz des Monitorings und Darstellung für die gesamte Öf- fentlichkeit mit einer jährlichen Berichterstattung über die Ergebnisse der Fluglärm- messanlagen. Die Berichterstattung zu diesen Maßnahmen wird dem Wirtschaftsausschuss und dem Ver- kehrsausschuss mindestens jährlich vorgelegt. II. Klimaschutz 1. Zusätzlich soll die Klimastrategie fortgeschrieben werden. Damit verbunden sind die Fortführung und Umsetzung von Maßnahmen zu Gunsten des Klimaschutzes mit dem Ziel, dass der Flughafen bis 2035 klimaneutral betrieben wird. Dies impliziert Scope 1 und Scope 2 Emissionen nach GHG-Protokoll, insbesondere auch die Fahrzeuge auf dem Vorfeld. Des Weiteren sind auch die Scope 1 & 2 Emissionen aktueller und zu- künftiger Tochterunternehmen einbezogen. 2. Ein Zeit-/Maßnahmenplan soll dem Aufsichtsrat 2021 vorgelegt werden. Der Aufsichts- ratsvorsitzende wird gebeten, den Finanzausschuss, sowie die Ausschüsse Wirtschaft, Verkehr und Klima & Umwelt über die vorgenannten Maßnahmen zu unterrichten.“ Sachstand: I. Lärmminderung Köln ist insgesamt einer hohen Belastung durch Umgebungslärm ausgesetzt. Der Fluglärm trägt wesentlich zu dieser Belastung bei. Aus diesem Grund hat die Stadt Köln in der Vergan- genheit angeregt, für die besonders durch Fluglärm betroffenen Gebiete einen Lärmaktions- plan für den Flughafen Köln/Bonn erarbeiten zu lassen, in Zusammenarbeit mit dem Flugha- fen und der Region. Dabei sollte der klare Fokus auf der Gesamtregion liegen. Die Europäische Union hat bereits 2016 ein Verfahren gegen die Bundesrepublik eröffnet und dabei insbesondere die fehlende Lärmaktionsplanung an den deutschen Großflughäfen angemahnt. Während für die Flughäfen Frankfurt, Berlin, Hamburg, Stuttgart, Nürnberg mittlerweile entsprechende Pläne existieren oder in Aufstellung sind, sind bisher an keinem Standort in NRW entsprechende Aktivitäten zu verzeichnen. Zielrichtung war, den Luftverkehr in Köln/Bonn in einen erweiterten Kontext zu- stellen. B. Die Stadt Köln wirkt als Gesellschafter gegenüber der Flughafen Köln/Bonn GmbH auf die Umsetzung folgender Maßnahmen hin: 1. Signifikante Erhöhung der nächtlichen Start- und Landeentgelte für Passagiermaschi- nen. Insbesondere für sehr laute Fracht- und Passagiermaschinen sollen die Gebüh- ren deutlich erhöht werden. Die Geschäftsführung des Flughafens soll darüber hinaus darauf hinwirken, dass besonders laute Fracht- und Passagiermaschinen künftig nicht mehr am Flughafen Köln/Bonn eingesetzt werden. Die Entgeltordnung 2020 rabattiert Tagverkehr und leise Maschinen. Die Spreizung zwischen Tag- und Nachttarifen sowie Lärmzuschlägen in der Nacht erzeugt einen Anreiz auf Airlines, Flüge aus den Nachtstunden in den Tag zu verlagern. Zudem erneuern viele Fluggesellschaf- ten am Flughafen Köln/Bonn derzeit verstärkt ihre Flotten. Beim Einsatz von Flugzeugen im Passagierbetrieb vollzieht sich aktuell ein starker Wandel. Die modernsten am Markt verfüg- baren Maschinen in der besonders häufig genutzten Klasse mit etwa 170 -200 Plätzen (Airbus A 320/321 neo, Boeing B 73Max) weisen besonders seit 2021 stark steigende Flugzahlen auf. 3 So hat sich die Flugzahl dieser modernsten Maschinen im Jahr 2023 auf über 11 000 Bewe- gungen gegenüber 2021 fast vervierfacht und auch im Jahr 2024 setzt sich diese Entwicklung fort. Neben dem Effekt der Lärmminderung sorgt diese Flottenmodernisierung auch für eine deutliche Ersparnis von Kraftstoff und damit einer Minderung des CO2 Ausstoßes in einer Größenordnung von etwa 15 - 20% gegenüber den jeweiligen Vorgängermodellen. Somit kann auch zukünftig mit einer Reduzierung der Lärmemission gerechnet werden. Der größte Frachtkunde UPS hat den regulären Einsatz der MD-11 in Köln/Bonn vollständig einge- stellt. Im Nachtbetrieb wurde die MD11 insgesamt von allen am Flughafen Köln Bonn verkeh- renden Fluggesellschaften in den ersten 9 Monaten im Jahr 2024 lediglich 3-mal eingesetzt. Zudem investiert UPS Millionensummen in neue, leisere Boeing B 747-8 Frachter, die auch verstärkt in Köln zum Einsatz kommen. Die Entgeltordnung sorgt durch ermäßigte Entgelte am Tag auch dafür, dass große Maschinen überwiegend tags und nur mit einem Anteil von rund einem Drittel in der Nacht eingesetzt werden. 2. Darstellung der tatsächlich gezahlten Lärmzuschläge in Euro am Tag und der Nacht; für Passagiermaschinen die Höhe des Gesamtentgelts pro Start und Landung in der Nacht je Flugzeugmuster; die Darstellung soll die signifikante Erhöhung des Gesam- tentgelts abzüglich aller Rabatte und Incentives seitens der FKB an die Fluggesell- schaften pro Start und Landung beinhalten. Für den Flughafen Köln/Bonn trat zum 01.07.2022 eine neue Entgeltordnung in Kraft. Hierzu die Darstellung der Entgeltordnung nach § 19b (1) LuftVG. Diese Darstellung der Lärmentgelte dokumentiert den erfolgreichen Ansatz der Steuerung des Einsatzes von Flug- zeugtypen nach Lärmklassen. 4 Bei der Gestaltung der Entgelte ist die FKB ebenso wie andere Flughäfen -sowie die genehmi- genden Behörden- europarechtlichen Rahmenbedingungen unterworfen (RL 2009/12/EG). Entgeltdifferenzierungen müssen transparent und diskriminierungsfrei sein. Außerdem muss der Kostenbezug (Höhe der Entgelte im Verhältnis zur erbrachten Leistung) gegeben sein. Das bedeutet, dass über die Kosten hinaus ein Flughafen für die entsprechende Infrastruktur keine weiteren finanziellen Beiträge erheben kann. Bei der Aufteilung dieser Kosten auf die einzelnen Start-und Landeentgelte darf jedoch nach Lärmschutzaspekten differenziert wer- den. Hiervon macht die FKB Gebrauch. Der Flughafen Köln/Bonn hat mit der Einteilung von 11 Lärmklassen mit jeweils 2 dB(A) Ab- stand eine sehr feine Unterteilung zur Bemessung der Lärmzuschläge. Diese Lärmklassen ba- sieren auf dem gemessenen mittleren Maximalpegel für den jeweiligen Flugzeugtyp beim Start an der Messstelle in Lohmar. Die Verwendung der Lärmmessungen beim Start ist be- sonders gut geeignet, die lärmmindernde Wirkung modernster Maschinen mit neuester Trieb- werkstechnologie sichtbar zu machen. Der Einsatz von modernen und besonders leisen Luft- fahrzeugen macht sich also für die Fluggesellschaften bezahlt. Vergleicht man beispielsweise einen neuen Airbus A320neo mit seinem Vorgängermodell, ist dieser um 2 Lärmklassen leiser und damit deutlich günstiger. 5 In diesem Rahmen schafft der Flughafen Köln/Bonn Anreize, damit möglichst emissionsarme Luftfahrzeuge eingesetzt werden. Ebenfalls fließt der Ausstoß von Stickoxid in das Entgelt mit ein und wird mit einem Emissionsentgelt mit abgerechnet. Neben der Differenzierung anhand der gemessenen Lautstärke wird auch anhand der Tages- zeit unterschieden. Die Tarife in der Nachtzeit von 22°° bis 06°° Uhr sind erheblich teurer als der Betrieb am Tag. Bei der Verlagerung von Nachtflügen in die Tagzeit kann eine Airline also deutliche Einsparungen erzielen. Die am Platz ansässigen Expressfrachtfluggesellschaften nutzen die preiswertere Tagzeit, wann immer es flugbetrieblich und logistisch möglich ist. Zwei Drittel aller Flugbewegungen mit großen Langstreckenflugzeugen (MD 11, B 777 und B 747) findet in der Tagzeit (06°° - 22°° Uhr) statt. Bezogen auf die gesamte Frachttonnage wird etwa ein Drittel am Tag umgeschlagen. Als weitere Komponente sieht die Entgeltordnung eine sogenannte „Volumenförderung“ vor. Basierend auf dem beförderten Gesamtvolumen (Passagiere oder Cargo) und dem erzielten Zuwachs reduzieren sich die anfallenden Entgelte. Diese Ermäßigung bezieht sich allerdings ausschließlich auf Flüge in der Tagzeit, d.h., die Tag/Nacht-Spreizung vergrößert sich dadurch nochmals erheblich. 6 Unter Berücksichtigung der Volumenförderung ist der Airbus 320 Neo in der Nacht fast sechs- mal teurer als am Tag, der Frachter B 747-8 sogar siebenmal teurer als der gleiche Flug am Tag. Seit der Anpassung der Entgeltordnung zum 1.1.2023 ist noch eine Incentivierung der mo- dernsten und leisesten am Markt verfügbaren Flugzeuge inkraftgetreten. Dieser Rabatt basiert auf einer Eingruppierung mittels des sogenannten ACI (Airports Council International) Noise Rating Index. Maschinen, die bei ihren zertifizierten Lärmzulassungswerten insgesamt mehr als 25 dB unterhalb des Ch.3 Grenzwerts liegen, erhalten in der Tagzeit einen Rabatt bei den Start-/Lande-Entgelten. Zu diesen Maschinen gehören z.B. die Airbusse A 220, A 319/320/321neo, der A 350 oder die Boeing B 73 Max und der Dreamliner B 787. Die lärmabhängigen Entgelttarife entfalten über einen längeren Zeitraum durchaus Wirkung. Die Laufzeit der aktuellen Entgeltordnung endet am 31.12.2025. 3. Darstellung von erfolgten und geplanten Maßnahmen zur Schaffung von Anreizen für die Airlines zur Nutzung lärmmindernder Flugverfahren bei Nacht Der Flughafen verfügt über Wettbewerbssysteme für genaues und lärmminderndes Fliegen insbesondere beim Start. Bei Landungen des Nachts ist das continous-descent-Verfahren weitgehend üblich (Freigabe durch die DFS erforderlich!), ansonsten ist auch low drag - low power beim Anflug üblich (weitgehend Sache des Flugkapitäns). Seit vielen Jahren gibt es am Flughafen Köln/Bonn einen Technischen Arbeitskreis zur Erfor- schung und operativen Umsetzung lärmmindernder Flugverfahren. Verfahren wie kontinuierli- cher Sinkflug zur deutlichen Lärmminderung des anfliegenden Verkehrs oder Radius to Fix zur erhöhten Kurvengenauigkeit im Abflug verringern signifikant den Lärm am Boden und wur- den in Köln bereits eingeführt. Zum Schutz der Anwohner*innen regelt die Nachtbetriebsbe- schränkung die beschränkte Nutzung des Start- und Landebahnsystems. So können von je- weils 6 möglichen An- und Abflugsektoren von 22°° bis 06°° Uhr lediglich 4 zum Landen und 3 zum Starten genutzt werden. In 2021 und 2022 wurde ein sogenannter "Fly Quiet" Award ausgelobt und die Trophäe an die Airlines verliehen, die an vorher definierten Toren die beste Genauigkeit im Abflug erreichten und am häufigsten die Radius to Fix Abflugverfahren genutzt haben. Bei Nutzung dieser Ab- flugverfahren werden im Kurvenflug durch das flugzeugeigene Flightmanagementsystem in der Verfahrensbeschreibung definierte Kreisbogensegmente genutzt, was besonders präzise 7 Flugführung in der Kurve ermöglicht. Ziel des Wettbewerbs war es, die verfügbaren Radius to Fix Verfahren bei den Airlines besser bekannt zu machen und deren Nutzungsgrad zu erhöhen. Dieses Ziel konnte erreicht und da- mit die Präzision im Abflug insgesamt verbessert werden. Der Nutzungsgrad dieser Verfahren durch die Fluggesellschaften wird seitdem regelmäßig ausgewertet und die Ergebnisse in den monatlichen Fluglärmberichten veröffentlicht. Weiterhin beteiligte sich der Flughafen an einem durch das Ministerium für Umwelt, Natur- schutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) geförderten Forschungsvorha- ben. Ziel war dabei die Optimierung von Anflugverfahren zur Lärmminderung am Flughafen Köln/Bonn mit dem DLR-Pilotenassistenzsystem LNAS. Mit diesem System ist eine Lärmredu- zierung auf den letzten Meilen des Anflugs beabsichtigt. 4. Permanentes Lärm-Monitoring der An- und Abflüge zwecks Dokumentation der Pegel- minderung durch die ergriffenen Maßnahmen Alle An- und Abflüge werden kontinuierlich hinsichtlich der Flugwege und Lärmmesswerte überwacht und dokumentiert. Flugspurenaufzeichnung und Lärmmesswerte stehen via Portal „Travis“ (travis.koeln-bonn-airport.de) allen Interessierten zur Verfügung. Weiter Informationen wie Fluglärmberichte und Statistiken sind auf dem eigens dafür etablier- ten Nachbarschaftsportal des Flughafens unter https://www.cgn-nebenan.de/ zu finden. Derzeit findet permanentes Lärmmonitoring mit insgesamt 18 fest installierten Messstellen bei monatlicher umfangreicher Berichterstattung statt. 5. Errichtung von weiteren Fluglärmmessanlagen in jedem betroffenen Stadtbezirk Der Einrichtung einer weiteren FK/B-Lärmmessstelle im nördlichen Bereich von Köln-Mülheim wurde zugestimmt. Die Inbetriebnahme der Messstelle auf einem Gebäude des Genoveva Gymnasiums erfolgte im Juli 2024. Darüber hinaus verfügt der Flughafen Köln/Bonn über eine mobile Messstation, die bei Bedarf in verschiedenen Stadtbezirken eingesetzt werden kann und auch eingesetzt wird. 6. Verbesserung der Transparenz des Monitorings und Darstellung für die gesamte Öf- fentlichkeit mit einer jährlichen Berichterstattung über die Ergebnisse der Fluglärm- messanlagen. Hier gilt, was schon zu Frage 4 ausgeführt wurde. Permanentes Lärmmonitoring mit insge- samt 18 fest installierten Messstellen bei monatlicher umfangreicher Berichterstattung ist vor- handen. Flughafenanrainer sind über kommunale Vertreter als Mitglieder in der Fluglärmkommission vertreten. Im Dezember 2021 wurde ein digitales Nachbarschaftsportal online gestellt mit dem Ziel, Umweltthemen und andere für die Flughafennachbarschaft wissenswerte Inhalte transpa- rent und anschaulich darzustellen. Es wurde hierzu eine Umfrage bei etwaigen Nutzern zu wünschenswerten Inhalten durchgeführt. Das Nachbarschaftsportal wird gut angenommen. Der Fluglärmbeauftragte steht als Ansprechpartner für Anfragen aus Umland, Politik und Ver- waltung zur Verfügung. II. Klimaschutz 1. Zusätzlich soll die Klimastrategie fortgeschrieben werden. Damit verbunden sind die Fortführung und Umsetzung von Maßnahmen zu Gunsten des Klimaschutzes mit dem Ziel, dass der Flughafen bis 2035 klimaneutral betrieben wird. Dies impliziert Scope 1 und Scope 2 Emissionen nach GHG-Protokoll, insbesondere auch die Fahrzeuge auf 8 dem Vorfeld. Des Weiteren sind auch die Scope 1 & 2 Emissionen aktueller und zu- künftiger Tochterunternehmen einbezogen. 2. Ein Zeit-/Maßnahmenplan soll dem Aufsichtsrat 2021 vorgelegt werden. Der Aufsichts- ratsvorsitzende wird gebeten, den Finanzausschuss, sowie die Ausschüsse Wirtschaft, Verkehr und Klima & Umwelt über die vorgenannten Maßnahmen zu unterrichten.“ Die Klimaneutralität ist für den Flughafen eines der 5 prioritären Ziele im Rahmen der nachhal- tigen Unternehmensführung. Der Weg zu diesem Ziel hängt von vielen Faktoren ab. Unter an- derem spielen hier die künftige technische Entwicklung, die Verfügbarkeit der unterschied- lichsten Energieträger und Rohstoffen sowie die wirtschaftliche Entwicklung eine Rolle. Der Flughafen Köln/Bonn wird die ihm zuzurechnenden klimaschädlichen Emissionen des Flughafenbetriebs weiter absenken. Er hat sich dem Branchenziel der Reduzierung der CO2- Emissionen nach Scope I und II gegenüber dem Jahr 2010 um 65 % bis 2030 verpflichtet. Der Fuhrpark auf dem Vorfeld soll bis 2035 auf klimaneutrale Antriebskonzepte umgestellt und Kli- maneutralität für die gesamte Flughafen Köln/Bonn GmbH wird bis 2045 angestrebt. Weil sich vieles zum heutigen Zeitpunkt noch in der technischen Entwicklung befindet, ist es schwierig, einen zu 100 % vorbestimmten Fahrplan hinsichtlich Maßnahmen, Zeitpunkt und Kosten einzelner Handlungsfelder sowie ein exaktes Enddatum zur Zielerreichung verlässlich vorherzusagen. Der Flughafen hat sich aber anspruchsvolle Ziele auf dem Weg zur Klimaneutralität gesetzt, die auch mit einer Reihe von Maßnahmen hinterlegt sind. Die Abbildung „CO2-Roadmap“ zeigt, wie aus heutiger Sicht der CO2-Minderungspfad für den Flughafen aussieht. Die Geschäftsführung informiert den Aufsichtsrat regelmäßig über Maßnahmen zum Klima- und Lärmschutz. Die Zertifizierung der FKB CO2-Bilanz erfolgt mittels Airport Carbon Accreditation = ACA ab 2021; mit diesem weltweit anerkannten Verfahren wird der CO2-Fußabdruck und der geplante Minderungspfad ermittelt und dokumentiert, diese Zertifizierung wird auch für das Jahr 2023 9 durchgeführt. Zur Erreichung der Klimaschutzziele baut der Flughafen seine regenerative Energieinfrastruk- tur mit hohem Tempo aus. So investiert der 7,8 Millionen Euro in ein leistungsstarkes Um- spannwerk, um die Versorgung mit regenerativer Energie voranzutreiben und die Vorausset- zungen für den Ausbau der E-Mobilität zu schaffen. Mehr als 3 Millionen Euro fließen in den Bau des Biomasseheizkraftwerks, mit dem der Flughafen künftig CO2-neutral Wärme für den Campus erzeugt. Die beim Bau einer Frachthalle verwendete Eisspeichertechnik in Kombina- tion mit einem Kraftdach produziert schon jetzt null Emissionen im laufenden Betrieb. Der Flughafen hat eine Kooperationsvereinbarung mit der Firma Viessmann über die Planung und den Bau von weiteren Wärme- und Kälteerzeugungsanlagen mit dieser Technik abgeschlos- sen. Neben der E-Mobilität auf dem Vorfeld bleibt der Flughafen technologieoffen und plant derzeit den Bau einer zweiten Wasserstofftankstelle. Eine Beteiligung an Windkraftanlagen sowie die Nutzung von Wärmepumpen zur Reduzierung fossiler Energieträger bei der Wärme- erzeugung sind ebenfalls in der Prüfung. Ein weiterer wichtiger Baustein auf dem Weg zur Kli- maneutralität sind seit langem die großen PV-Anlagen auf den Frachthallen und Verwaltungs- gebäuden. In 2024 und 2025 wird der Flughafen 2,5 Millionen Euro in 8.600 neue Solarmo- dule investiert. Bis 2035 ist es geplant, den Betrieb mit Fahrzeugen auf dem Vorfeld komplett mit CO2-emissi- onsfreien Antriebskonzepten darstellen zu können. Mit Hilfe von Fördermitteln des Bundesmi- nisteriums für Digitales und Verkehr werden dazu u.a. vollelektrische GPU (Groundpower Units) zur Bodenstromversorgung von Flugzeugen und die dazu erforderliche Ladeinfrastruk- tur angeschafft. Diese Geräte ersetzten sukzessive die bisherigen dieselbetriebenen Geräte. Bezogen auf die gesamten CO2 Emissionen des Jahres 2010 ist bis 2035 eine Minderung von über 80% vorgesehen. Die oben bereits genannten Faktoren werden bestimmen, wie schnell das unternehmensweite Ziel der kompletten Klimaneutralität zu erreichen ist. Bis dahin wird die Roadmap der CO2 Minderung voraussichtlich mehrfach an die jeweiligen Gegebenheiten anzupassen sein. Gez. Wolfgramm
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Am Markt
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- 3515/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.01.2025
- Erstellt
- 06.11.2024 10:41