2130/2022
Zuschussgewährung für die Erhaltung sonstiger Sakralbauten
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/48 Vorlagen-Nummer 2130/2022 Freigabedatum 11.08.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschussgewährung für die Erhaltung sonstiger Sakralbauten Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Kunst und Kultur beschließt die Zuschussgewährung für die Erhaltung sonstiger Sakralbauten in Höhe von 5.000 Euro an die Evangelische Gemeinde Köln. • 5.000 Euro für die fortlaufende Restaurierung der Grabsteine auf dem Geusenfriedhof in Köln- Lindenthal, Denkmalnummer 866; Bauabschnitt 2022 Ausschuss Kunst und Kultur 30.08.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 5.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Restaurierung der Grabsteine auf dem Geusenfriedhof in Köln-Lindenthal, BA 2022 Für die fortlaufende Restaurierung der Grabplatten auf dem Geusenfriedhof, Kerpener Str. o.Nr., 50931 Köln, (Denkmal-Nr. 866, Eintragung am 14.12.1981) wird mit Schreiben vom 29.09.2021 für nachzuweisende zuwendungsfähige Gesamtausgaben in Höhe von 21.600 Euro von der Evangeli- schen Gemeinde Köln ein Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro aus städtischen Mitteln beantragt. Die benötigten Haushaltsmittel in Gesamthöhe von 5.000 Euro stehen im Haushaltsjahr 2022 im Teil- ergebnisplan 1002 – Denkmalpflege, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen zur Verfügung. Die Verwaltung schlägt einen Zuschuss in Höhe von 5.000 Euro vor.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kerpener Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 2130/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 11.08.2022
- Erstellt
- 01.07.2022 13:07