3424/2019
Antrag auf Einrichtung einer 24-Stunden-Betreuung
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
2098 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/51/513 Vorlagen-Nummer 3424/2019 Stellungnahme zu einem Antrag öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 11.11.2019 Antrag auf Einrichtung einer 24-Stunden-Betreuung Die FDP-Fraktion in der Bezirksvertretung Rodenkirchen stellt folgenden Antrag Die Verwaltung wird gebeten, in einem im Stadtbezirk Köln-Rodenkirchen befindlichen städtischen Kindergarten eine altersgemischte Gruppe zu eröffnen, die ein 24-Stunden Betreuungsangebot vorhält. Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: Ein institutionelles 24-Stunden-Betreuungsangebot hält die Verwaltung weder aus Sicht der Kinder noch aus personeller, organisatorischer Perspektive für umsetzbar. Kinder brauchen feste Bezugspersonen, klare Strukturen in ihrem Tagesablauf und feste Gruppen- bindungen, also verlässliche Kontakte zu anderen Kindern. Eine völlige Flexibilisierung des Betreuungsangebotes würde genau diesen Bedarfen der Kinder wi- dersprechen. Dieser Ansatz ergibt sich schon aus der Begrifflichkeit „Kindertageseinrichtung“. Auch aus der Diskussion zum neuen Kinderbildungsgesetz, das zum nächsten Kindergartenjahr in Kraft treten soll, ergibt sich nicht der Auftrag für ein solches Angebot, auch das Land geht zum Wohle der Kinder von einer maximalen Tagesbetreuung von 9 Stunden täglich aus. Die Verwaltung geht davon aus, dass für ein solches Angebot die personellen Ressourcen nicht zur Verfügung stehen. Aktuell können alle Träger die originären Stellen aufgrund des bestehenden und bekannten Fachkräftemangels kaum besetzen. Das Angebot wäre mit erheblichen zusätzlichen Kosten verbunden. Die Verwaltung geht davon aus, dass zur Sicherstellung einer kontinuierlichen 12-Stunden Betreuung (19.00 Uhr bis 7.00 Uhr) min- destens 5 zusätzliche Stellen erforderlich sind, was ohne Berücksichtigung von Nachtzuschlägen etc. mindestens 300.000,00 Euro Kosten verursachen würde. Ergänzend wäre die Frage der Sicherheit für Kinder und Beschäftigte zu erörtern. Die Verwaltung hat hier erhebliche Bedenken.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3424/2019
- Typ
- Stellungnahme zu einem Antrag (BV)
- Datum
- 25.10.2019
- Erstellt
- 30.09.2019 09:54