Datenstand: 12.09.2026 — die Daten dieser Kommune konnten seit 37 Tagen nicht aktualisiert werden, weil das Ratsinformationssystem derzeit nicht erreichbar ist. Inhalte können veraltet sein.
Genehmigung von sogenannten Parklets und Blumenkübeln im öffentlichen Raum
Gem. Dringlichkeitsantrag BV5 AN/0449/2026 vom 10.03.2026
Stand: Am 12.03.2026 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Gem. Dringlichkeitsantrag (BV5)
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Grüne Linke Volt Frau Bezirksbürgermeisterin Dr. Diana Siebert Herrn Oberbürgermeister Torsten Burmester Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 09.03.2026 AN/0449/2026 Dringlichkeitsantrag gem. §§ 12 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Genehmigung von sogenannten Parklets und Blumenkübeln im öffentlichen Raum - Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag von Grünen, Linken und Volt - Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, wir bitten Sie, folgenden Dringlichkeits-Antrag auf die nächste Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen: Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Genehmigung vom 16.10.2024 (Zeichen 327/20-Tr) zum Aufstellen diverser Sitzgelegen- heiten in Form von sogenannten „Parklets“ sowie Blumenkübeln an dem Standort • Osterather Straße (gegenüber), 50739 Köln (vor der Schule, Höhe Kaiserswerther Straße) durch den Klug e.V. wird verlängert. Der KLuG e.V. bleibt Ansprechpartner für die Aufbauten und hat eine entsprechende schon abgeschlossene Versicherung zu verlängern, um eventuelle Schäden abzusichern. Für alle Aufbauten gilt, dass diese nach Entfernen von Diebstahlsicherungen einfach bewegt werden können und somit sowohl den Ort wechseln als auch auf- und abgebaut werden kön- nen. Alle Aufbauten werden aus schwer-entflammbarem Holz hergestellt und regelmäßig ge- wartet. - 2 - Der Boden wird niveaugleich mit der angrenzenden Nebenanlage (Gehwegfläche) errichtet. Die Aufbauten werden nicht fest mit dem Untergrund, Bordstein und dergleichen verschraubt oder anderweitig fest verbunden. Technische Einbauten (Abflüsse, Schieberkappen für Hausanschlüsse, Versorgungsschächte, Rinnen et cetera) bleiben jederzeit frei zugänglich und die jeweilige Funktion wird nicht eingeschränkt. Außerhalb des Genehmigungszeitraums der Sondernutzungserlaubnis wird das Podest aus dem öffentlichen Raum entfernt. Entsprechende Lagermöglichkeiten sind hierfür vorhanden. Zusätzlich gilt für die Anlage auf Parkplätzen (Osterather Str.) Das Podest wird fahrbahnseitig mit einem durchgehenden begrünten Geländer errichtet, wel- ches eine Höhe von 90 cm und eine Breite von 50 cm haben wird. Hiermit wird auch der Si- cherheitsabstand zur Fahrbahn gewährleistet. Der Aufbau befindet sich auf einer Parkbucht in der Osterather Str. Hier wird in Absprache mit der Grundschule ein Fokus auf die Begrünung und Hochbeete gelegt. Die Grundschule wird auch die Betreuung und Reinigung des Parketts übernehmen. Der Aufbau wird bündig an den Bürgersteig gebaut und von der Höhe an den Bürgersteig angepasst. Das Parkett wird lediglich vom Bürgersteig aus begehbar sein. Zur Fahrbahnseite schafft ein Beet mit einer Breite von mindestens 40 cm und einer Höhe von 90 cm eine Abtrennung. Begründung der Dringlichkeit: Erst unlängst erreichte den die Parklets betreuenden Klug e.V. die Nachricht von Seiten der Stadt Köln, dass es eines Beschlusses der Bezirksvertretung für die Verlängerung der Ge- nehmigung der Aufbauten bedarf. Die Frist der Genehmigung läuft bald ab, so dass eine Be- schlussfassung in der Sitzung am 7. Mai zu spät wäre. gez. Roth gez. Dommnich gez. Glashagen
Beratungsverlauf
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz