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AN/0449/2026

Genehmigung von sogenannten Parklets und Blumenkübeln im öffentlichen Raum

Gem. Dringlichkeitsantrag BV5 10.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 12.03.2026, TOP 8.1.12

Gem. Dringlichkeitsantrag (BV5)

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Ansehen

Gem. Dringlichkeitsantrag (BV5)

3289 Zeichen

Grüne 
Linke 
Volt 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Dr. Diana Siebert 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 09.03.2026 
AN/0449/2026 
Dringlichkeitsantrag gem. §§ 12 und 38 der Geschäftsordnung des Rates und der 
Bezirksvertretungen 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 5 (Nippes)  
 
Genehmigung von sogenannten Parklets und Blumenkübeln im öffentlichen Raum 
- Gemeinsamer Dringlichkeitsantrag von Grünen, Linken und Volt - 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
wir bitten Sie, folgenden Dringlichkeits-Antrag auf die nächste Sitzung der Bezirksvertretung 
zu setzen: 
 
Die Bezirksvertretung möge beschließen: 
 
Die Genehmigung vom 16.10.2024 (Zeichen 327/20-Tr) zum Aufstellen diverser Sitzgelegen-
heiten in Form von sogenannten „Parklets“ sowie Blumenkübeln an dem Standort 
 
•  Osterather Straße (gegenüber), 50739 Köln (vor der Schule, Höhe Kaiserswerther 
Straße) 
 
durch den Klug e.V. wird verlängert.  
 
Der KLuG e.V. bleibt Ansprechpartner für die Aufbauten und hat eine entsprechende schon 
abgeschlossene Versicherung zu verlängern, um eventuelle Schäden abzusichern. 
 
Für alle Aufbauten gilt, dass diese nach Entfernen von Diebstahlsicherungen einfach bewegt 
werden können und somit sowohl den Ort wechseln als auch auf- und abgebaut werden kön-
nen. Alle Aufbauten werden aus schwer-entflammbarem Holz hergestellt und regelmäßig ge-
wartet.

- 2 - 
 
Der Boden wird niveaugleich mit der angrenzenden Nebenanlage (Gehwegfläche) errichtet. 
Die Aufbauten werden nicht fest mit dem Untergrund, Bordstein und dergleichen verschraubt 
oder anderweitig fest verbunden. Technische Einbauten (Abflüsse, Schieberkappen für 
Hausanschlüsse, Versorgungsschächte, Rinnen et cetera) bleiben jederzeit frei zugänglich 
und die jeweilige Funktion wird nicht eingeschränkt. 
 
Außerhalb des Genehmigungszeitraums der Sondernutzungserlaubnis wird das Podest aus 
dem öffentlichen Raum entfernt. Entsprechende Lagermöglichkeiten sind hierfür vorhanden. 
 
Zusätzlich gilt für die Anlage auf Parkplätzen (Osterather Str.) 
 
Das Podest wird fahrbahnseitig mit einem durchgehenden begrünten Geländer errichtet, wel-
ches eine Höhe von 90 cm und eine Breite von 50 cm haben wird. Hiermit wird auch der Si-
cherheitsabstand zur Fahrbahn gewährleistet. 
 
Der Aufbau befindet sich auf einer Parkbucht in der Osterather Str. Hier wird in Absprache 
mit der Grundschule ein Fokus auf die Begrünung und Hochbeete gelegt. Die Grundschule 
wird auch die Betreuung und Reinigung des Parketts übernehmen. Der Aufbau wird bündig 
an den Bürgersteig gebaut und von der Höhe an den Bürgersteig angepasst. 
 
Das Parkett wird lediglich vom Bürgersteig aus begehbar sein. Zur Fahrbahnseite schafft ein 
Beet mit einer Breite von mindestens 40 cm und einer Höhe von 90 cm eine Abtrennung. 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Erst unlängst erreichte den die Parklets betreuenden Klug e.V. die Nachricht von Seiten der 
Stadt Köln, dass es eines Beschlusses der Bezirksvertretung für die Verlängerung der Ge-
nehmigung der Aufbauten bedarf. Die Frist der Genehmigung läuft bald ab, so dass eine Be-
schlussfassung in der Sitzung am 7. Mai zu spät wäre. 
 
 
 
gez. Roth   gez. Dommnich   gez. Glashagen

Beratungsverlauf (1)

12.03.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 8.1.12 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0449/2026
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag BV5
Datum
10.03.2026
Erstellt
09.03.2026 11:03