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ANORD/0007/2024

Pflegeinfrastruktur im Norden stärken und ausbauen (A-N/0007/2024)

Anregung BV Nord an die Verwaltung 12.04.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Nord, Sitzung am 14.05.2024, TOP 8.3

Stellungnahme

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Stellungnahme

6092 Zeichen

... 
50 45 0002 02.05.2024 
Frau Stritzke Tel.: 5988 
 Fax:  7780 
 
Amt 33 für die BV Nord 
 
 
über V 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung zum gemeinsamen Antrag A-N/0007/2024 der 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der SPD -Fraktion in der 
Bezirksvertretung Münster -Nord: „Pflegeinfrastruktur im Norden stärken und 
ausbauen. Weiterentwicklung der Angebote einer umfassenden Pflege und 
Versorgungssicherheit in den Quartieren. “ 
 
Der Antrag greift Inhalte der Vorlage V/0402/2023 „Kommunaler Pflegebedarfsplan 
2023-2026“ auf und stellt den Bedarf an pflegerischen Versorgungsangeboten im 
Stadtbezirk Nord in den Fokus. 
 
 
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs  
gemeinsam beantwortet: 
 
Die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Pflege infrastruktur zählt grundsätzlich zu 
den Aufgaben der kommunalen P flegeplanung. Diese prüft daher kontinuierlich,  ob 
und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Ange boten 
erforderlich sind . Zu den Instrumenten der Pflegeplanung gehören im Wesentlichen 
die regelmäßige Bestandsaufnahme  und Bedarfsfeststellung im Rahmen der 
Pflegebedarfsplanung, die Beratung von Investoren und Träger n sowie die 
Zusammenarbeit mit der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege.  
 
Darüber hinaus wird d as Sozialamt bei der Entwicklung von Baugebieten vom 
Stadtplanungsamt sowie im Zuge der Erstellung der Vermarktungskonzepte 
städtischer Grundstücke durch das Amt für Immobilienmanagement beteiligt und bringt 
frühzeitig soziale Bedarfe  ein. Von dieser Möglichkeit wurde auch im Stadtbezirk 
Münster-Nord Gebrauch gemacht. Für das Baugebiet  in Kinderhaus 
(Langebusch/Westhoffstraße) w urde ein zusätzlicher Bedarf an pflegerischen 
Angeboten gemeldet. Nach a ktueller Planung wird dort eine neue Tagespflege 
entstehen.  
 
Ein weiteres Instrument der Pflegeplanung ist die Bedarfsausschreibung von 
stationären Pflegeplätzen. Der Ausbau vollstationärer Dauerpflegeplätze ist - im 
Unterschied zu den übrigen pflegerisch en Angeboten wie Pflege -
Wohngemeinschaften, Tages- oder Kurzzeitpflege - seit Einführung der verbindlichen 
Pflegebedarfsplanung im Jahr 2015 abhängig von einer kommunalen 
Bedarfsbestätigung. Im Januar 2024 ist auf Grundlage des Pflegebedarfsplans 2023 -
2026 erstmals eine entsprechende Bedarfsausschreibung erfolgt ( siehe Amtsblatt Nr. 
2 vom 26.01.2024).  Übersteigen die frist - und form gerecht eingegangenen 
Interessenbekundungen den ausgeschriebenen Bedarf von 101 zusätzlichen Plätzen, 
erfolgt unter allen Inter essensbekundungen bis zur  Erzielung einer Bedarfsdeckung 
eine Auswahl nach vorab veröffentlichten Auswahlkriterien. Als ein Kriterium wurde die

- 2 - 
 
... 
Entfernung zur nächstgelegenen stationären Einrichtung  festgelegt, um Standorte in 
Stadtteilen besser zu bewerten, die bisher kein vollstationäres Angebot aufweisen.  
 
Die Schaffung jeglicher zusätzlicher Pflegeangebote ist jedoch davon abhängig, dass 
diese nach Einschätzung der Träger*innen wirtschaftlich zu betreiben sind und 
absehbar genug Personal zur Verfügung stehen wird, um die Leistungen umzusetzen.  
 
Insbesondere der bestehende und sich noch weiter verschärfende 
Pflege(fach)kräftemangel stellt den entscheidenden limitierenden Faktor beim A usbau 
der Pflegeinfrastruktur dar. Bereits heute können die bestehenden  Plätze in den 
pflegerischen Einrichtungen nicht immer voll belegt werden und auch die ambulante 
Versorgung ist an ihre Kapazitätsgrenze gestoßen.  
 
Ziel der kommunalen Pflegeplanung war und bleibt es, eine sozialräumlich orientierte 
pflegerische Versorgung  der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Die für ein 
lebenslanges Wohnen im Quartier relevante Infrastruktur soll in Zusammenarbeit mit 
Träger und Anbieter von Dienstleistungen, den zivilgesellschaftlichen Akteuren und 
der Stadt vor Ort gestaltet werden . Dem gewünschten und erforderlichen Ausbau der 
Pflegeinfrastruktur sind jedoch aufgrund der oben beschriebenen Faktoren enge 
Grenzen gesetzt.  
 
Zu Frage 3: 
 
Die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für Auszubildende und Fachkräfte ist 
ein wichtiges gesamtstädtisches Ziel.  
 
Das Baulandprogramm (Vorlage V/0193/2023, Bericht zur Baulandentwicklung 2022 
und Fortschreibung des Baulandprogramms 2023 -2030) weist zahlreiche neue 
Wohnbauflächen aus, auf denen auch bezahlbarer Wohnraum entstehen soll. Die 
Verwaltung ist darüber hinaus bereits in Gesprächen mit verschiedenen Beteiligten, 
um an zentralen Standorten mit einer guten ÖPNV -Anbindung Wohnraum für 
Auszubildende zu generieren.  
 
Zu Frage 4: 
 
Durch die begrenzten Ressourcen der professionellen Pflege ist es u mso wichtiger 
Ansätze zu entwickeln, welche das Gemeinwesen und die Selbsthilfe auf kommunaler 
Ebene stärken. Dies ist eine der zentralen Herausforderungen mit der sich die 
Sozialplanung mit den Bereichen Pflegeplanung, Altenhilfeplanung und altengerechte 
Quartiersentwicklung gemeinsam befasst.  
 
Der Ausbau von präventiven und vorpflegerischen Angeboten sowie die Förderung 
und Unterstützung informeller Netzwerke ist unabdingbar. Es ist ein neues Miteinander 
notwendig, in dem professionelle Anbieterinnen und  Anbieter, ehrenamtliche und 
privat soziale Netzwerke und Familie gemeinsam unterstützende Strukturen zur 
Versorgung pflegebedürftiger Menschen entwickeln.  
 
Zu Frage 5: 
 
Die Themenfelder Migration, LSBTIQ und Inklusion sind Bestandteil des  kommunalen 
Pflegebedarfsplans. Dort erfolgt eine jährliche Aktualisierung der Daten  sowie eine 
Information zu aktuellen Entwicklungen.

- 3 - 
 
 
 
In dem Prozess zur Erarbeitung des Aktionsplans LSBTIQ d urch das Amt für 
Gleichstellung wurde beispielsweise die Arbeitsgruppe  „Selbstbestimmtes 
Älterwerden und Pflege“ gegründet, in der das Sozialamt mitwirkt. Zum Thema 
Inklusion kann berichtet werden, dass im Januar 2024 ein  Austausch zwischen dem 
Arbeitskreis Beratung und der EUTB (Ergänzende  Unabhängigen Teilhabeberatung ) 
durch das Infobüro Pflege organisiert wurde. Die Themen werden weiter aktiv verfolgt. 
 
 
Im Auftrag 
 
Gez. 
 
Schulte-Sienbeck

Beratungsverlauf (1)

14.05.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 8.3 Anregung Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Westhoffstraße
  • Kinderhaus
  • Langebusch

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Details

Aktenzeichen
ANORD/0007/2024
Typ
Anregung BV Nord an die Verwaltung
Datum
12.04.2024
Erstellt
12.04.2024 15:58