ANORD/0007/2024
Pflegeinfrastruktur im Norden stärken und ausbauen (A-N/0007/2024)
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Stellungnahme
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... 50 45 0002 02.05.2024 Frau Stritzke Tel.: 5988 Fax: 7780 Amt 33 für die BV Nord über V Stellungnahme der Verwaltung zum gemeinsamen Antrag A-N/0007/2024 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL und der SPD -Fraktion in der Bezirksvertretung Münster -Nord: „Pflegeinfrastruktur im Norden stärken und ausbauen. Weiterentwicklung der Angebote einer umfassenden Pflege und Versorgungssicherheit in den Quartieren. “ Der Antrag greift Inhalte der Vorlage V/0402/2023 „Kommunaler Pflegebedarfsplan 2023-2026“ auf und stellt den Bedarf an pflegerischen Versorgungsangeboten im Stadtbezirk Nord in den Fokus. Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet: Die Sicherstellung einer bedarfsgerechten Pflege infrastruktur zählt grundsätzlich zu den Aufgaben der kommunalen P flegeplanung. Diese prüft daher kontinuierlich, ob und gegebenenfalls welche Maßnahmen zur Weiterentwicklung von Ange boten erforderlich sind . Zu den Instrumenten der Pflegeplanung gehören im Wesentlichen die regelmäßige Bestandsaufnahme und Bedarfsfeststellung im Rahmen der Pflegebedarfsplanung, die Beratung von Investoren und Träger n sowie die Zusammenarbeit mit der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege. Darüber hinaus wird d as Sozialamt bei der Entwicklung von Baugebieten vom Stadtplanungsamt sowie im Zuge der Erstellung der Vermarktungskonzepte städtischer Grundstücke durch das Amt für Immobilienmanagement beteiligt und bringt frühzeitig soziale Bedarfe ein. Von dieser Möglichkeit wurde auch im Stadtbezirk Münster-Nord Gebrauch gemacht. Für das Baugebiet in Kinderhaus (Langebusch/Westhoffstraße) w urde ein zusätzlicher Bedarf an pflegerischen Angeboten gemeldet. Nach a ktueller Planung wird dort eine neue Tagespflege entstehen. Ein weiteres Instrument der Pflegeplanung ist die Bedarfsausschreibung von stationären Pflegeplätzen. Der Ausbau vollstationärer Dauerpflegeplätze ist - im Unterschied zu den übrigen pflegerisch en Angeboten wie Pflege - Wohngemeinschaften, Tages- oder Kurzzeitpflege - seit Einführung der verbindlichen Pflegebedarfsplanung im Jahr 2015 abhängig von einer kommunalen Bedarfsbestätigung. Im Januar 2024 ist auf Grundlage des Pflegebedarfsplans 2023 - 2026 erstmals eine entsprechende Bedarfsausschreibung erfolgt ( siehe Amtsblatt Nr. 2 vom 26.01.2024). Übersteigen die frist - und form gerecht eingegangenen Interessenbekundungen den ausgeschriebenen Bedarf von 101 zusätzlichen Plätzen, erfolgt unter allen Inter essensbekundungen bis zur Erzielung einer Bedarfsdeckung eine Auswahl nach vorab veröffentlichten Auswahlkriterien. Als ein Kriterium wurde die - 2 - ... Entfernung zur nächstgelegenen stationären Einrichtung festgelegt, um Standorte in Stadtteilen besser zu bewerten, die bisher kein vollstationäres Angebot aufweisen. Die Schaffung jeglicher zusätzlicher Pflegeangebote ist jedoch davon abhängig, dass diese nach Einschätzung der Träger*innen wirtschaftlich zu betreiben sind und absehbar genug Personal zur Verfügung stehen wird, um die Leistungen umzusetzen. Insbesondere der bestehende und sich noch weiter verschärfende Pflege(fach)kräftemangel stellt den entscheidenden limitierenden Faktor beim A usbau der Pflegeinfrastruktur dar. Bereits heute können die bestehenden Plätze in den pflegerischen Einrichtungen nicht immer voll belegt werden und auch die ambulante Versorgung ist an ihre Kapazitätsgrenze gestoßen. Ziel der kommunalen Pflegeplanung war und bleibt es, eine sozialräumlich orientierte pflegerische Versorgung der Bürgerinnen und Bürger zu ermöglichen. Die für ein lebenslanges Wohnen im Quartier relevante Infrastruktur soll in Zusammenarbeit mit Träger und Anbieter von Dienstleistungen, den zivilgesellschaftlichen Akteuren und der Stadt vor Ort gestaltet werden . Dem gewünschten und erforderlichen Ausbau der Pflegeinfrastruktur sind jedoch aufgrund der oben beschriebenen Faktoren enge Grenzen gesetzt. Zu Frage 3: Die Schaffung von preisgünstigem Wohnraum für Auszubildende und Fachkräfte ist ein wichtiges gesamtstädtisches Ziel. Das Baulandprogramm (Vorlage V/0193/2023, Bericht zur Baulandentwicklung 2022 und Fortschreibung des Baulandprogramms 2023 -2030) weist zahlreiche neue Wohnbauflächen aus, auf denen auch bezahlbarer Wohnraum entstehen soll. Die Verwaltung ist darüber hinaus bereits in Gesprächen mit verschiedenen Beteiligten, um an zentralen Standorten mit einer guten ÖPNV -Anbindung Wohnraum für Auszubildende zu generieren. Zu Frage 4: Durch die begrenzten Ressourcen der professionellen Pflege ist es u mso wichtiger Ansätze zu entwickeln, welche das Gemeinwesen und die Selbsthilfe auf kommunaler Ebene stärken. Dies ist eine der zentralen Herausforderungen mit der sich die Sozialplanung mit den Bereichen Pflegeplanung, Altenhilfeplanung und altengerechte Quartiersentwicklung gemeinsam befasst. Der Ausbau von präventiven und vorpflegerischen Angeboten sowie die Förderung und Unterstützung informeller Netzwerke ist unabdingbar. Es ist ein neues Miteinander notwendig, in dem professionelle Anbieterinnen und Anbieter, ehrenamtliche und privat soziale Netzwerke und Familie gemeinsam unterstützende Strukturen zur Versorgung pflegebedürftiger Menschen entwickeln. Zu Frage 5: Die Themenfelder Migration, LSBTIQ und Inklusion sind Bestandteil des kommunalen Pflegebedarfsplans. Dort erfolgt eine jährliche Aktualisierung der Daten sowie eine Information zu aktuellen Entwicklungen. - 3 - In dem Prozess zur Erarbeitung des Aktionsplans LSBTIQ d urch das Amt für Gleichstellung wurde beispielsweise die Arbeitsgruppe „Selbstbestimmtes Älterwerden und Pflege“ gegründet, in der das Sozialamt mitwirkt. Zum Thema Inklusion kann berichtet werden, dass im Januar 2024 ein Austausch zwischen dem Arbeitskreis Beratung und der EUTB (Ergänzende Unabhängigen Teilhabeberatung ) durch das Infobüro Pflege organisiert wurde. Die Themen werden weiter aktiv verfolgt. Im Auftrag Gez. Schulte-Sienbeck
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Westhoffstraße
- Kinderhaus
- Langebusch
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Details
- Aktenzeichen
- ANORD/0007/2024
- Typ
- Anregung BV Nord an die Verwaltung
- Datum
- 12.04.2024
- Erstellt
- 12.04.2024 15:58