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2391/2025

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.08.2025

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Anlage 1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 2 Entwurf des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Teil 1

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Anlage 3, Rechnungsprüfungsausschuss 02.09.2025_Auszug aus dem Beschlussprotokoll_TOP 5.3

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Anlage 1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023

173670 Zeichen

Rechnungsprüfungsamt 
 
  
Bericht über die Prüfung  
des Jahresabschlusses und 
des Lageberichtes  
der Stadt Köln zum 31.12.2023

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 2 von 38 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln  
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
Tel.: 0221/ 221 - 25015 
E-Mail: 
14PoststelleRechnungspruefungsamt@stadt-koeln.de

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 3 von 38 
Inhaltsverzeichnis 
1. 
 Vorwort ............................................................................................................... 5 
2.  Prüfungsauftrag ................................................................................................ 5 
3.  Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ..................................................... 6 
4.  Grundsätzliche Feststellungen ........................................................................ 7 
4.1  Weiterhin aktuelle Feststellungen aus vorangegangenen Prüfungen .......... 7 
4.1.1  Qualität des Rechnungswesens ............................................................ 7 
4.1.2  Lizenzmanagement ............................................................................... 9 
4.1.3  Inventuren allgemein ............................................................................. 9 
4.1.4  Grundbesitz ........................................................................................... 9 
4.1.5  Straßenvermögen ............................................................................... 10  
4.2  Wesentliche Feststellungen zum Jahresabschluss 2023 ........................... 10  
4.2.1  CA-Belegarten ..................................................................................... 10 
4.2.2  Buchungstechnische Korrekturen ....................................................... 11  
4.2.3  System der Belegablage ..................................................................... 12  
4.2.4  Verbuchung von Aufwand gegen Ertrag und umgekehrt ..................... 12  
4.2.5  Qualität der Belege ............................................................................. 13  
4.2.6  Abgleich der Bilanz mit § 42 KomHVO ................................................ 13  
4.3  Korrekturbedarf aus vorangegangenen Jahresabschlussprüfungen .......... 13  
5.  Ergebnisse aus den Prüfungsschwerpunkten .............................................. 14  
5.1  Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 
(Bilanzierungshilfe)................................................................................................ 14  
5.2  Finanzanlagen ............................................................................................ 16  
5.3  Öffentlich-rechtliche Forderungen .............................................................. 16  
5.4  Liquide Mittel .............................................................................................. 20  
5.5  Eigenkapital ................................................................................................ 22  
5.6  Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ............................ 25  
5.7  Sonstige ordentliche Erträge ...................................................................... 28 
5.8  Sonstige ordentliche Aufwendungen .......................................................... 29  
5.9  Anhang ....................................................................................................... 31  
5.10  Lagebericht ................................................................................................ 34  
6.  Bestätigungsvermerk ...................................................................................... 37

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 4 von 38 
Abkürzungsverzeichnis 
CA  CA ist eine Belegart in SAP mit der die Buchung en aus 
dem Nebenbuch PSCD in das Hauptbuch durchgeführt 
werden 
GAFin    Geschäftsanweisung für das Finanzwesen 
GO    Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfa len 
GoB    Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 
GoBD  Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und 
Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und 
Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff 
KomHVO  Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westf alen 
NKF    Neues Kommunales Finanzmanagement 
NKF-CUIG  Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-1 9-Pandemie 
und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen 
der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen 
PSCD  SAP Modul im Bereich Kassen- und 
Einnahmemanagement (Nebenbuchhaltung)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 5 von 38 
1. Vorwort 
Mit Änderung der Gemeindeordnung NRW (GO) zum 31.12.2023 muss der 
Jahresabschluss gemäß § 95 Abs. 5 GO nunmehr jeweils bis zum 30. Juni des 
Folgejahres durch die Kämmerin aufgestellt und durch die Oberbürgermeisterin 
bestätigt werden.  
Der Entwurf des Jahresabschlusses ist dem Rechnungsprüfungsausschuss gemäß 
§ 59 Abs. 3 GO zur Prüfung vorzulegen. Gleichzeitig werden der Finanzausschuss 
und der Rat im Rahmen einer haushaltsrechtlichen Unterrichtung über die Vorlage 
des Entwurfs im Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet. 
Vor einer förmlichen Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat ist gemäß 
§ 96 Abs. 1 GO festgelegt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den 
Jahresabschluss prüft.  
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 
beschlossen, den von der Kämmerin aufgestellten und von der Oberbürgermeisterin 
bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses für das Jahr 2023 zur Kenntnis zu 
nehmen und gemäß § 59 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 102 Abs. 1 GO 14 
Rechnungsprüfungsamt (Rechnungsprüfungsamt) mit der Durchführung der Prüfung 
des Jahresabschlusses 2023 zu beauftragen.  
Die Feststellung durch den Rat muss bis zum Abschluss des Folgejahres – nach 
abgeschlossener Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss – erfolgen. 
Fristgerecht wäre ein Feststellungsbeschluss also bis zum 31. Dezember 2024 
gewesen. Eine fristgerechte Feststellung ist gemäß § 96 Abs. 1 GO gesetzlich 
vorgeschrieben und von erheblicher Relevanz, da die Bezirksregierung dieser im 
Rahmen des Haushaltsgenehmigungsverfahrens eine hohe Bedeutung beimisst. 
2. Prüfungsauftrag 
Zum Ende eines jeden Haushaltsjahres ist gemäß § 95 Abs. 1 GO ein 
Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des 
Jahres nachzuweisen ist. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, 
den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht 
beizufügen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 6 von 38 
Der Jahresabschluss ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu 
prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der 
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der 
Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, 
Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff 
(GoBD) ergibt. In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung mit 
einzubeziehen. Des Weiteren erstreckt sich die Prüfung darauf, ob die gesetzlichen 
Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen 
Bestimmungen beachtet worden sind (§ 102 Abs. 3 GO). Der Lagebericht hingegen 
ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und seine 
sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und 
Ertragslage der Gemeinde erwecken. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zu dem 
Ergebnis der Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu 
nehmen (§ 59 Abs. 3 S. 4 GO). 
Für die Prüfung bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss des 
Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 59 Abs. 3 S. 2 GO. 
3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
Gegenstand der Jahresabschlussprüfung war der aus der Bilanz, der Finanz- und 
Ergebnisrechnung sowie dem Anhang bestehende Jahresabschluss, für das zum 
31.  Dezember 2023 beendete Haushaltsjahr sowie der Lagebericht der Stadt Köln. 
Die Aufgabe der Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes bestand 
darin, die Unterlagen und Angaben im Rahmen der pflichtgemäßen Prüfung zu 
beurteilen und darauf basierend ein Urteil über den Jahresabschluss abzugeben. 
Der Verordnungsgeber verlangt nach § 95 Abs. 5 GO, dass der Entwurf des 
Jahresabschlusses bis Ende Juni des Folgejahres aufgestellt ist. Die Stadt Köln liegt 
hinter dieser rechtlichen Pflicht zurück. 
Die Prüfungshandlungen wurden in den Monaten Mai bis Juli 2025 durchgeführt.  
Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage des risikoorientierten Prüfungsansatzes 
geprüft. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein 
hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der 
Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlaussagen sind.

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Rechnungsprüfungsamt  Seite 7 von 38 
Die Prüfung wurde in Form von System- und Verfahrensprüfungen sowie 
Belegprüfungen überwiegend auf der Basis von Stichproben durchgeführt. Sie stützt 
sich ferner auf Erkenntnisse aus Prüfungen der vorangegangenen Jahresabschlüsse 
sowie aus den Schwerpunktprüfungen des Rechnungsprüfungsamtes. 
Trotz Bemühungen den Prüfungsprozess zu optimieren und zu beschleunigen, 
besteht weiterhin Handlungsbedarf, insbesondere bei der fristgerechten Vorlage von 
Unterlagen durch die von der Prüfung betroffenen Dienststellen sowie bei der 
Qualität der zur Verfügung gestellten Unterlagen. Vielfach konnten keine Unterlagen 
zur Prüfung eingereicht werden. 
Im Rahmen einer Jahresabschlussprüfung werden festgestellte Sachverhalte in der 
Regel seitens des Bilanzerstellers korrigiert, damit der entsprechende 
Jahresabschluss die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend darstellt. 
Diese erforderlichen Korrekturen wurden durch 20 Kämmerei (Kämmerei) seit dem 
ersten Jahresabschluss nach der Eröffnungsbilanz 2008 nicht durchgeführt. Die 
Kämmerei stellt in Aussicht, erforderliche Korrekturen der Jahresabschlüsse 2021 bis 
2023 frühestens zum Jahresabschluss 2025 durchzuführen. Somit vermitteln die 
Jahresabschlüsse insgesamt kein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und 
Ertragslage.  
4. Grundsätzliche Feststellungen 
4.1 Weiterhin aktuelle Feststellungen aus vorangega ngenen Prüfungen 
Im folgenden Abschnitt wird ein Überblick über die Themen gegeben, die in den 
vorangegangenen Prüfungen bereits Anlass zu Prüfungsfeststellungen gaben und im 
Prüfungszeitraum weiterhin aktuell waren. 
4.1.1 Qualität des Rechnungswesens 
Bereits seit der Eröffnungsbilanz 2008 stellt das Rechnungsprüfungsamt in seinen 
Prüfungen erhebliche Mängel im Rechnungswesen fest und fordert, diese Mängel 
durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Um diesen Forderungen 
nachzukommen, hat der Stadtvorstand im Jahr 2015 einen Maßnahmenkatalog zur 
Verbesserung der Qualität im Rechnungswesen beschlossen. Über den Sachstand 
wird seit 2017 zweimal jährlich durch die Kämmerei im

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Rechnungsprüfungsamt  Seite 8 von 38 
Rechnungsprüfungsausschuss (letztmalig im Ausschuss am 01.07.2025) berichtet. 
Zu den Maßnahmen zählen: 
• Schaffung von Akzeptanz für die Notwendigkeit der ordnungsgemäßen 
Rechnungslegung 
• Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation 
• Forcierung der Personalentwicklung 
• Elektronische Rechnungsbearbeitung 
• Internes Kontrollsystem (IKS) 
• Inventuren 
• Maßnahmen für den Jahresabschluss 
Aus mehreren Gründen, unter anderem Personalmangel, ist die Umsetzung des Zeit-
Maßnahmen-Plans weiterhin von Verzögerungen geprägt. 
Aufbau- und ablauforganisatorische Maßnahmen zur Verbesserung der 
Qualität des Rechnungswesens 
Das Teilprojekt zur Schaffung von Akzeptanz für die Notwendigkeit der 
ordnungsmäßigen Rechnungslegung wird von der Kämmerei als abgeschlossen 
bewertet.  
Wie bereits ausgeführt, weist die Buchhaltung, insbesondere im Hinblick auf die 
Beleglage, weiterhin erhebliche Mängel auf. Aufgrund der erheblichen Mängel ist 
keine Akzeptanz für die Notwendigkeit der ordnungsmäßigen Rechnungslegung 
erkennbar. 
Das Teilprojekt der Kämmerei, die Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung zu 
zentralisieren, ist seit Mai 2023 abgeschlossen. Die Anlagenbuchhaltung erfolgt auch 
weiterhin dezentral. 
Elektronische Rechnungsbearbeitung 
Die Umsetzung der digitalen Rechnungseingangsbearbeitung ist seit Mai 2024 
abgeschlossen. Aufgrund der Komplexität von Baurechnungen, sollen diese erst 
nach Einführung von SAP S4/HANA digital erfasst werden können.

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4.1.2 Lizenzmanagement 
Bereits seit Prüfung der Eröffnungsbilanz 2008 im Jahr 2012 fordert das 
Rechnungsprüfungsamt zentrale Übersichten über Software-Lizenzen 
(Lizenzmanagement), zur Sicherstellung einer vollständigen Erfassung einzelner 
Bilanzpositionen sowie der damit zusammenhängenden Risiken. Derartige 
Übersichten fehlen aktuell auch weiterhin.  
Erst durch eine zentrale Übersicht können die vorhandenen Lizenzen und deren 
Kosten vollständig abgebildet werden. Darüber hinaus kann damit festgestellt 
werden, welche Software-Lizenzen vorhanden sind und in welchem Umfang diese 
tatsächlich genutzt werden. 
Das Projekt ist weiterhin nicht abgeschlossen. 
4.1.3 Inventuren allgemein 
Die Testate für die vorangegangenen Jahresabschlüsse seit der ersten 
Eröffnungsbilanz wurden auch wegen der Thematik der Inventuren immer wieder 
eingeschränkt. Inventuren wurden nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und 
Zeitrahmen durchgeführt, sodass eine Überprüfung der Vollständigkeit und 
Werthaltigkeit des Vermögens immer noch aussteht. Dies gilt insbesondere für das 
Anlagevermögen, sodass hier ein wesentlicher Betrag in der Bilanz nicht 
nachgewiesen ist. 
Ein von der Kämmerei erst im Jahr 2019 angekündigtes Gesamtkonzept für die 
Inventuren liegt auch zum Zeitpunkt der Prüfung weiterhin nicht vor.  
4.1.4 Grundbesitz 
Der bereits zur Eröffnungsbilanz erforderliche Ausweis und die Bewertung von 
Grundstücken durch die Verwaltung sind auch weiterhin nicht korrekt erfolgt. 
Unbebaute Grundstücke 
Für das Teilprojekt der unbebauten Grundstücke hat die Verwaltung die rechtlichen 
Voraussetzungen der Anwendung von pauschalen Bodenwerten geprüft und dem 
Rechnungsprüfungsamt mehrere Konzepte zur Stellungnahme vorgelegt. Hierzu hat 
das Rechnungsprüfungsamt Stellungnahmen mit wenigen Anmerkungen im 
Dezember 2023 abgegeben. Konzepte zu weiteren Teilprojekten stehen noch aus.

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Rechnungsprüfungsamt  Seite 10 von 38 
Im aktuellen Sachstandsbericht erläutert die Kämmerei, dass sie seit 2022 
Buchinventuren durchführt.  
Dieses Vorgehen widerspricht § 30 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung NRW 
(KomHVO), wonach bei unbeweglichen Vermögensgegenständen des 
Anlagevermögens alle zehn Jahre eine körperliche Inventur durchzuführen ist. Da die 
Kämmerei seit der Eröffnungsbilanz keine körperliche Inventur durchgeführt hat, 
reicht eine Buchinventur zur Darstellung der Vermögensgegenstände nicht aus und 
stellt somit einen Rechtsverstoß dar. 
Bebaute Grundstücke 
Für die Inventur der bebauten Grundstücke liegt weiterhin kein tragfähiges Konzept 
vor. 
4.1.5 Straßenvermögen 
Bei der Bewertung des Straßennetzes für die Eröffnungsbilanz wurde vom Grundsatz 
der Einzelbewertung abgewichen. Die Wertansätze von Straßen, Wegen und Plätzen 
wiesen zudem Fehler in nicht unerheblichem Umfang auf. Die im 
Bestätigungsvermerk des Berichts über die Eröffnungsbilanz aufgeführten Mängel zu 
den Wertabschlägen bei Straßen sind immer noch nicht ausgeräumt. Eine Erfassung 
der Straßenflächen und -zustände, die für mögliche Abschreibungen oder die Bildung 
von Instandhaltungsrückstellungen erforderlich ist, soll laut der Kämmerei erst bis 
2027 erfolgen. 
4.2 Wesentliche Feststellungen zum Jahresabschluss 2023 
4.2.1 CA-Belegarten 
Für Buchungen mit der SAP Belegart CA (Cross Application = 
anwendungsübergreifend) existieren keine sachlich und inhaltlich gesonderten 
Belege, da diese ausschließlich die automatische Überleitung der Einzelbuchungen 
aus der Nebenbuchhaltung, dem SAP-Modul PSCD, ins Hauptbuch darstellen. Dabei 
handelt es sich teilweise um Massenvorgänge (sogenannte Container-Buchungen), 
das heißt, dass mit einer Buchungsnummer bis zu 900 Posten mit einem Volumen in 
zweistelliger Millionenhöhe gebucht werden, für die inhaltlich und sachlich kein 
Zusammenhang besteht.

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Rechnungsprüfungsamt  Seite 11 von 38 
In keiner der eingereichten buchungsbegründenden Unterlagen finden sich die 
entsprechenden CA-Belegnummern wieder. Eine eindeutige Zuordnung der 
Unterlagen zu den automatisierten Buchungen kann somit nicht zweifelsfrei erfolgen. 
Gemäß § 28 KomHVO muss die Buchführung so beschaffen sein, dass sie einem 
sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die 
Geschäftsvorfälle und über die Lage der Kommune vermitteln kann. Die einzelnen 
Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung lückenlos 
verfolgen lassen. Umfasst eine Buchung mehrere Geschäftsvorfälle, indem sie 
verdichtet über Fachsysteme beziehungsweise die Nebenbuchhaltung in das 
Hauptbuchführungssystem gelangt, hat die Finanzbuchführung keinen Zugriff auf die 
den einzelnen Geschäftsvorfall begründenden Belege. 
Um den Inhalt einer Sammelbuchung dennoch nachvollziehen und prüfen zu können, 
ist eine Zuordnung, der im Fachsystem erhaltenen Konten zu den 
Hauptbuchführungskonten erforderlich. Die Zuordnungs- und 
Identifizierungsmerkmale aus dem Beleg müssen bei der Aufzeichnung oder 
Verbuchung in die Bücher übernommen werden, um eine progressive 
(chronologische) und retrograde (chronologisch entgegengesetzte) Prüfbarkeit zu 
ermöglichen.  
Die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Geschäftsvorfälle ist somit nicht 
gewährleistet. Eine rechtskonforme Buchführungsorganisation muss eingerichtet 
werden. 
4.2.2 Buchungstechnische Korrekturen 
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen werden immer wieder Feststellungen 
getroffen, die Korrekturbuchungen erfordern. In der Privatwirtschaft wird dieser 
Korrekturbedarf im Rahmen der jeweils aktuellen Prüfung umgesetzt. Die Stadt Köln 
hat seit der ersten Eröffnungsbilanz 2008 keine Korrekturen im jeweils zu prüfenden 
Jahresabschluss durchgeführt. Falls Korrekturbuchungen vorgenommen wurden, 
erfolgten diese erst nachträglich in Folgeabschlüssen. Folglich bleibt der Entwurf des 
aufgestellten Jahresabschlusses in Teilen fehlerbehaftet und somit auch der Entwurf 
des folgenden Jahresabschlusses. 
Der Korrekturbedarf der Jahresabschlüsse 2021 bis 2023 beläuft sich auf rund 
257,0  Mio. € (siehe Anlage 0).

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Rechnungsprüfungsamt  Seite 12 von 38 
Die kurzfristige Durchführung von Buchungen, Änderungen beziehungsweise 
Korrekturen muss in der Buchhaltung jederzeit umsetzbar sein. 
4.2.3 System der Belegablage 
Einer der wichtigsten Grundsätze für die Beweiskraft der Buchführung ist das 
Belegprinzip. Die Belegfunktion ist dann erfüllt, wenn aus den geordnet 
aufzubewahrenden Unterlagen Inhalt und Ablauf der einzelnen Geschäftsvorfälle 
erklärt und schlüssig nachgewiesen werden können. Die Belege müssen 
systematisch geordnet abgelegt werden, um als Beweis für die Richtigkeit der 
einzelnen Buchungen zu dienen. Hierbei ist darauf zu achten, dass es gemäß 
§ 28  KomHVO sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit möglich ist 
einen Überblick über die Geschäftsvorfälle, ihre Entstehung und Abwicklung zu 
erhalten. 
Das Belegwesen bei der Stadt Köln, insbesondere die Ablage, ist für eine GoBD-
konforme Buchführung ungeeignet und darüber hinaus unvollständig. 
Auszahlungsrelevante Belege werden mit eigenem Nummernkreis bei der 
Stadtkasse abgelegt. Ferner ist nicht jeder in SAP gebuchte Vorgang, der eine 
entsprechende Belegnummer erzeugt, tatsächlich zahlungsrelevant. Die Suche bei 
der Stadtkasse läuft damit ins Leere. 
Selbst in den dezentralen Finanzbereichen der Dienststellen werden Belege an 
unterschiedlichen Orten nach unterschiedlichen Kriterien abgelegt und sind teilweise 
nicht oder nicht mit vertretbarem Zeitaufwand auffindbar. Eine umfassende 
Einsichtnahme ist mit überschaubarem Aufwand nicht möglich; die Einführung einer 
digitalen Belegablage ist dringend geboten. 
Eine entsprechende DV-Lösung bei der Stadt Köln würde zunächst die schnelle 
Auffindbarkeit von Belegen sichern, soweit es sich um Rechnungen handelt. Diese 
ist dann noch um die weiteren Unterlagen, die als Belege dienen, zu ergänzen (zum 
Beispiel Eigenbelege für Umbuchungen, außerplanmäßige Abschreibungen, 
Verschrottungsbelege). 
4.2.4 Verbuchung von Aufwand gegen Ertrag und umgek ehrt 
Die Buchführung der Stadt Köln weist sehr viele Buchungen auf, bei denen Aufwand 
gegen Ertrag und umgekehrt gebucht wird. Derartige Geschäftsvorfälle existieren

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Rechnungsprüfungsamt  Seite 13 von 38 
nicht und mit diesen Buchungen wird gegen § 39 Abs. 1 KomHVO verstoßen. 
Demnach dürfen Erträge nicht mit Aufwendungen verrechnet werden. 
4.2.5 Qualität der Belege 
Zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zählt unter anderem das 
Belegprinzip. Hiernach ist für jede Buchung ein Beleg erforderlich. Als 
buchungsbegründende Unterlage stellt der Beleg die Verbindung zwischen 
Geschäftsvorfall und Buchung dar. Daher muss er Angaben enthalten, die eine 
eindeutige Zuordnung ermöglichen. Hierzu zählen Datum, Kontierung, Betrag, 
Belegnummer und ähnliches. Des Weiteren muss ersichtlich sein, wer die Buchung 
des Geschäftsvorfalls veranlasst hat.  
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurde bei diversen Prüffeldern festgestellt, 
dass Belege mit mangelhaften Angaben existieren, die zum Teil keine 
Betragsangaben sowie keine Angaben zum Gegenkonto aufweisen. Bei einigen 
Belegen fehlen Unterschriften oder die Angabe eines Datums.  
Es ist zwingend geboten, eine einheitliche Belegstruktur zu implementieren, in der 
alle Angaben vollständig und rechtskonform abgebildet werden. 
4.2.6 Abgleich der Bilanz mit § 42 KomHVO 
In § 42 KomHVO ist eine Mindestgliederung der Bilanz vorgeschrieben. Im Rahmen 
der Prüfung ist aufgefallen, dass die Bilanzposition 2.1.1 Roh-, Hilfs- und 
Betriebsstoffe nicht ausgewiesen wurde. 
4.3 Korrekturbedarf aus vorangegangenen Jahresabsch lussprüfungen 
Durch die Umstellung des Aufbaus des Prüfberichtes ab dem Jahresabschluss 2021 
werden zu den einzelnen Prüffeldern Ergebnislisten beigefügt. Da die Kämmerei 
keine Korrekturen im jeweiligen Jahresabschluss vornimmt, sind die fehlerhaften 
Sachverhalte bis zur endgültigen Ausräumung Bestandteil der Ergebnislisten.  
Der festgestellte Korrekturbedarf aus den Jahresabschlussprüfungen 2021 bis 2023 
soll pro Prüffeld als Ganzes ausgeräumt werden. 
Aufgrund der seit der Eröffnungsbilanz bestehenden Mängel im Bereich des 
gesamten Anlagevermögens, einschließlich nicht durchgeführter Inventuren, stellt 
das Sachanlagevermögen in den kommenden Jahresabschlüssen einen 
schwerpunktmäßigen Bestandteil der Prüfung dar.

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Rechnungsprüfungsamt  Seite 14 von 38 
5. Ergebnisse aus den Prüfungsschwerpunkten  
Nachfolgend werden die Prüfungsergebnisse und Erkenntnisse zu den einzelnen 
Prüffeldern des Jahresabschlusses 2023 erläutert:  
• Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leist ungsfähigkeit 
(Bilanzierungshilfe) 
• Finanzanlagen 
• Öffentlich-rechtliche Forderungen 
• Liquide Mittel 
• Eigenkapital 
• Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssich erung 
• Sonstige ordentliche Erträge 
• Sonstige ordentliche Aufwendungen 
• Anhang 
• Lagebericht 
Da die Kämmerei wie unter Punkt 3 beschrieben keine Korrekturen im jeweiligen 
Jahresabschluss vornimmt, werden die Ergebnislisten 2023 um die Ergebnislisten 
2021 und 2022 als Anlagen ergänzt. 
5.1 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Le istungsfähigkeit 
(Bilanzierungshilfe) 
Gemäß dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg 
gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land 
Nordrhein-Westfalen (NKF-CUIG), dürfen die Kommunen im Haushaltsjahr 2023 
letztmalig finanzielle Auswirkungen durch die Pandemie und den Ukraine-Krieg in der 
Bilanzierungshilfe berücksichtigen. Bisherige, umfangreiche Prüfungsfeststellungen 
der Jahre 2020 bis 2022 wurden seitens der Kämmerei nicht korrigiert. 
Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt: 
Systemische Fehler 
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2023 wurde festgestellt, dass einige Ämter 
keine ausreichenden buchungsbegründenden Unterlagen eingereicht haben. Dies 
führte dazu, dass eine nachvollziehbare und transparente Prüfung der isolierten 
coronabedingten Ertragsausfälle und Mehraufwendungen nicht in allen Fällen

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 15 von 38 
gewährleistet werden konnte. Insbesondere fehlen detaillierte Nachweise zur 
Isolierung dieser Erträge und Aufwendungen. Diese Mängel verstoßen gegen die 
GoB, wonach eine vollständige, richtige, zeitgerechte und nachvollziehbare 
Erfassung aller Geschäftsvorfälle erforderlich ist. 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kämmerei die Verantwortung trägt, die Qualität 
der Rückmeldungen sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere die Anforderung, 
dass die Nachweise vollständig sind und nach § 28 KomHVO die GoB beachtet 
werden. 
In den Bereichen von 11 Personal- und Verwaltungsmanagement (Personalamt) und 
53 Gesundheitsamt (Gesundheitsamt) wurden für Mehraufwendungen für 
zusätzliches Personal als buchungsbegründende Unterlagen ein Ratsbeschluss vom 
15.06.2023 (Vorlage 1462/2023) vorgelegt. In diesem Ratsbeschluss genehmigt 
dieser zusätzliche Kosten in Höhe von 474.092,00 €. 
Im Rahmen der Stichprobe wurden für das Personalamt rund 975.000,00 € und für 
das Gesundheitsamt weitere rund 475.000,00 € an zusätzlichen Kosten festgestellt. 
Somit beträgt allein für diese beiden Ämter ein Mehraufwand in Höhe von rund 
1,0 Mio. €, der durch den Ratsbeschluss nicht abgedeckt ist. 
Die Bilanzierungshilfe NKF-CUIG wird aus dem außerordentlichen Ergebnis der 
Ergebnisrechnung ermittelt. Aufgrund der vorgenannten Feststellungen, dass 
pandemiebedingte Mehraufwendungen und Ertragsausfälle nicht nachgewiesen 
wurden, ist das Jahresergebnis und somit auch die Bilanzierungshilfe NKF-CUIG zu 
hoch angesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beibehaltung des fehlerhaften 
Bilanzansatzes die künftigen Abschreibungsbeträge nicht korrekt ermittelt werden 
können. Die planmäßige Abschreibung der Bilanzierungshilfe NKF-CUIG erfolgt nach 
§ 6 Abs. 1 NKF-CUIG ab dem Jahr 2026 über längstens 50 Jahre. Ohne vorherige 
Ausbuchung beziehungsweise Berichtigung der überhöhten Bilanzierungshilfe würde 
die jährliche Abschreibung auf einem unzutreffenden Wert basieren und somit zu 
einer fehlerhaften Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in den 
Folgejahren führen. Eine zeitnahe Korrektur des Bilanzansatzes ist daher erforderlich 
um eine ordnungsgemäße Abschreibung sicherzustellen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 16 von 38 
Einzelfeststellungen – siehe Anlage 1  
Hier sind die Ergebnisse aus der Prüfung tabellarisch dargestellt. Das 
Gesamtvolumen der beanstandeten Geschäftsvorfälle im Rahmen der Stichprobe 
beträgt 83.567.781,67 €. 
5.2 Finanzanlagen 
Die Bilanzposition setzt sich aus den Anteilen an verbundenen Unternehmen, 
Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapiere des Anlagevermögens und 
Ausleihungen zusammen. Im Rahmen der Prüfung der Finanzanlagen wurden die im 
Jahresabschluss 2023 genannten Bewegungen (Zu- und Abgänge, Umbuchungen) 
auf den Unterpositionen betrachtet. Zudem wurden stichprobenartig 
Dokumentationen über die Werthaltigkeitsprüfung einzelner Finanzanlagen 
angefordert.  
Die Wertveränderung von Finanzanlagen sind nach § 44 Abs. 3 KomHVO 
unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die entsprechenden 
Feststellungen sind im Prüffeld Eigenkapital unter Punkt 5.5 dargestellt. 
Systemische Fehler 
Im Rahmen der Prüfung wurden keine systemischen Fehler vorgefunden. 
Einzelfeststellungen 
Im Rahmen der Prüfung konnten Rückfragen zu einzelnen Sachverhalten 
nachvollziehbar beantwortet werden. Das Prüffeld weist keine wesentlichen 
Einzelfeststellungen auf. 
5.3 Öffentlich-rechtliche Forderungen 
Im Rahmen der Prüfung wurde die Bilanzposition Forderungen betrachtet. Die 
Prüfung wurde in folgende Schwerpunkte unterteilt: 
• Forderungsinventur der sechsstelligen Forderungsko nten 
• Forderungsinventur der PSCD-Konten 
• Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit einzeln er Forderungen 
(Einzelwertberichtigung) 
• Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit aller F orderungen 
(Pauschwalwertberichtigung)

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 17 von 38 
• Stichprobenartige Belegprüfung einzelner Forderung en 
Die Forderungen setzen sich aus öffentlich-rechtlichen, privatrechtlichen sowie 
sonstigen Vermögensgegenständen zusammen. Aufgrund des hohen Anteils der 
öffentlich-rechtlichen Forderungen an der Bilanzposition wurde der Schwerpunkt der 
Prüfung auf diese Forderungsart gelegt. Privatrechtliche Forderungen und sonstige 
Vermögensgegenstände stellten keinen Bestandteil dieser Prüfung dar. 
Die Feststellungen des Prüffeldes Forderungen sind in Form einer Ergebnisliste 
beigefügt. Die Ergebnisliste wurde entsprechend den Ergebnissen in den 
Prüfungsschwerpunkten Inventur der sechsstelligen Bestandskonten, 
Einzelfallbetrachtung und Inventur PSCD-Konten aufgebaut. Die Prüfung in den 
anderen Schwerpunkten führte zu keinen Feststellungen. 
Forderungsinventur der sechsstelligen Forderungskonten 
Nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO sind Vermögensgegenstände und Schulden zum 
Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. Hierzu zählen auch die Forderungen. Zum 
Prüfungsschwerpunkt Forderungsinventur wurde zunächst das grundsätzliche 
Verfahren in Bezug auf die sechsstelligen Bestandskonten betrachtet. 
Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten werden den Dienststellen seitens der 
Kämmerei die Bestände der sechsstelligen Forderungskonten (160100 bis 174500, 
175100 bis 175400 und 175900) mit der Bitte um Bestandsüberprüfung zugesandt. 
Nach Angaben der Kämmerei haben zwei von 87 Dienststellen keine Rückmeldung 
übersandt. Das unbestätigte Volumen beträgt 5.250,91 €. Laut Rückmeldung der 
Kämmerei wurde der angegebene Bestand erst im Rahmen der 
Jahresabschlussarbeiten 2024 bestätigt. 
Zudem wurde die Rückmeldung von drei Dienststellen von Seiten der Kämmerei als 
„nicht verwertbar“ angegeben. Dabei entfielen 37.021.545,47 € des Gesamtvolumens 
(37.025.516,37 €) auf 69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau. Hierbei handelt 
es sich um einen Sachverhalt, dessen Bestätigung erst mit zeitlichem Verzug von 
Seiten der Dienststelle festgestellt werden konnte. Da eine entsprechende 
Bestätigung verfristet vorlag, ist dieser Sachverhalt nicht Bestandteil der 
Ergebnisliste. Das unbestätigte Volumen beträgt daher 3.970,90 €.  
Zusätzlich wurde die Rückmeldung von 31 Dienststellen verfristet eingereicht.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 18 von 38 
Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Anzahl der Dienststellen, deren 
Rückmeldungen nicht verwertbar waren oder keine Rückmeldung eingereicht haben, 
rückläufig. Dem entgegenstehend hat sich jedoch die Anzahl der verfristeten 
Rückmeldungen erhöht. Die Kämmerei hat zukünftig dafür Sorge zu tragen, dass die 
Meldepflichten verstärkt beachtet werden und die Rückmeldungen fristgerecht und in 
der erforderlichen Qualität erfolgen. 
Forderungsinventur der PSCD-Konten 
Der Grundsatz der Einzelbewertung nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO bezieht sich 
auch auf Forderungen, die über das SAP-Modul PSCD abgebildet werden. Das 
Prüfvorgehen ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben. Daher sind die 
Anmerkungen im Prüfbericht 2021 in Bezug auf die Neuregelung des Verfahrens und 
der Dokumentation der Inventur der Forderungen sowie möglicher Risiken bei der 
Forderungsbewertung innerhalb von PSCD weiterhin gültig. Eine technische Prüfung 
hat nicht stattgefunden. 
Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit einzelner Forderungen 
(Einzelwertberichtigung) 
Gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 3 KomHVO sind bei der Bewertung des im Jahresabschluss 
auszuweisenden Vermögens und der Schulden alle vorhersehbaren Risiken und 
Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen. Wenn 
für eine Forderung ein Ausfallrisiko besteht, ist nach § 34 Abs. 5 KomHVO der 
Nominalbetrag entweder durch Einzelwertberichtigung, Pauschalwertberichtigung 
oder durch pauschale Einzelwertberichtigung zu korrigieren. 
Im Rahmen der Prüfung der Forderungen wurde das aktuelle Verfahren zur 
Einzelwertberichtigung betrachtet. Gemäß den Buchungsinformationen werden 
Forderungen zunächst in einwandfreie, zweifelhafte und uneinbringliche 
Forderungen unterteilt. Je nach Klassifizierung erfolgt der Ausweis in voller Höhe, in 
Höhe des werthaltigen Teils oder ein Ausweis unterbleibt. Laut Festlegung der 
Kämmerei werden Forderungen mit einem Volumen von über 50.000 € grundsätzlich 
einer Einzelfallbetrachtung unterzogen. Der Gesetzgeber sieht allerdings keinerlei 
Wertgrenzen für eine Einzelfallbetrachtung vor. Es ist nicht ersichtlich, anhand 
welcher Kriterien und Grundlagen die Wertgrenze von 50.000 € ermittelt wurde. 
Grundsätzlich bietet sich die Anwendung von Wertgrenzen an, wenn diese

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Rechnungsprüfungsamt  Seite 19 von 38 
ausreichend begründet und dokumentiert sind. Zudem ist eine fortlaufende 
Überprüfung und ggf. Anpassung der Wertgrenze erforderlich. 
Im weiteren Verfahren wird für Forderungen über 50.000 € von den Dienststellen 
eine Einschätzung über die prozentuale Realisierungshöhe zum Abschlussstichtag 
seitens der Kämmerei angefordert. Anhand der Rückmeldung erfolgt zentral die 
entsprechende bilanzielle Abbildung der Forderung. 
Anhand der geprüften Unterlagen wurden diverse Sachverhalte bekannt, die zu 
Feststellungen führten. In einigen Fällen, in denen sich der Schuldner in einem 
Insolvenzverfahren befindet, wurden Forderungen fälschlicherweise mit einer 
Realisierungshöhe von 0 % versehen (siehe lfd. Nr. 1 bis 3 der Ergebnisliste). 
Ausgehend von einer internen Regelung der Kämmerei, die eine einheitliche 
Bewertung von Forderungen im Rahmen von Insolvenzverfahren mit einer 
Realisierungshöhe von 5 % vorsieht, wurde ein zu hoher Aufwand gebucht. 
Des Weiteren wurden Forderungen vollständig abgewertet, obwohl inhaltlich keine 
Begründung für eine Realisierungshöhe von 0 % vorgelegen hat (siehe lfd. Nr. 4 bis 
6 der Ergebnisliste). Der Bemerkungen der Dienststelle nach hätte die 
Realisierungsquote im Vergleich zum Vorjahr unverändert beibehalten werden 
müssen. Auch hier wurde ein zu hoher Aufwand gebucht. 
Weiterhin wurde in einigen Sachverhalten festgestellt, dass Forderungen anfänglich 
zu hoch eingebucht wurden und deren Korrektur über eine Aufwandsbuchung 
(Herabsetzung der Realisierungsquote) erfolgte. Die Korrektur hätte richtigerweise 
über eine Stornobuchung und anschließende neue Buchung in zutreffender Höhe 
erfolgen müssen (siehe lfd. Nr. 7 bis 9 der Ergebnisliste). 
Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit aller Forderungen 
(Pauschwalwertberichtigung) 
Zusätzlich zu der Einzelwertberichtigung muss der Forderungsbestand der Stadt 
Köln einer pauschalen Wertberichtigung unterzogen werden. Dadurch wird 
sichergestellt, dass das allgemeine Ausfallrisiko, welches ein inhärentes Risiko des 
Prüffelds Forderungen darstellt, berücksichtigt wird. Durch die 
Pauschalwertberichtigung wird der vom Verordnungsgeber vorgeschriebenen 
wirklichkeitsgetreuen Bewertung entsprochen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 20 von 38 
Da sich das grundsätzliche Verfahren in Hinblick auf die Anwendung von 
Pauschalwertberichtigungen im Vergleich zu den Vorjahren nicht verändert hat, 
gelten die allgemeinen Ausführungen aus den Prüfberichten 2021 und 2022 weiter 
fort. Der Forderungsbestand, welcher einer Pauschalwertberichtigung unterzogen 
werden soll, wird weiterhin zunächst um die im Rahmen der Einzelfallbetrachtung als 
(teilweise) werthaltig festgelegten Forderungen verringert. Das Vorgehen der 
Verwaltung, diese als (teilweise) risikofrei eingestuften Forderungen im Rahmen der 
Pauschalwertberichtigung nicht zu berücksichtigen, ist nicht zulässig und stellt damit 
einen Verstoß gegen § 34 Abs. 5 KomHVO dar. 
Stichprobenartige Belegprüfung einzelner Forderungen 
Auf Basis einer Stichprobe sollte die Werthaltigkeit einzelner offener Forderungen 
geprüft werden. Hierfür wurde im Rahmen der Prüfung eine Auswertung aller offenen 
Forderungen zum Stichtag 31.12.2023 auf den Konten 16100000 
Gebührenforderungen, 16300000 Steuerforderungen und 16500000 sonstige 
öffentlich-rechtlichen Forderungen angefordert.  
Im Rahmen der Stichprobe konnten zwei Forderungen nicht nachgewiesen werden 
(siehe lfd. Nr. 1 und 2 der Ergebnisliste). Hierbei wurden die buchungsbegründenden 
Unterlagen von 67 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen bereits vor Ablauf der 
rechtlichen Aufbewahrungspflicht vernichtet. Die Kämmerei hat zukünftig dafür Sorge 
zu tragen, dass die rechtlichen Aufbewahrungspflichten in den Dienststellen 
eingehalten werden. In den übrigen Fällen wurden die buchungsbegründenden 
Unterlagen vollständig eingereicht und ergaben keine Feststellungen. 
Einzelfeststellungen – siehe Anlage 2 
Das Gesamtvolumen dieser Einzelfeststellungen beträgt 1.661.369,94 €. 
5.4 Liquide Mittel 
Im Rahmen der Prüfung wurde die Bilanzposition Liquide Mittel näher betrachtet. 
Für die Prüfungshandlungen wurden die Unterlagen der Kämmerei, 
Saldenbestätigungen diverser Kreditinstitute, Kassenprotokolle sowie Kontoauszüge 
als Nachweise herangezogen. 
Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt:

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 21 von 38 
Systemische Fehler 
Ein Nachweis für die Fremdmittel der Schulkonten konnte von der Kämmerei nicht 
erbracht werden. Stattdessen wurden die Beträge des Vorjahres übernommen. Die 
Eigenmittel ergeben sich nach Berechnung der Kämmerei aus der Differenz der 
Saldenbestätigungen der Sparkasse Köln Bonn und den Fremdmitteln. Der Bestand 
an liquiden Mitteln ist durch einen Externen zwar bestätigt, die Buchhaltungskonten 
und damit auch die Buchhaltung im Bereich der liquiden Mittel ist folglich nicht 
korrekt. Dies bedeutet einen Verstoß gegen § 28 KomHVO. 
Der Nachweis über das von der GAG Immobilien AG verwaltete Konto konnte 
seitens der Kämmerei nicht erbracht werden. Vielmehr wird anhand eines 
Kontoauszuges vom 31.12.2022 der Betrag nachgewiesen, der am Bilanzstichtag vor 
einem Jahr maßgeblich war. Dieser wurde dann zum 31.12.2023 bilanziert. Da 
offensichtlich ein Kontoauszug zum jeweiligen Bilanzstichtag vorliegt, wird dennoch 
jedes Jahr aufs Neue ein falscher Betrag in der städtischen Bilanzposition der 
liquiden Mittel ausgewiesen. Dieses Vorgehen seitens der Kämmerei ist weder 
korrekt noch nachvollziehbar. 
Des Weiteren wurde bereits im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2017 von der 
Kämmerei mitgeteilt, dass die Auflösung des Kontos kurzfristig erfolgen sollte. Diese 
Aussage war offensichtlich nicht korrekt, da bis dato eine Auflösung nicht erfolgte 
und somit jedes Jahr weiterhin ein falscher Betrag bilanziert wird. 
Gemäß Punkt 14.3.3.2 der Geschäftsanweisung für das Finanzwesen der Stadt Köln 
(GAFin) sind Handvorschüsse mindestens einmal jährlich von der Amtsleitung oder 
einer von ihr beauftragen Person unvermutet zu prüfen. Die Prüfungsniederschrift ist 
in 3-facher Ausfertigung auf den vorgesehenen Vordrucken zu erstellen. 
Rechnungsprüfungsamt und Kämmerei erhalten unverzüglich je eine Ausfertigung. 
Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass die in der GAFin aufgeführte 
Prüfung bei einigen Ämtern weiterhin nicht durchgeführt wurde. Es sind keine 
Prüfungstätigkeiten dokumentiert, sodass keine Nachweise vorliegen, die eine 
Prüfung belegen. Das Rechnungsprüfungsamt fordert die Verwaltung wiederholt 
dazu auf, die Prüfung der Handvorschüsse jährlich sicherzustellen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 22 von 38 
Einzelfeststellungen – siehe Anlage 3 
Hier sind die Ergebnisse aus der Prüfung tabellarisch dargestellt. Das Volumen der 
beanstandeten Feststellungen beträgt 5.700.832,02 €. 
5.5 Eigenkapital 
Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus den Bilanzpositionen 
• Allgemeine Rücklage, 
• Sonderrücklagen, 
• Ausgleichsrücklage und 
• Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. 
Das Konto 202220 – Sonderrücklagen weist lediglich eine Buchung mit einem Betrag 
von 81.263,06 € aus. Hierbei handelt es sich um außerplanmäßige Abschreibungen 
der Stiftung Stadtgedächtnis. Der Sachverhalt wurde in der Jahresabschlussprüfung 
2020 ohne Beanstandungen geprüft und kann somit vernachlässigt werden. 
Die Ausgleichsrücklage betrug zum 31.12.2023 rund 72,8 Mio. €. Die Zuführung in 
dieser Höhe erfolgte gemäß Ratsbeschluss vom 07.09.2023 anteilig aus dem 
Jahresüberschuss 2020. 
Aus der Ergebnisrechnung ergibt sich im Berichtsjahr ein Fehlbetrag in Höhe von 
10.619.182,92 €. Dieser Jahresfehlbetrag stellt den Saldo sämtlicher Erträge und 
Aufwendungen des Haushaltsjahres dar. 
Prüfung des Kontos 200100 – Allgemeine Rücklage  
Die Buchungen auf dem Konto 200100 basieren überwiegend auf der Vorschrift des 
§ 44 Abs. 3 KomHVO. Demnach sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang 
und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO sowie 
aus Wertänderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage 
zu verrechnen. § 90 Abs. 3 S. 1 GO legt in diesem Zusammenhang fest, dass die 
Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage nur bei Vermögensgegenständen in 
Frage kommt, die die Kommune zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht 
braucht und daher veräußert.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 23 von 38 
Auf dem Konto 200100 werden unter anderem sieben Buchungen mit einem 
absoluten Gesamtvolumen von rund 35,4 Mio. € abgebildet. Diese setzen sich als 
Summenwerte aus insgesamt 2.654 Einzelbuchungen zusammen. 
Diese Summenwerte beinhalten folgende Arten von Geschäftsvorfällen: 
• Abgang von Anlagevermögen durch Verschrottung, 
• Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden, 
• Veräußerung beweglicher Vermögensgegenstände und 
• außerplanmäßige Auflösung korrespondierender Sonde rposten. 
Der Umfang der Stichprobe über die Summenbuchungen betrug insgesamt rund 
28,6 Mio. € und deckte mit 98 Sachverhalten 81 % des Buchungsvolumens ab. 
Darüber hinaus wurden weitere 12 Sachverhalte zu Wertveränderungen von 
Finanzanlagen betrachtet. 
Gegenstand der Prüfung war, ob die Buchungen gegen die Allgemeine Rücklage 
dem Grunde und der Höhe nach korrekt erfolgt sind. 
Abgang und Veräußerung von Vermögensgegenständen 
Die Auswertung der Buchungen, die auf den Abgang beziehungsweise die 
Veräußerung von Vermögensgegenständen zurückzuführen sind, hat zu folgenden 
Ergebnissen geführt: 
Zu vier Sachverhalten wurden keine buchungsbegründenden Unterlagen vorgelegt. 
Bei 41 Sachverhalten waren die buchungsbegründenden Unterlagen unvollständig. 
So fehlten in mehreren Fällen Kaufverträge oder diese lagen im Entwurfsstatus ohne 
Unterschriften vor. In anderen Fällen enthielten die Unterlagen keine 
Anlagennummer, sodass kein eindeutiger Zusammenhang zwischen den 
übermittelten Unterlagen und der Buchung herstellbar war. 
22 Sachverhalte waren inhaltlich falsch gebucht. Dies betraf unter anderem falsche 
Kontenzuordnungen, Verstöße gegen das Saldierungsverbot des § 11 Abs. 2 und 
gegen § 44 Abs. 3 KomHVO. In 14 dieser Fälle erfolgte die Umbuchung von einer 
Anlage im Bau ins Anlagevermögen nicht periodengerecht. Davon hätten zwei 
Anlagen im Bau bereits 2010 umgebucht werden müssen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 24 von 38 
Die Sachverhalte mit den oben aufgeführten Mängeln weisen ein Buchungsvolumen 
von insgesamt 10.355.751,62 € auf. 
Zu 43 Sachverhalten wurden neben den buchungsbegründenden Unterlagen keine 
Buchungsbelege vorgelegt. Aufgrund der eingereichten Unterlagen konnte der 
Sachverhalt jedoch nachvollzogen werden. 
Bei 21 Sachverhalten entsprach der Buchungsbeleg nicht den formalen 
Anforderungen. So fehlte entweder der Betrag, die Belegnummer oder der 
Buchungsbeleg enthielt nur eine oder gar keine Unterschrift. 
Bei 18 von 40 betrachteten Veräußerungsvorgängen konnte keine Umbuchung vom 
Anlage- in das Umlaufvermögen nachgewiesen werden. Sobald eine Verkaufsabsicht 
in Form eines Gremienbeschlusses vorliegt, ist eine solche Umbuchung erforderlich. 
Das Anlagevermögen umfasst per Definition (§ 34 Abs. 1 S. 1 KomHVO) nur solche 
Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, der Aufgabenerfüllung der 
Kommune dauernd zu dienen. Mit Vorliegen einer Verkaufsabsicht ist diese 
Voraussetzung nicht mehr erfüllt. 
Da es sich bei den vorgenannten Ergebnissen um Feststellungen formeller Art 
handelt, die Buchungen gegen die Allgemeine Rücklage inhaltlich jedoch als 
zutreffend bewertet wurden, sind die entsprechenden Buchungsbeträge – anders als 
die angeführten 10.355.751,62 € – nicht Bestandteil der beigefügten Ergebnisliste. 
Wertkorrektur von Finanzanlagen 
In Bezug auf die Werthaltigkeitsprüfung der Finanzanlagen und die anschließende 
Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage ergeben sich folgende Feststellungen: 
Bei der Werthaltigkeitsprüfung wurden in mehreren Fällen falsche 
Beteiligungsquoten herangezogen. 
Bei der ACHTBRÜCKEN GmbH wurden nur die direkten Anteile der Kernverwaltung 
in Höhe von 51,00 % berücksichtigt. Gemäß Beteiligungsbericht 2023 hält die Stadt 
Köln weitere mittelbare Anteile über die KÖLNMUSIK Betriebs- und 
Servicegesellschaft mbH, woraus sich ein Gesamtanteil in Höhe von 95,06 % ergibt. 
Bei Heranziehung der korrekten Beteiligungsquote würde dies zu keiner 
Wertberichtigung führen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 25 von 38 
Beim Rechtsrheinischen Technologie- und Gründerzentrum Köln GmbH (RTZ 
GmbH) wurde eine Beteiligungsquote von 100,00 % angesetzt. Laut 
Beteiligungsbericht 2023 hält die Stadt Köln zum 31.12.2023 jedoch 99,93 % an der 
RTZ GmbH. Bei der bundesweiten Genossenschaft für IT-Dienstleister govdigital eG 
wurde die Beteiligungsquote von 4,00 % auf Basis des Jahresabschlusses 2022 
ermittelt. Die Ermittlung erfolgte somit nicht auf Basis des Beteiligungsverhältnisses 
zum 31.12.2023 mit 28 Mitgliedern und einer entsprechenden Beteiligungsquote von 
3,75 %. In beiden Fällen erfolgte die Zuschreibung nicht in korrekter Höhe. 
Zu der Kölner Sportstätten GmbH wurden keine Unterlagen zu Bilanz und Gewinn- 
und Verlustrechnung eingereicht. Die in der Werthaltigkeitsprüfung angegebenen 
Werte konnten daher nicht verifiziert werden. 
Die Feststellungen betreffen ein Buchungsvolumen von insgesamt 886.299,94 €, die 
Bestandteil der Ergebnisliste sind. 
Einzelfeststellungen – siehe Anlage 4 
Aus der Prüfung der Abgänge und Veräußerungen von Vermögensgegenständen 
sowie der Wertkorrekturen von Finanzanlagen ergibt sich in Summe ein 
Korrekturbedarf in Höhe von 11.242.051,56 €. 
5.6 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätss icherung 
Unter der Bilanzposition Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung sind 
Verbindlichkeiten der Kommune aus der Kreditaufnahme zur Aufrechterhaltung ihrer 
Zahlungsfähigkeit angesetzt. 
Laut Angaben im Verbindlichkeitenspiegel bestanden zum 31.12.2023 vom privaten 
Kreditmarkt aufgenommene Kredite in Höhe von insgesamt 557.914.725,94 €. Darin 
enthalten sind zwei Liquiditätskredite mit einer mehrjährigen Laufzeit, einer in Höhe 
von 50 Mio. € aus dem Jahr 2020 und ein weiterer in Höhe von rund 117 Mio. € aus 
dem Jahr 2017.  
Der Bestand enthielt darüber hinaus Kredite vom öffentlichen Bereich in Höhe von 
insgesamt 250.000.000,00 € und von verbundenen Unternehmen in Höhe von 
insgesamt 102.600.994,15 € zur Deckung der kurzfristigen Liquidität, die vor dem 
Jahreswechsel nicht mehr abgelöst wurden.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 26 von 38 
In diesem Bestand sind Liquiditätskredite in Höhe von 52.135.725,94 € im 
Zusammenhang mit dem Programm „Gute Schule 2020“ enthalten. 
Mit Einführung des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes zum 31.12.2023 wurde in 
§ 89 Abs. 2 S. 2 GO festgelegt, dass im Rahmen des Jahresabschlusses durch 
Bereinigung sicherzustellen ist, dass Kredite zur Liquiditätssicherung nicht zur 
Finanzierung von Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen verwendet 
werden.  
Verbindliche Regelungen des Landes NRW, wie die Bereinigung zu erfolgen hat, 
liegen derzeit nicht vor. Eine Klarstellung in der KomHVO steht ebenfalls noch aus. 
Demnach liegen keine verbindlichen Regelungen zum detaillierten Vorgehen bei der 
Abgrenzung von Liquiditäts- und Investitionskrediten vor.  
Die Kämmerei hat eine Verfügung vorgelegt, aus der hervorgeht, dass die geforderte 
Überprüfung erfolgt ist. Sie bestätigt darin, dass im Jahr 2023 keine Vorfinanzierung 
von Investitionen durch Liquiditätskredite erfolgte und damit eine Bereinigung nach 
§ 89 GO nicht erforderlich war. 
Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt: 
Prozess 
Die eingereichten Rechnungsvorblätter weisen vielfach weder eine Belegnummer 
noch die Unterschrift des Anordnungsbefugten aus. 
In einem Bestätigungsschreiben werden investiv und konsumtiv aufgenommene 
Kredite in einer Kreditsumme ausgewiesen. Verschiedene Kreditarten sind getrennt 
voneinander aufzunehmen, um eine Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. In der 
Regel unterscheiden sich die Zinskonditionen von lang- und kurzfristigen Krediten. 
Die täglichen Verhandlungen mit den Banken/Maklern zu Geschäftsabschlüssen 
wurden telefonisch durchgeführt und auf Band aufgenommen. Diese 
Bandaufzeichnungen werden lediglich für einen Monat gespeichert. Laut Aussage 
der Kämmerei übersenden zudem nicht alle Makler/Finanzinstitute Bestätigungen zu 
den Geschäftsabschlüssen. Die Beteiligungen übersenden ausnahmslos keine 
Bestätigungen zum Abschluss. Die Aufbewahrung der Bandaufzeichnungen von 
einem Monat entspricht nicht den Bestimmungen des § 59 KomHVO. Demnach 
muss gewährleistet werden, dass die auf Bild- oder Datenträger gesicherten Bücher

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 27 von 38 
oder Belege während der Dauer der maßgeblichen Aufbewahrungsfrist, also 
mindestens sechs Jahre, verfügbar und maschinell auswertbar sind. Ein Verstoß 
gegen diese Vorschriften stellt einen Verstoß gegen die GoB dar. 
Im Januar 2024 wurde eine neue Richtlinie zu den Liquiditätskrediten durch die 
Stadtkämmerin unterzeichnet und ist mittlerweile in Kraft getreten. Diese sieht keine 
Bandaufzeichnungen der Verhandlungen mehr vor. Die Dokumentation erfolgt 
stattdessen anhand von Angebotsformularen und Auftragsbestätigungen. 
Cash-Pooling 
Im Rahmen der Optimierung des Liquiditäts- und Zinsmanagements der Stadt Köln 
verfolgt die Verwaltung das Ziel zur Integration eines Cash-Poolings. Am 23.03.2023 
wurde dazu die Einführung des Cash-Poolings durch den Rat beschlossen. Die 
Beschlussvorlage legt fest, dass die in § 5 Haushaltssatzung festgelegte Höhe der 
Liquiditätskredite durch das Cash-Pooling nicht überschritten werden darf. In den 
vorliegenden Angebotsformularen bestätigt die Kämmerei zwar, dass die 
Höchstgrenze der Liquiditätskredite eingehalten wurde, die Kreditaufnahmen im 
Rahmen des Cash-Poolings werden bei der Prüfung zur Einhaltung der 
Höchstgrenze im Angebotsformular jedoch nicht berücksichtigt. 
Die Stadt Köln ist durch Ratsbeschluss dazu ermächtigt worden, Teilnehmer nach 
Einzelprüfung sukzessive in den Cash-Pool aufzunehmen. Zum Bilanzstichtag 
31.12.2023 gab es laut Angaben der Kämmerei zwei Teilnehmer. Die Köln Messe 
GmbH zählt demnach nicht zum Teilnehmerkreis. Die zum 31.12.2023 bestehende 
Kreditaufnahme in Höhe von 26 Mio. € bei der Köln Messe GmbH wurde dieser 
Angabe entsprechend bilanziell nicht dem Cash-Pooling zugeordnet. Dennoch wurde 
ein Vertrag zwischen der Stadt Köln und der Köln Messe GmbH abgeschlossen, aus 
dem hervorgeht, dass Vertragsgegenstand das Cash-Pooling ist. Dies stellt einen 
Widerspruch sowohl zur Aussage der Kämmerei als auch zur bilanziellen Abbildung 
des Kredites dar. 
Zum Cash-Pooling existiert eine Dienstanweisung. Bestandteil dieser ist ein 
Handbuch zum Cash-Pooling. Die Dienstanweisung und das Handbuch sind erst 
2024 in Kraft getreten, das Handbuch wurde den Prüfenden lediglich in einer 
Arbeitsversion ohne Unterschrift zur Verfügung gestellt. Demnach lag für die 
Abwicklung des Cash-Poolings 2023 keine gültige Regelung vor.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 28 von 38 
Einzelfeststellungen – siehe Anlage 5 
Das Gesamtvolumen der beanstandeten Geschäftsvorfälle im Rahmen der 
Stichprobe beträgt 26.000.000,00 €. 
5.7 Sonstige ordentliche Erträge 
Die Prüfung der Sonstigen ordentlichen Erträge (Kontengruppe 45) wurde zunächst 
auf folgende Konten eingegrenzt: 
• 451100 – Konzessionsabgaben 
• 458150 – Erträge aus Nachaktivierung 
• 458200 – Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzu ng von Rückstellungen 
• 459900 – Weitere andere sonstige ordentliche Erträ ge 
Auf Grundlage der genannten Konten wurden stichprobenartig für einzelne 
Sachverhalte die buchungsbegründenden Unterlagen angefordert. 
Systemische Fehler 
Im Rahmen der Prüfung wurden Sachverhalte bekannt, in welchen Aufwendungen 
mit Erträgen verrechnet wurden. Dieses Vorgehen steht § 39 Abs. 1 KomHVO 
entgegen, nach welchem Aufwand und Ertrag getrennt voneinander auszuweisen 
sind (lfd. Nr. 1 und 2 der Ergebnisliste). Dieses buchhalterische Vorgehen stellt 
keinen Einzelfall dar. 
Des Weiteren wurde ein Sachverhalt beanstandet, welcher bereits in den 
Jahresabschlüssen 2020 bis 2022 festgestellt wurde. Bei dem genannten 
Sachverhalt handelt es sich um Teilaspekte einer hoheitlichen Aufgabe (Regelung 
des ruhenden Verkehrs; hier: Abschleppleistungen), welche auf Privatunternehmen 
übertragen wurden. Der Geschäftsvorfall ist jedoch in der Ergebnisrechnung der 
Stadt Köln abgebildet. Da die Aufgabe an die Privatunternehmen übertragen wurde, 
tragen diese die Chancen und Risiken (Generierung von Erträgen und 
Aufwendungen), welche mit der Aufgabe einhergehen. Die angefallenen Erträge und 
Aufwendungen werden richtigerweise nicht an die Stadt Köln überwiesen 
beziehungsweise in Rechnung gestellt, sodass diese nicht in der Ergebnisrechnung 
auszuweisen sind. Es erfolgt lediglich eine Meldung der Privatunternehmen, aus der 
ersichtlich wird, in welcher Höhe Erträge beziehungsweise Aufwendungen 
entstanden sind. Unzulässigerweise wurden jedoch auch im Haushaltsjahr 2023 auf

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 29 von 38 
Grundlage dieser Meldung erneut monatlich Erträge und Aufwendungen in der 
städtischen Ergebnisrechnung ausgewiesen (lfd. Nr. 3 und 4 der Ergebnisliste). 
Einzelfeststellungen  
Des Weiteren ist im Rahmen der Einzelfallprüfungshandlungen ein Sachverhalt 
aufgefallen, welcher ursprünglich falsch eingebucht wurde. Die Korrektur des 
Sachverhalts hätte über eine Storno- und Neubuchung erfolgen müssen. Stattdessen 
wurde unzulässigerweise Aufwand an Ertrag gebucht (lfd. Nr. 5 der Ergebnisliste). 
Das Volumen des beanstandeten Sachverhalts beträgt 45.000,00 €. 
Einzelfeststellungen – siehe Anlage 6 
Das Gesamtvolumen dieser Einzelfeststellungen beträgt 2.069.316,12 €. 
5.8 Sonstige ordentliche Aufwendungen 
Die Prüfung der Sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Kontengruppe 54) wurde im 
Rahmen einer Stichprobenprüfung durchgeführt. Dazu wurden aus der 
Kontengruppe 54 sieben Konten ausgewählt, die stichprobenartig einer näheren 
Betrachtung unterzogen wurden. 
Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt: 
Systemische Fehler 
Konto 549200 – Aufwendungen für Schadensfälle 
Bereits in den Prüfungen der Jahresabschlüsse 2015, 2021 und 2022 wurde das 
folgende Buchungsverfahren im Bereich der Prozesskostenrückstelllungen für 
Schadensfälle und auch für arbeitsrechtliche Fälle bei 30 Amt für Recht, Vergabe 
und Versicherungen beanstandet. 
Demnach werden sowohl für Einzelleistungen als auch für Dauerleistungen (so zum 
Beispiel Rentenzahlungen) alle Auszahlungen unterjährig zunächst gegen Aufwand 
und nicht direkt gegen die Rückstellung gebucht. Im Rahmen der 
Jahresabschlussarbeiten werden diese Buchungen dann aufwandsmindernd 
korrigiert. 
Dieses Verfahren entspricht nach wie vor einer ordnungsmäßigen Buchführung nach 
§ 28 KomHVO und ist umgehend zu korrigieren.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 30 von 38 
Konto 542900 – Sonstige Geschäftsaufwendungen 
Für den Geschäftsbereich des Gesundheitsamtes wurden Korrekturbuchungen 
festgestellt, die ein falsches Buchungsverfahren darstellen. Es handelt sich um 
Korrekturbuchungen aufgrund von falschen Kostenstellen. Die Buchungssätze lauten 
Aufwand an Aufwand. Hierbei handelt es sich um interne Buchungen, die in der 
externen Rechnungslegung nicht dargestellt werden dürfen. Dies stellt einen Verstoß 
gegen § 39 Abs. 1 KomHVO und die GoB dar. 
Konto 549910 - Rückabwicklung von konsumtiven Zuwendungen aus Vorjahren 
Für den Geschäftsbereich von 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie wurde bei 
einem Geschäftsvorfall ein Fehler im Buchungsverfahren festgestellt, welcher in der 
vorliegenden Form auch in den Buchungsinformationen der Kämmerei enthalten ist. 
Im vorliegenden Fall geht es um die Rückzahlung von nicht verwendeten 
konsumtiven Zuwendungen an die Bezirksregierung.  
Hierbei wird Aufwand an Kreditor und Erhaltene Anzahlungen an Aufwand gebucht. 
Diese Buchungen sind falsch. Korrekt wäre Erhaltene Anzahlungen an Kreditor zu 
buchen. Zusätzliche Aufwandsbuchungen widersprechen bei diesem Sachverhalt 
den GoB. In den Buchungsinformationen der Kämmerei wird der Geschäftsvorfall 
entsprechend korrekt dargestellt. 
Konto 549900 – Andere sonstige ordentliche Aufwendungen 
Im Zuge der Prüfung der anderen sonstigen ordentlichen Aufwendungen wurde bei 
66 Amt für Straßen und Radwegebau zum Ende einer abgeschlossenen 
Gegenleistungsverpflichtung von Niederflurfahrzeugen festgestellt, dass im SAP-
System automatisiert eine Aufwandsbuchung ausgelöst wird, obwohl es sich 
wirtschaftlich nicht um einen tatsächlichen Aufwand handelt. Diese Buchung wird 
durch ein fehlerhaftes beziehungsweise nicht optimal konfiguriertes Customizing im 
SAP-System verursacht. Konkret führt dieser Vorgang zu einer ergebniswirksamen 
Buchung auf einem Aufwandskonto, obwohl der Buchwert bereits vollständig 
abgebildet wurde. Der daraus resultierende Aufwand ist daher nicht real, sondern 
systemtechnisch bedingt. In der Folge ist eine weitere Korrekturbuchung notwendig 
um den fälschlich ausgewiesenen Aufwand zu neutralisieren. Dieser doppelte 
Buchungsvorgang verursacht unnötigen Arbeitsaufwand, erhöht die Komplexität in 
der Buchführung und birgt das Risiko von Fehlern in der Berichterstattung.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 31 von 38 
Diese Systemlogik spiegelt sich auch in der Buchungsinformation der Kämmerei 
wider, in der der Ablauf bei abgeschlossener Zeitdauer der 
Gegenleistungsverpflichtung beschrieben wird. Dort wird deutlich, dass eine 
Aufwandsbuchung unabhängig davon erfolgt, ob die Gegenleistungsverpflichtung 
vollständig aufwandswirksam aufgelöst wurde oder nicht. Der Aufwand basiert daher 
auf einem pauschalen systemseitigen Buchungsverfahren. 
Es wird empfohlen, dass bestehende SAP-Customizing zu überprüfen und 
anzupassen. Dadurch kann auf nachgelagerte Korrekturbuchungen verzichtet, der 
Prozess vereinfacht und die Transparenz der buchhalterischen Abbildung erhöht 
werden. 
Konto 542610 – Gästebewirtungen und Repräsentationen 
Das Dezernat III und 403 Rheinische Musikschule (Rheinische Musikschule) haben 
städtische Mittel für interne Veranstaltungen eingesetzt, ohne dass ein dienstlicher 
Bezug nachvollziehbar war. Das Dezernat III hat zur Vertrauensbildung eine 
Teamentwicklungsmaßnahme im Phantasialand veranstaltet. Die Eintrittskarten für 
das Phantasialand wurden zweimal gekauft, da der erste Termin zur Wahrnehmung 
der Teamentwicklungsmaßnahme nicht realisiert werden konnte und es zu einer 
Terminverschiebung des Besuchs kam. Beide Ticketkäufe und ein anschließendes 
Essen im Phantasialand wurden vollständig über Haushaltsmittel abgerechnet. Die 
Rheinische Musikschule hat im Rahmen der Verabschiedung eines Mitarbeitenden 
alkoholische Getränke über Haushaltsmittel finanziert. 
Vor dem Hintergrund haushaltsrechtlicher Vorgaben ist ein transparenter und 
nachvollziehbarer Umgang mit öffentlichen Mitteln erforderlich. 
Einzelfeststellungen – siehe Anlage 7 
Hier sind die Ergebnisse aus der Prüfung tabellarisch dargestellt. Das Volumen der 
beanstandeten Geschäftsvorfälle beträgt 155.999,84 €. 
5.9 Anhang 
Der Anhang ist nach § 38 Abs. 1 Nr. 5 KomHVO Pflichtbestandteil des 
Jahresabschlusses. In § 45 KomHVO werden die Mindestangaben und 
Erläuterungspflichten im Anhang festgelegt.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 32 von 38 
Im Anhang sind die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu den 
einzelnen Positionen der Bilanz und der Ergebnisrechnung sowie die in der 
Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der 
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit anzugeben. Diese sind so zu 
erläutern, dass ein sachverständiger Dritter die Zusammensetzung der 
Bilanzpositionen und die Bewertung des Vermögens und der Schulden 
nachvollziehen kann. Der Anhang ergänzt zudem die Bilanz, die Ergebnis- und 
Finanzrechnung und gibt Auskünfte, die über diese Zahlenwerke hinausgehen.  
Er ermöglicht eine qualifiziertere Einschätzung der Vermögen-, Finanz- und 
Ertragslage der Kommune und gibt wichtige Auskünfte für die Bilanzanalyse. 
Die Prüfung hat zu den nachfolgenden Feststellungen geführt: 
Erläuterungen zu Bilanz und Ergebnisrechnung 
Gemäß § 45 Abs. 1 S. 1 KomHVO sind zu den Posten der Bilanz die verwendeten 
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang anzugeben. 
In § 34 Abs. 2 bis 4 und in § 36 Abs. 1 bis 7 KomHVO werden verschiedene Ansatz- 
und Bewertungswahlrechte eröffnet. Sobald ein Wahlrecht eröffnet wird, ist dessen 
Ausübung im Anhang darzustellen. Dies beinhaltet eine Angabe, ob und inwieweit 
von der sich eröffnenden Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde. Im Anhang wurden 
entsprechende Angaben bei der Wahl der Abschreibungsmethoden und der 
Festlegung von Nutzungsdauern gemacht. Bei fünf weiteren eingeräumten 
Wahlrechten finden sich hingegen keine Angaben im Anhang. 
Gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 KomHVO sind die Positionen der Ergebnisrechnung zu 
erläutern. 
Für die Positionen der Ergebnisrechnung Sonstige Transfererträge, Privatrechtliche 
Leistungsentgelte, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen sind im 
Anhang keine Erläuterungen enthalten, sondern lediglich Definitionen 
beziehungsweise Hinweise auf die Geringfügigkeit der Abweichungen zum Vorjahr. 
Gemäß § 45 Abs. 1 S. 3 KomHVO ist die Anwendung von 
Vereinfachungsregelungen und Schätzungen im Anhang zu beschreiben.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 33 von 38 
Zum einen wendet die Stadt Köln bei der Bewertung des Vorratsvermögens die 
Vereinfachungsregelungen des § 35 KomHVO an. Zum anderen wird von der 
Möglichkeit einer vorgelagerten körperlichen Inventur gemäß § 30 Abs. 3 KomHVO 
Gebrauch gemacht. Entsprechende Erläuterungen im Anhang fehlen. 
Gesonderte Erläuterungen 
In § 45 Abs. 2 KomHVO ist festgelegt, welche Sachverhalte im Anhang gesondert 
anzugeben und zu erläutern sind. 
Davon umfasst sind gemäß § 45 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 KomHVO die noch nicht 
erhobenen Beiträge für fertig gestellte Erschließungsmaßnahmen. Deren 
Gesamtbetrag wird im Anhang mit rund 6,9 Mio. € angegeben und wurde „soweit 
möglich sachgerecht geschätzt“. Diese Angabe ist unzureichend und bedarf einer 
Erläuterung, auf welcher Grundlage die Schätzung vorgenommen wurde. 
Von den Erläuterungspflichten umfasst sind gemäß § 45 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 KomHVO 
zudem die Verpflichtungen aus Leasingverträgen. Die Leasingverträge werden im 
Anhang zwar angegeben, aber nicht erläutert. 
Gemäß § 45 Abs. 2 S. 2 KomHVO ist im Anhang anzugeben, ob und für welchen 
Zeitraum ein gültiger Gleichstellungsplan vorliegt. Eine entsprechende Angabe fehlt. 
Gemäß § 45 Abs. 2 S. 3 KomHVO sind die im Verbindlichkeitenspiegel 
auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus denen sich 
künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können, zu erläutern. Im 
Anhang findet sich eine tabellarische Darstellung, weitergehende Erläuterungen 
fehlen. 
Gemäß § 45 Abs. 2 S. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 6, 7 und 9 KomHVO sind 
sämtliche Fälle von außerplanmäßigen Ab- und Zuschreibungen sowie der Grund für 
entsprechende Wertverluste beziehungsweise Wertsteigerungen zu erläutern. Laut 
Aussagen der Kämmerei werden Ab- und Zuschreibungen erst ab 1 Mio. € erläutert. 
Diese Wertgrenze findet auf alle Bilanzpositionen Anwendung, mit Ausnahme der 
Bilanzposition 1.3 Finanzanlagen. Im Rahmen der Erläuterungen zur 
Ergebnisrechnung werden die außerplanmäßigen Abschreibungen und 
Zuschreibungen den einzelnen Bilanzpositionen zugeordnet und in Summe erläutert. 
Bei den Abschreibungen resultieren die einzelnen Sachverhalte aus dem

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 34 von 38 
inhaltsgleichen Grund der Nutzungsänderung. Auf Sachanlagevermögen erfolgten im 
Jahr 2023 keine Zuschreibungen. Eine detailliertere Darstellung der Sachverhalte in 
diesem Fall entbehrlich und entspricht dem Grundsatz der Klarheit und 
Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses. 
Gemäß § 45 Abs. 2 S. 3 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 KomHVO sind Berichtigungen 
oder Wertnachholungen eines in der Eröffnungsbilanz festgesetzten Wertansatzes 
eines Vermögensgegenstandes, eines Sonderpostens oder der Schulden zu 
erläutern. Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 wurden Nachaktivierungen in Höhe von 
insgesamt 2.244.035,28 € mit Aktivierungsdatum vor oder zur Eröffnungsbilanz 
vorgenommen. Hierzu finden sich keine Angaben im Anhang. 
5.10 Lagebericht 
§ 49 KomHVO legt den Mindestumfang des Lageberichtes fest. Bei der Aufstellung 
müssen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet werden. Die 
Angaben im Lagebericht müssen vollständig, wesentlich, wahr, klar und übersichtlich 
sein. Auch der Grundsatz der Stetigkeit ist bei der Aufstellung des Lageberichtes zu 
berücksichtigen. 
Gemäß § 49 S. 4 bis 6 KomHVO hat der Lagebericht eine ausgewogene und 
umfassende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, 
Ertrags- und Finanzlage der Kommune zu enthalten. In die Analyse sollen 
produktorientierte Ziele und Kennzahlen einbezogen und unter Bezugnahme auf die 
im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch auf die Chancen 
und Risiken für die künftige Entwicklung der Kommune ist im Lagebericht 
einzugehen. 
Kennzahlen 
Zur Analyse der wirtschaftlichen Situation der Stadt Köln ist das durch einen 
Runderlass des Innenministeriums NRW vom 01.10.2008 vorgegebene NKF-
Kennzahlenset NRW heranzuziehen. Insgesamt umfasst dieses 18 Kennzahlen, die 
die Analysebereiche haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation, Vermögens-, Finanz- 
und Ertragslage umfassen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 35 von 38 
Wie oben angeführt, sollen die Kennzahlen unter Bezugnahme auf die im 
Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Eine Erläuterung findet 
sich jedoch lediglich bei sechs der 18 ermittelten Kennzahlen. 
Die Formeln zur Ermittlung der Eigenkapitalquote 1 sowie der Fehlbetrags- und der 
Investitionsquote sind falsch dargestellt, die Berechnung selbst erfolgte aber korrekt. 
Es wird empfohlen, die Darstellung zu überarbeiten. 
Von den ermittelten Kennzahlen entsprechen drei nicht den Berechnungsvorgaben 
des NKF-Kennzahlensets: 
Bei den Kennzahlen Abschreibungsintensität und Drittfinanzierungsquote wurden 
Abschreibungen auf Finanzanlagen – abweichend vom NKF-Kennzahlenset – nicht 
mit einbezogen. Laut Anlagenspiegel weisen die Abschreibungen auf Finanzanlagen 
im Jahr 2023 einen Wert von 1.502.675,44 € auf. Bei einer Berücksichtigung des 
Wertes erhöht sich die Abschreibungsintensität von 2,94 % auf 2,97 %, während sich 
die Drittfinanzierungsquote von 48,78 % auf 48,71 % verringert. 
Die Begründung der Kämmerei, wonach im Kennzahlenerlass von 2008 nicht die 
Neuregelung der KomHVO aus dem Jahr 2013 berücksichtigt wird, ist nicht 
nachvollziehbar. Das NKF-Kennzahlenset wurde im September 2023 erneut 
herausgegeben und dabei unverändert übernommen. Auch vor dem Hintergrund 
geänderter Rechtsvorschriften gelten die bisherigen Berechnungsformeln weiterhin 
und stellen die aktuelle Grundlage dar, an der sich alle Kommunen in NRW 
orientieren sollen. 
Bei der Kennzahl Investitionsquote wurden – abweichend vom NKF-Kennzahlenset –
Abschreibungen aus Nachaktivierungen in Höhe von 497.018,13 € und 
Abschreibungen aus Abgängen in Höhe von 440.738,13 € mit einbezogen. Ohne 
Berücksichtigung beider Positionen erhöht sich die Investitionsquote von 248,66 % 
auf 248,90 %. 
Eine von den Vorgaben abweichende Kennzahlenermittlung schränkt sowohl die 
Möglichkeit von Zeitreihenvergleichen als auch die interkommunale Vergleichbarkeit 
ein. Sie stellt zudem einen Widerspruch zu der Angabe im Lagebericht dar, wonach 
die dargestellten Kennzahlen den Vorgaben des Kennzahlensets NRW entsprechen 
und sowohl Zeitreihenvergleiche als auch interkommunale Vergleiche ermöglichen.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 36 von 38 
Laut Runderlass aus dem Jahr 2008 ist bei der Auswertung der Kennzahlen darauf 
zu achten, dass das Kennzahlenset nur bei vollständiger Anwendung Schlüsse über 
die haushaltswirtschaftliche Situation einer Kommune zulässt. 
Die von den Vorgaben abweichende Ermittlung der Kennzahlen hat darüber hinaus 
zur Folge, dass die Darstellung der Vermögenslage, auf die sich alle drei Kennzahlen 
beziehen, nicht in Gänze den tatsächlichen Verhältnissen zum 31.12.2023 entspricht. 
Fehlerhafte Angaben 
Bei der Darstellung der Bilanzstruktur wurde der Anteil des Eigenkapitals zu hoch 
angegeben. Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme beträgt nicht 35,88 %, 
sondern lediglich 33,58 %. 
Der Wert der Verbindlichkeiten einschließlich erhaltener Anzahlungen über fünf 
Jahre wird mit rund 1.292 Mio. € angegeben. Richtig ist laut Antwort der Kämmerei 
der im Verbindlichkeitenspiegel ausgewiesene Wert in Höhe von rund 1.519,0 Mio. €, 
was eine Abweichung in der Darstellung von rund 227,0 Mio. € bedeutet. 
Bei den Gewerbesteuererträgen wird im Plan-Ist-Vergleich ein Plus von 209,3 Mio. € 
angegeben. Laut Jahresabschluss ergibt sich bei einem Plan-Ist-Vergleich jedoch ein 
Plus von 213,4 Mio. € für das Jahr 2023. 
Sozialtransferaufwendungen werden im Lagebericht mit rund 1.344,0 Mio. € 
angegeben. Diese setzen sich aus den Produktbereichen 05 - Soziale Hilfen und 
06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe zusammen. Gemäß der als 
Sozialtransferaufwendungen definierten Kontenart 533 ergibt sich demgegenüber ein 
aufaddierter Wert über die entsprechenden Konten von rund 915,0 Mio. € zum 
31.12.2023 und somit eine Differenz von rund 429,0 Mio. €. Die Differenz erklärt sich 
vor allem aus der Einbeziehung des Kontos 531800 – Zuwendungen und Zuschüsse 
lfd. Zwecke an übrige Bereiche. Darunter fallen beispielsweise rechtlich selbständige 
Stiftungen des öffentlichen Rechts, Kirchen und Organisationen der freien 
Wohlfahrtspflege. Die auf Produktbereichen basierende Angabe, und damit vom 
Kontenplan abweichende Definition der Kämmerei, ist unzureichend. Aufgrund der 
beträchtlichen Differenz zwischen den alternativen Ermittlungsarten ist eine 
Erläuterung beziehungsweise Einordnung erforderlich.

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 37 von 38 
Risikomanagement 
Gemäß § 49 S. 6 KomHVO ist auf die Chancen und Risiken für die künftige 
Entwicklung der Kommune einzugehen. 
Zur besseren Einschätzung der Chancen- und Risikolage wird ein Überblick zu 
Chancen und Risiken benötigt. Grundlage dafür ist ein Risikomanagementsystem mit 
einer Kombination aus strategischer und operativer Dimension. Ein solches 
Risikomanagementsystem existierte zum Bilanzstichtag 31.12.2023 bei der Stadt 
Köln lediglich in Ansätzen. 
Aus dem Fehlen eines vollumfänglichen Risikomanagementsystems folgt, dass ein 
planmäßiger Prozess der regelmäßigen Identifikation, Bewertung, Steuerung und 
Überwachung aller essentiellen Chancen und Risiken derzeit nicht möglich ist. 
6. Bestätigungsvermerk 
Der Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2023
 wurde, einschließlich des 
Lageberichts, nach § 102 GO geprüft. 
Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, 
in Bezug auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss, unter Beachtung der 
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht zu 
vermittelnden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Köln, mit 
hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der 
Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das 
wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Köln sowie die Erwartungen über 
mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die 
Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über die örtlich 
festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und 
Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung 
umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und die 
Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. 
Die Prüfung hat zu Einwendungen geführt, aufgrund derer das Testat 
einzuschränken ist: 
a) Im Bereich des Rechnungswesens gibt es weiterhin  erheblichen 
Verbesserungsbedarf. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung werden,

Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 
 
Rechnungsprüfungsamt  Seite 38 von 38 
auch aufgrund der dezentralen Buchführung, stadtweit nur unvollständig 
umgesetzt. Die Prüfung zeigte, dass die Zuordnung von Geschäftsvorfällen zu 
den entsprechenden Ergebniskonten optimierungsbedürftig ist.  
b) In mehreren Teilbereichen der Prüfung war es der Verwaltung, trotz intensiver 
Bemühungen der Kämmerei, nicht möglich dem Rechnungsprüfungsamt im 
Prüfungszeitraum notwendige Nachweise und Unterlagen zur Verfügung zu 
stellen. Die Buchführung der Stadt Köln ist in Teilen und das System der 
Belegablage in Gänze nicht geeignet, dass sie einem sachverständigen Dritten 
innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und 
über die Lage der Stadt Köln vermitteln kann. 
c) Im Bereich der Bilanzposition „Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen 
Leistungsfähigkeit (Bilanzierungshilfe)“ war es der Verwaltung nicht möglich, die 
Werthaltigkeit für den überwiegenden Teil dieser Bilanzposition nachzuweisen. 
d) Die im Bestätigungsvermerk des Berichts über die Prüfung der Eröffnungsbilanz 
aufgeführten Mängel, zum Ausweis und der Bewertung von bebauten und 
unbebauten Grundstücken sowie zur Bewertung der Straßen, sind zum 
Jahresabschluss 2023 nicht ausgeräumt. 
e) Inventuren wurden nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und 
Zeitrahmen durchgeführt, so dass eine Überprüfung der Vollständigkeit und 
Werthaltigkeit des Vermögens immer noch aussteht.  
Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der 
Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht, mit den vorstehenden 
Einschränkungen, dennoch im Wesentlichen den tatsächlichen Verhältnissen der 
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Köln. 
Köln, den  
 
 
Ralf Jülich 
Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt 
 
25.07.2025

Anlage 0 - Übersicht Einzelfeststellungen aus den Jahresabschlussprüfungen 2021 bis 2023 
Prüffeld Jahresabschluss 2021 Jahresabschluss 2022 Jah resabschluss 2023 Summe 
Bilanzierungshilfe 20.207.805,34 € 71.431.128,40 € 83.567.781,67 € 175.206.715,41 €
Finanzanlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
öffentlich-rechtliche Forderungen 10.651.091,45 € 6.0 34.736,85 € 1.661.369,94 € 18.347.198,24 €
Liquide Mittel 788.090,44 € 814.775,36 € 5.700.832,02 € 7.303.697,82 €
Eigenkapital 4.567.892,97 € 4.810.007,74 € 11.242.051,56 € 20.619.952,27 €
Liquiditätskredite 0,00 € 0,00 € 26.000.000,00 € 26.000.000,00 €
Sonstige ordentliche Erträge 4.726.407,22 € 2.178.793 ,01 € 2.069.316,12 € 8.974.516,35 €
Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 € 0,00 € 155.999,84 € 155.999,84 €
Anhang 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Lagebericht 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Summe 40.941.287,42 € 85.269.441,36 € 130.397.351,15 € 256.6 08.079,93 €
Gesamtvolumen 
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Anlage 1 - Bilanzierungshilfe
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4
49.445.768,58 €
-27.665.945,87 €
2 24679789 362.328,00 € 40 - Amt für 
Schulentwicklung
Mehraufwendungen 
COVID
Laut Aussage von 40 sind keine Unterlagen vorhanden.
3 24916953 -788.534,14 € 40 - Amt für 
Schulentwicklung
Mehraufwendungen 
COVID
Laut Aussage von 40 sind keine Unterlagen vorhanden.
4 24916950 -1.000.000,00 € 40 - Amt für 
Schulentwicklung
Mehraufwendungen 
COVID
Laut Aussage von 40 sind keine Unterlagen vorhanden.
5 24916068 -64.553,12 € 40 - Amt für 
Schulentwicklung
Mehraufwendungen 
UKRAINE
Laut Aussage von 40 sind keine Unterlagen vorhanden. 
6 24916066 -174.136,04 € 40 - Amt für 
Schulentwicklung
Mehraufwendungen 
UKRAINE
Laut Aussage von 40 sind keine Unterlagen vorhanden. 
7 24916052 -1.000.000,00 € 40 - Amt für 
Schulentwicklung
Mehraufwendungen 
UKRAINE
Laut Aussage von 40 sind keine Unterlagen vorhanden. 
8 24008683 1.837.122,00 € 56-Amt für 
Wohnungswesen
Mehraufwendungen 
UKRAINE
Laut Auskunft von 56 wurde die Messhalle für Flüchtlinge angemietet, jedoch 
wurden dort in 2023 keine geflüchteten Menschen aus der Ukraine 
untergebracht.
9 24279822 328.689,28 € 56-Amt für 
Wohnungswesen
Mehraufwendungen 
UKRAINE
Es handelt es sich um Kosten für eine neue Flüchtlingsunterkunft. Der 
Leistungszeitraum war vom 09.2022 - 03.2023. Der Gesamtbetrag wurde in 
2023 gebucht. Hier hätte man eine Rückstellung bilden müssen um den 
Sachverhalt verursachungsgerecht abzubilden. 
10 24266661 149.517,04 € 56-Amt für 
Wohnungswesen
Mehraufwendungen 
UKRAINE
Es handelt sich um Schlüsseldienstkosten aus dem Jahr 2022. Da der 
Leistungzeitraum im Jahr 2022 liegt, muss dieser Sachverhalt auch im Jahr 
2022 abgebildet werden.
11 24664517 747.687,60 € 56-Amt für 
Wohnungswesen
Mehraufwendungen 
UKRAINE
Anhand der eingereichten Unterlagen und der Auskunft der Verwaltung ist der 
Buchungsbetrag nicht nachvollziehbar.
1 - 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
COVID+UKRAINE
Laut Aussage von 50 sind keine Unterlagen vorhanden. Aufgrund dieser 
Erkenntnis und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Zumutbarkeit 
einer Vollprüfung, die aufgrund des hohen Umfangs nicht als verhältnismäßig 
anzusehen ist, werden die vollständigen isolierten Mehraufwendungen als 
Gesamtvolumen aufgenommen.
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Anlage 1 - Bilanzierungshilfe
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4
12
-
3.500,00 € 40 - Amt für 
Schulentwicklung
Indirekter Ertragsausfall Die Berechnung des indirekten Ertragsausfalls ist nicht nachvollziehbar. In den 
eingereichten Unterlagen wird von „circa Beträgen" ausgegangen. Nach § 5 Abs. 
3 CUIG ist ein Plan-Ist Vergleich anzusetzen, wenn die Zahl nicht konkret 
beziffert werden kann. Aus den Unterlagen wurde keine der beiden Methoden 
angewendet.
Gesamtvolumen 83.567.781,67 €
Positive Beträge 52.874.612,50 €
Negative Beträge -30.693.169,17 €
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4
1 3267542 2.195,84 € 40-
Schulverwaltungsam
t
indirekte 
Ertragsausfälle
COVID
Eine Berechnung konnte seitens der Kämmerei nicht vorgelegt werden.
2 3267555 53.766,00 € 506-Bürgerzentren indirekte 
Ertragsausfälle
COVID
Die Begründungen der Dienststelle sind nachvollziehbar.
Die Berechnung ist aufgrund fehlendem begründendem Zahlenwerk nicht 
nachvollziehbar und somit die Buchung auch nicht.
3 3267587 87.864,00 € 4511-
MuseumLudwig
indirekte 
Ertragsausfälle
COVID
Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der 
vergangenen Jahre und stellt somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. 
Dieser besagt, dass eine Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der 
Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für welche die Haushaltsbelastung 
nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem 
korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss.
4 3267592 65.874,00 € 3114-MAK indirekte 
Ertragsausfälle
COVID
Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der 
vergangenen Jahre und stellt somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. 
Dieser besagt, dass eine Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der 
Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für welche die Haushaltsbelastung 
nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem 
korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss.
Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2022
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Anlage 1 - Bilanzierungshilfe
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4
5 2970189 + 
2970190
-1.050.923,62 € 40-Schulamt Mehraufwendungen 
COVID
Unter den beiden Buchungsnummern wurden 1.000.000,00 € und 76.335,38 € 
gebucht. 
Aus den Unterlagen ist ersichtlich, dass die Summe der Rückzahlung 
2.127.258,47 € beträgt. Es wurden allerdings nur 1.076.335,38 € verbucht. Die 
Differenz zwischen der Rückzahlungssumme und den 1.076.335,38 € ergeben 
eine Differenz in Höhe von 1.050.923,62 €.
6 23014312 90.890,36 € 56-Amt für 
Wohnungswesen
Mehraufwendungen 
COVID
1. Die Rechnung belegt, dass die Leistung im Jahr 2021 erbracht wurde, so 
dass die Buchung das falsche Jahr betrifft.
2. Laut Kämmerei handelt es sich um eine Leistung, die einen Ukraine-
bedingten Mehraufwand darstellt. Begründet wird dies seitens der Kämmerei 
damit, dass "der grundsätzliche Ukraine Bezug aus Sicht der Verwaltung 
unstrittig ist". Da der Leistungszeitraum das Jahr 2021 betrifft, ist ein Ukraine 
bedingter Mehraufwand nicht möglich.
7 23154193 10.309,18 € 56-Amt für 
Wohnungswesen
Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um Wartungskosten. Das Bestelldatum für den Wartungsauftrag 
liegt im Jahr 2018. Es besteht somit kein COVID-Zusammenhang, da die Kosten 
jährlich unabhängig von Corona entstehen. 
8 24127825 5.758,96 € 56-Amt für 
Wohnungswesen
Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um Grundbesitzabgaben eines Flüchtlingheimes in der 
Sinnesdorferstr. 65. Hierbei handelt es sich um COVID unabhängige Kosten und 
keine durch COVID bedingte Mehraufwendungen.
9 23975314 76.679,41 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um einen Zuwendungsbescheid im Förderprogramm: 
Bürgerbeteiligung und Aktivierung. Aufgrund der Beschreibung im Bescheid 
handelt es sich nicht um einen COVID bedingten Sachverhalt.
10 23085752 11.306,93 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand 
der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug 
mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der 
Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht 
ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist".
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die 
Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage 
dar.
11 23015988 4.149,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand 
der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug 
mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der 
Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht 
ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist".
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die 
Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage 
dar.
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Anlage 1 - Bilanzierungshilfe
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4
12 22911286 214.212,25 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen 
COVID
1. Die Rechnung belegt, dass die Leistung im Jahr 2021 erbracht wurde, so 
dass die Buchung das falsche Jahr betrifft.
2. Laut Kämmerei handelt es sich um eine Leistung, deren "COVID Bezug 
unstrittig" ist. Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung 
in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende 
Unterlage dar.
13 22942676 3.210,60 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand 
der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug 
mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der 
Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht 
ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist".
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die 
Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage 
dar.
14 23349899 4.560.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine 
Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den 
Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die 
eine Buchung begründen und nachweisen.
15 23349900 3.805.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine 
Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den 
Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die 
eine Buchung begründen und nachweisen.
16 24342287 3.000.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine 
Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den 
Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die 
eine Buchung begründen und nachweisen.
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Anlage 1 - Bilanzierungshilfe
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4
17 23349898 2.985.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine 
Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den 
Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die 
eine Buchung begründen und nachweisen.
18 24342290 1.920.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine 
Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den 
Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die 
eine Buchung begründen und nachweisen.
19 24342288 1.630.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine 
Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den 
Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die 
eine Buchung begründen und nachweisen.
20 23349897 1.150.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine 
Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den 
Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die 
eine Buchung begründen und nachweisen.
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Anlage 1 - Bilanzierungshilfe
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4
21 24342286 1.100.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine 
Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den 
Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die 
eine Buchung begründen und nachweisen.
22 24342294 500.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine 
Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den 
Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die 
eine Buchung begründen und nachweisen.
23 24342289 285.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine 
Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den 
Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die 
eine Buchung begründen und nachweisen.
24 24342292 165.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine 
Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den 
Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die 
eine Buchung begründen und nachweisen.
25 24342292 -1.400.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, 
stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Wegen Langzeiterkrankung der 
Leitterin der Finanzbuchhaltung bei 50 lässt sich der Sachverhalt derzeit - 
immerhin rund 2 1/2 Jahre nach der Buchung -  nicht weiter aufklären.".
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Anlage 1 - Bilanzierungshilfe
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4
26 24342294 -1.600.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, 
stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Wegen Langzeiterkrankung der 
Leitterin der Finanzbuchhaltung bei 50 lässt sich der Sachverhalt derzeit - 
immerhin rund 2 1/2 Jahre nach der Buchung -  nicht weiter aufklären.".
27 24342287 -1.793.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine 
Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den 
Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die 
eine Buchung begründen und nachweisen.
28 24342284 -3.622.500,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine 
Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den 
Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die 
eine Buchung begründen und nachweisen.
29 24342286 -8.286.500,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine 
Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den 
Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die 
eine Buchung begründen und nachweisen.
30 24342285 -8.710.875,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine 
Unterlagen vorliegen.
2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den 
Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die 
eine Buchung begründen und nachweisen.
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Anlage 1 - Bilanzierungshilfe
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4
31 24342292 3.000.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, 
stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; 
am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.".
32 24342294 2.000.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, 
stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; 
am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.".
33 24342288 1.000.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, 
stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; 
am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.".
34 24342289 1.000.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, 
stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; 
am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.".
35 24342290 1.000.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, 
stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; 
am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.".
36 24342292 700.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, 
stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; 
am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.".
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Anlage 1 - Bilanzierungshilfe
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4
37 24342294 500.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, 
stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; 
am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.".
38 24342290 400.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, 
stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; 
am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.".
39 24342289 250.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, 
stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; 
am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.".
40 24342288 150.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, 
stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; 
am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.".
41 24342288 -616.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, 
stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; 
am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.".
42 24342289 -616.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, 
stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; 
am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.".
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Anlage 1 - Bilanzierungshilfe
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4
43 24342290 -616.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, 
stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; 
am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.".
44 24342294 -1.232.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, 
stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; 
am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.".
45 24342292 -1.848.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, 
stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; 
am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.".
46 24342301 3.000.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, 
stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; 
am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.".
47 24342301 800.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, 
stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; 
am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.".
48 24342301 600.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, 
stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; 
am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.".
Seite 10 von 17

Anlage 1 - Bilanzierungshilfe
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4
49 24342301 600.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, 
stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; 
am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.".
50 24342301 -3.000.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
UKRAINE
1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen 
für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig 
nachgewiesen werden konnten.
2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, 
stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; 
am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.".
51 23259222 25.149,99 € 15-Amt für 
Stadtentwicklung 
und Statistik
Mehraufwendungen 
UKRAINE
Personalkosten wurden auf das Ukraine-Objekt gebucht, da einige städtische 
Mitarbeitenden ins  Welcome Center abgeordnet wurden.
Es handelt sich folglich nicht um Mehraufwendungen gemäß § 5 Abs. 2 CUIG. 
Die Personalkosten der städtischen Mitarbeitenden fallen unabhängig davon an.
52 23259218 17.033,33 € 15-Amt für 
Stadtentwicklung 
und Statistik
Mehraufwendungen 
UKRAINE
Personalkosten wurden auf das Ukraine-Objekt gebucht, da einige städtische 
Mitarbeitenden ins  Welcome Center abgeordnet wurden.
Es handelt sich folglich nicht um Mehraufwendungen gemäß § 5 Abs. 2 CUIG. 
Die Personalkosten der städtischen Mitarbeitenden fallen unabhängig davon an.
53 ohne Buchungs-
Nr.
213.346,00 € 51-Kinder und 
Jugendamt
Mehraufwendungen 
UKRAINE
Die Buchung konnte nicht belegt werden. Es wurde lediglich ein 
Kontierungsvorblatt ohne weitere Unterlagen zur Prüfung vorgelegt. Trotz 
Nachforderung wurde den Prüfenden seitens der Kämmerei mitgeteilt, dass " 
Trotz mehrfacher Kontaktaufnahmeversuche auf unterschiedlichen 
Hierarchieebenen erfolgte keine Rückmeldung von 51.".
54 ohne Buchungs-
Nr.
20.193,54 € 51-Kinder und 
Jugendamt
Mehraufwendungen 
UKRAINE
Die Buchung konnte nicht belegt werden. Es wurde lediglich ein 
Kontierungsvorblatt ohne weitere Unterlagen zur Prüfung vorgelegt. Trotz 
Nachforderung wurde den Prüfenden seitens der Kämmerei mitgeteilt, dass " 
Trotz mehrfacher Kontaktaufnahmeversuche auf unterschiedlichen 
Hierarchieebenen erfolgte keine Rückmeldung von 51.".
55 2005033901 20.023,32 € 51-Kinder und 
Jugendamt
Mehraufwendungen 
UKRAINE
Die Buchung konnte nicht belegt werden. Es wurde lediglich ein 
Kontierungsvorblatt ohne weitere Unterlagen zur Prüfung vorgelegt. Trotz 
Nachforderung wurde den Prüfenden seitens der Kämmerei mitgeteilt, dass " 
Trotz mehrfacher Kontaktaufnahmeversuche auf unterschiedlichen 
Hierarchieebenen erfolgte keine Rückmeldung von 51.".
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Anlage 1 - Bilanzierungshilfe
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4
56 ohne Buchungs-
Nr.
17.367,07 € 51-Kinder und 
Jugendamt
Mehraufwendungen 
UKRAINE
Die Buchung konnte nicht belegt werden. Es wurde lediglich ein 
Kontierungsvorblatt ohne weitere Unterlagen zur Prüfung vorgelegt. Trotz 
Nachforderung wurde den Prüfenden seitens der Kämmerei mitgeteilt, dass " 
Trotz mehrfacher Kontaktaufnahmeversuche auf unterschiedlichen 
Hierarchieebenen erfolgte keine Rückmeldung von 51.".
Gesamtvolumen 71.431.128,40 €
Positive Beträge 37.039.329,78 €
Negative Beträge -34.391.798,62 €
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4
1 3080074 543.703,15 € 32-Ordnungsamt indirekte 
Ertragsausfälle
COVID
Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der 
vergangenen Jahre und stellt somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. 
Dieser besagt, dass eine Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der 
Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für welche die Haushaltsbelastung 
nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem 
korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss.
2 3080075 2.034.139,07 € 32-Ordnungsamt indirekte 
Ertragsausfälle
COVID
Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der 
vergangenen Jahre und stellt somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. 
Dieser besagt, dass eine Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der 
Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für welche die Haushaltsbelastung 
nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem 
korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss.
3 3080076 46.931,96 € 32-Ordnungsamt indirekte 
Ertragsausfälle
COVID
Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der 
vergangenen Jahre und stellt somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. 
Dieser besagt, dass eine Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der 
Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für welche die Haushaltsbelastung 
nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem 
korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss.
Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2021
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Anlage 1 - Bilanzierungshilfe
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4
4 3080090 872.810,23 € 37-Feuerwehr indirekte 
Ertragsausfälle
COVID
Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der 
vergangenen Jahre und stellt somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. 
Dieser besagt, dass eine Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der 
Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für welche die Haushaltsbelastung 
nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem 
korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss.
5 3080099 2.029.356,00 € 42-
Weiterbildungsamt
indirekte 
Ertragsausfälle
COVID
Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der 
vergangenen Jahre und stellt somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. 
Dieser besagt, dass eine Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der 
Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für welche die Haushaltsbelastung 
nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem 
korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss.
6 3080122 2.300.000,00 € 66-Straßen + 
Radwegebau
indirekte 
Ertragsausfälle
COVID
Die Angaben in der Berechnung bestehen aus Schätzungen und so der Ersteller 
"laut meinen Unterlagen", somit aus subjektiven Einschätzungen. Diese 
Unterlage entspricht nicht einer buchungsbegründenden Unterlage gemäß § 28 
Abs. 2 KomHVO.
7 3080134 137.459,12 € 4514-MAK indirekte 
Ertragsausfälle
COVID
Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der 
vergangenen Jahre und stellt somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. 
Dieser besagt, dass eine Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der 
Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für welche die Haushaltsbelastung 
nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem 
korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss.
8 23010248 -11.647.000,00 € 50-Amt für Soziales, 
Arbeit und Senioren
Mehraufwendungen 
COVID
Die in der Berechnung angegebenen Prozentsätze wurden nicht vollständig 
belegt. Darüber hinaus wurde die Berechnung fehlerhaft durchgeführt.
9 22896834 14.581,61 € 56-Amt für 
Wohnungswesen
Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um Grundbesitzabgaben des Flüchtlingheimes in der 
Sinnesdorferstr. 65. Hierbei handelt es sich um COVID unabhängige Kosten und 
keine durch COVID bedingte Mehraufwendungen.
10 22895778 14.024,96 € 56-Amt für 
Wohnungswesen
Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um Nachzahlungen von Grundbesitzabgaben des 
Flüchtlingheimes in der Sinnesdorferstr. 65. Hierbei handelt es sich um COVID 
unabhängige Kosten und keine durch COVID bedingte Mehraufwendungen.
11 2004664902 10.702,41 € 56-Amt für 
Wohnungswesen
Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um Wartungskosten für die Sinnersdorferstr. 65. Das 
Bestelldatum für den Wartungsauftrag liegt im Jahr 2018. Es besteht somit kein 
COVID-Zusammenhang, da die Kosten jährlich unabhängig von Corona 
entstehen.
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Anlage 1 - Bilanzierungshilfe
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4
12 2004700638 46.302,62 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand 
der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug 
mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der 
Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht 
ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist".
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die 
Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage 
dar.
13 2004574246 27.922,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand 
der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug 
mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der 
Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht 
ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist".
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die 
Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage 
dar.
14 2004732826 24.478,15 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand 
der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug 
mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der 
Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht 
ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist".
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die 
Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage 
dar.
15 2004554566 13.586,50 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand 
der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug 
mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der 
Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht 
ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist".
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die 
Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage 
dar.
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Anlage 1 - Bilanzierungshilfe
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4
16 2004561374 9.720,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand 
der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug 
mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der 
Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht 
ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist".
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die 
Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage 
dar.
17 2004501075 8.892,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand 
der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug 
mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der 
Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht 
ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist".
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die 
Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage 
dar.
18 2004564051 6.016,44 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand 
der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug 
mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der 
Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht 
ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist".
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die 
Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage 
dar.
19 2004779157 4.500,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand 
der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug 
mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der 
Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht 
ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist".
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die 
Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage 
dar.
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Anlage 1 - Bilanzierungshilfe
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4
20 2004779329 4.500,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand 
der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug 
mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der 
Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht 
ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist".
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die 
Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage 
dar.
21 2004527327 2.940,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand 
der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug 
mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der 
Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht 
ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist".
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die 
Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage 
dar.
22 2004687024 29.306,13 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand 
der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug 
mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der 
Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht 
ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist".
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die 
Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage 
dar.
23 2004685504 22.435,56 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um eine Rechnung, die doppelt gebucht wurde. Anhand der 
vorgelegten Unterlagen (Kontierungsvorblätter, etc.) wurde dies ersichtlich. Die 
nachträglich vorgelegten Rechnungskopien des Lieferanten, die die Buchung 
nachweisen sollte, weisen allerdings einen anderen Wert aus.
24 2004623015 16.200,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand 
der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug 
mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der 
Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht 
ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist".
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die 
Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage 
dar.
Seite 16 von 17

Anlage 1 - Bilanzierungshilfe
lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4
25 2004615559 8.099,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand 
der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug 
mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der 
Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht 
ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist".
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die 
Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage 
dar.
26 2004584544 7.560,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand 
der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug 
mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der 
Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht 
ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist".
Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die 
Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage 
dar.
27 2004534491 55.784,96 € 23-Liegenschaftsamt Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um Bewachungsleistungen, die keinen COVID-Bezug darstellen.
28 2004557210 48.482,08 € 23-Liegenschaftsamt Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um Bewachungsleistungen, die keinen COVID-Bezug darstellen.
29 2004643753 36.636,58 € 23-Liegenschaftsamt Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um Bewachungsleistungen, die keinen COVID-Bezug darstellen.
30 2004615699 34.843,96 € 23-Liegenschaftsamt Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um Bewachungsleistungen, die keinen COVID-Bezug darstellen.
31 2004669531 33.171,44 € 23-Liegenschaftsamt Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um Bewachungsleistungen, die keinen COVID-Bezug darstellen.
32 2004691078 31.988,63 € 23-Liegenschaftsamt Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um Bewachungsleistungen, die keinen COVID-Bezug darstellen.
33 23788136 83.730,78 € 12-IV Amt Mehraufwendungen 
COVID
Es handelt sich um Abschreibungen auf zwei Anlagen. Auf den 
Anlagennummern wurden jedoch falsche Beträge gebucht.
Gesamtvolumen 20.207.805,34 €
Positive Beträge 8.560.805,34 €
Negative Beträge -11.647.000,00 €
175.206.715,41 € Gesamtvolumen aus den Jahresabschlüssen 2021 bis 2023
Seite 17 von 17

Anlage 2.1 - Forderungen - Inventur sechsstellige Konten
lfd.Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4
1 5.250,91 € 42 - Amt für 
Weiterbildung
Die Dienststelle hat im Rahmen der Inventur 2023 keine Rückmeldung an die Kämmerei versandt. Der Bestand 
wurde erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2024 seitens der Dienststelle bestätigt.
2 3.970,90 € 63 - Bauaufsichtsamt Der Bestand wurde von Seiten der Dienststelle nicht bestätigt bzw. die Rückmeldung von Seiten der Kämmerei 
als "nicht verwertbar" deklariert.
Gesamtvolumen 9.221,81 €
lfd.Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4
1 -10.264,13 € 23 - Liegenschaftsamt Laut Meldung ist die Differenz auf einen fehlerhaften Anfangsbestand 2021 und eine ungeklärte Differenz 
zurückzuführen. Nach der Meldung von 23 wurden zentral Korrekturbuchungen vorgenommen. Anhand der 
übermittelten Unterlagen konnte die Ausräumung der Differenz i.H.v. 10.264,31 € nicht nachvollzogen werden.
2 25.400,00 € 23 - Liegenschaftsamt Anhand der übermittelten Unterlagen konnte der Differenzbetrag nicht in voller Höhe nachvollzogen werden. 800 
€ des Differenzbetrags wurden nicht erklärt.
3 -546.664,07 € 56 - Wohnungsamt Laut Meldung befand sich die Dienststelle bereits im Rahmen des JA 2020 bzgl. dieser Differenzen in Klärung. 
Die Differenzen auf den Konten 160100 bis 170500 stimmen nicht mit den durchgeführten Korrekturbuchungen 
überein. Im GB 6200 bestanden ebenfalls Differenzen, die nicht durch die genannten Belegnummern geklärt 
wurden.
4 750.172,81 € 56 - Wohnungsamt Laut Meldung befand sich die Dienststelle bereits im Rahmen des JA 2020 bzgl. dieser Differenzen in Klärung. 
Die Differenzen auf den Konten 160100 bis 170500 stimmen nicht mit den durchgeführten Korrekturbuchungen 
überein. Im GB 6200 bestanden ebenfalls Differenzen, die nicht durch die genannten Belegnummern geklärt 
wurden.
Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2022
Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2021
Für dieses Prüffeld sind keine Einzelfeststellungen im Jahresabschluss 2022 festgestellt worden.
Seite 1 von 2

Anlage 2.1 - Forderungen - Inventur sechsstellige Konten
lfd.Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4
5 ./. 63 - Bauaufsichtsamt Die Dienstelle meldet per Mail Fehlanzeige für die Inventur von Forderungen und gibt gleichzeitig an, dass bei 
der Inventur von Forderungen Unklarheiten bestehen. Aufgrund fehlender Personalkapazität bei 63 konnte zu 
den JA 2021 bis 2023 keine Bestandsüberprüfung vorgenommen werden. Bestände sind daher nach wie vor 
unklar.
6 1.736.072,34 € 67-Grünflächenamt Die übermittelten Korrekturbuchungen stimmen nicht mit den gemeldeten Differenzen überein.
Gesamtvolumen 3.068.573,35 €
Summe positiv 2.511.645,15 €
Summe negativ -556.928,20 €
3.077.795,16 € Gesamtvolumen aus den Jahresabschlüssen 2021 bis 2023
Seite 2 von 2

lfd.Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4
1 136.657,50 € 20 - Kämmerei Im vorliegenden Sachverhalt wurde die Forderung aufgrund eines Insolvenzverfahrens fälschlicherweise 
vollständig abgewertet.
2 146.148,00 € 20 - Kämmerei Im vorliegenden Sachverhalt wurde die Forderung aufgrund eines Insolvenzverfahrens fälschlicherweise 
vollständig abgewertet.
3 960.925,00 € 20 - Kämmerei Im vorliegenden Sachverhalt wurde die Forderung aufgrund eines Insolvenzverfahrens fälschlicherweise 
vollständig abgewertet.
4 85.365,00 € 20 - Kämmerei Die Forderung wurde fälschlicherweise vollständig abgewertet, obwohl inhaltlich keine Veränderung der 
Realisierungshöhe im Vergleich zu Vorjahr eingetreten ist.
5 56.857,50 € 20 - Kämmerei Die Forderung wurde fälschlicherweise vollständig abgewertet, obwohl inhaltlich keine Veränderung der 
Realisierungshöhe im Vergleich zu Vorjahr eingetreten ist.
6 55.669,95 € 20 - Kämmerei Die Forderung wurde fälschlicherweise vollständig abgewertet, obwohl inhaltlich keine Veränderung der 
Realisierungshöhe im Vergleich zu Vorjahr eingetreten ist.
7 55.009,75 € 20 - Kämmerei Laut der Begründung der Dienststelle wurde ein Änderungsbescheid erlassen. Um die zutreffende 
Forderungshöhe abzubilden, wurde die Realisierungshöhe entsprechend angepasst. Dies erzeugte im 
vorliegenden Sachverhalt eine Aufwandsbuchung. Eine Storno- und Neueinbuchung der Forderung wäre 
zutreffend gewesen.
8 65.136,75 € 20 - Kämmerei Laut der Begründung der Dienststelle wurde ein Änderungsbescheid erlassen. Um die zutreffende 
Forderungshöhe abzubilden, wurde die Realisierungshöhe entsprechend angepasst. Dies erzeugte im 
vorliegenden Sachverhalt eine Aufwandsbuchung. Eine Storno- und Neueinbuchung der Forderung wäre 
zutreffend gewesen.
9 62.077,75 € 20 - Kämmerei Laut der Begründung der Dienststelle wurde ein Änderungsbescheid erlassen. Um die zutreffende 
Forderungshöhe abzubilden, wurde die Realisierungshöhe entsprechend angepasst. Dies erzeugte im 
vorliegenden Sachverhalt eine Ertragsbuchung. Eine Storno- und Neueinbuchung der Forderung wäre 
zutreffend gewesen.
Gesamtvolumen 1.623.847,20 €
Anlage 2.2 - Forderungen - Einzelfallbetrachtung
Seite 1 von 6

lfd.Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4
Anlage 2.2 - Forderungen - Einzelfallbetrachtung
1 55.644,83 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle betrug die Einschätzung der Realisierungshöhe in 2021 0%. Daher wurde durch 
die Anhebung ein Ertrag i. H. v. 30.604,66 € eingebucht. Bei der getroffenen Aussage "Im Jahr zuvor wurde die 
Realisierungsquote nach Aktenlage mit 50% angegeben." hätte also im Vorjahr ein geringerer Aufwand 
eingebucht werden müssen sowie in 2022 die Differenz aus den Realisierungshöhen (50% zu 45%) als weiterer 
Aufwand. Insofern ist entweder die Aktenlage oder die Buchung in 2022 nicht nachvollziehbar.
2 56.525,00 20 - Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings ist 
der Schuldner nach Aussage von 204 nicht mehr existent und wurde bereits 2018 aus dem Handelsregister 
gelöscht. Die Buchung eines Ertrages ist somit nicht nachvollziehbar.
3 72.136,96 20 - Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings 
liegen über den Schuldner nach Aussage von 204 umfassende Erkenntnisse aus dem Vollstreckungsverfahren 
vor, die darauf schließen lassen, dass auch im Rahmen der Insolvenz nicht (mal) mit einer Teilrealisierung zu 
rechnen ist. Die Buchung eines Ertrages ist somit nicht nachvollziehbar.
4 55.641,50 20 - Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings ist 
der Schuldner nach Aussage von 204 ins Ausland abgemeldet und nicht mehr ermittelbar. Die Buchung eines 
Ertrages ist somit nicht nachvollziehbar.
5 57.437,00 20 - Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings ist 
der Schuldner nach Aussage von 204 ins Ausland abgemeldet und nicht mehr ermittelbar. Die Buchung eines 
Ertrages ist somit nicht nachvollziehbar.
6 56.525,00 20 - Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings ist 
der Schuldner nach Aussage von 204 nicht mehr existent und wurde bereits 2018 aus dem Handelsregister 
gelöscht. Die Buchung eines Ertrages ist somit nicht nachvollziehbar.
7 106.400,00 20 - Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings ist 
der Schuldner nach Aussage von 204 nicht mehr existent und wurde bereits 2018 aus dem Handelsregister 
gelöscht. Die Buchung eines Ertrages ist somit nicht nachvollziehbar.
8 178.799,50 20 - Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote von 0 auf 10 % wurde ein Ertrag eingebucht. 
Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass sich der Schuldner in einem Insolvenzverfahren befindet und somit 
lediglich eine Realisierungsquote von 5 % angesetzt werden dürfte. Somit wurde ein zu hoher Ertrag 
eingebucht.
9 75.325,50 20 - Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote von 10 auf 20 % wurde ein Ertrag 
eingebucht. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass lediglich eine Realisierungsquote von 10 % angesetzt 
werden dürfte. Somit wurde ein zu hoher Ertrag eingebucht.
10 435.261,00 20 - Kämmerei Nach Einschätzung der Dienststelle wurde die Realisierungsquote auf 3 % festgelegt. Es handelt sich hierbei 
allerdings um ein Insolvenzverfahren eines Unternehmens. Laut 204 sollen die Forderungen einheitlich mit einer 
Realisierungsquote von 5 % bewertet werden. Somit wurde ein zu hoher Aufwand eingebucht.
Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2022
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lfd.Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4
Anlage 2.2 - Forderungen - Einzelfallbetrachtung
11 157.937,50 20 - Kämmerei Nach Einschätzung der Dienststelle wurde die Realisierungsquote auf 0 % festgelegt. Es handelt sich hierbei 
allerdings um ein Insolvenzverfahren eines Unternehmens. Laut 204 sollen die Forderungen einheitlich mit einer 
Realisierungsquote von 5 % bewertet werden. Somit wurde ein zu hoher Aufwand eingebucht.
12 61.189,00 20 - Kämmerei Nach Einschätzung der Dienststelle wurde die Realisierungsquote auf 0 % festgelegt. Es handelt sich hierbei 
allerdings um ein Insolvenzverfahren eines Unternehmens. Laut 204 sollen die Forderungen einheitlich mit einer 
Realisierungsquote von 5 % bewertet werden. Somit wurde ein zu hoher Aufwand eingebucht.
13 200.745,00 20 - Kämmerei
14 251.460,00 20 - Kämmerei
15 266.818,00 20 - Kämmerei
16 495.113,00 20 - Kämmerei
17 75.021,00 20 - Kämmerei
18 50.741,00 20 - Kämmerei Nach Einschätzung der Dienststelle wurde die Realisierungsquote auf 0 % festgelegt. Es handelt sich hierbei 
allerdings um ein Insolvenzverfahren eines Unternehmens. Laut 204 sollen die Forderungen einheitlich mit einer 
Realisierungsquote von 5 % bewertet werden. Somit wurde ein zu hoher Aufwand eingebucht.
19 71.235,75 20 - Kämmerei
20 79.249,00 20 - Kämmerei
21 108.993,50 20 - Kämmerei
22 1.158.178,25 20 - Kämmerei Nach Einschätzung der Dienststelle wurde die Realisierungsquote auf 0 % festgelegt. Es handelt sich hierbei 
allerdings um ein Insolvenzverfahren eines Unternehmens. Laut 204 sollen die Forderungen einheitlich mit einer 
Realisierungsquote von 5 % bewertet werden. Somit wurde ein zu hoher Aufwand eingebucht.
23 55.294,75 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 50 % vorgenommen 
und ein entsprechender Aufwand eingebucht. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass lediglich eine 
Realisierungsquote von 0 % angesetzt werden dürfte. Somit wurde ein zu geringer Aufwand eingebucht.
24 72.686,00 20 - Kämmerei Nach Meldung der Dienststelle wurde die Realisierungsquote auf 50 % festgelegt. Es handelt sich hierbei 
allerdings um ein Insolvenzverfahren eines Unternehmens. Laut 204 sollen die Forderungen einheitlich mit einer 
Realisierungsquote von 5 % bewertet werden. Somit wurde ein zu geringer Aufwand eingebucht.
25 94.097,00 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. 
Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt 
eine entsprechende Aufwandsbuchung.
26 97.139,00 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. 
Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt 
eine entsprechende Aufwandsbuchung.
27 179.284,00 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. 
Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt 
eine entsprechende Aufwandsbuchung.
Laut Aussage der Dienststelle handelt es sich bei diesen Sachverhalten um eine Veränderung von zu leistenden 
Vorauszahlungen, Zinsen etc. Bei erstmaliger Buchung der Sachverhalte wird zunächst ein zu hoher Ertrag 
gebucht. Die anschließende Korrekturbuchung erfolgt über einen Aufwand. Durch dieses Vorgehen wird in der 
Ergebnisrechnung ein zu hoher Ertrag und ein Aufwand, der bei der Buchung der zutreffenden Ertragshöhe 
nicht entstanden wäre, ausgewiesen.
Laut Aussage der Dienststelle handelt es sich bei diesen Sachverhalten um eine Veränderung von zu leistenden 
Vorauszahlungen, Zinsen etc. Bei erstmaliger Buchung der Sachverhalte wird zunächst ein zu hoher Ertrag 
gebucht. Die anschließende Korrekturbuchung erfolgt über einen Aufwand. Durch dieses Vorgehen wird in der 
Ergebnisrechnung ein zu hoher Ertrag und ein Aufwand, der bei der Buchung der zutreffenden Ertragshöhe 
nicht entstanden wäre, ausgewiesen
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lfd.Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4
Anlage 2.2 - Forderungen - Einzelfallbetrachtung
28 107.568,00 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. 
Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt 
eine entsprechende Aufwandsbuchung.
29 148.076,00 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. 
Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt 
eine entsprechende Aufwandsbuchung.
30 52.017,00 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. 
Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt 
eine entsprechende Aufwandsbuchung.
31 234.825,00 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. 
Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt 
eine entsprechende Aufwandsbuchung.
32 60.296,00 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. 
Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt 
eine entsprechende Aufwandsbuchung.
33 119.614,00 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. 
Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt 
eine entsprechende Aufwandsbuchung.
34 107.850,56 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 0 % vorgenommen. 
Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % werthaltig ist. Somit hätte keine 
Aufwandsbuchung vorgenommen werden dürfen.
35 99.218,00 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. 
Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt 
eine entsprechende Aufwandsbuchung.
36 97.555,00 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. 
Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt 
eine entsprechende Aufwandsbuchung.
37 58.187,50 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 0 % vorgenommen. 
Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % werthaltig ist. Somit hätte keine 
Aufwandsbuchung vorgenommen werden dürfen.
38 142.523,00 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. 
Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt 
eine entsprechende Aufwandsbuchung.
39 59.368,00 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. 
Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt 
eine entsprechende Aufwandsbuchung.
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lfd.Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4
Anlage 2.2 - Forderungen - Einzelfallbetrachtung
40 58.866,75 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. 
Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt 
eine entsprechende Aufwandsbuchung.
41 63.894,00 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. 
Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt 
eine entsprechende Aufwandsbuchung.
Gesamtvolumen 6.034.736,85 €
lfd.Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4
1 52.567,50 € 20 - Kämmerei Durch einen Übertragungsfehler bei der Erstellung der EFB-Listen in 2021 wurde systemseitig ein Ertrag i. H. v. 
31.133,41 € auf dem Ertragskonto 458300 eingebucht. Dieser resultiert aus der ursprünglichen 
Ertragsminderung (usprüngliche Forderungshöhe 92.287,25 € x 15 % Realisierungshöhe) 78.444,16 € abzüglich 
der neu bezifferten Ertragsminderung (Forderungshöhe (2021) 52.567,50 € x 10 % Realisierungshöhe) 
47.310,75 €. In den Jahresabschlussunterlagen wird der Vorgang "erledigt" markiert. Da laut Aussage der 
Dienststelle keine tatsächliche Zahlung der Forderung geleistet wurde, ist die Höhe der Ertragsbuchung nicht 
nachvollziehbar.
2 61.260,00 € 20 - Kämmerei Die zuständige Dienststelle legt eine Realisierungshöhe zum 31.12.2021 von 100 % fest. Allerdings wurden 
bereits in 2020 sämtliche Vollstreckungsmöglichkeiten ausgeschöpft, sodass aus zentraler Sicht die Forderung 
mit einer Realisierungshöhe von 0% zu belegen wäre.
3 141.312,50 € 20 - Kämmerei Aus Sicht von 204 beträgt die Realisierungshöhe 0 %. Laut Jahresbschlussunterlagen wurde jedoch ein Ertrag i. 
H. v. 14.131,25 € eingebucht.
4 91.437,50 € 20 - Kämmerei In 2021 wurde ein Ertrag i. H. v. 9.143,75 € eingebucht, obwohl die Realisierungshöhe laut 204 unverändert bei 
0% liegt.
5 58.268,25 € 20 - Kämmerei Laut Dienststelle beruht die Reduzierung der Forderung nicht auf einer Zahlung. Jedoch werden ca. 180.000 € 
als Ertrag eingebucht. Diese Buchung ist nicht nachvollziehbar.
6 62.105,49 € 20 - Kämmerei Die Forderung wurde in 2021 beglichen. Daher hätte die ursprüngliche Wertminderung lediglich durch eine 
Umkehrbuchung korrigiert werden müssen. In den Jahresabschlussunterlagen wurde jedoch eine 
Aufwandsbuchung i. H.v. 62.102,45 € vorgenommen.
7 72.136,96 € 20 - Kämmerei Laut Dienststelle hat sich die Realisierungshöhe in 2021 erhöht. Dies löst eine Ertragsbuchung aus. Nach 
Angabe der Dienststelle befindet sich der Schuldner jedoch in der Insolvenz. Nach Einschätzung von 204 
beträgt die Realisierungshöhe zudem 0%. Somit hätte kein Ertrag eingebucht werden dürfen.
Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2021
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lfd.Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4
Anlage 2.2 - Forderungen - Einzelfallbetrachtung
8 72.136,96 € 20 - Kämmerei Laut Dienststelle hat sich die Realisierungshöhe in 2021 erhöht. Dies löst eine Ertragsbuchung aus. Nach 
Angabe der Dienststelle befindet sich der Schuldner jedoch in der Insolvenz. Nach Einschätzung von 204 
beträgt die Realisierungshöhe zudem 0%. Somit hätte kein Ertrag eingebucht werden dürfen.
9 5.073.257,95 € 20 - Kämmerei
10 59.335,00 € 20 - Kämmerei
11 157.899,00 € 20 - Kämmerei
12 316.795,00 € 20 - Kämmerei
13 83.292,00 € 20 - Kämmerei
14 691.698,50 € 20 - Kämmerei
15 50.293,00 € 20 - Kämmerei
16 57.090,00 € 20 - Kämmerei
17 124.870,99 € 20 - Kämmerei
18 59.892,00 € 20 - Kämmerei
19 155.391,00 € 20 - Kämmerei
20 70.739,00 € 20 - Kämmerei
21 70.739,50 € 20 - Kämmerei
Gesamtvolumen 7.582.518,10 €
15.241.102,15 € Gesamtvolumen aus den Jahresabschlüssen 2021 bis 2023
Nach Ansicht von 204 ist das Textfeld Bemerkungen lediglich optional und kein Pflichtfeld. Daher wird im 
Rahmen der Erstellung der zentralen Buchungen von 204 lediglich die Spalte "Realisierungshöhe" betrachtet 
und entsprechend den Vorgaben der Dienststelle eingebucht. Nach Angaben zu vorherigen Sachverhalten 
wurden jedoch inhaltliche Einschätzungen von 204 vorgenommen, bei denen von einer abweichenden 
Realisierungshöhe zu den Dienststellen ausgegangen wurde.
Seite 6 von 6

lfd.Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4
1 20.564,93 € 67 - Amt für 
Landschaftspflege und 
Grünflächen
Die buchungsbegründenden Unterlagen wurden vor Ablauf der Aufbewahrungspflicht vernichtet. Der Sachverhalt 
ist somit nicht mehr nachvollziehbar.
2 7.736,00 € 67 - Amt für 
Landschaftspflege und 
Grünflächen
Die buchungsbegründenden Unterlagen wurden vor Ablauf der Aufbewahrungspflicht vernichtet. Der Sachverhalt 
ist somit nicht mehr nachvollziehbar.
Gesamtvolumen 28.300,93 €
28.300,93 € Gesamtvolumen aus den Jahresabschlüssen 2021 bis 2023
Anlage 2.3 - Forderungen - Belegprüfung
Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2022
Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2021
Für dieses Prüffeld sind keine Einzelfeststellungen im Jahresabschluss 2022 festgestellt worden.
Für dieses Prüffeld sind keine Einzelfeststellungen im Jahresabschluss 2021 festgestellt worden.
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Anlage 3 - Liquide Mittel
lfd.Nr. Konto Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4
1 180100 - 
(Bank)Bestände 21
817.088,49 € 20-Kämmerei Hierbei handelt es sich um ein Treuhandkonto, welches von der GAG verwaltet wird. Ein 
Nachweis über den Buchungsbetrag konnte nicht erbracht werden. Die eingereichten Nachweise 
beziehen sich auf den vorherigen Bilanzstichtag. Der vorgelegte Kontoauszug belegt somit den 
Bestand per 31.12.2022.
2 180501 - Barbestand 
Gelderheber
106.220,30 € KWS Museen Der Barbestand ist anhand der eingereichten Unterlagen per 31.12.2023 nicht nachvollziehbar. 
Es existiert lediglich eine Excel-Tabelle, die andere Werte aufweist.
3 180501 - Barbestand 
Gelderheber
19.692,64 € 4520-NS-
Dokumentationszentrum
Der Barbestand ist anhand der eingereichten Unterlagen per 31.12.2023 nicht nachvollziehbar. 
Es existiert lediglich eine Excel-Tabelle, die andere Werte aufweist.
4 189920 - Fremdmittel 
Schulkonten
4.757.830,59 € 40-Amt für 
Schulentwicklung
Die Aufteilung der Eigen- und Fremdmittel kann nicht nachgewiesen werden, weil es fehlende 
und fehlerhafte Abschlüsse seitens der Schulen in Höhe von 5,2 Mio. € gibt. Der Anfangsbestand 
zum 01.01.2023 entspricht nicht dem Endbestand vom 31.12.2022. Der Bestand an Fremdmitteln 
wurde aus 2022 übernommen.
Gesamtvolumen 5.700.832,02 €
lfd.Nr. Konto Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4
1 180100 781.032,51 € 20-Kämmerei Hierbei handelt es sich um den Bestand eines von der GAG geführten Treuhandkontos. Der 
vorgelegte Kontoauszug weist allerdings den Bestand per 31.12.2021 aus.
Der Bestand vom 31.12.2022 ist somit nicht nachgewiesen.
2 180501 28.432,35 € 4511-Museum Ludwig Als Prüfungsunterlagen wurden u. a. Dezember Einnahmen, Teileinzahlungen auf das jeweilige 
Konto, Kontogegenbücher vorgelegt. Folglich sollte der Bestand am Jahresende errechnet 
werden. Aufgrund einer fehlenden Bestätigung des Anfangsbestandes kann der Bestand zum 
Bilanzstichtag nicht nachvollzogen werden.
3 180501 5.310,50 € 4514-MAK Als Prüfungsunterlagen wurden u. a. Dezember Einnahmen, Teileinzahlungen auf das jeweilige 
Konto, Kontogegenbücher vorgelegt. Folglich sollte der Bestand am Jahresende errechnet 
werden. Aufgrund einer fehlenden Bestätigung des Anfangsbestandes kann der Bestand zum 
Bilanzstichtag nicht nachvollzogen werden.
Gesamtvolumen 814.775,36 €
Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2022
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Anlage 3 - Liquide Mittel
lfd.Nr. Konto Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4
1 180100 746.375,54 € 20-Kämmerei Hierbei handelt es sich um den Bestand eines von der GAG geführten Treuhandkontos. Der 
vorgelegte Kontoauszug weist allerdings den Bestand per 31.12.2020 aus.
Der Bestand vom 31.12.2021 ist somit nicht nachgewiesen.
2 180501 19.009,20 € 4511-Museum Ludwig Als Prüfungsunterlagen wurden u. a. Dezember Einnahmen, Teileinzahlungen auf das jeweilige 
Konto, Kontogegenbücher vorgelegt. Folglich sollte der Bestand am Jahresende errechnet 
werden. Aufgrund einer fehlenden Bestätigung des Anfangsbestandes kann der Bestand zum 
Bilanzstichtag nicht nachvollzogen werden.
3 180501 16.769,00 € 4513-RJM Als Prüfungsunterlagen wurden u. a. Dezember Einnahmen, Teileinzahlungen auf das jeweilige 
Konto, Kontogegenbücher vorgelegt. Folglich sollte der Bestand am Jahresende errechnet 
werden. Aufgrund einer fehlenden Bestätigung des Anfangsbestandes kann der Bestand zum 
Bilanzstichtag nicht nachvollzogen werden.
4 180501 1.224,50 € 4513-RJM Als Prüfungsunterlagen wurden u. a. Dezember Einnahmen, Teileinzahlungen auf das jeweilige 
Konto, Kontogegenbücher vorgelegt. Folglich sollte der Bestand am Jahresende errechnet 
werden. Aufgrund einer fehlenden Bestätigung des Anfangsbestandes kann der Bestand zum 
Bilanzstichtag nicht nachvollzogen werden.
5 180501 2.662,20 € 4514-MAK Als Prüfungsunterlagen wurden u. a. Dezember Einnahmen, Teileinzahlungen auf das jeweilige 
Konto, Kontogegenbücher vorgelegt. Folglich sollte der Bestand am Jahresende errechnet 
werden. Aufgrund einer fehlenden Bestätigung des Anfangsbestandes kann der Bestand zum 
Bilanzstichtag nicht nachvollzogen werden.
6 189100 2.050,00 € 51-Amt für Kinder, Jugend 
und Familie
Als Nachweis wurde eine "historische" Unterlage aus dem Jahr 2002 zur Prüfung vorgelegt. Der 
Betrag ist nicht mehr aktuell und somit fehlerhaft.
Gesamtvolumen 788.090,44 €
7.303.697,82 € Gesamtvolumen aus den Jahresabschlüssen 2021 bis 2023
Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2021
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Anlage 4 - Eigenkapital
lfd.Nr. Belegnr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4
1 3422341 36.543,53 €         II/2-Beteiligungsmanagement Bei der Werthaltigkeitsprüfung wurden nur die direkten Anteile der Kernverwaltung i. H. v. 51 % 
berücksichtigt. Gemäß dem Beteiligungsbericht 2023 hält die Stadt Köln weitere mittelbare Anteile an 
der ACHTBRÜCKEN GmbH über die KÖLNMUSIK Betriebs- und Servicegesellschaft mbH (49,0 %), 
woraus sich an Gesamtanteil i. H. v. 95,06 % ergibt.
2 3422342 276.913,30 €       II/2-Beteiligungsmanagement Es fehlen Unterlagen zu Bilanz und GuV der Kölner Sportstätten GmbH, anhand derer die in der 
Verfügung angegebenen Werte verifiziert werden können.
Hierbei handelt es sich um die Auflösung des Sonderpostens.
3 3422343 553.826,59 €       II/2-Beteiligungsmanagement Es fehlen Unterlagen zu Bilanz und GuV der Kölner Sportstätten GmbH, anhand derer die in der 
Verfügung angegebenen Werte verifiziert werden können.
Hierbei handelt es sich um die eigentliche Wertkorrektur der Finanzanlage.
4 3422347 2.389,05 €           II/2-Beteiligungsmanagement Laut Beteiligungsbericht 2023 hält die Stadt Köln zum 31.12.2023 lediglich 99,93 % an der RTZ GmbH. 
Gerechnet wurde mit einem unterstellten Anteil von 100 %.
5 3422349 16.627,47 €         II/2-Beteiligungsmanagement Die Beteiligungsquote von 4,00 % wurde auf Basis des JA 2022 ermittelt (25 Mitglieder) und nicht auf 
Basis des Beteiligungsverhältnisses zum 31.12.2023 (28 Mitglieder, 3,75 %). 
6 3407036 121.999,50 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Nachweis zu unentgeltlicher Übertragung 
fehlt).
7 2989585 154.476,00 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (kein Zusammenhang zwischen Beschluss 
und Buchung herstellbar).
8 3420276 243.801,94 € 20-Kämmerei Die Buchung ist inhaltlich falsch (Verstoß gegen das Saldierungsverbot des § 11 Abs. 2 und gegen § 44 
Abs. 3 KomHVO ("Erträge aus Abgängen" nicht Erträge aus Nachaktivierungen)).
9 3214522 172.310,19 € 62-Bauverwaltungsamt Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Fertigstellungsdatum im Jahr 2021).
10 3213262 148.680,70 € 62-Bauverwaltungsamt Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Fertigstellungsdatum im Jahr 2019).
11 3253493 208.195,14 € 62-Bauverwaltungsamt Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Fertigstellungsdatum im Jahr 2010).
12 3176234 550.092,00 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Kaufvertrag und Unterlagen der GAG zur 
Mindernutzung fehlen).
Wertberichtigung Finanzanlagen
Stichprobe II
543400 - Verlust Abgang Anlagevermögen
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Anlage 4 - Eigenkapital
lfd.Nr. Belegnr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4
13 3267661 156.375,69 € 62-Bauverwaltungsamt Buchungsbegründende Unterlagen fehlen (Verfügung zu Baumaßnahme wurde nachträglich, 
26.05.2025, erstellt und enthält keine Unterschriften).
Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Fertigstellungsdatum im Jahr 2014).
14 3075932 381.555,30 € 62-Bauverwaltungsamt Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Fertigstellungsdatum im Jahr 2021).
15 3305380 207.447,93 € 12-Digitalisierung und 
Informationstechnik
Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Darstellung zu Verbrauch fehlt).
Die Buchung ist inhaltlich falsch (Abgang in einer Summe erfolgte unabhängig von Verbrauch und 
Laufzeit).
16 3172231 1.198,18 € 62-Bauverwaltungsamt Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Fertigstellungsdatum im Jahr 2022).
17 2964651 1.503,49 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren
Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Inventur wurde 2022 durchgeführt) und inhaltlich falsch 
(Mengenangabe laut SAP stimmt nicht mit Mengenangabe aus Inventurliste überein).
18 2964635 5.635,20 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und 
Senioren
Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Inventur wurde 2022 durchgeführt) und inhaltlich falsch 
(Mengenangabe laut SAP stimmt nicht mit Mengenangabe aus Inventurliste überein).
19 3166370 18.746,38 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (kein Zusammenhang zwischen Unterlagen 
und Buchung herstellbar).
20 3328854 28.268,66 € 62-Bauverwaltungsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (kein Zusammenhang zwischen Unterlagen 
und Buchung herstellbar).
21 3205043 12.980,00 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Kaufvertrag, Auflassung fehlen; kein 
Zusammenhang zwischen Unterlagen und Buchungsbetrag herstellbar).
22 3321451 576.912,00 € 23-Liegenschaftsamt Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Besitzübergang war am 01.09.2021).
23 2959255 172.428,09 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Kaufvertrag im Entwurfsstatus).
24 2992627 351.993,99 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Kaufvertrag im Entwurfsstatus und ohne 
Unterschriften).
25 3027575 336.295,87 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Kaufvertrag im Entwurfsstatus und ohne 
Unterschriften).
26 3035579 163.660,00 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Kaufvetrag im Entwurfsstatus und ohne 
Unterschriften).
27 3035580 595.021,00 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Kaufvetrag im Entwurfsstatus und ohne 
Unterschriften).
28 3055905 781.128,00 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Kaufvetrag im Entwurfsstatus und ohne 
Unterschriften, Anlage zum Report fehlt, Anlagennummer fehlt).
454100 - Veräußerung Grundstück/Gebäude
Seite 2 von 5

Anlage 4 - Eigenkapital
lfd.Nr. Belegnr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4
29 3169013 130.934,96 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Kaufvertrag im Entwurfsstatus und ohne 
Unterschriften).
30 3216803 1.165.355,50 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Anlagennummer fehlt).
31 3253443 1.640.644,50 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Anlagennummer fehlt).
32 3238041 358.413,00 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Kaufvertrag im Entwurfsstatus und ohne 
Unterschriften).
33 3256402 262.307,64 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Kaufvertrag im Entwurfsstatus und ohne 
Unterschriften).
34 3306889 235.266,77 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (kein Zusammenhang zwischen Unterlagen 
und Buchung herstellbar).
35 3114378 12.300,00 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (kein Zusammenhang zwischen Unterlagen 
und Buchung herstellbar).
36 3257889 26.025,57 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (kein Zusammenhang zwischen 
Tauschverträgen und Buchung(sbetrag) herstellbar).
37 3250622 75.670,00 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (kein Zusammenhang zwischen 
Tauschvertrag und Buchung(sbetrag) herstellbar).
38 3208907 42.078,75 € 62-Bauverwaltungsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Anlagennummer fehlt).
39 3299033 46.679,82 € 62-Bauverwaltungsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Anlagennummer fehlt).
40 3078640 1.071,00 € 12-Digitalisierung und 
Informationstechnik
Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (fehlende Unterschrift auf Kaufvertrag).
Die Buchung ist inhaltlich falsch (falsche Verteilung des Kaufpreises auf die beiden Anlagen, kompletter 
Mehrwertsteuerbetrag wurde nur bei einer Anlage in Abgang gebracht).
41 3078641 729,00 € 12-Digitalisierung und 
Informationstechnik
Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (fehlende Unterschrift auf Kaufvertrag).
Die Buchung ist inhaltlich falsch (falsche Verteilung des Kaufpreises auf die beiden Anlagen, kompletter 
Mehrwertsteuerbetrag wurde nur bei einer Anlage in Abgang gebracht).
42 3197073 74.845,53 € 66-Amt für Straßen und 
Radwegebau
Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Fertigstellungsdatum im Jahr 2020).
43 3219847 108.555,42 € 62-Bauverwaltungsamt Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Fertigstellungsdatum im Jahr 2021).
44 3283379 45.662,40 € 62-Bauverwaltungsamt Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Fertigstellungsdatum im Jahr 2021).
416110 - Apl. Auflösung Sonderposten
454200 - Veräußerung bewegliche Vermögensgegenstände
Seite 3 von 5

Anlage 4 - Eigenkapital
lfd.Nr. Belegnr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4
45 3372864 51.504,60 € 40-Amt für Schulentwicklung Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (kein Zusammenhang zwischen 
Verschrottung und Auflösung Sopo in angegebener Höhe herstellbar).
46 3373414 20.235,64 € 40-Amt für Schulentwicklung Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (kein Zusammenhang zwischen 
Verschrottung und Auflösung Sopo in angegebener Höhe herstellbar; unklar, was mit 
Kostenstellenbereinigung in Abgrenzung zu Inventur gemeint ist).
47 3373415 10.272,22 € 40-Amt für Schulentwicklung Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (kein Zusammenhang zwischen 
Verschrottung und Auflösung Sopo in angegebener Höhe herstellbar; unklar, was mit 
Kostenstellenbereinigung in Abgrenzung zu Inventur gemeint ist).
48 3173868 1.481,73 € 32-Amt für öffentliche Ordnung Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Vertragsunterlagen zwischen Stadt Köln und 
Rheinenergie fehlen).
49 3370079 1.864,32 € 12-Digitalisierung und 
Informationstechnik
Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (kein Zusammenhang zwischen 
Verschrottung und Buchungsbetrag herstellbar).
50 3370083 17.681,40 € 12-Digitalisierung und 
Informationstechnik
Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (kein Zusammenhang zwischen 
Verschrottung und Buchungsbetrag herstellbar).
51 3370085 3.141,25 € 12-Digitalisierung und 
Informationstechnik
Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (kein Zusammenhang zwischen 
Verschrottung und Buchungsbetrag herstellbar).
52 3002341 36.196,07 € 66-Amt für Straßen und 
Radwegebau
Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (kein Zusammenhang zwischen Unterlagen 
und Buchung herstellbar).
53 3077659 228.933,18 € 66-Amt für Straßen und 
Radwegebau
Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Fertigstellungsdatum im Jahr 2021).
54 3216853 89.208,42 € 62-Bauverwaltungsamt Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Fertigstellungsdatum im Jahr 2019).
55 3247489 44.677,34 € 62-Bauverwaltungsamt Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Fertigstellungsdatum im Jahr 2022).
56 3258077 203.998,91 € 62-Bauverwaltungsamt Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Fertigstellungsdatum im Jahr 2010).
57 3372669 2.717,92 € 40-Amt für Schulentwicklung Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Anlagennummer fehlt).
58 3372701 2.882,58 € 40-Amt für Schulentwicklung Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Anlagennummer fehlt).
59 3372817 4.727,22 € 40-Amt für Schulentwicklung Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Anlagennummer fehlt).
60 3372839 12.591,59 € 40-Amt für Schulentwicklung Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Anlagennummer fehlt).
416810 - Apl. Auflösung Sonderposten Investitionspauschale
437110 - Apl. Auflösung Sonderposten Beiträge
457110 - Apl. Auflösung sonstige passive Sonderposten
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Anlage 4 - Eigenkapital
lfd.Nr. Belegnr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4
61 3372886 3.205,79 € 40-Amt für Schulentwicklung Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Anlagennummer fehlt).
62 3373410 2.071,75 € 40-Amt für Schulentwicklung Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Anlagennummer fehlt).
63 3373412 1.114,58 € 40-Amt für Schulentwicklung Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Anlagennummer fehlt).
Gesamtvolumen 11.242.051,56 €  
lfd.Nr. Konto Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4
1 200100 4.810.007,74 €    20-Kämmerei Bei 17 Sachverhalten war der Vorgang nicht oder nicht vollständig nachvollziehbar. In diesen Fällen 
ergab sich aus den vorgelegten Unterlagen keine ausreichende Begründung für eine Buchung gegen die 
Allgemeine Rücklage. In einem weiteren Fall erfolgte die Buchung nicht periodengerecht und in einem 
anderen Fall lag kein Sachverhalt des § 44 Abs. 3 KomHVO vor.
Gesamtvolumen 4.810.007,74 €
lfd.Nr. Konto Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4
1 200100 4.567.892,97 €    20-Kämmerei Bei 13 Sachverhalten war der Vorgang nicht oder nicht vollständig nachvollziehbar. In zwei Fällen konnte 
die Verwaltung keinerlei Nachweise zur vorgenommenen Buchung vorlegen. In den restlichen elf Fällen 
ergab sich aus den vorgelegten Unterlagen keine ausreichende Begründung für eine Buchung gegen die 
Allgemeine Rücklage.
Gesamtvolumen 4.567.892,97 €
20.619.952,27 € Gesamtvolumen aus den Jahresabschlüssen 2021 bis 2023
Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2022
Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2021
Seite 5 von 5

Anlage 5 - Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
lfd.Nr. Konto Buchungsbetrag Dienststelle Kreditgeber Ergebnis 141/4
1 330100 26.000.000,00 €       20 - Kämmerei KoelnMesse GmbH Aus dem vorliegenden Vertrag aus Dezember 2022 geht hervor, dass es sich um eine 
Kreditaufnahme im Rahmen des Cash-Poolings handelt. Gemäß § 1  Abs. 1 des 
Vertrags wird auf Cash-Pooling abgestellt. Das Cash-Pooling besteht demnach aus 
einem Liquiditätsmanagement, dessen praktische Umsetzung die vorliegende 
Vereinbarung regelt.
Die Kreditabwicklung erfolgte bilanziell nicht über das Konto 990120 Fremde 
Zahlungsgeschäfte 20 - Cash-Pool. Des Weiteren wurde die KoelnMesse GmbH für 
2023 nicht als Cash-Pool-Teilnehmerin von der Kämmerei aufgeführt.
Dies stellt einen Widerspruch zum Vertrag aus Dezember 2022 dar.
Gesamtvolumen 26.000.000,00 €       
26.000.000,00 €       Gesamtvolumen aus den Jahresabschlüssen 2021 bis 2023
Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2022
Für dieses Prüffeld sind keine Einzelfeststellungen im Jahresabschluss 2022 festgestellt worden.
Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2021
Für dieses Prüffeld sind keine Einzelfeststellungen im Jahresabschluss 2021 festgestellt worden.
Seite 1 von 1

Anlage 6 - 45er Konten - Sonstige ordentliche Erträge
lfd.Nr. Konto Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4
1 459900 - Weitere 
andere sonstige 
ordentliche Erträge
-1.707.983,79 € 56 - Amt für 
Wohnungswesen
Nach § 39 Abs. 1 KomHVO sind Erträge und Aufwendungen getrennt voneinander auszuweisen und dürfen daher 
nicht miteinander verrechnet werden.
2 459900 - Weitere 
andere sonstige 
ordentliche Erträge
-152.220,93 € 56 - Amt für 
Wohnungswesen
Nach § 39 Abs. 1 KomHVO sind Erträge und Aufwendungen getrennt voneinander auszuweisen und dürfen daher 
nicht miteinander verrechnet werden.
3 459900 - Weitere 
andere sonstige 
ordentliche Erträge
-96.545,10 € 32 - Amt für 
öffentliche Ordnung
Diese gleichartigen Geschäftsvorfälle wurden bereits im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen 2020 bis 2022 einer 
Prüfung unterzogen. Die Ergebnisse sind exemplarisch im Prüfbericht 2020 unter Punkt 6.2, Weitere andere sonstige 
ordentliche Erträge, wie folgt dargestellt:
"Zu diesen Sachverhalten wurden hoheitliche Aufgaben (Abschleppkosten [...]) auf Privatunternehmen übertragen. 
Diese Geschäftsvorfälle sind in den Bilanzen der jeweiligen Privatunternehmen abzubilden. Die den 
Privatunternehmen entstandenen Kosten werden der Stadt Köln nicht in Rechnung gestellt, sodass hier keine 
Aufrechnungsfälle vorliegen."
Die Feststellungen aus den vorangegangenen Prüfberichten sind weiterhin zutreffend.
4 459900 - Weitere 
andere sonstige 
ordentliche Erträge
-67.566,30 € 32 - Amt für 
öffentliche Ordnung
Diese gleichartigen Geschäftsvorfälle wurden bereits im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen 2020 bis 2022 einer 
Prüfung unterzogen. Die Ergebnisse sind exemplarisch im Prüfbericht 2020 unter Punkt 6.2, Weitere andere sonstige 
ordentliche Erträge, wie folgt dargestellt:
"Zu diesen Sachverhalten wurden hoheitliche Aufgaben (Abschleppkosten [...]) auf Privatunternehmen übertragen. 
Diese Geschäftsvorfälle sind in den Bilanzen der jeweiligen Privatunternehmen abzubilden. Die den 
Privatunternehmen entstandenen Kosten werden der Stadt Köln nicht in Rechnung gestellt, sodass hier keine 
Aufrechnungsfälle vorliegen."
Die Feststellungen aus den vorangegangenen Prüfberichten sind weiterhin zutreffend.
5 459900 - Weitere 
andere sonstige 
ordentliche Erträge
-45.000,00 € 52 - Sportamt Ein zuvor falsch gebuchter Sachverhalt sollte korrigiert werden. Anstelle einer Umkehr- bzw. Stornobuchung wurde 
unzulässigerweise Aufwand an Ertrag gebucht.
Gesamtvolumen -2.069.316,12 €
Seite 1 von 3

Anlage 6 - 45er Konten - Sonstige ordentliche Erträge
lfd.Nr. Konto Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4
1 459900 - Weitere 
andere sonstige 
ordentliche Erträge
-79.357,91 € 20 - Kämmerei
2 459900 - Weitere 
andere sonstige 
ordentliche Erträge
-69.212,10 € 20 - Kämmerei
3 459600 - Verzinsung 
Gewerbesteuer nach 
§ 233a AO
741.066,00 € 20 - Kämmerei
4 459600 - Verzinsung 
Gewerbesteuer nach 
§ 233a AO
1.289.157,00 € 20 - Kämmerei
Gesamtvolumen 2.178.793,01 €
Summe positiv 2.030.223,00 €
Summe negativ -148.570,01 €
Diese gleichartigen Geschäftsvorffälle wurden bereits im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2020 einer Prüfung 
unterzogen. Die Ergebnisse sind im Prüfbericht 2020 unter Punkt 6.2, Weitere andere sonstige ordentliche Erträge, 
wie folgt dargestellt:
"Zu diesen Sachverhalten wurden hoheitliche Aufgaben (Abschleppkosten [...]) auf Privatunternehmen übertragen. 
Diese Geschäftsvorfälle sind in den Bilanzen der jeweiligen Privatunternehmen abzubilden. Die den 
Privatunternehmen entstandenen Kosten werden der Stadt Köln nicht in Rechnung gestellt, sodass hier keine 
Aufrechnungsfälle vorliegen."
Die Feststellung aus dem Prüfbericht 2020 ist weiterhin zutreffend.
In den vorliegenden Sachverhalten wurden seitens des Finanzamtes Grundlagenbescheide vollständig oder teilweise 
von der Vollziehung ausgesetzt. Die Aussetzung geschah bereits in den Vorjahren. Jedoch erfolgte die Buchung einer 
Ertragsminderung infolge dieser Aussetzung nicht im entsprechenden Haushaltsjahr. Dadurch wurde das 
Jahresergebnis der Vorjahre zu hoch ausgewiesen.
Die Aussetzung der Vollziehung wurde von Seiten des Finanzamtes im Jahr 2022 aufgehoben. Somit ist im Jahr 2022 
wieder ein Ertrag in Höhe des ursprünglichen Forderungsbetrages einzubuchen. Parallel dazu wurden von 20 die hier 
aufgeführten Ertragsminderungen gebucht, die sich allerdings auf die Vorjahre beziehen. Somit wird das 
Jahresergebnis 2022 entsprechend zu gering ausgewiesen.
Darüber hinaus stellt dieses Vorgehen einen Verstoß gegen das Periodisierungsprinzip gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 4 
KomHVO dar.
Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2022
Seite 2 von 3

Anlage 6 - 45er Konten - Sonstige ordentliche Erträge
lfd.Nr. Konto Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4
1 459900 - Weitere 
andere sonstige 
ordentliche Erträge
-4.413.448,68 € 20 - Kämmerei Hier wurde eine Buchung vom Aufwandskonto 529900, Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen, an das 
Ertragskonto 459900, weitere andere sonstige ordentliche Erträge, vorgenommen. Die vorliegende Buchung verstößt 
gegen § 39 Abs. 1 KomHVO. Demnach sind Erträge und Aufwendungen getrennt voneinander nachzuweisen.
2 459900 - Weitere 
andere sonstige 
ordentliche Erträge
-78.280,51 € 20 - Kämmerei
3 459900 - Weitere 
andere sonstige 
ordentliche Erträge
-73.672,24 € 20 - Kämmerei
4 459900 - Weitere 
andere sonstige 
ordentliche Erträge
-161.005,79 € 20 - Kämmerei Laut den buchungsbegründenden Unterlagen wird folgende Aussage zu der Höhe der Erstattung folgende Aussage 
getroffen:
"Die Abrechnungen können rechnerisch insgesamt, jedoch nicht auf sachliche Richtigkeit geprüft werden. Über die 
Angemessenheit der Höhe des Erstattungsbetrages können auf Basis der vorgelegten Unterlagen keine Aussagen 
getroffen werden."
Der Aussage nach wurde der Erstattungsbetrag ohne eine inhaltliche Prüfung gebucht. Der Erstattungsbetrag hätte 
tatsächlich höher, aber auch niederiger als ausgewiesen ausfallen können.
Gesamtvolumen -4.726.407,22 €
8.974.516,35 € Gesamtvolumen aus den Jahresabschlüssen 2021 bis 2023
Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2021
Diese gleichartigen Geschäftsvorffälle wurden bereits im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2020 einer Prüfung 
unterzogen. Die Ergebnisse sind im Prüfbericht 2020 unter Punkt 6.2, Weitere andere sonstige ordentliche Erträge, 
wie folgt dargestellt:
"Zu diesen Sachverhalten wurden hoheitliche Aufgaben (Abschleppkosten [...]) auf Privatunternehmen übertragen. 
Diese Geschäftsvorfälle sind in den Bilanzen der jeweiligen Privatunternehmen abzubilden. Die den 
Privatunternehmen entstandenen Kosten werden der Stadt Köln nicht in Rechnung gestellt, sodass hier keine 
Aufrechnungsfälle vorliegen."
Die Feststellung aus dem Prüfbericht 2020 ist weiterhin zutreffend.
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Anlage 7 - 54er Konten - Sonstige ordentliche Aufwendungen
lfd.Nr. Beleg-Nr. Buchungsbetrag Konto Dienststelle Ergebnis 141/4
1 100026800 155.999,84 € 541900 -
Inanspruchnahme 
von Rechten und 
Diensten
61-Stadtplanungsamt Die Buchung erfolgte im Jahr 2023, weil die Klärung der Rechnung lange gedauert hat. Die 
Leistung wurde allerdings im Jahr 2022 erbracht. Aufgrund der Kenntnis des 
Rechnungsbetrags hätte eine Rückstellung im Jahr 2022 gebildet werden müssen.
Gesamtvolumen 155.999,84 €
155.999,84 € Gesamtvolumen aus den Jahresabschlüssen 2021 bis 2023
Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2021
Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2022
Für dieses Prüffeld sind keine Einzelfeststellungen im Jahresabschluss 2022 festgestellt worden.
Für dieses Prüffeld sind keine Einzelfeststellungen im Jahresabschluss 2021 festgestellt worden.
Seite 1 von 1

Beschlussvorlage Rat

2622 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/14/141/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 2391/2025 
Freigabedatum 
 20.08.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Köln 
zum 31.12.2023  
Beschlussorgan 
Rechnungsprüfungsausschuss Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt gemäß § 59 Abs. 3 S. 4 GO NRW auf der 
Grundlage des Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamtes vom 25.07.2025 nach ein-
gehender Beratung vom heutigen Tage zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung der 
Stadt Köln zum 31.12.2023 wie folgt Stellung: 
 
- Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Prüfbericht des Rechnungsprü-
fungsamtes und dem darin gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW erteilten eingeschränkten 
Bestätigungsvermerk zum vorliegenden Jahresabschluss an. Darüber hinaus billigt er 
den geprüften Jahresabschluss 2023 einschließlich des beigefügten Lageberichtes 
nach § 59 Abs. 3 S. 5 GO NRW.  
 
- Er empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Beseitigung der im Prüfbericht beschrie-
benen Mängel zu beauftragen. 
 
- Ferner fordert der Rechnungsprüfungsausschuss die Verwaltung auf, die Einzelfest-
stellungen im jeweiligen Abschluss und die systemischen Mängel im Folgeabschluss 
zu korrigieren. 
 
- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und 
die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW. 
 
2. Der Rat beschließt: 
 
- Der vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte und durch den Rechnungsprüfungsaus-
schuss bestätigte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2023 wird festgestellt. 
 
- Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW erteilt. 
 
Finanzausschuss 01.09.2025 
Rechnungsprüfungsausschuss 02.09.2025 
Rat 04.09.2025

2 
- Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die im 
Prüfbericht beschriebenen Mängel abzustellen

3 
Begründung: 
Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurde der Entwurf des Jahresabschlusses zum 
31.12.2023 in der Sitzung am 10.12.2024 vorgelegt und an das Rechnungsprüfungsamt zur 
Prüfung verwiesen. 
 
Der Rat wurde über den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 in der Sitzung am 
12.12.2024 unter TOP 7.4 gemäß § 62 Abs. 4 GO NRW haushaltsrechtlich unterrichtet. 
 
 
 
Anlagen  
 
Anlage 1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der 
Stadt Köln zum 31.12.2023  
 
Anlage 2 Entwurf des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 
31.12.2023 Teil 1 
 
Die Anlagen 1 und 2 können im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden.

Anlage 2 Entwurf des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Teil 1

491322 Zeichen

Teil 1 
- Bilanz
- Ergebnisrechnung
- Finanzrechnung
- Anhang
Lagebericht zum Jahresabschluss 2023
Nachfolgende Teile werden gesondert abgebildet: 
Teil 2: Produktbereichsbezog ene Darstellung (Teilrechnungen) 
Teil 3: Produktgruppen und Produkte mit Zielen und Kennzahlen

Inhaltsverzeichnis 
Bilanz 31.12.2023 5 
davon Gesamtbilanz der rechtlich unselbstständigen Stiftungen 7  
Ergebnisrechnung 11 
Finanzrechnung 15 
Anhang 19 
1. Vorbemerkung 19 
2. Bilanz 23 
2.1 Aktiva 23 
2.2 Passiva 53 
2.3 Sonstige finanzielle nicht zu bilanzierende 
Verpflichtungen 74 
3. Ergebnisrechnung 75 
3.1 Erläuterung der ordentlichen Erträge 75 
3.2 Erläuterung der ordentlichen Aufwendungen 86 
3.3 Erläuterung des Finanzergebnisses 95 
4. Finanzrechnung 99 
4.1 Erläuterung der investiven Ein- und Auszahlungen 99 
4.2 Erläuterung der Ein- und Auszahlungen aus 
Finanzierungstätigkeit 113 
5. Ermächtigungsübertragung 115 
Anlagen 117 
Lagebericht zum Jahresabschluss 2023 195 
195 
197 
1. Haushaltswirtschaftliche Rahmenbedingungen 2023
2. Analyse der Haushaltswirtschaft
2.1 Vermögenslage 197 
2.2 Schuldenlage 199 
2.3 Ertragslage 200 
2.4 Aufwandslage 202 
2.5 Finanzlage 203 
2.6 Personalbestand und -entwicklung 204 
3. Prognosebericht 207 
3.1 Chancen und Risiken 207 
211 3.2    Entwicklung des  Eigenkapitals
3.3     Ausgewählte Strategiefelder und Projekte 213 
2.7 Gesamtbeurteilung 206

4.2 Ergebniskennzahlen 
221 
4.3 Kennzahlenentwicklung 2019 bis 2023 235 
5. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 237 
Übersicht über die Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes 
und der Ratsmitglieder 239 
3.4      Entwicklung in den Beteiligungen 
230 4.         Kennzahlen 
230 4.1       Bilanzkennzahlen 
221 
233

Bilanz 31.12.2023 
5

6

Aktiva (in Euro) 31.12.2023 31.12.2022 Passiva (in Euro) 31.12.2023 31.12.2022
0 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 412.068.344,66 368.129.410,52 1 Eigenkapital 5.766.097.999,02 5.761.071.158,12
1.1 Allgemeine Rücklage 5.419.110.281,06 5.243.268.967,41
1 Anlagevermögen 14.943.424.856,93 14.533.594.277,77 1.2 Sonderrücklagen 5.840.717,83 5.921.980,89
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 24.727.275,61 23.437.571,61 1.3 Ausgleichsrücklage 72.816.710,78 0,00
1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 268.330.289,35 511.880.209,82
1.2 Sachanlagen 7.947.904.074,67 7.840.847.831,16
davon: Jahresfehlbetrag 2023 -10.619.182,92
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.657.736.569,75 1.659.005.389,00 Jahresüberschuss 2022* 100.500.208,78 100.500.208,78
1.2.1.1 Grünflächen 924.352.089,20 924.174.227,28 Jahresüberschuss 2021* 178.449.263,49 178.449.263,49
1.2.1.2 Ackerland 157.789.863,50 159.594.425,27 Jahresüberschuss 2020 232.930.737,55
1.2.1.3 Wald, Forsten 70.757.366,70 69.659.747,86
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 504.837.250,35 505.576.988,59 2 Sonderposten 2.746.486.210,48 2.755.142.474,54
1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 784.580.556,80 789.467.368,07 2.1 Sonderposten aus Zuwendungen 2.482.017.703,30 2.490.680.527,26
1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder-  und Jugendeinrichtungen 33.990.569,93 34.454.233,46 2.2 Sonderposten aus Beiträgen 157.916.614,31 157.525.252,72
1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen 2.765.160,15 2.827.016,38 2.3 Sonderposten für Gebührenausgleich 544.585,95 544.585,95
1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten 311.290.554,32 304.594.195,37 2.4 Sonstige Sonderposten 106.007.306,92 106.392.108,61
1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 436.534.272,40 447.591.922,86
3 Rückstellungen 4.079.816.720,34 3.991.719.150,18
1.2.3 Infrastrukturvermögen 2.728.979.752,36 2.737.973.300,87
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 885.154.881,86 884.696.386,33 3.1 Pensionsrückstellungen 2.731.222.097,34 2.629.492.352,82
1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.152.825.237,70 1.190.668.632,00 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 221.338.116,53 215.195.240,96
1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und       40.484.282,86 44.745.715,50 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 23.436.617,18 14.019.104,92
       Sicherheitsanlagen 3.4 Sonstige Rückstellungen 1.103.819.889,29 1.133.012.451,48
1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 2.139.950,55 2.191.223,25
1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und       550.800.378,36 513.334.759,43 4 Verbindlichkeiten 3.952.473.987,11 3.442.215.447,03
1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 97.575.021,03 102.336.584,08
 Verkehrslenkungsanlagen 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.984.703.884,88 1.302.126.894,83
1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 14.266.923,75 15.702.628,77 4.2.1 von verbundenen Unternehmen 838.543,37 838.543,37
1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.797.220.338,75 1.795.097.937,00 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 300.067.794,20 72.598,30
1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 105.678.196,20 103.698.961,65 4.2.5 von Kreditinstituten 1.683.797.547,31 1.301.215.753,16
1.2.7 Betriebs-  und Geschäftsausstattung 77.483.235,62 72.279.287,14
1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 781.958.501,44 667.622.957,83
4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 910.515.692,31 1.151.877.378,38
227.697.121,57 224.759.928,87
1.3. Finanzanlagen 6.970.793.506,65 6.669.308.875,00 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 80.787.213,89 66.651.916,67
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.337.856.708,03 5.314.657.006,12 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 11.453.285,76 9.883.662,73
1.3.2 Beteiligungen 182.706.974,28 184.010.082,04 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 167.333.482,51 178.474.177,15
1.3.3 Sondervermögen 558.118.370,14 556.636.022,04 4.8 Erhaltene Anzahlungen 569.983.306,19 508.441.488,40
1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 100.422.996,80 97.427.595,65
1.3.5 Ausleihungen 791.688.457,40 516.578.169,15 5 Passive Rechnungsabgrenzung 627.593.839,62 587.514.921,28
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 774.783.633,68 499.029.177,07
1.3.5.3 an Sondervermögen 371.041,21 485.491,79
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 16.533.782,51 17.063.500,29
2 Umlaufvermögen 1.111.685.493,55 1.006.499.400,35
2.1 Vorräte 33.969.345,09 17.787.218,09
2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.058.309.029,15 967.028.629,16
929.061.797,15 803.119.324,12
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 72.147.929,92 119.188.007,34
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 57.099.302,08 44.721.297,70
2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 107.000,00 479.085,44
2.4 Liquide Mittel 19.300.119,31 21.204.467,66
3 Aktive Rechnungsabgrenzung 705.290.061,43 629.440.062,51
Bilanzsumme 17.172.468.756,57 16.537.663.151,15 Bilanzsumme 17.172.468.756,57 16.537.663.151,15
* 
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und
       Forderungen aus Transferleistungen
* Der Beschluss über die Verwendung der Jahresergebnisse 2021 und 2022 ist in 2023 noch nicht erfolgt. 
4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
 wirtschaftlich gleichkommen
7

8

davon Gesamtbilanz der rechtlich unselbstständigen Stiftungen 
9

Aktiva Passiva
Geschäftsjahr Vorjahr Geschäftsjahr Vorjahr
1. Anlagevermögen 1. Eigenkapital
 1.2 Sachanlagen  1.1 Allgemeine Rücklage 17.131.467,66 17.537.671,85
1.2.1 Unbebaute Grundstücke und 
         grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00  1.4. Jahresüberschuss 1.417.657,58 32.981,92
1.2.1.1 Grünflächen 1.080,00 1.080,00
1.2.1.2 Ackerland 103.402,00 103.402,00 2. Sonderposten 0,00 0,00
1.2.1.3 Wald, Forsten 0,00 0,00
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 444.600,00 444.600,00  2.1 für Zuwendungen 113.607,33 136.382,06
 2.4 Sonstige Sonderposten 76.153.816,62 75.594.052,92
1.2.2 Bebaute Grundstücke und 
         grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00
1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und 
Jugendeinrichtungen 744.676,40 760.207,20 3. Rückstellungen
1.2.2.3 Wohnbauten 57.380.162,12 58.210.925,97
 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und 
Betriebsgebäude 379.920,64 383.625,31  3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 0,00 0,00
und 5 GemHVO 0,00 0,00
         1.2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00
4. Verbindlichkeiten
 1.3 Finanzanlagen 0,00 0,00
         1.3.2 Beteiligungen 8.620.185,30 9.842.030,00  4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
         1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 31.801.152,78 29.090.086,88 4.2.4 Kredite vom öffentlichen Bereich 821.435,15 849.530,93 *
         1.3.5 Ausleihungen 0,00 0,00 4.2.5 Kredite vom privaten Kreditmarkt 25.075.830,34 25.793.702,25
1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene 
Unternehmen 317.512,41 322.114,03
 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 109.044,38 203.485,72
2. Umlaufvermögen
5. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
 2.1 Vorräte
2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 0,00 0,00
 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 0,00 0,00
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 520.023,32 471.134,76
 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 107.000,00 107.000,00
 2.4 Liquide Mittel 20.403.144,09 20.411.601,50
3. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00
120.822.859,06 120.147.807,65 120.822.859,06 120.147.807,65
* davon Verbindlichkeiten gegen Stadt Köln 821.435,15 849.530,93
Unselbständige Stiftungen der Stadt Köln
Schlussbilanz 31.12.2023
10

Ergebnisrechnung 
11

12

Jahresabschluss 2023 [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8]
Vergleich*
Plan / Ist
Vergleich*
fortg. Plan / Ist
[2] - [5] [3] - [5]
1 Steuern und ähnliche Abgaben 2.772.860.674,14 2.732.348.801,14 2.881.063.603,12 0,00 2.979.421.637,61 247.072.836,47 98.358.034,49 0,00
2 + Zuwendungen und allg. Umlagen 1.339.664.121,71 1.205.048.715,07 1.271.030.566,89 0,00 1.188.564.056,89 -16.484.658,18 -82.466.510,00 0,00
3 + Sonstige Transfererträge 96.532.220,56 81.525.875,47 84.453.657,61 0,00 85.470.802,50 3.944.927,03 1.017.144,89 0,00
4 + Öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte 344.044.527,43 375.250.708,41 381.608.264,22 0,00 363.602.972,78 -11.647.735,63 -18.005.291,44 0,00
5 + Privatrechtl. Leistungsentgelte 87.660.752,54 96.033.471,37 98.793.732,24 0,00 92.496.336,03 -3.537.135,34 -6.297.396,21 0,00
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 630.080.611,00 712.087.302,90 713.776.049,88 0,00 716.759.688,99 4.672.386,09 2.983.639,11 0,00
7 + Sonstige ordentliche Erträge 288.351.784,05 208.393.103,71 276.636.115,86 0,00 326.512.608,59 118.119.504,88 49.876.492,73 0,00
8 + Aktivierte Eigenleistungen 7.687,49 0,00 0,00 0,00 3.192.730,84 3.192.730,84 3.192.730,84 0,00
9 + Bestandsveränderungen 1.812.384,10 1.600.000,00 1.600.000,00 0,00 1.712.044,97 112.044,97 112.044,97 0,00
10 = Ordentliche Erträge 5.561.014.763,02 5.412.287.978,07 5.708.961.989,82 0,00 5.757.732.879,20 345.444.901,13 48.770.889,38 0,00
11 - Personalaufwendungen 1.275.364.451,81 1.284.023.899,56 1.289.035.149,61 0,00 1.279.403.296,51 4.620.603,05 9.631.853,10 0,00
12 - Versorgungsaufwendungen 98.642.634,77 57.026.619,00 57.026.619,00 0,00 119.035.106,67 -62.008.487,67 -62.008.487,67 0,00
13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 709.929.197,57 782.418.870,98 828.688.952,76 26.163.516,49 748.178.819,27 34.240.051,71 80.510.133,49 31.800.608,72
14 - Bilanzielle Abschreibungen 185.891.983,14 181.271.887,13 183.875.321,15 0,00 199.971.091,35 -18.699.204,22 -16.095.770,20 0,00
15 - Transferaufwendungen 2.243.552.020,34 2.097.361.371,56 2.301.184.248,95 15.936.869,88 2.295.808.169,59 -198.446.798,03 5.376.079,36 12.565.816,58
16 - Sonstige ordentl. Aufwendungen 1.050.914.726,92 1.198.304.426,40 1.259.996.623,60 15.082.392,74 1.135.809.128,58 62.495.297,82 124.187.495,02 16.946.043,79
17 = Ordentliche Aufwendungen 5.564.295.014,55 5.600.407.074,63 5.919.806.915,07 57.182.779,11 5.778.205.611,97 -177.798.537,34 141.601.303,10 61.312.469,09
18 = Ordentliches Ergebnis (10 und 17) -3.280.251,53 -188.119.096,56 -210.844.925,25 -57.182.779,11 -20.472.732,77 167.646.363,79 190.372.192,48 -61.312.469,09
19 + Finanzerträge 73.587.596,56 85.920.768,95 111.854.805,31 0,00 114.094.714,74 28.173.945,79 2.239.909,43 0,00
20 - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 32.315.814,52 89.013.961,47 148.813.961,47 0,00 146.762.441,45 -57.748.479,98 2.051.520,02 0,00
21 = Finanzergebnis (19 und 20) 41.271.782,04 -3.093.192,52 -36.959.156,16 0,00 -32.667.726,71 -29.574.534,19 4.291.429,45 0,00
22 = Ergebnis lfd. Verwaltungstätigkeit (18 und 21) 37.991.530,51 -191.212.289,08 -247.804.081,41 -57.182.779,11 -53.140.459,48 138.071.829,60 194.663.621,93 -61.312.469,09
23 + Außerordentliche Erträge 89.652.443,38 194.092.650,61 194.092.650,61 0,00 47.005.006,11 -147.087.644,50 -147.087.644,50 0,00
24 - Außerordentliche Aufwendungen 27.110.783,19 0,00 0,00 0,00 3.066.071,97 -3.066.071,97 -3.066.071,97 0,00
25 = Außerordentliches Ergebnis (23 und 24) 62.541.660,19 194.092.650,61 194.092.650,61 0,00 43.938.934,14 -150.153.716,47 -150.153.716,47 0,00
26 = Jahresergebnis (22 und 25) 100.533.190,70 2.880.361,53 -53.711.430,80 -57.182.779,11 -9.201.525,34 -12.081.886,87 44.509.905,46 -61.312.469,09
Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage
Vergleich*
Plan / Ist
Vergleich*
fortg. Plan / Ist
[2] - [5] [3] - [5]
27 Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 13.354.957,89 22.870.000,00 22.870.000,00 21.898.289,41 -971.710,59 -971.710,59
28 Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 7.743.408,57 1.564.557,52 1.564.557,52 1.564.557,52
29 Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen 4.438.587,23 3.856.000,00 3.856.000,00 7.416.750,07 -3.560.750,07 -3.560.750,07
30 Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen 352.426,03 400.073,04 -400.073,04 -400.073,04
31 Verrechnungssaldo (=Zeilen 27 bis 30) 16.307.353,20 19.014.000,00 19.014.000,00 0,00 15.646.023,82 -3.367.976,18 -3.367.976,18 0,00
** Ermächtigungsübertragung *Spalte "Vergleich": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag)
Ergebnisrechnung Ergebnis 2022 Plan 2023 fortgeschriebener 
Plan 2023
davon EÜ**
aus Vorjahr
EÜ**
Folgejahr
Ergebnis 2022 Plan 2023 fortgeschriebener 
Plan 2023
davon EÜ**
aus Vorjahr Ist-Ergebnis 2023 EÜ**
Folgejahr
Ist-Ergebnis 2023
13

14

Finanzrechnung 
15

16

Jahresabschluss 2023 [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8]
Vergleich*
Plan / Ist
Vergleich*
fortg. Plan / Ist 
[2] - [5] [3] - [5]
1    Steuern und ähnliche Abgaben 2.633.444.871,71 2.732.348.801,14 2.815.148.801,14 0,00 2.821.595.570,73 89.246.769,59 6.446.769,59 0,00
2 + Zuwendungen und allg. Umlagen 1.314.379.713,49 1.138.731.091,94 1.219.423.355,70 0,00 1.137.745.464,22 -985.627,72 -81.677.891,48 0,00
3 + Sonstige Transfereinzahlungen 73.774.191,34 81.525.875,47 84.482.361,45 0,00 68.067.647,39 -13.458.228,08 -16.414.714,06 0,00
4 + Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 290.307.759,76 362.355.437,22 363.748.336,13 0,00 284.656.531,39 -77.698.905,83 -79.091.804,74 0,00
5 + Privatrechtl. Leistungsentgelte 87.405.325,50 95.937.551,73 99.372.030,91 0,00 88.706.045,61 -7.231.506,12 -10.665.985,30 0,00
6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 625.691.366,95 708.087.302,90 709.339.447,22 0,00 659.019.753,74 -49.067.549,16 -50.319.693,48 0,00
7 + Sonstige Einzahlungen 73.246.140,31 188.001.567,26 258.323.044,72 0,00 257.960.847,66 69.959.280,40 -362.197,06 0,00
8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 62.378.833,99 85.920.768,95 111.854.805,31 0,00 95.911.254,64 9.990.485,69 -15.943.550,67 0,00
9 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 5.160.628.203,05 5.392.908.396,61 5.661.692.182,58 0,00 5.413.663.115,38 20.754.718,77 -248.029.067,20 0,00
10 - Personalauszahlungen 1.104.593.526,77 1.149.467.249,90 1.157.656.814,45 0,00 1.158.832.029,43 -9.364.779,53 -1.175.214,98 0,00
11 - Versorgungsauszahlungen 119.127.091,39 129.500.000,00 128.984.322,25 0,00 125.435.525,16 4.064.474,84 3.548.797,09 0,00
12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 690.955.803,18 800.249.591,77 910.422.193,01 77.514.957,54 729.479.307,37 70.770.284,40 180.942.885,64 71.020.541,77
13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 29.129.290,51 118.377.113,42 181.477.113,42 0,00 156.212.364,38 -37.835.250,96 25.264.749,04 0,00
14 - Transferauszahlungen 2.134.303.963,54 2.171.969.870,56 2.328.488.535,54 39.286.242,22 2.220.188.738,38 -48.218.867,82 108.299.797,16 39.175.162,01
15 - Sonstige Auszahlungen 981.191.124,50 1.180.412.053,12 1.241.489.658,81 15.744.024,60 1.068.899.504,08 111.512.549,04 172.590.154,73 28.227.468,28
16 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 5.059.300.799,89 5.549.975.878,77 5.948.518.637,48 132.545.224,36 5.459.047.468,80 90.928.409,97 489.471.168,68 138.423.172,06
17 = Saldo der lfd. Verwaltungstätigkeit (9 und 16) 101.327.403,16 -157.067.482,16 -286.826.454,90 -132.545.224,36 -45.384.353,42 111.683.128,74 241.442.101,48 -138.423.172,06
18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 148.475.383,41 135.565.186,64 146.361.855,70 0,00 159.796.186,86 24.231.000,22 13.434.331,16 0,00
19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 13.650.320,43 36.800.100,00 36.800.100,00 0,00 20.761.412,25 -16.038.687,75 -16.038.687,75 0,00
20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 13.977,32 0,00 80.576,07 0,00 80.576,07 80.576,07 0,00 0,00
21 + Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten 6.627.001,83 4.500.000,00 4.500.000,00 0,00 6.431.720,58 1.931.720,58 1.931.720,58 0,00
22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 5.571.802,25 24.437.100,00 24.437.100,00 0,00 4.707.421,08 -19.729.678,92 -19.729.678,92 0,00
23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 174.338.485,24 201.302.386,64 212.179.631,77 0,00 191.777.316,84 -9.525.069,80 -20.402.314,93 0,00
24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 5.360.429,91 76.200.000,00 91.663.800,00 0,00 24.096.065,29 52.103.934,71 67.567.734,71 0,00
25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 160.818.286,91 304.300.558,55 323.103.897,65 24.102.170,53 196.833.424,78 107.467.133,77 126.270.472,87 12.997.514,87
26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 50.289.953,30 120.726.017,01 183.027.769,98 63.907.411,36 61.768.361,66 58.957.655,35 121.259.408,32 45.249.407,74
27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 58.234.414,60 39.347.400,00 77.030.541,07 37.602.565,00 27.396.459,36 11.950.940,64 49.634.081,71 38.136.476,70
28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 109.826.991,38 111.642.791,00 135.613.061,88 4.419.905,00 83.319.662,77 28.323.128,23 52.293.399,11 23.189.322,60
29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 79.769.536,84 364.176.368,00 518.767.262,62 165.602.892,00 274.875.381,31 89.300.986,69 243.891.881,31 68.374.000,00
30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 464.299.612,94 1.016.393.134,56 1.329.206.333,20 295.634.943,89 668.289.355,17 348.103.779,39 660.916.978,03 187.946.721,91
31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (23 und 30) -289.961.127,70 -815.090.747,92 -1.117.026.701,43 -295.634.943,89 -476.512.038,33 338.578.709,59 640.514.663,10 -187.946.721,91
32 = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (17 und 31) -188.633.724,54 -972.158.230,08 -1.403.853.156,33 -428.180.168,25 -521.896.391,75 450.261.838,33 881.956.764,58 -326.369.893,97
33 + Einzahlungen a. d. Aufnahme und durch Rückflüsse v. Krediten für
         Investitionen u. wirtschaftl. gleichkommenden Rechtsverhältnissen 124.021.540,89 1.371.241.948,00 1.884.241.948,00 0,00 1.722.907.437,84 351.665.489,84 -161.334.510,16 0,00
34 + Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Krediten
         zur Liquiditätssicherung 7.116.198.722,16 14.459.970.642,00 14.459.970.642,00 0,00 9.172.570.808,77 -5.287.399.833,23 -5.287.399.833,23 0,00
35 - Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung v. Krediten für
        Investitionen u. wirtschaftl. gleichkommenden Rechtsverhältnissen 362.677.813,85 754.860.000,00 1.264.860.000,00 0,00 964.026.115,50 -209.166.115,50 300.833.884,50 66.000.000,00
36 - Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten zur
        Liquiditätssicherung 6.695.998.749,94 14.100.000.000,00 14.100.000.000,00 0,00 9.410.390.814,62 4.689.609.185,38 4.689.609.185,38 0,00
37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 181.543.699,26 976.352.590,00 979.352.590,00 0,00 521.061.316,49 -455.291.273,51 -458.291.273,51 -66.000.000,00
38 = Änderung des Bestandes an Finanzmitteln (32 und 37) -7.090.025,28 4.194.359,92 -424.500.566,33 -428.180.168,25 -835.075,26 -5.029.435,18 423.665.491,07 -392.369.893,97
39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln 26.089.139,64 0,00 0,00 0,00 21.204.467,66 0,00
40 +/- Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 2.205.353,30 0,00 0,00 0,00 -1.069.273,09 0,00
41 = Liquide Mittel (38 + 39 + 40) 21.204.467,66 4.194.359,92 -424.500.566,33 -428.180.168,25 19.300.119,31 -5.029.435,18 423.665.491,07 -392.369.893,97
** Ermächtigungsübertragung *Spalte "Vergleich": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung)
(+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung)
EÜ**
FolgejahrFinanzrechnung Ergebnis 2022 Plan 2023 fortgeschriebener 
Plan 2023
davon EÜ**
aus Vorjahr Ist-Ergebnis 2023
17

18

Anhang 
1. Vorbemerkung 
Gemäß § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) 
hat die Stadt Köln zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss 
aufzustellen. Die maßgeblichen Vorschriften für dessen Bestandteile ergeben sich 
insbesondere aus der GO und der Ko mmunalhaushaltsverordnung Nordrhein-
Westfalen (KomHVO). 
Die Bilanz als ein Bestandteil des Jahresabschlusses gibt auf der Aktivseite einen 
Überblick über das Anlage- und das Umlaufvermögen sowie die aktiven Rech-
nungsabgrenzungsposten und auf der Passivseite über das Eigenkapital, die Son-
derposten, das Fremdkapital sowie die passiven Rechnungsabgrenzungsposten.  
Die Aufstellung der Bilanz zum 31.12.2023 erfolgt entsprechend der Mindestgliede-
rung nach § 42 Abs. 3 und 4 KomHVO.  
Gemäß § 33a Abs. 1 KomHVO ist auf der Aktivseite der Bilanz vor dem Anlagever-
mögen ab dem Jahresabschluss 2020 der Posten „Aufwendungen zur Erhaltung 
der gemeindlichen Leistungsfähigkeit“ auszuweisen. Hierunter fällt die sog. Bilan-
zierungshilfe, mit de r Mehrbelastungen aufgrund der COVID-19-Pandemie (ab 
2020) und aufgrund des Krieges in der  Ukraine (ab 2022) gemäß § 5 des NKF -
COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetzes (NKF-CUIG) bis einschließlich 2023 isoliert 
werden. 
Die im wirtschaftlichen Eigentum befindlichen Vermögensgegenstände und Schul-
den sind jeweils einzeln angesetzt und bewertet. Geringwertige Wirtschaftsgüter 
(GWG) mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 800 € netto werden nicht ak-
tiviert. Besonders von Diebstahl bedrohte bewegliche Vermögensgegenstände bei 
den GWG sind  außerhalb der Buchhaltung in gesonderten Listen nachzuweisen. 
Angewandte Bewert ungsvereinfachungsverfahren gemäß  § 35 KomHVO werden 
im Erläuterungsteil unter den betroffenen Bilanzpositionen dargestellt.  
Die Vermögenszugänge im Haushaltsjahr sind gemäß § 34 KomHVO zu ihren An-
schaffungs- und Herstellungskosten angesetzt worden, Abgänge und Umbuchun-
gen wurden in Höhe der Restbuchwerte berücksichtigt. Falls nichts Abweichendes 
ausgeführt ist, sind in den Erläuterungen entsprechende Werte angegeben. Bei ab-
nutzbaren Ver mögensgegenständen des Anlagevermögens wu rden die Anschaf-
fungs- oder Herstellungskosten um die planmäßigen Abschreibungen vermindert. 
In Fällen von Zugängen, bei denen die Anschaffungs - und Herstellungskosten be-
reits in Vorjahren hätten aktiviert werden müssen, wurde die auf Vorjahre entfal-
lende Wertminderung durch Abnutzung als Wertberichtigung bei der Zugangsbu-
chung berücksichtigt. Zutreffender Weise ist diese nicht Bestandteil der Abschrei-
bungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Haushaltsjahr,  
wurde jedoch für die Ermittlung der Restbuchwerte ebenfalls zu Grunde gelegt und 
daher unter der Entwicklung der Bilanzposition gesondert dargestellt. In den Erläu-
terungen selbst werden Bewegungen nur insoweit erläutert, sofern Einzelwerte we-
sentlich für die Bestandsveränderung der jeweiligen Bilanzposition sind. Die plan-
mäßigen Abschreibungen wurden ausnahmslos linear berechnet. Zugänge von ab-
nutzbaren Vermögensgegenständen wurden zeitanteilig abgeschrieben. 
Die außerplanmäßigen Abschreibungen und Zuschreibungen auf das Anlage-
vermögen werden gemäß § 36 Abs. 6 Satz 3 und Abs. 9 Satz 2 KomHVO bei der 
Ergebnisrechnung erläutert , zudem werden die wesentli chen außerplanmäßigen 
Ab- und Zuschreibungen bei der jeweiligen Bilanzposition genannt.  
19

Die Nutzungsdauern orientieren sich an der von der Stadt Köln erstellten Nut-
zungsdauertabelle, die auf der Rahmenvorgabe für Kommunen basiert. 
Abweichungen von dieser örtlichen Nutzungstabelle sind nicht erfolgt.  
Alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind - geordnet nach Bilanz-
positionen - im Anlagenspiegel abgebildet. Dieser enthält Angaben zu den Anschaf-
fungs- und Herstellungskosten, der Entwicklung im Haushaltsjahr (Abgänge, Zu-
gänge, Umbuchungen zu anderen Bilanzpositionen des Anlagevermögens, Ab-
schreibungen) sowie den Buchwerten zum 01.01. und zum 31.12. des Haushalts-
jahres.  
Für die beweglichen Vermögensgegenstände der Bilanzpositionen „Maschinen und 
technische Anlagen, Fahrzeuge“ und „Betriebs - und Geschäftsausstattung“  wird 
stadtweit ein rollierendes Inventurverfahren angewendet. Zu dem Bilanzstichtag 
31.12.2023 wurde der bisher praktizierte Drei -Jahres-Rhythmus gesetzeskonform 
in einen Vier -Jahres-Rhythmus geändert. In diesem Rhythmus führen die Dienst-
stellen die Inventur als vorgelagerte Inventur (Oktober bis Dezember des Haushalts-
jahres) durch. Durch die Verteilung der Inventuren auf vier  Jahre soll eine Entzer-
rung der Inventurarbeiten erreicht werden.  
Bei den Werten für Vorräte wird das strenge Niederstwertprinzip nach 
§ 36 Abs. 8 KomHVO beachtet.
Die Forderungen sind zu Nennwerten aktiviert. Bei zweifelhaften Forderungen sind 
Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen vorgenommen worden, um den realisier -
baren Betrag zu ermitteln. Die Restlaufzeiten sind im Forderungsspiegel dargestellt. 
Die liquiden Mittel umfassen alle Kontenbestände einschließlich der Scheckbe-
stände sowie der EC -Cash-Einzahlungsbeträge und die als Handvorschüsse und 
Wechselgeld vorhandenen Bargeldbestände. 
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden entsprechend der Regelung 
in § 43 Abs. 1 KomHVO angesetzt und beinhalten die auf spätere Haushaltsjahre 
entfallenden Aufwendungen aus bereits erfolgten Auszahlungen. Darüber hinaus 
werden unter dieser Position nach § 44 Abs. 2 Satz 2 KomHVO geleistete Zuwen-
dungen an Dritte aktiviert. Voraussetzung für die Abbildung solcher aktiven Rech-
nungsabgrenzungsposten ist eine einklagbare, mehrjährige und zeitlich befristete 
Gegenleistungsverpflichtung.  
Das Eigenkapital wird grundsätzlich nur durch das Jahresergebnis und die mit der 
allgemeinen Rücklage unmittelbar zu verrechnenden Erträge und Aufwendungen 
fortgeschrieben. 
Zuwendungen, die die Stadt Köln für die Anschaffung von Vermögensgegenstän-
den eingesetzt hat, werden grundsätzlich als Sonderposten des konkreten Vermö-
gensgegenstandes passiviert. Zu diesen gehören die Sonderposten aus Zuwendun-
gen und aus Beiträgen sowie die sons tigen Sonderposten. Die Sonderposten wer-
den, soweit sie abnutzbaren Vermögensgegenständen zugeordnet sind, entspre-
chend der Abschreibungen der bezuschussten Vermögensgegenstände er trags-
wirksam aufgelöst (§ 44 Abs. 5 Satz 2 KomHVO).  
Darüber hinaus wird das „Eigenkapital“ der rechtlich unselbst ständigen Stiftungen 
unter den sonstigen Sonderposten ausgewiesen.  
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich grenzt nach § 44 Abs. 6 KomHVO 
die Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen nach dem Kommu-
20

nalabgabengesetz und damit der öffentlich- rechtlich erhobenen Gebühren geson-
dert ab. Die Kostenunterdeckungen und die Entwicklung dieser Sonderpostenposi-
tion sind unter der Bilanzposition dargestellt. 
Die Rückstellungen berücksichtigen die ungewissen Verpflichtungen zum Stichtag 
31.12.2023. Sie sind mit ihren Restlaufzeiten im Rückstellungsspiegel abgebildet. 
Der Rückstellungsspiegel gibt darüber hinaus Informationen zu den Bewegungen 
im Haushaltsjahr. Dabei handelt es sich um Zuführungen, Auflösungen und Inan-
spruchnahmen. Eine Rückstellungszuführung, d. h. die Neubildung einer Rückstel-
lung bzw. die Erhöhung einer bestehenden Rückstellung, ist vorzunehmen, wenn 
die Voraussetzungen gemäß § 37 KomHVO vorliegen. Eine Rückstellung ist aufzu-
lösen, wenn der Grund für die Bildung der Rückstellung entfallen ist. Die Inan-
spruchnahme einer Rückstellung erfolgt, sobald die ungewissen Verpflichtungen zu 
einer Verbindlichkeit werden bzw. zur Auszahlung gelangen. Die Instandhaltungs-
rückstellungen berücksichtigen die Beträge, die im Zeitraum von grundsätzlich bis 
zu vier Jahren voraussichtlich in Anspruch genommen werden. 
Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen bzw. dem Wert der zu 
erbringenden Verpflichtung passiviert. Die Restlaufzeiten sind im Verbindlichkeiten-
spiegel dargestellt.  
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden entsprechend der R ege-
lung in § 43 Abs. 3 KomHVO angesetzt und beinhalten die auf spätere Haushalts-
jahre entfallenden Erträge aus bereits eingegangenen Einzahlungen. Passive 
Rechnungsabgrenzungen sind auch dann in der Bilanz zu zeigen, wenn die Kom-
mune Mittel erhält, die sie wiederum bei der Weiterleitung an Dritte an eine einklag-
bare, mehrjährige und zeitlich befristete Gegenleistungsverpflichtung bindet. Diese 
werden gemäß § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO entsprechend der korres pondierenden 
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ertragswirksam aufgelöst.  
Der Landtag hat am 28.02.2024 das „Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung des 
Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein- Westfalen (3. NKF -
Weiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen – 3. NKFWG NRW)  beschlossen. 
Gemäß Artikel 8 des 3. NKFWG NRW treten die damit einhergehenden Änderungen 
der GO rückwirkend zum 31.12.2023 in Kraft. 
  
21

Im Folgenden werden  
- die Bilanzpositionen (Kapitel 2), 
- die Ergebnisrechnungszeilen (Kapitel 3) und 
- die Finanzrechnungszeilen (Kapitel 4) erläutert. 
Bei der Erläuterung der Bilanzpositionen erfolgen die Angaben in T€. Planmäßige 
Abschreibungen bei den Bilanzpositionen werden nicht erläutert. Die Bewegungen 
(Zugänge, Abgänge, Umbuchungen) werden in der Regel dann erläutert, wenn die 
Einzelbewegung mindestens 1.000 T€ beträgt. Besonders prägnant ist dabei als 
Beispiel die Bilanzposition 1.2.7 Betriebs - und Geschäftsausstattung, bei der bei-
spielsweise die Zugänge in der Regel vernachlässigbare Einzelwerte umfassen.  
 
Bei der Erläuterung der E rgebnis- und Finanzrechnungszeilen sind Beträge 
in Mio. € angegeben. 
Bei tabellarischen Darstellungen von (Teil-)Beträgen kann es zu Rundungsdifferen-
zen der Summen zum jeweils abgedruckten Zahlenwerk kommen. In den Tabellen 
entspricht die Summe der Addition der gerundeten Teilwerte.  
  
22

2. Bilanz 
2.1 Aktiva 
Bilanzposition 0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen 
Leistungsfähigkeit 
Gemäß § 5 Abs. 5 NKF-CUIG ist die Summe der infolge der COVID -19-Pandemie 
und des Krieges in der  Ukraine entstandenen Haushaltsbelastung im Jahresab-
schluss als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen und ge-
mäß § 6 NKF-CUIG gesondert zu aktivieren. Die Belastung des städtischen Haus-
halts setzt sich aus Mindererträgen und Mehraufwendungen zusammen.  
 31.12.2023 31.12.2022 
Bilanzierungshilfe 412.068 T€ 368.129 T€ 
 
Im Jahr 2023 hat sich die Bilanzierungshilfe insgesamt um 43.939 T€ erhöht. Dabei 
entfällt ein Anteil in Höhe von 2.615 T€ auf die COVID-19-Pandemie und 41.324 T€ 
auf den Krieg in der  Ukraine. Die Bilanzierungshilfe für 2023 setzt sich zusammen 
aus isolierten Mindererträgen in Höhe von per Saldo 2.881 T€ und isolierten Mehr-
aufwendungen in Höhe von 41.058 T€. Im Rahmen der COVID-19-Pandemie wur-
den Mindererträge in Höhe von 4.604 T€, Mehrerträge in Höhe von 3.049 T€ und 
Mehraufwendungen in Höhe von 1.060 T€ isoliert. 1.343 T€ isolierte Mindererträge 
und 39.998 T€ isolierte Mehraufwendungen sind aufgrund der Auswirkungen des 
Krieges in der Ukraine aktiviert worden. 
Die durch die Aktivierung isolierten Beträge  sind gemäß § 6 NKF-CUIG ab dem 
Haushaltsjahr 2026 einmalig ganz oder in Anteilen erfolgsneutral gegen das Eigen-
kapital auszubuchen bzw. über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abzuschreiben. 
Auch außerplanmäßige Abschreibungen wären im Einklang mit der dauernden Leis-
tungsfähigkeit zulässig. Die Entscheidung zum Vorgehen bei den Abschreibungen 
ab 2026 ist im Jahr 2025 bei der Stadt Köln zu treffen. 
 
Bilanzposition 1. Anlagevermögen 
Nach § 42 Abs. 3 Nr. 1 KomHVO besteht das Anlagevermögen aus den im materi-
ellen Vermögensgegenständen, dem Sachanlagevermögen und den Finanz anla-
gen. Vermögensgegenstände werden dann im Anlagevermögen gezeigt, wenn sie 
dazu bestimmt sind, dauernd der Aufgabenerfüllung der Kommune zu dienen und 
selbstständig verwertbar sind (§ 34 Abs. 1 KomHVO). 
Vom Wahlrecht gem äß § 30 Abs. 4 KomHVO wird dahingehend Gebrauch ge-
macht, dass bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens erst ab einem 
Wert von über 800 € netto in der Anlagenbuchhaltung geführt werden.  
 
Die Möglichkeit nach § 36 Abs. 3 KomHVO findet insoweit Anwendung , als dass 
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Wert den Betrag von 800 € 
netto nicht überschreitet, selbstständig nutzbar sind und einer Abnutzung unterlie-
gen, unmittelbar als Aufwand ge bucht werden. Wenn eine der Voraussetzungen 
des § 36 Abs. 3 KomHVO nicht vorliegt, erfolgt bei der  Stadt Köln ab einem Min-
destbetrag von 60 € ohne Umsatzeuer eine Aktivierung. 
 
23

Bilanzposition 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 
Immaterielle (nicht gegenständliche) Vermögensgegenstände ergeben sich insbe-
sondere aus vertraglich vereinbarten Rechten, Konzessionen und Lizenzen. Ge-
mäß § 44 Abs. 1 KomHVO sind unter dieser Bilanzposition nur entgeltlich erwor-
bene immaterielle Vermögensg egenstände zu ihren Anschaffungs - und Herstel-
lungskosten aktiviert worden.  
Das immaterielle Vermögen setzt sich wie folgt zusammen: 
 31.12.2023 31.12.2022 
Rechte, Konzessionen 8.086 T€ 4.520 T€ 
Softwarelizenzen 12.266 T€ 12.722 T€ 
nicht abnutzbare Rechte 851 T€ 642 T€ 
Anzahlungen auf immaterielle  
Vermögensgegenstände 3.524 T€ 5.553 T€ 
Summe 24.727 T€ 23.437 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2022 23.438 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 6.891 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -5.493 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -207 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 100 T€ 
Stand am 31.12.2023 24.729 T€ 
 
Die Zugänge in dieser Bilanzposition belaufen sich auf 6.891 T€. Wesentlich sind 
davon Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände im Zusammenhang 
mit der Einführung eines neuen Data Warehouse ( SAP BW/4HANA)
 in Höhe von 
1.619 T€. 
Bilanzposition 1.2 Sachanlagen 
Das Sachanlagevermögen bezeichnet materielle, also körperliche, Vermögensge-
genstände des Anlagevermögens. Ihre Nutzungsdauer ist zeitlich begrenzt, wenn 
sie einer Abnutzung unterliegen. Zu den nicht abnutzbaren Vermögensgegenstän-
den zählen insbesondere Grundstücke, Kunstgegenstände, geleistete Anzahlungen 
und Anlagen im Bau.  
 
Bilanzposition 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche  
 Rechte 
Auf unbebauten Grundstücken befinden sich keine benutzbaren Gebäude (§ 72 Be-
wertungsgesetz (BewG)).  
Grundstücksgleiche Rechte beinhalten umfassende Nutzungsrechte an Grund-
stücken.  
24

Die Umbuchungen bei den unbebauten Grundstücken resultieren in der Regel aus 
Nutzungsänderungen von Flurstücken und bestandskorrigierenden Umbuchungen 
aufgrund der durchgeführten Inventuren von Teilbereichen des unbebauten Grund-
besitzes und werden insoweit unter den nachfolgenden Positionen grundsätzlich 
nicht einzeln erläutert. 
 
Bilanzposition 1.2.1.1 Grünflächen 
Diese Bilanzposition beinhaltet den Grund und Boden sowie den Aufwuchs bzw. die 
Aufbauten auf Grünflächen. 
Die Grünflächen setzen sich wie folgt zusammen: 
 31.12.2023 31.12.2022 
Grund und Boden Grün-/Parkanlagen 325.424 T€ 325.085 T€ 
Aufwuchs Grünflächen 375.614 T€ 375.614 T€ 
Grund und Boden Friedhöfe 58.721 T€ 58.984 T€ 
Grund und Boden Kleingärten 44.116 T€ 44.116 T€ 
Grund und Boden Sportflächen 98.641 T€ 98.613 T€ 
Grund und Boden Kinderspielplätze 20.205 T€ 20.130 T€ 
Wasserflächen 1.631 T€ 1.631 T€ 
Summe 924.352 T€ 924.173 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2022 924.174 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 226 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -1.178 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -1 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 1.131 T€ 
Stand am 31.12.2023 924.352 T€ 
 
Die Aufwuchs - und die dazugehörigen Nebenflächen sind  entsprechend 
§ 29 Abs. 1 Nr. 1 KomHVO anhand des Festwertverfahrens bewertet. Der Zeitwert 
basiert auf 50% der durchschnittlichen Herstellungskosten für die zugrunde 
liegenden Flächen.  
Im Jahr 2023 erfolgten in dieser Bilanzposition außerplanmäßige Abschreibungen 
in Höhe von 1.178 T€. Die Wertminderungen resultieren im Wesentlichen aus vier 
Fortführungen im Bereich der Liegenschaften in Höhe von 1.164 T€, die mit einem 
Wechsel in eine Nu tzungsart mit einem geringeren Bodenrichtwert verbunden 
waren.  
  
25

Bilanzposition 1.2.1.2 Ackerland 
Zum Ackerland gehören landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzte Flächen der 
Stadt Köln.  
 31.12.2023 31.12.2022 
Ackerland 157.790 T€ 159.594 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2022 159.594 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 363 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -35 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -1.411 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) -722 T€ 
Stand am 31.12.2023 157.789 T€ 
 
Bilanzposition 1.2.1.3 Wald, Forsten 
Die Bilanzposition „Wald, Forsten“ umfasst Grund und Boden sowie stehendes 
Holzvermögen und Pflanzen (Aufwuchs). 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 31.12.2023 31.12.2022 
Grund und Boden 35.586 T€ 36.200 T€ 
Aufwuchs Wald 35.172 T€ 33.460 T€ 
Summe 70.758 T€ 69.660 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2022 69.660 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.721 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) 0 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -1 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) -622 T€ 
Stand am 31.12.2023 70.758 T€ 
 
Der Aufwuchs ist mit einem pauschalierten Festwert angesetzt. Daher ist der Wert 
des Aufwuchses in Intervallen von zehn Jahren zu überprüfen und eine Neuberech-
nung des Forsteinrichtungswerks alle 20 Jahre durchzuführen 
26

(§ 29 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO). Aufgrund der in 2017 durchgeführten Inventur ist der 
Festwert Forst bis zum 31.12.2027 insgesamt um bis zu 10.645 T€ zu erhöhen. Die 
Erhöhung erfolgt über den zehnjährigen Inventurzeitraum entsprechend der jährli-
chen Aufwendungen. Für das Jahr 2023 beträgt der Zugang zur Position Aufwuchs 
Wald (Festwert Forst) 1.712 T€ und spiegelt damit den wesentlichen Anteil an den 
Zugängen der Bilanzposition in Höhe von 1.721 T€ wider. 
 
Bilanzposition 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 
Diese Bilanzposition ist eine Sammelposition für unbebaute Grundstücke, die nicht 
den zuvor genannten Bilanzpositionen der unbebauten Grundstücke zugeordnet 
werden können. Die Erbbaugrundstücke sind seitens der Kernverwaltung im Erbbau 
an Dritte vergeben. Die Aufbauten auf diesen Grundstücken befinden sich nicht im 
wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Köln, sodass die Erbbaugrundstücke unter den 
sonstigen unbebauten Grundstücken abgebildet werden. Bei den sonstigen Sport-
anlagen handelt es sich um Anlagen der Kernverwaltung der Stadt Köln, nur diese 
werden innerhalb der Bilanzposition planmäßig abgeschrieben.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 31.12.2023 31.12.2022 
Rohbauland 33.739 T€ 32.473 T€ 
Bauerwartungsland 97.512 T€ 98.435 T€ 
Bauland 73.898 T€ 74.641 T€ 
Grund und Boden sonstige Freiflächen 38.965 T€ 39.059 T€ 
Grund und Boden Betriebsflächen 59.799 T€ 58.780 T€ 
Grund und Boden sonstige Sportflächen 655 T€ 655 T€ 
Erbbaugrundstücke 180.479 T€ 179.773 T€ 
Sonstige Sportanlagen 19.790 T€ 21.762 T€ 
Summe 504.837 T€ 505.578 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2022 505.577 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.425 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -2.163 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -965 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) -37 T€ 
Stand am 31.12.2023 504.837 T€ 
 
Bilanzposition 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 
Auf bebauten Grundstücken nach § 74 BewG befinden sich benutzbare Gebäude.  
  
27

Bilanzposition 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 
Zu den Kinder- und Jugendeinrichtungen zählen zum einen Kindertagesstätten, die 
sich nicht im Sachanlagevermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung 
„Gebäudewirtschaft“ befinden. Zum anderen sind hier die Liegenschaften der 
Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung der Stadt Köln (KidS) erfasst , da 
sich diese im wirtschaftlichen Eigentum der Kernverwaltung befinden.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 31.12.2023 31.12.2022 
Grund und Boden Kinder- und Jugendeinrichtun-
gen 5.312 T€ 5.145 T€ 
Gebäude Kinder- und Jugendeinrichtungen 28.678 T€ 29.309 T€ 
Summe 33.990 T€ 34.454 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2022 34.454 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 0 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) 
-631 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 167 T€ 
Stand am 31.12.2023 33.990 T€ 
 
Bilanzposition 1.2.2.2 Schulen 
Die Schulgebäude befinden sich grundsätzlich im Sachanlagevermögen der eigen-
betriebsähnlichen Einrichtung „Gebäudewirtschaft“. Die Kernverwaltung hat zwei 
Schulgebäude im wirtschaftlichen Eigentum; das eine ist an den Landschaftsver-
band Rheinland vermietet, das andere wird von der Kulturverwaltung genutzt.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 31.12.2023 31.12.2022 
Grund und Boden Schulen 1.426 T€ 1.426 T€ 
Schulgebäude 1.339 T€ 1.401 T€ 
Summe 2.765 T€ 2.827 T€ 
 
  
28

Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2022 2.827 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 0 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 
0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -62 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2023 2.765 T€ 
 
Bilanzposition 1.2.2.3 Wohnbauten 
Diese Position umfasst die Bodenwerte und Gebäude der Wohnbauten, wie z.  B. 
Unterkünfte für Obdachlose, Flüchtlingsunterkünfte etc. 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 31.12.2023 31.12.2022 
Grund und Boden Wohnbauten 86.999 T€ 84.592 T€ 
Wohnbauten 205.625 T€ 200.649 T€ 
Außenanlagen Wohnbauten 18.667 T€ 19.354 T€ 
Summe 311.291 T€ 304.595 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2022 304.594 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 8.941 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) 
-11.058 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -4 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 8.817 T€ 
Stand am 31.12.2023 311.290 T€ 
 
Die Zugänge in Höhe von 8.941 T€ beinhalten hauptsächlich den Kauf eines 
bebauten Grundstücks in der Winterberger Straße 11 zur Unterbringung von 
Geflüchteten in Höhe von 3.290 T€.  
Die Umbuchungen in Höhe von 8.817 T€ setzen sich im Wesentlichen aus den 
Anschaffungs- und Herstellungskosten für die  Fertigstellung von zwei 
Übergangswohnheimen zur Unterbringung von G eflüchteten Pater-Prinz-Weg 13-
19 in Höhe von 3.631  T€ und Frie drichstraße 45 in Höhe von 2.680 T€ aus der 
Bilanzposition 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau zusammen. 
 
29

Bilanzposition 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 
Diese Position enthält bebaute Grundstücke und deren Gebäude, die sich nicht den 
vorgenannten Bilanzpositionen zuordnen lassen. Dazu gehören insbesondere 
Museumsgebäude, aber auch Gebäude der Sport - und Erholungsstätten, 
Parkhäuser/-paletten sowie die Bürgerhäuser und Bürgerzentren.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
31.12.2023 31.12.2022 
Museen 172.507 T€ 177.829 T€ 
Begegnungsstätten 26.644 T€ 28.216 T€ 
Sport- und Erholungsstätten 15.831 T€ 16.543 T€ 
sonstige Gebäude 134.680 T€ 135.402 T€ 
Betriebs- und Geschäftsgebäude 66.036 T€ 67.721 T€ 
Parkhäuser/Tiefgaragen 5.500 T€ 6.304 T€ 
gebäudeähnliche Teile 15.335 T€ 15.578 T€ 
Summe 436.533 T€ 447.593 T€ 
Entwicklung der Bilanzposition 
Stand am 31.12.2022 447.592 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 352 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr 
(inkl. außerplanmäßige AfA)
-13.350 T€
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -2 T€
Umbuchungen (Restbuchwerte) 1.942 T€ 
Stand am 31.12.2023 436.534 T€ 
D
ie zugehenden Umbuchungen in Höhe von 1.942 T€ bestehen im Wesentlichen 
aus den Anschaffungs - und Herstellungskosten für die Fertigstellung  einer 
Überdachung und Erneuerung der Aktivekohleadsorption auf der Deponie 
Vereinigte Ville (2.113 T€), die aus der Bilanzposition 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, 
Anlagen im Bau, stammen.  
B
ilanzposition 1.2.3 Infrastrukturvermögen 
Das Infrastrukturvermögen umfasst die Vermögensgüter der öffentlichen Einrichtun-
gen, die ihrer Bauweise und Funktion nach der örtlichen Infrastruktur dienen (Infra-
strukturvermögen im engeren Sinne). Der Grund und Boden des gemeindlichen In-
frastrukturvermögens wird unabhängig von den darauf befindlichen Aufbauten in ei-
ner gesonderten Bilanzposition dargestellt.  
30

Bilanzposition 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 
In dieser Bilanzposition wird der gesamte Grund und Boden des gemeindlichen  
Infrastrukturvermögens erfasst.  
 31.12.2023 31.12.2022 
Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 885.155 T€ 884.696 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2022 884.696 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.194 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -538 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -436 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 237 T€ 
Stand am 31.12.2023 885.153 T€ 
 
Bilanzposition 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 
Die Bilanzposition „Brücken und Tunnel“ umfasst unabhängig von ihrer Nutzung für 
Fußgänger-, Straßen- oder Schienenverkehr alle Brücken (einschließlich Brücken-
belag) und Tunnel.  
Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 31.12.2023 31.12.2022 
Brückenbauwerke 136.053 T€ 142.146 T€ 
Tunnelbauwerke 1.004.504 T€ 1.035.796 T€ 
Unterführungen 12.268 T€ 12.726 T€ 
Summe 1.152.825 T€ 1.190.668 T€
  
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2022 1.190.669 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 100 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -37.943 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2023 1.152.826 T€ 
 
31

Bilanzposition 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheits-
anlagen 
Die Position beinhaltet neben dem Streckennetz sämtliche dem Betrieb unmittelbar 
dienenden Anlagen der Streckenausrüstung.  
 31.12.2023 31.12.2022 
Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und 
Sicherheitsanlagen 40.484 T€ 44.746 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2022 44.746 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 39 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -4.300 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2023 40.485 T€ 
 
Bilanzposition 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 
Zu den Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen gehören insbesondere 
sämtliche bauliche und maschinelle Teile des Kanalnetzes, soweit sie nicht in der 
Bilanz der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR ausgewiesen sind.  
 31.12.2023 31.12.2022 
Entwässerungs- und 
Abwasserbeseitigungsanlagen 2.140 T€ 2.191 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2022 2.191 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 0 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -51 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2023 2.140 T€ 
 
  
32

Bilanzposition 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrs 
 lenkungsanlagen 
Hierzu zählen alle kommunalen Straßen, Wege und Plätze, die zur Nutzung für den 
öffentlichen Verkehr mit Fahrzeugen und durch Fußgänger errichtet worden sind. 
Zu den Verkehrslenkungsanlagen im Sinne dieser Bilanzposition zählen insbeson-
dere Vario-Schilder sowie Park- und Verkehrsleitsysteme.  
Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 31.12.2023 31.12.2022 
Straßen, Wege  478.079 T€ 453.485 T€ 
Plätze 22.269 T€ 19.385 T€ 
Verkehrslenkungsanlagen, Straßen-
mobiliar, Parkscheinautomaten 50.452 T€ 40.465 T€ 
Summe 550.800 T€ 513.335 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2022 513.335 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 15.382 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -163 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -43.450 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -2.728 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 68.424 T€ 
Stand am 31.12.2023 550.800 T€ 
 
Die Zugänge in Höhe von 15.382 T€ umfassen im Wesentlichen einen Zugang in 
Höhe von 3.447 T€. Bei diesem handelt es sich um die Anschaffungs- und Herstel-
lungskosten für die Erneuerung des Offenbachplatzes, die im Rahmen einer Schen-
kung an die Stadt Köln über nommen wurden. In entsprechender Höhe wurde ein 
Sonderposten unter der Bilanzposition 2.1 Sonderposten aus Zuwendungen ange-
setzt. 
Die Umbuchungen in Höhe von 68.424 T€ netto setzen sich im Wesentlichen aus 
den folgenden Anschaffungs- und Herstellungskosten nach Fertigstellung der Ver-
mögensgegenstände aus der Bilanzposition 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen 
im Bau zusammen: 
- Vogelsanger Straße (Innere Kanalstraße – Melatengürtel; 4.754 T€), 
- Leystapelwerft - Umgestaltung linksrheinische Uferpromenade (2.923 T€), 
- Deutzer Ring - 2. Bauabschnitt Generalinstandsetzung (2.290 T€)  
- Germaniastraße, Generalsanierung und Umgestaltung (2.220 T€) 
- Kurt-Hackenberg-Platz, Neugestaltung (2.149 T€) 
- Niehler Damm (Kreisverkehr Sebastianstraße - Niehler Damm ; 1.533 T€) 
und 
33

- Schlackstraße ( 1.201 T€). 
 
Bilanzposition 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 
Zu den Sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens gehören Vermögensgegen-
stände, die nicht bei anderen Bilanzpositionen des Infrastrukturvermögens einzu-
ordnen sind, wie z. B. Haltestellen, Wasserbauwerke und der Deponiekörper Verei-
nigte Ville.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 31.12.2023 31.12.2022 
Haltestellen 24.551 T€ 27.297 T€ 
Sonstige technische Anlagen des Infra-
strukturvermögens 39.994 T€ 40.475 T€ 
Wasserbauwerke 21.123 T€ 21.866 T€ 
Lärmschutzwände 4.086 T€ 4.323 T€ 
Stützmauer/Treppenanlagen 7.768 T€ 8.318 T€ 
Schlinggruben, Sinkkästen 53 T€ 57 T€ 
Summe 97.575 T€ 102.336 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2022 102.337 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.311 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -2 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -9.056 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 2.986 T€ 
Stand am 31.12.2023 97.576 T€ 
 
Bei den Umbuchungen in Höhe von 2.986 T€ handelt es sich im Wesentlichen um 
die Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Wasserleitung des Friedhof Nord 
von 1.479 € sowie des Grundwasseranschlusses und der Ringleitung im Botani-
schen Garten in Höhe von 1.380 T€ nach deren Fertigstellung aus der Bilanzposi-
tion 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau. 
 
Bilanzposition 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 
Dieser Bilanzposition sind die Aufbauten zugeordnet, die sich auf fremdem Grund 
und Boden befinden sowie Mietereinbauten.  
  
34

Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 31.12.2023 31.12.2022 
Mietereinbauten 5.619 T€ 6.906 T€ 
Gebäude auf fremdem Grund und Boden 4.117 T€ 5.188 T€ 
Außenanlagen auf fremdem Grund und Boden 4.531 T€ 3.609 T€ 
Summe 14.267 T€ 15.703 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2022 15.703 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.490 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -2.893 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -127 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 94 T€ 
Stand am 31.12.2023 14.267 T€ 
 
Bilanzposition 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 
Zu dieser Bilanzposition gehören Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen 
ihrer Bedeutung für die Kunst, Kultur und Geschichte im öffentlichen Interesse liegt. 
Dazu zählen nicht nur Kunstgegenstände der Museen, sondern auch andere kultur-
historisch bedeutsame Objekte wie die Sammlungen der Kunst - und Museumsbib-
liothek, des Rheinischen Bildarchivs, des NS -Dokumentationszentrums und des 
Historischen Archivs. Zudem werden unter dieser Bilanzposition auch die Baudenk-
mäler (z. B. Gebäude des Museums Schnütgen, Forts) sowie die sonstigen Kultur-
denkmäler (z. B. die Rathausfiguren) erfasst.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 31.12.2023 31.12.2022 
Kunstgegenstände/ kulturhistorische Objekte 1.774.517 T€ 1.772.395 T€ 
Kulturdenkmäler 22.703 T€ 22.703 T€ 
Summe 1.797.220 T€ 1.795.098 T€ 
 
  
35

Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2022 1.795.098 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 3.193 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) 0 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -1.070 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2023 1.797.221 T€ 
 
Bei den Abgängen in Höhe von 1.070 T€ handelt es sich im Wesentlichen um einen 
Teilabgang in Höhe von 1.045 T€ auf Grund eines Kunstraubs im Museum für ost-
asiatische Kunst. 
 
Bilanzposition 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 
Zu den Anlagen und Maschinen gehören die technischen und nichttechnischen Vor-
richtungen, die unmittelbar der kommunalen  Leistungserstellung dienen. Sie sind 
als Vermögensgegenstände selbstständig bewertbar und vom unbeweglichen Ver-
mögen abgegrenzt. Beispiel für eine technische Anlage ist eine Klimaanlage im Mu-
seum.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 31.12.2023 31.12.2022 
Maschinen und Geräte 41.465 T€ 41.344 T€ 
Technische Anlagen 21.255 T€ 18.891 T€ 
Fahrzeuge 42.960 T€ 43.465 T€ 
Summe 105.680 T€ 103.700 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2022 103.699 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 20.297 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -1.781 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) 
-18.252 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -30 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 1.746 T€ 
Stand am 31.12.2023 105.679 T€ 
 
36

Durch die Übertragung des Rechenzentrums von 26 zur Kernverwaltung ergab 
sich ein Zugang in Höhe von insgesamt 2.996 T€. Im Wesentlichen ist dies auf die 
Anlage zur Eigenstromversorgung von 1.474 T€ zurückzuführen. 
 
Bilanzposition 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 
Die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasst alle Einrichtungsgegenstände der 
Büros und Werkstätten einschließlich der erforderlichen Werkzeuge, z . B. 
Büromöbel und EDV-Hardware.  
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Rahmen des § 36 Abs. 3 KomHVO seit 
dem 01.01.2018 nicht mehr im Anlagevermögen dargestellt, sondern 
ergebniswirksam abgebildet. 
 31.12.2023 31.12.2022 
Betriebs- und Geschäftsausstattung 77.483 T€ 72.279 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2022 72.279 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 27.328 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -1.949 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -19.478 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -612 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) -85 T€ 
Stand am 31.12.2023 77.483 T€ 
 
Unter dieser Bilanzposition ist der Medienbestand der Stadtbibliothek unverändert 
in Höhe von 3.922 T€ als Festwert nach § 29 Abs. 1 KomHVO bilanziert.  
 
Bilanzposition 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 
Diese Bilanzposition beinhaltet Anlagen im Bau und g eleistete Anzahlungen auf 
Sachanlagen. Anlagen im Bau bilden den Wert noch nicht fertiggestellter 
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ab. G eleistete Anzahlungen sind 
geldliche Vor ausleistungen der Stadt Köln auf den Kaufpreis  von 
Sachanlagevermögen.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 31.12.2023 31.12.2022 
Anlagen im Bau 741.987 T€ 633.598 T€ 
Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen  39.971 T€ 34.025 T€ 
Summe 781.958 T€ 667.623 T€ 
 
  
37

Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2022 667.623 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 200.725 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) 0 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -2.266 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) -84.123 T€ 
Stand am 31.12.2023 781.959 T€ 
 
Von den Zugängen zu dieser Bilanzposition in Höhe von insgesamt 200.725 T€ 
entfallen 194.027 T€ auf die Anlagen im Bau. Diese sind auf folgende wesentliche 
Einzelpositionen zurückzuführen:  
- Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke (56.430 T€), 
- Museumsneubau MiQua - LVR - Jüdisches Museum im Archäologischen 
Quartier Köln (13.013 T€), 
- Ersatzneubau Kragplatte Altstadtufer (11.536 T€), 
- Verlängerung der Nord-Süd Stadtbahn - 3. Baustufe (11.413 T€), 
- Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse - Stadtbahn (6.412 T€), 
- Wiederherstellung der Verkehrsanlagen Nord- Süd Stadtbahn - 3. Baustufe 
(6.398 T€), 
- Generalsanierung der Feuerwache 5 in Nippes, Scheibenstraße 13 
(5.470 T€), 
- Klimaanlage Römisch-Germanisches Museum, Cäcilienstraße 46 (4.883 T€), 
- Leitstelle 2020  - Neues Kommunikationssystem bei der Feuerwehr 
(4.776 T€), 
- Sportanlage Humboldtstraße in Porz; Kunstrasenplatz mit Funktionsgebäude 
Sportzentrum (3.507 T€), 
- Löschfahrzeuge - Logistik (LF-L) für die Feuerwehr (3.500 T€), 
- Rettungstransportwagen für den Rettungsdienst (3.439 T€), 
- Gasfassung Deponie Vereinigte Ville (3.327 T€), 
- Neugestaltung der Gürzenichstraße in der Innenstadt (3.194 T€), 
- Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau in 
Longerich, Lachemer Weg 21 (3.122 T€),  
- Tunnel Grenzstraße in Kalk - Maßnahmen zur Erhöhung der Nutzersicherheit 
(2.510 T€), 
- Temporäre Abdeckung Nord-Ost-Flanke Deponie Vereinigte Ville (2.387 T€), 
- Erweiterung der Feuerwache 9 in Mülheim, Bergisch Gladbacher Straße 179 
(2.118 T€), 
38

- Generalsanierung und Verkehrsberuhigung der Eupener Straße, 
Eschweilerstraße, Max-Wallraf-Straße in Lindenthal (2.018 T€), 
- Neubau Feuerwehrgerätehaus in Rodenkirchen, Sürther Straße 167 
(2.000 T€), 
- Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau in 
Porz, Houdainer Straße 72 (1.927 T€), 
- Neubau einer Sportanlage mit Kunstrasen und Sportrasen mit einem 
Vereinsheim und Parkplatz in Rodenkirchen, Kapellenstraße 30 (1.738 T€), 
- Umwandlung der Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg in Kalk in einen 
Kunstrasenplatz (1.713 T€), 
- Sanierung des Weichselrings in Chorweiler zur Verkehrsberuhigung sowie 
zur Erhöhung der Verkehrssicherheit (1.665 T€), 
- Erweiterung der Stadtbahnanbindung Süd für Rondorf und Meschenich  
(1.522 T€), 
- Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau in 
Porz, Deutzer Weg 1-3 (1.377 T€), 
- Umgestaltung der Pipinstraße und Erneuerung der Treppenanlage an St. 
Maria im Kapitol in der Innenstadt (1.260 T€), 
- Neubau einer Rettungswache in Chorweiler, Sankt -Tönnis-Straße 60 
(1.090 T€). 
 
Zugänge entfallen in Höhe von 6.697 T€ auf geleistete Anzahlungen. Bei diesen 
handelt es  sich hauptsächlich um  Zahlungen für das geplante Neubauprojekt 
Historische Mitte Köln (5.188 T€).  
Die Umbuchungen mindern die Bilanzposition insgesamt um 84.123 T€. Diese 
abgehenden Umbuchungen resultieren überwiegend aus der Inbetriebnahme von 
Anlagegütern bzw. des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an die Stadt Köln 
nach zuvor geleisteten Anzahlungen. Diese sind bei den zutreffenden 
Bilanzpositionen erläutert, soweit die Umbuchungsbeträge wesentlich sind. 
 
Bilanzposition 1.3 Finanzanlagen 
Unter den Finanzanlagen werden die Vermögenswerte angesetzt, die langfristigen 
finanziellen Beteiligungszwecken dienen. Hierzu gehören die gehaltenen Anteile an 
privatrechtlichen Unternehmen, öffentlich- rechtlichen Betrieben, Zweckverbänden 
sowie organisatorisch und wirtschaftlich eigenständigen Eigenbetrieben ohne ei-
gene Rechtspersönlichkeit.  
Die Stimmrechte der Stadt richten sich nach der Beteiligungsquote; daher entschei-
det die Beteiligungshöhe über die wirtschaftliche Einflussmöglichkeit der Stadt Köln. 
Sämtlichen Beteiligungen an den Unternehmen ist gemeinsam, dass durch sie kom-
munale Aufgaben erfüllt werden.  
Maßgeblich für eine Bilanzierung unter den Finanzanlagen ist eine unmittelbare Be-
teiligung. Die konkrete Zuordnung zur Art der Finanzanlage bestimmt sich jedoch 
aus der Summe der unmittelbaren und mittelbaren Anteile. Zu den Finanzanlagen 
zählen auch die mit langfristiger Anlageabsicht gehaltenen Wertpapierbestände so-
wie die Ausleihungen.  
39

Bilanzposition 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 
Beteiligungen mit einem Anteilswert größer 50% gelten als mehrheitliche Beteiligun-
gen und sind (grundsätzlich) der Bilanzposition Anteile an verbundenen Unterneh-
men zuzuordnen. Einbezogen werden die Anteile an Kapitalgesellschaften und 
sonstigen juristischen Personen, Unternehmen in öffentlich- rechtlichen Organisati-
onsformen sowie Zweckverbände mit einem mehrheitlichen Beteiligungswert.  
 31.12.2023 31.12.2022 
Anteile an verbundenen Unternehmen 5.337.857 T€ 5.314.657 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2022 5.314.657 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 21.694 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -42 T€ 
Zuschreibungen 1.548 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2023 5.337.857 T€ 
 
Unter dieser Position wird das Anteilsvermögen an folgenden Unternehmen 
ausgewiesen: 
- AchtBrücken GmbH, 
- Akademie der Künste der Welt Köln GmbH, 
- BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co. KG, 
- BioCampus Cologne Management GmbH, 
- Butzweilerhof Grundbesitz GmbH & Co. KG, 
- GAG Immobilien AG, 
- GEW Köln AG, 
- Grund und Boden GmbH, 
- Hafen- und Güterverkehr Köln AG, 
- Jugendzentren Köln gGmbH, 
- Kliniken der Stadt Köln gGmbH, 
- KölnBäder GmbH, 
- KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH, 
- Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH, 
- Kölner Sportstätten GmbH, 
- Kölner Verkehrsbetriebe AG, 
- Köln Tourismus GmbH, 
40

- Krankenhausstiftung Porz am Rhein, 
- Kunststiftung Museum Ludwig, 
- MAKK Förderstiftung, 
- Moderne Stadt GmbH, 
- Rechtsrheinisches Technologie- und Gründerzentrum Köln GmbH, 
- Kölner Schulbaugesellschaft mbH 
- Sozialbetriebe Köln gGmbH, 
- Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR, 
- Stadtwerke Köln GmbH, 
- Zoo AG und 
- Zweckverband „Stöckheimer Hof“. 
Veränderungen ergaben sich insbesondere aus den Zugängen in Höhe von 
21.694 T€. Diese begründen sich in erster Linie aus den in 2023 erfolgten Zahlun-
gen an die Kölner Verkehrsbetriebe AG für Tilgungsleistungen von Krediten für den 
Nord-Süd-Stadtbahnbau in Höhe von 20.262 T€, die dort als Kapitalzuführung in die 
Kapitalrücklage eingestellt werden. Ebenso erfolgte eine weitere Kapitalzuführung 
bei der Zoo AG in Höhe von 1.400 T€ aufgrund der Finanzierung des errichteten 
Südamerika-Hauses. 
Die außerplanmäßigen Abschreibungen in einer Gesamthöhe von 42 T€ basieren 
auf kleineren Wertkorrekturen bei einzelnen bilanzierten Unternehmensbeteiligun-
gen. Zuschreibungen erfolgten auf der Basis geringfügiger Wertaufholungen hin-
sichtlich der in der Vergangenheit vorgenommenen außerplanmäßigen Abschrei-
bungen auf die Buchwerte mehrerer bilanzierter Unternehmensbeteiligungen in ei-
ner Gesamthöhe von 1.548 T€.  
 
Bilanzposition 1.3.2 Beteiligungen 
Besteht eine Beteiligungsquote von mehr als 20% , aber unter 50 %, so wird diese 
unter den Beteiligungen i . e. S. - nach der handelsrechtlichen Definition des 
§ 271 Handelsgesetzbuch (HGB) - ausgewiesen. Dabei wird unterstellt, dass eine 
dauerhafte Bindung zu dieser Gesellschaft vorliegt.  
Die Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote unterhalb 20% werden aus Gründen 
der Ausweisklarheit unter den Ausleihungen ausgewiesen. 
 31.12.2023 31.12.2022 
Beteiligungen 182.707 T€ 184.010 T€ 
 
  
41

Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2022 184.010 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 0 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) -1.303 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2023 182.707 T€ 
 
Das Anteilsvermögen der Beteiligungen umfasst die Anteile an den nachstehend 
aufgelisteten Gesellschaften: 
- Flughafen Köln Bonn GmbH, 
- La Salle Aureum GmbH & Co. KG, 
- Mediengründerzentrum NRW GmbH, 
- Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH i. L., 
- Stiftung Stadtgedächtnis, 
- Zweckverband Naturpark Rheinland und 
- Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg. 
Die außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von insgesamt 1.303 T€ basieren 
in erster Linie auf einer Wertminderung der als Finanzanlage bilanzierten Beteili-
gung an der La Salle Aureum GmbH & Co. KG in Höhe von rund 1.222 T€. 
Bilanzposition 1.3.3 Sondervermögen 
Wirtschaftlich eigenständige Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit 
(§ 114 GO) sind als Sondervermögen anzusetzen. Hierunter geführt werden Eigen-
betriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen mit verwal tungstechnischer Ei-
genständigkeit in Bezug auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung und die wie eine 
GmbH zu führende unselbstständige Ernst-Wendt-Stiftung.  
 31.12.2023 31.12.2022 
Sondervermögen 558.118 T€ 556.636 T€ 
 
  
42

Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2022 556.636 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 4.486 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) 
0 T€ 
Zuschreibungen 0 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -3.004 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2023 558.118 T€ 
 
Zum Sondervermögen zählen Anteile an folgenden Gesellschaften: 
- Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln e. E., 
- Bühnen der Stadt Köln e. E., 
- Ernst-Wendt-Stiftung, 
- Gebäudewirtschaft der Stadt Köln e. E., 
- Gürzenich-Orchester Köln e. E., 
- Veranstaltungszentrum Köln e. E. und 
- Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud e. E. 
Die Zugänge auf dieser Position resultieren in erster Linie aus der  an das Veran-
staltungszentrum geleisteten Schuldendiensthilfe für Darlehenstilgungen in Höhe 
von 4.283 T€. Die Abgänge resultieren insbesondere aus den wechselseitigen Ver-
mögensübertragungen zwischen der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft 
mit einem Saldo in Höhe von -2.793 T€. 
 
Bilanzposition 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 
In dieser Position sind die langfristig angelegten Wertpapiere ausgewiesen.  
 31.12.2023 31.12.2022 
Wertpapiere des Anlagevermögens 100.423 T€ 97.428 T€ 
 
Entwicklung der Bilanzposition  
Stand am 31.12.2022 97.428 T€ 
Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.049 T€ 
Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht 
gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ 
Abschreibungen im Haushaltsjahr  
(inkl. außerplanmäßige AfA) 
-158 T€ 
Zuschreibungen 1.361 T€ 
Abgänge (Restbuchwerte) -257 T€ 
Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ 
Stand am 31.12.2023 100.423 T€ 
43

Zugänge ergeben sich auf dieser Position aus den Zukäufen bereits gehaltener 
Wertpapiere sowie de m Ankauf und  Eigentumsübergang neuer Wertpapiere im 
Rahmen der Nachlassverwaltung und dem hieraus stammenden und in rechtlich 
unselbstständige Stiftungen überführten Kapital.  
Die Zuschreibungen in Höhe von insgesamt 1.361 T€ erfolgten auf der Basis von 
Wertaufholungen bei Aktienkursen und Fondsbewertungen hinsichtlich der in der 
Vergangenheit vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen auf einzelne 
Wertpapiere.  
Für den Ankauf „Deutzer Stadthaus“ und für die bis zur Einführung NKF zu bildende 
Ansparrücklage des Beamtenversorgungsfonds werden Inhaberanteile des 
Rheinfonds gehalten. Der Rheinfonds ist ein individuelle s Spezialfondmandat der 
Stadt Köln und umfasst seit 2013 alle zur Eröffnungsbilanz bilanzierten Fondsanteile 
in Höhe von 68.246 T€. Der Fonds setzt sich aus rd. 81% Rentenpapieren und rd. 
19% Aktien zusammen. Der Wert der Fondsanteile liegt weiterhin über dem derzeit 
bilanzierten Wert, sodass keine Wertanpassung erforderlich ist. 
 
Bilanzposition 1.3.5 Ausleihungen 
Unter den Ausleihungen werden langfristige Forderungen ausgewiesen, die durch 
Hingabe von Kapital an Dritte, u. a. an verbundene Unternehmen, Beteiligungs -
gesellschaften sowie private juristische und natürliche Personen, entstanden sind. 
Hierzu gehören überwiegend Darlehen, die aufgrund ihrer längeren Lauf zeit dem 
Anlagevermögen zuzuordnen sind. Die Ausleihungen sind mit ihrem noch zu 
tilgenden Rückzahlungsbetrag bilanziert. Im Rahmen der Förderung des Woh-
nungsbaus werden zinsvergünstigte Ausleihungen unter Mietpreis- und Belegungs-
bindung ausgegeben. Daher sind diese zutreffend mit den entsprechenden Werten 
bilanziert. 
Hält die Stadt Köln weniger als 20% der Anteile an Beteiligungsgesellschaften und 
werden diese nicht in Form von Wertpapieren gehalten oder handelt es sich um 
Geschäftsanteile an einer eingetragenen Genossenschaft, werden diese ebenfalls 
unter der Bilanzposition 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen aktiviert. Dazu gehören u. a. 
die Anteile an der GWG Rhein Erft GmbH und Anteile an kleineren Zweck -
verbänden.  
Die Aufteilung erfolgt gemäß § 42 Abs. 3 KomHVO:  
 31.12.2023 31.12.2022 
1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 774.784 T€ 499.029 T€ 
1.3.5.3 an Sondervermögen 371 T€ 485 T€ 
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen  16.534 T€ 17.064 T€ 
Summe 791.689 T€ 516.578 T€ 
 
Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen haben sich insgesamt um 
275.754 T€ erhöht. Dies resultiert im Wesentlichen aus gewährten Gesellschafter-
darlehen über insgesamt 27 9.221 T€. Dem gegenüber stehen Tilgungsleistungen 
i. H. v 3.467 T€.  
Diese Bilanzposition beinhaltet auch das Anteilsvermögen an folgenden Gesell-
schaften: 
44

- Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, 
- d- NRW AöR, 
- Einkaufsgenossenschaft kommunaler Verwaltungen e.G., 
- GEWOG – Porzer Wohnungsbaugenossenschaft e.G., 
- Govdigital e.G., 
- GWG Rhein-Erft GmbH, 
- KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister Köln, 
- Münchener Hypothekenbank e.G., 
- PD Berater GmbH 
- Regionalverkehr Köln GmbH, 
- Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln und 
- Zweckverband Naturpark Bergisches Land. 
Eine Änderung im Beteiligungsportfolio ergab sich aus dem Erwerb von Geschäfts-
anteilen an der PD Berater G mbH in Höhe von 5 T€, die seit  31.05.2023 auf der 
Bilanzposition 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen ausgewiesen werden. 
 
Bilanzposition 2. Umlaufvermögen 
Als Umlaufvermögen werden alle Forderungen sowie die Vermögensgegenstände 
ausgewiesen, die dem Geschäftsbetrieb der Stadt Köln nicht dauerhaft dienen 
sollen, sondern vielmehr zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine kurzfristige 
Nutzung vorgesehen sind.  
Gemäß § 42 Abs. 3 Nr. 2 KomHVO gliedert sich das Umlaufvermögen in Vorräte, 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere des 
Umlaufvermögens sowie liquide Mittel.  
 
Bilanzposition 2.1 Vorräte 
Diese Bilanzposition beinhaltet Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren, unfertige und 
fertige Erzeugnisse und sonstige Vorräte. Derartige Vorräte werden zum kurzfristi-
gen Verbrauch oder zur Weiterveräußerung angeschafft oder hergestellt.  
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen:  
 31.12.2023 31.12.2022 
Waren 31.295 T€ 16.036 T€ 
Sonstige Vorräte 2.583 T€ 1.696 T€ 
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 91 T€ 56 T€ 
Summe 33.969 T€ 17.788 T€ 
 
Den Waren sind insbesondere Grundstücke und Gebäude zugeordnet, die zum 
Verkauf bestimmt sind ( 31.295 T€). Bei diesen Grundstücken und Gebäuden sind 
Zugänge in Höhe von 16.846 T€ zu verzeichnen. Hierbei handelt es sich zum einen 
um Grundstücke und Gebäude im Rahmen der städtebaulichen 
Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen. Diese umfassen bebaute und unbebaute 
45

Grundstücke im Entwickungsbereich, die für die Grundstücksneuordnung erworben 
und zur späteren Veräußerung bestimmt sind. Konkret handelt es sich um den 
Ankauf der Alfred- Schütte-Allee 12 (7.034 T€), der Siegburger Straße 126 
(6.558 T€) und des Poller Kirchwegs 13 (1.872  T€). Zum anderen betrifft es 
Grundstücke und Gebäude, die im Vorjahr dem Anlagevermögen zugeordnet waren 
und aufgrund einer konkret vorliegenden Verkaufsabsicht zum 31.12.2023 unter 
den Vorräten (Waren) auszuweisen sind (1.382 T€). 
 
Bilanzposition 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
Die Ansprüche der Stadt Köln gegenüber Dritten, die aus ihrem öffentlich- rechtli-
chen und privatrechtlichen Handeln entstehen, sind als Forderungen und sonstige 
Vermögensgegenstände anzusetzen, wenn die Stadt Köln bereits ihre Leistung er-
füllt hat. Wenn Erträge in einem Leistungsbescheid festgesetzt werden, entsteht die 
Forderung zum Erfüllungszeitpunkt; andernfalls bei Bescheidzustellung.  
Die Bilanzposition gliedert sich in:  
 31.12.2023 31.12.2022 
2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen 
und Forderungen aus Transferleistungen 929.062 T€ 803.119 T€ 
2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 72.148 T€ 119.188 T€ 
2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 57.099 T€ 44.721 T€ 
Summe 1.058.309 T€ 967.028 T€ 
 
Die Forderungen sind zu Nennwerten aktiviert. Zum Jahresabschluss 2023 erfolgen 
je nach Ausfall- oder Beitreibungsrisiko der Forderungen Einzelwertberichtigungen 
(EWB) und Pauschalwertberichtigungen (PWB)  gesondert bei den jeweiligen 
Forderungsarten. Der Bestand der EWB hat sich um  13.788 T€ erhöht. Die PWB 
auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ha t sich um 13.898 T€ 
erhöht.  
Die Forderungsausfallquoten wurden für 2023 wie folgt angewendet: 
Forderungsalter Quote 
bis zu 30 Tage  2% 
mehr als 30 Tage bis zu einem Jahr 22% 
über ein Jahr bis unter zwei Jahre 65% 
über zwei Jahre bis unter vier Jahre 80% 
vier Jahre und älter 100% 
 
Bilanzposition 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forde-
rungen aus Transferleistungen 
In dieser Position sind offene Forderungen aus Gebühren, Beiträgen, Steuern und 
Transferleistungen sowie sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen ausgewiesen.  
Gebühren entstehen aufgrund besonderer Leistungen der Verwaltung. Beiträge 
werden insbesondere  für Straßenbaumaßnahmen erhoben. Steuerforderungen 
bestehen überwiegend aus der Gewerbesteuer sowie den Grundsteuern A und B. 
46

Den gesondert auszuweisenden Forderungen aus Transferleistungen, z. B. aus 
Sozialhilfe- und Jugendhilfeleistungen, stehen keine Gegenleistungen gegenüber; 
hier sind beispielsweise Rückforderungsansprüche ausgewiesen, wenn sich 
herausstellt, dass die Voraussetzungen zur Hilfegewährung beim Empfänger der 
Leistung nicht oder nur teilweise erfüllt waren.  
Ausgewiesen sind unter den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen auch die 
Ansprüche aus Pensionsrückstellungen für aktive Beamtinnen und Beamte und 
Versorgungsempfängerinnen und - empfänger gegenüber den verbundenen 
Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen sowie Dritten. Bei den Dritten 
handelt es sich in der Regel um andere öffentliche Arbeitgeber, bei denen städtische 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dienstzeiten absolviert haben.  
Die öffentlich-rechtlichen Forderungen setzen sich 2023 zusammen aus:  
 31.12.2023 31.12.2022 
2.2.1.1 Gebühren 161.486 T€ 111.521 T€ 
2.2.1.2 Beiträgen 228.455 T€ 225.160 T€ 
2.2.1.3 Steuern 129.975 T€ 87.044 T€ 
2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 270.534 T€ 256.490 T€ 
2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forde-
rungen 138.611 T€ 122.904 T€ 
Summe 929.061 T€ 803.119 T€ 
 
Gebührenforderungen 
Eine Erhöhung des Bestandes an Gebührenforderungen erfolgte insbesondere im 
Bereich der Berufsfeuerwehr Köln ( 44.215 T€) und im Bereich Wohnungswesen 
(8.831 T€). 
Es ergaben sich Minderungen des Bestandes an Gebührenforderungen aus der Er-
höhung der Pauschalwertberichtigung (3.098 T€).  
Beitragsforderungen 
Der Bestand an Beitragsforderungen hat sich saldiert vor Wertbericht igung um 
3.275 T€ erhöht. Davon entfällt ein Betrag von 2.911 T€ auf die Aufzinsung der Bei-
tragsforderungen aus Verträgen über die Durchführung städtebaulicher Maßnah-
men im Bereich Stadtentwicklung in Bezug auf die städtebauliche Maßnahme 
„Deutzer Hafen“. Die Forderungen in Höhe von 226. 821 T€ ergeben sich aus der 
Bewertung eines Ausgleichsbetrags nach § 154 Abs. 1 BauGB für die Wertsteige-
rung des veräußerten Grund und Bodens, die durch die städtebauliche Entwick-
lungsmaßnahme Deutzer Hafen erzielt wird. Die Stadt Köln bilanziert in diesem Zu-
sammenhang eine entsprechende Verbindlichkeit in gleicher Höhe unter der Bilanz-
position „4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditau fnahmen wirtschaftlich 
gleichkommen“, weil sie  verpflichtet ist, die Aufwendungen für die erforderlichen 
Leistungen im Rahmen dieser Entwicklungsmaßnahme zu tragen. 
Steuerforderungen 
Der Bestand an Steuerforderung en hat sich saldiert vor Wertberichtigung um 
64.488 T€ erhöht. Minderungen des Bestandes an Steuerforderungen ergaben sich 
insbesondere aus der Erhöhung der Pauschalwertberichtigung (11.598 T€) und der 
Erhöhung der Einzelwertberichtigung (9.959 T€). 
47

Forderungen aus Transferleistungen 
Die Forderungen aus Transferleistungen er höhten sich i nsbesondere in dem 
Bereich (saldiert vor Wertberichtigung): 
- Soziales, Arbeit und Senioren um 21.075 T€, insbesondere aus Forderungen 
gegenüber dem Bund für  Grundsicherungsleistungen nach SGB XII und 
Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II. 
Eine Minderung des Bestandes an Forderungen aus Transferleistungen erfolgte 
insbesondere in den Bereichen (saldiert vor Wertberichtigung): 
- Schulentwicklung um 8.786 T€, insbesondere im Rahmen des Fördermittel-
programms „Gute Schule“ und  
- Kinder, Jugend und Familie um 2.306 T€. 
Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen 
Die sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen haben sich saldiert vor 
Wertberichtigung um 16.277 T€ vermindert. 
Eine Erhöhung des Bestandes an sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen 
erfolgte insbesondere in den Bereichen 
- Soziales, Arbeit und Senioren um 5.953 T€, insbesondere aus  
Darlehensforderungen nach SGB II bzw. XII und 
- Personal um 2.919 T€. 
Eine Minderung des Bestandes an sonstigen öffentlich- rechtlichen Forderungen 
ergab sich im Bereich Kassen- und Steuerangelegenheiten (4.272 T€). 
Zudem ergaben sich Veränderungen des Bestandes an sonstigen öffentlich-rechtli-
chen Forderungen aus der Erhöhung der Einzelwertberichtigung (2.668 T€) und der 
Minderung der Pauschalwertberichtigung (2.098 T€).  
 
Bilanzposition 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 
Die privatrechtlichen Forderungen basieren auf privaten Rechtsverhältnissen und 
werden nach der Schuldnerkategorie weiter differenziert:  
 31.12.2023 31.12.2022 
2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 53.256 T€ 21.619 T€ 
2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 3.520 T€ 1.556 T€ 
2.2.2.3 gegenüber verbundenen Unternehmen 3.522 T€ 89.289 T€ 
2.2.2.4 gegenüber Beteiligungen 29 T€ 32 T€ 
2.2.2.5 gegenüber Sondervermögen 11.822 T€ 6.693 T€ 
Summe 72.149 T€ 119.189 T€ 
 
Eine Erhöhung der privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich 
erfolgte insbesondere im Bereich Wohnungswesen aus  vorgeleisteten 
Hotelrechnungen für Geflüchtete in Höhe von 35.553 T€. Eine Minderung der 
privatrechlichen Forderungen gegenüber de m privaten Bereich erfolgte 
insbesondere im Bereich Liegenschaften, Vermessung und Kataster in Höhe von 
3.218 T€. 
48

Zudem haben sich die privatrechtlichen Forderungen gegenüber verbundenen 
Unternehmen insbesondere durch die Rückzahlung eines im Vorj ahr gewährten  
Darlehens durch die KoelnMesse GmbH um 84.000 T€ gemindert. 
Die privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich haben sich 
insbesondere im Bereich Soziales, Arbeit und Senioren (2.075 T€) erhöht. 
Die privatrechtlichen Forderungen gegenüber Sondervermögen haben sich  
insbesondere in den Bereichen: 
- Personal um 4.619 T€ und 
- Recht, Vergabe und Versicherungen um 3.050 T€ erhöht. 
 
Bilanzposition 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 
Unter dem Sammelposten „sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ansprüche ge-
gen Dritte berücksichtigt, die keiner der oben aufgeführten Forderungspositionen 
zugeordnet werden können.  
 31.12.2023 31.12.2022 
Sonstige Vermögensgegenstände 57.099 T€ 44.721 T€ 
 
Im Bereich Soziales, Arbeit und Senioren erfolgte eine Erhöhung des Bestandes an 
Forderungen aus weitergeleiteten Mitteln des Stärkungspaktes  um 7.023 T€, weil 
die Verwendungsnachweise dafür noch ausstehen.  
Es bestehen Forderungen gegen die KVB AG aus „eiserner Verpachtung“. Mit „ei-
serner Verpachtung“ wird steuerlich die Nutzungsüberlassung von Betrieben mit 
Substanzerhaltungspflicht des Berechtigten verstanden. Die Forderungen bilden 
dabei den Wertverlust ab, der von der KVB AG noch durch Instandhaltung bzw. 
Ersatzinvestitionen zu beseitigen ist. Eine w esentliche Bestandserhöhung in Höhe 
von 1.372 T€ erfolgte durch die Zuführung im Bereich Fahrtreppen.  Der Bestand 
zum 31.12.2023 beträgt 37.022 T€.  
 
Bilanzposition 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 
Unter dieser Position sind regelmäßig die kommunalen Wertpapiere anzusetzen, 
die nicht langfristig (in der Regel unter einem Jahr) gehalten werden sollen.  
 31.12.2023 31.12.2022 
Wertpapiere des Umlaufvermögens 107 T€ 479 T€ 
 
Bilanzposition 2.4 Liquide Mittel 
Die liquiden Mittel umfassen die in den Haupt- und Nebenkassen vorhandenen Bar-
geldbestände, Guthaben bei Kreditinstituten mit täglicher Fälligkeit und Bankeinla-
gen als Festgelder mit fest vereinbarter Laufzeit, die kurzfristig verfügbar sind. Sie 
stimmen mit den Bankkontoauszügen überein.  
Neben den Beständen an liquiden Mitteln der Stadtkasse zum letzten 
Bankarbeitstag bestehen Handvorschüsse in Form von Bargeldbeständen in 
einzelnen Dienststellen und Bestände auf den Bankkonten, die für Schulen 
eingerichtet sind. Darüber hinaus sind auch die Scheck - und EC-Cash-Bestände 
enthalten. 
49

Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 31.12.2023 31.12.2022 
Städtische liquide Mittel 12.454 T€ 13.289 T€ 
Davon rechtlich unselbst-
ständige Stiftungen 20.403 T€ 20.412 T€ 
Fremde Kassenmittel 6.846 T€ 7.915 T€ 
Summe 19.300 T€ 21.204 T€ 
 
Der Anteil der rechtlich unselbstständigen Stiftungen an den liquiden Mitteln beträgt 
20.403 T€. 
Die fremden Kassenmittel werden nicht auf gesonderten Bankkonten geführt, 
sondern sind Bestandteil des gesamten Geldbestandes. Sie bestehen im 
Wesentlichen aus den Fremdmitteln im Bereich der Schulgirokonten (4.758 T€) und 
den Beträgen aus der Fremdforderungsverwaltung im Bereich der 
Grundbesitzabgaben ( 1.425 T€) für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
Abfallwirtschaftsbetriebe sowie die Stadtentwässerungsbetriebe, AöR.  
Der Bestand an liquiden Mitteln für das ehemalige Sanierungsgebiet Mülheim-Nord, 
der sich in treuhänderischer Verwaltung befindet, ist aufgrund der in 2023 
eingegangenen Treuhandabrechnung für 2022 auf den Bestand zum 31.12.2022 
fortgeschrieben. Die weitere Fortschreibung dieses Bestandes und der damit 
unmittelbar zusammenhängenden Bilanzpositionen (Forderungen, 
Verbindlichkeiten) sowie der Aufwands - und Ertragspositionen der 
Ergebnisrechnung kann erst auf Grundlage der Treuhandabrechnung für 2023 
erfolgen. Der Bestand an liquiden Mitteln für das  treuhänderisch verwaltete  
Stadtentwicklungsprojekt „Deutzer Hafen“ ist auf den Stand 31.12.2023 
fortgeschrieben. 
 
Bilanzposition 3. Aktive Rechnungsabgrenzung  
Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) sind die geleisteten 
Auszahlungen ausgewiesen, die in den Perioden nach dem Bilanzstichtag 
31.12.2023 Aufwand werden (§ 43 Abs. 1 KomHVO).  
Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich zusammen aus: 
 31.12.2023 31.12.2022 
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten mit 
Gegenleistungsverpflichtung 557.204 T€ 496.083 T€ 
davon weitergeleitete Mittel an die Gebäude -
wirtschaft im Rahmen der Bildungspauschale 383.322 T€ 346.730 T€ 
davon Maßnahmen des Kinder - und Jugend-
bereiches 26.829 T€ 27.759 T€ 
Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 148.086 T€ 133.356 T€ 
Summe 705.290 T€ 629.439 T€ 
 
Nach §  44 Abs. 2 KomHVO ist bei geleisteten Zuwendungen, die mit einer 
mehrjährigen, zeitlich befristeten und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung 
50

verbunden sind, ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Die so 
bilanzierten Zuwendungen sind anteilig über die Dauer der Gegenleistungs -
verpflichtung aufwandswirksam vergleichbar mit den Abschreibungen bei 
Vermögensgütern aufzulösen.  
Die Zugänge bzw. die aufwandswirksamen Auflösungen bei den aktiven 
Rechnungsabgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung resultieren 
insbesondere aus folgenden Sachverhalten:  
- Es wurden 43.257 T€ aus Mitteln der Bildungspauschale aus dem Jahr 2021 
an die Gebäudewirtschaft weitergeleitet. Die aufwandswirksame Auflösung 
der bisher weitergeleiteten Mittel aus der Bildungspauschale beträgt für das 
Jahr 2023 6.665 T€ und entspricht insoweit der ertragswirksamen Auflösung 
der Sonderposten für die entsprechenden Schulgebäude bei der 
Gebäudewirtschaft.  
- Für die Förderung zum Ausbau eines Breitbandnetzes wurden Mittel in Höhe 
von 10.309 T€ ausgezahlt. 
- Für die Förderung zum Bau eines Radstadions wurden 9.580  T€ an die 
Kölner Sportstätten GmbH weitergeleitet.  
- Im Bereich der Kinder - und Jugendhilfe wurde ein Betrag von 3.669 T€ 
insbesondere für aus der Vergangenheit stammende Maßnahmen 
aufwandswirksam aufgelöst. 
- Der Anteil der ÖPNV-Pauschale wurde in Höhe von 3.295 T€ an die KVB AG 
zur Finanzierung von öffentlichen Verkehrsmitteln weitergeleitet. Die 
aufwandswirksame Auflösung der ÖPNV -Pauschale insbesondere aus 
Vorjahren beträgt 8.646 T€. 
- Für die Förderung des Baus von Mischwasserkanälen wurden Mittel in Höhe 
von 2.975 T€ eingesetzt.  
- Für Maßnahmen des Kinder - und Jugendbereiches wurden Mittel in Höhe 
von 2.861 T€ eingesetzt. Dabei handelt es sich um Mittel für den Ausbau von 
Plätzen für unter Dreijährige und unter Sechsjährige sowie um Mittel für die 
Kindertagespflege. 
- Für die Förderung von Ladesäulen für Elektrofahr zeuge wurden 1.108  T€ 
eingesetzt. 
Bei den sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich im 
Wesentlichen um folgende Sachverhalte: 
- Sozialhilfeleistungen, die im Dezember 2023 für Januar 202 4 ausgezahlt 
werden (72.842 T€), 
- Auszahlungen im Dezember 202 3 für die Januarbezüge 202 4 der aktiven 
Beamtinnen und Beamten (20.924 T€), 
- Kinder- Jugendhilfeleistungen, die im Dezember 2023 für Januar 2024 
ausgezahlt werden (14.050 T€), 
- die Auszahlung von Zuschüssen für 2024, unter anderem an die 
KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH ( 12.996 T€), die Bühnen der 
Stadt Köln (8.131 T€) sowie an das Gürzenich Orchester (1.040 T€), 
- Auszahlungen für IT -Leistungen in Folgejahren, insbesondere 
Softwarelizenzen (6.834 T€) und 
51

- Auszahlungen für Januar-Mieten 2024  im Bereich der Liegenschaften 
(4.727 T€). 
52

2.2 Passiva 
Bilanzposition 1. Eigenkapital 
Das Eigenkapital besteht aus den Bilanzpositionen:  
- 1.1 Allgemeine Rücklage,  
- 1.2 Sonderrücklagen, 
- 1.3 Ausgleichsrücklage und 
- 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. 
Bilanzposition 1.1 Allgemeine Rücklage 
 31.12.2023 31.12.2022 
Allgemeine Rücklage 5.419.110 T€ 5.243.269 T€ 
 
Die Allgemeine Rücklage ist eine positive absolute Saldogröße sämtlicher Aktiv-
posten abzüglich sämtlicher anderer Passivposten.  
Nach § 44 Abs. 3 KomHVO sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und 
der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach §  90 Abs. 3 S. 1 GO sowie 
aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rück-
lage zu verrechnen. Dies führt in 2023 zu einer Erhöhung um 15.646 T€.  
Die verrechneten Erträge bei Vermögensgegenständen in Höhe von 21.898  T€ re-
sultieren hauptsächlich aus dem Verkauf von Grundstücken des Anlage- und Um-
laufvermögens (18.867 T€) sowie aus den Erträgen aus den Auflösungen von Son-
derposten auf Grund von Abgängen von Vermögensgegenständen (1.624 T€). 
Verrechnete Aufwendungen bei V ermögensgegenständen sind in Höhe von 
7.416 T€ entstanden. Die verrechneten Aufwendungen in Höhe von 400 T€ und Er-
träge in Höhe von 1.565 T€ bei Finanzanlagen werden unter den zutreffenden Bi-
lanzpositionen dargestellt.  
Auf Grundlage des Ratsbeschluss es vom 0 7.09.2023 wurde ein Betrag  von 
160.114 T€ aus dem Jahresüberschuss 2020 in die Allgemeine Rücklage umge-
bucht. Davon entfällt ein Teilbetrag in Höhe von 4.572  T€ auf den Pflichtausgleich 
der Inanspruchnahme des Anteils des Fehlbetrages aus 2019. 
Die Veränderung der Allgemeinen Rücklage beginnend mit dem Stand zum Jahres-
abschluss 2023 ist für den Zeitraum der Haushaltsplanung 2023/2024 nachfolgend 
dargestellt. In der Darstellung für die Jahre 2023 bis 2027 ist die jeweilige Entnahme 
aus und die Zuführung zu der Allgemeinen Rücklage aus dem Vorjahresergebnis 
berücksichtigt.  
 
Entwicklung Allgemeine Rücklage 2023-2027 
 (in T€ jeweils zum 31.12.) 
  Ist 2023 Plan 2024* Plan 2025* Plan 2026* Plan 2027* 
Allgemeine  
Rücklage 5.419.110 5.438.124 5.457.138 5.476.152 5.495.166 
* Die Verrechnungsbeträge 2024 ff. sind dem Haushaltsplan 2023/2024 entnommen.  
  
53

Bilanzposition 1.2 Sonderrücklagen 
 31.12.2023 31.12.2022 
Sonderrücklagen 5.841 T€ 5.922 T€ 
 
Bei den Sonderrücklagen handelt es sich im Wesentlichen um die von der Stadt 
Köln eingebrachten Vermögensanteile an den rechtlich selbst ständigen Stiftungen 
„Krankenhausstiftung Porz am Rhein“ in Höhe von 4.097 T€ und an der Stiftung 
Stadtgedächtnis in Höhe von 1.594 T€. Korrespondierend ist jeweils der identische 
Wert bei 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen (Krankenhausstiftung) bzw. 
bei 1.3.2 Beteiligungen (Stiftung Stadtgedächtnis) bilanziert.  
 
Bilanzposition 1.3 Ausgleichsrücklage 
 31.12.2023 31.12.2022 
Ausgleichsrücklage 72.817 T€ 0 T€ 
 
Die Ausgleichsrücklage weist in 2023 einen Bestand in Höhe von 72.817 T€ aus. 
Die Zuführung erfolgte gemäß Ratsbeschluss vom 07 .09.2023 anteilig aus dem  
Jahresüberschuss 2020. 
Bilanzposition 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 
 31.12.2023 31.12.2022 
Jahresüberschuss/ 
Jahresfehlbetrag 
268.330 T€ 511.880 T€ 
 
Der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag enthält die kumulierten Ergebnisse des 
aktuellen Jahres sowie der Vorjahre, soweit diese zum 31.12.2023 noch nicht förm-
lich durch den Rat festgestellt sind. In der Summe von 268.330 T€ sind neben dem 
saldierten Fehlbetrag des Haushaltsjahres 202 3 in Höhe von 10.619  T€ (Jahres-
fehlbetrag gemäß Ergebnisrechnung 9.201 T€ inkl. des davon zu bereinigenden Er-
gebnisüberschusses der rechtlich unselbständigen Stiftungen in Höhe von 
1.418 T€) die noch nicht durch den Rat festgestellten Überschüsse des Jahres 2021 
in Höhe von 178.449 T€ und des Jahres 2022 in Höhe von 100.500 T€ enthalten. 
Sobald der Rat die Jahresabschlüsse 2021 und 2022 festgestellt hat, können die 
Jahresüberschüsse - wie vorgesehen - in die Ausgleichsrücklage und/oder in die 
Allgemeine Rücklage umgebucht werden. 
Die Veränderung  in Höhe von 232.931 T€ gegenüber dem Vorjahr ( 511.880 T€) 
entspricht dem Ausgleich des Jahresüberschusses des Haushaltsjahres 2020. Dies 
ist im Anschluss unter der Überschrift „Eigenkapitalentwicklung“ zur besseren Nach-
vollziehbarkeit tabellarisch dargestellt.  Der Fehlbetrag gemäß Ergebnisrechnung 
2023 in Höhe von 10.619 T€ ist für den Ausweis in der Bilanz um die saldierten 
Ergebnisüberschüsse der rechtlich unselbstständigen Stiftungen  (Teilergebnisse 
1701 bis 1724 ) in Höhe von 1.418 T€ bereinigt. Diese sind zur Verwendung im 
Sinne der/des Stifter*in im Jahresabschluss 2023 in die Sonderposten eingestellt. 
  
54

Eigenkapitalentwicklung 
Ausgehend vom Jahresabschluss 202 3 wird nachfolgend die Entwicklung des Ei-
genkapitals der letzten drei Jahre dargestellt. 
 
Entwicklung Eigenkapital 2020 - 2023 (in T€) 
  2020 2021 2022 2023 
1.1. Allgemeine Rücklage  5.207.032 5.231.452 5.243.269  5.419.110 
1.2. Sonderrücklagen 6.085 6.003 5.922 5.841 
1.3. Ausgleichsrücklage 27.828 27.828 0 72.817 
1.4. Jahresüberschuss/ 
-fehlbetrag 200.531 378.980 511.880 268.330 
davon:     
Ergebnis aktuelles Jahr 232.931 178.449 100.500 -10.619 
Ergebnis Vorjahr -32.400 232.931 178.449 100.500 
Ergebnis Vorvorjahr  -32.400 232.931 178.449 
Stand Eigenkapital 31.12. 5.441.476 5.644.263 5.761.071 5.766.098 
 
Auswirkung des Jahresabschlusses 2023 auf die Eigenkapitalentwicklung 
Ausgehend vom Jahresabschluss 202 3 wird nachfolgend die Entwicklung des Ei-
genkapitals für den Zeitraum bis 2026 dargestellt. 
 
Eigenkapital 31.12.2023 5.766.098 T€ 
 
- geplanter Jahresfehlbetrag 2024* -286.025 T€ 
+ geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 19.014 T€ 
 
Planeigenkapital 31.12.2024 5.499.087 T€ 
 
- geplanter Jahresfehlbetrag 2025* -61.878 T€ 
+ geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 19.014 T€ 
 
Planeigenkapital 31.12.2025 5.456.223 T€ 
 
- geplanter Jahresfehlbetrag 2026* -31.108 T€ 
+ geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 19.014 T€ 
 
Planeigenkapital 31.12.2026 5.444.129 T€ 
 
- geplanter Jahresfehlbetrag 2027* -19.690 T€ 
+ geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 19.014 T€ 
 
Planeigenkapital 31.12.2027 5.443.453 T€ 
 
* Die Ergebnis- und Verrechnungsbeträge 2024 ff. sind dem Haushaltsplan 2023/2024 entnommen.  
 
Bilanzposition 2. Sonderposten 
Für erhaltene und zweckentsprechend verwendete Zuwendungen (Zuweisungen, 
Zuschüsse) und Beiträge für Investitionen sind Sonderposten zu bilden 
(§ 44 Abs. 5 Satz 1 KomHVO).  
55

Gleichsam sind auch bei Schenkungen von Vermögensgegenständen Sonderpos-
ten (aus Zuwendungen) zu bilanzieren, die betragsmäßig dem jeweiligen Wert des 
Vermögensgegenstandes entsprechen. 
Zuwendungen, die auf Anlagen im Bau entfallen,  werden unter der Bilanzposition 
4.8 Erhaltene Anzahlungen abgebildet. 
Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten erfolgt entsprechend der Abnut-
zung (Abschreibung) der bezuschussten Vermögensgegenstände 
(§ 44 Abs. 5 Satz 2 KomHVO). 
 
Bilanzposition 2.1 für Zuwendungen 
Unter dieser Position werden die Zuwendungen ausgewiesen, die der Finanzierung 
konkreter Vermögensgegenstände dienen und keine Beiträge oder sonstige Son-
derposten darstellen. Auch bei Schenkungen von Vermögensgegenständen ist auf 
der Passivseite ein Sonderposten aus Zuwendungen auszuweisen. Hierbei handelt 
es sich um die Sonderpostenposition, die in den meisten Fallvarianten der 
vermögenswirksamen Zuwendungen maßgeblich ist. 
 31.12.2023 31.12.2022 
Sonderposten für Zuwendungen 2.482.018 T€ 2.490.681 T€ 
 
Wesentliche zugehende Umbuchungen erfolgten aus der Bilanzposition 4.8  Erhal-
tene Anzahlungen. Diese ergeben sich aus der Fertigstellung von geförderten Bau-
maßnahmen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen: 
- Leystapelwerft (2.737 T€), 
- Wohncontainer Friedrichstraße 45 (2.680 T€), 
- Deutzer Ring (2.166 T€), 
- Wohngebäude Pater-Prinz-Weg 13-19 (2.041 T€ Investitionspauschale), 
- Vogelsanger Straße (von Innere Kanalstraße bis Melatengürtel 1.833 T€), 
- Wasserleitung Friedhof Nord (1.409 T€) und 
- Kurt-Hackenberg-Platz (1.316 T€). 
 
Bilanzposition 2.2 für Beiträge 
Gemäß Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG) und Baugesetzbuch 
(BauGB) werden für Straßenbau- und Erschließungsmaßnahmen bei den Eigentü-
mern und Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke Beiträge erhoben. 
Die in diesem Zusammenhang gebildeten Sonderposten werden unter dieser Posi-
tion ausgewiesen. 
 31.12.2023 31.12.2022 
Sonderposten für Beiträge 157.917 T€ 157.525 T€ 
 
Die noch nicht erhobenen Beiträge für fertig gestellte Erschließungsmaßnahmen 
gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 7 KomHVO betragen 6.943 T€. Dies betrifft 32  Erschlie-
ßungsanlagen; der Betrag ist, soweit möglich, sachgerecht geschätzt worden.  
 
56

Bilanzposition 2.3 für den Gebührenausgleich 
Nach § 4 4 Abs. 6 KomHVO sind Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden 
Einrichtungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes, die nach § 6 KAG 
ausgeglichen werden müssen, als Sonderposten für den Gebührenausgleich 
anzusetzen. Kostenunterdeckungen, die ausgeglichen werden sollen, sind  im 
Anhang anzugeben. 
Nach § 6 Abs. 2 KAG sind die erwirtschafteten Kostenüberdeckungen innerhalb der 
nächsten vier Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls 
innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Eine Auflösung des 
Sonderpostens darf allerdings nur in der Höhe erfolgen, die in der jeweiligen 
Gebührensatzung festgelegt wurde. Eine Inanspruchnahme des Sonderpostens 
über den in der Gebührensatzung festgelegten Betrag hinaus ist auch bei einer im 
Jahresabschluss festgestellten Kostenunterdeckung nicht zulässig. 
 31.12.2023 31.12.2022 
Sonderposten für den Gebührenausgleich 545 T€ 545 T€ 
 
Kostenunterdeckungen, Zuführungen und Auflösungen  der kostenrechnenden 
Einrichtungen mit einem Bestand im Sonderposten für den Gebührenausgleich 
In der Bilanzposition Sonderposten für den Gebührenausgleich sind zum 
31.12.2023 Kostenunterdeckungen aus den Wochenmarktgebühren  und den 
Luftrettungsdienstgebühren bilanziert. In den folgenden Tabellen ist jeweils der 
Bestand des Sonderpostens dargestellt sowie dessen Veränderungen aufgrund des 
festgestellten gebührenrechtlichen Jahresergebnisses und ggf. einer 
satzungsmäßigen Auflösung. 
Gebühren Wochenmärkte  
Stand 31.12.2022 21 T€ 
Auflösung  0 T€ 
Zuführung 0 T€ 
Unterdeckung aus Nachkalkulation 335 T€ 
Stand 31.12.2023 21 T€ 
Die Kostenunterdeckung bei den Wochenmärkten entstand durch weniger Tages-
platz- und Festplatzhändler aufgrund der Anhebung der Zulassungsanforderungen 
Ende 2022 sowie durch stetig steigende Kosten wie Reinigungsgebühren, Energie-
kosten und Kosten für mobile Toiletten. 
Luftrettungsdienstgebühren  
 Stand 31.12.2022 
 
522 T€ 
Auflösung  0 T€ 
Zuführung 0 T€ 
Unterdeckung aus Nachkalkulation 510 T€ 
Stand 31.12.2023 522 T€ 
Die Kostenunterdeckung im Bereich der Luftrettung resultiert aus gestiegenen Per-
sonal- und Betriebskosten. Insbesondere die ungewöhnlich hohen Tarifabschlüsse 
sowie die anhaltend hohe Inflationsrate führten zu entsprechenden ungeplanten 
Mehraufwendungen. 
57

Kostenunterdeckungen der gebührenrechnenden Einrichtungen ohne Bestand im 
Sonderposten für den Gebührenausgleich 
In den folgenden Tabellen sind die Unterdeckungen der kostenrechnenden Einrich-
tungen dargestellt, für die kein Sonderposten für den Gebührenausgleich durch vor-
herige Kostenüberdeckungen bilanziert ist. 
Bodenrettungsdienstgebühren  
 Unterdeckung aus Nachkalkulation 152 T€ 
Ursache für die Unterdeckung in 2023 sind gestiegene Personal- und Betriebskos-
ten. Insbesondere die ungewöhnlich hohen Tarifabschlüsse sowie die anhaltend 
hohe Inflationsrate führten zu entsprechenden ungeplanten Mehraufwendungen.  
Diese Kostensteigerungen konnten nicht vollständig durch die seit dem 22.12.2021 
geltenden höheren Gebührentarife gedeckt werden. 
Friedhofsgebühren  
Unterdeckung aus Nachkalkulation 5.587 T€ 
Die Kostenunterdeckung bei den Friedhofsgebühren resultiert zum allergrößten Teil 
aus den tariflichen Steigerungen bei den Personalkosten sowie aus dem gesunke-
nen Gebührenaufkommen im Bereich der Nutzungsrechte. 
Gebühren für die Unterbringung von  
Obdachlosigkeit bedrohter Personen  
Unterdeckung aus Nachkalkulation 6.244 T€ 
Die Kostenunterdeckung im Bereich der Unterbringung für von Obdachlosigkeit be-
drohten Personen resultiert  aus unvorhergesehenen Leerständen, die durch die 
hohe Fluktuation der von Obdachlosigkeit bedrohten Personen und regelmäßige 
Renovierungsarbeiten entstanden. 
Gebühren für die Unterbringung von geflüchte-
ten Personen  
Unterdeckung aus Nachkalkulation 42.515 T€ 
Die Kostenunterdeckung im Bereich der Unterbringung geflüchteter Personen re-
sultiert aus unvorhergesehenen Leerständen, die durch hohe Fluktuation der ge-
flüchteten Personen und regelmäßige Renovierungsarbeiten entstanden. 
Unterrichtsgebühren  
der Rheinischen Musikschule  
Unterdeckung aus Nachkalkulation 5.820 T€ 
Von der Erhebung einer kostendeckenden Gebühr w urde zur Vermeidung eines 
Rückganges der Schülerzahlen sowie aufgrund des hohen kulturpolitischen Interes-
ses der Einrichtung abgesehen. 
 
Bilanzposition 2.4 Sonstige Sonderposten 
Diese Bilanzposition stellt eine Sammelposition für die nicht anderen Positionen zu-
zuordnenden Förderungen dar.  
58

Unter dieser Position sind die bei den rechtlich unselbstständig en Stiftungen noch 
nicht eingesetzten Beträge für Instandhaltungsmaßnahmen sowie für den jeweiligen 
Stiftungszweck noch nicht zweckentsprechend verwendeten Erträge abgebildet.  
Darüber hinaus sind für rechtlich unselbstständig e Stiftungen, bei denen durch 
die/den Stifter *in Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung 
(Wille der/des Stifter*in) der Kommune  übertragen worden sind, Sonderposten in 
der kommunalen Bilanz zu bilden. Das zu erhaltende Stiftungsvermögen ergibt sich 
rechnerisch aus der Summe aller Aktiva abzüglich der anderen Passiva.  
 31.12.2023 31.12.2022 
Sonstige Sonderposten 106.007 T€ 106.392 T€ 
 
Bilanzposition 3. Rückstellungen 
Rückstellungen werden für alle Verpflichtungen gebildet, die zum Abschlussstichtag 
dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind. Die zukünftige 
Entstehung einer Verbindlichkeit sowie deren Inanspruchnahme müssen jedoch 
wahrscheinlich sein. Die Bildung von Rückstellungen erfolgt für Aufwendungen, de-
ren wirtschaftliche Verursachung vor dem Abschlussstichtag liegt . Aus §  88 GO 
ergibt sich zudem die Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für hinsichtlich 
des Zeitpunktes ihres Eintritts unbestimmte Aufwendungen. Die allgemeinen Vo-
raussetzungen sind in § 37 Abs. 5 S. 1 und S. 2 KomHVO genannt. 
Über die allgemeinen Voraussetzungen hinaus benennt § 37 KomHVO explizit die 
Bildung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, für die Rekultivierung und 
Nachsorge von Deponien, für die Sanierung von Altlasten auf Grundstücken, für die 
als unterlassen zu bewertende und hinreichend konkret beabsichtigte Nachholung 
von Instandhaltungsmaßnahmen bei Sachanlagen, für die erhöhte Heranziehung 
zu Umlagen sowie für nicht geringfügige drohende Verluste aus schwebenden Ge-
schäften und laufenden Verfahren. 
 
Bilanzposition 3.1 Pensionsrückstellungen 
Die Pensionsrückstellungen für alle aktiven Beamtinnen und Beamten sowie 
Versorgungsempfängerinnen und - empfänger wurden mit Hilfe der Haessler 
Software Version 6.0. 8.1 auf der Grundlage der Sterbetafel Heubeck RT  2018G 
ermittelt. Der Abzinsungszinsfuß beträgt gemäß der gesetzlichen Vorgabe 5%. Die 
vom Innenministerium erlassenen „Durchführungshinweise zur Bewertung von Pen-
sionsverpflichtungen“ vom 13.12.2021 (MBl. NRW. 20 21, S. 1106 ff.)  wurden bei 
der Ermittlung der Rückstellungswerte beachtet. 
 31.12.2023 31.12.2022 
Pensionsrückstellungen 2.731.222 T€ 2.629.492 T€
   
Berücksichtigt sind alle bekannten Fälle einschließlich der außerhalb der 
Kernverwaltung in den Beteiligungen und Sondervermögen eingesetzten 
Beamtinnen und Beamten, die der Dienstherrin Stadt Köln zugerechnet werden. Für 
die Abdeckung der Beihilfeansprüche im Versorgungsfall wird auf Basis der 
durchschnittlichen Relation von Versorgungs- und Beihilfeauszahlungen der Jahre 
2020-2022 ein Zuschlag von 27,69% angesetzt. 
59

Vom Gesamtbetrag entfallen 1.323.290 T€ auf die Aktiven und 1.407.932 T€ auf die 
Versorgungsempfängerinnen und - empfänger. Der Saldo der Veränderung en 
resultiert aus Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Beschäftigte in Höhe von 
123.102 T€, Zuführung zu Beihilferückstellungen für Versorgungs-empfänger*innen 
(ehemals tariflich Beschäftigte) in Höhe von 57.106 T€, Inanspruchnahmen in Höhe 
von 65.737 T€ sowie Umbuchungen in Höhe von -1 04.502 T€, die sich aufgrund 
des Wechsels von Aktiven in die Versorgung ergeben. Als Umbuchung ist zudem 
ein Betrag von - 12.742 T€ berücksichtigt, der wegen des Wechsels von aktiven 
Beamtinnen und Beamten zu anderen Dienstherren nun unter den sonstigen 
Rückstellungen ausgewiesen wird. 
 
Bilanzposition 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 
Unter die Rückstellungen für Deponien und Altlasten fallen die Rückstellung für die 
Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Vereinigte Ville sowie die Rückstellun-
gen für die Sanierung der Altlasten (einschließlich der Beseitigung von sonstigen 
Umweltschäden). Nach § 37 Abs. 3 KomHVO sind sie in Höhe der zu erwartenden 
Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierung und Nachsorge bzw. Sanierung 
anzusetzen. 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
 31.12.2023 31.12.2022 
Rückstellungen für Deponien 159.571 T€ 157.416 T€ 
Rückstellungen für Altlasten 61.767 T€ 57.779 T€ 
Summe 221.338 T€ 215.195 T€ 
 
Die Rückstellungen für Deponien beinhalten ausschließlich die für die Deponie 
Vereinigte Ville zu erwartenden Gesamtaufwendungen zum Zeitpunkt der 
Rekultivierung und Nachsorge der Deponie. Unter Berücksichtigung eines 
vorgesehenen längeren als bisher angenommenen Betriebes und einer 
Verlängerung der Zeiträume für die Rekultivierung und Nachsorge der Deponie 
Vereinigte Ville sind in 2023 Zuführungen in Höhe von 2.155 T€ erfolgt.
  
Die Rückstellungen für Altlasten beinhalten eine Vielzahl von Rückstellungen für die 
Sanierung und Beseitigung von Altlasten sowie von sonstigen Umweltschäden. 
Insgesamt sind für Altl asten im Jahr 2023 Zuführungen in Höhe von 6.568  T€, 
Auflösungen in Höhe von 1.481 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 1.100 T€ 
zu verzeichnen. Nennenswert ist die Zuführung in Höhe von 3.928 T€ für die 
Sanierung eines Grundwasserschadens am Methweg/Ostera ther Straße in Köln 
Ehrenfeld („Grube F“) im Bereich Umwelt und Verbraucherschutz. 
 
Bilanzposition 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 
Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung sind bei Erfüllung der  Vorausset-
zungen entsprechend § 37 Abs. 4 KomHVO bei Sachanlagen zu bilden. Gemäß 
§ 45 Abs. 2 Nr. 4 KomHVO sind im Anhang die Vermögensgegenstände des Anla-
gevermögens, für die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen gebildet 
worden sind, unter Angabe des Rückstellungsbetrages gesondert angegeben und  
erläutert. Diese Erläuterungen sind der Anlage „Instandhaltungsrückstellungen“ zu 
entnehmen. 
60

31.12.2023 31.12.2022 
Rückstellungen für unterlassene  
Instandhaltung 23.437 T€ 14.019 T€ 
 
Bilanzposition 3.4 Sonstige Rückstellungen 
Die Rückstellungen gemäß § 37 Abs. 5-7 KomHVO beinhalten im Einzelnen: 
 31.12.2023 31.12.2022 
Rückstellungen für nicht genomme-
nen Urlaub 92.272 T€ 90.201 T€ 
Rückstellungen für geleistete Über-
stunden 22.172 T€ 18.658 T€ 
Rückstellungen für die Inanspruch-
nahme von Altersteilzeit 11.892 T€ 10.606 T€ 
Rückstellungen für die Verpflichtung 
gegenüber anderen Dienstherren 91.236 T€ 87.166 T€ 
Rückstellung für Prozesskosten 467 T€ 889 T€ 
Rückstellung für ausstehende Rech-
nungen 41.744 T€ 42.138 T€ 
Rückstellung für drohende Verluste 114.396 T€ 92.623 T€ 
Rückstellungen für Leistungsorien-
tierte Bezahlung 20.350 T€ 20.000 T€ 
Andere sonstige Rückstellungen 709.290 T€ 770.732 T€ 
Summe 1.103.819 T€ 1.133.013 T€ 
 
Nachfolgend werden die wesentlichen Positionen und unterjährigen Veränderungen 
erläutert: 
Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 92.272 T€ 
Die Höhe der Rückstellung wird anhand des Tagesüberhangs am Bilanzstichtag 
ermittelt. Vom Gesamtbetrag entfallen 37.842 T€ auf die Beamtinnen und Beamten 
und 54.430 T€ auf die tariflich Beschäftigten. Die Bestandsänderung ergibt sich als 
Saldo aus Zuführungen in Höhe von 7.620 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 
5.549 T€. Zum Bilanzstichtag belaufen sich die bestehenden Urlaubsansprüche auf 
insgesamt 277.583 Tage; davon entfallen 91.956 Tage auf die verbeamteten und 
185.629 Tage auf die tariflich Beschäftigten.  
Rückstellungen für geleistete Überstunden 22.172 T€ 
Der Unterschiedsbetrag resultiert aus Zuführungen in Höhe von 5.744 T€ und 
Inanspruchnahmen in Höhe von 2.230 T€.  
Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 11.892 T€ 
Rückstellungen werden für alle Altersteilzeitfälle im Blockmodell ermittelt; mögliche 
Abfindungsbeträge sind pauschal als Zuschlag berücksichtigt. Vom Gesamtbetrag 
entfallen 5.611 T€ auf die verbeamteten und 6.281 T€ auf die tariflich Beschäftigten. 
Es haben sich Zuführungen in Höhe von 6.226 T€, und Inanspruchnahmen in Höhe 
von 3.970 T€ ergeben. 
61

Rückstellungen für die Verpflichtung ggü. anderen Dienstherren 91.236 T€ 
Die Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber anderen Dienstherren 
beinhalten die Erstattungsverpflichtungen in Folge eines Dienstherrenwechsels 
oder eines Wechsels in die Privatwirtschaft für die Dauer des anteiligen 
Beschäftigungsverhältnisses bei der Stadt Köln sowie sonstige Versorgungs aus-
gleichszahlungen. Es sind Inanspruchnahmen in Höhe von 8.767  T€ sowie 
Umbuchungen von Pensionsrückstellungen aufgrund von Fluktuationen in Höhe 
von 12.742 T€ zu verzeichnen. 
Rückstellungen für Prozesskosten  467 T€ 
Hinsichtlich der Risiken aus anhängigen Aktiv - und Passivklagen werden 
Rückstellungen gebildet, sofern ein negativer Prozessausgang mit einer 
Wahrscheinlichkeit von mehr als 50% zu erwarten ist. Einbezogen werden die im 
Unterliegensfall zu erwartenden Kosten (Anwalts -, Gerichts-, Gutachterkosten und 
ggf. zu zahlender Streitwert). Jeder einzelne Prozess ist, auch bezogen auf die 
unterjährigen Bewegungen, separat zu betrachten und zu berücksichtigen.
 
Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden 
Geschäften und laufenden Verfahren 114.396 T€ 
Die noch bestehende Rückstellung in Höhe von 9.902 T€ für ein Gewerbesteuer-
verfahren aus dem Jahresabschluss 2018 wurde in 2023 aufgelöst. Von der im Jah-
resabschluss 2020 gebildeten Rückstellung für Zinsänderungen wurden 26.891 T€ 
in Anspruch genommen. F ür noch offene Fälle sind zusätzliche Rückstellungen in 
Höhe von 29.029 T€ gebildet worden. Eine Inanspruchnahme in Höhe von 1.172 T€ 
betrifft die im Jahresabschluss 2022 gebildete Rückstellung für angefochtene Be-
scheide über den Gewerbesteuermessbetrag von 2010 bis 2019 einschließlich et-
waiger Verzinsungen gemäß § 233a AO.  Zudem erfolgte eine vollständige Inan-
spruchnahme in Höhe von 3.068°T€ der im Jahresabschluss 2022 gebildeten Rück-
stellung für einen angefochtenen Gewerbesteuerbescheid zu der Besteuerung einer 
Zweigniederlassung in Köln. 
Aufgrund des Wegzugs eines Unternehmens aus Köln Ende 2023 ist für die Rück-
zahlung von Gewerbesteuer -Vorauszahlungen zusätzlich eine Rückstellung in 
Höhe von 23.100 T€ angesetzt. Wegen Einsprüchen gegen Gewerbesteuermess-
bescheide von 2017-2020 ist eine Rückstellung in Höhe von 2.430 T€ gebildet. Zu-
dem ist für Fälle, bei denen die Gewerbesteuer auf mehrere Kommunen aufzuteilen 
ist, die Stadt Köln bisher jedoch die Gewerbesteuer in voller Höhe erhielt, eine Rück-
stellung in Höhe von 8.458 T€ gebildet.  
Zum 31.12.2023 ergibt sich im Bereich der Gewerbesteuer eine Rückstellung in 
Höhe von insgesamt 111.217 T€. 
Zum Jahresende 2023 betragen die Rückstellungen im Bereich der Vergnügungs-
steuer 1.250 T€. Rückstellungen im Bereich der Kulturförderabgabe bestehen zum 
31.12.2023 in Höhe von 1.473 T€.  
Rückstellungen für ausstehende Rechnungen  41.744 T€ 
Die Zuführung in Höhe von 10.951 T€ resultiert aus einer Vielzahl von ausstehen-
den Rechnungen zum Jahresende. Nennenswert sind die Rückstellungszuführun-
gen für ausstehende Rechnungen in folgenden Bereichen: 
- Wohnungswesen (4.125 T€) und 
- Umwelt- und Verbraucherschutz (1.363 T€).  
62

Insgesamt wurden Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 
1.940 T€ aufgelöst, weil der Grund für das Fortbestehen der Rückstellung en 
entfallen war. Ein solcher  Fall liegt in der Regel vor, wenn der Rechnungsbetrag 
niedriger als die dafür gebildete Rückstellung ist. 
Eine Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgte in Höhe von 9. 380 T€, 
hauptsächlich in folgenden Bereichen: 
- Wohnungswesen (4.510 T€) und 
- Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (1.040 T€). 
Rückstellungen für Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) 20.350 T€ 
Die Bewertung berücksichtigt neben den Aufwendungen für die leistungsorientier-
ten Bezahlungen auch die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversi-
cherung und Zusatzversorgungskasse. Vom Gesamtbetrag entfallen 4. 000 T€ auf 
die verbeamteten und 16.350 T€ auf die tariflich Beschäftigten. Es sind Rückstel-
lungszuführungen in Höhe von 20.350  T€, Inanspruchnahmen in Höhe von 
18.647 T€ und eine Auflösung in Höhe von 1.353 T€ zu verzeichnen.
 
Andere sonstige Rückstellungen 709.290 T€ 
Davon entfallen auf: 
- Rückstellungen in Folge des Einsturzes des 
Historischen Archivs 578.830 T€ 
 31.12.2023 31.12.2022 
Bau des Besichtigungsbauwerks 0 T€ 1.185 T€ 
Ausgleich der Kosten der KVB 28.071 T€ 30.489 T€ 
Wiedernutzbarmachung der Archivalien 550.760 T€ 553.896 T€ 
Summe 578.831 T€ 585.570 T€ 
 
Im Rahmen des Rechtsverfahrens zum Einsturz des Historischen Archivs 
war der Bau eines Besichtigungsbauwerkes erforderlich. Die Kosten für das 
Verfahren einschließlich des Besichtigungsbauwerks sind endabgerechnet. 
Im Jahr 2023 ist die Auflösung der Rückstellung in Höhe von 1.185 T€ erfolgt. 
Nach dem Abschluss der Vergleichsvereinbarung im gerichtlichen 
Beweisverfahren ist die S tadt Köln zum  Ausgleich weiterer  Kosten 
(vertraglich) verpflichtet, die der KVB im Zusammenhang mit dem Einsturz 
des Historischen Archivs entstehen  und nicht von Dritten übernommen 
werden. Im Jahr 2023 besteht in diesem Kontext lediglich die Rückstellung 
für die Baunebenkosten fort, die im Zusammenhang mit der Sanierung des 
Gleiswechselbauwerks stehen. Hierfür wurde die Rückstellung in Höhe von 
2.419 T€ in Anspruch genommen.
  
Die sich aus dem Archivgesetz des Landes NRW ergebende gesetzliche 
Verpflichtung zur sicheren Verwahrung von Archivgut sowie dem Schutz vor 
Beschädigung und Vernichtung besteht nicht nur für die Deposita, sondern 
auch für die eigenen Archivalien. D ie Rückstellung für die 
Wiedernutzbarmachung der Archivalien wurde in Höhe von 3.137 T€ in 
Anspruch genommen.  
  
63

- Rückstellungen für Schadenersatz und  
Versicherungsleistungen  2.320 T€ 
Das Leistungsspektrum der Eigenversicherung umfasst die Bereiche 
Allgemeine Haftpflicht, Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Vollversicherung. 
Hier erfolgt keine Leistungsabdeckung über eine externe Versicherung. In 
den Bereichen Allgemeine Haftpflicht und  Kfz-Haftpflicht werden 
Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Dritten erfasst, die nicht im 
Jahr der Schadensverursachung abgewickelt werden (wegen 
Verhandlungen mit der Versicherung des Geschädigten, ausstehendem 
Prozess o. ä.). Diese Verpflichtungen erstrecken sich auch auf lebenslange 
rentenähnliche Zahlungen an Geschädigte ( 1.444 T€). Für diese 
Verpflichtungen werden Barwerte analog den Pensionsrückstellungen 
berechnet. 
- Rückstellung für den voraussichtlich zu 
zahlenden Ergebnisausgleich an die Gebäudewirtschaft 0 T€ 
Der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln obliegt als eigenbetriebsähnliche 
Einrichtung die Deckung von immobilienwirtschaftlichen Dienstleistungs -
bedarfen (Vermietung und sonstige Dienstleistungen) der Fachdienststellen 
der Stadtverwaltung Köln. Im Rahmen des städtischen Finanz - und 
Abrechnungssystemes erfolgt ein Ergebnisausgleich zwischen der 
Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft am Ende des je weiligen 
Geschäftsjahres in den beiden Sparten Vermietung und Service. 
Für das voraussichtlich bei der  Gebäudewirtschaft zu erwartende 
Abrechnungsergebnis 2022 erfolgt e im Jahr 2022 die Bildung einer 
Rückstellung in Höhe der voraussichtlichen Zahlung der Kernverwaltung an 
die Gebäudewirtschaft von 7.300 T€. Im Jahr 2023 ist eine Inanspruchnahme 
in Höhe von 7.265 T€ zu verzeichnen, da das Abrechnungsergebnis 2022 im 
Jahr 2023 festgesetzt wurde und die Verpflichtung folglich unter 
Bilanzposition 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Jahr 
2023 darzustellen ist.  
- Rückstellung für Mehraufwendungen im Zusammenhang  
mit dem Clouth-Gelände 8.726 T€ 
Die Rückstellung für zu erwartende Mehraufwendungen in Zusammenhang 
mit dem Clouth -Gelände besteht fort.  Die Bestandsänderung zum Vorjahr 
ergibt sich aus einer Zuführung in Höhe von 1.260 T€ und ist aufgrund von 
erwarteten Mehraufwendungen infolge der Verschiebung des Projektendes 
nach 2026 erfolgt. 
- Rückstellung für die Begleichung des Kommunalen 
Finanzierungsanteils des JobCenters 1.500 T€ 
Die Rückstellung für den zu zahlenden städtischen Anteil an den Verwal-
tungskosten des JobCenters des Jahres 2022 in Höhe von 1.603 T€ wurde 
in Anspruch genommen. Für den städtischen Anteil der Verwaltungskosten 
des Jahres 2023 wurde eine Rückstellung in Höhe von 1.500 T€ gebildet. 
- Rückstellung für die Sanierung des Kalkbergs 3.928 T€ 
Um eine Gefährdung Dritter auszuschließen, sind Sanierungsmaßnahmen 
zur Verbesserung der Standsicherheit erforderlich.  
64

- Rückstellung für die Rückforderung aus der  
Schlüsselzuweisung 2022 0 T€ 
Nach dem Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein -
Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2022 
(GFG 2022) bestand  ein Rückforderung sanspruch seitens des Landes 
gegenüber der Stadt Köln für das Jahr 2022.  Die in 2022 gebildete 
Rückstellung wurde in voller Höhe ( 5.584 T€) in 2023 in Anspruch 
genommen. 
- Rückstellung im Bereich Unterhaltsvorschussgesetz 0 T€ 
Die in 2017 erfolgte Gesetzesänderung führte zu einer Erweiterung des 
Kreises der Anspruchsberechtigten und der Bezugsdauer. Für die aus den 
noch nicht bearbeiteten Anträgen bestehenden Verpflichtungen der Jahre 
2017 bis 2022 waren zum 31.12.2022 Rückstellungen in Höhe von 21.322 T€ 
bilanziert.
 Diese wurden in 2023 in voller Höhe in Anspruch genommen , da 
alle Anträge im Laufe des Jahres 2023 aufgearbeitet werden konnten. 
- Rückstellung für Zahlungsverpflichtungen aufgrund 
Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung  200 T€ 
Im Zeitraum  2018 bis einschließlich  2022 führte die Deutsche 
Rentenversicherung Bund bei der Stadt Köln eine Betriebsprüfung nach 
§ 28 p SGB IV durch. Für hieraus entstehende Nachzahlungsverpflichtungen 
wurde eine  entsprechende Rückstellung gebildet.  Die Bestandsänderung 
zum Vorjahr ergibt sich im Wesentlichen aus Auflösungen  in Höhe von 
1.156 T€. 
- Rückstellung für Zahlungsverpflichtungen aufgrund von 
Versorgungsausgleichsanforderungen der Deutschen 
Rentenversicherung 1.300 T€ 
Aus den Zahlungsverpflichtungen infolge von Anforderungsbescheiden der 
Deutschen Rentenversicherung zum Versorgungsausgleich wurde in 202 3 
eine Rückstellung in Höhe von 1.200 T€ vollständig in Anspruch genommen. 
Für zu erwartende Zahlungsverpflichtungen in 20 24 wurde in 2023 eine 
Rückstellung in Höhe von 1.300 T€ gebildet. 
- Rückstellung zum Ausgleich einer mietvertraglichen 
Verpflichtung 3.300 T€ 
Die Stadt Köln ist ihrer Verpflichtung als Mieterin zur Sanierung der 
Oberflächenbeschichtung des Parkhauses P1 (Lanxess Arena) nicht 
nachgekommen, sodass der Vermieter mit der Ersatzvornahme begonnen 
hat. Für die Verpflichtung der Stadt gegenüber dem Vermieter zum Ausgleich 
der entstandenen Aufwendungen wurde zum 31.12.2020 eine Rückstellung 
in Höhe von 1.000 T€ gebildet. Die Rückstellung besteht zum 31.12.2023 
fort. Eine Zuführung in 2023 in Höhe von 2.300 T€ ist aufgrund aktueller 
Kalkulationen erfolgt. 
  
65

- Rückstellungen für die erhöhte Heranziehung zu Umlagen 104.635 T€ 
 31.12.2023 31.12.2022 
Landschaftsumlage 2022/2023 0 T€ 66.272 T€ 
Landschaftsumlage 2023/2024 60.200 T€ 60.200 T€ 
Landschaftsumlage 2024/2025 44.435 T€ 0 T€ 
Summe 104.635 T€ 126.472 T€ 
 
Aufgrund von ungewöhnlich hohen Steuereinzahlungen des 
Haushaltsjahres, die in die Berechnungen der Umlagegrundlage nach dem 
jeweils geltenden Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes 
Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände 
einbezogen werden, können gemäß § 37 Abs. 5 S. 3 KomHVO 
Rückstellungen gebildet werden. Für hieraus zu erwartende 
Zahlungsverpflichtungen für die Landschaftsumlage erfolgte in 202 3 die 
Zuführung in Höhe von 44.435 T€. Die in 202 2 gebildete Rückstellung in 
Höhe von 60.200 T€ besteht fort.
 Die in 2021 gebildete Rückstellung in Höhe 
von 66.272 T€ wurde in 2023 vollständig in Anspruch genommen. 
 
Bilanzposition 4. Verbindlichkeiten 
Die Bilanzposition „Verbindlichkeiten“ beinhaltet alle am Bilanzstichtag dem 
Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden, konkreten Zahlungsver-
pflichtungen sowie die Höhe der zu erbringenden zweckentsprechenden Verwen-
dungen. 
Zu den Verbindlichkeiten zählen Verbindlichkeiten aus Kre diten für Investi tionen, 
aus Krediten zur Liquiditätssicherung, aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirt-
schaftlich gleichkommen, aus Lieferungen und Leistungen, aus Transferleistungen, 
sonstige Verbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen.  
Die Verbindlichkeiten sind im Einzelnen gemäß § 48 Abs. 1 KomHVO im Verbind-
lichkeitenspiegel ausgewiesen. In diesem werden ergänzend die Haftungsverhält -
nisse aus der Bestellung von Sicherheiten dargestellt; diese sind jedoch nicht in den 
Bilanzwerten enthalten, da daraus noch keine konkreten Verpflichtungen vorliegen.  
 
Bilanzposition 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 
Die Bestände sind mit ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag bilanziert. Soweit vari-
able Zinsen durch Derivate abgesichert sind, bilden die Derivate mit dem Kredit -
grundgeschäft eine bilanzielle Einheit.  
Die Kreditbestände verteilen sich wie folgt: 
 31.12.2023 31.12.2022 
4.2.1 von verbundenen Unternehmen 839 T€ 839 T€ 
4.2.4 vom öffentlichen Bereich 300.068 T€ 73 T€ 
4.2.5 vom privaten Kreditmarkt 1.683.798 T€ 1.301.216 T€ 
Summe 1.984.705 T€ 1.302.128 T€ 
 
66

Die Veränderungen resultieren im Wesentlichen aus planmäßigen Tilgungen ge-
genüber dem Kreditmarkt ( 157.869 T€) und Kreditneuaufnahmen vom Land Bre-
men (300.000 T€), Kreditinstituten (307.230 T€) und vom sonstigen ausländischen 
Bereich (233.221 T€). Darin enthalten sind Neuaufnahmen in Höhe von 533.221 T€ 
aus der Umstellung der Refinanzierung für die Kliniken. 
B
ilanzposition 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 
Unter dieser Position sind Verbindlichkeiten der Kommune aus der Kreditaufnahme 
zur Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsfähigkeit anzusetzen. 
31.12.2023 31.12.2022 
Verbindlichkeiten aus Krediten zur 
Liquiditätssicherung 910.516 T€ 1.151.877 T€ 
Davon Corona- und Ukrainekrieg 
bedingt 397.046 T€ 354.665 T€ 
Z
um 31.12.2023 bestanden noch vom privaten Kreditmarkt aufgenommene Kredite 
in Höhe von insgesamt 557.915 T€, vom öffentlichen Bereich aufgenommene Kre-
dite in Höhe von insgesamt 250.000 T€ und von verbundenen Unternehmen aufge-
nommene Kredite in Höhe von 102.601 T€ zur Deckung der kurzfristigen Liquidität, 
die vor dem Jahreswechsel nicht mehr abgelöst wurden. Insgesamt erfolgten Ein-
zahlungen aus aufgenommenen Liquiditätskrediten in Höhe von 9.172.571 T€ und 
Auszahlungen zur Tilgung von Liquiditätskrediten in Höhe von 9 .410.391 T€. Im 
Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ erfolgten Tilgungen in Höhe 
von 3.508 T€. Für das Programm „Gute Schule 2020“ sind noch Liquiditätskredite 
in Höhe von 52.136 T€ im Bestand enthalten. 
Der Anteil des Bestandes an Corona bedingten Liquiditätskrediten liegt um 
15.022 T€ niedriger als  d ie maximal zulässige Höhe entsprechend der  Bilanzie-
rungshilfe in Bilanzposition 0 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leis-
tungsfähigkeit.  
Der Veränderungsbetrag setzt sich wie folgt zusammen: 
Kreditbedarf für 
Zahlungswirksame Mehraufwendungen (nach Abzug zahlungs-
wirksamer Erträge) 36.431 T€ 
Mindereinzahlungen aus indirekten Ertragsausfällen (u. a. im 
Bereich der Einkommenssteuer und der Vergnügungssteuer) 5.950 T€ 
Summe Veränderung 42.381 T€ 
B
ilanzposition 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen 
wirtschaftlich gleichkommen 
Unter diese Bilanzposition fallen beispielsweise Verträge über die Durchführung  
städtebaulicher Maßnahmen, Leibrentenverträge, Leasing verträge sowie 
Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften. 
Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 
67

31.12.2023 31.12.2022 
Verträge über die Durchführung städtebaulicher 
Maßnahmen 226.821 T€ 223.910 T€ 
Leibrentenverträge 873 T€ 809 T€ 
Sonstiges 3 T€ 40 T€ 
Summe 227.697 T€ 224.759 T€ 
 
Eine Erhöhung des Bestandes an Verbindlichkeiten aus Verträgen über die Durch-
führung städtebaulicher Maßnahmen erfolgte im Bereich Stadtentwicklung in Bezug 
auf die städtebauliche Maßnahme „Deutzer Hafen“ um 2.911 T€ auf 226.821 T€. In 
gleicher Höhe ist  unter der Bilanzposition 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen 
und Forderungen aus Transferleistungen eine Forderung für diese städtebauliche 
Maßnahme bilanziert. 
 
Bilanzposition 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 
Hierunter werden die laufenden, kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen,  die 
gegenüber Dritten zum 31.12.2023 aus den bei der Stadt Köln eingegangenen Lie-
ferungen und Leistungen bestanden und in der Regel kurz nach dem Jahreswech-
sel durch Zahlung abgelöst werden.  
Die Bestände setzen sich insbesondere wie folgt zusammen: 
 31.12.2023 31.12.2022 
gegenüber verbundenen Unternehmen 9.862 T€ 4.783 T€ 
gegenüber Beteiligungen 82 T€ 203 T€ 
gegenüber Sondervermögen 15.073 T€ 18.940 T€ 
gegenüber öffentlichen Bereich 808 T€ 492 T€ 
gegenüber privaten Bereich 54.949 T€ 42.224 T€ 
gegenüber dem ausländischen Bereich 12 T€ 11 T€ 
Summe 80.786 T€ 66.653 T€ 
 
Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erhöhten sich per 
Saldo um 5.079 T€. Eine Erhöhung des Bestandes erfolgte vornehmlich im Bereich 
Verkehrsmanagement in Höhe von 6.650 T€. Verringerungen ergaben sich  
insbesondere im Bereich Umwelt- und Verbraucherschutz in Höhe von 1.366 T€.  
Eine Verringerung der Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen erfolgte ins-
besondere durch Ablösung der Verbindlichkeiten für den Ergebnisausgleich 2021 in 
Höhe von 13.611 T€ an die Gebäudewirtschaft. Eine Erhöhung erfolgte durch die 
Bildung der Verbindlichkeit aus der  Inanspruchnahme der Rückstellung unter der 
Bilanzposition 3.4 Sonstige Rückstellungen in Höhe von 7.265 T€ für den Ergebnis-
ausgleich 2022 an die Gebäudewirtschaft.  
Die Verbindlichkeiten gegenüber dem privaten Bereich erhöhten sich per Saldo um 
12.725 T€. Erhöhungen des Bestandes ergaben sich dabei insbesonder e in den 
Bereichen: 
- Berufsfeuerwehr Köln in Höhe von 2.184 T€, 
- Z entrale Dienste in Höhe von 1.618 T€, 
68

- Verkehrsmanagement in Höhe von 1.237 T€ sowie 
- Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in Höhe von 1.146 T€. 
 
Bilanzposition 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 
Diese Bilanzposition stellt die Verpflichtungen der Stadt Köln an Dritte dar, denen 
keine Gegenleistungen entgegenstehen. Hierunter fallen beispielsweise Sozial- und 
Jugendhilfeleistungen.  
Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen setzen sich im Wesentlichen zusam-
men aus: 
 31.12.2023 31.12.2022 
gegenüber verbundenen Unternehmen 999 T€ 1.580 T€ 
gegenüber Sondervermögen 2.065 T€ 1.040 T€ 
gegenüber öffentlichen Bereich 5.912 T€ 4.975 T€ 
gegenüber übrigen Bereich 2.477 T€ 2.289 T€ 
Summe 11.453 T€ 9.884 T€ 
 
Die Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber den Sondervermögen in Höhe von 
1.024 T€ erfolgte im Wesentlichen aufgrund der Bildun g einer Verbindlichkeit für 
den Ausgleich der Kosten in 2023 für die Interimsspielstätten während der 
Sanierung des Opernhauses (2.030 T€) an die Bühnen der Stadt Köln. In Höhe von 
1.040 T€ erfolgte eine Minderung der Verbindlichkeiten gegenüber 
Sondervermögen aufgrund der Auszahlung des Betriebskostenzuschusses an das 
Gürzenichorchester. 
Bilanzposition 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 
Unter dem Sammelposten „sonstige Verbindlichkeiten“ sind Verpflichtungen an 
Dritte berücksichtigt, die keiner der oben aufgeführten Verbindlichkeitenbilanz posi-
tionen zugeordnet werden können.  
Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus: 
 31.12.2023 31.12.2022 
Steuerverbindlichkeiten 27.529 T€ 29.611 T€ 
Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter,  
Organmitglieder, Gesellschafter  33.035 T€ 32.795 T€ 
andere sonstige Verbindlichkeiten 99.924 T€ 108.153 T€ 
Verbindlichkeiten aus fremden Finanzmitteln 6.846 T€ 7.915 T€ 
Summe 167.334 T€ 178.474 T€ 
 
Die Veränderung des Bestandes an Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 2.082 T€ 
resultiert im Wesentlichen aus der Verringerung abzu führender Lohn- und 
Kirchensteuer in Höhe von 4.424 T€ sowie aus der Erhöhung aufgrund der Schluss-
abrechnung 2023 zur Gewerbesteuerumlage von IT.NRW (2.387 T€).  
Der Bestand der anderen sonstigen Verbindlichkeiten hat sich um insgesamt 
8.229 T€ gemindert. Eine wesentliche Minderung in Höhe von 5.594 T€ entfällt 
69

dabei auf den Teilbestand aus Einzahlungen, die zum Jahresende nicht sachge-
recht zum Ausgleich von Forderungen zugeordnet werden können . Zudem haben 
sich Verbindlichkeiten aus Zinsen für Kredite um 3.805 T€ verringert.  
Bei den Verbindlichkeiten aus fremden Finanzmitteln handelt es sich im Wesentli-
chen um Drittmittelbestände auf Schulgi rokonten (4.758 T€), die nicht dem Aufga -
benbereich des Schulträgers zuzurechnen sind, sowie noch an die Abfallwirt-
schaftsbetriebe und die Stadtentwässerungsbetriebe weiterzuleitende Beträge aus 
der Fremdforderungsverwaltung im Bereich der Grundbesitzabgaben in Höhe von 
zusammen 1.425 T€.  
 
Bilanzposition 4.8 Erhaltene Anzahlungen 
Erhaltene Anzahlungen sind Vorauszahlungen von Dritten an die Stadt Köln, bei der 
die Leistungspflicht noch nicht erfüllt oder eine Maßnahme noch nicht durchgeführt 
wurde. Die Rückzahlungsverpflichtung bei erhaltenen Zuwendungen besteht ge-
genüber dem Zuwendungsgeber bis zur vollständigen zweckentsprechenden Ver-
wendung der erhaltenen Finanzmittel. 
Die erhaltenen Anzahlungen setzen sich zusammen aus: 
 31.12.2023 31.12.2022 
Erhaltene Anzahlungen  448.707 T€ 422.850 T€ 
Erhaltene Anzahlungen aus Nachlässen 4.967 T€ 5.041 T€ 
konsumtive Zuwendungen mit Rückzah-
lungsverpflichtung 116.309 T€ 80.550 T€ 
Summe 569.983 T€ 508.441 T€ 
 
In dieser Bilanzposition werden Beträge  für Investitionen (448.707 T€) abgebildet, 
davon sind als wesentlich zu benennen die Bildungspauschale (48.757 T€), die 
Archäologische Zone ( 28.156 T€) sowie Stellplatzablösemittel ( 17.969 T€). F ür 
ergebniswirksame Zwecke sind weitere Beträge enthalten (116.309 T€). Darüber 
hinaus sind Verbindlichkeiten aus noch nicht abschließend abgewickelten und ver-
wendeten Nachlässen (4.967 T€) enthalten.  
Bei den Zuwendungen für Investitionen ist ein Betrag in Höhe von 249.069  T€ 
bereits für Anlagen im Bau eingesetzt; da diese Anlagen jedoch noch ni cht 
betriebsbereit sind, wird auch der bereits verwendete Betrag noch unter den 
erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Grundsätzlich unterliegt dieser Teil der 
erhaltenen Anzahlungen jedoch keiner Rückzahlungsverpflichtung mehr. 
Bei der Zuordnung von Zuwendungen zu Anlagen im Bau sind bei Maßnahmen, 
denen die Mittel  der Investitionspauschale zugeordnet worden sind, im 
Wesentlichen folgende zu nennen: 
- Nord-Süd Stadtbahn (5.834 T€), 
- Generalsanierung Feuerwache 5 (3.621 T€), 
- Wohngebäude Lachemer Weg 21 (3.122 T€), 
- Abriss und Ersatzneubau Kragplatte Altstadtufer (2.376 T€), 
- Erweiterung Feuerwache 9 (2.118 €),  
- Neubau Feuerwehrgerätehaus Rodenkirchen (2.000 T€), 
70

- Wohngebäude Houdainer Straße 72 (1.927 T€), 
- Neubau Sportanlage Kapellenstraße (1.738 T€), 
- Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg, Kunstrasenplatz (1.713 T€), 
- Umgestaltung Weichselring (1.548 T€), 
- Neugestaltung Gürzenichstraße (1.527 T€), 
- Wohngebäude Deutzer Weg 1-3 (1.377 T€) und 
- Neubau Rettungswache Worringen (1.090 T€). 
Darüber hinaus sind folgende wesentliche Zugänge zu nennen:  
- ÖPNV-Pauschale (9.236 T€)  
- Sportpauschale (3.985 T€) und  
- Feuerschutzpauschale – Generalsanierung Feuerwache 5 (1.849 T€). 
Insgesamt wurden abgehende Umbuchungen i. H. v. 40.757 T€ zur Bilanzposition 
2.1 Sonderposten für Zuwendungen vorgenommen. Wesentlich sind hiervon: 
- Leystapelwerft (2.737 T€), 
- Wohncontainer Friedrichstraße 45 (2.680 T€), 
- Deutzer Ring (2.166 T€), 
- Wohngebäude Pater-Prinz-Weg 13-19 (2.041 T€, Investitionspauschale), 
- Vogelsanger Straße, (Innere Kanalstraße – Melatengürtel, 1.833 T€), 
- Wasserleitung Friedhof Nord (1.409 T€) und 
- Kurt-Hackenberg-Platz (1.316 T€). 
 
Ein Abgang betrifft die Sportpauschale, die in Höhe von 1.103 T€ in 2023 konsumtiv 
verwendet wurde.  
Eine Verwendung der ÖPNV -Pauschale ist in Höhe von 3.295 T€ zu verzeichnen 
(über den passiven Rechnungsabgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflich-
tung). 
Der Bestand an Zuwendungen für konsumtive Zwecke, die an eine 
zweckentsprechende Verwendung geknüpft sind,  setzt sich insbesondere 
zusammen aus solchen für: 
- Zwecke der Unterbringung und Betreuung von geflüchteten Personen (inklu-
sive Ukraine) aus Bundes- und Landesmitteln (39.285 T€), 
- Zwecke der Altenhilfe/-pflege (24.768 T€),  
- den Bereich Kinder, Jugend und Familie (9.057 T€),  
- den Bereich der Schulentwicklung ( 8.147 T€), davon in Höhe von 4.296 T€ 
für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“, für das Förderprogramm Digi-
talpakt NRW in Höhe von 1.653 T€, in Höhe von 1.603 T€ für das Förderpro-
gram „Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschüler“  sowie 
für das Förderprogramm Infrastrukturausbau Ganztag in Höhe von 1.055 T€, 
- den Bereich Soziales, Arbeit und Senioren in Höhe von 7.370 T€ für die 
Schwerbehindertenausgleichsabgabe und für den Stärkungspakt NRW, 
71

- Zwecke der Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) 
(4.078 T€) im Personalbereich, 
- für den Bereich Digitalisierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (DÖG) 
in Höhe von 3.856 T€, 
- den Bereich der Zentralen Ausländerbehörde (3.067 T€) 
- den Bereich Landschaftspflege und Grünflächen (2.666 T€) und 
- den Bereich Sport inklusive der konsumtiven Mittel aus der Sportpauschale 
(1.870 T€). 
 
Die Zugänge bei den konsumtiven Zuwendungen resultieren insbesondere aus den 
folgenden Bereichen: 
- Wohnungswesen zur Betreuung und Unterbringung geflüchteter Personen 
(inklusive Ukraine) von 39.285 T€, 
- Soziales, Arbeit und Senioren für den Stärkungspakt NRW in Höhe von 
11.506 T€, 
- Zentralen Ausländerbehörde in Höhe von 11.020 T€, 
- Schulentwicklung aus dem Förderprogramm Schulsozialarbeit in Höhe von 
5.292 T€, aus dem Förderprogramm Gute Schule in Höhe von 2.574 T€, 
aus dem Helferprogramm in Höhe von 1.574 T€ und aus dem Aktionspro-
gramm Integration in Höhe von 1.318 T€ und 
- Gesundheit für Zwecke der Digitalisierung des öffentlichen Gesundheits-
dienstes in Höhe von 3.890 T€. 
Abgänge von Zuwendungen mit Rückzahlungsverpflichtung in 20 23 resultieren 
daraus, dass sie ertragswirksam aufgelöst, unterjährig unmittelbar als Ertrag 
gebucht oder an den Zuwendungsgeber zurückgezahlt  wurden. Insbesondere 
handelt es sich um Mittel für: 
- Zwecke der Unterbringung zur Betreuung und Unterbringung geflüchteter 
Personen (inklusive Ukraine) (16.359 T€), 
- Zwecke der Zentralen Ausländerbehörde (9.821 T€), 
- Zwecke des Förderprogramms „Aufholen nach Corona“ (5.432 T€), 
- Zwecke des Stärkungspaktes NRW (4.136 T€), 
- Zwecke des Förderprogramms „DigitalPakt Schule NRW“ (3.118 T€),  
- Zwecke des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ (2.464 T€),  
- Zwecke der Schwerbehindertenausgleichsabgabe (2.340 T€), 
- Zwecke des Helferprogramms (1.574 T€) und 
- Zwecke des Aktionsprogramms Integration (1.239 T€). 
 
Bilanzposition 5. Passive Rechnungsabgrenzung  
Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) beinhalten Einzahlungen vor 
dem Bilanzstichtag 31.12.2023, die erst in den Folgejahren zu Erträgen werden 
(§ 43 Abs. 3 KomHVO).  
72

Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich zusammen aus: 
 31.12.2023 31.12.2022 
Passive Rechnungsabgrenzungsposten mit Ge-
genleistungsverpflichtung 496.577 T€ 457.586 T€ 
davon weitergeleitete Mittel an die Gebäude -
wirtschaft im Rahmen der Bildungspauschale 369.666 T€ 333.074 T€ 
davon Maßnahmen des Kinder-und Jugendbe-
reichs 28.516 T€ 29.316 T€ 
Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten 131.016 T€ 129.929 T€ 
Summe 627.593 T€ 587.515 T€ 
 
Nach § 44 Abs. 2 KomHVO werden korrespondierend mit den aktiven Rechnungs-
abgrenzungsposten bei erhaltenen Zuwendungen, deren Weiterleitung an Dritte mit 
einer mehrjährigen, zeitlich befristeten und einklagbaren Gegenleistungsverpflich-
tung verbunden wird, passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Die so bilan-
zierten Zuwendungen sind anteilig über die Dauer der Gegenleistungsverpflichtung 
analog der ertragswirksamen Auflösung bei Sonderposten ertragswirksam abzu-
bauen.  
Die Zugänge bzw. die ertragswirksamen Auflösungen bei den passiven Rechnungs-
abgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung resultieren insbesondere aus 
folgenden Sachverhalten: 
- I m Rahmen der Bildungspauschale wurden 43. 257 T€ verwendet. Die er-
tragswirksame Auflösung der bisher weitergeleiteten Mittel aus der Bildungs-
pauschale beträgt 6.665 T€.  
- F ür die Förderung aus Bundes - und Landesmitteln zum Ausbau eines 
Breitbandnetzes hat sich der Bestand um 9.278 T€ erhöht. 
- F ür Zuwendungen an die Stadt Köln für Maßnahmen des Kinder- und Jugend-
bereiches hat sich der Bestand um 5.417  T€ erhöht. Hiervon entfallen 
1.446 T€ auf die Förderung des Baus der Kindertagesstätte am Rather Maus-
pfad 53 zur Schaffung neuer U6-Plätze. Die restlichen Mittel entfallen auf die 
Förderung des Ausbaus der U3- und U6-Betreuungsplätze. Die ertragswirk-
same Auflösung für diesen Bereich beträgt 3.294 T€. 
- D ie ÖPNV-Pauschale wurde in Höhe von 3.295 T€ zweckentsprechend zur 
Finanzierung von öffentlichen Verkehrsmitteln eingesetzt. Die ertragswirksa-
men Auflösungen in diesem Zusammenhang betragen 8.604 T€. 
Bei den sonstigen passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich im 
Wesentlichen um folgende Sachverhalte: 
- Gebühren für die Nutzung und Pflege von Gräbern, die zu Beginn der Nutzung 
für den gesamten Zeitraum im Voraus gezahlt werden (117.801 T€),  
- Verbilligungsabschlag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für die er-
worbenen Liegenschaften Ikarosstraße  5, 10, 17, 27 und 29, Buschdorfer  
Straße 11, Elisabethstraße 3, 9, 11 und 13, Sportplatz straße 121, Magazin-
straße 109 sowie Speyererstraße 10 zur dauerhaften Unterbringung von Ge-
flüchteten und Asylsuchenden über 20 Jahre (5.169 T€), 
73

- Einzahlungen von Beiträgen für Beleuchtungsanlagen sowie „Freilegungen“,
d. h. Aufräumarbeiten als Vorbereitung für Straßenbaumaßnahmen in den
Jahren 2008 bis 202 3. Diese passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind
über die Dauer von 30 Jahren aufzulösen (3.913 T€),
- Eigenanteile der Baubeihilfe durch die Sportvereine zur Schaffung von
Anlagevermögen bei der Stadt Köln. Diese mindern die Mieten zur Nutzung
der Sportanlagen. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind jeweils
entsprechend der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstande s
ertragswirksam aufzulösen (1.998 T€),
- E inzahlungen von Personalaufwandserstattungen Dritter für Januarbezüge
2024 (1.009 T€).
2.3 Sonstige finanzielle nicht zu bilanzierende Verpflichtungen 
Bürgschaften 
Hierunter werden nachrichtlich Verpflichtungen aus der Gewährung von 
Bürgschaften ausgewiesen. Die Beträge entsprechen den Restschulden der 
Darlehen bzw. den Anteilen, wenn die Bürgschaft nicht zu 100% gewährt ist. Sofern 
Rückstellungen zu bilden waren, sind diese hier nicht enthalten. Zum 31.12.20 23 
waren Bürgschaften insgesamt in Höhe von 840.174 T€ für nachfolgende Bereiche 
gewährt:  
31.12.2023 31.12.2022 
Verkehrs- und Wirtschaftsförderung 400.107 T€ 427.805 T€ 
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften 349.303 T€ 356.119 T€ 
Sportstätten 70.752 T€ 75.294 T€ 
Versorgungsbetriebe 9.466 T€ 9.930 T€ 
Individualgewährleistungen 2.612 T€ 1.183 T€ 
Gesundheits- und Sozialwesen 1.393 T€ 1.621 T€ 
sonstige 6.540 T€ 9.811 T€ 
Summe 840.173 T€ 881.763 T€ 
Leasing 
Angaben zu Verpflichtungen aus Leasingverträgen nach § 45 Abs. 2 Ziffer 9 
KomHVO 
Zum 31.12.2023 bestanden folgende Verpflichtungen aus Leasingverträgen: 
Geleaste  
Gegenstände 
Laufzeit Jahresbetrag 
2024 
Betrag 
2025 ff. 
Kopierer/Drucker 
verschiedener 
Ausstattung 
01.04.2020 - 
31.03.2025 
302 T€ 75 T€ 
Hardware IT/TK-
Anlagen 
verschiedene Laufzei-
ten  
1,7 T€ 1,2 T€ 
Fahrzeuge verschiedene Laufzei-
ten 
152 T€ 71 T€ 
74

3. Ergebnisrechnung 
Es werden alle Ergebnisrechnungszeilen erläutert. Zusätzlich wird das Finanzer-
gebnis erläutert.  
Die wesentlichen Abweichungen gegenüber dem originären Ergebnisplan werden 
nachstehend – orientiert am Zeilenausweis der Ergebnisrechnung – erläutert. Er-
gänzende Detailerläuterungen können den Einzeldarstellungen der Teilergebnisse 
entnommen werden. Die Zeilen sind nach den Produktgruppen aufgegliedert. Dabei 
werden die sechs Produktgruppen mit den größten absoluten Plan-Ist- Abweichun-
gen dargestellt. Die sonstigen Produktgruppen werden in der Position „übrige Pro-
duktgruppen“ zusammengefasst. 
 
3.1 Erläuterung der ordentlichen Erträge 
Steuern und ähnliche Abgaben (Zeile 01) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2022 
Ist  
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2023 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 2.729.312 2.940.460 +211.148 +7,7% 2.675.309 +265.150 +9,9% 
0502 Kommunale 
Leistungen nach dem 
SGB II 
43.511 38.923 -4.588 -10,5% 57.000 -18.077 -31,7% 
sonstige Produktgrup-
pen 38 39 +1 +2,3% 39 -1 -1,7% 
Summe 2.772.861 2.979.422 +206.561 +7,4% 2.732.349 +247.073 +9,0% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
In dieser Zeile werden die Realsteuern, der Gemeindeanteil an Gemeinschaftssteu-
ern, sonstige Gemeindesteuern, z. B. Kulturförderabgabe, sonstige Vergnügungs-
steuern auf Geldspielautomaten, steuerähnliche Erträge und Ausgleichsleistungen 
ausgewiesen. 
 
1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 
In der Produktgruppe 1601 bei Amt 20 - Kämmerei sind Mehrerträge in Höhe von 
265,2 Mio. € entstanden. Die Mehrerträge ergeben sich im Wesentlichen aus Mehr-
erträgen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 213,4 Mio. €, bei dem Gemeindeanteil 
an der Einkommensteuer in Höhe von 26,9 Mio. €, bei den Kompensationszahlun-
gen Familienlastenausgleich in Höhe von 18,6 Mio. €, bei der Kulturförderabgabe in 
Höhe von 8,7 Mio. €, bei der Grundsteuer B in Höhe von 2,1 Mio. € sowie bei der 
Hundesteuer in Höhe von 1,0 Mio. €. Die Mehrerträge werden durch Minderträge 
bei der Vergnügungssteuer in Höhe von 4,6 Mio. € und beim Gemeindeanteil an der 
Umsatzsteuer in Höhe von 1,3 Mio. € gemindert. Die Mindererträge bei der Vergnü-
gungssteuer sind auf die Schließung mehrerer Betriebe in Folge der Corona- Pan-
demie zurückzuführen. Die Mindererträge beim Gemeindeanteil an der Umsatz-
steuer sind Ukraine-Krieg-bedingt entstanden. Im Vergleich zum Vorjahr ist insge-
samt eine Steigerung im Ergebnis um 211,1 Mio. € zu verzeichnen. Zurückzuführen 
ist dies vor allem auf die rund 99,3 Mio. € höheren Gewerbesteuererträge und den 
um 85,6 Mio. € höheren Ertrag aus dem Gemeindeanteil der Einkommensteuer. 
 
75

Die wesentlichen Steuerarten und Abgaben stellen sich in der Entwicklung wie folgt 
dar: 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist 
2022 
Ist 
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] -
 [1]
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3]
/ [1]
Plan 
2023 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] -
 [5]
Ver-
gleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5]
Gewerbesteuer 1.624.540 1.723.840 +99.300 +6,1% 1.510.483 +213.357 +14,1%
Gemeindeanteil an der 
Einkommensteuer  604.822 690.455 +85.633 +14.2% 663.562 +26.893 +4,1%
Grundsteuer 232.308 236.015 +3.708 +1,6% 233.938 +2.077 +0,9%
Gemeindeanteil an der 
Umsatzsteuer 174.366 176.409 +2.042 +1,2% 177.751 -1.343 +4,1%
sonstige Steuern und 
ähnliche Abgaben 136.824 152.702 +15.878 +11,6% 146.615 +6.087 +4,2%
Summe 2.772.861 2.979.422 +206.561 +7,4% 2.732.349 +247.073 +9,0%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
0502 Kommunale Leistungen nach dem SGB II 
In der Produktgruppe 0502 bei Amt 50 – Amt für Soziales, Arbeit und Senioren sind 
Mindererträge in Höhe von rund 18,1  Mio. € entstanden. Da der Anteil der Kosten 
der Unterkunft (KdU) in Köln an den KdU aller Kommunen in NRW 2022 von ca. 
10,0 % auf rund 8,5 % zurückging, fiel entsprechend der Entwicklung des Vorjahres 
die Zuweisung des Landes NRW aus erspartem Wohngeld zum Teilausgleich der 
Belastungen der Kommunen durch Leistungen nach dem SGB  II in 2023 geringer 
aus als erwartet. 
76

Zuwendungen und allg. Umlagen (Zeile 02) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. 
€) 
Ist 
2022 
Ist 
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] -
 [1]
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] /
 [1]
Plan 
2023 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] -
 [5]
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] /
 [5]
1004 Bereit-
stellung und 
Bewirtschaf-
tung von 
Wohnraum 
32.429 42.154 +9.725 +30,0 % 4.971 +37.182 +747,9 %
0603 Kinderta-
gesbetreuung 339.970 342.476 +2.506 +0,7 % 334.595 +7.880 +2,4 %
0104 IT- und 
Kommunikati-
onsdienste 
2.411 2.065 -346 -14,4 % 9.870 -7.805 -79,1 %
1601 Allge-
meine Finanz-
wirtschaft 
565.088 567.033 +1.945 +0,3 % 582.105 -15.072 -2,6 %
0503 Weitere 
soziale Pflicht-
leistungen 
66.264 13.570 -52.694 -79,5 % 34.427 -20.857 -60,6 %
0301 Schulträ-
geraufgaben 82.274 75.095 -7.179 -8,7 % 116.312 -41.217 -35,4 %
sonstige Pro-
duktgruppen 251.228 146.172 -105.056 -41,8 % 122.768 +23.404 +19,1 %
Summe 1.339.664 1.188.564 -151.100 -11,3 % 1.205.049 -16.485 -1,4 %
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
In dieser Zeile werden allgemeine Zuweisungen, z. B. vom Bundesverwaltungsamt 
oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Zuwendungen und Zuschüsse 
für laufende Zwecke, Schlüsselzuweisungen,  Erträge aus der Auflösung von Son-
derposten aus Zuwendungen sowie allgemeine Umlagen ausgewiesen. 
1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum 
Die Mehrerträge in der Produktgruppe 1004 bei Amt 56 – Amt für Wohnungswesen 
in Höhe von rund 37,2 Mio. € gegenüber der Planung resultieren überwiegend aus 
höheren Zuweisungen von Bund und Land. Darin enthalten sind Zuweisungen des 
Landes zur einmaligen Beteiligung an den Kosten der Kommunen für die Schaffung, 
Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete von 
rund 19,9 Mio. €, Zuweisungen des Bundes zur Beteiligung an den Kosten im Zu-
sammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen 
aus der Ukraine (3. Tranche) von rund 8,0 Mio. € und die Sonderförderung auf Basis 
eines Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 02.11.2022 von rund 
8,4 Mio. €. Ferner ergeben sich höhere Erträge aus der Auflösung von Sonderpos-
ten aus Finanzmitteln der Investitionspauschale in Höhe von rund 1,7 Mio. €. 
0603 Kindertagesbetreuung 
In der Produktgruppe 0603 bei Amt 51 – Amt für Kinder, Jugend und Familie sind 
Mehrerträge in Höhe von 7,9 Mio. € entstanden. Bei den Mehrerträgen handelt es 
sich im Wesentlichen um Zuschüsse, welche aufgrund kurzfristiger Entscheidungen 
des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nord-
rhein-Westfalen vor dem Hintergrund weitläufig gestiegener Energie- und Lebens-
haltungskosten gewährt wurden und demzufolge zeitlich nicht mehr in den Haus-
haltsplan 2023/2024 einfließen konnten. Dazu zählen die weitere Initialisierung der 
77

Billigkeitsleistungen aus dem sog. Alltagshelferprogramm in Kindertageseinrichtun-
gen, welche ursprünglich bis zum 31.07.2022 befristet waren und nunmehr als dau-
erhafter Zuschusstatbestand des Landes für die weiteren Jahre etabliert sind 
(9,4 Mio. €). Zusätzlich kam es zur Ausschüttung einer Energiekostenpauschale 
vom Land NRW (4,4 Mio. €), um den generell gestiegenen Betriebs- und Unterhal-
tungsaufwand in Kindertagesstätten und Tagespflege aufzufangen. Weiterhin wur-
den rund 2,2 Mio. € aus dem Stärkungspakt NRW dem Amt für Kinder, Jugend und 
Familie zugewiesen. Demgegenüber kam es zu Mindererträgen aufgrund von Kür-
zungen der laufenden Kindpauschalen (8,0 Mio. €), welche aus Einbehaltungen 
bzw. Verrechnungen von Endabrechnungen und Verwendungsnachweisprüfungen 
zurückliegender Kita- Jahre resultieren. Den Mehrerträgen stehen korrespondie-
rende Mehraufwendungen in den Zeilen 13 und 15 gegenüber. 
0104 IT- und Kommunikationsdienste 
Demgegenüber stehen 7,8  Mio. € Mindererträge beim Amt 12 – Amt für Informati-
onsverarbeitung in der Produktgruppe 0104. Diese Mindererträge sind auf das Pro-
jekt "Breitbandausbau" zurückzuführen. Dieses wurde im Haushaltsplan 2023/2024 
zunächst konsumtiv berücksichtigt. Unterjährig hat sich jedoch herausgestellt, dass 
es sich bei dem Projekt um eine investive Maßnahme handelt. Die erwarteten Bun-
des- und Landeszuschüsse werden daher in der investiven Finanzrechnung abge-
bildet. 
1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 
In der Produktgruppe 1601 bei Amt 20 – Kämmerei sind Mindererträge in Höhe von 
15,1 Mio. € entstanden. Diese resultieren in erster Linie aus den Schlüsselzuwei-
sungen, die rund 11,6 Mio. € geringer ausgefallen sind als geplant. Weiterhin wer-
den Erträge von rund 4,9 Mio. € bei der Investitionspauschale Altenhilfe erst in den 
nächsten Jahren zweckentsprechend verwendet. Demgegenüber stehen Mehrer-
träge von 2,5 Mio. €, die aus einer Verschiebung von Maßnahmen des Kommu-
nalinvestitionsförderungsprogramms von 2022 nach 2023 resultieren. 
0503 Weitere soziale Pflichtleistungen 
Die Produktgruppe 0503 weist bei Amt 50 – Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
einen Minderertrag von 20,9 Mio. € aus. Zurückzuführen ist dies auf die Erträge aus 
der Kostenpauschale nach §§ 4 ff. Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), welche ins-
gesamt schlechter ausfielen als erwartet. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, 
dass nur für rund 10,0 % aller Leistungsempfänger Kostenpauschalen nach § 
4 FlüAG abgerechnet werden konnten. Für Bestandsgeduldete und unerlaubt Ein-
gereiste, der überwiegende Anteil der Leistungsempfänger*innen in Köln, gewährt 
das Land keine Unterstützung. 
0301 Schulträgeraufgaben 
In der Produktgruppe 0301 sind bei Amt 40  – Amt für Schulentwicklung Minderer-
träge in Höhe von rund 41,2 Mio. € entstanden. Wie in den Vorjahren ist dies auf 
eine veränderte buchhalterische Abwicklung der Bildungspauschale des Landes 
NRW zurückzuführen. Abweichend von der Planung werden diese Finanzmittel in 
2023 erneut nicht zur teilweisen Refinanzierung der Schulm ieten in der Teilergeb-
nisrechnung, sondern zur Finanzierung investiver Schulneubauten und Schulerwei-
terungsbauten eingesetzt. Weitere Mindererträge in Höhe von rund 7,0 Mio. € sind 
78

hinsichtlich der Umsetzung des Förderprogramms „DigitalPakt Schulen“ zu ver-
zeichnen. Verzögerungen im Beschaffungsprozess haben, wie im Vorjahr, erneut 
zu einem verzögerten Abruf der Fördermittel geführt. 
G
leichwohl diese Ertragsreduzierungen vorliegen, konnten Mehrerträge u.a. auf-
grund der ungeplanten Landeszuweisung zum Ausgleich für die einmaligen Kosten 
für die Schaffung einer zusätzlichen Jahrgangsstufe in der Sek. I von Gymnasien 
(sog. Belastungsausgleich G9) in Höhe von rund 7,3 Mio. € erzielt werden. Zudem 
wurden auch in 2023 teilweise noch Mehrerträge in Höhe von rund 6, 7 Mio. € aus 
Corona-bedingten Landeszuweisungen generiert („Aktionsprogramm Aufholen 
nach Corona für Kinder und Jugendliche“, „Helferprogramm für die Ganztags - und 
Betreuungsangebote“, Zuweisungen für außerschulische Bildungsangebote). 
Ebenso haben Landesz uweisungen im Rahmen des „Aktionsprogramms Integra-
tion“ zu Mehrerträgen in Höhe von rund 1,2 Mio. € geführt. Das finanzielle Hilfspaket 
des Landes NRW dient der Unterstützung der Schulen bei der Aufnahme und In-
tegration von schutzsuchenden Kindern und Jugendlichen, insbesondere aus der 
Ukraine. Letztlich haben auch Mehrerträge aus der Landeszuweisung im Bereich 
des Offenen Ganztags in Höhe von rund 1,0 Mio. € dazu beigetragen, dass sich die 
Ertragsreduzierung in der Produktgruppe 0301 – Schulträgeraufgaben bei Amt 
40 – Amt für Schulentwicklung insgesamt reduziert.  
S
onstige Transfererträge (Zeile 03) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist 
2022 
Ist 
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] -
 [1]
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3]
/ [1]
Plan 
2023 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[2] -
 [5]
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] /
 [5]
Sonstige Transferer-
träge (Zeile 03) 96.532 85.471 +11.061 +11,5% 81.526 +3.945 +4,8%
Summe 96.532 85.471 +11.061 +11,5% 81.526 +3.945 +4,8%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
In dieser Zeile werden der Ersatz von sozialen Leistungen, Schuldendiensthilfen 
und andere sonstige Transfererträge, wie z. B. Erträge aus der Rückzahlung von 
durch die Stadt Köln ausgezahlten Zuwendungen, ausgewiesen. 
79

Öffentl.rechtl. Leistungsentgelte (Zeile 04) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist 
2022 
Ist 
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] -
 [1]
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] /
 [1]
Plan 
2023 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] -
 [5]
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] /
 [5]
0603 Kinder-
tagesbetreuung 58.410 58.520 +110 + 0,2% 74.736 -16.216 - 21,7%
1004 Bereitstellung 
und Bewirtschaftung 
von Wohnraum 
34.289 38.262 +3.972 + 11,6% 51.508 -13.246 - 25,7%
0212 Brand- u. 
Bevölkerungsschutz, 
Rettungsdienst 
98.737 110.533 +11.796 + 11,9% 99.084 +11.449 + 11,6%
1201 Straßen, Wege, 
Plätze 43.125 45.150 +2.024 + 4,7% 37.958 +7.192 + 18,9%
0204 Verkehrs- u. 
Kfz.-Wesen 13.473 14.413 +940 + 7,0% 16.422 -2.008 - 12,2%
1001 
Baugenehmigungen, 
Bauordnungs-
behörliche 
Maßnahmen 
16.888 16.264 -624 - 3,7% 14.719 +1.545 + 10,5%
übrige 
Produktgruppen 79.119 80.458 +1.339 +1,7% 80.821 -364 -0,5%
Summe 344.044 363.602 +19.558 + 5, 7% 375.250 -11.647 - 3,1%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
In dieser Zeile werden Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und ähnliche  
Entgelte, zweckgebundene Abgaben, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten 
für Beiträge sowie Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebühren-
ausgleich ausgewiesen. 
0603 Kindertagesbetreuung 
Ertragsseitig weist die Produktgruppe 0603 eine Verschlechterung in Höhe von 
16,2 Mio. € beim Amt 51 – Kinder, Jugend und Familie aus. Die Mindererträge er-
geben sich aus dem Umstand, dass sich die Einkommenssituation vieler Eltern nach 
der Corona-Krise nicht signifikant verbessert hat.  
Außerdem wurde den  Eltern für bestimmte Einkommensstufen ein beitragsfreier 
Monat zugebilligt. Die Kompensationserträge wurden aus dem Stärkungspakt NRW 
refinanziert (sh. Zeile 02). 
1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum 
Auf der Ertragsseite der Produktgruppe 1004 bei Amt 56 – Amt für Wohnungswesen 
ergeben sich Mindererträge in Höhe von rund 13,2 Mio. €. Trotz hoher Geflüchte-
tenzahlen waren weniger Geflüchtete in satzungsrelevanten Unterkünften der Stadt 
Köln untergebracht als bei der Planung angenommen. Daraus resultieren geringere 
Benutzungsgebühren. 
0212 Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst 
Ursächlich für das positive Ergebnis in der Produktgruppe 0212 beim Amt 37 – Be-
rufsfeuerwehr Köln ist vor allem die vom Rat am 08.12.2022 beschlossene Ände-
rung der Rettungsdienstsatzung mit einem höheren Gebührentarif für den Transport 
in einem Rettungsdienstwagen. 
80

1201 Straßen, Wege, Plätze 
In der Produktgruppe 1201 sind Mehrerträge bei Amt 64 – Amt für Verkehrsma-
nagement in Höhe von 7,2 Mio. € entstanden. Die erzielten Mehrerträge resultieren 
insbesondere aus gegenüber der Planung deutlich gesteigerten Parkgebühren im 
öffentlichen Straßenland. Zum Zeitpunkt der Planung war die weitere pandemiebe-
dingte Entwicklung noch nicht absehbar, so dass die entsprechenden Ansätze sehr 
konservativ berechnet wurden. Darüber hinaus ergeben sich Verbesserungen bei 
den Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren. 
 
0204 Verkehrs- u. Kfz.-Wesen 
Des Weiteren sind in der Produktgruppe 0204 Mindererträge bei Amt 34 – Bürger-
dienste in Höhe von rund 2,0 Mio. € angefallen. Aufgrund der allgemein bestehen-
den Konjunkturkrise konnten die insgesamt zu erwartenden Verwaltungsgebühren 
für Zulassungsangelegenheiten, Maßnahmen zur Erhaltung von Halterpflichten so-
wie straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen nicht erzielt werden. 
 
1001 Baugenehmigungen, Bauordnungsbehörliche Maßnahmen 
Bei Amt 63  – Bauaufsichtsamt sind Mehrerträge bei den Verwaltungsgebühren in 
Höhe von 1,5  Mio. € in der Produktgruppe 1001 angefallen. Die Entgelte hängen 
von der Anzahl und dem Inhalt der Bauanträge ab. Sie sind nicht genau planbar. 
 
Privatrechtl. Leistungsentgelte (Zeile 05) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2022 
Ist  
20223 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2023 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
Privatrechtl. Leis-
tungsentgelte (Zeile 
05) 
87.661 92.496 -4.836 -5,5% 96.033 -3.537 -3,7% 
Summe 87.661 92.496 -4.836 -5,5% 96.033 -3.537 -3,7% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
In dieser Zeile werden Erträge aus Verkäufen von beweglichen Sachen, die nicht 
als Anlagevermögen erfasst waren, sowie Mieten ausgewiesen. 
 
  
81

Kostenerstattungen und Umlagen (Zeile 06) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2022 
Ist  
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2023 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
0502 Kommunale Leistungen 
nach dem SGB II 265.535 289.257 +23.723 +8,9% 352.652 -63.395 -18,0% 
0501 Leistungen nach dem  
SGB XII 223.151 250.962 +27.811 +12,5% 219.531 +31.431 +14,3% 
1004 Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von 
Wohnraum 
16.920 37.517 +20.598 +121,7% 21.531 +15.986 +74,2% 
0508 Leistungen für Bildung 
und Teilhabe 33.361 42.448 +9.087 +27,2% 37.532 +4.916 +13,1% 
0503 Weitere soziale 
Pflichtleistungen 28.157 28.545 +388 +1,4% 24.521 +4.024 +16,4% 
0108 Zentrale 
Liegenschaftsangelegenheite
n 
38 4.023 +3.986 +10621,4% 13 +4.010 +30538,9% 
übrige Produktgruppen 62.920 64.006 +1.087 +1,7% 56.307 +7.699 +13,7% 
Summe 630.081 716.760 +86.679 +13,8% 712.087 +4.672 +0,7% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
Inhalt dieser Position sind aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen sowie Kos-
tenerstattungen und -umlagen, z. B. vom Bund für die Kosten der Unterkunft nach 
SGB II. 
 
0502 Kommunale Leistungen nach dem SGB II 
In der Produktgruppe 0502 sind bei Amt 50 – Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
Mindererträge in Höhe von 63,4 Mio. € entstanden. Aufgrund einer günstigeren Fall-
zahlentwicklung als erwartet fielen die Kosten der Unterkunft und Heizung geringer 
aus (s. a. Zeile 16). Damit reduzierten sich auch die Erträge aus der Kostenbeteili-
gung des Bundes. Die Erträge aus der Erstattung von Personalkosten für städtische 
Beschäftigte des Jobcenters überstiegen hingegen den Ansatz aufgrund der hohen 
Tarifabschlüsse. 
 
0501 Leistungen nach dem SGB XII 
Ebenfalls entstanden Mehrerträge in Höhe von 31,4 Mio. € in der Produktgruppe 
0501 bei Amt 50 – Amt für Soziales, Arbeit und Senioren. Die Regelsätze für Leis-
tungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII wurden zum 01.01.2023 mit Einführung 
des Bürgergeldes mit rund 10 % außerordentlich deutlich erhöht. Außerdem stieg 
die Zahl der Leistungsberechtigten infolge des Zustroms von Geflüchteten aus der 
Ukraine stärker an, als bei der Planaufstellung absehbar war. Die hierdurch (4.Ka-
pitel SGB XII) entstandenen Mehraufwendungen für Grundsicherung (siehe Zeile 
15) wurden durch den Bund vollständig erstattet, so dass entsprechende Mehrer-
träge entstanden sind. 
 
1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum 
Die Produktgruppe 1004 weist Mehrerträge bei Amt 56 – Amt für Wohnungswesen 
in Höhe von rund 16,0 Mio. € aus. Aufgrund hoher Geflüchtetenzahlen mussten 
2023 in Köln zeitnah viele Hotelzimmer angemietet werden. Dabei ging die Stadt 
82

bei den Unterbringungskosten vielfach in Vorleistung. Die Mehrerträge resultieren 
aus noch offenen Rückforderungen gegenüber dem Jobcenter für die von der Stadt 
vorgeleisteten Hotelrechnungen zur Unterbringung Geflüchteter. 
0508 Leistungen für Bildung und Teilhabe 
Des Weiteren sind Mehrerträge in der Produktgruppe 0508 bei Amt 50 – Amt für 
Soziales, Arbeit und Senioren in Höhe von rund 4,9 Mio. € angefallen. Diese resul-
tieren aus einer höheren Bundeserstattung zum Ausgleich der Bildung und Teilhabe 
(BuT)-Aufwendungen für Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Die Erstattung des 
Bundes zur Beteiligung an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II beinhaltet 
einen bestimmten Anteil zum Ausgleich der BuT-Aufwendungen. Nach Planaufstel-
lung erhöhte sich der Erstattungsanteil des Bundes von 5,6 % auf 7,6 % der Kosten 
der Unterkunft. Demgegenüber steht eine Reduzierung des für die Stadt Köln gel-
tenden kommunalspezifischen Anteils von 10,7% auf 9,4%. 
0503 Weitere soziale Pflichtleistungen 
In der Produktgruppe 0503 sind bei Amt 50 – Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
Mehrerträge von rund 4,0 Mio. € angefallen. Die Aufwendungen für Leistungen 
nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) fielen höher als geplant aus. Dadurch 
stiegen auch die anteiligen Erstattungsleistungen des Landes (s. a. Zeile 15). 
0108 Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten 
In der Produktgruppe 0108 sind bei Amt 23  – Amt für Liegenschaften, Vermessun-
gen und Kataster Mehrerträge in Höhe von 4,0 Mio. € entstanden. In 2023 wurden 
die Kosten für die gesetzlichen Sozialversicherungen erstattet. Zusätzlich hat die 
Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB) für die Kanalanschließung des Bau-
gebietes Widdersdorf Süd eine freiwillige Abschlagszahlung geleistet. Diese Erstat-
tungen wurden nicht geplant.  
S
onstige ordentliche Erträge (Zeile 07) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist 
2022 
Ist 
2023 
Ver-
gleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1]
Ver-
gleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1]
Plan 
2023 
Ver-
gleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5]
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6]
/ [5]
1601 Allgemeine 
Finanzwirtschaft 41.692 110.358 +68.666 +164,7% 30.200 +80.158 +265,4%
0901 Stadtplanung 134 4.932 +4.798 +3586,8% 30 +4.902 +16340,2
%
1202 Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV 38.827 15.550 -23.278 -60,0% 11.255 +4.295 +38,2%
1201 Straßen, Wege, Plätze 5.105 7.008 +1.903 +37,3% 3.551 +3.457 +97,3%
0103 Personal- und 
Organisationsmanagement 10.146 12.387 +2.241 + 22,1% 8.899 +3.489 + 39,2%
0108 Zentrale 
Liegenschaftsangelegenheiten 8.396 4.405 -3.991 - 47,5%
1.132 +3.274 +289,3%
übrige Produktgruppen 184.052 171.872 -12.180 -6,6% 153.327 +18.545 +12,1%
Summe 288.352 326.513 +38.161 +13,2% 208.393 +118.120 +56,7%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
83

In dieser Zeile werden unter anderem Konzessionsabgaben, Erstattungen von 
Steuern, Bußgelder, z. B. im Bereich fließender und ruhender Verkehr, Erträge aus 
der Auflösung von sonstigen Sonderposten, Erträge aus Schadenersatzforderun-
gen, Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen, Erträge aus Zu-
schreibungen, z. B. auf restaurierte Archivalien sowie Erträge aus der Auflösung 
oder Herabsetzung von Rückstellungen, ausgewiesen. 
1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 
In der Produktgruppe 1601 bei Amt 20 – Kämmerei sind Mehrerträge in Höhe von 
80,2 Mio. € entstanden. Vor allem durch die zügige Aufarbeitung der Zinsbescheide 
der Gewerbesteuer nach dem Urteil des BVerfG vom 23.08.2021 entstehen Mehr-
erträge von rund 59,8 Mio. €. Weiterhin sind durch die Herabsetzung bzw. Auflö-
sung von Rückstellungen Mehrerträge von 11,7  Mio. € und durch die Auflösung 
bzw. Herabsetzung von Wertberichtungen auf Forderungen Mehrerträge von 
8,6 Mio. € festzustellen. 
0901 Stadtplanung 
In der Produktgruppe 0901 bei Amt 61 – Stadtplanungsamt sind Mehrerträge in 
Höhe von 4,9 Mio. € angefallen. Die Arbeitsgemeinschaft Nord-Süd-Stadtbahn Köln 
Los Süd (ARGE Los -Süd) erstattete diesen Betrag aufgrund von ersparten Pla-
nungs- und Baukosten für den Kultur - und Gedenkraum K3 (Vorlagen- Nummer 
1357/2023). 
1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 
Die Mehrerträge in Höhe von rund 4,3  Mio. € in der Produktgruppe 1202 sind bei 
Amt 69 – Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau zu verorten. Sie sind zurück-
zuführen auf die ertragswirksame Auflösung von Rückstellungen, Verbindlichkeiten 
und passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von rund 3,9 Mio. € sowie die 
Nachaktivierung im Vorjahr erbrachter Eigenleistungen in Bezug auf inves tive Teil-
maßnahmen in Höhe von rund 0,4 Mio. €. 
1201 Straßen, Wege, Plätze 
Im Wesentlichen resultieren die Mehrerträge in Höhe von rund 3,5 Mio. € in der Pro-
duktgruppe 1201 bei Amt 66 – Amt für Straßen und Radwegebau aus zwei Entwick-
lungen: Erträge aus Nachaktivierung im Rahmen von zu aktivierenden Eigenleistun-
gen führen zu einer Verbesserung in Höhe von rd. 1,7  Mio. €. Darüber hinaus 
kommt es in einer Höhe von rund 1,8 Mio. € zu Verbesserungen im Zusammenhang 
mit der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen und Wertberichtigungen auf 
Forderungen. Diverse weitere nicht zahlungswirksame Erträge tragen ebenfalls 
zum positiven Ergebnis bei. 
0103 Personal- und Organisationsmanagement 
Die Mehrerträge in der Produktgruppe 0103 bei Amt 11 – Personal- und Verwal-
tungsmanagement resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellun-
gen sowie der ertragswirksamen Vereinnahmungen des Jahresüberschusses der 
Beihilfekasse zum Jahresabschluss 2021. Dem gegenüber stehen Mindererträge 
beim Deutschlandticket. 
0108 Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten 
In der Produktgruppe 0108 sind bei Amt 23  – Amt für Liegenschaften, Vermessun-
gen und Kataster Mehrerträge in Höhe von 3,3 Mio. € entstanden. Diese resultieren 
84

im Wesentlichen aus der Entschädigung für die Bereitstellung  eines Grundstücks 
als externe Ausgleichsfläche. Diese Entschädigung wird zum Ausgleich für die 
Wertminderung des Grundstücks geleistet. 
 
Die Erträge aus Zuschreibungen in Höhe von 1.565 T € betreffen in 2023 folgende 
Bilanzpositionen:  
 
Bilanzposition Bezeichnung  Werte in T€ 
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen * 1.548 
1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen * 17 
 Summe * 
 1.565 
* Unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Vorschriften des ersten Gesetzes zur Weiterentwicklung des NKF wer-
den ab 01.01.2013 Wertveränderungen von Finanzanlagen mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. 
 
Aktivierte Eigenleistungen (Zeile 08) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2022 
Ist  
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2023 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
Aktivierte Eigenleis-
tungen (Zeile 08) 8 3.193 -3.185 -41431,5% 0 +3.193  
Summe 8 3.192 -3.185 -41431,5% 0 +3.192  
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
In Zeile 8 werden Erträge aus aktivierten Eigenleistungen abgebildet. Diesen stehen 
Aufwendungen (z. B. Personalaufwand) gegenüber, die zur Erstellung von 
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens eingesetzt wurden. 
Einzubeziehen sind Aufwendungen, die Herstellungskosten darstellen (z. B. 
Materialaufwand und Personalaufwand für selbst erstellte Gebäude oder 
Maschinen). Die Abweichung innerhalb dieser Zeile ist im Kontext des 
Gesamthaushalts der Stadt Köln als geringfügig zu bewerten. 
 
Bestandsveränderungen (Zeile 09) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2022 
Ist  
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2023 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
Bestandsveränderun-
gen (Zeile 09) 1.812 1.712 +100 + 5,5% 1.600 +112 + 7,0% 
Summe 1.812 1.712 +100 + 5,5% 1.600 +112 + 7,0% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
In dieser Zeile werden Bestandsveränderungen, also Erhöhungen bzw. 
Verminderungen des Bestands an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen im 
Vergleich zum Vorjahr, ausgewiesen. Die Abweichung innerhalb dieser Zeile ist im 
Kontext des Haushalts der Stadt Köln als geringfügig zu bewerten. 
85

3.2 Erläuterung der ordentlichen Aufwendungen  
Personalaufwendungen (Zeile 11)  
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist 
2022 
Ist 
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] -
 [2]
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3]
/ [1]
Plan 
2023 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] -
 [2]
Ver-
gleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5]
Personal- 
aufwendungen 
(Zeile 11) 
1.275.364 1.279.403 -4.039 -0,3% 1.284.024 +4.621 +0,4%
Summe 1.275.364 1.279.403 -4.039 -0,3% 1.284.024 +4.621 +0,4%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
D
ie Personalaufwendungen umfassen neben den laufenden Aufwendungen für die 
Beamt*innen und die tariflich Beschäftigten auch die Aufwendungen für sonstige 
Beschäftigte wie Honorarkräfte, Auszubildende und Praktikant*innen sowie die Auf-
wendungen für Rückstellungen im Bereich des aktiven Personals. 
B
ei den Personalaufwendungen ergeben sich gegenüber der Planung mit Min-
deraufwendungen in Höhe von 4,6 Mio. € nur marginale Abweichungen.  
D
ie Abweichungen resultieren größtenteils aus Mehraufwendungen, die hauptsäch-
lich auf unzureichend berücksichtigte Tarif- und Besoldungssteigerungen zurückzu-
führen sind. Diese Mehraufwendungen belaufen sich auf einen Betrag von 
7,9 Mio. €. 
D
em gegenüber stehen Minderaufwendungen in Höhe von 9,4 Mio. € bei den Per-
sonalrückstellungen. Diese begründen sich im Wesentlichen darin, dass für das 
Haushaltsjahr 2023 keine Besoldungsanpassung beschlossen wurde. 
V
ersorgungsaufwendungen (Zeile 12) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist 
2022 
Ist 
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] -
 [2]
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3]
/ [1]
Plan 
2023 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] -
 [2]
Ver-
gleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5]
Versorgungs- 
aufwendungen 
(Zeile 12) 
98.643 119.035 -20.392 -20,7% 57.027 -62.008 -108,7%
Summe 98.643 119.035 -20.392 -20,7% 57.027 -62.008 -108,7%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
D
ie Versorgungsaufwendungen beinhalten ausschließlich die Belastungen, die 
nicht durch die Inanspruchnahme der für diesen Zweck gebildeten Rückstellungen 
abgedeckt werden können. Die gegenüber dem Plan und Ist ausgewiesenen Mehr-
aufwendungen in Höhe von 62,0  Mio. € resultieren insbesondere aus der Anpas-
sung der Rückstellung für ehemaliges Personal. 
86

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2022 
Ist  
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2023 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1601 Allgemeine 
Finanzwirtschaft  14   0 + 14 +100,0% 20.125 +20.125 +100,0% 
0104 IT- und 
Kommunikationsdienste 8.551 9.681 -1.129 - 13,2% 29.421 +19.740 + 67,1% 
0902 Stadtentwicklung 1.521 1.356 +165 +10,9% 7.772 +6.416 +82,6% 
1202 Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV 26.407 27.104 -696 -  2,6% 33.845 +6.741 + 19,9% 
0301 
Schulträgeraufgaben 190.150 194.875 -4.724 -  2,5% 186.268 -8.607 -  4,6% 
1004 Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von 
Wohnraum 
83.057 92.262 -9.205 - 11,1% 83.967 -8.295 -  9,9% 
übrige Produktgruppen 400.255 422.899 -22.645 -5,7% 421.018 -1.881 -0,4% 
Summe 709.929 748.179 -38,250 - 5,4% 782.419 +34.240 + 4,4% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
Inhalt dieser Position sind im Wesentlichen die Unterhaltung und Bewirtschaftung 
der Grundstücke und baulichen Anlagen, z. B. Unterhaltung von Schulgebäuden 
sowie Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen, z. B. Realisierung von 
Projekten. 
 
1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 
In der Produktgruppe 1601 beim Amt 20 – Kämmerei ergeben sich Minderaufwen-
dungen in Höhe von rund 20,1 Mio. €. Diese sind auf die Risikovorsorge Energie in 
Höhe von 20,1 Mio. € zurückzuführen, die im Zuge der Unsicherheiten des Ukraine-
Krieges vorsorglich eingeplant aber nicht benötigt wurde, da sich die Energiekosten 
in 2023 stabilisiert haben. 
 
0104 IT- und Kommunikationsdienste 
Die Minderaufwendungen in der Produktgruppe 0104 bei Amt 12 – Amt für 
Informationsverarbeitung in Höhe von 19,7 Mio. € gegenüber der Planung 
resultieren u.a. aus dem Projekt "Breitbandausbau". Dieses wurde im Haushaltsplan 
2023/2024 zunächst konsumtiv berücksichtigt. Unterjährig hat sich jedoch 
herausgestellt, dass es sich bei dem Projekt um eine investive Maßnahme handelt. 
Die Auszahlungen für das Projekt werden daher in der investiven Finanzrechnung 
abgebildet. Des Weiteren ergaben sich Verzögerungen bei den Beauftragungen in 
Zusammenhang mit dem Kompetenzcenter SAP sowie dem Projekt S/4 HANA. 
 
0902 Stadtentwicklung 
In der Produktgruppe 0902 sind Minderaufwendungen bei Amt 15 – Amt für Stadt-
entwicklung und Statistik in Höhe von rund 6,4 Mio. € entstanden. Ursächlich für die 
Ergebnisverbesserung ist im Wesentlichen die Aufgabe der Einzelmaßnahmen 
"Kulturbunker Mülheim" und "Bürgerhaus MüZe" aus dem Stadtentwicklungspro-
gramm "Starke Veedel - Starkes Köln" in Höhe von insgesamt rund 5,1 Mio. €. Dar-
über hinaus wurde das Städtebauförderungsbudget in Höhe von 0,5 Mio. € nicht in 
87

Anspruch genommen. Diverse Aufträge, wie beispielsweise im Zusammenhang mit 
der Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes konnten zu günstigeren Kon-
ditionen vergeben werden. Die Auftragsvergabe der Maßnahme "Weststadt" hat 
sich nach 2024 verschoben. 
1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 
Die Minderaufwendungen in Höhe von rund 6,7 Mio. € in der Produktgruppe 1202 
sind bei Amt 69 – Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau entstanden und liegen 
in Verzögerungen bei der Realisierung diverser Sanierungsmaßnahmen im 
Stadtbahnbereich, insbesondere im Rahmen des Projektes Kommunale Schiene, 
begründet. 
0301 Schulträgeraufgaben 
In der Produktgruppe 0301 begründen sich bei Amt 40  – Amt für Schulentwicklung 
die Mehraufwendungen im Wesentlichen durch die Umsetzung diverser 
ungeplanter bzw. nicht in dem Maße geplanter Förderprogramme. Insbesondere 
das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ sowie 
das „Aktionsprogramm Integration“ haben, wie auch die aufgrund des stetigen 
Ausbaus der schulischen Infrastruktur bedingten Supportkosten, zu Mehrbedarfen 
bei den Aufwendungen für sonstigen Dienstleistungen in Höhe von rund 4,8  Mio. € 
geführt. Weiterhin hat, neben einer generell gestiegenen Förderung des Offenen 
Ganztags, auch die Umsetzung des „Helferprogramms für die Ganztags - und 
Betreuungsangebote“ bzw. die Zuweisungen für außerschulische 
Bildungsangebote zu verstärkten Mehrbedarfen in Höhe von rund 5,5 Mio. € bei den 
Schülerbetreuungsmaßnahmen geführt. Auch die allgemeine Kostensteigerung 
sowie steigende Schülerzahlen begründen steigende Bedarfe in Höhe von rund 
5,1 Mio. € bei den konsumtiven Lehr- und Unterrichtsmitteln.  
Teilweise kompensiert werden konnten diese Verschlechterungen in der 
Produktgruppe 0301 bei Amt 40 – Amt für Schulentwicklung u.a. durch 
Einsparungen bei den Wartungsaufwendungen für Luftreinigungsanlagen in den 
Kölner Schulen in Höhe von rund 1,5 Mio. €, der Unterhaltung von Betriebs - und 
Geschäftsausstattung in Höhe von rund 3,4 Mio. € sowie den 
Planungsaufwendungen für Schulneubauten (siehe auch Zeile 6, 
Kostenerstattungen und Kostenumlagen) in Höhe von rund 1,0 Mio. €. 
1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum 
In der Produktgruppe 1004 sind Mehraufwendungen bei Amt 56 – Amt für 
Wohnungswesen in Höhe von rund 8,3  Mio. € entstanden. Auf der Basis der 
Vorlage 1050/2023 hat der Rat den Bedarf von bis zu 15.200 Unterbringungsplätzen 
für Geflüchtete bis zum 31.03.2024 festgestellt und die Verwaltung mit der 
Umsetzung aller zur Schaffung dieser Aufnahmekapazitäten und deren Betrieb 
erforderlichen Maßnahmen beauftragt. Grundlage der Haushaltsplanung 2023/2024 
bildeten angenommene Geflüchtetenzahlen von 7.000 geflüchteten Person en 
zuzüglich 5.800 geflüchteten Personen aus der Ukraine. Infolge der gestiegenen 
Unterbringungsbedarfe entstanden Mehraufwendungen insbesondere bei den 
Zuwendungen für freie Träger für die Unterhaltung von weiteren Unterbringungs -
möglichkeiten, durch erhöhten Verbrauch von Energie und Wasser sowie 
gestiegenen Energiepreisen und im Zusammenhang mit der Planung neuer 
Unterkünfte und der vorgeschalteten Herrichtung geeigneter Grundstücke. 
88

Bilanzielle Abschreibungen (Zeile 14) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist 
2022 
Ist 
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] -
 [2]
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] /
 [1]
Plan 
2023 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] -
 [2]
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6]
/ [5]
0212 Brand- u. Bevölkerungs-
schutz, Rettungsdienst 9.762 15.109 -5.347 -54,8% 9.878 -5.231 -53,0%
0502 Kommunale Leistungen 
nach dem SGB II 677 3.949 -3.272 -483,0% 648 -3.302 -509,8%
1201 Straßen, Wege, Plätze 42.323 44.176 -1.853 -4,4% 41.065 -3.111 -7,6%
0108 Zentrale Liegenschafts-
angelegenheiten 6.770 6.122 +648 +9,6% 3.814 -2.308 -60,5%
1004 Bereitstellung und Be-
wirtschaftung von Wohnraum 12.290 13.868 -1.578 -12,8% 12.354 -1.513 -12,2%
0603 Kindertagesbetreuung 4.263 4.123 +139 +3,3% 6.346 +2.222 +35,0%
sonstige Produktgruppen 109.807 112.623 -2.816 -2,6% 107.167 -5.455 -5,1%
Summe 185.892 199.971 -14.079 -7,6% 181.272 -18.699 -10,3%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
I
n dieser Zeile werden planmäßige Abschreibungen, Forderungsverluste und au-
ßerplanmäßige Abschreibungen ausgewiesen. 
0212 Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst 
Neben höheren Aufwendungen für Abschreibungen für eine Leitstellensoftware und 
eine IT-Plattform ist die Buchung von periodenfremden Aufwendungen für Forde-
rungsverluste aus dem Jahr 2020 vor allem ursächlich für die Ergebnisverschlech-
terung in der Produktgruppe 0212 beim Amt 37 – Berufsfeuerwehr Köln. 
0502 Kommunale Leistungen nach dem SGB II 
In der Produktgruppe 0502 sind bei Amt 50 – Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 
Mehraufwendungen in Höhe von 3,3 Mio. € entstanden. Der Bestand an Forderun-
gen des Jobcenters gegenüber Dritten im Zusammenhang mit kommunal finanzier-
ten Transferleistungen stieg deutlich an. Da nicht alle Forderungen realisiert werden 
können, entstanden im Gegenzug auch höhere Forderungsverluste. 
1201 Straßen, Wege, Plätze 
Die Produktgruppe 1201 weist Mehraufwendungen bei Amt 64 – Amt für Verkehrs-
management sowie bei Amt 66 – Amt für Straßen und Radwegebau in Höhe von 
saldiert rund 3,1 Mio. € aus. Insbesondere im Rahmen der Rückstandssachbear-
beitung wurden unterjährig diverse Anlagegüter im Bereich des Infrastrukturvermö-
gens nachträglich aktiviert. Die erhöhten Abschreibungen waren zum Zeitpunkt der 
Planung noch nicht absehbar. 
0108 Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten 
In der Produktgruppe 0108 sind bei Amt 23  – Amt für Liegenschaften, Vermessun-
gen und Kataster Mehraufwendungen in Höhe von 2,3 Mio. € entstanden. Die Ab-
weichungen resultieren im Wesentlichen aus den außerplanmäßigen Abschreibun-
gen. 
89

1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum 
Die Produktgruppe 1004 bei Amt 56 – Amt für Wohnungswesen weist Mehraufwen-
dungen in Höhe von rund 1,5 Mio. € aus. Ursächlich für die Ergebnisverschlechte-
rung sind höhere Forderungsverluste. Infolge der Corona- Pandemie kam es unter 
anderem aufgrund der Einschränkung von Hausbesuchen zu Verzögerungen bei 
der Vollstreckung. Die aus der Ukraine geflüchteten Personen waren teilweise nur 
kurzzeitig in städtischen Unterkünften untergebracht. Zum Zeitpunkt der Erstellung 
der Gebührenbescheide, war eine Vielzahl der Personen bereits in ihr Heimatland 
zurück- oder weitergereist, weshalb nicht realisierbare Forderungen ausgebucht 
werden mussten. 
 
0603 Kindertagesbetreuung 
In der Produktgruppe 0603 sind bei Amt 51 – Amt für Kinder, Jugend und Familie 
Minderaufwendungen in Höhe von 2,2 Mio. € entstanden. Die Forderungsverluste 
aus den Vorjahren im Bereich der Elternbeiträge fielen um 1,6 Mio. € geringer als 
geplant aus. 
Da die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten für Kindertagesstätten nicht umge-
setzt wurde, sind dafür geplante bilanzielle Abschreibungen in Höhe von 0,3 Mio. € 
nicht angefallen. 
 
Information zu Außerplanmäßigen Abschreibungen 
Außerplanmäßige Abschreibungen sind nach §  36 Abs. 6 Satz 3 KomHVO zu er-
läutern. Innerhalb der Bilanzpositionen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte und 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens re-
sultieren solche Abschreibungen auch aus Nutzungsänderungen von Flurstücken 
in Nutzungsarten mit einem niedrigeren Bodenrichtwert. Diese werden unter den 
jeweiligen Bilanzpositionen einzeln erläutert, sofern es sich um wesentliche Wert-
veränderungen handelt. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 71 Wertveränderungen in 
Höhe von 3,3 Mio. € vorgenommen. Diese verteilen sich auf folgende Bilanzpositi-
onen: 
 
Bilanzposition Werte in T€ Anzahl 
1.2.1.1 Grünflächen 1.178 5 
1.2.1.2 Ackerland  35 1 
1.2.1.3 Wald, Forsten 0 1 
1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 192 11 
1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 538 41 
1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen * 42 2 
1.3.2 Beteiligungen * 1.303 10 
 Summe 3.288 71 
* Unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Vorschriften des ersten Gesetzes zur Weiterentwicklung des NKF werden 
ab 01.01.2013 Wertveränderungen von Finanzanlagen mit der allgemeinen Rücklage verrechnet.  
 
Innerhalb der zu 1.2.1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte gehörenden 
Bilanzpositionen 1.2.1.1 bis 1.2.1.4 und 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastruktur-
vermögens wurden im Jahr 2023 bei 59 Grundstücken Wertveränderungen im Um-
90

fang von insgesamt 1,9 Mio. € aufgrund einer Nutzungsänderung in eine Nutzungs-
art mit einem geringwertigeren Bodenrichtwert vorgenommen. Damit resultieren alle 
außerplanmäßigen Abschreibungen dieser Bilanzpositionen aus dem genannten In-
halt. Die Einzelwerte der 59 vorgenannten Wertminderungen liegen unter der Wert-
grenze von 1,0 Mio. € und werden daher nicht einzeln erläutert. Die außerplanmä-
ßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen werden unter der jeweiligen Bilanzposi-
tion 1.3.1 und 1.3.2 im Anhang erläutert. 
 
Transferaufwendungen (Zeile 15) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2022 
Ist  
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2023 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
0701 
Gesundheitsdienste 29.262 99.126 -69.864 -238,8% 33.061 -66.065 -199,8% 
1601 Allgemeine 
Finanzwirtschaft 606.486 575.036 +31.449 +  5,2% 519.935 -55.101 - 10,6% 
0606 Hilfe für junge 
Menschen und ihre 
Familien 
254.898 291.012 -36.113 - 14,2% 243.296 -47.716 - 19,6% 
0501 Leistungen 
nach dem  SGB XII 387.885 431.658 -43.773 - 11,3% 411.931 -19.728 -  4,8% 
1202 Brücken, 
Tunnel, Stadtbahn, 
ÖPNV 
134.902 34.687 +100.214 + 74,3% 20.537 -14.150 - 68,9% 
0503 Weitere soziale 
Pflichtleistungen 110.452 109.229 +1.223 +  1,1% 122.781 +13.552 + 11,0% 
übrige 
Produktgruppen 719.663 755.057 -35.393 -4,9% 745.817 -9.239 -1,2% 
Summe 2.243.552 2.295.808 +52.256 - 2,3% 2.097.361 -198.447 -  9,5% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
In dieser Zeile werden im Wesentlichen Sozialtransferaufwendungen, z. B. 
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Zuwendungen für laufende 
Zwecke wie Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten freier Träger, 
allgemeine Umlagen, Steuerbeteiligungen, z. B. Gewerbesteuerumlage und 
allgemeine Zuweisungen, ausgewiesen. 
 
0701 Gesundheitsdienste 
Insgesamt ergibt sich in der Produktgruppe 0701 eine Ergebnisverschlechterung 
von rund 66,1 Mio. €. Ursächlich hierfür ist vor allem ein bei der Stab-
stelle II/2 – Stabstelle für Beteiligungssteuerung und öffentliches Finanz - und Un-
ternehmensrecht vom Rat beschlossener außerplanmäßiger Betriebskostenzu-
schuss für die Kliniken in Höhe von 67,2 Mio. € (Vorlage 3368/2023). Zudem erge-
ben sich weitere Verschlechterungen von rund 1,8 Mio. € beim Amt 20 – Kämmerei 
durch eine höhere zu leistende Krankenhausumlage als geplant. Dem gegenüber 
stehen Ergebnisverbesserungen bei den Transferaufwendungen beim Amt 53 – Ge-
sundheitsamt in Höhe von rund 2,9 Mio. €. Im Gegensatz zur Planung konnten ei-
nige Drogenkonsumräume in 2023 nicht in Betrieb genommen werden, da keine 
geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung standen bzw. Umbauarbeiten nicht recht-
zeitig abgeschlossen werden konnten. Auch die Hilfen nach dem Gesetz über Hilfen 
und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) sind geringer aus-
gefallen als geplant. 
91

1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 
In der Produktgruppe 1601 sind beim Amt 20 – Kämmerei Mehraufwendungen in 
Höhe von 55,1 Mio. € entstanden. Bei der Landschaftsumlage sind um 45,9  Mio. € 
höhere Aufwendungen als geplant zu verzeichnen. Diese resultieren zum Großteil 
aus der Buchung einer Rückstellung für diese Umlage, die gemäß § 88 GO NRW 
i.V.m. § 37 Abs. 5 Satz 3 KomHVO NRW gebildet werden kann. Im Haushaltsjahr 
2023 sind ungewöhnlich hohe Steuereinzahlungen zu verzeichnen, welche eine 
entsprechend höhere Heranziehung zur Landschaftsumlage in künftigen Jahren 
nach sich ziehen. Die Gewerbesteuerumlage fällt aufgrund höherer Gewerbesteu-
ererträge im Vergleich zum Planansatz in 2023 um 14,4 Mio. € höher aus. Weiterhin 
wurden die Mittel des Strukturförderfonds in Höhe von 5,0 Mio. € bedarfsorientiert 
und haushaltsneutral in die sachlich zuständigen Produktgruppen umgeschichtet. 
Im Vergleich zum Vorjahr sind die Aufwendungen insgesamt um 31,5 Mio. € gerin-
ger. Die Abweichung ergibt sich vor allem durch die rund 38,3 Mio. € niedrigere 
Landschaftsumlage. Demgegenüber stehen 6,8 Mio. € höhere Aufwendungen im 
Vergleich zum Vorjahr bei der Gewerbesteuerumlage. 
 
0606 Hilfe für junge Menschen und ihre Familien 
Die Produktgruppe 0606 beim Amt 51 – Amt für Kinder, Jugend und Familie weist 
Mehraufwendungen in Höhe von 47,7 Mio. € aus. Diese sind im Bereich der Hilfen 
zur Erziehung durch Kostensteigerungen vor allem bei den Inobhutnahmen, den 
Heimerziehungen und den Vollzeitpflegen Minderjähriger entstanden. Diese wiede-
rum resultieren aus überproportionalen Kostensteigerungen bei einigen Angeboten 
u.a. bedingt durch Tarifkostensteigerung und Inflation, einer deutlichen Zunahme 
von Security-Einsätzen und der Notwendigkeit auf teure Zwischenlösungen (wegen 
verzögerter Verfügbarkeit von Inobhutnahmeangeboten) zurückzugreifen. 
 
0501 Leistungen nach dem SGB XII 
Ebenfalls entstanden Mehraufwendungen in Höhe von 19,7 Mio. € in der Produkt-
gruppe 0501 bei Amt 50 – Amt für Soziales, Arbeit und Senioren. Durch die Anhe-
bung der Regelsätze bei Leistungen nach dem 3. und 4. Ka pitel des SGB XII ent-
standen Mehraufwendungen von über 30 Mio. €. Dem stehen Minderaufwendungen 
bei der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege von mehr als 10 Mio. € gegen-
über. 
 
1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 
Die Mehraufwendungen in der Produk tgruppe 1202 sind im Wesentlichen bei Amt 
68 – Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung zu verorten. Sie resultieren in Höhe 
von rund 13,6 Mio. € aus an die KVB AG weiter zu leitenden Erstattungen der Ver-
kehrsunternehmen verschiedener Umlandgemeinden aufgrund der Ausweitung des 
Leistungsumfanges der KVB für die Durchführung interlokaler Verkehre, die in die-
sem Umfang nicht geplant waren. Weitere Mehraufwendungen von rund 0,5 Mio. € 
sind bei Amt 69 – Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau für den Schulden-
dienst der Nord-Süd-Stadtbahn angefallen. 
 
0503 Weitere soziale Pflichtleistungen 
In der Produktgruppe 0503 bei Amt 50  – Amt für Soziales, Arbeit und Senioren er-
geben sich Minderaufwendungen von rund 13,6  Mio. €. Für laufende Leistungen 
nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) wurden Rückstellungen aus Vorjahren 
in Höhe von 21,3 Mio. € in Anspruch genommen. Dadurch reduzierte sich trotz stei-
gender Leistungen das Jahresergebnis bei den Aufwendungen. 
92

Sonstige ordentl. Aufwendungen (Zeile 16) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2022 
Ist  
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2023 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
0502 Kommunale 
Leistungen nach dem 
SGB II 
382.598 409.079 -26.481 - 6,9% 530.336 +121.258 + 22,9% 
1004 Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von 
Wohnraum 
80.675 84.756 -4.081 -  5,1% 62.525 -22.231 - 35,6% 
1601 Allgemeine 
Finanzwirtschaft 36.034 40.784 -4.750 - 13,2% 23.188 -17.596 - 75,9% 
0301 
Schulträgeraufgaben 226.513 262.947 -36.434 - 16,1% 248.556 -14.391 -  5,8% 
0603 
Kindertagesbetreuung 39.875 45.049 -5.174 - 13,0% 38.636 -6.413 - 16,6% 
0508 Leistungen für 
Bildung und Teilhabe 22.405 28.782 -6.377 - 28,5% 23.513 -5.269 - 22,4% 
übrige Produktgruppen 262.815 264.413 -1.598 -0,6% 271.551 +7.138 +2,6% 
Summe 1.050.915 1.135.809 -84.894 - 8,1% 1.198.304 +62.495 + 5,2% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
Inhalte dieser Position sind im Wesentlichen Aufwendungen für die Kosten der Un-
terkunft nach SGB II, Mieten, Pachten, Erbbauzinsen sowie weitere sonstige Auf-
wendungen. 
 
0502 Kommunale Leistungen nach dem SGB II 
Die Minderaufwendungen in Höhe von 121,3 Mio. € in der Produktgruppe 0502 bei 
Amt 50 – Amt für Soziales, Arbeit und Senioren sind zum überwiegenden Teil auf 
geringer ausfallende Energiekosten zurückzuführen. Diese fielen aufgrund der 
staatlichen Preisbremse im Energiesektor nicht so hoch aus wie erwartet. Zudem 
fielen nur für einen Teil der Geflüchteten aus der Ukraine tatsächlich Kosten der 
Unterkunft und Heizung an. 
 
1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum 
In der Produktgruppe 1004 sind Mehraufwendungen bei Amt 56 – Amt für Woh-
nungswesen in Höhe von rund 22,2 Mio. € entstanden. Im Rahmen der Aufnahme, 
Unterbringung und Betreuung von geflüchteten Personen mussten in 2023 analog 
zum Vorjahr zeitnah erhebliche Unterbringungskapazitäten geschaffen werden. In  
diesem Zusammenhang wurden unter anderem die Anmietung der Messehallen der 
Koelnmesse GmbH sowie der Parkplatzfläche am Südstadion inklusive Container-
anlage in Köln- Zollstock verlängert. Weiterhin wurden kostenintensive Beherber-
gungsplätze und große Zimmerkontingente fest angemietet beziehungsweise be-
stehende auslaufende Verträge verlängert und alte Gebäude reaktiviert und für die 
Unterbringung geflüchteter Personen ertüchtigt. Damit gehen ebenso Mehraufwen-
dungen durch erhöhten Materialbedarf und Ausstattung einher. Zudem entstanden 
höhere Aufwendungen für notwendige Instandsetzungen durch Vandalismus in den 
Objekten. 
 
  
93

1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 
Die Mehraufwendungen von insgesamt 17,6 Mio. € in der Produktgruppe 1601 bei 
Amt 20 - Kämmerei resultieren im Wesentlichen aus nicht planbaren Einzel - und 
Pauschalwertberichtigungen. 
 
0301 Schulträgeraufgaben 
In der Produktgruppe 0301 begründen sich die Mehraufwendungen bei Amt 
40 – Amt für Schulentwicklung im Wesentlichen durch Mehrbedarfe bei den Mieten 
inkl. Nebenkosten für Schulgebäude. Die Erhöhung der Flächenverrechnungspreise 
zum 01.01.2023 führte zu einer erhöhten Kaltmiete. Ferner wurden nach Durchfüh-
rung der Verwendungsnachweise rückerstattete Fördermittel von Trägern des Offe-
nen Ganztags an das Land NRW zurückgezahlt.  
 
0603 Kindertagesbetreuung 
Die Mehraufwendungen in der Produktgruppe 0603 bei Amt 51 – Amt für Kinder, 
Jugend und Familie in Höhe von 6,4 Mio. € resultieren aus einem erhöhten Mietauf-
wand für von der Stadt Köln angemietete Kindertagesstätten aufgrund des höheren 
Flächenverrechnungspreises (3,5 Mio. €) sowie aus außergewöhnlich hohen Rück-
zahlungen konsumtiver Zuwendungen aus Vorjahren an das Land (rund 3,2 Mio. €). 
 
0508 Leistungen für Bildung und Teilhabe 
Weiterhin sind Mehraufwendungen in Höhe von rund 5,3  Mio. € in der Produkt-
gruppe 0508 bei Amt 50 – Amt für Soziales, Arbeit und Senioren zur Finanzierung 
von Bildungs- und Teilhabeleistungen an Leistungsberechtigte nach dem SGB II 
entstanden. Ursächlich für die Ergebnisverschlechterung ist insbesondere ein hö-
herer Lernförderbedarf zur Beseitigung von Lernschwächen nach Ende der Corona-
Pandemie. Darüber hinaus resultieren Mehraufwendungen aus inflationsbedingten 
Preissteigerungen bei der Schul - und Kindergartenspeisung und zuneh menden 
Leistungsbeteiligungen für Ausflüge und Klassenfahrten. Ebenso führte der starke 
Zuzug von Geflüchteten aus der Ukraine zu einer Ergebnisverschlechterung bei al-
len Leistungsarten.  
94

3.3 Erläuterung des Finanzergebnisses  
Finanzerträge (Zeile 19) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2022 
Ist  
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2023 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 7.155 25.271 +18.116 +253,2% 12.773 +12.498 +97,9% 
1101 Ver- und Ent-
sorgung 30.403 30.975 +572 +1,9% 21.863 +9.112 +41,7% 
1003 Wohnraumför-
derung, Wohnungser-
haltung und -pflege, 
Hilfen für Wohnungs-
suchende 
10.143 12.573 +2.430 +24,0% 8.787 +3.786 +43,1% 
sonstige Produkt-
gruppen 25.886 45.275 +19.389 +74,9% 42.498 +2.777 +6,5% 
Summe 73.588 114.095 +40.507 +55,0% 85.921 +28.174 +32,8% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
In dieser Zeile werden im Wesentlichen Erträge aus Gewinnanteilen aus Beteiligun-
gen, verbundenen Unternehmen, Sondervermögen und Ausleihungen, sonstige Fi-
nanzerträge und Zinserträge abgebildet. 
 
1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 
In der Produktgruppe 1601 bei Amt 20 – Kämmerei ergeben sich Mehrerträge in 
Höhe von insgesamt 12,5 Mio. €. Ursächlich sind nicht geplante Gesellschafterdar-
lehen bei den verbundenen Unternehmen, die zu Zinsmehrerträgen von 9,3 M io. € 
führen, sowie 3,2 Mio. € Mehrerträge bei den Zinsen von Kreditinstituten. 
 
1101 Ver- und Entsorgung 
Die Mehrerträge in 2023 in der Produktgruppe 1101 bei VIII/3 von rund 9,1  Mio. € 
betreffen die StEB (Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln) und resultieren da-
raus, dass sowohl der Gewinn des Jahres 2022 sowie die Entnahmen aus Rückla-
gen voll ausgeschüttet wurden. 
 
1003 Wohnraumförderung, Wohnungserhaltung und -pflege, Hilfen für Wohnungs-
suchende 
In der Produktgruppe 1003 sind Mehrerträge in Höhe von rund 3,8  Mio. € bei 
II/2 – Stabstelle für Beteiligungssteuerung und öffentliches Finanz - und Unterneh-
mensrecht entstanden. Die Wohnungsbaugesellschaft Grund und Boden 
GmbH (Grubo) hat in 2023 aufgrund des dortigen Jahresergebnis 2022 eine höhere 
Dividende ausgeschüttet. 
95

Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen (Zeile 20) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2022 
Ist  
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2023 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1601 Allgemeine 
Finanzwirtschaft 26.388 142.026 -115.638 -438,2% 87.336 -54.690 -62,6% 
0901 Stadtplanung 2.875 3.457 -582 -20,2% 0 -3.457   
sonstige Produkt-
gruppen 3.052 1.279 +1.773 +58,1% 1.678 +398 +23,7% 
Summe 32.316 146.762 -114.447 -354,2% 89.014 -57.748 -64,9% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
Die Position besteht im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen für Investitions - und 
Kassenkredite sowie Aufwendungen für eine Wertverbesserung aufgrund einer 
Stadtentwicklungsmaßnahme. 
 
1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 
In der Produktgruppe 1601 bei Amt 20 – Kämmerei werden Mehraufwendungen in 
Höhe von 54,7 Mio. € ausgewiesen. Die steigende Zinsentwicklung bei den Liquidi-
tätskrediten führt zu Mehraufwendungen in Höhe von 26,1 Mio. €. Die Aufarbeitung 
der Zinsbescheide bei der Gewerbesteuer konnte nach dem Urteil des BVerfG vom 
23.08.2021 zügiger als erwartet erfolgen. Dies führt zu Mehraufwendungen bei den 
Erstattungszinsen in Höhe von 56,1 Mio. €. Diese korrespondieren mit den Mehrer-
trägen aus der Verzinsung der Gewerbesteuer, die in Zeile 7 - Sonstige ordentliche 
Erträge verbucht werden. Dementgegen stehen geringere Zinsaufwendungen bei 
den Krediten für Investitionen von 28,6 Mio. €. Im Vergleich zum Vorjahr sind die 
Aufwendungen insgesamt um 115,6 Mio. € höher. Dies ist vor allem auf die gestie-
gene Zinsentwicklung zurückzuführen. 
 
0901 Stadtplanung 
Im Wesentlichen entstehen bei Amt 61 – Stadtplanungsamt Mehraufwendungen in 
Höhe von 3,5 Mio. € in der Produktgruppe 0901. Bei der städtebaulichen Entwick-
lungsmaßnahme Deutzer Hafen wird der städtebauliche Vertrag mit moderne Stadt 
GmbH abgebildet. Darin wird die Verrechnung des Ausgleichbetrags, welcher der 
durch die Entwicklungsmaßnahme bedingten Erhöhung des Bodenwerts der Grund-
stücke entspricht, mit den erbrachten Leistungen der modernen Stadt für die städ-
tebauliche Maßnahme geregelt. Um die Entwicklung des Preisniveaus bis zur ge-
planten vollständigen Realisierung darzustellen, werden die in der Bilanz gebuchte 
Forderung und Verbindlichkeit jährlich aufgezinst.  
96

Außerordentliches Ergebnis (Zeilen 23 und 24) 
Im Jahr 2023 resultiert das außerordentliche Ergebnis aus Corona - und Ukraine-
Krieg-bedingten Sachverhalten. Es setzt sich zusammen aus außerordentlichen Er-
trägen in Höhe von 47,0 Mio. € und außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 
3,1 Mio. €. 
 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2022 
Ist  
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2023 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1601 Allgemeine 
Finanzwirtschaft -18.979 6.511 +25.491 -134,3% 107.253 -100.742 -93,9% 
0502 Kommunale 
Leistungen nach dem SGB 
II 
1.517 10.647 +9.131 +602,0% 51.860 -41.213 -79,5% 
0501 Leistungen nach dem  
SGB XII 2.589 2.902 +313 +12,1% 9.989 -7.087 -70,9% 
1004 Bereitstellung und 
Bewirtschaftung von 
Wohnraum 
42.894 10.134 -32.760 -76,4% 16.003 -5.868 -36,7% 
0301 Schulträgeraufgaben 1.213 272 -941 -77,6% 3.631 -3.359 -92,5% 
0503 Weitere soziale 
Pflichtleistungen 0 7.855 +7.855   0 +7.855   
übrige Produktgruppen 33.308 5.617 -27.692 -83,1% 5.356 +260 +4,9% 
Summe 62.542 43.939 -18.603 -29,7% 194.093 -150.154 -77,4% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 
 
Nach § 5 Abs. 2 NKF -COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF -CUIG) sind bei 
der Aufstellung der Jahresabschlüsse die infolge der Corona- Pandemie und dem 
Ukraine-Krieg entstandenen Mindererträge und Mehraufwendungen zu ermitteln. 
Die Summe der ermittelten Haushaltsbelastungen ist nach § 5 Abs. 5 NKF-CUIG 
separat in die Ergebnisrechnung einzustellen und bilanziell gesondert zu aktivieren. 
Der für das Haushaltsjahr 2023 ermittelte Isolierungsbetrag liegt bei 43,9  Mio. €. 
Der Netto -Gesamtschaden wird über das außerordentliche Ergebnis dargestellt, 
durch die Bildung der Bilanzierungshilfe isoliert und belastet somit das Jahreser-
gebnis nicht. Die Bilanzierungshilfe wird gemäß § 6 NKF CUIG ab dem Haushalts-
jahr 2026 linear abgeschrieben oder alternativ in 2026 ganz oder anteilig unmittelbar 
gegen das Eigenkapital ausgebucht. 
Ein Großteil der krisenbedingten Belastungen entfällt auf die Produktgruppe 1004. 
Für die Unterbringung der im Rahmen des Angriffskrieges auf die Ukraine geflüch-
teten Personen entsteht eine Netto-Belastung in Höhe von 10,1 Mio. €. 
Zudem führt die Gewährung von Sozialleistungen überwiegend im Rahmen des Uk-
raine-Krieges zu weiteren Belastungen. Als Netto-Belastung werden 10,6 Mio. € bei 
der Produktgruppe 0502, 7,9 Mio. € bei der Produktgruppe 0503 und 2,9 Mio. € bei 
der Produktgruppe 0501 ausgewiesen. 
In der Produktgruppe 1601 ergibt sich in Höhe von rund 6,5  Mio. € per Saldo eine 
kriseninduzierte Haushaltsverschlechterung. Ausschlaggebend dafür sind haupt-
sächlich Belastungen durch Corona- und Ukraine-Krieg-bedingte Steuerausfälle im 
97

Bereich der sonstigen Vergnügungssteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkom-
mensteuer in Höhe von insgesamt 5,9 Mio. €. 
In Produktgruppe 0301 ist das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ sowie die 
Gewährung von Bildungsgutscheinen ursächlich für die Netto- Belastung in Höhe 
von 0,3 Mio. €. Diese Position wird aufgrund der Abweichung zum ursprünglichen 
Planansatz ausgewiesen. 
Die übrigen Belastungen sind geprägt von sich summierenden geringfügigen Auf-
wendungen unter anderem für die Reinigung von öffentlichen Gebäuden, Verwal-
tungsgebäuden sowie von Flüchtlingsunterkünften im Zuge der Corona- Pandemie 
und des Ukraine- Krieges. Zudem ist für die Betreuung der Geflüchteten aus der 
Ukraine zusätzliches Personal eingestellt worden, was zu weiteren Aufwendungen 
führt. 
Nachrichtliche Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen (Zeile 27-31) 
Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermö-
gensgegenständen nach § 90 Abs. 3 Satz 1 GO NRW sowie aus Wertveränderun-
gen von Finanzanlagen sind gemäß § 44 Absatz 3 KomHVO NRW unmittelbar mit 
der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. 
 
Die verrechneten Erträge bei Vermögensgegenständen in Höhe von 21,9 Mio. € re-
sultieren hauptsächlich aus dem Verkauf von Grundstücken des Anlage- und Um-
laufvermögens in Höhe von 18,9 Mio. €.  
 
Verrechnete Aufwendung en bei Vermögensgegenständen sind in Höhe von 
7,4 Mio. € entstanden. Im Wesentlichen ist der Verlust aus dem Abgang von Kunst-
gegenständen durch Diebstahl im Museum für ostasiatische Kunst in Höhe von 
1,0 Mio. € zu nennen.  
 
Bei den Finanzanlagen ergeben sich verrechnete Aufwendungen in Höhe von 
0,4 Mio. € und Erträge in Höhe von 1,6 Mio. €. Die verrechneten Erträge sind auf 
Zuschreibungen auf die Buchwerte mehrerer als Finanzanlagen bilanzierter Unter-
nehmensbeteiligungen zurückzuführen.  
 
Im Ergebnis beläuft sich der das Eigenkapital erhöhende Verrechnungsbetrag von 
15,6 Mio. €. Dieser Betrag ist im Eigenkapitalspiegel aufgeführt. 
98

4. Finanzrechnung 
 
Es werden die nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investi-
tionstätigkeit erläutert. Zusätzlich wird die Finanzierungstätigkeit erläutert.  
 
Die wesentlichen Abweichungen gegenüber dem originären Finanzplan werden 
nachstehend – orientiert am Zeilenausweis der Finanzrechnung – erläutert. Ergän-
zende Detailerläuterungen können den Einzeldarstellungen der Teilergebnisse ent-
nommen werden. Die Zeilen sind nach den Produktgruppen aufgegliedert. Dabei 
werden die sechs Produktgruppen mit den größten absoluten Plan-Ist- Abweichun-
gen dargestellt. Die sonstigen Produktgruppen werden in der Position „übrige Pro-
duktgruppen“ zusammengefasst.  
 
4.1 Erläuterung der investiven Ein- und Auszahlungen  
Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen (Zeile 18) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2022 
Ist  
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2023 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
0301 
Schulträgeraufgaben 47.098 48.809 +1.710 +  3,6% 8.722 +40.086 +459,6% 
1202 Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV 31.935 26.470 -5.465 - 17,1% 37.911 -11.440 - 30,2% 
0104 IT- und 
Kommunikationsdienste 1.424 9.282 +7.857 +551,8%   0 +9.282   0,0% 
1201 Straßen, Wege, 
Plätze 1.866 8.220 +6.353 +340,4% 14.246 -6.026 - 42,3% 
0603 
Kindertagesbetreuung 2.862 2.909 + 47 +  1,6% 7.675 -4.765 - 62,1% 
0902 Stadtentwicklung 3.168 1.439 -1.729 - 54,6% 4.650 -3.211 - 69,1% 
übrige Produktgruppen 60.120 62.666 +2.546 +  4,2% 62.358 +307 +  0,5% 
Summe 148.475 159.796 +11.320 +7,6% 135.565 +24.231 +17,9% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlungen bzw. Mindereinzahlungen) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlungen bzw. Mehreinzahlungen) 
 
In dieser Zeile werden Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen von unterschied-
lichen Zuwendungsgebern, z.B. Bund, Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden, 
dargestellt. 
 
0301 Schulträgeraufgaben 
In der Produktgruppe  0301 sind bei Amt 40 –  Amt für Schulentwicklung u.a. 
Mehreinzahlungen in Höhe von rund 40,1  Mio. € entstanden. Abweichend von der 
Planung wird in 2023 die Bildungspauschale des Landes NRW erneut nicht als kon-
sumtive Zuwendung zur teilweisen Refinanzierung der Mieten inkl. Nebenkosten für 
Schulgebäude, sondern als investive Zuwendung zur Gegenfinanzierung für inves-
tive Schulneu- und -erweiterungsbauten bei der Gebäudewirtschaft eingesetzt. 
 
  
99

1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 
Die Mindereinzahlungen in Höhe von rund 11,4 Mio. € in der Produktgruppe 1202 
sind dem Amt 69 –  Amt für Brücken, Tunnel, Stadtbahnbau, ÖPNV zuzuordnen und 
liegen in Verzögerungen bei der Realisierung diverser zuwendungsfähiger Investi-
tionsmaßnahmen des Infrastrukturvermögens begründet. 
0104 IT- und Kommunikationsdienste 
Einzahlungsseitig weist das Amt 12 – Amt für Informationsverarbeitung in der Pro-
duktgruppe 0104 eine Verbesserung in Höhe von 9,2 Mio. € aus. Hierbei handelt es 
sich um die erwarteten Bundes - und Landeszuschüsse für das Projekt „Breitband-
ausbau“. Die Zuwendungen wurden im Haushaltsplan 2023/2024 zunächst kon-
sumtiv berücksichtigt. Unterjährig hat sich jedoch herausgestel lt, dass es sich bei 
dem Projekt um eine investive Maßnahme handelt. 
1201 Straßen, Wege, Plätze 
In der Produktgruppe 1201 bei Amt 66 –  Amt für Straßen und Radewegebau sind 
Mindereinzahlungen in Höhe von rund 6,0 Mio. € entstanden. Hier hat sich die Um-
setzung von diversen zuwendungsfähigen Investitionsmaßnahmen des Infrastruk-
turvermögens verzögert. 
0603 Kindertagesbetreuung 
In der Produktgruppe 0603 bei Amt 51 –  Amt für Kinder, Jugend und Familie sind 
Mindereinzahlungen in Höhe von 4,8 Mio. € angefallen.  Im Haushaltsjahr 2023 
wurde hauptsächlich aus dem Förderpaket „Kita-Investitionsprogramm NRW 2025“ 
beschieden und somit beim Landschaftsverband Rheinland entsprechende Mittel 
durch die Stadt Köln abgerufen. Einige wenige Restmittel-Abrufe fanden für die För-
derpakete „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020- 2021“, „Kinderbetreuungsfinanzie-
rung 2017-2020“ und „Ü3 Investitionsprogramm 2016- 2019“ im Bereich der freien 
Träger statt. Für alle anderen Förderpakete fand keine weitere Bescheidung bzw. 
Abruf beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) statt. Insgesamt war eine gerin-
gere Zuschussnachfrage zu verzeichnen. Die Nachfrage nach investiven Zuschüs-
sen unterliegt Schwankungen. Ebenfalls führen Unvorhersehbarkeiten bei (Neu-
)Baumaßnahmen, bei denen die Zuschussauszahlung nach Baufortschritt erfolgt, 
zu Abweichungen. 
0902 Stadtentwicklung 
Des Weiteren sind Mindereinzahlungen in der Produktgruppe  0902 in Höhe von 
rund 3,2 Mio. € bei Amt 15 –  Amt für Stadtentwicklung und Statistik angefallen. Die 
ausgewiesenen Mindereinzahlungen beruhen insbesondere auf der Aufgabe von 
Einzelmaßnahmen aus Stadtentwicklungsprogrammen. Infolgedessen wurden 
maßnahmenbezogene Fördergelder nicht mehr abgerufen. Beispielhaft für diese 
Entwicklung wird auf Mindereinzahlungen bei den Einzelmaßnahmen "Lindweiler 
Stadtsanierung (rund 2,2 Mio. €), "Bürgerhaus MüZe" (rund 0,6 Mio. €) und "Platz 
an der Herler Straße" (rund 0,5 Mio. €) verwiesen.  
100

Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen (Zeile 19) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2022 
Ist  
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2023 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
0108 Zentrale 
Liegenschaftsangelegenheit
en 
11.109 19.908 +8.798 + 79,2% 35.000 -15.091 - 43,1% 
0903 Grundstücksbezogene 
Basisinformationen, 
Grundstücksordnung und 
Wertermittlung 
1.389  91 -1.298 - 93,4% 1.523 -1.431 - 94,0% 
übrige Produktgruppe n 1151 762 -389 - 33,8%  277 +485 +175,0% 
Summe 13.650 20.761 +7.111 + 52,1% 36.800 -16.038 - 43,6% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken, Ge-
bäuden und beweglichem Anlagevermögen, z.B. Büroausstattung, technischen An-
lagen oder immateriellen Vermögensgegenständen wie vertraglich vereinbarten 
Rechten, Konzessionen und Lizenzen, abgebildet 
 
0108 Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten 
In der Produktgruppe 0108 bei Amt 23 – Amt für Liegenschaften, Vermessungen 
und Kataster sind Mindereinzahlungen in Höhe von 15,1 Mio. € entstanden. Der 
Verkauf diverser Grundstücke hat sich verzögert. 
 
0903 Grundstücksbezogene Basisinformationen, Grundstücksordnung und Wer-
termittlung 
In der Produktgruppe 0903 bei Amt 23 – Amt für Liegenschaften, Vermessungen 
und Kataster sind Mindereinzahlungen in Höhe von 1,4 Mio. € entstanden. Die Min-
dereinzahlungen resultieren aus dem Bereich der Umlegung von Grundstücken. 
Aufgrund der Dauer und der Komplexität der Umlegungsverfahren sowie der ge-
setzlich verankerten Möglichkeit des Einlegens von Rechtsmitteln sind die Zah-
lungsströme nicht exakt planbar.  
101

Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen (Zeile 20) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2022 
Ist  
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2023 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
Einzahlungen aus der 
Veräußerung von Fi-
nanzanlagen (Zeile 
20) 
14 81 -67 -476,5% 0 +81   
Summe 14 81 -67 -476,5% 0 +81   
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen, z. 
B. für den Verkauf von Wertpapieren, Beteiligungen und Anteilen an verbundenen 
Unternehmen, abgebildet. Die Abweichung innerhalb dieser Zeile ist im Kontext des 
Haushalts der Stadt Köln als geringfügig zu bewerten. 
 
Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten (Zeile 21) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2022 
Ist  
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2023 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1201 Straßen, Wege, 
Plätze 4.809 5.484 +674 + 14,0% 3.900 +1.584 + 40,6% 
übrige Produktgrup-
pen 1.817 946 -870 - 47,9% 600 +346 + 57,8% 
Summe 6.626 6.430 -196 -  2,9% 4.500 +1.930 + 42,9% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwandauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden Einzahlungen aus Beiträgen, die zur (Re-)Finanzierung kom-
munaler Maßnahmen erhoben wurden (insbesondere Erschließungsbeiträge) ab-
gebildet. 
 
1201 Straßen, Wege, Plätze 
Die Produktgruppe 1201 weist Mehreinzahlungen bei Amt 62 – Bauverwaltungsamt 
in Höhe von rund 1,6 Mio. € aus. Die Erschließungsbeitragsverfahren sind komplex 
und von vielen Faktoren abhängig. In 2023 konnten auf der Grundlage entsprechen-
der Bescheide mehr Erschließungsverfahren als ursprünglich geplant abgerechnet 
werden. 
102

Sonstige Investitionseinzahlungen (Zeile 22) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2022 
Ist  
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2023 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1601 Allgemeine 
Finanzwirtschaft 4.761 4.183 -577 - 12,1% 13.160 -8.976 - 68,2% 
1202 Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV 425   0 -425 -100,0% 4.153 -4.153 -100,0% 
0701 
Gesundheitsdienste   0   0   0  3.652 -3.652 -100,0% 
0603 
Kindertagesbetreuung  81 173 + 91 +112,2% 2.360 -2.186 - 92,7% 
übrige Produktgruppen 304 351 +47 +15,4% 1.112 -762 -68,5% 
Summe 5.572 4.707 -864 - 15,5% 24.437 -19.730 - 80,7% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden im Wesentlichen Rückflüsse von Ausleihungen, Rückzahlun-
gen investiver Auszahlungen und Einzahlungen aus der Abwicklung von Baumaß-
nahmen abgebildet. 
 
1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 
Es liegen Mindereinzahlungen von rund 9,0 Mio. € in der Produktgruppe 1601 bei 
Amt 20 – Kämmerei vor. Die Rückzahlung der Ausleihungen sind wesentlich gerin-
ger ausgefallen als geplant. Unter den Ausleihungen werden langfristige Forderun-
gen ausgewiesen, die durch Hingabe von Kapital an Dritte, u. a. verbundene Unter-
nehmen, Beteiligungsgesellschaften sowie private juristische und natürliche Perso-
nen, entstanden sind. Korrespondierend werden Minderauszahlungen in Finanz-
planzeile 29 ausgewiesen, da weniger Ausleihungen seitens der Stadt gewährt wur-
den. 
 
1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 
Die in der Produktgruppe 1202 entstandenen Mindereinzahlungen in Höhe von 
rund 4,2 Mio. € sind bei Amt 20 – Kämmerei zu verorten. Aufgrund von Projektver-
zögerungen wurden Darlehen zur Beschaffung von Nieder- und Hochflurbahnen nur 
in geringem Umfang an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG) ausgezahlt, so 
dass auch die erwarteten Rückflüsse in 2023 ausblieben. 
 
0701 Gesundheitsdienste 
In der Produktgruppe 0701 bei der Stabstelle II/2 – Stabstelle für Beteiligungssteu-
erung und öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht ergeben sich Mindereinzah-
lungen in Höhe von rund 3,7 Mio. €. Ursächlich hierfür ist eine Kreditfinanzierung 
auf variabler Basis, um jederzeit die Möglichkeit einer vollständigen Tilgung zu ge-
währleisten. 
 
0603 Kindertagesbetreuung 
Es sind Mindereinzahlungen in der Produktgruppe 0603 bei Amt 51 – Amt für Kin-
der, Jugend und Familie in Höhe von 2,2  Mio. € angefallen. Hier sind Rückzahlun-
103

gen der freien Träger und Tagespflegepersonen an die Stadt Köln für Rückforde-
rungen des Landschaftsverband Rheinland (LVR) aus Förderprogrammen geplant, 
sofern die Fördermittel nicht zweckentsprechend verwendet wurden. Im Haushalts-
jahr 2023 fielen die Rückforderungen sehr gering aus. 
 
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (Zeile 24) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2022 
Ist  
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2023 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
0108 Zentrale 
Liegenschaftsangelegenheit
en 
5.073 7.240 -2.167 - 42,7% 75.000 +67.759 + 90,3% 
0901 Stadtplanung   0 15.463 -15.463   0,0%   0 -15.463   0,0% 
übrige Produktgruppen 287 1.392 -1.104 -384,5% 1.200 -192 - 16,0% 
Summe 5.360 24.096 -18.735 -349,5% 76.200 +52.103 + 68,4% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden Auszahlungen für den Erwerb von unbebauten und bebauten 
Grundstücken und Gebäuden dargestellt. 
 
0108 Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten 
In der Produktgruppe  0108 bei Amt  23 – Amt für Liegenschaften, Vermessungen 
und Kataster sind Minderauszahlungen in Höhe von 67,8 Mio. € entstanden. Die 
Baumaßnahmen auf dem Grundstück Eisenmarkt 2-4, die Errichtung von Ladesäu-
len sowie das Vorhaben des Kreativhauses haben sich verzögert. 
 
0901 Stadtplanung 
Bei Amt 61 – Stadtplanungsamt sind Mehrauszahlungen in Höhe von 15,5 Mio. € in 
der Produktgruppe 0901 für zwei Grundstücksankäufe im Rahmen der städtebauli-
chen Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen entstanden. 
104

Auszahlungen für Baumaßnahmen (Zeile 25) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2022 
Ist  
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2023 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1201 Straßen, Wege, 
Plätze 28.942 27.733 +1.209 +  4,2% 58.489 +30.755 + 52,6% 
0403 Römisch-
Germanisches Museum 2.089 4.497 -2.408 -115,3% 19.749 +15.251 + 77,2% 
0801 
Sportförderung/Unterhalt
ung von Sportstätten 
7.076 8.639 -1.562 - 22,1% 18.740 +10.101 + 53,9% 
0408 Kölnisches 
Stadtmuseum 4.293 5.187 -894 - 20,8% 13.746 +8.559 + 62,3% 
1101 Ver- und 
Entsorgung 1.932 6.184 -4.251 -219,9% 13.492 +7.307 + 54,2% 
0902 Stadtentwicklung 4.308 1.287 +3.021 + 70,1% 7.723 +6.436 + 83,3% 
übrige Produktgruppen 112.175 143.304 -31.128 - 27,7% 172.359 +29.055 + 16,9% 
Summe 160.818 196.833 -36.015 - 22,4% 304.300 +107.467 + 35,3% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden Auszahlungen für die Abwicklung von Baumaßnahmen ab-
gebildet. Diese umfassen Hoch-, Tief- und sonstige Baumaßnahmen. 
 
1201 Straßen, Wege, Plätze 
In der Produktgruppe 1201 sind Minderauszahlungen insbesondere bei 
Amt 66 – Amt für Straßen und Radwegebau in Höhe von rund 30,8 Mio. € entstan-
den. Die Straßenbaumaßnahmen sind komplex und es bedarf eines hohen Abstim-
mungsbedarfs. Im Bauablauf kann es trotz sorgfältiger Planung zu Störungen kom-
men. Darüber hinaus wirken sich auch die zeitaufwendigen Vergabeprozesse sowie 
die angespannte Situation auf dem Beschaffungsmarkt aus. 
 
0403 Römisch-Germanisches Museum 
Die Minderauszahlungen in Höhe von rund 15,3 Mio. € in der Produktgruppe 0403 
bei Amt 4512 – Römisch-Germanisches Museum begründen sich im Wesentlichen 
in Verzögerungen bei der Fortführung der Sanierung des Museums. 
 
0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 
In der Produktgruppe 0801 bei Amt 52 – Sportamt ergaben sich aufgrund von Ver-
zögerungen im Bauablauf bzw. beim Baubeginn von diversen Investitionsvorhaben 
aufgrund von komplexen Vergabeverfahren und unerwartet zeitintensiven Abstim-
mungsprozessen erhebliche Plan/Ist-Abweichungen bei den Auszahlungen für Bau-
maßnahmen. Darüber hinaus wirkt sich die weiterhin angespannte Situation auf 
dem Beschaffungsmarkt auf die Maßnahmen aus. Diese Entwicklung spiegelt sich 
auch bei den in der Produktgruppe einzeln aufgeführten Investitionsvorhaben ent-
sprechend wider. 
 
  
105

0408 Kölnisches Stadtmuseum 
In der Produktgruppe 0408 bei Amt 4518 – Kölnisches Stadtmuseum sind Minder-
auszahlungen in Höhe von rund 8,6 Mio. € angefallen. In 2023 war die Entschei-
dung über die Fortführung des Projektes „Historische Mitte“ noch offen. 
 
1101 Ver- und Entsorgung 
Die Finanzmittel sind für die investiven Beschaffungen der Abfallentsorgungs - und 
Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG mbH) zur Bewirtschaftung der Deponie 
Vereinigte Ville vorgesehen. Die bereitgestellten Mittel wurden von der AVG mbH in 
2023 nicht in vollem Umfang benötigt, hierdurch kommt es zu Minderauszahlungen 
in Höhe von rund 7,3 Mio. €. Differenzen zum Vorjahr ergeben sich daraus, dass 
die AVG mbH in den jeweiligen Jahren sehr unterschiedliche Investitionen umsetzt, 
die vom Volumen her nicht miteinander vergleichbar sind. Des Weiteren kommt es 
zu Verzögerungen bei den Umsetzungen der Maßnahmen. 
 
0902 Stadtentwicklung 
Die Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0902 in Höhe von rund 6,4 Mio. € 
bei Amt  15 – Amt für Stadtentwicklung und Statistik sind einerseits auf maßnah-
menbezogene Verzögerungen bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen aus 
Stadtentwicklungsprogrammen und andererseits auf die Aufgabe von Einzelmaß-
nahmen zurückzuführen. Daraus resultieren Minderauszahlungen bei dem Stadt-
entwicklungsprogramm "Starke Veedel - Starkes Köln" (rund 2,6 Mio. €). Beispiel-
haft für diese Entwicklung sind unter anderem Minderauszahlungen bei den Einzel-
maßnahmen "Bürgerhaus MüZe" (rund 1,2 Mio. €) und "Platz an der Herler Straße 
(rund 0,9 Mio. €). Auch konnte ein Betrag von rund 3,8 Mio. € für die Städtebauför-
derung nicht umgesetzt werden. 
 
Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Zeile 26) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2022 
Ist  
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2023 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
0301 
Schulträgeraufgaben 16.950 16.764 +185 +  1,1% 34.553 +17.789 + 51,5% 
0401 Museumsreferat 826 1.008 -181 - 22,0% 10.702 +9.694 + 90,6% 
1201 Straßen, Wege, 
Plätze 2.665 882 +1.783 + 66,9% 6.152 +5.270 + 85,7% 
0212 Brand- u. 
Bevölkerungsschutz, 
Rettungsdienst 
7.518 18.346 -10.827 -144,0% 21.181 +2.834 + 13,4% 
1301 Öffentliches 
Grün, Wald- und 
Forstwirtschaft, 
Erholungsanlagen 
1.346 3.954 -2.608 -193,8% 6.263 +2.308 + 36,9% 
0104 IT- und 
Kommunikationsdienst
e 
3.871 5.543 -1.672 - 43,2% 7.463 +1.919 + 25,7% 
übrige Produktgruppen 17.111 15.268 +1.842 + 10,8% 34.410 +19.141 + 55,6% 
Summe 50.289 61.768 -11.478 - 22,8% 120.726 +58.957 + 48,8% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
106

In dieser Zeile werden Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen und immate-
riellen Vermögensgegenständen dargestellt. Beispielsweise umfasst dies zum ei-
nen Kunstgegenstände, Maschinen und Fahrzeuge oder Betriebs - und Geschäfts-
ausstattung und zum anderen vertraglich vereinbarte Rechte, Konzessionen und 
Lizenzen. 
 
0301 Schulträgeraufgaben 
In der Produktgruppe 0301 liegen bei Amt 40 –  Amt für Schulentwicklung Minder-
auszahlungen in Höhe von rund 17,7 Mio. € vor. Verzögerungen bei der Fertigstel-
lung von Schulbaumaßnahmen begründen im Wesentlichen diese Plan/Ist -Abwei-
chung. Die Ausstattung von Schulneubauten und Schulerweiterungsbauten kann 
erst kurz vor oder nach der Fertigstellung der Schulbaumaßnahme erfolgen. Auf-
grund der zeitlichen Verzögerungen bei der Realisierung von Schulbauprojekten 
fließen diese Mittel daher sehr verhalten ab. Gleiches gilt für die Umsetzung der 
Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms „DigitalPakt Schulen“. Auch hier 
liegen Verzögerungen im Beschaffungsprozess vor, die zu Minderauszahlungen 
führen. 
 
0401 Museumsreferat 
In der Produktgruppe 0401 bei Amt VII/4 Referat für Museumsangelegenheiten lie-
gen Minderauszahlungen in Höhe von rund 9,7 Mio. € vor. Ursächlich hierfür sind 
im Wesentlichen Verzögerungen bei den Maßnahmen Zentraldepot der Museen 
und Interimsdepot der Museen. Die Maßnahmen werden in 2024 fortgesetzt. 
 
1201 Straßen, Wege, Plätze 
Im Wesentlichen resultieren diese Minderauszahlungen in Höhe von rund 5,3 Mio. € 
in der Produktgruppe 1201 bei Amt 64 – Amt für Verkehrsmanagement aus einer 
Verzögerungen in den Beschaffungsprozessen. Insbesondere aufgrund der Kom-
plexität der Prozesse konnten nicht alle geplanten Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen 
von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten zeitnah umgesetzt werden. 
 
0212 Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst 
Aufgrund der angespannten Lage des Beschaffungsmarktes für Fahrzeuge kommt 
es zu erheblichen Verzögerungen in der Lieferung und Bereitstellung von Fahrzeu-
gen. Dies führte insgesamt zu einer Ergebnisverbesserung in der Produktgruppe 
0212 beim Amt 37 – Berufsfeuerwehr Köln in Höhe von rund 2,8 Mio. €. 
 
1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 
Des Weiteren entstanden bei Amt 67 – Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
in der Produktgruppe 1301 Minderauszahlungen in Höhe von rund 2,3  Mio. €, da 
sich die Lieferzeiten in Beschaffung befindlicher Fahrzeuge des Fahrzeug- und Ma-
schinenkonzeptes Stadtgrün und Forst verzögerten und die Zahlungswirksamkeit 
sich nach 2024 verschiebt. 
 
0104 IT- und Kommunikationsdienste 
Weitere Minderauszahlungen in Höhe von 1,9 Mio. € resultieren aus der Produkt-
gruppe 0104 beim Amt 12 – Amt für Informationsverarbeitung. Aufgrund von Pro-
duktionsengpässen und damit einhergehenden Verschiebungen in den Lieferketten 
elektronischer Bauteile konnten unter anderem Hardware - Beschaffungen nicht im 
vorgesehenen Umfang realisiert werden. Zudem kam es zu Verzögerungen bei der 
107

Umsetzung von seitens der städtischen Dienststellen geplanten Digitalisierungs-
maßnahmen. 
 
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen (Zeile 27) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2022 
Ist  
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2023 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[5] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1601 Allgemeine 
Finanzwirtschaft 28.950 20.313 +8.637 + 29,8% 28.558 +8.245 + 28,9% 
1706 Stiftung Dr. 
Dormagen-Guffanti 7.734  34 +7.699 + 99,6% 1.736 +1.701 + 98,0% 
0416 Kulturförderung 1.000 1.400 -400 - 40,0%   0 -1.400   0,0% 
1714 Stiftung für in 
Not geratene 
Einwohner der Stadt 
Köln 
1.600 194 +1.405 + 87,8% 1.547 +1.352 + 87,4% 
1501 Wirtschaft und 
Tourismus 4.454 4.282 +172 +  3,9% 4.660 +377 +  8,1% 
übrige 
Produktgruppen 14.494 1.171 +13.323 +91,9% 2.845 +1.674 +58,8% 
Summe 58.234 27.396 +30.837 + 53,0% 39.347 +11.950 + 30,4% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen, z. B. für 
den Erwerb von Wertpapieren, Beteiligungen und Anteilen an verbundenen 
Unternehmen abgebildet. 
 
1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 
Es liegen Minderauszahlungen von rund 8,2 Mio. € in der Produktgruppe 1601 bei 
Amt 20 – Kämmerei vor. Für den Erwerb von Finanzanlagen durch städtische Ei-
gengesellschaften erfolgt zunächst eine pauschalierte Veranschlagung. Im Jahr 
2023 wurden die Mittel in Höhe von 10,0 Mio. € aufgrund von Projektverzögerungen 
nicht in Anspruch genommen. Dem entgegenstehend fiel die Kapitalzuführung an 
die KVB Kölner Verkehrs -Betriebe AG (KVB AG) um insgesamt 1,8  Mio. € höher 
aus. 
 
1706 Stiftung Dr. Dormagen-Guffanti 
In der Produktgruppe 1706 bei Amt 20 – Kämmerei sind Minderauszahlungen für 
den Erwerb von Finanzanlagen in Höhe von 1,7 Mio. € entstanden. Das Stiftungs-
vermögen wird in verschiedenen Anlageformen angelegt. Teilweise wurden bereits 
entsprechende Fondslösungen gefunden, aber noch nicht alle Mittel abgerufen. 
 
0416 Kulturförderung 
In der Produktgruppe 0416 wurden bei der Stabstelle II/2 – Stabstelle für 
Beteiligungssteuerung und öffentliches Finanz - und Unternehmensrecht die Mittel 
zur Finanzierung des Südamerikahauses des Kölner Zoos bereits in den Vorjahren 
zur Verfügung gestellt. Der Finanzierungsbedarf für das Projekt beträgt 19,0 Mio. €. 
Es besteht weiterhin Bedarf an den gesamten Mitteln. Verzögerungen beim 
Bauablauf auf Grund von komplexen und zeitintensiven Abstimmungsprozessen 
108

haben dazu geführt, dass die Mittel nicht planmäßig verausgabt werden konnten, 
sodass sich der Mittelfluss in die Folgejahre verschiebt. 
 
1714 Stiftung für in Not geratene Einwohner der Stadt Köln 
Für den Erwerb von Finanzanlagen sind Minderauszahlungen von rund 1,4 Mio. € 
in der Produktgruppe 1714 bei Amt 20 – Kämmerei entstanden. Das 
Stiftungsvermögen wird in verschiedenen Anlageformen angelegt. Teilweise 
wurden bereits entsprechende Fondslösungen gefunden, aber noch nicht alle Mittel 
abgerufen. 
 
1501 Wirtschaft und Tourismus 
In der Produktgruppe 1501 sind Minderauszahlungen in Höhe von 0,3 Mio. € bei der 
Stabstelle II/2 – Stabstelle für Beteiligungssteuerung und öffentliches Finanz - und 
Unternehmensrecht entstanden. Diese sind auf geringere Schuldendiensthilfen an 
das Veranstaltungszentrum zurückzuführen. 
 
Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen (Zeile 28) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2022 
Ist  
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2023 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1401 Umweltordnung, -
vorsorge 1.431 5.683 -4.252 -297,1% 20.600 +14.916 + 72,4% 
0701 Gesundheitsdienste   0   0   0 -  0,0% 13.400 +13.400 +100,0% 
0104 IT- und 
Kommunikationsdienste 1.582 10.309 -8.726 -551,5%   0 -10.309   0,0% 
0801 
Sportförderung/Unterhaltung 
von Sportstätten 
1.435 11.414 -9.978 -694,9% 2.100 -9.314 -443,5% 
0902 Stadtentwicklung 216 141 + 74 + 34,4% 5.595 +5.453 + 97,5% 
1202 Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV 14.344 3.294 +11.049 + 77,0% 8.610 +5.315 + 61,7% 
übrige Produktgruppen 90.817 52.475 +38.341 + 42,2% 61.337 +8.861 + 14,4% 
Summe 109.826 83.319 +26.507 + 24,1% 111.642 +28.323 + 25,4% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an verschie-
dene Zuwendungsempfänger*innen (z.B. verbundene Unternehmen, Beteiligun-
gen, den privaten Bereich oder Vereine, Kirchen, Stiftungen sowie an andere Ver-
bände und Organisationen) dargestellt. 
 
1401 Umweltordnung, -vorsorge 
Die Finanzmittel sind im Wesentlichen für die Förderprogramme “Investitionspro-
gramm Klimaschutz“ vorgesehen. Hierzu sind in der Produktgruppe 1401 bei Amt 
57 – Umwelt- und V erbraucherschutzamt Minderauszahlungen in Höhe von rund 
14,9 Mio. € entstanden, da die sehr große Nachfrage die derzeit vorhandenen Per-
sonalkapazitäten übersteigt. Im Vergleich zum Vorjahr konnten deutlich mehr An-
träge bearbeitet werden, so dass die Auszahlungen im Vergleich zum Vorjahr an-
gestiegen sind. 
109

0701 Gesundheitsdienste 
In der Produktgruppe 0701 bei der Stabstelle II/2 – Stabstelle für Beteiligungssteu-
erung und öffentliches Finanz - und Unternehmensrecht ergeben sich Minderaus-
zahlungen in Höhe von 13,4  Mio. €. Die Mittel wurden zur Beschaffung von Groß-
geräten bei den Kliniken bereitgestellt (Vorlage 2587/2022). Der Mittelabfluss erfolgt 
allerdings erst in 2024. 
0104 IT- und Kommunikationsdienste 
Demgegenüber stehen rund 10,3 Mio. € Mehrauszahlungen beim Amt 12 – Amt für 
Informationsverarbeitung in der Produktgruppe 0104. Hierbei handelt es sich um die 
Auszahlungen an die NetCologne GmbH für das Projekt „Breitbandausbau“. Diese 
wurden im Haushaltsplan 2023/2024 konsumtiv berücksichtigt. Unterjährig hat sich 
jedoch herausgestellt, dass es sich bei dem Projekt um eine investive Maßnahme 
handelt. 
0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 
Die Mehrauszahlungen in der Produktgruppe 0801 sind bei Amt 52 – Sportamt im 
Wesentlichen auf die weitere Zuwendung in Höhe von 8,4  Mio. € an die Kölner 
Sportstätten GmbH (Ratsbeschluss vom 07.12.2023 Nr. 4007/2023) für das Rad-
sportzentrum (Albert-Richter-Bahn) zurückzuführen. Weiterhin führten Mittelabrufe 
aus bereits im Vorjahr bewilligten investiven Sportbaubeihilfe zu Mehrauszahlungen 
von rund 0,5 Mio. €. 
0902 Stadtentwicklung 
Die Produktgruppe 0902 weist Minderauszahlungen in Höhe von rund 5,4 Mio. € bei 
Amt 15 – Amt für Stadtentwicklung und Statistik aus. Die Plan-Ist- Abweichung ist 
auf zeitliche Verzögerungen bei der Planung und Umsetzung der Maßnahme „Stadt-
sanierung Lindweiler“ zurückzuführen. 
1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 
Die Minderauszahlungen in Höhe von rund 5,3 Mio. € in der Produktgruppe 1202 
sind bei Amt 68 – Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung entstanden. Auf Basis 
der ÖPNV-Pauschale erfolgt von dort eine Weiterleitung von Zuwendungen an die 
Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG) zur Finanzierung von neuen bzw. zur Sa-
nierung vorhandener Stadtbahnen. Die Auszahlungen erfolgen gemäß Mittel abruf 
der KVB AG nach Projektfortschritt. Aufgrund von Verzögerungen im Projekt wur-
den die zur Verfügung stehenden Mittel nicht in vollem Umfang abgerufen. 
110

Sonstige Investitionsauszahlungen (Zeile 29) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2022 
Ist  
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] - [2] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2023 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1601 Allgemeine 
Finanzwirtschaft   0   0   0 -  0,0% 219.630 +219.630 +100,0% 
0701 Gesundheitsdienste 79.682 164.621 -84.938 -106,6% 49.400 -115.221 -233,2% 
1501 Wirtschaft und 
Tourismus   0 86.000 -86.000   0,0%   0 -86.000   0,0% 
1202 Brücken, Tunnel, 
Stadtbahn, ÖPNV  10 18.521 -18.511 
-
183.277,7
% 
80.271 +61.750 + 76,9% 
0801 
Sportförderung/Unterhaltun
g von Sportstätten 
  0 4.600 -4.600   0,0% 12.514 +7.914 + 63,2% 
0603 
Kindertagesbetreuung  60 169 -108 -181,5% 2.360 +2.190 + 92,8% 
übrige Produktgruppen 17 -2.036 +2.053 +12030,5% 1 +2.037 +203678,0
% 
Summe 79.769 271.875 -192.105 -240,6% 364.176 +92.301 + 25,3% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden die Gewährungen von Ausleihungen, insbesondere an ver-
bundene Unternehmen und Beteiligungen, sowie Rückzahlungen investiver Zuwen-
dungen dargestellt. 
 
1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 
Es liegen Minderauszahlungen in Höhe von 219,6 Mio. € in der Produktgruppe 1601 
bei Amt 20 – Kämmerei vor. Im Rahmen der Neuorganisation der Konzernfinanzie-
rung werden die Ausleihungen an die jeweiligen Beteiligungen bei Inanspruch-
nahme produktgruppenscharf zugeordnet. Nach Beschluss des konkreten Bedarfs 
wurden die Mittel als Einzelmaßnahme der zutreffenden Produktgruppe zugeordnet. 
Dabei entfielen 85,0 Mio. € auf die KölnMesse und 102,2 Mio. € auf die Kliniken der 
Stadt Köln. Darüber hinaus wurde das kommunale Wohnungsbauförderprogramm 
als Ergänzung der Wohnungsbauförderung des Landes nicht in Anspruch genom-
men, da alle Bedarfe aus den vorrangigen Mitteln des Landes gedeckt werden konn-
ten. Daraus ergab sich eine Einsparung in Höhe von 33,0 Mio. €. 
 
0701 Gesundheitsdienste 
In der Produktgruppe 0701 bei der Stabstelle II/2 – Stabstelle für Beteiligungssteu-
erung und öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht ergeben sich Mehrauszah-
lungen in Höhe von rund 115,2 Mio. €. Ursächlich hierfür sind gewährte Darlehen 
an die Kliniken der Stadt Köln (Vorlage 0712/2023). 
 
1501 Wirtschaft und Tourismus 
Die Mehrauszahlungen in der Produktgruppe 1501 bei der Stabsstelle II/2 – Beteili-
gungsmanagement in Höhe von 86,0 Mio. € resultieren im Wesentlichen aus einem 
Gesellschafterdarlehen, das zur Finanzierung der Vorhaben der KölnMesse aufge-
nommen wurde. 
  
111

1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 
In der Produktgruppe 1202 sind bei Amt 20 – Kämmerei Minderauszahlungen in 
Höhe von rund 61,8 Mio. € entstanden. Nach der Neuorganisation der Konzernfi-
nanzierung wird die Ausleihung an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG) zur 
Beschaffung von Nieder- und Hochflurbahnen an dieser Stelle abgebildet. Die Aus-
leihung erfolgt nach Projektfortschritt. Aufgrund von Projektverzögerungen konnten 
die zur Verfügung stehenden Mittel nur in geringem Umfang ausgezahlt werden. 
 
0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 
In der Produktgruppe 0801 bei der Stabstelle II/2 – Stabstelle für Beteiligungssteu-
erung und öffentliches Finanz - und Unternehmensrecht ergeben sich Minderaus-
zahlungen in Höhe von rund 7,9 Mio. € gegenüber dem Planansatz. Dies ist darauf 
zurückzuführen, dass auf Grund von Bauverzögerungen und ausreichender sonsti-
ger Mittel (u. a. Fördermittel) die Kölner Sportstätten GmbH in 2023 lediglich zwei 
Tranchen aus dem Gesellschafterdarlehen für das Radsportzentrum in Höhe von 
insgesamt 4,6 Mio. € abgerufen hat. 
 
0603 Kindertagesbetreuung 
Es sind Minderauszahlungen in Höhe von 2,2 Mio. € in der Produktgruppe 0603 bei 
Amt 51 – Amt für Kinder, Jugend und Familie angefallen. Korrespondierend zu den 
Einzahlungen werden hier die Rückzahlungen der zurückgeforderten, nach Prüfung 
der von Trägern und Tagespflegepersonen erbrachten Verwendungsnachweise 
nicht zweckentsprechend eingesetzten Mittel aus dem Bundes - und Landespro-
gramm an den ursprünglichen Zuschussgeber dargestellt. Di e Summe der an den 
Zuschussgeber (Bund, Land) überwiesenen Rückzahlungen blieb im Ergebnis ge-
ring. 
112

4.2 Erläuterung der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätig-
keit 
 
Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Krediten für In-
vestitionen und diesen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsverhältnissen 
(Zeile 33) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2022 
Ist  
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2023 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1601 Allgemeine Fi-
nanzwirtschaft 119.588 1.720.076 +1.600.487 +1338,3% 1.367.091 +352.985 +25,8% 
sonstige Produkt-
gruppen 4.433 2.832 -1.601 -36,1% 4.151 -1.319 -31,8% 
Summe 124.022 1.722.907 +1.598.886 +1289,2% 1.371.242 +351.665 +25,6% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten und 
durch Rückflüsse von Darlehen dargestellt. 
 
Im Vergleich zur Planung liegen Mehreinzahlungen in Höhe von 351,7 Mio. € vor. 
 
Im Wesentlichen entstanden die Mehreinzahlungen in Höhe von rund 353,0 Mio. € 
in der Produktgruppe 1601 bei  Amt 20 - Kämmerei. Der oben dargestellte Haus-
haltsansatz in Höhe von rund 1.367,1 Mio. € für die Aufnahme von Investitionsdar-
lehen setzt sich im Wesentlichen zusammen aus rund 350,0 Mio. € Umschuldungs-
volumen und rund 916,0 Mio. € Neukreditaufnahmevolumen. 
 
Die Mehreinzahlungen resultieren überwiegend aus einer Umbuchung in Höhe von 
401,6 Mio. € für die Refinanzierung der Kliniken. 
Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Krediten zur Li-
quiditätssicherung (Zeile 34) 
  [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist  
2022 
Ist  
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[2] - [1] 
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] / [1] 
Plan 
2023 
Vergleich* 
Ist - Plan 
absolut 
[2] - [5] 
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] / [5] 
1601 Allgemeine 
Finanzwirtschaft 7.116.199 9.172.571 +2.056.372 +28,9% 14.459.971 -5.287.400 -36,6% 
sonstige Produkt-
gruppen 0 0 +0  0 +0  
Summe 7.116.199 9.172.571 +2.056.372 +28,9% 14.459.971 -5.287.400 -36,6% 
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
 
In dieser Zeile werden Einzahlungen aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten, ins-
besondere vom Land und von Kreditinstituten, dargestellt. 
113

I
m Vergleich zur Planung liegen Mindereinzahlungen in Höhe von 5.287,4 Mio. € 
vor. 
D
iese Mindereinzahlungen sind in der Produktgruppe 1601 bei Amt 20 – Kämmerei 
entstanden. Die Zeile 34 der Finanzrechnung steht in direktem Zusammenhang mit 
der Zeile 36 der Finanzrechnung – Auszahlungen von Krediten zur Liquiditätssiche-
rung. Die nachstehenden Erläuterungen verfolgen daher eine gebündelte Betrach-
tung. 
I
m Saldo ergibt sich die tatsächliche geplante Veränderung des Liquiditätsbestan-
des. Der geplante Veränderungssaldo aus Ein- und Auszahlungen betrug rund 
360,0 Mio. €. Er ergibt sich aus Planeinzahlungen von rund 14.460,0 Mio. € und 
Planauszahlungen von rund 14.100,0 Mio. €. 
I
m Rahmen der Planung kann nicht abgesehen werden, mit welcher Fristigkeit und 
welcher Häufigkeit Liquidität skredite aufgenommen bzw. zurückgezahlt werden. 
Aus diesem Grund kann es zu hohen Abweichungen im Vergleich der Ist- und Plan-
zahlen kommen. Das Volumen ist im Ergebnis budgetneutral, da Ein- und Auszah-
lungsseite in gleicher Höhe veranschlagt werden.  
Im
 Saldo des Ist-Ergebnisses von Ein- und Auszahlungen ergab sich eine Minde-
rung des Liquiditätskreditbestandes von rund 237,8 Mio. €. Dieser setzt sich zusam-
men aus Ist-Einzahlungen von rund 9.172,6 Mio. € und Ist-Auszahlungen von rund 
9.410,4 Mio. €. 
Die Minderung ergibt sich insbesondere aus der Bereinigung von Liquiditätskredi-
ten, wie in Zeile 33 ausgeführt.  
A
uszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten für Investitionen 
und diesen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsverhältnissen (Zeile 35) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist 
2022 
Ist 
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] -
 [2]
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] /
 [1]
Plan 
2023 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] -
 [2]
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] /
 [5]
1601 Allgemeine 
Finanzwirtschaft 357.469 957.407 -599.938 -167,8% 746.560 -210.847 -28,2%
sonstige Produkt-
gruppen 5.209 6.619 -1.410 -27,1% 8.300 +1.681 +20,3%
Summe 362.678 964.026 -601.348 -165,8% 754.860 -209.166 -27,7%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlungen bzw. Mehreinzahlungen) 
I
n dieser Zeile werden Auszahlungen für die Tilgung von Investitionskrediten, haupt-
sächlich von Kreditinstituten, sowie für die Gewährung von Darlehen abgebildet. 
I
m Vergleich zur Planung liegen Mehrauszahlungen in Höhe von 209,2 Mio. € vor. 
I
m Wesentlichen entstanden die Mehrauszahlungen in Höhe von rund 210,8 Mio. € 
in der Produktgruppe 1601 bei Amt 20 – Kämmerei. Die Plandaten für die Tilgung 
von Investitionsdarlehen resultieren neben den feststehenden Tilgungsleistungen 
114

der Bestandsdarlehen aus den geplanten Tilgungsleistungen für die Umschuldun-
gen und für die geplanten Neuaufnahmen. Das Umschuldungsvolumen ist im Er-
gebnis budgetneutral, da es in gleicher Höhe auch auf der Einzahlungsseite veran-
schlagt wurde. In einigen Fällen kam es auf Grund niedriger Zinssätze bei Umschul-
dungen und gleichbleibender Annuität zu einer höheren Tilgung. Wie bereits bei den 
Einzahlungen aus Investitionskrediten - Zeile 33 der Finanzrechnung - beschrieben, 
wurde die Refinanzierung der Klinikdarlehen mit einem Volumen von insgesamt 
401,6 Mio. € als Investition bewertet. Umschuldungen zur Zinsoptimierung haben 
zu einer Erhöhung der Auszahlungen und der Einzahlungen gleichermaßen geführt. 
Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten zur Liquiditätssi-
cherung (Zeile 36) 
[1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] 
(Werte in Tsd. €) Ist 
2022 
Ist 
2023 
Vergleich* 
Ist - Ist 
absolut 
[1] -
 [2]
Vergleich* 
Ist / Ist 
relativ 
[3] /
 [1]
Plan 
2023 
Vergleich* 
Plan - Ist 
absolut 
[5] -
 [2]
Vergleich* 
Ist / Plan 
relativ 
[6] /
 [5]
1601 Allgemeine 
Finanzwirtschaft 6.695.999 9.410.391 -2.714.392 -40,5% 14.100.000 +4.689.609 +33,3%
sonstige Produkt-
gruppen 0 0 +0 0  +0
Summe 6.695.999 9.410.391 -2.714.392 -40,5% 14.100.000 +4.689.609 +33,3%
*) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) 
(+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 
I
n dieser Zeile werden Auszahlungen für die Tilgung von Liquiditätskrediten, insbe-
sondere vom Land und von Kreditinstituten, dargestellt. 
I
m Vergleich zur Planung liegen Minderauszahlungen in Höhe von 4.689,6 Mio. € 
vor. Diese Minderauszahlungen sind in der Produktgruppe 1601 bei Amt 20 – Käm-
merei entstanden. Die Zeile 36 – Auszahlungen für Liquiditätskredite - steht in di-
rektem Zusammenhang mit der Zeile 34 – Einzahlungen aus Liquiditätskrediten. Auf 
die dortigen Ausführungen wird verwiesen. 
5. Ermächtigungsübertragung
D
er Wert der nicht in Anspruch genommenen Aufwandsermächtigungen, welche  
zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2024 vorgesehen sind, beträgt 61,3 Mio. €. 
Das für das Haushaltsjahr 2024 im Haushaltsplan 2023/2024 geplante Defizit erhöht 
sich um diesen Betrag, wenn die übertragenen Ermächtigungen in 2024 vollständig 
ausgeschöpft werden und  keine Kompensation an anderer Stelle erbracht wird. 
Gleichzeitig werden konsumtive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 138,4 
Mio. € übertragen. S oweit diese über die zu übertragenen Aufwandsermächtigun-
gen hinausgehen, dienen sie der reinen Rechnungsabwicklung von bereits in Vor-
jahren aufwandswirksame n Geschäftsvorfällen. Eine Ergebnisbelastung entsteht 
durch die Inanspruchnahme dieser Zahlungsermächtigungen nicht mehr. Weiterhin 
werden investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 253,9 Mio. € übertra-
gen. Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung 2024 ff. sind nicht zu erwarten, ins-
besondere sind die korrespondierenden Abschreibungsaufwendungen in der  Pla-
nung enthalten. Eine detaillierte Auflistung der Ermächtigungsübertragungen in das 
115

Jahr 2024 gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 KomHVO NRW hat der Rat der Stadt Köln zur 
Kenntnis erhalten (vgl. Mitteilung 0882/2024 und Anlage 8).
Köln, ^.4><. -2024
Bestätigt:
-+|ßocdefre ^kr
Henriette Reker
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln
Köln, ^6. ^ .2024
Aufgestellt:
Prof. Dr. Diemert
Stadtkämmerin
116

Anlagen 
1 Anlagenspiegel 
2 Forderungsspiegel 
3 Eigenkapitalspiegel 
4 Verbindlichkeitenspiegel 
5 Rückstellungsspiegel 
6 Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen 
7 Übersicht über Beteiligungen 
8 Übertragung von Ermächtigungen 
117

Stand am 31.12.2022
Zugänge im 
Haushaltsjahr *1
Abgänge im 
Haushaltsjahr *2
Umbuchungen im 
Haushaltsjahr
Stand am 
31.12.2023
kumulierte 
Abschreibungen 
zum 31.12.2022
Abschreibungen im 
Haushaltsjahr
Zuschreibun-
gen im Haus-
haltsjahr
Änderungen durch Zu- 
und Abgänge sowie 
Umbuchungen im 
Haushaltsjahr
Kumulierte 
Abschreibungen 
(auch aus 
Vorjahren) am 31.12.2023 am 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
+ - + / - - + +  / - -
1. Immaterielle Vermögensgegenstände 73.084.688,08 6.890.542,33 -315.278,78 99.801,41 79.759.753,04 -49.647.116,47 -5.493.104,90 0,00 107.743,94 -55.032.477,43 24.727.275,61 23.437.571,61
2. Sachanlagen
2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücks-
      gleiche Rechte
      2.1.1 Grünflächen 936.276.321,92 225.589,54 -510.281,50 1.568.433,19 937.560.063,15 -12.102.094,64 -1.178.209,67 0,00 72.330,36 -13.207.973,95 924.352.089,20 924.174.227,28
      2.1.2 Ackerland 165.694.057,31 363.177,53 -1.410.849,37 -861.455,66 163.784.929,81 -6.099.632,04 -35.366,42 0,00 139.932,15 -5.995.066,31 157.789.863,50 159.594.425,27
      2.1.3 Wald, Forsten 71.261.190,38 1.720.759,04 -732,34 -473.266,46 72.507.950,62 -1.601.442,52 -175,50 0,00 -148.965,90 -1.750.583,92 70.757.366,70 69.659.747,86
      2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 553.322.061,54 2.424.909,72 -998.900,29 -251.361,12 554.496.709,85 -47.745.072,95 -2.163.116,69 0,00 248.730,14 -49.659.459,50 504.837.250,35 505.576.988,59
2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücks-  
      gleiche Rechte
      2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 44.833.996,27 0,00 0,00 247.000,00 45.080.996,27 -10.379.762,81 -630.663,53 0,00 -80.000,00 -11.090.426,34 33.990.569,93 34.454.233,46
      2.2.2 Schulen 3.768.891,53 0,00 0,00 0,00 3.768.891,53 -941.875,15 -61.856,23 0,00 0,00 -1.003.731,38 2.765.160,15 2.827.016,38
      2.2.3 Wohnbauten 389.293.047,66 8.941.429,58 -3.870,00 8.817.263,30 407.047.870,54 -84.698.852,29 -11.057.956,39 0,00 -507,54 -95.757.316,22 311.290.554,32 304.594.195,37
      2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und 
Betriebsgebäude 647.749.931,32 352.397,01 -2.340,00 1.860.761,94 649.960.750,27 -200.158.008,46 -13.349.808,85 0,00 81.339,44 -213.426.477,87 436.534.272,40 447.591.922,86
2.3 Infrastrukturvermögen
      2.3.1 Grund und Boden des Infrastruktur-
                vermögens 897.329.362,66 1.194.398,73 -435.575,97 -50.416,41 898.037.769,01 -12.632.976,33 -537.800,00 0,00 287.889,18 -12.882.887,15 885.154.881,86 884.696.386,33
      2.3.2 Brücken und Tunnel 1.777.279.079,76 99.926,37 0,00 0,00 1.777.379.006,13 -586.610.447,48 -37.943.307,27 0,00 -13,68 -624.553.768,43 1.152.825.237,70 1.190.668.632,28
      2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenaus-    
                rüstung und Sicherheitsanlagen 109.946.833,52 38.897,60 0,00 0,00 109.985.731,12 -65.201.118,02 -4.300.330,24 0,00 0,00 -69.501.448,26 40.484.282,86 44.745.715,50
      2.3.4 Entwässerungs- und Abwasser- 
                beseitigungsanlagen 2.674.159,95 0,00 0,00 0,00 2.674.159,95 -482.936,70 -51.272,70 0,00 0,00 -534.209,40 2.139.950,55 2.191.223,25
      2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen 
und Verkehrslenkungsanlagen 1.333.346.548,06 15.382.305,22 -13.386.332,01 68.424.718,91 1.403.767.240,18 -820.011.788,63 -43.449.867,04 0,00 10.494.793,85 -852.966.861,82 550.800.378,36 513.334.759,43
      2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastruktur-   
                vermögens 308.340.342,79 1.311.447,73 -1.090.674,59 2.985.578,39 311.546.694,32 -206.003.758,71 -9.056.472,64 0,00 1.088.558,06 -213.971.673,29 97.575.021,03 102.336.584,08
2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 55.742.990,43 1.489.896,89 -2.440.821,40 98.875,54 54.890.941,46 -40.040.361,66 -2.892.758,46 0,00 2.309.102,41 -40.624.017,71 14.266.923,75 15.702.628,77
2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.795.147.768,98 3.192.542,31 -1.070.141,39 0,00 1.797.270.169,90 -49.831,15 0,00 0,00 0,00 -49.831,15 1.797.220.338,75 1.795.097.937,83
2.6 Maschinen und technische Anlagen,  
   Fahrzeuge 298.913.567,08 20.296.765,90 -3.701.811,23 1.802.034,52 317.310.556,27 -195.214.605,43 -18.251.953,77 0,00 1.834.199,13 -211.632.360,07 105.678.196,20 103.698.961,65
2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 228.652.057,79 27.327.518,48 -35.530.632,61 -144.262,50 220.304.681,16 -156.372.770,65 -19.477.832,92 0,00 33.029.158,03 -142.821.445,54 77.483.235,62 72.279.287,14
2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 667.866.686,73 200.724.653,18 -2.277.216,57 -84.123.705,05 782.190.418,29 -243.728,90 0,00 0,00 11.812,05 -231.916,85 781.958.501,44 667.622.957,83
Summe Sachanlagen 10.287.438.895,68 285.086.614,83 -62.860.179,27 -99.801,41 10.509.565.529,83 -2.446.591.064,52 -164.438.748,32 0,00 49.368.357,68 -2.561.661.455,16 7.947.904.074,67 7.840.847.831,16
Anlagenspiegel 2023
Anlagevermögen
Abschreibungen BuchwertAnschaffungs- und Herstellungskosten
118
Anlage 1

Stand am 31.12.2022
Zugänge im 
Haushaltsjahr *1
Abgänge im 
Haushaltsjahr *2
Umbuchungen im 
Haushaltsjahr
Stand am 
31.12.2023
kumulierte 
Abschreibungen 
zum 31.12.2022
Abschreibungen im 
Haushaltsjahr
Zuschreibun-
gen im Haus-
haltsjahr
Änderungen durch Zu- 
und Abgänge sowie 
Umbuchungen im 
Haushaltsjahr
Kumulierte 
Abschreibungen 
(auch aus 
Vorjahren) am 31.12.2023 am 31.12.2022
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
+ - + / - - + +  / - -
Anlagevermögen
Abschreibungen BuchwertAnschaffungs- und Herstellungskosten
3. Finanzanlagen 
3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.478.480.951,11 21.693.668,54 0,00 0,00 5.500.174.619,65 -163.823.944,99 -41.896,68 1.547.930,05 0,00 -162.317.911,62 5.337.856.708,03 5.314.657.006,12
3.2 Beteiligungen 184.364.516,88 0,00 0,00 0,00 184.364.516,88 -354.434,84 -1.303.107,76 0,00 0,00 -1.657.542,60 182.706.974,28 184.010.082,04
3.3 Sondervermögen 561.409.997,40 4.486.433,96 -3.004.085,86 0,00 562.892.345,50 -4.773.975,36 0,00 0,00 0,00 -4.773.975,36 558.118.370,14 556.636.022,04
3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 100.793.659,96 2.049.133,61 -256.834,09 0,00 102.585.959,48 -3.366.064,31 -157.671,00 1.360.772,63 0,00 -2.162.962,68 100.422.996,80 97.427.595,65
3.5 Ausleihungen
     3.5.1 an verbundene Unternehmen 499.029.177,07 279.221.000,00 -3.466.543,39 0,00 774.783.633,68 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 774.783.633,68 499.029.177,07
     3.5.2 an Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
     3.5.3 an Sondervermögen 485.491,79 0,00 -114.450,58 0,00 371.041,21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 371.041,21 485.491,79
     3.5.4 Sonstige Ausleihungen 17.262.880,24 5.000,00 -551.345,25 0,00 16.716.534,99 -199.379,95 0,00 16.627,47 0,00 -182.752,48 16.533.782,51 17.063.500,29
Summe Finanzanlagen 6.841.826.674,45 307.455.236,11 -7.393.259,17 0,00 7.141.888.651,39 -172.517.799,45 -1.502.675,44 2.925.330,15 0,00 -171.095.144,74 6.970.793.506,65 6.669.308.875,00
*1 Summe Restbuchwert Zugänge: 
*2 Summe Restbuchwert Abgänge:
Zur Berechnung der Kennzahl "Investitionsquote" wird die Summe der Zugänge zum Restbuchwert herangezogen. Die Summe der Zugänge (im Rahmen der Nachaktivierung) ist daher um die auf Vorjahre entfallenden Abschreibungen zu bereinigen. Daraus ergibt 
sich der Wert in Höhe von 602.854.741,55 €.
Zur Berechnung der Kennzahl "Investitionsquote" wird die Summe der Abgänge zum Restbuchwert herangezogen. Die Summe der Abgänge ist daher um die auf die Abgänge entfallene Abschreibung zu mindern, um den Restbuchwert zu ermitteln. Aus dieser 
Berechnung ergibt sich der Wert von 242.443.984,01 €.
119

Anlage 2
bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und
Forderungen aus Transferleistungen
1.1 Gebühren 161.486.264,52 161.485.350,92 30,00 883,60 111.521.279,86
1.2 Beiträge 228.454.768,82 1.216.714,52 227.709,59 227.010.344,71 225.159.924,42
1.3 Steuern 129.974.904,81 129.974.904,81 0,00 0,00 87.043.693,16
1.4 Forderungen aus Transferleistungen 270.534.496,52 114.316.169,68 83.346.041,43 72.872.285,41 256.490.326,55
1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche 138.611.362,48 45.464.440,56 121.966,90 93.024.955,02 122.904.100,13
 Forderungen
2. Privatrechtliche Forderungen
2.1 gegenüber dem privaten Bereich 53.255.522,54 53.079.791,43 900,33 174.830,78 21.618.655,85
2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 3.520.244,34 3.520.244,34 0,00 0,00 1.555.619,01
2.3.gegen verbundene Unternehmen 3.521.722,15 3.521.722,15 0,00 0,00 89.288.872,87
2.4 gegen Beteiligungen 28.938,75 3.098,07 0,00 25.840,68 31.513,75
2.5 gegen Sondervermögen 11.821.502,14 11.821.502,14 0,00 0,00 6.693.345,86
Summe aller Forderungen 1.001.209.727,07 524.403.938,62 83.696.648,25 393.109.140,20 922.307.331,46
Art der Forderungen
Gesamtbetrag 
am 31.12.2023
mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag 
am 31.12.2022
Forderungsspiegel 2023
120

Eigenkapitalspiegel 2023
Bestand zum 31.12.2022 Verrechnung des 
Vorjahresergebnisses
Verrechnungen mit der 
allgemeinen Rücklage 
nach § 44 Abs. 3 KomHVO 
im Haushaltsjahr
Verrechnungen aus 
Beiträgen
Veränderungen der 
Sonderrücklage
Jahresergebnis des 
Haushaltsjahres (vor 
Beschluss über 
Ergebnisverwendung)
Bestand zum 31.12.2023 ²
EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1.1 Allgemeine Rücklage 5.243.268.967,41 160.114.026,77 15.646.023,82 0,00 81.263,06 5.419.110.281,06
1.2 Sonderrücklage 5.921.980,89 0,00 -81.263,06 5.840.717,83
1.3 Ausgleichsrücklage 0,00 72.816.710,78 72.816.710,78
1.4 Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 3 511.880.209,82 -232.930.737,55 -10.619.182,92 268.330.289,35
1.5 Nicht durch Eigenkapital gedeckter 
Fehlbetrag (Gegenposten zu Aktiva) 1 0,00 0,00 0,00
Summe Eigenkapital 5.761.071.158,12 5.766.097.999,02
4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter
Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00
1 Besteht ein negatives Eigenkapital, so sind die Positionen 1.1 bis 1.4 auszuweisen (auch negativ) und kumuliert über die Position 1.5 auszubuchen.
2 Bestand vor Verrechnung des Jahresergebnisses
3 Jahresendbestand enthält die Jahresergebnisse 2021 und 2022
Nachrichtlich: Ergebnisverrechnungen Vorjahre (§ 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)4
3. Vorjahr (2020) Vorvorjahr (2021) Vorjahr (2022) Saldo
4.571.715,10 4.571.715,10
155.542.311,67 155.542.311,67
Ausgleichrücklage (+/-) 72.816.710,78 178.449.263,49 100.500.208,78 351.766.183,05
Summe 232.930.737,55 178.449.263,49 100.500.208,78 511.880.209,82
4 mit dem 3. NKF-WG und der damit einhergehenden Änderung des § 96 Abs. 1 GO NRW entfällt die zwingende Ergebnisverrechnung mit der allgemeinen Rücklage. 
   Mangels Anpassung der KomHVO und des entsprechenden Musters (Anlage 26) wird die Darstellung entsprechend des aktuell gültigen Musters bis auf Weiteres beibehalten.
Bezeichnung
Allgemeine Rücklage (+/-)
121
Anlage 3

Anlage 4
bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Anleihen
2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen
2.1 von verbundenen Unternehmen 838.543,37 838.543,37 838.543,37
2.2 von Beteiligungen
2.3 von Sondervermögen
2.4 vom öffentlichen Bereich
2.4.1 vom Bund
2.4.2 vom Land 300.000.000,00 300.000.000,00
2.4.3 von Gemeinden 67.794,20 4.804,10 7.770,69 55.219,41 72.598,30
2.4.4 von Zweckverbänden
2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich
2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen
2.5 vom privaten Kreditmarkt
2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 1.450.576.547,31 9.091.939,93 197.586.388,25 1.243.898.219,13 1.301.215.753,16
2.5.2 von übrigen Kreditgebern 233.221.000,00 233.221.000,00
3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung
3.1 vom öffentlichen Bereich 250.000.000,00 250.000.000,00 277.200.000,00
3.2 vom privaten Kreditmarkt 660.515.692,31 611.887.853,13 14.031.547,04 34.596.292,14 874.677.378,38
4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen
wirtschaftlich gleich kommen 227.697.121,57 3.163,88 227.693.957,69 224.759.928,87
5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 80.787.213,89 79.564.043,71 1.223.170,18 0,00 66.651.916,67
6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 11.453.285,76 11.453.285,76 0,00 0,00 9.883.662,73
7. Sonstige Verbindlichkeiten 167.333.482,76 167.333.482,76 178.474.177,15
8. Erhaltene Anzahlungen 569.983.306,19 502.914.746,83 55.512.458,85 11.556.100,51 508.441.488,40
Summe aller Verbindlichkeiten 3.952.473.987,36 1.632.253.320,10 801.582.335,01 1.518.638.332,25 3.442.215.447,03
Verbindlichkeitenspiegel 2023
Art der Verbindlichkeiten
Gesamtbetrag 
am 31.12.2023
mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag
31.12.2022
122

mit einer Restlaufzeit von 
bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR
1. Darlehensbürgschaften (ohne Rückstellungen)
Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften 349.303.286,88 356.119.261,16
Gesundheits- und Sozialwesen 1.392.692,94 1.621.394,71
Verkehrs- und Wirtschaftsförderung 400.106.764,65 427.804.829,97
Versorgungsbetriebe 9.466.023,00 9.929.535,00
Köln Bäder, Kölner Sportstätten 70.752.483,18 75.293.953,40
sonstige 6.540.357,99 9.810.502,01
2. Individualgewährleistungen 2.611.918,80 1.182.926,12
Summe sonstige finanzielle Verpflichtungen 840.173.527,44 881.762.402,37
Sonstige finanzielle Verpflichtungen 2023
Art der sonstigen finanziellen Verpflichtungen
Gesamtbetrag 
am 31.12.2023
Gesamtbetrag
31.12.2022
123

Anlage 5
Gesamtbetrag am 
01.01.2023 Zuführung  Auflösung Inanspruchnahme Umbuchung Gesamtbetrag am 
31.12.2023 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR
1 2 3 4 5 6 7 8 9
+ - - +
1. Pensionsrückstellungen
1.1 Pensionsrückstellungen für Beschäftigte 1.319.172.386,39 123.101.964,92 0,00 1.740.873,01 -117.243.808,54 1.323.289.669,76 0,00 0,00 1.323.289.669,76
1.2 Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger 1.310.319.966,43 57.106.186,39 0,00 63.995.765,78 104.502.040,54 1.407.932.427,58 0,00 0,00 1.407.932.427,58
2. Rückstellungen für Deponien und Altlasten
2.1 Rückstellungen für Deponien 157.416.186,04 2.155.006,35 0,00 0,00 0,00 159.571.192,39 0,00 0,00 159.571.192,39
2.2 Rückstellungen für Altlasten 57.779.054,92 6.568.349,65 1.480.885,61 1.099.594,82 0,00 61.766.924,14 2.256.140,00 38.764.562,52 20.746.221,62
3. Instandhaltungsrückstellungen
3.1 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen 14.019.104,92 13.890.000,00 2.210.643,70 2.261.844,04 0,00 23.436.617,18 22.717.388,22 719.228,96 0,00
4. Sonstige Rückstellungen nach § 37 Abs. 5 bis 7 KomHVO
4.1 Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 90.201.272,36 7.620.081,73 0,00 5.549.423,26 0,00 92.271.930,83 92.271.930,83 0,00 0,00
4.2 Rückstellungen für geleistete Überstunden 18.658.000,81 5.743.736,72 0,00 2.229.784,94 0,00 22.171.952,59 22.171.952,59 0,00 0,00
4.3 Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 10.605.593,77 6.225.676,64 968.946,65 3.970.003,76 0,00 11.892.320,00 0,00 0,00 11.892.320,00
4.4 Rückstellungen für die Verpflichtung gegenüber anderen 
 Dienstherren 87.165.941,00 95.733,32 0,00 8.767.346,32 12.741.768,00 91.236.096,00 0,00 0,00 91.236.096,00
4.5 Rückstellung für Prozesskosten 889.446,85 236.923,96 623.586,78 35.518,33 0,00 467.265,70 167.272,67 129.268,55 170.724,48
4.6 Rückstellung für ausstehende Rechnungen 42.138.072,28 10.950.733,91 1.782.527,42 9.562.337,91 0,00 41.743.940,86 35.808.610,98 5.935.329,88 0,00
4.7 Rückstellungen für drohende Verluste 92.622.620,38 65.681.777,11 11.741.989,95 32.166.374,58 0,00 114.396.032,96 110.678.412,97 3.528.310,99 189.309,00
4.8 Rückstellungen für Leistungsorientierte Bezahlung 20.000.000,00 20.350.000,00 1.352.765,11 18.647.234,89 0,00 20.350.000,00 20.350.000,00 0,00 0,00
4.9 Andere sonstige Rückstellungen 770.731.504,03 54.747.108,85 4.586.123,37 111.602.139,16 0,00 709.290.350,35 86.294.148,17 106.221.445,27 516.774.756,91
Summe aller Rückstellungen 3.991.719.150,18 374.473.279,55 24.747.468,59 261.628.240,80 0,00 4.079.816.720,34 392.715.856,43 155.298.146,17 3.531.802.717,74
Art der Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit vonBewegungen im Haushaltsjahr 2023
Rückstellungsspiegel 2023
124

Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 KomHVO
Rückstellung zum 31.12.2023 Rückstellung zum 31.12.2022
€ €
Boden Sülzburgstraße 10.000,00 119.151,80 Der Bereich für Kinder, Jugend und Familie hat am Standort der Jugendeinrichtung 
Sülzburgstraße ein Gebäude abgerissen und muss die hierdurch entstandene Grube zur 
Wahrung der Verkehrssicherheit verfüllen. Insbesondere kam - neben zeitlichen 
Verzögerungen in 2021 - erschwerend in 2022 hinzu, dass Vorarbeiten am benachbarten 
Haus nicht fertiggestellt worden sind. Die Verfüllung der Grube sowie damit verbundene 
Arbeiten sind weitestgehend abgeschlossen. Aufgrund von Verzögerungen bei der 
Ausstellung einer erforderlichen Genehmigung für die Herstellung der Fläche für die 
Einfahrt ist die Fertigstellung der Maßnahme in 2024 vorgesehen.
Brandschutz 
Appellhofplatz
3.445.359,73 3.750.300,26 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die Maßnahme in 2018 und 
den darauffolgenden Jahren aufgrund gestiegener Brandschutzanforderungen und damit 
verbundener Herausforderungen im Rahmen des Vergabeverfahrens nicht durchführen. 
In 2021 hat der Bereich mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen. Die Arbeiten sind 
nunmehr weitestgehend abgeschlossen, für 2024 werden mehrere Schlussrechnungen 
erwartet. 
Dachsanierung Roßstr. 
16
310.000,00 0,00
Der Kulturbereich konnte die Dachsanierung aufgrund der erst im Oktober 2023 erfolgten 
Besetzung einer Architektenstelle nicht wie geplant in 2023 umsetzen. Erforderliche 
Abstimmungen mit der Koordinationsstelle Klimaschutz zum Sanierungskonzept finden 
bereits statt. Die Umsetzung sowie Fertigstellung der Maßnahme sind in 2024 
vorgesehen.  
Domtreppe 0,00 1.231.503,41 Aufgrund der verzögerten Einholung der erforderlichen Beschlussfassung konnte der 
Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau die Instandhaltung der Domtreppe in 
2020 nicht durchführen. Der Bereich hat die Maßnahme in 2023 abgeschlossen und den 
verbleibenden Rückstellungsbestand aufgelöst. 
Drehbrücke Deutz 3.104.315,72  2.713.499,26  Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die 
Instandhaltungsmaßnahmen an der Drehbrücke Deutz infolge von besonderen 
Herausforderungen bei der Vergabe aufgrund der Einhaltung des Denkmalschutzes nicht 
wie geplant in 2020 umsetzen. Für 2024 beabsichtigt der Bereich die Restabwicklung bei 
der Beseitigung von Steuerungsproblematiken, die Verhandlung von noch offenen 
Nachträgen sowie die endgültige Fertigstellung der Maßnahme. 
Erneuerung der 
Entwässerungsleitungen 
an der Zoobrücke
2.900.000,00 0,00
Der Bereich Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau hat für 2023 ursprünglich den Ersatz der 
vorhandenen Entwässerungsleitungen auf Höhe der Abfahrt "Zoo" sowie die Erneuerung 
der elektrischen Anlagen im Inneren der Brücke geplant. Die Auftragsvergabe für die 
Umsetzung des zweiten Teils der Maßnahme ist erst Ende 2023 erfolgt. Die Umsetzung 
und Fertigstellung der Maßnahme sind in 2024 vorgesehen.
Erläuterung 2023Vermögensgegenstand
Anlage 6
125

Rückstellung zum 31.12.2023 Rückstellung zum 31.12.2022
€ €
Erläuterung 2023Vermögensgegenstand
Erneuerung der 
Steinschüttung am 
Niehler Damm
350.000,00 0,00 Der Bereich Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die Maßnahme in 2023 nicht 
mehr vor der Hochwasserphase umsetzen, da infolge einer Prüfung der Steinschüttung 
die Notwendigkeit einer tiefergehenden Echolotpeilung festgestellt wurde. Die 
Umsetzung und Fertigstellung sind für 2024 vorgesehen.
Erneuerung des 
Geländers Ufermauer 
Mülheim
400.000,00 0,00 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die Maßnahme in 2023 nicht 
durchführen, da eine Ausschreibung aus Kapazitätsgründen der beauftragten 
Ingenieurbüros nicht erfolgen konnte. Die Umsetzung und Fertigstellung erfolgen 
voraussichtlich im Jahr 2024.
Fahrbahnübergänge 
Severinsbrücke
0,00 940.101,58 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die Sanierung der 
Fahrbahnübergänge der Severinsbrücke infolge logistischer, personeller und 
bauablauftechnischer Gründe nicht im Planungszeitraum durchführen. Der Bereich 
musste die Umsetzung der Maßnahme wiederholt verschieben. Nun ist seitens des 
Bereiches die Umsetzung im Rahmen einer Generalinstandsetzung der Severinsbrücke 
beabsichtigt. Dies wird eine andere bilanzielle Abbildung zur Folge haben, sodass die 
Rückstellungsbestände entsprechend in 2023 aufgelöst wurden. 
Fallstrang Eisenmarkt 4 67.000,00 0,00 In 2023 hat seitens des Bereiches Liegenschaften eine Befahrung des Fallstrangs 
stattgefunden und Beschädigungen wurden festgestellt. Der Bereich konnte die 
Sanierung aufgrund der personellen Situation nicht in 2023 durchführen. Die Umsetzung 
und Fertigstellung sind in 2024 vorgesehen.
Fenster Dürener Str. 279 25.000,00 0,00
Der Bereich Liegenschaften konnte den Austausch der Fenster aufgrund der personellen 
Situation im Bereich der Bauleitung bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, die mit der 
Umsetzung der Maßnahme beauftragt ist, in 2023 nicht durchführen. Die Umsetzung und 
Fertigstellung erfolgen voraussichtlich im Jahr 2024.
Fort IV Freimersdorfer 
Weg 2, 50829 Ehrenfeld
720.119,57 777.716,06 Der Bereich für Soziales, Arbeit und Senioren konnte die Instandhaltung des Daches in 
2019 nicht ausführen, da das vorhandene Personal prioritär Maßnahmen zur 
Instandhaltung einer anderen Liegenschaft vorgenommen hatte. In 2020 hat der Bereich 
mit ersten Maßnahmen am Putz begonnen. Infolge einer geplanten Beteiligung des 2. 
Arbeitsmarktes musste die Umsetzung der Maßnahme bereits in der Vergangenheit 
verschoben werden. Trotz weiterer Verzögerungen im Ablauf ist der Abschluss der 
Maßnahme weiterhin in 2024 vorgesehen.
126

Rückstellung zum 31.12.2023 Rückstellung zum 31.12.2022
€ €
Erläuterung 2023Vermögensgegenstand
Fort Paul Eifelstraße 39, 
50677 Innenstadt
375.000,00 75.000,00 Der Kulturbereich hat in 2021 bisher unbekannte (Sicherheits-) Mängel an den Torbögen 
entdeckt, die bis zum Jahresende 2021 nicht im erforderlichen Umfang behoben werden 
konnten. Die Fertigstellung der Instandhaltung der Torbögen ist weiterhin in 2024 
vorgesehen. Infolge einer Begehung in 2023 wurden weitere Mängel ersichtlich, die eine 
Zuführung erforderlich machten.
Gebäude 
Bischofsgartenstraße 1
805.982,58 1.341.864,13 Das Museum Ludwig konnte aufgrund von personellen Engpässen und Verzögerungen 
infolge zeitlicher Verlegungen von Ausstellungen verschiedene 
Instandhaltungsmaßnahmen nicht durchführen. In 2023 hat das Museum 
unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen fortgeführt. Die Maßnahme der Erneuerung der 
Deckenbauten und Sanierung des Küchenbereichs konnte in 2023 abgeschlossen 
werden, sodass der verbleibende Rückstellungsbestand insoweit aufgelöst wurde. Das 
Museum plant, die letzte Maßnahme in 2025 fertigzustellen.
Generalsanierung 
Hafenbrücke Mülheim
2.500.000,00 0,00 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die Maßnahme aufgrund von 
diversen Verzögerungen im Rahmen der Planung nicht in 2023 durchführen. Die 
Umsetzung und Fertigstellung sind für 2024 vorgesehen. 
Grillunterstand 
Buschweg 2
25.000,00 0,00 Der Bereich Liegenschaften konnte die Sanierung des Daches und des Regenablaufs 
aufgrund von personellen Kapazitäten in 2023 nicht vollständig umsetzen. Die 
Fertigstellung erfolgt voraussichtlich in 2024.
Großmarkthalle 206.579,44 219.968,42 Der Bereich Marktverwaltung konnte die nachzuholenden Brandschutzmaßnahmen und 
Arbeiten an den elektrischen Anlagen nicht abschließend durchführen, insbesondere 
wegen der Klärung notwendiger Nachträge und der statischen Überprüfung des 
Hallendaches. Der Bereich hat die Umsetzung erneut verschoben, da zusätzlich 
personelle Engpässe bestanden. Die Fertigstellung der Maßnahme ist weiterhin in 2024 
vorgesehen.
Haltestelle Chorweiler 
Sanierung Dach 
620.000,00 500.000,00 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die Maßnahme nicht in 2021 
durchführen, da die Umsetzung aufgrund der Abtragung des Daches von der Witterung 
abhängig ist und diese daher nicht erfolgen konnte. In 2023 musste die Maßnahme 
erneut ausgeschrieben werden. Aufgrund der Witterung kann diese erst in 2024 
durchgeführt werden.
Kanalsanierung 
Volkhovener Weg 209-
211
90.000,00 0,00 Im Kulturbereich wurden in 2023 Schäden an den Kanälen des Volkhovener Weges 
entdeckt. Eine Kanalsanierung ist dringend erforderlich, da die fortgeschrittenen 
Kanalschäden eine Umweltbelastung darstellen. Die Umsetzung sowie die Fertigstellung 
der Maßnahme sind in 2024 vorgesehen.  
127

Rückstellung zum 31.12.2023 Rückstellung zum 31.12.2022
€ €
Erläuterung 2023Vermögensgegenstand
Sanierung Brücke Am 
Flachsrosterweg
800.000,00 0,00 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die Sanierung in 2023 nicht 
durchführen, da zugunsten der Vornahme der Behebung für nicht vorhersehbarer 
Schäden an der Hafenbrücke in Niehl diese Maßnahme vorerst zurückgestellt werden 
musste. Die Umsetzung und Fertigstellung erfolgen voraussichtlich in 2024.
Sanierung Kierberger 
Str. 2 
53.000,00 0,00 Der Bereich Liegenschaften konnte die Sanierung des Grundkanals und des Daches in 
2023 aufgrund der personellen Situation bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, die 
mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt ist, nicht vollständig umsetzen. Die 
Fertigstellung der Maßnahmen erfolgt voraussichtlich in 2024.
Sanierung 
"Männerwohnheim" 
Brücker Mauspfad 642 
850.000,00  0,00 Der Bereich Liegenschaften konnte die Maßnahme in 2023 nicht durchführen. Zeitliche 
Verzögerungen ergaben sich wegen andauernder Klärungen hinsichtlich der zu 
treffenden Nutzungsart des Grundstücks. Die Maßnahme umfasst Arbeiten zu dem 
Brandschutz, der Barrierefreiheit, der Elektroinstallation und der Technik im Gebäude. 
Die Umsetzung ist für 2024, die Fertigstellung für 2025 vorgesehen.
Sanierung Rolshover 
Straße 
150.000,00 0,00 Der Bereich Liegenschaften konnte aufgrund der für die Ursachenfindung der 
Feuchtigkeitsschäden notwendigen Zeit und umfangreicher Erdarbeiten in 2023 die 
Instandhaltungsmaßmahme nicht vollständig abschließen. In 2024 erfolgt voraussichtlich 
die Fertigstellung der Maßnahme.
Sanierung Tunnel 
Universitätsstraße / 
Albertus-Magnus-Platz
2.300.000,00 0,00 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die Maßnahme in 2023 
aufgrund von Abstimmungsverzögerungen mit der Universität zu Köln nicht umsetzen. 
Die Umsetzung und Fertigstellung sind für 2024 vorgesehen.
Sanierung Ufermauer 
Groov
1.000.000,00 0,00 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die Sanierung in 2023 infolge 
von Änderungen innerhalb der Planung und der zu berücksichtigenden 
Hochwasserphase nicht durchführen. Die Umsetzung und Fertigstellung erfolgen 
voraussichtlich im Jahr 2024.
Sicherung der 
Spundwände Deutzer 
Werft
500.000,00 0,00 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die Maßnahme in 2023 nicht 
umsetzen, da zugunsten der Behebung nicht vorhersehbarer Schäden an der 
Hafenbrücke in Niehl diese Maßnahme vorerst zurückgestellt werden musste. Die 
Umsetzung ist für 2024 vorgesehen.
Tiefgarage Dom Beton- 
und Risssanierung
738.613,54  1.400.000,00 Der Bereich Liegenschaften konnte die Sanierung in der Tiefgarage am Dom in 2022 
nicht fertigstellen, da die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, die mit der Umsetzung der 
Maßnahme beauftragt ist, die Umsetzung der Maßnahme in 2022 nicht vollständig 
umgesetzt hat. Die Arbeiten wurden in 2023 abgeschlossen. Teilrechnungen und die 
Schlussrechnung für die abgeschlossenen Arbeiten stehen für 2024 noch aus. 
128

Rückstellung zum 31.12.2023 Rückstellung zum 31.12.2022
€ €
Erläuterung 2023Vermögensgegenstand
Tunnel Etzelstraße 150.000,00 0,00 Aufgrund der verzögerten Einholung der erforderlichen Beschlussfassung konnte der 
Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau die Sanierungsarbeiten in 2023 nicht 
durchführen. Derzeit ist mit einer Umsetzung in 2024 zu rechnen.
Tunnel Rheinuferstraße 
Hochwasserschutz
450.000,00 450.000,00 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die 
Hochwasserschutzeinrichtungen als Vorabmaßnahme der Sanierung des 
Rheinufertunnels nicht in 2022 instand setzen, da eine Umsetzung in der 
hochwasserfreien Zeit erfolgen muss und diese durch Verzögerungen innerhalb der 
Abstimmungen einer genehmigungsfähigen Verkehrsführung verzögert wurde. In 2023 
waren aufwendige Abstimmungen mit weiteren Beteiligten erforderlich. Darüber hinaus 
bestanden die Abstimmungen für die bauzeitliche Verkehrsführung fort, sodass eine 
Umsetzung in der hochwasserfreien Zeit in 2023 ebenfalls nicht möglich war. Die 
Umsetzung ist nunmehr in 2024 beabsichtigt. 
Zoobrücke Verstärkung 490.646,60 500.000,00 Aufgrund besonderer Herausforderungen im Rahmen der Ausschreibung konnte der 
Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau die Instandhaltungsmaßnahme nicht in 
2021 ausführen. Diese bedarf einer vorausgehenden Planung, die unter anderem eine 
Verstärkungsanalyse beinhaltet und einen längeren Zeitraum erfordert. Die im Rahmen 
der Verstärkungsanalyse entnommenen Materialproben wurden untersucht und deren 
Ergebnisse werden nunmehr zusammengeführt. Die Fertigstellung der Planung 
einschließlich Erlangung des Baubeschlusses ist für 2024 vorgesehen.
Summe 23.436.617,18 14.019.104,92
129

Übersicht gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 10 KomHVO NRW zum städtischen Jahresabschluss 2023
Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB
(d. h. Beteiligungen = Unternehmen, an denen die Stadt Köln unmittelbar oder mittelbar mit mind. 20% und höchstens 50% beteiligt ist)
Ver- und Entsorgung, Verkehr
Name des Unternehmens Sitz Anteil
am Kapital
letztes Geschäftsjahr, 
für das der JA vorliegt
Eigenkapital
in Tsd. €
Ergebnis
in Tsd. €
Dienstleistungsges. für Kommunikation DKS Köln 49,40%
2023 2.639 1.693
RheinWerke Düsseldorf 47,89% 2022 5.245 303
Energiewerke Waldbröl GmbH Waldbröl 47,55% 2022 1.160 -32
Buss HGK Logistics GmbH & Co. KG Duisburg 46,87% 2022 1.092 335
Buss HGK Verwaltung GmbH Duisburg 46,87% 2022 18 -8
MASSLOG GmbH Duisburg 46,87% 2022 866 194
Rheincargo GmbH & Co. KG   Neuss 46,87% 2022 51.161 -4.308
Rheincargo Verwaltungs- GmbH Neuss 46,87% 2022 48 2
Rheinfähre Köln-Langel/Hitdorf    Köln 46,87% 2022 354 0
METRONA S.R.L Rom (Italien) 44,00% 2022 76 31
METRONA Union GmbH München 44,00% 2022 4.791 167
Eifel Wind Infra GmbH & Co. KG Köln 43,30% 2023 5 0
Heizungs- und Sanitärbau WIJA GmbH Bad Neuenahr-
Ahrweiler
41,24% 2021 1.188 373
Rhein-Sieg Netz GmbH Siegburg 41,24% 2023 20.774 0
rhenag Rheinische Energie AG Köln 41,24% 2023 601.131 55.103
rhenagbau GmbH Köln 41,24% 2022
4.058 0
Westerwald-Netz GmbH Betzdorf 41,24% 2023 9.875 0
Elektro-Klaus GmbH Waldbröhl 41,23% 2023 25 0
Stadtwerke Sankt Augustin GmbH Sankt Augustin 41,10% 2022 13.570 938
Erdgasversorgung Oberleichlingen GmbH Leichlingen 39,64% 2022 1.631 166
Anlage 7
130

Ver- und Entsorgung, Verkehr
Name des Unternehmens Sitz Anteil
am Kapital
letztes Geschäftsjahr, 
für das der JA vorliegt
Eigenkapital
in Tsd. €
Ergebnis
in Tsd. €
Bäderbetriebsgesellschaft Bergisch-Gladbach mbH Bergisch Gladbach 37,97% 2022 25 -2.719
Bäderbetriebsgesellschaft Burscheid mbH Burscheid 37,97% 2022 25 -1.531
BELKAW GmbH Bergisch Gladbach
37,97% 2023 47.913 1.747
Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG            Leverkusen 37,89% 2022 79.737 8.427
Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und 
Beteilgungsgesellschaft mbH 
Leverkusen 37,89% 2022 68 2
RheinEnergie-Stadtwerke Duisburg Windpark
Verwaltungs-GmbH
Duisburg 37,89% 2022 24 0
KNG Kraftwerks- und NETZGesellschaft mbH                                  Rostock 37,59% 2022 553 8
AS3 Beteiligungs GmbH Essen 37,13%
2022 24.553 1.534
Lohmar Netzeigentumsgesellschaft mbH Lohmar 37,13% k.A. k.A. k.A.
Mainwerke NETZ GmbH Aschaffenburg 37,13% 2022 25 0
Stadtwerke Leichlingen GmbH Leichlingen 37,13%
2022 6.582 1.326
Stromkontor Griesheim GmbH Frankfurt am Main 37,13% 2022 25 0
Stromkontor Netzgesellschaft mbH Bergisch Gladbach 37,13% 2022 185 0
Stromkontor Rostock Port GmbH Rostock 37,13%
2022 7.793 836
Stromnetz Bornheim Verwaltungs GmbH Bornheim 37,13% k.A. k.A. k.A.
Stromnetz24 GmbH Rostock 37,13% 2022 25 0
Wärmekontor Rostock GmbH Rostock 37,13% 2022 1.291 585
Düsseldorfer Container Hafen Düsseldorf 35,59% 2022 3.698 2.456
Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl GmbH) Leverkusen 34,10% 2021 5.939 2.234
Scheeps exploitatie Maatschaapij Arnhem B. V. Arnhem 
(Niederlande)
31,24% 2022 527 50
Scheeps exploitatie Maatschaapij Nijmegen B. V. Nijmegen 
(Niederlande)
31,24% 2022 721 56
131

Ver- und Entsorgung, Verkehr
Name des Unternehmens Sitz Anteil
am Kapital
letztes Geschäftsjahr, 
für das der JA vorliegt
Eigenkapital
in Tsd. €
Ergebnis
in Tsd. €
Flughafen Köln/Bonn GmbH   Köln 31,12% 2022 305.727 17.204
KVK Kompetenzzentrum Verteilnetze und Konzessionen 
GmbH
Siegburg 30,89% 2021 375 164
Windpark Koßdorf II GmbH & Co.KG                                        Duisburg 30,39% 2022 7.588 1.706
Windpark Staustein GmbH & Co.KG                               Duisburg 30,39% 2022 6.348 1.309
Stadtwerke Troisdorf GmbH Troisdorf 30,31%
2022 42.038 10.229
Stromnetz Pulheim GmbH & Co. KG Pulheim 27,81% 2021 2.542 523
Stromnetz Pulheim Verwaltung GmbH Pulheim 27,81% k.A. k.A. k.A.
AggerEnergie GmbH Gummersbach 25,90% 2023 70.000 10.501
AggerService GmbH                                                  Gummersbach 25,90% 2022 255 80
chargecloud GmbH Köln 25,26%
2022 3.636 -979
Colonia Cluj-Napoca Energie S.R.L. Klausenburg 
(Rumänien)
25,26%
2023 4.662 624
BEW Netze GmbH Wipperfürth 25,16% 2021 11.217 -97
Radio Köln GmbH & Co. KG                               Köln 25,00% 2022 511 534
RVG Rheinauhafen Verwaltungsgesellschaft mbH Köln 24,37% 2022 88 34
Windpark Fleetmark II GmbH & Co. KG                                      Duisburg 24,34% 2022 15.758 2.877
Biogas Pool 3 für Stadtwerke GmbH & Co. KG Düsseldorf 23,95% 2021 33 1
GWAdriga GmbH & Co. KG Berlin 23,49%
2022 697 -2.961
GWAdriga Verwaltungs GmbH Berlin 23,49%
2022 24 -1
Gasversorgungsgesellschaft GVG mbH Rhein-Erft Hürth 23,35%
2023 54.494 13.956
meine-Energie eG & Co. KG Troisdorf 22,73% 2021 55 4
Wärmegesellschaft Wesseling GmbH Wesseling 21,46%
2022 372 22
132

Ver- und Entsorgung, Verkehr
Name des Unternehmens Sitz Anteil
am Kapital
letztes Geschäftsjahr, 
für das der JA vorliegt
Eigenkapital
in Tsd. €
Ergebnis
in Tsd. €
Wärmegesellschaft RHEIN-ERFT mbH Hürth 21,37% 2022 419 394
GkD Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH KÖln 20,62% 2021 65 1
rheNEO GmbH, Schwarzenbach a. 
Wald
20,62% 2021 25 0
Windeck Energie GmbH Windeck 20,58% 2021 102 65
energy4u VerwaltungsGmbH Siegburg 20,21% N/A N/A N/A
energy4u GmbH & Co. KG Siegburg 20,21% 2021 25 23
evd Energieversorgung Dormagen GmbH Dormagen 20,21%
2022 18.804 4.610
Energieversorgung Niederkassel GmbH & Co. KG Köln 20,21% 2021 2.745 152
Energieversorgung Niederkassel Verwaltung GmbH Köln 20,21% k.A. k.A. k.A.
Stadtwerke Lohmar GmbH & Co. KG Lohmar 20,21%
2022 12.476 1.387
Stadtwerke Lohmar Verwaltungs-GmbH Lohmar 20,21%
2022 32 2
Stadtwerke Pulheim GmbH Pulheim 20,21%
2022 2.870 370
Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG Bornheim 20,21%
2022 6.983 230
Gemeinschaftsheizkraftwerk Fortuna GmbH Düsseldorf 20,00% 2021 264 1.769
Grünwerke GmbH Düsseldorf 20,00% 2021 38.400 0
Grünwerke Verwaltung GmbH Düsseldorf 20,00% 2021 46 3
Netzgesellschaft Düsseldorf mbH Düsseldorf 20,00% 2021 1.000 0
Stadtwerke Düsseldorf AG Düsseldorf 20,00%
2022 643.447 156.859
Windpark Breitenbach GmbH Düsseldorf 20,00% 2021 3.668 -78
133

Sitz Anteil
am Kapital
letztes Geschäftsjahr, 
für das der JA vorliegt
Eigenkapital
in Tsd. €
Ergebnis
in Tsd. €
Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung
Name des Unternehmens Sitz Anteil
am Kapital
letztes Geschäftsjahr, 
für das der JA vorliegt
Eigenkapital
in Tsd. €
Ergebnis
in Tsd. €
Koeln Parma Exhibitions S.r.l. Parma (Italien) 39,54%
2022 759 -240
Expolink Global Network Ltd. Bangkok 38,88% 2022 308 242
Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH    Köln 25,10% 2022 172 0
134

Übertragung von Aufwandsermächtigungen 2023 nach 2024 
(Angaben in Euro) 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
Gesamt 5.917.710.745 61.312.469 5.979.023.214 27.898.342 
Dezernat 
Amt 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
Dezernat OB - Oberbürgermeisterin 57.017.943 1.042.026 58.059.969 289.527 
01 - Amt der Oberbürgermeisterin 27.835.078 587.337 28.422.415 50.000 
13 - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 6.514.091 35.000 6.549.091 35.000 
16 - Amt für Integration und Vielfalt 15.030.711 419.690 15.450.401 204.527 
135
Anlage 8

Amt                                                                                                      
Produktgruppe                                                                                        
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
01 - Amt der Oberbürgermeisterin 27.835.078 587.337 28.422.415 50.000 
 
0101 - Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale 
Angelegenheiten 
27.835.078 587.337 28.422.415 50.000 
Das Projekt "Fördermittelmanagement" konnte in 2023 nicht abgeschlossen 
werden. Die nicht abgeschlossenen Aufgaben aus 2023 müssen in 2024 
fortgeführt werden, um das Projekt abschließen zu können. Die für diesen Zweck 
einmalig eingestellten Mittel aus 2023 werden somit im Jahr 2024 benötigt. 
 137.580  0 
Es wurde mit einer Agentur einmalig ein Vertrag für Stadtgesellschaftliche 
Beratung über zwei Jahre in Höhe von 180.000 Euro (netto) geschlossen und die 
Mittel entsprechend auf zwei Jahre aufgeteilt. Die Vertragsleistungen haben sich 
jedoch zum größten Teil in das Jahr 2024 verschoben. Die Mittel in Höhe von 
65.000 Euro sollen somit übertragen werden. 
 65.807  0 
Die "Durchführung eines Bürgerrates" soll im Rahmen der Systematischen 
Öffentlichkeitsbeteiligung eingerichtet werden. Im Jahr 2023 konnte dies nicht 
vollständig umgesetzt werden. Da im Jahr 2024 die entsprechenden Mittel fehlen, 
um den Beschluss endgültig umzusetzen, ist eine Übertragung der Mittel aus 
2023 notwendig. 
 50.000  50.000 
Das Projekt "Einrichtung des Innovationsbüros" wird erst in 2024 abgeschlossen. 
Die für diesen Zweck einmalig eingestellten Mittel aus 2023 werden somit im Jahr 
2024 benötigt. 
 333.950  0 
 
13 - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 6.514.091 35.000 6.549.091 35.000 
 
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 6.514.091 35.000 6.549.091 35.000 
Das Projekt "Digital-Asset-Managements" konnte in 2023 nicht abgeschlossen 
werden. Die nicht abgeschlossenen Aufgaben aus 2023 müssen in 2024 
fortgeführt werden, um das Projekt abschließen zu können. Die für diesen Zweck 
einmalig eingestellten Mittel aus 2023 werden aus diesem Grund im Jahr 2024 
benötigt. 
 35.000  35.000 
 
136

Amt                                                                                                      
Produktgruppe                                                                                        
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
16 - Amt für Integration und Vielfalt 15.030.711 419.690 15.450.401 204.527 
 
0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity 15.030.711 419.690 15.450.401 204.527 
Das Verwaltungsreformprojekt "Konzept integrative Stadtgesellschaft" hat sich 
verzögert. 
 100.000  100.000 
Das Pilotprojekt "Schaffung einer barrierefreien Beratungs-Kontaktstelle der Stadt 
Köln" (poli. VN 2023) hat sich verzögert. 
 80.000  0 
Die Maßnahme "Erweiterung des Auftrags zum Antidiskriminierungsmonitoring 
und für Schulungen zur Sensibilisierung von Mitarbeitenden in der Verwaltung im 
Umgang mit Menschen mit Behinderungen" (poli. VN 2022) verzögert sich weiter. 
 24.527  24.527 
Die Maßnahme "Interkulturelle Öffnung der Verwaltung (externe Beratung)" (poli. 
VN 2022) verzögert sich weiterhin. 
 80.000  80.000 
Die nicht verwendeten Mittel des Strukturförderfonds werden in 2024 weiterhin 
benötigt, um die Kompensation der finanziellen Mehrbelastung aufgrund 
steigender Personal- und Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges zu 
gewährleisten. 
 135.163  0 
 
 
 
 
  
137

Dezernat 
Amt 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
Dezernat I - Allgemeine Verwaltung und Ordnung 707.100.279 1.561.001 708.661.281 150.000 
 02 - Bürgerämter 27.153.433 171.599 27.325.031 0 
 11 - Personal- und Verwaltungsamt 220.748.018 563.619 221.311.638 0 
 32 - Amt für öffentliche Ordnung 79.427.530 593.642 80.021.172 150.000 
 33 - Ausländeramt 37.497.448 101.299 37.598.747 0 
 34 - Bürgerdienste 61.322.923 128.342 61.451.265 0 
 I/D1 - Dezernatsbüro I 2.290.716 2.500 2.293.216 0 
 
Amt                                                                                                      
Produktgruppe                                                                                        
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
02 - Bürgerämter 27.153.433 171.599 27.325.031 0 
 
0416 - Kulturförderung 758.965 25.000 783.965 0 
Zur Finanzierung der Veedelszüge im Bezirk Innenstadt in der Session 2023/2024 
sind Ermächtigungen zu übertragen. 
 10.000  0 
Zur Finanzierung der Veedelszüge in der Session 2023/2024 im Bezirk 
Chorweiler sind Ermächtigungen zu übertragen. 
 10.000  0 
Zur Finanzierung des Tollitätenempfanges im Bezirksrathaus Nippes in der 
Session 2023/2024 sind Ermächtigungen zu übertragen. 
 5.000  0 
 
0505 - Leistungen n. d. Schwerbehindertenrecht - SGB IX 6.906.494 20.531 6.927.025 0 
Die Beschaffung von 40 Laptops inkl. Zubehör für die Schwerbehindertenstelle 
hat sich aufgrund des temporären Ausfalls von cMarket in 2023 verzögert. 
 20.531  0 
 
0602 - Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz 1.931.954 16.012 1.947.966 0 
Die Beschaffung von Notebooks für die Elterngeldstelle hat sich aufgrund des 
temporären Ausfalls von cMarket in 2023 verzögert. 
 16.012  0 
 
0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 2.119.040 20.055 2.139.096 0 
Die Anschaffung von Sportgeräten für den Vorgebirgspark im Bezirk 
Rodenkirchen hat sich verzögert. 
 20.055  0 
 
138

Amt     
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
1401 - Umweltordnung, -vorsorge 15.900 90.000 105.900 0 
Die Umsetzung der Maßnahme "Ehrenamt und Klimaschutz" aus dem politischen 
Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2023/2024 hat sich im Bezirk 
Innenstadt verzögert. 
10.000 0 
Die Umsetzung der Maßnahme "Ehrenamt und Klimaschutz" aus dem politischen 
Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2023/2024 hat sich im Bezirk 
Rodenkirchen verzögert. 
10.000 0 
Die Umsetzung der Maßnahme "Ehrenamt und Klimaschutz" aus dem politischen 
Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2023/2024 hat sich im Bezirk 
Lindenthal verzögert. 
10.000 0 
Die Umsetzung der Maßnahme "Ehrenamt und Klimaschutz" aus dem politischen 
Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2023/2024 hat sich im Bezirk 
Ehrenfeld verzögert. 
10.000 0 
Die Umsetzung der Maßnahme "Ehrenamt und Klimaschutz" aus dem politischen 
Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2023/2024 hat sich im Bezirk Nippes 
verzögert. 
10.000 0 
Die Umsetzung der Maßnahme "Ehrenamt und Klimaschutz" aus dem politischen 
Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2023/2024 hat sich im Bezirk 
Chorweiler verzögert. 
10.000 0 
Die Umsetzung der Maßnahme "Ehrenamt und Klimaschutz" aus dem politischen 
Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2023/2024 hat sich im Bezirk Porz 
verzögert. 
10.000 0 
Die Umsetzung der Maßnahme "Ehrenamt und Klimaschutz" aus dem politischen 
Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2023/2024 hat sich im Bezirk Kalk 
verzögert. 
10.000 0 
Die Umsetzung der Maßnahme "Ehrenamt und Klimaschutz" aus dem politischen 
Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2023/2024 hat sich im Bezirk 
Mülheim verzögert. 
10.000 0 
139

Amt     
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
11 - Personal- und Verwaltungsamt 220.748.018 563.619 221.311.638 0 
0103 - Personal- und Organisationsmanagement 214.262.141 563.619 214.825.760 0 
Aufgrund von Verzögerungen im Vergabeverfahren für Beratungsleistungen für 
Projekte des Organisationsmanagements (Projekt- und Prozessmanagement), 
konnte die Beauftragung der Unternehmen erst deutlich später als geplant 
vorgenommen werden. Um die Zusammenarbeit mit den externen 
Beratungsunternehmen wie geplant fortsetzen zu können, werden die Mittel aus 
2023 nach 2024 übertragen. 
289.625 0 
Das geplante Verfahren zur modularen Qualifizierung und Studienförderung 
(höherer Dienst) konnte u.a. aufgrund fehlender personeller Ressourcen in 2023 
nicht durchgeführt werden. Die Förderung und Qualifizierung der 
Mitarbeiter*innen der Stadt bietet den Teilnehmer*innen berufliche Perspektiven 
und stärkt die Bindung an die Stadt Köln. Für diesen Zweck werden die Mittel aus 
2023 im Jahr 2024 benötigt. 
273.994 0 
32 - Amt für öffentliche Ordnung 79.427.530 593.642 80.021.172 150.000 
0201 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung 36.218.430 593.642 36.812.072 150.000 
Aufgrund umfangreicher datenschutzrechtlicher Prüfungen im Vorfeld kam es bei 
der Beschaffung von Bodycams für den Ordnungsdienst zu erneuten 
Verzögerungen. Der Testbetrieb wurde im Rahmen des Straßenkarnevals 2024 
gestartet. 
50.000 50.000 
Bei der Suche nach einem geeigneten Anbieter kam es bei der Auftragsvergabe 
zur Erstellung der wissenschaftlichen Analyse im Zusammenhang mit dem 
"Masterplan Sicherheit" zu zeitlichen Verzögerungen. Der Auftrag wurde im 
Herbst 2023 erteilt, mit den Ergebnissen und einem Mittelabfluss wird im Jahr 
2024 gerechnet. 
100.000 100.000 
Mit dem Abbau von Angsträumen wurde im Jahr 2023 begonnen, der 
überwiegende Teil der Maßnahme muss jedoch noch durchgeführt werden. 
443.642 0 
140

Amt     
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
33 - Ausländeramt 37.497.448 101.299 37.598.747 0 
0209 - Ausländerangelegenheiten 37.497.448 101.299 37.598.747 0 
Die Umsetzung der Maßnahme "Weiterentwicklung der Ausländerbehörde zur 
Willkommensbehörde" (poli. VN 2022) und begleitende Maßnahmen (poli. VN 
2023) verzögert sich. 
101.299 0 
34 - Bürgerdienste 61.322.923 128.342 61.451.265 0 
0106 - Zentrale Dienstleistungen 11.527.379 128.342 11.655.721 0 
Durch die verschobene Installation der Software "Aura 10" für das Bürgertelefon 
verzögern sich die Aufwendungen für Wartung und Bereinigung der alten 
Systeme. 
108.233 0 
Durch die verschobene Installation der Software "Aura 10" für das Bürgertelefon 
verzögern sich die Einweisungen/Fortbildungen für die Mitarbeitenden. 
20.109 0 
I/D1 - Dezernatsbüro I 2.290.716 2.500 2.293.216 0 
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 2.290.716 2.500 2.293.216 0 
Die Durchführung der Klausurtagung mit allen Dienststellenleitungen des 
Dezernates I hat sich verzögert. 
2.500 0 
141

Dezernat 
Amt 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
Dezernat II - Finanzen und Recht 1.042.282.045 10.833.257 1.053.115.302 10.398.393 
 03 - Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern 1.926.307 51.196 1.977.503 0 
 20 - Kämmerei 783.429.738 2.986.189 786.415.927 2.986.189 
 21 - Steueramt 15.493.719 837.668 16.331.387 454.000 
 30 - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen 20.228.710 314.907 20.543.617 314.907 
 II/2 - Stabsstelle für Beteiligungssteuerung und öffentliches Finanz- und 
Unternehmensrecht 
219.648.509 6.643.298 226.291.807 6.643.298 
 
Amt                                                                                                      
Produktgruppe                                                                                        
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
03 - Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern 1.926.307 51.196 1.977.503 0 
 
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 1.926.307 51.196 1.977.503 0 
Die Maßnahme "Bodies of Cologne - Kölner Körper" (poli. VN 2023 - 
"Gleichstellungsprojekte und Öffentlichkeitsarbeit") konnte im Jahr 2023 nicht 
abschließend durchgeführt werden. 
 6.196  0 
Die Veranstaltung zum Thema "Frau und Beruf" und "beruflicher Wiedereinstieg" 
(poli. VN 2023 - "Gleichstellungsprojekte und Öffentlichkeitsarbeit") wird erst in 
2024 durchgeführt. 
 20.000  0 
Das Projekt "Köln- Eine stillfreundliche Kommune" (poli. VN 2023 - 
"Gleichstellungsprojekte und Öffentlichkeitsarbeit") verzögert sich. 
 10.000  0 
Die Beschlussfassung zur Durchführung des "Symposium zur Umsetzung von 
Chancengleichheit in der Raumentwicklung" (poli. VN 2023 - 
"Gleichstellungsprojekte und Öffentlichkeitsarbeit") erfolgte am 04.12.2023. Die 
Planung des Symposiums verzögert sich und erfolgt in 2024. 
 15.000  0 
 
142

Amt     
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
20 - Kämmerei 783.429.738 2.986.189 786.415.927 2.986.189 
0110 - Controlling, Finanzsteuerung, Rechnungswesen, Kasse und 
Vollstreckung 
41.893.047 1.991.622 43.884.669 1.991.622 
Durch den Hackerangriff auf die SIT und dem damit verbundenen Ausfall des 
cMarket-Systems hat sich der notwendig gewordene Erwerb zusätzlicher 
Lizenzen für die Rechnungsdigitalisierung in 2023 verzögert. 
50.000 50.000 
Die Aufarbeitung der Steuerabschlüsse hat sich durch die Klärung von offenen 
Fragen verzögert. Für die erforderlichen Beraterleistungen besteht in 2024 keine 
ausreichende Veranschlagung. 
68.030 68.030 
Das Projekt zur Einführung des Hausverwaltungsmoduls hat sich insgesamt 
verzögert und wird in 2024 fortgeführt.  Für erforderliche Beraterleistungen 
besteht in 2024 keine ausreichende Veranschlagung. 
47.540 47.540 
Der Rahmenvertrag zum Abruf der Beraterleistungen bei der Einführung neuer 
Software konnte nicht wie geplant zum Jahresbeginn 2023 in Kraft treten und 
verschiebt sich daher. Eine Kompensierung mit Mitteln aus 2024 ist nicht möglich. 
805.421 805.421 
Das Projekt zur Ablösung der Vollstreckungssoftware wird aufgrund von 
Verzögerungen in 2024 beauftragt. Hierfür besteht kein ausreichender Ansatz in 
2024. 
85.000 85.000 
Die Maßnahme "Zulunftsfähige Struktur im Rechnungswesen" kann erst im 
Februar 2024 abgeschlossen werden. In 2024 besteht für erforderliche 
Beraterleistungen keine ausreichende Veranschlagung. 
18.000 18.000 
Das verwaltungsgerichtliche Verfahren zum Gemeindefinanzierungsgesetz wurde 
noch nicht abgeschlossen. Es besteht für 2024 kein ausreichender Ansatz. 
337.500 337.500 
Notwendige Mitarbeiterschulungen im Rahmen der S/4Hana-Transformation 
kamen in 2023 nicht zum Tragen. Zur Umsetzung der Schulungen in 2024 besteht 
kein ausreichender Ansatz . 
56.673 56.673 
Durch einen Hackerangriff auf das cMarket-System konnten notwendige IT-
Bestellungen von 212 Rechnern plus Zubehör in 2023 nicht erfolgen. Für die 
erforderlichen Bestellungen besteht in 2024 kein ausreichender Ansatz. 
148.458 148.458 
143

Amt                                                                                                      
Produktgruppe                                                                                        
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
Die nächste Phase des Projektes zum Rollout des Nachhaltigkeitshaushaltes der 
Stadt Köln wird aufgrund von Verzögerungen in 2024 umgesetzt. Im Jahr 2024 
sind keine ausreichenden Mittel zur Finanzierung der Personalkapazitäten 
veranschlagt. 
 200.000  200.000 
Mit der Einführung von SAP BW 4/HANA ist eine Umstellung der Lizenzen 
erforderlich gewesen. Die Lizensierungen hierzu konnten in 2023 nicht vollständig 
abgeschlossen werden. Eine Kompensierung mit Mitteln aus 2024 ist nicht 
möglich. 
 175.000  175.000 
 
1703 - Waisenhausstiftung 919.713 196.037 1.115.750 196.037 
Die Instandsetzungsmaßnahme konnte witterungsbedingt noch nicht vollständig 
im Jahr 2023 durchgeführt werden. Für die Umsetzung der Maßnahme besteht in 
2024 kein ausreichender Ansatz. 
 196.037  196.037 
 
1715 - Guilleaume-Stiftung St. Antoniusheim 112.555 798.530 911.084 798.530 
Die Instandsetzungsmaßnahme konnte witterungsbedingt noch nicht komplett im 
Jahr 2023 durchgeführt werden. Für die Fertigstellung der Maßnahme werden die 
Mittel in 2024 benötigt. 
 798.530  798.530 
 
21 - Steueramt 15.493.719 837.668 16.331.387 454.000 
 
0109 - Veranlagung gemeindl. Abgaben 15.493.719 837.668 16.331.387 454.000 
Die erstmalige Mittelzusetzung für die Renovierungsarbeiten des Stadthaus 
Chorweiler erfolgte im Jahr 2022. Die Maßnahme hat sich verzögert, da die 
Notwendigkeit der Generalsanierung noch geprüft wurde. Da das Budget 2024 
nicht auskömmlich ist, ist die Ermächtigungsübertragung notwendig. 
 454.000  454.000 
Die Ermächtigungsübertragung ist notwendig zur Auszahlung von Erstattungen an 
die AWB und die StEB. 
 383.668  0 
 
144

Amt                                                                                                      
Produktgruppe                                                                                        
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
30 - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen 20.228.710 314.907 20.543.617 314.907 
 
0107 - Rechts-, Versicherungs- und Vergabeangelegenheiten 20.228.710 314.907 20.543.617 314.907 
Die Einführung der Software c-Vergabe hat sich auch in 2023 verzögert. Zur 
Finanzierung erforderlicher Programmierungen sowie externer Schulungen in 
2024 ist eine teilweise erneute Ermächtigungsübertragung erforderlich. 
 314.907  314.907 
 
II/2 - Stabsstelle für Beteiligungssteuerung und öffentliches Finanz- und 
Unternehmensrecht 219.648.509 6.643.298 226.291.807 6.643.298 
 
0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten 5.191.230 3.317.746 8.508.976 3.317.746 
Durch Verzögerungen im Baufortschritt der Maßnahme Clouth-Gelände bei der 
Beteiligung Moderne Stadt verschiebt sich die haushaltsmäßige Belastung in die 
Folgejahre. 
 775.986  775.986 
Die Verhandlungen für die neue Betrauung Mitte Porz der Beteiligung Moderne 
Stadt sind in 2023 gestartet und werden erst in 2024 fortgesetzt. In 2024 stehen 
keine ausreichenden Ansätze zur Verfügung. 
 2.541.760  2.541.760 
 
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 1.867.380 100.000 1.967.380 100.000 
In 2023 hat die Planung zur Beauftragung eines Substanzwertgutachtens für die 
Kliniken begonnen. Die Umsetzung erfolgt jedoch erst in 2024. 
 100.000  100.000 
 
0401 - Museumsreferat 9.398.888 2.991.552 12.390.440 2.991.552 
Durch Verzögerungen zu Beginn der Generalinstandsetzung des Wallraf-
Richartz-Museums &  Fondation Corboud in 2023 und dem zwischenzeitlichen 
Einsatz einer externen Projektsteuerung sind noch keine der weiterhin benötigen 
Mittel abgeflossen. 
 2.991.552  2.991.552 
 
1501 - Wirtschaft und Tourismus 40.480.854 234.000 40.714.854 234.000 
Geplante Instandhaltungsmaßnahmen des BioCampus Cologne aus 2023 
kommen erst 2024 zur Auszahlung. 
 234.000  234.000 
 
145

Dezernat 
Amt 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
Dezernat IV - Bildung, Jugend und Sport 1.726.240.119 5.691.609 1.731.931.728 154.081 
40 - Amt für Schulentwicklung 549.280.368 3.167.873 552.448.242 0 
42 - Amt für Weiterbildung 24.453.343 250.000 24.703.343 0 
51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie 1.069.871.345 613.079 1.070.484.425 10.936 
52 - Sportamt 38.063.500 1.660.656 39.724.156 143.145 
Amt     
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
40 - Amt für Schulentwicklung 549.280.368 3.167.873 552.448.242 0 
0301 - Schulträgeraufgaben 535.052.566 3.167.873 538.220.440 0 
Der Umzug des Amtes für Schulentwicklung aus dem Stadthaus Deutz 
Ostgebäude in das Güterhaus des neu entwickelten Areals ID Cologne in 
Mülheim verzögert sich, so dass die bestehenden Restmittel für die Beschaffung 
der Möblierung in 2024 erforderlich sind. 
1.050.000 0 
Der Umzug des Amtes für Schulentwicklung aus dem Stadthaus Deutz 
Ostgebäude in das Güterhaus des neu entwickelten Areals ID Cologne in 
Mülheim verzögert sich, so dass die bestehenden Restmittel für die 
Umzugsdienste in 2024 erforderlich sind. 
157.180 0 
Die Mittel werden für die Anpassung der Zuschüsse an freie Träger des Offenen 
Ganztags benötigt. 
1.960.694 0 
42 - Amt für Weiterbildung 24.453.343 250.000 24.703.343 0 
0414 - Volkshochschule 24.453.343 250.000 24.703.343 0 
Der Kauf einer neuen Software für die Kursverwaltung verzögert sich. 250.000 0 
146

Amt     
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie 1.069.871.345 613.079 1.070.484.425 10.936 
0604 - Kinder- und Jugendarbeit 42.356.984 613.079 42.970.063 10.936 
Die nicht verwendeten Mittel des Strukturförderfonds werden in 2024 weiterhin 
benötigt, um die Kompensation der finanziellen Mehrbelastung aufgrund 
steigender Personal- und Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges zu 
gewährleisten 
527.144 0 
Die im Rahmen des polit. VN 2023/2024 für 2023 zugesetzten Mittel für die 
Maßnahme "Partizipation - Stärkung und Ausbau im Jugendbereich" werden 
übertragen, da sich die Verwendung der Mittel noch in der internen Abstimmung 
befindet. 
75.000 0 
Der Abschluss der Maßnahme "Kompetenzentwicklung im Bereich eSports", für 
die im politischen VN zum Hpl. 2022 Mittel von 125.000 Euro zur Verfügung 
gestellt wurden, hat sich verzögert. 
10.936 10.936 
147

Amt                                                                                                      
Produktgruppe                                                                                        
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
52 - Sportamt 38.063.500 1.660.656 39.724.156 143.145 
 
0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 38.063.500 1.660.656 39.724.156 143.145 
Die nicht verwendeten Mittel des Strukturförderfonds werden in 2024 weiterhin 
benötigt, um die Kompensation der finanziellen Mehrbelastung aufgrund 
steigender Personal- und Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges zu 
gewährleisten. 
 145.507  0 
Entgegen der Planung konnte der  Mittelabruf  im Rahmen des 
Sicherheitskonzeptes der UEFA EURO 2024 in 2023 nicht wie vorgesehen 
erfolgen. 
 184.446  0 
Die nicht verwendeten Mittel im Rahmen der UEFA EURO 2024 werden in 2024 
weiterhin benötigt, um die Kompensation der finanziellen Mehrbelastung aufgrund 
steigender Veranstaltungskosten zu gewährleisten. 
 531.000  0 
Entgegen der Planung konnte der Mittelabruf im Rahmen der Handball EM 2024 
in 2023 nicht wie vorgesehen erfolgen. 
 656.558  0 
Die Umsetzung der Maßnahme "Qualifizierungsverfahren Jean-Löring-Sportpark 
(Parkstadt Süd)" hat sich verzögert. 
 143.145  143.145 
 
 
 
 
 
  
148

Dezernat 
Amt 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
Dezernat V - Soziales, Gesundheit und Wohnen 1.557.619.972 4.899.532 1.562.519.504 2.670.171 
50 - Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 1.314.642.637 4.374.361 1.319.016.997 2.525.000 
56 - Amt für Wohnungswesen 189.624.688 380.000 190.004.688 0 
V/1 - Dezernatsbüro V 3.249.791 145.171 3.394.962 145.171 
Amt     
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
50 - Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 1.314.642.637 4.374.361 1.319.016.997 2.525.000 
0501 - Leistungen nach dem SGB XII 469.522.607 100.000 469.622.607 100.000 
Die Umsetzung der Maßnahmen " Infokampagne zur Prävention von Altersarmut 
(Grundsicherung) " sowie "Infokampagne zum präventiven Wohnraumschutz" 
(pol. VN 2022) verzögert sich. Eine erste Auftragserteilung erfolgte in 2023. 
100.000 100.000 
0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity 8.593.780 1.569.361 10.163.141 0 
Die nicht verwendeten Mittel des Strukturförderfonds werden in 2024 weiterhin 
benötigt, um die Kompensation der finanziellen Mehrbelastung aufgrund 
steigender Personal- und Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges zu 
gewährleisten. 
1.569.361 0 
149

Amt                                                                                                      
Produktgruppe                                                                                        
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
0507 - Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -
zentren 
14.262.463 2.705.000 16.967.463 2.425.000 
Die Sanierungsarbeiten an Bürgerhäusern u. -zentren sollen 2024 fortgesetzt 
werden. Die Mittel werden zur Fortsetzung der Maßnahmen benötigt. 
 500.000  500.000 
Die Sanierungsarbeiten an Bürgerhäusern u. -zentren sollen 2024 fortgesetzt 
werden. Die Mittel werden zur Fortsetzung der Maßnahmen benötigt. 
 800.000  800.000 
Die Sanierungsarbeiten an Bürgerhäusern u. -zentren sollen 2024 fortgesetzt 
werden. Die Mittel werden zur Fortsetzung der Maßnahmen benötigt. 
 70.000  70.000 
Die Sanierungsarbeiten an Bürgerhäusern u. -zentren sollen 2024 fortgesetzt 
werden. Die Mittel werden zur Fortsetzung der Maßnahmen benötigt. 
 110.000  110.000 
Die Sanierungsarbeiten an Bürgerhäusern u. -zentren sollen 2024 fortgesetzt 
werden. Die Mittel werden zur Fortsetzung der Maßnahmen benötigt. 
 800.000  800.000 
Die Sanierungsarbeiten an Bürgerhäusern u. -zentren sollen 2024 fortgesetzt 
werden. Die Mittel werden zur Fortsetzung der Maßnahmen benötigt. 
 145.000  145.000 
Die Sanierungsarbeiten an Bürgerhäusern u. -zentren sollen 2024 fortgesetzt 
werden. Die Mittel werden zur Fortsetzung der Maßnahmen benötigt. 
 50.000  0 
Die Sanierungsarbeiten an Bürgerhäusern u. -zentren sollen 2024 fortgesetzt 
werden. Die Mittel werden zur Fortsetzung der Maßnahmen benötigt. 
 140.000  0 
Die Sanierungsarbeiten an Bürgerhäusern u. -zentren sollen 2024 fortgesetzt 
werden. Die Mittel werden zur Fortsetzung der Maßnahmen benötigt. 
 90.000  0 
 
56 - Amt für Wohnungswesen 189.624.688 380.000 190.004.688 0 
 
1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum 175.711.721 380.000 176.091.721 0 
Die Maßnahmen zur Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes verzögern sich.  380.000  0 
 
V/1 - Dezernatsbüro V 3.249.791 145.171 3.394.962 145.171 
 
0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity 1.523.188 145.171 1.668.359 145.171 
Die Erstellung des Lebenslagenberichtes verzögert sich.  145.171  145.171 
 
 
150

Dezernat 
Amt 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
Dezernat VI - Planen und Bauen 45.538.343 6.436.622 51.974.965 0 
 48 - Stadtkonservator*in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege 2.541.512 177.000 2.718.512 0 
 61 - Stadtplanungsamt 16.720.423 5.255.000 21.975.423 0 
 63 - Bauaufsichtsamt 18.858.453 54.622 18.913.075 0 
 VI/2 - Zentrales Raummanagement 2.881.512 950.000 3.831.512 0 
 
Amt                                                                                                      
Produktgruppe                                                                                        
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
48 - Stadtkonservator*in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege 2.541.512 177.000 2.718.512 0 
 
1002 - Denkmalpflege 2.541.512 177.000 2.718.512 0 
Die konservatorische Sanierung der Bronzeskulpturen „Wallraf & Richartz“ vor 
dem Museum für Angewandte Kunst verschiebt sich in das Jahr 2024. 
 177.000  0 
 
61 - Stadtplanungsamt 16.720.423 5.255.000 21.975.423 0 
 
0901 - Stadtplanung 16.720.423 5.255.000 21.975.423 0 
Die beauftragten Planungen für den Ebertplatz werden im Jahr 2024 fortgeführt.  455.000  0 
Die ARGE Los-Süd erstattete aufgrund von ersparten Planungs- und Baukosten 
für den Kultur- und Gedenkraum K3 einen Betrag in Höhe von 4,8 Mio. Euro. 
Diese Mittel sollen für die weiteren Planungen und Errichtung des Kultur- und 
Gedenkraums zur Verfügung stehen (Vorlagen-Nummer 1357/2023). 
 4.800.000  0 
 
63 - Bauaufsichtsamt 18.858.453 54.622 18.913.075 0 
 
1001 - Baugenehmigungen, Bauordnungsbehörliche Maßnahmen 18.858.453 54.622 18.913.075 0 
Der Abschluss des Verbundprojektes Baugenehmigungsverfahren verzögert sich, 
weshalb zwei Fachanwendungen parallel betrieben werden müssen. 
 54.622  0 
 
151

Amt                                                                                                      
Produktgruppe                                                                                        
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
VI/2 - Zentrales Raummanagement 2.881.512 950.000 3.831.512 0 
 
0103 - Personal- und Organisationsmanagement 2.881.512 950.000 3.831.512 0 
Pandemiebedingt gab es in den vergangenen Jahren diverse Unterbrechungen 
großer baulicher Servicemaßnahmen, insbesondere im Bereich der 
Renovierungsarbeiten. Diese Maßnahmen, für die bereits in Vorjahren 
Beauftragungen erteilt wurden, werden nunmehr dringlich in 2024 umgesetzt. 
 700.000  0 
Im Bereich des Zentralen Raummanagements gab es in der Vergangenheit 
zeitliche Verzögerungen insbesondere bei der Entwicklung des 
gesamtstädtischen Flächenkonzeptes. Zusätzlich wird die Ausgestaltung des sich 
aktuell in der Abstimmung befindlichen Strategiepapiers zur Definition von 
stadtweiten Standards zu den Themen Desksharing und Flächeneffizienz 
nunmehr in 2024 umgesetzt. Hierbei wird das Budget in voller Höhe benötigt, da 
noch in 2024 externe Firmen in diesem Zusammenhang beauftragt werden sollen. 
Durch die Aufarbeitung der verzögerten Maßnahmen wird eine Deckung in 2024 
nicht im Rahmen des originären Ansatzes möglich sein und eine Übertragung der 
Restmittel ist erforderlich. 
 250.000  0 
 
 
 
 
 
  
152

Dezernat 
Amt 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
Dezernat VII - Kunst und Kultur 130.306.188 7.306.396 137.612.583 5.025.534 
 41 - Kulturamt 16.397.203 260.399 16.657.602 0 
 43 - Stadtbibliothek 20.411.850 250.000 20.661.850 0 
 4512 - Römisch-Germanisches Museum 7.594.720 28.289 7.623.009 0 
 4516 - Museum Schnütgen 1.962.700 45.332 2.008.033 0 
 4518 - Kölnisches Stadtmuseum 4.388.541 3.025.285 7.413.825 2.620.820 
 4520 - NS-Dokumentationszentrum 3.348.597 15.500 3.364.097 0 
 4523 - Kunst- und Museumsbibliothek 3.288.484 613.242 3.901.725 104.714 
 VII/1 - Dezernatsbüro VII 3.331.668 139.500 3.471.168 100.000 
 VII/4 - Referat für Museumsangelegenheiten 7.318.564 1.558.849 8.877.413 1.180.000 
 VII/5 - Kulturraummanagement 3.110.344 1.370.000 4.480.344 1.020.000 
 
Amt                                                                                                      
Produktgruppe                                                                                        
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
41 - Kulturamt 16.397.203 260.399 16.657.602 0 
 
0416 - Kulturförderung 16.397.203 260.399 16.657.602 0 
Die nicht verwendeten Mittel des Strukturförderfonds werden in 2024 weiterhin 
benötigt, um die Kompensation der finanziellen Mehrbelastung aufgrund 
steigender Personal- und Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges zu 
gewährleisten. 
 260.399  0 
 
43 - Stadtbibliothek 20.411.850 250.000 20.661.850 0 
 
0418 - Stadtbibliothek 20.411.850 250.000 20.661.850 0 
Die Generalsanierung der Stadtbibliothek hat sich verschoben, sodass in 2024 ein 
Mehrbedarf besteht, welcher aus Restmitteln 2023 gedeckt werden kann. 
 250.000  0 
 
153

Amt     
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
4512 - Römisch-Germanisches Museum 7.594.720 28.289 7.623.009 0 
0403 - Römisch-Germanisches Museum 4.357.539 28.289 4.385.827 0 
Die Instandsetzungsmaßnahmen am Depotbunker am Helenenwall verzögern 
sich. 
28.289 0 
4516 - Museum Schnütgen 1.962.700 45.332 2.008.033 0 
0407 - Museum Schnütgen 1.962.700 45.332 2.008.033 0 
Die Abrechnung der jahresübergreifenden Sonderausstellung verzögert sich. 11.500 0 
Die Abrechnung für die Errichtung von Laufstegen im Dachtragewerk verzögert 
sich. 
10.306 0 
Die Maßnahme Beleuchtungsaustausch in der Ständigen Sammlung verzögert 
sich. 
23.526 0 
4518 - Kölnisches Stadtmuseum 4.388.541 3.025.285 7.413.825 2.620.820 
0408 - Kölnisches Stadtmuseum 4.388.541 3.025.285 7.413.825 2.620.820 
Der Umbau des Haus Sauer und die Herrichtung der Dauerausstellung verzögern 
sich und werden erst in 2024 fertiggestellt. 
2.378.545 2.378.545 
Die Nebenkostenabrechnung für das Interim in 2023 verzögern sich. Im 
Teilergebnisplan stehen keine Aufwandsermächtigungen in beantragter Höhe zur 
Verfügung. 
142.189 0 
Die Umsetzung des "Kölner Geschichtspfad" und die Abrechnung der dezentralen 
Veranstaltung an Weiberfastnacht verzögern sich. 
214.550 162.275 
Die Abrechnung der dezentralen Veranstaltung an Weiberfastnacht verzögert 
sich. 
210.000 0 
Die Durchführung der Sonderausstellung in Form eines Online Games verzögert 
sich. 
80.000 80.000 
154

Amt                                                                                                      
Produktgruppe                                                                                        
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
4520 - NS-Dokumentationszentrum 3.348.597 15.500 3.364.097 0 
 
0410 - NS-Dokumentationszentrum 3.348.597 15.500 3.364.097 0 
Die Durchführung der Sonderausstellung verzögert sich.  15.500  0 
 
4523 - Kunst- und Museumsbibliothek 3.288.484 613.242 3.901.725 104.714 
 
0409 - Kunst- und Museumsbibliothek / Rheinisches Bildarchiv 3.288.484 613.242 3.901.725 104.714 
Der Umzug der KMB verzögert sich, da bislang kein passendes Mietobjekt 
gefunden werden konnte. 
 564.616  104.714 
Aufgrund von Personalengpässen verzögerte sich die Maßnahme. Der Ansatz in 
2024 ist nicht ausreichend. 
 34.626  0 
Die Beschaffungen und Vorbereitungen für die EDITIONALE Köln in 2024 
verzögern sich. In 2024 steht hierfür kein Ansatz zur Verfügung. 
 14.000  0 
 
VII/1 - Dezernatsbüro VII 3.331.668 139.500 3.471.168 100.000 
 
0416 - Kulturförderung 973.807 139.500 1.113.307 100.000 
Die Durchführung der Maßnahme "Gedächtnis der Stadt" verzögert sich. Für 2024 
ist eine Mittelübertragung notwendig. 
 19.500  0 
Die Publikation zur Maßnahme "Leitbild kulturelle Teilhabe" verzögert sich.  20.000  0 
Aufgrund von Abstimmungsbedarfen und ausstehenden Prüfungen verzögert sich 
die Maßnahme "Cumulus". 
 100.000  100.000 
 
155

Amt                                                                                                      
Produktgruppe                                                                                        
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
VII/4 - Referat für Museumsangelegenheiten 7.318.564 1.558.849 8.877.413 1.180.000 
 
0401 - Museumsreferat 7.318.564 1.558.849 8.877.413 1.180.000 
Die Umsetzung der Maßnahme "Beleuchtung / Verdunkelung MAKK" verzögert 
sich. 
 1.180.000  1.180.000 
Die Umsetzung der Maßnahme "Mahnmal zum Gedenken an die Opfer von 
Unterdrückung, Rassismus, Gewalt und Menschenrechtsverletzung" verzögert 
sich. 
 117.500  0 
Die Maßnahme der Einrichtung und der Bewirtschaftung des Interimsdepots 
verzögert sich. 
 261.349  0 
 
156

Amt                                                                                                      
Produktgruppe                                                                                        
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
VII/5 - Kulturraummanagement 3.110.344 1.370.000 4.480.344 1.020.000 
 
0416 - Kulturförderung 3.110.344 1.370.000 4.480.344 1.020.000 
Die einmalige Mittelzusetzung für die Umsetzung der Maßnahme "Umzug und 
Herrichtung der Räumlichkeiten Theater der Keller" fand in 2019 statt. Da das 
Projekt an dem geplanten Standort nicht weiterverfolgt werden konnte, kam es zu 
Verzögerungen. 2024 sollen die ersten Maßnahmen aus diesem Projekt 
umgesetzt werden. Eine Finanzierung aus 2024 veranschlagten Mitteln ist nicht 
möglich. 
 720.000  720.000 
Zusetzung aus der Kulturförderabgabe 2019. Die Umsetzung der Maßnahme 
Stadtgarten verzögert sich durch umfangreiche Abstimmungen weiter. Die 
Übertragung erfolgt letztmalig. Bei weiteren Verzögerungen sind die Mittel 
entsprechend neu zu veranschlagen. 
 150.000  150.000 
Zusetzung aus der Kulturförderabgabe 2020. Die Umsetzung der Maßnahme 
Zamus hat sich durch umfangreiche Abstimmungen weiter verzögert. Die 
Übertragung erfolgt letztmalig. Bei weiteren Verzögerungen sind die Mittel 
entsprechend neu zu veranschlagen. 
 150.000  150.000 
Die Umsetzung der Maßnahme für die lärmtechnische Ertüchtigung des 
Standortes an der Deutz Mülheimer Straße hat sich auf Grund von intensiven 
Abstimmungsverfahren verzögert. 
 100.000  0 
Die Umsetzung der Maßnahme des Strukturaufbaus KRM hat sich auf Grund von 
intensiven Abstimmungsverfahren verzögert. 
 250.000  0 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
157

Dezernat 
Amt 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
Dezernat VIII - Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 201.246.734 19.829.319 221.076.052 6.806.639 
 23 - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 43.128.878 1.561.348 44.690.226 1.561.348 
 236 - Marktwesen 7.710.894 3.701.908 11.412.801 70.000 
 57 - Umwelt- und Verbraucherschutzamt 43.317.433 3.299.158 46.616.591 0 
 67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 99.786.807 11.266.905 111.053.712 5.175.291 
 
Amt                                                                                                      
Produktgruppe                                                                                        
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
23 - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 43.128.878 1.561.348 44.690.226 1.561.348 
 
0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten 22.683.727 1.561.348 24.245.075 1.561.348 
Mit der Umsetzung der Maßnahme Bahnhof Belvedere wurde bereits begonnen. 
Weitere Arbeiten werden in 2024 durchgeführt. 
 1.111.348  1.111.348 
Die Umsetzung der Projekte Otto & Langen Quartier, In den Reihen 16 und Hallen 
Kalk im Rahmen des Erhalts von Kreativräumen aus dem politischen VN haben 
sich verzögert. 
 450.000  450.000 
 
236 - Marktwesen 7.710.894 3.701.908 11.412.801 70.000 
 
0203 - Märkte 7.710.894 3.701.908 11.412.801 70.000 
Die Umsetzung der Maßnahme "Vorbereitung Errichtung Parkstadt Süd" in 2023 
hat sich verzögert. 
 3.500.000  0 
Diese Mittel für das Wochenmarktkonzept wurden im Haushaltsplan 2020/2021 
zugesetzt. Die Umsetzung der Maßnahme aus dem politischen VN hat sich 
verzögert. 
 70.000  70.000 
Aufgrund von fehlendem Personal konnten Marketing-Maßnahmen bei den 
Wochenmärkten nicht umgesetzt werden. Zusätzliches Personal steht ab 2024 
wieder bereit, weshalb die Marketing-Maßnahmen in 2024 umgesetzt werden 
können. Diese sind aus den Beiträgen der Wochenmarktbeschicker finanziert. 
 131.908  0 
 
158

Amt                                                                                                      
Produktgruppe                                                                                        
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
57 - Umwelt- und Verbraucherschutzamt 43.317.433 3.299.158 46.616.591 0 
 
1401 - Umweltordnung, -vorsorge 26.528.814 3.299.158 29.827.972 0 
Aufgrund von Verzögerungen und zwischenzeitlich wieder ansteigenden 
Fördermittelbewilligungen im investiven Förderprogramm "Klimaschutz", werden 
die restlichen Ermächtigungen zur Deckung der Auflösung des ARAP mit 
Gegenleistungsverpflichtungen benötigt. 
 1.836.902  0 
Aufgrund von Verzögerungen und zwischenzeitlich wieder ansteigenden 
Fördermittelbewilligungen im investiven Förderprogramm "Altbausanierungen", 
werden die restlichen Ermächtigungen zur Deckung der Auflösung des ARAP mit 
Gegenleistungsverpflichtungen benötigt. 
 223.978  0 
Die Finanzmittel wurden im pol. VN (AN/1726/2022) zugesetzt. Der 
Klimaschutzpreis soll in 2024 in Höhe von 10.000 € erstmalig erfolgen und alle 
zwei Jahre vergeben werden. Entsprechend soll der jährliche Ansatz (5.000 €) 
des Vorjahres übertragen werden. 
 5.000  0 
Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem pol. VN a) Kultur hoch 3, b) 
Forschungsprojekt Energetische Ertüchtigung denkmalgeschützter Baubestand, 
c) Umsetzungsberatung zum Ausbau Ladeinfrastruktur für das Projekt 
Klimaschutz Monitoring+Controlling Plattform konnte aufgrund von 
Verzögerungen im Vergabeverfahren noch nicht erfolgen. 
 568.933  0 
Die Maßnahme Entwicklung einer Sanierungsstrategie ist Teil des Aktionsplans 
Klimaschutz. Dieser ist erst am 07.12.2023 (Vorlage 2243/2023) beschlossen 
worden und enthält viele Maßahmen, weshalb sich die Umsetzung verzögert hat. 
 64.345  0 
Die Mittel (hier KölnKlimaAKtiv 2022 Maßnahme Strategische Energieplanung) 
werden in 2024 für die neue Pflichtaufgabe Kommunale Wärmeplanung benötigt. 
Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze 
wurde am 17.11.2023 vom Bundestag beschlossen und ist am 01.01.2024 in Kraft 
getreten. Der zusätzliche Finanzbedarf kann nicht aus dem laufenden Budget von 
2024 gedeckt werden. 
 500.000  0 
159

Amt 
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
Die Mittel (hier SmartCityCologne) werden in 2024 für die neue Pflichtaufgabe 
Kommunale Wärmeplanung benötigt. Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur 
Dekarboniesierung der Wärmenetze wurde am 17.11.2023 vom Bundestag 
beschlossen und ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. Der zusätzliche 
Finanzbedarf kann nicht aus dem laufenden Budget von 2024 gedeckt werden. 
100.000 0 
160

Amt 
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 99.786.807 11.266.905 111.053.712 5.175.291 
1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 74.455.255 10.707.534 85.162.789 5.175.291 
Die Umsetzung der im Stadtverschönerungsprogramm der Bezirke 2023 und in 
Vorjahren beschlossenen Maßnahmen verlagert sich im Rahmen verfügbarer 
Personalkapazitäten nach 2024. 
1.708.261 483.540 
Die Maßnahmenumsetzung der im polit. VN zur Klimafolgenanpassung für ein 
Entsiegelungsprogramm sowie Entsiegelungskataster bereitgestellten 
Aufwendungen verzögert sich. 
280.000 30.000 
Die Maßnahmen des Leitprojekts "Köln aufräumen" werden fortgeführt, z.B. 
Beschluss 0744/2022 zur Weiterführung der Zwischennutzung Ebertplatz für 
weitere zwei Jahre, desweiteren intensivere Pflege des Grüns international 
bedeutsamer Räume. 
230.281 184.256 
Die Sanierung des denkmalgeschützten Zauns Spielplatz Quentelstraße 
verzögert sich aufgrund Abstimmungsbedarfs im Rahmen des Denkmalschutzes. 
200.000 200.000 
Die in 2023 für die Fontäne Flora erhaltene Spende konnte in 2023 noch nicht 
zweckentsprechend verwendet werden. Die Inanspruchnahme verlagert sich nach 
2024. 
9.200 0 
Die im polit. VN 2022 für die Installation und Inbetriebnahme weiterer 
Trinkbrunnen einmalig bereitgestellten Aufwendungen konnten aufgrund des 
langwierigen Procedere der Standortfindung und Abklärung der technischen 
Gegebenheiten noch nicht in Anspruch genommen werden. Die 
Ermächtigungsübertragung für eine Installation in 2024 erfolgt unter dem 
Vorbehalt der Sicherstellung der jährlichen Betriebskosten in Höhe von 15.748 € 
pro Trinkbrunnen (283.464 € jährliche Betriebskosten bei 18 zusätzlichen 
Trinkbrunnen). 
337.949 324.000 
Im polit. VN 2022 wurden Aufwendungen für die Grundlagenermittlung für ein 
Naturschutzgebiet bereitgestellt. Die Maßnahme befindet sich in der 
Beauftragung. 
100.000 100.000 
Für den Neubau der Fontäne am Neumarkt wurden im polit. VN 2020/2021 
Aufwendungen bereitgestellt. Die Maßnahme befindet sich in der Umsetzung 
durch die Gebäudewirtschaft. 
943.031 943.031 
161

Amt                                                                                                      
Produktgruppe                                                                                        
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
Korrespondierende Festwertaufwendungen für begonnene investive Maßnahmen 
im Festwert Grün, die sich verzögern, z.B. Stadtverschönerungsprogramm der 
Bezirke, Sportpionierpark Parkstadt Süd, Grünzug Chorweiler, Freiraumplanung 
Grünzug Nippes, Ersatzpflanzungen nach Baumschutzsatzung, Rheinboulevard 
Wegeverbindung, Förderprojekte Wasser muss zum Baum, Artenreiche Wiesen, 
Baumpflanzungen Straßenbäume u.a. 
 6.898.812  2.910.465 
 
1303 - Friedhöfe und Krematorium 24.944.619 559.371 25.503.990 0 
Die Ermächtigungsübertragung ist notwendig zur Umsetzung von 
Verkehrssicherungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Grabanlagen. Die 
Nachwirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges haben sowohl bei 
der Beschaffung von Spezialmaterialien, die aufgrund von Vorgaben des 
Denkmalschutzes gefordert sind, als auch in der Abarbeitung von bereits im Jahr 
2023 beauftragten verkehrssichernden Maßnahmen an denkmalgeschützten 
Grabanlagen bei den Steinmetzbetrieben weiterhin zu Arbeitsrückständen geführt. 
 57.222  0 
Die Ermächtigungsübertragung Festwertaufwand für Erneuerungen von 
Wegeflächen sowie Gehölzpflanzungen ist erforderlich, da in 2024 nicht 
ausreichende Festwertaufwandsermächtigungen zur Verfügung stehen. Die 
Maßnahmen konnten aufgrund der Mehrjährigkeit der Aufgabenerfüllung nicht im 
Haushaltsjahr 2023 abgeschlossen werden. 
 163.746  0 
Aufgrund von Trockenphasen müssen Ersatzpflanzungen und deren 
Entwicklungspflege durchgeführt werden. Da die Nachpflanzungen nicht 
vollumfänglich im Jahr 2023 abgeschlossen werden konnten und sich in das Jahr 
2024 verschieben, ist die Ermächtigungsübertragung des Festwertaufwands 
erforderlich, da in 2024 nicht ausreichende Festwertaufwandsermächtigungen zur 
Verfügung stehen. 
 338.403  0 
 
 
 
 
 
  
162

Dezernat 
Amt 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
Dezernat IX - Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales 100.106.187 3.712.707 103.818.895 2.403.996 
12 - Amt für Informationsverarbeitung 80.084.364 857.180 80.941.544 857.180 
15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 13.604.691 606.122 14.210.813 0 
IX/2 - Stabsstelle Digitalisierung 4.759.052 1.731.905 6.490.957 1.100.316 
IX/3 - Stabsstelle Wirtschaftsförderung 1.364.599 517.500 1.882.099 446.500 
Amt 
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
12 - Amt für Informationsverarbeitung 80.084.364 857.180 80.941.544 857.180 
0104 - IT- und Kommunikationsdienste 80.057.798 857.180 80.914.978 857.180 
Für das Projekt Open Source/Drupal sind Mittel für externe 
Unterstützungsleistungen durch den politischen Veränderungsnachweis zum 
Haushaltsplan 2022 bereitgestellt worden. Die Umsetzung der Maßnahme 
verzögert sich. 
107.180 107.180 
Für diverse Digitalisierungsmaßnahmen (u.a. Projekt digitaler Zwilling, Ableitung 
zu KUDOS) sind durch den politischen Veränderungsnachweis zum 
Haushaltsplan 2022 Mittel bereitgestellt worden. Die Umsetzung der Maßnahmen 
verzögert sich. 
750.000 750.000 
15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 13.604.691 606.122 14.210.813 0 
0902 - Stadtentwicklung 10.776.886 606.122 11.383.008 0 
Die Maßnahme "Köln baut" verzögert sich. 206.122 0 
Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Stadtentwicklungsprogramm hat sich 
verzögert. 
400.000 0 
163

Amt 
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
IX/2 - Stabsstelle Digitalisierung 4.759.052 1.731.905 6.490.957 1.100.316 
0104 - IT- und Kommunikationsdienste 4.759.052 1.731.905 6.490.957 1.100.316 
Für das Projekt un:box cologne konnten aufgrund von zeitlichen Verzögerungen 
erst im Herbst 2023 die Projektideen durch den Lenkungsausschuss priorisiert 
und dem Fördergeber zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Umsetzung der 
Projekte soll in 2024 erfolgen. 
1.731.905 1.100.316 
IX/3 - Stabsstelle Wirtschaftsförderung 1.364.599 517.500 1.882.099 446.500 
1501 - Wirtschaft und Tourismus 1.364.599 517.500 1.882.099 446.500 
Die Maßnahme "Prozessbegleitung Frischezentrum" aus dem politischen 
Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2022 hat sich verzögert. 
46.500 46.500 
Die Umsetzung der Maßnahme "Games House 2.0 Konzept PPP" aus dem 
politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2023/2024 hat sich 
verzögert. 
25.000 0 
Die Umsetzung der Maßnahme "Förderung des plattformbasierten Einzelhandels" 
aus dem politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2022 hat sich 
verzögert. 
250.000 250.000 
Die Umsetzung der Maßnahme "Co-Working Angebote und Inkubatoren für 
Gaming-Unternehmen" aus dem politischen Veränderungsnachweis zum 
Haushaltsplan 2022 hat sich verzögert. 
100.000 100.000 
Die Umsetzung der Maßnahme "Förderung Wirtschaftsstandort Köln" aus dem 
politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2022 hat sich verzögert. 
50.000 50.000 
Die Maßnahme "Förderung des Einzelhandels" aus dem politischen 
Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2023/2024 hat sich aufgrund von 
zurückgezogenen Förderanträgen in Teilen verzögert. 
21.000 0 
Das Projekt "Frauen in der Wirtschaft" aus dem politischen 
Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2023/2024 hat sich verzögert. 
25.000 0 
164

Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen 2023 nach 2024 
(Angaben in Euro) 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
Gesamt 1.012.556.610 253.946.722 1.266.503.332 27.263.250 
Dezernat 
Amt 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
Dezernat OB - Oberbürgermeisterin 394.000 190.400 584.400 0 
14 - Rechnungsprüfungsamt 40.000 190.400 230.400 0 
Amt     
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
14 - Rechnungsprüfungsamt 40.000 190.400 230.400 0 
0102 - Verwaltungs-, betriebswirtschaftliche und technische Prüfungen, 
Kassen-und IV-Prüfungen, Korruptionsprävention 
40.000 190.400 230.400 0 
0000-0102-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens 
Hiermit wird die investive Ermächtigungsübertragung der für 2023 vorgesehenen 
Mittel zur Beschaffung einer neuen Prüfplansoftware in das Haushaltsjahr 2024 
genehmigt, da die Mittel aufgrund zeitlicher Verzögerungen nicht verausgabt 
werden konnten.- 
40.000 190.400 230.400 0 
Anlage 8
165

Dezernat 
Amt 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
Dezernat I - Allgemeine Verwaltung und Ordnung 46.394.925 10.920.367 57.315.292 6.004.571 
02 - Bürgerämter 940.721 167.045 1.107.766 56.689 
1000 - Zentrale Dienste 93.000 13.500 106.500 0 
11 - Personal- und Verwaltungsamt 1.503.000 138.870 1.641.870 0 
32 - Amt für öffentliche Ordnung 2.726.954 1.930.000 4.656.954 418.000 
34 - Bürgerdienste 1.307.750 544.976 1.852.726 169.636 
37 - Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und 
Bevölkerungsschutz 
39.363.000 8.120.976 47.483.976 5.360.246 
I/D1 - Dezernatsbüro I 5.000 5.000 10.000 0 
Amt 
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
02 - Bürgerämter 940.721 167.045 1.107.766 56.689 
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 154.450 125.000 279.450 20.000 
0200-0111-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens 
Die Beschaffung von drahtlosen Konferenzanlagen für die Durchführung von 
hybriden Sitzungen in den Bezirksvertretungen Chorweiler, Porz und Kalk hat sich 
verzögert.- 
0 125.000 125.000 20.000 
0416 - Kulturförderung 138.000 42.045 180.045 36.689 
0272-0416-0-0200 Erwerb von Vermögensgegenständen 
-Diverse Beschaffungen für die Optimierung des Theaterbetriebes im Rathaussaal
Porz (Lichtpult, Elektro-Deichselstapler) haben sich durch Lieferengpässe
verzögert.
138.000 42.045 180.045 36.689 
1000 - Zentrale Dienste 93.000 13.500 106.500 0 
0106 - Zentrale Dienstleistungen 93.000 13.500 106.500 0 
0000-0106-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens 
-Die für 2023 vorgesehene Beschaffung von PCs hat sich verzögert. 93.000 13.500 106.500 0 
166

Amt 
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
11 - Personal- und Verwaltungsamt 1.503.000 138.870 1.641.870 0 
0103 - Personal- und Organisationsmanagement 438.000 120.870 558.870 0 
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 65.000 18.000 83.000 0 
1101-0111-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens 
-Die Beschaffung von Möbeln und Technik für die Schwerbehinertenvertretung
verzögert sich aufgrund des Ausfall von cMarket. Die Zahlungen verschieben sich
entsprechend.
65.000 18.000 83.000 0 
32 - Amt für öffentliche Ordnung 2.726.954 1.930.000 4.656.954 418.000 
0201 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung 608.698 1.180.000 1.788.698 300.000 
0000-0201-0-0100 Beschaffung KFZ Ordnungsdienst 
Die Maßnahme hat sich verzögert. Für das Jahr 2024 ist die Ersatzbeschaffung 
von 10 Fahrzeugen sowie die Beschaffung zwei neuer Fahrzeuge geplant. 
10.800 880.000 890.800 0 
3200-0201-0-1000 Masterplan Sicherheit 
Durch weitere Verzögerungen verschiebt sich der Mittelabfluss für den Masterplan 
Sicherheit (Maßnahme des politischen VN) in das Haushaltsjahr 2024. 
0 300.000 300.000 300.000 
0205 - Verkehrsüberwachung 1.945.476 750.000 2.695.476 118.000 
0000-0205-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens 
-Bei den Geschwindigkeitsmessalagen könnte für fünf Standorte die geplante
Errichtung/der Austausch im Jahr 2023 nicht erfolgen. Die für 2024 vorgesehenen
Mittel sind für andere Standorte eingeplant, so dass eine Übertragung der Mittel
erforderlich ist (95.000 Euro). Bei der Beschaffung von fünf mobil einsetzbaren
Geschwindigkeitsmesstafeln (Maßnahme im Rahmen des politischen VN) ist es
erneut zu Verzögerungen gekommen. Die Kooperationsvereinbarung zwischen
den betroffenen Ämtern und der Verkehrswacht als Durchführungspartner steht
kurz vor dem Abschluss. Umgehend nach dem Abschluss wird die Beschaffung
erfolgen (55.000 Euro).
732.476 150.000 882.476 55.000 
167

Amt 
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
0000-0205-0-0100 Beschaffung KFZ Verkehrsdienst 
Die Auslieferung von vier neuen Radarfahrzeugen hat sich verzögert, so dass der 
Mittelabfluss erst im Jahr 2024 erfolgen wird. 
594.000 200.000 794.000 0 
3200-0205-0-0300 Beschaffungen für Geschwindigkeitsmesste 
Die Beschaffung von Geschwindigkeitsmesstechnik für Blitzerstandorte sowie für 
Radarfahrzeuge hat sich (zum Teil erneut) verzögert, diese erfolgt erst im Jahr 
2024. Die Inbetriebnahmen der Anlagen sind für das Jahr 2024 geplant. 
67.000 250.000 317.000 63.000 
3200-0205-0-0600 Lizenzen 
Die Ersatzbeschaffung der Software TraffiDesk (Auswertungssoftware für 
Verkehrsverstöße) verschiebt sich in das Jahr 2024. 
0 150.000 150.000 0 
34 - Bürgerdienste 1.307.750 544.976 1.852.726 169.636 
0106 - Zentrale Dienstleistungen 245.000 190.775 435.775 56.636 
3400-0106-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens 
Die Migration auf Windows 10 sowie die Inbetriebnahme eines 
Sprachdialogsystems (Mediaserver) für das Bürgertelefon konnten in 2023 nicht 
umgesetzt werden. Ebenso hat sich die Software-Erweiterung eines 
Ticketsystems für das Backoffice verzögert. 
115.000 105.075 220.075 56.636 
3400-0106-0-0002 Beschaffung bew. Anlagevermögens Beschw. 
Die Erweiterung der Beschwerdemanagementsoftware insbesondere für die 
Module Archivierung und Controlling hat sich verzögert. 
130.000 85.700 215.700 0 
0201 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung 30.000 100.000 130.000 100.000 
3400-0201-0-0001 Beschaffung bewegli. Anlagevermögens 
Die Beschaffung einer Fachsoftware zur Digitalisierung des Außen- und 
Ermittlungsdienstes hat sich verzögert. 
30.000 100.000 130.000 100.000 
0204 - Verkehrs- und Kfz.-Wesen 33.750 31.559 65.309 13.000 
3400-0204-0-0002 Besch.bewegli.Anlageverm.Zulassungstelle 
Die Beschaffungen im Zusammenhang mit der Neumöblierung der 
Zulassungsstelle haben sich verzögert. 
33.750 31.559 65.309 13.000 
168

Amt 
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
0207 - Einwohnerangelegenheiten 417.000 222.642 639.642 0 
3400-0207-0-0003 Beschaffung bewegl. Anlagevermögens Einw 
Die Abnahme für das Einwohnerinformationssystem VOIS/MESO hat sich 
verzögert und konnte erst im Februar 2024 erfolgen. Die daraus folgende Zahlung 
für die Lizenzen erfolgt ebenfalls verzögert. 
20.000 222.642 242.642 0 
37 - Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und 
Bevölkerungsschutz 39.363.000 8.120.976 47.483.976 5.360.246 
0212 - Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst 39.363.000 8.120.976 47.483.976 5.360.246 
3701-0212-0-0100 Kraftfahrzeuge 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 
8.843.000 2.408.689 11.251.689 0 
3701-0212-0-0400 Wachalarm 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 
0 250.000 250.000 107.959 
3701-0212-0-1000 Baumaßnahmen Freiwillige Feuerwehren 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 
0 200.000 200.000 0 
3701-0212-1-5200 Neubau FW 10 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 
0 1.938.372 1.938.372 1.938.372 
3702-0212-0-0300 Sirenenanlage 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 
0 451.765 451.765 451.765 
169

Amt 
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
3702-0212-6-1000 Logistikzentrum Bevölkerungsschutz 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 
0 500.000 500.000 500.000 
3703-0212-0-0400 Mobidat 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 
0 1.186.430 1.186.430 1.186.430 
3703-0212-0-0600 Telenotarzt 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 
0 1.175.720 1.175.720 1.175.720 
3703-0212-8-1000 Neubau RTH-Station 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen.- 
0 10.000 10.000 0 
I/D1 - Dezernatsbüro I 5.000 5.000 10.000 0 
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 5.000 5.000 10.000 0 
0000-0111-0-1000 Dez. I Beschaffung bewegliches AV 
Der Planansatz im Jahr 2024 ist nicht ausreichend, um geplante IT-
Beschaffungen durchzuführen. Diese waren ursprünglich für 2023 vorgesehen, 
konnten jedoch aufgrund des Hackerangriffs auf die Firma Südwestfalen IT 
(cMarket) im vergangenen Jahr nicht umgesetzt werden. 
5.000 5.000 10.000 0 
170

Dezernat 
Amt 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
Dezernat II - Finanzen und Recht 376.680.252 179.543.853 556.224.105 356.500 
20 - Kämmerei 37.872.866 3.005.224 40.878.090 0 
30 - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen 141.900 356.500 498.400 356.500 
II/2 - Stabsstelle für Beteiligungssteuerung und öffentliches Finanz- und 
Unternehmensrecht 
337.683.486 176.182.129 513.865.615 0 
Amt 
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
20 - Kämmerei 37.872.866 3.005.224 40.878.090 0 
0110 - Controlling, Finanzsteuerung, Rechnungswesen, Kasse und 
Vollstreckung 
3.194.866 630.591 3.825.457 0 
0000-0110-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens 
Aufgrund des Hackerangriffs auf Südwestfalen-IT konnten die notwendigen IT-
Bestellungen von 212 Rechnern plus Zubehör in 2023 nicht vorgenommen 
werden, diese müssen nun zusätzlich zu der geplanten Bestellung für 2024 
erfolgen. Außerdem hat sich die Einführung einer neuen Software für den 
Gesamtabschluss  sowie für das Hausverwaltungsmodul SAP RE FX verzögert 
und wird in 2024 fortgeführt.- 
177.000 336.084 513.084 0 
2000-0110-0-0002 Einführung elektr. Rechnungseingangsbuch 
Die Umsetzung der Einführung des elektronischen Rechnungseingangsbuches 
hat sich aufgrund unterschiedlicher Einflüsse und vorgelagerter Vergabeverfahren 
verzögert. 
100.000 294.507 394.507 0 
1707 - Gemeinsamer Hospitalstiftungsfonds 105.800 508.194 613.994 0 
2030-1707-0-8907 Finanzanlagen 
Der Ankauf von Finanzanlagen konnte im Jahr 2023 nicht vollständig durchgeführt 
werden und verschiebt sich daher entsprechend anteilig in das Jahr 2024. 
105.800 508.194 613.994 0 
171

Amt 
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
1709 - Stiftung Johann-Heinrich Claren 202.200 863.824 1.066.024 0 
2030-1709-0-8911 Finanzanlagen 
Der Ankauf von Finanzanlagen konnte im Jahr 2023 nicht vollständig durchgeführt 
werden und verschiebt sich daher entsprechend anteilig in das Jahr 2024. 
202.200 863.824 1.066.024 0 
1713 - Hermann-Frank-Fonds 76.100 982.630 1.058.730 0 
2030-1713-0-8915 Finanzanlagen 
Der Ankauf von Finanzanlagen konnte im Jahr 2023 nicht vollständig durchgeführt 
werden und verschiebt sich daher entsprechend anteilig in das Jahr 2024. 
76.100 982.630 1.058.730 0 
1716 - Krankenhausstiftung Worringen 4.600 19.984 24.584 0 
2030-1716-0-8925 Finanzanlagen 
Der Ankauf von Finanzanlagen konnte im Jahr 2023 nicht vollständig durchgeführt 
werden und verschiebt sich daher entsprechend anteilig in das Jahr 2024. 
4.600 19.984 24.584 0 
30 - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen 141.900 356.500 498.400 356.500 
0107 - Rechts-, Versicherungs- und Vergabeangelegenheiten 111.900 356.500 468.400 356.500 
0000-0107-0-0003 Software c-Vergabe 
Der Einführungsprozess von c-Vergabe konnte aufgrund fehlender Kapazitäten in 
2023 nicht abgeschlossen werden. Die Übertragung der Restmittel in Höhe von 
356.500 € ist daher erforderlich. 
0 356.500 356.500 356.500 
II/2 - Stabsstelle für Beteiligungssteuerung und öffentliches Finanz- und 
Unternehmensrecht 337.683.486 176.182.129 513.865.615 0 
0111 - Sonstige Innere Verwaltung 0 46.285 46.285 0 
0000-0111-0-0004 Beschaff. bewegl. AV II/2 Beteiligung 
-Für die Beschaffung der Beteiligungssoftware steht die Endabrechnung noch
aus. Laut Vertrag wird die Abrechnung in 2024 erfolgen.
15.000 46.285 61.285 0 
172

Amt 
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
0416 - Kulturförderung 0 1.650.000 1.650.000 0 
2010-0416-0-0002 AG  Zoologischer Garten Köln 
Die Mittel für diverse Baumaßnahmen werden nach Baufortschritt ausgezahlt. 
Aufgrund der Verzögerungen werden die Mittel daher erst in 2024 benötigt. 
0 1.650.000 1.650.000 0 
0701 - Gesundheitsdienste 45.900.000 6.000.000 51.900.000 0 
2010-0701-0-AZ01 Kliniken Zuweisungen ARAP 
-Die Beschaffung der Großgeräte wurde neu geplant. Dadurch kommt es sowohl
zu einer Kostenreduzierung der Gesamtmaßnahme als auch zu einer
Verschiebung des Mittelabflusses nach 2024.
0 6.000.000 6.000.000 0 
1501 - Wirtschaft und Tourismus 4.900.000 4.400.000 9.300.000 0 
2010-1501-0-0010 BioCampus 
Die für Planungskosten der Neubauprojekte vorgesehenen Mittel (Vorlage 
2966/2022) wurden aufgrund von Projektverzögerungen in 2023 dort nicht 
vollständig abgerufen. 
0 4.400.000 4.400.000 0 
1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft 310.000.000 164.085.844 364.085.844 0 
9000-1601-0-0044 Ausleihungen 
Die Mittel für die in 2023 geplanten Maßnahmen Ablösung Stadtionkredit, 
Neubauprojekte BioCampus und KVB Stadtbahnwagen konnten in 2023 nicht 
mehr ausgezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt in 2024. 
200.000.000 63.974.000 263.974.000 0 
9000-1601-0-0045 Darlehen 
Zur Sicherung der Geschäftstätigkeit des Krankenhauses Porz wurde ein 
Darlehen in Höhe von insgesamt 23 Mio. € gewährt, wovon 14 Mio. € erst in 2024 
fällig werden (Vorlage Hauptausschuss 2280/2023).Die Gewährung eines 
Gesellschafterdarlehens wird aufgrund von Verzögerungen erst in 2024 
vollständig abgerufen. 
100.000.000 66.000.000 166.000.000 0 
9000-1601-0-0048 Investitionen für den Erwerb von Finanzanlagen 
Die für 2023 eingeplanten Mittel für die Gründung der Gesellschaft Parkstadt Süd 
und Kreuzfeld konnten 2023 noch nicht ausgezahlt werden. Die Auszahlung 
erfolgt in 2024. 
10.000.000 34.111.844 44.111.844 0 
173

Dezernat 
Amt 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
Dezernat III - Mobilität 216.093.701 1.481.507 217.575.208 0 
68 - Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 19.648.480 1.481.507 21.129.987 0 
Amt 
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
68 - Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 19.648.480 1.481.507 21.129.987 0 
1201 - Straßen, Wege, Plätze 11.088.480 1.481.507 12.569.987 0 
6800-1201-0-AZ02 aRAP Ladeinfrastruktur Elektrofahrzeuge 
Die in 2023 vorgesehene Einrichtung von Ladesäulen durch die Stadtwerke Köln 
GmbH im Rahmen des Projektes LIS 2 verschiebt sich aufgrund von 
Verzögerungen bei der Ausschreibung teilweise in das Jahr 2024. 
8.136.100 1.481.507 9.617.607 0 
174

Dezernat 
Amt 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
Dezernat IV - Bildung, Jugend und Sport 72.439.838 24.306.987 96.746.825 16.585.911 
40 - Amt für Schulentwicklung 28.502.424 23.918.356 52.420.780 16.327.280 
403 - Rheinische Musikschule 33.000 16.028 49.028 16.028 
42 - Amt für Weiterbildung 224.650 175.000 399.650 80.000 
5111 - Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung der Stadt Köln 425.000 197.603 622.603 162.603 
Amt 
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
40 - Amt für Schulentwicklung 28.502.424 23.918.356 52.420.780 16.327.280 
0301 - Schulträgeraufgaben 28.497.624 23.902.356 52.399.980 16.321.340 
4010-0301-2-2765 GGS Gaedestr. 31 - Neubau inkl. Turnhall 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. 
0 321.000 321.000 0 
4010-0301-3-2755 GGS Alfons-Nowak-Str(eh.Statthalterhof.) 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. 
0 341.240 341.240 0 
4010-0301-7-2770 KGS Kupfergasse-Einrichtung OGS Modulbau 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. 
0 130.000 130.000 0 
4010-0301-8-2770 KGS Kapitelstr. 24 - Neubau inkl. Turnha 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. 
0 384.000 384.000 0 
4012-0301-8-2790 RS Petersenstr. - Einricht. Modulbau 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. 
0 250.000 250.000 0 
4013-0301-1-2541 GYM Georgsplatz - Einricht. b. Erweit. 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. 
0 162.981 162.981 0 
175

Amt 
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
4013-0301-1-3030 GYM Hansaring -Erweiterung- 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. 
0 1.695.000 1.695.000 0 
4013-0301-3-3060 GYM Leybergstr. 1 -Erweiterung- 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. 
0 1.079.050 1.079.050 1.079.050 
4013-0301-3-3091 GYM Zusestr. - Einrichtung Neubau 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. 
0 1.560.754 1.560.754 1.560.754 
4013-0301-3-3092 GYM Aachener Straße - Einrichtung Neubau 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. 
45.000 135.512 180.512 135.512 
4013-0301-3-5010 GYM Ostlandstr. 39 -Instandsetzung ÖPP-     
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. 
0 1.092.783 1.092.783 364.545 
4014-0301-8-4607 GE Adalbertstr.-Einricht. Bühnentechnik 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. 
0 150.000 150.000 0 
4016-0301-5-1221 BK Niehler Kirchweg -Erw. Ganztag u FR-     
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. 
0 420.000 420.000 0 
4016-0301-7-1223 BK 10, Hauptstr., Einrichtung Erweiterun 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. 
0 490.000 490.000 0 
4031-0301-0-0001 Ausst. u Geräte OGTS 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. 
175.100 1.452.872 1.627.972 1.452.872 
4050-0301-0-6010 Einrichtung Ganztag Sek I 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend.- 
0 708.613 708.613 708.613 
176

Amt 
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
4050-0301-0-6012 Einrichtung Inklusion 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend.- 
182.491 10.239 192.730 10.239 
4050-0301-0-6013 Gute Schule 2020 
-Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich
entsprechend.
0 3.730.671 3.730.671 3.730.671 
4050-0301-0-6015 WLAN - DigitalPakt 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. 
1.924.200 2.955.311 4.879.511 2.955.311 
4050-0301-0-6017 Präsent.-/Anzeigetechnik - DigitalPakt 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. 
0 5.891.818 5.891.818 3.973.261 
4050-0301-0-6019 Fachraumausstattung - DigitalPakt 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. 
0 940.512 940.512 350.512 
0416 - Kulturförderung 0 16.000 16.000 5.940 
4050-0416-0-0001 Ausstattung und Geräte 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. 
0 16.000 16.000 5.940 
403 - Rheinische Musikschule 33.000 16.028 49.028 16.028 
0415 - Rheinische Musikschule 33.000 16.028 49.028 16.028 
4004-0415-0-0002 Beschaffungen JeKits-Projekt 
Es handelt sich um zweckgebundene Nachlassmittel aus der Erbschaft Conzen, 
die als Auszahlungsermächtigung für das Projekt JeKits in 2024 zur Verfügung 
stehen müssen.- 
0 16.028 16.028 16.028 
177

Amt 
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
42 - Amt für Weiterbildung 224.650 175.000 399.650 80.000 
0414 - Volkshochschule 224.650 175.000 399.650 80.000 
0000-0414-0-0001 Beschaffung bewegliches Anlagevermögen 
Die Ausstattung der Standorte Lindenthal, Nippes und Mülheim mit WLAN 
verzögert sich (weiterhin). Die Mehrfachübertragung beträgt 80.000 € (jeweils 
30.000 € für Lindenthal und Nippes sowie 20.000 € für Mülheim).- 
171.000 175.000 346.000 80.000 
5111 - Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung der Stadt Köln 425.000 197.603 622.603 162.603 
0601 - Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung 425.000 197.603 622.603 162.603 
5111-0601-8-2000 Generalsanierung Brücker Mauspfad 
 Die Mittel werden u.a. für den Ausbau der Elektromobilität mit weiteren 
Ladestationen in Kombination mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf 
dem Tiefgaragenschrägdach benötigt.Der Abschluss der Baumaßnahme 
Generalsanierung Brück hat sich verzögert. 
0 197.603 197.603 162.603 
178

Dezernat 
Amt 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
Dezernat V - Soziales, Gesundheit und Wohnen 64.460.335 2.017.029 66.477.364 718.577 
50 - Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 10.445.000 2.017.029 12.462.029 718.577 
Amt 
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
50 - Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 10.445.000 2.017.029 12.462.029 718.577 
0501 - Leistungen nach dem SGB XII 850.000 400.000 1.250.000 400.000 
0000-0501-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens 
Im Rahmen der Digitalisierung ist die Ausweitung der DV-Ausstattung notwendig. 
Da sich Bestellungen immer wieder verzögern und in 2024 die Mittel nicht 
ausreichen, ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich.- 
450.000 400.000 850.000 400.000 
0507 - Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -
zentren 
1.544.000 1.459.805 3.003.805 194.944 
0000-0507-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens 
-Die Neugestaltung des Innenhofbereichs und der oberen Grünfläche im
Bürgerhaus Kalk verzögert sich. Zur Finanzierung der Maßnahme im
Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. Zudem hat
sich die Ausweitung der DV-Ausstattung verzögert.
56.000 105.461 161.461 0 
5030-0507-1-0003 Sonderprogramm NRW - BZ Alte Feuerwache 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 
0 21.840 21.840 21.840 
5030-0507-1-0006 Sanierung Bürgerzentrum Deutz 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 
0 353.430 353.430 0 
179

Amt 
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
5030-0507-1-0007 Bürgerzentrum Alte Feuerwache 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 
1.113.000 419.075 1.532.075 173.104 
5030-0507-1-0008 Quäker Nachbarschaftsheim Generalsanieru 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 
0 200.000 200.000 0 
5030-0507-6-0002 Bürgerzentrum Chorweiler 
Die Errichtung eines Vorratraums für die Küche des Bürgercafés ist verschoben 
worden und soll in 2024 umgesetzt werden. Zur Finanzierung der Maßnahme im 
Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 
0 10.000 10.000 0 
5030-0507-8-0001 Bürgerhaus Kalk 
Die Neugestaltung des Innenhofbereichs und der oberen Grünfläche im 
Bürgerhaus Kalk verzögert sich. Zur Finanzierung der Maßnahme im 
Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen.- 
0 350.000 350.000 0 
0508 - Leistungen für Bildung und Teilhabe 10.000 20.571 30.571 0 
0000-0508-0-0001 Beschaffung beweglichen Anschaffungsverm 
Die Beschaffung von Scangeräten zur Einführung der Leistungs-E-Akte hat sich 
verzögert.- 
10.000 20.571 30.571 0 
1501 - Wirtschaft und Tourismus 141.000 136.653 277.653 123.633 
5040-1501-0-5000 Stadtverschönerungsprogramm / Win-Win 
Die Beschaffung von Fahrzeugen verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 
129.000 13.020 142.020 0 
8040-1501-0-5000 Stadtverschönerungsprogramm / Win-Win 
Die Maßnahmen im Rahmen "Win-Win für Köln" befindet sich in der 
Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2024 
keine Mittel zur Verfügung stehen.- 
0 20.380 20.380 20.380 
180

Amt 
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
8040-1501-1-5001 Sanierung Rheinpark-Café / Win-Win 
Die Maßnahme Rheinpark-Café befindet sich in der Restabwicklung. Die 
Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2024 keine Mittel zur 
Verfügung stehen. 
0 103.253 103.253 103.253 
181

Dezernat 
Amt 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
Dezernat VI - Planen und Bauen 1.674.000 694.908 2.368.908 0 
63 - Bauaufsichtsamt 733.000 194.908 927.908 0 
VI/2 - Zentrales Raummanagement 60.000 500.000 560.000 0 
Amt 
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
63 - Bauaufsichtsamt 733.000 194.908 927.908 0 
1001 - Baugenehmigungen, Bauordnungsbehörliche Maßnahmen 733.000 194.908 927.908 0 
6300-1001-0-0002 Verbundprojekt Baugenehmigungsverfahren 
Die Umsetzung des Verbundprojekts verzögert sich. 50.000 194.908 244.908 0 
VI/2 - Zentrales Raummanagement 60.000 500.000 560.000 0 
0103 - Personal- und Organisationsmanagement 60.000 500.000 560.000 0 
0000-0103-0-0003 Gesamtstädtische Möblierung 
Im Zusammenhang mit dem stadtweiten Projekt Desksharing sind zentral Mittel 
für Sonder- und IT-Ausstattung eingeplant. Wegen Verzögerungen in der 
Umsetzung werden die Mittel nunmehr in 2024 benötigt.- 
60.000 500.000 560.000 0 
182

Dezernat 
Amt 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
Dezernat VII - Kunst und Kultur 82.443.410 10.018.641 92.462.051 50.000 
41 - Kulturamt 951.000 407.421 1.358.421 0 
4101 - Puppenspiele 8.000 6.000 14.000 0 
44 - Historisches Archiv 435.300 453.710 889.010 0 
4511 - Museum Ludwig 4.075.000 106.251 4.181.251 0 
4512 - Römisch-Germanisches Museum 17.257.900 1.872.100 19.130.000 0 
4513 - Rautenstrauch-Joest-Museum 4.115.000 700.000 4.815.000 0 
4514 - Museum für Angewandte Kunst 1.544.000 1.768.015 3.312.015 50.000 
4516 - Museum Schnütgen 15.000 9.610 24.610 0 
4522 - Museumsdienst 120.000 125.000 245.000 0 
4523 - Kunst- und Museumsbibliothek 25.000 1.867.000 1.892.000 0 
VII/4 - Referat für Museumsangelegenheiten 11.412.200 104.000 11.516.200 0 
VII/5 - Kulturraummanagement 0 2.599.535 2.599.535 0 
Amt     
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
41 - Kulturamt 951.000 407.421 1.358.421 0 
0416 - Kulturförderung 951.000 407.421 1.358.421 0 
4110-0416-0-0500 Urbane Interventionen Köln 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 
0 407.421 407.421 0 
4101 - Puppenspiele 8.000 6.000 14.000 0 
0417 - Puppenspiele 8.000 6.000 14.000 0 
0000-0417-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens 
Für die Puppenspiele wurden im Jahr 2023 neue Kostüme bestellt, welche erst 
Ende 2023 geliefert wurden. Die Zahlung erfolgt im Haushaltsjahr 2024. Zur 
Finanzierung im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen.- 
8.000 6.000 14.000 0 
183

Amt     
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
44 - Historisches Archiv 435.300 453.710 889.010 0 
0412 - Historisches Archiv 435.300 453.710 889.010 0 
0000-0412-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens 
-Aufgrund von Lieferengpässen verzögert sich die Einrichtung der Fotolabore und
des Labors des Rheinischen Bildarchivs. Die Zahlungen verschieben sich
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden
Auszahlungsermächtigungen übertragen.
310.300 383.650 693.950 0 
4103-0412-0-4000 Digitale Rekonstruktion Kölner Fragmente 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 
45.000 70.060 115.060 0 
4511 - Museum Ludwig 4.075.000 106.251 4.181.251 0 
0402 - Museum Ludwig 4.075.000 106.251 4.181.251 0 
0000-0402-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens 
Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2024 keine Mittel in 
ausreichender Höhe für die Beschaffung benötigter Depotmöbel zur Verfügung 
stehen.- 
25.000 56.251 81.251 0 
4511-0402-0-1100 Sanierung Hallen Kalk 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. 
50.000 50.000 100.000 0 
4512 - Römisch-Germanisches Museum 17.257.900 1.872.100 19.130.000 0 
0403 - Römisch-Germanisches Museum 17.239.900 1.872.100 19.112.000 0 
4512-0403-0-1000 Sanierung Römisch-Germanisches Museum 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. 
17.227.900 1.872.100 19.100.000 0 
184

Amt     
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
4513 - Rautenstrauch-Joest-Museum 4.115.000 700.000 4.815.000 0 
0404 - Rautenstrauch-Joest-Museum 4.115.000 700.000 4.815.000 0 
4513-0404-0-1730 Neubau Kulturzentrum am Neumarkt 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend.- 
4.000.000 700.000 4.700.000 0 
4514 - Museum für Angewandte Kunst 1.544.000 1.768.015 3.312.015 50.000 
0405 - Museum für Angewandte Kunst 1.544.000 1.768.015 3.312.015 50.000 
0000-0405-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens 
Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2024 keine Mittel in 
ausreichender Höhe für die Neueinrichtung der Museumspädagogik zur 
Verfügung stehen.- 
44.000 68.015 112.015 0 
4514-0405-0-1000 Sanierung MAKK 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. 
1.000.000 800.000 1.800.000 0 
4514-0405-0-1001 Neueinrichtung Schausammlung 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. 
0 500.000 500.000 0 
4514-0405-0-1003 Café 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. 
0 400.000 400.000 50.000 
4516 - Museum Schnütgen 15.000 9.610 24.610 0 
0407 - Museum Schnütgen 15.000 9.610 24.610 0 
0000-0407-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens 
-Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2024 keine Mittel in
ausreichender Höhe für die Erneuerung der IT-Ausstattung zur Verfügung stehen.
15.000 9.610 24.610 0 
185

Amt     
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
4522 - Museumsdienst 120.000 125.000 245.000 0 
0411 - Museumsdienst 120.000 125.000 245.000 0 
0000-0411-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens 
Die Erneuerung der IT-Ausstattung verzögert sich. Die Zahlungen verschieben 
sich entsprechend.- 
120.000 125.000 245.000 0 
4523 - Kunst- und Museumsbibliothek 25.000 1.867.000 1.892.000 0 
0409 - Kunst- und Museumsbibliothek / Rheinisches Bildarchiv 25.000 1.867.000 1.892.000 0 
0000-0409-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens 
Die Einrichtung neuer Räumlichkeiten verzögert sich. In 2024 stehen hierfür nicht 
ausreichend Mittel zur Verfügung.- 
20.000 1.867.000 1.887.000 0 
VII/4 - Referat für Museumsangelegenheiten 11.412.200 104.000 11.516.200 0 
0401 - Museumsreferat 11.412.200 104.000 11.516.200 0 
4500-0401-0-1000 Ankaufsetat Museen 
Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2024 nicht ausreichend 
Mittel für Neuerwerbungen für Sammlungsneuausrichtungen zur Verfügung 
stehen. Die Ankäufe in 2023 haben sich verzögert. Die Mittel in 2024 sind bereits 
vollständig verplant. 
2.500.000 104.000 2.604.000 0 
VII/5 - Kulturraummanagement 0 2.599.535 2.599.535 0 
0416 - Kulturförderung 0 2.599.535 2.599.535 0 
9075-0416-0-2000 Atelierflächen/Proberäume in städt.Immo. 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 
0 135.500 135.500 0 
186

Amt     
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
9075-0416-0-AZ03 aRAP Sanierung Orangerie 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen.- 
0 668.000 668.000 0 
9075-0416-0-AZ04 aRAP Delmenhorster Straße 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen.- 
0 27.072 27.072 0 
9075-0416-0-AZ05 aRAP pRAP Atelierflächen/Proberäume 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 
0 1.275.863 1.275.863 0 
9075-0416-0-AZ06 aRAP pRAP Brandschutz KKV 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 
0 493.100 493.100 0 
187

Dezernat 
Amt 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
Dezernat VIII - Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 139.417.570 20.978.773 160.396.343 3.402.691 
23 - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 76.731.875 3.130.000 79.861.875 1.700.000 
236 - Marktwesen 15.080.000 150.000 15.230.000 0 
57 - Umwelt- und Verbraucherschutzamt 28.761.500 13.133.464 41.894.964 638.427 
67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 18.833.195 4.565.309 23.398.504 1.064.264 
Amt 
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
23 - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 76.731.875 3.130.000 79.861.875 1.700.000 
0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten 75.238.375 2.880.000 78.118.375 1.700.000 
2301-0108-0-0180 Software Ersatz GMS 
Die Maßnahme hat sich verzögert und die geplanten Mittel sind für den 
Softwareersatz GMS durch SAP RE-FX nicht ausreichend. 
0 540.000 540.000 0 
2301-0108-0-0800 Ladestationen 
Der Bau von Ladesäulen hat sich verzögert. 0 300.000 300.000 0 
2301-0108-1-0190 Eisenmarkt 2-4 Dachgeschossausbau 
Durch verzögerte Renovierungsmaßnahmen besteht ein Mehrbedarf. 0 340.000 340.000 0 
2301-0108-8-0170 Sanierung Kreativhaus 
Die Umsetzung der Maßnahme hat sich verzögert. 0 1.700.000 1.700.000 1.700.000 
0903 - Grundstücksbezogene Basisinformationen, Grundstücksordnung 
und Wertermittlung 
1.493.500 250.000 1.743.500 0 
0000-0903-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens 
Es werden Mittel für die Neustrukturierung der Softwarepflege benötigt. Wegen 
Produktions- und Auslieferungsverzögerungen konnte die Maßnahme nicht 
durchgeführt werden. Die geplanten Mittel sind nicht ausreichend.- 
293.500 250.000 543.500 0 
188

Amt 
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
236 - Marktwesen 15.080.000 150.000 15.230.000 0 
0203 - Märkte 15.080.000 150.000 15.230.000 0 
2360-0203-2-0010 Schrankenanlage Großmarkt 
Die Installation von Containern für das Überwachungspersonal hat sich verzögert. 0 150.000 150.000 0 
57 - Umwelt- und Verbraucherschutzamt 28.761.500 13.133.464 41.894.964 638.427 
1401 - Umweltordnung, -vorsorge 21.020.000 13.133.464 34.153.464 638.427 
5704-1401-0-0003 Beschaffung DV/Auriga+/KOMVOR/Gekos 
Die investiven Mittel werden für eine neue Vorgangsmanagementsoftware 
benötigt, die die bisherige ablösen soll. Aufgrund von Verzögerungen konnte erst 
Ende 2023 mit der Beschaffung begonnen werden. Die Zahlungen verschieben 
sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 
werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 
50.000 756.427 806.427 638.427 
5704-1401-0-AZ01 ARAP - Maßnahme "GRÜN hoch 3" 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden 
Auszahlungsermächtigungen übertragen. 
600.000 1.180.340 1.780.340 0 
5704-1401-0-AZ03 ARAP-Investitionsprogramm Klimaschutz 
Die Umsetzung von in 2023 genehmigten Förderungen verzögert sich. Die 
Zahlungen verschieben sich entsprechend. Des Weiteren wurde beschlossen, die 
energetische Sanierung des Bürgerzentrum Deutz mit Mitteln aus diesem 
Investitionsprogramm zu finanzieren (Vorlage 3475/2023). Zur Finanzierung der 
Maßnahmen im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 
20.000.000 10.996.697 30.996.697 0 
5704-1401-0-AZ04 ARAP-Gebäudesanierung/Wohnen 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 sowie der 
in den Vorjahren bewilligten Anträge werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 
0 100.000 100.000 0 
189

Amt 
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
5704-1401-0-AZ05 ARAP-Photovoltaik/ Wohnen 
Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich 
entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 sowie der 
in den Vorjahren bewilligten Anträge werden Auszahlungsermächtigungen 
übertragen. 
0 100.000 100.000 0 
67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 18.833.195 4.565.309 23.398.504 1.064.264 
1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 13.473.195 4.565.309 18.038.504 1.064.264 
6700-1301-0-0002 Baumpflanzungen Straßenbäume (Festwert) 
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der Ersatzpflanzung von 
Straßenbäumen erforderlich, da im Jahr 2024 keine ausreichenden Mittel zur 
Verfügung stehen. 
600.000 420.000 1.020.000 0 
6700-1301-0-1003 Pionierpark Inn.Grüngürtel Parkst.Süd FW 
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der am 07.12.2023 
beschlossenen Maßnahme Sportpionierpark erforderlich, da im Jahr 2024 keine 
ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 
0 1.083.831 1.083.831 0 
6700-1301-0-9500 Modellprojekt Wasser muss zum Baum 
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der begonnenen 
Fördermaßnahme erforderlich, da im Jahr 2024 keine ausreichenden Mittel zur 
Verfügung stehen. 
0 914.000 914.000 146.883 
6700-1301-0-AZ01 aRAP Zuschuss an 26 Waldschule Gut Leid. 
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der Erweiterung der 
Waldschule im Umweltbildungszentrum Gut Leidenhausen erforderlich, da im 
Jahr 2024 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 
0 866.743 866.743 0 
6700-1301-1-9730 Regionale 2010 - Rheinboulevard 
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der begonnenen 
Maßnahme Integration archäologische Funde Rheinboulevard erforderlich, da im 
Jahr 2024 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen.- 
0 635.735 635.735 635.735 
190

Amt 
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
6700-1301-6-1017 Grünzug Chorweiler Nord Wegebau FW 
Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der beschlossenen 
Maßnahme Grünzug Chorweiler Nord erforderlich, da im Jahr 2024 keine 
ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 
25.000 645.000 670.000 281.647 
191

Dezernat 
Amt 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
Dezernat IX - Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales 21.838.579 3.794.256 25.632.835 145.000 
12 - Amt für Informationsverarbeitung 9.828.527 3.582.574 13.411.101 0 
IX/2 - Stabsstelle Digitalisierung 129.050 207.682 336.732 145.000 
IX/3 - Stabsstelle Wirtschaftsförderung 4.000 4.000 8.000 0 
Amt 
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
12 - Amt für Informationsverarbeitung 9.828.527 3.582.574 13.411.101 0 
0104 - IT- und Kommunikationsdienste 9.828.527 3.582.574 13.411.101 0 
1200-0104-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens 
Aufgrund von Lieferkettenstörungen und dem Ausfall der Beschaffungsplattform 
cMarket kam es bei vielen investiven Hardwarebeschaffungen zu 
Verzögerungen.- 
2.650.000 850.000 3.500.000 0 
1200-0104-0-0006 Speichererweiterung 
Der Austausch von SAN-Direktoren (Datenspeichernetzwerken) in den 
Rechenzentren Kalk und Chorweiler hat sich verschoben. Der Planansatz 2024 ist 
nicht auskömmlich um den Mehrbedarf zu decken. 
1.932.000 76.507 2.008.507 0 
1200-0104-0-0008 Hardware für Netzausbau 
Hardware für den Netzausbau konnte erst Ende 2023 geliefert werden. Die 
Zahlung erfolgt im Haushaltsjahr 2024. Zur Finanzierung im Haushaltsjahr 2024 
werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 
1.665.286 514.714 2.180.000 0 
1200-0104-0-0009 Lichtwellenleiter-Anbindungen 
Die Fertigstellung des Glasfaserrings um Köln hat sich verzögert. 220.000 777.672 997.672 0 
1200-0104-0-0011 Serverbeschaffungen 
Der Server-Austausch von Datenbankumgebungen verschiebt sich in das Jahr 
2024. Der Planansatz ist nicht auskömmlich um den Mehrbedarf zu decken. 
1.361.241 260.198 1.621.439 0 
1200-0104-0-0012 Zentraler Ansatz für Digitalisierung 
Die Beschaffung der Software WiNOWiG für das Ordnungsamt hat sich ebenso 
verzögert wie die Beschaffung einer Archivverwaltungssoftware für das Amt 
Zentrale Dienste. 
2.000.000 871.197 2.871.197 0 
192

Amt 
Produktgruppe 
Erläuterung 
Plan 2024* Genehmigte 
EÜ** 
Plan 2024* 
plus EÜ** 
davon MEÜ*** 
1200-0104-0-0014 cProject 
Diverse Anpassungen bei cProject konnten erst Ende 2023 umgesetzt werden. 
Die Zahlung hierfür erfolgt im Haushaltsjahr 2024. Zur Finanzierung im 
Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 
0 232.286 232.286 0 
IX/2 - Stabsstelle Digitalisierung 129.050 207.682 336.732 145.000 
0104 - IT- und Kommunikationsdienste 129.050 207.682 336.732 145.000 
1301-0104-0-0002 Smart City - Projekt unbox 
Die Anmietung und Einrichtung eines zentralen Labors im Rahmen des Projektes 
un:box cologne hat sich verzögert. 
109.500 207.682 317.182 145.000 
IX/3 - Stabsstelle Wirtschaftsförderung 4.000 4.000 8.000 0 
1501 - Wirtschaft und Tourismus 4.000 4.000 8.000 0 
0000-1501-0-0003 Beschaffung bewegl. Anlageverm. IX/3 
Die Beschaffung von Büromöbeln und DV-Austattung für neue Mitarbeitende der 
Stabstelle Wirtschaftsförderung hat sich verzögert. 
4.000 4.000 8.000 0 
193

194

Lagebericht zum Jahresabschluss 2023 
1. Haush
altswirtschaftliche Rahmenbedingungen in 2023
Im Jahr 2023 waren die Auswirkungen der Corona- Pandemie von  2020 bis 2022 
weitestgehend nicht mehr zu spüren . Die kurzzeitig einsetzende Erholung nach der 
Pandemie wurde jedoch durch den sprunghaften Anstieg der Energiepreise im Zuge 
des am 24. Februar 2022 gestarteten Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine 
wieder gestoppt  und die wirtschaftliche Entwicklung im J ahr 2023 massiv 
beeinträchtigt. So kam es in  2023 zu einer Steigerung der Inflationsrate auf 
durchschnittlich 5,9 %. Durch die steigenden Energiekosten haben sich in Folge auch 
die Nahrungsmittelpreise stark erhöht, so dass den Verbraucher*innen massiv 
Kaufkraft entzogen und der Konsumsektor stark beeinträchtigt wurde. Ebenso hat der 
seit Juli 2022 eingetretene hohe Anstieg der Leitzinsen zur Begegnung der historisch 
hohen Inflation insbesondere die Auftragslage in der Bauwirtschaft in Mitleidenschaft 
gezogen. 
Auch wenn die Löhne und Gehälter in 2023 aufgrund der Teuerung anzogen sowie die 
Energiepreise nicht weiter angestiegen sind , stellte sich  die gesamtwirtschaftliche 
Ausgangslage durch die Nachwirkungen der vorangegangenen Krisen, insbesondere 
den erheblichen Kaufkraftverlusten als Folge des massiven Energie- und 
Nahrungsmittelpreisanstiegs, und der geopolitischen Krisen als schwach dar. 
All diese Faktoren haben kurz- oder langfristig Auswirkungen auf die Steuererträge der 
Stadt Köln (dazu im Laufe des Lageberichts mehr  unter Punkt 2.3). Die steigenden 
Energiekosten wiederum wirk ten sich auf den städtischen Haushalt direkt durch die 
höheren Kosten für die Unterhaltung der eigenen Gebäude und Einrichtungen aus. 
Der weiterhin andauernde Krieg in der Ukraine führte auch dazu, dass zahlreiche, aus 
der Ukraine geflüchtete Personen weiterhin in Köln versorgt werden. Im Übrigen setzte 
sich der Anstieg der insgesamt städtisch unterzubringenden Geflüchteten in 2023 bis 
zum H öchststand Mitte April mit 11.409 Personen fort. Diese hohe Zahl an 
Unterbringungen hat die Unterkunftsressourcen der Stadt Köln an ihre 
Belastungsgrenze gebracht und es mussten unter hohem finanziellen Aufwand 
Beherbergungsbetriebe angemietet werden. Die Zahl der Unterzubringenden hat auf 
hohem Niveau geschwankt und ist dann bis zum 31.12.2023 auf 10.427 Personen 
leicht gesunken, wobei die hohen Fluktuationen erheblichen personellen und 
materiellen Aufwand für die Stadt Köln bedeuteten. 
Zur temporären Stützung der städtischen Haushalte wurde das am 01.10.2020 in Kraft 
getretene Gesetz zur Isolierung der aus der COVID -19-Pandemie folgenden 
Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein- Westfalen (NKF -CIG)
über das Jahr 2021 hinaus bis 2023  verlängert. Zusätzlich wurde die Bilanzierungshilfe 
ab 2023 auch auf die Haushaltsbelastungen, die durch Mindererträge oder 
Mehraufwendungen aus dem Krieg gegen die Ukraine entstanden sind, ausgeweitet 
(Gesetz zur Isolierung der aus der COVID -19-Pandemie und dem Krieg gegen die 
Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-
Westfalen; NKF -COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz – NKF-CUIG). Allerdings 
werden die daraus entstehenden buchhalterischen Belastungen die Haushalte der 
nachfolgenden Jahre bei Auflösung der Bilanzierungshilfe beeinträchtigen, da diese 
beginnend mit dem Haushaltsjahr 2026 über längstens 50 Jahre erfolgswirksam 
195

abzuschreiben bzw. in 2026 einmalig ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital 
erfolgsneutral auszubuchen ist. 
Direkt und dauerhaft wirkende finanzielle Entlastungen, wie für die Kompensation der 
Gewerbesteuerausfälle durch das Gewerbesteuerausgleichsgesetz in 2020, wurden 
in 2023 nur in geringem Umfang gewährt . Das waren zum einen Bundeszuschüsse 
nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) i.H.v. 16,2 Mio. € sowie sowohl Corona 
als auch Ukraine- bedingte Leistungen in Höhe von rund 8,7 Mio. €, die seitens der 
Stadt Köln vereinnahmt und dann an die Kölner Verkehrsbetriebe weitergeleitet 
wurden (Zuwendungen für zusätzlichen Corona-Schülerverkehr und Unterstützung für 
die Energiekostensteigerungen). Auch die  (kreditierte) Aufstockung im Rahmen des 
Gemeindefinanzierungsgesetzes 2023 (GFG) - wie in 2021 und 2022 – wurde in 2023 
nicht fortgesetzt. Vielmehr wurde in 2023 angekündigt, die kreditierten Aufstockungen 
aus den Jahren 2021 und 2022, beginnend ab dem  GFG 2024, von den Kommunen 
zurückzufordern. 
Insgesamt betrachtet haben die Finanzhilfen des Landes NRW und des Bundes in den 
Privathaushalten, in den Wirtschaftsunternehmen sowie im städtischen Haushalt ihre 
Wirkung entfaltet, so dass auch in 2023 trotz der stark gestiegenen zusätzlichen 
Belastungen des städtischen Haushalts keine haushaltswirtschaftlichen 
Einschränkungen verfügt werden mussten . Anzumerken ist dabei, dass einmalige 
Zuwendungen zwar hilfreich  sind, aber im Hinblick auf die Planung der zukünftigen 
Haushalte keine optimale Unterstützung darstellen. Dort wäre vielmehr eine 
kontinuierliche, planbare Entlastung durch erhöhte (Schlüssel -) Zuweisungen und 
„atmende“ Kostenerstattungen (z. B. im Flüchtlingsbereich) zielführender. 
Trotz aller Krisen, die das Jahr 2023 mitbestimmt haben, stellte sich die wirtschaftliche 
Lage dennoch vergleichsweise stabil dar: 
Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland betrug im Jahr 2023 rd. 4,19 Billionen € 
und stieg gegenüber dem Vorjahr an (2022 : 3,88 Billionen €). Dies liegt allerdings in 
der Inflation begründet. Preisbereinigt ist das BIP um 0, 3 % gesunken und die 
deutsche Wirtschaft somit in eine Rezession gerutscht. Das BIP Nordrhein-Westfalens 
stieg im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 weiterhin an, um 5,7  % auf 839,1 Mrd. € 
(Vorjahr 2022: 793,8 Mrd.  €). Preisbereinigt ist das BIP NRW jedoch sogar um 1,0 % 
gesunken. 
Die Arbeitslosenquote (Jahresdurchschnitt) s tieg in Deutschland im Vergleich zum 
Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte auf 5,7%. Nordrhein-Westfalen (7,2 %) und Köln (8,7 %) 
wiesen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt höhere Quoten auf. Der Anstieg blieb 
jedoch moderat (NRW: +0,4 %; Köln: +0,1%). Die Zahl der sozialversicherungspflichtig 
Beschäftigten nahm in Köln im Juni 2023 gegenüber Juni 2022 um rund 7.000 bzw. 
um 1,2 % auf jetzt 6 13.600 zu. Damit konnte die Rekordbeschäftigung aus 2022 
(606.633 Personen) nochmals übertroffen werden. Die Bundesagentur für Arbeit 
prognostizierte in ihrem Ausblick Ende 2022 für 2023 weiterhin eine Beeinträchtigung 
der wirtschaftlichen Entwicklung aufgrund von steigenden Energiepreisen und 
Materialengpässen, die sich aber aufgrund des hohen Arbeits- und Fachkräftebedarfs 
in Köln nicht signifikant auf den dortigen Arbeitsmarkt auswirken würden. Der gesamte 
Beschäftigungszuwachs von Mitte 2022 bis Mitte 2023 geht dabei insbesondere auf 
die Beschäftigung von Menschen mit ausländischem Pass sowie akademischem 
Abschluss zurück. Vor allem im Dienstleistungssektor ist die Zahl der Arbeitsplätze 
gestiegen. Zu nennen sind die Bereiche „Verkehr und Logistik“ (+2.200 Arbeitsplätze 
oder 5,3 %), Information und Kommunikation (+1 300 oder +2,5%), Gesundheits- und 
196

Sozialwesen (+1. 000 oder +1,2%) sowie das Versicherungsgewerbe (+1 000 oder 
+4,1%). Das Baugewerbe innerhalb des Produktionssektors konnte ebenfalls deutlich 
zulegen (+1.200 oder +6,5%). 
Im Stadtgebiet wohnt en 1.087.353 Menschen (Stichtag 31.12. 2023). Damit ist die 
Bevölkerungszahl im Vergleich zu 2022 (1.084.831 Personen)  leicht um 
2.522 Personen gestiegen und hat nach in 2020 und 2021 sinkenden 
Einwohner*innenzahlen das Niveau von 2019 - den bisherigen Spitzenwert – fast 
wieder erreicht  (2019: 1.0 87.863 Menschen). Täglich pendel ten im Mittel etwa 
308 Tsd. Erwerbstätige aus dem Umland in die Stadt zu ihrem Arbeitsplatz, was für 
die Stadt Köln auch eine höhere Belastung für die Organisation des ÖPNV sowie den 
Erhalt und den Ausbau der Infrastruktur bedeutet. 
Die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 202 3/2024 ist rechtzeitig zum 
01.01.2023 in Kraft getreten, so dass in der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2023 nicht die 
Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung zur Anwendung gelangt sind.  
 
2. Analyse der Haushaltswirtschaft 
2.1 Vermögenslage 
Gegenüber der Schlussbilanz 2022 erhöht sich zum Stichtag 31.12.20 23 die 
Bilanzsumme um 634,8 Mio. € (+3,8 %) auf 17.172,47 Mio. € und das Eigenkapital 
(5.766,1 Mio. €) per Saldo um 5,03 Mio. €. 
Die Eigenkapitalerhöhung setzt sich wie folgt zusammen: 
Aus den unmittelbaren Verrechnungen mit der Allgemeinen Rücklage ergibt sich per 
Saldo eine Steigerung des Eigenkapitals um 15,6 Mio. €. Der Jahresfehlbetrag in Höhe 
von 10,6 Mio. € (enthält den Jahresüberschuss der Stiftungen in Höhe von 1,4 Mio. €) 
reduziert diese Steigerung entsprechend.  
In der Bilanzsumme ist die gemäß § 5 Abs. 2 und 5 des „Gesetzes zur Isolierung der 
aus der COVID -19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden 
Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen“ (NKF-COVID-
19-Ukraine-Isolierungsgesetz - NKF-CUIG) erfolgte Isolierung in Höhe von 43,9 Mio. € 
enthalten. Sie wurde als außerordentliches Ergebnis gebucht (s. auch in der Bilanz, 
Aktiva, Position „0“) und wächst damit zum Stichtag 31.12.2023 in der Bilanz auf 412,1 
Mio. € an. 
Minderungen auf der Passivseite haben sich bei den Sonderposten in Höhe von 
8,7 Mio. € ergeben. Diesen Minderungen steht die Steigerung der passiven 
Rechnungsabgrenzungsposten von 40,1 Mio. € gegenüber. Weitere Steigerungen 
sind zu verzeichnen bei den Verbindlichkeiten (+ 510,3 Mio. €) sowie bei den 
Rückstellungen (+88,1 Mio. €). 
Veränderungen auf der  Aktivseite ergeben sich durch eine Erhöhung des 
Anlagevermögens durch Wertänderungen und Zugänge (+ 409,8 Mio. €) und durch 
Zugänge im Umlaufvermögen (saldiert + 105,2 Mio. €). Auch b ei den 
Rechnungsabgrenzungsposten sind Zugänge zu verzeichnen (+75,8 Mio. €). 
Die Bilanz weist nachstehende Grundstruktur auf: 
 
Aktiva Mio. € % Passiva Mio. € % 
197

Aufwendungen zur 
Erhaltung der 
gemeindl. 
Leistungsfähigkeit 
(Isolierung NKF-CIG 
2020 bis 2023) 412,1 2,40 
Anlagevermögen 14.943,4 87,02 Eigenkapital 5.766,1 35,88 
Umlaufvermögen 1.111,7 6,47 Sonderposten 2.746,5 15,99 
Aktive 
Rechnungsabgren-
zung 705,3 4,11 Rückstellungen 4.079,8 23,76 
Verbindlichkeiten 3.952,5 23,02 
Passive 
Rechnungsabgren-
zung 627,6 3,65 
Summe 17.172,5 100,00 17.172,5 100,00 
Der
 Anteil des langfristig gebundenen Vermögens beträgt insgesamt 87,0 % und 
entspricht annähernd dem Wert des Vorjahres. Die Spezifizierung ist der 
nachstehenden Detailaufstellung im Vergleich zum Vorjahresstichtag zu entnehmen. 
Rein rechnerisch entfällt auf jeden Einwohner ( zum Stichtag 31.12.2023 : 
1.087.353 Mio. Einwohner*innen) ein Vermögensanteil in Höhe von 13.743 €. 
Aktiva 31.12.2023 31.12.2022 
Langfristig 
gebundenes 
Vermögen T€ % T€ % 
Sachanlagevermögen 7.947.904,1 46,28 7.840.847,8 47,41 
davon: 
Bebaute und unbebaute 
Grundstücke und 
grundstücksgleiche 
Rechte 2.442.317,1 14,22 2.448.472,8 14,81 
Infrastrukturvermögen 2.728.979,8 15,89 2.737.973,3 16,56 
Kunstgegenstände, 
Kulturdenkmäler 1.797.220,3 10,47 1.795.098,0 10,85 
Finanzanlagen 6.970.793,5 40,59 6.669.308,9 40,33 
Immaterielle 
Vermögensgegenstände 24.727,3 0,14 23.437,6 0,14 
Summe 14.943.424,9 87,02 14.533.594,3 87,88 
Di
e Finanzanlagen bilden gemeinsam mit den Kunstgegenständen und 
Kulturdenkmälern sowie den Grundstücken und grundstück sgleichen Rechten mit 
198

zusammen 11,2 Mrd. € gut zwei Drittel (65,3 %) des gesamten Vermögens ab. Dieser 
Anteil entspricht zugleich dem Teil des Vermögens, der grundsätzlich keinen 
(regelmäßigen) Abschreibungen durch Abnutzung unterliegt. 
Das kurzfristig gebundene Vermögen in Höhe von rd. 1,8 Mrd. € besteht aus 
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie den 
Rechnungsabgrenzungsposten. Hinsichtlich der Rechnungsabgrenzungsposten ist  
darauf hinzuweisen, dass diese klassischerweise dem kurzfristig gebundenen 
Vermögen zugeordnet werden. Bei den Kommunen besteht jedoch die Besonderheit 
der Rechnungsabgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung, die über 
mehrere Jahre aufgelöst werden. 
Der Anteil des langfristigen Kapitals an der Bilanzsumme beträgt insgesamt 73, 67 %. 
Im Vergleich zum  Vorjahr ist das langfristige Kapital absolut betrachtet gestiegen 
(+ 241,1 Mio. €). Das liegt vor allem an dem Anstieg der langfristigen Verbindlichkeiten 
und angestiegenen Rückstellungen für Pensionen. Der Anteil an der Bilanzsumme ist 
relativ betrachtet um 1,37 Prozentpunkte gefallen. Die Detaillierung ergibt sich aus der 
nachstehenden Aufstellung: 
Passiva 31.12.2023 31.12.2022 
     
Langfristiges Kapital T€ % T€ % 
     
Eigenkapital 5.766.098,0 33,58 5.761.071,2 34,84 
Sonderposten aus 
Zuwendungen/Beiträge 2.639.934,3 15,37 2.648.205,8 16,01 
Rückstellungen für 
Pensionen u. 
Rekultivierung von 
Deponien 2.952.560,2 17,19 2.844.687,6 17,2 
Verbindlichkeiten 
einschl. erhaltene 
Anzahlungen (über fünf 
Jahre) 1.291.817,2 7,52 1.155.360,6 6,99 
     
Summe 12.650.409,8 73,67 12.409.325,1 75,04 
 
Das kurzfristige Kapital setzt sich aus den kurzfristigen Verbindlichkeiten mit 
Fälligkeiten bis zu einem Jahr und den passiven Rechnungsabgrenzungsposten 
zusammen. Hinsichtlich der Veränderungen bei den Rechnungsabgrenzungsposten 
wird auf die obigen Ausführungen verwiesen.  
Werden alle Einwohner *innen (zum Stichtag 31.12.2023 : 
1.087.353 Mio. 
Einwohner*innen) als Anteilseigner*innen der Stadt betrachtet, entfällt auf jeden dieser 
Anteilseigner*innen zum 31.12.20 23 rechnerisch ein Eigenkapitalanteil von 5. 303 € 
(Vorjahr 5.275 €). 
2.2 Schuldenlage 
Die Verschuldung aus Investitions - und Liquiditätskrediten im Kernhaushalt per 
31.12.2023 beträgt 2.895,2 Mio. €. Im Zeitraum 2018 bis 2023 erfolgte eine absolute 
Erhöhung dieser Gesamtverschuldung aus Investitions - und Liquiditätskrediten von 
2.704,5 Mio. € um 190,7 Mio. € auf 2. 895,2 Mio. €; dies entspricht einer 
199

durchschnittlichen Erhöhung von 38,1 Mio. €  pro Jahr. Der Bestand an 
Investitionskrediten hat sich von 1. 834,37 Mio. € in 2018 auf 1.984,70 Mio. € in 2023 
erhöht. Im gleichen Zeitraum hat sich der Bestand an Krediten zur Liquiditätssicherung 
von 870,1 Mio. € auf 910,52 Mio. € erhöht. 
Zum Stichtag 31.12.2023  betragen die gesamten Verbindlichkeiten, die neben den 
Verbindlichkeiten aus Krediten u. a. auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und 
Leistungen berücksichtigen, 3. 952,5 Mio. €. Dies entspricht einer rechnerischen 
Verschuldung in Höhe von rd. 3. 635 € je Einwohner*in. Diesen Verbindlichkeiten 
stehen zwar hinreichend werthaltige Vermögensgegenstände auf der Aktivseite 
gegenüber, jedoch sind die wesentlichen Bestandteile dieses Vermögens zur 
Aufgabenerfüllung erforderlich und damit nicht veräußerbar. Ein Abbau der Schulden 
ist somit nur mit positiven Jahresergebnissen und entsprechend hohen 
Zahlungsüberschüssen möglich, die neben den pflichtigen Tilgungsleistungen für 
laufende Kredite auch noch nennenswerte Auszahlungen für Investitionen zulassen. 
Angesichts der zunehmenden Investitionsbedarfe aufgrund der wachsenden Stadt , 
dem hohen Nachholbedarf an Investitionen sowie der Optimierung der 
K
onzernfinanzierung ist davon auszugehen, das s sich die Ver schuldung 
durch Investitionskredite in den kommenden Jahren tendenziell eher erhöhen 
wird. Gemäß dem 3. NKF-W eiterentwicklungsgesetz Nordrhein-W estfalen 
(3. NKF WG NRW) ist darüber hinaus bereits in 2023 eine erste Bereinigung der 
Liquiditätskredite vorgenommen worden. Der zusätzlich geforderte Abbaupfad für 
die Liquiditätskredite steht in enger Abhängigkeit mit der vielfach diskutierten 
Altschuldenlösung der Kommunen. Bei der Altschuldenlösung konnten der Bund und 
die Länder jedoch bisher keine Einigung erreichen.
2.3 Ertragslage 
Die Ertragslage der Stadt Köln hat sich in 2023 in Summe betrachtet deutlic h 
positiver entwickelt als in der Planung angenommen wurde. Die Ergebnisrechnung 
2023 weist ordentliche Erträge in Höhe von 5.757,7 Mio. € und einen (unbereinigten) 
Fehlbetrag 
200

von - 9,2 Mio. € aus. Wesentlicher Faktor für die Ertragssteigerungen sind die 
Steuererträge, die  mit insgesamt 24 7,07 Mio. € höher als geplant  erzielt werden 
konnten und dies trotz der wirtschaftlich schwierigen Rahmenbedingungen und der 
weiterhin vorhandenen Auswirkungen des Ukraine-Krieges. Hervorzuheben sind dabei 
die Gewerbesteuererträge mit einem Plus von 2 09,3 Mio. € (zur Entwicklung der 
Steuern im Einzelnen s. weiter unten), die somit zum Teil , die im Vergleich zu 2022 
weiter stark gestiegenen Belastungen auffangen konnten (zur Aufwandslage s. 2.4). 
Wesentliche einzelne Ertragspositionen haben sich im Vergleich zum Planwert 
unterschiedlich entwickelt: Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben liegen rd. 
247,1 Mio. € über dem Planwert . Gestiegen sind dabei  insbesondere - wie oben 
bereits erwähnt - die Erträge aus der Gewerbesteuer um rund 209,3 Mio. € gegenüber 
dem Planwert . Grund dafür ist die weiter fortschreitende Erholung u.a. im 
Gastronomie- und Kulturbereich nach der Corona- Pandemie. Der im Februar 2022 
begonnene Ukraine-Krieg hatte hingegen auf den Gewerbesteuerbereich in 202 3 
direkt keine negativen Auswirkungen.  Indirekt hat jedoch die steigende Inflation hier 
zu einem höheren Gewerbesteueraufkommen geführt. 
Bei dem Gemeindeanteil  an der Einkommensteuer ist ein Mehrertrag in Höhe von 
26,9 Mio. € gegenüber dem Plan zu verzeichnen. Dies resultiert aus den in 
Tarifverhandlungen wesentlich höher ausgefallenen Tarifergebnissen aufgrund der 
stark gestiegenen Teuerung im Bereich der Energie- und Nahrungsmittelkosten, so 
dass sich das Einkommensniveau insgesamt erhöht hat. 
In 2023 ist beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer eine Verschlechterung von 
1,3 Mio. € gegenüber der Planung ausgewiesen. Grund dafür ist das aufgrund der 
Teuerungen zunächst zurückgegangene Konsumverhalten der Bevölkerung. Die 
Einkommenssteigerungen und das damit steigende, zur Verfügung stehende 
Einkommen für Konsumgüter stand erst im Laufe des Jahres 2023 zur Verfügung. 
Die Nettosteuerquote beträgt 50,67 % (2022: 48,77 %). Der Anteil der Gewerbesteuer 
an den Steuererträgen liegt bei 60,17 % (2022: 59,5 %). 
Insgesamt haben sich die wichtigsten Steuererträge seit 2018 wie folgt entwickelt: 
201

H
inzu kommen Mehrerträge bei den sonstigen ordentlichen Erträgen von insgesamt 
118,12 Mio. €. Diese gehen zu großen Anteilen auf eine gesetzliche Neuregelung 
aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zurück, wonach Erstattungs - 
und Nachzahlungszinsen zur Gewerbesteuer neu geregelt werden mussten 
(+59,8 Mio. €). Weitere Mehrerträge ergeben sich durch die Auflösung von 
Rückstellungen (+24,4 Mio. €). Darüber  hinaus ergeben sich jedoch auch 
Mindererträge bei den Zuwendungen und allg. Umlagen (Zeile 2), bei denen 
insbesondere die verringerten Schlüsselzuweisungen des Landes zu nennen sind  
(-11,6 Mio. €).  
Des Weiteren erfolgten höhere Zuweisungen für die U3 25  Stunden-Betreuung im 
Kindertagesstättenbereich (3 Mio. €) sowie für die Kölner Verkehrsbetriebe (7 Mio. €), 
die aber beide ebenfalls haushaltsneutral entsprechende Mehraufwendungen 
auslösen. 
Die Mehrerträge des Finanzergebnisses (Zeile 19) ergeben sich größtenteils aus 
höheren Gewinnausschüttungen der städtischen Eigengesellschaften (+ 12,7 Mio. €) 
und höheren Zinserträgen aus den an die städtischen Eigengesellschaften 
vergebenen Darlehen (+ 9,2 Mio. €). 
2
.4 Aufwandslage 
Im Haushaltsjahr 20 23 sind ordentliche Aufwendungen in Höhe von insgesamt 
5.778,2 Mio. € und damit 177,8 Mio. € mehr als ursprünglich geplant entstanden.  
Größte Position  auf der Aufwandsseite stellen die Transferaufwendungen mit 
2.296 Mio. € ( 39,73 %) dar. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber 202 2 von 
52,3 Mio. €. Bei den Transferaufwendungen entfallen in 2023 alleine 1.344,3 Mio. € 
auf Sozialtransferaufwendungen, 101,3 Mio. € mehr als in 202 2. Die 
Landschaftsumlage liegt im Bereich der Transferaufwendungen um  45,9 Mio.€ über 
202

dem Plan, ebenso die Gewerbesteuerumlage um 14,4  Mio. €. Grund dafür sind u.a. 
die höheren Steuererträge, die letztendlich hier zu höheren Transferaufwendungen 
führen.  
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen machen mit 1. 398,4 Mio. € insgesamt 
24,2 % der ordentlichen Aufwendungen aus und bedeuten somit eine Steigerung von 
24,4 Mio. € gegenüber 2022. Diese resultiert überwiegend aus Tariferhöhungen bei 
den Beamt*innen und Beschäftigen sowie aus einer höheren Rückführung zu den 
Pensionsrückstellungen. Sonstige ordentliche Aufwendungen wurden in Höhe  von 
1.135,8 Mio. € gebucht (19,66 %) (ein Plus von 84,9 Mio. € gegenüber 2022), davon 
insgesamt 710,3 Mio. € für den Schulträger- und Sozialbereich (2022: 640,5 Mio. €). 
Im Bereich der Finanzierungstätigkeit sind die Aufwendungen um 57, 8 Mio. € höher 
als der Planwert ausgefall en. Dies resultiert aus den Nachzahlungen aus der 
Verzinsung von Gewerbesteuerzahlungen, die sich aus der Anwendung des 
Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Neuregelung der Verzinsung von 
Steuernachforderungen und - erstattungen ergeben. In Zeile 7 wurden dazu jedoch 
korrespondierende Mehrerträge erzielt, die diese Mehraufwendungen abdecken. 
Weitere Mehraufwendungen in Höhe von 70,3 Mio. € resultieren aus erhöhten 
Fallzahlen bzw. allgemeinen Kostensteigerungen bei Personal - und 
Sachaufwendungen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe sowie aus den höheren 
Zuweisungen an die städtischen Beteiligungen (66,2 Mio. €) . Demgegenüber stehen 
etwas verringerte Minderaufwendungen in Bereich der Sozialausgaben.  
Der Aufwandsdeckungsgrad, d.h. das Verhältnis, mit dem die Summe der 
Aufwendungen durch die Summe der Erträge abgedeckt wird, liegt in 2023 bei 99,65 % 
und ist gegenüber dem Vorjahr (99,94 %) gefallen. 
2.5 Finanzlage 
Die Finanzrechnung 2023 schließt mit einem Finanzmittelbestand in Höhe von 
19,3 Mio. € ab. Der Zahlungsmittelbestand sinkt um 1,9 Mio. € im Vergleich zum  
Jahresanfangsbestand. Im Bestand sind zum Stichtag fremde Zahlungsmittel in Höhe 
von 6,8 Mio. € enthalten.  
Der Zahlungsmittelfehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt -45,4 Mio. €. 
Gegenüber dem letztjährigen Zahlungsmittelüberschuss von 101,3 Mio. € ergibt sich 
somit eine Verschlechterung des Saldos in Höhe von 146,7 Mio. €. Somit standen in 
diesem Jahr  zur Finanzierung von Investitionen bzw. für Tilgungsleistungen von 
Krediten keine Mittel aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zur Verfü gung, vielmehr 
musste das dortige Defizit durch die Aufnahme von Liquiditätskrediten gedeckt 
werden. 
Die Auszahlungen für Investitionen belaufen sich auf 668,3 Mio. € und übersteigen 
damit die für Investitionszwecke eingegangenen Einzahlungen in Höhe von 
191,8 Mio. €. Der sich daraus ergebende negative Saldo aus Investitionstätigkeit in 
Höhe von 476,5 Mio. € führt insgesamt zu einem  Finanzmittelfehlbetrag von 
521,9 Mio. €. Dieser Fehlbetrag wurde durch Kreditaufnahmen ausgeglichen. 
Die Einzahlungen für Investitionen liegen etwa 9,5 Mio. € und damit 4,73 % unter dem 
Planwert (2022 : 31,1 Mio. € und somit rund 15,2  % unter dem Planwert)  sowie 
20,4 Mio. € und damit 9,62 % unter dem fortgeschriebenen Plan. D ie Auszahlungen 
für Investitionen erreichen mit 668,3 Mio. € rund 51 % des fortgeschriebenen 
Planwertes (2022: 464,3 Mio. € entsprachen rund 50  % des fortgeschriebenen 
Planwertes) bzw. rund 66% des Planwerts . Die Auszahlungen für Baumaßnahmen 
203

betragen insgesamt 196,8 Mio. € und damit 60,9 % des fortgeschriebenen Planwertes 
(2022: 55,6 %). Sie  übersteigen damit die aus 2022 übertragenen 
Auszahlungsermächtigungen um rund 172,7 Mio.  € (2022: Gesamtbetrag von 160,8  
Mio. € übersteigt die übertragenen Auszahlungsermächtigungen um rund 116 Mio. €). 
Insgesamt erreichen die Auszahlung en für Baumaßnahmen jedoch nur 64,7 % des 
Planwerts. Gründe für die im Vergleich zu 2022 stark gestiegenen Auszahlungen bei 
den Baumaßnahmen sind die nach der Pandemie wieder stark ansteigenden 
wirtschaftlichen Betätigungen in 2022, die sich erfreulicherweise in 2023 fortsetzen . 
Allerdings besteht weiterhin - auch aufgrund des Fachkräftemangels in der Industrie - 
die generelle Problematik, geeignete Fachfirmen für die Durchführung der 
Maßnahmen zu finden. Zum Teil werden dabei z.B. im Rahmen von Baumaßnahmen 
Mehrfachausschreibungen für einzelne Gewerke notwendig. 
Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit sind zusätzliche Liq uiditätskreditaufnahmen 
erfolgt. Diese werden auch weiterhin erforderlich sein, um den laufenden 
Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. 
2
.6 Personalbestand und –entwicklung 
Im Jahr 2023 ist ein Rückgang des Personalkörpers um rund 200 Personen im 
Vergleich zum Vorjahr 2022 zu verzeichnen. Dies resultiert im Wesentlichen daraus, 
dass die Austritte die Eintritte übersteigen. Dabei sind sowohl die Eintritte als auch die 
Austritte im Jahre 2023 niedriger ausgefallen als in den Vorjahren. Das lag zum großen 
Teil daran, dass weniger Krisenpersonal beschäftigt wurde. 
M
itarbeiter*innen Kernverwaltung* Anzahl 
Mitarbeiter*innen 
Umrechnung in 
Vollzeitäquivalente 
Beamt*innen 4.431 4.152 
tariflich Beschäftigte 15.163 13.070 
Anwärter*innen, Auszubildende, 
Praktikant*innen 
1.281 1.265 
Summe aktiv Beschäftigte 20.875 18.488 
inaktives Personal (Beurlaubte, 
Abgeordnete, Freistellungsphase 
Altersteilzeit) 
1.007 805 
*(ohne Honorarkräfte und Bundesfreiwilligendienst) 
p
ersonalintensive Bereiche 
Kernverwaltung 
Anzahl 
Mitarbeiter*innen 
Umrechnung in 
Vollzeitäquivalente 
allgemeine Verwaltung  8.856 8.001 
Sozial- und Erziehungsdienst  5.377 4.542 
feuerwehrtechnischer sowie 
Ordnungs- und Verkehrsdienst 
 2.238 2.182 
204

Die Personalgewinnung blieb für die Arbeitgeberin Stadt Köln auch  in 2023 weiterhin 
herausfordernd. Der Fachkräftemangel und der demografische Wandel erschweren 
zunehmend die Gewinnung und Bindung von qualifiziertem Personal. Die 
Arbeitgeberin Stadt Köln befindet sich dabei weiterhin in großer Konkurrenz mit 
anderen Unternehmen und öffentlichen Arbeitgeber*innen. 
Daten für die Kernverwaltung 2023 2022 
Vakante Planstellen zum 31.12. 1.926 1.927 
Quote zum Stichtag 31.12. 9,40% 10,27% 
Jahresdurchschnitt 10,02% 10,14% 
Die Vakanz Q uote zum S tichtag 3 1.12. i st i m V ergleich zum V orjahr u m 
0,87 Prozentpunkte gesunken. 
Die Stadt Köln nutzt die in 2021 etablierte und in 2023 weiterhin ausgebaute 
Kampagne „Mach Köln!“ sowie weitere strategische Maßnahmen des 
Personalmarketings, um sich als attraktive Arbeitgeberin mit vielschicht igen 
Aufgabengebieten und Karrieremöglichkeiten für Jobsuchende und Fachkräfte zu 
positionieren.  
In 2023 wurden insgesamt 1.794 Mitarbeitende extern eingestellt. 
 
205

Unter Berücksichtigung von Rundungsdifferenzen weist der Ergebnisplan 2 023 einen 
Jahresüberschuss von 2, 88  Mio.  € a us. Die Ergebnisrechnung  für 2023  weist 
demgegenüber einen Jahresfehlbetrag von 9,20 Mio. € aus. Es ergibt sich damit eine 
Verschlechterung gegenüber der Planung in Höhe von rund 12,08 Mio. €. 
Im unbereinigten Fehlbetrag von -  9,2 Mio. € ist ein außerordentliches Ergebnis in 
Höhe von 43,9 Mio. € enthalten , das bedingt durch die Isolierung der Corona-  und 
Ukraine - bedingten Belastungen gemäß NKF -CUIG in der Ergebnisrechnung 
ausgewiesen wird. Gegenüber der Planung, bei der von einer Isolierung in Höhe von 
194,1 Mio. € ausgegangen wurde, bedeutet dies eine Reduzierung um 150,2 Mio. €. 
Wesentlicher Grund dafür sind die entgegen früherer Steuerschätzungen gestiegenen 
Steuererträge, so dass die ursprünglich erwarteten Mindererträge nicht mehr als 
außerordentliches Ergebnis isoliert werden konnten. Im Ergebnis führt dies zu einem 
geringeren Anstieg der Bilanzierungshilfe gemäß § 6 NKF -CUIG und damit 
einhergehend einer Reduzierung der Belastung des städtischen Haushalts ab 2026. 
Der beschlossene Haushaltsplan 2023 sah unter Berücksichtigung der Isolierung nach 
dem NKF -CUIG einen  Jahresüberschuss in Höhe von 2,88 Mio. € vor ;
 ohne 
Betrachtung der Isolierung lag der geplante Jahresfehlbetrag bei 191,2 Mio. €.  
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von - 9,2 Mio. € stellt im Vergleich zum beschlossenen 
Plan - unter Berücksichtigung der Isolierung nach NKF-CUIG - eine Verschlechterung 
in Höhe von rund 12,1 Mio. € dar. Der Vergleich der laufenden Verwaltungstätigkeit, d. 
h. ohne die Isolierung im Plan und im Ist, führt zu einer Verbesserung in Höhe von 
138,1 Mio. € im Ertrag . Konsumtive Ermächtigungsübertragungen aus 2022 in Höhe 
von rd. 57,2 Mio. € führen zu einem fortgeschriebenen Plandefizit von 53,7 Mio. € (mit
206
2.7 Gesamtbeurteilung

Isolierung NKF-C IG); gegenüber diesem Wert ergibt sich eine Verbesserung um 
44,5 Mio. €. 
In 2023 kann im Gegensatz zu 2022 (dort +38 Mio. €) kein positives Ergebnis in der 
laufenden Verwaltungstätigkeit erzielt werden. Vielmehr steht dort ein negatives 
Ergebnis von -53,14 Mio. € zu Buche, was auch unter Einberechnung der o.g. 
Isolierungsbeträge nicht zu einem positiven Jahresergebnis führt. 
Die sehr viel geringere Ausweis ung des außerordentlichen Ergebnisses (Zeile 23 und 
24) durch Corona- bzw. Ukraine-b edingte Haushalts belastungen begründet sich  
überwiegend dadurch, das s letztendlich - entgegen früherer Steuerschätzungen zum 
Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens in 2022 - die Steuererträge in Köln stark 
gestiegen sind (s. auc h weiter oben bzw. 2.3 Ertragslage). Die Isolierung dieser  
Schäden reduzierte sich dadurch um rund 150,2 Mio. €.
Insgesamt weist das Jahr 2023 dam it einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 9,2 Mio. € 
aus. Dieser Jahresfehlbetrag wird gemäß §§ 95 Abs. 2, 75 Abs. 2 GO NRW durch 
Entnahme aus der Ausgleichs rücklage ausgeglichen. Hierbei ist besonders zu 
bemerken, dass eine Er gebnisverschlechterung bei deutlichen Mehrerträgen 
eingetreten ist. Dies macht deutlich, dass die Aufwandssteigerungen über proportional 
verlaufen sind.
3. Prognosebericht
3.1 Chancen und Risiken
Der im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens  2022 noch durchaus positiv 
ausfallende Blick auf die Haushaltslage inklusive der  Mittelfristplanung - wenn auch 
nur unter Anwendung der Bilanzierungshilfe gem äß NKF-CIG - trübt sich zunehmend 
ein und bereits zur Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 zeigte es sich, dass der 
angestrebte Haushaltsausgleich ab 2024  aufgrund aktueller Entwicklungen in dieser 
Form nicht mehr darstellbar war. Hintergrund sind neben sich verschlechternden 
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen insbesonder e stark veränder te 
Kostenstrukturen, auf die bei den Chancen und Risiken näher eingegangen wird. Auch 
wenn die Auswirkungen durch die Corona-P andemie stark abnehm en, werden die in 
den Jahren 2020-2 023 ermittelten Corona-bedingten außerordentlichen Erträge 
gemäß NKF-CIG bzw. NKF-C UIG außerdem im Rahmen der ab 2026 zu buchenden 
Bilanzierungshilfe Eingang in den städtischen Haushalt finden, entweder als einmalige 
erfolgsneutrale Buchung der Bilanzierungshilfe ganz oder in Teilen in 2026 gegen das 
Eigenkapital oder indem ab 2026 ff. die Bilanzierungshilfe über maximal 50 Jahr e 
erfolgswirksam abgeschrieben wird. Weiter wurde die Bilanzierungshilfe ab 2022 auch 
auf Mehraufwendungen/ Mindererträge im Rahm en der Auswirkungen des  Ukraine-
Krieges gemäß NKF-C UIG ausgeweitet. Der Gesamtbetrag der Bilanzierungshilfe 
wächst mit dem Jahresabschluss 2023 auf insgesamt 412,1 M io.  € auf und wird den 
städtischen Haushalt ab 2026 ff. belasten. Di e daraus entstehenden buchhalterischen 
Belastungen beeinträchtigen die Haushalte der nachfolgenden Jahre bei Auflösung 
der Bilanzierungshilfe, indem diese beginnend mit dem Haushaltsjahr 2026 über 
207

längstens 50 Jahre erfolgswirksam abgeschrieben bzw. in 2026 einmalig ganz oder in 
Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral ausgebucht werden. 
Hinzu kommen Faktoren, die den Handlungsspielraum der Kommunen grundsätzlich 
stark beeinträchtigen. Exemplarisch sind  hier die historisch hohe n Tarif- und 
Besoldungsanpassungen und die Steigerung der Sozialausgaben (seit 2009 erfolgte 
eine Verdoppelung) zu nennen sowie die Zunahme bzw. die Aufnahme neuer 
Pflichtaufgaben (Ganztag für Grundschulkinder, Digitalisierung an Schulen, 
Versorgung von Geflüchteten), ohne dass diese durch Bundes - oder 
Landeszuweisungen vollumfänglich gegenfinanziert wären. 
Trotz der schwierige n finanzwirtschaftlichen Ausgangssituation ist es wichtig, eine 
transparente und belastbare Planung unter Berücksichtigung aller bereits bekannten 
Risiken und Chancen für die kommenden Jahre aufzustellen, ohne jedoch die 
Weiterentwicklung der Stadt aus dem  Blick zu verlieren. Zwingend notwendig ist die 
Reduzierung der derzeit in der mittelfristigen Finanzplanung erkennbaren 
Jahresfehlbeträge und die Erwirtschaftung von Überschüssen, um weiterhin die 
erforderliche Erneuerung und den Ausbau der Infrastruktur,  notwendige Maßnahmen 
zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie die Digitalisierung 
vorantreiben zu können. Langfristig ist es auch dringend geboten, das in den 
vergangenen Jahren reduzierte Eigenkapital im Sinne einer nachhaltigen 
Haushaltswirtschaft wieder  aufzubauen. Angesichts der aktuell auf die Stadt 
zukommenden Belastungen (s. im Einzelnen weiter unten) erscheint dies ein sehr 
schwieriges Unterfangen, da der Jahresabschluss erstmals seit 2019 ein Defizit in 
Höhe von 9,2 Mio. € ausweist, so dass ein (weiterer) Schuldenabbau in 2023 nicht 
möglich war und gemäß Haushaltsplanung 2024 ff. auch in den Folgejahren schwierig 
zu bewerkstelligen sein wird. 
Zu den Chancen und Risiken im Einzelnen: 
Kosten zur Unterbringung Schutzsuchender aufgrund des Angriffskrieges gegen die 
Ukraine: 
Die Kosten zur Unterbringung der seit 2022 aus der Ukraine geflüchteten Menschen 
werden den Kommunen von Bund bzw. Land NRW nicht in voller Höhe erstattet 
(Kostendeckung ca. 6 1,6 %). Somit ist aufgrund des weiter andauernden Krieges in 
diesem Bereich mit einer fortlaufenden Kostenunterdeckung zu rechnen. 
Investitionstätigkeit: 
Bedingt durch die immer stärker steigende Verschuldung der Stadt ist es schwierig, 
den bestehenden Investitionsrückstand kontinuierlich abzubauen und somit das 
eigene Anlagevermögen zu erhalten bzw. weiter aufzubauen. Massive 
Baupreissteigerungen je Maßnahme aufgrund der gesamtwirtschaftlichen 
Rahmenbedingungen (stockende Lieferketten, hohe Inflation)  erschweren die 
Investitionstätigkeit auch in 2023 weiterhin, d.h. trotz steigender 
Investitionsauszahlungen können zahlenmäßig weniger Investitionsvorhaben 
umgesetzt werden. 
Zinsen: 
Die jahrelange Niedrigzinsphase wurde in 2023 beendet. Eine Stabilisierung, 
allerdings auf höherem Niveau, zeichnet sich seit Ende 2023 ab.  Trotz bereits im 
Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2023/2024 berücksichtigter Zinssteigerungen ist 
die Entwicklung weiter zu beobachten. 
208

Beginnend im Juli 2022 hat die EZB den Leitzins in 10 Schritten bis September 2023 
auf 4,5 % angehoben, um die steigende Inflation zu bekämpfen. In den nachfolgenden 
Sitzungen betonte die EZB, dass der Leitzins so lange wie erforderlich auf einem 
ausreichend restriktiven Niveau gehalten wird und zukünftige Entscheidungen stets 
von den aktuellen Konjunktur- und Preisdaten abhängen.  
Der Markt preiste zum Ende des Jahres 2023 bereits Zinssenkungen ein. Aufgrund 
der Konjunkturlage erfolgten die Zinssenkungsschritte der EZB erst im Juni 2024 sowie 
nachfolgend im September und Oktober 2024.  
Aktuelle Marktanalysen deuten darauf hin, dass der Großteil der Analysten von einem 
weiteren Zinsschritt in der Dezember-Sitzung des Jahres 2024 ausgeht. Es ist jedoch 
wichtig zu betonen, dass diese Einschätzung spekulativen Charakter hat  und sich je 
nach zukünftiger wirtschaftlicher Entwicklung ändern kann . Senkung en des EZB -
Leitzinses haben direkte Auswirkungen auf die Zinsaufwendungen, insbesondere für 
Liquiditätskredite und würden somit zu einer Entlastung des Haushaltes führen.  
Personalkosten: 
Aufgrund der hohen Inflation wurden höhere Tarifabschlüsse erzielt, die auch für die 
Besoldung der Beamt*innen übernommen wurden, so dass in den Folgejahren deutlich 
steigende Personalkosten zu erwarten sind, die nur durch Konsolidierungen, die auch 
auf den Personalkörper wirken, aufgefangen werden können. 
Zweite Stufe der differenzierten, fiktiven Hebesätze im Gemeindefinanzierungsgesetz: 
Erstmalig in 2022 hat das Land NR W bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen 
nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz eine Unterscheidung zwischen den 
kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden vorgenommen. Dabei wurde in 
einer ersten Stufe die Differenzierung der fiktiven Hebesätz e bei 
der Steuerkraftermittlung hälftig umgesetzt. Auf die Umsetzung der zweiten Stufe, 
also die vollständige Umsetzung der unterschiedlichen fiktiven Hebesätze zwischen 
den kreisfreien Städten und den kreisangehörigen Gemeinden, was eine weitere 
erhebliche Benachteiligung der kreisfreien Städte bedeuten würde, wurde gemäß 
Koalitionsvertrag bisher verzichtet. Über die Verfassungsbeschwerde der  kreisfreien 
Städte bezüglich der differenzierten Hebesätze ist noch nicht entschieden.  Je nach 
Ausgang des Verfahrens können sich entsprechend Chancen und Risiken ergeben. 
Kliniken der Stadt Köln: 
Die Kliniken der Stadt Köln befinden sich aktuell in einer anhaltend tiefgreifenden 
wirtschaftlichen Krise, die auch Auswirkungen auf den städtischen Haushalt nach sich 
ziehen kann. Dabei ist zunächst die anstehende Gesundheitsreform zu nennen. Des 
Weiteren soll das Zukunftsmodell 1+0 umgesetzt werden, wonach die städtischen 
Kliniken letztendlich an dem Standort Merheim konzentriert werden. Zur Sicherung des 
Liquiditätsbedarfs der Kliniken werden seitens der Stadt Betriebskostenzuschüsse 
gezahlt. Zu  weiter en Details wird auf Punkt 3. 4.2 verwiesen, in dem einzelne 
Beteiligungen separat dargestellt werden. 
Rücknahme der kreditierten Corona-bedingten Verbundmassenaufstockung von rund 
1,5 Mr
d. €: 
Für die Jahre 2021 und 2022 erfolgte eine kreditierte Aufstockung der zu verteilenden 
Verbundmasse zur Unterstützung der Kommunen  im Rahmen des 
Gemeindefinanzierungsgesetzes. Entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag 
soll d ieser kreditierte Anteil von insgesamt  1, 492 Mrd. € nun von den Kommunen 
209

zurückgeführt werden. Bei einer angenommenen Tilgung szeit über 50 Jahre fallen 
somit jährlich 29,836 Mio. € für alle NRW -Kommunen zusammen an.  Der Betrag in 
Höhe von 29,836 Mio. € schmälert als Vorwegabzug die verteilbare 
Finanzausgleichsmasse ab dem  GFG 2024.  Welcher Betrag dabei anteilig auf die 
Stadt Köln entfällt, ist aktuell aufgrund der komplexen Berechnungsgrundlagen nicht 
quantifizierbar.  
Altschuldenlösung: 
Im Koalitionsvertrag der regierenden Landesparteien wird eine dringend notwendige 
Lösung der Altschuldenproblematik angestrebt. Da neben der Mitarbeit der 
kommunalen Spitzenverbände auch der Bund eingebunden werden soll  und viele 
Fragen noch offen sind, wird der Start des Entschuldungsprogramms aktuell für 2025 
angestrebt. Je nach Ausgestaltung können sich für die Stadt daraus Chancen (bei 
effizienter Entlastung von Schulden und Zinsen) oder Risiken (bei einer überwiegend 
kommunalen Finanzierung und einem die  Entlastungen überwiegenden 
Finanzierungsanteil der Stadt) ergeben. 
Steuerentwicklung: 
Die Steuerentwicklung in 2023  ist positiv verlaufen, insbesondere bei der 
Gewerbesteuer (+209,3 Mio. €) und der Einkommensteuer (+26,9 Mio. €). Nur bei der 
Umsatzsteuer (- 1,3 Mio. €) ist ein geringes Defizit gegenüber der Planung zu 
verzeichnen (s. auch Punkt 2.3 Ertragslage). Die Entwicklung der Steuern in 2024 auf 
Basis der Steuerschätzung aus 2022 lässt jedoch für 202 4 ff.  ein  geringeres 
Steuerwachstum vermuten. Die detaillierte Analyse dazu erfolgt unter 3.1.1. 
Ergebnisplan 2023. 
Inflation: 
Die hohe Inflation führt wegen steigender Verbraucherpreise auch bei den Kommunen 
zu Mehraufwendungen, unmittelbar bei der Beschaffung von Sach - und 
Dienstleistungen und mittelbar im Bereich der Transferleistungen. 
Klimaschutz/ Mobilitätswende/ Digitalisierung: 
Im Rahmen notwendiger Transformationsaufgaben sind in den nächsten Jahren 
steigende Investition skosten und in der Folge auch steigende  konsumtive 
Aufwendungen zu erwarten. Zu  erwähnen ist dabei die anges trebte Klimaneutralität 
in 2035 sowie die beschleunigte Digitalisierung dur ch Corona. Hinzu kommen die 
langfristigen Anforderungen aus dem Ergebnissicherungskonzept für den 
Stadtwerkekonzern, die sowohl die Höhe der Gewinnausschüttung, als auch 
erhebliche Investitionsbedarfe nach sich ziehen können.
Sonstiges: 
Entsprechend der B evölkerungsprognose des A mtes für Stadtentwicklung 
und Statistik aus November 2022 wir d für 2035 von rd. 1,107 Mio. und für 2050 
von rd. 1,110 Mio. Kölner*innen ausgegangen. Im Vergleich zum 
Ausgangszeitpunkt der Berechnungen zum 30.04.2020 steigt damit die Zahl der 
Menschen, die in Köln mit Hauptwohnsitz leben, bis zum Jahr 2035 um etwa 
34.700 und bis 2050, dem Endzeitpunkt der Prognose, um weitere 38.100 und 
damit insgesamt um nahezu 73.000 Einwohner*innen. Der Wachstumskurs, 
der bereits bei der städtischen Vorausberechnung aus dem  J ahr 2019 
ermittelt wurde, bleibt somit grundsätzlich bestehen, wenngleich in geringerem 
Ausmaß. Daraus ergeben sich weiterhin bis 2050 Handlungsbedarfe in allen 
kommunalen Aufgabenbereichen, die zum einen erhebliche Investitionen 
210

Großstadt zusätzliche Bedarfe in den sozialen Handlungsfeldern, die durch den 
demographischen Wandel mit dem zunehmenden Anteil älterer Menschen noch 
verstärkt werden. 
Die Stadtverwaltung sieht sich einer Vielzahl von internen und externen Entwicklungen 
und Ereignissen ausgesetzt, die das kommunale Handeln in wesentlichem Maße 
beeinflussen. Dazu zählen sich stetig wandelnde soziale, gesellschaftlic he, 
ökologische, ökonomische und finanzielle Herausforderungen und sich kontinuierlich 
verändernde (gesetzliche) Rahmenbedingungen. Zur besseren Einschätzung der 
Chancen- und Risikolage benötigt die Stadtverwaltung einen Überblick zu Chancen 
und Risiken. Grundlage dafür ist ein Risikomanagementsystem mit einer Kombination 
aus strategischer und operativer Dimension, welches derzeit aufgebaut wird und einen 
planmäßigen Prozess der regelmäßigen Identifikation, Bewertung, Steuerung und 
Überwachung aller essenti ellen Chancen und Risiken, die sich auf die Bevölkerung 
der Stadt Köln, die Natur, Infrastruktur, Vermögensgegenstände und die Verwaltung 
auswirken können, beinhaltet. 
Die regelmäßige Befassung soll zukünftig im Zeitablauf ein dynamisches Bild der 
Chancen- und Risikolage aufzeigen. Das operative Risikomanagement verfolgt mit 
dem Instrument des Internen Kontrollsystems (IKS), das dezentral verantwortet wird,  
insbesondere das Ziel der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Handelns innerhalb 
der Verwaltungsprozesse. Das Vorhandensein eines IKS ist gesetzlich festgelegt 
(siehe § 104 Abs. 1 Nr. 6 GO NRW und § 49 S. 5 KomHVO NRW). 
3.2 Entwicklung des Eigenkapitals 
Die Eigenkapitalentwicklung unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses  2023 ab 
2019 zeigt die nachfolgende Tabelle:  
 (in Mio €) 
2019 2020 2021 2022 2023 
=Bestand der 
Fehlbeträge/ 
Überschüsse zum 31.12. 
des Vorjahres 
(Bilanzposition) 
-83,9
-32,4 +232,9 +178,4 +100,5
=Bestand der allgem. 
Rücklage zum 31.12. des 
Vorjahres (Bilanzposition) 
5.153,7 
5.157,1 5.207,0 5.231,5 5.243,3 
Verrechnung des 
Jahresüberschusses/ -
fehlbetrages des 
Vorjahres 
0,00 
0,00 0,00 -4,6 +175,8
= Bestand nach 
Verrechnung des 
Vorjahresergebnisses 
-83,9
-32,4 +232,9 +173,8 +276,3
=Bestand der 
Fehlbeträge/ 
Überschüsse zum 31.12. 
-32,4 +232,9 +178,4 +100,5 -9,2
211
insbesondere im Bildungsber eich, im Ausbau der Betr euungsangebote in den 
Kindertagesstätten und im Schulbereich aber auch im Wohnungsbau erfordern. 
Zum anderen ergeben sich im Zusammenhang mit der weiterhin wachsenden.

des Haushaltsjahres 
(Bilanzposition) 
=Bestand der allgem. 
Rücklage zum 31.12. des 
Haushaltsjahres 
(Bilanzposition) 
5.157,1 5.207,0 5.231,5 5.243,3 5.419,1 
Bilanzieller 
Jahresüberschuss 
0,00 232,9 178,4 100,5 0,00 
Sonderrücklagen 6,1 6,1 6,0 5,9 5,8 
Ausgleichsrücklage 111,8 27,8 27,8 0,0 72,8 
=Endbestand des 
Eigenkapitals zum 31.12. 
des Haushaltsjahres 
5.158,7 5.441,5 5.644,3 5.761,1 5.766,1 
I
n der Vergangenheit wurde letztmalig ein Jahresfehlbetrag in 2019 ausgewiesen, der 
teilweise durch die noch vorhandene Ausgleichsrücklage (27,8 Mio. €) sowie durch 
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (4,6 Mio. €) gedeckt werden konnte. Die 
Jahre 2020 bi s 2022 erwirtschafteten Jahresüberschüsse. Gemäß der neuen 
Regelung des 3. NKFWG, hier § 75 Absatz 3 GO NRW, wird der Fehlbetrag in 2023 
über 9,2 Mio. € durch die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. 
Allerdings ergibt sich die Steigerung des Eigenkapitals, insbesondere in 2020 bis 2022 
überwiegend aus der Buchung des außerordentlichen Ergebnisses gemäß NKF-CIG. 
In 2023 führt die Bilanzierung aus dem NKF -CUIG zu einer Verringerung des 
Fehlbetrages. Ab 2024 entfällt die Bilanzierungshilfe nach NKF -CUIG, so dass 
Mehraufwendungen zu einem Eigenkapitalverzehr  führen. Die Entwicklung des 
Eigenkapitals hängt zukünftig auch von der in 2026 zu treffenden Entscheidung ab , 
wonach die bis dahin gebildete Bilanzierungshilfe ganz oder anteilig gegen das 
Eigenkapital gemäß §  6 NKF-CUIG ausgebucht werden könnte. Das Niveau des 
Eigenkapitals in Höhe von rund 5 Mrd. € wäre dann mit hoher Wahrscheinlichkeit 
unterschritten. 
212

* ohn
e selbstständige Stiftungen; ab 2024 Planwerte entsprechend Haushalt 2024 ff.
inkl. Isolierung NKF-CUIG nach aktueller gesetzlicher Regelung mit Isolierung 2024;
Wert Ist 2020 enthält Bilanzierungshilfe in Höhe von 155,5 Mio. €, Wert Ist 2021 eine
Bilanzierungshilfe in Höhe von 150,0 Mio. €, Wert 2022 eine Bilanzierungshilfe in
Höhe von 62,5 Mio. € und Wert 2023 eine Bilanzierungshilfe in Höhe von 43,9 Mio. €.
D
er seit Einführung der Vermögensrechnung (Eröffnungsbilanz) in 2008 bis heute 
entstandene und bis 2024 geplante Eigenkapitalverzehr beträgt ohne Isolierung 
saldiert rd. 2,0 Mrd. €, mit Isolierung saldiert rd. 1, 6 Mrd. € . Maßgeblich für diese 
Entwicklung sind die Jahresergebnisse der zurückliegenden Jahre, die lediglich in 
2008 und 2016 und nun wieder seit 2020 bis 2022 Überschüsse aufweisen. Ab 2023 
entsteht erstmals wieder ein Fehlbetrag über rund 9,2 Mio. €, der jedoch aus der 
Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Den Überschüssen  stehen 
ergebnisneutrale Verrechnungen im Wesentlichen aus der im Jahresabschluss 2010 
erfolgten Korrektur der Eröffnungsbilanz sowie den seit 2 013 unmittelbar mit der 
Allgemeinen Rücklage zu verrechnenden Erträgen und Aufwendungen aus dem 
Abgang von Vermögen und der Wertberichtigung von Finanzanlagen in Summe von 
rd. 700,0 Mio. € als Eigenkapitalverstärkung gegenüber. Stichtagsbezogen ergibt sich 
seit der Eröffnungsbilanz ein saldierter Eigenkapitalverzehr in Höhe von 1,34 Mrd. € 
ohne Berücksichtigung der Isolierung. 
3
.3 Ausgewählte Strategiefelder und Projekte 
3.3.1  Klimaschutz  
Ende 2022 wurde schließlich das gesamtstädtische Klimaschutzgutachten 
„Klimaneutrales Köln 2035“ den Fachausschüssen und dem Rat zur Beschlussfassung 
als notwendiger Handlungsrahmen für Köln vorgelegt. Basierend auf den dort 
beschriebenen Maßnahmen wurde der „Aktionsplan Klimaschutz“ erarbeitet und Ende 
2023 vom Rat beschlossen. Der Aktionsplan stellt erstmals verwaltungsübergreifend 
213

dar, welche klimaschutzwirksamen Aktivitäten seitens der Stadt Köln und ihrer 
städtischen Beteiligungen bereits umgesetzt, geplant, intensiviert oder 
weiterentwickelt wurden bzw. werden. Exemplarisch sind hier zu nennen die 
Sanierungen und klimaneutrale Wärmeversorgung der eigenen Liegenschaften, 
Konzepte zur Mobilität und Müllvermeidung sowie die Vorgabe von energetischen 
Standards. Hinzu kommen sechs Handlungsfelder im Hinblick auf das Ziel der 
gesamtstädtischen Klimaneutralität, da neben der Eigenverantwortung der 
Stadtverwaltung auch ein großer Einflussbereich auf Ebene der verschiedenen 
Akteur*innen wie Stadtgesellschaft und Unternehmen sowie auf der politischen 
Einflussebene vorhanden ist: 
• Im Handlungsfeld „Gebäude und Quartiere werden klimaneutral“ werden
Maßnahmen zur Modernisierung der städtischen Infrastruktur umgesetzt. Für
private Eigentümer*innen steht das Förderprogramm „Gebäudesanierung –
klimafreundliches Wohnen“ als Unterstützung für Sanierungsmaßnahmen zur
Verfügung.
• Das Handlungsfeld „Klimaneutrale Energieversorgung erreichen“ umfasst
sowohl die Photovoltaik -Ausbaustrategie städtischer Gebäude als auch die
Anpassung der kommunalen Wärmeplanung an Methoden, die erneuerbare
Energien präferieren (z.B. Geothermie).
• Durch die nachhaltige Ausrichtung des städtischen Einkaufs und der Vergabe
von Liefer- und Dienstleistungen im Sinne des Klimaschutzes sowie durch die
Einführung von Klimaschutzkriterien beim Verkauf von Gewerbegrundstücken
sollen bedeutende Verbesserungen im Handlungsfeld „Arbeiten und
Wirtschaften erfolgt klimaneutral“ erzielt werden.
• Für das Handlungsfeld „Mobilität und Logistik werden klimaneutral“ koordiniert
die Verwaltung den nachhaltigen Mobilitätsplan „Besser durch Köln“, um
leistungsfähige, innovative und umweltverträgliche Mobilitätsangebote bereit zu
stellen, z.B. durch den flächendeckenden Ausbau von Mobilstationen, Car- und
Bike-Sharing-Angeboten, Fahrradabstellanlagen und Elektroladesäulen für E -
Fahrzeuge sowie für die Lastenradförderung inkl. entsprechender Sharing -
Angebote oder durch Anpassungen des motorisierten Individualverkehrs (z.B.
Bewohnerparken, Parkgebühren). Auch soll die Attraktivität des Rad- und
Fußverkehrs weiterhin erhöht werden, z.B. durch schnelle Radverbindungen zu
den Außenbezirken und Lückenschlüsse im Fahrradhauptroutennetz sowie
durch Umsetzung von diversen Radverkehrskonzepten. Dieser entsprechende
Koordinationsprozess mit Beteiligung diverser Akteur*innen wird noch bis 2025
andauern.
• Im Handlungsfeld „Klimaneutralen Lebensstil und Bildung fördern“ wird der
Fokus gelegt auf die Reduzierung von Siedlungsabfällen und Restmüllmengen
sowie der Rückführung von Wertstoffen in den Kreislauf inkl. der dazugehörigen
schulischen und außerschulischen Nachhaltigkeitsbildung gemeinsam mit
Träger*innen und Akteur*innen.
• Das Handlungsfeld „Kommunale und zivilgesellschaftliche Transformation zur
Klimaneutralität erreichen“ beinhaltet unter anderem den Aufbau eines digitalen
Monitorings und Controllings zum Klimaschutz um das Ziel der
Treibhausgasneutralität bis 2035 auch überprüfen und managen zu können.
214

Des Weiteren sollen z. B. IT-Projekte innerhalb der Verwaltung mittels digitaler 
Lösungen ressourcenschonender und nachhaltiger arbeiten. 
3.
3.2 Digitalisierung 
Die Verwaltung hat im November 2018 das Digitalisierungsprogramm 2019 - 2022 mit 
dem Schwerpunkt „Dienstleistungen für Bürger*innen und Unternehmen“ aufgesetzt 
und zum 31.12.2022 erfolgreich abgeschlossen (vgl. Mitteilung im 
Digitalisierungsausschuss vom 24.04.2023; 0519/2023). Für die detaillierte 
Darstellung der einzelnen, auch in den Folgejahren wirksamen Projekte wird auf die 
vorstehende Vorlage verwiesen. Hier erfolgt daher nur ein Überblick. 
In den umgesetzten Teilbereichen werden weiterhin vermehrt Lösungen identifiziert 
und umgesetzt, die sukzessive die Verwaltungsleistungen für die Bürger*innen 
digitaler gestalten. Exemplarisch seien einige Beispiele zu den jeweiligen 
Teilprogrammen genannt: 
Teilprogramm Soziales und Familie 
Dieses Teilprogramm umfasst sowohl Anträge und Leistungen aus sozialen Bereichen 
wie auch aus dem Bereich Bildung. So können durch die Projekte „BAföG“ und 
„Wohnberechtigungsschein“ Studierende und weitere Antragsberechtigte diese 
Leistungen inzwischen digital beantragen.  Daneben ist eine Vielzahl an Angeboten 
digitalisiert worden. 
Teilprogramm Bürgerdienste der Zukunft 
- Privatpersonen können ihre Fahrzeuge online an-, ab-, oder ummelden (Stufe
3 für die internetbasierte Kfz-Zulassung).
- Bürger*innen können im Bereich der Kundenzentren  vor der
Antragsbearbeitung ihre biometrischen Fotos, Fingerabdrücke und
Unterschriften erfassen und eine einfache „Selbstauskunft aus dem
Melderegister“ und für „Widersprüche gegen Datenübermittlungen nach dem
Bundesmeldegesetz“ online beantragen. Die „eID-Karte für Unions -
Bürger*innen“ und der „Führerscheinpflichtumtausch“ ist ebenfalls online
möglich.
- Analog zu den Angeboten der Privatwirtschaft hat die Verwaltung die
Zahlungsoptionen innerhalb der Verwaltung erweitert. So ist heute z. B. in den
Kundenzentren die Zahlung mit Kreditkarte, ApplePay und GooglePay an den
EC-Cash-Geräten möglich. Die städtische Bezahlplattform ePayBL wurde mit
PayPal marktorientiert ausgebaut. Mit dem Aufdruck von QR -Codes
beispielsweise auf Bescheiden der Genehmigungen für Baustellen auf Straßen
(§45 StVO) oder auf Verwarngeld- und Bußgeldbescheiden haben die
Empfänger*innen die Möglichkeit, mit ihrem mobilen Endgerät die
Zahlinformationen automatisiert in die jeweilige Banking -App zu übernehmen.
Schreibfehler bei Kontoverbindung und Verwendungszweck sind somit
ausgeschlossen.
- Verwarngelder für Verstöße im ruhenden Verkehr („Knöllchen“) können an den
Kassen des teilnehmenden Einzelhandels gezahlt werden („Barzahlen“) – mit
entsprechend bundesweiter positiver Berichterstattung in den Medien.
215

Teilprogramm Bürokratieabbau für Unternehmen 
- D ie An- und Abmeldung von Geldspiel - bzw. Unterhaltungsgeräten  wurde
ebenso digitalisiert, wie die Vorgaben zur E-Rechnung umgesetzt.
- Die Verwaltung bietet Bauherren über das Bauportal.NRW die Möglichkeit, die
Baugenehmigung digital zu beantragen und die entsprechende Genehmigung
elektronisch zur Verfügung gestellt  zu bekommen (zugleich Projekt der
Verwaltungsreform - „Optimierung Baugenehmigung“).
- Flurkarten können online beantragt und, nach erfolgter elektronischer
Bezahlung, direkt im PDF -Format heruntergeladen werden. Auskünfte zu
Baulasten und Grundstücksinformationen stehen nun ebenfalls online zur
Verfügung.
- Die zeitliche Planung und Abwicklung von Baustellen ist durch den Ausbau des
Baustellenmanagements im Stadtwerkekonzern optimiert worden.
Teilprogramm Stärkung der Arbeitgebermarke 
Neben den Serviceerleichterungen für Bürger*innen und Unternehmen war ein 
weiterer wichtiger Teilaspekt des Digitalisierungsprogramms die Stärkung der  
Arbeitgebermarke. 
- Mit den Projekten „cBox - webbasierter Zugriff auf städtische Dateiablagen“ und
„Entwicklung cPort 2.0“ wird den Verwaltungsmitarbeiter*innen zukünftig die
Möglichkeit geboten, mobil auf Daten des Arbeitsplatzes zuzugreifen.
- Das Bewerbungsverfahren in externen Stellenbesetzungsverfahren wird nun im
Bewerbercenter komplett online durchgeführt und auch die anschließende
Kommunikation mit den Bewerber*innen verläuft online. Sind die
Bewerber*innen städtische Bedienstete geworden,  erhalten sie ihr
Gehaltsstammblatt elektronisch im Personalkiosk.
- Auskünfte zu den Versorgungsbezügen von Beamt*innen werden über die
SAP-Versorgungsadministration (VADM) erteilt.
- Für die Sicherheit am Arbeitsplatz sorgt die eingeführte Alarmierungslösung ,
mit der Mitarbeiter*innen über den PC Kolleg*innen im Fall von Übergriffen zu
Hilfe rufen können.
Framework 
- S ukzessive Einführung der elektronischen Akte u. a. auch das „besondere
Behördenpostfach (beBPo)“, das als Standarddienst für die elektronische
Kommunikation mit Behörden und Gerichten eingeführt wurde sowie das
Projekt „Drucken als Service“, welches Einsparungen bei Arbeitsplatzdruckern
realisiert und zudem eine standortübergreifende Nutzung der neuen Geräte
ermöglicht.
- Mit der neuen „Handelsplatzlösung“ mit integriertem Bedarfsprüfungsworkflow
werden Bestellungen nun digital abgewickelt.
- Durch die Erweiterung des Public WLAN (Hotspot.koeln) sowie die
Modernisierung der VPN -Infrastruktur zur Anbindung von Schulen, Kitas,
Außenstellen etc. wurden Pr ojekte zur Verbesserung der technischen
Rahmenbedingungen umgesetzt.
216

Die Verwaltung konzentrierte sich in 2023 auf die Umsetzung von OZG -Projekten, 
insbesondere im Bereich der Einer für -Alle-Leistungen (EfA-Leistungen). Dies betrifft 
beispielsweise den „Führerscheinerstantrag Online“ mit der anschließend möglichen 
Ausweitung um weitere Verwaltungsleistungen (beispielsweise „Begleitendes Fahren 
ab 17 Jahren“ oder Erweiterung um weitere Führerscheinklassen). Ein anderes 
Beispiel ist die Sozialplattform, eine Entwicklung von Bund und Land NRW, auf der 
sowohl EfA -Leistungen als auch weitere Leistungen der Bundes -, Landes - und 
Kommunalverwaltungen (beispielsweise in den Bereichen „Arbeitslosigkeit“, 
„Wohnen“, „Studium“, „Leistungen für Familien“) gebündelt werden. Beispiele für EfA-
Leistungen sind „Wohngeld“ und „Grundsicherung“.  
In 2023 hat die Verwaltung zudem das Projekt „Bürgerportal“ aufgesetzt. 
Projekt Digitale Zukunftsstadt mit dem Stadtwerkekonzern 
Mit dem vom Stadtwerkekonzern (nachfolgend SWK) und der Stadt initiierten Prozess 
„Digitale Zukunftsstadt“ soll die digitale Transformation im Konzern gesteuert werden. 
Dazu wird die gemeinsame Kooperationsbasis geschaffen und erstmalig für die 
Stadtentwicklung ein integriertes Datenmanagement aufgebaut und u mgesetzt 
werden (CoLab).  
G
eplant ist der Aufbau eines urbanen Datenökosystems, in dem die Daten der Stadt 
und der SWK integrativ genutzt und dadurch Mehrwerte im Sinne des Gemeinwohles 
erzielt und darüber hinaus neue Geschäftsfelder entwickelt werden. Hierbei sollen 
insbesondere die Bereiche Strategie und Betriebsmodell organisationsübergreifend 
konzeptioniert und zur Entscheidungsreife gebracht werden. Umzusetzende 
Anwendungsszenarien werden evaluiert und prototypisch umgesetzt.  
Aktuell werden kooperative Zukunftsstadtprojekte über die Handlungsfelder Mobilität, 
Umwelt/ Klima und Sicherheit unter Einbeziehung von KUDOS, des eingesetzten 
Datenökosystems, entwickelt und umgesetzt. Unter anderem wird eine Entwicklung zu 
einem digitalen Zwilling Mobilität (Cologne Mobility Board) gestartet, welche dann 
durch weitere Projekte und Daten angereichert wird. Als Grundlage gelten hier 
übergreifend abgestimmte Zielgerüste. 
BMI-Modellprojekt Smart Cities – un:box cologne 
Die Digitalisierung prägt mehr und mehr das Leben und die Struktur von Städten und 
Gemeinden. Deshalb hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zum Ziel 
gesetzt, „Modellprojekte Smart Cities“ zu fördern, in denen beispielhaft für deutsche 
Kommunen strategische und integrierte Smart -City-Ansätze entwickelt und erprobt 
werden sollen.  
 „un:box cologne - Deine Stadt, Deine Ideen“ soll die Stadtstrategie Kölner 
Perspektiven 2030+ und die Digitalstrategie untermauern. Ziel ist es, eine aktive 
Stadtgesellschaft zu stärken, die digitale Lösungen auf dem Feld der Stadtentwicklung 
generiert. So soll die Digitalisierung integrativ in allen Lebensbereichen weiter 
vorangetrieben werden. Dafür wird ein kooperativer Ansatz mit unterschiedlichen 
Akteur*innen der Stadtgesellschaft (Verwaltung – öffentlicher Sektor, Bürger*innen, 
Wirtschaft, Wissenschaft und NGOs) aufgebaut. Genutzt werden soll dabei das 
217

parallel aufgesetzte „Kölner Urbane Datenökosystem“ und weitere relevante Prozesse 
der Stadt.  
Kooperation und Vernetzung 
Die Stadt Köln hat im Jahr 2023 interkommunal sowie verwaltungsebenenübergreifend 
die Entwicklung und den Einsatz digitaler Lösungen weiterhin aktiv forciert. Hierbei lag 
der Schwerpunkt in Analogie zu den Vorjahren auf der Einheitlichen 
Behördenrufnummer 115 und im Bereich der Online Dienstleistungen auf dem 
Austausch mit der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) zur Nachnutzung von „Einer-für-
Alle (EfA-) Leistungen“ mit dem FIT-Store.  
Ein weiterer Schwerpunkt war die Weiterentwicklung von Standards und Normen aus 
kommunaler Perspektive für „Smart and Sustainable Cities“ im Normungsausschuss 
“Nachhaltige Entwicklung in Kommunen” NAGUS, im Smart City Standards Forum und 
im Rahmen des Europäischen Komitees für Normung CEN/TC 465 „Sustainable Cities 
and Communities“. 
Die Stadt hat auch 2023 wieder über gemeinsame Impuls - und Positionspapiere, die 
Teilnahme an Symposien und die Beteiligung an Studien die Anforderungen der 
kommunalen Praxis an die Ausgestaltung digitaler Verwaltungslösungen nicht nur 
eingebracht, sondern diese sichtbar mitgestaltet. 
Das Thema der Wirkungsorientierung stellte einen weiteren Schwerpunkt da. Digitale 
Projekte sind oft durch einen hohen Komplexitätsgrad gekennzeichnet. Daraus 
resultieren erweiterte Anforderungen an Projektdokumentation und Erfolgsparameter. 
Die Stadt Köln hat sich u. a. auf Bundesebene aber auch im europäischen Austausch 
an der Entwicklung eines Portfolios an Kennzahlen und Methoden der 
Wirkungsorientierung aktiv beteiligt. 
3.3.3 Schulbau 
Der Ausbau der Schulen liegt weiterhin stark im Fokus der Stadt Köln. Dies ist bedingt 
durch die durchgängig hohe Einwohnerzahl (Stand 31.12.2023: 
1.087.353 Einwohner*innen) und lt. Prognose weiter steigende Einwohnerzahl en in 
Köln sowie die Rückkehr zum Abitur nach neun Jahre n am Gymnasium (G9) 
erforderlich. Hinzu kommt der steigende Bedarf an schulischer Ganztagesbetreuung. 
Zur Abbildung der anstehenden Projekte wurde eine Schulbau- Prioritäten-Liste 
erarbeitet. Sie bildet die Grundlage für den zusätzlichen Schulbau in der Stadt. D ie 
Stadt Köln wird trotz Fachkräftemangels, Vergabehemmnissen, gestörter Lieferketten 
und äußerst angespannter Marktlage im Bausektor den Schulbau weiter forcieren. 
Zehn Schulbauprojekte konnten im Jahr 2023 erfolgreich abgeschlossen werden, die 
Fertigstellung weiterer achtzehn Maßnahmen ist für 2024 anvisiert. Die 
Gebäudewirtschaft, eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln, ist für den 
Schulbau verantwortlich und rechnet diese Baumaßnahmen über Schulmieten mit dem 
Kernhaushalt ab. Zur weiteren Intensivierung des Schulbaus wurde in 2022 eine die 
Gebäudewirtschaft flankierende Schulbaugesellschaft gegründet.  
Das Kommunale Medienzentrum (gegründet 2022), das künftig die vielen Aufgaben 
zur Digitalisierung der Kölner Schulen bündeln und koordinieren soll , hat seine Arbeit 
in 2023 fortgesetzt. 
218

3.3.4 Wohnen und Stadtteilentwicklung 
Im Bereich Wohnen und Stadtteilentwicklung hat sich die Stadt Köln zum Ziel gesetzt, 
durch bedarfsgerechten Ausbau der öffentlichen Infrastrukturen und Dienstleistungen 
sowohl starke Zentren zu entwickeln als auch die Veedel als Zentren des 
gemeinschaftlichen Lebens zu sichern: 
Die integrierte Planung für den neu zu entwickelnden Stadtteil Kreuzfeld im Kölner 
Norden neben Blumenberg  konnte in 2023 abgeschlossen werden , die technische 
Masterplanung zur Überprüfung des Entwurfs und der Bauleitplanung zur Schaffung 
von Planungs- und Baurecht wurde begonnen. Der ehemalige Deutzer Hafen soll in 
den kommenden Jahren zu einem gemischt genutzten urbanen Quartier mit ca. 3.000 
neuen Wohnungen für 6.900 Bewohner*innen sowie 6. 000 neuen Arbeitspl ätzen 
entwickelt werden. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Teilplan Infrastruktur 
erfolgte am 09.02.2023. Parallel wurde auch ein Planungsbeschluss für die 
Verkehrsmaßnahmen der inneren und äußeren Erschließung des Deutzer Hafens 
gefasst, so dass die Planung der Verkehrsmaßnahmen im Detail ausgearbeitet werden 
können. Im September 2023 erfolgte der Ratsbeschluss zur Änderung des 
Flächennutzungsplans, der auch durch die Bezirksregierung genehmigt wurde. Somit 
sind nun beide Bauleitpläne rechtskräftig geworden. In der Parkstadt Süd entsteht am 
Rande des Parks und rund um die historische Großmarkthalle in Raderberg ein bunt 
gemischtes Stadtviertel mit mehreren tausend neuen Wohnungen, modernen Büros 
und Gewerbeflächen. Gleichzeit ig wird mit diesem Stadtviertelprojekt der Innere 
Grüngürtel vollendet.  Neben den bereits jetzt teilweise nutzbaren Parkflächen sind 
erste Hochbauprojekte für Wohnungen sowie Gewerbe- und Gastronomiefläche 
gestartet. Als weitere städtebauliche Projekte sind zu nennen das neue Quart ier 
Rondorf Nord-West sowie das Deutz Areal im Mülheimer Süden. 
Um die Rahmenbedingungen für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte zu verbessern, 
weitere Potenziale zu erschließen sowie Konzepte für die soziale Stadt von morgen zu 
entwickeln, hat im Frühjahr 2022 die Beratungsstelle für gemeinschaftliche 
Wohnbauprojekte ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgabe ist die Lotsen- und 
Koordinierungsfunktion innerhalb der Stadtverwaltung, z.B. durch Begleitung von 
Vergabeverfahren, Aktivierung kommunaler wie privater Flächen und zur 
Unterstützung bei der Projektrealisierung. Die Beratungsstelle hat dabei auch eine 
externe, von der Stadt Köln geförderte Kooperationspartnerin unter dem Dach des 
Hauses der Architektur, die MitStadtZentrale (MSZ). 
Im Rahmen des Masterplans Stadtgrün wurde in 2022 eine zunächst gesamtstädtische 
Analyse der unterschiedlichen Funktionen von Frei- und Grünflächen durchgeführt, wie 
sie in ihrer Summe vielfältige Ökosystemleistungen für unsere Stadt erbringen. Darauf 
aufbauend soll ab 2023 die Anal yse auch auf Stadtbezirksebene erfolgen, um die 
Lebensqualität in den Veedeln zu steigern. 
Auch zukunftsorientierte Verkehrskonzepte zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität 
im Stadtgebiet standen  auf der Agenda: Ausweisung von autofreien Bereichen 
(Umgestaltung der Ehrenstraße im Rahmen des Verkehrsführungskonzeptes 
Apostelnviertel, autofreier Abschnitt Severinstraße, Verkehrsversuch Venloer Straße). 
Des Weiteren erfolgte im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Innens tadt die 
fahrradfreundliche Umgestaltung der Köl ner Ringe zwischen Rudolfplatz und 
Hansaring, bei der ca. fünf Kilometer Autospuren in Radspuren umgewandelt wurden. 
Im gesamten Stadtgebiet sind damit seit Beginn der Umsetzung des 
Radverkehrskonzeptes insgesamt 20 Kilometer Radweg auf diesem Weg entstanden. 
219

3.
3.5 Wirkungsorientierter Haushalt - Nachhaltigkeitshaushalt 
Strategische Ziele und Indikatoren sind integraler Bestandteil des kommunalen 
Haushalts. Es geht darum, die gesamtstrategischen Festlegungen der St adt im 
wesentlichen Finanzplanungsinstrument widerzuspiegeln. Ziele und Ressourcen 
nachvollziehbar und messbar in der Planung darzustellen und unterjährig zu 
verantworten, sind nachdrückliche Forderungen der Kölner Bevölkerung an Politik und 
Verwaltung.  
Der gesetzlichen Vorgabe, Ziele und die Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung 
zu beschreiben, trägt die Stadt Köln mit dem Wirkungsorientierten Haushalt in Band 3 
des Jahresabschlusses  Rechnung. Seit 2015 werden dazu Ziele, Kennzahlen und 
Indikatoren auf Produktgruppen- und Produktebene mit den dazugehörigen 
aggregierten Finanzinformationen verknüpft. Im Jahresabschluss wird die tatsächliche 
Zielerreichung abgebildet. Die gesellschaftlichen Auswirkungen, die der eigentliche 
Gegenstand des öffentlichen H andelns sind, sollen so in den politischen 
Steuerungsfokus gerückt werden. Daher orientiert sich der Wirkungsorientierte 
Haushalt an der Wirkungskette: Input – Output – Outcome – Impact. Weg von der 
ursprünglichen Steuerung der öffentlichen Aufgaben allein über Budgets sollen Output 
und Outcome der städtischen Produkte und Produktgruppen betrachtet und gemessen 
werden. Entsprechend ihres Beitrags zur Zielerreichung sollen die Ressourcen 
effizienter eingesetzt werden.  
Noch einen Schritt weiter geht die Betrachtung der gesamtgesellschaftlichen 
Auswirkungen des Verwaltungshandelns (Impact), zum Beispiel im Hinblick auf 
nachhaltiges Wirtschaften oder sozialen Ausgleich. Ein wichtiger Baustein ist damit 
auch, Nachhaltigkeitsaspekte im Wirkungsorientierten Haushalt zu implementieren. 
Dazu werden in Köln seit 2019 die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen 
(„Sustainable Development Goals“ – SDG), des Bundes und des Landes NRW mit 
Finanzressourcen und ersten, vorhandenen Indikatoren mit einzelnen Produktgruppen 
und Produkten verknüpft. Basierend auf den Erfahrungen mit fünf Pilotämtern, die in 
einer Evaluierung strukturiert aufgearbeitet w urden, wird der Nachhaltigkeitshaushalt 
erweitert und fortentwickelt. 
Der Wirkungsorientierte Haushalt bietet eine wesentliche Steuerungsgrundlage für 
einen wirtschaftlichen Ressourceneinsatz der Stadtverwaltung. Er richtet den Fokus 
auf die kommunalen Ziele und unterstützt somit ein nachhaltiges Wirtschaften, das 
erforderlich ist, um die kommunale Aufgabenerfüllung dauerhaft sicherzustellen. 
3.3.6 Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ 
Um eine finanzielle Nachhaltigkeit zu gewährlei sten, sind klare, finanziell bewertete 
und tragbare Prioritäten und entsprechende Ziele Voraussetzung. Finanzen und 
Stadtentwicklung sorgen im Einklang mit diesen Prioritäten für das Wohlbefinden und 
Wohlergehen zukünftiger Generationen. Im Dezember 2021 wurde die Stadtstrategie 
„Kölner Perspektiven 2030+“ vom Rat beschlossen (Vorlage 1987/2021). Diese stärkt 
die Belange des Klimaschutzes mit dem Ziel, Köln bis 2035 zu einer klimaneutralen 
Metropole zu entwickeln.  
Handlungsleitend für Politik und Verwaltung ist das Zielgerüst der Stadtstrategie, 
bestehend aus fünf Leitsätzen und 27 Zielen für die künftige Kölner Stadtentwicklung. 
Die Herausforderungen für die Metropole Köln sind dabei in infrastruktureller, sozialer 
und finanzieller Hinsicht enorm. Die dynamische Bevölkerungsentwicklung, der 
220

demografische Wandel, der Klimaschutz, die Klimafolgen anpassung, der digitale und 
ökonomische Strukturwandel einer globalisierten Welt stellen die Chancen und Risiken 
dar, denen sich Köln mit den „Kölner Perspektiven 2030+“ stellt. Mit der Stadtstrategie 
wurde ein Kompass entwickelt, der Köln befähigt, zukunftsorientiert, strategisch und 
nachhaltig zu handeln. Sie setz t damit auch einen Orientierungsrahmen für die 
finanzielle Nachhaltigkeit der Stadt Köln, die es auch zukünftigen Generationen 
erlaubt, eigene Entwicklungsschwerpunkte mit entsprechenden Mitteln zu setzen. 
Neben der Implementierung des Zielgerüstes in das städtische Handeln wird die 
Stadtstrategie über die Empfehlungen der Zielkarten sowie Schlüsselprojekte 
umgesetzt, die in besonderer Weise zur Zielerreichung beitragen. 
Als Beispiel für eine Initiative im Einklang mit der Stadtstrategie sei hier die Erarbeitung 
des „Köln- Katalogs“ in 2022 genannt, ein Handlungsleitfaden für Kölner 
Wohntypologien, um gezielt mehr Wohn - und Arbeitsraum zu schaffen , der in 2023 
vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde. Der Handlungsleitfaden zeigt dabei 
Möglichkeiten auf, wie mit der knappen Ressource Fläche umgegangen werden kann: 
es sollen flächensparende Quartiere, die sozial und funktional durchmischt sind, 
entstehen, mit kurzen Wegen zu Supermärkten, Cafés, etc. sowie zu den städtischen 
Infrastruktureinrichtungen wie ÖPNV,  Schulen, Kitas sowie ausreichenden 
Grünflächen. Diverse Quartierstypologien für kompakte, nachhaltige und lebenswerte 
Quartiere sind auf dieser Basis entwickelt worden. Anfang 2023 wurde der erarbeitete 
Katalog dem Rat der Stadt Köln zur Entscheidung vorgelegt, so dass er als 
verbindliches Planungsinstrument für die Stadt Köln eingeführt werden k onnte. 
Erstmals in 2023 wurde ein „Voluntary Local Review“ herausgegeben, bei dem der 
Kölner Nachhaltigkeitsbericht noch stärker an die 17 Nachhaltigkeitsziele der  
Vereinten Nationen nach der Agenda 2030 angepasst wurde.  Weiterhin fand in 2023 
eine Veranstaltung „Stadt mit Bestand“ statt, zu der nationale und internationale 
Expert*innen eingeladen wurden, um ihre Arbeit vorzustellen und um Impulse für die 
Kölner Stadtentwicklung zu diskutieren (z.B. Themen aus Wien (Blockbebauung), 
München, Amsterdam und Rotterdam (Quartiersbebauung), Hamburg 
(Gesamtstadtentwicklung). 
3.4 Entwicklung in den Beteiligungen 
Die städtischen Beteiligungsgesellschaft en und Sondervermögen nehmen eine 
Vielzahl kommunaler Aufgaben wahr und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur 
Sicherstellung der Daseinsvorsorge. Sie werden daher in den Ausblick einschließlich 
der Betrachtung der erwarteten Chancen und Risiken einbezogen. 
3.4.1 Überblick 
Die städtischen Beteiligungen und Sondervermögen in Form von 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen  erbringen Leistungen in diversen 
Geschäftsfeldern, die im Wesentlichen folgende Aufgaben umfassen: 
Ver- und Entsorgung 
• Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme und Telekommunikations -
dienstleistungen
• Entsorgung, einschließlich der Abfallsammlung, Straßenreinigung und
Winterwartung sowie Abwasserentsorgung
• Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge
• Pflege und Unterhaltung Kölner Gewässer
• Straßenentwässerung
221

Verkehr 
• Bedienung des öffentlichen und nichtöffentlichen Verkehrs 
• Betrieb von Häfen und Flughafen 
 
Bauen und Wohnen sowie Betreuung städtischer Bauten 
• Wohnraumversorgung durch Neubau, Kauf, Verkauf, Bewirtschaftung und 
Vermietung von Wohnungen über die städtischen Wohnungsgesellschaften 
• Bewirtschaftung und Baubetreuung von städtischen Objekten sowie Planung und 
Ausführung von Gebäudetechnik und Hochbaumaßnahmen aller Art 
 
Kultur, Sport und Erholung 
• Betrieb von Kunst- und Kultursparten, wie Theater, Tanz und Musik. 
• Vermietung und Verpachtung von Veranstaltungsstätten zur Durchführung 
kultureller und sonstiger Veranstaltungen 
• Vorhaltung und Betrieb von Sportstätten, Bädern und einer Eissporteinrichtung 
• Betrieb von Museen und Zoo 
 
Gesundheitsversorgung und Soziales 
• ambulante, vor-, nach-, teil- und vollstationäre Gesundheitsleistungen 
• Beratung, Unterbringung, Betreuung, Versorgung und Pflege alter, behinderter, 
psychisch kranker Menschen oder anderweitig notleidender oder gefährdete r 
Menschen  
• Angebot von Beschäftigungsfördermöglichkeiten 
• Förderung der Kinder - und Jugendhilfe durch den Betrieb entsprechender 
Einrichtungen 
 
Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung 
• Planung, Organisation und Durchführung von Messen und Ausstellungen und 
anderer Veranstaltungen zur Förderung von Industrie, Handel und Handwerk im In- 
und Ausland 
• Förderung und Stärkung des Wirtschaftsstandortes Köln und der heimischen 
Wirtschaft 
• Innovations- und Gründerförderung, Förderung der Digitalisierung und des 
Technologietransfers 
• Durchführung von Stadtentwicklungsprojekten 
 
Kernfunktion der städtischen Beteiligungsgesellschaften ist die nachhaltige und 
zuverlässige Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung und der regionalen 
Wirtschaft mit Dienstleistungen zu sozialverträglichen Preisen. Die Aktivitäten der 
Unternehmen wirken sich aber auch unmittelbar auf den städtischen Haushalt - im 
Wesentlichen in Form von Gewinnabführungen und Betriebskostenzuschüssen - aus. 
Den Chancen und Risiken in den geschäftlichen Aktivitäten der Gesellschaften kommt 
daher auch im Hinblick auf die städtische Finanzwirtschaft große Bedeutung zu. 
In den Jahren 2023 bis 2027 sind Aufwendungen für Betriebskostenzuschüsse (BKZ) 
in Höhe von rd. 1.038 Mio. € und Erträge aus Gewinnabführungen sowi e Dividenden 
in Höhe von 407 Mio. € geflossen bzw. geplant.  
222

in Mio. € 
Ist 
2023 
Plan 
2024 
Plan 
2025 
Plan 
2026 
Plan 
2027 
Aufwendungen für 
Betriebskosten-
zuschüsse 
239,0 195,8 202,4 200,7 200,2 
Erträge aus 
Gewinnabführungen/
Dividenden 
84,
4 80,
3 80,
6 80,
6 80,7 
Ergebnisbelastung 154,6 115,5 121,8 121,8 120,1 
3.
4.2 Einzelne Beteiligungen 
Stadtwerkekonzern 
Die Ertragskraft des Stadtwerke-Konzerns ist für die Stadt von besonderer Bedeutung. 
Neben der Übernahme von Verlusten des öffentlichen Personennahverkehrs und des 
Betriebes von öffentlichen Bädern im Rahmen des steuerlichen Querverbundes führ t 
der Stadtwerke-Konzern erhebliche Gewinne an die Stadt ab, die für die Finanzierung 
der Aufgaben der Kernverwaltung genutzt werden können.  Im Geschäftsjahr 2023 
betrug die Gewinnausschüttung an die Stadt Köln 40 Mio. €.  
Angesichts eines umkämpften und schwierigen Marktumfeldes sowie erheblicher 
Investitionsbedarfe der SWK -Konzerngesellschaften bleibt die finanzielle 
Leistungsfähigkeit im Hinblick auf zukünftige Gewinnausschüttungen jedoch mit 
Risiken behaftet.   
Energieversorger wie die RheinEnergie AG sind in erheblichem Umfang Risiken 
aufgrund äußerer Eingriffe von Regulierungsbehörden, insbesondere der 
Bundesnetzagentur oder der Landesregulierungsbehörden, ausgesetzt. Zudem wird 
die Entwicklung zum Energiesystem der Zukunft von vielen energiepolitischen 
Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene (Energiewende, Kohleausstieg)  
bestimmt, die für die betroffenen Unternehmen ein hohes Maß an 
Planungsunsicherheit bedeuten. Das Jahresergebnis der RheinEnergie AG für 2023 
beträgt nach Abzug der Steuern 316 Mio. € gegenüber 168 Mio. € im Jahr zuvor. Das 
Ergebnis wird im Wesentlichen getragen vom Kraftwerks bereich. Hier konnten durch 
die Langfristvermarktung von Erzeugungskapazitäten zu hohen Preisen auch hohe 
Einnahmen erzielt werden. Was den Energieabsatz an Endkunden angeht, so war 
dieser von leicht rückläufigen Tendenzen gekennzeichnet. Insbesondere beim Erdgas 
und bei der Wärme war dies teils witterungsbedingt. 
Die Gewinnabführung der RheinEnergie AG an die GEW AG beläuft sich auf 
164,3  Mio. € (Vj 136,5 Mio. €). Im Zuge der Umsetzung der Rheinlandkooperation in 
2023 hält die GEW Köln AG nun 75,78 % (Vorjahr (VJ): 80 %) der Anteile an der 
RheinEnergie AG. Die geschäftlichen Aktivitäten der GEW Köln AG beschränken sich 
auf die Rolle einer Holding. Sie ist unmittelbar zu 100 % an der BRUNATA-METRONA 
GmbH und über diese mit telbar zu 100 % an der METRONA GmbH  beteiligt. Zudem 
hält sie eine 100%ige Beteiligung an der NetCologne Gesellschaft für 
223

Telekommunikation mbH. Zwischen der GEW Köln AG und diesen vier Gesellschaften 
besteht jeweils ein Ergebnisabführungsvertrag. Die aufgrund dieser  
Ergebnisabführungsverträge erhaltenen Gewinne  führten zu einem 
Unternehmensergebnis 2023 der GEW (nach Steuern) in Höhe von 214,5  Mio. € (Vj. 
190,1 Mio. €). Hiervon werden aufgrund des bestehenden 
Ergebnisabführungsvertrages der GEW AG mit der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) 
204,5 Mio. € für 2023 an diese abgeführt (Vj: 190,1 Mio. €) 
Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) betreibt den öffentlichen Personennahverkehr 
in Köln mit Stadtbahnen und Bussen und flexiblen Bedienformen in Köln und auf den 
abgehenden Linien der KVB auf Basis des am 01.01.2020 zwischen der Stadt und der 
KVB geschlossenen öffentlichen Dienstleistungsauftrages. Trotz einer nahezu 
gleichbleibenden Nachfrage stiegen die Verkehrserlöse um 15,7% auf 233,7 Mio. € . 
Neben dem Wegfall des 9-€-Tickets haben insbesondere die beiden Tarifsteigerungen 
im Berichtsjahr zur positiven Entwicklung beigetragen. Gegenläufig wirkte die 
Einführung des Deutschlandtickets. Die Mindererlöse aus dem Deutschlandticket 
wurden über den von Bund und Länder aufgesetzten ÖPNV- Rettungsschirm teilweise 
ausgeglichen. Herausforderungen ergeben sich weiter durch die Umstellung der 
Antriebe auf Elektromobilität und die Erneuerung der Fahrzeugflotte sowie die 
Mobilitätswende und den Netzausbau. Der Mobilitätswende entgegen steht der weiter 
bestehende Fahrer *innenmangel, der eine Fortführung des reduzierten Fahrplanes 
erfordert.  
Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) ist auf den Betrieb von Häfen und 
öffentlichem und nicht öffentlichem Eisenbahn- und Binnenschifffahrtsver kehr 
ausgerichtet. Sie steht vor der Herausforderung, als investitionsstarke Logistikholding 
ihre wertschaffenden Beteiligungen zu sichern und weiterzuentwickeln. 
Veränderungen der marktwirtschaftlichen globalen und regionalen Nachfrage, 
konjunkturell und witterungsbedingt, beeinflussen das Geschäftsfeld Hafenumschlag 
und Binneninfrastruktur. Alternative Transportanbieter, z.B. LKW, verringern die 
Wettbewerbsfähigkeit der schienengebundenen Lieferkette. Chancen für die HGK 
ergeben sich durch eine investitionsorientierte Strategie zur Sicherung und zum 
Ausbau der Marktstellung. Mit der Akquisition der HGK Shipping in 2020 rundet die 
HGK-Gruppe ihr Portfolio für trimodale Güterverkehre ab. Die Aktivitäten im Bereich 
Binnenschifffahrt werden durch den Erwerb ausgebaut und insbesondere durch die 
Wachstumssegmente in der Chemie- und Gasschifffahrt mit Zugang zu den wichtigen 
Seehäfen Zeebrugge, Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam ergänzt. Aufgrund eines 
Ergebnisabführungsvertrages der HGK mit der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) werden 
13,0 Mio. € für 2023 an diese abgeführt (Vj: 11,6 Mio. €). 
Kliniken 
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln) befinden sich unverändert in einer 
erheblichen wirtschaftlichen Schieflage. Vor dem Hintergrund der anhaltenden 
Verlustsituation in allen drei von den Kliniken betriebenen Standorten in Holweide, 
Merheim und Riehl, jedoch insbesondere wegen der zu erwartenden Veränderungen 
der Rahmenbedingungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene zum Betrieb 
von Krankhäusern (anstehende Gesundheitsreform) , hat die Geschäftsführung in 
2023 mit der Umsetzung des Zukunftsmodells „1+0“ begonnen. Die bisher an den 
Standorten Merheim, Holweide und Riehl angebotenen Leistungen der Kliniken der 
Stadt Köln gGmbH werden – mit Ausnahme der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) 
– mittel- bis langfristig am Standort Merheim zentralisiert.  Der Standort Merheim wird
224

modernisiert und ausgebaut und zu einem modernen Gesundheitscampus entwickelt, 
um die Gesundheitsversorgung in Köln und der Region zu sichern und das 
Unternehmen zukunftsfähig und modern aufzustellen. Der Aufsichtsrat der Kliniken 
Köln und auch der Rat der Stadt Köln haben das Zukunftsmodell 1+0 beschlossen und 
unterstützen die geplanten Investitionen in Höhe von 590 Mio. € zur Modernisierung 
und zum Ausbau des Standorts Merheim zu einem modernen Gesundheitscampus 
und als alleinigem Standort der Kliniken Köln. Damit soll nicht nur die 
Gesundheitsversorgung in Köln und der gesamten Region nachhaltig verbessert 
werden, sondern auch die Zukunftsfähigkeit der Kliniken Köln als Unternehmen 
sichergestellt werden.  
Zur Deckung der Liquiditätsbedarfe wurden der Gesellschaft bis zum 31.12.2023 durch 
entsprechende Ratsbeschlüsse Gesellschafterdarlehen mit einem Gesamtwert von 
533,2 Mio. € zur Verfügung gestellt. Zudem wurde in 2023 ein Betriebskostenzuschuss 
von 67,2 Mio. € geleistet. Unterstützungsleistungen für die Kliniken Köln werden auch 
zukünftig erforderlich sein. Für das Jahr 2024 sind weitere Mittel in Form eines 
Betriebskostenzuschusses in Höhe von 73,3 Mio. € vorgesehen.  
GAG Immobilien AG 
Die GAG Immobilien AG (GAG) kommt mit 45.798 Wohnungen (Vorjahr: 45.357) im 
konzerneigenen Bestand dem satzungsgemäßen Auftrag nach, breite Schichten der 
Kölner Bevölkerung mit sicherem Wohnraum zu sozial angemessenen Bedingungen 
zu versorgen. Mit umfangreichen Instandsetzungs -, Modernisierungs - und 
Neubauprogrammen passt das Unternehmen seinen Wohnungsbestand permanent 
dem aktuellen Standard an, um gemeinsam mit den Tochtergesellschaften eine 
bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und die erreichte 
Position auf dem Kölner Wohnungsmarkt weiter zu festigen. Um die Ausnutzung 
bestehender Potenziale auch weiterhin zu ermöglichen, ist eine langfristige Steigerung 
des Unternehmenswertes unumgänglich. Langfristig wird dies nur durch die 
Optimierung des Portfolios erreicht. Hierzu baut der GAG -Konzern laufend sein 
Portfoliomanagementsystem aus und verfügt über eine verlässliche Basis zur Analyse 
der im Immobilienbestand vorhandenen Risiken und Chancen. Zusätzlich betreibt der 
GAG-Konzern eine ausgewogene Quartiersentwicklung durch eine kundenorientierte 
Bewirtschaftung und Belegungssteuerung, ein strukturiertes Sozialmanagement sowie 
die Koordinierung sämtlicher für die Mieterinnen und Mieter oder den Gebäudebestand 
tätigen Abteilungen. Die zentrale Chance entsteht dabei durch die Entwicklung von 
fachübergreifenden Quartierskonzepten für alle Quartiere im GAG -Konzern. Die 
Ausschüttung der GAG für das Geschäftsjahr 2022 im Haushaltsjahr 2023 beträgt 
unverändert 0,50 € je Aktie . D er nicht ausgeschüttete, verbleibende Bilanzgewinn 
2023 wird zur Stärkung der wohnungswirtschaftlichen Aktivitäten in Höhe von 24,5 
Mio. € der Gewinnr ücklage zu geführt sowie in Höhe von 761.000 € als Gewinn 
vorgetragen. 
Gebäudewirtschaft 
Die Betriebsleitung der Gebäudewirtschaft, eigenbetriebsähnliche Einrichtung, fungiert 
als Ansprechpartner in rund um die Immobilienwirtschaft, um die auftraggebenden 
Dienststellen von fachspezifischen Spezialaufgaben zu entlasten und ihnen 
Planungssicherheit und eine bedarfsgerechte Infrastruktur zu gewährleisten. Mit dem 
schnell wachsenden Immobilienvermögen nimmt sowohl der Umfang als auch das 
Risiko der Aufgabe zu, angesichts der zur Verfügung stehenden Personalressourcen 
und immer neuer Bauvorschriften, den zukünftigen Baubestand wirtschaftlich zu 
225

verwalten. Die Gebäudewirtschaft geht aufgrund der angespannten 
Flächenbedarfssituation (Schulnotstand) und der prognostizierten demografischen 
Entwicklung für die folgenden Wirtschaftsjahre von einer hohen und deutlich 
zunehmenden Investitionstätigkeit und von einem stetig wachsenden 
Umsatzwachstum im Vermietungssegment aus.  
Zur schnellstmöglichen Deckung des sich dynami sch entwickelnden schulischen 
Raumbedarfs hat die Stadt Köln entsprechend des Ratsbeschlusses vom 17.03.2022 
zur Unterstützung und Entlastung der Gebäudewirtschaft mit der Kölner 
Schulbaugesellschaft mbH eine speziell auf den Schulbau ausgerichtete 
Bauprojektgesellschaft konzipiert. 
Flughafen Köln/Bonn GmbH 
Die Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) hat die Aufgabe, den Verkehrsflughafen 
Köln/Bonn zu betreiben und auszubauen. Im Rahmen dessen sind in den kommenden 
Jahren erhebliche Investitionen in die Infrastruktur zur Sanierung, Modernisierung und 
marktgerechten Erweiterung des Bestands erforderlich. Die für die wirtschaftliche 
Situation der Flughafen Köln/Bonn GmbH wesentliche Verkehrsentwicklung  im 
Passagieraufkommen konnte sich 2023 weiter erholen und erreichte ca. 80% des 
Vorkrisenniveaus. Hauptsächlich wird die Entwicklung über die Urlaubsreisen 
getragen, während das Geschäft mit den Businessreisen sich voraussichtlich nicht 
erholen wird. Daher sollen auch i n den kommenden Jahren die sinkenden 
Businessverkehre durch neue Strecken im touristischen Bereich kompensiert werden. 
Die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Produktportfolios für den Kunden 
steht nach wie vor im Fokus.  Das deutlich ausgebaute Angebot in die 3 Top- Märkte 
Spanien, Türkei und Griechenland soll in 2024 wieder in den Markt gestellt und durch 
neue Destinationen und Aufstockungen ergänzt werden. Dies wird durch den Ausbau 
des Angebots von Eurowings und das Angebot des neu gegründeten Kölner 
Unternehmens Leav Aviation sowie die Rückkehr von Condor an den Flughafen 
Köln/Bonn gestärkt. Das bestehende Portfolio an Low -Cost-Carriern soll um weitere 
Carrier ergänzt werden, und der Ausbau der Hubverbindungen bildet einen weiteren 
Baustein der Vertriebsst rategie. H ier leistete die Ansiedlung von B ritish Airways in 
2023 einen wichtigen Beitrag.  Der Frachtverkehr entwickelte sich in 2023 leicht 
rückläufig, aber noch über dem Vorkrisenniveau. Im Wesentlichen ist dies auf die 
Weltwirtschaftsschwäche und die starken Preissteigerungen zurückzuführen. 
Köln/Bonn ist europaweit der einzige Flughafen, der die größten Expressdienstleister 
UPS, FedEX/TNT und DHL an einem Standort bündelt. Dieser strategische Vorteil soll 
in Zukunft weiter zu moderatem Wachstum im Cargo Geschäft führen. 
Koelnmesse GmbH 
Dem Koeln messe Konzern wurde durch die pandemiebedingten 
Veranstaltungsverbote ab März 2020 weitestgehend die Geschäftsgrundlage 
entzogen. Der zur Sicherung der Liquidität der Koelnmesse GmbH zunächst bis zum 
31.12.2022 und in einer Höhe bis 80 Mio. € eingerichtete Liquiditätsverbund mit der 
Stadt Köln wurde in 2022 sukzessive auf 180 Mio. € erhöht und bis zum 31.12.2027 
verlängert. Das Messegeschäft hat sich nach Ende der Corona- Beschränkungen in 
2023 stark erholt. Der Konzern schloss das Geschäftsjahr 2023 mit 42 Mio. € erstmalig 
wieder mit einem Gewinn ab. In 2023 hat die Stadt Köln ein langfristiges 
Gesellschafterdarlehen in Höhe von 85 Mio. € mit der Koelnmesse abgeschlossen. In 
dem Zuge wurde der Höchstbetrag des Liquiditätsverbundes bei unveränderter 
Laufzeit auf 95 Mio. € reduziert.
 
226

KölnMusik GmbH 
Auch in der Kölner Philharmonie konnte i m Geschäftsjahr 2023 erstmalig seit Beginn 
der Covid- 19-Pandemie wieder ein uneingeschränkter Spielbetrieb durchgeführt 
werden. Eine spürbare Erholung der Besucherzahlen war allerdings erst in der zweiten 
Jahreshälfte zu verzeichnen. 
GbR Historische Mitte 
Der Beschluss des Rates der Stadt Köln im  Jahr 2019 über die Gründung der GbR 
Historische Mitte als Bauherrengemeinschaft mit der Hohen Domkirche zu Köln wurde 
zum 1. Juli 2020 umgesetzt. Die Anteile an der GbR Historische Mitte werden zu 80% 
von der Stadt Köln und zu 20% von der Hohen Domkirche zu Köln gehalten.  
Auf der Basis des fortgeschrittenen Planungsstandes und einer Neuberechnung der 
jeweiligen Flächenanteile, die die Gesellschafter an den entstehenden Gebäuden 
halten werden, wurde dieses Verhältnis per Gesellschafterbeschluss vom 
20. September 2023 wie folgt geändert: Stadt Köln 79,54 Prozent; Hohe Domkirche
20,46 Prozent. Auf Basis der Kostenberechnung entstehen Bruttogesamtbaukosten in
Höhe von 207,38 Mio. €. Im Vergleich zur vertieften Kostenschätzung (183,06 Mio. €)
ergibt sich nunmehr für das Gesamtprojekt eine Differenz in Höhe von 24,32 Mio. €.
Der Anteil der Stadt Köln an der Kostenberechnung 2023 beträgt 167,87 Mio. €. Auf
die Hohe Domkirche entfallen Kosten in Höhe von insgesamt 39,51 Mio. € brutto.
Die Gesellschaft fungiert als  Bauherrengemeinschaft. Sie erwirbt kein Eigentum an 
den zu errichtenden Gebäuden und verfolgt insbesondere kein erwerbswirtschaftliches 
Gewinnstreben. Die ausgewiesenen Nettobestandsveränderungen resultieren aus der 
quotalen Weiterbelastung sämtlicher Betriebsaufwendungen und Investitionen zu 
Eigenkosten exklusive Umsatzsteuer an die Gesellschafter. Die Planungen weisen 
deshalb ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. 
Stadtentwässerungsbetriebe 
Die Stadtentwässerungsbetriebe planen den Bau einer gemeinschaftlich mit weiteren 
Städten und Kommunen betriebenen Klärschlammverbrennungsanlage. Der Rat der 
Stadt Köln hat am 06.05.2021 der Gründung der Anlagenbetreibergesellschaft 
Klärschlammverwertung am Rhein GmbH (KLAR GmbH) zugestimmt. Die 
Gesellschaft wurde im Jahr 2022 gegründet und hat bis Ende 2023 den technischen 
Rahmen des Projektes festl egt sowie das Entwurfs - und Genehmigungsverfahren 
initiiert. Mit dem Baubeginn ist Ende 2025 zu rechnen, die Inbetriebnahme ist für 2029 
vorgesehen. 
Kölner Bühnen 
Die Sanierung der Kölner Bühnen am Offenbachplatz verzögert sich weiter. Auch die  
Spielzeit 2024/25 wird als Interimsspielzeit geplant. Ab Inbetriebnahme des sanierten 
Offenbachplatzes wird der städtisc he Haushalt mit den Sanierungskosten 
(Abschreibungen bis zu 40 Jahre, Zinsen für die Finanzierung, etc.) belastet. Die 
Auswirkung/Mehrbelastung auf den städtischen Haushalt beträgt ab der 
voraussichtlichen Inbetriebnahme in der Spielzeit 2025/26 rd. 42,2 Mio. € in der Spitze 
und durchschnittlich p.a. 27,7 Mio. €. Diese Berechnungen basieren auf den 
geschätzten Baukosten in Höhe von rd. 703,9 Mio. € zuzgl. Bauzeitzinsen (Stand 
28.05.2024). Ende 2023 ist mit ca. 24,3 Mio. € Abschreibungsaufwand ab 
Inbetriebnahme zu rechnen. Hinzu kommt die Zinsbelastung. Weitere 
Kostensteigerungen der Sanierung werden über den Abschreibungszeitraum von 40 
227

Jahren verteilt, haben aber auch eine weitere Erhöhung der jährlichen 
Mehrbelastung für den Haushalt zur Folge.  
Köln Business-Wirtschaftsförderungs-GmbH 
In 2023 hat die KölnBusiness Wirts chaftsförderungs-GmbH (KBW) ihre 
Arbeit erfolgreich verstetigt und weiter professionalisiert. Zugleich hat die KBW 
weiterhin ihren Fokus auf Künstliche Intelligenz, die Beratung zu Förderprogrammen 
und auf die Vernetzung lokaler Akteure im KI-B ereich gelegt. KBW begleitet die vor 
Ort ansässige Wirtschaft bei der Bewältigung des Übergangs in eine nachhaltige 
und digitalisierte Zukunft. Wegen der fehlenden Ausweisung neuer 
Gewerbeflächen konnte KBW nur wenige Flächenanfr agen bedienen.  
Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die derzeit bestehenden 
globalen Unsicherheiten (u.a. Uk raine-Krise, E nergiekrise, 
Lieferkettenproblematik, Inflation, Fachkräftemangel) auch in 2024 die 
Entwicklung und die Arbeit der KBW prägen. Daher wird die Projektplanung der 
KBW auch im Jahr 2024 dynam isch bleiben. Schnelle Genehmigungs prozesse 
der V erwaltung und die Ausweisung neuer Gewerbeflächen stellen zudem 
für die KBW entscheidende E rfolgsfaktoren zur Hebung unternehmerischer 
Wachstumspotentiale dar. Chancen werden auch im Bereich der Digitalisierung 
gesehen. Risiken und Chanc en bestehen beim Thema Fachkräftemangel, wobei 
die Chance in Form  der Etablierung eines International Welcome Desks 
gesehen wird. 
BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co. KG 
Die Bestandflächen in elf Gebäuden werden an innovative Unternehmen 
insbesondere aus dem Bereich der Biotechnologie und angrenzender 
Technologiefelder vermietet. Im Dezember 2022 hat der  Rat der Stadt Köln die 
Freigabe für die Erstellung einer Entwurfsplanung für z wei neue Büro- und 
Laborgebäude auf dem Gelände des  BioCampus erteilt. Die Neubauten sollen 
die hohe Nachfrage nach Laborflächen bedienen und zudem einen 
ersten Schritt für eine zukunfts gerichtete Weiterentwicklung des 
Standortes darstellen.  
Kölner Sportstätten GmbH 
Die Kölner Sportstätten GmbH hat in 2023 vor Erträgen aus Ver lustübernahme 
einen Verlust von 1,5 89 Mio. € (Vj. 1,6 76 Mio. €) erwirtschaftet. Der 
Fortbestand der Gesellschaft auch in den Folgejahren ist von der finanziellen 
Unterstützung der Gesells chafterin Stadt Köln abhängig. 
Der Rat der Stadt Köln hat am 07.12.2023 den Weiterbau des 
neuen Radsportzentrums befürwortet und der Kostenerhöhung um 62,3 
Mio. € auf 122,7 Mio. € zugestimmt.  
Die Gesellschaft erwartet für 2024 ein erfolgreiches Geschäftsjahr , das 
maßgeblich durch die Fußball-Europameisterschaft (EM) geprägt wird. Aufgrund 
der EM und der kurzen Sommerpause steht nur ein kurzer Zeitr aum für 
Konzerte zur Verfügung. Zudem können während der  E M k eine 
Logenveranstaltungen und keine Stadionführungen durc hgeführt werden.  
Sonstige Entwicklungen 
Weitergehende Chancen und Ris iken im Bereich der Beteiligungs unternehmen 
sind aktuell nicht ersichtlic h bzw. gehen nicht über  das allgemeine wirts chaftliche 
Risiko  
228

hinaus. Ergänzend zu diesen Ausführungen wird hinsichtlich detaillierter Angaben, 
insbesondere zum Aufbau des Konzerns Stadt Köln sowie zu den wirtschaftlichen 
Verhältnissen der einzelnen Beteiligungen, auf den Beteiligungsbericht der Stadt Köln 
verwiesen. 
229

4. K
ennzahlen
Die nachfolgend dargestellten Kennzahlen entsprechen den Vorgaben des 
Kennzahlensets NRW und ermöglichen sowohl Zeitreihenvergleiche als auch 
interkommunale Vergleiche. Grundsätzlich sind diese einer Gesamtbetrachtung zu 
unterziehen. Eine isolierte Betrachtung einzelner Kennzahlen ist vielfach nicht 
aussagefähig. 
4.1 Bilanzkennzahlen 
31.12.2023 31.12.2022 
Eigenkapitalquote 1 33,58% 34,84% 
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil 
des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital 
(Gesamtkapital) auf der Passivseite der Bilanz. 
Formel: 
  Eigenkapital 
Eigenkapitalquote 1 = _______________________________________________________________  
 Bilanzsumme
 Eigenkapitalquote 2 48,95% 50,85% 
Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil 
des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“, also des 
Eigenkapitals einschl. der Sonderposten (Sopo) mit 
Eigenkapitalcharakter, am gesamten bilanzierten 
Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der 
Bilanz. 
Formel: 
  ( Eigenkapital+ Sopo Zuwendungen/Beiträge) x 100 
Eigenkapitalquote 2 =________________________________________________________________________________  
  Bilanzsumme 
Werden die in Anlagen im Bau bereits gebundenen 
Mittel aus erhaltenen Anzahlungen berücksichtigt, 
ergibt sich eine höhere Eigenkapitalquote. 
50,
43% 52,
29% 
 Fehlbetragsquote 0,17% entfällt 
Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen 
Fehlbetrag in Anspruch genommenen 
Eigenkapitalanteil. 
Formel: 
 N egatives Jahresergebnis x (-100) 
Fehlbetragsquote =  _____________________________________________________________  
 Ausgleichsrücklage + Allg. Rücklage
230

31.12.2023 31.12.2022 
Infrastrukturquote 15,89% 16,56% 
Diese Kennzahl stellt das Verhältnis zwischen dem 
Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen 
auf der Aktivseite der Bilanz dar. 
F
ormel: 
 I nfrastrukturvermögen x 100 
Infrastrukturquote =  ________________________________________________  
  Bilanzsumme
Anlagendeckungsgrad 2 86,17% 85,38% 
Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 2“ gibt an, 
welcher Anteil des Anlagevermögens langfristig 
finanziert ist. Bei der Ermittlung der Kennzahl 
werden dem Anlagevermögen die langfristigen 
Passivposten Eigenkapital, Sonderposten (Sopo) 
mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges 
Fremdkapital (länger 5 Jahre) gegenübergestellt. 
Formel: 
(
Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge 
+ l
angfristiges Fremdkapital) x 100
Anlagendeckungsgrad 2 = ______________________________________________________________________________________________________________________________________________
 Anlagevermögen 
Investitionsquote 248,66% 191,48% 
Die Kennzahl gibt an, in welchem Umfang dem 
Substanzverlust durch Abschreibungen und 
Vermögensabgänge des Anlagevermögens (AV) 
neue Investitionen gegenüberstehen
. 
Formel: 
 B ruttoinvestitionen x 100 
Investitionsquote= __________________________________________________________________
 Abgänge des AV + Abschreibungen AV 
Liquidität 2. Grades 33,31% 23,52% 
Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über 
die „kurzfristige Liquidität“ der Gemeinde. Sie gibt 
zum Stichtag an, inwieweit die kurzfristigen 
Verbindlichkeiten durch die liquiden Mittel und die 
kurzfristigen Forderungen (bis 1 Jahr) gedeckt 
werden. 
Formel: 
  (Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen) x 100 
Liquidität 2. Grades = __________________________________________________________________________________  
    kurzfristige Verbindlichkeiten 
231

31.12.2023 31.12.2022 
Kurzfristige Verbindlichkeitenquote 9,51% 12,18% 
Die kurzfristige Verbindlichkeitenquote zeigt das 
Verhältnis aus Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit 
von weniger als einem Jahr zur Bilanzsumme an. 
Formel: 
K
urzfristige           kurzfristige Verbindlichkeiten x 100 
Verbindlichkeitenquote =_________________________________________________ ____________ 
  Bilanzsumme 
Dynamischer Verschuldungsgrad -165,02 68,69 
Mit dem dynamischen Verschuldungsgrad lässt 
sich die Schuldentilgungsfähigkeit beurteilen. Die 
Effektivverschuldung wird dabei dem Saldo aus 
laufender Verwaltungstätigkeit der Finanzrechnung 
gegenübergestellt. Die Kennzahl gibt Auskunft 
darüber, in wieviel Jahren die Stadt bei theoretisch 
gleichen Bedingungen ihre Schulden aus den zur 
Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig 
tilgen könnte (Entschuldungsdauer) bzw. bei einem 
negativen Wert, in welchem Zeitraum die Schulden 
verdoppelt werden. 
Formel: 
 (gesamtes Fremdkapital – liquide Mittel 
dynamischer - kurzfristige Forderungen)
Verschuldungsgrad = _________________________________________ _____________________________________  
 Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FR) 
232

4.2 Ergebniskennzahlen 
31.12.2023 31.12.2022 
Aufwandsdeckungsgrad 99,65% 99,94% 
Die Größe gibt Auskunft darüber, in welchem 
Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch die 
ordentlichen Erträge gedeckt werden. 
Formel: 
   Ordentliche Erträge x 100 
Aufwandsdeckungsgrad = _______________________________________________  
  Ordentliche Aufwendungen
 Nettosteuerquote 50,67% 48,77% 
Die Größe gibt Auskunft darüber, in welchem 
Anteil sich die Stadt aus Steuern refinanziert, sich 
„selbst“ also unabhängig von Finanzleistungen 
Dritter finanzieren kann. 
Formel: 
 ( Steuererträge – Gewerbesteuerumlage 
- Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit) x 100
Nettosteuerquote = __________________________________________________________________________________  
  Ordentliche Erträge – Gewerbesteuerumlage 
- Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit
Drittfinanzierungsquote 48,78% 51,11% 
Die Größe gibt an, in welchem Anteil das der 
Abnutzung unterliegende Anlagevermögen durch 
Zuschüsse Dritter mitfinanziert wurde. 
Formel: 
       Erträge aus der Auflösung Sonderposten x 100 
Drittfinanzierungsquote = __________________________________________________________________________________  
 Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen
 Zuwendungsquote 20,64% 24,09% 
Die Zuwendungsquote gibt an, inwieweit die Stadt 
insgesamt von den Zuschüssen und Leistungen 
Dritter abhängig ist. 
Formel: 
   Erträge aus Zuwendungen x 100 
Zuwendungsquote = _______________________________________________________  
 Ordentliche Erträge
233

31.12.2023 31.12.2022 
Personalintensität 22,14% 22,92% 
Die Größe spiegelt den Anteil der 
Personalaufwendungen an den ordentlichen 
Aufwendungen wider. 
Formel: 
  P ersonalaufwendungen x 100 
Personalintensität = ____________________________________________________  
  Ordentliche Aufwendungen
Sach- u. Dienstleistungsintensität 12,95% 12,76% 
Diese Größe gibt Auskunft darüber, in welchem 
Anteil Leistungen Dritter am Markt für die 
kommunale Aufgabenerledigung erworben werden. 
Formel: 
  Au fwendung für Sach- und Dienstleistungen x 100 
Sach- u. 
Dienstleistungsintensität = ___________________________________________________________________________
 Ordentliche Aufwendungen
Transferaufwandsquote 39,73% 40,32% 
Die Kennzahl spiegelt den Anteil der 
Transferaufwendungen an den ordentlichen 
Aufwendungen wider. 
Formel: 
 Transferaufwendungen x 100 
Transferaufwandsquote = ___________________________________________________  
  Ordentliche Aufwendungen
Abschreibungsintensität 2,94% 3,04% 
Dieser Wert zeigt an, in welchem Maß die Stadt 
durch die Abnutzung des Anlagevermögens (AV) 
belastet wird. 
Formel: 
  B ilanzielle Abschreibungen auf AV x 100 
Abschreibungsintensität = _____________________________________________________________________  
  Ordentliche Aufwendungen
Zinslastquote 2,54% 0,58% 
Die Kennzahl „Zinslastquote“ zeigt an, welche 
Belastungen aus den Finanzaufwendungen 
zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen 
bestehen. 
Formel: 
 Finanzaufwendungen x 100 
Zinslastquote = ________________________________________________  
 Ordentliche Aufwendungen
234

4.3 Kennzahlenentwicklung 2019 bis 2023 
Für eine Auswahl an Bilanz- und Ergebniskennzahlen wird die Entwicklung der letzten 
fünf Jahre dargestellt. Hinsichtlich der inhaltlichen Bedeutung der Kennzahlen wird auf 
die Ziffern 4.1 und 4.2 verwiesen. Angegeben sind die Werte jeweils zum 31.12. des 
Jahres in Prozent, soweit keine gesonderte Angabe erfolgt.  
 
 2019 2020 2021 2022 2023 
Eigenkapitalquote 1 34,40 34,42 35,11 34,84 33,58 
      
Eigenkapitalquote 2 52,71 51,62 51,74 50,85 48,95 
      
Fehlbetragsquote 0,58 ./. ./. ./. 0,17 
      
Liquidität 2. Grades 26,84 24,46 20,34 23,52 33,31 
      
Aufwands- 
deckungsgrad 99,33 100,80 99,67 99,94 99,65 
      
Nettosteuerquote 51,63 40,50 49,35 48,77 50,67 
      
Drittfinanzierungsquote 50,44 50,23 51,39 51,11 48,78 
      
Dynamischer 
Verschuldungsgrad 
(Angabe in Jahren) 
31,27 12,87 25,85 68,69 -165,02 
 
 
Die Eigenkapitalquoten 1 und 2 sind gegenüber 2022 nahezu konstant geblieben. 
Nach dem (erstmaligen) Überschuss in 2016 und der Jahresfehlbeträge in den Jahren 
2017-2019 konnte in den nachfolgenden Jahren 2020 bis 2022 ein Überschuss erzielt 
werden. Im Jahresabschluss 2023 ist wieder ein Jahresfehlbetrag über 9,2 Mio. € zu 
verzeichnen. Der ausgewiesene Fehlbetrag konnte jedoch durch das außerordentliche 
Ergebnis in Höhe von +  43,9 Mio. €  minimiert werden. Das Ergebnis aus lfd. 
Verwaltungstätigkeit beträgt im Jahr 2023 -53,1 Mio. €. Damit ergibt sich entgegen der 
Entwicklung des  Vorjahres eine Fehlbetragsquote unter Berücksichtigung der 
Isolierung von 0,17 %. 
Die Liquidität 2. Grades beträgt 33, 31 % und liegt damit rund 10 Prozentpunkte über 
dem Vorjahreswert. Dadurch wird deutlich, dass zwar eine Verb esserung bei der 
Tilgung der kurzfristigen Verbindlichkeiten erreicht werden konnte, dies aber noch 
keine vollumfängliche Tilgung möglich macht. Untermauert wird diese Aussage durch 
den Bestand an Liquiditätskrediten. Zum Stichtag betrugen diese rund 910 Mio. €. Dies 
entspricht einer Minderung um rund 241 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. 
Der Aufwandsdeckungsgrad gibt an, inwieweit die ordentlichen Aufwendungen durch 
die ordentlichen Erträge gedeckt werden können. Im Berichtsjahr liegt der 
Aufwandsdeckungsgrad bei 99,65 %. Das bedeutet, dass eine vollständige Deckung 
der ordentlichen Erträge nicht erreicht werden konnte. 
235

Durch die Nettosteuerquote, die in 202 3 im Gegensatz zum Jahr 2022 um etwa 
1,3 Prozentpunkte gestiegen ist, ist erkennbar, in welch hohem Maße die Stadt Köln 
von der ihrerseits nicht steuerbaren konjunkturellen Entwicklung abhängig ist. Diese 
Entwicklung zeigt weiterhin in besonderem Maße, wie entscheidend die finanziellen 
Gestaltungsmöglichkeiten durch Fremdeinflüsse mitbestimmt werden. 
Die Drit tfinanzierungsquote zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen 
Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung der Sonderposten im 
Haushaltsjahr an. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage, inwieweit Erträge aus der 
Sonderpostenauflösung die Belastung durch Abschreibungen abmildern. Die 
Drittfinanzierungsquote beträgt im Berichtsjahr 48,78 % und bewegt sich auf einem 
leicht reduzierten Niveau im Verhältnis der Vorjahre. Im Jahr 2023 konnten somit rund 
48 % der Abschreibungsaufwendungen durch Auflösungen aus Sonderposten 
aufgefangen werden. Die Verschlechterung der Quote beeinflusst ebenfalls das 
Jahresergebnis negativ.  
Der dynamische Verschuldungsgrad gibt an, innerhalb welcher Zeitspanne eine 
Entschuldung - bei gleichbleibendem Zahlungsfluss - realisierbar ist. Der 
Kennzahlenvergleich des dynamischen Verschuldungsgrads macht deutlich, dass die 
Entwicklung der Überschüsse nicht konstant ist, sondern teils hohen Schwankungen 
unterliegt. Im Jahr 2022 w urde der niedrigste Zahlungsmittelüberschuss der 
dargestellten Jahre erzielt. Eine Entschuldung  wäre in den Vorjahren – aufgrund 
positiver Jahresergebnisse – theoretisch denkbar gewesen. Der dynamische 
Verschuldungsgrad im Jahr 2023 ist negativ, so dass eine Entschuldung bei 
Beibehaltung des Jahresergebnisses nicht möglich ist. 
236

5. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag
In 2023 waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das gesellschaftliche 
Leben nahezu nicht mehr zu spüren. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine 
führte zu steigenden Energiekosten und Lebensmittelpreisen sowie steigender 
Inflation und Zinsen in 2023. Die Auswirkungen in Form von zurückhaltendem 
Konsumverhalten der Bevölkerung trotz stärker gestiegener Löhne und Gehälter wird 
auch in 2024 anhalten.
Abseits der weltpolitschen Lage steht die Stadt Köln auch vor 
immensen Herausforderungen durch die Kostenentwicklungen den Bereich 
Soziales und Jugend, Gesundheitsversorgung sowie Schulen, aber auch durch 
die deutlich gestiegenen Zinsen sowie die hohen Tarifabschlüsse, die zu 
deutlichen Steigerungen bei den Personalkosten führen werden.
Auch wenn in 2024 weiterhin mit hohen Steuererträgen bei der Stadt Köln 
gerechnet werden kann, wird in Zukunft von deutlich geringeren Wachstumsraten 
ausgegangen, so dass die o.g. zu erwartenden Kostensteigerungen nicht mehr über 
die Ertragsseite zu kompensieren sind. In der Folge ist mit stark steigenden 
Haushaltsdefiziten zu rechnen.
Hinzu kommt it. Ankündigung der Landesregierung, dass die 
kreditierten Aufstockungen aus dem GFG für die Jahre 2021 und 2022, 
beginnend im Rahmen des GFG 2024, von den Kommunen zurückgefordert 
werden sollen, was den Handlungsrahmen der Kommunen weiter reduzieren 
wird.
Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln) befinden sich weiterhin in 
einer tiefgreifenden wirtschaftlichen Krise, unabhängig von den zusätzlichen 
Belastungen aus der Corona-Pandemie. Im März 2023 begannen 
Gremienberatungen über das Zukunftsmodell für die Kliniken mit der 
Zusammenführung der bisherigen Standorte an einem zentralen Klinik-Campus in 
Merheim. Das Konzept wurde am 15.06.2023 im Rat beschlossen. Dieses wird 
weiterhin erhebliche Auswirkungen auf den städtischen Haushalt nach sich ziehen.
Mit dem Zukunftsmodell gehen erhebliche Investitionsaufgaben einher, 
die perspektivisch sicherstellen sollen, dass der Unterstützungsbedarf für die 
Kliniken aus dem Haushalt deutlich begrenzt werden kann.
Köln, U-44. .2024 Köln, ^ 6. ^.2024
^fa^ete (2ej^f
Henriette Reker
Oberbürgermeisterin der Stadt Köln
Prof. Dr. Dörte Diemert
Stadtkämmerin
237

238

Übersicht über die Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes und 
der Ratsmitglieder 
239

Name
O b e r b ü r g e r m e i s t e r i n  (Wahlperiode 2020 / 2025)
Reker, Henriette
R a t s m i t g l i e d e r 
Abé, Denise Elster, Dr. Ralph Hölzing, Bärbel
Achtelik, Christian Erkelenz, Martin Homann, Mike
Aengenvoort, Constanze Feuser, Inga Hoyer, Katja
Akude, John Frebel, Polina Jäger, Christiane
Bauer-Dahm, Daniel Froh, Manuel (vormals Jeschka) Joisten, Christian
Böll, Mechthild Gabriel, Ngoc-Anh (bis 25.09.23) Karadag, Derya
Boyens, Stephan Gabrysch, Nicolin (bis 08.02.23) Karaman, Malik
Breite, Ulrich Gärtner, Ursula Kaske, Sven
Brock-Storms, Claudia Glashagen, Jennifer Kessing, Ulrike
Brust, Gerhard Görzel, Volker Kienitz, Niklas
Busch, Philipp Haeming, Eric Kircher, Jürgen
Büschges, Matthias Hammer, Lino Klemm, Ralf
Cremer, Christer Heinen, Dr. Ralf Kockerbeck, Heiner
De Bellis-Olinger, Teresa Elisa Heithorst, Claudia Krupp, Dr. Gerrit
Derichsweiler, Max Christian Helmis, Maria Lorenz, Lukas
Detjen, Jörg Henk-Hollstein, Anna-Maria Dr. Lutz, David
Dickas, Birgit Beate Hock, Michael Martin, Christiane
R a t s m i t g l i e d e r 
Marx, Werner Schneeloch, Sandra Wolter, Andreas
Michalak, Mario Scho-Antwerpes, Elfi Wortmann, Walter
Michel, Dirk Schwanitz, Hans Yazicioglu, Dilan
Niknamtavin, Sarah Seeck, Oliver Zimmermann, Thor-Geir
240

Oedingen, Erika Seiger, Christine
Pakulat, Sabine Sommer, Ira
Petelkau, Bernd Spehl, Felix
Philippi, Franz Steinmann, Lisa
Pütz, Pascal Sterck, Ralph
Recktenwald, Viola Syndicus, Karina
Richter, Manfred Tokyürek, Güldane
Röhrig, Uschi Tybussek, Artur
Roß-Belkner, Monika Unna, Dr. Ralf
Rudolph, Floris Venturini, Isabella
Ruffen, Stefanie von Bülow, Brigitta
Schalla, Chantal Wahlen, Lars
Schallehn, Robert Weber, Florian
Schlieben, Dr. Nils Helge Weisenstein, Michael
Schlömer, Ursula Welter, Thomas
S t a d t v o r s t a n d
Stadtdirektorin Blome, Andrea
(Dezernat I)
Stadtkämmerin Diemert, Prof.Dr. 
Dörte
(Dezernat II)      
Beigeordneter Egerer, Ascan 
(Dezernat III)
Beigeordneter Voigtsberger, Robert
(Dezernat IV)  
Beigeordneter Rau, Dr. Harald 
(Dezernat V)
Beigeordneter Greitemann, Markus
(Dezernat VI)
241

Beigeordneter Charles, Stefan
(Dezernat VII)
Beigeordneter Wolfgramm, William 
(Dezernat VIII)
Beigeordneter Andree Haack 
(Dezernat IX)
242

Anlage 3, Rechnungsprüfungsausschuss 02.09.2025_Auszug aus dem Beschlussprotokoll_TOP 5.3

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Geschäftsführung  
                                                                  Rechnungsprüfungsausschuss 
                                                                               Leonie Wilkening 
                                                                               Telefon: (0221) 221 22928 
                                                                               Fax:      (0221) 221 25501 
                                                                               E-Mail:   leonie.wilkening@stadt-koeln.de 
                                                                               Datum:  03.09.2025  
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sondersitzung des 
Rechnungsprüfungsausschusses vom 02.09.2025 
öffentlich 
5.3 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 
der Stadt Köln zum 31.12.2023 
2391/2025 
Geänderter Beschluss: 
1.       Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt gemäß § 59 Abs. 3 S. 4 GO NRW 
auf der Grundlage des Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamtes vom 
25.07.2025 nach eingehender Beratung vom heutigen Tage zum Ergebnis der 
Jahresabschlussprüfung der Stadt Köln zum 31.12.2023 wie folgt Stellung: 
 Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Prüfbericht des Rech-
nungsprüfungsamtes und dem darin gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW erteilten 
eingeschränkten Bestätigungsvermerk zum vorliegenden Jahresabschluss an. 
Darüber hinaus billigt er den geprüften Jahresabschluss 2023 einschließlich 
des beigefügten Lageberichtes nach § 59 Abs. 3 S. 5 GO NRW. 
 Der Ausschuss unterstützt das gemeinsame Vorgehen von RPA und  
Kämmerei. Der Ausschuss erhofft sich durch die beidseitigen Bemühungen, 
dass eine weitere Qualitätssteigerung erreicht wird, um hierdurch die Möglich-
keit uneingeschränkter Bestätigungsvermerke zu eröffnen. 
 Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 
2023 und die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO 
NRW. 
Abstimmungsergebnis:  
Einstimmig bei Stimmenthaltung der FDP zugestimmt.

Beratungsverlauf (3)

01.09.2025 Finanzausschuss
TOP 10.16 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
02.09.2025 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 5.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
04.09.2025 Rat
TOP 10.21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2391/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.08.2025
Erstellt
29.07.2025 11:27