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Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 2391/2025 vom 20.08.2025

Stand: Am 04.09.2025 im Rat geändert beschlossen.

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  • Anlage 3, Rechnungsprüfungsausschuss 02.09.2025_Auszug aus dem Beschlussprotokoll_TOP 5.3

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    Geschäftsführung Rechnungsprüfungsausschuss Leonie Wilkening Telefon: (0221) 221 22928 Fax: (0221) 221 25501 E-Mail: leonie.wilkening@stadt-koeln.de Datum: 03.09.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sondersitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 02.09.2025 öffentlich 5.3 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 2391/2025 Geänderter Beschluss: 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt gemäß § 59 Abs. 3 S. 4 GO NRW auf der Grundlage des Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamtes vom 25.07.2025 nach eingehender Beratung vom heutigen Tage zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung der Stadt Köln zum 31.12.2023 wie folgt Stellung:  Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Prüfbericht des Rech- nungsprüfungsamtes und dem darin gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW erteilten eingeschränkten Bestätigungsvermerk zum vorliegenden Jahresabschluss an. Darüber hinaus billigt er den geprüften Jahresabschluss 2023 einschließlich des beigefügten Lageberichtes nach § 59 Abs. 3 S. 5 GO NRW.  Der Ausschuss unterstützt das gemeinsame Vorgehen von RPA und Kämmerei. Der Ausschuss erhofft sich durch die beidseitigen Bemühungen, dass eine weitere Qualitätssteigerung erreicht wird, um hierdurch die Möglich- keit uneingeschränkter Bestätigungsvermerke zu eröffnen.  Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Stimmenthaltung der FDP zugestimmt.
  • Anlage 1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023

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    Rechnungsprüfungsamt Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 2 von 38 Rechnungsprüfungsamt der Stadt Köln Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Tel.: 0221/ 221 - 25015 E-Mail: 14PoststelleRechnungspruefungsamt@stadt-koeln.de Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 3 von 38 Inhaltsverzeichnis 1. Vorwort ............................................................................................................... 5 2. Prüfungsauftrag ................................................................................................ 5 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ..................................................... 6 4. Grundsätzliche Feststellungen ........................................................................ 7 4.1 Weiterhin aktuelle Feststellungen aus vorangegangenen Prüfungen .......... 7 4.1.1 Qualität des Rechnungswesens ............................................................ 7 4.1.2 Lizenzmanagement ............................................................................... 9 4.1.3 Inventuren allgemein ............................................................................. 9 4.1.4 Grundbesitz ........................................................................................... 9 4.1.5 Straßenvermögen ............................................................................... 10 4.2 Wesentliche Feststellungen zum Jahresabschluss 2023 ........................... 10 4.2.1 CA-Belegarten ..................................................................................... 10 4.2.2 Buchungstechnische Korrekturen ....................................................... 11 4.2.3 System der Belegablage ..................................................................... 12 4.2.4 Verbuchung von Aufwand gegen Ertrag und umgekehrt ..................... 12 4.2.5 Qualität der Belege ............................................................................. 13 4.2.6 Abgleich der Bilanz mit § 42 KomHVO ................................................ 13 4.3 Korrekturbedarf aus vorangegangenen Jahresabschlussprüfungen .......... 13 5. Ergebnisse aus den Prüfungsschwerpunkten .............................................. 14 5.1 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit (Bilanzierungshilfe)................................................................................................ 14 5.2 Finanzanlagen ............................................................................................ 16 5.3 Öffentlich-rechtliche Forderungen .............................................................. 16 5.4 Liquide Mittel .............................................................................................. 20 5.5 Eigenkapital ................................................................................................ 22 5.6 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung ............................ 25 5.7 Sonstige ordentliche Erträge ...................................................................... 28 5.8 Sonstige ordentliche Aufwendungen .......................................................... 29 5.9 Anhang ....................................................................................................... 31 5.10 Lagebericht ................................................................................................ 34 6. Bestätigungsvermerk ...................................................................................... 37 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 4 von 38 Abkürzungsverzeichnis CA CA ist eine Belegart in SAP mit der die Buchung en aus dem Nebenbuch PSCD in das Hauptbuch durchgeführt werden GAFin Geschäftsanweisung für das Finanzwesen GO Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfa len GoB Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung GoBD Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff KomHVO Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westf alen NKF Neues Kommunales Finanzmanagement NKF-CUIG Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-1 9-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen PSCD SAP Modul im Bereich Kassen- und Einnahmemanagement (Nebenbuchhaltung) Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 5 von 38 1. Vorwort Mit Änderung der Gemeindeordnung NRW (GO) zum 31.12.2023 muss der Jahresabschluss gemäß § 95 Abs. 5 GO nunmehr jeweils bis zum 30. Juni des Folgejahres durch die Kämmerin aufgestellt und durch die Oberbürgermeisterin bestätigt werden. Der Entwurf des Jahresabschlusses ist dem Rechnungsprüfungsausschuss gemäß § 59 Abs. 3 GO zur Prüfung vorzulegen. Gleichzeitig werden der Finanzausschuss und der Rat im Rahmen einer haushaltsrechtlichen Unterrichtung über die Vorlage des Entwurfs im Rechnungsprüfungsausschuss unterrichtet. Vor einer förmlichen Feststellung des Jahresabschlusses durch den Rat ist gemäß § 96 Abs. 1 GO festgelegt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Jahresabschluss prüft. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 10.12.2024 beschlossen, den von der Kämmerin aufgestellten und von der Oberbürgermeisterin bestätigten Entwurf des Jahresabschlusses für das Jahr 2023 zur Kenntnis zu nehmen und gemäß § 59 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 102 Abs. 1 GO 14 Rechnungsprüfungsamt (Rechnungsprüfungsamt) mit der Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses 2023 zu beauftragen. Die Feststellung durch den Rat muss bis zum Abschluss des Folgejahres – nach abgeschlossener Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss – erfolgen. Fristgerecht wäre ein Feststellungsbeschluss also bis zum 31. Dezember 2024 gewesen. Eine fristgerechte Feststellung ist gemäß § 96 Abs. 1 GO gesetzlich vorgeschrieben und von erheblicher Relevanz, da die Bezirksregierung dieser im Rahmen des Haushaltsgenehmigungsverfahrens eine hohe Bedeutung beimisst. 2. Prüfungsauftrag Zum Ende eines jeden Haushaltsjahres ist gemäß § 95 Abs. 1 GO ein Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Jahres nachzuweisen ist. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 6 von 38 Der Jahresabschluss ist durch den Rechnungsprüfungsausschuss dahingehend zu prüfen, ob er ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde unter Beachtung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) ergibt. In die Prüfung des Jahresabschlusses ist die Buchführung mit einzubeziehen. Des Weiteren erstreckt sich die Prüfung darauf, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen beachtet worden sind (§ 102 Abs. 3 GO). Der Lagebericht hingegen ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Jahresabschluss in Einklang steht und seine sonstigen Angaben nicht eine falsche Vorstellung von der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde erwecken. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat zu dem Ergebnis der Jahresabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellung zu nehmen (§ 59 Abs. 3 S. 4 GO). Für die Prüfung bedient sich der Rechnungsprüfungsausschuss des Rechnungsprüfungsamtes gemäß § 59 Abs. 3 S. 2 GO. 3. Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung Gegenstand der Jahresabschlussprüfung war der aus der Bilanz, der Finanz- und Ergebnisrechnung sowie dem Anhang bestehende Jahresabschluss, für das zum 31. Dezember 2023 beendete Haushaltsjahr sowie der Lagebericht der Stadt Köln. Die Aufgabe der Prüferinnen und Prüfer des Rechnungsprüfungsamtes bestand darin, die Unterlagen und Angaben im Rahmen der pflichtgemäßen Prüfung zu beurteilen und darauf basierend ein Urteil über den Jahresabschluss abzugeben. Der Verordnungsgeber verlangt nach § 95 Abs. 5 GO, dass der Entwurf des Jahresabschlusses bis Ende Juni des Folgejahres aufgestellt ist. Die Stadt Köln liegt hinter dieser rechtlichen Pflicht zurück. Die Prüfungshandlungen wurden in den Monaten Mai bis Juli 2025 durchgeführt. Der Jahresabschluss wurde auf Grundlage des risikoorientierten Prüfungsansatzes geprüft. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass ein hinreichend sicheres Urteil darüber abgegeben werden kann, ob der Jahresabschluss und der Lagebericht frei von wesentlichen Fehlaussagen sind. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 7 von 38 Die Prüfung wurde in Form von System- und Verfahrensprüfungen sowie Belegprüfungen überwiegend auf der Basis von Stichproben durchgeführt. Sie stützt sich ferner auf Erkenntnisse aus Prüfungen der vorangegangenen Jahresabschlüsse sowie aus den Schwerpunktprüfungen des Rechnungsprüfungsamtes. Trotz Bemühungen den Prüfungsprozess zu optimieren und zu beschleunigen, besteht weiterhin Handlungsbedarf, insbesondere bei der fristgerechten Vorlage von Unterlagen durch die von der Prüfung betroffenen Dienststellen sowie bei der Qualität der zur Verfügung gestellten Unterlagen. Vielfach konnten keine Unterlagen zur Prüfung eingereicht werden. Im Rahmen einer Jahresabschlussprüfung werden festgestellte Sachverhalte in der Regel seitens des Bilanzerstellers korrigiert, damit der entsprechende Jahresabschluss die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend darstellt. Diese erforderlichen Korrekturen wurden durch 20 Kämmerei (Kämmerei) seit dem ersten Jahresabschluss nach der Eröffnungsbilanz 2008 nicht durchgeführt. Die Kämmerei stellt in Aussicht, erforderliche Korrekturen der Jahresabschlüsse 2021 bis 2023 frühestens zum Jahresabschluss 2025 durchzuführen. Somit vermitteln die Jahresabschlüsse insgesamt kein zutreffendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. 4. Grundsätzliche Feststellungen 4.1 Weiterhin aktuelle Feststellungen aus vorangega ngenen Prüfungen Im folgenden Abschnitt wird ein Überblick über die Themen gegeben, die in den vorangegangenen Prüfungen bereits Anlass zu Prüfungsfeststellungen gaben und im Prüfungszeitraum weiterhin aktuell waren. 4.1.1 Qualität des Rechnungswesens Bereits seit der Eröffnungsbilanz 2008 stellt das Rechnungsprüfungsamt in seinen Prüfungen erhebliche Mängel im Rechnungswesen fest und fordert, diese Mängel durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Um diesen Forderungen nachzukommen, hat der Stadtvorstand im Jahr 2015 einen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung der Qualität im Rechnungswesen beschlossen. Über den Sachstand wird seit 2017 zweimal jährlich durch die Kämmerei im Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 8 von 38 Rechnungsprüfungsausschuss (letztmalig im Ausschuss am 01.07.2025) berichtet. Zu den Maßnahmen zählen: • Schaffung von Akzeptanz für die Notwendigkeit der ordnungsgemäßen Rechnungslegung • Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation • Forcierung der Personalentwicklung • Elektronische Rechnungsbearbeitung • Internes Kontrollsystem (IKS) • Inventuren • Maßnahmen für den Jahresabschluss Aus mehreren Gründen, unter anderem Personalmangel, ist die Umsetzung des Zeit- Maßnahmen-Plans weiterhin von Verzögerungen geprägt. Aufbau- und ablauforganisatorische Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität des Rechnungswesens Das Teilprojekt zur Schaffung von Akzeptanz für die Notwendigkeit der ordnungsmäßigen Rechnungslegung wird von der Kämmerei als abgeschlossen bewertet. Wie bereits ausgeführt, weist die Buchhaltung, insbesondere im Hinblick auf die Beleglage, weiterhin erhebliche Mängel auf. Aufgrund der erheblichen Mängel ist keine Akzeptanz für die Notwendigkeit der ordnungsmäßigen Rechnungslegung erkennbar. Das Teilprojekt der Kämmerei, die Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung zu zentralisieren, ist seit Mai 2023 abgeschlossen. Die Anlagenbuchhaltung erfolgt auch weiterhin dezentral. Elektronische Rechnungsbearbeitung Die Umsetzung der digitalen Rechnungseingangsbearbeitung ist seit Mai 2024 abgeschlossen. Aufgrund der Komplexität von Baurechnungen, sollen diese erst nach Einführung von SAP S4/HANA digital erfasst werden können. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 9 von 38 4.1.2 Lizenzmanagement Bereits seit Prüfung der Eröffnungsbilanz 2008 im Jahr 2012 fordert das Rechnungsprüfungsamt zentrale Übersichten über Software-Lizenzen (Lizenzmanagement), zur Sicherstellung einer vollständigen Erfassung einzelner Bilanzpositionen sowie der damit zusammenhängenden Risiken. Derartige Übersichten fehlen aktuell auch weiterhin. Erst durch eine zentrale Übersicht können die vorhandenen Lizenzen und deren Kosten vollständig abgebildet werden. Darüber hinaus kann damit festgestellt werden, welche Software-Lizenzen vorhanden sind und in welchem Umfang diese tatsächlich genutzt werden. Das Projekt ist weiterhin nicht abgeschlossen. 4.1.3 Inventuren allgemein Die Testate für die vorangegangenen Jahresabschlüsse seit der ersten Eröffnungsbilanz wurden auch wegen der Thematik der Inventuren immer wieder eingeschränkt. Inventuren wurden nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und Zeitrahmen durchgeführt, sodass eine Überprüfung der Vollständigkeit und Werthaltigkeit des Vermögens immer noch aussteht. Dies gilt insbesondere für das Anlagevermögen, sodass hier ein wesentlicher Betrag in der Bilanz nicht nachgewiesen ist. Ein von der Kämmerei erst im Jahr 2019 angekündigtes Gesamtkonzept für die Inventuren liegt auch zum Zeitpunkt der Prüfung weiterhin nicht vor. 4.1.4 Grundbesitz Der bereits zur Eröffnungsbilanz erforderliche Ausweis und die Bewertung von Grundstücken durch die Verwaltung sind auch weiterhin nicht korrekt erfolgt. Unbebaute Grundstücke Für das Teilprojekt der unbebauten Grundstücke hat die Verwaltung die rechtlichen Voraussetzungen der Anwendung von pauschalen Bodenwerten geprüft und dem Rechnungsprüfungsamt mehrere Konzepte zur Stellungnahme vorgelegt. Hierzu hat das Rechnungsprüfungsamt Stellungnahmen mit wenigen Anmerkungen im Dezember 2023 abgegeben. Konzepte zu weiteren Teilprojekten stehen noch aus. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 10 von 38 Im aktuellen Sachstandsbericht erläutert die Kämmerei, dass sie seit 2022 Buchinventuren durchführt. Dieses Vorgehen widerspricht § 30 Abs. 2 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO), wonach bei unbeweglichen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens alle zehn Jahre eine körperliche Inventur durchzuführen ist. Da die Kämmerei seit der Eröffnungsbilanz keine körperliche Inventur durchgeführt hat, reicht eine Buchinventur zur Darstellung der Vermögensgegenstände nicht aus und stellt somit einen Rechtsverstoß dar. Bebaute Grundstücke Für die Inventur der bebauten Grundstücke liegt weiterhin kein tragfähiges Konzept vor. 4.1.5 Straßenvermögen Bei der Bewertung des Straßennetzes für die Eröffnungsbilanz wurde vom Grundsatz der Einzelbewertung abgewichen. Die Wertansätze von Straßen, Wegen und Plätzen wiesen zudem Fehler in nicht unerheblichem Umfang auf. Die im Bestätigungsvermerk des Berichts über die Eröffnungsbilanz aufgeführten Mängel zu den Wertabschlägen bei Straßen sind immer noch nicht ausgeräumt. Eine Erfassung der Straßenflächen und -zustände, die für mögliche Abschreibungen oder die Bildung von Instandhaltungsrückstellungen erforderlich ist, soll laut der Kämmerei erst bis 2027 erfolgen. 4.2 Wesentliche Feststellungen zum Jahresabschluss 2023 4.2.1 CA-Belegarten Für Buchungen mit der SAP Belegart CA (Cross Application = anwendungsübergreifend) existieren keine sachlich und inhaltlich gesonderten Belege, da diese ausschließlich die automatische Überleitung der Einzelbuchungen aus der Nebenbuchhaltung, dem SAP-Modul PSCD, ins Hauptbuch darstellen. Dabei handelt es sich teilweise um Massenvorgänge (sogenannte Container-Buchungen), das heißt, dass mit einer Buchungsnummer bis zu 900 Posten mit einem Volumen in zweistelliger Millionenhöhe gebucht werden, für die inhaltlich und sachlich kein Zusammenhang besteht. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 11 von 38 In keiner der eingereichten buchungsbegründenden Unterlagen finden sich die entsprechenden CA-Belegnummern wieder. Eine eindeutige Zuordnung der Unterlagen zu den automatisierten Buchungen kann somit nicht zweifelsfrei erfolgen. Gemäß § 28 KomHVO muss die Buchführung so beschaffen sein, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage der Kommune vermitteln kann. Die einzelnen Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung lückenlos verfolgen lassen. Umfasst eine Buchung mehrere Geschäftsvorfälle, indem sie verdichtet über Fachsysteme beziehungsweise die Nebenbuchhaltung in das Hauptbuchführungssystem gelangt, hat die Finanzbuchführung keinen Zugriff auf die den einzelnen Geschäftsvorfall begründenden Belege. Um den Inhalt einer Sammelbuchung dennoch nachvollziehen und prüfen zu können, ist eine Zuordnung, der im Fachsystem erhaltenen Konten zu den Hauptbuchführungskonten erforderlich. Die Zuordnungs- und Identifizierungsmerkmale aus dem Beleg müssen bei der Aufzeichnung oder Verbuchung in die Bücher übernommen werden, um eine progressive (chronologische) und retrograde (chronologisch entgegengesetzte) Prüfbarkeit zu ermöglichen. Die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Geschäftsvorfälle ist somit nicht gewährleistet. Eine rechtskonforme Buchführungsorganisation muss eingerichtet werden. 4.2.2 Buchungstechnische Korrekturen Im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen werden immer wieder Feststellungen getroffen, die Korrekturbuchungen erfordern. In der Privatwirtschaft wird dieser Korrekturbedarf im Rahmen der jeweils aktuellen Prüfung umgesetzt. Die Stadt Köln hat seit der ersten Eröffnungsbilanz 2008 keine Korrekturen im jeweils zu prüfenden Jahresabschluss durchgeführt. Falls Korrekturbuchungen vorgenommen wurden, erfolgten diese erst nachträglich in Folgeabschlüssen. Folglich bleibt der Entwurf des aufgestellten Jahresabschlusses in Teilen fehlerbehaftet und somit auch der Entwurf des folgenden Jahresabschlusses. Der Korrekturbedarf der Jahresabschlüsse 2021 bis 2023 beläuft sich auf rund 257,0 Mio. € (siehe Anlage 0). Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 12 von 38 Die kurzfristige Durchführung von Buchungen, Änderungen beziehungsweise Korrekturen muss in der Buchhaltung jederzeit umsetzbar sein. 4.2.3 System der Belegablage Einer der wichtigsten Grundsätze für die Beweiskraft der Buchführung ist das Belegprinzip. Die Belegfunktion ist dann erfüllt, wenn aus den geordnet aufzubewahrenden Unterlagen Inhalt und Ablauf der einzelnen Geschäftsvorfälle erklärt und schlüssig nachgewiesen werden können. Die Belege müssen systematisch geordnet abgelegt werden, um als Beweis für die Richtigkeit der einzelnen Buchungen zu dienen. Hierbei ist darauf zu achten, dass es gemäß § 28 KomHVO sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit möglich ist einen Überblick über die Geschäftsvorfälle, ihre Entstehung und Abwicklung zu erhalten. Das Belegwesen bei der Stadt Köln, insbesondere die Ablage, ist für eine GoBD- konforme Buchführung ungeeignet und darüber hinaus unvollständig. Auszahlungsrelevante Belege werden mit eigenem Nummernkreis bei der Stadtkasse abgelegt. Ferner ist nicht jeder in SAP gebuchte Vorgang, der eine entsprechende Belegnummer erzeugt, tatsächlich zahlungsrelevant. Die Suche bei der Stadtkasse läuft damit ins Leere. Selbst in den dezentralen Finanzbereichen der Dienststellen werden Belege an unterschiedlichen Orten nach unterschiedlichen Kriterien abgelegt und sind teilweise nicht oder nicht mit vertretbarem Zeitaufwand auffindbar. Eine umfassende Einsichtnahme ist mit überschaubarem Aufwand nicht möglich; die Einführung einer digitalen Belegablage ist dringend geboten. Eine entsprechende DV-Lösung bei der Stadt Köln würde zunächst die schnelle Auffindbarkeit von Belegen sichern, soweit es sich um Rechnungen handelt. Diese ist dann noch um die weiteren Unterlagen, die als Belege dienen, zu ergänzen (zum Beispiel Eigenbelege für Umbuchungen, außerplanmäßige Abschreibungen, Verschrottungsbelege). 4.2.4 Verbuchung von Aufwand gegen Ertrag und umgek ehrt Die Buchführung der Stadt Köln weist sehr viele Buchungen auf, bei denen Aufwand gegen Ertrag und umgekehrt gebucht wird. Derartige Geschäftsvorfälle existieren Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 13 von 38 nicht und mit diesen Buchungen wird gegen § 39 Abs. 1 KomHVO verstoßen. Demnach dürfen Erträge nicht mit Aufwendungen verrechnet werden. 4.2.5 Qualität der Belege Zu den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zählt unter anderem das Belegprinzip. Hiernach ist für jede Buchung ein Beleg erforderlich. Als buchungsbegründende Unterlage stellt der Beleg die Verbindung zwischen Geschäftsvorfall und Buchung dar. Daher muss er Angaben enthalten, die eine eindeutige Zuordnung ermöglichen. Hierzu zählen Datum, Kontierung, Betrag, Belegnummer und ähnliches. Des Weiteren muss ersichtlich sein, wer die Buchung des Geschäftsvorfalls veranlasst hat. Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung wurde bei diversen Prüffeldern festgestellt, dass Belege mit mangelhaften Angaben existieren, die zum Teil keine Betragsangaben sowie keine Angaben zum Gegenkonto aufweisen. Bei einigen Belegen fehlen Unterschriften oder die Angabe eines Datums. Es ist zwingend geboten, eine einheitliche Belegstruktur zu implementieren, in der alle Angaben vollständig und rechtskonform abgebildet werden. 4.2.6 Abgleich der Bilanz mit § 42 KomHVO In § 42 KomHVO ist eine Mindestgliederung der Bilanz vorgeschrieben. Im Rahmen der Prüfung ist aufgefallen, dass die Bilanzposition 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe nicht ausgewiesen wurde. 4.3 Korrekturbedarf aus vorangegangenen Jahresabsch lussprüfungen Durch die Umstellung des Aufbaus des Prüfberichtes ab dem Jahresabschluss 2021 werden zu den einzelnen Prüffeldern Ergebnislisten beigefügt. Da die Kämmerei keine Korrekturen im jeweiligen Jahresabschluss vornimmt, sind die fehlerhaften Sachverhalte bis zur endgültigen Ausräumung Bestandteil der Ergebnislisten. Der festgestellte Korrekturbedarf aus den Jahresabschlussprüfungen 2021 bis 2023 soll pro Prüffeld als Ganzes ausgeräumt werden. Aufgrund der seit der Eröffnungsbilanz bestehenden Mängel im Bereich des gesamten Anlagevermögens, einschließlich nicht durchgeführter Inventuren, stellt das Sachanlagevermögen in den kommenden Jahresabschlüssen einen schwerpunktmäßigen Bestandteil der Prüfung dar. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 14 von 38 5. Ergebnisse aus den Prüfungsschwerpunkten Nachfolgend werden die Prüfungsergebnisse und Erkenntnisse zu den einzelnen Prüffeldern des Jahresabschlusses 2023 erläutert: • Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leist ungsfähigkeit (Bilanzierungshilfe) • Finanzanlagen • Öffentlich-rechtliche Forderungen • Liquide Mittel • Eigenkapital • Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssich erung • Sonstige ordentliche Erträge • Sonstige ordentliche Aufwendungen • Anhang • Lagebericht Da die Kämmerei wie unter Punkt 3 beschrieben keine Korrekturen im jeweiligen Jahresabschluss vornimmt, werden die Ergebnislisten 2023 um die Ergebnislisten 2021 und 2022 als Anlagen ergänzt. 5.1 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Le istungsfähigkeit (Bilanzierungshilfe) Gemäß dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-CUIG), dürfen die Kommunen im Haushaltsjahr 2023 letztmalig finanzielle Auswirkungen durch die Pandemie und den Ukraine-Krieg in der Bilanzierungshilfe berücksichtigen. Bisherige, umfangreiche Prüfungsfeststellungen der Jahre 2020 bis 2022 wurden seitens der Kämmerei nicht korrigiert. Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt: Systemische Fehler Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2023 wurde festgestellt, dass einige Ämter keine ausreichenden buchungsbegründenden Unterlagen eingereicht haben. Dies führte dazu, dass eine nachvollziehbare und transparente Prüfung der isolierten coronabedingten Ertragsausfälle und Mehraufwendungen nicht in allen Fällen Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 15 von 38 gewährleistet werden konnte. Insbesondere fehlen detaillierte Nachweise zur Isolierung dieser Erträge und Aufwendungen. Diese Mängel verstoßen gegen die GoB, wonach eine vollständige, richtige, zeitgerechte und nachvollziehbare Erfassung aller Geschäftsvorfälle erforderlich ist. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kämmerei die Verantwortung trägt, die Qualität der Rückmeldungen sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere die Anforderung, dass die Nachweise vollständig sind und nach § 28 KomHVO die GoB beachtet werden. In den Bereichen von 11 Personal- und Verwaltungsmanagement (Personalamt) und 53 Gesundheitsamt (Gesundheitsamt) wurden für Mehraufwendungen für zusätzliches Personal als buchungsbegründende Unterlagen ein Ratsbeschluss vom 15.06.2023 (Vorlage 1462/2023) vorgelegt. In diesem Ratsbeschluss genehmigt dieser zusätzliche Kosten in Höhe von 474.092,00 €. Im Rahmen der Stichprobe wurden für das Personalamt rund 975.000,00 € und für das Gesundheitsamt weitere rund 475.000,00 € an zusätzlichen Kosten festgestellt. Somit beträgt allein für diese beiden Ämter ein Mehraufwand in Höhe von rund 1,0 Mio. €, der durch den Ratsbeschluss nicht abgedeckt ist. Die Bilanzierungshilfe NKF-CUIG wird aus dem außerordentlichen Ergebnis der Ergebnisrechnung ermittelt. Aufgrund der vorgenannten Feststellungen, dass pandemiebedingte Mehraufwendungen und Ertragsausfälle nicht nachgewiesen wurden, ist das Jahresergebnis und somit auch die Bilanzierungshilfe NKF-CUIG zu hoch angesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beibehaltung des fehlerhaften Bilanzansatzes die künftigen Abschreibungsbeträge nicht korrekt ermittelt werden können. Die planmäßige Abschreibung der Bilanzierungshilfe NKF-CUIG erfolgt nach § 6 Abs. 1 NKF-CUIG ab dem Jahr 2026 über längstens 50 Jahre. Ohne vorherige Ausbuchung beziehungsweise Berichtigung der überhöhten Bilanzierungshilfe würde die jährliche Abschreibung auf einem unzutreffenden Wert basieren und somit zu einer fehlerhaften Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage in den Folgejahren führen. Eine zeitnahe Korrektur des Bilanzansatzes ist daher erforderlich um eine ordnungsgemäße Abschreibung sicherzustellen. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 16 von 38 Einzelfeststellungen – siehe Anlage 1 Hier sind die Ergebnisse aus der Prüfung tabellarisch dargestellt. Das Gesamtvolumen der beanstandeten Geschäftsvorfälle im Rahmen der Stichprobe beträgt 83.567.781,67 €. 5.2 Finanzanlagen Die Bilanzposition setzt sich aus den Anteilen an verbundenen Unternehmen, Beteiligungen, Sondervermögen, Wertpapiere des Anlagevermögens und Ausleihungen zusammen. Im Rahmen der Prüfung der Finanzanlagen wurden die im Jahresabschluss 2023 genannten Bewegungen (Zu- und Abgänge, Umbuchungen) auf den Unterpositionen betrachtet. Zudem wurden stichprobenartig Dokumentationen über die Werthaltigkeitsprüfung einzelner Finanzanlagen angefordert. Die Wertveränderung von Finanzanlagen sind nach § 44 Abs. 3 KomHVO unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die entsprechenden Feststellungen sind im Prüffeld Eigenkapital unter Punkt 5.5 dargestellt. Systemische Fehler Im Rahmen der Prüfung wurden keine systemischen Fehler vorgefunden. Einzelfeststellungen Im Rahmen der Prüfung konnten Rückfragen zu einzelnen Sachverhalten nachvollziehbar beantwortet werden. Das Prüffeld weist keine wesentlichen Einzelfeststellungen auf. 5.3 Öffentlich-rechtliche Forderungen Im Rahmen der Prüfung wurde die Bilanzposition Forderungen betrachtet. Die Prüfung wurde in folgende Schwerpunkte unterteilt: • Forderungsinventur der sechsstelligen Forderungsko nten • Forderungsinventur der PSCD-Konten • Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit einzeln er Forderungen (Einzelwertberichtigung) • Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit aller F orderungen (Pauschwalwertberichtigung) Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 17 von 38 • Stichprobenartige Belegprüfung einzelner Forderung en Die Forderungen setzen sich aus öffentlich-rechtlichen, privatrechtlichen sowie sonstigen Vermögensgegenständen zusammen. Aufgrund des hohen Anteils der öffentlich-rechtlichen Forderungen an der Bilanzposition wurde der Schwerpunkt der Prüfung auf diese Forderungsart gelegt. Privatrechtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände stellten keinen Bestandteil dieser Prüfung dar. Die Feststellungen des Prüffeldes Forderungen sind in Form einer Ergebnisliste beigefügt. Die Ergebnisliste wurde entsprechend den Ergebnissen in den Prüfungsschwerpunkten Inventur der sechsstelligen Bestandskonten, Einzelfallbetrachtung und Inventur PSCD-Konten aufgebaut. Die Prüfung in den anderen Schwerpunkten führte zu keinen Feststellungen. Forderungsinventur der sechsstelligen Forderungskonten Nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO sind Vermögensgegenstände und Schulden zum Abschlussstichtag einzeln zu bewerten. Hierzu zählen auch die Forderungen. Zum Prüfungsschwerpunkt Forderungsinventur wurde zunächst das grundsätzliche Verfahren in Bezug auf die sechsstelligen Bestandskonten betrachtet. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten werden den Dienststellen seitens der Kämmerei die Bestände der sechsstelligen Forderungskonten (160100 bis 174500, 175100 bis 175400 und 175900) mit der Bitte um Bestandsüberprüfung zugesandt. Nach Angaben der Kämmerei haben zwei von 87 Dienststellen keine Rückmeldung übersandt. Das unbestätigte Volumen beträgt 5.250,91 €. Laut Rückmeldung der Kämmerei wurde der angegebene Bestand erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2024 bestätigt. Zudem wurde die Rückmeldung von drei Dienststellen von Seiten der Kämmerei als „nicht verwertbar“ angegeben. Dabei entfielen 37.021.545,47 € des Gesamtvolumens (37.025.516,37 €) auf 69 Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau. Hierbei handelt es sich um einen Sachverhalt, dessen Bestätigung erst mit zeitlichem Verzug von Seiten der Dienststelle festgestellt werden konnte. Da eine entsprechende Bestätigung verfristet vorlag, ist dieser Sachverhalt nicht Bestandteil der Ergebnisliste. Das unbestätigte Volumen beträgt daher 3.970,90 €. Zusätzlich wurde die Rückmeldung von 31 Dienststellen verfristet eingereicht. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 18 von 38 Im Vergleich zu den Vorjahren ist die Anzahl der Dienststellen, deren Rückmeldungen nicht verwertbar waren oder keine Rückmeldung eingereicht haben, rückläufig. Dem entgegenstehend hat sich jedoch die Anzahl der verfristeten Rückmeldungen erhöht. Die Kämmerei hat zukünftig dafür Sorge zu tragen, dass die Meldepflichten verstärkt beachtet werden und die Rückmeldungen fristgerecht und in der erforderlichen Qualität erfolgen. Forderungsinventur der PSCD-Konten Der Grundsatz der Einzelbewertung nach § 33 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO bezieht sich auch auf Forderungen, die über das SAP-Modul PSCD abgebildet werden. Das Prüfvorgehen ist im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben. Daher sind die Anmerkungen im Prüfbericht 2021 in Bezug auf die Neuregelung des Verfahrens und der Dokumentation der Inventur der Forderungen sowie möglicher Risiken bei der Forderungsbewertung innerhalb von PSCD weiterhin gültig. Eine technische Prüfung hat nicht stattgefunden. Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit einzelner Forderungen (Einzelwertberichtigung) Gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 3 KomHVO sind bei der Bewertung des im Jahresabschluss auszuweisenden Vermögens und der Schulden alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, zu berücksichtigen. Wenn für eine Forderung ein Ausfallrisiko besteht, ist nach § 34 Abs. 5 KomHVO der Nominalbetrag entweder durch Einzelwertberichtigung, Pauschalwertberichtigung oder durch pauschale Einzelwertberichtigung zu korrigieren. Im Rahmen der Prüfung der Forderungen wurde das aktuelle Verfahren zur Einzelwertberichtigung betrachtet. Gemäß den Buchungsinformationen werden Forderungen zunächst in einwandfreie, zweifelhafte und uneinbringliche Forderungen unterteilt. Je nach Klassifizierung erfolgt der Ausweis in voller Höhe, in Höhe des werthaltigen Teils oder ein Ausweis unterbleibt. Laut Festlegung der Kämmerei werden Forderungen mit einem Volumen von über 50.000 € grundsätzlich einer Einzelfallbetrachtung unterzogen. Der Gesetzgeber sieht allerdings keinerlei Wertgrenzen für eine Einzelfallbetrachtung vor. Es ist nicht ersichtlich, anhand welcher Kriterien und Grundlagen die Wertgrenze von 50.000 € ermittelt wurde. Grundsätzlich bietet sich die Anwendung von Wertgrenzen an, wenn diese Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 19 von 38 ausreichend begründet und dokumentiert sind. Zudem ist eine fortlaufende Überprüfung und ggf. Anpassung der Wertgrenze erforderlich. Im weiteren Verfahren wird für Forderungen über 50.000 € von den Dienststellen eine Einschätzung über die prozentuale Realisierungshöhe zum Abschlussstichtag seitens der Kämmerei angefordert. Anhand der Rückmeldung erfolgt zentral die entsprechende bilanzielle Abbildung der Forderung. Anhand der geprüften Unterlagen wurden diverse Sachverhalte bekannt, die zu Feststellungen führten. In einigen Fällen, in denen sich der Schuldner in einem Insolvenzverfahren befindet, wurden Forderungen fälschlicherweise mit einer Realisierungshöhe von 0 % versehen (siehe lfd. Nr. 1 bis 3 der Ergebnisliste). Ausgehend von einer internen Regelung der Kämmerei, die eine einheitliche Bewertung von Forderungen im Rahmen von Insolvenzverfahren mit einer Realisierungshöhe von 5 % vorsieht, wurde ein zu hoher Aufwand gebucht. Des Weiteren wurden Forderungen vollständig abgewertet, obwohl inhaltlich keine Begründung für eine Realisierungshöhe von 0 % vorgelegen hat (siehe lfd. Nr. 4 bis 6 der Ergebnisliste). Der Bemerkungen der Dienststelle nach hätte die Realisierungsquote im Vergleich zum Vorjahr unverändert beibehalten werden müssen. Auch hier wurde ein zu hoher Aufwand gebucht. Weiterhin wurde in einigen Sachverhalten festgestellt, dass Forderungen anfänglich zu hoch eingebucht wurden und deren Korrektur über eine Aufwandsbuchung (Herabsetzung der Realisierungsquote) erfolgte. Die Korrektur hätte richtigerweise über eine Stornobuchung und anschließende neue Buchung in zutreffender Höhe erfolgen müssen (siehe lfd. Nr. 7 bis 9 der Ergebnisliste). Verfahren zur Bewertung der Werthaltigkeit aller Forderungen (Pauschwalwertberichtigung) Zusätzlich zu der Einzelwertberichtigung muss der Forderungsbestand der Stadt Köln einer pauschalen Wertberichtigung unterzogen werden. Dadurch wird sichergestellt, dass das allgemeine Ausfallrisiko, welches ein inhärentes Risiko des Prüffelds Forderungen darstellt, berücksichtigt wird. Durch die Pauschalwertberichtigung wird der vom Verordnungsgeber vorgeschriebenen wirklichkeitsgetreuen Bewertung entsprochen. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 20 von 38 Da sich das grundsätzliche Verfahren in Hinblick auf die Anwendung von Pauschalwertberichtigungen im Vergleich zu den Vorjahren nicht verändert hat, gelten die allgemeinen Ausführungen aus den Prüfberichten 2021 und 2022 weiter fort. Der Forderungsbestand, welcher einer Pauschalwertberichtigung unterzogen werden soll, wird weiterhin zunächst um die im Rahmen der Einzelfallbetrachtung als (teilweise) werthaltig festgelegten Forderungen verringert. Das Vorgehen der Verwaltung, diese als (teilweise) risikofrei eingestuften Forderungen im Rahmen der Pauschalwertberichtigung nicht zu berücksichtigen, ist nicht zulässig und stellt damit einen Verstoß gegen § 34 Abs. 5 KomHVO dar. Stichprobenartige Belegprüfung einzelner Forderungen Auf Basis einer Stichprobe sollte die Werthaltigkeit einzelner offener Forderungen geprüft werden. Hierfür wurde im Rahmen der Prüfung eine Auswertung aller offenen Forderungen zum Stichtag 31.12.2023 auf den Konten 16100000 Gebührenforderungen, 16300000 Steuerforderungen und 16500000 sonstige öffentlich-rechtlichen Forderungen angefordert. Im Rahmen der Stichprobe konnten zwei Forderungen nicht nachgewiesen werden (siehe lfd. Nr. 1 und 2 der Ergebnisliste). Hierbei wurden die buchungsbegründenden Unterlagen von 67 Amt für Landschaftspflege und Grünflächen bereits vor Ablauf der rechtlichen Aufbewahrungspflicht vernichtet. Die Kämmerei hat zukünftig dafür Sorge zu tragen, dass die rechtlichen Aufbewahrungspflichten in den Dienststellen eingehalten werden. In den übrigen Fällen wurden die buchungsbegründenden Unterlagen vollständig eingereicht und ergaben keine Feststellungen. Einzelfeststellungen – siehe Anlage 2 Das Gesamtvolumen dieser Einzelfeststellungen beträgt 1.661.369,94 €. 5.4 Liquide Mittel Im Rahmen der Prüfung wurde die Bilanzposition Liquide Mittel näher betrachtet. Für die Prüfungshandlungen wurden die Unterlagen der Kämmerei, Saldenbestätigungen diverser Kreditinstitute, Kassenprotokolle sowie Kontoauszüge als Nachweise herangezogen. Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt: Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 21 von 38 Systemische Fehler Ein Nachweis für die Fremdmittel der Schulkonten konnte von der Kämmerei nicht erbracht werden. Stattdessen wurden die Beträge des Vorjahres übernommen. Die Eigenmittel ergeben sich nach Berechnung der Kämmerei aus der Differenz der Saldenbestätigungen der Sparkasse Köln Bonn und den Fremdmitteln. Der Bestand an liquiden Mitteln ist durch einen Externen zwar bestätigt, die Buchhaltungskonten und damit auch die Buchhaltung im Bereich der liquiden Mittel ist folglich nicht korrekt. Dies bedeutet einen Verstoß gegen § 28 KomHVO. Der Nachweis über das von der GAG Immobilien AG verwaltete Konto konnte seitens der Kämmerei nicht erbracht werden. Vielmehr wird anhand eines Kontoauszuges vom 31.12.2022 der Betrag nachgewiesen, der am Bilanzstichtag vor einem Jahr maßgeblich war. Dieser wurde dann zum 31.12.2023 bilanziert. Da offensichtlich ein Kontoauszug zum jeweiligen Bilanzstichtag vorliegt, wird dennoch jedes Jahr aufs Neue ein falscher Betrag in der städtischen Bilanzposition der liquiden Mittel ausgewiesen. Dieses Vorgehen seitens der Kämmerei ist weder korrekt noch nachvollziehbar. Des Weiteren wurde bereits im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2017 von der Kämmerei mitgeteilt, dass die Auflösung des Kontos kurzfristig erfolgen sollte. Diese Aussage war offensichtlich nicht korrekt, da bis dato eine Auflösung nicht erfolgte und somit jedes Jahr weiterhin ein falscher Betrag bilanziert wird. Gemäß Punkt 14.3.3.2 der Geschäftsanweisung für das Finanzwesen der Stadt Köln (GAFin) sind Handvorschüsse mindestens einmal jährlich von der Amtsleitung oder einer von ihr beauftragen Person unvermutet zu prüfen. Die Prüfungsniederschrift ist in 3-facher Ausfertigung auf den vorgesehenen Vordrucken zu erstellen. Rechnungsprüfungsamt und Kämmerei erhalten unverzüglich je eine Ausfertigung. Im Rahmen der Prüfung wurde festgestellt, dass die in der GAFin aufgeführte Prüfung bei einigen Ämtern weiterhin nicht durchgeführt wurde. Es sind keine Prüfungstätigkeiten dokumentiert, sodass keine Nachweise vorliegen, die eine Prüfung belegen. Das Rechnungsprüfungsamt fordert die Verwaltung wiederholt dazu auf, die Prüfung der Handvorschüsse jährlich sicherzustellen. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 22 von 38 Einzelfeststellungen – siehe Anlage 3 Hier sind die Ergebnisse aus der Prüfung tabellarisch dargestellt. Das Volumen der beanstandeten Feststellungen beträgt 5.700.832,02 €. 5.5 Eigenkapital Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus den Bilanzpositionen • Allgemeine Rücklage, • Sonderrücklagen, • Ausgleichsrücklage und • Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Das Konto 202220 – Sonderrücklagen weist lediglich eine Buchung mit einem Betrag von 81.263,06 € aus. Hierbei handelt es sich um außerplanmäßige Abschreibungen der Stiftung Stadtgedächtnis. Der Sachverhalt wurde in der Jahresabschlussprüfung 2020 ohne Beanstandungen geprüft und kann somit vernachlässigt werden. Die Ausgleichsrücklage betrug zum 31.12.2023 rund 72,8 Mio. €. Die Zuführung in dieser Höhe erfolgte gemäß Ratsbeschluss vom 07.09.2023 anteilig aus dem Jahresüberschuss 2020. Aus der Ergebnisrechnung ergibt sich im Berichtsjahr ein Fehlbetrag in Höhe von 10.619.182,92 €. Dieser Jahresfehlbetrag stellt den Saldo sämtlicher Erträge und Aufwendungen des Haushaltsjahres dar. Prüfung des Kontos 200100 – Allgemeine Rücklage Die Buchungen auf dem Konto 200100 basieren überwiegend auf der Vorschrift des § 44 Abs. 3 KomHVO. Demnach sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO sowie aus Wertänderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnen. § 90 Abs. 3 S. 1 GO legt in diesem Zusammenhang fest, dass die Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage nur bei Vermögensgegenständen in Frage kommt, die die Kommune zur Erfüllung ihrer Aufgaben in absehbarer Zeit nicht braucht und daher veräußert. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 23 von 38 Auf dem Konto 200100 werden unter anderem sieben Buchungen mit einem absoluten Gesamtvolumen von rund 35,4 Mio. € abgebildet. Diese setzen sich als Summenwerte aus insgesamt 2.654 Einzelbuchungen zusammen. Diese Summenwerte beinhalten folgende Arten von Geschäftsvorfällen: • Abgang von Anlagevermögen durch Verschrottung, • Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden, • Veräußerung beweglicher Vermögensgegenstände und • außerplanmäßige Auflösung korrespondierender Sonde rposten. Der Umfang der Stichprobe über die Summenbuchungen betrug insgesamt rund 28,6 Mio. € und deckte mit 98 Sachverhalten 81 % des Buchungsvolumens ab. Darüber hinaus wurden weitere 12 Sachverhalte zu Wertveränderungen von Finanzanlagen betrachtet. Gegenstand der Prüfung war, ob die Buchungen gegen die Allgemeine Rücklage dem Grunde und der Höhe nach korrekt erfolgt sind. Abgang und Veräußerung von Vermögensgegenständen Die Auswertung der Buchungen, die auf den Abgang beziehungsweise die Veräußerung von Vermögensgegenständen zurückzuführen sind, hat zu folgenden Ergebnissen geführt: Zu vier Sachverhalten wurden keine buchungsbegründenden Unterlagen vorgelegt. Bei 41 Sachverhalten waren die buchungsbegründenden Unterlagen unvollständig. So fehlten in mehreren Fällen Kaufverträge oder diese lagen im Entwurfsstatus ohne Unterschriften vor. In anderen Fällen enthielten die Unterlagen keine Anlagennummer, sodass kein eindeutiger Zusammenhang zwischen den übermittelten Unterlagen und der Buchung herstellbar war. 22 Sachverhalte waren inhaltlich falsch gebucht. Dies betraf unter anderem falsche Kontenzuordnungen, Verstöße gegen das Saldierungsverbot des § 11 Abs. 2 und gegen § 44 Abs. 3 KomHVO. In 14 dieser Fälle erfolgte die Umbuchung von einer Anlage im Bau ins Anlagevermögen nicht periodengerecht. Davon hätten zwei Anlagen im Bau bereits 2010 umgebucht werden müssen. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 24 von 38 Die Sachverhalte mit den oben aufgeführten Mängeln weisen ein Buchungsvolumen von insgesamt 10.355.751,62 € auf. Zu 43 Sachverhalten wurden neben den buchungsbegründenden Unterlagen keine Buchungsbelege vorgelegt. Aufgrund der eingereichten Unterlagen konnte der Sachverhalt jedoch nachvollzogen werden. Bei 21 Sachverhalten entsprach der Buchungsbeleg nicht den formalen Anforderungen. So fehlte entweder der Betrag, die Belegnummer oder der Buchungsbeleg enthielt nur eine oder gar keine Unterschrift. Bei 18 von 40 betrachteten Veräußerungsvorgängen konnte keine Umbuchung vom Anlage- in das Umlaufvermögen nachgewiesen werden. Sobald eine Verkaufsabsicht in Form eines Gremienbeschlusses vorliegt, ist eine solche Umbuchung erforderlich. Das Anlagevermögen umfasst per Definition (§ 34 Abs. 1 S. 1 KomHVO) nur solche Vermögensgegenstände, die dazu bestimmt sind, der Aufgabenerfüllung der Kommune dauernd zu dienen. Mit Vorliegen einer Verkaufsabsicht ist diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt. Da es sich bei den vorgenannten Ergebnissen um Feststellungen formeller Art handelt, die Buchungen gegen die Allgemeine Rücklage inhaltlich jedoch als zutreffend bewertet wurden, sind die entsprechenden Buchungsbeträge – anders als die angeführten 10.355.751,62 € – nicht Bestandteil der beigefügten Ergebnisliste. Wertkorrektur von Finanzanlagen In Bezug auf die Werthaltigkeitsprüfung der Finanzanlagen und die anschließende Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage ergeben sich folgende Feststellungen: Bei der Werthaltigkeitsprüfung wurden in mehreren Fällen falsche Beteiligungsquoten herangezogen. Bei der ACHTBRÜCKEN GmbH wurden nur die direkten Anteile der Kernverwaltung in Höhe von 51,00 % berücksichtigt. Gemäß Beteiligungsbericht 2023 hält die Stadt Köln weitere mittelbare Anteile über die KÖLNMUSIK Betriebs- und Servicegesellschaft mbH, woraus sich ein Gesamtanteil in Höhe von 95,06 % ergibt. Bei Heranziehung der korrekten Beteiligungsquote würde dies zu keiner Wertberichtigung führen. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 25 von 38 Beim Rechtsrheinischen Technologie- und Gründerzentrum Köln GmbH (RTZ GmbH) wurde eine Beteiligungsquote von 100,00 % angesetzt. Laut Beteiligungsbericht 2023 hält die Stadt Köln zum 31.12.2023 jedoch 99,93 % an der RTZ GmbH. Bei der bundesweiten Genossenschaft für IT-Dienstleister govdigital eG wurde die Beteiligungsquote von 4,00 % auf Basis des Jahresabschlusses 2022 ermittelt. Die Ermittlung erfolgte somit nicht auf Basis des Beteiligungsverhältnisses zum 31.12.2023 mit 28 Mitgliedern und einer entsprechenden Beteiligungsquote von 3,75 %. In beiden Fällen erfolgte die Zuschreibung nicht in korrekter Höhe. Zu der Kölner Sportstätten GmbH wurden keine Unterlagen zu Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung eingereicht. Die in der Werthaltigkeitsprüfung angegebenen Werte konnten daher nicht verifiziert werden. Die Feststellungen betreffen ein Buchungsvolumen von insgesamt 886.299,94 €, die Bestandteil der Ergebnisliste sind. Einzelfeststellungen – siehe Anlage 4 Aus der Prüfung der Abgänge und Veräußerungen von Vermögensgegenständen sowie der Wertkorrekturen von Finanzanlagen ergibt sich in Summe ein Korrekturbedarf in Höhe von 11.242.051,56 €. 5.6 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätss icherung Unter der Bilanzposition Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung sind Verbindlichkeiten der Kommune aus der Kreditaufnahme zur Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsfähigkeit angesetzt. Laut Angaben im Verbindlichkeitenspiegel bestanden zum 31.12.2023 vom privaten Kreditmarkt aufgenommene Kredite in Höhe von insgesamt 557.914.725,94 €. Darin enthalten sind zwei Liquiditätskredite mit einer mehrjährigen Laufzeit, einer in Höhe von 50 Mio. € aus dem Jahr 2020 und ein weiterer in Höhe von rund 117 Mio. € aus dem Jahr 2017. Der Bestand enthielt darüber hinaus Kredite vom öffentlichen Bereich in Höhe von insgesamt 250.000.000,00 € und von verbundenen Unternehmen in Höhe von insgesamt 102.600.994,15 € zur Deckung der kurzfristigen Liquidität, die vor dem Jahreswechsel nicht mehr abgelöst wurden. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 26 von 38 In diesem Bestand sind Liquiditätskredite in Höhe von 52.135.725,94 € im Zusammenhang mit dem Programm „Gute Schule 2020“ enthalten. Mit Einführung des 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetzes zum 31.12.2023 wurde in § 89 Abs. 2 S. 2 GO festgelegt, dass im Rahmen des Jahresabschlusses durch Bereinigung sicherzustellen ist, dass Kredite zur Liquiditätssicherung nicht zur Finanzierung von Investitionen oder Investitionsfördermaßnahmen verwendet werden. Verbindliche Regelungen des Landes NRW, wie die Bereinigung zu erfolgen hat, liegen derzeit nicht vor. Eine Klarstellung in der KomHVO steht ebenfalls noch aus. Demnach liegen keine verbindlichen Regelungen zum detaillierten Vorgehen bei der Abgrenzung von Liquiditäts- und Investitionskrediten vor. Die Kämmerei hat eine Verfügung vorgelegt, aus der hervorgeht, dass die geforderte Überprüfung erfolgt ist. Sie bestätigt darin, dass im Jahr 2023 keine Vorfinanzierung von Investitionen durch Liquiditätskredite erfolgte und damit eine Bereinigung nach § 89 GO nicht erforderlich war. Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt: Prozess Die eingereichten Rechnungsvorblätter weisen vielfach weder eine Belegnummer noch die Unterschrift des Anordnungsbefugten aus. In einem Bestätigungsschreiben werden investiv und konsumtiv aufgenommene Kredite in einer Kreditsumme ausgewiesen. Verschiedene Kreditarten sind getrennt voneinander aufzunehmen, um eine Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten. In der Regel unterscheiden sich die Zinskonditionen von lang- und kurzfristigen Krediten. Die täglichen Verhandlungen mit den Banken/Maklern zu Geschäftsabschlüssen wurden telefonisch durchgeführt und auf Band aufgenommen. Diese Bandaufzeichnungen werden lediglich für einen Monat gespeichert. Laut Aussage der Kämmerei übersenden zudem nicht alle Makler/Finanzinstitute Bestätigungen zu den Geschäftsabschlüssen. Die Beteiligungen übersenden ausnahmslos keine Bestätigungen zum Abschluss. Die Aufbewahrung der Bandaufzeichnungen von einem Monat entspricht nicht den Bestimmungen des § 59 KomHVO. Demnach muss gewährleistet werden, dass die auf Bild- oder Datenträger gesicherten Bücher Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 27 von 38 oder Belege während der Dauer der maßgeblichen Aufbewahrungsfrist, also mindestens sechs Jahre, verfügbar und maschinell auswertbar sind. Ein Verstoß gegen diese Vorschriften stellt einen Verstoß gegen die GoB dar. Im Januar 2024 wurde eine neue Richtlinie zu den Liquiditätskrediten durch die Stadtkämmerin unterzeichnet und ist mittlerweile in Kraft getreten. Diese sieht keine Bandaufzeichnungen der Verhandlungen mehr vor. Die Dokumentation erfolgt stattdessen anhand von Angebotsformularen und Auftragsbestätigungen. Cash-Pooling Im Rahmen der Optimierung des Liquiditäts- und Zinsmanagements der Stadt Köln verfolgt die Verwaltung das Ziel zur Integration eines Cash-Poolings. Am 23.03.2023 wurde dazu die Einführung des Cash-Poolings durch den Rat beschlossen. Die Beschlussvorlage legt fest, dass die in § 5 Haushaltssatzung festgelegte Höhe der Liquiditätskredite durch das Cash-Pooling nicht überschritten werden darf. In den vorliegenden Angebotsformularen bestätigt die Kämmerei zwar, dass die Höchstgrenze der Liquiditätskredite eingehalten wurde, die Kreditaufnahmen im Rahmen des Cash-Poolings werden bei der Prüfung zur Einhaltung der Höchstgrenze im Angebotsformular jedoch nicht berücksichtigt. Die Stadt Köln ist durch Ratsbeschluss dazu ermächtigt worden, Teilnehmer nach Einzelprüfung sukzessive in den Cash-Pool aufzunehmen. Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 gab es laut Angaben der Kämmerei zwei Teilnehmer. Die Köln Messe GmbH zählt demnach nicht zum Teilnehmerkreis. Die zum 31.12.2023 bestehende Kreditaufnahme in Höhe von 26 Mio. € bei der Köln Messe GmbH wurde dieser Angabe entsprechend bilanziell nicht dem Cash-Pooling zugeordnet. Dennoch wurde ein Vertrag zwischen der Stadt Köln und der Köln Messe GmbH abgeschlossen, aus dem hervorgeht, dass Vertragsgegenstand das Cash-Pooling ist. Dies stellt einen Widerspruch sowohl zur Aussage der Kämmerei als auch zur bilanziellen Abbildung des Kredites dar. Zum Cash-Pooling existiert eine Dienstanweisung. Bestandteil dieser ist ein Handbuch zum Cash-Pooling. Die Dienstanweisung und das Handbuch sind erst 2024 in Kraft getreten, das Handbuch wurde den Prüfenden lediglich in einer Arbeitsversion ohne Unterschrift zur Verfügung gestellt. Demnach lag für die Abwicklung des Cash-Poolings 2023 keine gültige Regelung vor. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 28 von 38 Einzelfeststellungen – siehe Anlage 5 Das Gesamtvolumen der beanstandeten Geschäftsvorfälle im Rahmen der Stichprobe beträgt 26.000.000,00 €. 5.7 Sonstige ordentliche Erträge Die Prüfung der Sonstigen ordentlichen Erträge (Kontengruppe 45) wurde zunächst auf folgende Konten eingegrenzt: • 451100 – Konzessionsabgaben • 458150 – Erträge aus Nachaktivierung • 458200 – Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzu ng von Rückstellungen • 459900 – Weitere andere sonstige ordentliche Erträ ge Auf Grundlage der genannten Konten wurden stichprobenartig für einzelne Sachverhalte die buchungsbegründenden Unterlagen angefordert. Systemische Fehler Im Rahmen der Prüfung wurden Sachverhalte bekannt, in welchen Aufwendungen mit Erträgen verrechnet wurden. Dieses Vorgehen steht § 39 Abs. 1 KomHVO entgegen, nach welchem Aufwand und Ertrag getrennt voneinander auszuweisen sind (lfd. Nr. 1 und 2 der Ergebnisliste). Dieses buchhalterische Vorgehen stellt keinen Einzelfall dar. Des Weiteren wurde ein Sachverhalt beanstandet, welcher bereits in den Jahresabschlüssen 2020 bis 2022 festgestellt wurde. Bei dem genannten Sachverhalt handelt es sich um Teilaspekte einer hoheitlichen Aufgabe (Regelung des ruhenden Verkehrs; hier: Abschleppleistungen), welche auf Privatunternehmen übertragen wurden. Der Geschäftsvorfall ist jedoch in der Ergebnisrechnung der Stadt Köln abgebildet. Da die Aufgabe an die Privatunternehmen übertragen wurde, tragen diese die Chancen und Risiken (Generierung von Erträgen und Aufwendungen), welche mit der Aufgabe einhergehen. Die angefallenen Erträge und Aufwendungen werden richtigerweise nicht an die Stadt Köln überwiesen beziehungsweise in Rechnung gestellt, sodass diese nicht in der Ergebnisrechnung auszuweisen sind. Es erfolgt lediglich eine Meldung der Privatunternehmen, aus der ersichtlich wird, in welcher Höhe Erträge beziehungsweise Aufwendungen entstanden sind. Unzulässigerweise wurden jedoch auch im Haushaltsjahr 2023 auf Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 29 von 38 Grundlage dieser Meldung erneut monatlich Erträge und Aufwendungen in der städtischen Ergebnisrechnung ausgewiesen (lfd. Nr. 3 und 4 der Ergebnisliste). Einzelfeststellungen Des Weiteren ist im Rahmen der Einzelfallprüfungshandlungen ein Sachverhalt aufgefallen, welcher ursprünglich falsch eingebucht wurde. Die Korrektur des Sachverhalts hätte über eine Storno- und Neubuchung erfolgen müssen. Stattdessen wurde unzulässigerweise Aufwand an Ertrag gebucht (lfd. Nr. 5 der Ergebnisliste). Das Volumen des beanstandeten Sachverhalts beträgt 45.000,00 €. Einzelfeststellungen – siehe Anlage 6 Das Gesamtvolumen dieser Einzelfeststellungen beträgt 2.069.316,12 €. 5.8 Sonstige ordentliche Aufwendungen Die Prüfung der Sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Kontengruppe 54) wurde im Rahmen einer Stichprobenprüfung durchgeführt. Dazu wurden aus der Kontengruppe 54 sieben Konten ausgewählt, die stichprobenartig einer näheren Betrachtung unterzogen wurden. Die Prüfung hat zu folgenden Feststellungen geführt: Systemische Fehler Konto 549200 – Aufwendungen für Schadensfälle Bereits in den Prüfungen der Jahresabschlüsse 2015, 2021 und 2022 wurde das folgende Buchungsverfahren im Bereich der Prozesskostenrückstelllungen für Schadensfälle und auch für arbeitsrechtliche Fälle bei 30 Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen beanstandet. Demnach werden sowohl für Einzelleistungen als auch für Dauerleistungen (so zum Beispiel Rentenzahlungen) alle Auszahlungen unterjährig zunächst gegen Aufwand und nicht direkt gegen die Rückstellung gebucht. Im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten werden diese Buchungen dann aufwandsmindernd korrigiert. Dieses Verfahren entspricht nach wie vor einer ordnungsmäßigen Buchführung nach § 28 KomHVO und ist umgehend zu korrigieren. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 30 von 38 Konto 542900 – Sonstige Geschäftsaufwendungen Für den Geschäftsbereich des Gesundheitsamtes wurden Korrekturbuchungen festgestellt, die ein falsches Buchungsverfahren darstellen. Es handelt sich um Korrekturbuchungen aufgrund von falschen Kostenstellen. Die Buchungssätze lauten Aufwand an Aufwand. Hierbei handelt es sich um interne Buchungen, die in der externen Rechnungslegung nicht dargestellt werden dürfen. Dies stellt einen Verstoß gegen § 39 Abs. 1 KomHVO und die GoB dar. Konto 549910 - Rückabwicklung von konsumtiven Zuwendungen aus Vorjahren Für den Geschäftsbereich von 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie wurde bei einem Geschäftsvorfall ein Fehler im Buchungsverfahren festgestellt, welcher in der vorliegenden Form auch in den Buchungsinformationen der Kämmerei enthalten ist. Im vorliegenden Fall geht es um die Rückzahlung von nicht verwendeten konsumtiven Zuwendungen an die Bezirksregierung. Hierbei wird Aufwand an Kreditor und Erhaltene Anzahlungen an Aufwand gebucht. Diese Buchungen sind falsch. Korrekt wäre Erhaltene Anzahlungen an Kreditor zu buchen. Zusätzliche Aufwandsbuchungen widersprechen bei diesem Sachverhalt den GoB. In den Buchungsinformationen der Kämmerei wird der Geschäftsvorfall entsprechend korrekt dargestellt. Konto 549900 – Andere sonstige ordentliche Aufwendungen Im Zuge der Prüfung der anderen sonstigen ordentlichen Aufwendungen wurde bei 66 Amt für Straßen und Radwegebau zum Ende einer abgeschlossenen Gegenleistungsverpflichtung von Niederflurfahrzeugen festgestellt, dass im SAP- System automatisiert eine Aufwandsbuchung ausgelöst wird, obwohl es sich wirtschaftlich nicht um einen tatsächlichen Aufwand handelt. Diese Buchung wird durch ein fehlerhaftes beziehungsweise nicht optimal konfiguriertes Customizing im SAP-System verursacht. Konkret führt dieser Vorgang zu einer ergebniswirksamen Buchung auf einem Aufwandskonto, obwohl der Buchwert bereits vollständig abgebildet wurde. Der daraus resultierende Aufwand ist daher nicht real, sondern systemtechnisch bedingt. In der Folge ist eine weitere Korrekturbuchung notwendig um den fälschlich ausgewiesenen Aufwand zu neutralisieren. Dieser doppelte Buchungsvorgang verursacht unnötigen Arbeitsaufwand, erhöht die Komplexität in der Buchführung und birgt das Risiko von Fehlern in der Berichterstattung. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 31 von 38 Diese Systemlogik spiegelt sich auch in der Buchungsinformation der Kämmerei wider, in der der Ablauf bei abgeschlossener Zeitdauer der Gegenleistungsverpflichtung beschrieben wird. Dort wird deutlich, dass eine Aufwandsbuchung unabhängig davon erfolgt, ob die Gegenleistungsverpflichtung vollständig aufwandswirksam aufgelöst wurde oder nicht. Der Aufwand basiert daher auf einem pauschalen systemseitigen Buchungsverfahren. Es wird empfohlen, dass bestehende SAP-Customizing zu überprüfen und anzupassen. Dadurch kann auf nachgelagerte Korrekturbuchungen verzichtet, der Prozess vereinfacht und die Transparenz der buchhalterischen Abbildung erhöht werden. Konto 542610 – Gästebewirtungen und Repräsentationen Das Dezernat III und 403 Rheinische Musikschule (Rheinische Musikschule) haben städtische Mittel für interne Veranstaltungen eingesetzt, ohne dass ein dienstlicher Bezug nachvollziehbar war. Das Dezernat III hat zur Vertrauensbildung eine Teamentwicklungsmaßnahme im Phantasialand veranstaltet. Die Eintrittskarten für das Phantasialand wurden zweimal gekauft, da der erste Termin zur Wahrnehmung der Teamentwicklungsmaßnahme nicht realisiert werden konnte und es zu einer Terminverschiebung des Besuchs kam. Beide Ticketkäufe und ein anschließendes Essen im Phantasialand wurden vollständig über Haushaltsmittel abgerechnet. Die Rheinische Musikschule hat im Rahmen der Verabschiedung eines Mitarbeitenden alkoholische Getränke über Haushaltsmittel finanziert. Vor dem Hintergrund haushaltsrechtlicher Vorgaben ist ein transparenter und nachvollziehbarer Umgang mit öffentlichen Mitteln erforderlich. Einzelfeststellungen – siehe Anlage 7 Hier sind die Ergebnisse aus der Prüfung tabellarisch dargestellt. Das Volumen der beanstandeten Geschäftsvorfälle beträgt 155.999,84 €. 5.9 Anhang Der Anhang ist nach § 38 Abs. 1 Nr. 5 KomHVO Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses. In § 45 KomHVO werden die Mindestangaben und Erläuterungspflichten im Anhang festgelegt. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 32 von 38 Im Anhang sind die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden zu den einzelnen Positionen der Bilanz und der Ergebnisrechnung sowie die in der Finanzrechnung nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit anzugeben. Diese sind so zu erläutern, dass ein sachverständiger Dritter die Zusammensetzung der Bilanzpositionen und die Bewertung des Vermögens und der Schulden nachvollziehen kann. Der Anhang ergänzt zudem die Bilanz, die Ergebnis- und Finanzrechnung und gibt Auskünfte, die über diese Zahlenwerke hinausgehen. Er ermöglicht eine qualifiziertere Einschätzung der Vermögen-, Finanz- und Ertragslage der Kommune und gibt wichtige Auskünfte für die Bilanzanalyse. Die Prüfung hat zu den nachfolgenden Feststellungen geführt: Erläuterungen zu Bilanz und Ergebnisrechnung Gemäß § 45 Abs. 1 S. 1 KomHVO sind zu den Posten der Bilanz die verwendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Anhang anzugeben. In § 34 Abs. 2 bis 4 und in § 36 Abs. 1 bis 7 KomHVO werden verschiedene Ansatz- und Bewertungswahlrechte eröffnet. Sobald ein Wahlrecht eröffnet wird, ist dessen Ausübung im Anhang darzustellen. Dies beinhaltet eine Angabe, ob und inwieweit von der sich eröffnenden Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde. Im Anhang wurden entsprechende Angaben bei der Wahl der Abschreibungsmethoden und der Festlegung von Nutzungsdauern gemacht. Bei fünf weiteren eingeräumten Wahlrechten finden sich hingegen keine Angaben im Anhang. Gemäß § 45 Abs. 1 S. 2 KomHVO sind die Positionen der Ergebnisrechnung zu erläutern. Für die Positionen der Ergebnisrechnung Sonstige Transfererträge, Privatrechtliche Leistungsentgelte, Aktivierte Eigenleistungen und Bestandsveränderungen sind im Anhang keine Erläuterungen enthalten, sondern lediglich Definitionen beziehungsweise Hinweise auf die Geringfügigkeit der Abweichungen zum Vorjahr. Gemäß § 45 Abs. 1 S. 3 KomHVO ist die Anwendung von Vereinfachungsregelungen und Schätzungen im Anhang zu beschreiben. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 33 von 38 Zum einen wendet die Stadt Köln bei der Bewertung des Vorratsvermögens die Vereinfachungsregelungen des § 35 KomHVO an. Zum anderen wird von der Möglichkeit einer vorgelagerten körperlichen Inventur gemäß § 30 Abs. 3 KomHVO Gebrauch gemacht. Entsprechende Erläuterungen im Anhang fehlen. Gesonderte Erläuterungen In § 45 Abs. 2 KomHVO ist festgelegt, welche Sachverhalte im Anhang gesondert anzugeben und zu erläutern sind. Davon umfasst sind gemäß § 45 Abs. 2 S. 1 Nr. 7 KomHVO die noch nicht erhobenen Beiträge für fertig gestellte Erschließungsmaßnahmen. Deren Gesamtbetrag wird im Anhang mit rund 6,9 Mio. € angegeben und wurde „soweit möglich sachgerecht geschätzt“. Diese Angabe ist unzureichend und bedarf einer Erläuterung, auf welcher Grundlage die Schätzung vorgenommen wurde. Von den Erläuterungspflichten umfasst sind gemäß § 45 Abs. 2 S. 1 Nr. 9 KomHVO zudem die Verpflichtungen aus Leasingverträgen. Die Leasingverträge werden im Anhang zwar angegeben, aber nicht erläutert. Gemäß § 45 Abs. 2 S. 2 KomHVO ist im Anhang anzugeben, ob und für welchen Zeitraum ein gültiger Gleichstellungsplan vorliegt. Eine entsprechende Angabe fehlt. Gemäß § 45 Abs. 2 S. 3 KomHVO sind die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können, zu erläutern. Im Anhang findet sich eine tabellarische Darstellung, weitergehende Erläuterungen fehlen. Gemäß § 45 Abs. 2 S. 3 in Verbindung mit § 36 Abs. 6, 7 und 9 KomHVO sind sämtliche Fälle von außerplanmäßigen Ab- und Zuschreibungen sowie der Grund für entsprechende Wertverluste beziehungsweise Wertsteigerungen zu erläutern. Laut Aussagen der Kämmerei werden Ab- und Zuschreibungen erst ab 1 Mio. € erläutert. Diese Wertgrenze findet auf alle Bilanzpositionen Anwendung, mit Ausnahme der Bilanzposition 1.3 Finanzanlagen. Im Rahmen der Erläuterungen zur Ergebnisrechnung werden die außerplanmäßigen Abschreibungen und Zuschreibungen den einzelnen Bilanzpositionen zugeordnet und in Summe erläutert. Bei den Abschreibungen resultieren die einzelnen Sachverhalte aus dem Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 34 von 38 inhaltsgleichen Grund der Nutzungsänderung. Auf Sachanlagevermögen erfolgten im Jahr 2023 keine Zuschreibungen. Eine detailliertere Darstellung der Sachverhalte in diesem Fall entbehrlich und entspricht dem Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses. Gemäß § 45 Abs. 2 S. 3 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 KomHVO sind Berichtigungen oder Wertnachholungen eines in der Eröffnungsbilanz festgesetzten Wertansatzes eines Vermögensgegenstandes, eines Sonderpostens oder der Schulden zu erläutern. Zum Bilanzstichtag 31.12.2023 wurden Nachaktivierungen in Höhe von insgesamt 2.244.035,28 € mit Aktivierungsdatum vor oder zur Eröffnungsbilanz vorgenommen. Hierzu finden sich keine Angaben im Anhang. 5.10 Lagebericht § 49 KomHVO legt den Mindestumfang des Lageberichtes fest. Bei der Aufstellung müssen die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung beachtet werden. Die Angaben im Lagebericht müssen vollständig, wesentlich, wahr, klar und übersichtlich sein. Auch der Grundsatz der Stetigkeit ist bei der Aufstellung des Lageberichtes zu berücksichtigen. Gemäß § 49 S. 4 bis 6 KomHVO hat der Lagebericht eine ausgewogene und umfassende Analyse der Haushaltswirtschaft und der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Kommune zu enthalten. In die Analyse sollen produktorientierte Ziele und Kennzahlen einbezogen und unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Auch auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Kommune ist im Lagebericht einzugehen. Kennzahlen Zur Analyse der wirtschaftlichen Situation der Stadt Köln ist das durch einen Runderlass des Innenministeriums NRW vom 01.10.2008 vorgegebene NKF- Kennzahlenset NRW heranzuziehen. Insgesamt umfasst dieses 18 Kennzahlen, die die Analysebereiche haushaltswirtschaftliche Gesamtsituation, Vermögens-, Finanz- und Ertragslage umfassen. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 35 von 38 Wie oben angeführt, sollen die Kennzahlen unter Bezugnahme auf die im Jahresabschluss enthaltenen Ergebnisse erläutert werden. Eine Erläuterung findet sich jedoch lediglich bei sechs der 18 ermittelten Kennzahlen. Die Formeln zur Ermittlung der Eigenkapitalquote 1 sowie der Fehlbetrags- und der Investitionsquote sind falsch dargestellt, die Berechnung selbst erfolgte aber korrekt. Es wird empfohlen, die Darstellung zu überarbeiten. Von den ermittelten Kennzahlen entsprechen drei nicht den Berechnungsvorgaben des NKF-Kennzahlensets: Bei den Kennzahlen Abschreibungsintensität und Drittfinanzierungsquote wurden Abschreibungen auf Finanzanlagen – abweichend vom NKF-Kennzahlenset – nicht mit einbezogen. Laut Anlagenspiegel weisen die Abschreibungen auf Finanzanlagen im Jahr 2023 einen Wert von 1.502.675,44 € auf. Bei einer Berücksichtigung des Wertes erhöht sich die Abschreibungsintensität von 2,94 % auf 2,97 %, während sich die Drittfinanzierungsquote von 48,78 % auf 48,71 % verringert. Die Begründung der Kämmerei, wonach im Kennzahlenerlass von 2008 nicht die Neuregelung der KomHVO aus dem Jahr 2013 berücksichtigt wird, ist nicht nachvollziehbar. Das NKF-Kennzahlenset wurde im September 2023 erneut herausgegeben und dabei unverändert übernommen. Auch vor dem Hintergrund geänderter Rechtsvorschriften gelten die bisherigen Berechnungsformeln weiterhin und stellen die aktuelle Grundlage dar, an der sich alle Kommunen in NRW orientieren sollen. Bei der Kennzahl Investitionsquote wurden – abweichend vom NKF-Kennzahlenset – Abschreibungen aus Nachaktivierungen in Höhe von 497.018,13 € und Abschreibungen aus Abgängen in Höhe von 440.738,13 € mit einbezogen. Ohne Berücksichtigung beider Positionen erhöht sich die Investitionsquote von 248,66 % auf 248,90 %. Eine von den Vorgaben abweichende Kennzahlenermittlung schränkt sowohl die Möglichkeit von Zeitreihenvergleichen als auch die interkommunale Vergleichbarkeit ein. Sie stellt zudem einen Widerspruch zu der Angabe im Lagebericht dar, wonach die dargestellten Kennzahlen den Vorgaben des Kennzahlensets NRW entsprechen und sowohl Zeitreihenvergleiche als auch interkommunale Vergleiche ermöglichen. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 36 von 38 Laut Runderlass aus dem Jahr 2008 ist bei der Auswertung der Kennzahlen darauf zu achten, dass das Kennzahlenset nur bei vollständiger Anwendung Schlüsse über die haushaltswirtschaftliche Situation einer Kommune zulässt. Die von den Vorgaben abweichende Ermittlung der Kennzahlen hat darüber hinaus zur Folge, dass die Darstellung der Vermögenslage, auf die sich alle drei Kennzahlen beziehen, nicht in Gänze den tatsächlichen Verhältnissen zum 31.12.2023 entspricht. Fehlerhafte Angaben Bei der Darstellung der Bilanzstruktur wurde der Anteil des Eigenkapitals zu hoch angegeben. Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme beträgt nicht 35,88 %, sondern lediglich 33,58 %. Der Wert der Verbindlichkeiten einschließlich erhaltener Anzahlungen über fünf Jahre wird mit rund 1.292 Mio. € angegeben. Richtig ist laut Antwort der Kämmerei der im Verbindlichkeitenspiegel ausgewiesene Wert in Höhe von rund 1.519,0 Mio. €, was eine Abweichung in der Darstellung von rund 227,0 Mio. € bedeutet. Bei den Gewerbesteuererträgen wird im Plan-Ist-Vergleich ein Plus von 209,3 Mio. € angegeben. Laut Jahresabschluss ergibt sich bei einem Plan-Ist-Vergleich jedoch ein Plus von 213,4 Mio. € für das Jahr 2023. Sozialtransferaufwendungen werden im Lagebericht mit rund 1.344,0 Mio. € angegeben. Diese setzen sich aus den Produktbereichen 05 - Soziale Hilfen und 06 - Kinder-, Jugend- und Familienhilfe zusammen. Gemäß der als Sozialtransferaufwendungen definierten Kontenart 533 ergibt sich demgegenüber ein aufaddierter Wert über die entsprechenden Konten von rund 915,0 Mio. € zum 31.12.2023 und somit eine Differenz von rund 429,0 Mio. €. Die Differenz erklärt sich vor allem aus der Einbeziehung des Kontos 531800 – Zuwendungen und Zuschüsse lfd. Zwecke an übrige Bereiche. Darunter fallen beispielsweise rechtlich selbständige Stiftungen des öffentlichen Rechts, Kirchen und Organisationen der freien Wohlfahrtspflege. Die auf Produktbereichen basierende Angabe, und damit vom Kontenplan abweichende Definition der Kämmerei, ist unzureichend. Aufgrund der beträchtlichen Differenz zwischen den alternativen Ermittlungsarten ist eine Erläuterung beziehungsweise Einordnung erforderlich. Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 37 von 38 Risikomanagement Gemäß § 49 S. 6 KomHVO ist auf die Chancen und Risiken für die künftige Entwicklung der Kommune einzugehen. Zur besseren Einschätzung der Chancen- und Risikolage wird ein Überblick zu Chancen und Risiken benötigt. Grundlage dafür ist ein Risikomanagementsystem mit einer Kombination aus strategischer und operativer Dimension. Ein solches Risikomanagementsystem existierte zum Bilanzstichtag 31.12.2023 bei der Stadt Köln lediglich in Ansätzen. Aus dem Fehlen eines vollumfänglichen Risikomanagementsystems folgt, dass ein planmäßiger Prozess der regelmäßigen Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung aller essentiellen Chancen und Risiken derzeit nicht möglich ist. 6. Bestätigungsvermerk Der Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2023 wurde, einschließlich des Lageberichts, nach § 102 GO geprüft. Die Prüfung wurde so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, in Bezug auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss, unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht zu vermittelnden Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Köln, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden konnten. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen sind die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Stadt Köln sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt worden. Im Rahmen der Prüfung wurden die Nachweise für die Angaben in Buchführung, Inventar, Übersicht über die örtlich festgelegten Nutzungsdauern der Vermögensgegenstände, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasste die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung hat zu Einwendungen geführt, aufgrund derer das Testat einzuschränken ist: a) Im Bereich des Rechnungswesens gibt es weiterhin erheblichen Verbesserungsbedarf. Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung werden, Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Rechnungsprüfungsamt Seite 38 von 38 auch aufgrund der dezentralen Buchführung, stadtweit nur unvollständig umgesetzt. Die Prüfung zeigte, dass die Zuordnung von Geschäftsvorfällen zu den entsprechenden Ergebniskonten optimierungsbedürftig ist. b) In mehreren Teilbereichen der Prüfung war es der Verwaltung, trotz intensiver Bemühungen der Kämmerei, nicht möglich dem Rechnungsprüfungsamt im Prüfungszeitraum notwendige Nachweise und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Die Buchführung der Stadt Köln ist in Teilen und das System der Belegablage in Gänze nicht geeignet, dass sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage der Stadt Köln vermitteln kann. c) Im Bereich der Bilanzposition „Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit (Bilanzierungshilfe)“ war es der Verwaltung nicht möglich, die Werthaltigkeit für den überwiegenden Teil dieser Bilanzposition nachzuweisen. d) Die im Bestätigungsvermerk des Berichts über die Prüfung der Eröffnungsbilanz aufgeführten Mängel, zum Ausweis und der Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie zur Bewertung der Straßen, sind zum Jahresabschluss 2023 nicht ausgeräumt. e) Inventuren wurden nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang und Zeitrahmen durchgeführt, so dass eine Überprüfung der Vollständigkeit und Werthaltigkeit des Vermögens immer noch aussteht. Nach den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen entspricht der Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht, mit den vorstehenden Einschränkungen, dennoch im Wesentlichen den tatsächlichen Verhältnissen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stadt Köln. Köln, den Ralf Jülich Amtsleitung Rechnungsprüfungsamt 25.07.2025 Anlage 0 - Übersicht Einzelfeststellungen aus den Jahresabschlussprüfungen 2021 bis 2023 Prüffeld Jahresabschluss 2021 Jahresabschluss 2022 Jah resabschluss 2023 Summe Bilanzierungshilfe 20.207.805,34 € 71.431.128,40 € 83.567.781,67 € 175.206.715,41 € Finanzanlagen 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € öffentlich-rechtliche Forderungen 10.651.091,45 € 6.0 34.736,85 € 1.661.369,94 € 18.347.198,24 € Liquide Mittel 788.090,44 € 814.775,36 € 5.700.832,02 € 7.303.697,82 € Eigenkapital 4.567.892,97 € 4.810.007,74 € 11.242.051,56 € 20.619.952,27 € Liquiditätskredite 0,00 € 0,00 € 26.000.000,00 € 26.000.000,00 € Sonstige ordentliche Erträge 4.726.407,22 € 2.178.793 ,01 € 2.069.316,12 € 8.974.516,35 € Sonstige ordentliche Aufwendungen 0,00 € 0,00 € 155.999,84 € 155.999,84 € Anhang 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Lagebericht 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe 40.941.287,42 € 85.269.441,36 € 130.397.351,15 € 256.6 08.079,93 € Gesamtvolumen Seite 1 von 1 Anlage 1 - Bilanzierungshilfe lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4 49.445.768,58 € -27.665.945,87 € 2 24679789 362.328,00 € 40 - Amt für Schulentwicklung Mehraufwendungen COVID Laut Aussage von 40 sind keine Unterlagen vorhanden. 3 24916953 -788.534,14 € 40 - Amt für Schulentwicklung Mehraufwendungen COVID Laut Aussage von 40 sind keine Unterlagen vorhanden. 4 24916950 -1.000.000,00 € 40 - Amt für Schulentwicklung Mehraufwendungen COVID Laut Aussage von 40 sind keine Unterlagen vorhanden. 5 24916068 -64.553,12 € 40 - Amt für Schulentwicklung Mehraufwendungen UKRAINE Laut Aussage von 40 sind keine Unterlagen vorhanden. 6 24916066 -174.136,04 € 40 - Amt für Schulentwicklung Mehraufwendungen UKRAINE Laut Aussage von 40 sind keine Unterlagen vorhanden. 7 24916052 -1.000.000,00 € 40 - Amt für Schulentwicklung Mehraufwendungen UKRAINE Laut Aussage von 40 sind keine Unterlagen vorhanden. 8 24008683 1.837.122,00 € 56-Amt für Wohnungswesen Mehraufwendungen UKRAINE Laut Auskunft von 56 wurde die Messhalle für Flüchtlinge angemietet, jedoch wurden dort in 2023 keine geflüchteten Menschen aus der Ukraine untergebracht. 9 24279822 328.689,28 € 56-Amt für Wohnungswesen Mehraufwendungen UKRAINE Es handelt es sich um Kosten für eine neue Flüchtlingsunterkunft. Der Leistungszeitraum war vom 09.2022 - 03.2023. Der Gesamtbetrag wurde in 2023 gebucht. Hier hätte man eine Rückstellung bilden müssen um den Sachverhalt verursachungsgerecht abzubilden. 10 24266661 149.517,04 € 56-Amt für Wohnungswesen Mehraufwendungen UKRAINE Es handelt sich um Schlüsseldienstkosten aus dem Jahr 2022. Da der Leistungzeitraum im Jahr 2022 liegt, muss dieser Sachverhalt auch im Jahr 2022 abgebildet werden. 11 24664517 747.687,60 € 56-Amt für Wohnungswesen Mehraufwendungen UKRAINE Anhand der eingereichten Unterlagen und der Auskunft der Verwaltung ist der Buchungsbetrag nicht nachvollziehbar. 1 - 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen COVID+UKRAINE Laut Aussage von 50 sind keine Unterlagen vorhanden. Aufgrund dieser Erkenntnis und unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und Zumutbarkeit einer Vollprüfung, die aufgrund des hohen Umfangs nicht als verhältnismäßig anzusehen ist, werden die vollständigen isolierten Mehraufwendungen als Gesamtvolumen aufgenommen. Seite 1 von 17 Anlage 1 - Bilanzierungshilfe lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4 12 - 3.500,00 € 40 - Amt für Schulentwicklung Indirekter Ertragsausfall Die Berechnung des indirekten Ertragsausfalls ist nicht nachvollziehbar. In den eingereichten Unterlagen wird von „circa Beträgen" ausgegangen. Nach § 5 Abs. 3 CUIG ist ein Plan-Ist Vergleich anzusetzen, wenn die Zahl nicht konkret beziffert werden kann. Aus den Unterlagen wurde keine der beiden Methoden angewendet. Gesamtvolumen 83.567.781,67 € Positive Beträge 52.874.612,50 € Negative Beträge -30.693.169,17 € lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4 1 3267542 2.195,84 € 40- Schulverwaltungsam t indirekte Ertragsausfälle COVID Eine Berechnung konnte seitens der Kämmerei nicht vorgelegt werden. 2 3267555 53.766,00 € 506-Bürgerzentren indirekte Ertragsausfälle COVID Die Begründungen der Dienststelle sind nachvollziehbar. Die Berechnung ist aufgrund fehlendem begründendem Zahlenwerk nicht nachvollziehbar und somit die Buchung auch nicht. 3 3267587 87.864,00 € 4511- MuseumLudwig indirekte Ertragsausfälle COVID Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der vergangenen Jahre und stellt somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. Dieser besagt, dass eine Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für welche die Haushaltsbelastung nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss. 4 3267592 65.874,00 € 3114-MAK indirekte Ertragsausfälle COVID Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der vergangenen Jahre und stellt somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. Dieser besagt, dass eine Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für welche die Haushaltsbelastung nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss. Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2022 Seite 2 von 17 Anlage 1 - Bilanzierungshilfe lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4 5 2970189 + 2970190 -1.050.923,62 € 40-Schulamt Mehraufwendungen COVID Unter den beiden Buchungsnummern wurden 1.000.000,00 € und 76.335,38 € gebucht. Aus den Unterlagen ist ersichtlich, dass die Summe der Rückzahlung 2.127.258,47 € beträgt. Es wurden allerdings nur 1.076.335,38 € verbucht. Die Differenz zwischen der Rückzahlungssumme und den 1.076.335,38 € ergeben eine Differenz in Höhe von 1.050.923,62 €. 6 23014312 90.890,36 € 56-Amt für Wohnungswesen Mehraufwendungen COVID 1. Die Rechnung belegt, dass die Leistung im Jahr 2021 erbracht wurde, so dass die Buchung das falsche Jahr betrifft. 2. Laut Kämmerei handelt es sich um eine Leistung, die einen Ukraine- bedingten Mehraufwand darstellt. Begründet wird dies seitens der Kämmerei damit, dass "der grundsätzliche Ukraine Bezug aus Sicht der Verwaltung unstrittig ist". Da der Leistungszeitraum das Jahr 2021 betrifft, ist ein Ukraine bedingter Mehraufwand nicht möglich. 7 23154193 10.309,18 € 56-Amt für Wohnungswesen Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um Wartungskosten. Das Bestelldatum für den Wartungsauftrag liegt im Jahr 2018. Es besteht somit kein COVID-Zusammenhang, da die Kosten jährlich unabhängig von Corona entstehen. 8 24127825 5.758,96 € 56-Amt für Wohnungswesen Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um Grundbesitzabgaben eines Flüchtlingheimes in der Sinnesdorferstr. 65. Hierbei handelt es sich um COVID unabhängige Kosten und keine durch COVID bedingte Mehraufwendungen. 9 23975314 76.679,41 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um einen Zuwendungsbescheid im Förderprogramm: Bürgerbeteiligung und Aktivierung. Aufgrund der Beschreibung im Bescheid handelt es sich nicht um einen COVID bedingten Sachverhalt. 10 23085752 11.306,93 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 11 23015988 4.149,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. Seite 3 von 17 Anlage 1 - Bilanzierungshilfe lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4 12 22911286 214.212,25 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen COVID 1. Die Rechnung belegt, dass die Leistung im Jahr 2021 erbracht wurde, so dass die Buchung das falsche Jahr betrifft. 2. Laut Kämmerei handelt es sich um eine Leistung, deren "COVID Bezug unstrittig" ist. Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 13 22942676 3.210,60 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 14 23349899 4.560.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und nachweisen. 15 23349900 3.805.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und nachweisen. 16 24342287 3.000.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und nachweisen. Seite 4 von 17 Anlage 1 - Bilanzierungshilfe lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4 17 23349898 2.985.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und nachweisen. 18 24342290 1.920.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und nachweisen. 19 24342288 1.630.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und nachweisen. 20 23349897 1.150.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und nachweisen. Seite 5 von 17 Anlage 1 - Bilanzierungshilfe lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4 21 24342286 1.100.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und nachweisen. 22 24342294 500.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und nachweisen. 23 24342289 285.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und nachweisen. 24 24342292 165.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und nachweisen. 25 24342292 -1.400.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Wegen Langzeiterkrankung der Leitterin der Finanzbuchhaltung bei 50 lässt sich der Sachverhalt derzeit - immerhin rund 2 1/2 Jahre nach der Buchung - nicht weiter aufklären.". Seite 6 von 17 Anlage 1 - Bilanzierungshilfe lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4 26 24342294 -1.600.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Wegen Langzeiterkrankung der Leitterin der Finanzbuchhaltung bei 50 lässt sich der Sachverhalt derzeit - immerhin rund 2 1/2 Jahre nach der Buchung - nicht weiter aufklären.". 27 24342287 -1.793.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und nachweisen. 28 24342284 -3.622.500,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und nachweisen. 29 24342286 -8.286.500,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und nachweisen. 30 24342285 -8.710.875,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. In einer ersten Auskunft wurde den Prüfenden mitgeteilt, dass keine Unterlagen vorliegen. 2. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 3. Im Nachgang der Prüfung wurde eine Excel-Tabelle vorgelegt, die den Prüfenden erläutert wurde. Jedoch fehlen zur Tabelle jegliche Unterlagen, die eine Buchung begründen und nachweisen. Seite 7 von 17 Anlage 1 - Bilanzierungshilfe lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4 31 24342292 3.000.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.". 32 24342294 2.000.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.". 33 24342288 1.000.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.". 34 24342289 1.000.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.". 35 24342290 1.000.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.". 36 24342292 700.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.". Seite 8 von 17 Anlage 1 - Bilanzierungshilfe lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4 37 24342294 500.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.". 38 24342290 400.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.". 39 24342289 250.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.". 40 24342288 150.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.". 41 24342288 -616.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.". 42 24342289 -616.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.". Seite 9 von 17 Anlage 1 - Bilanzierungshilfe lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4 43 24342290 -616.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.". 44 24342294 -1.232.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.". 45 24342292 -1.848.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.". 46 24342301 3.000.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.". 47 24342301 800.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.". 48 24342301 600.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.". Seite 10 von 17 Anlage 1 - Bilanzierungshilfe lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4 49 24342301 600.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.". 50 24342301 -3.000.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen UKRAINE 1. Für die Ermittlung der Buchung wurden Annahmen getätigt und Schätzungen für eine Berechnung zu Hilfe genommen, die weder belegt noch anderweitig nachgewiesen werden konnten. 2. Buchungsbegründende Unterlagen konnten nicht vorgelegt werden, stattdessen wurde die Auskunft erteilt, dass "Die Begründung von 141/4 trifft zu; am Sachverhalt lässt sich im Nachhinein auch nichts mehr ändern.". 51 23259222 25.149,99 € 15-Amt für Stadtentwicklung und Statistik Mehraufwendungen UKRAINE Personalkosten wurden auf das Ukraine-Objekt gebucht, da einige städtische Mitarbeitenden ins Welcome Center abgeordnet wurden. Es handelt sich folglich nicht um Mehraufwendungen gemäß § 5 Abs. 2 CUIG. Die Personalkosten der städtischen Mitarbeitenden fallen unabhängig davon an. 52 23259218 17.033,33 € 15-Amt für Stadtentwicklung und Statistik Mehraufwendungen UKRAINE Personalkosten wurden auf das Ukraine-Objekt gebucht, da einige städtische Mitarbeitenden ins Welcome Center abgeordnet wurden. Es handelt sich folglich nicht um Mehraufwendungen gemäß § 5 Abs. 2 CUIG. Die Personalkosten der städtischen Mitarbeitenden fallen unabhängig davon an. 53 ohne Buchungs- Nr. 213.346,00 € 51-Kinder und Jugendamt Mehraufwendungen UKRAINE Die Buchung konnte nicht belegt werden. Es wurde lediglich ein Kontierungsvorblatt ohne weitere Unterlagen zur Prüfung vorgelegt. Trotz Nachforderung wurde den Prüfenden seitens der Kämmerei mitgeteilt, dass " Trotz mehrfacher Kontaktaufnahmeversuche auf unterschiedlichen Hierarchieebenen erfolgte keine Rückmeldung von 51.". 54 ohne Buchungs- Nr. 20.193,54 € 51-Kinder und Jugendamt Mehraufwendungen UKRAINE Die Buchung konnte nicht belegt werden. Es wurde lediglich ein Kontierungsvorblatt ohne weitere Unterlagen zur Prüfung vorgelegt. Trotz Nachforderung wurde den Prüfenden seitens der Kämmerei mitgeteilt, dass " Trotz mehrfacher Kontaktaufnahmeversuche auf unterschiedlichen Hierarchieebenen erfolgte keine Rückmeldung von 51.". 55 2005033901 20.023,32 € 51-Kinder und Jugendamt Mehraufwendungen UKRAINE Die Buchung konnte nicht belegt werden. Es wurde lediglich ein Kontierungsvorblatt ohne weitere Unterlagen zur Prüfung vorgelegt. Trotz Nachforderung wurde den Prüfenden seitens der Kämmerei mitgeteilt, dass " Trotz mehrfacher Kontaktaufnahmeversuche auf unterschiedlichen Hierarchieebenen erfolgte keine Rückmeldung von 51.". Seite 11 von 17 Anlage 1 - Bilanzierungshilfe lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4 56 ohne Buchungs- Nr. 17.367,07 € 51-Kinder und Jugendamt Mehraufwendungen UKRAINE Die Buchung konnte nicht belegt werden. Es wurde lediglich ein Kontierungsvorblatt ohne weitere Unterlagen zur Prüfung vorgelegt. Trotz Nachforderung wurde den Prüfenden seitens der Kämmerei mitgeteilt, dass " Trotz mehrfacher Kontaktaufnahmeversuche auf unterschiedlichen Hierarchieebenen erfolgte keine Rückmeldung von 51.". Gesamtvolumen 71.431.128,40 € Positive Beträge 37.039.329,78 € Negative Beträge -34.391.798,62 € lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4 1 3080074 543.703,15 € 32-Ordnungsamt indirekte Ertragsausfälle COVID Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der vergangenen Jahre und stellt somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. Dieser besagt, dass eine Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für welche die Haushaltsbelastung nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss. 2 3080075 2.034.139,07 € 32-Ordnungsamt indirekte Ertragsausfälle COVID Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der vergangenen Jahre und stellt somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. Dieser besagt, dass eine Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für welche die Haushaltsbelastung nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss. 3 3080076 46.931,96 € 32-Ordnungsamt indirekte Ertragsausfälle COVID Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der vergangenen Jahre und stellt somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. Dieser besagt, dass eine Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für welche die Haushaltsbelastung nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss. Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2021 Seite 12 von 17 Anlage 1 - Bilanzierungshilfe lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4 4 3080090 872.810,23 € 37-Feuerwehr indirekte Ertragsausfälle COVID Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der vergangenen Jahre und stellt somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. Dieser besagt, dass eine Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für welche die Haushaltsbelastung nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss. 5 3080099 2.029.356,00 € 42- Weiterbildungsamt indirekte Ertragsausfälle COVID Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der vergangenen Jahre und stellt somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. Dieser besagt, dass eine Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für welche die Haushaltsbelastung nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss. 6 3080122 2.300.000,00 € 66-Straßen + Radwegebau indirekte Ertragsausfälle COVID Die Angaben in der Berechnung bestehen aus Schätzungen und so der Ersteller "laut meinen Unterlagen", somit aus subjektiven Einschätzungen. Diese Unterlage entspricht nicht einer buchungsbegründenden Unterlage gemäß § 28 Abs. 2 KomHVO. 7 3080134 137.459,12 € 4514-MAK indirekte Ertragsausfälle COVID Bei der Berechnung handelt es sich um eine Mittelwertberechnung der vergangenen Jahre und stellt somit einen Verstoß gegen § 5 Abs. 3 CUIG dar. Dieser besagt, dass eine Gegenüberstellung der entsprechenden Teile der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2021, für welche die Haushaltsbelastung nicht oder nicht im vollen Umfang ermittelt werden konnte, mit dem korrespondierenden Entwurf der Ergebnisrechnung für 2021 erfolgen muss. 8 23010248 -11.647.000,00 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen COVID Die in der Berechnung angegebenen Prozentsätze wurden nicht vollständig belegt. Darüber hinaus wurde die Berechnung fehlerhaft durchgeführt. 9 22896834 14.581,61 € 56-Amt für Wohnungswesen Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um Grundbesitzabgaben des Flüchtlingheimes in der Sinnesdorferstr. 65. Hierbei handelt es sich um COVID unabhängige Kosten und keine durch COVID bedingte Mehraufwendungen. 10 22895778 14.024,96 € 56-Amt für Wohnungswesen Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um Nachzahlungen von Grundbesitzabgaben des Flüchtlingheimes in der Sinnesdorferstr. 65. Hierbei handelt es sich um COVID unabhängige Kosten und keine durch COVID bedingte Mehraufwendungen. 11 2004664902 10.702,41 € 56-Amt für Wohnungswesen Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um Wartungskosten für die Sinnersdorferstr. 65. Das Bestelldatum für den Wartungsauftrag liegt im Jahr 2018. Es besteht somit kein COVID-Zusammenhang, da die Kosten jährlich unabhängig von Corona entstehen. Seite 13 von 17 Anlage 1 - Bilanzierungshilfe lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4 12 2004700638 46.302,62 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 13 2004574246 27.922,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 14 2004732826 24.478,15 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 15 2004554566 13.586,50 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. Seite 14 von 17 Anlage 1 - Bilanzierungshilfe lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4 16 2004561374 9.720,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 17 2004501075 8.892,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 18 2004564051 6.016,44 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 19 2004779157 4.500,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. Seite 15 von 17 Anlage 1 - Bilanzierungshilfe lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4 20 2004779329 4.500,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 21 2004527327 2.940,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 22 2004687024 29.306,13 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 23 2004685504 22.435,56 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die doppelt gebucht wurde. Anhand der vorgelegten Unterlagen (Kontierungsvorblätter, etc.) wurde dies ersichtlich. Die nachträglich vorgelegten Rechnungskopien des Lieferanten, die die Buchung nachweisen sollte, weisen allerdings einen anderen Wert aus. 24 2004623015 16.200,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. Seite 16 von 17 Anlage 1 - Bilanzierungshilfe lfd.Nr. Buchungs-Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Art der Isolierung Ergebnis 141/4 25 2004615559 8.099,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 26 2004584544 7.560,00 € 53-Gesundheitsamt Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um eine Rechnung, die seitens der Kämmerei als Mehraufwand der Bilanzierungshilfe zuzuordnen ist. Die Kämmerei begründet diesen Bezug mit: "aus dem zeitlichen und sachlichen Zusammenhang besteht aus Sicht der Verwaltung ein unmittelbarer COVID-Bezug, auch wenn dieser nicht ausdrücklich in den Rechnungen genannt ist". Eine derartige Aussage kann keine Begründung für eine Buchung in die Bilanzierungshilfe sein und stellt auch keine buchungsbegründende Unterlage dar. 27 2004534491 55.784,96 € 23-Liegenschaftsamt Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um Bewachungsleistungen, die keinen COVID-Bezug darstellen. 28 2004557210 48.482,08 € 23-Liegenschaftsamt Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um Bewachungsleistungen, die keinen COVID-Bezug darstellen. 29 2004643753 36.636,58 € 23-Liegenschaftsamt Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um Bewachungsleistungen, die keinen COVID-Bezug darstellen. 30 2004615699 34.843,96 € 23-Liegenschaftsamt Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um Bewachungsleistungen, die keinen COVID-Bezug darstellen. 31 2004669531 33.171,44 € 23-Liegenschaftsamt Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um Bewachungsleistungen, die keinen COVID-Bezug darstellen. 32 2004691078 31.988,63 € 23-Liegenschaftsamt Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um Bewachungsleistungen, die keinen COVID-Bezug darstellen. 33 23788136 83.730,78 € 12-IV Amt Mehraufwendungen COVID Es handelt sich um Abschreibungen auf zwei Anlagen. Auf den Anlagennummern wurden jedoch falsche Beträge gebucht. Gesamtvolumen 20.207.805,34 € Positive Beträge 8.560.805,34 € Negative Beträge -11.647.000,00 € 175.206.715,41 € Gesamtvolumen aus den Jahresabschlüssen 2021 bis 2023 Seite 17 von 17 Anlage 2.1 - Forderungen - Inventur sechsstellige Konten lfd.Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 1 5.250,91 € 42 - Amt für Weiterbildung Die Dienststelle hat im Rahmen der Inventur 2023 keine Rückmeldung an die Kämmerei versandt. Der Bestand wurde erst im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2024 seitens der Dienststelle bestätigt. 2 3.970,90 € 63 - Bauaufsichtsamt Der Bestand wurde von Seiten der Dienststelle nicht bestätigt bzw. die Rückmeldung von Seiten der Kämmerei als "nicht verwertbar" deklariert. Gesamtvolumen 9.221,81 € lfd.Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 1 -10.264,13 € 23 - Liegenschaftsamt Laut Meldung ist die Differenz auf einen fehlerhaften Anfangsbestand 2021 und eine ungeklärte Differenz zurückzuführen. Nach der Meldung von 23 wurden zentral Korrekturbuchungen vorgenommen. Anhand der übermittelten Unterlagen konnte die Ausräumung der Differenz i.H.v. 10.264,31 € nicht nachvollzogen werden. 2 25.400,00 € 23 - Liegenschaftsamt Anhand der übermittelten Unterlagen konnte der Differenzbetrag nicht in voller Höhe nachvollzogen werden. 800 € des Differenzbetrags wurden nicht erklärt. 3 -546.664,07 € 56 - Wohnungsamt Laut Meldung befand sich die Dienststelle bereits im Rahmen des JA 2020 bzgl. dieser Differenzen in Klärung. Die Differenzen auf den Konten 160100 bis 170500 stimmen nicht mit den durchgeführten Korrekturbuchungen überein. Im GB 6200 bestanden ebenfalls Differenzen, die nicht durch die genannten Belegnummern geklärt wurden. 4 750.172,81 € 56 - Wohnungsamt Laut Meldung befand sich die Dienststelle bereits im Rahmen des JA 2020 bzgl. dieser Differenzen in Klärung. Die Differenzen auf den Konten 160100 bis 170500 stimmen nicht mit den durchgeführten Korrekturbuchungen überein. Im GB 6200 bestanden ebenfalls Differenzen, die nicht durch die genannten Belegnummern geklärt wurden. Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2022 Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2021 Für dieses Prüffeld sind keine Einzelfeststellungen im Jahresabschluss 2022 festgestellt worden. Seite 1 von 2 Anlage 2.1 - Forderungen - Inventur sechsstellige Konten lfd.Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 5 ./. 63 - Bauaufsichtsamt Die Dienstelle meldet per Mail Fehlanzeige für die Inventur von Forderungen und gibt gleichzeitig an, dass bei der Inventur von Forderungen Unklarheiten bestehen. Aufgrund fehlender Personalkapazität bei 63 konnte zu den JA 2021 bis 2023 keine Bestandsüberprüfung vorgenommen werden. Bestände sind daher nach wie vor unklar. 6 1.736.072,34 € 67-Grünflächenamt Die übermittelten Korrekturbuchungen stimmen nicht mit den gemeldeten Differenzen überein. Gesamtvolumen 3.068.573,35 € Summe positiv 2.511.645,15 € Summe negativ -556.928,20 € 3.077.795,16 € Gesamtvolumen aus den Jahresabschlüssen 2021 bis 2023 Seite 2 von 2 lfd.Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 1 136.657,50 € 20 - Kämmerei Im vorliegenden Sachverhalt wurde die Forderung aufgrund eines Insolvenzverfahrens fälschlicherweise vollständig abgewertet. 2 146.148,00 € 20 - Kämmerei Im vorliegenden Sachverhalt wurde die Forderung aufgrund eines Insolvenzverfahrens fälschlicherweise vollständig abgewertet. 3 960.925,00 € 20 - Kämmerei Im vorliegenden Sachverhalt wurde die Forderung aufgrund eines Insolvenzverfahrens fälschlicherweise vollständig abgewertet. 4 85.365,00 € 20 - Kämmerei Die Forderung wurde fälschlicherweise vollständig abgewertet, obwohl inhaltlich keine Veränderung der Realisierungshöhe im Vergleich zu Vorjahr eingetreten ist. 5 56.857,50 € 20 - Kämmerei Die Forderung wurde fälschlicherweise vollständig abgewertet, obwohl inhaltlich keine Veränderung der Realisierungshöhe im Vergleich zu Vorjahr eingetreten ist. 6 55.669,95 € 20 - Kämmerei Die Forderung wurde fälschlicherweise vollständig abgewertet, obwohl inhaltlich keine Veränderung der Realisierungshöhe im Vergleich zu Vorjahr eingetreten ist. 7 55.009,75 € 20 - Kämmerei Laut der Begründung der Dienststelle wurde ein Änderungsbescheid erlassen. Um die zutreffende Forderungshöhe abzubilden, wurde die Realisierungshöhe entsprechend angepasst. Dies erzeugte im vorliegenden Sachverhalt eine Aufwandsbuchung. Eine Storno- und Neueinbuchung der Forderung wäre zutreffend gewesen. 8 65.136,75 € 20 - Kämmerei Laut der Begründung der Dienststelle wurde ein Änderungsbescheid erlassen. Um die zutreffende Forderungshöhe abzubilden, wurde die Realisierungshöhe entsprechend angepasst. Dies erzeugte im vorliegenden Sachverhalt eine Aufwandsbuchung. Eine Storno- und Neueinbuchung der Forderung wäre zutreffend gewesen. 9 62.077,75 € 20 - Kämmerei Laut der Begründung der Dienststelle wurde ein Änderungsbescheid erlassen. Um die zutreffende Forderungshöhe abzubilden, wurde die Realisierungshöhe entsprechend angepasst. Dies erzeugte im vorliegenden Sachverhalt eine Ertragsbuchung. Eine Storno- und Neueinbuchung der Forderung wäre zutreffend gewesen. Gesamtvolumen 1.623.847,20 € Anlage 2.2 - Forderungen - Einzelfallbetrachtung Seite 1 von 6 lfd.Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 Anlage 2.2 - Forderungen - Einzelfallbetrachtung 1 55.644,83 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle betrug die Einschätzung der Realisierungshöhe in 2021 0%. Daher wurde durch die Anhebung ein Ertrag i. H. v. 30.604,66 € eingebucht. Bei der getroffenen Aussage "Im Jahr zuvor wurde die Realisierungsquote nach Aktenlage mit 50% angegeben." hätte also im Vorjahr ein geringerer Aufwand eingebucht werden müssen sowie in 2022 die Differenz aus den Realisierungshöhen (50% zu 45%) als weiterer Aufwand. Insofern ist entweder die Aktenlage oder die Buchung in 2022 nicht nachvollziehbar. 2 56.525,00 20 - Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings ist der Schuldner nach Aussage von 204 nicht mehr existent und wurde bereits 2018 aus dem Handelsregister gelöscht. Die Buchung eines Ertrages ist somit nicht nachvollziehbar. 3 72.136,96 20 - Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings liegen über den Schuldner nach Aussage von 204 umfassende Erkenntnisse aus dem Vollstreckungsverfahren vor, die darauf schließen lassen, dass auch im Rahmen der Insolvenz nicht (mal) mit einer Teilrealisierung zu rechnen ist. Die Buchung eines Ertrages ist somit nicht nachvollziehbar. 4 55.641,50 20 - Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings ist der Schuldner nach Aussage von 204 ins Ausland abgemeldet und nicht mehr ermittelbar. Die Buchung eines Ertrages ist somit nicht nachvollziehbar. 5 57.437,00 20 - Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings ist der Schuldner nach Aussage von 204 ins Ausland abgemeldet und nicht mehr ermittelbar. Die Buchung eines Ertrages ist somit nicht nachvollziehbar. 6 56.525,00 20 - Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings ist der Schuldner nach Aussage von 204 nicht mehr existent und wurde bereits 2018 aus dem Handelsregister gelöscht. Die Buchung eines Ertrages ist somit nicht nachvollziehbar. 7 106.400,00 20 - Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings ist der Schuldner nach Aussage von 204 nicht mehr existent und wurde bereits 2018 aus dem Handelsregister gelöscht. Die Buchung eines Ertrages ist somit nicht nachvollziehbar. 8 178.799,50 20 - Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote von 0 auf 10 % wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass sich der Schuldner in einem Insolvenzverfahren befindet und somit lediglich eine Realisierungsquote von 5 % angesetzt werden dürfte. Somit wurde ein zu hoher Ertrag eingebucht. 9 75.325,50 20 - Kämmerei Durch die Erhöhung der Einschätzung über die Realisierungsquote von 10 auf 20 % wurde ein Ertrag eingebucht. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass lediglich eine Realisierungsquote von 10 % angesetzt werden dürfte. Somit wurde ein zu hoher Ertrag eingebucht. 10 435.261,00 20 - Kämmerei Nach Einschätzung der Dienststelle wurde die Realisierungsquote auf 3 % festgelegt. Es handelt sich hierbei allerdings um ein Insolvenzverfahren eines Unternehmens. Laut 204 sollen die Forderungen einheitlich mit einer Realisierungsquote von 5 % bewertet werden. Somit wurde ein zu hoher Aufwand eingebucht. Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2022 Seite 2 von 6 lfd.Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 Anlage 2.2 - Forderungen - Einzelfallbetrachtung 11 157.937,50 20 - Kämmerei Nach Einschätzung der Dienststelle wurde die Realisierungsquote auf 0 % festgelegt. Es handelt sich hierbei allerdings um ein Insolvenzverfahren eines Unternehmens. Laut 204 sollen die Forderungen einheitlich mit einer Realisierungsquote von 5 % bewertet werden. Somit wurde ein zu hoher Aufwand eingebucht. 12 61.189,00 20 - Kämmerei Nach Einschätzung der Dienststelle wurde die Realisierungsquote auf 0 % festgelegt. Es handelt sich hierbei allerdings um ein Insolvenzverfahren eines Unternehmens. Laut 204 sollen die Forderungen einheitlich mit einer Realisierungsquote von 5 % bewertet werden. Somit wurde ein zu hoher Aufwand eingebucht. 13 200.745,00 20 - Kämmerei 14 251.460,00 20 - Kämmerei 15 266.818,00 20 - Kämmerei 16 495.113,00 20 - Kämmerei 17 75.021,00 20 - Kämmerei 18 50.741,00 20 - Kämmerei Nach Einschätzung der Dienststelle wurde die Realisierungsquote auf 0 % festgelegt. Es handelt sich hierbei allerdings um ein Insolvenzverfahren eines Unternehmens. Laut 204 sollen die Forderungen einheitlich mit einer Realisierungsquote von 5 % bewertet werden. Somit wurde ein zu hoher Aufwand eingebucht. 19 71.235,75 20 - Kämmerei 20 79.249,00 20 - Kämmerei 21 108.993,50 20 - Kämmerei 22 1.158.178,25 20 - Kämmerei Nach Einschätzung der Dienststelle wurde die Realisierungsquote auf 0 % festgelegt. Es handelt sich hierbei allerdings um ein Insolvenzverfahren eines Unternehmens. Laut 204 sollen die Forderungen einheitlich mit einer Realisierungsquote von 5 % bewertet werden. Somit wurde ein zu hoher Aufwand eingebucht. 23 55.294,75 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 50 % vorgenommen und ein entsprechender Aufwand eingebucht. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass lediglich eine Realisierungsquote von 0 % angesetzt werden dürfte. Somit wurde ein zu geringer Aufwand eingebucht. 24 72.686,00 20 - Kämmerei Nach Meldung der Dienststelle wurde die Realisierungsquote auf 50 % festgelegt. Es handelt sich hierbei allerdings um ein Insolvenzverfahren eines Unternehmens. Laut 204 sollen die Forderungen einheitlich mit einer Realisierungsquote von 5 % bewertet werden. Somit wurde ein zu geringer Aufwand eingebucht. 25 94.097,00 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. 26 97.139,00 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. 27 179.284,00 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. Laut Aussage der Dienststelle handelt es sich bei diesen Sachverhalten um eine Veränderung von zu leistenden Vorauszahlungen, Zinsen etc. Bei erstmaliger Buchung der Sachverhalte wird zunächst ein zu hoher Ertrag gebucht. Die anschließende Korrekturbuchung erfolgt über einen Aufwand. Durch dieses Vorgehen wird in der Ergebnisrechnung ein zu hoher Ertrag und ein Aufwand, der bei der Buchung der zutreffenden Ertragshöhe nicht entstanden wäre, ausgewiesen. Laut Aussage der Dienststelle handelt es sich bei diesen Sachverhalten um eine Veränderung von zu leistenden Vorauszahlungen, Zinsen etc. Bei erstmaliger Buchung der Sachverhalte wird zunächst ein zu hoher Ertrag gebucht. Die anschließende Korrekturbuchung erfolgt über einen Aufwand. Durch dieses Vorgehen wird in der Ergebnisrechnung ein zu hoher Ertrag und ein Aufwand, der bei der Buchung der zutreffenden Ertragshöhe nicht entstanden wäre, ausgewiesen Seite 3 von 6 lfd.Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 Anlage 2.2 - Forderungen - Einzelfallbetrachtung 28 107.568,00 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. 29 148.076,00 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. 30 52.017,00 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. 31 234.825,00 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. 32 60.296,00 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. 33 119.614,00 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. 34 107.850,56 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 0 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % werthaltig ist. Somit hätte keine Aufwandsbuchung vorgenommen werden dürfen. 35 99.218,00 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. 36 97.555,00 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. 37 58.187,50 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 0 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % werthaltig ist. Somit hätte keine Aufwandsbuchung vorgenommen werden dürfen. 38 142.523,00 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. 39 59.368,00 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. Seite 4 von 6 lfd.Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 Anlage 2.2 - Forderungen - Einzelfallbetrachtung 40 58.866,75 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. 41 63.894,00 20 - Kämmerei Laut Meldung der Dienststelle wurde eine Einschätzung über die Realisierungsquote von 100 % vorgenommen. Allerdings wird seitens 204 dargestellt, dass die Forderung zu 100 % wertberichtigt werden müsste. Somit fehlt eine entsprechende Aufwandsbuchung. Gesamtvolumen 6.034.736,85 € lfd.Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 1 52.567,50 € 20 - Kämmerei Durch einen Übertragungsfehler bei der Erstellung der EFB-Listen in 2021 wurde systemseitig ein Ertrag i. H. v. 31.133,41 € auf dem Ertragskonto 458300 eingebucht. Dieser resultiert aus der ursprünglichen Ertragsminderung (usprüngliche Forderungshöhe 92.287,25 € x 15 % Realisierungshöhe) 78.444,16 € abzüglich der neu bezifferten Ertragsminderung (Forderungshöhe (2021) 52.567,50 € x 10 % Realisierungshöhe) 47.310,75 €. In den Jahresabschlussunterlagen wird der Vorgang "erledigt" markiert. Da laut Aussage der Dienststelle keine tatsächliche Zahlung der Forderung geleistet wurde, ist die Höhe der Ertragsbuchung nicht nachvollziehbar. 2 61.260,00 € 20 - Kämmerei Die zuständige Dienststelle legt eine Realisierungshöhe zum 31.12.2021 von 100 % fest. Allerdings wurden bereits in 2020 sämtliche Vollstreckungsmöglichkeiten ausgeschöpft, sodass aus zentraler Sicht die Forderung mit einer Realisierungshöhe von 0% zu belegen wäre. 3 141.312,50 € 20 - Kämmerei Aus Sicht von 204 beträgt die Realisierungshöhe 0 %. Laut Jahresbschlussunterlagen wurde jedoch ein Ertrag i. H. v. 14.131,25 € eingebucht. 4 91.437,50 € 20 - Kämmerei In 2021 wurde ein Ertrag i. H. v. 9.143,75 € eingebucht, obwohl die Realisierungshöhe laut 204 unverändert bei 0% liegt. 5 58.268,25 € 20 - Kämmerei Laut Dienststelle beruht die Reduzierung der Forderung nicht auf einer Zahlung. Jedoch werden ca. 180.000 € als Ertrag eingebucht. Diese Buchung ist nicht nachvollziehbar. 6 62.105,49 € 20 - Kämmerei Die Forderung wurde in 2021 beglichen. Daher hätte die ursprüngliche Wertminderung lediglich durch eine Umkehrbuchung korrigiert werden müssen. In den Jahresabschlussunterlagen wurde jedoch eine Aufwandsbuchung i. H.v. 62.102,45 € vorgenommen. 7 72.136,96 € 20 - Kämmerei Laut Dienststelle hat sich die Realisierungshöhe in 2021 erhöht. Dies löst eine Ertragsbuchung aus. Nach Angabe der Dienststelle befindet sich der Schuldner jedoch in der Insolvenz. Nach Einschätzung von 204 beträgt die Realisierungshöhe zudem 0%. Somit hätte kein Ertrag eingebucht werden dürfen. Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2021 Seite 5 von 6 lfd.Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 Anlage 2.2 - Forderungen - Einzelfallbetrachtung 8 72.136,96 € 20 - Kämmerei Laut Dienststelle hat sich die Realisierungshöhe in 2021 erhöht. Dies löst eine Ertragsbuchung aus. Nach Angabe der Dienststelle befindet sich der Schuldner jedoch in der Insolvenz. Nach Einschätzung von 204 beträgt die Realisierungshöhe zudem 0%. Somit hätte kein Ertrag eingebucht werden dürfen. 9 5.073.257,95 € 20 - Kämmerei 10 59.335,00 € 20 - Kämmerei 11 157.899,00 € 20 - Kämmerei 12 316.795,00 € 20 - Kämmerei 13 83.292,00 € 20 - Kämmerei 14 691.698,50 € 20 - Kämmerei 15 50.293,00 € 20 - Kämmerei 16 57.090,00 € 20 - Kämmerei 17 124.870,99 € 20 - Kämmerei 18 59.892,00 € 20 - Kämmerei 19 155.391,00 € 20 - Kämmerei 20 70.739,00 € 20 - Kämmerei 21 70.739,50 € 20 - Kämmerei Gesamtvolumen 7.582.518,10 € 15.241.102,15 € Gesamtvolumen aus den Jahresabschlüssen 2021 bis 2023 Nach Ansicht von 204 ist das Textfeld Bemerkungen lediglich optional und kein Pflichtfeld. Daher wird im Rahmen der Erstellung der zentralen Buchungen von 204 lediglich die Spalte "Realisierungshöhe" betrachtet und entsprechend den Vorgaben der Dienststelle eingebucht. Nach Angaben zu vorherigen Sachverhalten wurden jedoch inhaltliche Einschätzungen von 204 vorgenommen, bei denen von einer abweichenden Realisierungshöhe zu den Dienststellen ausgegangen wurde. Seite 6 von 6 lfd.Nr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 1 20.564,93 € 67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Die buchungsbegründenden Unterlagen wurden vor Ablauf der Aufbewahrungspflicht vernichtet. Der Sachverhalt ist somit nicht mehr nachvollziehbar. 2 7.736,00 € 67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Die buchungsbegründenden Unterlagen wurden vor Ablauf der Aufbewahrungspflicht vernichtet. Der Sachverhalt ist somit nicht mehr nachvollziehbar. Gesamtvolumen 28.300,93 € 28.300,93 € Gesamtvolumen aus den Jahresabschlüssen 2021 bis 2023 Anlage 2.3 - Forderungen - Belegprüfung Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2022 Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2021 Für dieses Prüffeld sind keine Einzelfeststellungen im Jahresabschluss 2022 festgestellt worden. Für dieses Prüffeld sind keine Einzelfeststellungen im Jahresabschluss 2021 festgestellt worden. Seite 1 von 1 Anlage 3 - Liquide Mittel lfd.Nr. Konto Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 1 180100 - (Bank)Bestände 21 817.088,49 € 20-Kämmerei Hierbei handelt es sich um ein Treuhandkonto, welches von der GAG verwaltet wird. Ein Nachweis über den Buchungsbetrag konnte nicht erbracht werden. Die eingereichten Nachweise beziehen sich auf den vorherigen Bilanzstichtag. Der vorgelegte Kontoauszug belegt somit den Bestand per 31.12.2022. 2 180501 - Barbestand Gelderheber 106.220,30 € KWS Museen Der Barbestand ist anhand der eingereichten Unterlagen per 31.12.2023 nicht nachvollziehbar. Es existiert lediglich eine Excel-Tabelle, die andere Werte aufweist. 3 180501 - Barbestand Gelderheber 19.692,64 € 4520-NS- Dokumentationszentrum Der Barbestand ist anhand der eingereichten Unterlagen per 31.12.2023 nicht nachvollziehbar. Es existiert lediglich eine Excel-Tabelle, die andere Werte aufweist. 4 189920 - Fremdmittel Schulkonten 4.757.830,59 € 40-Amt für Schulentwicklung Die Aufteilung der Eigen- und Fremdmittel kann nicht nachgewiesen werden, weil es fehlende und fehlerhafte Abschlüsse seitens der Schulen in Höhe von 5,2 Mio. € gibt. Der Anfangsbestand zum 01.01.2023 entspricht nicht dem Endbestand vom 31.12.2022. Der Bestand an Fremdmitteln wurde aus 2022 übernommen. Gesamtvolumen 5.700.832,02 € lfd.Nr. Konto Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 1 180100 781.032,51 € 20-Kämmerei Hierbei handelt es sich um den Bestand eines von der GAG geführten Treuhandkontos. Der vorgelegte Kontoauszug weist allerdings den Bestand per 31.12.2021 aus. Der Bestand vom 31.12.2022 ist somit nicht nachgewiesen. 2 180501 28.432,35 € 4511-Museum Ludwig Als Prüfungsunterlagen wurden u. a. Dezember Einnahmen, Teileinzahlungen auf das jeweilige Konto, Kontogegenbücher vorgelegt. Folglich sollte der Bestand am Jahresende errechnet werden. Aufgrund einer fehlenden Bestätigung des Anfangsbestandes kann der Bestand zum Bilanzstichtag nicht nachvollzogen werden. 3 180501 5.310,50 € 4514-MAK Als Prüfungsunterlagen wurden u. a. Dezember Einnahmen, Teileinzahlungen auf das jeweilige Konto, Kontogegenbücher vorgelegt. Folglich sollte der Bestand am Jahresende errechnet werden. Aufgrund einer fehlenden Bestätigung des Anfangsbestandes kann der Bestand zum Bilanzstichtag nicht nachvollzogen werden. Gesamtvolumen 814.775,36 € Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2022 Seite 1 von 2 Anlage 3 - Liquide Mittel lfd.Nr. Konto Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 1 180100 746.375,54 € 20-Kämmerei Hierbei handelt es sich um den Bestand eines von der GAG geführten Treuhandkontos. Der vorgelegte Kontoauszug weist allerdings den Bestand per 31.12.2020 aus. Der Bestand vom 31.12.2021 ist somit nicht nachgewiesen. 2 180501 19.009,20 € 4511-Museum Ludwig Als Prüfungsunterlagen wurden u. a. Dezember Einnahmen, Teileinzahlungen auf das jeweilige Konto, Kontogegenbücher vorgelegt. Folglich sollte der Bestand am Jahresende errechnet werden. Aufgrund einer fehlenden Bestätigung des Anfangsbestandes kann der Bestand zum Bilanzstichtag nicht nachvollzogen werden. 3 180501 16.769,00 € 4513-RJM Als Prüfungsunterlagen wurden u. a. Dezember Einnahmen, Teileinzahlungen auf das jeweilige Konto, Kontogegenbücher vorgelegt. Folglich sollte der Bestand am Jahresende errechnet werden. Aufgrund einer fehlenden Bestätigung des Anfangsbestandes kann der Bestand zum Bilanzstichtag nicht nachvollzogen werden. 4 180501 1.224,50 € 4513-RJM Als Prüfungsunterlagen wurden u. a. Dezember Einnahmen, Teileinzahlungen auf das jeweilige Konto, Kontogegenbücher vorgelegt. Folglich sollte der Bestand am Jahresende errechnet werden. Aufgrund einer fehlenden Bestätigung des Anfangsbestandes kann der Bestand zum Bilanzstichtag nicht nachvollzogen werden. 5 180501 2.662,20 € 4514-MAK Als Prüfungsunterlagen wurden u. a. Dezember Einnahmen, Teileinzahlungen auf das jeweilige Konto, Kontogegenbücher vorgelegt. Folglich sollte der Bestand am Jahresende errechnet werden. Aufgrund einer fehlenden Bestätigung des Anfangsbestandes kann der Bestand zum Bilanzstichtag nicht nachvollzogen werden. 6 189100 2.050,00 € 51-Amt für Kinder, Jugend und Familie Als Nachweis wurde eine "historische" Unterlage aus dem Jahr 2002 zur Prüfung vorgelegt. Der Betrag ist nicht mehr aktuell und somit fehlerhaft. Gesamtvolumen 788.090,44 € 7.303.697,82 € Gesamtvolumen aus den Jahresabschlüssen 2021 bis 2023 Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2021 Seite 2 von 2 Anlage 4 - Eigenkapital lfd.Nr. Belegnr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 1 3422341 36.543,53 € II/2-Beteiligungsmanagement Bei der Werthaltigkeitsprüfung wurden nur die direkten Anteile der Kernverwaltung i. H. v. 51 % berücksichtigt. Gemäß dem Beteiligungsbericht 2023 hält die Stadt Köln weitere mittelbare Anteile an der ACHTBRÜCKEN GmbH über die KÖLNMUSIK Betriebs- und Servicegesellschaft mbH (49,0 %), woraus sich an Gesamtanteil i. H. v. 95,06 % ergibt. 2 3422342 276.913,30 € II/2-Beteiligungsmanagement Es fehlen Unterlagen zu Bilanz und GuV der Kölner Sportstätten GmbH, anhand derer die in der Verfügung angegebenen Werte verifiziert werden können. Hierbei handelt es sich um die Auflösung des Sonderpostens. 3 3422343 553.826,59 € II/2-Beteiligungsmanagement Es fehlen Unterlagen zu Bilanz und GuV der Kölner Sportstätten GmbH, anhand derer die in der Verfügung angegebenen Werte verifiziert werden können. Hierbei handelt es sich um die eigentliche Wertkorrektur der Finanzanlage. 4 3422347 2.389,05 € II/2-Beteiligungsmanagement Laut Beteiligungsbericht 2023 hält die Stadt Köln zum 31.12.2023 lediglich 99,93 % an der RTZ GmbH. Gerechnet wurde mit einem unterstellten Anteil von 100 %. 5 3422349 16.627,47 € II/2-Beteiligungsmanagement Die Beteiligungsquote von 4,00 % wurde auf Basis des JA 2022 ermittelt (25 Mitglieder) und nicht auf Basis des Beteiligungsverhältnisses zum 31.12.2023 (28 Mitglieder, 3,75 %). 6 3407036 121.999,50 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Nachweis zu unentgeltlicher Übertragung fehlt). 7 2989585 154.476,00 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (kein Zusammenhang zwischen Beschluss und Buchung herstellbar). 8 3420276 243.801,94 € 20-Kämmerei Die Buchung ist inhaltlich falsch (Verstoß gegen das Saldierungsverbot des § 11 Abs. 2 und gegen § 44 Abs. 3 KomHVO ("Erträge aus Abgängen" nicht Erträge aus Nachaktivierungen)). 9 3214522 172.310,19 € 62-Bauverwaltungsamt Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Fertigstellungsdatum im Jahr 2021). 10 3213262 148.680,70 € 62-Bauverwaltungsamt Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Fertigstellungsdatum im Jahr 2019). 11 3253493 208.195,14 € 62-Bauverwaltungsamt Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Fertigstellungsdatum im Jahr 2010). 12 3176234 550.092,00 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Kaufvertrag und Unterlagen der GAG zur Mindernutzung fehlen). Wertberichtigung Finanzanlagen Stichprobe II 543400 - Verlust Abgang Anlagevermögen Seite 1 von 5 Anlage 4 - Eigenkapital lfd.Nr. Belegnr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 13 3267661 156.375,69 € 62-Bauverwaltungsamt Buchungsbegründende Unterlagen fehlen (Verfügung zu Baumaßnahme wurde nachträglich, 26.05.2025, erstellt und enthält keine Unterschriften). Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Fertigstellungsdatum im Jahr 2014). 14 3075932 381.555,30 € 62-Bauverwaltungsamt Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Fertigstellungsdatum im Jahr 2021). 15 3305380 207.447,93 € 12-Digitalisierung und Informationstechnik Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Darstellung zu Verbrauch fehlt). Die Buchung ist inhaltlich falsch (Abgang in einer Summe erfolgte unabhängig von Verbrauch und Laufzeit). 16 3172231 1.198,18 € 62-Bauverwaltungsamt Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Fertigstellungsdatum im Jahr 2022). 17 2964651 1.503,49 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Inventur wurde 2022 durchgeführt) und inhaltlich falsch (Mengenangabe laut SAP stimmt nicht mit Mengenangabe aus Inventurliste überein). 18 2964635 5.635,20 € 50-Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Inventur wurde 2022 durchgeführt) und inhaltlich falsch (Mengenangabe laut SAP stimmt nicht mit Mengenangabe aus Inventurliste überein). 19 3166370 18.746,38 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (kein Zusammenhang zwischen Unterlagen und Buchung herstellbar). 20 3328854 28.268,66 € 62-Bauverwaltungsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (kein Zusammenhang zwischen Unterlagen und Buchung herstellbar). 21 3205043 12.980,00 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Kaufvertrag, Auflassung fehlen; kein Zusammenhang zwischen Unterlagen und Buchungsbetrag herstellbar). 22 3321451 576.912,00 € 23-Liegenschaftsamt Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Besitzübergang war am 01.09.2021). 23 2959255 172.428,09 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Kaufvertrag im Entwurfsstatus). 24 2992627 351.993,99 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Kaufvertrag im Entwurfsstatus und ohne Unterschriften). 25 3027575 336.295,87 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Kaufvertrag im Entwurfsstatus und ohne Unterschriften). 26 3035579 163.660,00 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Kaufvetrag im Entwurfsstatus und ohne Unterschriften). 27 3035580 595.021,00 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Kaufvetrag im Entwurfsstatus und ohne Unterschriften). 28 3055905 781.128,00 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Kaufvetrag im Entwurfsstatus und ohne Unterschriften, Anlage zum Report fehlt, Anlagennummer fehlt). 454100 - Veräußerung Grundstück/Gebäude Seite 2 von 5 Anlage 4 - Eigenkapital lfd.Nr. Belegnr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 29 3169013 130.934,96 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Kaufvertrag im Entwurfsstatus und ohne Unterschriften). 30 3216803 1.165.355,50 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Anlagennummer fehlt). 31 3253443 1.640.644,50 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Anlagennummer fehlt). 32 3238041 358.413,00 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Kaufvertrag im Entwurfsstatus und ohne Unterschriften). 33 3256402 262.307,64 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Kaufvertrag im Entwurfsstatus und ohne Unterschriften). 34 3306889 235.266,77 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (kein Zusammenhang zwischen Unterlagen und Buchung herstellbar). 35 3114378 12.300,00 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (kein Zusammenhang zwischen Unterlagen und Buchung herstellbar). 36 3257889 26.025,57 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (kein Zusammenhang zwischen Tauschverträgen und Buchung(sbetrag) herstellbar). 37 3250622 75.670,00 € 23-Liegenschaftsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (kein Zusammenhang zwischen Tauschvertrag und Buchung(sbetrag) herstellbar). 38 3208907 42.078,75 € 62-Bauverwaltungsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Anlagennummer fehlt). 39 3299033 46.679,82 € 62-Bauverwaltungsamt Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Anlagennummer fehlt). 40 3078640 1.071,00 € 12-Digitalisierung und Informationstechnik Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (fehlende Unterschrift auf Kaufvertrag). Die Buchung ist inhaltlich falsch (falsche Verteilung des Kaufpreises auf die beiden Anlagen, kompletter Mehrwertsteuerbetrag wurde nur bei einer Anlage in Abgang gebracht). 41 3078641 729,00 € 12-Digitalisierung und Informationstechnik Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (fehlende Unterschrift auf Kaufvertrag). Die Buchung ist inhaltlich falsch (falsche Verteilung des Kaufpreises auf die beiden Anlagen, kompletter Mehrwertsteuerbetrag wurde nur bei einer Anlage in Abgang gebracht). 42 3197073 74.845,53 € 66-Amt für Straßen und Radwegebau Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Fertigstellungsdatum im Jahr 2020). 43 3219847 108.555,42 € 62-Bauverwaltungsamt Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Fertigstellungsdatum im Jahr 2021). 44 3283379 45.662,40 € 62-Bauverwaltungsamt Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Fertigstellungsdatum im Jahr 2021). 416110 - Apl. Auflösung Sonderposten 454200 - Veräußerung bewegliche Vermögensgegenstände Seite 3 von 5 Anlage 4 - Eigenkapital lfd.Nr. Belegnr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 45 3372864 51.504,60 € 40-Amt für Schulentwicklung Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (kein Zusammenhang zwischen Verschrottung und Auflösung Sopo in angegebener Höhe herstellbar). 46 3373414 20.235,64 € 40-Amt für Schulentwicklung Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (kein Zusammenhang zwischen Verschrottung und Auflösung Sopo in angegebener Höhe herstellbar; unklar, was mit Kostenstellenbereinigung in Abgrenzung zu Inventur gemeint ist). 47 3373415 10.272,22 € 40-Amt für Schulentwicklung Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (kein Zusammenhang zwischen Verschrottung und Auflösung Sopo in angegebener Höhe herstellbar; unklar, was mit Kostenstellenbereinigung in Abgrenzung zu Inventur gemeint ist). 48 3173868 1.481,73 € 32-Amt für öffentliche Ordnung Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Vertragsunterlagen zwischen Stadt Köln und Rheinenergie fehlen). 49 3370079 1.864,32 € 12-Digitalisierung und Informationstechnik Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (kein Zusammenhang zwischen Verschrottung und Buchungsbetrag herstellbar). 50 3370083 17.681,40 € 12-Digitalisierung und Informationstechnik Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (kein Zusammenhang zwischen Verschrottung und Buchungsbetrag herstellbar). 51 3370085 3.141,25 € 12-Digitalisierung und Informationstechnik Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (kein Zusammenhang zwischen Verschrottung und Buchungsbetrag herstellbar). 52 3002341 36.196,07 € 66-Amt für Straßen und Radwegebau Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (kein Zusammenhang zwischen Unterlagen und Buchung herstellbar). 53 3077659 228.933,18 € 66-Amt für Straßen und Radwegebau Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Fertigstellungsdatum im Jahr 2021). 54 3216853 89.208,42 € 62-Bauverwaltungsamt Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Fertigstellungsdatum im Jahr 2019). 55 3247489 44.677,34 € 62-Bauverwaltungsamt Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Fertigstellungsdatum im Jahr 2022). 56 3258077 203.998,91 € 62-Bauverwaltungsamt Die Buchung ist periodenfremd erfolgt (Fertigstellungsdatum im Jahr 2010). 57 3372669 2.717,92 € 40-Amt für Schulentwicklung Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Anlagennummer fehlt). 58 3372701 2.882,58 € 40-Amt für Schulentwicklung Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Anlagennummer fehlt). 59 3372817 4.727,22 € 40-Amt für Schulentwicklung Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Anlagennummer fehlt). 60 3372839 12.591,59 € 40-Amt für Schulentwicklung Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Anlagennummer fehlt). 416810 - Apl. Auflösung Sonderposten Investitionspauschale 437110 - Apl. Auflösung Sonderposten Beiträge 457110 - Apl. Auflösung sonstige passive Sonderposten Seite 4 von 5 Anlage 4 - Eigenkapital lfd.Nr. Belegnr. Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 61 3372886 3.205,79 € 40-Amt für Schulentwicklung Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Anlagennummer fehlt). 62 3373410 2.071,75 € 40-Amt für Schulentwicklung Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Anlagennummer fehlt). 63 3373412 1.114,58 € 40-Amt für Schulentwicklung Die buchungsbegründenden Unterlagen sind unvollständig (Anlagennummer fehlt). Gesamtvolumen 11.242.051,56 € lfd.Nr. Konto Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 1 200100 4.810.007,74 € 20-Kämmerei Bei 17 Sachverhalten war der Vorgang nicht oder nicht vollständig nachvollziehbar. In diesen Fällen ergab sich aus den vorgelegten Unterlagen keine ausreichende Begründung für eine Buchung gegen die Allgemeine Rücklage. In einem weiteren Fall erfolgte die Buchung nicht periodengerecht und in einem anderen Fall lag kein Sachverhalt des § 44 Abs. 3 KomHVO vor. Gesamtvolumen 4.810.007,74 € lfd.Nr. Konto Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 1 200100 4.567.892,97 € 20-Kämmerei Bei 13 Sachverhalten war der Vorgang nicht oder nicht vollständig nachvollziehbar. In zwei Fällen konnte die Verwaltung keinerlei Nachweise zur vorgenommenen Buchung vorlegen. In den restlichen elf Fällen ergab sich aus den vorgelegten Unterlagen keine ausreichende Begründung für eine Buchung gegen die Allgemeine Rücklage. Gesamtvolumen 4.567.892,97 € 20.619.952,27 € Gesamtvolumen aus den Jahresabschlüssen 2021 bis 2023 Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2022 Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2021 Seite 5 von 5 Anlage 5 - Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung lfd.Nr. Konto Buchungsbetrag Dienststelle Kreditgeber Ergebnis 141/4 1 330100 26.000.000,00 € 20 - Kämmerei KoelnMesse GmbH Aus dem vorliegenden Vertrag aus Dezember 2022 geht hervor, dass es sich um eine Kreditaufnahme im Rahmen des Cash-Poolings handelt. Gemäß § 1 Abs. 1 des Vertrags wird auf Cash-Pooling abgestellt. Das Cash-Pooling besteht demnach aus einem Liquiditätsmanagement, dessen praktische Umsetzung die vorliegende Vereinbarung regelt. Die Kreditabwicklung erfolgte bilanziell nicht über das Konto 990120 Fremde Zahlungsgeschäfte 20 - Cash-Pool. Des Weiteren wurde die KoelnMesse GmbH für 2023 nicht als Cash-Pool-Teilnehmerin von der Kämmerei aufgeführt. Dies stellt einen Widerspruch zum Vertrag aus Dezember 2022 dar. Gesamtvolumen 26.000.000,00 € 26.000.000,00 € Gesamtvolumen aus den Jahresabschlüssen 2021 bis 2023 Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2022 Für dieses Prüffeld sind keine Einzelfeststellungen im Jahresabschluss 2022 festgestellt worden. Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2021 Für dieses Prüffeld sind keine Einzelfeststellungen im Jahresabschluss 2021 festgestellt worden. Seite 1 von 1 Anlage 6 - 45er Konten - Sonstige ordentliche Erträge lfd.Nr. Konto Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 1 459900 - Weitere andere sonstige ordentliche Erträge -1.707.983,79 € 56 - Amt für Wohnungswesen Nach § 39 Abs. 1 KomHVO sind Erträge und Aufwendungen getrennt voneinander auszuweisen und dürfen daher nicht miteinander verrechnet werden. 2 459900 - Weitere andere sonstige ordentliche Erträge -152.220,93 € 56 - Amt für Wohnungswesen Nach § 39 Abs. 1 KomHVO sind Erträge und Aufwendungen getrennt voneinander auszuweisen und dürfen daher nicht miteinander verrechnet werden. 3 459900 - Weitere andere sonstige ordentliche Erträge -96.545,10 € 32 - Amt für öffentliche Ordnung Diese gleichartigen Geschäftsvorfälle wurden bereits im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen 2020 bis 2022 einer Prüfung unterzogen. Die Ergebnisse sind exemplarisch im Prüfbericht 2020 unter Punkt 6.2, Weitere andere sonstige ordentliche Erträge, wie folgt dargestellt: "Zu diesen Sachverhalten wurden hoheitliche Aufgaben (Abschleppkosten [...]) auf Privatunternehmen übertragen. Diese Geschäftsvorfälle sind in den Bilanzen der jeweiligen Privatunternehmen abzubilden. Die den Privatunternehmen entstandenen Kosten werden der Stadt Köln nicht in Rechnung gestellt, sodass hier keine Aufrechnungsfälle vorliegen." Die Feststellungen aus den vorangegangenen Prüfberichten sind weiterhin zutreffend. 4 459900 - Weitere andere sonstige ordentliche Erträge -67.566,30 € 32 - Amt für öffentliche Ordnung Diese gleichartigen Geschäftsvorfälle wurden bereits im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen 2020 bis 2022 einer Prüfung unterzogen. Die Ergebnisse sind exemplarisch im Prüfbericht 2020 unter Punkt 6.2, Weitere andere sonstige ordentliche Erträge, wie folgt dargestellt: "Zu diesen Sachverhalten wurden hoheitliche Aufgaben (Abschleppkosten [...]) auf Privatunternehmen übertragen. Diese Geschäftsvorfälle sind in den Bilanzen der jeweiligen Privatunternehmen abzubilden. Die den Privatunternehmen entstandenen Kosten werden der Stadt Köln nicht in Rechnung gestellt, sodass hier keine Aufrechnungsfälle vorliegen." Die Feststellungen aus den vorangegangenen Prüfberichten sind weiterhin zutreffend. 5 459900 - Weitere andere sonstige ordentliche Erträge -45.000,00 € 52 - Sportamt Ein zuvor falsch gebuchter Sachverhalt sollte korrigiert werden. Anstelle einer Umkehr- bzw. Stornobuchung wurde unzulässigerweise Aufwand an Ertrag gebucht. Gesamtvolumen -2.069.316,12 € Seite 1 von 3 Anlage 6 - 45er Konten - Sonstige ordentliche Erträge lfd.Nr. Konto Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 1 459900 - Weitere andere sonstige ordentliche Erträge -79.357,91 € 20 - Kämmerei 2 459900 - Weitere andere sonstige ordentliche Erträge -69.212,10 € 20 - Kämmerei 3 459600 - Verzinsung Gewerbesteuer nach § 233a AO 741.066,00 € 20 - Kämmerei 4 459600 - Verzinsung Gewerbesteuer nach § 233a AO 1.289.157,00 € 20 - Kämmerei Gesamtvolumen 2.178.793,01 € Summe positiv 2.030.223,00 € Summe negativ -148.570,01 € Diese gleichartigen Geschäftsvorffälle wurden bereits im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2020 einer Prüfung unterzogen. Die Ergebnisse sind im Prüfbericht 2020 unter Punkt 6.2, Weitere andere sonstige ordentliche Erträge, wie folgt dargestellt: "Zu diesen Sachverhalten wurden hoheitliche Aufgaben (Abschleppkosten [...]) auf Privatunternehmen übertragen. Diese Geschäftsvorfälle sind in den Bilanzen der jeweiligen Privatunternehmen abzubilden. Die den Privatunternehmen entstandenen Kosten werden der Stadt Köln nicht in Rechnung gestellt, sodass hier keine Aufrechnungsfälle vorliegen." Die Feststellung aus dem Prüfbericht 2020 ist weiterhin zutreffend. In den vorliegenden Sachverhalten wurden seitens des Finanzamtes Grundlagenbescheide vollständig oder teilweise von der Vollziehung ausgesetzt. Die Aussetzung geschah bereits in den Vorjahren. Jedoch erfolgte die Buchung einer Ertragsminderung infolge dieser Aussetzung nicht im entsprechenden Haushaltsjahr. Dadurch wurde das Jahresergebnis der Vorjahre zu hoch ausgewiesen. Die Aussetzung der Vollziehung wurde von Seiten des Finanzamtes im Jahr 2022 aufgehoben. Somit ist im Jahr 2022 wieder ein Ertrag in Höhe des ursprünglichen Forderungsbetrages einzubuchen. Parallel dazu wurden von 20 die hier aufgeführten Ertragsminderungen gebucht, die sich allerdings auf die Vorjahre beziehen. Somit wird das Jahresergebnis 2022 entsprechend zu gering ausgewiesen. Darüber hinaus stellt dieses Vorgehen einen Verstoß gegen das Periodisierungsprinzip gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 4 KomHVO dar. Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2022 Seite 2 von 3 Anlage 6 - 45er Konten - Sonstige ordentliche Erträge lfd.Nr. Konto Buchungsbetrag Dienststelle Ergebnis 141/4 1 459900 - Weitere andere sonstige ordentliche Erträge -4.413.448,68 € 20 - Kämmerei Hier wurde eine Buchung vom Aufwandskonto 529900, Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen, an das Ertragskonto 459900, weitere andere sonstige ordentliche Erträge, vorgenommen. Die vorliegende Buchung verstößt gegen § 39 Abs. 1 KomHVO. Demnach sind Erträge und Aufwendungen getrennt voneinander nachzuweisen. 2 459900 - Weitere andere sonstige ordentliche Erträge -78.280,51 € 20 - Kämmerei 3 459900 - Weitere andere sonstige ordentliche Erträge -73.672,24 € 20 - Kämmerei 4 459900 - Weitere andere sonstige ordentliche Erträge -161.005,79 € 20 - Kämmerei Laut den buchungsbegründenden Unterlagen wird folgende Aussage zu der Höhe der Erstattung folgende Aussage getroffen: "Die Abrechnungen können rechnerisch insgesamt, jedoch nicht auf sachliche Richtigkeit geprüft werden. Über die Angemessenheit der Höhe des Erstattungsbetrages können auf Basis der vorgelegten Unterlagen keine Aussagen getroffen werden." Der Aussage nach wurde der Erstattungsbetrag ohne eine inhaltliche Prüfung gebucht. Der Erstattungsbetrag hätte tatsächlich höher, aber auch niederiger als ausgewiesen ausfallen können. Gesamtvolumen -4.726.407,22 € 8.974.516,35 € Gesamtvolumen aus den Jahresabschlüssen 2021 bis 2023 Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2021 Diese gleichartigen Geschäftsvorffälle wurden bereits im Rahmen der Jahresabschlussprüfung 2020 einer Prüfung unterzogen. Die Ergebnisse sind im Prüfbericht 2020 unter Punkt 6.2, Weitere andere sonstige ordentliche Erträge, wie folgt dargestellt: "Zu diesen Sachverhalten wurden hoheitliche Aufgaben (Abschleppkosten [...]) auf Privatunternehmen übertragen. Diese Geschäftsvorfälle sind in den Bilanzen der jeweiligen Privatunternehmen abzubilden. Die den Privatunternehmen entstandenen Kosten werden der Stadt Köln nicht in Rechnung gestellt, sodass hier keine Aufrechnungsfälle vorliegen." Die Feststellung aus dem Prüfbericht 2020 ist weiterhin zutreffend. Seite 3 von 3 Anlage 7 - 54er Konten - Sonstige ordentliche Aufwendungen lfd.Nr. Beleg-Nr. Buchungsbetrag Konto Dienststelle Ergebnis 141/4 1 100026800 155.999,84 € 541900 - Inanspruchnahme von Rechten und Diensten 61-Stadtplanungsamt Die Buchung erfolgte im Jahr 2023, weil die Klärung der Rechnung lange gedauert hat. Die Leistung wurde allerdings im Jahr 2022 erbracht. Aufgrund der Kenntnis des Rechnungsbetrags hätte eine Rückstellung im Jahr 2022 gebildet werden müssen. Gesamtvolumen 155.999,84 € 155.999,84 € Gesamtvolumen aus den Jahresabschlüssen 2021 bis 2023 Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2021 Ergebnisliste aus der Jahresabschlussprüfung 2022 Für dieses Prüffeld sind keine Einzelfeststellungen im Jahresabschluss 2022 festgestellt worden. Für dieses Prüffeld sind keine Einzelfeststellungen im Jahresabschluss 2021 festgestellt worden. Seite 1 von 1
  • Beschlussvorlage Rat

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    Dezernat, Dienststelle OB/14/141/4 Vorlagen-Nummer 2391/2025 Freigabedatum 20.08.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Beschlussorgan Rechnungsprüfungsausschuss Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt gemäß § 59 Abs. 3 S. 4 GO NRW auf der Grundlage des Prüfberichts des Rechnungsprüfungsamtes vom 25.07.2025 nach ein- gehender Beratung vom heutigen Tage zum Ergebnis der Jahresabschlussprüfung der Stadt Köln zum 31.12.2023 wie folgt Stellung: - Der Rechnungsprüfungsausschuss schließt sich dem Prüfbericht des Rechnungsprü- fungsamtes und dem darin gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW erteilten eingeschränkten Bestätigungsvermerk zum vorliegenden Jahresabschluss an. Darüber hinaus billigt er den geprüften Jahresabschluss 2023 einschließlich des beigefügten Lageberichtes nach § 59 Abs. 3 S. 5 GO NRW. - Er empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Beseitigung der im Prüfbericht beschrie- benen Mängel zu beauftragen. - Ferner fordert der Rechnungsprüfungsausschuss die Verwaltung auf, die Einzelfest- stellungen im jeweiligen Abschluss und die systemischen Mängel im Folgeabschluss zu korrigieren. - Der Ausschuss empfiehlt dem Rat die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 und die Entlastung der Oberbürgermeisterin gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW. 2. Der Rat beschließt: - Der vom Rechnungsprüfungsamt geprüfte und durch den Rechnungsprüfungsaus- schuss bestätigte Jahresabschluss der Stadt Köln zum 31.12.2023 wird festgestellt. - Der Oberbürgermeisterin wird die Entlastung gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW erteilt. Finanzausschuss 01.09.2025 Rechnungsprüfungsausschuss 02.09.2025 Rat 04.09.2025 2 - Die Verwaltung wird beauftragt, schnellstmöglich Maßnahmen zu ergreifen, um die im Prüfbericht beschriebenen Mängel abzustellen 3 Begründung: Dem Rechnungsprüfungsausschuss wurde der Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 in der Sitzung am 10.12.2024 vorgelegt und an das Rechnungsprüfungsamt zur Prüfung verwiesen. Der Rat wurde über den Entwurf des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 in der Sitzung am 12.12.2024 unter TOP 7.4 gemäß § 62 Abs. 4 GO NRW haushaltsrechtlich unterrichtet. Anlagen Anlage 1 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Anlage 2 Entwurf des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Teil 1 Die Anlagen 1 und 2 können im Ratsinformationssystem der Stadt Köln eingesehen werden.
  • Anlage 2 Entwurf des Jahresabschlusses und Lageberichtes der Stadt Köln zum 31.12.2023 Teil 1

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    Teil 1 - Bilanz - Ergebnisrechnung - Finanzrechnung - Anhang Lagebericht zum Jahresabschluss 2023 Nachfolgende Teile werden gesondert abgebildet: Teil 2: Produktbereichsbezog ene Darstellung (Teilrechnungen) Teil 3: Produktgruppen und Produkte mit Zielen und Kennzahlen Inhaltsverzeichnis Bilanz 31.12.2023 5 davon Gesamtbilanz der rechtlich unselbstständigen Stiftungen 7 Ergebnisrechnung 11 Finanzrechnung 15 Anhang 19 1. Vorbemerkung 19 2. Bilanz 23 2.1 Aktiva 23 2.2 Passiva 53 2.3 Sonstige finanzielle nicht zu bilanzierende Verpflichtungen 74 3. Ergebnisrechnung 75 3.1 Erläuterung der ordentlichen Erträge 75 3.2 Erläuterung der ordentlichen Aufwendungen 86 3.3 Erläuterung des Finanzergebnisses 95 4. Finanzrechnung 99 4.1 Erläuterung der investiven Ein- und Auszahlungen 99 4.2 Erläuterung der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 113 5. Ermächtigungsübertragung 115 Anlagen 117 Lagebericht zum Jahresabschluss 2023 195 195 197 1. Haushaltswirtschaftliche Rahmenbedingungen 2023 2. Analyse der Haushaltswirtschaft 2.1 Vermögenslage 197 2.2 Schuldenlage 199 2.3 Ertragslage 200 2.4 Aufwandslage 202 2.5 Finanzlage 203 2.6 Personalbestand und -entwicklung 204 3. Prognosebericht 207 3.1 Chancen und Risiken 207 211 3.2 Entwicklung des Eigenkapitals 3.3 Ausgewählte Strategiefelder und Projekte 213 2.7 Gesamtbeurteilung 206 4.2 Ergebniskennzahlen 221 4.3 Kennzahlenentwicklung 2019 bis 2023 235 5. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag 237 Übersicht über die Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder 239 3.4 Entwicklung in den Beteiligungen 230 4. Kennzahlen 230 4.1 Bilanzkennzahlen 221 233 Bilanz 31.12.2023 5 6 Aktiva (in Euro) 31.12.2023 31.12.2022 Passiva (in Euro) 31.12.2023 31.12.2022 0 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit 412.068.344,66 368.129.410,52 1 Eigenkapital 5.766.097.999,02 5.761.071.158,12 1.1 Allgemeine Rücklage 5.419.110.281,06 5.243.268.967,41 1 Anlagevermögen 14.943.424.856,93 14.533.594.277,77 1.2 Sonderrücklagen 5.840.717,83 5.921.980,89 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 24.727.275,61 23.437.571,61 1.3 Ausgleichsrücklage 72.816.710,78 0,00 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 268.330.289,35 511.880.209,82 1.2 Sachanlagen 7.947.904.074,67 7.840.847.831,16 davon: Jahresfehlbetrag 2023 -10.619.182,92 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.657.736.569,75 1.659.005.389,00 Jahresüberschuss 2022* 100.500.208,78 100.500.208,78 1.2.1.1 Grünflächen 924.352.089,20 924.174.227,28 Jahresüberschuss 2021* 178.449.263,49 178.449.263,49 1.2.1.2 Ackerland 157.789.863,50 159.594.425,27 Jahresüberschuss 2020 232.930.737,55 1.2.1.3 Wald, Forsten 70.757.366,70 69.659.747,86 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 504.837.250,35 505.576.988,59 2 Sonderposten 2.746.486.210,48 2.755.142.474,54 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 784.580.556,80 789.467.368,07 2.1 Sonderposten aus Zuwendungen 2.482.017.703,30 2.490.680.527,26 1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen 33.990.569,93 34.454.233,46 2.2 Sonderposten aus Beiträgen 157.916.614,31 157.525.252,72 1.2.2.2 Grundstücke mit Schulen 2.765.160,15 2.827.016,38 2.3 Sonderposten für Gebührenausgleich 544.585,95 544.585,95 1.2.2.3 Grundstücke mit Wohnbauten 311.290.554,32 304.594.195,37 2.4 Sonstige Sonderposten 106.007.306,92 106.392.108,61 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 436.534.272,40 447.591.922,86 3 Rückstellungen 4.079.816.720,34 3.991.719.150,18 1.2.3 Infrastrukturvermögen 2.728.979.752,36 2.737.973.300,87 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 885.154.881,86 884.696.386,33 3.1 Pensionsrückstellungen 2.731.222.097,34 2.629.492.352,82 1.2.3.2 Brücken und Tunnel 1.152.825.237,70 1.190.668.632,00 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten 221.338.116,53 215.195.240,96 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und 40.484.282,86 44.745.715,50 3.3 Instandhaltungsrückstellungen 23.436.617,18 14.019.104,92 Sicherheitsanlagen 3.4 Sonstige Rückstellungen 1.103.819.889,29 1.133.012.451,48 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 2.139.950,55 2.191.223,25 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und 550.800.378,36 513.334.759,43 4 Verbindlichkeiten 3.952.473.987,11 3.442.215.447,03 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens 97.575.021,03 102.336.584,08 Verkehrslenkungsanlagen 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.984.703.884,88 1.302.126.894,83 1.2.4 Bauten auf fremden Grund und Boden 14.266.923,75 15.702.628,77 4.2.1 von verbundenen Unternehmen 838.543,37 838.543,37 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.797.220.338,75 1.795.097.937,00 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 300.067.794,20 72.598,30 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 105.678.196,20 103.698.961,65 4.2.5 von Kreditinstituten 1.683.797.547,31 1.301.215.753,16 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 77.483.235,62 72.279.287,14 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 781.958.501,44 667.622.957,83 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 910.515.692,31 1.151.877.378,38 227.697.121,57 224.759.928,87 1.3. Finanzanlagen 6.970.793.506,65 6.669.308.875,00 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 80.787.213,89 66.651.916,67 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.337.856.708,03 5.314.657.006,12 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 11.453.285,76 9.883.662,73 1.3.2 Beteiligungen 182.706.974,28 184.010.082,04 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 167.333.482,51 178.474.177,15 1.3.3 Sondervermögen 558.118.370,14 556.636.022,04 4.8 Erhaltene Anzahlungen 569.983.306,19 508.441.488,40 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 100.422.996,80 97.427.595,65 1.3.5 Ausleihungen 791.688.457,40 516.578.169,15 5 Passive Rechnungsabgrenzung 627.593.839,62 587.514.921,28 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 774.783.633,68 499.029.177,07 1.3.5.3 an Sondervermögen 371.041,21 485.491,79 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 16.533.782,51 17.063.500,29 2 Umlaufvermögen 1.111.685.493,55 1.006.499.400,35 2.1 Vorräte 33.969.345,09 17.787.218,09 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1.058.309.029,15 967.028.629,16 929.061.797,15 803.119.324,12 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 72.147.929,92 119.188.007,34 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 57.099.302,08 44.721.297,70 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 107.000,00 479.085,44 2.4 Liquide Mittel 19.300.119,31 21.204.467,66 3 Aktive Rechnungsabgrenzung 705.290.061,43 629.440.062,51 Bilanzsumme 17.172.468.756,57 16.537.663.151,15 Bilanzsumme 17.172.468.756,57 16.537.663.151,15 * 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen * Der Beschluss über die Verwendung der Jahresergebnisse 2021 und 2022 ist in 2023 noch nicht erfolgt. 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen 7 8 davon Gesamtbilanz der rechtlich unselbstständigen Stiftungen 9 Aktiva Passiva Geschäftsjahr Vorjahr Geschäftsjahr Vorjahr 1. Anlagevermögen 1. Eigenkapital 1.2 Sachanlagen 1.1 Allgemeine Rücklage 17.131.467,66 17.537.671,85 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 1.4. Jahresüberschuss 1.417.657,58 32.981,92 1.2.1.1 Grünflächen 1.080,00 1.080,00 1.2.1.2 Ackerland 103.402,00 103.402,00 2. Sonderposten 0,00 0,00 1.2.1.3 Wald, Forsten 0,00 0,00 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 444.600,00 444.600,00 2.1 für Zuwendungen 113.607,33 136.382,06 2.4 Sonstige Sonderposten 76.153.816,62 75.594.052,92 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 0,00 0,00 1.2.2.1 Grundstücke mit Kinder- und Jugendeinrichtungen 744.676,40 760.207,20 3. Rückstellungen 1.2.2.3 Wohnbauten 57.380.162,12 58.210.925,97 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 379.920,64 383.625,31 3.4 Sonstige Rückstellungen nach § 36 Abs. 4 0,00 0,00 und 5 GemHVO 0,00 0,00 1.2.8 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 4. Verbindlichkeiten 1.3 Finanzanlagen 0,00 0,00 1.3.2 Beteiligungen 8.620.185,30 9.842.030,00 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 31.801.152,78 29.090.086,88 4.2.4 Kredite vom öffentlichen Bereich 821.435,15 849.530,93 * 1.3.5 Ausleihungen 0,00 0,00 4.2.5 Kredite vom privaten Kreditmarkt 25.075.830,34 25.793.702,25 1.3.5.1 Ausleihungen an verbundene Unternehmen 317.512,41 322.114,03 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten 109.044,38 203.485,72 2. Umlaufvermögen 5. Passive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 2.1 Vorräte 2.1.1 Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren 0,00 0,00 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 0,00 0,00 2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 520.023,32 471.134,76 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens 107.000,00 107.000,00 2.4 Liquide Mittel 20.403.144,09 20.411.601,50 3. Aktive Rechnungsabgrenzung 0,00 0,00 120.822.859,06 120.147.807,65 120.822.859,06 120.147.807,65 * davon Verbindlichkeiten gegen Stadt Köln 821.435,15 849.530,93 Unselbständige Stiftungen der Stadt Köln Schlussbilanz 31.12.2023 10 Ergebnisrechnung 11 12 Jahresabschluss 2023 [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8] Vergleich* Plan / Ist Vergleich* fortg. Plan / Ist [2] - [5] [3] - [5] 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2.772.860.674,14 2.732.348.801,14 2.881.063.603,12 0,00 2.979.421.637,61 247.072.836,47 98.358.034,49 0,00 2 + Zuwendungen und allg. Umlagen 1.339.664.121,71 1.205.048.715,07 1.271.030.566,89 0,00 1.188.564.056,89 -16.484.658,18 -82.466.510,00 0,00 3 + Sonstige Transfererträge 96.532.220,56 81.525.875,47 84.453.657,61 0,00 85.470.802,50 3.944.927,03 1.017.144,89 0,00 4 + Öffentl.-rechtl. Leistungsentgelte 344.044.527,43 375.250.708,41 381.608.264,22 0,00 363.602.972,78 -11.647.735,63 -18.005.291,44 0,00 5 + Privatrechtl. Leistungsentgelte 87.660.752,54 96.033.471,37 98.793.732,24 0,00 92.496.336,03 -3.537.135,34 -6.297.396,21 0,00 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 630.080.611,00 712.087.302,90 713.776.049,88 0,00 716.759.688,99 4.672.386,09 2.983.639,11 0,00 7 + Sonstige ordentliche Erträge 288.351.784,05 208.393.103,71 276.636.115,86 0,00 326.512.608,59 118.119.504,88 49.876.492,73 0,00 8 + Aktivierte Eigenleistungen 7.687,49 0,00 0,00 0,00 3.192.730,84 3.192.730,84 3.192.730,84 0,00 9 + Bestandsveränderungen 1.812.384,10 1.600.000,00 1.600.000,00 0,00 1.712.044,97 112.044,97 112.044,97 0,00 10 = Ordentliche Erträge 5.561.014.763,02 5.412.287.978,07 5.708.961.989,82 0,00 5.757.732.879,20 345.444.901,13 48.770.889,38 0,00 11 - Personalaufwendungen 1.275.364.451,81 1.284.023.899,56 1.289.035.149,61 0,00 1.279.403.296,51 4.620.603,05 9.631.853,10 0,00 12 - Versorgungsaufwendungen 98.642.634,77 57.026.619,00 57.026.619,00 0,00 119.035.106,67 -62.008.487,67 -62.008.487,67 0,00 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 709.929.197,57 782.418.870,98 828.688.952,76 26.163.516,49 748.178.819,27 34.240.051,71 80.510.133,49 31.800.608,72 14 - Bilanzielle Abschreibungen 185.891.983,14 181.271.887,13 183.875.321,15 0,00 199.971.091,35 -18.699.204,22 -16.095.770,20 0,00 15 - Transferaufwendungen 2.243.552.020,34 2.097.361.371,56 2.301.184.248,95 15.936.869,88 2.295.808.169,59 -198.446.798,03 5.376.079,36 12.565.816,58 16 - Sonstige ordentl. Aufwendungen 1.050.914.726,92 1.198.304.426,40 1.259.996.623,60 15.082.392,74 1.135.809.128,58 62.495.297,82 124.187.495,02 16.946.043,79 17 = Ordentliche Aufwendungen 5.564.295.014,55 5.600.407.074,63 5.919.806.915,07 57.182.779,11 5.778.205.611,97 -177.798.537,34 141.601.303,10 61.312.469,09 18 = Ordentliches Ergebnis (10 und 17) -3.280.251,53 -188.119.096,56 -210.844.925,25 -57.182.779,11 -20.472.732,77 167.646.363,79 190.372.192,48 -61.312.469,09 19 + Finanzerträge 73.587.596,56 85.920.768,95 111.854.805,31 0,00 114.094.714,74 28.173.945,79 2.239.909,43 0,00 20 - Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen 32.315.814,52 89.013.961,47 148.813.961,47 0,00 146.762.441,45 -57.748.479,98 2.051.520,02 0,00 21 = Finanzergebnis (19 und 20) 41.271.782,04 -3.093.192,52 -36.959.156,16 0,00 -32.667.726,71 -29.574.534,19 4.291.429,45 0,00 22 = Ergebnis lfd. Verwaltungstätigkeit (18 und 21) 37.991.530,51 -191.212.289,08 -247.804.081,41 -57.182.779,11 -53.140.459,48 138.071.829,60 194.663.621,93 -61.312.469,09 23 + Außerordentliche Erträge 89.652.443,38 194.092.650,61 194.092.650,61 0,00 47.005.006,11 -147.087.644,50 -147.087.644,50 0,00 24 - Außerordentliche Aufwendungen 27.110.783,19 0,00 0,00 0,00 3.066.071,97 -3.066.071,97 -3.066.071,97 0,00 25 = Außerordentliches Ergebnis (23 und 24) 62.541.660,19 194.092.650,61 194.092.650,61 0,00 43.938.934,14 -150.153.716,47 -150.153.716,47 0,00 26 = Jahresergebnis (22 und 25) 100.533.190,70 2.880.361,53 -53.711.430,80 -57.182.779,11 -9.201.525,34 -12.081.886,87 44.509.905,46 -61.312.469,09 Nachrichtlich: Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen mit der allgemeinen Rücklage Vergleich* Plan / Ist Vergleich* fortg. Plan / Ist [2] - [5] [3] - [5] 27 Verrechnete Erträge bei Vermögensgegenständen 13.354.957,89 22.870.000,00 22.870.000,00 21.898.289,41 -971.710,59 -971.710,59 28 Verrechnete Erträge bei Finanzanlagen 7.743.408,57 1.564.557,52 1.564.557,52 1.564.557,52 29 Verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen 4.438.587,23 3.856.000,00 3.856.000,00 7.416.750,07 -3.560.750,07 -3.560.750,07 30 Verrechnete Aufwendungen bei Finanzanlagen 352.426,03 400.073,04 -400.073,04 -400.073,04 31 Verrechnungssaldo (=Zeilen 27 bis 30) 16.307.353,20 19.014.000,00 19.014.000,00 0,00 15.646.023,82 -3.367.976,18 -3.367.976,18 0,00 ** Ermächtigungsübertragung *Spalte "Vergleich": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Wenigerertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigeraufwand bzw. Mehrertrag) Ergebnisrechnung Ergebnis 2022 Plan 2023 fortgeschriebener Plan 2023 davon EÜ** aus Vorjahr EÜ** Folgejahr Ergebnis 2022 Plan 2023 fortgeschriebener Plan 2023 davon EÜ** aus Vorjahr Ist-Ergebnis 2023 EÜ** Folgejahr Ist-Ergebnis 2023 13 14 Finanzrechnung 15 16 Jahresabschluss 2023 [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] [8] Vergleich* Plan / Ist Vergleich* fortg. Plan / Ist [2] - [5] [3] - [5] 1 Steuern und ähnliche Abgaben 2.633.444.871,71 2.732.348.801,14 2.815.148.801,14 0,00 2.821.595.570,73 89.246.769,59 6.446.769,59 0,00 2 + Zuwendungen und allg. Umlagen 1.314.379.713,49 1.138.731.091,94 1.219.423.355,70 0,00 1.137.745.464,22 -985.627,72 -81.677.891,48 0,00 3 + Sonstige Transfereinzahlungen 73.774.191,34 81.525.875,47 84.482.361,45 0,00 68.067.647,39 -13.458.228,08 -16.414.714,06 0,00 4 + Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 290.307.759,76 362.355.437,22 363.748.336,13 0,00 284.656.531,39 -77.698.905,83 -79.091.804,74 0,00 5 + Privatrechtl. Leistungsentgelte 87.405.325,50 95.937.551,73 99.372.030,91 0,00 88.706.045,61 -7.231.506,12 -10.665.985,30 0,00 6 + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 625.691.366,95 708.087.302,90 709.339.447,22 0,00 659.019.753,74 -49.067.549,16 -50.319.693,48 0,00 7 + Sonstige Einzahlungen 73.246.140,31 188.001.567,26 258.323.044,72 0,00 257.960.847,66 69.959.280,40 -362.197,06 0,00 8 + Zinsen und sonstige Finanzeinzahlungen 62.378.833,99 85.920.768,95 111.854.805,31 0,00 95.911.254,64 9.990.485,69 -15.943.550,67 0,00 9 = Einzahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 5.160.628.203,05 5.392.908.396,61 5.661.692.182,58 0,00 5.413.663.115,38 20.754.718,77 -248.029.067,20 0,00 10 - Personalauszahlungen 1.104.593.526,77 1.149.467.249,90 1.157.656.814,45 0,00 1.158.832.029,43 -9.364.779,53 -1.175.214,98 0,00 11 - Versorgungsauszahlungen 119.127.091,39 129.500.000,00 128.984.322,25 0,00 125.435.525,16 4.064.474,84 3.548.797,09 0,00 12 - Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen 690.955.803,18 800.249.591,77 910.422.193,01 77.514.957,54 729.479.307,37 70.770.284,40 180.942.885,64 71.020.541,77 13 - Zinsen und sonstige Finanzauszahlungen 29.129.290,51 118.377.113,42 181.477.113,42 0,00 156.212.364,38 -37.835.250,96 25.264.749,04 0,00 14 - Transferauszahlungen 2.134.303.963,54 2.171.969.870,56 2.328.488.535,54 39.286.242,22 2.220.188.738,38 -48.218.867,82 108.299.797,16 39.175.162,01 15 - Sonstige Auszahlungen 981.191.124,50 1.180.412.053,12 1.241.489.658,81 15.744.024,60 1.068.899.504,08 111.512.549,04 172.590.154,73 28.227.468,28 16 = Auszahlungen aus lfd. Verwaltungstätigkeit 5.059.300.799,89 5.549.975.878,77 5.948.518.637,48 132.545.224,36 5.459.047.468,80 90.928.409,97 489.471.168,68 138.423.172,06 17 = Saldo der lfd. Verwaltungstätigkeit (9 und 16) 101.327.403,16 -157.067.482,16 -286.826.454,90 -132.545.224,36 -45.384.353,42 111.683.128,74 241.442.101,48 -138.423.172,06 18 + Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen 148.475.383,41 135.565.186,64 146.361.855,70 0,00 159.796.186,86 24.231.000,22 13.434.331,16 0,00 19 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen 13.650.320,43 36.800.100,00 36.800.100,00 0,00 20.761.412,25 -16.038.687,75 -16.038.687,75 0,00 20 + Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen 13.977,32 0,00 80.576,07 0,00 80.576,07 80.576,07 0,00 0,00 21 + Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten 6.627.001,83 4.500.000,00 4.500.000,00 0,00 6.431.720,58 1.931.720,58 1.931.720,58 0,00 22 + Sonstige Investitionseinzahlungen 5.571.802,25 24.437.100,00 24.437.100,00 0,00 4.707.421,08 -19.729.678,92 -19.729.678,92 0,00 23 = Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 174.338.485,24 201.302.386,64 212.179.631,77 0,00 191.777.316,84 -9.525.069,80 -20.402.314,93 0,00 24 - Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden 5.360.429,91 76.200.000,00 91.663.800,00 0,00 24.096.065,29 52.103.934,71 67.567.734,71 0,00 25 - Auszahlungen für Baumaßnahmen 160.818.286,91 304.300.558,55 323.103.897,65 24.102.170,53 196.833.424,78 107.467.133,77 126.270.472,87 12.997.514,87 26 - Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen 50.289.953,30 120.726.017,01 183.027.769,98 63.907.411,36 61.768.361,66 58.957.655,35 121.259.408,32 45.249.407,74 27 - Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen 58.234.414,60 39.347.400,00 77.030.541,07 37.602.565,00 27.396.459,36 11.950.940,64 49.634.081,71 38.136.476,70 28 - Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 109.826.991,38 111.642.791,00 135.613.061,88 4.419.905,00 83.319.662,77 28.323.128,23 52.293.399,11 23.189.322,60 29 - Sonstige Investitionsauszahlungen 79.769.536,84 364.176.368,00 518.767.262,62 165.602.892,00 274.875.381,31 89.300.986,69 243.891.881,31 68.374.000,00 30 = Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 464.299.612,94 1.016.393.134,56 1.329.206.333,20 295.634.943,89 668.289.355,17 348.103.779,39 660.916.978,03 187.946.721,91 31 = Saldo aus Investitionstätigkeit (23 und 30) -289.961.127,70 -815.090.747,92 -1.117.026.701,43 -295.634.943,89 -476.512.038,33 338.578.709,59 640.514.663,10 -187.946.721,91 32 = Finanzmittelüberschuss/ -fehlbetrag (17 und 31) -188.633.724,54 -972.158.230,08 -1.403.853.156,33 -428.180.168,25 -521.896.391,75 450.261.838,33 881.956.764,58 -326.369.893,97 33 + Einzahlungen a. d. Aufnahme und durch Rückflüsse v. Krediten für Investitionen u. wirtschaftl. gleichkommenden Rechtsverhältnissen 124.021.540,89 1.371.241.948,00 1.884.241.948,00 0,00 1.722.907.437,84 351.665.489,84 -161.334.510,16 0,00 34 + Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Krediten zur Liquiditätssicherung 7.116.198.722,16 14.459.970.642,00 14.459.970.642,00 0,00 9.172.570.808,77 -5.287.399.833,23 -5.287.399.833,23 0,00 35 - Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung v. Krediten für Investitionen u. wirtschaftl. gleichkommenden Rechtsverhältnissen 362.677.813,85 754.860.000,00 1.264.860.000,00 0,00 964.026.115,50 -209.166.115,50 300.833.884,50 66.000.000,00 36 - Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten zur Liquiditätssicherung 6.695.998.749,94 14.100.000.000,00 14.100.000.000,00 0,00 9.410.390.814,62 4.689.609.185,38 4.689.609.185,38 0,00 37 = Saldo aus Finanzierungstätigkeit 181.543.699,26 976.352.590,00 979.352.590,00 0,00 521.061.316,49 -455.291.273,51 -458.291.273,51 -66.000.000,00 38 = Änderung des Bestandes an Finanzmitteln (32 und 37) -7.090.025,28 4.194.359,92 -424.500.566,33 -428.180.168,25 -835.075,26 -5.029.435,18 423.665.491,07 -392.369.893,97 39 + Anfangsbestand an Finanzmitteln 26.089.139,64 0,00 0,00 0,00 21.204.467,66 0,00 40 +/- Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 2.205.353,30 0,00 0,00 0,00 -1.069.273,09 0,00 41 = Liquide Mittel (38 + 39 + 40) 21.204.467,66 4.194.359,92 -424.500.566,33 -428.180.168,25 19.300.119,31 -5.029.435,18 423.665.491,07 -392.369.893,97 ** Ermächtigungsübertragung *Spalte "Vergleich": (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Wenigereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Wenigerauszahlung bzw. Mehreinzahlung) EÜ** FolgejahrFinanzrechnung Ergebnis 2022 Plan 2023 fortgeschriebener Plan 2023 davon EÜ** aus Vorjahr Ist-Ergebnis 2023 17 18 Anhang 1. Vorbemerkung Gemäß § 95 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) hat die Stadt Köln zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die maßgeblichen Vorschriften für dessen Bestandteile ergeben sich insbesondere aus der GO und der Ko mmunalhaushaltsverordnung Nordrhein- Westfalen (KomHVO). Die Bilanz als ein Bestandteil des Jahresabschlusses gibt auf der Aktivseite einen Überblick über das Anlage- und das Umlaufvermögen sowie die aktiven Rech- nungsabgrenzungsposten und auf der Passivseite über das Eigenkapital, die Son- derposten, das Fremdkapital sowie die passiven Rechnungsabgrenzungsposten. Die Aufstellung der Bilanz zum 31.12.2023 erfolgt entsprechend der Mindestgliede- rung nach § 42 Abs. 3 und 4 KomHVO. Gemäß § 33a Abs. 1 KomHVO ist auf der Aktivseite der Bilanz vor dem Anlagever- mögen ab dem Jahresabschluss 2020 der Posten „Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit“ auszuweisen. Hierunter fällt die sog. Bilan- zierungshilfe, mit de r Mehrbelastungen aufgrund der COVID-19-Pandemie (ab 2020) und aufgrund des Krieges in der Ukraine (ab 2022) gemäß § 5 des NKF - COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetzes (NKF-CUIG) bis einschließlich 2023 isoliert werden. Die im wirtschaftlichen Eigentum befindlichen Vermögensgegenstände und Schul- den sind jeweils einzeln angesetzt und bewertet. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) mit Anschaffungs- und Herstellungskosten bis 800 € netto werden nicht ak- tiviert. Besonders von Diebstahl bedrohte bewegliche Vermögensgegenstände bei den GWG sind außerhalb der Buchhaltung in gesonderten Listen nachzuweisen. Angewandte Bewert ungsvereinfachungsverfahren gemäß § 35 KomHVO werden im Erläuterungsteil unter den betroffenen Bilanzpositionen dargestellt. Die Vermögenszugänge im Haushaltsjahr sind gemäß § 34 KomHVO zu ihren An- schaffungs- und Herstellungskosten angesetzt worden, Abgänge und Umbuchun- gen wurden in Höhe der Restbuchwerte berücksichtigt. Falls nichts Abweichendes ausgeführt ist, sind in den Erläuterungen entsprechende Werte angegeben. Bei ab- nutzbaren Ver mögensgegenständen des Anlagevermögens wu rden die Anschaf- fungs- oder Herstellungskosten um die planmäßigen Abschreibungen vermindert. In Fällen von Zugängen, bei denen die Anschaffungs - und Herstellungskosten be- reits in Vorjahren hätten aktiviert werden müssen, wurde die auf Vorjahre entfal- lende Wertminderung durch Abnutzung als Wertberichtigung bei der Zugangsbu- chung berücksichtigt. Zutreffender Weise ist diese nicht Bestandteil der Abschrei- bungen auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens im Haushaltsjahr, wurde jedoch für die Ermittlung der Restbuchwerte ebenfalls zu Grunde gelegt und daher unter der Entwicklung der Bilanzposition gesondert dargestellt. In den Erläu- terungen selbst werden Bewegungen nur insoweit erläutert, sofern Einzelwerte we- sentlich für die Bestandsveränderung der jeweiligen Bilanzposition sind. Die plan- mäßigen Abschreibungen wurden ausnahmslos linear berechnet. Zugänge von ab- nutzbaren Vermögensgegenständen wurden zeitanteilig abgeschrieben. Die außerplanmäßigen Abschreibungen und Zuschreibungen auf das Anlage- vermögen werden gemäß § 36 Abs. 6 Satz 3 und Abs. 9 Satz 2 KomHVO bei der Ergebnisrechnung erläutert , zudem werden die wesentli chen außerplanmäßigen Ab- und Zuschreibungen bei der jeweiligen Bilanzposition genannt. 19 Die Nutzungsdauern orientieren sich an der von der Stadt Köln erstellten Nut- zungsdauertabelle, die auf der Rahmenvorgabe für Kommunen basiert. Abweichungen von dieser örtlichen Nutzungstabelle sind nicht erfolgt. Alle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind - geordnet nach Bilanz- positionen - im Anlagenspiegel abgebildet. Dieser enthält Angaben zu den Anschaf- fungs- und Herstellungskosten, der Entwicklung im Haushaltsjahr (Abgänge, Zu- gänge, Umbuchungen zu anderen Bilanzpositionen des Anlagevermögens, Ab- schreibungen) sowie den Buchwerten zum 01.01. und zum 31.12. des Haushalts- jahres. Für die beweglichen Vermögensgegenstände der Bilanzpositionen „Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge“ und „Betriebs - und Geschäftsausstattung“ wird stadtweit ein rollierendes Inventurverfahren angewendet. Zu dem Bilanzstichtag 31.12.2023 wurde der bisher praktizierte Drei -Jahres-Rhythmus gesetzeskonform in einen Vier -Jahres-Rhythmus geändert. In diesem Rhythmus führen die Dienst- stellen die Inventur als vorgelagerte Inventur (Oktober bis Dezember des Haushalts- jahres) durch. Durch die Verteilung der Inventuren auf vier Jahre soll eine Entzer- rung der Inventurarbeiten erreicht werden. Bei den Werten für Vorräte wird das strenge Niederstwertprinzip nach § 36 Abs. 8 KomHVO beachtet. Die Forderungen sind zu Nennwerten aktiviert. Bei zweifelhaften Forderungen sind Einzel- oder Pauschalwertberichtigungen vorgenommen worden, um den realisier - baren Betrag zu ermitteln. Die Restlaufzeiten sind im Forderungsspiegel dargestellt. Die liquiden Mittel umfassen alle Kontenbestände einschließlich der Scheckbe- stände sowie der EC -Cash-Einzahlungsbeträge und die als Handvorschüsse und Wechselgeld vorhandenen Bargeldbestände. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten werden entsprechend der Regelung in § 43 Abs. 1 KomHVO angesetzt und beinhalten die auf spätere Haushaltsjahre entfallenden Aufwendungen aus bereits erfolgten Auszahlungen. Darüber hinaus werden unter dieser Position nach § 44 Abs. 2 Satz 2 KomHVO geleistete Zuwen- dungen an Dritte aktiviert. Voraussetzung für die Abbildung solcher aktiven Rech- nungsabgrenzungsposten ist eine einklagbare, mehrjährige und zeitlich befristete Gegenleistungsverpflichtung. Das Eigenkapital wird grundsätzlich nur durch das Jahresergebnis und die mit der allgemeinen Rücklage unmittelbar zu verrechnenden Erträge und Aufwendungen fortgeschrieben. Zuwendungen, die die Stadt Köln für die Anschaffung von Vermögensgegenstän- den eingesetzt hat, werden grundsätzlich als Sonderposten des konkreten Vermö- gensgegenstandes passiviert. Zu diesen gehören die Sonderposten aus Zuwendun- gen und aus Beiträgen sowie die sons tigen Sonderposten. Die Sonderposten wer- den, soweit sie abnutzbaren Vermögensgegenständen zugeordnet sind, entspre- chend der Abschreibungen der bezuschussten Vermögensgegenstände er trags- wirksam aufgelöst (§ 44 Abs. 5 Satz 2 KomHVO). Darüber hinaus wird das „Eigenkapital“ der rechtlich unselbst ständigen Stiftungen unter den sonstigen Sonderposten ausgewiesen. Der Sonderposten für den Gebührenausgleich grenzt nach § 44 Abs. 6 KomHVO die Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen nach dem Kommu- 20 nalabgabengesetz und damit der öffentlich- rechtlich erhobenen Gebühren geson- dert ab. Die Kostenunterdeckungen und die Entwicklung dieser Sonderpostenposi- tion sind unter der Bilanzposition dargestellt. Die Rückstellungen berücksichtigen die ungewissen Verpflichtungen zum Stichtag 31.12.2023. Sie sind mit ihren Restlaufzeiten im Rückstellungsspiegel abgebildet. Der Rückstellungsspiegel gibt darüber hinaus Informationen zu den Bewegungen im Haushaltsjahr. Dabei handelt es sich um Zuführungen, Auflösungen und Inan- spruchnahmen. Eine Rückstellungszuführung, d. h. die Neubildung einer Rückstel- lung bzw. die Erhöhung einer bestehenden Rückstellung, ist vorzunehmen, wenn die Voraussetzungen gemäß § 37 KomHVO vorliegen. Eine Rückstellung ist aufzu- lösen, wenn der Grund für die Bildung der Rückstellung entfallen ist. Die Inan- spruchnahme einer Rückstellung erfolgt, sobald die ungewissen Verpflichtungen zu einer Verbindlichkeit werden bzw. zur Auszahlung gelangen. Die Instandhaltungs- rückstellungen berücksichtigen die Beträge, die im Zeitraum von grundsätzlich bis zu vier Jahren voraussichtlich in Anspruch genommen werden. Die Verbindlichkeiten sind mit den Rückzahlungsbeträgen bzw. dem Wert der zu erbringenden Verpflichtung passiviert. Die Restlaufzeiten sind im Verbindlichkeiten- spiegel dargestellt. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten werden entsprechend der R ege- lung in § 43 Abs. 3 KomHVO angesetzt und beinhalten die auf spätere Haushalts- jahre entfallenden Erträge aus bereits eingegangenen Einzahlungen. Passive Rechnungsabgrenzungen sind auch dann in der Bilanz zu zeigen, wenn die Kom- mune Mittel erhält, die sie wiederum bei der Weiterleitung an Dritte an eine einklag- bare, mehrjährige und zeitlich befristete Gegenleistungsverpflichtung bindet. Diese werden gemäß § 44 Abs. 2 S. 2 KomHVO entsprechend der korres pondierenden aktiven Rechnungsabgrenzungsposten ertragswirksam aufgelöst. Der Landtag hat am 28.02.2024 das „Dritte Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein- Westfalen (3. NKF - Weiterentwicklungsgesetz Nordrhein-Westfalen – 3. NKFWG NRW) beschlossen. Gemäß Artikel 8 des 3. NKFWG NRW treten die damit einhergehenden Änderungen der GO rückwirkend zum 31.12.2023 in Kraft. 21 Im Folgenden werden - die Bilanzpositionen (Kapitel 2), - die Ergebnisrechnungszeilen (Kapitel 3) und - die Finanzrechnungszeilen (Kapitel 4) erläutert. Bei der Erläuterung der Bilanzpositionen erfolgen die Angaben in T€. Planmäßige Abschreibungen bei den Bilanzpositionen werden nicht erläutert. Die Bewegungen (Zugänge, Abgänge, Umbuchungen) werden in der Regel dann erläutert, wenn die Einzelbewegung mindestens 1.000 T€ beträgt. Besonders prägnant ist dabei als Beispiel die Bilanzposition 1.2.7 Betriebs - und Geschäftsausstattung, bei der bei- spielsweise die Zugänge in der Regel vernachlässigbare Einzelwerte umfassen. Bei der Erläuterung der E rgebnis- und Finanzrechnungszeilen sind Beträge in Mio. € angegeben. Bei tabellarischen Darstellungen von (Teil-)Beträgen kann es zu Rundungsdifferen- zen der Summen zum jeweils abgedruckten Zahlenwerk kommen. In den Tabellen entspricht die Summe der Addition der gerundeten Teilwerte. 22 2. Bilanz 2.1 Aktiva Bilanzposition 0. Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leistungsfähigkeit Gemäß § 5 Abs. 5 NKF-CUIG ist die Summe der infolge der COVID -19-Pandemie und des Krieges in der Ukraine entstandenen Haushaltsbelastung im Jahresab- schluss als außerordentlicher Ertrag in die Ergebnisrechnung einzustellen und ge- mäß § 6 NKF-CUIG gesondert zu aktivieren. Die Belastung des städtischen Haus- halts setzt sich aus Mindererträgen und Mehraufwendungen zusammen. 31.12.2023 31.12.2022 Bilanzierungshilfe 412.068 T€ 368.129 T€ Im Jahr 2023 hat sich die Bilanzierungshilfe insgesamt um 43.939 T€ erhöht. Dabei entfällt ein Anteil in Höhe von 2.615 T€ auf die COVID-19-Pandemie und 41.324 T€ auf den Krieg in der Ukraine. Die Bilanzierungshilfe für 2023 setzt sich zusammen aus isolierten Mindererträgen in Höhe von per Saldo 2.881 T€ und isolierten Mehr- aufwendungen in Höhe von 41.058 T€. Im Rahmen der COVID-19-Pandemie wur- den Mindererträge in Höhe von 4.604 T€, Mehrerträge in Höhe von 3.049 T€ und Mehraufwendungen in Höhe von 1.060 T€ isoliert. 1.343 T€ isolierte Mindererträge und 39.998 T€ isolierte Mehraufwendungen sind aufgrund der Auswirkungen des Krieges in der Ukraine aktiviert worden. Die durch die Aktivierung isolierten Beträge sind gemäß § 6 NKF-CUIG ab dem Haushaltsjahr 2026 einmalig ganz oder in Anteilen erfolgsneutral gegen das Eigen- kapital auszubuchen bzw. über längstens 50 Jahre erfolgswirksam abzuschreiben. Auch außerplanmäßige Abschreibungen wären im Einklang mit der dauernden Leis- tungsfähigkeit zulässig. Die Entscheidung zum Vorgehen bei den Abschreibungen ab 2026 ist im Jahr 2025 bei der Stadt Köln zu treffen. Bilanzposition 1. Anlagevermögen Nach § 42 Abs. 3 Nr. 1 KomHVO besteht das Anlagevermögen aus den im materi- ellen Vermögensgegenständen, dem Sachanlagevermögen und den Finanz anla- gen. Vermögensgegenstände werden dann im Anlagevermögen gezeigt, wenn sie dazu bestimmt sind, dauernd der Aufgabenerfüllung der Kommune zu dienen und selbstständig verwertbar sind (§ 34 Abs. 1 KomHVO). Vom Wahlrecht gem äß § 30 Abs. 4 KomHVO wird dahingehend Gebrauch ge- macht, dass bewegliche Gegenstände des Sachanlagevermögens erst ab einem Wert von über 800 € netto in der Anlagenbuchhaltung geführt werden. Die Möglichkeit nach § 36 Abs. 3 KomHVO findet insoweit Anwendung , als dass Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, deren Wert den Betrag von 800 € netto nicht überschreitet, selbstständig nutzbar sind und einer Abnutzung unterlie- gen, unmittelbar als Aufwand ge bucht werden. Wenn eine der Voraussetzungen des § 36 Abs. 3 KomHVO nicht vorliegt, erfolgt bei der Stadt Köln ab einem Min- destbetrag von 60 € ohne Umsatzeuer eine Aktivierung. 23 Bilanzposition 1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände Immaterielle (nicht gegenständliche) Vermögensgegenstände ergeben sich insbe- sondere aus vertraglich vereinbarten Rechten, Konzessionen und Lizenzen. Ge- mäß § 44 Abs. 1 KomHVO sind unter dieser Bilanzposition nur entgeltlich erwor- bene immaterielle Vermögensg egenstände zu ihren Anschaffungs - und Herstel- lungskosten aktiviert worden. Das immaterielle Vermögen setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2023 31.12.2022 Rechte, Konzessionen 8.086 T€ 4.520 T€ Softwarelizenzen 12.266 T€ 12.722 T€ nicht abnutzbare Rechte 851 T€ 642 T€ Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 3.524 T€ 5.553 T€ Summe 24.727 T€ 23.437 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2022 23.438 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 6.891 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -5.493 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -207 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 100 T€ Stand am 31.12.2023 24.729 T€ Die Zugänge in dieser Bilanzposition belaufen sich auf 6.891 T€. Wesentlich sind davon Anzahlungen für immaterielle Vermögensgegenstände im Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Data Warehouse ( SAP BW/4HANA) in Höhe von 1.619 T€. Bilanzposition 1.2 Sachanlagen Das Sachanlagevermögen bezeichnet materielle, also körperliche, Vermögensge- genstände des Anlagevermögens. Ihre Nutzungsdauer ist zeitlich begrenzt, wenn sie einer Abnutzung unterliegen. Zu den nicht abnutzbaren Vermögensgegenstän- den zählen insbesondere Grundstücke, Kunstgegenstände, geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau. Bilanzposition 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Auf unbebauten Grundstücken befinden sich keine benutzbaren Gebäude (§ 72 Be- wertungsgesetz (BewG)). Grundstücksgleiche Rechte beinhalten umfassende Nutzungsrechte an Grund- stücken. 24 Die Umbuchungen bei den unbebauten Grundstücken resultieren in der Regel aus Nutzungsänderungen von Flurstücken und bestandskorrigierenden Umbuchungen aufgrund der durchgeführten Inventuren von Teilbereichen des unbebauten Grund- besitzes und werden insoweit unter den nachfolgenden Positionen grundsätzlich nicht einzeln erläutert. Bilanzposition 1.2.1.1 Grünflächen Diese Bilanzposition beinhaltet den Grund und Boden sowie den Aufwuchs bzw. die Aufbauten auf Grünflächen. Die Grünflächen setzen sich wie folgt zusammen: 31.12.2023 31.12.2022 Grund und Boden Grün-/Parkanlagen 325.424 T€ 325.085 T€ Aufwuchs Grünflächen 375.614 T€ 375.614 T€ Grund und Boden Friedhöfe 58.721 T€ 58.984 T€ Grund und Boden Kleingärten 44.116 T€ 44.116 T€ Grund und Boden Sportflächen 98.641 T€ 98.613 T€ Grund und Boden Kinderspielplätze 20.205 T€ 20.130 T€ Wasserflächen 1.631 T€ 1.631 T€ Summe 924.352 T€ 924.173 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2022 924.174 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 226 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -1.178 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -1 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 1.131 T€ Stand am 31.12.2023 924.352 T€ Die Aufwuchs - und die dazugehörigen Nebenflächen sind entsprechend § 29 Abs. 1 Nr. 1 KomHVO anhand des Festwertverfahrens bewertet. Der Zeitwert basiert auf 50% der durchschnittlichen Herstellungskosten für die zugrunde liegenden Flächen. Im Jahr 2023 erfolgten in dieser Bilanzposition außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 1.178 T€. Die Wertminderungen resultieren im Wesentlichen aus vier Fortführungen im Bereich der Liegenschaften in Höhe von 1.164 T€, die mit einem Wechsel in eine Nu tzungsart mit einem geringeren Bodenrichtwert verbunden waren. 25 Bilanzposition 1.2.1.2 Ackerland Zum Ackerland gehören landwirtschaftlich oder gartenbaulich genutzte Flächen der Stadt Köln. 31.12.2023 31.12.2022 Ackerland 157.790 T€ 159.594 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2022 159.594 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 363 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -35 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -1.411 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) -722 T€ Stand am 31.12.2023 157.789 T€ Bilanzposition 1.2.1.3 Wald, Forsten Die Bilanzposition „Wald, Forsten“ umfasst Grund und Boden sowie stehendes Holzvermögen und Pflanzen (Aufwuchs). Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2023 31.12.2022 Grund und Boden 35.586 T€ 36.200 T€ Aufwuchs Wald 35.172 T€ 33.460 T€ Summe 70.758 T€ 69.660 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2022 69.660 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.721 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) 0 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -1 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) -622 T€ Stand am 31.12.2023 70.758 T€ Der Aufwuchs ist mit einem pauschalierten Festwert angesetzt. Daher ist der Wert des Aufwuchses in Intervallen von zehn Jahren zu überprüfen und eine Neuberech- nung des Forsteinrichtungswerks alle 20 Jahre durchzuführen 26 (§ 29 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO). Aufgrund der in 2017 durchgeführten Inventur ist der Festwert Forst bis zum 31.12.2027 insgesamt um bis zu 10.645 T€ zu erhöhen. Die Erhöhung erfolgt über den zehnjährigen Inventurzeitraum entsprechend der jährli- chen Aufwendungen. Für das Jahr 2023 beträgt der Zugang zur Position Aufwuchs Wald (Festwert Forst) 1.712 T€ und spiegelt damit den wesentlichen Anteil an den Zugängen der Bilanzposition in Höhe von 1.721 T€ wider. Bilanzposition 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke Diese Bilanzposition ist eine Sammelposition für unbebaute Grundstücke, die nicht den zuvor genannten Bilanzpositionen der unbebauten Grundstücke zugeordnet werden können. Die Erbbaugrundstücke sind seitens der Kernverwaltung im Erbbau an Dritte vergeben. Die Aufbauten auf diesen Grundstücken befinden sich nicht im wirtschaftlichen Eigentum der Stadt Köln, sodass die Erbbaugrundstücke unter den sonstigen unbebauten Grundstücken abgebildet werden. Bei den sonstigen Sport- anlagen handelt es sich um Anlagen der Kernverwaltung der Stadt Köln, nur diese werden innerhalb der Bilanzposition planmäßig abgeschrieben. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2023 31.12.2022 Rohbauland 33.739 T€ 32.473 T€ Bauerwartungsland 97.512 T€ 98.435 T€ Bauland 73.898 T€ 74.641 T€ Grund und Boden sonstige Freiflächen 38.965 T€ 39.059 T€ Grund und Boden Betriebsflächen 59.799 T€ 58.780 T€ Grund und Boden sonstige Sportflächen 655 T€ 655 T€ Erbbaugrundstücke 180.479 T€ 179.773 T€ Sonstige Sportanlagen 19.790 T€ 21.762 T€ Summe 504.837 T€ 505.578 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2022 505.577 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.425 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -2.163 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -965 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) -37 T€ Stand am 31.12.2023 504.837 T€ Bilanzposition 1.2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte Auf bebauten Grundstücken nach § 74 BewG befinden sich benutzbare Gebäude. 27 Bilanzposition 1.2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen Zu den Kinder- und Jugendeinrichtungen zählen zum einen Kindertagesstätten, die sich nicht im Sachanlagevermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Gebäudewirtschaft“ befinden. Zum anderen sind hier die Liegenschaften der Kinder- und Jugendpädagogischen Einrichtung der Stadt Köln (KidS) erfasst , da sich diese im wirtschaftlichen Eigentum der Kernverwaltung befinden. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2023 31.12.2022 Grund und Boden Kinder- und Jugendeinrichtun- gen 5.312 T€ 5.145 T€ Gebäude Kinder- und Jugendeinrichtungen 28.678 T€ 29.309 T€ Summe 33.990 T€ 34.454 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2022 34.454 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 0 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -631 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 167 T€ Stand am 31.12.2023 33.990 T€ Bilanzposition 1.2.2.2 Schulen Die Schulgebäude befinden sich grundsätzlich im Sachanlagevermögen der eigen- betriebsähnlichen Einrichtung „Gebäudewirtschaft“. Die Kernverwaltung hat zwei Schulgebäude im wirtschaftlichen Eigentum; das eine ist an den Landschaftsver- band Rheinland vermietet, das andere wird von der Kulturverwaltung genutzt. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2023 31.12.2022 Grund und Boden Schulen 1.426 T€ 1.426 T€ Schulgebäude 1.339 T€ 1.401 T€ Summe 2.765 T€ 2.827 T€ 28 Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2022 2.827 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 0 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -62 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2023 2.765 T€ Bilanzposition 1.2.2.3 Wohnbauten Diese Position umfasst die Bodenwerte und Gebäude der Wohnbauten, wie z. B. Unterkünfte für Obdachlose, Flüchtlingsunterkünfte etc. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2023 31.12.2022 Grund und Boden Wohnbauten 86.999 T€ 84.592 T€ Wohnbauten 205.625 T€ 200.649 T€ Außenanlagen Wohnbauten 18.667 T€ 19.354 T€ Summe 311.291 T€ 304.595 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2022 304.594 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 8.941 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -11.058 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -4 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 8.817 T€ Stand am 31.12.2023 311.290 T€ Die Zugänge in Höhe von 8.941 T€ beinhalten hauptsächlich den Kauf eines bebauten Grundstücks in der Winterberger Straße 11 zur Unterbringung von Geflüchteten in Höhe von 3.290 T€. Die Umbuchungen in Höhe von 8.817 T€ setzen sich im Wesentlichen aus den Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Fertigstellung von zwei Übergangswohnheimen zur Unterbringung von G eflüchteten Pater-Prinz-Weg 13- 19 in Höhe von 3.631 T€ und Frie drichstraße 45 in Höhe von 2.680 T€ aus der Bilanzposition 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau zusammen. 29 Bilanzposition 1.2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude Diese Position enthält bebaute Grundstücke und deren Gebäude, die sich nicht den vorgenannten Bilanzpositionen zuordnen lassen. Dazu gehören insbesondere Museumsgebäude, aber auch Gebäude der Sport - und Erholungsstätten, Parkhäuser/-paletten sowie die Bürgerhäuser und Bürgerzentren. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2023 31.12.2022 Museen 172.507 T€ 177.829 T€ Begegnungsstätten 26.644 T€ 28.216 T€ Sport- und Erholungsstätten 15.831 T€ 16.543 T€ sonstige Gebäude 134.680 T€ 135.402 T€ Betriebs- und Geschäftsgebäude 66.036 T€ 67.721 T€ Parkhäuser/Tiefgaragen 5.500 T€ 6.304 T€ gebäudeähnliche Teile 15.335 T€ 15.578 T€ Summe 436.533 T€ 447.593 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2022 447.592 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 352 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -13.350 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -2 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 1.942 T€ Stand am 31.12.2023 436.534 T€ D ie zugehenden Umbuchungen in Höhe von 1.942 T€ bestehen im Wesentlichen aus den Anschaffungs - und Herstellungskosten für die Fertigstellung einer Überdachung und Erneuerung der Aktivekohleadsorption auf der Deponie Vereinigte Ville (2.113 T€), die aus der Bilanzposition 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau, stammen. B ilanzposition 1.2.3 Infrastrukturvermögen Das Infrastrukturvermögen umfasst die Vermögensgüter der öffentlichen Einrichtun- gen, die ihrer Bauweise und Funktion nach der örtlichen Infrastruktur dienen (Infra- strukturvermögen im engeren Sinne). Der Grund und Boden des gemeindlichen In- frastrukturvermögens wird unabhängig von den darauf befindlichen Aufbauten in ei- ner gesonderten Bilanzposition dargestellt. 30 Bilanzposition 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens In dieser Bilanzposition wird der gesamte Grund und Boden des gemeindlichen Infrastrukturvermögens erfasst. 31.12.2023 31.12.2022 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 885.155 T€ 884.696 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2022 884.696 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.194 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -538 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -436 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 237 T€ Stand am 31.12.2023 885.153 T€ Bilanzposition 1.2.3.2 Brücken und Tunnel Die Bilanzposition „Brücken und Tunnel“ umfasst unabhängig von ihrer Nutzung für Fußgänger-, Straßen- oder Schienenverkehr alle Brücken (einschließlich Brücken- belag) und Tunnel. Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2023 31.12.2022 Brückenbauwerke 136.053 T€ 142.146 T€ Tunnelbauwerke 1.004.504 T€ 1.035.796 T€ Unterführungen 12.268 T€ 12.726 T€ Summe 1.152.825 T€ 1.190.668 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2022 1.190.669 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 100 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -37.943 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2023 1.152.826 T€ 31 Bilanzposition 1.2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheits- anlagen Die Position beinhaltet neben dem Streckennetz sämtliche dem Betrieb unmittelbar dienenden Anlagen der Streckenausrüstung. 31.12.2023 31.12.2022 Gleisanlagen mit Streckenausrüstung und Sicherheitsanlagen 40.484 T€ 44.746 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2022 44.746 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 39 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -4.300 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2023 40.485 T€ Bilanzposition 1.2.3.4 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen Zu den Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen gehören insbesondere sämtliche bauliche und maschinelle Teile des Kanalnetzes, soweit sie nicht in der Bilanz der Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR ausgewiesen sind. 31.12.2023 31.12.2022 Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen 2.140 T€ 2.191 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2022 2.191 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 0 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -51 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2023 2.140 T€ 32 Bilanzposition 1.2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrs lenkungsanlagen Hierzu zählen alle kommunalen Straßen, Wege und Plätze, die zur Nutzung für den öffentlichen Verkehr mit Fahrzeugen und durch Fußgänger errichtet worden sind. Zu den Verkehrslenkungsanlagen im Sinne dieser Bilanzposition zählen insbeson- dere Vario-Schilder sowie Park- und Verkehrsleitsysteme. Diese Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2023 31.12.2022 Straßen, Wege 478.079 T€ 453.485 T€ Plätze 22.269 T€ 19.385 T€ Verkehrslenkungsanlagen, Straßen- mobiliar, Parkscheinautomaten 50.452 T€ 40.465 T€ Summe 550.800 T€ 513.335 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2022 513.335 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 15.382 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -163 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -43.450 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -2.728 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 68.424 T€ Stand am 31.12.2023 550.800 T€ Die Zugänge in Höhe von 15.382 T€ umfassen im Wesentlichen einen Zugang in Höhe von 3.447 T€. Bei diesem handelt es sich um die Anschaffungs- und Herstel- lungskosten für die Erneuerung des Offenbachplatzes, die im Rahmen einer Schen- kung an die Stadt Köln über nommen wurden. In entsprechender Höhe wurde ein Sonderposten unter der Bilanzposition 2.1 Sonderposten aus Zuwendungen ange- setzt. Die Umbuchungen in Höhe von 68.424 T€ netto setzen sich im Wesentlichen aus den folgenden Anschaffungs- und Herstellungskosten nach Fertigstellung der Ver- mögensgegenstände aus der Bilanzposition 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau zusammen: - Vogelsanger Straße (Innere Kanalstraße – Melatengürtel; 4.754 T€), - Leystapelwerft - Umgestaltung linksrheinische Uferpromenade (2.923 T€), - Deutzer Ring - 2. Bauabschnitt Generalinstandsetzung (2.290 T€) - Germaniastraße, Generalsanierung und Umgestaltung (2.220 T€) - Kurt-Hackenberg-Platz, Neugestaltung (2.149 T€) - Niehler Damm (Kreisverkehr Sebastianstraße - Niehler Damm ; 1.533 T€) und 33 - Schlackstraße ( 1.201 T€). Bilanzposition 1.2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastrukturvermögens Zu den Sonstigen Bauten des Infrastrukturvermögens gehören Vermögensgegen- stände, die nicht bei anderen Bilanzpositionen des Infrastrukturvermögens einzu- ordnen sind, wie z. B. Haltestellen, Wasserbauwerke und der Deponiekörper Verei- nigte Ville. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2023 31.12.2022 Haltestellen 24.551 T€ 27.297 T€ Sonstige technische Anlagen des Infra- strukturvermögens 39.994 T€ 40.475 T€ Wasserbauwerke 21.123 T€ 21.866 T€ Lärmschutzwände 4.086 T€ 4.323 T€ Stützmauer/Treppenanlagen 7.768 T€ 8.318 T€ Schlinggruben, Sinkkästen 53 T€ 57 T€ Summe 97.575 T€ 102.336 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2022 102.337 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.311 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -2 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -9.056 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 2.986 T€ Stand am 31.12.2023 97.576 T€ Bei den Umbuchungen in Höhe von 2.986 T€ handelt es sich im Wesentlichen um die Anschaffungs- und Herstellungskosten für die Wasserleitung des Friedhof Nord von 1.479 € sowie des Grundwasseranschlusses und der Ringleitung im Botani- schen Garten in Höhe von 1.380 T€ nach deren Fertigstellung aus der Bilanzposi- tion 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau. Bilanzposition 1.2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden Dieser Bilanzposition sind die Aufbauten zugeordnet, die sich auf fremdem Grund und Boden befinden sowie Mietereinbauten. 34 Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2023 31.12.2022 Mietereinbauten 5.619 T€ 6.906 T€ Gebäude auf fremdem Grund und Boden 4.117 T€ 5.188 T€ Außenanlagen auf fremdem Grund und Boden 4.531 T€ 3.609 T€ Summe 14.267 T€ 15.703 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2022 15.703 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 1.490 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -2.893 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -127 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 94 T€ Stand am 31.12.2023 14.267 T€ Bilanzposition 1.2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler Zu dieser Bilanzposition gehören Vermögensgegenstände, deren Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für die Kunst, Kultur und Geschichte im öffentlichen Interesse liegt. Dazu zählen nicht nur Kunstgegenstände der Museen, sondern auch andere kultur- historisch bedeutsame Objekte wie die Sammlungen der Kunst - und Museumsbib- liothek, des Rheinischen Bildarchivs, des NS -Dokumentationszentrums und des Historischen Archivs. Zudem werden unter dieser Bilanzposition auch die Baudenk- mäler (z. B. Gebäude des Museums Schnütgen, Forts) sowie die sonstigen Kultur- denkmäler (z. B. die Rathausfiguren) erfasst. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2023 31.12.2022 Kunstgegenstände/ kulturhistorische Objekte 1.774.517 T€ 1.772.395 T€ Kulturdenkmäler 22.703 T€ 22.703 T€ Summe 1.797.220 T€ 1.795.098 T€ 35 Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2022 1.795.098 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 3.193 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) 0 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -1.070 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2023 1.797.221 T€ Bei den Abgängen in Höhe von 1.070 T€ handelt es sich im Wesentlichen um einen Teilabgang in Höhe von 1.045 T€ auf Grund eines Kunstraubs im Museum für ost- asiatische Kunst. Bilanzposition 1.2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge Zu den Anlagen und Maschinen gehören die technischen und nichttechnischen Vor- richtungen, die unmittelbar der kommunalen Leistungserstellung dienen. Sie sind als Vermögensgegenstände selbstständig bewertbar und vom unbeweglichen Ver- mögen abgegrenzt. Beispiel für eine technische Anlage ist eine Klimaanlage im Mu- seum. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2023 31.12.2022 Maschinen und Geräte 41.465 T€ 41.344 T€ Technische Anlagen 21.255 T€ 18.891 T€ Fahrzeuge 42.960 T€ 43.465 T€ Summe 105.680 T€ 103.700 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2022 103.699 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 20.297 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -1.781 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -18.252 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -30 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 1.746 T€ Stand am 31.12.2023 105.679 T€ 36 Durch die Übertragung des Rechenzentrums von 26 zur Kernverwaltung ergab sich ein Zugang in Höhe von insgesamt 2.996 T€. Im Wesentlichen ist dies auf die Anlage zur Eigenstromversorgung von 1.474 T€ zurückzuführen. Bilanzposition 1.2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung Die Betriebs- und Geschäftsausstattung umfasst alle Einrichtungsgegenstände der Büros und Werkstätten einschließlich der erforderlichen Werkzeuge, z . B. Büromöbel und EDV-Hardware. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Rahmen des § 36 Abs. 3 KomHVO seit dem 01.01.2018 nicht mehr im Anlagevermögen dargestellt, sondern ergebniswirksam abgebildet. 31.12.2023 31.12.2022 Betriebs- und Geschäftsausstattung 77.483 T€ 72.279 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2022 72.279 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 27.328 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten -1.949 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -19.478 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -612 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) -85 T€ Stand am 31.12.2023 77.483 T€ Unter dieser Bilanzposition ist der Medienbestand der Stadtbibliothek unverändert in Höhe von 3.922 T€ als Festwert nach § 29 Abs. 1 KomHVO bilanziert. Bilanzposition 1.2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau Diese Bilanzposition beinhaltet Anlagen im Bau und g eleistete Anzahlungen auf Sachanlagen. Anlagen im Bau bilden den Wert noch nicht fertiggestellter Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ab. G eleistete Anzahlungen sind geldliche Vor ausleistungen der Stadt Köln auf den Kaufpreis von Sachanlagevermögen. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2023 31.12.2022 Anlagen im Bau 741.987 T€ 633.598 T€ Geleistete Anzahlungen auf Sachanlagen 39.971 T€ 34.025 T€ Summe 781.958 T€ 667.623 T€ 37 Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2022 667.623 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 200.725 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) 0 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -2.266 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) -84.123 T€ Stand am 31.12.2023 781.959 T€ Von den Zugängen zu dieser Bilanzposition in Höhe von insgesamt 200.725 T€ entfallen 194.027 T€ auf die Anlagen im Bau. Diese sind auf folgende wesentliche Einzelpositionen zurückzuführen: - Gesamtinstandsetzung der Mülheimer Brücke (56.430 T€), - Museumsneubau MiQua - LVR - Jüdisches Museum im Archäologischen Quartier Köln (13.013 T€), - Ersatzneubau Kragplatte Altstadtufer (11.536 T€), - Verlängerung der Nord-Süd Stadtbahn - 3. Baustufe (11.413 T€), - Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse - Stadtbahn (6.412 T€), - Wiederherstellung der Verkehrsanlagen Nord- Süd Stadtbahn - 3. Baustufe (6.398 T€), - Generalsanierung der Feuerwache 5 in Nippes, Scheibenstraße 13 (5.470 T€), - Klimaanlage Römisch-Germanisches Museum, Cäcilienstraße 46 (4.883 T€), - Leitstelle 2020 - Neues Kommunikationssystem bei der Feuerwehr (4.776 T€), - Sportanlage Humboldtstraße in Porz; Kunstrasenplatz mit Funktionsgebäude Sportzentrum (3.507 T€), - Löschfahrzeuge - Logistik (LF-L) für die Feuerwehr (3.500 T€), - Rettungstransportwagen für den Rettungsdienst (3.439 T€), - Gasfassung Deponie Vereinigte Ville (3.327 T€), - Neugestaltung der Gürzenichstraße in der Innenstadt (3.194 T€), - Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau in Longerich, Lachemer Weg 21 (3.122 T€), - Tunnel Grenzstraße in Kalk - Maßnahmen zur Erhöhung der Nutzersicherheit (2.510 T€), - Temporäre Abdeckung Nord-Ost-Flanke Deponie Vereinigte Ville (2.387 T€), - Erweiterung der Feuerwache 9 in Mülheim, Bergisch Gladbacher Straße 179 (2.118 T€), 38 - Generalsanierung und Verkehrsberuhigung der Eupener Straße, Eschweilerstraße, Max-Wallraf-Straße in Lindenthal (2.018 T€), - Neubau Feuerwehrgerätehaus in Rodenkirchen, Sürther Straße 167 (2.000 T€), - Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau in Porz, Houdainer Straße 72 (1.927 T€), - Neubau einer Sportanlage mit Kunstrasen und Sportrasen mit einem Vereinsheim und Parkplatz in Rodenkirchen, Kapellenstraße 30 (1.738 T€), - Umwandlung der Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg in Kalk in einen Kunstrasenplatz (1.713 T€), - Sanierung des Weichselrings in Chorweiler zur Verkehrsberuhigung sowie zur Erhöhung der Verkehrssicherheit (1.665 T€), - Erweiterung der Stadtbahnanbindung Süd für Rondorf und Meschenich (1.522 T€), - Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau in Porz, Deutzer Weg 1-3 (1.377 T€), - Umgestaltung der Pipinstraße und Erneuerung der Treppenanlage an St. Maria im Kapitol in der Innenstadt (1.260 T€), - Neubau einer Rettungswache in Chorweiler, Sankt -Tönnis-Straße 60 (1.090 T€). Zugänge entfallen in Höhe von 6.697 T€ auf geleistete Anzahlungen. Bei diesen handelt es sich hauptsächlich um Zahlungen für das geplante Neubauprojekt Historische Mitte Köln (5.188 T€). Die Umbuchungen mindern die Bilanzposition insgesamt um 84.123 T€. Diese abgehenden Umbuchungen resultieren überwiegend aus der Inbetriebnahme von Anlagegütern bzw. des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums an die Stadt Köln nach zuvor geleisteten Anzahlungen. Diese sind bei den zutreffenden Bilanzpositionen erläutert, soweit die Umbuchungsbeträge wesentlich sind. Bilanzposition 1.3 Finanzanlagen Unter den Finanzanlagen werden die Vermögenswerte angesetzt, die langfristigen finanziellen Beteiligungszwecken dienen. Hierzu gehören die gehaltenen Anteile an privatrechtlichen Unternehmen, öffentlich- rechtlichen Betrieben, Zweckverbänden sowie organisatorisch und wirtschaftlich eigenständigen Eigenbetrieben ohne ei- gene Rechtspersönlichkeit. Die Stimmrechte der Stadt richten sich nach der Beteiligungsquote; daher entschei- det die Beteiligungshöhe über die wirtschaftliche Einflussmöglichkeit der Stadt Köln. Sämtlichen Beteiligungen an den Unternehmen ist gemeinsam, dass durch sie kom- munale Aufgaben erfüllt werden. Maßgeblich für eine Bilanzierung unter den Finanzanlagen ist eine unmittelbare Be- teiligung. Die konkrete Zuordnung zur Art der Finanzanlage bestimmt sich jedoch aus der Summe der unmittelbaren und mittelbaren Anteile. Zu den Finanzanlagen zählen auch die mit langfristiger Anlageabsicht gehaltenen Wertpapierbestände so- wie die Ausleihungen. 39 Bilanzposition 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen Beteiligungen mit einem Anteilswert größer 50% gelten als mehrheitliche Beteiligun- gen und sind (grundsätzlich) der Bilanzposition Anteile an verbundenen Unterneh- men zuzuordnen. Einbezogen werden die Anteile an Kapitalgesellschaften und sonstigen juristischen Personen, Unternehmen in öffentlich- rechtlichen Organisati- onsformen sowie Zweckverbände mit einem mehrheitlichen Beteiligungswert. 31.12.2023 31.12.2022 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.337.857 T€ 5.314.657 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2022 5.314.657 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 21.694 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -42 T€ Zuschreibungen 1.548 T€ Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2023 5.337.857 T€ Unter dieser Position wird das Anteilsvermögen an folgenden Unternehmen ausgewiesen: - AchtBrücken GmbH, - Akademie der Künste der Welt Köln GmbH, - BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co. KG, - BioCampus Cologne Management GmbH, - Butzweilerhof Grundbesitz GmbH & Co. KG, - GAG Immobilien AG, - GEW Köln AG, - Grund und Boden GmbH, - Hafen- und Güterverkehr Köln AG, - Jugendzentren Köln gGmbH, - Kliniken der Stadt Köln gGmbH, - KölnBäder GmbH, - KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH, - Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH, - Kölner Sportstätten GmbH, - Kölner Verkehrsbetriebe AG, - Köln Tourismus GmbH, 40 - Krankenhausstiftung Porz am Rhein, - Kunststiftung Museum Ludwig, - MAKK Förderstiftung, - Moderne Stadt GmbH, - Rechtsrheinisches Technologie- und Gründerzentrum Köln GmbH, - Kölner Schulbaugesellschaft mbH - Sozialbetriebe Köln gGmbH, - Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR, - Stadtwerke Köln GmbH, - Zoo AG und - Zweckverband „Stöckheimer Hof“. Veränderungen ergaben sich insbesondere aus den Zugängen in Höhe von 21.694 T€. Diese begründen sich in erster Linie aus den in 2023 erfolgten Zahlun- gen an die Kölner Verkehrsbetriebe AG für Tilgungsleistungen von Krediten für den Nord-Süd-Stadtbahnbau in Höhe von 20.262 T€, die dort als Kapitalzuführung in die Kapitalrücklage eingestellt werden. Ebenso erfolgte eine weitere Kapitalzuführung bei der Zoo AG in Höhe von 1.400 T€ aufgrund der Finanzierung des errichteten Südamerika-Hauses. Die außerplanmäßigen Abschreibungen in einer Gesamthöhe von 42 T€ basieren auf kleineren Wertkorrekturen bei einzelnen bilanzierten Unternehmensbeteiligun- gen. Zuschreibungen erfolgten auf der Basis geringfügiger Wertaufholungen hin- sichtlich der in der Vergangenheit vorgenommenen außerplanmäßigen Abschrei- bungen auf die Buchwerte mehrerer bilanzierter Unternehmensbeteiligungen in ei- ner Gesamthöhe von 1.548 T€. Bilanzposition 1.3.2 Beteiligungen Besteht eine Beteiligungsquote von mehr als 20% , aber unter 50 %, so wird diese unter den Beteiligungen i . e. S. - nach der handelsrechtlichen Definition des § 271 Handelsgesetzbuch (HGB) - ausgewiesen. Dabei wird unterstellt, dass eine dauerhafte Bindung zu dieser Gesellschaft vorliegt. Die Beteiligungen mit einer Beteiligungsquote unterhalb 20% werden aus Gründen der Ausweisklarheit unter den Ausleihungen ausgewiesen. 31.12.2023 31.12.2022 Beteiligungen 182.707 T€ 184.010 T€ 41 Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2022 184.010 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 0 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -1.303 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) 0 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2023 182.707 T€ Das Anteilsvermögen der Beteiligungen umfasst die Anteile an den nachstehend aufgelisteten Gesellschaften: - Flughafen Köln Bonn GmbH, - La Salle Aureum GmbH & Co. KG, - Mediengründerzentrum NRW GmbH, - Stadtbahngesellschaft Rhein-Sieg mbH i. L., - Stiftung Stadtgedächtnis, - Zweckverband Naturpark Rheinland und - Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Sieg. Die außerplanmäßigen Abschreibungen in Höhe von insgesamt 1.303 T€ basieren in erster Linie auf einer Wertminderung der als Finanzanlage bilanzierten Beteili- gung an der La Salle Aureum GmbH & Co. KG in Höhe von rund 1.222 T€. Bilanzposition 1.3.3 Sondervermögen Wirtschaftlich eigenständige Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit (§ 114 GO) sind als Sondervermögen anzusetzen. Hierunter geführt werden Eigen- betriebe und eigenbetriebsähnliche Einrichtungen mit verwal tungstechnischer Ei- genständigkeit in Bezug auf die Haushalts- und Wirtschaftsführung und die wie eine GmbH zu führende unselbstständige Ernst-Wendt-Stiftung. 31.12.2023 31.12.2022 Sondervermögen 558.118 T€ 556.636 T€ 42 Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2022 556.636 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 4.486 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) 0 T€ Zuschreibungen 0 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -3.004 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2023 558.118 T€ Zum Sondervermögen zählen Anteile an folgenden Gesellschaften: - Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln e. E., - Bühnen der Stadt Köln e. E., - Ernst-Wendt-Stiftung, - Gebäudewirtschaft der Stadt Köln e. E., - Gürzenich-Orchester Köln e. E., - Veranstaltungszentrum Köln e. E. und - Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud e. E. Die Zugänge auf dieser Position resultieren in erster Linie aus der an das Veran- staltungszentrum geleisteten Schuldendiensthilfe für Darlehenstilgungen in Höhe von 4.283 T€. Die Abgänge resultieren insbesondere aus den wechselseitigen Ver- mögensübertragungen zwischen der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft mit einem Saldo in Höhe von -2.793 T€. Bilanzposition 1.3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens In dieser Position sind die langfristig angelegten Wertpapiere ausgewiesen. 31.12.2023 31.12.2022 Wertpapiere des Anlagevermögens 100.423 T€ 97.428 T€ Entwicklung der Bilanzposition Stand am 31.12.2022 97.428 T€ Zugänge (zu Anschaffungs- und Herstellungskosten) 2.049 T€ Wertberichtigung auf Zugänge aus in Vorjahren nicht gebuchten Anschaffungs- und Herstellungskosten 0 T€ Abschreibungen im Haushaltsjahr (inkl. außerplanmäßige AfA) -158 T€ Zuschreibungen 1.361 T€ Abgänge (Restbuchwerte) -257 T€ Umbuchungen (Restbuchwerte) 0 T€ Stand am 31.12.2023 100.423 T€ 43 Zugänge ergeben sich auf dieser Position aus den Zukäufen bereits gehaltener Wertpapiere sowie de m Ankauf und Eigentumsübergang neuer Wertpapiere im Rahmen der Nachlassverwaltung und dem hieraus stammenden und in rechtlich unselbstständige Stiftungen überführten Kapital. Die Zuschreibungen in Höhe von insgesamt 1.361 T€ erfolgten auf der Basis von Wertaufholungen bei Aktienkursen und Fondsbewertungen hinsichtlich der in der Vergangenheit vorgenommenen außerplanmäßigen Abschreibungen auf einzelne Wertpapiere. Für den Ankauf „Deutzer Stadthaus“ und für die bis zur Einführung NKF zu bildende Ansparrücklage des Beamtenversorgungsfonds werden Inhaberanteile des Rheinfonds gehalten. Der Rheinfonds ist ein individuelle s Spezialfondmandat der Stadt Köln und umfasst seit 2013 alle zur Eröffnungsbilanz bilanzierten Fondsanteile in Höhe von 68.246 T€. Der Fonds setzt sich aus rd. 81% Rentenpapieren und rd. 19% Aktien zusammen. Der Wert der Fondsanteile liegt weiterhin über dem derzeit bilanzierten Wert, sodass keine Wertanpassung erforderlich ist. Bilanzposition 1.3.5 Ausleihungen Unter den Ausleihungen werden langfristige Forderungen ausgewiesen, die durch Hingabe von Kapital an Dritte, u. a. an verbundene Unternehmen, Beteiligungs - gesellschaften sowie private juristische und natürliche Personen, entstanden sind. Hierzu gehören überwiegend Darlehen, die aufgrund ihrer längeren Lauf zeit dem Anlagevermögen zuzuordnen sind. Die Ausleihungen sind mit ihrem noch zu tilgenden Rückzahlungsbetrag bilanziert. Im Rahmen der Förderung des Woh- nungsbaus werden zinsvergünstigte Ausleihungen unter Mietpreis- und Belegungs- bindung ausgegeben. Daher sind diese zutreffend mit den entsprechenden Werten bilanziert. Hält die Stadt Köln weniger als 20% der Anteile an Beteiligungsgesellschaften und werden diese nicht in Form von Wertpapieren gehalten oder handelt es sich um Geschäftsanteile an einer eingetragenen Genossenschaft, werden diese ebenfalls unter der Bilanzposition 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen aktiviert. Dazu gehören u. a. die Anteile an der GWG Rhein Erft GmbH und Anteile an kleineren Zweck - verbänden. Die Aufteilung erfolgt gemäß § 42 Abs. 3 KomHVO: 31.12.2023 31.12.2022 1.3.5.1 an verbundene Unternehmen 774.784 T€ 499.029 T€ 1.3.5.3 an Sondervermögen 371 T€ 485 T€ 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen 16.534 T€ 17.064 T€ Summe 791.689 T€ 516.578 T€ Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen haben sich insgesamt um 275.754 T€ erhöht. Dies resultiert im Wesentlichen aus gewährten Gesellschafter- darlehen über insgesamt 27 9.221 T€. Dem gegenüber stehen Tilgungsleistungen i. H. v 3.467 T€. Diese Bilanzposition beinhaltet auch das Anteilsvermögen an folgenden Gesell- schaften: 44 - Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland AöR, - d- NRW AöR, - Einkaufsgenossenschaft kommunaler Verwaltungen e.G., - GEWOG – Porzer Wohnungsbaugenossenschaft e.G., - Govdigital e.G., - GWG Rhein-Erft GmbH, - KDN – Dachverband kommunaler IT-Dienstleister Köln, - Münchener Hypothekenbank e.G., - PD Berater GmbH - Regionalverkehr Köln GmbH, - Rheinisches Studieninstitut für kommunale Verwaltung in Köln und - Zweckverband Naturpark Bergisches Land. Eine Änderung im Beteiligungsportfolio ergab sich aus dem Erwerb von Geschäfts- anteilen an der PD Berater G mbH in Höhe von 5 T€, die seit 31.05.2023 auf der Bilanzposition 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen ausgewiesen werden. Bilanzposition 2. Umlaufvermögen Als Umlaufvermögen werden alle Forderungen sowie die Vermögensgegenstände ausgewiesen, die dem Geschäftsbetrieb der Stadt Köln nicht dauerhaft dienen sollen, sondern vielmehr zum Verbrauch, Verkauf oder nur für eine kurzfristige Nutzung vorgesehen sind. Gemäß § 42 Abs. 3 Nr. 2 KomHVO gliedert sich das Umlaufvermögen in Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere des Umlaufvermögens sowie liquide Mittel. Bilanzposition 2.1 Vorräte Diese Bilanzposition beinhaltet Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, Waren, unfertige und fertige Erzeugnisse und sonstige Vorräte. Derartige Vorräte werden zum kurzfristi- gen Verbrauch oder zur Weiterveräußerung angeschafft oder hergestellt. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2023 31.12.2022 Waren 31.295 T€ 16.036 T€ Sonstige Vorräte 2.583 T€ 1.696 T€ Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 91 T€ 56 T€ Summe 33.969 T€ 17.788 T€ Den Waren sind insbesondere Grundstücke und Gebäude zugeordnet, die zum Verkauf bestimmt sind ( 31.295 T€). Bei diesen Grundstücken und Gebäuden sind Zugänge in Höhe von 16.846 T€ zu verzeichnen. Hierbei handelt es sich zum einen um Grundstücke und Gebäude im Rahmen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen. Diese umfassen bebaute und unbebaute 45 Grundstücke im Entwickungsbereich, die für die Grundstücksneuordnung erworben und zur späteren Veräußerung bestimmt sind. Konkret handelt es sich um den Ankauf der Alfred- Schütte-Allee 12 (7.034 T€), der Siegburger Straße 126 (6.558 T€) und des Poller Kirchwegs 13 (1.872 T€). Zum anderen betrifft es Grundstücke und Gebäude, die im Vorjahr dem Anlagevermögen zugeordnet waren und aufgrund einer konkret vorliegenden Verkaufsabsicht zum 31.12.2023 unter den Vorräten (Waren) auszuweisen sind (1.382 T€). Bilanzposition 2.2 Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Ansprüche der Stadt Köln gegenüber Dritten, die aus ihrem öffentlich- rechtli- chen und privatrechtlichen Handeln entstehen, sind als Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände anzusetzen, wenn die Stadt Köln bereits ihre Leistung er- füllt hat. Wenn Erträge in einem Leistungsbescheid festgesetzt werden, entsteht die Forderung zum Erfüllungszeitpunkt; andernfalls bei Bescheidzustellung. Die Bilanzposition gliedert sich in: 31.12.2023 31.12.2022 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 929.062 T€ 803.119 T€ 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen 72.148 T€ 119.188 T€ 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände 57.099 T€ 44.721 T€ Summe 1.058.309 T€ 967.028 T€ Die Forderungen sind zu Nennwerten aktiviert. Zum Jahresabschluss 2023 erfolgen je nach Ausfall- oder Beitreibungsrisiko der Forderungen Einzelwertberichtigungen (EWB) und Pauschalwertberichtigungen (PWB) gesondert bei den jeweiligen Forderungsarten. Der Bestand der EWB hat sich um 13.788 T€ erhöht. Die PWB auf Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände ha t sich um 13.898 T€ erhöht. Die Forderungsausfallquoten wurden für 2023 wie folgt angewendet: Forderungsalter Quote bis zu 30 Tage 2% mehr als 30 Tage bis zu einem Jahr 22% über ein Jahr bis unter zwei Jahre 65% über zwei Jahre bis unter vier Jahre 80% vier Jahre und älter 100% Bilanzposition 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forde- rungen aus Transferleistungen In dieser Position sind offene Forderungen aus Gebühren, Beiträgen, Steuern und Transferleistungen sowie sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen ausgewiesen. Gebühren entstehen aufgrund besonderer Leistungen der Verwaltung. Beiträge werden insbesondere für Straßenbaumaßnahmen erhoben. Steuerforderungen bestehen überwiegend aus der Gewerbesteuer sowie den Grundsteuern A und B. 46 Den gesondert auszuweisenden Forderungen aus Transferleistungen, z. B. aus Sozialhilfe- und Jugendhilfeleistungen, stehen keine Gegenleistungen gegenüber; hier sind beispielsweise Rückforderungsansprüche ausgewiesen, wenn sich herausstellt, dass die Voraussetzungen zur Hilfegewährung beim Empfänger der Leistung nicht oder nur teilweise erfüllt waren. Ausgewiesen sind unter den sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen auch die Ansprüche aus Pensionsrückstellungen für aktive Beamtinnen und Beamte und Versorgungsempfängerinnen und - empfänger gegenüber den verbundenen Unternehmen, Beteiligungen und Sondervermögen sowie Dritten. Bei den Dritten handelt es sich in der Regel um andere öffentliche Arbeitgeber, bei denen städtische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Dienstzeiten absolviert haben. Die öffentlich-rechtlichen Forderungen setzen sich 2023 zusammen aus: 31.12.2023 31.12.2022 2.2.1.1 Gebühren 161.486 T€ 111.521 T€ 2.2.1.2 Beiträgen 228.455 T€ 225.160 T€ 2.2.1.3 Steuern 129.975 T€ 87.044 T€ 2.2.1.4 Forderungen aus Transferleistungen 270.534 T€ 256.490 T€ 2.2.1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche Forde- rungen 138.611 T€ 122.904 T€ Summe 929.061 T€ 803.119 T€ Gebührenforderungen Eine Erhöhung des Bestandes an Gebührenforderungen erfolgte insbesondere im Bereich der Berufsfeuerwehr Köln ( 44.215 T€) und im Bereich Wohnungswesen (8.831 T€). Es ergaben sich Minderungen des Bestandes an Gebührenforderungen aus der Er- höhung der Pauschalwertberichtigung (3.098 T€). Beitragsforderungen Der Bestand an Beitragsforderungen hat sich saldiert vor Wertbericht igung um 3.275 T€ erhöht. Davon entfällt ein Betrag von 2.911 T€ auf die Aufzinsung der Bei- tragsforderungen aus Verträgen über die Durchführung städtebaulicher Maßnah- men im Bereich Stadtentwicklung in Bezug auf die städtebauliche Maßnahme „Deutzer Hafen“. Die Forderungen in Höhe von 226. 821 T€ ergeben sich aus der Bewertung eines Ausgleichsbetrags nach § 154 Abs. 1 BauGB für die Wertsteige- rung des veräußerten Grund und Bodens, die durch die städtebauliche Entwick- lungsmaßnahme Deutzer Hafen erzielt wird. Die Stadt Köln bilanziert in diesem Zu- sammenhang eine entsprechende Verbindlichkeit in gleicher Höhe unter der Bilanz- position „4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditau fnahmen wirtschaftlich gleichkommen“, weil sie verpflichtet ist, die Aufwendungen für die erforderlichen Leistungen im Rahmen dieser Entwicklungsmaßnahme zu tragen. Steuerforderungen Der Bestand an Steuerforderung en hat sich saldiert vor Wertberichtigung um 64.488 T€ erhöht. Minderungen des Bestandes an Steuerforderungen ergaben sich insbesondere aus der Erhöhung der Pauschalwertberichtigung (11.598 T€) und der Erhöhung der Einzelwertberichtigung (9.959 T€). 47 Forderungen aus Transferleistungen Die Forderungen aus Transferleistungen er höhten sich i nsbesondere in dem Bereich (saldiert vor Wertberichtigung): - Soziales, Arbeit und Senioren um 21.075 T€, insbesondere aus Forderungen gegenüber dem Bund für Grundsicherungsleistungen nach SGB XII und Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II. Eine Minderung des Bestandes an Forderungen aus Transferleistungen erfolgte insbesondere in den Bereichen (saldiert vor Wertberichtigung): - Schulentwicklung um 8.786 T€, insbesondere im Rahmen des Fördermittel- programms „Gute Schule“ und - Kinder, Jugend und Familie um 2.306 T€. Sonstige öffentlich-rechtliche Forderungen Die sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen haben sich saldiert vor Wertberichtigung um 16.277 T€ vermindert. Eine Erhöhung des Bestandes an sonstigen öffentlich-rechtlichen Forderungen erfolgte insbesondere in den Bereichen - Soziales, Arbeit und Senioren um 5.953 T€, insbesondere aus Darlehensforderungen nach SGB II bzw. XII und - Personal um 2.919 T€. Eine Minderung des Bestandes an sonstigen öffentlich- rechtlichen Forderungen ergab sich im Bereich Kassen- und Steuerangelegenheiten (4.272 T€). Zudem ergaben sich Veränderungen des Bestandes an sonstigen öffentlich-rechtli- chen Forderungen aus der Erhöhung der Einzelwertberichtigung (2.668 T€) und der Minderung der Pauschalwertberichtigung (2.098 T€). Bilanzposition 2.2.2 Privatrechtliche Forderungen Die privatrechtlichen Forderungen basieren auf privaten Rechtsverhältnissen und werden nach der Schuldnerkategorie weiter differenziert: 31.12.2023 31.12.2022 2.2.2.1 gegenüber dem privaten Bereich 53.256 T€ 21.619 T€ 2.2.2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 3.520 T€ 1.556 T€ 2.2.2.3 gegenüber verbundenen Unternehmen 3.522 T€ 89.289 T€ 2.2.2.4 gegenüber Beteiligungen 29 T€ 32 T€ 2.2.2.5 gegenüber Sondervermögen 11.822 T€ 6.693 T€ Summe 72.149 T€ 119.189 T€ Eine Erhöhung der privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem privaten Bereich erfolgte insbesondere im Bereich Wohnungswesen aus vorgeleisteten Hotelrechnungen für Geflüchtete in Höhe von 35.553 T€. Eine Minderung der privatrechlichen Forderungen gegenüber de m privaten Bereich erfolgte insbesondere im Bereich Liegenschaften, Vermessung und Kataster in Höhe von 3.218 T€. 48 Zudem haben sich die privatrechtlichen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen insbesondere durch die Rückzahlung eines im Vorj ahr gewährten Darlehens durch die KoelnMesse GmbH um 84.000 T€ gemindert. Die privatrechtlichen Forderungen gegenüber dem öffentlichen Bereich haben sich insbesondere im Bereich Soziales, Arbeit und Senioren (2.075 T€) erhöht. Die privatrechtlichen Forderungen gegenüber Sondervermögen haben sich insbesondere in den Bereichen: - Personal um 4.619 T€ und - Recht, Vergabe und Versicherungen um 3.050 T€ erhöht. Bilanzposition 2.2.3 Sonstige Vermögensgegenstände Unter dem Sammelposten „sonstige Vermögensgegenstände“ sind Ansprüche ge- gen Dritte berücksichtigt, die keiner der oben aufgeführten Forderungspositionen zugeordnet werden können. 31.12.2023 31.12.2022 Sonstige Vermögensgegenstände 57.099 T€ 44.721 T€ Im Bereich Soziales, Arbeit und Senioren erfolgte eine Erhöhung des Bestandes an Forderungen aus weitergeleiteten Mitteln des Stärkungspaktes um 7.023 T€, weil die Verwendungsnachweise dafür noch ausstehen. Es bestehen Forderungen gegen die KVB AG aus „eiserner Verpachtung“. Mit „ei- serner Verpachtung“ wird steuerlich die Nutzungsüberlassung von Betrieben mit Substanzerhaltungspflicht des Berechtigten verstanden. Die Forderungen bilden dabei den Wertverlust ab, der von der KVB AG noch durch Instandhaltung bzw. Ersatzinvestitionen zu beseitigen ist. Eine w esentliche Bestandserhöhung in Höhe von 1.372 T€ erfolgte durch die Zuführung im Bereich Fahrtreppen. Der Bestand zum 31.12.2023 beträgt 37.022 T€. Bilanzposition 2.3 Wertpapiere des Umlaufvermögens Unter dieser Position sind regelmäßig die kommunalen Wertpapiere anzusetzen, die nicht langfristig (in der Regel unter einem Jahr) gehalten werden sollen. 31.12.2023 31.12.2022 Wertpapiere des Umlaufvermögens 107 T€ 479 T€ Bilanzposition 2.4 Liquide Mittel Die liquiden Mittel umfassen die in den Haupt- und Nebenkassen vorhandenen Bar- geldbestände, Guthaben bei Kreditinstituten mit täglicher Fälligkeit und Bankeinla- gen als Festgelder mit fest vereinbarter Laufzeit, die kurzfristig verfügbar sind. Sie stimmen mit den Bankkontoauszügen überein. Neben den Beständen an liquiden Mitteln der Stadtkasse zum letzten Bankarbeitstag bestehen Handvorschüsse in Form von Bargeldbeständen in einzelnen Dienststellen und Bestände auf den Bankkonten, die für Schulen eingerichtet sind. Darüber hinaus sind auch die Scheck - und EC-Cash-Bestände enthalten. 49 Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2023 31.12.2022 Städtische liquide Mittel 12.454 T€ 13.289 T€ Davon rechtlich unselbst- ständige Stiftungen 20.403 T€ 20.412 T€ Fremde Kassenmittel 6.846 T€ 7.915 T€ Summe 19.300 T€ 21.204 T€ Der Anteil der rechtlich unselbstständigen Stiftungen an den liquiden Mitteln beträgt 20.403 T€. Die fremden Kassenmittel werden nicht auf gesonderten Bankkonten geführt, sondern sind Bestandteil des gesamten Geldbestandes. Sie bestehen im Wesentlichen aus den Fremdmitteln im Bereich der Schulgirokonten (4.758 T€) und den Beträgen aus der Fremdforderungsverwaltung im Bereich der Grundbesitzabgaben ( 1.425 T€) für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Abfallwirtschaftsbetriebe sowie die Stadtentwässerungsbetriebe, AöR. Der Bestand an liquiden Mitteln für das ehemalige Sanierungsgebiet Mülheim-Nord, der sich in treuhänderischer Verwaltung befindet, ist aufgrund der in 2023 eingegangenen Treuhandabrechnung für 2022 auf den Bestand zum 31.12.2022 fortgeschrieben. Die weitere Fortschreibung dieses Bestandes und der damit unmittelbar zusammenhängenden Bilanzpositionen (Forderungen, Verbindlichkeiten) sowie der Aufwands - und Ertragspositionen der Ergebnisrechnung kann erst auf Grundlage der Treuhandabrechnung für 2023 erfolgen. Der Bestand an liquiden Mitteln für das treuhänderisch verwaltete Stadtentwicklungsprojekt „Deutzer Hafen“ ist auf den Stand 31.12.2023 fortgeschrieben. Bilanzposition 3. Aktive Rechnungsabgrenzung Unter den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten (ARAP) sind die geleisteten Auszahlungen ausgewiesen, die in den Perioden nach dem Bilanzstichtag 31.12.2023 Aufwand werden (§ 43 Abs. 1 KomHVO). Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich zusammen aus: 31.12.2023 31.12.2022 Aktive Rechnungsabgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung 557.204 T€ 496.083 T€ davon weitergeleitete Mittel an die Gebäude - wirtschaft im Rahmen der Bildungspauschale 383.322 T€ 346.730 T€ davon Maßnahmen des Kinder - und Jugend- bereiches 26.829 T€ 27.759 T€ Sonstige aktive Rechnungsabgrenzungsposten 148.086 T€ 133.356 T€ Summe 705.290 T€ 629.439 T€ Nach § 44 Abs. 2 KomHVO ist bei geleisteten Zuwendungen, die mit einer mehrjährigen, zeitlich befristeten und einklagbaren Gegenleistungsverpflichtung 50 verbunden sind, ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden. Die so bilanzierten Zuwendungen sind anteilig über die Dauer der Gegenleistungs - verpflichtung aufwandswirksam vergleichbar mit den Abschreibungen bei Vermögensgütern aufzulösen. Die Zugänge bzw. die aufwandswirksamen Auflösungen bei den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung resultieren insbesondere aus folgenden Sachverhalten: - Es wurden 43.257 T€ aus Mitteln der Bildungspauschale aus dem Jahr 2021 an die Gebäudewirtschaft weitergeleitet. Die aufwandswirksame Auflösung der bisher weitergeleiteten Mittel aus der Bildungspauschale beträgt für das Jahr 2023 6.665 T€ und entspricht insoweit der ertragswirksamen Auflösung der Sonderposten für die entsprechenden Schulgebäude bei der Gebäudewirtschaft. - Für die Förderung zum Ausbau eines Breitbandnetzes wurden Mittel in Höhe von 10.309 T€ ausgezahlt. - Für die Förderung zum Bau eines Radstadions wurden 9.580 T€ an die Kölner Sportstätten GmbH weitergeleitet. - Im Bereich der Kinder - und Jugendhilfe wurde ein Betrag von 3.669 T€ insbesondere für aus der Vergangenheit stammende Maßnahmen aufwandswirksam aufgelöst. - Der Anteil der ÖPNV-Pauschale wurde in Höhe von 3.295 T€ an die KVB AG zur Finanzierung von öffentlichen Verkehrsmitteln weitergeleitet. Die aufwandswirksame Auflösung der ÖPNV -Pauschale insbesondere aus Vorjahren beträgt 8.646 T€. - Für die Förderung des Baus von Mischwasserkanälen wurden Mittel in Höhe von 2.975 T€ eingesetzt. - Für Maßnahmen des Kinder - und Jugendbereiches wurden Mittel in Höhe von 2.861 T€ eingesetzt. Dabei handelt es sich um Mittel für den Ausbau von Plätzen für unter Dreijährige und unter Sechsjährige sowie um Mittel für die Kindertagespflege. - Für die Förderung von Ladesäulen für Elektrofahr zeuge wurden 1.108 T€ eingesetzt. Bei den sonstigen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich im Wesentlichen um folgende Sachverhalte: - Sozialhilfeleistungen, die im Dezember 2023 für Januar 202 4 ausgezahlt werden (72.842 T€), - Auszahlungen im Dezember 202 3 für die Januarbezüge 202 4 der aktiven Beamtinnen und Beamten (20.924 T€), - Kinder- Jugendhilfeleistungen, die im Dezember 2023 für Januar 2024 ausgezahlt werden (14.050 T€), - die Auszahlung von Zuschüssen für 2024, unter anderem an die KölnBusiness Wirtschaftsförderungs-GmbH ( 12.996 T€), die Bühnen der Stadt Köln (8.131 T€) sowie an das Gürzenich Orchester (1.040 T€), - Auszahlungen für IT -Leistungen in Folgejahren, insbesondere Softwarelizenzen (6.834 T€) und 51 - Auszahlungen für Januar-Mieten 2024 im Bereich der Liegenschaften (4.727 T€). 52 2.2 Passiva Bilanzposition 1. Eigenkapital Das Eigenkapital besteht aus den Bilanzpositionen: - 1.1 Allgemeine Rücklage, - 1.2 Sonderrücklagen, - 1.3 Ausgleichsrücklage und - 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag. Bilanzposition 1.1 Allgemeine Rücklage 31.12.2023 31.12.2022 Allgemeine Rücklage 5.419.110 T€ 5.243.269 T€ Die Allgemeine Rücklage ist eine positive absolute Saldogröße sämtlicher Aktiv- posten abzüglich sämtlicher anderer Passivposten. Nach § 44 Abs. 3 KomHVO sind Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermögensgegenständen nach § 90 Abs. 3 S. 1 GO sowie aus Wertveränderungen von Finanzanlagen unmittelbar mit der allgemeinen Rück- lage zu verrechnen. Dies führt in 2023 zu einer Erhöhung um 15.646 T€. Die verrechneten Erträge bei Vermögensgegenständen in Höhe von 21.898 T€ re- sultieren hauptsächlich aus dem Verkauf von Grundstücken des Anlage- und Um- laufvermögens (18.867 T€) sowie aus den Erträgen aus den Auflösungen von Son- derposten auf Grund von Abgängen von Vermögensgegenständen (1.624 T€). Verrechnete Aufwendungen bei V ermögensgegenständen sind in Höhe von 7.416 T€ entstanden. Die verrechneten Aufwendungen in Höhe von 400 T€ und Er- träge in Höhe von 1.565 T€ bei Finanzanlagen werden unter den zutreffenden Bi- lanzpositionen dargestellt. Auf Grundlage des Ratsbeschluss es vom 0 7.09.2023 wurde ein Betrag von 160.114 T€ aus dem Jahresüberschuss 2020 in die Allgemeine Rücklage umge- bucht. Davon entfällt ein Teilbetrag in Höhe von 4.572 T€ auf den Pflichtausgleich der Inanspruchnahme des Anteils des Fehlbetrages aus 2019. Die Veränderung der Allgemeinen Rücklage beginnend mit dem Stand zum Jahres- abschluss 2023 ist für den Zeitraum der Haushaltsplanung 2023/2024 nachfolgend dargestellt. In der Darstellung für die Jahre 2023 bis 2027 ist die jeweilige Entnahme aus und die Zuführung zu der Allgemeinen Rücklage aus dem Vorjahresergebnis berücksichtigt. Entwicklung Allgemeine Rücklage 2023-2027 (in T€ jeweils zum 31.12.) Ist 2023 Plan 2024* Plan 2025* Plan 2026* Plan 2027* Allgemeine Rücklage 5.419.110 5.438.124 5.457.138 5.476.152 5.495.166 * Die Verrechnungsbeträge 2024 ff. sind dem Haushaltsplan 2023/2024 entnommen. 53 Bilanzposition 1.2 Sonderrücklagen 31.12.2023 31.12.2022 Sonderrücklagen 5.841 T€ 5.922 T€ Bei den Sonderrücklagen handelt es sich im Wesentlichen um die von der Stadt Köln eingebrachten Vermögensanteile an den rechtlich selbst ständigen Stiftungen „Krankenhausstiftung Porz am Rhein“ in Höhe von 4.097 T€ und an der Stiftung Stadtgedächtnis in Höhe von 1.594 T€. Korrespondierend ist jeweils der identische Wert bei 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen (Krankenhausstiftung) bzw. bei 1.3.2 Beteiligungen (Stiftung Stadtgedächtnis) bilanziert. Bilanzposition 1.3 Ausgleichsrücklage 31.12.2023 31.12.2022 Ausgleichsrücklage 72.817 T€ 0 T€ Die Ausgleichsrücklage weist in 2023 einen Bestand in Höhe von 72.817 T€ aus. Die Zuführung erfolgte gemäß Ratsbeschluss vom 07 .09.2023 anteilig aus dem Jahresüberschuss 2020. Bilanzposition 1.4 Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag 31.12.2023 31.12.2022 Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag 268.330 T€ 511.880 T€ Der Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag enthält die kumulierten Ergebnisse des aktuellen Jahres sowie der Vorjahre, soweit diese zum 31.12.2023 noch nicht förm- lich durch den Rat festgestellt sind. In der Summe von 268.330 T€ sind neben dem saldierten Fehlbetrag des Haushaltsjahres 202 3 in Höhe von 10.619 T€ (Jahres- fehlbetrag gemäß Ergebnisrechnung 9.201 T€ inkl. des davon zu bereinigenden Er- gebnisüberschusses der rechtlich unselbständigen Stiftungen in Höhe von 1.418 T€) die noch nicht durch den Rat festgestellten Überschüsse des Jahres 2021 in Höhe von 178.449 T€ und des Jahres 2022 in Höhe von 100.500 T€ enthalten. Sobald der Rat die Jahresabschlüsse 2021 und 2022 festgestellt hat, können die Jahresüberschüsse - wie vorgesehen - in die Ausgleichsrücklage und/oder in die Allgemeine Rücklage umgebucht werden. Die Veränderung in Höhe von 232.931 T€ gegenüber dem Vorjahr ( 511.880 T€) entspricht dem Ausgleich des Jahresüberschusses des Haushaltsjahres 2020. Dies ist im Anschluss unter der Überschrift „Eigenkapitalentwicklung“ zur besseren Nach- vollziehbarkeit tabellarisch dargestellt. Der Fehlbetrag gemäß Ergebnisrechnung 2023 in Höhe von 10.619 T€ ist für den Ausweis in der Bilanz um die saldierten Ergebnisüberschüsse der rechtlich unselbstständigen Stiftungen (Teilergebnisse 1701 bis 1724 ) in Höhe von 1.418 T€ bereinigt. Diese sind zur Verwendung im Sinne der/des Stifter*in im Jahresabschluss 2023 in die Sonderposten eingestellt. 54 Eigenkapitalentwicklung Ausgehend vom Jahresabschluss 202 3 wird nachfolgend die Entwicklung des Ei- genkapitals der letzten drei Jahre dargestellt. Entwicklung Eigenkapital 2020 - 2023 (in T€) 2020 2021 2022 2023 1.1. Allgemeine Rücklage 5.207.032 5.231.452 5.243.269 5.419.110 1.2. Sonderrücklagen 6.085 6.003 5.922 5.841 1.3. Ausgleichsrücklage 27.828 27.828 0 72.817 1.4. Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 200.531 378.980 511.880 268.330 davon: Ergebnis aktuelles Jahr 232.931 178.449 100.500 -10.619 Ergebnis Vorjahr -32.400 232.931 178.449 100.500 Ergebnis Vorvorjahr -32.400 232.931 178.449 Stand Eigenkapital 31.12. 5.441.476 5.644.263 5.761.071 5.766.098 Auswirkung des Jahresabschlusses 2023 auf die Eigenkapitalentwicklung Ausgehend vom Jahresabschluss 202 3 wird nachfolgend die Entwicklung des Ei- genkapitals für den Zeitraum bis 2026 dargestellt. Eigenkapital 31.12.2023 5.766.098 T€ - geplanter Jahresfehlbetrag 2024* -286.025 T€ + geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 19.014 T€ Planeigenkapital 31.12.2024 5.499.087 T€ - geplanter Jahresfehlbetrag 2025* -61.878 T€ + geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 19.014 T€ Planeigenkapital 31.12.2025 5.456.223 T€ - geplanter Jahresfehlbetrag 2026* -31.108 T€ + geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 19.014 T€ Planeigenkapital 31.12.2026 5.444.129 T€ - geplanter Jahresfehlbetrag 2027* -19.690 T€ + geplante Verrechnungsbeträge mit der allgemeinen Rücklage 19.014 T€ Planeigenkapital 31.12.2027 5.443.453 T€ * Die Ergebnis- und Verrechnungsbeträge 2024 ff. sind dem Haushaltsplan 2023/2024 entnommen. Bilanzposition 2. Sonderposten Für erhaltene und zweckentsprechend verwendete Zuwendungen (Zuweisungen, Zuschüsse) und Beiträge für Investitionen sind Sonderposten zu bilden (§ 44 Abs. 5 Satz 1 KomHVO). 55 Gleichsam sind auch bei Schenkungen von Vermögensgegenständen Sonderpos- ten (aus Zuwendungen) zu bilanzieren, die betragsmäßig dem jeweiligen Wert des Vermögensgegenstandes entsprechen. Zuwendungen, die auf Anlagen im Bau entfallen, werden unter der Bilanzposition 4.8 Erhaltene Anzahlungen abgebildet. Die ertragswirksame Auflösung von Sonderposten erfolgt entsprechend der Abnut- zung (Abschreibung) der bezuschussten Vermögensgegenstände (§ 44 Abs. 5 Satz 2 KomHVO). Bilanzposition 2.1 für Zuwendungen Unter dieser Position werden die Zuwendungen ausgewiesen, die der Finanzierung konkreter Vermögensgegenstände dienen und keine Beiträge oder sonstige Son- derposten darstellen. Auch bei Schenkungen von Vermögensgegenständen ist auf der Passivseite ein Sonderposten aus Zuwendungen auszuweisen. Hierbei handelt es sich um die Sonderpostenposition, die in den meisten Fallvarianten der vermögenswirksamen Zuwendungen maßgeblich ist. 31.12.2023 31.12.2022 Sonderposten für Zuwendungen 2.482.018 T€ 2.490.681 T€ Wesentliche zugehende Umbuchungen erfolgten aus der Bilanzposition 4.8 Erhal- tene Anzahlungen. Diese ergeben sich aus der Fertigstellung von geförderten Bau- maßnahmen. Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen: - Leystapelwerft (2.737 T€), - Wohncontainer Friedrichstraße 45 (2.680 T€), - Deutzer Ring (2.166 T€), - Wohngebäude Pater-Prinz-Weg 13-19 (2.041 T€ Investitionspauschale), - Vogelsanger Straße (von Innere Kanalstraße bis Melatengürtel 1.833 T€), - Wasserleitung Friedhof Nord (1.409 T€) und - Kurt-Hackenberg-Platz (1.316 T€). Bilanzposition 2.2 für Beiträge Gemäß Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG) und Baugesetzbuch (BauGB) werden für Straßenbau- und Erschließungsmaßnahmen bei den Eigentü- mern und Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke Beiträge erhoben. Die in diesem Zusammenhang gebildeten Sonderposten werden unter dieser Posi- tion ausgewiesen. 31.12.2023 31.12.2022 Sonderposten für Beiträge 157.917 T€ 157.525 T€ Die noch nicht erhobenen Beiträge für fertig gestellte Erschließungsmaßnahmen gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 7 KomHVO betragen 6.943 T€. Dies betrifft 32 Erschlie- ßungsanlagen; der Betrag ist, soweit möglich, sachgerecht geschätzt worden. 56 Bilanzposition 2.3 für den Gebührenausgleich Nach § 4 4 Abs. 6 KomHVO sind Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes, die nach § 6 KAG ausgeglichen werden müssen, als Sonderposten für den Gebührenausgleich anzusetzen. Kostenunterdeckungen, die ausgeglichen werden sollen, sind im Anhang anzugeben. Nach § 6 Abs. 2 KAG sind die erwirtschafteten Kostenüberdeckungen innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraums ausgeglichen werden. Eine Auflösung des Sonderpostens darf allerdings nur in der Höhe erfolgen, die in der jeweiligen Gebührensatzung festgelegt wurde. Eine Inanspruchnahme des Sonderpostens über den in der Gebührensatzung festgelegten Betrag hinaus ist auch bei einer im Jahresabschluss festgestellten Kostenunterdeckung nicht zulässig. 31.12.2023 31.12.2022 Sonderposten für den Gebührenausgleich 545 T€ 545 T€ Kostenunterdeckungen, Zuführungen und Auflösungen der kostenrechnenden Einrichtungen mit einem Bestand im Sonderposten für den Gebührenausgleich In der Bilanzposition Sonderposten für den Gebührenausgleich sind zum 31.12.2023 Kostenunterdeckungen aus den Wochenmarktgebühren und den Luftrettungsdienstgebühren bilanziert. In den folgenden Tabellen ist jeweils der Bestand des Sonderpostens dargestellt sowie dessen Veränderungen aufgrund des festgestellten gebührenrechtlichen Jahresergebnisses und ggf. einer satzungsmäßigen Auflösung. Gebühren Wochenmärkte Stand 31.12.2022 21 T€ Auflösung 0 T€ Zuführung 0 T€ Unterdeckung aus Nachkalkulation 335 T€ Stand 31.12.2023 21 T€ Die Kostenunterdeckung bei den Wochenmärkten entstand durch weniger Tages- platz- und Festplatzhändler aufgrund der Anhebung der Zulassungsanforderungen Ende 2022 sowie durch stetig steigende Kosten wie Reinigungsgebühren, Energie- kosten und Kosten für mobile Toiletten. Luftrettungsdienstgebühren Stand 31.12.2022 522 T€ Auflösung 0 T€ Zuführung 0 T€ Unterdeckung aus Nachkalkulation 510 T€ Stand 31.12.2023 522 T€ Die Kostenunterdeckung im Bereich der Luftrettung resultiert aus gestiegenen Per- sonal- und Betriebskosten. Insbesondere die ungewöhnlich hohen Tarifabschlüsse sowie die anhaltend hohe Inflationsrate führten zu entsprechenden ungeplanten Mehraufwendungen. 57 Kostenunterdeckungen der gebührenrechnenden Einrichtungen ohne Bestand im Sonderposten für den Gebührenausgleich In den folgenden Tabellen sind die Unterdeckungen der kostenrechnenden Einrich- tungen dargestellt, für die kein Sonderposten für den Gebührenausgleich durch vor- herige Kostenüberdeckungen bilanziert ist. Bodenrettungsdienstgebühren Unterdeckung aus Nachkalkulation 152 T€ Ursache für die Unterdeckung in 2023 sind gestiegene Personal- und Betriebskos- ten. Insbesondere die ungewöhnlich hohen Tarifabschlüsse sowie die anhaltend hohe Inflationsrate führten zu entsprechenden ungeplanten Mehraufwendungen. Diese Kostensteigerungen konnten nicht vollständig durch die seit dem 22.12.2021 geltenden höheren Gebührentarife gedeckt werden. Friedhofsgebühren Unterdeckung aus Nachkalkulation 5.587 T€ Die Kostenunterdeckung bei den Friedhofsgebühren resultiert zum allergrößten Teil aus den tariflichen Steigerungen bei den Personalkosten sowie aus dem gesunke- nen Gebührenaufkommen im Bereich der Nutzungsrechte. Gebühren für die Unterbringung von Obdachlosigkeit bedrohter Personen Unterdeckung aus Nachkalkulation 6.244 T€ Die Kostenunterdeckung im Bereich der Unterbringung für von Obdachlosigkeit be- drohten Personen resultiert aus unvorhergesehenen Leerständen, die durch die hohe Fluktuation der von Obdachlosigkeit bedrohten Personen und regelmäßige Renovierungsarbeiten entstanden. Gebühren für die Unterbringung von geflüchte- ten Personen Unterdeckung aus Nachkalkulation 42.515 T€ Die Kostenunterdeckung im Bereich der Unterbringung geflüchteter Personen re- sultiert aus unvorhergesehenen Leerständen, die durch hohe Fluktuation der ge- flüchteten Personen und regelmäßige Renovierungsarbeiten entstanden. Unterrichtsgebühren der Rheinischen Musikschule Unterdeckung aus Nachkalkulation 5.820 T€ Von der Erhebung einer kostendeckenden Gebühr w urde zur Vermeidung eines Rückganges der Schülerzahlen sowie aufgrund des hohen kulturpolitischen Interes- ses der Einrichtung abgesehen. Bilanzposition 2.4 Sonstige Sonderposten Diese Bilanzposition stellt eine Sammelposition für die nicht anderen Positionen zu- zuordnenden Förderungen dar. 58 Unter dieser Position sind die bei den rechtlich unselbstständig en Stiftungen noch nicht eingesetzten Beträge für Instandhaltungsmaßnahmen sowie für den jeweiligen Stiftungszweck noch nicht zweckentsprechend verwendeten Erträge abgebildet. Darüber hinaus sind für rechtlich unselbstständig e Stiftungen, bei denen durch die/den Stifter *in Vermögensgegenstände mit einer bestimmten Zweckbindung (Wille der/des Stifter*in) der Kommune übertragen worden sind, Sonderposten in der kommunalen Bilanz zu bilden. Das zu erhaltende Stiftungsvermögen ergibt sich rechnerisch aus der Summe aller Aktiva abzüglich der anderen Passiva. 31.12.2023 31.12.2022 Sonstige Sonderposten 106.007 T€ 106.392 T€ Bilanzposition 3. Rückstellungen Rückstellungen werden für alle Verpflichtungen gebildet, die zum Abschlussstichtag dem Grunde oder der Höhe nach noch nicht genau bekannt sind. Die zukünftige Entstehung einer Verbindlichkeit sowie deren Inanspruchnahme müssen jedoch wahrscheinlich sein. Die Bildung von Rückstellungen erfolgt für Aufwendungen, de- ren wirtschaftliche Verursachung vor dem Abschlussstichtag liegt . Aus § 88 GO ergibt sich zudem die Verpflichtung zur Bildung von Rückstellungen für hinsichtlich des Zeitpunktes ihres Eintritts unbestimmte Aufwendungen. Die allgemeinen Vo- raussetzungen sind in § 37 Abs. 5 S. 1 und S. 2 KomHVO genannt. Über die allgemeinen Voraussetzungen hinaus benennt § 37 KomHVO explizit die Bildung von Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen, für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien, für die Sanierung von Altlasten auf Grundstücken, für die als unterlassen zu bewertende und hinreichend konkret beabsichtigte Nachholung von Instandhaltungsmaßnahmen bei Sachanlagen, für die erhöhte Heranziehung zu Umlagen sowie für nicht geringfügige drohende Verluste aus schwebenden Ge- schäften und laufenden Verfahren. Bilanzposition 3.1 Pensionsrückstellungen Die Pensionsrückstellungen für alle aktiven Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und - empfänger wurden mit Hilfe der Haessler Software Version 6.0. 8.1 auf der Grundlage der Sterbetafel Heubeck RT 2018G ermittelt. Der Abzinsungszinsfuß beträgt gemäß der gesetzlichen Vorgabe 5%. Die vom Innenministerium erlassenen „Durchführungshinweise zur Bewertung von Pen- sionsverpflichtungen“ vom 13.12.2021 (MBl. NRW. 20 21, S. 1106 ff.) wurden bei der Ermittlung der Rückstellungswerte beachtet. 31.12.2023 31.12.2022 Pensionsrückstellungen 2.731.222 T€ 2.629.492 T€ Berücksichtigt sind alle bekannten Fälle einschließlich der außerhalb der Kernverwaltung in den Beteiligungen und Sondervermögen eingesetzten Beamtinnen und Beamten, die der Dienstherrin Stadt Köln zugerechnet werden. Für die Abdeckung der Beihilfeansprüche im Versorgungsfall wird auf Basis der durchschnittlichen Relation von Versorgungs- und Beihilfeauszahlungen der Jahre 2020-2022 ein Zuschlag von 27,69% angesetzt. 59 Vom Gesamtbetrag entfallen 1.323.290 T€ auf die Aktiven und 1.407.932 T€ auf die Versorgungsempfängerinnen und - empfänger. Der Saldo der Veränderung en resultiert aus Zuführungen zu Pensionsrückstellungen für Beschäftigte in Höhe von 123.102 T€, Zuführung zu Beihilferückstellungen für Versorgungs-empfänger*innen (ehemals tariflich Beschäftigte) in Höhe von 57.106 T€, Inanspruchnahmen in Höhe von 65.737 T€ sowie Umbuchungen in Höhe von -1 04.502 T€, die sich aufgrund des Wechsels von Aktiven in die Versorgung ergeben. Als Umbuchung ist zudem ein Betrag von - 12.742 T€ berücksichtigt, der wegen des Wechsels von aktiven Beamtinnen und Beamten zu anderen Dienstherren nun unter den sonstigen Rückstellungen ausgewiesen wird. Bilanzposition 3.2 Rückstellungen für Deponien und Altlasten Unter die Rückstellungen für Deponien und Altlasten fallen die Rückstellung für die Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Vereinigte Ville sowie die Rückstellun- gen für die Sanierung der Altlasten (einschließlich der Beseitigung von sonstigen Umweltschäden). Nach § 37 Abs. 3 KomHVO sind sie in Höhe der zu erwartenden Gesamtkosten zum Zeitpunkt der Rekultivierung und Nachsorge bzw. Sanierung anzusetzen. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 31.12.2023 31.12.2022 Rückstellungen für Deponien 159.571 T€ 157.416 T€ Rückstellungen für Altlasten 61.767 T€ 57.779 T€ Summe 221.338 T€ 215.195 T€ Die Rückstellungen für Deponien beinhalten ausschließlich die für die Deponie Vereinigte Ville zu erwartenden Gesamtaufwendungen zum Zeitpunkt der Rekultivierung und Nachsorge der Deponie. Unter Berücksichtigung eines vorgesehenen längeren als bisher angenommenen Betriebes und einer Verlängerung der Zeiträume für die Rekultivierung und Nachsorge der Deponie Vereinigte Ville sind in 2023 Zuführungen in Höhe von 2.155 T€ erfolgt. Die Rückstellungen für Altlasten beinhalten eine Vielzahl von Rückstellungen für die Sanierung und Beseitigung von Altlasten sowie von sonstigen Umweltschäden. Insgesamt sind für Altl asten im Jahr 2023 Zuführungen in Höhe von 6.568 T€, Auflösungen in Höhe von 1.481 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 1.100 T€ zu verzeichnen. Nennenswert ist die Zuführung in Höhe von 3.928 T€ für die Sanierung eines Grundwasserschadens am Methweg/Ostera ther Straße in Köln Ehrenfeld („Grube F“) im Bereich Umwelt und Verbraucherschutz. Bilanzposition 3.3 Instandhaltungsrückstellungen Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung sind bei Erfüllung der Vorausset- zungen entsprechend § 37 Abs. 4 KomHVO bei Sachanlagen zu bilden. Gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 KomHVO sind im Anhang die Vermögensgegenstände des Anla- gevermögens, für die Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen gebildet worden sind, unter Angabe des Rückstellungsbetrages gesondert angegeben und erläutert. Diese Erläuterungen sind der Anlage „Instandhaltungsrückstellungen“ zu entnehmen. 60 31.12.2023 31.12.2022 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung 23.437 T€ 14.019 T€ Bilanzposition 3.4 Sonstige Rückstellungen Die Rückstellungen gemäß § 37 Abs. 5-7 KomHVO beinhalten im Einzelnen: 31.12.2023 31.12.2022 Rückstellungen für nicht genomme- nen Urlaub 92.272 T€ 90.201 T€ Rückstellungen für geleistete Über- stunden 22.172 T€ 18.658 T€ Rückstellungen für die Inanspruch- nahme von Altersteilzeit 11.892 T€ 10.606 T€ Rückstellungen für die Verpflichtung gegenüber anderen Dienstherren 91.236 T€ 87.166 T€ Rückstellung für Prozesskosten 467 T€ 889 T€ Rückstellung für ausstehende Rech- nungen 41.744 T€ 42.138 T€ Rückstellung für drohende Verluste 114.396 T€ 92.623 T€ Rückstellungen für Leistungsorien- tierte Bezahlung 20.350 T€ 20.000 T€ Andere sonstige Rückstellungen 709.290 T€ 770.732 T€ Summe 1.103.819 T€ 1.133.013 T€ Nachfolgend werden die wesentlichen Positionen und unterjährigen Veränderungen erläutert: Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 92.272 T€ Die Höhe der Rückstellung wird anhand des Tagesüberhangs am Bilanzstichtag ermittelt. Vom Gesamtbetrag entfallen 37.842 T€ auf die Beamtinnen und Beamten und 54.430 T€ auf die tariflich Beschäftigten. Die Bestandsänderung ergibt sich als Saldo aus Zuführungen in Höhe von 7.620 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 5.549 T€. Zum Bilanzstichtag belaufen sich die bestehenden Urlaubsansprüche auf insgesamt 277.583 Tage; davon entfallen 91.956 Tage auf die verbeamteten und 185.629 Tage auf die tariflich Beschäftigten. Rückstellungen für geleistete Überstunden 22.172 T€ Der Unterschiedsbetrag resultiert aus Zuführungen in Höhe von 5.744 T€ und Inanspruchnahmen in Höhe von 2.230 T€. Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 11.892 T€ Rückstellungen werden für alle Altersteilzeitfälle im Blockmodell ermittelt; mögliche Abfindungsbeträge sind pauschal als Zuschlag berücksichtigt. Vom Gesamtbetrag entfallen 5.611 T€ auf die verbeamteten und 6.281 T€ auf die tariflich Beschäftigten. Es haben sich Zuführungen in Höhe von 6.226 T€, und Inanspruchnahmen in Höhe von 3.970 T€ ergeben. 61 Rückstellungen für die Verpflichtung ggü. anderen Dienstherren 91.236 T€ Die Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber anderen Dienstherren beinhalten die Erstattungsverpflichtungen in Folge eines Dienstherrenwechsels oder eines Wechsels in die Privatwirtschaft für die Dauer des anteiligen Beschäftigungsverhältnisses bei der Stadt Köln sowie sonstige Versorgungs aus- gleichszahlungen. Es sind Inanspruchnahmen in Höhe von 8.767 T€ sowie Umbuchungen von Pensionsrückstellungen aufgrund von Fluktuationen in Höhe von 12.742 T€ zu verzeichnen. Rückstellungen für Prozesskosten 467 T€ Hinsichtlich der Risiken aus anhängigen Aktiv - und Passivklagen werden Rückstellungen gebildet, sofern ein negativer Prozessausgang mit einer Wahrscheinlichkeit von mehr als 50% zu erwarten ist. Einbezogen werden die im Unterliegensfall zu erwartenden Kosten (Anwalts -, Gerichts-, Gutachterkosten und ggf. zu zahlender Streitwert). Jeder einzelne Prozess ist, auch bezogen auf die unterjährigen Bewegungen, separat zu betrachten und zu berücksichtigen. Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften und laufenden Verfahren 114.396 T€ Die noch bestehende Rückstellung in Höhe von 9.902 T€ für ein Gewerbesteuer- verfahren aus dem Jahresabschluss 2018 wurde in 2023 aufgelöst. Von der im Jah- resabschluss 2020 gebildeten Rückstellung für Zinsänderungen wurden 26.891 T€ in Anspruch genommen. F ür noch offene Fälle sind zusätzliche Rückstellungen in Höhe von 29.029 T€ gebildet worden. Eine Inanspruchnahme in Höhe von 1.172 T€ betrifft die im Jahresabschluss 2022 gebildete Rückstellung für angefochtene Be- scheide über den Gewerbesteuermessbetrag von 2010 bis 2019 einschließlich et- waiger Verzinsungen gemäß § 233a AO. Zudem erfolgte eine vollständige Inan- spruchnahme in Höhe von 3.068°T€ der im Jahresabschluss 2022 gebildeten Rück- stellung für einen angefochtenen Gewerbesteuerbescheid zu der Besteuerung einer Zweigniederlassung in Köln. Aufgrund des Wegzugs eines Unternehmens aus Köln Ende 2023 ist für die Rück- zahlung von Gewerbesteuer -Vorauszahlungen zusätzlich eine Rückstellung in Höhe von 23.100 T€ angesetzt. Wegen Einsprüchen gegen Gewerbesteuermess- bescheide von 2017-2020 ist eine Rückstellung in Höhe von 2.430 T€ gebildet. Zu- dem ist für Fälle, bei denen die Gewerbesteuer auf mehrere Kommunen aufzuteilen ist, die Stadt Köln bisher jedoch die Gewerbesteuer in voller Höhe erhielt, eine Rück- stellung in Höhe von 8.458 T€ gebildet. Zum 31.12.2023 ergibt sich im Bereich der Gewerbesteuer eine Rückstellung in Höhe von insgesamt 111.217 T€. Zum Jahresende 2023 betragen die Rückstellungen im Bereich der Vergnügungs- steuer 1.250 T€. Rückstellungen im Bereich der Kulturförderabgabe bestehen zum 31.12.2023 in Höhe von 1.473 T€. Rückstellungen für ausstehende Rechnungen 41.744 T€ Die Zuführung in Höhe von 10.951 T€ resultiert aus einer Vielzahl von ausstehen- den Rechnungen zum Jahresende. Nennenswert sind die Rückstellungszuführun- gen für ausstehende Rechnungen in folgenden Bereichen: - Wohnungswesen (4.125 T€) und - Umwelt- und Verbraucherschutz (1.363 T€). 62 Insgesamt wurden Rückstellungen für ausstehende Rechnungen in Höhe von 1.940 T€ aufgelöst, weil der Grund für das Fortbestehen der Rückstellung en entfallen war. Ein solcher Fall liegt in der Regel vor, wenn der Rechnungsbetrag niedriger als die dafür gebildete Rückstellung ist. Eine Inanspruchnahme der Rückstellungen erfolgte in Höhe von 9. 380 T€, hauptsächlich in folgenden Bereichen: - Wohnungswesen (4.510 T€) und - Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau (1.040 T€). Rückstellungen für Leistungsorientierte Bezahlung (LOB) 20.350 T€ Die Bewertung berücksichtigt neben den Aufwendungen für die leistungsorientier- ten Bezahlungen auch die darauf entfallenden Arbeitgeberanteile zur Sozialversi- cherung und Zusatzversorgungskasse. Vom Gesamtbetrag entfallen 4. 000 T€ auf die verbeamteten und 16.350 T€ auf die tariflich Beschäftigten. Es sind Rückstel- lungszuführungen in Höhe von 20.350 T€, Inanspruchnahmen in Höhe von 18.647 T€ und eine Auflösung in Höhe von 1.353 T€ zu verzeichnen. Andere sonstige Rückstellungen 709.290 T€ Davon entfallen auf: - Rückstellungen in Folge des Einsturzes des Historischen Archivs 578.830 T€ 31.12.2023 31.12.2022 Bau des Besichtigungsbauwerks 0 T€ 1.185 T€ Ausgleich der Kosten der KVB 28.071 T€ 30.489 T€ Wiedernutzbarmachung der Archivalien 550.760 T€ 553.896 T€ Summe 578.831 T€ 585.570 T€ Im Rahmen des Rechtsverfahrens zum Einsturz des Historischen Archivs war der Bau eines Besichtigungsbauwerkes erforderlich. Die Kosten für das Verfahren einschließlich des Besichtigungsbauwerks sind endabgerechnet. Im Jahr 2023 ist die Auflösung der Rückstellung in Höhe von 1.185 T€ erfolgt. Nach dem Abschluss der Vergleichsvereinbarung im gerichtlichen Beweisverfahren ist die S tadt Köln zum Ausgleich weiterer Kosten (vertraglich) verpflichtet, die der KVB im Zusammenhang mit dem Einsturz des Historischen Archivs entstehen und nicht von Dritten übernommen werden. Im Jahr 2023 besteht in diesem Kontext lediglich die Rückstellung für die Baunebenkosten fort, die im Zusammenhang mit der Sanierung des Gleiswechselbauwerks stehen. Hierfür wurde die Rückstellung in Höhe von 2.419 T€ in Anspruch genommen. Die sich aus dem Archivgesetz des Landes NRW ergebende gesetzliche Verpflichtung zur sicheren Verwahrung von Archivgut sowie dem Schutz vor Beschädigung und Vernichtung besteht nicht nur für die Deposita, sondern auch für die eigenen Archivalien. D ie Rückstellung für die Wiedernutzbarmachung der Archivalien wurde in Höhe von 3.137 T€ in Anspruch genommen. 63 - Rückstellungen für Schadenersatz und Versicherungsleistungen 2.320 T€ Das Leistungsspektrum der Eigenversicherung umfasst die Bereiche Allgemeine Haftpflicht, Kfz-Haftpflichtversicherung und Kfz-Vollversicherung. Hier erfolgt keine Leistungsabdeckung über eine externe Versicherung. In den Bereichen Allgemeine Haftpflicht und Kfz-Haftpflicht werden Rückstellungen für Verpflichtungen gegenüber Dritten erfasst, die nicht im Jahr der Schadensverursachung abgewickelt werden (wegen Verhandlungen mit der Versicherung des Geschädigten, ausstehendem Prozess o. ä.). Diese Verpflichtungen erstrecken sich auch auf lebenslange rentenähnliche Zahlungen an Geschädigte ( 1.444 T€). Für diese Verpflichtungen werden Barwerte analog den Pensionsrückstellungen berechnet. - Rückstellung für den voraussichtlich zu zahlenden Ergebnisausgleich an die Gebäudewirtschaft 0 T€ Der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln obliegt als eigenbetriebsähnliche Einrichtung die Deckung von immobilienwirtschaftlichen Dienstleistungs - bedarfen (Vermietung und sonstige Dienstleistungen) der Fachdienststellen der Stadtverwaltung Köln. Im Rahmen des städtischen Finanz - und Abrechnungssystemes erfolgt ein Ergebnisausgleich zwischen der Kernverwaltung und der Gebäudewirtschaft am Ende des je weiligen Geschäftsjahres in den beiden Sparten Vermietung und Service. Für das voraussichtlich bei der Gebäudewirtschaft zu erwartende Abrechnungsergebnis 2022 erfolgt e im Jahr 2022 die Bildung einer Rückstellung in Höhe der voraussichtlichen Zahlung der Kernverwaltung an die Gebäudewirtschaft von 7.300 T€. Im Jahr 2023 ist eine Inanspruchnahme in Höhe von 7.265 T€ zu verzeichnen, da das Abrechnungsergebnis 2022 im Jahr 2023 festgesetzt wurde und die Verpflichtung folglich unter Bilanzposition 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen im Jahr 2023 darzustellen ist. - Rückstellung für Mehraufwendungen im Zusammenhang mit dem Clouth-Gelände 8.726 T€ Die Rückstellung für zu erwartende Mehraufwendungen in Zusammenhang mit dem Clouth -Gelände besteht fort. Die Bestandsänderung zum Vorjahr ergibt sich aus einer Zuführung in Höhe von 1.260 T€ und ist aufgrund von erwarteten Mehraufwendungen infolge der Verschiebung des Projektendes nach 2026 erfolgt. - Rückstellung für die Begleichung des Kommunalen Finanzierungsanteils des JobCenters 1.500 T€ Die Rückstellung für den zu zahlenden städtischen Anteil an den Verwal- tungskosten des JobCenters des Jahres 2022 in Höhe von 1.603 T€ wurde in Anspruch genommen. Für den städtischen Anteil der Verwaltungskosten des Jahres 2023 wurde eine Rückstellung in Höhe von 1.500 T€ gebildet. - Rückstellung für die Sanierung des Kalkbergs 3.928 T€ Um eine Gefährdung Dritter auszuschließen, sind Sanierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Standsicherheit erforderlich. 64 - Rückstellung für die Rückforderung aus der Schlüsselzuweisung 2022 0 T€ Nach dem Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein - Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2022 (GFG 2022) bestand ein Rückforderung sanspruch seitens des Landes gegenüber der Stadt Köln für das Jahr 2022. Die in 2022 gebildete Rückstellung wurde in voller Höhe ( 5.584 T€) in 2023 in Anspruch genommen. - Rückstellung im Bereich Unterhaltsvorschussgesetz 0 T€ Die in 2017 erfolgte Gesetzesänderung führte zu einer Erweiterung des Kreises der Anspruchsberechtigten und der Bezugsdauer. Für die aus den noch nicht bearbeiteten Anträgen bestehenden Verpflichtungen der Jahre 2017 bis 2022 waren zum 31.12.2022 Rückstellungen in Höhe von 21.322 T€ bilanziert. Diese wurden in 2023 in voller Höhe in Anspruch genommen , da alle Anträge im Laufe des Jahres 2023 aufgearbeitet werden konnten. - Rückstellung für Zahlungsverpflichtungen aufgrund Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung 200 T€ Im Zeitraum 2018 bis einschließlich 2022 führte die Deutsche Rentenversicherung Bund bei der Stadt Köln eine Betriebsprüfung nach § 28 p SGB IV durch. Für hieraus entstehende Nachzahlungsverpflichtungen wurde eine entsprechende Rückstellung gebildet. Die Bestandsänderung zum Vorjahr ergibt sich im Wesentlichen aus Auflösungen in Höhe von 1.156 T€. - Rückstellung für Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Versorgungsausgleichsanforderungen der Deutschen Rentenversicherung 1.300 T€ Aus den Zahlungsverpflichtungen infolge von Anforderungsbescheiden der Deutschen Rentenversicherung zum Versorgungsausgleich wurde in 202 3 eine Rückstellung in Höhe von 1.200 T€ vollständig in Anspruch genommen. Für zu erwartende Zahlungsverpflichtungen in 20 24 wurde in 2023 eine Rückstellung in Höhe von 1.300 T€ gebildet. - Rückstellung zum Ausgleich einer mietvertraglichen Verpflichtung 3.300 T€ Die Stadt Köln ist ihrer Verpflichtung als Mieterin zur Sanierung der Oberflächenbeschichtung des Parkhauses P1 (Lanxess Arena) nicht nachgekommen, sodass der Vermieter mit der Ersatzvornahme begonnen hat. Für die Verpflichtung der Stadt gegenüber dem Vermieter zum Ausgleich der entstandenen Aufwendungen wurde zum 31.12.2020 eine Rückstellung in Höhe von 1.000 T€ gebildet. Die Rückstellung besteht zum 31.12.2023 fort. Eine Zuführung in 2023 in Höhe von 2.300 T€ ist aufgrund aktueller Kalkulationen erfolgt. 65 - Rückstellungen für die erhöhte Heranziehung zu Umlagen 104.635 T€ 31.12.2023 31.12.2022 Landschaftsumlage 2022/2023 0 T€ 66.272 T€ Landschaftsumlage 2023/2024 60.200 T€ 60.200 T€ Landschaftsumlage 2024/2025 44.435 T€ 0 T€ Summe 104.635 T€ 126.472 T€ Aufgrund von ungewöhnlich hohen Steuereinzahlungen des Haushaltsjahres, die in die Berechnungen der Umlagegrundlage nach dem jeweils geltenden Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände einbezogen werden, können gemäß § 37 Abs. 5 S. 3 KomHVO Rückstellungen gebildet werden. Für hieraus zu erwartende Zahlungsverpflichtungen für die Landschaftsumlage erfolgte in 202 3 die Zuführung in Höhe von 44.435 T€. Die in 202 2 gebildete Rückstellung in Höhe von 60.200 T€ besteht fort. Die in 2021 gebildete Rückstellung in Höhe von 66.272 T€ wurde in 2023 vollständig in Anspruch genommen. Bilanzposition 4. Verbindlichkeiten Die Bilanzposition „Verbindlichkeiten“ beinhaltet alle am Bilanzstichtag dem Grunde, der Höhe und der Fälligkeit nach feststehenden, konkreten Zahlungsver- pflichtungen sowie die Höhe der zu erbringenden zweckentsprechenden Verwen- dungen. Zu den Verbindlichkeiten zählen Verbindlichkeiten aus Kre diten für Investi tionen, aus Krediten zur Liquiditätssicherung, aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirt- schaftlich gleichkommen, aus Lieferungen und Leistungen, aus Transferleistungen, sonstige Verbindlichkeiten sowie erhaltene Anzahlungen. Die Verbindlichkeiten sind im Einzelnen gemäß § 48 Abs. 1 KomHVO im Verbind- lichkeitenspiegel ausgewiesen. In diesem werden ergänzend die Haftungsverhält - nisse aus der Bestellung von Sicherheiten dargestellt; diese sind jedoch nicht in den Bilanzwerten enthalten, da daraus noch keine konkreten Verpflichtungen vorliegen. Bilanzposition 4.2 Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen Die Bestände sind mit ihrem jeweiligen Rückzahlungsbetrag bilanziert. Soweit vari- able Zinsen durch Derivate abgesichert sind, bilden die Derivate mit dem Kredit - grundgeschäft eine bilanzielle Einheit. Die Kreditbestände verteilen sich wie folgt: 31.12.2023 31.12.2022 4.2.1 von verbundenen Unternehmen 839 T€ 839 T€ 4.2.4 vom öffentlichen Bereich 300.068 T€ 73 T€ 4.2.5 vom privaten Kreditmarkt 1.683.798 T€ 1.301.216 T€ Summe 1.984.705 T€ 1.302.128 T€ 66 Die Veränderungen resultieren im Wesentlichen aus planmäßigen Tilgungen ge- genüber dem Kreditmarkt ( 157.869 T€) und Kreditneuaufnahmen vom Land Bre- men (300.000 T€), Kreditinstituten (307.230 T€) und vom sonstigen ausländischen Bereich (233.221 T€). Darin enthalten sind Neuaufnahmen in Höhe von 533.221 T€ aus der Umstellung der Refinanzierung für die Kliniken. B ilanzposition 4.3 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung Unter dieser Position sind Verbindlichkeiten der Kommune aus der Kreditaufnahme zur Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsfähigkeit anzusetzen. 31.12.2023 31.12.2022 Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 910.516 T€ 1.151.877 T€ Davon Corona- und Ukrainekrieg bedingt 397.046 T€ 354.665 T€ Z um 31.12.2023 bestanden noch vom privaten Kreditmarkt aufgenommene Kredite in Höhe von insgesamt 557.915 T€, vom öffentlichen Bereich aufgenommene Kre- dite in Höhe von insgesamt 250.000 T€ und von verbundenen Unternehmen aufge- nommene Kredite in Höhe von 102.601 T€ zur Deckung der kurzfristigen Liquidität, die vor dem Jahreswechsel nicht mehr abgelöst wurden. Insgesamt erfolgten Ein- zahlungen aus aufgenommenen Liquiditätskrediten in Höhe von 9.172.571 T€ und Auszahlungen zur Tilgung von Liquiditätskrediten in Höhe von 9 .410.391 T€. Im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ erfolgten Tilgungen in Höhe von 3.508 T€. Für das Programm „Gute Schule 2020“ sind noch Liquiditätskredite in Höhe von 52.136 T€ im Bestand enthalten. Der Anteil des Bestandes an Corona bedingten Liquiditätskrediten liegt um 15.022 T€ niedriger als d ie maximal zulässige Höhe entsprechend der Bilanzie- rungshilfe in Bilanzposition 0 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindlichen Leis- tungsfähigkeit. Der Veränderungsbetrag setzt sich wie folgt zusammen: Kreditbedarf für Zahlungswirksame Mehraufwendungen (nach Abzug zahlungs- wirksamer Erträge) 36.431 T€ Mindereinzahlungen aus indirekten Ertragsausfällen (u. a. im Bereich der Einkommenssteuer und der Vergnügungssteuer) 5.950 T€ Summe Veränderung 42.381 T€ B ilanzposition 4.4 Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen Unter diese Bilanzposition fallen beispielsweise Verträge über die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen, Leibrentenverträge, Leasing verträge sowie Restkaufgelder im Zusammenhang mit Grundstücksgeschäften. Die Bilanzposition setzt sich wie folgt zusammen: 67 31.12.2023 31.12.2022 Verträge über die Durchführung städtebaulicher Maßnahmen 226.821 T€ 223.910 T€ Leibrentenverträge 873 T€ 809 T€ Sonstiges 3 T€ 40 T€ Summe 227.697 T€ 224.759 T€ Eine Erhöhung des Bestandes an Verbindlichkeiten aus Verträgen über die Durch- führung städtebaulicher Maßnahmen erfolgte im Bereich Stadtentwicklung in Bezug auf die städtebauliche Maßnahme „Deutzer Hafen“ um 2.911 T€ auf 226.821 T€. In gleicher Höhe ist unter der Bilanzposition 2.2.1 Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen eine Forderung für diese städtebauliche Maßnahme bilanziert. Bilanzposition 4.5 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen Hierunter werden die laufenden, kurzfristigen Verbindlichkeiten ausgewiesen, die gegenüber Dritten zum 31.12.2023 aus den bei der Stadt Köln eingegangenen Lie- ferungen und Leistungen bestanden und in der Regel kurz nach dem Jahreswech- sel durch Zahlung abgelöst werden. Die Bestände setzen sich insbesondere wie folgt zusammen: 31.12.2023 31.12.2022 gegenüber verbundenen Unternehmen 9.862 T€ 4.783 T€ gegenüber Beteiligungen 82 T€ 203 T€ gegenüber Sondervermögen 15.073 T€ 18.940 T€ gegenüber öffentlichen Bereich 808 T€ 492 T€ gegenüber privaten Bereich 54.949 T€ 42.224 T€ gegenüber dem ausländischen Bereich 12 T€ 11 T€ Summe 80.786 T€ 66.653 T€ Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen erhöhten sich per Saldo um 5.079 T€. Eine Erhöhung des Bestandes erfolgte vornehmlich im Bereich Verkehrsmanagement in Höhe von 6.650 T€. Verringerungen ergaben sich insbesondere im Bereich Umwelt- und Verbraucherschutz in Höhe von 1.366 T€. Eine Verringerung der Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen erfolgte ins- besondere durch Ablösung der Verbindlichkeiten für den Ergebnisausgleich 2021 in Höhe von 13.611 T€ an die Gebäudewirtschaft. Eine Erhöhung erfolgte durch die Bildung der Verbindlichkeit aus der Inanspruchnahme der Rückstellung unter der Bilanzposition 3.4 Sonstige Rückstellungen in Höhe von 7.265 T€ für den Ergebnis- ausgleich 2022 an die Gebäudewirtschaft. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem privaten Bereich erhöhten sich per Saldo um 12.725 T€. Erhöhungen des Bestandes ergaben sich dabei insbesonder e in den Bereichen: - Berufsfeuerwehr Köln in Höhe von 2.184 T€, - Z entrale Dienste in Höhe von 1.618 T€, 68 - Verkehrsmanagement in Höhe von 1.237 T€ sowie - Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in Höhe von 1.146 T€. Bilanzposition 4.6 Verbindlichkeiten aus Transferleistungen Diese Bilanzposition stellt die Verpflichtungen der Stadt Köln an Dritte dar, denen keine Gegenleistungen entgegenstehen. Hierunter fallen beispielsweise Sozial- und Jugendhilfeleistungen. Die Verbindlichkeiten aus Transferleistungen setzen sich im Wesentlichen zusam- men aus: 31.12.2023 31.12.2022 gegenüber verbundenen Unternehmen 999 T€ 1.580 T€ gegenüber Sondervermögen 2.065 T€ 1.040 T€ gegenüber öffentlichen Bereich 5.912 T€ 4.975 T€ gegenüber übrigen Bereich 2.477 T€ 2.289 T€ Summe 11.453 T€ 9.884 T€ Die Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber den Sondervermögen in Höhe von 1.024 T€ erfolgte im Wesentlichen aufgrund der Bildun g einer Verbindlichkeit für den Ausgleich der Kosten in 2023 für die Interimsspielstätten während der Sanierung des Opernhauses (2.030 T€) an die Bühnen der Stadt Köln. In Höhe von 1.040 T€ erfolgte eine Minderung der Verbindlichkeiten gegenüber Sondervermögen aufgrund der Auszahlung des Betriebskostenzuschusses an das Gürzenichorchester. Bilanzposition 4.7 Sonstige Verbindlichkeiten Unter dem Sammelposten „sonstige Verbindlichkeiten“ sind Verpflichtungen an Dritte berücksichtigt, die keiner der oben aufgeführten Verbindlichkeitenbilanz posi- tionen zugeordnet werden können. Die sonstigen Verbindlichkeiten setzen sich zusammen aus: 31.12.2023 31.12.2022 Steuerverbindlichkeiten 27.529 T€ 29.611 T€ Verbindlichkeiten gegenüber Mitarbeiter, Organmitglieder, Gesellschafter 33.035 T€ 32.795 T€ andere sonstige Verbindlichkeiten 99.924 T€ 108.153 T€ Verbindlichkeiten aus fremden Finanzmitteln 6.846 T€ 7.915 T€ Summe 167.334 T€ 178.474 T€ Die Veränderung des Bestandes an Steuerverbindlichkeiten in Höhe von 2.082 T€ resultiert im Wesentlichen aus der Verringerung abzu führender Lohn- und Kirchensteuer in Höhe von 4.424 T€ sowie aus der Erhöhung aufgrund der Schluss- abrechnung 2023 zur Gewerbesteuerumlage von IT.NRW (2.387 T€). Der Bestand der anderen sonstigen Verbindlichkeiten hat sich um insgesamt 8.229 T€ gemindert. Eine wesentliche Minderung in Höhe von 5.594 T€ entfällt 69 dabei auf den Teilbestand aus Einzahlungen, die zum Jahresende nicht sachge- recht zum Ausgleich von Forderungen zugeordnet werden können . Zudem haben sich Verbindlichkeiten aus Zinsen für Kredite um 3.805 T€ verringert. Bei den Verbindlichkeiten aus fremden Finanzmitteln handelt es sich im Wesentli- chen um Drittmittelbestände auf Schulgi rokonten (4.758 T€), die nicht dem Aufga - benbereich des Schulträgers zuzurechnen sind, sowie noch an die Abfallwirt- schaftsbetriebe und die Stadtentwässerungsbetriebe weiterzuleitende Beträge aus der Fremdforderungsverwaltung im Bereich der Grundbesitzabgaben in Höhe von zusammen 1.425 T€. Bilanzposition 4.8 Erhaltene Anzahlungen Erhaltene Anzahlungen sind Vorauszahlungen von Dritten an die Stadt Köln, bei der die Leistungspflicht noch nicht erfüllt oder eine Maßnahme noch nicht durchgeführt wurde. Die Rückzahlungsverpflichtung bei erhaltenen Zuwendungen besteht ge- genüber dem Zuwendungsgeber bis zur vollständigen zweckentsprechenden Ver- wendung der erhaltenen Finanzmittel. Die erhaltenen Anzahlungen setzen sich zusammen aus: 31.12.2023 31.12.2022 Erhaltene Anzahlungen 448.707 T€ 422.850 T€ Erhaltene Anzahlungen aus Nachlässen 4.967 T€ 5.041 T€ konsumtive Zuwendungen mit Rückzah- lungsverpflichtung 116.309 T€ 80.550 T€ Summe 569.983 T€ 508.441 T€ In dieser Bilanzposition werden Beträge für Investitionen (448.707 T€) abgebildet, davon sind als wesentlich zu benennen die Bildungspauschale (48.757 T€), die Archäologische Zone ( 28.156 T€) sowie Stellplatzablösemittel ( 17.969 T€). F ür ergebniswirksame Zwecke sind weitere Beträge enthalten (116.309 T€). Darüber hinaus sind Verbindlichkeiten aus noch nicht abschließend abgewickelten und ver- wendeten Nachlässen (4.967 T€) enthalten. Bei den Zuwendungen für Investitionen ist ein Betrag in Höhe von 249.069 T€ bereits für Anlagen im Bau eingesetzt; da diese Anlagen jedoch noch ni cht betriebsbereit sind, wird auch der bereits verwendete Betrag noch unter den erhaltenen Anzahlungen ausgewiesen. Grundsätzlich unterliegt dieser Teil der erhaltenen Anzahlungen jedoch keiner Rückzahlungsverpflichtung mehr. Bei der Zuordnung von Zuwendungen zu Anlagen im Bau sind bei Maßnahmen, denen die Mittel der Investitionspauschale zugeordnet worden sind, im Wesentlichen folgende zu nennen: - Nord-Süd Stadtbahn (5.834 T€), - Generalsanierung Feuerwache 5 (3.621 T€), - Wohngebäude Lachemer Weg 21 (3.122 T€), - Abriss und Ersatzneubau Kragplatte Altstadtufer (2.376 T€), - Erweiterung Feuerwache 9 (2.118 €), - Neubau Feuerwehrgerätehaus Rodenkirchen (2.000 T€), 70 - Wohngebäude Houdainer Straße 72 (1.927 T€), - Neubau Sportanlage Kapellenstraße (1.738 T€), - Sportanlage Hardtgenbuscher Kirchweg, Kunstrasenplatz (1.713 T€), - Umgestaltung Weichselring (1.548 T€), - Neugestaltung Gürzenichstraße (1.527 T€), - Wohngebäude Deutzer Weg 1-3 (1.377 T€) und - Neubau Rettungswache Worringen (1.090 T€). Darüber hinaus sind folgende wesentliche Zugänge zu nennen: - ÖPNV-Pauschale (9.236 T€) - Sportpauschale (3.985 T€) und - Feuerschutzpauschale – Generalsanierung Feuerwache 5 (1.849 T€). Insgesamt wurden abgehende Umbuchungen i. H. v. 40.757 T€ zur Bilanzposition 2.1 Sonderposten für Zuwendungen vorgenommen. Wesentlich sind hiervon: - Leystapelwerft (2.737 T€), - Wohncontainer Friedrichstraße 45 (2.680 T€), - Deutzer Ring (2.166 T€), - Wohngebäude Pater-Prinz-Weg 13-19 (2.041 T€, Investitionspauschale), - Vogelsanger Straße, (Innere Kanalstraße – Melatengürtel, 1.833 T€), - Wasserleitung Friedhof Nord (1.409 T€) und - Kurt-Hackenberg-Platz (1.316 T€). Ein Abgang betrifft die Sportpauschale, die in Höhe von 1.103 T€ in 2023 konsumtiv verwendet wurde. Eine Verwendung der ÖPNV -Pauschale ist in Höhe von 3.295 T€ zu verzeichnen (über den passiven Rechnungsabgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflich- tung). Der Bestand an Zuwendungen für konsumtive Zwecke, die an eine zweckentsprechende Verwendung geknüpft sind, setzt sich insbesondere zusammen aus solchen für: - Zwecke der Unterbringung und Betreuung von geflüchteten Personen (inklu- sive Ukraine) aus Bundes- und Landesmitteln (39.285 T€), - Zwecke der Altenhilfe/-pflege (24.768 T€), - den Bereich Kinder, Jugend und Familie (9.057 T€), - den Bereich der Schulentwicklung ( 8.147 T€), davon in Höhe von 4.296 T€ für das Förderprogramm „Gute Schule 2020“, für das Förderprogramm Digi- talpakt NRW in Höhe von 1.653 T€, in Höhe von 1.603 T€ für das Förderpro- gram „Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschüler“ sowie für das Förderprogramm Infrastrukturausbau Ganztag in Höhe von 1.055 T€, - den Bereich Soziales, Arbeit und Senioren in Höhe von 7.370 T€ für die Schwerbehindertenausgleichsabgabe und für den Stärkungspakt NRW, 71 - Zwecke der Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) (4.078 T€) im Personalbereich, - für den Bereich Digitalisierung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (DÖG) in Höhe von 3.856 T€, - den Bereich der Zentralen Ausländerbehörde (3.067 T€) - den Bereich Landschaftspflege und Grünflächen (2.666 T€) und - den Bereich Sport inklusive der konsumtiven Mittel aus der Sportpauschale (1.870 T€). Die Zugänge bei den konsumtiven Zuwendungen resultieren insbesondere aus den folgenden Bereichen: - Wohnungswesen zur Betreuung und Unterbringung geflüchteter Personen (inklusive Ukraine) von 39.285 T€, - Soziales, Arbeit und Senioren für den Stärkungspakt NRW in Höhe von 11.506 T€, - Zentralen Ausländerbehörde in Höhe von 11.020 T€, - Schulentwicklung aus dem Förderprogramm Schulsozialarbeit in Höhe von 5.292 T€, aus dem Förderprogramm Gute Schule in Höhe von 2.574 T€, aus dem Helferprogramm in Höhe von 1.574 T€ und aus dem Aktionspro- gramm Integration in Höhe von 1.318 T€ und - Gesundheit für Zwecke der Digitalisierung des öffentlichen Gesundheits- dienstes in Höhe von 3.890 T€. Abgänge von Zuwendungen mit Rückzahlungsverpflichtung in 20 23 resultieren daraus, dass sie ertragswirksam aufgelöst, unterjährig unmittelbar als Ertrag gebucht oder an den Zuwendungsgeber zurückgezahlt wurden. Insbesondere handelt es sich um Mittel für: - Zwecke der Unterbringung zur Betreuung und Unterbringung geflüchteter Personen (inklusive Ukraine) (16.359 T€), - Zwecke der Zentralen Ausländerbehörde (9.821 T€), - Zwecke des Förderprogramms „Aufholen nach Corona“ (5.432 T€), - Zwecke des Stärkungspaktes NRW (4.136 T€), - Zwecke des Förderprogramms „DigitalPakt Schule NRW“ (3.118 T€), - Zwecke des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ (2.464 T€), - Zwecke der Schwerbehindertenausgleichsabgabe (2.340 T€), - Zwecke des Helferprogramms (1.574 T€) und - Zwecke des Aktionsprogramms Integration (1.239 T€). Bilanzposition 5. Passive Rechnungsabgrenzung Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten (PRAP) beinhalten Einzahlungen vor dem Bilanzstichtag 31.12.2023, die erst in den Folgejahren zu Erträgen werden (§ 43 Abs. 3 KomHVO). 72 Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten setzen sich zusammen aus: 31.12.2023 31.12.2022 Passive Rechnungsabgrenzungsposten mit Ge- genleistungsverpflichtung 496.577 T€ 457.586 T€ davon weitergeleitete Mittel an die Gebäude - wirtschaft im Rahmen der Bildungspauschale 369.666 T€ 333.074 T€ davon Maßnahmen des Kinder-und Jugendbe- reichs 28.516 T€ 29.316 T€ Sonstige passive Rechnungsabgrenzungsposten 131.016 T€ 129.929 T€ Summe 627.593 T€ 587.515 T€ Nach § 44 Abs. 2 KomHVO werden korrespondierend mit den aktiven Rechnungs- abgrenzungsposten bei erhaltenen Zuwendungen, deren Weiterleitung an Dritte mit einer mehrjährigen, zeitlich befristeten und einklagbaren Gegenleistungsverpflich- tung verbunden wird, passive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Die so bilan- zierten Zuwendungen sind anteilig über die Dauer der Gegenleistungsverpflichtung analog der ertragswirksamen Auflösung bei Sonderposten ertragswirksam abzu- bauen. Die Zugänge bzw. die ertragswirksamen Auflösungen bei den passiven Rechnungs- abgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung resultieren insbesondere aus folgenden Sachverhalten: - I m Rahmen der Bildungspauschale wurden 43. 257 T€ verwendet. Die er- tragswirksame Auflösung der bisher weitergeleiteten Mittel aus der Bildungs- pauschale beträgt 6.665 T€. - F ür die Förderung aus Bundes - und Landesmitteln zum Ausbau eines Breitbandnetzes hat sich der Bestand um 9.278 T€ erhöht. - F ür Zuwendungen an die Stadt Köln für Maßnahmen des Kinder- und Jugend- bereiches hat sich der Bestand um 5.417 T€ erhöht. Hiervon entfallen 1.446 T€ auf die Förderung des Baus der Kindertagesstätte am Rather Maus- pfad 53 zur Schaffung neuer U6-Plätze. Die restlichen Mittel entfallen auf die Förderung des Ausbaus der U3- und U6-Betreuungsplätze. Die ertragswirk- same Auflösung für diesen Bereich beträgt 3.294 T€. - D ie ÖPNV-Pauschale wurde in Höhe von 3.295 T€ zweckentsprechend zur Finanzierung von öffentlichen Verkehrsmitteln eingesetzt. Die ertragswirksa- men Auflösungen in diesem Zusammenhang betragen 8.604 T€. Bei den sonstigen passiven Rechnungsabgrenzungsposten handelt es sich im Wesentlichen um folgende Sachverhalte: - Gebühren für die Nutzung und Pflege von Gräbern, die zu Beginn der Nutzung für den gesamten Zeitraum im Voraus gezahlt werden (117.801 T€), - Verbilligungsabschlag der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben für die er- worbenen Liegenschaften Ikarosstraße 5, 10, 17, 27 und 29, Buschdorfer Straße 11, Elisabethstraße 3, 9, 11 und 13, Sportplatz straße 121, Magazin- straße 109 sowie Speyererstraße 10 zur dauerhaften Unterbringung von Ge- flüchteten und Asylsuchenden über 20 Jahre (5.169 T€), 73 - Einzahlungen von Beiträgen für Beleuchtungsanlagen sowie „Freilegungen“, d. h. Aufräumarbeiten als Vorbereitung für Straßenbaumaßnahmen in den Jahren 2008 bis 202 3. Diese passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind über die Dauer von 30 Jahren aufzulösen (3.913 T€), - Eigenanteile der Baubeihilfe durch die Sportvereine zur Schaffung von Anlagevermögen bei der Stadt Köln. Diese mindern die Mieten zur Nutzung der Sportanlagen. Die passiven Rechnungsabgrenzungsposten sind jeweils entsprechend der Nutzungsdauer des Vermögensgegenstande s ertragswirksam aufzulösen (1.998 T€), - E inzahlungen von Personalaufwandserstattungen Dritter für Januarbezüge 2024 (1.009 T€). 2.3 Sonstige finanzielle nicht zu bilanzierende Verpflichtungen Bürgschaften Hierunter werden nachrichtlich Verpflichtungen aus der Gewährung von Bürgschaften ausgewiesen. Die Beträge entsprechen den Restschulden der Darlehen bzw. den Anteilen, wenn die Bürgschaft nicht zu 100% gewährt ist. Sofern Rückstellungen zu bilden waren, sind diese hier nicht enthalten. Zum 31.12.20 23 waren Bürgschaften insgesamt in Höhe von 840.174 T€ für nachfolgende Bereiche gewährt: 31.12.2023 31.12.2022 Verkehrs- und Wirtschaftsförderung 400.107 T€ 427.805 T€ Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften 349.303 T€ 356.119 T€ Sportstätten 70.752 T€ 75.294 T€ Versorgungsbetriebe 9.466 T€ 9.930 T€ Individualgewährleistungen 2.612 T€ 1.183 T€ Gesundheits- und Sozialwesen 1.393 T€ 1.621 T€ sonstige 6.540 T€ 9.811 T€ Summe 840.173 T€ 881.763 T€ Leasing Angaben zu Verpflichtungen aus Leasingverträgen nach § 45 Abs. 2 Ziffer 9 KomHVO Zum 31.12.2023 bestanden folgende Verpflichtungen aus Leasingverträgen: Geleaste Gegenstände Laufzeit Jahresbetrag 2024 Betrag 2025 ff. Kopierer/Drucker verschiedener Ausstattung 01.04.2020 - 31.03.2025 302 T€ 75 T€ Hardware IT/TK- Anlagen verschiedene Laufzei- ten 1,7 T€ 1,2 T€ Fahrzeuge verschiedene Laufzei- ten 152 T€ 71 T€ 74 3. Ergebnisrechnung Es werden alle Ergebnisrechnungszeilen erläutert. Zusätzlich wird das Finanzer- gebnis erläutert. Die wesentlichen Abweichungen gegenüber dem originären Ergebnisplan werden nachstehend – orientiert am Zeilenausweis der Ergebnisrechnung – erläutert. Er- gänzende Detailerläuterungen können den Einzeldarstellungen der Teilergebnisse entnommen werden. Die Zeilen sind nach den Produktgruppen aufgegliedert. Dabei werden die sechs Produktgruppen mit den größten absoluten Plan-Ist- Abweichun- gen dargestellt. Die sonstigen Produktgruppen werden in der Position „übrige Pro- duktgruppen“ zusammengefasst. 3.1 Erläuterung der ordentlichen Erträge Steuern und ähnliche Abgaben (Zeile 01) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1601 Allgemeine Fi- nanzwirtschaft 2.729.312 2.940.460 +211.148 +7,7% 2.675.309 +265.150 +9,9% 0502 Kommunale Leistungen nach dem SGB II 43.511 38.923 -4.588 -10,5% 57.000 -18.077 -31,7% sonstige Produktgrup- pen 38 39 +1 +2,3% 39 -1 -1,7% Summe 2.772.861 2.979.422 +206.561 +7,4% 2.732.349 +247.073 +9,0% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) In dieser Zeile werden die Realsteuern, der Gemeindeanteil an Gemeinschaftssteu- ern, sonstige Gemeindesteuern, z. B. Kulturförderabgabe, sonstige Vergnügungs- steuern auf Geldspielautomaten, steuerähnliche Erträge und Ausgleichsleistungen ausgewiesen. 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft In der Produktgruppe 1601 bei Amt 20 - Kämmerei sind Mehrerträge in Höhe von 265,2 Mio. € entstanden. Die Mehrerträge ergeben sich im Wesentlichen aus Mehr- erträgen bei der Gewerbesteuer in Höhe von 213,4 Mio. €, bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von 26,9 Mio. €, bei den Kompensationszahlun- gen Familienlastenausgleich in Höhe von 18,6 Mio. €, bei der Kulturförderabgabe in Höhe von 8,7 Mio. €, bei der Grundsteuer B in Höhe von 2,1 Mio. € sowie bei der Hundesteuer in Höhe von 1,0 Mio. €. Die Mehrerträge werden durch Minderträge bei der Vergnügungssteuer in Höhe von 4,6 Mio. € und beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in Höhe von 1,3 Mio. € gemindert. Die Mindererträge bei der Vergnü- gungssteuer sind auf die Schließung mehrerer Betriebe in Folge der Corona- Pan- demie zurückzuführen. Die Mindererträge beim Gemeindeanteil an der Umsatz- steuer sind Ukraine-Krieg-bedingt entstanden. Im Vergleich zum Vorjahr ist insge- samt eine Steigerung im Ergebnis um 211,1 Mio. € zu verzeichnen. Zurückzuführen ist dies vor allem auf die rund 99,3 Mio. € höheren Gewerbesteuererträge und den um 85,6 Mio. € höheren Ertrag aus dem Gemeindeanteil der Einkommensteuer. 75 Die wesentlichen Steuerarten und Abgaben stellen sich in der Entwicklung wie folgt dar: [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Ver- gleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] Gewerbesteuer 1.624.540 1.723.840 +99.300 +6,1% 1.510.483 +213.357 +14,1% Gemeindeanteil an der Einkommensteuer 604.822 690.455 +85.633 +14.2% 663.562 +26.893 +4,1% Grundsteuer 232.308 236.015 +3.708 +1,6% 233.938 +2.077 +0,9% Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer 174.366 176.409 +2.042 +1,2% 177.751 -1.343 +4,1% sonstige Steuern und ähnliche Abgaben 136.824 152.702 +15.878 +11,6% 146.615 +6.087 +4,2% Summe 2.772.861 2.979.422 +206.561 +7,4% 2.732.349 +247.073 +9,0% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 0502 Kommunale Leistungen nach dem SGB II In der Produktgruppe 0502 bei Amt 50 – Amt für Soziales, Arbeit und Senioren sind Mindererträge in Höhe von rund 18,1 Mio. € entstanden. Da der Anteil der Kosten der Unterkunft (KdU) in Köln an den KdU aller Kommunen in NRW 2022 von ca. 10,0 % auf rund 8,5 % zurückging, fiel entsprechend der Entwicklung des Vorjahres die Zuweisung des Landes NRW aus erspartem Wohngeld zum Teilausgleich der Belastungen der Kommunen durch Leistungen nach dem SGB II in 2023 geringer aus als erwartet. 76 Zuwendungen und allg. Umlagen (Zeile 02) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1004 Bereit- stellung und Bewirtschaf- tung von Wohnraum 32.429 42.154 +9.725 +30,0 % 4.971 +37.182 +747,9 % 0603 Kinderta- gesbetreuung 339.970 342.476 +2.506 +0,7 % 334.595 +7.880 +2,4 % 0104 IT- und Kommunikati- onsdienste 2.411 2.065 -346 -14,4 % 9.870 -7.805 -79,1 % 1601 Allge- meine Finanz- wirtschaft 565.088 567.033 +1.945 +0,3 % 582.105 -15.072 -2,6 % 0503 Weitere soziale Pflicht- leistungen 66.264 13.570 -52.694 -79,5 % 34.427 -20.857 -60,6 % 0301 Schulträ- geraufgaben 82.274 75.095 -7.179 -8,7 % 116.312 -41.217 -35,4 % sonstige Pro- duktgruppen 251.228 146.172 -105.056 -41,8 % 122.768 +23.404 +19,1 % Summe 1.339.664 1.188.564 -151.100 -11,3 % 1.205.049 -16.485 -1,4 % *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) In dieser Zeile werden allgemeine Zuweisungen, z. B. vom Bundesverwaltungsamt oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Zuwendungen und Zuschüsse für laufende Zwecke, Schlüsselzuweisungen, Erträge aus der Auflösung von Son- derposten aus Zuwendungen sowie allgemeine Umlagen ausgewiesen. 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum Die Mehrerträge in der Produktgruppe 1004 bei Amt 56 – Amt für Wohnungswesen in Höhe von rund 37,2 Mio. € gegenüber der Planung resultieren überwiegend aus höheren Zuweisungen von Bund und Land. Darin enthalten sind Zuweisungen des Landes zur einmaligen Beteiligung an den Kosten der Kommunen für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete von rund 19,9 Mio. €, Zuweisungen des Bundes zur Beteiligung an den Kosten im Zu- sammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine (3. Tranche) von rund 8,0 Mio. € und die Sonderförderung auf Basis eines Beschlusses der Ministerpräsidentenkonferenz vom 02.11.2022 von rund 8,4 Mio. €. Ferner ergeben sich höhere Erträge aus der Auflösung von Sonderpos- ten aus Finanzmitteln der Investitionspauschale in Höhe von rund 1,7 Mio. €. 0603 Kindertagesbetreuung In der Produktgruppe 0603 bei Amt 51 – Amt für Kinder, Jugend und Familie sind Mehrerträge in Höhe von 7,9 Mio. € entstanden. Bei den Mehrerträgen handelt es sich im Wesentlichen um Zuschüsse, welche aufgrund kurzfristiger Entscheidungen des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nord- rhein-Westfalen vor dem Hintergrund weitläufig gestiegener Energie- und Lebens- haltungskosten gewährt wurden und demzufolge zeitlich nicht mehr in den Haus- haltsplan 2023/2024 einfließen konnten. Dazu zählen die weitere Initialisierung der 77 Billigkeitsleistungen aus dem sog. Alltagshelferprogramm in Kindertageseinrichtun- gen, welche ursprünglich bis zum 31.07.2022 befristet waren und nunmehr als dau- erhafter Zuschusstatbestand des Landes für die weiteren Jahre etabliert sind (9,4 Mio. €). Zusätzlich kam es zur Ausschüttung einer Energiekostenpauschale vom Land NRW (4,4 Mio. €), um den generell gestiegenen Betriebs- und Unterhal- tungsaufwand in Kindertagesstätten und Tagespflege aufzufangen. Weiterhin wur- den rund 2,2 Mio. € aus dem Stärkungspakt NRW dem Amt für Kinder, Jugend und Familie zugewiesen. Demgegenüber kam es zu Mindererträgen aufgrund von Kür- zungen der laufenden Kindpauschalen (8,0 Mio. €), welche aus Einbehaltungen bzw. Verrechnungen von Endabrechnungen und Verwendungsnachweisprüfungen zurückliegender Kita- Jahre resultieren. Den Mehrerträgen stehen korrespondie- rende Mehraufwendungen in den Zeilen 13 und 15 gegenüber. 0104 IT- und Kommunikationsdienste Demgegenüber stehen 7,8 Mio. € Mindererträge beim Amt 12 – Amt für Informati- onsverarbeitung in der Produktgruppe 0104. Diese Mindererträge sind auf das Pro- jekt "Breitbandausbau" zurückzuführen. Dieses wurde im Haushaltsplan 2023/2024 zunächst konsumtiv berücksichtigt. Unterjährig hat sich jedoch herausgestellt, dass es sich bei dem Projekt um eine investive Maßnahme handelt. Die erwarteten Bun- des- und Landeszuschüsse werden daher in der investiven Finanzrechnung abge- bildet. 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft In der Produktgruppe 1601 bei Amt 20 – Kämmerei sind Mindererträge in Höhe von 15,1 Mio. € entstanden. Diese resultieren in erster Linie aus den Schlüsselzuwei- sungen, die rund 11,6 Mio. € geringer ausgefallen sind als geplant. Weiterhin wer- den Erträge von rund 4,9 Mio. € bei der Investitionspauschale Altenhilfe erst in den nächsten Jahren zweckentsprechend verwendet. Demgegenüber stehen Mehrer- träge von 2,5 Mio. €, die aus einer Verschiebung von Maßnahmen des Kommu- nalinvestitionsförderungsprogramms von 2022 nach 2023 resultieren. 0503 Weitere soziale Pflichtleistungen Die Produktgruppe 0503 weist bei Amt 50 – Amt für Soziales, Arbeit und Senioren einen Minderertrag von 20,9 Mio. € aus. Zurückzuführen ist dies auf die Erträge aus der Kostenpauschale nach §§ 4 ff. Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG), welche ins- gesamt schlechter ausfielen als erwartet. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass nur für rund 10,0 % aller Leistungsempfänger Kostenpauschalen nach § 4 FlüAG abgerechnet werden konnten. Für Bestandsgeduldete und unerlaubt Ein- gereiste, der überwiegende Anteil der Leistungsempfänger*innen in Köln, gewährt das Land keine Unterstützung. 0301 Schulträgeraufgaben In der Produktgruppe 0301 sind bei Amt 40 – Amt für Schulentwicklung Minderer- träge in Höhe von rund 41,2 Mio. € entstanden. Wie in den Vorjahren ist dies auf eine veränderte buchhalterische Abwicklung der Bildungspauschale des Landes NRW zurückzuführen. Abweichend von der Planung werden diese Finanzmittel in 2023 erneut nicht zur teilweisen Refinanzierung der Schulm ieten in der Teilergeb- nisrechnung, sondern zur Finanzierung investiver Schulneubauten und Schulerwei- terungsbauten eingesetzt. Weitere Mindererträge in Höhe von rund 7,0 Mio. € sind 78 hinsichtlich der Umsetzung des Förderprogramms „DigitalPakt Schulen“ zu ver- zeichnen. Verzögerungen im Beschaffungsprozess haben, wie im Vorjahr, erneut zu einem verzögerten Abruf der Fördermittel geführt. G leichwohl diese Ertragsreduzierungen vorliegen, konnten Mehrerträge u.a. auf- grund der ungeplanten Landeszuweisung zum Ausgleich für die einmaligen Kosten für die Schaffung einer zusätzlichen Jahrgangsstufe in der Sek. I von Gymnasien (sog. Belastungsausgleich G9) in Höhe von rund 7,3 Mio. € erzielt werden. Zudem wurden auch in 2023 teilweise noch Mehrerträge in Höhe von rund 6, 7 Mio. € aus Corona-bedingten Landeszuweisungen generiert („Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“, „Helferprogramm für die Ganztags - und Betreuungsangebote“, Zuweisungen für außerschulische Bildungsangebote). Ebenso haben Landesz uweisungen im Rahmen des „Aktionsprogramms Integra- tion“ zu Mehrerträgen in Höhe von rund 1,2 Mio. € geführt. Das finanzielle Hilfspaket des Landes NRW dient der Unterstützung der Schulen bei der Aufnahme und In- tegration von schutzsuchenden Kindern und Jugendlichen, insbesondere aus der Ukraine. Letztlich haben auch Mehrerträge aus der Landeszuweisung im Bereich des Offenen Ganztags in Höhe von rund 1,0 Mio. € dazu beigetragen, dass sich die Ertragsreduzierung in der Produktgruppe 0301 – Schulträgeraufgaben bei Amt 40 – Amt für Schulentwicklung insgesamt reduziert. S onstige Transfererträge (Zeile 03) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Plan - Ist absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] Sonstige Transferer- träge (Zeile 03) 96.532 85.471 +11.061 +11,5% 81.526 +3.945 +4,8% Summe 96.532 85.471 +11.061 +11,5% 81.526 +3.945 +4,8% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) In dieser Zeile werden der Ersatz von sozialen Leistungen, Schuldendiensthilfen und andere sonstige Transfererträge, wie z. B. Erträge aus der Rückzahlung von durch die Stadt Köln ausgezahlten Zuwendungen, ausgewiesen. 79 Öffentl.rechtl. Leistungsentgelte (Zeile 04) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 0603 Kinder- tagesbetreuung 58.410 58.520 +110 + 0,2% 74.736 -16.216 - 21,7% 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum 34.289 38.262 +3.972 + 11,6% 51.508 -13.246 - 25,7% 0212 Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst 98.737 110.533 +11.796 + 11,9% 99.084 +11.449 + 11,6% 1201 Straßen, Wege, Plätze 43.125 45.150 +2.024 + 4,7% 37.958 +7.192 + 18,9% 0204 Verkehrs- u. Kfz.-Wesen 13.473 14.413 +940 + 7,0% 16.422 -2.008 - 12,2% 1001 Baugenehmigungen, Bauordnungs- behörliche Maßnahmen 16.888 16.264 -624 - 3,7% 14.719 +1.545 + 10,5% übrige Produktgruppen 79.119 80.458 +1.339 +1,7% 80.821 -364 -0,5% Summe 344.044 363.602 +19.558 + 5, 7% 375.250 -11.647 - 3,1% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) In dieser Zeile werden Verwaltungsgebühren, Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte, zweckgebundene Abgaben, Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für Beiträge sowie Erträge aus der Auflösung von Sonderposten für den Gebühren- ausgleich ausgewiesen. 0603 Kindertagesbetreuung Ertragsseitig weist die Produktgruppe 0603 eine Verschlechterung in Höhe von 16,2 Mio. € beim Amt 51 – Kinder, Jugend und Familie aus. Die Mindererträge er- geben sich aus dem Umstand, dass sich die Einkommenssituation vieler Eltern nach der Corona-Krise nicht signifikant verbessert hat. Außerdem wurde den Eltern für bestimmte Einkommensstufen ein beitragsfreier Monat zugebilligt. Die Kompensationserträge wurden aus dem Stärkungspakt NRW refinanziert (sh. Zeile 02). 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum Auf der Ertragsseite der Produktgruppe 1004 bei Amt 56 – Amt für Wohnungswesen ergeben sich Mindererträge in Höhe von rund 13,2 Mio. €. Trotz hoher Geflüchte- tenzahlen waren weniger Geflüchtete in satzungsrelevanten Unterkünften der Stadt Köln untergebracht als bei der Planung angenommen. Daraus resultieren geringere Benutzungsgebühren. 0212 Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst Ursächlich für das positive Ergebnis in der Produktgruppe 0212 beim Amt 37 – Be- rufsfeuerwehr Köln ist vor allem die vom Rat am 08.12.2022 beschlossene Ände- rung der Rettungsdienstsatzung mit einem höheren Gebührentarif für den Transport in einem Rettungsdienstwagen. 80 1201 Straßen, Wege, Plätze In der Produktgruppe 1201 sind Mehrerträge bei Amt 64 – Amt für Verkehrsma- nagement in Höhe von 7,2 Mio. € entstanden. Die erzielten Mehrerträge resultieren insbesondere aus gegenüber der Planung deutlich gesteigerten Parkgebühren im öffentlichen Straßenland. Zum Zeitpunkt der Planung war die weitere pandemiebe- dingte Entwicklung noch nicht absehbar, so dass die entsprechenden Ansätze sehr konservativ berechnet wurden. Darüber hinaus ergeben sich Verbesserungen bei den Sondernutzungs- und Verwaltungsgebühren. 0204 Verkehrs- u. Kfz.-Wesen Des Weiteren sind in der Produktgruppe 0204 Mindererträge bei Amt 34 – Bürger- dienste in Höhe von rund 2,0 Mio. € angefallen. Aufgrund der allgemein bestehen- den Konjunkturkrise konnten die insgesamt zu erwartenden Verwaltungsgebühren für Zulassungsangelegenheiten, Maßnahmen zur Erhaltung von Halterpflichten so- wie straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen nicht erzielt werden. 1001 Baugenehmigungen, Bauordnungsbehörliche Maßnahmen Bei Amt 63 – Bauaufsichtsamt sind Mehrerträge bei den Verwaltungsgebühren in Höhe von 1,5 Mio. € in der Produktgruppe 1001 angefallen. Die Entgelte hängen von der Anzahl und dem Inhalt der Bauanträge ab. Sie sind nicht genau planbar. Privatrechtl. Leistungsentgelte (Zeile 05) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 20223 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Plan - Ist absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] Privatrechtl. Leis- tungsentgelte (Zeile 05) 87.661 92.496 -4.836 -5,5% 96.033 -3.537 -3,7% Summe 87.661 92.496 -4.836 -5,5% 96.033 -3.537 -3,7% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) In dieser Zeile werden Erträge aus Verkäufen von beweglichen Sachen, die nicht als Anlagevermögen erfasst waren, sowie Mieten ausgewiesen. 81 Kostenerstattungen und Umlagen (Zeile 06) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 0502 Kommunale Leistungen nach dem SGB II 265.535 289.257 +23.723 +8,9% 352.652 -63.395 -18,0% 0501 Leistungen nach dem SGB XII 223.151 250.962 +27.811 +12,5% 219.531 +31.431 +14,3% 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum 16.920 37.517 +20.598 +121,7% 21.531 +15.986 +74,2% 0508 Leistungen für Bildung und Teilhabe 33.361 42.448 +9.087 +27,2% 37.532 +4.916 +13,1% 0503 Weitere soziale Pflichtleistungen 28.157 28.545 +388 +1,4% 24.521 +4.024 +16,4% 0108 Zentrale Liegenschaftsangelegenheite n 38 4.023 +3.986 +10621,4% 13 +4.010 +30538,9% übrige Produktgruppen 62.920 64.006 +1.087 +1,7% 56.307 +7.699 +13,7% Summe 630.081 716.760 +86.679 +13,8% 712.087 +4.672 +0,7% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) Inhalt dieser Position sind aufgabenbezogene Leistungsbeteiligungen sowie Kos- tenerstattungen und -umlagen, z. B. vom Bund für die Kosten der Unterkunft nach SGB II. 0502 Kommunale Leistungen nach dem SGB II In der Produktgruppe 0502 sind bei Amt 50 – Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mindererträge in Höhe von 63,4 Mio. € entstanden. Aufgrund einer günstigeren Fall- zahlentwicklung als erwartet fielen die Kosten der Unterkunft und Heizung geringer aus (s. a. Zeile 16). Damit reduzierten sich auch die Erträge aus der Kostenbeteili- gung des Bundes. Die Erträge aus der Erstattung von Personalkosten für städtische Beschäftigte des Jobcenters überstiegen hingegen den Ansatz aufgrund der hohen Tarifabschlüsse. 0501 Leistungen nach dem SGB XII Ebenfalls entstanden Mehrerträge in Höhe von 31,4 Mio. € in der Produktgruppe 0501 bei Amt 50 – Amt für Soziales, Arbeit und Senioren. Die Regelsätze für Leis- tungen nach dem 3. und 4. Kapitel SGB XII wurden zum 01.01.2023 mit Einführung des Bürgergeldes mit rund 10 % außerordentlich deutlich erhöht. Außerdem stieg die Zahl der Leistungsberechtigten infolge des Zustroms von Geflüchteten aus der Ukraine stärker an, als bei der Planaufstellung absehbar war. Die hierdurch (4.Ka- pitel SGB XII) entstandenen Mehraufwendungen für Grundsicherung (siehe Zeile 15) wurden durch den Bund vollständig erstattet, so dass entsprechende Mehrer- träge entstanden sind. 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum Die Produktgruppe 1004 weist Mehrerträge bei Amt 56 – Amt für Wohnungswesen in Höhe von rund 16,0 Mio. € aus. Aufgrund hoher Geflüchtetenzahlen mussten 2023 in Köln zeitnah viele Hotelzimmer angemietet werden. Dabei ging die Stadt 82 bei den Unterbringungskosten vielfach in Vorleistung. Die Mehrerträge resultieren aus noch offenen Rückforderungen gegenüber dem Jobcenter für die von der Stadt vorgeleisteten Hotelrechnungen zur Unterbringung Geflüchteter. 0508 Leistungen für Bildung und Teilhabe Des Weiteren sind Mehrerträge in der Produktgruppe 0508 bei Amt 50 – Amt für Soziales, Arbeit und Senioren in Höhe von rund 4,9 Mio. € angefallen. Diese resul- tieren aus einer höheren Bundeserstattung zum Ausgleich der Bildung und Teilhabe (BuT)-Aufwendungen für Leistungsberechtigte nach dem SGB II. Die Erstattung des Bundes zur Beteiligung an den Kosten der Unterkunft nach dem SGB II beinhaltet einen bestimmten Anteil zum Ausgleich der BuT-Aufwendungen. Nach Planaufstel- lung erhöhte sich der Erstattungsanteil des Bundes von 5,6 % auf 7,6 % der Kosten der Unterkunft. Demgegenüber steht eine Reduzierung des für die Stadt Köln gel- tenden kommunalspezifischen Anteils von 10,7% auf 9,4%. 0503 Weitere soziale Pflichtleistungen In der Produktgruppe 0503 sind bei Amt 50 – Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehrerträge von rund 4,0 Mio. € angefallen. Die Aufwendungen für Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) fielen höher als geplant aus. Dadurch stiegen auch die anteiligen Erstattungsleistungen des Landes (s. a. Zeile 15). 0108 Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten In der Produktgruppe 0108 sind bei Amt 23 – Amt für Liegenschaften, Vermessun- gen und Kataster Mehrerträge in Höhe von 4,0 Mio. € entstanden. In 2023 wurden die Kosten für die gesetzlichen Sozialversicherungen erstattet. Zusätzlich hat die Stadtentwässerungsbetriebe Köln AöR (StEB) für die Kanalanschließung des Bau- gebietes Widdersdorf Süd eine freiwillige Abschlagszahlung geleistet. Diese Erstat- tungen wurden nicht geplant. S onstige ordentliche Erträge (Zeile 07) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Ver- gleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Ver- gleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Ver- gleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 41.692 110.358 +68.666 +164,7% 30.200 +80.158 +265,4% 0901 Stadtplanung 134 4.932 +4.798 +3586,8% 30 +4.902 +16340,2 % 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 38.827 15.550 -23.278 -60,0% 11.255 +4.295 +38,2% 1201 Straßen, Wege, Plätze 5.105 7.008 +1.903 +37,3% 3.551 +3.457 +97,3% 0103 Personal- und Organisationsmanagement 10.146 12.387 +2.241 + 22,1% 8.899 +3.489 + 39,2% 0108 Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten 8.396 4.405 -3.991 - 47,5% 1.132 +3.274 +289,3% übrige Produktgruppen 184.052 171.872 -12.180 -6,6% 153.327 +18.545 +12,1% Summe 288.352 326.513 +38.161 +13,2% 208.393 +118.120 +56,7% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) 83 In dieser Zeile werden unter anderem Konzessionsabgaben, Erstattungen von Steuern, Bußgelder, z. B. im Bereich fließender und ruhender Verkehr, Erträge aus der Auflösung von sonstigen Sonderposten, Erträge aus Schadenersatzforderun- gen, Erträge aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen, Erträge aus Zu- schreibungen, z. B. auf restaurierte Archivalien sowie Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Rückstellungen, ausgewiesen. 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft In der Produktgruppe 1601 bei Amt 20 – Kämmerei sind Mehrerträge in Höhe von 80,2 Mio. € entstanden. Vor allem durch die zügige Aufarbeitung der Zinsbescheide der Gewerbesteuer nach dem Urteil des BVerfG vom 23.08.2021 entstehen Mehr- erträge von rund 59,8 Mio. €. Weiterhin sind durch die Herabsetzung bzw. Auflö- sung von Rückstellungen Mehrerträge von 11,7 Mio. € und durch die Auflösung bzw. Herabsetzung von Wertberichtungen auf Forderungen Mehrerträge von 8,6 Mio. € festzustellen. 0901 Stadtplanung In der Produktgruppe 0901 bei Amt 61 – Stadtplanungsamt sind Mehrerträge in Höhe von 4,9 Mio. € angefallen. Die Arbeitsgemeinschaft Nord-Süd-Stadtbahn Köln Los Süd (ARGE Los -Süd) erstattete diesen Betrag aufgrund von ersparten Pla- nungs- und Baukosten für den Kultur - und Gedenkraum K3 (Vorlagen- Nummer 1357/2023). 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Die Mehrerträge in Höhe von rund 4,3 Mio. € in der Produktgruppe 1202 sind bei Amt 69 – Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau zu verorten. Sie sind zurück- zuführen auf die ertragswirksame Auflösung von Rückstellungen, Verbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von rund 3,9 Mio. € sowie die Nachaktivierung im Vorjahr erbrachter Eigenleistungen in Bezug auf inves tive Teil- maßnahmen in Höhe von rund 0,4 Mio. €. 1201 Straßen, Wege, Plätze Im Wesentlichen resultieren die Mehrerträge in Höhe von rund 3,5 Mio. € in der Pro- duktgruppe 1201 bei Amt 66 – Amt für Straßen und Radwegebau aus zwei Entwick- lungen: Erträge aus Nachaktivierung im Rahmen von zu aktivierenden Eigenleistun- gen führen zu einer Verbesserung in Höhe von rd. 1,7 Mio. €. Darüber hinaus kommt es in einer Höhe von rund 1,8 Mio. € zu Verbesserungen im Zusammenhang mit der Auflösung/Herabsetzung von Rückstellungen und Wertberichtigungen auf Forderungen. Diverse weitere nicht zahlungswirksame Erträge tragen ebenfalls zum positiven Ergebnis bei. 0103 Personal- und Organisationsmanagement Die Mehrerträge in der Produktgruppe 0103 bei Amt 11 – Personal- und Verwal- tungsmanagement resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellun- gen sowie der ertragswirksamen Vereinnahmungen des Jahresüberschusses der Beihilfekasse zum Jahresabschluss 2021. Dem gegenüber stehen Mindererträge beim Deutschlandticket. 0108 Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten In der Produktgruppe 0108 sind bei Amt 23 – Amt für Liegenschaften, Vermessun- gen und Kataster Mehrerträge in Höhe von 3,3 Mio. € entstanden. Diese resultieren 84 im Wesentlichen aus der Entschädigung für die Bereitstellung eines Grundstücks als externe Ausgleichsfläche. Diese Entschädigung wird zum Ausgleich für die Wertminderung des Grundstücks geleistet. Die Erträge aus Zuschreibungen in Höhe von 1.565 T € betreffen in 2023 folgende Bilanzpositionen: Bilanzposition Bezeichnung Werte in T€ 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen * 1.548 1.3.5.4 Sonstige Ausleihungen * 17 Summe * 1.565 * Unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Vorschriften des ersten Gesetzes zur Weiterentwicklung des NKF wer- den ab 01.01.2013 Wertveränderungen von Finanzanlagen mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Aktivierte Eigenleistungen (Zeile 08) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] Aktivierte Eigenleis- tungen (Zeile 08) 8 3.193 -3.185 -41431,5% 0 +3.193 Summe 8 3.192 -3.185 -41431,5% 0 +3.192 *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) In Zeile 8 werden Erträge aus aktivierten Eigenleistungen abgebildet. Diesen stehen Aufwendungen (z. B. Personalaufwand) gegenüber, die zur Erstellung von Vermögensgegenständen des Anlagevermögens eingesetzt wurden. Einzubeziehen sind Aufwendungen, die Herstellungskosten darstellen (z. B. Materialaufwand und Personalaufwand für selbst erstellte Gebäude oder Maschinen). Die Abweichung innerhalb dieser Zeile ist im Kontext des Gesamthaushalts der Stadt Köln als geringfügig zu bewerten. Bestandsveränderungen (Zeile 09) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] Bestandsveränderun- gen (Zeile 09) 1.812 1.712 +100 + 5,5% 1.600 +112 + 7,0% Summe 1.812 1.712 +100 + 5,5% 1.600 +112 + 7,0% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) In dieser Zeile werden Bestandsveränderungen, also Erhöhungen bzw. Verminderungen des Bestands an fertigen oder unfertigen Erzeugnissen im Vergleich zum Vorjahr, ausgewiesen. Die Abweichung innerhalb dieser Zeile ist im Kontext des Haushalts der Stadt Köln als geringfügig zu bewerten. 85 3.2 Erläuterung der ordentlichen Aufwendungen Personalaufwendungen (Zeile 11) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] - [2] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] - [2] Ver- gleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] Personal- aufwendungen (Zeile 11) 1.275.364 1.279.403 -4.039 -0,3% 1.284.024 +4.621 +0,4% Summe 1.275.364 1.279.403 -4.039 -0,3% 1.284.024 +4.621 +0,4% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) D ie Personalaufwendungen umfassen neben den laufenden Aufwendungen für die Beamt*innen und die tariflich Beschäftigten auch die Aufwendungen für sonstige Beschäftigte wie Honorarkräfte, Auszubildende und Praktikant*innen sowie die Auf- wendungen für Rückstellungen im Bereich des aktiven Personals. B ei den Personalaufwendungen ergeben sich gegenüber der Planung mit Min- deraufwendungen in Höhe von 4,6 Mio. € nur marginale Abweichungen. D ie Abweichungen resultieren größtenteils aus Mehraufwendungen, die hauptsäch- lich auf unzureichend berücksichtigte Tarif- und Besoldungssteigerungen zurückzu- führen sind. Diese Mehraufwendungen belaufen sich auf einen Betrag von 7,9 Mio. €. D em gegenüber stehen Minderaufwendungen in Höhe von 9,4 Mio. € bei den Per- sonalrückstellungen. Diese begründen sich im Wesentlichen darin, dass für das Haushaltsjahr 2023 keine Besoldungsanpassung beschlossen wurde. V ersorgungsaufwendungen (Zeile 12) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] - [2] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] - [2] Ver- gleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] Versorgungs- aufwendungen (Zeile 12) 98.643 119.035 -20.392 -20,7% 57.027 -62.008 -108,7% Summe 98.643 119.035 -20.392 -20,7% 57.027 -62.008 -108,7% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) D ie Versorgungsaufwendungen beinhalten ausschließlich die Belastungen, die nicht durch die Inanspruchnahme der für diesen Zweck gebildeten Rückstellungen abgedeckt werden können. Die gegenüber dem Plan und Ist ausgewiesenen Mehr- aufwendungen in Höhe von 62,0 Mio. € resultieren insbesondere aus der Anpas- sung der Rückstellung für ehemaliges Personal. 86 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] - [2] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Ist - Plan absolut [5] - [2] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 14 0 + 14 +100,0% 20.125 +20.125 +100,0% 0104 IT- und Kommunikationsdienste 8.551 9.681 -1.129 - 13,2% 29.421 +19.740 + 67,1% 0902 Stadtentwicklung 1.521 1.356 +165 +10,9% 7.772 +6.416 +82,6% 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 26.407 27.104 -696 - 2,6% 33.845 +6.741 + 19,9% 0301 Schulträgeraufgaben 190.150 194.875 -4.724 - 2,5% 186.268 -8.607 - 4,6% 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum 83.057 92.262 -9.205 - 11,1% 83.967 -8.295 - 9,9% übrige Produktgruppen 400.255 422.899 -22.645 -5,7% 421.018 -1.881 -0,4% Summe 709.929 748.179 -38,250 - 5,4% 782.419 +34.240 + 4,4% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) Inhalt dieser Position sind im Wesentlichen die Unterhaltung und Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen, z. B. Unterhaltung von Schulgebäuden sowie Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen, z. B. Realisierung von Projekten. 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft In der Produktgruppe 1601 beim Amt 20 – Kämmerei ergeben sich Minderaufwen- dungen in Höhe von rund 20,1 Mio. €. Diese sind auf die Risikovorsorge Energie in Höhe von 20,1 Mio. € zurückzuführen, die im Zuge der Unsicherheiten des Ukraine- Krieges vorsorglich eingeplant aber nicht benötigt wurde, da sich die Energiekosten in 2023 stabilisiert haben. 0104 IT- und Kommunikationsdienste Die Minderaufwendungen in der Produktgruppe 0104 bei Amt 12 – Amt für Informationsverarbeitung in Höhe von 19,7 Mio. € gegenüber der Planung resultieren u.a. aus dem Projekt "Breitbandausbau". Dieses wurde im Haushaltsplan 2023/2024 zunächst konsumtiv berücksichtigt. Unterjährig hat sich jedoch herausgestellt, dass es sich bei dem Projekt um eine investive Maßnahme handelt. Die Auszahlungen für das Projekt werden daher in der investiven Finanzrechnung abgebildet. Des Weiteren ergaben sich Verzögerungen bei den Beauftragungen in Zusammenhang mit dem Kompetenzcenter SAP sowie dem Projekt S/4 HANA. 0902 Stadtentwicklung In der Produktgruppe 0902 sind Minderaufwendungen bei Amt 15 – Amt für Stadt- entwicklung und Statistik in Höhe von rund 6,4 Mio. € entstanden. Ursächlich für die Ergebnisverbesserung ist im Wesentlichen die Aufgabe der Einzelmaßnahmen "Kulturbunker Mülheim" und "Bürgerhaus MüZe" aus dem Stadtentwicklungspro- gramm "Starke Veedel - Starkes Köln" in Höhe von insgesamt rund 5,1 Mio. €. Dar- über hinaus wurde das Städtebauförderungsbudget in Höhe von 0,5 Mio. € nicht in 87 Anspruch genommen. Diverse Aufträge, wie beispielsweise im Zusammenhang mit der Fortschreibung des Stadtentwicklungskonzeptes konnten zu günstigeren Kon- ditionen vergeben werden. Die Auftragsvergabe der Maßnahme "Weststadt" hat sich nach 2024 verschoben. 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Die Minderaufwendungen in Höhe von rund 6,7 Mio. € in der Produktgruppe 1202 sind bei Amt 69 – Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau entstanden und liegen in Verzögerungen bei der Realisierung diverser Sanierungsmaßnahmen im Stadtbahnbereich, insbesondere im Rahmen des Projektes Kommunale Schiene, begründet. 0301 Schulträgeraufgaben In der Produktgruppe 0301 begründen sich bei Amt 40 – Amt für Schulentwicklung die Mehraufwendungen im Wesentlichen durch die Umsetzung diverser ungeplanter bzw. nicht in dem Maße geplanter Förderprogramme. Insbesondere das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ sowie das „Aktionsprogramm Integration“ haben, wie auch die aufgrund des stetigen Ausbaus der schulischen Infrastruktur bedingten Supportkosten, zu Mehrbedarfen bei den Aufwendungen für sonstigen Dienstleistungen in Höhe von rund 4,8 Mio. € geführt. Weiterhin hat, neben einer generell gestiegenen Förderung des Offenen Ganztags, auch die Umsetzung des „Helferprogramms für die Ganztags - und Betreuungsangebote“ bzw. die Zuweisungen für außerschulische Bildungsangebote zu verstärkten Mehrbedarfen in Höhe von rund 5,5 Mio. € bei den Schülerbetreuungsmaßnahmen geführt. Auch die allgemeine Kostensteigerung sowie steigende Schülerzahlen begründen steigende Bedarfe in Höhe von rund 5,1 Mio. € bei den konsumtiven Lehr- und Unterrichtsmitteln. Teilweise kompensiert werden konnten diese Verschlechterungen in der Produktgruppe 0301 bei Amt 40 – Amt für Schulentwicklung u.a. durch Einsparungen bei den Wartungsaufwendungen für Luftreinigungsanlagen in den Kölner Schulen in Höhe von rund 1,5 Mio. €, der Unterhaltung von Betriebs - und Geschäftsausstattung in Höhe von rund 3,4 Mio. € sowie den Planungsaufwendungen für Schulneubauten (siehe auch Zeile 6, Kostenerstattungen und Kostenumlagen) in Höhe von rund 1,0 Mio. €. 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum In der Produktgruppe 1004 sind Mehraufwendungen bei Amt 56 – Amt für Wohnungswesen in Höhe von rund 8,3 Mio. € entstanden. Auf der Basis der Vorlage 1050/2023 hat der Rat den Bedarf von bis zu 15.200 Unterbringungsplätzen für Geflüchtete bis zum 31.03.2024 festgestellt und die Verwaltung mit der Umsetzung aller zur Schaffung dieser Aufnahmekapazitäten und deren Betrieb erforderlichen Maßnahmen beauftragt. Grundlage der Haushaltsplanung 2023/2024 bildeten angenommene Geflüchtetenzahlen von 7.000 geflüchteten Person en zuzüglich 5.800 geflüchteten Personen aus der Ukraine. Infolge der gestiegenen Unterbringungsbedarfe entstanden Mehraufwendungen insbesondere bei den Zuwendungen für freie Träger für die Unterhaltung von weiteren Unterbringungs - möglichkeiten, durch erhöhten Verbrauch von Energie und Wasser sowie gestiegenen Energiepreisen und im Zusammenhang mit der Planung neuer Unterkünfte und der vorgeschalteten Herrichtung geeigneter Grundstücke. 88 Bilanzielle Abschreibungen (Zeile 14) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] - [2] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] - [2] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 0212 Brand- u. Bevölkerungs- schutz, Rettungsdienst 9.762 15.109 -5.347 -54,8% 9.878 -5.231 -53,0% 0502 Kommunale Leistungen nach dem SGB II 677 3.949 -3.272 -483,0% 648 -3.302 -509,8% 1201 Straßen, Wege, Plätze 42.323 44.176 -1.853 -4,4% 41.065 -3.111 -7,6% 0108 Zentrale Liegenschafts- angelegenheiten 6.770 6.122 +648 +9,6% 3.814 -2.308 -60,5% 1004 Bereitstellung und Be- wirtschaftung von Wohnraum 12.290 13.868 -1.578 -12,8% 12.354 -1.513 -12,2% 0603 Kindertagesbetreuung 4.263 4.123 +139 +3,3% 6.346 +2.222 +35,0% sonstige Produktgruppen 109.807 112.623 -2.816 -2,6% 107.167 -5.455 -5,1% Summe 185.892 199.971 -14.079 -7,6% 181.272 -18.699 -10,3% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) I n dieser Zeile werden planmäßige Abschreibungen, Forderungsverluste und au- ßerplanmäßige Abschreibungen ausgewiesen. 0212 Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst Neben höheren Aufwendungen für Abschreibungen für eine Leitstellensoftware und eine IT-Plattform ist die Buchung von periodenfremden Aufwendungen für Forde- rungsverluste aus dem Jahr 2020 vor allem ursächlich für die Ergebnisverschlech- terung in der Produktgruppe 0212 beim Amt 37 – Berufsfeuerwehr Köln. 0502 Kommunale Leistungen nach dem SGB II In der Produktgruppe 0502 sind bei Amt 50 – Amt für Soziales, Arbeit und Senioren Mehraufwendungen in Höhe von 3,3 Mio. € entstanden. Der Bestand an Forderun- gen des Jobcenters gegenüber Dritten im Zusammenhang mit kommunal finanzier- ten Transferleistungen stieg deutlich an. Da nicht alle Forderungen realisiert werden können, entstanden im Gegenzug auch höhere Forderungsverluste. 1201 Straßen, Wege, Plätze Die Produktgruppe 1201 weist Mehraufwendungen bei Amt 64 – Amt für Verkehrs- management sowie bei Amt 66 – Amt für Straßen und Radwegebau in Höhe von saldiert rund 3,1 Mio. € aus. Insbesondere im Rahmen der Rückstandssachbear- beitung wurden unterjährig diverse Anlagegüter im Bereich des Infrastrukturvermö- gens nachträglich aktiviert. Die erhöhten Abschreibungen waren zum Zeitpunkt der Planung noch nicht absehbar. 0108 Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten In der Produktgruppe 0108 sind bei Amt 23 – Amt für Liegenschaften, Vermessun- gen und Kataster Mehraufwendungen in Höhe von 2,3 Mio. € entstanden. Die Ab- weichungen resultieren im Wesentlichen aus den außerplanmäßigen Abschreibun- gen. 89 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum Die Produktgruppe 1004 bei Amt 56 – Amt für Wohnungswesen weist Mehraufwen- dungen in Höhe von rund 1,5 Mio. € aus. Ursächlich für die Ergebnisverschlechte- rung sind höhere Forderungsverluste. Infolge der Corona- Pandemie kam es unter anderem aufgrund der Einschränkung von Hausbesuchen zu Verzögerungen bei der Vollstreckung. Die aus der Ukraine geflüchteten Personen waren teilweise nur kurzzeitig in städtischen Unterkünften untergebracht. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Gebührenbescheide, war eine Vielzahl der Personen bereits in ihr Heimatland zurück- oder weitergereist, weshalb nicht realisierbare Forderungen ausgebucht werden mussten. 0603 Kindertagesbetreuung In der Produktgruppe 0603 sind bei Amt 51 – Amt für Kinder, Jugend und Familie Minderaufwendungen in Höhe von 2,2 Mio. € entstanden. Die Forderungsverluste aus den Vorjahren im Bereich der Elternbeiträge fielen um 1,6 Mio. € geringer als geplant aus. Da die Anschaffung von Luftreinigungsgeräten für Kindertagesstätten nicht umge- setzt wurde, sind dafür geplante bilanzielle Abschreibungen in Höhe von 0,3 Mio. € nicht angefallen. Information zu Außerplanmäßigen Abschreibungen Außerplanmäßige Abschreibungen sind nach § 36 Abs. 6 Satz 3 KomHVO zu er- läutern. Innerhalb der Bilanzpositionen 1.2.1 Unbebaute Grundstücke und grund- stücksgleiche Rechte und 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens re- sultieren solche Abschreibungen auch aus Nutzungsänderungen von Flurstücken in Nutzungsarten mit einem niedrigeren Bodenrichtwert. Diese werden unter den jeweiligen Bilanzpositionen einzeln erläutert, sofern es sich um wesentliche Wert- veränderungen handelt. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 71 Wertveränderungen in Höhe von 3,3 Mio. € vorgenommen. Diese verteilen sich auf folgende Bilanzpositi- onen: Bilanzposition Werte in T€ Anzahl 1.2.1.1 Grünflächen 1.178 5 1.2.1.2 Ackerland 35 1 1.2.1.3 Wald, Forsten 0 1 1.2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 192 11 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastrukturvermögens 538 41 1.3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen * 42 2 1.3.2 Beteiligungen * 1.303 10 Summe 3.288 71 * Unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Vorschriften des ersten Gesetzes zur Weiterentwicklung des NKF werden ab 01.01.2013 Wertveränderungen von Finanzanlagen mit der allgemeinen Rücklage verrechnet. Innerhalb der zu 1.2.1 Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte gehörenden Bilanzpositionen 1.2.1.1 bis 1.2.1.4 und 1.2.3.1 Grund und Boden des Infrastruktur- vermögens wurden im Jahr 2023 bei 59 Grundstücken Wertveränderungen im Um- 90 fang von insgesamt 1,9 Mio. € aufgrund einer Nutzungsänderung in eine Nutzungs- art mit einem geringwertigeren Bodenrichtwert vorgenommen. Damit resultieren alle außerplanmäßigen Abschreibungen dieser Bilanzpositionen aus dem genannten In- halt. Die Einzelwerte der 59 vorgenannten Wertminderungen liegen unter der Wert- grenze von 1,0 Mio. € und werden daher nicht einzeln erläutert. Die außerplanmä- ßigen Abschreibungen auf Finanzanlagen werden unter der jeweiligen Bilanzposi- tion 1.3.1 und 1.3.2 im Anhang erläutert. Transferaufwendungen (Zeile 15) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 0701 Gesundheitsdienste 29.262 99.126 -69.864 -238,8% 33.061 -66.065 -199,8% 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 606.486 575.036 +31.449 + 5,2% 519.935 -55.101 - 10,6% 0606 Hilfe für junge Menschen und ihre Familien 254.898 291.012 -36.113 - 14,2% 243.296 -47.716 - 19,6% 0501 Leistungen nach dem SGB XII 387.885 431.658 -43.773 - 11,3% 411.931 -19.728 - 4,8% 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 134.902 34.687 +100.214 + 74,3% 20.537 -14.150 - 68,9% 0503 Weitere soziale Pflichtleistungen 110.452 109.229 +1.223 + 1,1% 122.781 +13.552 + 11,0% übrige Produktgruppen 719.663 755.057 -35.393 -4,9% 745.817 -9.239 -1,2% Summe 2.243.552 2.295.808 +52.256 - 2,3% 2.097.361 -198.447 - 9,5% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) In dieser Zeile werden im Wesentlichen Sozialtransferaufwendungen, z. B. Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Zuwendungen für laufende Zwecke wie Betriebskostenzuschüsse für Kindertagesstätten freier Träger, allgemeine Umlagen, Steuerbeteiligungen, z. B. Gewerbesteuerumlage und allgemeine Zuweisungen, ausgewiesen. 0701 Gesundheitsdienste Insgesamt ergibt sich in der Produktgruppe 0701 eine Ergebnisverschlechterung von rund 66,1 Mio. €. Ursächlich hierfür ist vor allem ein bei der Stab- stelle II/2 – Stabstelle für Beteiligungssteuerung und öffentliches Finanz - und Un- ternehmensrecht vom Rat beschlossener außerplanmäßiger Betriebskostenzu- schuss für die Kliniken in Höhe von 67,2 Mio. € (Vorlage 3368/2023). Zudem erge- ben sich weitere Verschlechterungen von rund 1,8 Mio. € beim Amt 20 – Kämmerei durch eine höhere zu leistende Krankenhausumlage als geplant. Dem gegenüber stehen Ergebnisverbesserungen bei den Transferaufwendungen beim Amt 53 – Ge- sundheitsamt in Höhe von rund 2,9 Mio. €. Im Gegensatz zur Planung konnten ei- nige Drogenkonsumräume in 2023 nicht in Betrieb genommen werden, da keine geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung standen bzw. Umbauarbeiten nicht recht- zeitig abgeschlossen werden konnten. Auch die Hilfen nach dem Gesetz über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten (PsychKG) sind geringer aus- gefallen als geplant. 91 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft In der Produktgruppe 1601 sind beim Amt 20 – Kämmerei Mehraufwendungen in Höhe von 55,1 Mio. € entstanden. Bei der Landschaftsumlage sind um 45,9 Mio. € höhere Aufwendungen als geplant zu verzeichnen. Diese resultieren zum Großteil aus der Buchung einer Rückstellung für diese Umlage, die gemäß § 88 GO NRW i.V.m. § 37 Abs. 5 Satz 3 KomHVO NRW gebildet werden kann. Im Haushaltsjahr 2023 sind ungewöhnlich hohe Steuereinzahlungen zu verzeichnen, welche eine entsprechend höhere Heranziehung zur Landschaftsumlage in künftigen Jahren nach sich ziehen. Die Gewerbesteuerumlage fällt aufgrund höherer Gewerbesteu- ererträge im Vergleich zum Planansatz in 2023 um 14,4 Mio. € höher aus. Weiterhin wurden die Mittel des Strukturförderfonds in Höhe von 5,0 Mio. € bedarfsorientiert und haushaltsneutral in die sachlich zuständigen Produktgruppen umgeschichtet. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Aufwendungen insgesamt um 31,5 Mio. € gerin- ger. Die Abweichung ergibt sich vor allem durch die rund 38,3 Mio. € niedrigere Landschaftsumlage. Demgegenüber stehen 6,8 Mio. € höhere Aufwendungen im Vergleich zum Vorjahr bei der Gewerbesteuerumlage. 0606 Hilfe für junge Menschen und ihre Familien Die Produktgruppe 0606 beim Amt 51 – Amt für Kinder, Jugend und Familie weist Mehraufwendungen in Höhe von 47,7 Mio. € aus. Diese sind im Bereich der Hilfen zur Erziehung durch Kostensteigerungen vor allem bei den Inobhutnahmen, den Heimerziehungen und den Vollzeitpflegen Minderjähriger entstanden. Diese wiede- rum resultieren aus überproportionalen Kostensteigerungen bei einigen Angeboten u.a. bedingt durch Tarifkostensteigerung und Inflation, einer deutlichen Zunahme von Security-Einsätzen und der Notwendigkeit auf teure Zwischenlösungen (wegen verzögerter Verfügbarkeit von Inobhutnahmeangeboten) zurückzugreifen. 0501 Leistungen nach dem SGB XII Ebenfalls entstanden Mehraufwendungen in Höhe von 19,7 Mio. € in der Produkt- gruppe 0501 bei Amt 50 – Amt für Soziales, Arbeit und Senioren. Durch die Anhe- bung der Regelsätze bei Leistungen nach dem 3. und 4. Ka pitel des SGB XII ent- standen Mehraufwendungen von über 30 Mio. €. Dem stehen Minderaufwendungen bei der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege von mehr als 10 Mio. € gegen- über. 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Die Mehraufwendungen in der Produk tgruppe 1202 sind im Wesentlichen bei Amt 68 – Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung zu verorten. Sie resultieren in Höhe von rund 13,6 Mio. € aus an die KVB AG weiter zu leitenden Erstattungen der Ver- kehrsunternehmen verschiedener Umlandgemeinden aufgrund der Ausweitung des Leistungsumfanges der KVB für die Durchführung interlokaler Verkehre, die in die- sem Umfang nicht geplant waren. Weitere Mehraufwendungen von rund 0,5 Mio. € sind bei Amt 69 – Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau für den Schulden- dienst der Nord-Süd-Stadtbahn angefallen. 0503 Weitere soziale Pflichtleistungen In der Produktgruppe 0503 bei Amt 50 – Amt für Soziales, Arbeit und Senioren er- geben sich Minderaufwendungen von rund 13,6 Mio. €. Für laufende Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) wurden Rückstellungen aus Vorjahren in Höhe von 21,3 Mio. € in Anspruch genommen. Dadurch reduzierte sich trotz stei- gender Leistungen das Jahresergebnis bei den Aufwendungen. 92 Sonstige ordentl. Aufwendungen (Zeile 16) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 0502 Kommunale Leistungen nach dem SGB II 382.598 409.079 -26.481 - 6,9% 530.336 +121.258 + 22,9% 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum 80.675 84.756 -4.081 - 5,1% 62.525 -22.231 - 35,6% 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 36.034 40.784 -4.750 - 13,2% 23.188 -17.596 - 75,9% 0301 Schulträgeraufgaben 226.513 262.947 -36.434 - 16,1% 248.556 -14.391 - 5,8% 0603 Kindertagesbetreuung 39.875 45.049 -5.174 - 13,0% 38.636 -6.413 - 16,6% 0508 Leistungen für Bildung und Teilhabe 22.405 28.782 -6.377 - 28,5% 23.513 -5.269 - 22,4% übrige Produktgruppen 262.815 264.413 -1.598 -0,6% 271.551 +7.138 +2,6% Summe 1.050.915 1.135.809 -84.894 - 8,1% 1.198.304 +62.495 + 5,2% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) Inhalte dieser Position sind im Wesentlichen Aufwendungen für die Kosten der Un- terkunft nach SGB II, Mieten, Pachten, Erbbauzinsen sowie weitere sonstige Auf- wendungen. 0502 Kommunale Leistungen nach dem SGB II Die Minderaufwendungen in Höhe von 121,3 Mio. € in der Produktgruppe 0502 bei Amt 50 – Amt für Soziales, Arbeit und Senioren sind zum überwiegenden Teil auf geringer ausfallende Energiekosten zurückzuführen. Diese fielen aufgrund der staatlichen Preisbremse im Energiesektor nicht so hoch aus wie erwartet. Zudem fielen nur für einen Teil der Geflüchteten aus der Ukraine tatsächlich Kosten der Unterkunft und Heizung an. 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum In der Produktgruppe 1004 sind Mehraufwendungen bei Amt 56 – Amt für Woh- nungswesen in Höhe von rund 22,2 Mio. € entstanden. Im Rahmen der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von geflüchteten Personen mussten in 2023 analog zum Vorjahr zeitnah erhebliche Unterbringungskapazitäten geschaffen werden. In diesem Zusammenhang wurden unter anderem die Anmietung der Messehallen der Koelnmesse GmbH sowie der Parkplatzfläche am Südstadion inklusive Container- anlage in Köln- Zollstock verlängert. Weiterhin wurden kostenintensive Beherber- gungsplätze und große Zimmerkontingente fest angemietet beziehungsweise be- stehende auslaufende Verträge verlängert und alte Gebäude reaktiviert und für die Unterbringung geflüchteter Personen ertüchtigt. Damit gehen ebenso Mehraufwen- dungen durch erhöhten Materialbedarf und Ausstattung einher. Zudem entstanden höhere Aufwendungen für notwendige Instandsetzungen durch Vandalismus in den Objekten. 93 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Die Mehraufwendungen von insgesamt 17,6 Mio. € in der Produktgruppe 1601 bei Amt 20 - Kämmerei resultieren im Wesentlichen aus nicht planbaren Einzel - und Pauschalwertberichtigungen. 0301 Schulträgeraufgaben In der Produktgruppe 0301 begründen sich die Mehraufwendungen bei Amt 40 – Amt für Schulentwicklung im Wesentlichen durch Mehrbedarfe bei den Mieten inkl. Nebenkosten für Schulgebäude. Die Erhöhung der Flächenverrechnungspreise zum 01.01.2023 führte zu einer erhöhten Kaltmiete. Ferner wurden nach Durchfüh- rung der Verwendungsnachweise rückerstattete Fördermittel von Trägern des Offe- nen Ganztags an das Land NRW zurückgezahlt. 0603 Kindertagesbetreuung Die Mehraufwendungen in der Produktgruppe 0603 bei Amt 51 – Amt für Kinder, Jugend und Familie in Höhe von 6,4 Mio. € resultieren aus einem erhöhten Mietauf- wand für von der Stadt Köln angemietete Kindertagesstätten aufgrund des höheren Flächenverrechnungspreises (3,5 Mio. €) sowie aus außergewöhnlich hohen Rück- zahlungen konsumtiver Zuwendungen aus Vorjahren an das Land (rund 3,2 Mio. €). 0508 Leistungen für Bildung und Teilhabe Weiterhin sind Mehraufwendungen in Höhe von rund 5,3 Mio. € in der Produkt- gruppe 0508 bei Amt 50 – Amt für Soziales, Arbeit und Senioren zur Finanzierung von Bildungs- und Teilhabeleistungen an Leistungsberechtigte nach dem SGB II entstanden. Ursächlich für die Ergebnisverschlechterung ist insbesondere ein hö- herer Lernförderbedarf zur Beseitigung von Lernschwächen nach Ende der Corona- Pandemie. Darüber hinaus resultieren Mehraufwendungen aus inflationsbedingten Preissteigerungen bei der Schul - und Kindergartenspeisung und zuneh menden Leistungsbeteiligungen für Ausflüge und Klassenfahrten. Ebenso führte der starke Zuzug von Geflüchteten aus der Ukraine zu einer Ergebnisverschlechterung bei al- len Leistungsarten. 94 3.3 Erläuterung des Finanzergebnisses Finanzerträge (Zeile 19) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1601 Allgemeine Fi- nanzwirtschaft 7.155 25.271 +18.116 +253,2% 12.773 +12.498 +97,9% 1101 Ver- und Ent- sorgung 30.403 30.975 +572 +1,9% 21.863 +9.112 +41,7% 1003 Wohnraumför- derung, Wohnungser- haltung und -pflege, Hilfen für Wohnungs- suchende 10.143 12.573 +2.430 +24,0% 8.787 +3.786 +43,1% sonstige Produkt- gruppen 25.886 45.275 +19.389 +74,9% 42.498 +2.777 +6,5% Summe 73.588 114.095 +40.507 +55,0% 85.921 +28.174 +32,8% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) In dieser Zeile werden im Wesentlichen Erträge aus Gewinnanteilen aus Beteiligun- gen, verbundenen Unternehmen, Sondervermögen und Ausleihungen, sonstige Fi- nanzerträge und Zinserträge abgebildet. 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft In der Produktgruppe 1601 bei Amt 20 – Kämmerei ergeben sich Mehrerträge in Höhe von insgesamt 12,5 Mio. €. Ursächlich sind nicht geplante Gesellschafterdar- lehen bei den verbundenen Unternehmen, die zu Zinsmehrerträgen von 9,3 M io. € führen, sowie 3,2 Mio. € Mehrerträge bei den Zinsen von Kreditinstituten. 1101 Ver- und Entsorgung Die Mehrerträge in 2023 in der Produktgruppe 1101 bei VIII/3 von rund 9,1 Mio. € betreffen die StEB (Stadtentwässerungsbetriebe der Stadt Köln) und resultieren da- raus, dass sowohl der Gewinn des Jahres 2022 sowie die Entnahmen aus Rückla- gen voll ausgeschüttet wurden. 1003 Wohnraumförderung, Wohnungserhaltung und -pflege, Hilfen für Wohnungs- suchende In der Produktgruppe 1003 sind Mehrerträge in Höhe von rund 3,8 Mio. € bei II/2 – Stabstelle für Beteiligungssteuerung und öffentliches Finanz - und Unterneh- mensrecht entstanden. Die Wohnungsbaugesellschaft Grund und Boden GmbH (Grubo) hat in 2023 aufgrund des dortigen Jahresergebnis 2022 eine höhere Dividende ausgeschüttet. 95 Zinsen und sonst. Finanzaufwendungen (Zeile 20) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] - [2] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] - [2] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 26.388 142.026 -115.638 -438,2% 87.336 -54.690 -62,6% 0901 Stadtplanung 2.875 3.457 -582 -20,2% 0 -3.457 sonstige Produkt- gruppen 3.052 1.279 +1.773 +58,1% 1.678 +398 +23,7% Summe 32.316 146.762 -114.447 -354,2% 89.014 -57.748 -64,9% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) Die Position besteht im Wesentlichen aus Zinsaufwendungen für Investitions - und Kassenkredite sowie Aufwendungen für eine Wertverbesserung aufgrund einer Stadtentwicklungsmaßnahme. 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft In der Produktgruppe 1601 bei Amt 20 – Kämmerei werden Mehraufwendungen in Höhe von 54,7 Mio. € ausgewiesen. Die steigende Zinsentwicklung bei den Liquidi- tätskrediten führt zu Mehraufwendungen in Höhe von 26,1 Mio. €. Die Aufarbeitung der Zinsbescheide bei der Gewerbesteuer konnte nach dem Urteil des BVerfG vom 23.08.2021 zügiger als erwartet erfolgen. Dies führt zu Mehraufwendungen bei den Erstattungszinsen in Höhe von 56,1 Mio. €. Diese korrespondieren mit den Mehrer- trägen aus der Verzinsung der Gewerbesteuer, die in Zeile 7 - Sonstige ordentliche Erträge verbucht werden. Dementgegen stehen geringere Zinsaufwendungen bei den Krediten für Investitionen von 28,6 Mio. €. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Aufwendungen insgesamt um 115,6 Mio. € höher. Dies ist vor allem auf die gestie- gene Zinsentwicklung zurückzuführen. 0901 Stadtplanung Im Wesentlichen entstehen bei Amt 61 – Stadtplanungsamt Mehraufwendungen in Höhe von 3,5 Mio. € in der Produktgruppe 0901. Bei der städtebaulichen Entwick- lungsmaßnahme Deutzer Hafen wird der städtebauliche Vertrag mit moderne Stadt GmbH abgebildet. Darin wird die Verrechnung des Ausgleichbetrags, welcher der durch die Entwicklungsmaßnahme bedingten Erhöhung des Bodenwerts der Grund- stücke entspricht, mit den erbrachten Leistungen der modernen Stadt für die städ- tebauliche Maßnahme geregelt. Um die Entwicklung des Preisniveaus bis zur ge- planten vollständigen Realisierung darzustellen, werden die in der Bilanz gebuchte Forderung und Verbindlichkeit jährlich aufgezinst. 96 Außerordentliches Ergebnis (Zeilen 23 und 24) Im Jahr 2023 resultiert das außerordentliche Ergebnis aus Corona - und Ukraine- Krieg-bedingten Sachverhalten. Es setzt sich zusammen aus außerordentlichen Er- trägen in Höhe von 47,0 Mio. € und außerordentlichen Aufwendungen in Höhe von 3,1 Mio. €. [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft -18.979 6.511 +25.491 -134,3% 107.253 -100.742 -93,9% 0502 Kommunale Leistungen nach dem SGB II 1.517 10.647 +9.131 +602,0% 51.860 -41.213 -79,5% 0501 Leistungen nach dem SGB XII 2.589 2.902 +313 +12,1% 9.989 -7.087 -70,9% 1004 Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum 42.894 10.134 -32.760 -76,4% 16.003 -5.868 -36,7% 0301 Schulträgeraufgaben 1.213 272 -941 -77,6% 3.631 -3.359 -92,5% 0503 Weitere soziale Pflichtleistungen 0 7.855 +7.855 0 +7.855 übrige Produktgruppen 33.308 5.617 -27.692 -83,1% 5.356 +260 +4,9% Summe 62.542 43.939 -18.603 -29,7% 194.093 -150.154 -77,4% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwand bzw. Minderertrag) (+) Haushaltsverbesserung (Minderaufwand bzw. Mehrertrag) Nach § 5 Abs. 2 NKF -COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz (NKF -CUIG) sind bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse die infolge der Corona- Pandemie und dem Ukraine-Krieg entstandenen Mindererträge und Mehraufwendungen zu ermitteln. Die Summe der ermittelten Haushaltsbelastungen ist nach § 5 Abs. 5 NKF-CUIG separat in die Ergebnisrechnung einzustellen und bilanziell gesondert zu aktivieren. Der für das Haushaltsjahr 2023 ermittelte Isolierungsbetrag liegt bei 43,9 Mio. €. Der Netto -Gesamtschaden wird über das außerordentliche Ergebnis dargestellt, durch die Bildung der Bilanzierungshilfe isoliert und belastet somit das Jahreser- gebnis nicht. Die Bilanzierungshilfe wird gemäß § 6 NKF CUIG ab dem Haushalts- jahr 2026 linear abgeschrieben oder alternativ in 2026 ganz oder anteilig unmittelbar gegen das Eigenkapital ausgebucht. Ein Großteil der krisenbedingten Belastungen entfällt auf die Produktgruppe 1004. Für die Unterbringung der im Rahmen des Angriffskrieges auf die Ukraine geflüch- teten Personen entsteht eine Netto-Belastung in Höhe von 10,1 Mio. €. Zudem führt die Gewährung von Sozialleistungen überwiegend im Rahmen des Uk- raine-Krieges zu weiteren Belastungen. Als Netto-Belastung werden 10,6 Mio. € bei der Produktgruppe 0502, 7,9 Mio. € bei der Produktgruppe 0503 und 2,9 Mio. € bei der Produktgruppe 0501 ausgewiesen. In der Produktgruppe 1601 ergibt sich in Höhe von rund 6,5 Mio. € per Saldo eine kriseninduzierte Haushaltsverschlechterung. Ausschlaggebend dafür sind haupt- sächlich Belastungen durch Corona- und Ukraine-Krieg-bedingte Steuerausfälle im 97 Bereich der sonstigen Vergnügungssteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkom- mensteuer in Höhe von insgesamt 5,9 Mio. €. In Produktgruppe 0301 ist das Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ sowie die Gewährung von Bildungsgutscheinen ursächlich für die Netto- Belastung in Höhe von 0,3 Mio. €. Diese Position wird aufgrund der Abweichung zum ursprünglichen Planansatz ausgewiesen. Die übrigen Belastungen sind geprägt von sich summierenden geringfügigen Auf- wendungen unter anderem für die Reinigung von öffentlichen Gebäuden, Verwal- tungsgebäuden sowie von Flüchtlingsunterkünften im Zuge der Corona- Pandemie und des Ukraine- Krieges. Zudem ist für die Betreuung der Geflüchteten aus der Ukraine zusätzliches Personal eingestellt worden, was zu weiteren Aufwendungen führt. Nachrichtliche Verrechnung von Erträgen und Aufwendungen (Zeile 27-31) Erträge und Aufwendungen aus dem Abgang und der Veräußerung von Vermö- gensgegenständen nach § 90 Abs. 3 Satz 1 GO NRW sowie aus Wertveränderun- gen von Finanzanlagen sind gemäß § 44 Absatz 3 KomHVO NRW unmittelbar mit der allgemeinen Rücklage zu verrechnen. Die verrechneten Erträge bei Vermögensgegenständen in Höhe von 21,9 Mio. € re- sultieren hauptsächlich aus dem Verkauf von Grundstücken des Anlage- und Um- laufvermögens in Höhe von 18,9 Mio. €. Verrechnete Aufwendung en bei Vermögensgegenständen sind in Höhe von 7,4 Mio. € entstanden. Im Wesentlichen ist der Verlust aus dem Abgang von Kunst- gegenständen durch Diebstahl im Museum für ostasiatische Kunst in Höhe von 1,0 Mio. € zu nennen. Bei den Finanzanlagen ergeben sich verrechnete Aufwendungen in Höhe von 0,4 Mio. € und Erträge in Höhe von 1,6 Mio. €. Die verrechneten Erträge sind auf Zuschreibungen auf die Buchwerte mehrerer als Finanzanlagen bilanzierter Unter- nehmensbeteiligungen zurückzuführen. Im Ergebnis beläuft sich der das Eigenkapital erhöhende Verrechnungsbetrag von 15,6 Mio. €. Dieser Betrag ist im Eigenkapitalspiegel aufgeführt. 98 4. Finanzrechnung Es werden die nachzuweisenden Einzahlungen und Auszahlungen aus der Investi- tionstätigkeit erläutert. Zusätzlich wird die Finanzierungstätigkeit erläutert. Die wesentlichen Abweichungen gegenüber dem originären Finanzplan werden nachstehend – orientiert am Zeilenausweis der Finanzrechnung – erläutert. Ergän- zende Detailerläuterungen können den Einzeldarstellungen der Teilergebnisse ent- nommen werden. Die Zeilen sind nach den Produktgruppen aufgegliedert. Dabei werden die sechs Produktgruppen mit den größten absoluten Plan-Ist- Abweichun- gen dargestellt. Die sonstigen Produktgruppen werden in der Position „übrige Pro- duktgruppen“ zusammengefasst. 4.1 Erläuterung der investiven Ein- und Auszahlungen Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen (Zeile 18) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 0301 Schulträgeraufgaben 47.098 48.809 +1.710 + 3,6% 8.722 +40.086 +459,6% 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 31.935 26.470 -5.465 - 17,1% 37.911 -11.440 - 30,2% 0104 IT- und Kommunikationsdienste 1.424 9.282 +7.857 +551,8% 0 +9.282 0,0% 1201 Straßen, Wege, Plätze 1.866 8.220 +6.353 +340,4% 14.246 -6.026 - 42,3% 0603 Kindertagesbetreuung 2.862 2.909 + 47 + 1,6% 7.675 -4.765 - 62,1% 0902 Stadtentwicklung 3.168 1.439 -1.729 - 54,6% 4.650 -3.211 - 69,1% übrige Produktgruppen 60.120 62.666 +2.546 + 4,2% 62.358 +307 + 0,5% Summe 148.475 159.796 +11.320 +7,6% 135.565 +24.231 +17,9% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlungen bzw. Mindereinzahlungen) (+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlungen bzw. Mehreinzahlungen) In dieser Zeile werden Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen von unterschied- lichen Zuwendungsgebern, z.B. Bund, Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden, dargestellt. 0301 Schulträgeraufgaben In der Produktgruppe 0301 sind bei Amt 40 – Amt für Schulentwicklung u.a. Mehreinzahlungen in Höhe von rund 40,1 Mio. € entstanden. Abweichend von der Planung wird in 2023 die Bildungspauschale des Landes NRW erneut nicht als kon- sumtive Zuwendung zur teilweisen Refinanzierung der Mieten inkl. Nebenkosten für Schulgebäude, sondern als investive Zuwendung zur Gegenfinanzierung für inves- tive Schulneu- und -erweiterungsbauten bei der Gebäudewirtschaft eingesetzt. 99 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Die Mindereinzahlungen in Höhe von rund 11,4 Mio. € in der Produktgruppe 1202 sind dem Amt 69 – Amt für Brücken, Tunnel, Stadtbahnbau, ÖPNV zuzuordnen und liegen in Verzögerungen bei der Realisierung diverser zuwendungsfähiger Investi- tionsmaßnahmen des Infrastrukturvermögens begründet. 0104 IT- und Kommunikationsdienste Einzahlungsseitig weist das Amt 12 – Amt für Informationsverarbeitung in der Pro- duktgruppe 0104 eine Verbesserung in Höhe von 9,2 Mio. € aus. Hierbei handelt es sich um die erwarteten Bundes - und Landeszuschüsse für das Projekt „Breitband- ausbau“. Die Zuwendungen wurden im Haushaltsplan 2023/2024 zunächst kon- sumtiv berücksichtigt. Unterjährig hat sich jedoch herausgestel lt, dass es sich bei dem Projekt um eine investive Maßnahme handelt. 1201 Straßen, Wege, Plätze In der Produktgruppe 1201 bei Amt 66 – Amt für Straßen und Radewegebau sind Mindereinzahlungen in Höhe von rund 6,0 Mio. € entstanden. Hier hat sich die Um- setzung von diversen zuwendungsfähigen Investitionsmaßnahmen des Infrastruk- turvermögens verzögert. 0603 Kindertagesbetreuung In der Produktgruppe 0603 bei Amt 51 – Amt für Kinder, Jugend und Familie sind Mindereinzahlungen in Höhe von 4,8 Mio. € angefallen. Im Haushaltsjahr 2023 wurde hauptsächlich aus dem Förderpaket „Kita-Investitionsprogramm NRW 2025“ beschieden und somit beim Landschaftsverband Rheinland entsprechende Mittel durch die Stadt Köln abgerufen. Einige wenige Restmittel-Abrufe fanden für die För- derpakete „Kinderbetreuungsfinanzierung 2020- 2021“, „Kinderbetreuungsfinanzie- rung 2017-2020“ und „Ü3 Investitionsprogramm 2016- 2019“ im Bereich der freien Träger statt. Für alle anderen Förderpakete fand keine weitere Bescheidung bzw. Abruf beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) statt. Insgesamt war eine gerin- gere Zuschussnachfrage zu verzeichnen. Die Nachfrage nach investiven Zuschüs- sen unterliegt Schwankungen. Ebenfalls führen Unvorhersehbarkeiten bei (Neu- )Baumaßnahmen, bei denen die Zuschussauszahlung nach Baufortschritt erfolgt, zu Abweichungen. 0902 Stadtentwicklung Des Weiteren sind Mindereinzahlungen in der Produktgruppe 0902 in Höhe von rund 3,2 Mio. € bei Amt 15 – Amt für Stadtentwicklung und Statistik angefallen. Die ausgewiesenen Mindereinzahlungen beruhen insbesondere auf der Aufgabe von Einzelmaßnahmen aus Stadtentwicklungsprogrammen. Infolgedessen wurden maßnahmenbezogene Fördergelder nicht mehr abgerufen. Beispielhaft für diese Entwicklung wird auf Mindereinzahlungen bei den Einzelmaßnahmen "Lindweiler Stadtsanierung (rund 2,2 Mio. €), "Bürgerhaus MüZe" (rund 0,6 Mio. €) und "Platz an der Herler Straße" (rund 0,5 Mio. €) verwiesen. 100 Einzahlungen aus der Veräußerung von Sachanlagen (Zeile 19) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 0108 Zentrale Liegenschaftsangelegenheit en 11.109 19.908 +8.798 + 79,2% 35.000 -15.091 - 43,1% 0903 Grundstücksbezogene Basisinformationen, Grundstücksordnung und Wertermittlung 1.389 91 -1.298 - 93,4% 1.523 -1.431 - 94,0% übrige Produktgruppe n 1151 762 -389 - 33,8% 277 +485 +175,0% Summe 13.650 20.761 +7.111 + 52,1% 36.800 -16.038 - 43,6% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) In dieser Zeile werden Einzahlungen aus der Veräußerung von Grundstücken, Ge- bäuden und beweglichem Anlagevermögen, z.B. Büroausstattung, technischen An- lagen oder immateriellen Vermögensgegenständen wie vertraglich vereinbarten Rechten, Konzessionen und Lizenzen, abgebildet 0108 Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten In der Produktgruppe 0108 bei Amt 23 – Amt für Liegenschaften, Vermessungen und Kataster sind Mindereinzahlungen in Höhe von 15,1 Mio. € entstanden. Der Verkauf diverser Grundstücke hat sich verzögert. 0903 Grundstücksbezogene Basisinformationen, Grundstücksordnung und Wer- termittlung In der Produktgruppe 0903 bei Amt 23 – Amt für Liegenschaften, Vermessungen und Kataster sind Mindereinzahlungen in Höhe von 1,4 Mio. € entstanden. Die Min- dereinzahlungen resultieren aus dem Bereich der Umlegung von Grundstücken. Aufgrund der Dauer und der Komplexität der Umlegungsverfahren sowie der ge- setzlich verankerten Möglichkeit des Einlegens von Rechtsmitteln sind die Zah- lungsströme nicht exakt planbar. 101 Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen (Zeile 20) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] - [2] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Plan - Ist absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] Einzahlungen aus der Veräußerung von Fi- nanzanlagen (Zeile 20) 14 81 -67 -476,5% 0 +81 Summe 14 81 -67 -476,5% 0 +81 *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) In dieser Zeile werden Einzahlungen aus der Veräußerung von Finanzanlagen, z. B. für den Verkauf von Wertpapieren, Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen, abgebildet. Die Abweichung innerhalb dieser Zeile ist im Kontext des Haushalts der Stadt Köln als geringfügig zu bewerten. Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten (Zeile 21) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1201 Straßen, Wege, Plätze 4.809 5.484 +674 + 14,0% 3.900 +1.584 + 40,6% übrige Produktgrup- pen 1.817 946 -870 - 47,9% 600 +346 + 57,8% Summe 6.626 6.430 -196 - 2,9% 4.500 +1.930 + 42,9% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehraufwandauszahlung bzw. Mindereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) In dieser Zeile werden Einzahlungen aus Beiträgen, die zur (Re-)Finanzierung kom- munaler Maßnahmen erhoben wurden (insbesondere Erschließungsbeiträge) ab- gebildet. 1201 Straßen, Wege, Plätze Die Produktgruppe 1201 weist Mehreinzahlungen bei Amt 62 – Bauverwaltungsamt in Höhe von rund 1,6 Mio. € aus. Die Erschließungsbeitragsverfahren sind komplex und von vielen Faktoren abhängig. In 2023 konnten auf der Grundlage entsprechen- der Bescheide mehr Erschließungsverfahren als ursprünglich geplant abgerechnet werden. 102 Sonstige Investitionseinzahlungen (Zeile 22) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 4.761 4.183 -577 - 12,1% 13.160 -8.976 - 68,2% 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 425 0 -425 -100,0% 4.153 -4.153 -100,0% 0701 Gesundheitsdienste 0 0 0 3.652 -3.652 -100,0% 0603 Kindertagesbetreuung 81 173 + 91 +112,2% 2.360 -2.186 - 92,7% übrige Produktgruppen 304 351 +47 +15,4% 1.112 -762 -68,5% Summe 5.572 4.707 -864 - 15,5% 24.437 -19.730 - 80,7% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) In dieser Zeile werden im Wesentlichen Rückflüsse von Ausleihungen, Rückzahlun- gen investiver Auszahlungen und Einzahlungen aus der Abwicklung von Baumaß- nahmen abgebildet. 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Es liegen Mindereinzahlungen von rund 9,0 Mio. € in der Produktgruppe 1601 bei Amt 20 – Kämmerei vor. Die Rückzahlung der Ausleihungen sind wesentlich gerin- ger ausgefallen als geplant. Unter den Ausleihungen werden langfristige Forderun- gen ausgewiesen, die durch Hingabe von Kapital an Dritte, u. a. verbundene Unter- nehmen, Beteiligungsgesellschaften sowie private juristische und natürliche Perso- nen, entstanden sind. Korrespondierend werden Minderauszahlungen in Finanz- planzeile 29 ausgewiesen, da weniger Ausleihungen seitens der Stadt gewährt wur- den. 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Die in der Produktgruppe 1202 entstandenen Mindereinzahlungen in Höhe von rund 4,2 Mio. € sind bei Amt 20 – Kämmerei zu verorten. Aufgrund von Projektver- zögerungen wurden Darlehen zur Beschaffung von Nieder- und Hochflurbahnen nur in geringem Umfang an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG) ausgezahlt, so dass auch die erwarteten Rückflüsse in 2023 ausblieben. 0701 Gesundheitsdienste In der Produktgruppe 0701 bei der Stabstelle II/2 – Stabstelle für Beteiligungssteu- erung und öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht ergeben sich Mindereinzah- lungen in Höhe von rund 3,7 Mio. €. Ursächlich hierfür ist eine Kreditfinanzierung auf variabler Basis, um jederzeit die Möglichkeit einer vollständigen Tilgung zu ge- währleisten. 0603 Kindertagesbetreuung Es sind Mindereinzahlungen in der Produktgruppe 0603 bei Amt 51 – Amt für Kin- der, Jugend und Familie in Höhe von 2,2 Mio. € angefallen. Hier sind Rückzahlun- 103 gen der freien Träger und Tagespflegepersonen an die Stadt Köln für Rückforde- rungen des Landschaftsverband Rheinland (LVR) aus Förderprogrammen geplant, sofern die Fördermittel nicht zweckentsprechend verwendet wurden. Im Haushalts- jahr 2023 fielen die Rückforderungen sehr gering aus. Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden (Zeile 24) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] - [2] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Ist - Plan absolut [5] - [2] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 0108 Zentrale Liegenschaftsangelegenheit en 5.073 7.240 -2.167 - 42,7% 75.000 +67.759 + 90,3% 0901 Stadtplanung 0 15.463 -15.463 0,0% 0 -15.463 0,0% übrige Produktgruppen 287 1.392 -1.104 -384,5% 1.200 -192 - 16,0% Summe 5.360 24.096 -18.735 -349,5% 76.200 +52.103 + 68,4% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) In dieser Zeile werden Auszahlungen für den Erwerb von unbebauten und bebauten Grundstücken und Gebäuden dargestellt. 0108 Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten In der Produktgruppe 0108 bei Amt 23 – Amt für Liegenschaften, Vermessungen und Kataster sind Minderauszahlungen in Höhe von 67,8 Mio. € entstanden. Die Baumaßnahmen auf dem Grundstück Eisenmarkt 2-4, die Errichtung von Ladesäu- len sowie das Vorhaben des Kreativhauses haben sich verzögert. 0901 Stadtplanung Bei Amt 61 – Stadtplanungsamt sind Mehrauszahlungen in Höhe von 15,5 Mio. € in der Produktgruppe 0901 für zwei Grundstücksankäufe im Rahmen der städtebauli- chen Entwicklungsmaßnahme Deutzer Hafen entstanden. 104 Auszahlungen für Baumaßnahmen (Zeile 25) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] - [2] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Ist - Plan absolut [5] - [2] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1201 Straßen, Wege, Plätze 28.942 27.733 +1.209 + 4,2% 58.489 +30.755 + 52,6% 0403 Römisch- Germanisches Museum 2.089 4.497 -2.408 -115,3% 19.749 +15.251 + 77,2% 0801 Sportförderung/Unterhalt ung von Sportstätten 7.076 8.639 -1.562 - 22,1% 18.740 +10.101 + 53,9% 0408 Kölnisches Stadtmuseum 4.293 5.187 -894 - 20,8% 13.746 +8.559 + 62,3% 1101 Ver- und Entsorgung 1.932 6.184 -4.251 -219,9% 13.492 +7.307 + 54,2% 0902 Stadtentwicklung 4.308 1.287 +3.021 + 70,1% 7.723 +6.436 + 83,3% übrige Produktgruppen 112.175 143.304 -31.128 - 27,7% 172.359 +29.055 + 16,9% Summe 160.818 196.833 -36.015 - 22,4% 304.300 +107.467 + 35,3% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) In dieser Zeile werden Auszahlungen für die Abwicklung von Baumaßnahmen ab- gebildet. Diese umfassen Hoch-, Tief- und sonstige Baumaßnahmen. 1201 Straßen, Wege, Plätze In der Produktgruppe 1201 sind Minderauszahlungen insbesondere bei Amt 66 – Amt für Straßen und Radwegebau in Höhe von rund 30,8 Mio. € entstan- den. Die Straßenbaumaßnahmen sind komplex und es bedarf eines hohen Abstim- mungsbedarfs. Im Bauablauf kann es trotz sorgfältiger Planung zu Störungen kom- men. Darüber hinaus wirken sich auch die zeitaufwendigen Vergabeprozesse sowie die angespannte Situation auf dem Beschaffungsmarkt aus. 0403 Römisch-Germanisches Museum Die Minderauszahlungen in Höhe von rund 15,3 Mio. € in der Produktgruppe 0403 bei Amt 4512 – Römisch-Germanisches Museum begründen sich im Wesentlichen in Verzögerungen bei der Fortführung der Sanierung des Museums. 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten In der Produktgruppe 0801 bei Amt 52 – Sportamt ergaben sich aufgrund von Ver- zögerungen im Bauablauf bzw. beim Baubeginn von diversen Investitionsvorhaben aufgrund von komplexen Vergabeverfahren und unerwartet zeitintensiven Abstim- mungsprozessen erhebliche Plan/Ist-Abweichungen bei den Auszahlungen für Bau- maßnahmen. Darüber hinaus wirkt sich die weiterhin angespannte Situation auf dem Beschaffungsmarkt auf die Maßnahmen aus. Diese Entwicklung spiegelt sich auch bei den in der Produktgruppe einzeln aufgeführten Investitionsvorhaben ent- sprechend wider. 105 0408 Kölnisches Stadtmuseum In der Produktgruppe 0408 bei Amt 4518 – Kölnisches Stadtmuseum sind Minder- auszahlungen in Höhe von rund 8,6 Mio. € angefallen. In 2023 war die Entschei- dung über die Fortführung des Projektes „Historische Mitte“ noch offen. 1101 Ver- und Entsorgung Die Finanzmittel sind für die investiven Beschaffungen der Abfallentsorgungs - und Verwertungsgesellschaft Köln mbH (AVG mbH) zur Bewirtschaftung der Deponie Vereinigte Ville vorgesehen. Die bereitgestellten Mittel wurden von der AVG mbH in 2023 nicht in vollem Umfang benötigt, hierdurch kommt es zu Minderauszahlungen in Höhe von rund 7,3 Mio. €. Differenzen zum Vorjahr ergeben sich daraus, dass die AVG mbH in den jeweiligen Jahren sehr unterschiedliche Investitionen umsetzt, die vom Volumen her nicht miteinander vergleichbar sind. Des Weiteren kommt es zu Verzögerungen bei den Umsetzungen der Maßnahmen. 0902 Stadtentwicklung Die Minderauszahlungen in der Produktgruppe 0902 in Höhe von rund 6,4 Mio. € bei Amt 15 – Amt für Stadtentwicklung und Statistik sind einerseits auf maßnah- menbezogene Verzögerungen bei der Umsetzung von Einzelmaßnahmen aus Stadtentwicklungsprogrammen und andererseits auf die Aufgabe von Einzelmaß- nahmen zurückzuführen. Daraus resultieren Minderauszahlungen bei dem Stadt- entwicklungsprogramm "Starke Veedel - Starkes Köln" (rund 2,6 Mio. €). Beispiel- haft für diese Entwicklung sind unter anderem Minderauszahlungen bei den Einzel- maßnahmen "Bürgerhaus MüZe" (rund 1,2 Mio. €) und "Platz an der Herler Straße (rund 0,9 Mio. €). Auch konnte ein Betrag von rund 3,8 Mio. € für die Städtebauför- derung nicht umgesetzt werden. Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen (Zeile 26) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 0301 Schulträgeraufgaben 16.950 16.764 +185 + 1,1% 34.553 +17.789 + 51,5% 0401 Museumsreferat 826 1.008 -181 - 22,0% 10.702 +9.694 + 90,6% 1201 Straßen, Wege, Plätze 2.665 882 +1.783 + 66,9% 6.152 +5.270 + 85,7% 0212 Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst 7.518 18.346 -10.827 -144,0% 21.181 +2.834 + 13,4% 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 1.346 3.954 -2.608 -193,8% 6.263 +2.308 + 36,9% 0104 IT- und Kommunikationsdienst e 3.871 5.543 -1.672 - 43,2% 7.463 +1.919 + 25,7% übrige Produktgruppen 17.111 15.268 +1.842 + 10,8% 34.410 +19.141 + 55,6% Summe 50.289 61.768 -11.478 - 22,8% 120.726 +58.957 + 48,8% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) 106 In dieser Zeile werden Auszahlungen für den Erwerb von beweglichen und immate- riellen Vermögensgegenständen dargestellt. Beispielsweise umfasst dies zum ei- nen Kunstgegenstände, Maschinen und Fahrzeuge oder Betriebs - und Geschäfts- ausstattung und zum anderen vertraglich vereinbarte Rechte, Konzessionen und Lizenzen. 0301 Schulträgeraufgaben In der Produktgruppe 0301 liegen bei Amt 40 – Amt für Schulentwicklung Minder- auszahlungen in Höhe von rund 17,7 Mio. € vor. Verzögerungen bei der Fertigstel- lung von Schulbaumaßnahmen begründen im Wesentlichen diese Plan/Ist -Abwei- chung. Die Ausstattung von Schulneubauten und Schulerweiterungsbauten kann erst kurz vor oder nach der Fertigstellung der Schulbaumaßnahme erfolgen. Auf- grund der zeitlichen Verzögerungen bei der Realisierung von Schulbauprojekten fließen diese Mittel daher sehr verhalten ab. Gleiches gilt für die Umsetzung der Maßnahmen im Rahmen des Förderprogramms „DigitalPakt Schulen“. Auch hier liegen Verzögerungen im Beschaffungsprozess vor, die zu Minderauszahlungen führen. 0401 Museumsreferat In der Produktgruppe 0401 bei Amt VII/4 Referat für Museumsangelegenheiten lie- gen Minderauszahlungen in Höhe von rund 9,7 Mio. € vor. Ursächlich hierfür sind im Wesentlichen Verzögerungen bei den Maßnahmen Zentraldepot der Museen und Interimsdepot der Museen. Die Maßnahmen werden in 2024 fortgesetzt. 1201 Straßen, Wege, Plätze Im Wesentlichen resultieren diese Minderauszahlungen in Höhe von rund 5,3 Mio. € in der Produktgruppe 1201 bei Amt 64 – Amt für Verkehrsmanagement aus einer Verzögerungen in den Beschaffungsprozessen. Insbesondere aufgrund der Kom- plexität der Prozesse konnten nicht alle geplanten Neu- bzw. Ersatzbeschaffungen von Fahrzeugen, Maschinen und Geräten zeitnah umgesetzt werden. 0212 Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst Aufgrund der angespannten Lage des Beschaffungsmarktes für Fahrzeuge kommt es zu erheblichen Verzögerungen in der Lieferung und Bereitstellung von Fahrzeu- gen. Dies führte insgesamt zu einer Ergebnisverbesserung in der Produktgruppe 0212 beim Amt 37 – Berufsfeuerwehr Köln in Höhe von rund 2,8 Mio. €. 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen Des Weiteren entstanden bei Amt 67 – Amt für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301 Minderauszahlungen in Höhe von rund 2,3 Mio. €, da sich die Lieferzeiten in Beschaffung befindlicher Fahrzeuge des Fahrzeug- und Ma- schinenkonzeptes Stadtgrün und Forst verzögerten und die Zahlungswirksamkeit sich nach 2024 verschiebt. 0104 IT- und Kommunikationsdienste Weitere Minderauszahlungen in Höhe von 1,9 Mio. € resultieren aus der Produkt- gruppe 0104 beim Amt 12 – Amt für Informationsverarbeitung. Aufgrund von Pro- duktionsengpässen und damit einhergehenden Verschiebungen in den Lieferketten elektronischer Bauteile konnten unter anderem Hardware - Beschaffungen nicht im vorgesehenen Umfang realisiert werden. Zudem kam es zu Verzögerungen bei der 107 Umsetzung von seitens der städtischen Dienststellen geplanten Digitalisierungs- maßnahmen. Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen (Zeile 27) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] - [2] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Ist - Plan absolut [5] - [2] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 28.950 20.313 +8.637 + 29,8% 28.558 +8.245 + 28,9% 1706 Stiftung Dr. Dormagen-Guffanti 7.734 34 +7.699 + 99,6% 1.736 +1.701 + 98,0% 0416 Kulturförderung 1.000 1.400 -400 - 40,0% 0 -1.400 0,0% 1714 Stiftung für in Not geratene Einwohner der Stadt Köln 1.600 194 +1.405 + 87,8% 1.547 +1.352 + 87,4% 1501 Wirtschaft und Tourismus 4.454 4.282 +172 + 3,9% 4.660 +377 + 8,1% übrige Produktgruppen 14.494 1.171 +13.323 +91,9% 2.845 +1.674 +58,8% Summe 58.234 27.396 +30.837 + 53,0% 39.347 +11.950 + 30,4% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) In dieser Zeile werden Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen, z. B. für den Erwerb von Wertpapieren, Beteiligungen und Anteilen an verbundenen Unternehmen abgebildet. 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Es liegen Minderauszahlungen von rund 8,2 Mio. € in der Produktgruppe 1601 bei Amt 20 – Kämmerei vor. Für den Erwerb von Finanzanlagen durch städtische Ei- gengesellschaften erfolgt zunächst eine pauschalierte Veranschlagung. Im Jahr 2023 wurden die Mittel in Höhe von 10,0 Mio. € aufgrund von Projektverzögerungen nicht in Anspruch genommen. Dem entgegenstehend fiel die Kapitalzuführung an die KVB Kölner Verkehrs -Betriebe AG (KVB AG) um insgesamt 1,8 Mio. € höher aus. 1706 Stiftung Dr. Dormagen-Guffanti In der Produktgruppe 1706 bei Amt 20 – Kämmerei sind Minderauszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen in Höhe von 1,7 Mio. € entstanden. Das Stiftungs- vermögen wird in verschiedenen Anlageformen angelegt. Teilweise wurden bereits entsprechende Fondslösungen gefunden, aber noch nicht alle Mittel abgerufen. 0416 Kulturförderung In der Produktgruppe 0416 wurden bei der Stabstelle II/2 – Stabstelle für Beteiligungssteuerung und öffentliches Finanz - und Unternehmensrecht die Mittel zur Finanzierung des Südamerikahauses des Kölner Zoos bereits in den Vorjahren zur Verfügung gestellt. Der Finanzierungsbedarf für das Projekt beträgt 19,0 Mio. €. Es besteht weiterhin Bedarf an den gesamten Mitteln. Verzögerungen beim Bauablauf auf Grund von komplexen und zeitintensiven Abstimmungsprozessen 108 haben dazu geführt, dass die Mittel nicht planmäßig verausgabt werden konnten, sodass sich der Mittelfluss in die Folgejahre verschiebt. 1714 Stiftung für in Not geratene Einwohner der Stadt Köln Für den Erwerb von Finanzanlagen sind Minderauszahlungen von rund 1,4 Mio. € in der Produktgruppe 1714 bei Amt 20 – Kämmerei entstanden. Das Stiftungsvermögen wird in verschiedenen Anlageformen angelegt. Teilweise wurden bereits entsprechende Fondslösungen gefunden, aber noch nicht alle Mittel abgerufen. 1501 Wirtschaft und Tourismus In der Produktgruppe 1501 sind Minderauszahlungen in Höhe von 0,3 Mio. € bei der Stabstelle II/2 – Stabstelle für Beteiligungssteuerung und öffentliches Finanz - und Unternehmensrecht entstanden. Diese sind auf geringere Schuldendiensthilfen an das Veranstaltungszentrum zurückzuführen. Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen (Zeile 28) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1401 Umweltordnung, - vorsorge 1.431 5.683 -4.252 -297,1% 20.600 +14.916 + 72,4% 0701 Gesundheitsdienste 0 0 0 - 0,0% 13.400 +13.400 +100,0% 0104 IT- und Kommunikationsdienste 1.582 10.309 -8.726 -551,5% 0 -10.309 0,0% 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 1.435 11.414 -9.978 -694,9% 2.100 -9.314 -443,5% 0902 Stadtentwicklung 216 141 + 74 + 34,4% 5.595 +5.453 + 97,5% 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 14.344 3.294 +11.049 + 77,0% 8.610 +5.315 + 61,7% übrige Produktgruppen 90.817 52.475 +38.341 + 42,2% 61.337 +8.861 + 14,4% Summe 109.826 83.319 +26.507 + 24,1% 111.642 +28.323 + 25,4% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) In dieser Zeile werden Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen an verschie- dene Zuwendungsempfänger*innen (z.B. verbundene Unternehmen, Beteiligun- gen, den privaten Bereich oder Vereine, Kirchen, Stiftungen sowie an andere Ver- bände und Organisationen) dargestellt. 1401 Umweltordnung, -vorsorge Die Finanzmittel sind im Wesentlichen für die Förderprogramme “Investitionspro- gramm Klimaschutz“ vorgesehen. Hierzu sind in der Produktgruppe 1401 bei Amt 57 – Umwelt- und V erbraucherschutzamt Minderauszahlungen in Höhe von rund 14,9 Mio. € entstanden, da die sehr große Nachfrage die derzeit vorhandenen Per- sonalkapazitäten übersteigt. Im Vergleich zum Vorjahr konnten deutlich mehr An- träge bearbeitet werden, so dass die Auszahlungen im Vergleich zum Vorjahr an- gestiegen sind. 109 0701 Gesundheitsdienste In der Produktgruppe 0701 bei der Stabstelle II/2 – Stabstelle für Beteiligungssteu- erung und öffentliches Finanz - und Unternehmensrecht ergeben sich Minderaus- zahlungen in Höhe von 13,4 Mio. €. Die Mittel wurden zur Beschaffung von Groß- geräten bei den Kliniken bereitgestellt (Vorlage 2587/2022). Der Mittelabfluss erfolgt allerdings erst in 2024. 0104 IT- und Kommunikationsdienste Demgegenüber stehen rund 10,3 Mio. € Mehrauszahlungen beim Amt 12 – Amt für Informationsverarbeitung in der Produktgruppe 0104. Hierbei handelt es sich um die Auszahlungen an die NetCologne GmbH für das Projekt „Breitbandausbau“. Diese wurden im Haushaltsplan 2023/2024 konsumtiv berücksichtigt. Unterjährig hat sich jedoch herausgestellt, dass es sich bei dem Projekt um eine investive Maßnahme handelt. 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten Die Mehrauszahlungen in der Produktgruppe 0801 sind bei Amt 52 – Sportamt im Wesentlichen auf die weitere Zuwendung in Höhe von 8,4 Mio. € an die Kölner Sportstätten GmbH (Ratsbeschluss vom 07.12.2023 Nr. 4007/2023) für das Rad- sportzentrum (Albert-Richter-Bahn) zurückzuführen. Weiterhin führten Mittelabrufe aus bereits im Vorjahr bewilligten investiven Sportbaubeihilfe zu Mehrauszahlungen von rund 0,5 Mio. €. 0902 Stadtentwicklung Die Produktgruppe 0902 weist Minderauszahlungen in Höhe von rund 5,4 Mio. € bei Amt 15 – Amt für Stadtentwicklung und Statistik aus. Die Plan-Ist- Abweichung ist auf zeitliche Verzögerungen bei der Planung und Umsetzung der Maßnahme „Stadt- sanierung Lindweiler“ zurückzuführen. 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV Die Minderauszahlungen in Höhe von rund 5,3 Mio. € in der Produktgruppe 1202 sind bei Amt 68 – Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung entstanden. Auf Basis der ÖPNV-Pauschale erfolgt von dort eine Weiterleitung von Zuwendungen an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG) zur Finanzierung von neuen bzw. zur Sa- nierung vorhandener Stadtbahnen. Die Auszahlungen erfolgen gemäß Mittel abruf der KVB AG nach Projektfortschritt. Aufgrund von Verzögerungen im Projekt wur- den die zur Verfügung stehenden Mittel nicht in vollem Umfang abgerufen. 110 Sonstige Investitionsauszahlungen (Zeile 29) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] - [2] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 0 0 0 - 0,0% 219.630 +219.630 +100,0% 0701 Gesundheitsdienste 79.682 164.621 -84.938 -106,6% 49.400 -115.221 -233,2% 1501 Wirtschaft und Tourismus 0 86.000 -86.000 0,0% 0 -86.000 0,0% 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV 10 18.521 -18.511 - 183.277,7 % 80.271 +61.750 + 76,9% 0801 Sportförderung/Unterhaltun g von Sportstätten 0 4.600 -4.600 0,0% 12.514 +7.914 + 63,2% 0603 Kindertagesbetreuung 60 169 -108 -181,5% 2.360 +2.190 + 92,8% übrige Produktgruppen 17 -2.036 +2.053 +12030,5% 1 +2.037 +203678,0 % Summe 79.769 271.875 -192.105 -240,6% 364.176 +92.301 + 25,3% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) In dieser Zeile werden die Gewährungen von Ausleihungen, insbesondere an ver- bundene Unternehmen und Beteiligungen, sowie Rückzahlungen investiver Zuwen- dungen dargestellt. 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Es liegen Minderauszahlungen in Höhe von 219,6 Mio. € in der Produktgruppe 1601 bei Amt 20 – Kämmerei vor. Im Rahmen der Neuorganisation der Konzernfinanzie- rung werden die Ausleihungen an die jeweiligen Beteiligungen bei Inanspruch- nahme produktgruppenscharf zugeordnet. Nach Beschluss des konkreten Bedarfs wurden die Mittel als Einzelmaßnahme der zutreffenden Produktgruppe zugeordnet. Dabei entfielen 85,0 Mio. € auf die KölnMesse und 102,2 Mio. € auf die Kliniken der Stadt Köln. Darüber hinaus wurde das kommunale Wohnungsbauförderprogramm als Ergänzung der Wohnungsbauförderung des Landes nicht in Anspruch genom- men, da alle Bedarfe aus den vorrangigen Mitteln des Landes gedeckt werden konn- ten. Daraus ergab sich eine Einsparung in Höhe von 33,0 Mio. €. 0701 Gesundheitsdienste In der Produktgruppe 0701 bei der Stabstelle II/2 – Stabstelle für Beteiligungssteu- erung und öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht ergeben sich Mehrauszah- lungen in Höhe von rund 115,2 Mio. €. Ursächlich hierfür sind gewährte Darlehen an die Kliniken der Stadt Köln (Vorlage 0712/2023). 1501 Wirtschaft und Tourismus Die Mehrauszahlungen in der Produktgruppe 1501 bei der Stabsstelle II/2 – Beteili- gungsmanagement in Höhe von 86,0 Mio. € resultieren im Wesentlichen aus einem Gesellschafterdarlehen, das zur Finanzierung der Vorhaben der KölnMesse aufge- nommen wurde. 111 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV In der Produktgruppe 1202 sind bei Amt 20 – Kämmerei Minderauszahlungen in Höhe von rund 61,8 Mio. € entstanden. Nach der Neuorganisation der Konzernfi- nanzierung wird die Ausleihung an die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB AG) zur Beschaffung von Nieder- und Hochflurbahnen an dieser Stelle abgebildet. Die Aus- leihung erfolgt nach Projektfortschritt. Aufgrund von Projektverzögerungen konnten die zur Verfügung stehenden Mittel nur in geringem Umfang ausgezahlt werden. 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten In der Produktgruppe 0801 bei der Stabstelle II/2 – Stabstelle für Beteiligungssteu- erung und öffentliches Finanz - und Unternehmensrecht ergeben sich Minderaus- zahlungen in Höhe von rund 7,9 Mio. € gegenüber dem Planansatz. Dies ist darauf zurückzuführen, dass auf Grund von Bauverzögerungen und ausreichender sonsti- ger Mittel (u. a. Fördermittel) die Kölner Sportstätten GmbH in 2023 lediglich zwei Tranchen aus dem Gesellschafterdarlehen für das Radsportzentrum in Höhe von insgesamt 4,6 Mio. € abgerufen hat. 0603 Kindertagesbetreuung Es sind Minderauszahlungen in Höhe von 2,2 Mio. € in der Produktgruppe 0603 bei Amt 51 – Amt für Kinder, Jugend und Familie angefallen. Korrespondierend zu den Einzahlungen werden hier die Rückzahlungen der zurückgeforderten, nach Prüfung der von Trägern und Tagespflegepersonen erbrachten Verwendungsnachweise nicht zweckentsprechend eingesetzten Mittel aus dem Bundes - und Landespro- gramm an den ursprünglichen Zuschussgeber dargestellt. Di e Summe der an den Zuschussgeber (Bund, Land) überwiesenen Rückzahlungen blieb im Ergebnis ge- ring. 112 4.2 Erläuterung der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätig- keit Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Krediten für In- vestitionen und diesen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsverhältnissen (Zeile 33) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1601 Allgemeine Fi- nanzwirtschaft 119.588 1.720.076 +1.600.487 +1338,3% 1.367.091 +352.985 +25,8% sonstige Produkt- gruppen 4.433 2.832 -1.601 -36,1% 4.151 -1.319 -31,8% Summe 124.022 1.722.907 +1.598.886 +1289,2% 1.371.242 +351.665 +25,6% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) In dieser Zeile werden Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten und durch Rückflüsse von Darlehen dargestellt. Im Vergleich zur Planung liegen Mehreinzahlungen in Höhe von 351,7 Mio. € vor. Im Wesentlichen entstanden die Mehreinzahlungen in Höhe von rund 353,0 Mio. € in der Produktgruppe 1601 bei Amt 20 - Kämmerei. Der oben dargestellte Haus- haltsansatz in Höhe von rund 1.367,1 Mio. € für die Aufnahme von Investitionsdar- lehen setzt sich im Wesentlichen zusammen aus rund 350,0 Mio. € Umschuldungs- volumen und rund 916,0 Mio. € Neukreditaufnahmevolumen. Die Mehreinzahlungen resultieren überwiegend aus einer Umbuchung in Höhe von 401,6 Mio. € für die Refinanzierung der Kliniken. Einzahlungen aus der Aufnahme und durch Rückflüsse von Krediten zur Li- quiditätssicherung (Zeile 34) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [2] - [1] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Ist - Plan absolut [2] - [5] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 7.116.199 9.172.571 +2.056.372 +28,9% 14.459.971 -5.287.400 -36,6% sonstige Produkt- gruppen 0 0 +0 0 +0 Summe 7.116.199 9.172.571 +2.056.372 +28,9% 14.459.971 -5.287.400 -36,6% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) In dieser Zeile werden Einzahlungen aus der Aufnahme von Liquiditätskrediten, ins- besondere vom Land und von Kreditinstituten, dargestellt. 113 I m Vergleich zur Planung liegen Mindereinzahlungen in Höhe von 5.287,4 Mio. € vor. D iese Mindereinzahlungen sind in der Produktgruppe 1601 bei Amt 20 – Kämmerei entstanden. Die Zeile 34 der Finanzrechnung steht in direktem Zusammenhang mit der Zeile 36 der Finanzrechnung – Auszahlungen von Krediten zur Liquiditätssiche- rung. Die nachstehenden Erläuterungen verfolgen daher eine gebündelte Betrach- tung. I m Saldo ergibt sich die tatsächliche geplante Veränderung des Liquiditätsbestan- des. Der geplante Veränderungssaldo aus Ein- und Auszahlungen betrug rund 360,0 Mio. €. Er ergibt sich aus Planeinzahlungen von rund 14.460,0 Mio. € und Planauszahlungen von rund 14.100,0 Mio. €. I m Rahmen der Planung kann nicht abgesehen werden, mit welcher Fristigkeit und welcher Häufigkeit Liquidität skredite aufgenommen bzw. zurückgezahlt werden. Aus diesem Grund kann es zu hohen Abweichungen im Vergleich der Ist- und Plan- zahlen kommen. Das Volumen ist im Ergebnis budgetneutral, da Ein- und Auszah- lungsseite in gleicher Höhe veranschlagt werden. Im Saldo des Ist-Ergebnisses von Ein- und Auszahlungen ergab sich eine Minde- rung des Liquiditätskreditbestandes von rund 237,8 Mio. €. Dieser setzt sich zusam- men aus Ist-Einzahlungen von rund 9.172,6 Mio. € und Ist-Auszahlungen von rund 9.410,4 Mio. €. Die Minderung ergibt sich insbesondere aus der Bereinigung von Liquiditätskredi- ten, wie in Zeile 33 ausgeführt. A uszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten für Investitionen und diesen wirtschaftlich gleichkommenden Rechtsverhältnissen (Zeile 35) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] - [2] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] - [2] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 357.469 957.407 -599.938 -167,8% 746.560 -210.847 -28,2% sonstige Produkt- gruppen 5.209 6.619 -1.410 -27,1% 8.300 +1.681 +20,3% Summe 362.678 964.026 -601.348 -165,8% 754.860 -209.166 -27,7% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlungen bzw. Mehreinzahlungen) I n dieser Zeile werden Auszahlungen für die Tilgung von Investitionskrediten, haupt- sächlich von Kreditinstituten, sowie für die Gewährung von Darlehen abgebildet. I m Vergleich zur Planung liegen Mehrauszahlungen in Höhe von 209,2 Mio. € vor. I m Wesentlichen entstanden die Mehrauszahlungen in Höhe von rund 210,8 Mio. € in der Produktgruppe 1601 bei Amt 20 – Kämmerei. Die Plandaten für die Tilgung von Investitionsdarlehen resultieren neben den feststehenden Tilgungsleistungen 114 der Bestandsdarlehen aus den geplanten Tilgungsleistungen für die Umschuldun- gen und für die geplanten Neuaufnahmen. Das Umschuldungsvolumen ist im Er- gebnis budgetneutral, da es in gleicher Höhe auch auf der Einzahlungsseite veran- schlagt wurde. In einigen Fällen kam es auf Grund niedriger Zinssätze bei Umschul- dungen und gleichbleibender Annuität zu einer höheren Tilgung. Wie bereits bei den Einzahlungen aus Investitionskrediten - Zeile 33 der Finanzrechnung - beschrieben, wurde die Refinanzierung der Klinikdarlehen mit einem Volumen von insgesamt 401,6 Mio. € als Investition bewertet. Umschuldungen zur Zinsoptimierung haben zu einer Erhöhung der Auszahlungen und der Einzahlungen gleichermaßen geführt. Auszahlungen für die Tilgung und Gewährung von Krediten zur Liquiditätssi- cherung (Zeile 36) [1] [2] [3] [4] [5] [6] [7] (Werte in Tsd. €) Ist 2022 Ist 2023 Vergleich* Ist - Ist absolut [1] - [2] Vergleich* Ist / Ist relativ [3] / [1] Plan 2023 Vergleich* Plan - Ist absolut [5] - [2] Vergleich* Ist / Plan relativ [6] / [5] 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft 6.695.999 9.410.391 -2.714.392 -40,5% 14.100.000 +4.689.609 +33,3% sonstige Produkt- gruppen 0 0 +0 0 +0 Summe 6.695.999 9.410.391 -2.714.392 -40,5% 14.100.000 +4.689.609 +33,3% *) Spalte Vergleich (-) Haushaltsverschlechterung (Mehrauszahlung bzw. Mindereinzahlung) (+) Haushaltsverbesserung (Minderauszahlung bzw. Mehreinzahlung) I n dieser Zeile werden Auszahlungen für die Tilgung von Liquiditätskrediten, insbe- sondere vom Land und von Kreditinstituten, dargestellt. I m Vergleich zur Planung liegen Minderauszahlungen in Höhe von 4.689,6 Mio. € vor. Diese Minderauszahlungen sind in der Produktgruppe 1601 bei Amt 20 – Käm- merei entstanden. Die Zeile 36 – Auszahlungen für Liquiditätskredite - steht in di- rektem Zusammenhang mit der Zeile 34 – Einzahlungen aus Liquiditätskrediten. Auf die dortigen Ausführungen wird verwiesen. 5. Ermächtigungsübertragung D er Wert der nicht in Anspruch genommenen Aufwandsermächtigungen, welche zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2024 vorgesehen sind, beträgt 61,3 Mio. €. Das für das Haushaltsjahr 2024 im Haushaltsplan 2023/2024 geplante Defizit erhöht sich um diesen Betrag, wenn die übertragenen Ermächtigungen in 2024 vollständig ausgeschöpft werden und keine Kompensation an anderer Stelle erbracht wird. Gleichzeitig werden konsumtive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 138,4 Mio. € übertragen. S oweit diese über die zu übertragenen Aufwandsermächtigun- gen hinausgehen, dienen sie der reinen Rechnungsabwicklung von bereits in Vor- jahren aufwandswirksame n Geschäftsvorfällen. Eine Ergebnisbelastung entsteht durch die Inanspruchnahme dieser Zahlungsermächtigungen nicht mehr. Weiterhin werden investive Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 253,9 Mio. € übertra- gen. Auswirkungen auf die Ergebnisrechnung 2024 ff. sind nicht zu erwarten, ins- besondere sind die korrespondierenden Abschreibungsaufwendungen in der Pla- nung enthalten. Eine detaillierte Auflistung der Ermächtigungsübertragungen in das 115 Jahr 2024 gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 KomHVO NRW hat der Rat der Stadt Köln zur Kenntnis erhalten (vgl. Mitteilung 0882/2024 und Anlage 8). Köln, ^.4><. -2024 Bestätigt: -+|ßocdefre ^kr Henriette Reker Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Köln, ^6. ^ .2024 Aufgestellt: Prof. Dr. Diemert Stadtkämmerin 116 Anlagen 1 Anlagenspiegel 2 Forderungsspiegel 3 Eigenkapitalspiegel 4 Verbindlichkeitenspiegel 5 Rückstellungsspiegel 6 Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen 7 Übersicht über Beteiligungen 8 Übertragung von Ermächtigungen 117 Stand am 31.12.2022 Zugänge im Haushaltsjahr *1 Abgänge im Haushaltsjahr *2 Umbuchungen im Haushaltsjahr Stand am 31.12.2023 kumulierte Abschreibungen zum 31.12.2022 Abschreibungen im Haushaltsjahr Zuschreibun- gen im Haus- haltsjahr Änderungen durch Zu- und Abgänge sowie Umbuchungen im Haushaltsjahr Kumulierte Abschreibungen (auch aus Vorjahren) am 31.12.2023 am 31.12.2022 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR + - + / - - + + / - - 1. Immaterielle Vermögensgegenstände 73.084.688,08 6.890.542,33 -315.278,78 99.801,41 79.759.753,04 -49.647.116,47 -5.493.104,90 0,00 107.743,94 -55.032.477,43 24.727.275,61 23.437.571,61 2. Sachanlagen 2.1 Unbebaute Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte 2.1.1 Grünflächen 936.276.321,92 225.589,54 -510.281,50 1.568.433,19 937.560.063,15 -12.102.094,64 -1.178.209,67 0,00 72.330,36 -13.207.973,95 924.352.089,20 924.174.227,28 2.1.2 Ackerland 165.694.057,31 363.177,53 -1.410.849,37 -861.455,66 163.784.929,81 -6.099.632,04 -35.366,42 0,00 139.932,15 -5.995.066,31 157.789.863,50 159.594.425,27 2.1.3 Wald, Forsten 71.261.190,38 1.720.759,04 -732,34 -473.266,46 72.507.950,62 -1.601.442,52 -175,50 0,00 -148.965,90 -1.750.583,92 70.757.366,70 69.659.747,86 2.1.4 Sonstige unbebaute Grundstücke 553.322.061,54 2.424.909,72 -998.900,29 -251.361,12 554.496.709,85 -47.745.072,95 -2.163.116,69 0,00 248.730,14 -49.659.459,50 504.837.250,35 505.576.988,59 2.2 Bebaute Grundstücke und grundstücks- gleiche Rechte 2.2.1 Kinder- und Jugendeinrichtungen 44.833.996,27 0,00 0,00 247.000,00 45.080.996,27 -10.379.762,81 -630.663,53 0,00 -80.000,00 -11.090.426,34 33.990.569,93 34.454.233,46 2.2.2 Schulen 3.768.891,53 0,00 0,00 0,00 3.768.891,53 -941.875,15 -61.856,23 0,00 0,00 -1.003.731,38 2.765.160,15 2.827.016,38 2.2.3 Wohnbauten 389.293.047,66 8.941.429,58 -3.870,00 8.817.263,30 407.047.870,54 -84.698.852,29 -11.057.956,39 0,00 -507,54 -95.757.316,22 311.290.554,32 304.594.195,37 2.2.4 Sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude 647.749.931,32 352.397,01 -2.340,00 1.860.761,94 649.960.750,27 -200.158.008,46 -13.349.808,85 0,00 81.339,44 -213.426.477,87 436.534.272,40 447.591.922,86 2.3 Infrastrukturvermögen 2.3.1 Grund und Boden des Infrastruktur- vermögens 897.329.362,66 1.194.398,73 -435.575,97 -50.416,41 898.037.769,01 -12.632.976,33 -537.800,00 0,00 287.889,18 -12.882.887,15 885.154.881,86 884.696.386,33 2.3.2 Brücken und Tunnel 1.777.279.079,76 99.926,37 0,00 0,00 1.777.379.006,13 -586.610.447,48 -37.943.307,27 0,00 -13,68 -624.553.768,43 1.152.825.237,70 1.190.668.632,28 2.3.3 Gleisanlagen mit Streckenaus- rüstung und Sicherheitsanlagen 109.946.833,52 38.897,60 0,00 0,00 109.985.731,12 -65.201.118,02 -4.300.330,24 0,00 0,00 -69.501.448,26 40.484.282,86 44.745.715,50 2.3.4 Entwässerungs- und Abwasser- beseitigungsanlagen 2.674.159,95 0,00 0,00 0,00 2.674.159,95 -482.936,70 -51.272,70 0,00 0,00 -534.209,40 2.139.950,55 2.191.223,25 2.3.5 Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen 1.333.346.548,06 15.382.305,22 -13.386.332,01 68.424.718,91 1.403.767.240,18 -820.011.788,63 -43.449.867,04 0,00 10.494.793,85 -852.966.861,82 550.800.378,36 513.334.759,43 2.3.6 Sonstige Bauten des Infrastruktur- vermögens 308.340.342,79 1.311.447,73 -1.090.674,59 2.985.578,39 311.546.694,32 -206.003.758,71 -9.056.472,64 0,00 1.088.558,06 -213.971.673,29 97.575.021,03 102.336.584,08 2.4 Bauten auf fremdem Grund und Boden 55.742.990,43 1.489.896,89 -2.440.821,40 98.875,54 54.890.941,46 -40.040.361,66 -2.892.758,46 0,00 2.309.102,41 -40.624.017,71 14.266.923,75 15.702.628,77 2.5 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.795.147.768,98 3.192.542,31 -1.070.141,39 0,00 1.797.270.169,90 -49.831,15 0,00 0,00 0,00 -49.831,15 1.797.220.338,75 1.795.097.937,83 2.6 Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 298.913.567,08 20.296.765,90 -3.701.811,23 1.802.034,52 317.310.556,27 -195.214.605,43 -18.251.953,77 0,00 1.834.199,13 -211.632.360,07 105.678.196,20 103.698.961,65 2.7 Betriebs- und Geschäftsausstattung 228.652.057,79 27.327.518,48 -35.530.632,61 -144.262,50 220.304.681,16 -156.372.770,65 -19.477.832,92 0,00 33.029.158,03 -142.821.445,54 77.483.235,62 72.279.287,14 2.8 Geleistete Anzahlungen, Anlagen im Bau 667.866.686,73 200.724.653,18 -2.277.216,57 -84.123.705,05 782.190.418,29 -243.728,90 0,00 0,00 11.812,05 -231.916,85 781.958.501,44 667.622.957,83 Summe Sachanlagen 10.287.438.895,68 285.086.614,83 -62.860.179,27 -99.801,41 10.509.565.529,83 -2.446.591.064,52 -164.438.748,32 0,00 49.368.357,68 -2.561.661.455,16 7.947.904.074,67 7.840.847.831,16 Anlagenspiegel 2023 Anlagevermögen Abschreibungen BuchwertAnschaffungs- und Herstellungskosten 118 Anlage 1 Stand am 31.12.2022 Zugänge im Haushaltsjahr *1 Abgänge im Haushaltsjahr *2 Umbuchungen im Haushaltsjahr Stand am 31.12.2023 kumulierte Abschreibungen zum 31.12.2022 Abschreibungen im Haushaltsjahr Zuschreibun- gen im Haus- haltsjahr Änderungen durch Zu- und Abgänge sowie Umbuchungen im Haushaltsjahr Kumulierte Abschreibungen (auch aus Vorjahren) am 31.12.2023 am 31.12.2022 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR + - + / - - + + / - - Anlagevermögen Abschreibungen BuchwertAnschaffungs- und Herstellungskosten 3. Finanzanlagen 3.1 Anteile an verbundenen Unternehmen 5.478.480.951,11 21.693.668,54 0,00 0,00 5.500.174.619,65 -163.823.944,99 -41.896,68 1.547.930,05 0,00 -162.317.911,62 5.337.856.708,03 5.314.657.006,12 3.2 Beteiligungen 184.364.516,88 0,00 0,00 0,00 184.364.516,88 -354.434,84 -1.303.107,76 0,00 0,00 -1.657.542,60 182.706.974,28 184.010.082,04 3.3 Sondervermögen 561.409.997,40 4.486.433,96 -3.004.085,86 0,00 562.892.345,50 -4.773.975,36 0,00 0,00 0,00 -4.773.975,36 558.118.370,14 556.636.022,04 3.4 Wertpapiere des Anlagevermögens 100.793.659,96 2.049.133,61 -256.834,09 0,00 102.585.959,48 -3.366.064,31 -157.671,00 1.360.772,63 0,00 -2.162.962,68 100.422.996,80 97.427.595,65 3.5 Ausleihungen 3.5.1 an verbundene Unternehmen 499.029.177,07 279.221.000,00 -3.466.543,39 0,00 774.783.633,68 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 774.783.633,68 499.029.177,07 3.5.2 an Beteiligungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 3.5.3 an Sondervermögen 485.491,79 0,00 -114.450,58 0,00 371.041,21 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 371.041,21 485.491,79 3.5.4 Sonstige Ausleihungen 17.262.880,24 5.000,00 -551.345,25 0,00 16.716.534,99 -199.379,95 0,00 16.627,47 0,00 -182.752,48 16.533.782,51 17.063.500,29 Summe Finanzanlagen 6.841.826.674,45 307.455.236,11 -7.393.259,17 0,00 7.141.888.651,39 -172.517.799,45 -1.502.675,44 2.925.330,15 0,00 -171.095.144,74 6.970.793.506,65 6.669.308.875,00 *1 Summe Restbuchwert Zugänge: *2 Summe Restbuchwert Abgänge: Zur Berechnung der Kennzahl "Investitionsquote" wird die Summe der Zugänge zum Restbuchwert herangezogen. Die Summe der Zugänge (im Rahmen der Nachaktivierung) ist daher um die auf Vorjahre entfallenden Abschreibungen zu bereinigen. Daraus ergibt sich der Wert in Höhe von 602.854.741,55 €. Zur Berechnung der Kennzahl "Investitionsquote" wird die Summe der Abgänge zum Restbuchwert herangezogen. Die Summe der Abgänge ist daher um die auf die Abgänge entfallene Abschreibung zu mindern, um den Restbuchwert zu ermitteln. Aus dieser Berechnung ergibt sich der Wert von 242.443.984,01 €. 119 Anlage 2 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre EUR EUR EUR EUR EUR 1. Öffentlich-rechtliche Forderungen und Forderungen aus Transferleistungen 1.1 Gebühren 161.486.264,52 161.485.350,92 30,00 883,60 111.521.279,86 1.2 Beiträge 228.454.768,82 1.216.714,52 227.709,59 227.010.344,71 225.159.924,42 1.3 Steuern 129.974.904,81 129.974.904,81 0,00 0,00 87.043.693,16 1.4 Forderungen aus Transferleistungen 270.534.496,52 114.316.169,68 83.346.041,43 72.872.285,41 256.490.326,55 1.5 Sonstige öffentlich-rechtliche 138.611.362,48 45.464.440,56 121.966,90 93.024.955,02 122.904.100,13 Forderungen 2. Privatrechtliche Forderungen 2.1 gegenüber dem privaten Bereich 53.255.522,54 53.079.791,43 900,33 174.830,78 21.618.655,85 2.2 gegenüber dem öffentlichen Bereich 3.520.244,34 3.520.244,34 0,00 0,00 1.555.619,01 2.3.gegen verbundene Unternehmen 3.521.722,15 3.521.722,15 0,00 0,00 89.288.872,87 2.4 gegen Beteiligungen 28.938,75 3.098,07 0,00 25.840,68 31.513,75 2.5 gegen Sondervermögen 11.821.502,14 11.821.502,14 0,00 0,00 6.693.345,86 Summe aller Forderungen 1.001.209.727,07 524.403.938,62 83.696.648,25 393.109.140,20 922.307.331,46 Art der Forderungen Gesamtbetrag am 31.12.2023 mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag am 31.12.2022 Forderungsspiegel 2023 120 Eigenkapitalspiegel 2023 Bestand zum 31.12.2022 Verrechnung des Vorjahresergebnisses Verrechnungen mit der allgemeinen Rücklage nach § 44 Abs. 3 KomHVO im Haushaltsjahr Verrechnungen aus Beiträgen Veränderungen der Sonderrücklage Jahresergebnis des Haushaltsjahres (vor Beschluss über Ergebnisverwendung) Bestand zum 31.12.2023 ² EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1.1 Allgemeine Rücklage 5.243.268.967,41 160.114.026,77 15.646.023,82 0,00 81.263,06 5.419.110.281,06 1.2 Sonderrücklage 5.921.980,89 0,00 -81.263,06 5.840.717,83 1.3 Ausgleichsrücklage 0,00 72.816.710,78 72.816.710,78 1.4 Jahresüberschuss/ -fehlbetrag 3 511.880.209,82 -232.930.737,55 -10.619.182,92 268.330.289,35 1.5 Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Gegenposten zu Aktiva) 1 0,00 0,00 0,00 Summe Eigenkapital 5.761.071.158,12 5.766.097.999,02 4. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 0,00 0,00 0,00 1 Besteht ein negatives Eigenkapital, so sind die Positionen 1.1 bis 1.4 auszuweisen (auch negativ) und kumuliert über die Position 1.5 auszubuchen. 2 Bestand vor Verrechnung des Jahresergebnisses 3 Jahresendbestand enthält die Jahresergebnisse 2021 und 2022 Nachrichtlich: Ergebnisverrechnungen Vorjahre (§ 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW)4 3. Vorjahr (2020) Vorvorjahr (2021) Vorjahr (2022) Saldo 4.571.715,10 4.571.715,10 155.542.311,67 155.542.311,67 Ausgleichrücklage (+/-) 72.816.710,78 178.449.263,49 100.500.208,78 351.766.183,05 Summe 232.930.737,55 178.449.263,49 100.500.208,78 511.880.209,82 4 mit dem 3. NKF-WG und der damit einhergehenden Änderung des § 96 Abs. 1 GO NRW entfällt die zwingende Ergebnisverrechnung mit der allgemeinen Rücklage. Mangels Anpassung der KomHVO und des entsprechenden Musters (Anlage 26) wird die Darstellung entsprechend des aktuell gültigen Musters bis auf Weiteres beibehalten. Bezeichnung Allgemeine Rücklage (+/-) 121 Anlage 3 Anlage 4 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre EUR EUR EUR EUR EUR 1. Anleihen 2. Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen 2.1 von verbundenen Unternehmen 838.543,37 838.543,37 838.543,37 2.2 von Beteiligungen 2.3 von Sondervermögen 2.4 vom öffentlichen Bereich 2.4.1 vom Bund 2.4.2 vom Land 300.000.000,00 300.000.000,00 2.4.3 von Gemeinden 67.794,20 4.804,10 7.770,69 55.219,41 72.598,30 2.4.4 von Zweckverbänden 2.4.5 vom sonstigen öffentlichen Bereich 2.4.6 von sonstigen öffentlichen Sonderrechnungen 2.5 vom privaten Kreditmarkt 2.5.1 von Banken und Kreditinstituten 1.450.576.547,31 9.091.939,93 197.586.388,25 1.243.898.219,13 1.301.215.753,16 2.5.2 von übrigen Kreditgebern 233.221.000,00 233.221.000,00 3. Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung 3.1 vom öffentlichen Bereich 250.000.000,00 250.000.000,00 277.200.000,00 3.2 vom privaten Kreditmarkt 660.515.692,31 611.887.853,13 14.031.547,04 34.596.292,14 874.677.378,38 4. Verbindlichkeiten aus Vorgängen, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleich kommen 227.697.121,57 3.163,88 227.693.957,69 224.759.928,87 5. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 80.787.213,89 79.564.043,71 1.223.170,18 0,00 66.651.916,67 6. Verbindlichkeiten aus Transferleistungen 11.453.285,76 11.453.285,76 0,00 0,00 9.883.662,73 7. Sonstige Verbindlichkeiten 167.333.482,76 167.333.482,76 178.474.177,15 8. Erhaltene Anzahlungen 569.983.306,19 502.914.746,83 55.512.458,85 11.556.100,51 508.441.488,40 Summe aller Verbindlichkeiten 3.952.473.987,36 1.632.253.320,10 801.582.335,01 1.518.638.332,25 3.442.215.447,03 Verbindlichkeitenspiegel 2023 Art der Verbindlichkeiten Gesamtbetrag am 31.12.2023 mit einer Restlaufzeit von Gesamtbetrag 31.12.2022 122 mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre EUR EUR EUR EUR EUR 1. Darlehensbürgschaften (ohne Rückstellungen) Wohnungs- und Siedlungsgesellschaften 349.303.286,88 356.119.261,16 Gesundheits- und Sozialwesen 1.392.692,94 1.621.394,71 Verkehrs- und Wirtschaftsförderung 400.106.764,65 427.804.829,97 Versorgungsbetriebe 9.466.023,00 9.929.535,00 Köln Bäder, Kölner Sportstätten 70.752.483,18 75.293.953,40 sonstige 6.540.357,99 9.810.502,01 2. Individualgewährleistungen 2.611.918,80 1.182.926,12 Summe sonstige finanzielle Verpflichtungen 840.173.527,44 881.762.402,37 Sonstige finanzielle Verpflichtungen 2023 Art der sonstigen finanziellen Verpflichtungen Gesamtbetrag am 31.12.2023 Gesamtbetrag 31.12.2022 123 Anlage 5 Gesamtbetrag am 01.01.2023 Zuführung Auflösung Inanspruchnahme Umbuchung Gesamtbetrag am 31.12.2023 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR 1 2 3 4 5 6 7 8 9 + - - + 1. Pensionsrückstellungen 1.1 Pensionsrückstellungen für Beschäftigte 1.319.172.386,39 123.101.964,92 0,00 1.740.873,01 -117.243.808,54 1.323.289.669,76 0,00 0,00 1.323.289.669,76 1.2 Pensionsrückstellungen für Versorgungsempfänger 1.310.319.966,43 57.106.186,39 0,00 63.995.765,78 104.502.040,54 1.407.932.427,58 0,00 0,00 1.407.932.427,58 2. Rückstellungen für Deponien und Altlasten 2.1 Rückstellungen für Deponien 157.416.186,04 2.155.006,35 0,00 0,00 0,00 159.571.192,39 0,00 0,00 159.571.192,39 2.2 Rückstellungen für Altlasten 57.779.054,92 6.568.349,65 1.480.885,61 1.099.594,82 0,00 61.766.924,14 2.256.140,00 38.764.562,52 20.746.221,62 3. Instandhaltungsrückstellungen 3.1 Rückstellungen für unterlassene Instandhaltungen 14.019.104,92 13.890.000,00 2.210.643,70 2.261.844,04 0,00 23.436.617,18 22.717.388,22 719.228,96 0,00 4. Sonstige Rückstellungen nach § 37 Abs. 5 bis 7 KomHVO 4.1 Rückstellungen für nicht genommenen Urlaub 90.201.272,36 7.620.081,73 0,00 5.549.423,26 0,00 92.271.930,83 92.271.930,83 0,00 0,00 4.2 Rückstellungen für geleistete Überstunden 18.658.000,81 5.743.736,72 0,00 2.229.784,94 0,00 22.171.952,59 22.171.952,59 0,00 0,00 4.3 Rückstellungen für die Inanspruchnahme von Altersteilzeit 10.605.593,77 6.225.676,64 968.946,65 3.970.003,76 0,00 11.892.320,00 0,00 0,00 11.892.320,00 4.4 Rückstellungen für die Verpflichtung gegenüber anderen Dienstherren 87.165.941,00 95.733,32 0,00 8.767.346,32 12.741.768,00 91.236.096,00 0,00 0,00 91.236.096,00 4.5 Rückstellung für Prozesskosten 889.446,85 236.923,96 623.586,78 35.518,33 0,00 467.265,70 167.272,67 129.268,55 170.724,48 4.6 Rückstellung für ausstehende Rechnungen 42.138.072,28 10.950.733,91 1.782.527,42 9.562.337,91 0,00 41.743.940,86 35.808.610,98 5.935.329,88 0,00 4.7 Rückstellungen für drohende Verluste 92.622.620,38 65.681.777,11 11.741.989,95 32.166.374,58 0,00 114.396.032,96 110.678.412,97 3.528.310,99 189.309,00 4.8 Rückstellungen für Leistungsorientierte Bezahlung 20.000.000,00 20.350.000,00 1.352.765,11 18.647.234,89 0,00 20.350.000,00 20.350.000,00 0,00 0,00 4.9 Andere sonstige Rückstellungen 770.731.504,03 54.747.108,85 4.586.123,37 111.602.139,16 0,00 709.290.350,35 86.294.148,17 106.221.445,27 516.774.756,91 Summe aller Rückstellungen 3.991.719.150,18 374.473.279,55 24.747.468,59 261.628.240,80 0,00 4.079.816.720,34 392.715.856,43 155.298.146,17 3.531.802.717,74 Art der Rückstellungen mit einer Restlaufzeit vonBewegungen im Haushaltsjahr 2023 Rückstellungsspiegel 2023 124 Darstellung der Instandhaltungsrückstellungen gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 4 KomHVO Rückstellung zum 31.12.2023 Rückstellung zum 31.12.2022 € € Boden Sülzburgstraße 10.000,00 119.151,80 Der Bereich für Kinder, Jugend und Familie hat am Standort der Jugendeinrichtung Sülzburgstraße ein Gebäude abgerissen und muss die hierdurch entstandene Grube zur Wahrung der Verkehrssicherheit verfüllen. Insbesondere kam - neben zeitlichen Verzögerungen in 2021 - erschwerend in 2022 hinzu, dass Vorarbeiten am benachbarten Haus nicht fertiggestellt worden sind. Die Verfüllung der Grube sowie damit verbundene Arbeiten sind weitestgehend abgeschlossen. Aufgrund von Verzögerungen bei der Ausstellung einer erforderlichen Genehmigung für die Herstellung der Fläche für die Einfahrt ist die Fertigstellung der Maßnahme in 2024 vorgesehen. Brandschutz Appellhofplatz 3.445.359,73 3.750.300,26 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die Maßnahme in 2018 und den darauffolgenden Jahren aufgrund gestiegener Brandschutzanforderungen und damit verbundener Herausforderungen im Rahmen des Vergabeverfahrens nicht durchführen. In 2021 hat der Bereich mit der Umsetzung der Maßnahme begonnen. Die Arbeiten sind nunmehr weitestgehend abgeschlossen, für 2024 werden mehrere Schlussrechnungen erwartet. Dachsanierung Roßstr. 16 310.000,00 0,00 Der Kulturbereich konnte die Dachsanierung aufgrund der erst im Oktober 2023 erfolgten Besetzung einer Architektenstelle nicht wie geplant in 2023 umsetzen. Erforderliche Abstimmungen mit der Koordinationsstelle Klimaschutz zum Sanierungskonzept finden bereits statt. Die Umsetzung sowie Fertigstellung der Maßnahme sind in 2024 vorgesehen. Domtreppe 0,00 1.231.503,41 Aufgrund der verzögerten Einholung der erforderlichen Beschlussfassung konnte der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau die Instandhaltung der Domtreppe in 2020 nicht durchführen. Der Bereich hat die Maßnahme in 2023 abgeschlossen und den verbleibenden Rückstellungsbestand aufgelöst. Drehbrücke Deutz 3.104.315,72 2.713.499,26 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die Instandhaltungsmaßnahmen an der Drehbrücke Deutz infolge von besonderen Herausforderungen bei der Vergabe aufgrund der Einhaltung des Denkmalschutzes nicht wie geplant in 2020 umsetzen. Für 2024 beabsichtigt der Bereich die Restabwicklung bei der Beseitigung von Steuerungsproblematiken, die Verhandlung von noch offenen Nachträgen sowie die endgültige Fertigstellung der Maßnahme. Erneuerung der Entwässerungsleitungen an der Zoobrücke 2.900.000,00 0,00 Der Bereich Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau hat für 2023 ursprünglich den Ersatz der vorhandenen Entwässerungsleitungen auf Höhe der Abfahrt "Zoo" sowie die Erneuerung der elektrischen Anlagen im Inneren der Brücke geplant. Die Auftragsvergabe für die Umsetzung des zweiten Teils der Maßnahme ist erst Ende 2023 erfolgt. Die Umsetzung und Fertigstellung der Maßnahme sind in 2024 vorgesehen. Erläuterung 2023Vermögensgegenstand Anlage 6 125 Rückstellung zum 31.12.2023 Rückstellung zum 31.12.2022 € € Erläuterung 2023Vermögensgegenstand Erneuerung der Steinschüttung am Niehler Damm 350.000,00 0,00 Der Bereich Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die Maßnahme in 2023 nicht mehr vor der Hochwasserphase umsetzen, da infolge einer Prüfung der Steinschüttung die Notwendigkeit einer tiefergehenden Echolotpeilung festgestellt wurde. Die Umsetzung und Fertigstellung sind für 2024 vorgesehen. Erneuerung des Geländers Ufermauer Mülheim 400.000,00 0,00 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die Maßnahme in 2023 nicht durchführen, da eine Ausschreibung aus Kapazitätsgründen der beauftragten Ingenieurbüros nicht erfolgen konnte. Die Umsetzung und Fertigstellung erfolgen voraussichtlich im Jahr 2024. Fahrbahnübergänge Severinsbrücke 0,00 940.101,58 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die Sanierung der Fahrbahnübergänge der Severinsbrücke infolge logistischer, personeller und bauablauftechnischer Gründe nicht im Planungszeitraum durchführen. Der Bereich musste die Umsetzung der Maßnahme wiederholt verschieben. Nun ist seitens des Bereiches die Umsetzung im Rahmen einer Generalinstandsetzung der Severinsbrücke beabsichtigt. Dies wird eine andere bilanzielle Abbildung zur Folge haben, sodass die Rückstellungsbestände entsprechend in 2023 aufgelöst wurden. Fallstrang Eisenmarkt 4 67.000,00 0,00 In 2023 hat seitens des Bereiches Liegenschaften eine Befahrung des Fallstrangs stattgefunden und Beschädigungen wurden festgestellt. Der Bereich konnte die Sanierung aufgrund der personellen Situation nicht in 2023 durchführen. Die Umsetzung und Fertigstellung sind in 2024 vorgesehen. Fenster Dürener Str. 279 25.000,00 0,00 Der Bereich Liegenschaften konnte den Austausch der Fenster aufgrund der personellen Situation im Bereich der Bauleitung bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, die mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt ist, in 2023 nicht durchführen. Die Umsetzung und Fertigstellung erfolgen voraussichtlich im Jahr 2024. Fort IV Freimersdorfer Weg 2, 50829 Ehrenfeld 720.119,57 777.716,06 Der Bereich für Soziales, Arbeit und Senioren konnte die Instandhaltung des Daches in 2019 nicht ausführen, da das vorhandene Personal prioritär Maßnahmen zur Instandhaltung einer anderen Liegenschaft vorgenommen hatte. In 2020 hat der Bereich mit ersten Maßnahmen am Putz begonnen. Infolge einer geplanten Beteiligung des 2. Arbeitsmarktes musste die Umsetzung der Maßnahme bereits in der Vergangenheit verschoben werden. Trotz weiterer Verzögerungen im Ablauf ist der Abschluss der Maßnahme weiterhin in 2024 vorgesehen. 126 Rückstellung zum 31.12.2023 Rückstellung zum 31.12.2022 € € Erläuterung 2023Vermögensgegenstand Fort Paul Eifelstraße 39, 50677 Innenstadt 375.000,00 75.000,00 Der Kulturbereich hat in 2021 bisher unbekannte (Sicherheits-) Mängel an den Torbögen entdeckt, die bis zum Jahresende 2021 nicht im erforderlichen Umfang behoben werden konnten. Die Fertigstellung der Instandhaltung der Torbögen ist weiterhin in 2024 vorgesehen. Infolge einer Begehung in 2023 wurden weitere Mängel ersichtlich, die eine Zuführung erforderlich machten. Gebäude Bischofsgartenstraße 1 805.982,58 1.341.864,13 Das Museum Ludwig konnte aufgrund von personellen Engpässen und Verzögerungen infolge zeitlicher Verlegungen von Ausstellungen verschiedene Instandhaltungsmaßnahmen nicht durchführen. In 2023 hat das Museum unterschiedliche Sanierungsmaßnahmen fortgeführt. Die Maßnahme der Erneuerung der Deckenbauten und Sanierung des Küchenbereichs konnte in 2023 abgeschlossen werden, sodass der verbleibende Rückstellungsbestand insoweit aufgelöst wurde. Das Museum plant, die letzte Maßnahme in 2025 fertigzustellen. Generalsanierung Hafenbrücke Mülheim 2.500.000,00 0,00 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die Maßnahme aufgrund von diversen Verzögerungen im Rahmen der Planung nicht in 2023 durchführen. Die Umsetzung und Fertigstellung sind für 2024 vorgesehen. Grillunterstand Buschweg 2 25.000,00 0,00 Der Bereich Liegenschaften konnte die Sanierung des Daches und des Regenablaufs aufgrund von personellen Kapazitäten in 2023 nicht vollständig umsetzen. Die Fertigstellung erfolgt voraussichtlich in 2024. Großmarkthalle 206.579,44 219.968,42 Der Bereich Marktverwaltung konnte die nachzuholenden Brandschutzmaßnahmen und Arbeiten an den elektrischen Anlagen nicht abschließend durchführen, insbesondere wegen der Klärung notwendiger Nachträge und der statischen Überprüfung des Hallendaches. Der Bereich hat die Umsetzung erneut verschoben, da zusätzlich personelle Engpässe bestanden. Die Fertigstellung der Maßnahme ist weiterhin in 2024 vorgesehen. Haltestelle Chorweiler Sanierung Dach 620.000,00 500.000,00 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die Maßnahme nicht in 2021 durchführen, da die Umsetzung aufgrund der Abtragung des Daches von der Witterung abhängig ist und diese daher nicht erfolgen konnte. In 2023 musste die Maßnahme erneut ausgeschrieben werden. Aufgrund der Witterung kann diese erst in 2024 durchgeführt werden. Kanalsanierung Volkhovener Weg 209- 211 90.000,00 0,00 Im Kulturbereich wurden in 2023 Schäden an den Kanälen des Volkhovener Weges entdeckt. Eine Kanalsanierung ist dringend erforderlich, da die fortgeschrittenen Kanalschäden eine Umweltbelastung darstellen. Die Umsetzung sowie die Fertigstellung der Maßnahme sind in 2024 vorgesehen. 127 Rückstellung zum 31.12.2023 Rückstellung zum 31.12.2022 € € Erläuterung 2023Vermögensgegenstand Sanierung Brücke Am Flachsrosterweg 800.000,00 0,00 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die Sanierung in 2023 nicht durchführen, da zugunsten der Vornahme der Behebung für nicht vorhersehbarer Schäden an der Hafenbrücke in Niehl diese Maßnahme vorerst zurückgestellt werden musste. Die Umsetzung und Fertigstellung erfolgen voraussichtlich in 2024. Sanierung Kierberger Str. 2 53.000,00 0,00 Der Bereich Liegenschaften konnte die Sanierung des Grundkanals und des Daches in 2023 aufgrund der personellen Situation bei der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, die mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt ist, nicht vollständig umsetzen. Die Fertigstellung der Maßnahmen erfolgt voraussichtlich in 2024. Sanierung "Männerwohnheim" Brücker Mauspfad 642 850.000,00 0,00 Der Bereich Liegenschaften konnte die Maßnahme in 2023 nicht durchführen. Zeitliche Verzögerungen ergaben sich wegen andauernder Klärungen hinsichtlich der zu treffenden Nutzungsart des Grundstücks. Die Maßnahme umfasst Arbeiten zu dem Brandschutz, der Barrierefreiheit, der Elektroinstallation und der Technik im Gebäude. Die Umsetzung ist für 2024, die Fertigstellung für 2025 vorgesehen. Sanierung Rolshover Straße 150.000,00 0,00 Der Bereich Liegenschaften konnte aufgrund der für die Ursachenfindung der Feuchtigkeitsschäden notwendigen Zeit und umfangreicher Erdarbeiten in 2023 die Instandhaltungsmaßmahme nicht vollständig abschließen. In 2024 erfolgt voraussichtlich die Fertigstellung der Maßnahme. Sanierung Tunnel Universitätsstraße / Albertus-Magnus-Platz 2.300.000,00 0,00 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die Maßnahme in 2023 aufgrund von Abstimmungsverzögerungen mit der Universität zu Köln nicht umsetzen. Die Umsetzung und Fertigstellung sind für 2024 vorgesehen. Sanierung Ufermauer Groov 1.000.000,00 0,00 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die Sanierung in 2023 infolge von Änderungen innerhalb der Planung und der zu berücksichtigenden Hochwasserphase nicht durchführen. Die Umsetzung und Fertigstellung erfolgen voraussichtlich im Jahr 2024. Sicherung der Spundwände Deutzer Werft 500.000,00 0,00 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die Maßnahme in 2023 nicht umsetzen, da zugunsten der Behebung nicht vorhersehbarer Schäden an der Hafenbrücke in Niehl diese Maßnahme vorerst zurückgestellt werden musste. Die Umsetzung ist für 2024 vorgesehen. Tiefgarage Dom Beton- und Risssanierung 738.613,54 1.400.000,00 Der Bereich Liegenschaften konnte die Sanierung in der Tiefgarage am Dom in 2022 nicht fertigstellen, da die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln, die mit der Umsetzung der Maßnahme beauftragt ist, die Umsetzung der Maßnahme in 2022 nicht vollständig umgesetzt hat. Die Arbeiten wurden in 2023 abgeschlossen. Teilrechnungen und die Schlussrechnung für die abgeschlossenen Arbeiten stehen für 2024 noch aus. 128 Rückstellung zum 31.12.2023 Rückstellung zum 31.12.2022 € € Erläuterung 2023Vermögensgegenstand Tunnel Etzelstraße 150.000,00 0,00 Aufgrund der verzögerten Einholung der erforderlichen Beschlussfassung konnte der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau die Sanierungsarbeiten in 2023 nicht durchführen. Derzeit ist mit einer Umsetzung in 2024 zu rechnen. Tunnel Rheinuferstraße Hochwasserschutz 450.000,00 450.000,00 Der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau konnte die Hochwasserschutzeinrichtungen als Vorabmaßnahme der Sanierung des Rheinufertunnels nicht in 2022 instand setzen, da eine Umsetzung in der hochwasserfreien Zeit erfolgen muss und diese durch Verzögerungen innerhalb der Abstimmungen einer genehmigungsfähigen Verkehrsführung verzögert wurde. In 2023 waren aufwendige Abstimmungen mit weiteren Beteiligten erforderlich. Darüber hinaus bestanden die Abstimmungen für die bauzeitliche Verkehrsführung fort, sodass eine Umsetzung in der hochwasserfreien Zeit in 2023 ebenfalls nicht möglich war. Die Umsetzung ist nunmehr in 2024 beabsichtigt. Zoobrücke Verstärkung 490.646,60 500.000,00 Aufgrund besonderer Herausforderungen im Rahmen der Ausschreibung konnte der Bereich für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau die Instandhaltungsmaßnahme nicht in 2021 ausführen. Diese bedarf einer vorausgehenden Planung, die unter anderem eine Verstärkungsanalyse beinhaltet und einen längeren Zeitraum erfordert. Die im Rahmen der Verstärkungsanalyse entnommenen Materialproben wurden untersucht und deren Ergebnisse werden nunmehr zusammengeführt. Die Fertigstellung der Planung einschließlich Erlangung des Baubeschlusses ist für 2024 vorgesehen. Summe 23.436.617,18 14.019.104,92 129 Übersicht gemäß § 45 Abs. 2 Nr. 10 KomHVO NRW zum städtischen Jahresabschluss 2023 Unternehmen im Sinne von § 271 Abs. 1 HGB (d. h. Beteiligungen = Unternehmen, an denen die Stadt Köln unmittelbar oder mittelbar mit mind. 20% und höchstens 50% beteiligt ist) Ver- und Entsorgung, Verkehr Name des Unternehmens Sitz Anteil am Kapital letztes Geschäftsjahr, für das der JA vorliegt Eigenkapital in Tsd. € Ergebnis in Tsd. € Dienstleistungsges. für Kommunikation DKS Köln 49,40% 2023 2.639 1.693 RheinWerke Düsseldorf 47,89% 2022 5.245 303 Energiewerke Waldbröl GmbH Waldbröl 47,55% 2022 1.160 -32 Buss HGK Logistics GmbH & Co. KG Duisburg 46,87% 2022 1.092 335 Buss HGK Verwaltung GmbH Duisburg 46,87% 2022 18 -8 MASSLOG GmbH Duisburg 46,87% 2022 866 194 Rheincargo GmbH & Co. KG Neuss 46,87% 2022 51.161 -4.308 Rheincargo Verwaltungs- GmbH Neuss 46,87% 2022 48 2 Rheinfähre Köln-Langel/Hitdorf Köln 46,87% 2022 354 0 METRONA S.R.L Rom (Italien) 44,00% 2022 76 31 METRONA Union GmbH München 44,00% 2022 4.791 167 Eifel Wind Infra GmbH & Co. KG Köln 43,30% 2023 5 0 Heizungs- und Sanitärbau WIJA GmbH Bad Neuenahr- Ahrweiler 41,24% 2021 1.188 373 Rhein-Sieg Netz GmbH Siegburg 41,24% 2023 20.774 0 rhenag Rheinische Energie AG Köln 41,24% 2023 601.131 55.103 rhenagbau GmbH Köln 41,24% 2022 4.058 0 Westerwald-Netz GmbH Betzdorf 41,24% 2023 9.875 0 Elektro-Klaus GmbH Waldbröhl 41,23% 2023 25 0 Stadtwerke Sankt Augustin GmbH Sankt Augustin 41,10% 2022 13.570 938 Erdgasversorgung Oberleichlingen GmbH Leichlingen 39,64% 2022 1.631 166 Anlage 7 130 Ver- und Entsorgung, Verkehr Name des Unternehmens Sitz Anteil am Kapital letztes Geschäftsjahr, für das der JA vorliegt Eigenkapital in Tsd. € Ergebnis in Tsd. € Bäderbetriebsgesellschaft Bergisch-Gladbach mbH Bergisch Gladbach 37,97% 2022 25 -2.719 Bäderbetriebsgesellschaft Burscheid mbH Burscheid 37,97% 2022 25 -1.531 BELKAW GmbH Bergisch Gladbach 37,97% 2023 47.913 1.747 Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG Leverkusen 37,89% 2022 79.737 8.427 Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteilgungsgesellschaft mbH Leverkusen 37,89% 2022 68 2 RheinEnergie-Stadtwerke Duisburg Windpark Verwaltungs-GmbH Duisburg 37,89% 2022 24 0 KNG Kraftwerks- und NETZGesellschaft mbH Rostock 37,59% 2022 553 8 AS3 Beteiligungs GmbH Essen 37,13% 2022 24.553 1.534 Lohmar Netzeigentumsgesellschaft mbH Lohmar 37,13% k.A. k.A. k.A. Mainwerke NETZ GmbH Aschaffenburg 37,13% 2022 25 0 Stadtwerke Leichlingen GmbH Leichlingen 37,13% 2022 6.582 1.326 Stromkontor Griesheim GmbH Frankfurt am Main 37,13% 2022 25 0 Stromkontor Netzgesellschaft mbH Bergisch Gladbach 37,13% 2022 185 0 Stromkontor Rostock Port GmbH Rostock 37,13% 2022 7.793 836 Stromnetz Bornheim Verwaltungs GmbH Bornheim 37,13% k.A. k.A. k.A. Stromnetz24 GmbH Rostock 37,13% 2022 25 0 Wärmekontor Rostock GmbH Rostock 37,13% 2022 1.291 585 Düsseldorfer Container Hafen Düsseldorf 35,59% 2022 3.698 2.456 Informationsverarbeitung Leverkusen GmbH (ivl GmbH) Leverkusen 34,10% 2021 5.939 2.234 Scheeps exploitatie Maatschaapij Arnhem B. V. Arnhem (Niederlande) 31,24% 2022 527 50 Scheeps exploitatie Maatschaapij Nijmegen B. V. Nijmegen (Niederlande) 31,24% 2022 721 56 131 Ver- und Entsorgung, Verkehr Name des Unternehmens Sitz Anteil am Kapital letztes Geschäftsjahr, für das der JA vorliegt Eigenkapital in Tsd. € Ergebnis in Tsd. € Flughafen Köln/Bonn GmbH Köln 31,12% 2022 305.727 17.204 KVK Kompetenzzentrum Verteilnetze und Konzessionen GmbH Siegburg 30,89% 2021 375 164 Windpark Koßdorf II GmbH & Co.KG Duisburg 30,39% 2022 7.588 1.706 Windpark Staustein GmbH & Co.KG Duisburg 30,39% 2022 6.348 1.309 Stadtwerke Troisdorf GmbH Troisdorf 30,31% 2022 42.038 10.229 Stromnetz Pulheim GmbH & Co. KG Pulheim 27,81% 2021 2.542 523 Stromnetz Pulheim Verwaltung GmbH Pulheim 27,81% k.A. k.A. k.A. AggerEnergie GmbH Gummersbach 25,90% 2023 70.000 10.501 AggerService GmbH Gummersbach 25,90% 2022 255 80 chargecloud GmbH Köln 25,26% 2022 3.636 -979 Colonia Cluj-Napoca Energie S.R.L. Klausenburg (Rumänien) 25,26% 2023 4.662 624 BEW Netze GmbH Wipperfürth 25,16% 2021 11.217 -97 Radio Köln GmbH & Co. KG Köln 25,00% 2022 511 534 RVG Rheinauhafen Verwaltungsgesellschaft mbH Köln 24,37% 2022 88 34 Windpark Fleetmark II GmbH & Co. KG Duisburg 24,34% 2022 15.758 2.877 Biogas Pool 3 für Stadtwerke GmbH & Co. KG Düsseldorf 23,95% 2021 33 1 GWAdriga GmbH & Co. KG Berlin 23,49% 2022 697 -2.961 GWAdriga Verwaltungs GmbH Berlin 23,49% 2022 24 -1 Gasversorgungsgesellschaft GVG mbH Rhein-Erft Hürth 23,35% 2023 54.494 13.956 meine-Energie eG & Co. KG Troisdorf 22,73% 2021 55 4 Wärmegesellschaft Wesseling GmbH Wesseling 21,46% 2022 372 22 132 Ver- und Entsorgung, Verkehr Name des Unternehmens Sitz Anteil am Kapital letztes Geschäftsjahr, für das der JA vorliegt Eigenkapital in Tsd. € Ergebnis in Tsd. € Wärmegesellschaft RHEIN-ERFT mbH Hürth 21,37% 2022 419 394 GkD Gesellschaft für kommunale Dienstleistungen mbH KÖln 20,62% 2021 65 1 rheNEO GmbH, Schwarzenbach a. Wald 20,62% 2021 25 0 Windeck Energie GmbH Windeck 20,58% 2021 102 65 energy4u VerwaltungsGmbH Siegburg 20,21% N/A N/A N/A energy4u GmbH & Co. KG Siegburg 20,21% 2021 25 23 evd Energieversorgung Dormagen GmbH Dormagen 20,21% 2022 18.804 4.610 Energieversorgung Niederkassel GmbH & Co. KG Köln 20,21% 2021 2.745 152 Energieversorgung Niederkassel Verwaltung GmbH Köln 20,21% k.A. k.A. k.A. Stadtwerke Lohmar GmbH & Co. KG Lohmar 20,21% 2022 12.476 1.387 Stadtwerke Lohmar Verwaltungs-GmbH Lohmar 20,21% 2022 32 2 Stadtwerke Pulheim GmbH Pulheim 20,21% 2022 2.870 370 Stromnetz Bornheim GmbH & Co. KG Bornheim 20,21% 2022 6.983 230 Gemeinschaftsheizkraftwerk Fortuna GmbH Düsseldorf 20,00% 2021 264 1.769 Grünwerke GmbH Düsseldorf 20,00% 2021 38.400 0 Grünwerke Verwaltung GmbH Düsseldorf 20,00% 2021 46 3 Netzgesellschaft Düsseldorf mbH Düsseldorf 20,00% 2021 1.000 0 Stadtwerke Düsseldorf AG Düsseldorf 20,00% 2022 643.447 156.859 Windpark Breitenbach GmbH Düsseldorf 20,00% 2021 3.668 -78 133 Sitz Anteil am Kapital letztes Geschäftsjahr, für das der JA vorliegt Eigenkapital in Tsd. € Ergebnis in Tsd. € Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Name des Unternehmens Sitz Anteil am Kapital letztes Geschäftsjahr, für das der JA vorliegt Eigenkapital in Tsd. € Ergebnis in Tsd. € Koeln Parma Exhibitions S.r.l. Parma (Italien) 39,54% 2022 759 -240 Expolink Global Network Ltd. Bangkok 38,88% 2022 308 242 Mediengründerzentrum NRW MGZ GmbH Köln 25,10% 2022 172 0 134 Übertragung von Aufwandsermächtigungen 2023 nach 2024 (Angaben in Euro) Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** Gesamt 5.917.710.745 61.312.469 5.979.023.214 27.898.342 Dezernat Amt Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** Dezernat OB - Oberbürgermeisterin 57.017.943 1.042.026 58.059.969 289.527 01 - Amt der Oberbürgermeisterin 27.835.078 587.337 28.422.415 50.000 13 - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 6.514.091 35.000 6.549.091 35.000 16 - Amt für Integration und Vielfalt 15.030.711 419.690 15.450.401 204.527 135 Anlage 8 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 01 - Amt der Oberbürgermeisterin 27.835.078 587.337 28.422.415 50.000 0101 - Politische Gremien, Verwaltungsführung und internationale Angelegenheiten 27.835.078 587.337 28.422.415 50.000 Das Projekt "Fördermittelmanagement" konnte in 2023 nicht abgeschlossen werden. Die nicht abgeschlossenen Aufgaben aus 2023 müssen in 2024 fortgeführt werden, um das Projekt abschließen zu können. Die für diesen Zweck einmalig eingestellten Mittel aus 2023 werden somit im Jahr 2024 benötigt. 137.580 0 Es wurde mit einer Agentur einmalig ein Vertrag für Stadtgesellschaftliche Beratung über zwei Jahre in Höhe von 180.000 Euro (netto) geschlossen und die Mittel entsprechend auf zwei Jahre aufgeteilt. Die Vertragsleistungen haben sich jedoch zum größten Teil in das Jahr 2024 verschoben. Die Mittel in Höhe von 65.000 Euro sollen somit übertragen werden. 65.807 0 Die "Durchführung eines Bürgerrates" soll im Rahmen der Systematischen Öffentlichkeitsbeteiligung eingerichtet werden. Im Jahr 2023 konnte dies nicht vollständig umgesetzt werden. Da im Jahr 2024 die entsprechenden Mittel fehlen, um den Beschluss endgültig umzusetzen, ist eine Übertragung der Mittel aus 2023 notwendig. 50.000 50.000 Das Projekt "Einrichtung des Innovationsbüros" wird erst in 2024 abgeschlossen. Die für diesen Zweck einmalig eingestellten Mittel aus 2023 werden somit im Jahr 2024 benötigt. 333.950 0 13 - Amt für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit 6.514.091 35.000 6.549.091 35.000 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 6.514.091 35.000 6.549.091 35.000 Das Projekt "Digital-Asset-Managements" konnte in 2023 nicht abgeschlossen werden. Die nicht abgeschlossenen Aufgaben aus 2023 müssen in 2024 fortgeführt werden, um das Projekt abschließen zu können. Die für diesen Zweck einmalig eingestellten Mittel aus 2023 werden aus diesem Grund im Jahr 2024 benötigt. 35.000 35.000 136 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 16 - Amt für Integration und Vielfalt 15.030.711 419.690 15.450.401 204.527 0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity 15.030.711 419.690 15.450.401 204.527 Das Verwaltungsreformprojekt "Konzept integrative Stadtgesellschaft" hat sich verzögert. 100.000 100.000 Das Pilotprojekt "Schaffung einer barrierefreien Beratungs-Kontaktstelle der Stadt Köln" (poli. VN 2023) hat sich verzögert. 80.000 0 Die Maßnahme "Erweiterung des Auftrags zum Antidiskriminierungsmonitoring und für Schulungen zur Sensibilisierung von Mitarbeitenden in der Verwaltung im Umgang mit Menschen mit Behinderungen" (poli. VN 2022) verzögert sich weiter. 24.527 24.527 Die Maßnahme "Interkulturelle Öffnung der Verwaltung (externe Beratung)" (poli. VN 2022) verzögert sich weiterhin. 80.000 80.000 Die nicht verwendeten Mittel des Strukturförderfonds werden in 2024 weiterhin benötigt, um die Kompensation der finanziellen Mehrbelastung aufgrund steigender Personal- und Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges zu gewährleisten. 135.163 0 137 Dezernat Amt Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** Dezernat I - Allgemeine Verwaltung und Ordnung 707.100.279 1.561.001 708.661.281 150.000 02 - Bürgerämter 27.153.433 171.599 27.325.031 0 11 - Personal- und Verwaltungsamt 220.748.018 563.619 221.311.638 0 32 - Amt für öffentliche Ordnung 79.427.530 593.642 80.021.172 150.000 33 - Ausländeramt 37.497.448 101.299 37.598.747 0 34 - Bürgerdienste 61.322.923 128.342 61.451.265 0 I/D1 - Dezernatsbüro I 2.290.716 2.500 2.293.216 0 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 02 - Bürgerämter 27.153.433 171.599 27.325.031 0 0416 - Kulturförderung 758.965 25.000 783.965 0 Zur Finanzierung der Veedelszüge im Bezirk Innenstadt in der Session 2023/2024 sind Ermächtigungen zu übertragen. 10.000 0 Zur Finanzierung der Veedelszüge in der Session 2023/2024 im Bezirk Chorweiler sind Ermächtigungen zu übertragen. 10.000 0 Zur Finanzierung des Tollitätenempfanges im Bezirksrathaus Nippes in der Session 2023/2024 sind Ermächtigungen zu übertragen. 5.000 0 0505 - Leistungen n. d. Schwerbehindertenrecht - SGB IX 6.906.494 20.531 6.927.025 0 Die Beschaffung von 40 Laptops inkl. Zubehör für die Schwerbehindertenstelle hat sich aufgrund des temporären Ausfalls von cMarket in 2023 verzögert. 20.531 0 0602 - Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz 1.931.954 16.012 1.947.966 0 Die Beschaffung von Notebooks für die Elterngeldstelle hat sich aufgrund des temporären Ausfalls von cMarket in 2023 verzögert. 16.012 0 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 2.119.040 20.055 2.139.096 0 Die Anschaffung von Sportgeräten für den Vorgebirgspark im Bezirk Rodenkirchen hat sich verzögert. 20.055 0 138 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 1401 - Umweltordnung, -vorsorge 15.900 90.000 105.900 0 Die Umsetzung der Maßnahme "Ehrenamt und Klimaschutz" aus dem politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2023/2024 hat sich im Bezirk Innenstadt verzögert. 10.000 0 Die Umsetzung der Maßnahme "Ehrenamt und Klimaschutz" aus dem politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2023/2024 hat sich im Bezirk Rodenkirchen verzögert. 10.000 0 Die Umsetzung der Maßnahme "Ehrenamt und Klimaschutz" aus dem politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2023/2024 hat sich im Bezirk Lindenthal verzögert. 10.000 0 Die Umsetzung der Maßnahme "Ehrenamt und Klimaschutz" aus dem politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2023/2024 hat sich im Bezirk Ehrenfeld verzögert. 10.000 0 Die Umsetzung der Maßnahme "Ehrenamt und Klimaschutz" aus dem politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2023/2024 hat sich im Bezirk Nippes verzögert. 10.000 0 Die Umsetzung der Maßnahme "Ehrenamt und Klimaschutz" aus dem politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2023/2024 hat sich im Bezirk Chorweiler verzögert. 10.000 0 Die Umsetzung der Maßnahme "Ehrenamt und Klimaschutz" aus dem politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2023/2024 hat sich im Bezirk Porz verzögert. 10.000 0 Die Umsetzung der Maßnahme "Ehrenamt und Klimaschutz" aus dem politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2023/2024 hat sich im Bezirk Kalk verzögert. 10.000 0 Die Umsetzung der Maßnahme "Ehrenamt und Klimaschutz" aus dem politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2023/2024 hat sich im Bezirk Mülheim verzögert. 10.000 0 139 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 11 - Personal- und Verwaltungsamt 220.748.018 563.619 221.311.638 0 0103 - Personal- und Organisationsmanagement 214.262.141 563.619 214.825.760 0 Aufgrund von Verzögerungen im Vergabeverfahren für Beratungsleistungen für Projekte des Organisationsmanagements (Projekt- und Prozessmanagement), konnte die Beauftragung der Unternehmen erst deutlich später als geplant vorgenommen werden. Um die Zusammenarbeit mit den externen Beratungsunternehmen wie geplant fortsetzen zu können, werden die Mittel aus 2023 nach 2024 übertragen. 289.625 0 Das geplante Verfahren zur modularen Qualifizierung und Studienförderung (höherer Dienst) konnte u.a. aufgrund fehlender personeller Ressourcen in 2023 nicht durchgeführt werden. Die Förderung und Qualifizierung der Mitarbeiter*innen der Stadt bietet den Teilnehmer*innen berufliche Perspektiven und stärkt die Bindung an die Stadt Köln. Für diesen Zweck werden die Mittel aus 2023 im Jahr 2024 benötigt. 273.994 0 32 - Amt für öffentliche Ordnung 79.427.530 593.642 80.021.172 150.000 0201 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung 36.218.430 593.642 36.812.072 150.000 Aufgrund umfangreicher datenschutzrechtlicher Prüfungen im Vorfeld kam es bei der Beschaffung von Bodycams für den Ordnungsdienst zu erneuten Verzögerungen. Der Testbetrieb wurde im Rahmen des Straßenkarnevals 2024 gestartet. 50.000 50.000 Bei der Suche nach einem geeigneten Anbieter kam es bei der Auftragsvergabe zur Erstellung der wissenschaftlichen Analyse im Zusammenhang mit dem "Masterplan Sicherheit" zu zeitlichen Verzögerungen. Der Auftrag wurde im Herbst 2023 erteilt, mit den Ergebnissen und einem Mittelabfluss wird im Jahr 2024 gerechnet. 100.000 100.000 Mit dem Abbau von Angsträumen wurde im Jahr 2023 begonnen, der überwiegende Teil der Maßnahme muss jedoch noch durchgeführt werden. 443.642 0 140 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 33 - Ausländeramt 37.497.448 101.299 37.598.747 0 0209 - Ausländerangelegenheiten 37.497.448 101.299 37.598.747 0 Die Umsetzung der Maßnahme "Weiterentwicklung der Ausländerbehörde zur Willkommensbehörde" (poli. VN 2022) und begleitende Maßnahmen (poli. VN 2023) verzögert sich. 101.299 0 34 - Bürgerdienste 61.322.923 128.342 61.451.265 0 0106 - Zentrale Dienstleistungen 11.527.379 128.342 11.655.721 0 Durch die verschobene Installation der Software "Aura 10" für das Bürgertelefon verzögern sich die Aufwendungen für Wartung und Bereinigung der alten Systeme. 108.233 0 Durch die verschobene Installation der Software "Aura 10" für das Bürgertelefon verzögern sich die Einweisungen/Fortbildungen für die Mitarbeitenden. 20.109 0 I/D1 - Dezernatsbüro I 2.290.716 2.500 2.293.216 0 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 2.290.716 2.500 2.293.216 0 Die Durchführung der Klausurtagung mit allen Dienststellenleitungen des Dezernates I hat sich verzögert. 2.500 0 141 Dezernat Amt Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** Dezernat II - Finanzen und Recht 1.042.282.045 10.833.257 1.053.115.302 10.398.393 03 - Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern 1.926.307 51.196 1.977.503 0 20 - Kämmerei 783.429.738 2.986.189 786.415.927 2.986.189 21 - Steueramt 15.493.719 837.668 16.331.387 454.000 30 - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen 20.228.710 314.907 20.543.617 314.907 II/2 - Stabsstelle für Beteiligungssteuerung und öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht 219.648.509 6.643.298 226.291.807 6.643.298 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 03 - Amt für Gleichstellung von Frauen und Männern 1.926.307 51.196 1.977.503 0 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 1.926.307 51.196 1.977.503 0 Die Maßnahme "Bodies of Cologne - Kölner Körper" (poli. VN 2023 - "Gleichstellungsprojekte und Öffentlichkeitsarbeit") konnte im Jahr 2023 nicht abschließend durchgeführt werden. 6.196 0 Die Veranstaltung zum Thema "Frau und Beruf" und "beruflicher Wiedereinstieg" (poli. VN 2023 - "Gleichstellungsprojekte und Öffentlichkeitsarbeit") wird erst in 2024 durchgeführt. 20.000 0 Das Projekt "Köln- Eine stillfreundliche Kommune" (poli. VN 2023 - "Gleichstellungsprojekte und Öffentlichkeitsarbeit") verzögert sich. 10.000 0 Die Beschlussfassung zur Durchführung des "Symposium zur Umsetzung von Chancengleichheit in der Raumentwicklung" (poli. VN 2023 - "Gleichstellungsprojekte und Öffentlichkeitsarbeit") erfolgte am 04.12.2023. Die Planung des Symposiums verzögert sich und erfolgt in 2024. 15.000 0 142 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 20 - Kämmerei 783.429.738 2.986.189 786.415.927 2.986.189 0110 - Controlling, Finanzsteuerung, Rechnungswesen, Kasse und Vollstreckung 41.893.047 1.991.622 43.884.669 1.991.622 Durch den Hackerangriff auf die SIT und dem damit verbundenen Ausfall des cMarket-Systems hat sich der notwendig gewordene Erwerb zusätzlicher Lizenzen für die Rechnungsdigitalisierung in 2023 verzögert. 50.000 50.000 Die Aufarbeitung der Steuerabschlüsse hat sich durch die Klärung von offenen Fragen verzögert. Für die erforderlichen Beraterleistungen besteht in 2024 keine ausreichende Veranschlagung. 68.030 68.030 Das Projekt zur Einführung des Hausverwaltungsmoduls hat sich insgesamt verzögert und wird in 2024 fortgeführt. Für erforderliche Beraterleistungen besteht in 2024 keine ausreichende Veranschlagung. 47.540 47.540 Der Rahmenvertrag zum Abruf der Beraterleistungen bei der Einführung neuer Software konnte nicht wie geplant zum Jahresbeginn 2023 in Kraft treten und verschiebt sich daher. Eine Kompensierung mit Mitteln aus 2024 ist nicht möglich. 805.421 805.421 Das Projekt zur Ablösung der Vollstreckungssoftware wird aufgrund von Verzögerungen in 2024 beauftragt. Hierfür besteht kein ausreichender Ansatz in 2024. 85.000 85.000 Die Maßnahme "Zulunftsfähige Struktur im Rechnungswesen" kann erst im Februar 2024 abgeschlossen werden. In 2024 besteht für erforderliche Beraterleistungen keine ausreichende Veranschlagung. 18.000 18.000 Das verwaltungsgerichtliche Verfahren zum Gemeindefinanzierungsgesetz wurde noch nicht abgeschlossen. Es besteht für 2024 kein ausreichender Ansatz. 337.500 337.500 Notwendige Mitarbeiterschulungen im Rahmen der S/4Hana-Transformation kamen in 2023 nicht zum Tragen. Zur Umsetzung der Schulungen in 2024 besteht kein ausreichender Ansatz . 56.673 56.673 Durch einen Hackerangriff auf das cMarket-System konnten notwendige IT- Bestellungen von 212 Rechnern plus Zubehör in 2023 nicht erfolgen. Für die erforderlichen Bestellungen besteht in 2024 kein ausreichender Ansatz. 148.458 148.458 143 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** Die nächste Phase des Projektes zum Rollout des Nachhaltigkeitshaushaltes der Stadt Köln wird aufgrund von Verzögerungen in 2024 umgesetzt. Im Jahr 2024 sind keine ausreichenden Mittel zur Finanzierung der Personalkapazitäten veranschlagt. 200.000 200.000 Mit der Einführung von SAP BW 4/HANA ist eine Umstellung der Lizenzen erforderlich gewesen. Die Lizensierungen hierzu konnten in 2023 nicht vollständig abgeschlossen werden. Eine Kompensierung mit Mitteln aus 2024 ist nicht möglich. 175.000 175.000 1703 - Waisenhausstiftung 919.713 196.037 1.115.750 196.037 Die Instandsetzungsmaßnahme konnte witterungsbedingt noch nicht vollständig im Jahr 2023 durchgeführt werden. Für die Umsetzung der Maßnahme besteht in 2024 kein ausreichender Ansatz. 196.037 196.037 1715 - Guilleaume-Stiftung St. Antoniusheim 112.555 798.530 911.084 798.530 Die Instandsetzungsmaßnahme konnte witterungsbedingt noch nicht komplett im Jahr 2023 durchgeführt werden. Für die Fertigstellung der Maßnahme werden die Mittel in 2024 benötigt. 798.530 798.530 21 - Steueramt 15.493.719 837.668 16.331.387 454.000 0109 - Veranlagung gemeindl. Abgaben 15.493.719 837.668 16.331.387 454.000 Die erstmalige Mittelzusetzung für die Renovierungsarbeiten des Stadthaus Chorweiler erfolgte im Jahr 2022. Die Maßnahme hat sich verzögert, da die Notwendigkeit der Generalsanierung noch geprüft wurde. Da das Budget 2024 nicht auskömmlich ist, ist die Ermächtigungsübertragung notwendig. 454.000 454.000 Die Ermächtigungsübertragung ist notwendig zur Auszahlung von Erstattungen an die AWB und die StEB. 383.668 0 144 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 30 - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen 20.228.710 314.907 20.543.617 314.907 0107 - Rechts-, Versicherungs- und Vergabeangelegenheiten 20.228.710 314.907 20.543.617 314.907 Die Einführung der Software c-Vergabe hat sich auch in 2023 verzögert. Zur Finanzierung erforderlicher Programmierungen sowie externer Schulungen in 2024 ist eine teilweise erneute Ermächtigungsübertragung erforderlich. 314.907 314.907 II/2 - Stabsstelle für Beteiligungssteuerung und öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht 219.648.509 6.643.298 226.291.807 6.643.298 0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten 5.191.230 3.317.746 8.508.976 3.317.746 Durch Verzögerungen im Baufortschritt der Maßnahme Clouth-Gelände bei der Beteiligung Moderne Stadt verschiebt sich die haushaltsmäßige Belastung in die Folgejahre. 775.986 775.986 Die Verhandlungen für die neue Betrauung Mitte Porz der Beteiligung Moderne Stadt sind in 2023 gestartet und werden erst in 2024 fortgesetzt. In 2024 stehen keine ausreichenden Ansätze zur Verfügung. 2.541.760 2.541.760 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 1.867.380 100.000 1.967.380 100.000 In 2023 hat die Planung zur Beauftragung eines Substanzwertgutachtens für die Kliniken begonnen. Die Umsetzung erfolgt jedoch erst in 2024. 100.000 100.000 0401 - Museumsreferat 9.398.888 2.991.552 12.390.440 2.991.552 Durch Verzögerungen zu Beginn der Generalinstandsetzung des Wallraf- Richartz-Museums & Fondation Corboud in 2023 und dem zwischenzeitlichen Einsatz einer externen Projektsteuerung sind noch keine der weiterhin benötigen Mittel abgeflossen. 2.991.552 2.991.552 1501 - Wirtschaft und Tourismus 40.480.854 234.000 40.714.854 234.000 Geplante Instandhaltungsmaßnahmen des BioCampus Cologne aus 2023 kommen erst 2024 zur Auszahlung. 234.000 234.000 145 Dezernat Amt Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** Dezernat IV - Bildung, Jugend und Sport 1.726.240.119 5.691.609 1.731.931.728 154.081 40 - Amt für Schulentwicklung 549.280.368 3.167.873 552.448.242 0 42 - Amt für Weiterbildung 24.453.343 250.000 24.703.343 0 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie 1.069.871.345 613.079 1.070.484.425 10.936 52 - Sportamt 38.063.500 1.660.656 39.724.156 143.145 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 40 - Amt für Schulentwicklung 549.280.368 3.167.873 552.448.242 0 0301 - Schulträgeraufgaben 535.052.566 3.167.873 538.220.440 0 Der Umzug des Amtes für Schulentwicklung aus dem Stadthaus Deutz Ostgebäude in das Güterhaus des neu entwickelten Areals ID Cologne in Mülheim verzögert sich, so dass die bestehenden Restmittel für die Beschaffung der Möblierung in 2024 erforderlich sind. 1.050.000 0 Der Umzug des Amtes für Schulentwicklung aus dem Stadthaus Deutz Ostgebäude in das Güterhaus des neu entwickelten Areals ID Cologne in Mülheim verzögert sich, so dass die bestehenden Restmittel für die Umzugsdienste in 2024 erforderlich sind. 157.180 0 Die Mittel werden für die Anpassung der Zuschüsse an freie Träger des Offenen Ganztags benötigt. 1.960.694 0 42 - Amt für Weiterbildung 24.453.343 250.000 24.703.343 0 0414 - Volkshochschule 24.453.343 250.000 24.703.343 0 Der Kauf einer neuen Software für die Kursverwaltung verzögert sich. 250.000 0 146 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familie 1.069.871.345 613.079 1.070.484.425 10.936 0604 - Kinder- und Jugendarbeit 42.356.984 613.079 42.970.063 10.936 Die nicht verwendeten Mittel des Strukturförderfonds werden in 2024 weiterhin benötigt, um die Kompensation der finanziellen Mehrbelastung aufgrund steigender Personal- und Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges zu gewährleisten 527.144 0 Die im Rahmen des polit. VN 2023/2024 für 2023 zugesetzten Mittel für die Maßnahme "Partizipation - Stärkung und Ausbau im Jugendbereich" werden übertragen, da sich die Verwendung der Mittel noch in der internen Abstimmung befindet. 75.000 0 Der Abschluss der Maßnahme "Kompetenzentwicklung im Bereich eSports", für die im politischen VN zum Hpl. 2022 Mittel von 125.000 Euro zur Verfügung gestellt wurden, hat sich verzögert. 10.936 10.936 147 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 52 - Sportamt 38.063.500 1.660.656 39.724.156 143.145 0801 - Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten 38.063.500 1.660.656 39.724.156 143.145 Die nicht verwendeten Mittel des Strukturförderfonds werden in 2024 weiterhin benötigt, um die Kompensation der finanziellen Mehrbelastung aufgrund steigender Personal- und Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges zu gewährleisten. 145.507 0 Entgegen der Planung konnte der Mittelabruf im Rahmen des Sicherheitskonzeptes der UEFA EURO 2024 in 2023 nicht wie vorgesehen erfolgen. 184.446 0 Die nicht verwendeten Mittel im Rahmen der UEFA EURO 2024 werden in 2024 weiterhin benötigt, um die Kompensation der finanziellen Mehrbelastung aufgrund steigender Veranstaltungskosten zu gewährleisten. 531.000 0 Entgegen der Planung konnte der Mittelabruf im Rahmen der Handball EM 2024 in 2023 nicht wie vorgesehen erfolgen. 656.558 0 Die Umsetzung der Maßnahme "Qualifizierungsverfahren Jean-Löring-Sportpark (Parkstadt Süd)" hat sich verzögert. 143.145 143.145 148 Dezernat Amt Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** Dezernat V - Soziales, Gesundheit und Wohnen 1.557.619.972 4.899.532 1.562.519.504 2.670.171 50 - Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 1.314.642.637 4.374.361 1.319.016.997 2.525.000 56 - Amt für Wohnungswesen 189.624.688 380.000 190.004.688 0 V/1 - Dezernatsbüro V 3.249.791 145.171 3.394.962 145.171 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 50 - Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 1.314.642.637 4.374.361 1.319.016.997 2.525.000 0501 - Leistungen nach dem SGB XII 469.522.607 100.000 469.622.607 100.000 Die Umsetzung der Maßnahmen " Infokampagne zur Prävention von Altersarmut (Grundsicherung) " sowie "Infokampagne zum präventiven Wohnraumschutz" (pol. VN 2022) verzögert sich. Eine erste Auftragserteilung erfolgte in 2023. 100.000 100.000 0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity 8.593.780 1.569.361 10.163.141 0 Die nicht verwendeten Mittel des Strukturförderfonds werden in 2024 weiterhin benötigt, um die Kompensation der finanziellen Mehrbelastung aufgrund steigender Personal- und Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges zu gewährleisten. 1.569.361 0 149 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 0507 - Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und - zentren 14.262.463 2.705.000 16.967.463 2.425.000 Die Sanierungsarbeiten an Bürgerhäusern u. -zentren sollen 2024 fortgesetzt werden. Die Mittel werden zur Fortsetzung der Maßnahmen benötigt. 500.000 500.000 Die Sanierungsarbeiten an Bürgerhäusern u. -zentren sollen 2024 fortgesetzt werden. Die Mittel werden zur Fortsetzung der Maßnahmen benötigt. 800.000 800.000 Die Sanierungsarbeiten an Bürgerhäusern u. -zentren sollen 2024 fortgesetzt werden. Die Mittel werden zur Fortsetzung der Maßnahmen benötigt. 70.000 70.000 Die Sanierungsarbeiten an Bürgerhäusern u. -zentren sollen 2024 fortgesetzt werden. Die Mittel werden zur Fortsetzung der Maßnahmen benötigt. 110.000 110.000 Die Sanierungsarbeiten an Bürgerhäusern u. -zentren sollen 2024 fortgesetzt werden. Die Mittel werden zur Fortsetzung der Maßnahmen benötigt. 800.000 800.000 Die Sanierungsarbeiten an Bürgerhäusern u. -zentren sollen 2024 fortgesetzt werden. Die Mittel werden zur Fortsetzung der Maßnahmen benötigt. 145.000 145.000 Die Sanierungsarbeiten an Bürgerhäusern u. -zentren sollen 2024 fortgesetzt werden. Die Mittel werden zur Fortsetzung der Maßnahmen benötigt. 50.000 0 Die Sanierungsarbeiten an Bürgerhäusern u. -zentren sollen 2024 fortgesetzt werden. Die Mittel werden zur Fortsetzung der Maßnahmen benötigt. 140.000 0 Die Sanierungsarbeiten an Bürgerhäusern u. -zentren sollen 2024 fortgesetzt werden. Die Mittel werden zur Fortsetzung der Maßnahmen benötigt. 90.000 0 56 - Amt für Wohnungswesen 189.624.688 380.000 190.004.688 0 1004 - Bereitstellung und Bewirtschaftung von Wohnraum 175.711.721 380.000 176.091.721 0 Die Maßnahmen zur Umsetzung des Gewaltschutzkonzeptes verzögern sich. 380.000 0 V/1 - Dezernatsbüro V 3.249.791 145.171 3.394.962 145.171 0504 - Freiwillige Sozialleistungen und Diversity 1.523.188 145.171 1.668.359 145.171 Die Erstellung des Lebenslagenberichtes verzögert sich. 145.171 145.171 150 Dezernat Amt Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** Dezernat VI - Planen und Bauen 45.538.343 6.436.622 51.974.965 0 48 - Stadtkonservator*in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege 2.541.512 177.000 2.718.512 0 61 - Stadtplanungsamt 16.720.423 5.255.000 21.975.423 0 63 - Bauaufsichtsamt 18.858.453 54.622 18.913.075 0 VI/2 - Zentrales Raummanagement 2.881.512 950.000 3.831.512 0 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 48 - Stadtkonservator*in, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege 2.541.512 177.000 2.718.512 0 1002 - Denkmalpflege 2.541.512 177.000 2.718.512 0 Die konservatorische Sanierung der Bronzeskulpturen „Wallraf & Richartz“ vor dem Museum für Angewandte Kunst verschiebt sich in das Jahr 2024. 177.000 0 61 - Stadtplanungsamt 16.720.423 5.255.000 21.975.423 0 0901 - Stadtplanung 16.720.423 5.255.000 21.975.423 0 Die beauftragten Planungen für den Ebertplatz werden im Jahr 2024 fortgeführt. 455.000 0 Die ARGE Los-Süd erstattete aufgrund von ersparten Planungs- und Baukosten für den Kultur- und Gedenkraum K3 einen Betrag in Höhe von 4,8 Mio. Euro. Diese Mittel sollen für die weiteren Planungen und Errichtung des Kultur- und Gedenkraums zur Verfügung stehen (Vorlagen-Nummer 1357/2023). 4.800.000 0 63 - Bauaufsichtsamt 18.858.453 54.622 18.913.075 0 1001 - Baugenehmigungen, Bauordnungsbehörliche Maßnahmen 18.858.453 54.622 18.913.075 0 Der Abschluss des Verbundprojektes Baugenehmigungsverfahren verzögert sich, weshalb zwei Fachanwendungen parallel betrieben werden müssen. 54.622 0 151 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** VI/2 - Zentrales Raummanagement 2.881.512 950.000 3.831.512 0 0103 - Personal- und Organisationsmanagement 2.881.512 950.000 3.831.512 0 Pandemiebedingt gab es in den vergangenen Jahren diverse Unterbrechungen großer baulicher Servicemaßnahmen, insbesondere im Bereich der Renovierungsarbeiten. Diese Maßnahmen, für die bereits in Vorjahren Beauftragungen erteilt wurden, werden nunmehr dringlich in 2024 umgesetzt. 700.000 0 Im Bereich des Zentralen Raummanagements gab es in der Vergangenheit zeitliche Verzögerungen insbesondere bei der Entwicklung des gesamtstädtischen Flächenkonzeptes. Zusätzlich wird die Ausgestaltung des sich aktuell in der Abstimmung befindlichen Strategiepapiers zur Definition von stadtweiten Standards zu den Themen Desksharing und Flächeneffizienz nunmehr in 2024 umgesetzt. Hierbei wird das Budget in voller Höhe benötigt, da noch in 2024 externe Firmen in diesem Zusammenhang beauftragt werden sollen. Durch die Aufarbeitung der verzögerten Maßnahmen wird eine Deckung in 2024 nicht im Rahmen des originären Ansatzes möglich sein und eine Übertragung der Restmittel ist erforderlich. 250.000 0 152 Dezernat Amt Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** Dezernat VII - Kunst und Kultur 130.306.188 7.306.396 137.612.583 5.025.534 41 - Kulturamt 16.397.203 260.399 16.657.602 0 43 - Stadtbibliothek 20.411.850 250.000 20.661.850 0 4512 - Römisch-Germanisches Museum 7.594.720 28.289 7.623.009 0 4516 - Museum Schnütgen 1.962.700 45.332 2.008.033 0 4518 - Kölnisches Stadtmuseum 4.388.541 3.025.285 7.413.825 2.620.820 4520 - NS-Dokumentationszentrum 3.348.597 15.500 3.364.097 0 4523 - Kunst- und Museumsbibliothek 3.288.484 613.242 3.901.725 104.714 VII/1 - Dezernatsbüro VII 3.331.668 139.500 3.471.168 100.000 VII/4 - Referat für Museumsangelegenheiten 7.318.564 1.558.849 8.877.413 1.180.000 VII/5 - Kulturraummanagement 3.110.344 1.370.000 4.480.344 1.020.000 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 41 - Kulturamt 16.397.203 260.399 16.657.602 0 0416 - Kulturförderung 16.397.203 260.399 16.657.602 0 Die nicht verwendeten Mittel des Strukturförderfonds werden in 2024 weiterhin benötigt, um die Kompensation der finanziellen Mehrbelastung aufgrund steigender Personal- und Energiekosten infolge des Ukraine-Krieges zu gewährleisten. 260.399 0 43 - Stadtbibliothek 20.411.850 250.000 20.661.850 0 0418 - Stadtbibliothek 20.411.850 250.000 20.661.850 0 Die Generalsanierung der Stadtbibliothek hat sich verschoben, sodass in 2024 ein Mehrbedarf besteht, welcher aus Restmitteln 2023 gedeckt werden kann. 250.000 0 153 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 4512 - Römisch-Germanisches Museum 7.594.720 28.289 7.623.009 0 0403 - Römisch-Germanisches Museum 4.357.539 28.289 4.385.827 0 Die Instandsetzungsmaßnahmen am Depotbunker am Helenenwall verzögern sich. 28.289 0 4516 - Museum Schnütgen 1.962.700 45.332 2.008.033 0 0407 - Museum Schnütgen 1.962.700 45.332 2.008.033 0 Die Abrechnung der jahresübergreifenden Sonderausstellung verzögert sich. 11.500 0 Die Abrechnung für die Errichtung von Laufstegen im Dachtragewerk verzögert sich. 10.306 0 Die Maßnahme Beleuchtungsaustausch in der Ständigen Sammlung verzögert sich. 23.526 0 4518 - Kölnisches Stadtmuseum 4.388.541 3.025.285 7.413.825 2.620.820 0408 - Kölnisches Stadtmuseum 4.388.541 3.025.285 7.413.825 2.620.820 Der Umbau des Haus Sauer und die Herrichtung der Dauerausstellung verzögern sich und werden erst in 2024 fertiggestellt. 2.378.545 2.378.545 Die Nebenkostenabrechnung für das Interim in 2023 verzögern sich. Im Teilergebnisplan stehen keine Aufwandsermächtigungen in beantragter Höhe zur Verfügung. 142.189 0 Die Umsetzung des "Kölner Geschichtspfad" und die Abrechnung der dezentralen Veranstaltung an Weiberfastnacht verzögern sich. 214.550 162.275 Die Abrechnung der dezentralen Veranstaltung an Weiberfastnacht verzögert sich. 210.000 0 Die Durchführung der Sonderausstellung in Form eines Online Games verzögert sich. 80.000 80.000 154 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 4520 - NS-Dokumentationszentrum 3.348.597 15.500 3.364.097 0 0410 - NS-Dokumentationszentrum 3.348.597 15.500 3.364.097 0 Die Durchführung der Sonderausstellung verzögert sich. 15.500 0 4523 - Kunst- und Museumsbibliothek 3.288.484 613.242 3.901.725 104.714 0409 - Kunst- und Museumsbibliothek / Rheinisches Bildarchiv 3.288.484 613.242 3.901.725 104.714 Der Umzug der KMB verzögert sich, da bislang kein passendes Mietobjekt gefunden werden konnte. 564.616 104.714 Aufgrund von Personalengpässen verzögerte sich die Maßnahme. Der Ansatz in 2024 ist nicht ausreichend. 34.626 0 Die Beschaffungen und Vorbereitungen für die EDITIONALE Köln in 2024 verzögern sich. In 2024 steht hierfür kein Ansatz zur Verfügung. 14.000 0 VII/1 - Dezernatsbüro VII 3.331.668 139.500 3.471.168 100.000 0416 - Kulturförderung 973.807 139.500 1.113.307 100.000 Die Durchführung der Maßnahme "Gedächtnis der Stadt" verzögert sich. Für 2024 ist eine Mittelübertragung notwendig. 19.500 0 Die Publikation zur Maßnahme "Leitbild kulturelle Teilhabe" verzögert sich. 20.000 0 Aufgrund von Abstimmungsbedarfen und ausstehenden Prüfungen verzögert sich die Maßnahme "Cumulus". 100.000 100.000 155 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** VII/4 - Referat für Museumsangelegenheiten 7.318.564 1.558.849 8.877.413 1.180.000 0401 - Museumsreferat 7.318.564 1.558.849 8.877.413 1.180.000 Die Umsetzung der Maßnahme "Beleuchtung / Verdunkelung MAKK" verzögert sich. 1.180.000 1.180.000 Die Umsetzung der Maßnahme "Mahnmal zum Gedenken an die Opfer von Unterdrückung, Rassismus, Gewalt und Menschenrechtsverletzung" verzögert sich. 117.500 0 Die Maßnahme der Einrichtung und der Bewirtschaftung des Interimsdepots verzögert sich. 261.349 0 156 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** VII/5 - Kulturraummanagement 3.110.344 1.370.000 4.480.344 1.020.000 0416 - Kulturförderung 3.110.344 1.370.000 4.480.344 1.020.000 Die einmalige Mittelzusetzung für die Umsetzung der Maßnahme "Umzug und Herrichtung der Räumlichkeiten Theater der Keller" fand in 2019 statt. Da das Projekt an dem geplanten Standort nicht weiterverfolgt werden konnte, kam es zu Verzögerungen. 2024 sollen die ersten Maßnahmen aus diesem Projekt umgesetzt werden. Eine Finanzierung aus 2024 veranschlagten Mitteln ist nicht möglich. 720.000 720.000 Zusetzung aus der Kulturförderabgabe 2019. Die Umsetzung der Maßnahme Stadtgarten verzögert sich durch umfangreiche Abstimmungen weiter. Die Übertragung erfolgt letztmalig. Bei weiteren Verzögerungen sind die Mittel entsprechend neu zu veranschlagen. 150.000 150.000 Zusetzung aus der Kulturförderabgabe 2020. Die Umsetzung der Maßnahme Zamus hat sich durch umfangreiche Abstimmungen weiter verzögert. Die Übertragung erfolgt letztmalig. Bei weiteren Verzögerungen sind die Mittel entsprechend neu zu veranschlagen. 150.000 150.000 Die Umsetzung der Maßnahme für die lärmtechnische Ertüchtigung des Standortes an der Deutz Mülheimer Straße hat sich auf Grund von intensiven Abstimmungsverfahren verzögert. 100.000 0 Die Umsetzung der Maßnahme des Strukturaufbaus KRM hat sich auf Grund von intensiven Abstimmungsverfahren verzögert. 250.000 0 157 Dezernat Amt Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** Dezernat VIII - Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 201.246.734 19.829.319 221.076.052 6.806.639 23 - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 43.128.878 1.561.348 44.690.226 1.561.348 236 - Marktwesen 7.710.894 3.701.908 11.412.801 70.000 57 - Umwelt- und Verbraucherschutzamt 43.317.433 3.299.158 46.616.591 0 67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 99.786.807 11.266.905 111.053.712 5.175.291 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 23 - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 43.128.878 1.561.348 44.690.226 1.561.348 0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten 22.683.727 1.561.348 24.245.075 1.561.348 Mit der Umsetzung der Maßnahme Bahnhof Belvedere wurde bereits begonnen. Weitere Arbeiten werden in 2024 durchgeführt. 1.111.348 1.111.348 Die Umsetzung der Projekte Otto & Langen Quartier, In den Reihen 16 und Hallen Kalk im Rahmen des Erhalts von Kreativräumen aus dem politischen VN haben sich verzögert. 450.000 450.000 236 - Marktwesen 7.710.894 3.701.908 11.412.801 70.000 0203 - Märkte 7.710.894 3.701.908 11.412.801 70.000 Die Umsetzung der Maßnahme "Vorbereitung Errichtung Parkstadt Süd" in 2023 hat sich verzögert. 3.500.000 0 Diese Mittel für das Wochenmarktkonzept wurden im Haushaltsplan 2020/2021 zugesetzt. Die Umsetzung der Maßnahme aus dem politischen VN hat sich verzögert. 70.000 70.000 Aufgrund von fehlendem Personal konnten Marketing-Maßnahmen bei den Wochenmärkten nicht umgesetzt werden. Zusätzliches Personal steht ab 2024 wieder bereit, weshalb die Marketing-Maßnahmen in 2024 umgesetzt werden können. Diese sind aus den Beiträgen der Wochenmarktbeschicker finanziert. 131.908 0 158 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 57 - Umwelt- und Verbraucherschutzamt 43.317.433 3.299.158 46.616.591 0 1401 - Umweltordnung, -vorsorge 26.528.814 3.299.158 29.827.972 0 Aufgrund von Verzögerungen und zwischenzeitlich wieder ansteigenden Fördermittelbewilligungen im investiven Förderprogramm "Klimaschutz", werden die restlichen Ermächtigungen zur Deckung der Auflösung des ARAP mit Gegenleistungsverpflichtungen benötigt. 1.836.902 0 Aufgrund von Verzögerungen und zwischenzeitlich wieder ansteigenden Fördermittelbewilligungen im investiven Förderprogramm "Altbausanierungen", werden die restlichen Ermächtigungen zur Deckung der Auflösung des ARAP mit Gegenleistungsverpflichtungen benötigt. 223.978 0 Die Finanzmittel wurden im pol. VN (AN/1726/2022) zugesetzt. Der Klimaschutzpreis soll in 2024 in Höhe von 10.000 € erstmalig erfolgen und alle zwei Jahre vergeben werden. Entsprechend soll der jährliche Ansatz (5.000 €) des Vorjahres übertragen werden. 5.000 0 Die Umsetzung der Maßnahmen aus dem pol. VN a) Kultur hoch 3, b) Forschungsprojekt Energetische Ertüchtigung denkmalgeschützter Baubestand, c) Umsetzungsberatung zum Ausbau Ladeinfrastruktur für das Projekt Klimaschutz Monitoring+Controlling Plattform konnte aufgrund von Verzögerungen im Vergabeverfahren noch nicht erfolgen. 568.933 0 Die Maßnahme Entwicklung einer Sanierungsstrategie ist Teil des Aktionsplans Klimaschutz. Dieser ist erst am 07.12.2023 (Vorlage 2243/2023) beschlossen worden und enthält viele Maßahmen, weshalb sich die Umsetzung verzögert hat. 64.345 0 Die Mittel (hier KölnKlimaAKtiv 2022 Maßnahme Strategische Energieplanung) werden in 2024 für die neue Pflichtaufgabe Kommunale Wärmeplanung benötigt. Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze wurde am 17.11.2023 vom Bundestag beschlossen und ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. Der zusätzliche Finanzbedarf kann nicht aus dem laufenden Budget von 2024 gedeckt werden. 500.000 0 159 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** Die Mittel (hier SmartCityCologne) werden in 2024 für die neue Pflichtaufgabe Kommunale Wärmeplanung benötigt. Das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarboniesierung der Wärmenetze wurde am 17.11.2023 vom Bundestag beschlossen und ist am 01.01.2024 in Kraft getreten. Der zusätzliche Finanzbedarf kann nicht aus dem laufenden Budget von 2024 gedeckt werden. 100.000 0 160 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 99.786.807 11.266.905 111.053.712 5.175.291 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 74.455.255 10.707.534 85.162.789 5.175.291 Die Umsetzung der im Stadtverschönerungsprogramm der Bezirke 2023 und in Vorjahren beschlossenen Maßnahmen verlagert sich im Rahmen verfügbarer Personalkapazitäten nach 2024. 1.708.261 483.540 Die Maßnahmenumsetzung der im polit. VN zur Klimafolgenanpassung für ein Entsiegelungsprogramm sowie Entsiegelungskataster bereitgestellten Aufwendungen verzögert sich. 280.000 30.000 Die Maßnahmen des Leitprojekts "Köln aufräumen" werden fortgeführt, z.B. Beschluss 0744/2022 zur Weiterführung der Zwischennutzung Ebertplatz für weitere zwei Jahre, desweiteren intensivere Pflege des Grüns international bedeutsamer Räume. 230.281 184.256 Die Sanierung des denkmalgeschützten Zauns Spielplatz Quentelstraße verzögert sich aufgrund Abstimmungsbedarfs im Rahmen des Denkmalschutzes. 200.000 200.000 Die in 2023 für die Fontäne Flora erhaltene Spende konnte in 2023 noch nicht zweckentsprechend verwendet werden. Die Inanspruchnahme verlagert sich nach 2024. 9.200 0 Die im polit. VN 2022 für die Installation und Inbetriebnahme weiterer Trinkbrunnen einmalig bereitgestellten Aufwendungen konnten aufgrund des langwierigen Procedere der Standortfindung und Abklärung der technischen Gegebenheiten noch nicht in Anspruch genommen werden. Die Ermächtigungsübertragung für eine Installation in 2024 erfolgt unter dem Vorbehalt der Sicherstellung der jährlichen Betriebskosten in Höhe von 15.748 € pro Trinkbrunnen (283.464 € jährliche Betriebskosten bei 18 zusätzlichen Trinkbrunnen). 337.949 324.000 Im polit. VN 2022 wurden Aufwendungen für die Grundlagenermittlung für ein Naturschutzgebiet bereitgestellt. Die Maßnahme befindet sich in der Beauftragung. 100.000 100.000 Für den Neubau der Fontäne am Neumarkt wurden im polit. VN 2020/2021 Aufwendungen bereitgestellt. Die Maßnahme befindet sich in der Umsetzung durch die Gebäudewirtschaft. 943.031 943.031 161 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** Korrespondierende Festwertaufwendungen für begonnene investive Maßnahmen im Festwert Grün, die sich verzögern, z.B. Stadtverschönerungsprogramm der Bezirke, Sportpionierpark Parkstadt Süd, Grünzug Chorweiler, Freiraumplanung Grünzug Nippes, Ersatzpflanzungen nach Baumschutzsatzung, Rheinboulevard Wegeverbindung, Förderprojekte Wasser muss zum Baum, Artenreiche Wiesen, Baumpflanzungen Straßenbäume u.a. 6.898.812 2.910.465 1303 - Friedhöfe und Krematorium 24.944.619 559.371 25.503.990 0 Die Ermächtigungsübertragung ist notwendig zur Umsetzung von Verkehrssicherungsmaßnahmen an denkmalgeschützten Grabanlagen. Die Nachwirkungen der Corona-Pandemie und des Ukraine-Krieges haben sowohl bei der Beschaffung von Spezialmaterialien, die aufgrund von Vorgaben des Denkmalschutzes gefordert sind, als auch in der Abarbeitung von bereits im Jahr 2023 beauftragten verkehrssichernden Maßnahmen an denkmalgeschützten Grabanlagen bei den Steinmetzbetrieben weiterhin zu Arbeitsrückständen geführt. 57.222 0 Die Ermächtigungsübertragung Festwertaufwand für Erneuerungen von Wegeflächen sowie Gehölzpflanzungen ist erforderlich, da in 2024 nicht ausreichende Festwertaufwandsermächtigungen zur Verfügung stehen. Die Maßnahmen konnten aufgrund der Mehrjährigkeit der Aufgabenerfüllung nicht im Haushaltsjahr 2023 abgeschlossen werden. 163.746 0 Aufgrund von Trockenphasen müssen Ersatzpflanzungen und deren Entwicklungspflege durchgeführt werden. Da die Nachpflanzungen nicht vollumfänglich im Jahr 2023 abgeschlossen werden konnten und sich in das Jahr 2024 verschieben, ist die Ermächtigungsübertragung des Festwertaufwands erforderlich, da in 2024 nicht ausreichende Festwertaufwandsermächtigungen zur Verfügung stehen. 338.403 0 162 Dezernat Amt Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** Dezernat IX - Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales 100.106.187 3.712.707 103.818.895 2.403.996 12 - Amt für Informationsverarbeitung 80.084.364 857.180 80.941.544 857.180 15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 13.604.691 606.122 14.210.813 0 IX/2 - Stabsstelle Digitalisierung 4.759.052 1.731.905 6.490.957 1.100.316 IX/3 - Stabsstelle Wirtschaftsförderung 1.364.599 517.500 1.882.099 446.500 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 12 - Amt für Informationsverarbeitung 80.084.364 857.180 80.941.544 857.180 0104 - IT- und Kommunikationsdienste 80.057.798 857.180 80.914.978 857.180 Für das Projekt Open Source/Drupal sind Mittel für externe Unterstützungsleistungen durch den politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2022 bereitgestellt worden. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. 107.180 107.180 Für diverse Digitalisierungsmaßnahmen (u.a. Projekt digitaler Zwilling, Ableitung zu KUDOS) sind durch den politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2022 Mittel bereitgestellt worden. Die Umsetzung der Maßnahmen verzögert sich. 750.000 750.000 15 - Amt für Stadtentwicklung und Statistik 13.604.691 606.122 14.210.813 0 0902 - Stadtentwicklung 10.776.886 606.122 11.383.008 0 Die Maßnahme "Köln baut" verzögert sich. 206.122 0 Die Umsetzung von Maßnahmen aus dem Stadtentwicklungsprogramm hat sich verzögert. 400.000 0 163 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** IX/2 - Stabsstelle Digitalisierung 4.759.052 1.731.905 6.490.957 1.100.316 0104 - IT- und Kommunikationsdienste 4.759.052 1.731.905 6.490.957 1.100.316 Für das Projekt un:box cologne konnten aufgrund von zeitlichen Verzögerungen erst im Herbst 2023 die Projektideen durch den Lenkungsausschuss priorisiert und dem Fördergeber zur Entscheidung vorgelegt werden. Die Umsetzung der Projekte soll in 2024 erfolgen. 1.731.905 1.100.316 IX/3 - Stabsstelle Wirtschaftsförderung 1.364.599 517.500 1.882.099 446.500 1501 - Wirtschaft und Tourismus 1.364.599 517.500 1.882.099 446.500 Die Maßnahme "Prozessbegleitung Frischezentrum" aus dem politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2022 hat sich verzögert. 46.500 46.500 Die Umsetzung der Maßnahme "Games House 2.0 Konzept PPP" aus dem politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2023/2024 hat sich verzögert. 25.000 0 Die Umsetzung der Maßnahme "Förderung des plattformbasierten Einzelhandels" aus dem politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2022 hat sich verzögert. 250.000 250.000 Die Umsetzung der Maßnahme "Co-Working Angebote und Inkubatoren für Gaming-Unternehmen" aus dem politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2022 hat sich verzögert. 100.000 100.000 Die Umsetzung der Maßnahme "Förderung Wirtschaftsstandort Köln" aus dem politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2022 hat sich verzögert. 50.000 50.000 Die Maßnahme "Förderung des Einzelhandels" aus dem politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2023/2024 hat sich aufgrund von zurückgezogenen Förderanträgen in Teilen verzögert. 21.000 0 Das Projekt "Frauen in der Wirtschaft" aus dem politischen Veränderungsnachweis zum Haushaltsplan 2023/2024 hat sich verzögert. 25.000 0 164 Übertragung von investiven Auszahlungsermächtigungen 2023 nach 2024 (Angaben in Euro) Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** Gesamt 1.012.556.610 253.946.722 1.266.503.332 27.263.250 Dezernat Amt Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** Dezernat OB - Oberbürgermeisterin 394.000 190.400 584.400 0 14 - Rechnungsprüfungsamt 40.000 190.400 230.400 0 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 14 - Rechnungsprüfungsamt 40.000 190.400 230.400 0 0102 - Verwaltungs-, betriebswirtschaftliche und technische Prüfungen, Kassen-und IV-Prüfungen, Korruptionsprävention 40.000 190.400 230.400 0 0000-0102-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Hiermit wird die investive Ermächtigungsübertragung der für 2023 vorgesehenen Mittel zur Beschaffung einer neuen Prüfplansoftware in das Haushaltsjahr 2024 genehmigt, da die Mittel aufgrund zeitlicher Verzögerungen nicht verausgabt werden konnten.- 40.000 190.400 230.400 0 Anlage 8 165 Dezernat Amt Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** Dezernat I - Allgemeine Verwaltung und Ordnung 46.394.925 10.920.367 57.315.292 6.004.571 02 - Bürgerämter 940.721 167.045 1.107.766 56.689 1000 - Zentrale Dienste 93.000 13.500 106.500 0 11 - Personal- und Verwaltungsamt 1.503.000 138.870 1.641.870 0 32 - Amt für öffentliche Ordnung 2.726.954 1.930.000 4.656.954 418.000 34 - Bürgerdienste 1.307.750 544.976 1.852.726 169.636 37 - Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz 39.363.000 8.120.976 47.483.976 5.360.246 I/D1 - Dezernatsbüro I 5.000 5.000 10.000 0 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 02 - Bürgerämter 940.721 167.045 1.107.766 56.689 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 154.450 125.000 279.450 20.000 0200-0111-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Beschaffung von drahtlosen Konferenzanlagen für die Durchführung von hybriden Sitzungen in den Bezirksvertretungen Chorweiler, Porz und Kalk hat sich verzögert.- 0 125.000 125.000 20.000 0416 - Kulturförderung 138.000 42.045 180.045 36.689 0272-0416-0-0200 Erwerb von Vermögensgegenständen -Diverse Beschaffungen für die Optimierung des Theaterbetriebes im Rathaussaal Porz (Lichtpult, Elektro-Deichselstapler) haben sich durch Lieferengpässe verzögert. 138.000 42.045 180.045 36.689 1000 - Zentrale Dienste 93.000 13.500 106.500 0 0106 - Zentrale Dienstleistungen 93.000 13.500 106.500 0 0000-0106-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens -Die für 2023 vorgesehene Beschaffung von PCs hat sich verzögert. 93.000 13.500 106.500 0 166 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 11 - Personal- und Verwaltungsamt 1.503.000 138.870 1.641.870 0 0103 - Personal- und Organisationsmanagement 438.000 120.870 558.870 0 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 65.000 18.000 83.000 0 1101-0111-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens -Die Beschaffung von Möbeln und Technik für die Schwerbehinertenvertretung verzögert sich aufgrund des Ausfall von cMarket. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 65.000 18.000 83.000 0 32 - Amt für öffentliche Ordnung 2.726.954 1.930.000 4.656.954 418.000 0201 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung 608.698 1.180.000 1.788.698 300.000 0000-0201-0-0100 Beschaffung KFZ Ordnungsdienst Die Maßnahme hat sich verzögert. Für das Jahr 2024 ist die Ersatzbeschaffung von 10 Fahrzeugen sowie die Beschaffung zwei neuer Fahrzeuge geplant. 10.800 880.000 890.800 0 3200-0201-0-1000 Masterplan Sicherheit Durch weitere Verzögerungen verschiebt sich der Mittelabfluss für den Masterplan Sicherheit (Maßnahme des politischen VN) in das Haushaltsjahr 2024. 0 300.000 300.000 300.000 0205 - Verkehrsüberwachung 1.945.476 750.000 2.695.476 118.000 0000-0205-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens -Bei den Geschwindigkeitsmessalagen könnte für fünf Standorte die geplante Errichtung/der Austausch im Jahr 2023 nicht erfolgen. Die für 2024 vorgesehenen Mittel sind für andere Standorte eingeplant, so dass eine Übertragung der Mittel erforderlich ist (95.000 Euro). Bei der Beschaffung von fünf mobil einsetzbaren Geschwindigkeitsmesstafeln (Maßnahme im Rahmen des politischen VN) ist es erneut zu Verzögerungen gekommen. Die Kooperationsvereinbarung zwischen den betroffenen Ämtern und der Verkehrswacht als Durchführungspartner steht kurz vor dem Abschluss. Umgehend nach dem Abschluss wird die Beschaffung erfolgen (55.000 Euro). 732.476 150.000 882.476 55.000 167 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 0000-0205-0-0100 Beschaffung KFZ Verkehrsdienst Die Auslieferung von vier neuen Radarfahrzeugen hat sich verzögert, so dass der Mittelabfluss erst im Jahr 2024 erfolgen wird. 594.000 200.000 794.000 0 3200-0205-0-0300 Beschaffungen für Geschwindigkeitsmesste Die Beschaffung von Geschwindigkeitsmesstechnik für Blitzerstandorte sowie für Radarfahrzeuge hat sich (zum Teil erneut) verzögert, diese erfolgt erst im Jahr 2024. Die Inbetriebnahmen der Anlagen sind für das Jahr 2024 geplant. 67.000 250.000 317.000 63.000 3200-0205-0-0600 Lizenzen Die Ersatzbeschaffung der Software TraffiDesk (Auswertungssoftware für Verkehrsverstöße) verschiebt sich in das Jahr 2024. 0 150.000 150.000 0 34 - Bürgerdienste 1.307.750 544.976 1.852.726 169.636 0106 - Zentrale Dienstleistungen 245.000 190.775 435.775 56.636 3400-0106-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Migration auf Windows 10 sowie die Inbetriebnahme eines Sprachdialogsystems (Mediaserver) für das Bürgertelefon konnten in 2023 nicht umgesetzt werden. Ebenso hat sich die Software-Erweiterung eines Ticketsystems für das Backoffice verzögert. 115.000 105.075 220.075 56.636 3400-0106-0-0002 Beschaffung bew. Anlagevermögens Beschw. Die Erweiterung der Beschwerdemanagementsoftware insbesondere für die Module Archivierung und Controlling hat sich verzögert. 130.000 85.700 215.700 0 0201 - Allgemeine Sicherheit und Ordnung 30.000 100.000 130.000 100.000 3400-0201-0-0001 Beschaffung bewegli. Anlagevermögens Die Beschaffung einer Fachsoftware zur Digitalisierung des Außen- und Ermittlungsdienstes hat sich verzögert. 30.000 100.000 130.000 100.000 0204 - Verkehrs- und Kfz.-Wesen 33.750 31.559 65.309 13.000 3400-0204-0-0002 Besch.bewegli.Anlageverm.Zulassungstelle Die Beschaffungen im Zusammenhang mit der Neumöblierung der Zulassungsstelle haben sich verzögert. 33.750 31.559 65.309 13.000 168 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 0207 - Einwohnerangelegenheiten 417.000 222.642 639.642 0 3400-0207-0-0003 Beschaffung bewegl. Anlagevermögens Einw Die Abnahme für das Einwohnerinformationssystem VOIS/MESO hat sich verzögert und konnte erst im Februar 2024 erfolgen. Die daraus folgende Zahlung für die Lizenzen erfolgt ebenfalls verzögert. 20.000 222.642 242.642 0 37 - Berufsfeuerwehr, Amt für Feuerschutz, Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz 39.363.000 8.120.976 47.483.976 5.360.246 0212 - Brand- u. Bevölkerungsschutz, Rettungsdienst 39.363.000 8.120.976 47.483.976 5.360.246 3701-0212-0-0100 Kraftfahrzeuge Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 8.843.000 2.408.689 11.251.689 0 3701-0212-0-0400 Wachalarm Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 250.000 250.000 107.959 3701-0212-0-1000 Baumaßnahmen Freiwillige Feuerwehren Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 200.000 200.000 0 3701-0212-1-5200 Neubau FW 10 Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 1.938.372 1.938.372 1.938.372 3702-0212-0-0300 Sirenenanlage Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 451.765 451.765 451.765 169 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 3702-0212-6-1000 Logistikzentrum Bevölkerungsschutz Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 500.000 500.000 500.000 3703-0212-0-0400 Mobidat Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 1.186.430 1.186.430 1.186.430 3703-0212-0-0600 Telenotarzt Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 1.175.720 1.175.720 1.175.720 3703-0212-8-1000 Neubau RTH-Station Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen.- 0 10.000 10.000 0 I/D1 - Dezernatsbüro I 5.000 5.000 10.000 0 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 5.000 5.000 10.000 0 0000-0111-0-1000 Dez. I Beschaffung bewegliches AV Der Planansatz im Jahr 2024 ist nicht ausreichend, um geplante IT- Beschaffungen durchzuführen. Diese waren ursprünglich für 2023 vorgesehen, konnten jedoch aufgrund des Hackerangriffs auf die Firma Südwestfalen IT (cMarket) im vergangenen Jahr nicht umgesetzt werden. 5.000 5.000 10.000 0 170 Dezernat Amt Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** Dezernat II - Finanzen und Recht 376.680.252 179.543.853 556.224.105 356.500 20 - Kämmerei 37.872.866 3.005.224 40.878.090 0 30 - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen 141.900 356.500 498.400 356.500 II/2 - Stabsstelle für Beteiligungssteuerung und öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht 337.683.486 176.182.129 513.865.615 0 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 20 - Kämmerei 37.872.866 3.005.224 40.878.090 0 0110 - Controlling, Finanzsteuerung, Rechnungswesen, Kasse und Vollstreckung 3.194.866 630.591 3.825.457 0 0000-0110-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Aufgrund des Hackerangriffs auf Südwestfalen-IT konnten die notwendigen IT- Bestellungen von 212 Rechnern plus Zubehör in 2023 nicht vorgenommen werden, diese müssen nun zusätzlich zu der geplanten Bestellung für 2024 erfolgen. Außerdem hat sich die Einführung einer neuen Software für den Gesamtabschluss sowie für das Hausverwaltungsmodul SAP RE FX verzögert und wird in 2024 fortgeführt.- 177.000 336.084 513.084 0 2000-0110-0-0002 Einführung elektr. Rechnungseingangsbuch Die Umsetzung der Einführung des elektronischen Rechnungseingangsbuches hat sich aufgrund unterschiedlicher Einflüsse und vorgelagerter Vergabeverfahren verzögert. 100.000 294.507 394.507 0 1707 - Gemeinsamer Hospitalstiftungsfonds 105.800 508.194 613.994 0 2030-1707-0-8907 Finanzanlagen Der Ankauf von Finanzanlagen konnte im Jahr 2023 nicht vollständig durchgeführt werden und verschiebt sich daher entsprechend anteilig in das Jahr 2024. 105.800 508.194 613.994 0 171 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 1709 - Stiftung Johann-Heinrich Claren 202.200 863.824 1.066.024 0 2030-1709-0-8911 Finanzanlagen Der Ankauf von Finanzanlagen konnte im Jahr 2023 nicht vollständig durchgeführt werden und verschiebt sich daher entsprechend anteilig in das Jahr 2024. 202.200 863.824 1.066.024 0 1713 - Hermann-Frank-Fonds 76.100 982.630 1.058.730 0 2030-1713-0-8915 Finanzanlagen Der Ankauf von Finanzanlagen konnte im Jahr 2023 nicht vollständig durchgeführt werden und verschiebt sich daher entsprechend anteilig in das Jahr 2024. 76.100 982.630 1.058.730 0 1716 - Krankenhausstiftung Worringen 4.600 19.984 24.584 0 2030-1716-0-8925 Finanzanlagen Der Ankauf von Finanzanlagen konnte im Jahr 2023 nicht vollständig durchgeführt werden und verschiebt sich daher entsprechend anteilig in das Jahr 2024. 4.600 19.984 24.584 0 30 - Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen 141.900 356.500 498.400 356.500 0107 - Rechts-, Versicherungs- und Vergabeangelegenheiten 111.900 356.500 468.400 356.500 0000-0107-0-0003 Software c-Vergabe Der Einführungsprozess von c-Vergabe konnte aufgrund fehlender Kapazitäten in 2023 nicht abgeschlossen werden. Die Übertragung der Restmittel in Höhe von 356.500 € ist daher erforderlich. 0 356.500 356.500 356.500 II/2 - Stabsstelle für Beteiligungssteuerung und öffentliches Finanz- und Unternehmensrecht 337.683.486 176.182.129 513.865.615 0 0111 - Sonstige Innere Verwaltung 0 46.285 46.285 0 0000-0111-0-0004 Beschaff. bewegl. AV II/2 Beteiligung -Für die Beschaffung der Beteiligungssoftware steht die Endabrechnung noch aus. Laut Vertrag wird die Abrechnung in 2024 erfolgen. 15.000 46.285 61.285 0 172 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 0416 - Kulturförderung 0 1.650.000 1.650.000 0 2010-0416-0-0002 AG Zoologischer Garten Köln Die Mittel für diverse Baumaßnahmen werden nach Baufortschritt ausgezahlt. Aufgrund der Verzögerungen werden die Mittel daher erst in 2024 benötigt. 0 1.650.000 1.650.000 0 0701 - Gesundheitsdienste 45.900.000 6.000.000 51.900.000 0 2010-0701-0-AZ01 Kliniken Zuweisungen ARAP -Die Beschaffung der Großgeräte wurde neu geplant. Dadurch kommt es sowohl zu einer Kostenreduzierung der Gesamtmaßnahme als auch zu einer Verschiebung des Mittelabflusses nach 2024. 0 6.000.000 6.000.000 0 1501 - Wirtschaft und Tourismus 4.900.000 4.400.000 9.300.000 0 2010-1501-0-0010 BioCampus Die für Planungskosten der Neubauprojekte vorgesehenen Mittel (Vorlage 2966/2022) wurden aufgrund von Projektverzögerungen in 2023 dort nicht vollständig abgerufen. 0 4.400.000 4.400.000 0 1601 - Allgemeine Finanzwirtschaft 310.000.000 164.085.844 364.085.844 0 9000-1601-0-0044 Ausleihungen Die Mittel für die in 2023 geplanten Maßnahmen Ablösung Stadtionkredit, Neubauprojekte BioCampus und KVB Stadtbahnwagen konnten in 2023 nicht mehr ausgezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt in 2024. 200.000.000 63.974.000 263.974.000 0 9000-1601-0-0045 Darlehen Zur Sicherung der Geschäftstätigkeit des Krankenhauses Porz wurde ein Darlehen in Höhe von insgesamt 23 Mio. € gewährt, wovon 14 Mio. € erst in 2024 fällig werden (Vorlage Hauptausschuss 2280/2023).Die Gewährung eines Gesellschafterdarlehens wird aufgrund von Verzögerungen erst in 2024 vollständig abgerufen. 100.000.000 66.000.000 166.000.000 0 9000-1601-0-0048 Investitionen für den Erwerb von Finanzanlagen Die für 2023 eingeplanten Mittel für die Gründung der Gesellschaft Parkstadt Süd und Kreuzfeld konnten 2023 noch nicht ausgezahlt werden. Die Auszahlung erfolgt in 2024. 10.000.000 34.111.844 44.111.844 0 173 Dezernat Amt Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** Dezernat III - Mobilität 216.093.701 1.481.507 217.575.208 0 68 - Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 19.648.480 1.481.507 21.129.987 0 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 68 - Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung 19.648.480 1.481.507 21.129.987 0 1201 - Straßen, Wege, Plätze 11.088.480 1.481.507 12.569.987 0 6800-1201-0-AZ02 aRAP Ladeinfrastruktur Elektrofahrzeuge Die in 2023 vorgesehene Einrichtung von Ladesäulen durch die Stadtwerke Köln GmbH im Rahmen des Projektes LIS 2 verschiebt sich aufgrund von Verzögerungen bei der Ausschreibung teilweise in das Jahr 2024. 8.136.100 1.481.507 9.617.607 0 174 Dezernat Amt Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** Dezernat IV - Bildung, Jugend und Sport 72.439.838 24.306.987 96.746.825 16.585.911 40 - Amt für Schulentwicklung 28.502.424 23.918.356 52.420.780 16.327.280 403 - Rheinische Musikschule 33.000 16.028 49.028 16.028 42 - Amt für Weiterbildung 224.650 175.000 399.650 80.000 5111 - Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung der Stadt Köln 425.000 197.603 622.603 162.603 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 40 - Amt für Schulentwicklung 28.502.424 23.918.356 52.420.780 16.327.280 0301 - Schulträgeraufgaben 28.497.624 23.902.356 52.399.980 16.321.340 4010-0301-2-2765 GGS Gaedestr. 31 - Neubau inkl. Turnhall Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 321.000 321.000 0 4010-0301-3-2755 GGS Alfons-Nowak-Str(eh.Statthalterhof.) Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 341.240 341.240 0 4010-0301-7-2770 KGS Kupfergasse-Einrichtung OGS Modulbau Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 130.000 130.000 0 4010-0301-8-2770 KGS Kapitelstr. 24 - Neubau inkl. Turnha Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 384.000 384.000 0 4012-0301-8-2790 RS Petersenstr. - Einricht. Modulbau Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 250.000 250.000 0 4013-0301-1-2541 GYM Georgsplatz - Einricht. b. Erweit. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 162.981 162.981 0 175 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 4013-0301-1-3030 GYM Hansaring -Erweiterung- Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 1.695.000 1.695.000 0 4013-0301-3-3060 GYM Leybergstr. 1 -Erweiterung- Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 1.079.050 1.079.050 1.079.050 4013-0301-3-3091 GYM Zusestr. - Einrichtung Neubau Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 1.560.754 1.560.754 1.560.754 4013-0301-3-3092 GYM Aachener Straße - Einrichtung Neubau Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 45.000 135.512 180.512 135.512 4013-0301-3-5010 GYM Ostlandstr. 39 -Instandsetzung ÖPP- Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 1.092.783 1.092.783 364.545 4014-0301-8-4607 GE Adalbertstr.-Einricht. Bühnentechnik Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 150.000 150.000 0 4016-0301-5-1221 BK Niehler Kirchweg -Erw. Ganztag u FR- Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 420.000 420.000 0 4016-0301-7-1223 BK 10, Hauptstr., Einrichtung Erweiterun Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 490.000 490.000 0 4031-0301-0-0001 Ausst. u Geräte OGTS Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 175.100 1.452.872 1.627.972 1.452.872 4050-0301-0-6010 Einrichtung Ganztag Sek I Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend.- 0 708.613 708.613 708.613 176 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 4050-0301-0-6012 Einrichtung Inklusion Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend.- 182.491 10.239 192.730 10.239 4050-0301-0-6013 Gute Schule 2020 -Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 3.730.671 3.730.671 3.730.671 4050-0301-0-6015 WLAN - DigitalPakt Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 1.924.200 2.955.311 4.879.511 2.955.311 4050-0301-0-6017 Präsent.-/Anzeigetechnik - DigitalPakt Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 5.891.818 5.891.818 3.973.261 4050-0301-0-6019 Fachraumausstattung - DigitalPakt Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 940.512 940.512 350.512 0416 - Kulturförderung 0 16.000 16.000 5.940 4050-0416-0-0001 Ausstattung und Geräte Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 16.000 16.000 5.940 403 - Rheinische Musikschule 33.000 16.028 49.028 16.028 0415 - Rheinische Musikschule 33.000 16.028 49.028 16.028 4004-0415-0-0002 Beschaffungen JeKits-Projekt Es handelt sich um zweckgebundene Nachlassmittel aus der Erbschaft Conzen, die als Auszahlungsermächtigung für das Projekt JeKits in 2024 zur Verfügung stehen müssen.- 0 16.028 16.028 16.028 177 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 42 - Amt für Weiterbildung 224.650 175.000 399.650 80.000 0414 - Volkshochschule 224.650 175.000 399.650 80.000 0000-0414-0-0001 Beschaffung bewegliches Anlagevermögen Die Ausstattung der Standorte Lindenthal, Nippes und Mülheim mit WLAN verzögert sich (weiterhin). Die Mehrfachübertragung beträgt 80.000 € (jeweils 30.000 € für Lindenthal und Nippes sowie 20.000 € für Mülheim).- 171.000 175.000 346.000 80.000 5111 - Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung der Stadt Köln 425.000 197.603 622.603 162.603 0601 - Kinder- und Jugendpädagogische Einrichtung 425.000 197.603 622.603 162.603 5111-0601-8-2000 Generalsanierung Brücker Mauspfad Die Mittel werden u.a. für den Ausbau der Elektromobilität mit weiteren Ladestationen in Kombination mit der Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Tiefgaragenschrägdach benötigt.Der Abschluss der Baumaßnahme Generalsanierung Brück hat sich verzögert. 0 197.603 197.603 162.603 178 Dezernat Amt Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** Dezernat V - Soziales, Gesundheit und Wohnen 64.460.335 2.017.029 66.477.364 718.577 50 - Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 10.445.000 2.017.029 12.462.029 718.577 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 50 - Amt für Soziales, Arbeit und Senioren 10.445.000 2.017.029 12.462.029 718.577 0501 - Leistungen nach dem SGB XII 850.000 400.000 1.250.000 400.000 0000-0501-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Im Rahmen der Digitalisierung ist die Ausweitung der DV-Ausstattung notwendig. Da sich Bestellungen immer wieder verzögern und in 2024 die Mittel nicht ausreichen, ist eine Ermächtigungsübertragung erforderlich.- 450.000 400.000 850.000 400.000 0507 - Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und - zentren 1.544.000 1.459.805 3.003.805 194.944 0000-0507-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens -Die Neugestaltung des Innenhofbereichs und der oberen Grünfläche im Bürgerhaus Kalk verzögert sich. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. Zudem hat sich die Ausweitung der DV-Ausstattung verzögert. 56.000 105.461 161.461 0 5030-0507-1-0003 Sonderprogramm NRW - BZ Alte Feuerwache Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 21.840 21.840 21.840 5030-0507-1-0006 Sanierung Bürgerzentrum Deutz Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 353.430 353.430 0 179 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 5030-0507-1-0007 Bürgerzentrum Alte Feuerwache Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 1.113.000 419.075 1.532.075 173.104 5030-0507-1-0008 Quäker Nachbarschaftsheim Generalsanieru Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 200.000 200.000 0 5030-0507-6-0002 Bürgerzentrum Chorweiler Die Errichtung eines Vorratraums für die Küche des Bürgercafés ist verschoben worden und soll in 2024 umgesetzt werden. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 10.000 10.000 0 5030-0507-8-0001 Bürgerhaus Kalk Die Neugestaltung des Innenhofbereichs und der oberen Grünfläche im Bürgerhaus Kalk verzögert sich. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen.- 0 350.000 350.000 0 0508 - Leistungen für Bildung und Teilhabe 10.000 20.571 30.571 0 0000-0508-0-0001 Beschaffung beweglichen Anschaffungsverm Die Beschaffung von Scangeräten zur Einführung der Leistungs-E-Akte hat sich verzögert.- 10.000 20.571 30.571 0 1501 - Wirtschaft und Tourismus 141.000 136.653 277.653 123.633 5040-1501-0-5000 Stadtverschönerungsprogramm / Win-Win Die Beschaffung von Fahrzeugen verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 129.000 13.020 142.020 0 8040-1501-0-5000 Stadtverschönerungsprogramm / Win-Win Die Maßnahmen im Rahmen "Win-Win für Köln" befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2024 keine Mittel zur Verfügung stehen.- 0 20.380 20.380 20.380 180 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 8040-1501-1-5001 Sanierung Rheinpark-Café / Win-Win Die Maßnahme Rheinpark-Café befindet sich in der Restabwicklung. Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2024 keine Mittel zur Verfügung stehen. 0 103.253 103.253 103.253 181 Dezernat Amt Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** Dezernat VI - Planen und Bauen 1.674.000 694.908 2.368.908 0 63 - Bauaufsichtsamt 733.000 194.908 927.908 0 VI/2 - Zentrales Raummanagement 60.000 500.000 560.000 0 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 63 - Bauaufsichtsamt 733.000 194.908 927.908 0 1001 - Baugenehmigungen, Bauordnungsbehörliche Maßnahmen 733.000 194.908 927.908 0 6300-1001-0-0002 Verbundprojekt Baugenehmigungsverfahren Die Umsetzung des Verbundprojekts verzögert sich. 50.000 194.908 244.908 0 VI/2 - Zentrales Raummanagement 60.000 500.000 560.000 0 0103 - Personal- und Organisationsmanagement 60.000 500.000 560.000 0 0000-0103-0-0003 Gesamtstädtische Möblierung Im Zusammenhang mit dem stadtweiten Projekt Desksharing sind zentral Mittel für Sonder- und IT-Ausstattung eingeplant. Wegen Verzögerungen in der Umsetzung werden die Mittel nunmehr in 2024 benötigt.- 60.000 500.000 560.000 0 182 Dezernat Amt Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** Dezernat VII - Kunst und Kultur 82.443.410 10.018.641 92.462.051 50.000 41 - Kulturamt 951.000 407.421 1.358.421 0 4101 - Puppenspiele 8.000 6.000 14.000 0 44 - Historisches Archiv 435.300 453.710 889.010 0 4511 - Museum Ludwig 4.075.000 106.251 4.181.251 0 4512 - Römisch-Germanisches Museum 17.257.900 1.872.100 19.130.000 0 4513 - Rautenstrauch-Joest-Museum 4.115.000 700.000 4.815.000 0 4514 - Museum für Angewandte Kunst 1.544.000 1.768.015 3.312.015 50.000 4516 - Museum Schnütgen 15.000 9.610 24.610 0 4522 - Museumsdienst 120.000 125.000 245.000 0 4523 - Kunst- und Museumsbibliothek 25.000 1.867.000 1.892.000 0 VII/4 - Referat für Museumsangelegenheiten 11.412.200 104.000 11.516.200 0 VII/5 - Kulturraummanagement 0 2.599.535 2.599.535 0 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 41 - Kulturamt 951.000 407.421 1.358.421 0 0416 - Kulturförderung 951.000 407.421 1.358.421 0 4110-0416-0-0500 Urbane Interventionen Köln Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 407.421 407.421 0 4101 - Puppenspiele 8.000 6.000 14.000 0 0417 - Puppenspiele 8.000 6.000 14.000 0 0000-0417-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Für die Puppenspiele wurden im Jahr 2023 neue Kostüme bestellt, welche erst Ende 2023 geliefert wurden. Die Zahlung erfolgt im Haushaltsjahr 2024. Zur Finanzierung im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen.- 8.000 6.000 14.000 0 183 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 44 - Historisches Archiv 435.300 453.710 889.010 0 0412 - Historisches Archiv 435.300 453.710 889.010 0 0000-0412-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens -Aufgrund von Lieferengpässen verzögert sich die Einrichtung der Fotolabore und des Labors des Rheinischen Bildarchivs. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 310.300 383.650 693.950 0 4103-0412-0-4000 Digitale Rekonstruktion Kölner Fragmente Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 45.000 70.060 115.060 0 4511 - Museum Ludwig 4.075.000 106.251 4.181.251 0 0402 - Museum Ludwig 4.075.000 106.251 4.181.251 0 0000-0402-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2024 keine Mittel in ausreichender Höhe für die Beschaffung benötigter Depotmöbel zur Verfügung stehen.- 25.000 56.251 81.251 0 4511-0402-0-1100 Sanierung Hallen Kalk Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 50.000 50.000 100.000 0 4512 - Römisch-Germanisches Museum 17.257.900 1.872.100 19.130.000 0 0403 - Römisch-Germanisches Museum 17.239.900 1.872.100 19.112.000 0 4512-0403-0-1000 Sanierung Römisch-Germanisches Museum Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 17.227.900 1.872.100 19.100.000 0 184 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 4513 - Rautenstrauch-Joest-Museum 4.115.000 700.000 4.815.000 0 0404 - Rautenstrauch-Joest-Museum 4.115.000 700.000 4.815.000 0 4513-0404-0-1730 Neubau Kulturzentrum am Neumarkt Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend.- 4.000.000 700.000 4.700.000 0 4514 - Museum für Angewandte Kunst 1.544.000 1.768.015 3.312.015 50.000 0405 - Museum für Angewandte Kunst 1.544.000 1.768.015 3.312.015 50.000 0000-0405-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2024 keine Mittel in ausreichender Höhe für die Neueinrichtung der Museumspädagogik zur Verfügung stehen.- 44.000 68.015 112.015 0 4514-0405-0-1000 Sanierung MAKK Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 1.000.000 800.000 1.800.000 0 4514-0405-0-1001 Neueinrichtung Schausammlung Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 500.000 500.000 0 4514-0405-0-1003 Café Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. 0 400.000 400.000 50.000 4516 - Museum Schnütgen 15.000 9.610 24.610 0 0407 - Museum Schnütgen 15.000 9.610 24.610 0 0000-0407-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens -Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2024 keine Mittel in ausreichender Höhe für die Erneuerung der IT-Ausstattung zur Verfügung stehen. 15.000 9.610 24.610 0 185 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 4522 - Museumsdienst 120.000 125.000 245.000 0 0411 - Museumsdienst 120.000 125.000 245.000 0 0000-0411-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Erneuerung der IT-Ausstattung verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend.- 120.000 125.000 245.000 0 4523 - Kunst- und Museumsbibliothek 25.000 1.867.000 1.892.000 0 0409 - Kunst- und Museumsbibliothek / Rheinisches Bildarchiv 25.000 1.867.000 1.892.000 0 0000-0409-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Die Einrichtung neuer Räumlichkeiten verzögert sich. In 2024 stehen hierfür nicht ausreichend Mittel zur Verfügung.- 20.000 1.867.000 1.887.000 0 VII/4 - Referat für Museumsangelegenheiten 11.412.200 104.000 11.516.200 0 0401 - Museumsreferat 11.412.200 104.000 11.516.200 0 4500-0401-0-1000 Ankaufsetat Museen Die Ermächtigungsübertragung ist erforderlich, da im Jahr 2024 nicht ausreichend Mittel für Neuerwerbungen für Sammlungsneuausrichtungen zur Verfügung stehen. Die Ankäufe in 2023 haben sich verzögert. Die Mittel in 2024 sind bereits vollständig verplant. 2.500.000 104.000 2.604.000 0 VII/5 - Kulturraummanagement 0 2.599.535 2.599.535 0 0416 - Kulturförderung 0 2.599.535 2.599.535 0 9075-0416-0-2000 Atelierflächen/Proberäume in städt.Immo. Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 135.500 135.500 0 186 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 9075-0416-0-AZ03 aRAP Sanierung Orangerie Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen.- 0 668.000 668.000 0 9075-0416-0-AZ04 aRAP Delmenhorster Straße Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen.- 0 27.072 27.072 0 9075-0416-0-AZ05 aRAP pRAP Atelierflächen/Proberäume Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 1.275.863 1.275.863 0 9075-0416-0-AZ06 aRAP pRAP Brandschutz KKV Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 493.100 493.100 0 187 Dezernat Amt Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** Dezernat VIII - Klima, Umwelt, Grün und Liegenschaften 139.417.570 20.978.773 160.396.343 3.402.691 23 - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 76.731.875 3.130.000 79.861.875 1.700.000 236 - Marktwesen 15.080.000 150.000 15.230.000 0 57 - Umwelt- und Verbraucherschutzamt 28.761.500 13.133.464 41.894.964 638.427 67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 18.833.195 4.565.309 23.398.504 1.064.264 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 23 - Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 76.731.875 3.130.000 79.861.875 1.700.000 0108 - Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten 75.238.375 2.880.000 78.118.375 1.700.000 2301-0108-0-0180 Software Ersatz GMS Die Maßnahme hat sich verzögert und die geplanten Mittel sind für den Softwareersatz GMS durch SAP RE-FX nicht ausreichend. 0 540.000 540.000 0 2301-0108-0-0800 Ladestationen Der Bau von Ladesäulen hat sich verzögert. 0 300.000 300.000 0 2301-0108-1-0190 Eisenmarkt 2-4 Dachgeschossausbau Durch verzögerte Renovierungsmaßnahmen besteht ein Mehrbedarf. 0 340.000 340.000 0 2301-0108-8-0170 Sanierung Kreativhaus Die Umsetzung der Maßnahme hat sich verzögert. 0 1.700.000 1.700.000 1.700.000 0903 - Grundstücksbezogene Basisinformationen, Grundstücksordnung und Wertermittlung 1.493.500 250.000 1.743.500 0 0000-0903-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Es werden Mittel für die Neustrukturierung der Softwarepflege benötigt. Wegen Produktions- und Auslieferungsverzögerungen konnte die Maßnahme nicht durchgeführt werden. Die geplanten Mittel sind nicht ausreichend.- 293.500 250.000 543.500 0 188 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 236 - Marktwesen 15.080.000 150.000 15.230.000 0 0203 - Märkte 15.080.000 150.000 15.230.000 0 2360-0203-2-0010 Schrankenanlage Großmarkt Die Installation von Containern für das Überwachungspersonal hat sich verzögert. 0 150.000 150.000 0 57 - Umwelt- und Verbraucherschutzamt 28.761.500 13.133.464 41.894.964 638.427 1401 - Umweltordnung, -vorsorge 21.020.000 13.133.464 34.153.464 638.427 5704-1401-0-0003 Beschaffung DV/Auriga+/KOMVOR/Gekos Die investiven Mittel werden für eine neue Vorgangsmanagementsoftware benötigt, die die bisherige ablösen soll. Aufgrund von Verzögerungen konnte erst Ende 2023 mit der Beschaffung begonnen werden. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 50.000 756.427 806.427 638.427 5704-1401-0-AZ01 ARAP - Maßnahme "GRÜN hoch 3" Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 600.000 1.180.340 1.780.340 0 5704-1401-0-AZ03 ARAP-Investitionsprogramm Klimaschutz Die Umsetzung von in 2023 genehmigten Förderungen verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Des Weiteren wurde beschlossen, die energetische Sanierung des Bürgerzentrum Deutz mit Mitteln aus diesem Investitionsprogramm zu finanzieren (Vorlage 3475/2023). Zur Finanzierung der Maßnahmen im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 20.000.000 10.996.697 30.996.697 0 5704-1401-0-AZ04 ARAP-Gebäudesanierung/Wohnen Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 sowie der in den Vorjahren bewilligten Anträge werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 100.000 100.000 0 189 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 5704-1401-0-AZ05 ARAP-Photovoltaik/ Wohnen Die Umsetzung der Maßnahme verzögert sich. Die Zahlungen verschieben sich entsprechend. Zur Finanzierung der Maßnahme im Haushaltsjahr 2024 sowie der in den Vorjahren bewilligten Anträge werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 100.000 100.000 0 67 - Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 18.833.195 4.565.309 23.398.504 1.064.264 1301 - Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen 13.473.195 4.565.309 18.038.504 1.064.264 6700-1301-0-0002 Baumpflanzungen Straßenbäume (Festwert) Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der Ersatzpflanzung von Straßenbäumen erforderlich, da im Jahr 2024 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 600.000 420.000 1.020.000 0 6700-1301-0-1003 Pionierpark Inn.Grüngürtel Parkst.Süd FW Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der am 07.12.2023 beschlossenen Maßnahme Sportpionierpark erforderlich, da im Jahr 2024 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 0 1.083.831 1.083.831 0 6700-1301-0-9500 Modellprojekt Wasser muss zum Baum Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der begonnenen Fördermaßnahme erforderlich, da im Jahr 2024 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 0 914.000 914.000 146.883 6700-1301-0-AZ01 aRAP Zuschuss an 26 Waldschule Gut Leid. Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der Erweiterung der Waldschule im Umweltbildungszentrum Gut Leidenhausen erforderlich, da im Jahr 2024 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 0 866.743 866.743 0 6700-1301-1-9730 Regionale 2010 - Rheinboulevard Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der begonnenen Maßnahme Integration archäologische Funde Rheinboulevard erforderlich, da im Jahr 2024 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen.- 0 635.735 635.735 635.735 190 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 6700-1301-6-1017 Grünzug Chorweiler Nord Wegebau FW Die Ermächtigungsübertragung ist für die Fortführung der beschlossenen Maßnahme Grünzug Chorweiler Nord erforderlich, da im Jahr 2024 keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stehen. 25.000 645.000 670.000 281.647 191 Dezernat Amt Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** Dezernat IX - Stadtentwicklung, Wirtschaft, Digitalisierung und Regionales 21.838.579 3.794.256 25.632.835 145.000 12 - Amt für Informationsverarbeitung 9.828.527 3.582.574 13.411.101 0 IX/2 - Stabsstelle Digitalisierung 129.050 207.682 336.732 145.000 IX/3 - Stabsstelle Wirtschaftsförderung 4.000 4.000 8.000 0 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 12 - Amt für Informationsverarbeitung 9.828.527 3.582.574 13.411.101 0 0104 - IT- und Kommunikationsdienste 9.828.527 3.582.574 13.411.101 0 1200-0104-0-0001 Beschaffung beweglichen Anlagevermögens Aufgrund von Lieferkettenstörungen und dem Ausfall der Beschaffungsplattform cMarket kam es bei vielen investiven Hardwarebeschaffungen zu Verzögerungen.- 2.650.000 850.000 3.500.000 0 1200-0104-0-0006 Speichererweiterung Der Austausch von SAN-Direktoren (Datenspeichernetzwerken) in den Rechenzentren Kalk und Chorweiler hat sich verschoben. Der Planansatz 2024 ist nicht auskömmlich um den Mehrbedarf zu decken. 1.932.000 76.507 2.008.507 0 1200-0104-0-0008 Hardware für Netzausbau Hardware für den Netzausbau konnte erst Ende 2023 geliefert werden. Die Zahlung erfolgt im Haushaltsjahr 2024. Zur Finanzierung im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 1.665.286 514.714 2.180.000 0 1200-0104-0-0009 Lichtwellenleiter-Anbindungen Die Fertigstellung des Glasfaserrings um Köln hat sich verzögert. 220.000 777.672 997.672 0 1200-0104-0-0011 Serverbeschaffungen Der Server-Austausch von Datenbankumgebungen verschiebt sich in das Jahr 2024. Der Planansatz ist nicht auskömmlich um den Mehrbedarf zu decken. 1.361.241 260.198 1.621.439 0 1200-0104-0-0012 Zentraler Ansatz für Digitalisierung Die Beschaffung der Software WiNOWiG für das Ordnungsamt hat sich ebenso verzögert wie die Beschaffung einer Archivverwaltungssoftware für das Amt Zentrale Dienste. 2.000.000 871.197 2.871.197 0 192 Amt Produktgruppe Erläuterung Plan 2024* Genehmigte EÜ** Plan 2024* plus EÜ** davon MEÜ*** 1200-0104-0-0014 cProject Diverse Anpassungen bei cProject konnten erst Ende 2023 umgesetzt werden. Die Zahlung hierfür erfolgt im Haushaltsjahr 2024. Zur Finanzierung im Haushaltsjahr 2024 werden Auszahlungsermächtigungen übertragen. 0 232.286 232.286 0 IX/2 - Stabsstelle Digitalisierung 129.050 207.682 336.732 145.000 0104 - IT- und Kommunikationsdienste 129.050 207.682 336.732 145.000 1301-0104-0-0002 Smart City - Projekt unbox Die Anmietung und Einrichtung eines zentralen Labors im Rahmen des Projektes un:box cologne hat sich verzögert. 109.500 207.682 317.182 145.000 IX/3 - Stabsstelle Wirtschaftsförderung 4.000 4.000 8.000 0 1501 - Wirtschaft und Tourismus 4.000 4.000 8.000 0 0000-1501-0-0003 Beschaffung bewegl. Anlageverm. IX/3 Die Beschaffung von Büromöbeln und DV-Austattung für neue Mitarbeitende der Stabstelle Wirtschaftsförderung hat sich verzögert. 4.000 4.000 8.000 0 193 194 Lagebericht zum Jahresabschluss 2023 1. Haush altswirtschaftliche Rahmenbedingungen in 2023 Im Jahr 2023 waren die Auswirkungen der Corona- Pandemie von 2020 bis 2022 weitestgehend nicht mehr zu spüren . Die kurzzeitig einsetzende Erholung nach der Pandemie wurde jedoch durch den sprunghaften Anstieg der Energiepreise im Zuge des am 24. Februar 2022 gestarteten Angriffskrieges Russlands auf die Ukraine wieder gestoppt und die wirtschaftliche Entwicklung im J ahr 2023 massiv beeinträchtigt. So kam es in 2023 zu einer Steigerung der Inflationsrate auf durchschnittlich 5,9 %. Durch die steigenden Energiekosten haben sich in Folge auch die Nahrungsmittelpreise stark erhöht, so dass den Verbraucher*innen massiv Kaufkraft entzogen und der Konsumsektor stark beeinträchtigt wurde. Ebenso hat der seit Juli 2022 eingetretene hohe Anstieg der Leitzinsen zur Begegnung der historisch hohen Inflation insbesondere die Auftragslage in der Bauwirtschaft in Mitleidenschaft gezogen. Auch wenn die Löhne und Gehälter in 2023 aufgrund der Teuerung anzogen sowie die Energiepreise nicht weiter angestiegen sind , stellte sich die gesamtwirtschaftliche Ausgangslage durch die Nachwirkungen der vorangegangenen Krisen, insbesondere den erheblichen Kaufkraftverlusten als Folge des massiven Energie- und Nahrungsmittelpreisanstiegs, und der geopolitischen Krisen als schwach dar. All diese Faktoren haben kurz- oder langfristig Auswirkungen auf die Steuererträge der Stadt Köln (dazu im Laufe des Lageberichts mehr unter Punkt 2.3). Die steigenden Energiekosten wiederum wirk ten sich auf den städtischen Haushalt direkt durch die höheren Kosten für die Unterhaltung der eigenen Gebäude und Einrichtungen aus. Der weiterhin andauernde Krieg in der Ukraine führte auch dazu, dass zahlreiche, aus der Ukraine geflüchtete Personen weiterhin in Köln versorgt werden. Im Übrigen setzte sich der Anstieg der insgesamt städtisch unterzubringenden Geflüchteten in 2023 bis zum H öchststand Mitte April mit 11.409 Personen fort. Diese hohe Zahl an Unterbringungen hat die Unterkunftsressourcen der Stadt Köln an ihre Belastungsgrenze gebracht und es mussten unter hohem finanziellen Aufwand Beherbergungsbetriebe angemietet werden. Die Zahl der Unterzubringenden hat auf hohem Niveau geschwankt und ist dann bis zum 31.12.2023 auf 10.427 Personen leicht gesunken, wobei die hohen Fluktuationen erheblichen personellen und materiellen Aufwand für die Stadt Köln bedeuteten. Zur temporären Stützung der städtischen Haushalte wurde das am 01.10.2020 in Kraft getretene Gesetz zur Isolierung der aus der COVID -19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein- Westfalen (NKF -CIG) über das Jahr 2021 hinaus bis 2023 verlängert. Zusätzlich wurde die Bilanzierungshilfe ab 2023 auch auf die Haushaltsbelastungen, die durch Mindererträge oder Mehraufwendungen aus dem Krieg gegen die Ukraine entstanden sind, ausgeweitet (Gesetz zur Isolierung der aus der COVID -19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein- Westfalen; NKF -COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz – NKF-CUIG). Allerdings werden die daraus entstehenden buchhalterischen Belastungen die Haushalte der nachfolgenden Jahre bei Auflösung der Bilanzierungshilfe beeinträchtigen, da diese beginnend mit dem Haushaltsjahr 2026 über längstens 50 Jahre erfolgswirksam 195 abzuschreiben bzw. in 2026 einmalig ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral auszubuchen ist. Direkt und dauerhaft wirkende finanzielle Entlastungen, wie für die Kompensation der Gewerbesteuerausfälle durch das Gewerbesteuerausgleichsgesetz in 2020, wurden in 2023 nur in geringem Umfang gewährt . Das waren zum einen Bundeszuschüsse nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) i.H.v. 16,2 Mio. € sowie sowohl Corona als auch Ukraine- bedingte Leistungen in Höhe von rund 8,7 Mio. €, die seitens der Stadt Köln vereinnahmt und dann an die Kölner Verkehrsbetriebe weitergeleitet wurden (Zuwendungen für zusätzlichen Corona-Schülerverkehr und Unterstützung für die Energiekostensteigerungen). Auch die (kreditierte) Aufstockung im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes 2023 (GFG) - wie in 2021 und 2022 – wurde in 2023 nicht fortgesetzt. Vielmehr wurde in 2023 angekündigt, die kreditierten Aufstockungen aus den Jahren 2021 und 2022, beginnend ab dem GFG 2024, von den Kommunen zurückzufordern. Insgesamt betrachtet haben die Finanzhilfen des Landes NRW und des Bundes in den Privathaushalten, in den Wirtschaftsunternehmen sowie im städtischen Haushalt ihre Wirkung entfaltet, so dass auch in 2023 trotz der stark gestiegenen zusätzlichen Belastungen des städtischen Haushalts keine haushaltswirtschaftlichen Einschränkungen verfügt werden mussten . Anzumerken ist dabei, dass einmalige Zuwendungen zwar hilfreich sind, aber im Hinblick auf die Planung der zukünftigen Haushalte keine optimale Unterstützung darstellen. Dort wäre vielmehr eine kontinuierliche, planbare Entlastung durch erhöhte (Schlüssel -) Zuweisungen und „atmende“ Kostenerstattungen (z. B. im Flüchtlingsbereich) zielführender. Trotz aller Krisen, die das Jahr 2023 mitbestimmt haben, stellte sich die wirtschaftliche Lage dennoch vergleichsweise stabil dar: Das Bruttoinlandsprodukt (BIP) in Deutschland betrug im Jahr 2023 rd. 4,19 Billionen € und stieg gegenüber dem Vorjahr an (2022 : 3,88 Billionen €). Dies liegt allerdings in der Inflation begründet. Preisbereinigt ist das BIP um 0, 3 % gesunken und die deutsche Wirtschaft somit in eine Rezession gerutscht. Das BIP Nordrhein-Westfalens stieg im Jahr 2023 im Vergleich zu 2022 weiterhin an, um 5,7 % auf 839,1 Mrd. € (Vorjahr 2022: 793,8 Mrd. €). Preisbereinigt ist das BIP NRW jedoch sogar um 1,0 % gesunken. Die Arbeitslosenquote (Jahresdurchschnitt) s tieg in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 0,3 Prozentpunkte auf 5,7%. Nordrhein-Westfalen (7,2 %) und Köln (8,7 %) wiesen im Vergleich zum Bundesdurchschnitt höhere Quoten auf. Der Anstieg blieb jedoch moderat (NRW: +0,4 %; Köln: +0,1%). Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten nahm in Köln im Juni 2023 gegenüber Juni 2022 um rund 7.000 bzw. um 1,2 % auf jetzt 6 13.600 zu. Damit konnte die Rekordbeschäftigung aus 2022 (606.633 Personen) nochmals übertroffen werden. Die Bundesagentur für Arbeit prognostizierte in ihrem Ausblick Ende 2022 für 2023 weiterhin eine Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Entwicklung aufgrund von steigenden Energiepreisen und Materialengpässen, die sich aber aufgrund des hohen Arbeits- und Fachkräftebedarfs in Köln nicht signifikant auf den dortigen Arbeitsmarkt auswirken würden. Der gesamte Beschäftigungszuwachs von Mitte 2022 bis Mitte 2023 geht dabei insbesondere auf die Beschäftigung von Menschen mit ausländischem Pass sowie akademischem Abschluss zurück. Vor allem im Dienstleistungssektor ist die Zahl der Arbeitsplätze gestiegen. Zu nennen sind die Bereiche „Verkehr und Logistik“ (+2.200 Arbeitsplätze oder 5,3 %), Information und Kommunikation (+1 300 oder +2,5%), Gesundheits- und 196 Sozialwesen (+1. 000 oder +1,2%) sowie das Versicherungsgewerbe (+1 000 oder +4,1%). Das Baugewerbe innerhalb des Produktionssektors konnte ebenfalls deutlich zulegen (+1.200 oder +6,5%). Im Stadtgebiet wohnt en 1.087.353 Menschen (Stichtag 31.12. 2023). Damit ist die Bevölkerungszahl im Vergleich zu 2022 (1.084.831 Personen) leicht um 2.522 Personen gestiegen und hat nach in 2020 und 2021 sinkenden Einwohner*innenzahlen das Niveau von 2019 - den bisherigen Spitzenwert – fast wieder erreicht (2019: 1.0 87.863 Menschen). Täglich pendel ten im Mittel etwa 308 Tsd. Erwerbstätige aus dem Umland in die Stadt zu ihrem Arbeitsplatz, was für die Stadt Köln auch eine höhere Belastung für die Organisation des ÖPNV sowie den Erhalt und den Ausbau der Infrastruktur bedeutet. Die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 202 3/2024 ist rechtzeitig zum 01.01.2023 in Kraft getreten, so dass in der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2023 nicht die Regelungen der vorläufigen Haushaltsführung zur Anwendung gelangt sind. 2. Analyse der Haushaltswirtschaft 2.1 Vermögenslage Gegenüber der Schlussbilanz 2022 erhöht sich zum Stichtag 31.12.20 23 die Bilanzsumme um 634,8 Mio. € (+3,8 %) auf 17.172,47 Mio. € und das Eigenkapital (5.766,1 Mio. €) per Saldo um 5,03 Mio. €. Die Eigenkapitalerhöhung setzt sich wie folgt zusammen: Aus den unmittelbaren Verrechnungen mit der Allgemeinen Rücklage ergibt sich per Saldo eine Steigerung des Eigenkapitals um 15,6 Mio. €. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 10,6 Mio. € (enthält den Jahresüberschuss der Stiftungen in Höhe von 1,4 Mio. €) reduziert diese Steigerung entsprechend. In der Bilanzsumme ist die gemäß § 5 Abs. 2 und 5 des „Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID -19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen“ (NKF-COVID- 19-Ukraine-Isolierungsgesetz - NKF-CUIG) erfolgte Isolierung in Höhe von 43,9 Mio. € enthalten. Sie wurde als außerordentliches Ergebnis gebucht (s. auch in der Bilanz, Aktiva, Position „0“) und wächst damit zum Stichtag 31.12.2023 in der Bilanz auf 412,1 Mio. € an. Minderungen auf der Passivseite haben sich bei den Sonderposten in Höhe von 8,7 Mio. € ergeben. Diesen Minderungen steht die Steigerung der passiven Rechnungsabgrenzungsposten von 40,1 Mio. € gegenüber. Weitere Steigerungen sind zu verzeichnen bei den Verbindlichkeiten (+ 510,3 Mio. €) sowie bei den Rückstellungen (+88,1 Mio. €). Veränderungen auf der Aktivseite ergeben sich durch eine Erhöhung des Anlagevermögens durch Wertänderungen und Zugänge (+ 409,8 Mio. €) und durch Zugänge im Umlaufvermögen (saldiert + 105,2 Mio. €). Auch b ei den Rechnungsabgrenzungsposten sind Zugänge zu verzeichnen (+75,8 Mio. €). Die Bilanz weist nachstehende Grundstruktur auf: Aktiva Mio. € % Passiva Mio. € % 197 Aufwendungen zur Erhaltung der gemeindl. Leistungsfähigkeit (Isolierung NKF-CIG 2020 bis 2023) 412,1 2,40 Anlagevermögen 14.943,4 87,02 Eigenkapital 5.766,1 35,88 Umlaufvermögen 1.111,7 6,47 Sonderposten 2.746,5 15,99 Aktive Rechnungsabgren- zung 705,3 4,11 Rückstellungen 4.079,8 23,76 Verbindlichkeiten 3.952,5 23,02 Passive Rechnungsabgren- zung 627,6 3,65 Summe 17.172,5 100,00 17.172,5 100,00 Der Anteil des langfristig gebundenen Vermögens beträgt insgesamt 87,0 % und entspricht annähernd dem Wert des Vorjahres. Die Spezifizierung ist der nachstehenden Detailaufstellung im Vergleich zum Vorjahresstichtag zu entnehmen. Rein rechnerisch entfällt auf jeden Einwohner ( zum Stichtag 31.12.2023 : 1.087.353 Mio. Einwohner*innen) ein Vermögensanteil in Höhe von 13.743 €. Aktiva 31.12.2023 31.12.2022 Langfristig gebundenes Vermögen T€ % T€ % Sachanlagevermögen 7.947.904,1 46,28 7.840.847,8 47,41 davon: Bebaute und unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 2.442.317,1 14,22 2.448.472,8 14,81 Infrastrukturvermögen 2.728.979,8 15,89 2.737.973,3 16,56 Kunstgegenstände, Kulturdenkmäler 1.797.220,3 10,47 1.795.098,0 10,85 Finanzanlagen 6.970.793,5 40,59 6.669.308,9 40,33 Immaterielle Vermögensgegenstände 24.727,3 0,14 23.437,6 0,14 Summe 14.943.424,9 87,02 14.533.594,3 87,88 Di e Finanzanlagen bilden gemeinsam mit den Kunstgegenständen und Kulturdenkmälern sowie den Grundstücken und grundstück sgleichen Rechten mit 198 zusammen 11,2 Mrd. € gut zwei Drittel (65,3 %) des gesamten Vermögens ab. Dieser Anteil entspricht zugleich dem Teil des Vermögens, der grundsätzlich keinen (regelmäßigen) Abschreibungen durch Abnutzung unterliegt. Das kurzfristig gebundene Vermögen in Höhe von rd. 1,8 Mrd. € besteht aus Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sowie den Rechnungsabgrenzungsposten. Hinsichtlich der Rechnungsabgrenzungsposten ist darauf hinzuweisen, dass diese klassischerweise dem kurzfristig gebundenen Vermögen zugeordnet werden. Bei den Kommunen besteht jedoch die Besonderheit der Rechnungsabgrenzungsposten mit Gegenleistungsverpflichtung, die über mehrere Jahre aufgelöst werden. Der Anteil des langfristigen Kapitals an der Bilanzsumme beträgt insgesamt 73, 67 %. Im Vergleich zum Vorjahr ist das langfristige Kapital absolut betrachtet gestiegen (+ 241,1 Mio. €). Das liegt vor allem an dem Anstieg der langfristigen Verbindlichkeiten und angestiegenen Rückstellungen für Pensionen. Der Anteil an der Bilanzsumme ist relativ betrachtet um 1,37 Prozentpunkte gefallen. Die Detaillierung ergibt sich aus der nachstehenden Aufstellung: Passiva 31.12.2023 31.12.2022 Langfristiges Kapital T€ % T€ % Eigenkapital 5.766.098,0 33,58 5.761.071,2 34,84 Sonderposten aus Zuwendungen/Beiträge 2.639.934,3 15,37 2.648.205,8 16,01 Rückstellungen für Pensionen u. Rekultivierung von Deponien 2.952.560,2 17,19 2.844.687,6 17,2 Verbindlichkeiten einschl. erhaltene Anzahlungen (über fünf Jahre) 1.291.817,2 7,52 1.155.360,6 6,99 Summe 12.650.409,8 73,67 12.409.325,1 75,04 Das kurzfristige Kapital setzt sich aus den kurzfristigen Verbindlichkeiten mit Fälligkeiten bis zu einem Jahr und den passiven Rechnungsabgrenzungsposten zusammen. Hinsichtlich der Veränderungen bei den Rechnungsabgrenzungsposten wird auf die obigen Ausführungen verwiesen. Werden alle Einwohner *innen (zum Stichtag 31.12.2023 : 1.087.353 Mio. Einwohner*innen) als Anteilseigner*innen der Stadt betrachtet, entfällt auf jeden dieser Anteilseigner*innen zum 31.12.20 23 rechnerisch ein Eigenkapitalanteil von 5. 303 € (Vorjahr 5.275 €). 2.2 Schuldenlage Die Verschuldung aus Investitions - und Liquiditätskrediten im Kernhaushalt per 31.12.2023 beträgt 2.895,2 Mio. €. Im Zeitraum 2018 bis 2023 erfolgte eine absolute Erhöhung dieser Gesamtverschuldung aus Investitions - und Liquiditätskrediten von 2.704,5 Mio. € um 190,7 Mio. € auf 2. 895,2 Mio. €; dies entspricht einer 199 durchschnittlichen Erhöhung von 38,1 Mio. € pro Jahr. Der Bestand an Investitionskrediten hat sich von 1. 834,37 Mio. € in 2018 auf 1.984,70 Mio. € in 2023 erhöht. Im gleichen Zeitraum hat sich der Bestand an Krediten zur Liquiditätssicherung von 870,1 Mio. € auf 910,52 Mio. € erhöht. Zum Stichtag 31.12.2023 betragen die gesamten Verbindlichkeiten, die neben den Verbindlichkeiten aus Krediten u. a. auch die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen berücksichtigen, 3. 952,5 Mio. €. Dies entspricht einer rechnerischen Verschuldung in Höhe von rd. 3. 635 € je Einwohner*in. Diesen Verbindlichkeiten stehen zwar hinreichend werthaltige Vermögensgegenstände auf der Aktivseite gegenüber, jedoch sind die wesentlichen Bestandteile dieses Vermögens zur Aufgabenerfüllung erforderlich und damit nicht veräußerbar. Ein Abbau der Schulden ist somit nur mit positiven Jahresergebnissen und entsprechend hohen Zahlungsüberschüssen möglich, die neben den pflichtigen Tilgungsleistungen für laufende Kredite auch noch nennenswerte Auszahlungen für Investitionen zulassen. Angesichts der zunehmenden Investitionsbedarfe aufgrund der wachsenden Stadt , dem hohen Nachholbedarf an Investitionen sowie der Optimierung der K onzernfinanzierung ist davon auszugehen, das s sich die Ver schuldung durch Investitionskredite in den kommenden Jahren tendenziell eher erhöhen wird. Gemäß dem 3. NKF-W eiterentwicklungsgesetz Nordrhein-W estfalen (3. NKF WG NRW) ist darüber hinaus bereits in 2023 eine erste Bereinigung der Liquiditätskredite vorgenommen worden. Der zusätzlich geforderte Abbaupfad für die Liquiditätskredite steht in enger Abhängigkeit mit der vielfach diskutierten Altschuldenlösung der Kommunen. Bei der Altschuldenlösung konnten der Bund und die Länder jedoch bisher keine Einigung erreichen. 2.3 Ertragslage Die Ertragslage der Stadt Köln hat sich in 2023 in Summe betrachtet deutlic h positiver entwickelt als in der Planung angenommen wurde. Die Ergebnisrechnung 2023 weist ordentliche Erträge in Höhe von 5.757,7 Mio. € und einen (unbereinigten) Fehlbetrag 200 von - 9,2 Mio. € aus. Wesentlicher Faktor für die Ertragssteigerungen sind die Steuererträge, die mit insgesamt 24 7,07 Mio. € höher als geplant erzielt werden konnten und dies trotz der wirtschaftlich schwierigen Rahmenbedingungen und der weiterhin vorhandenen Auswirkungen des Ukraine-Krieges. Hervorzuheben sind dabei die Gewerbesteuererträge mit einem Plus von 2 09,3 Mio. € (zur Entwicklung der Steuern im Einzelnen s. weiter unten), die somit zum Teil , die im Vergleich zu 2022 weiter stark gestiegenen Belastungen auffangen konnten (zur Aufwandslage s. 2.4). Wesentliche einzelne Ertragspositionen haben sich im Vergleich zum Planwert unterschiedlich entwickelt: Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben liegen rd. 247,1 Mio. € über dem Planwert . Gestiegen sind dabei insbesondere - wie oben bereits erwähnt - die Erträge aus der Gewerbesteuer um rund 209,3 Mio. € gegenüber dem Planwert . Grund dafür ist die weiter fortschreitende Erholung u.a. im Gastronomie- und Kulturbereich nach der Corona- Pandemie. Der im Februar 2022 begonnene Ukraine-Krieg hatte hingegen auf den Gewerbesteuerbereich in 202 3 direkt keine negativen Auswirkungen. Indirekt hat jedoch die steigende Inflation hier zu einem höheren Gewerbesteueraufkommen geführt. Bei dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist ein Mehrertrag in Höhe von 26,9 Mio. € gegenüber dem Plan zu verzeichnen. Dies resultiert aus den in Tarifverhandlungen wesentlich höher ausgefallenen Tarifergebnissen aufgrund der stark gestiegenen Teuerung im Bereich der Energie- und Nahrungsmittelkosten, so dass sich das Einkommensniveau insgesamt erhöht hat. In 2023 ist beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer eine Verschlechterung von 1,3 Mio. € gegenüber der Planung ausgewiesen. Grund dafür ist das aufgrund der Teuerungen zunächst zurückgegangene Konsumverhalten der Bevölkerung. Die Einkommenssteigerungen und das damit steigende, zur Verfügung stehende Einkommen für Konsumgüter stand erst im Laufe des Jahres 2023 zur Verfügung. Die Nettosteuerquote beträgt 50,67 % (2022: 48,77 %). Der Anteil der Gewerbesteuer an den Steuererträgen liegt bei 60,17 % (2022: 59,5 %). Insgesamt haben sich die wichtigsten Steuererträge seit 2018 wie folgt entwickelt: 201 H inzu kommen Mehrerträge bei den sonstigen ordentlichen Erträgen von insgesamt 118,12 Mio. €. Diese gehen zu großen Anteilen auf eine gesetzliche Neuregelung aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zurück, wonach Erstattungs - und Nachzahlungszinsen zur Gewerbesteuer neu geregelt werden mussten (+59,8 Mio. €). Weitere Mehrerträge ergeben sich durch die Auflösung von Rückstellungen (+24,4 Mio. €). Darüber hinaus ergeben sich jedoch auch Mindererträge bei den Zuwendungen und allg. Umlagen (Zeile 2), bei denen insbesondere die verringerten Schlüsselzuweisungen des Landes zu nennen sind (-11,6 Mio. €). Des Weiteren erfolgten höhere Zuweisungen für die U3 25 Stunden-Betreuung im Kindertagesstättenbereich (3 Mio. €) sowie für die Kölner Verkehrsbetriebe (7 Mio. €), die aber beide ebenfalls haushaltsneutral entsprechende Mehraufwendungen auslösen. Die Mehrerträge des Finanzergebnisses (Zeile 19) ergeben sich größtenteils aus höheren Gewinnausschüttungen der städtischen Eigengesellschaften (+ 12,7 Mio. €) und höheren Zinserträgen aus den an die städtischen Eigengesellschaften vergebenen Darlehen (+ 9,2 Mio. €). 2 .4 Aufwandslage Im Haushaltsjahr 20 23 sind ordentliche Aufwendungen in Höhe von insgesamt 5.778,2 Mio. € und damit 177,8 Mio. € mehr als ursprünglich geplant entstanden. Größte Position auf der Aufwandsseite stellen die Transferaufwendungen mit 2.296 Mio. € ( 39,73 %) dar. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber 202 2 von 52,3 Mio. €. Bei den Transferaufwendungen entfallen in 2023 alleine 1.344,3 Mio. € auf Sozialtransferaufwendungen, 101,3 Mio. € mehr als in 202 2. Die Landschaftsumlage liegt im Bereich der Transferaufwendungen um 45,9 Mio.€ über 202 dem Plan, ebenso die Gewerbesteuerumlage um 14,4 Mio. €. Grund dafür sind u.a. die höheren Steuererträge, die letztendlich hier zu höheren Transferaufwendungen führen. Die Personal- und Versorgungsaufwendungen machen mit 1. 398,4 Mio. € insgesamt 24,2 % der ordentlichen Aufwendungen aus und bedeuten somit eine Steigerung von 24,4 Mio. € gegenüber 2022. Diese resultiert überwiegend aus Tariferhöhungen bei den Beamt*innen und Beschäftigen sowie aus einer höheren Rückführung zu den Pensionsrückstellungen. Sonstige ordentliche Aufwendungen wurden in Höhe von 1.135,8 Mio. € gebucht (19,66 %) (ein Plus von 84,9 Mio. € gegenüber 2022), davon insgesamt 710,3 Mio. € für den Schulträger- und Sozialbereich (2022: 640,5 Mio. €). Im Bereich der Finanzierungstätigkeit sind die Aufwendungen um 57, 8 Mio. € höher als der Planwert ausgefall en. Dies resultiert aus den Nachzahlungen aus der Verzinsung von Gewerbesteuerzahlungen, die sich aus der Anwendung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Neuregelung der Verzinsung von Steuernachforderungen und - erstattungen ergeben. In Zeile 7 wurden dazu jedoch korrespondierende Mehrerträge erzielt, die diese Mehraufwendungen abdecken. Weitere Mehraufwendungen in Höhe von 70,3 Mio. € resultieren aus erhöhten Fallzahlen bzw. allgemeinen Kostensteigerungen bei Personal - und Sachaufwendungen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe sowie aus den höheren Zuweisungen an die städtischen Beteiligungen (66,2 Mio. €) . Demgegenüber stehen etwas verringerte Minderaufwendungen in Bereich der Sozialausgaben. Der Aufwandsdeckungsgrad, d.h. das Verhältnis, mit dem die Summe der Aufwendungen durch die Summe der Erträge abgedeckt wird, liegt in 2023 bei 99,65 % und ist gegenüber dem Vorjahr (99,94 %) gefallen. 2.5 Finanzlage Die Finanzrechnung 2023 schließt mit einem Finanzmittelbestand in Höhe von 19,3 Mio. € ab. Der Zahlungsmittelbestand sinkt um 1,9 Mio. € im Vergleich zum Jahresanfangsbestand. Im Bestand sind zum Stichtag fremde Zahlungsmittel in Höhe von 6,8 Mio. € enthalten. Der Zahlungsmittelfehlbetrag aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt -45,4 Mio. €. Gegenüber dem letztjährigen Zahlungsmittelüberschuss von 101,3 Mio. € ergibt sich somit eine Verschlechterung des Saldos in Höhe von 146,7 Mio. €. Somit standen in diesem Jahr zur Finanzierung von Investitionen bzw. für Tilgungsleistungen von Krediten keine Mittel aus der laufenden Verwaltungstätigkeit zur Verfü gung, vielmehr musste das dortige Defizit durch die Aufnahme von Liquiditätskrediten gedeckt werden. Die Auszahlungen für Investitionen belaufen sich auf 668,3 Mio. € und übersteigen damit die für Investitionszwecke eingegangenen Einzahlungen in Höhe von 191,8 Mio. €. Der sich daraus ergebende negative Saldo aus Investitionstätigkeit in Höhe von 476,5 Mio. € führt insgesamt zu einem Finanzmittelfehlbetrag von 521,9 Mio. €. Dieser Fehlbetrag wurde durch Kreditaufnahmen ausgeglichen. Die Einzahlungen für Investitionen liegen etwa 9,5 Mio. € und damit 4,73 % unter dem Planwert (2022 : 31,1 Mio. € und somit rund 15,2 % unter dem Planwert) sowie 20,4 Mio. € und damit 9,62 % unter dem fortgeschriebenen Plan. D ie Auszahlungen für Investitionen erreichen mit 668,3 Mio. € rund 51 % des fortgeschriebenen Planwertes (2022: 464,3 Mio. € entsprachen rund 50 % des fortgeschriebenen Planwertes) bzw. rund 66% des Planwerts . Die Auszahlungen für Baumaßnahmen 203 betragen insgesamt 196,8 Mio. € und damit 60,9 % des fortgeschriebenen Planwertes (2022: 55,6 %). Sie übersteigen damit die aus 2022 übertragenen Auszahlungsermächtigungen um rund 172,7 Mio. € (2022: Gesamtbetrag von 160,8 Mio. € übersteigt die übertragenen Auszahlungsermächtigungen um rund 116 Mio. €). Insgesamt erreichen die Auszahlung en für Baumaßnahmen jedoch nur 64,7 % des Planwerts. Gründe für die im Vergleich zu 2022 stark gestiegenen Auszahlungen bei den Baumaßnahmen sind die nach der Pandemie wieder stark ansteigenden wirtschaftlichen Betätigungen in 2022, die sich erfreulicherweise in 2023 fortsetzen . Allerdings besteht weiterhin - auch aufgrund des Fachkräftemangels in der Industrie - die generelle Problematik, geeignete Fachfirmen für die Durchführung der Maßnahmen zu finden. Zum Teil werden dabei z.B. im Rahmen von Baumaßnahmen Mehrfachausschreibungen für einzelne Gewerke notwendig. Zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit sind zusätzliche Liq uiditätskreditaufnahmen erfolgt. Diese werden auch weiterhin erforderlich sein, um den laufenden Zahlungsverpflichtungen nachkommen zu können. 2 .6 Personalbestand und –entwicklung Im Jahr 2023 ist ein Rückgang des Personalkörpers um rund 200 Personen im Vergleich zum Vorjahr 2022 zu verzeichnen. Dies resultiert im Wesentlichen daraus, dass die Austritte die Eintritte übersteigen. Dabei sind sowohl die Eintritte als auch die Austritte im Jahre 2023 niedriger ausgefallen als in den Vorjahren. Das lag zum großen Teil daran, dass weniger Krisenpersonal beschäftigt wurde. M itarbeiter*innen Kernverwaltung* Anzahl Mitarbeiter*innen Umrechnung in Vollzeitäquivalente Beamt*innen 4.431 4.152 tariflich Beschäftigte 15.163 13.070 Anwärter*innen, Auszubildende, Praktikant*innen 1.281 1.265 Summe aktiv Beschäftigte 20.875 18.488 inaktives Personal (Beurlaubte, Abgeordnete, Freistellungsphase Altersteilzeit) 1.007 805 *(ohne Honorarkräfte und Bundesfreiwilligendienst) p ersonalintensive Bereiche Kernverwaltung Anzahl Mitarbeiter*innen Umrechnung in Vollzeitäquivalente allgemeine Verwaltung 8.856 8.001 Sozial- und Erziehungsdienst 5.377 4.542 feuerwehrtechnischer sowie Ordnungs- und Verkehrsdienst 2.238 2.182 204 Die Personalgewinnung blieb für die Arbeitgeberin Stadt Köln auch in 2023 weiterhin herausfordernd. Der Fachkräftemangel und der demografische Wandel erschweren zunehmend die Gewinnung und Bindung von qualifiziertem Personal. Die Arbeitgeberin Stadt Köln befindet sich dabei weiterhin in großer Konkurrenz mit anderen Unternehmen und öffentlichen Arbeitgeber*innen. Daten für die Kernverwaltung 2023 2022 Vakante Planstellen zum 31.12. 1.926 1.927 Quote zum Stichtag 31.12. 9,40% 10,27% Jahresdurchschnitt 10,02% 10,14% Die Vakanz Q uote zum S tichtag 3 1.12. i st i m V ergleich zum V orjahr u m 0,87 Prozentpunkte gesunken. Die Stadt Köln nutzt die in 2021 etablierte und in 2023 weiterhin ausgebaute Kampagne „Mach Köln!“ sowie weitere strategische Maßnahmen des Personalmarketings, um sich als attraktive Arbeitgeberin mit vielschicht igen Aufgabengebieten und Karrieremöglichkeiten für Jobsuchende und Fachkräfte zu positionieren. In 2023 wurden insgesamt 1.794 Mitarbeitende extern eingestellt. 205 Unter Berücksichtigung von Rundungsdifferenzen weist der Ergebnisplan 2 023 einen Jahresüberschuss von 2, 88 Mio. € a us. Die Ergebnisrechnung für 2023 weist demgegenüber einen Jahresfehlbetrag von 9,20 Mio. € aus. Es ergibt sich damit eine Verschlechterung gegenüber der Planung in Höhe von rund 12,08 Mio. €. Im unbereinigten Fehlbetrag von - 9,2 Mio. € ist ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von 43,9 Mio. € enthalten , das bedingt durch die Isolierung der Corona- und Ukraine - bedingten Belastungen gemäß NKF -CUIG in der Ergebnisrechnung ausgewiesen wird. Gegenüber der Planung, bei der von einer Isolierung in Höhe von 194,1 Mio. € ausgegangen wurde, bedeutet dies eine Reduzierung um 150,2 Mio. €. Wesentlicher Grund dafür sind die entgegen früherer Steuerschätzungen gestiegenen Steuererträge, so dass die ursprünglich erwarteten Mindererträge nicht mehr als außerordentliches Ergebnis isoliert werden konnten. Im Ergebnis führt dies zu einem geringeren Anstieg der Bilanzierungshilfe gemäß § 6 NKF -CUIG und damit einhergehend einer Reduzierung der Belastung des städtischen Haushalts ab 2026. Der beschlossene Haushaltsplan 2023 sah unter Berücksichtigung der Isolierung nach dem NKF -CUIG einen Jahresüberschuss in Höhe von 2,88 Mio. € vor ; ohne Betrachtung der Isolierung lag der geplante Jahresfehlbetrag bei 191,2 Mio. €. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von - 9,2 Mio. € stellt im Vergleich zum beschlossenen Plan - unter Berücksichtigung der Isolierung nach NKF-CUIG - eine Verschlechterung in Höhe von rund 12,1 Mio. € dar. Der Vergleich der laufenden Verwaltungstätigkeit, d. h. ohne die Isolierung im Plan und im Ist, führt zu einer Verbesserung in Höhe von 138,1 Mio. € im Ertrag . Konsumtive Ermächtigungsübertragungen aus 2022 in Höhe von rd. 57,2 Mio. € führen zu einem fortgeschriebenen Plandefizit von 53,7 Mio. € (mit 206 2.7 Gesamtbeurteilung Isolierung NKF-C IG); gegenüber diesem Wert ergibt sich eine Verbesserung um 44,5 Mio. €. In 2023 kann im Gegensatz zu 2022 (dort +38 Mio. €) kein positives Ergebnis in der laufenden Verwaltungstätigkeit erzielt werden. Vielmehr steht dort ein negatives Ergebnis von -53,14 Mio. € zu Buche, was auch unter Einberechnung der o.g. Isolierungsbeträge nicht zu einem positiven Jahresergebnis führt. Die sehr viel geringere Ausweis ung des außerordentlichen Ergebnisses (Zeile 23 und 24) durch Corona- bzw. Ukraine-b edingte Haushalts belastungen begründet sich überwiegend dadurch, das s letztendlich - entgegen früherer Steuerschätzungen zum Zeitpunkt des Aufstellungsverfahrens in 2022 - die Steuererträge in Köln stark gestiegen sind (s. auc h weiter oben bzw. 2.3 Ertragslage). Die Isolierung dieser Schäden reduzierte sich dadurch um rund 150,2 Mio. €. Insgesamt weist das Jahr 2023 dam it einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 9,2 Mio. € aus. Dieser Jahresfehlbetrag wird gemäß §§ 95 Abs. 2, 75 Abs. 2 GO NRW durch Entnahme aus der Ausgleichs rücklage ausgeglichen. Hierbei ist besonders zu bemerken, dass eine Er gebnisverschlechterung bei deutlichen Mehrerträgen eingetreten ist. Dies macht deutlich, dass die Aufwandssteigerungen über proportional verlaufen sind. 3. Prognosebericht 3.1 Chancen und Risiken Der im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2022 noch durchaus positiv ausfallende Blick auf die Haushaltslage inklusive der Mittelfristplanung - wenn auch nur unter Anwendung der Bilanzierungshilfe gem äß NKF-CIG - trübt sich zunehmend ein und bereits zur Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 zeigte es sich, dass der angestrebte Haushaltsausgleich ab 2024 aufgrund aktueller Entwicklungen in dieser Form nicht mehr darstellbar war. Hintergrund sind neben sich verschlechternden wirtschaftlichen Rahmenbedingungen insbesonder e stark veränder te Kostenstrukturen, auf die bei den Chancen und Risiken näher eingegangen wird. Auch wenn die Auswirkungen durch die Corona-P andemie stark abnehm en, werden die in den Jahren 2020-2 023 ermittelten Corona-bedingten außerordentlichen Erträge gemäß NKF-CIG bzw. NKF-C UIG außerdem im Rahmen der ab 2026 zu buchenden Bilanzierungshilfe Eingang in den städtischen Haushalt finden, entweder als einmalige erfolgsneutrale Buchung der Bilanzierungshilfe ganz oder in Teilen in 2026 gegen das Eigenkapital oder indem ab 2026 ff. die Bilanzierungshilfe über maximal 50 Jahr e erfolgswirksam abgeschrieben wird. Weiter wurde die Bilanzierungshilfe ab 2022 auch auf Mehraufwendungen/ Mindererträge im Rahm en der Auswirkungen des Ukraine- Krieges gemäß NKF-C UIG ausgeweitet. Der Gesamtbetrag der Bilanzierungshilfe wächst mit dem Jahresabschluss 2023 auf insgesamt 412,1 M io. € auf und wird den städtischen Haushalt ab 2026 ff. belasten. Di e daraus entstehenden buchhalterischen Belastungen beeinträchtigen die Haushalte der nachfolgenden Jahre bei Auflösung der Bilanzierungshilfe, indem diese beginnend mit dem Haushaltsjahr 2026 über 207 längstens 50 Jahre erfolgswirksam abgeschrieben bzw. in 2026 einmalig ganz oder in Anteilen gegen das Eigenkapital erfolgsneutral ausgebucht werden. Hinzu kommen Faktoren, die den Handlungsspielraum der Kommunen grundsätzlich stark beeinträchtigen. Exemplarisch sind hier die historisch hohe n Tarif- und Besoldungsanpassungen und die Steigerung der Sozialausgaben (seit 2009 erfolgte eine Verdoppelung) zu nennen sowie die Zunahme bzw. die Aufnahme neuer Pflichtaufgaben (Ganztag für Grundschulkinder, Digitalisierung an Schulen, Versorgung von Geflüchteten), ohne dass diese durch Bundes - oder Landeszuweisungen vollumfänglich gegenfinanziert wären. Trotz der schwierige n finanzwirtschaftlichen Ausgangssituation ist es wichtig, eine transparente und belastbare Planung unter Berücksichtigung aller bereits bekannten Risiken und Chancen für die kommenden Jahre aufzustellen, ohne jedoch die Weiterentwicklung der Stadt aus dem Blick zu verlieren. Zwingend notwendig ist die Reduzierung der derzeit in der mittelfristigen Finanzplanung erkennbaren Jahresfehlbeträge und die Erwirtschaftung von Überschüssen, um weiterhin die erforderliche Erneuerung und den Ausbau der Infrastruktur, notwendige Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel sowie die Digitalisierung vorantreiben zu können. Langfristig ist es auch dringend geboten, das in den vergangenen Jahren reduzierte Eigenkapital im Sinne einer nachhaltigen Haushaltswirtschaft wieder aufzubauen. Angesichts der aktuell auf die Stadt zukommenden Belastungen (s. im Einzelnen weiter unten) erscheint dies ein sehr schwieriges Unterfangen, da der Jahresabschluss erstmals seit 2019 ein Defizit in Höhe von 9,2 Mio. € ausweist, so dass ein (weiterer) Schuldenabbau in 2023 nicht möglich war und gemäß Haushaltsplanung 2024 ff. auch in den Folgejahren schwierig zu bewerkstelligen sein wird. Zu den Chancen und Risiken im Einzelnen: Kosten zur Unterbringung Schutzsuchender aufgrund des Angriffskrieges gegen die Ukraine: Die Kosten zur Unterbringung der seit 2022 aus der Ukraine geflüchteten Menschen werden den Kommunen von Bund bzw. Land NRW nicht in voller Höhe erstattet (Kostendeckung ca. 6 1,6 %). Somit ist aufgrund des weiter andauernden Krieges in diesem Bereich mit einer fortlaufenden Kostenunterdeckung zu rechnen. Investitionstätigkeit: Bedingt durch die immer stärker steigende Verschuldung der Stadt ist es schwierig, den bestehenden Investitionsrückstand kontinuierlich abzubauen und somit das eigene Anlagevermögen zu erhalten bzw. weiter aufzubauen. Massive Baupreissteigerungen je Maßnahme aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen (stockende Lieferketten, hohe Inflation) erschweren die Investitionstätigkeit auch in 2023 weiterhin, d.h. trotz steigender Investitionsauszahlungen können zahlenmäßig weniger Investitionsvorhaben umgesetzt werden. Zinsen: Die jahrelange Niedrigzinsphase wurde in 2023 beendet. Eine Stabilisierung, allerdings auf höherem Niveau, zeichnet sich seit Ende 2023 ab. Trotz bereits im Haushaltsplanaufstellungsverfahren 2023/2024 berücksichtigter Zinssteigerungen ist die Entwicklung weiter zu beobachten. 208 Beginnend im Juli 2022 hat die EZB den Leitzins in 10 Schritten bis September 2023 auf 4,5 % angehoben, um die steigende Inflation zu bekämpfen. In den nachfolgenden Sitzungen betonte die EZB, dass der Leitzins so lange wie erforderlich auf einem ausreichend restriktiven Niveau gehalten wird und zukünftige Entscheidungen stets von den aktuellen Konjunktur- und Preisdaten abhängen. Der Markt preiste zum Ende des Jahres 2023 bereits Zinssenkungen ein. Aufgrund der Konjunkturlage erfolgten die Zinssenkungsschritte der EZB erst im Juni 2024 sowie nachfolgend im September und Oktober 2024. Aktuelle Marktanalysen deuten darauf hin, dass der Großteil der Analysten von einem weiteren Zinsschritt in der Dezember-Sitzung des Jahres 2024 ausgeht. Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass diese Einschätzung spekulativen Charakter hat und sich je nach zukünftiger wirtschaftlicher Entwicklung ändern kann . Senkung en des EZB - Leitzinses haben direkte Auswirkungen auf die Zinsaufwendungen, insbesondere für Liquiditätskredite und würden somit zu einer Entlastung des Haushaltes führen. Personalkosten: Aufgrund der hohen Inflation wurden höhere Tarifabschlüsse erzielt, die auch für die Besoldung der Beamt*innen übernommen wurden, so dass in den Folgejahren deutlich steigende Personalkosten zu erwarten sind, die nur durch Konsolidierungen, die auch auf den Personalkörper wirken, aufgefangen werden können. Zweite Stufe der differenzierten, fiktiven Hebesätze im Gemeindefinanzierungsgesetz: Erstmalig in 2022 hat das Land NR W bei der Ermittlung der Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz eine Unterscheidung zwischen den kreisfreien Städten und kreisangehörigen Gemeinden vorgenommen. Dabei wurde in einer ersten Stufe die Differenzierung der fiktiven Hebesätz e bei der Steuerkraftermittlung hälftig umgesetzt. Auf die Umsetzung der zweiten Stufe, also die vollständige Umsetzung der unterschiedlichen fiktiven Hebesätze zwischen den kreisfreien Städten und den kreisangehörigen Gemeinden, was eine weitere erhebliche Benachteiligung der kreisfreien Städte bedeuten würde, wurde gemäß Koalitionsvertrag bisher verzichtet. Über die Verfassungsbeschwerde der kreisfreien Städte bezüglich der differenzierten Hebesätze ist noch nicht entschieden. Je nach Ausgang des Verfahrens können sich entsprechend Chancen und Risiken ergeben. Kliniken der Stadt Köln: Die Kliniken der Stadt Köln befinden sich aktuell in einer anhaltend tiefgreifenden wirtschaftlichen Krise, die auch Auswirkungen auf den städtischen Haushalt nach sich ziehen kann. Dabei ist zunächst die anstehende Gesundheitsreform zu nennen. Des Weiteren soll das Zukunftsmodell 1+0 umgesetzt werden, wonach die städtischen Kliniken letztendlich an dem Standort Merheim konzentriert werden. Zur Sicherung des Liquiditätsbedarfs der Kliniken werden seitens der Stadt Betriebskostenzuschüsse gezahlt. Zu weiter en Details wird auf Punkt 3. 4.2 verwiesen, in dem einzelne Beteiligungen separat dargestellt werden. Rücknahme der kreditierten Corona-bedingten Verbundmassenaufstockung von rund 1,5 Mr d. €: Für die Jahre 2021 und 2022 erfolgte eine kreditierte Aufstockung der zu verteilenden Verbundmasse zur Unterstützung der Kommunen im Rahmen des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Entgegen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag soll d ieser kreditierte Anteil von insgesamt 1, 492 Mrd. € nun von den Kommunen 209 zurückgeführt werden. Bei einer angenommenen Tilgung szeit über 50 Jahre fallen somit jährlich 29,836 Mio. € für alle NRW -Kommunen zusammen an. Der Betrag in Höhe von 29,836 Mio. € schmälert als Vorwegabzug die verteilbare Finanzausgleichsmasse ab dem GFG 2024. Welcher Betrag dabei anteilig auf die Stadt Köln entfällt, ist aktuell aufgrund der komplexen Berechnungsgrundlagen nicht quantifizierbar. Altschuldenlösung: Im Koalitionsvertrag der regierenden Landesparteien wird eine dringend notwendige Lösung der Altschuldenproblematik angestrebt. Da neben der Mitarbeit der kommunalen Spitzenverbände auch der Bund eingebunden werden soll und viele Fragen noch offen sind, wird der Start des Entschuldungsprogramms aktuell für 2025 angestrebt. Je nach Ausgestaltung können sich für die Stadt daraus Chancen (bei effizienter Entlastung von Schulden und Zinsen) oder Risiken (bei einer überwiegend kommunalen Finanzierung und einem die Entlastungen überwiegenden Finanzierungsanteil der Stadt) ergeben. Steuerentwicklung: Die Steuerentwicklung in 2023 ist positiv verlaufen, insbesondere bei der Gewerbesteuer (+209,3 Mio. €) und der Einkommensteuer (+26,9 Mio. €). Nur bei der Umsatzsteuer (- 1,3 Mio. €) ist ein geringes Defizit gegenüber der Planung zu verzeichnen (s. auch Punkt 2.3 Ertragslage). Die Entwicklung der Steuern in 2024 auf Basis der Steuerschätzung aus 2022 lässt jedoch für 202 4 ff. ein geringeres Steuerwachstum vermuten. Die detaillierte Analyse dazu erfolgt unter 3.1.1. Ergebnisplan 2023. Inflation: Die hohe Inflation führt wegen steigender Verbraucherpreise auch bei den Kommunen zu Mehraufwendungen, unmittelbar bei der Beschaffung von Sach - und Dienstleistungen und mittelbar im Bereich der Transferleistungen. Klimaschutz/ Mobilitätswende/ Digitalisierung: Im Rahmen notwendiger Transformationsaufgaben sind in den nächsten Jahren steigende Investition skosten und in der Folge auch steigende konsumtive Aufwendungen zu erwarten. Zu erwähnen ist dabei die anges trebte Klimaneutralität in 2035 sowie die beschleunigte Digitalisierung dur ch Corona. Hinzu kommen die langfristigen Anforderungen aus dem Ergebnissicherungskonzept für den Stadtwerkekonzern, die sowohl die Höhe der Gewinnausschüttung, als auch erhebliche Investitionsbedarfe nach sich ziehen können. Sonstiges: Entsprechend der B evölkerungsprognose des A mtes für Stadtentwicklung und Statistik aus November 2022 wir d für 2035 von rd. 1,107 Mio. und für 2050 von rd. 1,110 Mio. Kölner*innen ausgegangen. Im Vergleich zum Ausgangszeitpunkt der Berechnungen zum 30.04.2020 steigt damit die Zahl der Menschen, die in Köln mit Hauptwohnsitz leben, bis zum Jahr 2035 um etwa 34.700 und bis 2050, dem Endzeitpunkt der Prognose, um weitere 38.100 und damit insgesamt um nahezu 73.000 Einwohner*innen. Der Wachstumskurs, der bereits bei der städtischen Vorausberechnung aus dem J ahr 2019 ermittelt wurde, bleibt somit grundsätzlich bestehen, wenngleich in geringerem Ausmaß. Daraus ergeben sich weiterhin bis 2050 Handlungsbedarfe in allen kommunalen Aufgabenbereichen, die zum einen erhebliche Investitionen 210 Großstadt zusätzliche Bedarfe in den sozialen Handlungsfeldern, die durch den demographischen Wandel mit dem zunehmenden Anteil älterer Menschen noch verstärkt werden. Die Stadtverwaltung sieht sich einer Vielzahl von internen und externen Entwicklungen und Ereignissen ausgesetzt, die das kommunale Handeln in wesentlichem Maße beeinflussen. Dazu zählen sich stetig wandelnde soziale, gesellschaftlic he, ökologische, ökonomische und finanzielle Herausforderungen und sich kontinuierlich verändernde (gesetzliche) Rahmenbedingungen. Zur besseren Einschätzung der Chancen- und Risikolage benötigt die Stadtverwaltung einen Überblick zu Chancen und Risiken. Grundlage dafür ist ein Risikomanagementsystem mit einer Kombination aus strategischer und operativer Dimension, welches derzeit aufgebaut wird und einen planmäßigen Prozess der regelmäßigen Identifikation, Bewertung, Steuerung und Überwachung aller essenti ellen Chancen und Risiken, die sich auf die Bevölkerung der Stadt Köln, die Natur, Infrastruktur, Vermögensgegenstände und die Verwaltung auswirken können, beinhaltet. Die regelmäßige Befassung soll zukünftig im Zeitablauf ein dynamisches Bild der Chancen- und Risikolage aufzeigen. Das operative Risikomanagement verfolgt mit dem Instrument des Internen Kontrollsystems (IKS), das dezentral verantwortet wird, insbesondere das Ziel der Sicherstellung des ordnungsgemäßen Handelns innerhalb der Verwaltungsprozesse. Das Vorhandensein eines IKS ist gesetzlich festgelegt (siehe § 104 Abs. 1 Nr. 6 GO NRW und § 49 S. 5 KomHVO NRW). 3.2 Entwicklung des Eigenkapitals Die Eigenkapitalentwicklung unter Berücksichtigung des Jahresergebnisses 2023 ab 2019 zeigt die nachfolgende Tabelle: (in Mio €) 2019 2020 2021 2022 2023 =Bestand der Fehlbeträge/ Überschüsse zum 31.12. des Vorjahres (Bilanzposition) -83,9 -32,4 +232,9 +178,4 +100,5 =Bestand der allgem. Rücklage zum 31.12. des Vorjahres (Bilanzposition) 5.153,7 5.157,1 5.207,0 5.231,5 5.243,3 Verrechnung des Jahresüberschusses/ - fehlbetrages des Vorjahres 0,00 0,00 0,00 -4,6 +175,8 = Bestand nach Verrechnung des Vorjahresergebnisses -83,9 -32,4 +232,9 +173,8 +276,3 =Bestand der Fehlbeträge/ Überschüsse zum 31.12. -32,4 +232,9 +178,4 +100,5 -9,2 211 insbesondere im Bildungsber eich, im Ausbau der Betr euungsangebote in den Kindertagesstätten und im Schulbereich aber auch im Wohnungsbau erfordern. Zum anderen ergeben sich im Zusammenhang mit der weiterhin wachsenden. des Haushaltsjahres (Bilanzposition) =Bestand der allgem. Rücklage zum 31.12. des Haushaltsjahres (Bilanzposition) 5.157,1 5.207,0 5.231,5 5.243,3 5.419,1 Bilanzieller Jahresüberschuss 0,00 232,9 178,4 100,5 0,00 Sonderrücklagen 6,1 6,1 6,0 5,9 5,8 Ausgleichsrücklage 111,8 27,8 27,8 0,0 72,8 =Endbestand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres 5.158,7 5.441,5 5.644,3 5.761,1 5.766,1 I n der Vergangenheit wurde letztmalig ein Jahresfehlbetrag in 2019 ausgewiesen, der teilweise durch die noch vorhandene Ausgleichsrücklage (27,8 Mio. €) sowie durch Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (4,6 Mio. €) gedeckt werden konnte. Die Jahre 2020 bi s 2022 erwirtschafteten Jahresüberschüsse. Gemäß der neuen Regelung des 3. NKFWG, hier § 75 Absatz 3 GO NRW, wird der Fehlbetrag in 2023 über 9,2 Mio. € durch die Entnahme aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden. Allerdings ergibt sich die Steigerung des Eigenkapitals, insbesondere in 2020 bis 2022 überwiegend aus der Buchung des außerordentlichen Ergebnisses gemäß NKF-CIG. In 2023 führt die Bilanzierung aus dem NKF -CUIG zu einer Verringerung des Fehlbetrages. Ab 2024 entfällt die Bilanzierungshilfe nach NKF -CUIG, so dass Mehraufwendungen zu einem Eigenkapitalverzehr führen. Die Entwicklung des Eigenkapitals hängt zukünftig auch von der in 2026 zu treffenden Entscheidung ab , wonach die bis dahin gebildete Bilanzierungshilfe ganz oder anteilig gegen das Eigenkapital gemäß § 6 NKF-CUIG ausgebucht werden könnte. Das Niveau des Eigenkapitals in Höhe von rund 5 Mrd. € wäre dann mit hoher Wahrscheinlichkeit unterschritten. 212 * ohn e selbstständige Stiftungen; ab 2024 Planwerte entsprechend Haushalt 2024 ff. inkl. Isolierung NKF-CUIG nach aktueller gesetzlicher Regelung mit Isolierung 2024; Wert Ist 2020 enthält Bilanzierungshilfe in Höhe von 155,5 Mio. €, Wert Ist 2021 eine Bilanzierungshilfe in Höhe von 150,0 Mio. €, Wert 2022 eine Bilanzierungshilfe in Höhe von 62,5 Mio. € und Wert 2023 eine Bilanzierungshilfe in Höhe von 43,9 Mio. €. D er seit Einführung der Vermögensrechnung (Eröffnungsbilanz) in 2008 bis heute entstandene und bis 2024 geplante Eigenkapitalverzehr beträgt ohne Isolierung saldiert rd. 2,0 Mrd. €, mit Isolierung saldiert rd. 1, 6 Mrd. € . Maßgeblich für diese Entwicklung sind die Jahresergebnisse der zurückliegenden Jahre, die lediglich in 2008 und 2016 und nun wieder seit 2020 bis 2022 Überschüsse aufweisen. Ab 2023 entsteht erstmals wieder ein Fehlbetrag über rund 9,2 Mio. €, der jedoch aus der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Den Überschüssen stehen ergebnisneutrale Verrechnungen im Wesentlichen aus der im Jahresabschluss 2010 erfolgten Korrektur der Eröffnungsbilanz sowie den seit 2 013 unmittelbar mit der Allgemeinen Rücklage zu verrechnenden Erträgen und Aufwendungen aus dem Abgang von Vermögen und der Wertberichtigung von Finanzanlagen in Summe von rd. 700,0 Mio. € als Eigenkapitalverstärkung gegenüber. Stichtagsbezogen ergibt sich seit der Eröffnungsbilanz ein saldierter Eigenkapitalverzehr in Höhe von 1,34 Mrd. € ohne Berücksichtigung der Isolierung. 3 .3 Ausgewählte Strategiefelder und Projekte 3.3.1 Klimaschutz Ende 2022 wurde schließlich das gesamtstädtische Klimaschutzgutachten „Klimaneutrales Köln 2035“ den Fachausschüssen und dem Rat zur Beschlussfassung als notwendiger Handlungsrahmen für Köln vorgelegt. Basierend auf den dort beschriebenen Maßnahmen wurde der „Aktionsplan Klimaschutz“ erarbeitet und Ende 2023 vom Rat beschlossen. Der Aktionsplan stellt erstmals verwaltungsübergreifend 213 dar, welche klimaschutzwirksamen Aktivitäten seitens der Stadt Köln und ihrer städtischen Beteiligungen bereits umgesetzt, geplant, intensiviert oder weiterentwickelt wurden bzw. werden. Exemplarisch sind hier zu nennen die Sanierungen und klimaneutrale Wärmeversorgung der eigenen Liegenschaften, Konzepte zur Mobilität und Müllvermeidung sowie die Vorgabe von energetischen Standards. Hinzu kommen sechs Handlungsfelder im Hinblick auf das Ziel der gesamtstädtischen Klimaneutralität, da neben der Eigenverantwortung der Stadtverwaltung auch ein großer Einflussbereich auf Ebene der verschiedenen Akteur*innen wie Stadtgesellschaft und Unternehmen sowie auf der politischen Einflussebene vorhanden ist: • Im Handlungsfeld „Gebäude und Quartiere werden klimaneutral“ werden Maßnahmen zur Modernisierung der städtischen Infrastruktur umgesetzt. Für private Eigentümer*innen steht das Förderprogramm „Gebäudesanierung – klimafreundliches Wohnen“ als Unterstützung für Sanierungsmaßnahmen zur Verfügung. • Das Handlungsfeld „Klimaneutrale Energieversorgung erreichen“ umfasst sowohl die Photovoltaik -Ausbaustrategie städtischer Gebäude als auch die Anpassung der kommunalen Wärmeplanung an Methoden, die erneuerbare Energien präferieren (z.B. Geothermie). • Durch die nachhaltige Ausrichtung des städtischen Einkaufs und der Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen im Sinne des Klimaschutzes sowie durch die Einführung von Klimaschutzkriterien beim Verkauf von Gewerbegrundstücken sollen bedeutende Verbesserungen im Handlungsfeld „Arbeiten und Wirtschaften erfolgt klimaneutral“ erzielt werden. • Für das Handlungsfeld „Mobilität und Logistik werden klimaneutral“ koordiniert die Verwaltung den nachhaltigen Mobilitätsplan „Besser durch Köln“, um leistungsfähige, innovative und umweltverträgliche Mobilitätsangebote bereit zu stellen, z.B. durch den flächendeckenden Ausbau von Mobilstationen, Car- und Bike-Sharing-Angeboten, Fahrradabstellanlagen und Elektroladesäulen für E - Fahrzeuge sowie für die Lastenradförderung inkl. entsprechender Sharing - Angebote oder durch Anpassungen des motorisierten Individualverkehrs (z.B. Bewohnerparken, Parkgebühren). Auch soll die Attraktivität des Rad- und Fußverkehrs weiterhin erhöht werden, z.B. durch schnelle Radverbindungen zu den Außenbezirken und Lückenschlüsse im Fahrradhauptroutennetz sowie durch Umsetzung von diversen Radverkehrskonzepten. Dieser entsprechende Koordinationsprozess mit Beteiligung diverser Akteur*innen wird noch bis 2025 andauern. • Im Handlungsfeld „Klimaneutralen Lebensstil und Bildung fördern“ wird der Fokus gelegt auf die Reduzierung von Siedlungsabfällen und Restmüllmengen sowie der Rückführung von Wertstoffen in den Kreislauf inkl. der dazugehörigen schulischen und außerschulischen Nachhaltigkeitsbildung gemeinsam mit Träger*innen und Akteur*innen. • Das Handlungsfeld „Kommunale und zivilgesellschaftliche Transformation zur Klimaneutralität erreichen“ beinhaltet unter anderem den Aufbau eines digitalen Monitorings und Controllings zum Klimaschutz um das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2035 auch überprüfen und managen zu können. 214 Des Weiteren sollen z. B. IT-Projekte innerhalb der Verwaltung mittels digitaler Lösungen ressourcenschonender und nachhaltiger arbeiten. 3. 3.2 Digitalisierung Die Verwaltung hat im November 2018 das Digitalisierungsprogramm 2019 - 2022 mit dem Schwerpunkt „Dienstleistungen für Bürger*innen und Unternehmen“ aufgesetzt und zum 31.12.2022 erfolgreich abgeschlossen (vgl. Mitteilung im Digitalisierungsausschuss vom 24.04.2023; 0519/2023). Für die detaillierte Darstellung der einzelnen, auch in den Folgejahren wirksamen Projekte wird auf die vorstehende Vorlage verwiesen. Hier erfolgt daher nur ein Überblick. In den umgesetzten Teilbereichen werden weiterhin vermehrt Lösungen identifiziert und umgesetzt, die sukzessive die Verwaltungsleistungen für die Bürger*innen digitaler gestalten. Exemplarisch seien einige Beispiele zu den jeweiligen Teilprogrammen genannt: Teilprogramm Soziales und Familie Dieses Teilprogramm umfasst sowohl Anträge und Leistungen aus sozialen Bereichen wie auch aus dem Bereich Bildung. So können durch die Projekte „BAföG“ und „Wohnberechtigungsschein“ Studierende und weitere Antragsberechtigte diese Leistungen inzwischen digital beantragen. Daneben ist eine Vielzahl an Angeboten digitalisiert worden. Teilprogramm Bürgerdienste der Zukunft - Privatpersonen können ihre Fahrzeuge online an-, ab-, oder ummelden (Stufe 3 für die internetbasierte Kfz-Zulassung). - Bürger*innen können im Bereich der Kundenzentren vor der Antragsbearbeitung ihre biometrischen Fotos, Fingerabdrücke und Unterschriften erfassen und eine einfache „Selbstauskunft aus dem Melderegister“ und für „Widersprüche gegen Datenübermittlungen nach dem Bundesmeldegesetz“ online beantragen. Die „eID-Karte für Unions - Bürger*innen“ und der „Führerscheinpflichtumtausch“ ist ebenfalls online möglich. - Analog zu den Angeboten der Privatwirtschaft hat die Verwaltung die Zahlungsoptionen innerhalb der Verwaltung erweitert. So ist heute z. B. in den Kundenzentren die Zahlung mit Kreditkarte, ApplePay und GooglePay an den EC-Cash-Geräten möglich. Die städtische Bezahlplattform ePayBL wurde mit PayPal marktorientiert ausgebaut. Mit dem Aufdruck von QR -Codes beispielsweise auf Bescheiden der Genehmigungen für Baustellen auf Straßen (§45 StVO) oder auf Verwarngeld- und Bußgeldbescheiden haben die Empfänger*innen die Möglichkeit, mit ihrem mobilen Endgerät die Zahlinformationen automatisiert in die jeweilige Banking -App zu übernehmen. Schreibfehler bei Kontoverbindung und Verwendungszweck sind somit ausgeschlossen. - Verwarngelder für Verstöße im ruhenden Verkehr („Knöllchen“) können an den Kassen des teilnehmenden Einzelhandels gezahlt werden („Barzahlen“) – mit entsprechend bundesweiter positiver Berichterstattung in den Medien. 215 Teilprogramm Bürokratieabbau für Unternehmen - D ie An- und Abmeldung von Geldspiel - bzw. Unterhaltungsgeräten wurde ebenso digitalisiert, wie die Vorgaben zur E-Rechnung umgesetzt. - Die Verwaltung bietet Bauherren über das Bauportal.NRW die Möglichkeit, die Baugenehmigung digital zu beantragen und die entsprechende Genehmigung elektronisch zur Verfügung gestellt zu bekommen (zugleich Projekt der Verwaltungsreform - „Optimierung Baugenehmigung“). - Flurkarten können online beantragt und, nach erfolgter elektronischer Bezahlung, direkt im PDF -Format heruntergeladen werden. Auskünfte zu Baulasten und Grundstücksinformationen stehen nun ebenfalls online zur Verfügung. - Die zeitliche Planung und Abwicklung von Baustellen ist durch den Ausbau des Baustellenmanagements im Stadtwerkekonzern optimiert worden. Teilprogramm Stärkung der Arbeitgebermarke Neben den Serviceerleichterungen für Bürger*innen und Unternehmen war ein weiterer wichtiger Teilaspekt des Digitalisierungsprogramms die Stärkung der Arbeitgebermarke. - Mit den Projekten „cBox - webbasierter Zugriff auf städtische Dateiablagen“ und „Entwicklung cPort 2.0“ wird den Verwaltungsmitarbeiter*innen zukünftig die Möglichkeit geboten, mobil auf Daten des Arbeitsplatzes zuzugreifen. - Das Bewerbungsverfahren in externen Stellenbesetzungsverfahren wird nun im Bewerbercenter komplett online durchgeführt und auch die anschließende Kommunikation mit den Bewerber*innen verläuft online. Sind die Bewerber*innen städtische Bedienstete geworden, erhalten sie ihr Gehaltsstammblatt elektronisch im Personalkiosk. - Auskünfte zu den Versorgungsbezügen von Beamt*innen werden über die SAP-Versorgungsadministration (VADM) erteilt. - Für die Sicherheit am Arbeitsplatz sorgt die eingeführte Alarmierungslösung , mit der Mitarbeiter*innen über den PC Kolleg*innen im Fall von Übergriffen zu Hilfe rufen können. Framework - S ukzessive Einführung der elektronischen Akte u. a. auch das „besondere Behördenpostfach (beBPo)“, das als Standarddienst für die elektronische Kommunikation mit Behörden und Gerichten eingeführt wurde sowie das Projekt „Drucken als Service“, welches Einsparungen bei Arbeitsplatzdruckern realisiert und zudem eine standortübergreifende Nutzung der neuen Geräte ermöglicht. - Mit der neuen „Handelsplatzlösung“ mit integriertem Bedarfsprüfungsworkflow werden Bestellungen nun digital abgewickelt. - Durch die Erweiterung des Public WLAN (Hotspot.koeln) sowie die Modernisierung der VPN -Infrastruktur zur Anbindung von Schulen, Kitas, Außenstellen etc. wurden Pr ojekte zur Verbesserung der technischen Rahmenbedingungen umgesetzt. 216 Die Verwaltung konzentrierte sich in 2023 auf die Umsetzung von OZG -Projekten, insbesondere im Bereich der Einer für -Alle-Leistungen (EfA-Leistungen). Dies betrifft beispielsweise den „Führerscheinerstantrag Online“ mit der anschließend möglichen Ausweitung um weitere Verwaltungsleistungen (beispielsweise „Begleitendes Fahren ab 17 Jahren“ oder Erweiterung um weitere Führerscheinklassen). Ein anderes Beispiel ist die Sozialplattform, eine Entwicklung von Bund und Land NRW, auf der sowohl EfA -Leistungen als auch weitere Leistungen der Bundes -, Landes - und Kommunalverwaltungen (beispielsweise in den Bereichen „Arbeitslosigkeit“, „Wohnen“, „Studium“, „Leistungen für Familien“) gebündelt werden. Beispiele für EfA- Leistungen sind „Wohngeld“ und „Grundsicherung“. In 2023 hat die Verwaltung zudem das Projekt „Bürgerportal“ aufgesetzt. Projekt Digitale Zukunftsstadt mit dem Stadtwerkekonzern Mit dem vom Stadtwerkekonzern (nachfolgend SWK) und der Stadt initiierten Prozess „Digitale Zukunftsstadt“ soll die digitale Transformation im Konzern gesteuert werden. Dazu wird die gemeinsame Kooperationsbasis geschaffen und erstmalig für die Stadtentwicklung ein integriertes Datenmanagement aufgebaut und u mgesetzt werden (CoLab). G eplant ist der Aufbau eines urbanen Datenökosystems, in dem die Daten der Stadt und der SWK integrativ genutzt und dadurch Mehrwerte im Sinne des Gemeinwohles erzielt und darüber hinaus neue Geschäftsfelder entwickelt werden. Hierbei sollen insbesondere die Bereiche Strategie und Betriebsmodell organisationsübergreifend konzeptioniert und zur Entscheidungsreife gebracht werden. Umzusetzende Anwendungsszenarien werden evaluiert und prototypisch umgesetzt. Aktuell werden kooperative Zukunftsstadtprojekte über die Handlungsfelder Mobilität, Umwelt/ Klima und Sicherheit unter Einbeziehung von KUDOS, des eingesetzten Datenökosystems, entwickelt und umgesetzt. Unter anderem wird eine Entwicklung zu einem digitalen Zwilling Mobilität (Cologne Mobility Board) gestartet, welche dann durch weitere Projekte und Daten angereichert wird. Als Grundlage gelten hier übergreifend abgestimmte Zielgerüste. BMI-Modellprojekt Smart Cities – un:box cologne Die Digitalisierung prägt mehr und mehr das Leben und die Struktur von Städten und Gemeinden. Deshalb hat sich die Bundesregierung im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, „Modellprojekte Smart Cities“ zu fördern, in denen beispielhaft für deutsche Kommunen strategische und integrierte Smart -City-Ansätze entwickelt und erprobt werden sollen. „un:box cologne - Deine Stadt, Deine Ideen“ soll die Stadtstrategie Kölner Perspektiven 2030+ und die Digitalstrategie untermauern. Ziel ist es, eine aktive Stadtgesellschaft zu stärken, die digitale Lösungen auf dem Feld der Stadtentwicklung generiert. So soll die Digitalisierung integrativ in allen Lebensbereichen weiter vorangetrieben werden. Dafür wird ein kooperativer Ansatz mit unterschiedlichen Akteur*innen der Stadtgesellschaft (Verwaltung – öffentlicher Sektor, Bürger*innen, Wirtschaft, Wissenschaft und NGOs) aufgebaut. Genutzt werden soll dabei das 217 parallel aufgesetzte „Kölner Urbane Datenökosystem“ und weitere relevante Prozesse der Stadt. Kooperation und Vernetzung Die Stadt Köln hat im Jahr 2023 interkommunal sowie verwaltungsebenenübergreifend die Entwicklung und den Einsatz digitaler Lösungen weiterhin aktiv forciert. Hierbei lag der Schwerpunkt in Analogie zu den Vorjahren auf der Einheitlichen Behördenrufnummer 115 und im Bereich der Online Dienstleistungen auf dem Austausch mit der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) zur Nachnutzung von „Einer-für- Alle (EfA-) Leistungen“ mit dem FIT-Store. Ein weiterer Schwerpunkt war die Weiterentwicklung von Standards und Normen aus kommunaler Perspektive für „Smart and Sustainable Cities“ im Normungsausschuss “Nachhaltige Entwicklung in Kommunen” NAGUS, im Smart City Standards Forum und im Rahmen des Europäischen Komitees für Normung CEN/TC 465 „Sustainable Cities and Communities“. Die Stadt hat auch 2023 wieder über gemeinsame Impuls - und Positionspapiere, die Teilnahme an Symposien und die Beteiligung an Studien die Anforderungen der kommunalen Praxis an die Ausgestaltung digitaler Verwaltungslösungen nicht nur eingebracht, sondern diese sichtbar mitgestaltet. Das Thema der Wirkungsorientierung stellte einen weiteren Schwerpunkt da. Digitale Projekte sind oft durch einen hohen Komplexitätsgrad gekennzeichnet. Daraus resultieren erweiterte Anforderungen an Projektdokumentation und Erfolgsparameter. Die Stadt Köln hat sich u. a. auf Bundesebene aber auch im europäischen Austausch an der Entwicklung eines Portfolios an Kennzahlen und Methoden der Wirkungsorientierung aktiv beteiligt. 3.3.3 Schulbau Der Ausbau der Schulen liegt weiterhin stark im Fokus der Stadt Köln. Dies ist bedingt durch die durchgängig hohe Einwohnerzahl (Stand 31.12.2023: 1.087.353 Einwohner*innen) und lt. Prognose weiter steigende Einwohnerzahl en in Köln sowie die Rückkehr zum Abitur nach neun Jahre n am Gymnasium (G9) erforderlich. Hinzu kommt der steigende Bedarf an schulischer Ganztagesbetreuung. Zur Abbildung der anstehenden Projekte wurde eine Schulbau- Prioritäten-Liste erarbeitet. Sie bildet die Grundlage für den zusätzlichen Schulbau in der Stadt. D ie Stadt Köln wird trotz Fachkräftemangels, Vergabehemmnissen, gestörter Lieferketten und äußerst angespannter Marktlage im Bausektor den Schulbau weiter forcieren. Zehn Schulbauprojekte konnten im Jahr 2023 erfolgreich abgeschlossen werden, die Fertigstellung weiterer achtzehn Maßnahmen ist für 2024 anvisiert. Die Gebäudewirtschaft, eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Köln, ist für den Schulbau verantwortlich und rechnet diese Baumaßnahmen über Schulmieten mit dem Kernhaushalt ab. Zur weiteren Intensivierung des Schulbaus wurde in 2022 eine die Gebäudewirtschaft flankierende Schulbaugesellschaft gegründet. Das Kommunale Medienzentrum (gegründet 2022), das künftig die vielen Aufgaben zur Digitalisierung der Kölner Schulen bündeln und koordinieren soll , hat seine Arbeit in 2023 fortgesetzt. 218 3.3.4 Wohnen und Stadtteilentwicklung Im Bereich Wohnen und Stadtteilentwicklung hat sich die Stadt Köln zum Ziel gesetzt, durch bedarfsgerechten Ausbau der öffentlichen Infrastrukturen und Dienstleistungen sowohl starke Zentren zu entwickeln als auch die Veedel als Zentren des gemeinschaftlichen Lebens zu sichern: Die integrierte Planung für den neu zu entwickelnden Stadtteil Kreuzfeld im Kölner Norden neben Blumenberg konnte in 2023 abgeschlossen werden , die technische Masterplanung zur Überprüfung des Entwurfs und der Bauleitplanung zur Schaffung von Planungs- und Baurecht wurde begonnen. Der ehemalige Deutzer Hafen soll in den kommenden Jahren zu einem gemischt genutzten urbanen Quartier mit ca. 3.000 neuen Wohnungen für 6.900 Bewohner*innen sowie 6. 000 neuen Arbeitspl ätzen entwickelt werden. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Teilplan Infrastruktur erfolgte am 09.02.2023. Parallel wurde auch ein Planungsbeschluss für die Verkehrsmaßnahmen der inneren und äußeren Erschließung des Deutzer Hafens gefasst, so dass die Planung der Verkehrsmaßnahmen im Detail ausgearbeitet werden können. Im September 2023 erfolgte der Ratsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans, der auch durch die Bezirksregierung genehmigt wurde. Somit sind nun beide Bauleitpläne rechtskräftig geworden. In der Parkstadt Süd entsteht am Rande des Parks und rund um die historische Großmarkthalle in Raderberg ein bunt gemischtes Stadtviertel mit mehreren tausend neuen Wohnungen, modernen Büros und Gewerbeflächen. Gleichzeit ig wird mit diesem Stadtviertelprojekt der Innere Grüngürtel vollendet. Neben den bereits jetzt teilweise nutzbaren Parkflächen sind erste Hochbauprojekte für Wohnungen sowie Gewerbe- und Gastronomiefläche gestartet. Als weitere städtebauliche Projekte sind zu nennen das neue Quart ier Rondorf Nord-West sowie das Deutz Areal im Mülheimer Süden. Um die Rahmenbedingungen für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte zu verbessern, weitere Potenziale zu erschließen sowie Konzepte für die soziale Stadt von morgen zu entwickeln, hat im Frühjahr 2022 die Beratungsstelle für gemeinschaftliche Wohnbauprojekte ihre Arbeit aufgenommen. Ihre Aufgabe ist die Lotsen- und Koordinierungsfunktion innerhalb der Stadtverwaltung, z.B. durch Begleitung von Vergabeverfahren, Aktivierung kommunaler wie privater Flächen und zur Unterstützung bei der Projektrealisierung. Die Beratungsstelle hat dabei auch eine externe, von der Stadt Köln geförderte Kooperationspartnerin unter dem Dach des Hauses der Architektur, die MitStadtZentrale (MSZ). Im Rahmen des Masterplans Stadtgrün wurde in 2022 eine zunächst gesamtstädtische Analyse der unterschiedlichen Funktionen von Frei- und Grünflächen durchgeführt, wie sie in ihrer Summe vielfältige Ökosystemleistungen für unsere Stadt erbringen. Darauf aufbauend soll ab 2023 die Anal yse auch auf Stadtbezirksebene erfolgen, um die Lebensqualität in den Veedeln zu steigern. Auch zukunftsorientierte Verkehrskonzepte zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität im Stadtgebiet standen auf der Agenda: Ausweisung von autofreien Bereichen (Umgestaltung der Ehrenstraße im Rahmen des Verkehrsführungskonzeptes Apostelnviertel, autofreier Abschnitt Severinstraße, Verkehrsversuch Venloer Straße). Des Weiteren erfolgte im Rahmen des Radverkehrskonzeptes Innens tadt die fahrradfreundliche Umgestaltung der Köl ner Ringe zwischen Rudolfplatz und Hansaring, bei der ca. fünf Kilometer Autospuren in Radspuren umgewandelt wurden. Im gesamten Stadtgebiet sind damit seit Beginn der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes insgesamt 20 Kilometer Radweg auf diesem Weg entstanden. 219 3. 3.5 Wirkungsorientierter Haushalt - Nachhaltigkeitshaushalt Strategische Ziele und Indikatoren sind integraler Bestandteil des kommunalen Haushalts. Es geht darum, die gesamtstrategischen Festlegungen der St adt im wesentlichen Finanzplanungsinstrument widerzuspiegeln. Ziele und Ressourcen nachvollziehbar und messbar in der Planung darzustellen und unterjährig zu verantworten, sind nachdrückliche Forderungen der Kölner Bevölkerung an Politik und Verwaltung. Der gesetzlichen Vorgabe, Ziele und die Kennzahlen zur Messung der Zielerreichung zu beschreiben, trägt die Stadt Köln mit dem Wirkungsorientierten Haushalt in Band 3 des Jahresabschlusses Rechnung. Seit 2015 werden dazu Ziele, Kennzahlen und Indikatoren auf Produktgruppen- und Produktebene mit den dazugehörigen aggregierten Finanzinformationen verknüpft. Im Jahresabschluss wird die tatsächliche Zielerreichung abgebildet. Die gesellschaftlichen Auswirkungen, die der eigentliche Gegenstand des öffentlichen H andelns sind, sollen so in den politischen Steuerungsfokus gerückt werden. Daher orientiert sich der Wirkungsorientierte Haushalt an der Wirkungskette: Input – Output – Outcome – Impact. Weg von der ursprünglichen Steuerung der öffentlichen Aufgaben allein über Budgets sollen Output und Outcome der städtischen Produkte und Produktgruppen betrachtet und gemessen werden. Entsprechend ihres Beitrags zur Zielerreichung sollen die Ressourcen effizienter eingesetzt werden. Noch einen Schritt weiter geht die Betrachtung der gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen des Verwaltungshandelns (Impact), zum Beispiel im Hinblick auf nachhaltiges Wirtschaften oder sozialen Ausgleich. Ein wichtiger Baustein ist damit auch, Nachhaltigkeitsaspekte im Wirkungsorientierten Haushalt zu implementieren. Dazu werden in Köln seit 2019 die Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen („Sustainable Development Goals“ – SDG), des Bundes und des Landes NRW mit Finanzressourcen und ersten, vorhandenen Indikatoren mit einzelnen Produktgruppen und Produkten verknüpft. Basierend auf den Erfahrungen mit fünf Pilotämtern, die in einer Evaluierung strukturiert aufgearbeitet w urden, wird der Nachhaltigkeitshaushalt erweitert und fortentwickelt. Der Wirkungsorientierte Haushalt bietet eine wesentliche Steuerungsgrundlage für einen wirtschaftlichen Ressourceneinsatz der Stadtverwaltung. Er richtet den Fokus auf die kommunalen Ziele und unterstützt somit ein nachhaltiges Wirtschaften, das erforderlich ist, um die kommunale Aufgabenerfüllung dauerhaft sicherzustellen. 3.3.6 Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ Um eine finanzielle Nachhaltigkeit zu gewährlei sten, sind klare, finanziell bewertete und tragbare Prioritäten und entsprechende Ziele Voraussetzung. Finanzen und Stadtentwicklung sorgen im Einklang mit diesen Prioritäten für das Wohlbefinden und Wohlergehen zukünftiger Generationen. Im Dezember 2021 wurde die Stadtstrategie „Kölner Perspektiven 2030+“ vom Rat beschlossen (Vorlage 1987/2021). Diese stärkt die Belange des Klimaschutzes mit dem Ziel, Köln bis 2035 zu einer klimaneutralen Metropole zu entwickeln. Handlungsleitend für Politik und Verwaltung ist das Zielgerüst der Stadtstrategie, bestehend aus fünf Leitsätzen und 27 Zielen für die künftige Kölner Stadtentwicklung. Die Herausforderungen für die Metropole Köln sind dabei in infrastruktureller, sozialer und finanzieller Hinsicht enorm. Die dynamische Bevölkerungsentwicklung, der 220 demografische Wandel, der Klimaschutz, die Klimafolgen anpassung, der digitale und ökonomische Strukturwandel einer globalisierten Welt stellen die Chancen und Risiken dar, denen sich Köln mit den „Kölner Perspektiven 2030+“ stellt. Mit der Stadtstrategie wurde ein Kompass entwickelt, der Köln befähigt, zukunftsorientiert, strategisch und nachhaltig zu handeln. Sie setz t damit auch einen Orientierungsrahmen für die finanzielle Nachhaltigkeit der Stadt Köln, die es auch zukünftigen Generationen erlaubt, eigene Entwicklungsschwerpunkte mit entsprechenden Mitteln zu setzen. Neben der Implementierung des Zielgerüstes in das städtische Handeln wird die Stadtstrategie über die Empfehlungen der Zielkarten sowie Schlüsselprojekte umgesetzt, die in besonderer Weise zur Zielerreichung beitragen. Als Beispiel für eine Initiative im Einklang mit der Stadtstrategie sei hier die Erarbeitung des „Köln- Katalogs“ in 2022 genannt, ein Handlungsleitfaden für Kölner Wohntypologien, um gezielt mehr Wohn - und Arbeitsraum zu schaffen , der in 2023 vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde. Der Handlungsleitfaden zeigt dabei Möglichkeiten auf, wie mit der knappen Ressource Fläche umgegangen werden kann: es sollen flächensparende Quartiere, die sozial und funktional durchmischt sind, entstehen, mit kurzen Wegen zu Supermärkten, Cafés, etc. sowie zu den städtischen Infrastruktureinrichtungen wie ÖPNV, Schulen, Kitas sowie ausreichenden Grünflächen. Diverse Quartierstypologien für kompakte, nachhaltige und lebenswerte Quartiere sind auf dieser Basis entwickelt worden. Anfang 2023 wurde der erarbeitete Katalog dem Rat der Stadt Köln zur Entscheidung vorgelegt, so dass er als verbindliches Planungsinstrument für die Stadt Köln eingeführt werden k onnte. Erstmals in 2023 wurde ein „Voluntary Local Review“ herausgegeben, bei dem der Kölner Nachhaltigkeitsbericht noch stärker an die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen nach der Agenda 2030 angepasst wurde. Weiterhin fand in 2023 eine Veranstaltung „Stadt mit Bestand“ statt, zu der nationale und internationale Expert*innen eingeladen wurden, um ihre Arbeit vorzustellen und um Impulse für die Kölner Stadtentwicklung zu diskutieren (z.B. Themen aus Wien (Blockbebauung), München, Amsterdam und Rotterdam (Quartiersbebauung), Hamburg (Gesamtstadtentwicklung). 3.4 Entwicklung in den Beteiligungen Die städtischen Beteiligungsgesellschaft en und Sondervermögen nehmen eine Vielzahl kommunaler Aufgaben wahr und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Sicherstellung der Daseinsvorsorge. Sie werden daher in den Ausblick einschließlich der Betrachtung der erwarteten Chancen und Risiken einbezogen. 3.4.1 Überblick Die städtischen Beteiligungen und Sondervermögen in Form von eigenbetriebsähnlichen Einrichtungen erbringen Leistungen in diversen Geschäftsfeldern, die im Wesentlichen folgende Aufgaben umfassen: Ver- und Entsorgung • Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser, Wärme und Telekommunikations - dienstleistungen • Entsorgung, einschließlich der Abfallsammlung, Straßenreinigung und Winterwartung sowie Abwasserentsorgung • Hochwasserschutz und Hochwasservorsorge • Pflege und Unterhaltung Kölner Gewässer • Straßenentwässerung 221 Verkehr • Bedienung des öffentlichen und nichtöffentlichen Verkehrs • Betrieb von Häfen und Flughafen Bauen und Wohnen sowie Betreuung städtischer Bauten • Wohnraumversorgung durch Neubau, Kauf, Verkauf, Bewirtschaftung und Vermietung von Wohnungen über die städtischen Wohnungsgesellschaften • Bewirtschaftung und Baubetreuung von städtischen Objekten sowie Planung und Ausführung von Gebäudetechnik und Hochbaumaßnahmen aller Art Kultur, Sport und Erholung • Betrieb von Kunst- und Kultursparten, wie Theater, Tanz und Musik. • Vermietung und Verpachtung von Veranstaltungsstätten zur Durchführung kultureller und sonstiger Veranstaltungen • Vorhaltung und Betrieb von Sportstätten, Bädern und einer Eissporteinrichtung • Betrieb von Museen und Zoo Gesundheitsversorgung und Soziales • ambulante, vor-, nach-, teil- und vollstationäre Gesundheitsleistungen • Beratung, Unterbringung, Betreuung, Versorgung und Pflege alter, behinderter, psychisch kranker Menschen oder anderweitig notleidender oder gefährdete r Menschen • Angebot von Beschäftigungsfördermöglichkeiten • Förderung der Kinder - und Jugendhilfe durch den Betrieb entsprechender Einrichtungen Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung • Planung, Organisation und Durchführung von Messen und Ausstellungen und anderer Veranstaltungen zur Förderung von Industrie, Handel und Handwerk im In- und Ausland • Förderung und Stärkung des Wirtschaftsstandortes Köln und der heimischen Wirtschaft • Innovations- und Gründerförderung, Förderung der Digitalisierung und des Technologietransfers • Durchführung von Stadtentwicklungsprojekten Kernfunktion der städtischen Beteiligungsgesellschaften ist die nachhaltige und zuverlässige Versorgung breiter Schichten der Bevölkerung und der regionalen Wirtschaft mit Dienstleistungen zu sozialverträglichen Preisen. Die Aktivitäten der Unternehmen wirken sich aber auch unmittelbar auf den städtischen Haushalt - im Wesentlichen in Form von Gewinnabführungen und Betriebskostenzuschüssen - aus. Den Chancen und Risiken in den geschäftlichen Aktivitäten der Gesellschaften kommt daher auch im Hinblick auf die städtische Finanzwirtschaft große Bedeutung zu. In den Jahren 2023 bis 2027 sind Aufwendungen für Betriebskostenzuschüsse (BKZ) in Höhe von rd. 1.038 Mio. € und Erträge aus Gewinnabführungen sowi e Dividenden in Höhe von 407 Mio. € geflossen bzw. geplant. 222 in Mio. € Ist 2023 Plan 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 Aufwendungen für Betriebskosten- zuschüsse 239,0 195,8 202,4 200,7 200,2 Erträge aus Gewinnabführungen/ Dividenden 84, 4 80, 3 80, 6 80, 6 80,7 Ergebnisbelastung 154,6 115,5 121,8 121,8 120,1 3. 4.2 Einzelne Beteiligungen Stadtwerkekonzern Die Ertragskraft des Stadtwerke-Konzerns ist für die Stadt von besonderer Bedeutung. Neben der Übernahme von Verlusten des öffentlichen Personennahverkehrs und des Betriebes von öffentlichen Bädern im Rahmen des steuerlichen Querverbundes führ t der Stadtwerke-Konzern erhebliche Gewinne an die Stadt ab, die für die Finanzierung der Aufgaben der Kernverwaltung genutzt werden können. Im Geschäftsjahr 2023 betrug die Gewinnausschüttung an die Stadt Köln 40 Mio. €. Angesichts eines umkämpften und schwierigen Marktumfeldes sowie erheblicher Investitionsbedarfe der SWK -Konzerngesellschaften bleibt die finanzielle Leistungsfähigkeit im Hinblick auf zukünftige Gewinnausschüttungen jedoch mit Risiken behaftet. Energieversorger wie die RheinEnergie AG sind in erheblichem Umfang Risiken aufgrund äußerer Eingriffe von Regulierungsbehörden, insbesondere der Bundesnetzagentur oder der Landesregulierungsbehörden, ausgesetzt. Zudem wird die Entwicklung zum Energiesystem der Zukunft von vielen energiepolitischen Vorgaben auf europäischer und nationaler Ebene (Energiewende, Kohleausstieg) bestimmt, die für die betroffenen Unternehmen ein hohes Maß an Planungsunsicherheit bedeuten. Das Jahresergebnis der RheinEnergie AG für 2023 beträgt nach Abzug der Steuern 316 Mio. € gegenüber 168 Mio. € im Jahr zuvor. Das Ergebnis wird im Wesentlichen getragen vom Kraftwerks bereich. Hier konnten durch die Langfristvermarktung von Erzeugungskapazitäten zu hohen Preisen auch hohe Einnahmen erzielt werden. Was den Energieabsatz an Endkunden angeht, so war dieser von leicht rückläufigen Tendenzen gekennzeichnet. Insbesondere beim Erdgas und bei der Wärme war dies teils witterungsbedingt. Die Gewinnabführung der RheinEnergie AG an die GEW AG beläuft sich auf 164,3 Mio. € (Vj 136,5 Mio. €). Im Zuge der Umsetzung der Rheinlandkooperation in 2023 hält die GEW Köln AG nun 75,78 % (Vorjahr (VJ): 80 %) der Anteile an der RheinEnergie AG. Die geschäftlichen Aktivitäten der GEW Köln AG beschränken sich auf die Rolle einer Holding. Sie ist unmittelbar zu 100 % an der BRUNATA-METRONA GmbH und über diese mit telbar zu 100 % an der METRONA GmbH beteiligt. Zudem hält sie eine 100%ige Beteiligung an der NetCologne Gesellschaft für 223 Telekommunikation mbH. Zwischen der GEW Köln AG und diesen vier Gesellschaften besteht jeweils ein Ergebnisabführungsvertrag. Die aufgrund dieser Ergebnisabführungsverträge erhaltenen Gewinne führten zu einem Unternehmensergebnis 2023 der GEW (nach Steuern) in Höhe von 214,5 Mio. € (Vj. 190,1 Mio. €). Hiervon werden aufgrund des bestehenden Ergebnisabführungsvertrages der GEW AG mit der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) 204,5 Mio. € für 2023 an diese abgeführt (Vj: 190,1 Mio. €) Die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) betreibt den öffentlichen Personennahverkehr in Köln mit Stadtbahnen und Bussen und flexiblen Bedienformen in Köln und auf den abgehenden Linien der KVB auf Basis des am 01.01.2020 zwischen der Stadt und der KVB geschlossenen öffentlichen Dienstleistungsauftrages. Trotz einer nahezu gleichbleibenden Nachfrage stiegen die Verkehrserlöse um 15,7% auf 233,7 Mio. € . Neben dem Wegfall des 9-€-Tickets haben insbesondere die beiden Tarifsteigerungen im Berichtsjahr zur positiven Entwicklung beigetragen. Gegenläufig wirkte die Einführung des Deutschlandtickets. Die Mindererlöse aus dem Deutschlandticket wurden über den von Bund und Länder aufgesetzten ÖPNV- Rettungsschirm teilweise ausgeglichen. Herausforderungen ergeben sich weiter durch die Umstellung der Antriebe auf Elektromobilität und die Erneuerung der Fahrzeugflotte sowie die Mobilitätswende und den Netzausbau. Der Mobilitätswende entgegen steht der weiter bestehende Fahrer *innenmangel, der eine Fortführung des reduzierten Fahrplanes erfordert. Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) ist auf den Betrieb von Häfen und öffentlichem und nicht öffentlichem Eisenbahn- und Binnenschifffahrtsver kehr ausgerichtet. Sie steht vor der Herausforderung, als investitionsstarke Logistikholding ihre wertschaffenden Beteiligungen zu sichern und weiterzuentwickeln. Veränderungen der marktwirtschaftlichen globalen und regionalen Nachfrage, konjunkturell und witterungsbedingt, beeinflussen das Geschäftsfeld Hafenumschlag und Binneninfrastruktur. Alternative Transportanbieter, z.B. LKW, verringern die Wettbewerbsfähigkeit der schienengebundenen Lieferkette. Chancen für die HGK ergeben sich durch eine investitionsorientierte Strategie zur Sicherung und zum Ausbau der Marktstellung. Mit der Akquisition der HGK Shipping in 2020 rundet die HGK-Gruppe ihr Portfolio für trimodale Güterverkehre ab. Die Aktivitäten im Bereich Binnenschifffahrt werden durch den Erwerb ausgebaut und insbesondere durch die Wachstumssegmente in der Chemie- und Gasschifffahrt mit Zugang zu den wichtigen Seehäfen Zeebrugge, Antwerpen, Rotterdam und Amsterdam ergänzt. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages der HGK mit der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) werden 13,0 Mio. € für 2023 an diese abgeführt (Vj: 11,6 Mio. €). Kliniken Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln) befinden sich unverändert in einer erheblichen wirtschaftlichen Schieflage. Vor dem Hintergrund der anhaltenden Verlustsituation in allen drei von den Kliniken betriebenen Standorten in Holweide, Merheim und Riehl, jedoch insbesondere wegen der zu erwartenden Veränderungen der Rahmenbedingungen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene zum Betrieb von Krankhäusern (anstehende Gesundheitsreform) , hat die Geschäftsführung in 2023 mit der Umsetzung des Zukunftsmodells „1+0“ begonnen. Die bisher an den Standorten Merheim, Holweide und Riehl angebotenen Leistungen der Kliniken der Stadt Köln gGmbH werden – mit Ausnahme der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) – mittel- bis langfristig am Standort Merheim zentralisiert. Der Standort Merheim wird 224 modernisiert und ausgebaut und zu einem modernen Gesundheitscampus entwickelt, um die Gesundheitsversorgung in Köln und der Region zu sichern und das Unternehmen zukunftsfähig und modern aufzustellen. Der Aufsichtsrat der Kliniken Köln und auch der Rat der Stadt Köln haben das Zukunftsmodell 1+0 beschlossen und unterstützen die geplanten Investitionen in Höhe von 590 Mio. € zur Modernisierung und zum Ausbau des Standorts Merheim zu einem modernen Gesundheitscampus und als alleinigem Standort der Kliniken Köln. Damit soll nicht nur die Gesundheitsversorgung in Köln und der gesamten Region nachhaltig verbessert werden, sondern auch die Zukunftsfähigkeit der Kliniken Köln als Unternehmen sichergestellt werden. Zur Deckung der Liquiditätsbedarfe wurden der Gesellschaft bis zum 31.12.2023 durch entsprechende Ratsbeschlüsse Gesellschafterdarlehen mit einem Gesamtwert von 533,2 Mio. € zur Verfügung gestellt. Zudem wurde in 2023 ein Betriebskostenzuschuss von 67,2 Mio. € geleistet. Unterstützungsleistungen für die Kliniken Köln werden auch zukünftig erforderlich sein. Für das Jahr 2024 sind weitere Mittel in Form eines Betriebskostenzuschusses in Höhe von 73,3 Mio. € vorgesehen. GAG Immobilien AG Die GAG Immobilien AG (GAG) kommt mit 45.798 Wohnungen (Vorjahr: 45.357) im konzerneigenen Bestand dem satzungsgemäßen Auftrag nach, breite Schichten der Kölner Bevölkerung mit sicherem Wohnraum zu sozial angemessenen Bedingungen zu versorgen. Mit umfangreichen Instandsetzungs -, Modernisierungs - und Neubauprogrammen passt das Unternehmen seinen Wohnungsbestand permanent dem aktuellen Standard an, um gemeinsam mit den Tochtergesellschaften eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen und die erreichte Position auf dem Kölner Wohnungsmarkt weiter zu festigen. Um die Ausnutzung bestehender Potenziale auch weiterhin zu ermöglichen, ist eine langfristige Steigerung des Unternehmenswertes unumgänglich. Langfristig wird dies nur durch die Optimierung des Portfolios erreicht. Hierzu baut der GAG -Konzern laufend sein Portfoliomanagementsystem aus und verfügt über eine verlässliche Basis zur Analyse der im Immobilienbestand vorhandenen Risiken und Chancen. Zusätzlich betreibt der GAG-Konzern eine ausgewogene Quartiersentwicklung durch eine kundenorientierte Bewirtschaftung und Belegungssteuerung, ein strukturiertes Sozialmanagement sowie die Koordinierung sämtlicher für die Mieterinnen und Mieter oder den Gebäudebestand tätigen Abteilungen. Die zentrale Chance entsteht dabei durch die Entwicklung von fachübergreifenden Quartierskonzepten für alle Quartiere im GAG -Konzern. Die Ausschüttung der GAG für das Geschäftsjahr 2022 im Haushaltsjahr 2023 beträgt unverändert 0,50 € je Aktie . D er nicht ausgeschüttete, verbleibende Bilanzgewinn 2023 wird zur Stärkung der wohnungswirtschaftlichen Aktivitäten in Höhe von 24,5 Mio. € der Gewinnr ücklage zu geführt sowie in Höhe von 761.000 € als Gewinn vorgetragen. Gebäudewirtschaft Die Betriebsleitung der Gebäudewirtschaft, eigenbetriebsähnliche Einrichtung, fungiert als Ansprechpartner in rund um die Immobilienwirtschaft, um die auftraggebenden Dienststellen von fachspezifischen Spezialaufgaben zu entlasten und ihnen Planungssicherheit und eine bedarfsgerechte Infrastruktur zu gewährleisten. Mit dem schnell wachsenden Immobilienvermögen nimmt sowohl der Umfang als auch das Risiko der Aufgabe zu, angesichts der zur Verfügung stehenden Personalressourcen und immer neuer Bauvorschriften, den zukünftigen Baubestand wirtschaftlich zu 225 verwalten. Die Gebäudewirtschaft geht aufgrund der angespannten Flächenbedarfssituation (Schulnotstand) und der prognostizierten demografischen Entwicklung für die folgenden Wirtschaftsjahre von einer hohen und deutlich zunehmenden Investitionstätigkeit und von einem stetig wachsenden Umsatzwachstum im Vermietungssegment aus. Zur schnellstmöglichen Deckung des sich dynami sch entwickelnden schulischen Raumbedarfs hat die Stadt Köln entsprechend des Ratsbeschlusses vom 17.03.2022 zur Unterstützung und Entlastung der Gebäudewirtschaft mit der Kölner Schulbaugesellschaft mbH eine speziell auf den Schulbau ausgerichtete Bauprojektgesellschaft konzipiert. Flughafen Köln/Bonn GmbH Die Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) hat die Aufgabe, den Verkehrsflughafen Köln/Bonn zu betreiben und auszubauen. Im Rahmen dessen sind in den kommenden Jahren erhebliche Investitionen in die Infrastruktur zur Sanierung, Modernisierung und marktgerechten Erweiterung des Bestands erforderlich. Die für die wirtschaftliche Situation der Flughafen Köln/Bonn GmbH wesentliche Verkehrsentwicklung im Passagieraufkommen konnte sich 2023 weiter erholen und erreichte ca. 80% des Vorkrisenniveaus. Hauptsächlich wird die Entwicklung über die Urlaubsreisen getragen, während das Geschäft mit den Businessreisen sich voraussichtlich nicht erholen wird. Daher sollen auch i n den kommenden Jahren die sinkenden Businessverkehre durch neue Strecken im touristischen Bereich kompensiert werden. Die Qualitätssicherung und Weiterentwicklung des Produktportfolios für den Kunden steht nach wie vor im Fokus. Das deutlich ausgebaute Angebot in die 3 Top- Märkte Spanien, Türkei und Griechenland soll in 2024 wieder in den Markt gestellt und durch neue Destinationen und Aufstockungen ergänzt werden. Dies wird durch den Ausbau des Angebots von Eurowings und das Angebot des neu gegründeten Kölner Unternehmens Leav Aviation sowie die Rückkehr von Condor an den Flughafen Köln/Bonn gestärkt. Das bestehende Portfolio an Low -Cost-Carriern soll um weitere Carrier ergänzt werden, und der Ausbau der Hubverbindungen bildet einen weiteren Baustein der Vertriebsst rategie. H ier leistete die Ansiedlung von B ritish Airways in 2023 einen wichtigen Beitrag. Der Frachtverkehr entwickelte sich in 2023 leicht rückläufig, aber noch über dem Vorkrisenniveau. Im Wesentlichen ist dies auf die Weltwirtschaftsschwäche und die starken Preissteigerungen zurückzuführen. Köln/Bonn ist europaweit der einzige Flughafen, der die größten Expressdienstleister UPS, FedEX/TNT und DHL an einem Standort bündelt. Dieser strategische Vorteil soll in Zukunft weiter zu moderatem Wachstum im Cargo Geschäft führen. Koelnmesse GmbH Dem Koeln messe Konzern wurde durch die pandemiebedingten Veranstaltungsverbote ab März 2020 weitestgehend die Geschäftsgrundlage entzogen. Der zur Sicherung der Liquidität der Koelnmesse GmbH zunächst bis zum 31.12.2022 und in einer Höhe bis 80 Mio. € eingerichtete Liquiditätsverbund mit der Stadt Köln wurde in 2022 sukzessive auf 180 Mio. € erhöht und bis zum 31.12.2027 verlängert. Das Messegeschäft hat sich nach Ende der Corona- Beschränkungen in 2023 stark erholt. Der Konzern schloss das Geschäftsjahr 2023 mit 42 Mio. € erstmalig wieder mit einem Gewinn ab. In 2023 hat die Stadt Köln ein langfristiges Gesellschafterdarlehen in Höhe von 85 Mio. € mit der Koelnmesse abgeschlossen. In dem Zuge wurde der Höchstbetrag des Liquiditätsverbundes bei unveränderter Laufzeit auf 95 Mio. € reduziert. 226 KölnMusik GmbH Auch in der Kölner Philharmonie konnte i m Geschäftsjahr 2023 erstmalig seit Beginn der Covid- 19-Pandemie wieder ein uneingeschränkter Spielbetrieb durchgeführt werden. Eine spürbare Erholung der Besucherzahlen war allerdings erst in der zweiten Jahreshälfte zu verzeichnen. GbR Historische Mitte Der Beschluss des Rates der Stadt Köln im Jahr 2019 über die Gründung der GbR Historische Mitte als Bauherrengemeinschaft mit der Hohen Domkirche zu Köln wurde zum 1. Juli 2020 umgesetzt. Die Anteile an der GbR Historische Mitte werden zu 80% von der Stadt Köln und zu 20% von der Hohen Domkirche zu Köln gehalten. Auf der Basis des fortgeschrittenen Planungsstandes und einer Neuberechnung der jeweiligen Flächenanteile, die die Gesellschafter an den entstehenden Gebäuden halten werden, wurde dieses Verhältnis per Gesellschafterbeschluss vom 20. September 2023 wie folgt geändert: Stadt Köln 79,54 Prozent; Hohe Domkirche 20,46 Prozent. Auf Basis der Kostenberechnung entstehen Bruttogesamtbaukosten in Höhe von 207,38 Mio. €. Im Vergleich zur vertieften Kostenschätzung (183,06 Mio. €) ergibt sich nunmehr für das Gesamtprojekt eine Differenz in Höhe von 24,32 Mio. €. Der Anteil der Stadt Köln an der Kostenberechnung 2023 beträgt 167,87 Mio. €. Auf die Hohe Domkirche entfallen Kosten in Höhe von insgesamt 39,51 Mio. € brutto. Die Gesellschaft fungiert als Bauherrengemeinschaft. Sie erwirbt kein Eigentum an den zu errichtenden Gebäuden und verfolgt insbesondere kein erwerbswirtschaftliches Gewinnstreben. Die ausgewiesenen Nettobestandsveränderungen resultieren aus der quotalen Weiterbelastung sämtlicher Betriebsaufwendungen und Investitionen zu Eigenkosten exklusive Umsatzsteuer an die Gesellschafter. Die Planungen weisen deshalb ein ausgeglichenes Jahresergebnis aus. Stadtentwässerungsbetriebe Die Stadtentwässerungsbetriebe planen den Bau einer gemeinschaftlich mit weiteren Städten und Kommunen betriebenen Klärschlammverbrennungsanlage. Der Rat der Stadt Köln hat am 06.05.2021 der Gründung der Anlagenbetreibergesellschaft Klärschlammverwertung am Rhein GmbH (KLAR GmbH) zugestimmt. Die Gesellschaft wurde im Jahr 2022 gegründet und hat bis Ende 2023 den technischen Rahmen des Projektes festl egt sowie das Entwurfs - und Genehmigungsverfahren initiiert. Mit dem Baubeginn ist Ende 2025 zu rechnen, die Inbetriebnahme ist für 2029 vorgesehen. Kölner Bühnen Die Sanierung der Kölner Bühnen am Offenbachplatz verzögert sich weiter. Auch die Spielzeit 2024/25 wird als Interimsspielzeit geplant. Ab Inbetriebnahme des sanierten Offenbachplatzes wird der städtisc he Haushalt mit den Sanierungskosten (Abschreibungen bis zu 40 Jahre, Zinsen für die Finanzierung, etc.) belastet. Die Auswirkung/Mehrbelastung auf den städtischen Haushalt beträgt ab der voraussichtlichen Inbetriebnahme in der Spielzeit 2025/26 rd. 42,2 Mio. € in der Spitze und durchschnittlich p.a. 27,7 Mio. €. Diese Berechnungen basieren auf den geschätzten Baukosten in Höhe von rd. 703,9 Mio. € zuzgl. Bauzeitzinsen (Stand 28.05.2024). Ende 2023 ist mit ca. 24,3 Mio. € Abschreibungsaufwand ab Inbetriebnahme zu rechnen. Hinzu kommt die Zinsbelastung. Weitere Kostensteigerungen der Sanierung werden über den Abschreibungszeitraum von 40 227 Jahren verteilt, haben aber auch eine weitere Erhöhung der jährlichen Mehrbelastung für den Haushalt zur Folge. Köln Business-Wirtschaftsförderungs-GmbH In 2023 hat die KölnBusiness Wirts chaftsförderungs-GmbH (KBW) ihre Arbeit erfolgreich verstetigt und weiter professionalisiert. Zugleich hat die KBW weiterhin ihren Fokus auf Künstliche Intelligenz, die Beratung zu Förderprogrammen und auf die Vernetzung lokaler Akteure im KI-B ereich gelegt. KBW begleitet die vor Ort ansässige Wirtschaft bei der Bewältigung des Übergangs in eine nachhaltige und digitalisierte Zukunft. Wegen der fehlenden Ausweisung neuer Gewerbeflächen konnte KBW nur wenige Flächenanfr agen bedienen. Die Geschäftsführung geht davon aus, dass die derzeit bestehenden globalen Unsicherheiten (u.a. Uk raine-Krise, E nergiekrise, Lieferkettenproblematik, Inflation, Fachkräftemangel) auch in 2024 die Entwicklung und die Arbeit der KBW prägen. Daher wird die Projektplanung der KBW auch im Jahr 2024 dynam isch bleiben. Schnelle Genehmigungs prozesse der V erwaltung und die Ausweisung neuer Gewerbeflächen stellen zudem für die KBW entscheidende E rfolgsfaktoren zur Hebung unternehmerischer Wachstumspotentiale dar. Chancen werden auch im Bereich der Digitalisierung gesehen. Risiken und Chanc en bestehen beim Thema Fachkräftemangel, wobei die Chance in Form der Etablierung eines International Welcome Desks gesehen wird. BioCampus Cologne Grundbesitz GmbH & Co. KG Die Bestandflächen in elf Gebäuden werden an innovative Unternehmen insbesondere aus dem Bereich der Biotechnologie und angrenzender Technologiefelder vermietet. Im Dezember 2022 hat der Rat der Stadt Köln die Freigabe für die Erstellung einer Entwurfsplanung für z wei neue Büro- und Laborgebäude auf dem Gelände des BioCampus erteilt. Die Neubauten sollen die hohe Nachfrage nach Laborflächen bedienen und zudem einen ersten Schritt für eine zukunfts gerichtete Weiterentwicklung des Standortes darstellen. Kölner Sportstätten GmbH Die Kölner Sportstätten GmbH hat in 2023 vor Erträgen aus Ver lustübernahme einen Verlust von 1,5 89 Mio. € (Vj. 1,6 76 Mio. €) erwirtschaftet. Der Fortbestand der Gesellschaft auch in den Folgejahren ist von der finanziellen Unterstützung der Gesells chafterin Stadt Köln abhängig. Der Rat der Stadt Köln hat am 07.12.2023 den Weiterbau des neuen Radsportzentrums befürwortet und der Kostenerhöhung um 62,3 Mio. € auf 122,7 Mio. € zugestimmt. Die Gesellschaft erwartet für 2024 ein erfolgreiches Geschäftsjahr , das maßgeblich durch die Fußball-Europameisterschaft (EM) geprägt wird. Aufgrund der EM und der kurzen Sommerpause steht nur ein kurzer Zeitr aum für Konzerte zur Verfügung. Zudem können während der E M k eine Logenveranstaltungen und keine Stadionführungen durc hgeführt werden. Sonstige Entwicklungen Weitergehende Chancen und Ris iken im Bereich der Beteiligungs unternehmen sind aktuell nicht ersichtlic h bzw. gehen nicht über das allgemeine wirts chaftliche Risiko 228 hinaus. Ergänzend zu diesen Ausführungen wird hinsichtlich detaillierter Angaben, insbesondere zum Aufbau des Konzerns Stadt Köln sowie zu den wirtschaftlichen Verhältnissen der einzelnen Beteiligungen, auf den Beteiligungsbericht der Stadt Köln verwiesen. 229 4. K ennzahlen Die nachfolgend dargestellten Kennzahlen entsprechen den Vorgaben des Kennzahlensets NRW und ermöglichen sowohl Zeitreihenvergleiche als auch interkommunale Vergleiche. Grundsätzlich sind diese einer Gesamtbetrachtung zu unterziehen. Eine isolierte Betrachtung einzelner Kennzahlen ist vielfach nicht aussagefähig. 4.1 Bilanzkennzahlen 31.12.2023 31.12.2022 Eigenkapitalquote 1 33,58% 34,84% Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 1“ misst den Anteil des Eigenkapitals am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der Bilanz. Formel: Eigenkapital Eigenkapitalquote 1 = _______________________________________________________________ Bilanzsumme Eigenkapitalquote 2 48,95% 50,85% Die Kennzahl „Eigenkapitalquote 2“ misst den Anteil des „wirtschaftlichen Eigenkapitals“, also des Eigenkapitals einschl. der Sonderposten (Sopo) mit Eigenkapitalcharakter, am gesamten bilanzierten Kapital (Gesamtkapital) auf der Passivseite der Bilanz. Formel: ( Eigenkapital+ Sopo Zuwendungen/Beiträge) x 100 Eigenkapitalquote 2 =________________________________________________________________________________ Bilanzsumme Werden die in Anlagen im Bau bereits gebundenen Mittel aus erhaltenen Anzahlungen berücksichtigt, ergibt sich eine höhere Eigenkapitalquote. 50, 43% 52, 29% Fehlbetragsquote 0,17% entfällt Diese Kennzahl gibt Auskunft über den durch einen Fehlbetrag in Anspruch genommenen Eigenkapitalanteil. Formel: N egatives Jahresergebnis x (-100) Fehlbetragsquote = _____________________________________________________________ Ausgleichsrücklage + Allg. Rücklage 230 31.12.2023 31.12.2022 Infrastrukturquote 15,89% 16,56% Diese Kennzahl stellt das Verhältnis zwischen dem Infrastrukturvermögen und dem Gesamtvermögen auf der Aktivseite der Bilanz dar. F ormel: I nfrastrukturvermögen x 100 Infrastrukturquote = ________________________________________________ Bilanzsumme Anlagendeckungsgrad 2 86,17% 85,38% Die Kennzahl „Anlagendeckungsgrad 2“ gibt an, welcher Anteil des Anlagevermögens langfristig finanziert ist. Bei der Ermittlung der Kennzahl werden dem Anlagevermögen die langfristigen Passivposten Eigenkapital, Sonderposten (Sopo) mit Eigenkapitalanteilen und langfristiges Fremdkapital (länger 5 Jahre) gegenübergestellt. Formel: ( Eigenkapital + Sopo Zuwendungen/Beiträge + l angfristiges Fremdkapital) x 100 Anlagendeckungsgrad 2 = ______________________________________________________________________________________________________________________________________________ Anlagevermögen Investitionsquote 248,66% 191,48% Die Kennzahl gibt an, in welchem Umfang dem Substanzverlust durch Abschreibungen und Vermögensabgänge des Anlagevermögens (AV) neue Investitionen gegenüberstehen . Formel: B ruttoinvestitionen x 100 Investitionsquote= __________________________________________________________________ Abgänge des AV + Abschreibungen AV Liquidität 2. Grades 33,31% 23,52% Die Kennzahl gibt stichtagsbezogen Auskunft über die „kurzfristige Liquidität“ der Gemeinde. Sie gibt zum Stichtag an, inwieweit die kurzfristigen Verbindlichkeiten durch die liquiden Mittel und die kurzfristigen Forderungen (bis 1 Jahr) gedeckt werden. Formel: (Liquide Mittel + kurzfristige Forderungen) x 100 Liquidität 2. Grades = __________________________________________________________________________________ kurzfristige Verbindlichkeiten 231 31.12.2023 31.12.2022 Kurzfristige Verbindlichkeitenquote 9,51% 12,18% Die kurzfristige Verbindlichkeitenquote zeigt das Verhältnis aus Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr zur Bilanzsumme an. Formel: K urzfristige kurzfristige Verbindlichkeiten x 100 Verbindlichkeitenquote =_________________________________________________ ____________ Bilanzsumme Dynamischer Verschuldungsgrad -165,02 68,69 Mit dem dynamischen Verschuldungsgrad lässt sich die Schuldentilgungsfähigkeit beurteilen. Die Effektivverschuldung wird dabei dem Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit der Finanzrechnung gegenübergestellt. Die Kennzahl gibt Auskunft darüber, in wieviel Jahren die Stadt bei theoretisch gleichen Bedingungen ihre Schulden aus den zur Verfügung stehenden Finanzmitteln vollständig tilgen könnte (Entschuldungsdauer) bzw. bei einem negativen Wert, in welchem Zeitraum die Schulden verdoppelt werden. Formel: (gesamtes Fremdkapital – liquide Mittel dynamischer - kurzfristige Forderungen) Verschuldungsgrad = _________________________________________ _____________________________________ Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit (FR) 232 4.2 Ergebniskennzahlen 31.12.2023 31.12.2022 Aufwandsdeckungsgrad 99,65% 99,94% Die Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil die ordentlichen Aufwendungen durch die ordentlichen Erträge gedeckt werden. Formel: Ordentliche Erträge x 100 Aufwandsdeckungsgrad = _______________________________________________ Ordentliche Aufwendungen Nettosteuerquote 50,67% 48,77% Die Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil sich die Stadt aus Steuern refinanziert, sich „selbst“ also unabhängig von Finanzleistungen Dritter finanzieren kann. Formel: ( Steuererträge – Gewerbesteuerumlage - Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit) x 100 Nettosteuerquote = __________________________________________________________________________________ Ordentliche Erträge – Gewerbesteuerumlage - Finanzierungsbeteiligung Fonds Dt. Einheit Drittfinanzierungsquote 48,78% 51,11% Die Größe gibt an, in welchem Anteil das der Abnutzung unterliegende Anlagevermögen durch Zuschüsse Dritter mitfinanziert wurde. Formel: Erträge aus der Auflösung Sonderposten x 100 Drittfinanzierungsquote = __________________________________________________________________________________ Bilanzielle Abschreibungen auf Anlagevermögen Zuwendungsquote 20,64% 24,09% Die Zuwendungsquote gibt an, inwieweit die Stadt insgesamt von den Zuschüssen und Leistungen Dritter abhängig ist. Formel: Erträge aus Zuwendungen x 100 Zuwendungsquote = _______________________________________________________ Ordentliche Erträge 233 31.12.2023 31.12.2022 Personalintensität 22,14% 22,92% Die Größe spiegelt den Anteil der Personalaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen wider. Formel: P ersonalaufwendungen x 100 Personalintensität = ____________________________________________________ Ordentliche Aufwendungen Sach- u. Dienstleistungsintensität 12,95% 12,76% Diese Größe gibt Auskunft darüber, in welchem Anteil Leistungen Dritter am Markt für die kommunale Aufgabenerledigung erworben werden. Formel: Au fwendung für Sach- und Dienstleistungen x 100 Sach- u. Dienstleistungsintensität = ___________________________________________________________________________ Ordentliche Aufwendungen Transferaufwandsquote 39,73% 40,32% Die Kennzahl spiegelt den Anteil der Transferaufwendungen an den ordentlichen Aufwendungen wider. Formel: Transferaufwendungen x 100 Transferaufwandsquote = ___________________________________________________ Ordentliche Aufwendungen Abschreibungsintensität 2,94% 3,04% Dieser Wert zeigt an, in welchem Maß die Stadt durch die Abnutzung des Anlagevermögens (AV) belastet wird. Formel: B ilanzielle Abschreibungen auf AV x 100 Abschreibungsintensität = _____________________________________________________________________ Ordentliche Aufwendungen Zinslastquote 2,54% 0,58% Die Kennzahl „Zinslastquote“ zeigt an, welche Belastungen aus den Finanzaufwendungen zusätzlich zu den ordentlichen Aufwendungen bestehen. Formel: Finanzaufwendungen x 100 Zinslastquote = ________________________________________________ Ordentliche Aufwendungen 234 4.3 Kennzahlenentwicklung 2019 bis 2023 Für eine Auswahl an Bilanz- und Ergebniskennzahlen wird die Entwicklung der letzten fünf Jahre dargestellt. Hinsichtlich der inhaltlichen Bedeutung der Kennzahlen wird auf die Ziffern 4.1 und 4.2 verwiesen. Angegeben sind die Werte jeweils zum 31.12. des Jahres in Prozent, soweit keine gesonderte Angabe erfolgt. 2019 2020 2021 2022 2023 Eigenkapitalquote 1 34,40 34,42 35,11 34,84 33,58 Eigenkapitalquote 2 52,71 51,62 51,74 50,85 48,95 Fehlbetragsquote 0,58 ./. ./. ./. 0,17 Liquidität 2. Grades 26,84 24,46 20,34 23,52 33,31 Aufwands- deckungsgrad 99,33 100,80 99,67 99,94 99,65 Nettosteuerquote 51,63 40,50 49,35 48,77 50,67 Drittfinanzierungsquote 50,44 50,23 51,39 51,11 48,78 Dynamischer Verschuldungsgrad (Angabe in Jahren) 31,27 12,87 25,85 68,69 -165,02 Die Eigenkapitalquoten 1 und 2 sind gegenüber 2022 nahezu konstant geblieben. Nach dem (erstmaligen) Überschuss in 2016 und der Jahresfehlbeträge in den Jahren 2017-2019 konnte in den nachfolgenden Jahren 2020 bis 2022 ein Überschuss erzielt werden. Im Jahresabschluss 2023 ist wieder ein Jahresfehlbetrag über 9,2 Mio. € zu verzeichnen. Der ausgewiesene Fehlbetrag konnte jedoch durch das außerordentliche Ergebnis in Höhe von + 43,9 Mio. € minimiert werden. Das Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit beträgt im Jahr 2023 -53,1 Mio. €. Damit ergibt sich entgegen der Entwicklung des Vorjahres eine Fehlbetragsquote unter Berücksichtigung der Isolierung von 0,17 %. Die Liquidität 2. Grades beträgt 33, 31 % und liegt damit rund 10 Prozentpunkte über dem Vorjahreswert. Dadurch wird deutlich, dass zwar eine Verb esserung bei der Tilgung der kurzfristigen Verbindlichkeiten erreicht werden konnte, dies aber noch keine vollumfängliche Tilgung möglich macht. Untermauert wird diese Aussage durch den Bestand an Liquiditätskrediten. Zum Stichtag betrugen diese rund 910 Mio. €. Dies entspricht einer Minderung um rund 241 Mio. € gegenüber dem Vorjahr. Der Aufwandsdeckungsgrad gibt an, inwieweit die ordentlichen Aufwendungen durch die ordentlichen Erträge gedeckt werden können. Im Berichtsjahr liegt der Aufwandsdeckungsgrad bei 99,65 %. Das bedeutet, dass eine vollständige Deckung der ordentlichen Erträge nicht erreicht werden konnte. 235 Durch die Nettosteuerquote, die in 202 3 im Gegensatz zum Jahr 2022 um etwa 1,3 Prozentpunkte gestiegen ist, ist erkennbar, in welch hohem Maße die Stadt Köln von der ihrerseits nicht steuerbaren konjunkturellen Entwicklung abhängig ist. Diese Entwicklung zeigt weiterhin in besonderem Maße, wie entscheidend die finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten durch Fremdeinflüsse mitbestimmt werden. Die Drit tfinanzierungsquote zeigt das Verhältnis zwischen den bilanziellen Abschreibungen und den Erträgen aus der Auflösung der Sonderposten im Haushaltsjahr an. Sie gibt einen Hinweis auf die Frage, inwieweit Erträge aus der Sonderpostenauflösung die Belastung durch Abschreibungen abmildern. Die Drittfinanzierungsquote beträgt im Berichtsjahr 48,78 % und bewegt sich auf einem leicht reduzierten Niveau im Verhältnis der Vorjahre. Im Jahr 2023 konnten somit rund 48 % der Abschreibungsaufwendungen durch Auflösungen aus Sonderposten aufgefangen werden. Die Verschlechterung der Quote beeinflusst ebenfalls das Jahresergebnis negativ. Der dynamische Verschuldungsgrad gibt an, innerhalb welcher Zeitspanne eine Entschuldung - bei gleichbleibendem Zahlungsfluss - realisierbar ist. Der Kennzahlenvergleich des dynamischen Verschuldungsgrads macht deutlich, dass die Entwicklung der Überschüsse nicht konstant ist, sondern teils hohen Schwankungen unterliegt. Im Jahr 2022 w urde der niedrigste Zahlungsmittelüberschuss der dargestellten Jahre erzielt. Eine Entschuldung wäre in den Vorjahren – aufgrund positiver Jahresergebnisse – theoretisch denkbar gewesen. Der dynamische Verschuldungsgrad im Jahr 2023 ist negativ, so dass eine Entschuldung bei Beibehaltung des Jahresergebnisses nicht möglich ist. 236 5. Wesentliche Ereignisse nach dem Bilanzstichtag In 2023 waren die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das gesellschaftliche Leben nahezu nicht mehr zu spüren. Der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine führte zu steigenden Energiekosten und Lebensmittelpreisen sowie steigender Inflation und Zinsen in 2023. Die Auswirkungen in Form von zurückhaltendem Konsumverhalten der Bevölkerung trotz stärker gestiegener Löhne und Gehälter wird auch in 2024 anhalten. Abseits der weltpolitschen Lage steht die Stadt Köln auch vor immensen Herausforderungen durch die Kostenentwicklungen den Bereich Soziales und Jugend, Gesundheitsversorgung sowie Schulen, aber auch durch die deutlich gestiegenen Zinsen sowie die hohen Tarifabschlüsse, die zu deutlichen Steigerungen bei den Personalkosten führen werden. Auch wenn in 2024 weiterhin mit hohen Steuererträgen bei der Stadt Köln gerechnet werden kann, wird in Zukunft von deutlich geringeren Wachstumsraten ausgegangen, so dass die o.g. zu erwartenden Kostensteigerungen nicht mehr über die Ertragsseite zu kompensieren sind. In der Folge ist mit stark steigenden Haushaltsdefiziten zu rechnen. Hinzu kommt it. Ankündigung der Landesregierung, dass die kreditierten Aufstockungen aus dem GFG für die Jahre 2021 und 2022, beginnend im Rahmen des GFG 2024, von den Kommunen zurückgefordert werden sollen, was den Handlungsrahmen der Kommunen weiter reduzieren wird. Die Kliniken der Stadt Köln gGmbH (Kliniken Köln) befinden sich weiterhin in einer tiefgreifenden wirtschaftlichen Krise, unabhängig von den zusätzlichen Belastungen aus der Corona-Pandemie. Im März 2023 begannen Gremienberatungen über das Zukunftsmodell für die Kliniken mit der Zusammenführung der bisherigen Standorte an einem zentralen Klinik-Campus in Merheim. Das Konzept wurde am 15.06.2023 im Rat beschlossen. Dieses wird weiterhin erhebliche Auswirkungen auf den städtischen Haushalt nach sich ziehen. Mit dem Zukunftsmodell gehen erhebliche Investitionsaufgaben einher, die perspektivisch sicherstellen sollen, dass der Unterstützungsbedarf für die Kliniken aus dem Haushalt deutlich begrenzt werden kann. Köln, U-44. .2024 Köln, ^ 6. ^.2024 ^fa^ete (2ej^f Henriette Reker Oberbürgermeisterin der Stadt Köln Prof. Dr. Dörte Diemert Stadtkämmerin 237 238 Übersicht über die Mitgliedschaften des Verwaltungsvorstandes und der Ratsmitglieder 239 Name O b e r b ü r g e r m e i s t e r i n (Wahlperiode 2020 / 2025) Reker, Henriette R a t s m i t g l i e d e r Abé, Denise Elster, Dr. Ralph Hölzing, Bärbel Achtelik, Christian Erkelenz, Martin Homann, Mike Aengenvoort, Constanze Feuser, Inga Hoyer, Katja Akude, John Frebel, Polina Jäger, Christiane Bauer-Dahm, Daniel Froh, Manuel (vormals Jeschka) Joisten, Christian Böll, Mechthild Gabriel, Ngoc-Anh (bis 25.09.23) Karadag, Derya Boyens, Stephan Gabrysch, Nicolin (bis 08.02.23) Karaman, Malik Breite, Ulrich Gärtner, Ursula Kaske, Sven Brock-Storms, Claudia Glashagen, Jennifer Kessing, Ulrike Brust, Gerhard Görzel, Volker Kienitz, Niklas Busch, Philipp Haeming, Eric Kircher, Jürgen Büschges, Matthias Hammer, Lino Klemm, Ralf Cremer, Christer Heinen, Dr. Ralf Kockerbeck, Heiner De Bellis-Olinger, Teresa Elisa Heithorst, Claudia Krupp, Dr. Gerrit Derichsweiler, Max Christian Helmis, Maria Lorenz, Lukas Detjen, Jörg Henk-Hollstein, Anna-Maria Dr. Lutz, David Dickas, Birgit Beate Hock, Michael Martin, Christiane R a t s m i t g l i e d e r Marx, Werner Schneeloch, Sandra Wolter, Andreas Michalak, Mario Scho-Antwerpes, Elfi Wortmann, Walter Michel, Dirk Schwanitz, Hans Yazicioglu, Dilan Niknamtavin, Sarah Seeck, Oliver Zimmermann, Thor-Geir 240 Oedingen, Erika Seiger, Christine Pakulat, Sabine Sommer, Ira Petelkau, Bernd Spehl, Felix Philippi, Franz Steinmann, Lisa Pütz, Pascal Sterck, Ralph Recktenwald, Viola Syndicus, Karina Richter, Manfred Tokyürek, Güldane Röhrig, Uschi Tybussek, Artur Roß-Belkner, Monika Unna, Dr. Ralf Rudolph, Floris Venturini, Isabella Ruffen, Stefanie von Bülow, Brigitta Schalla, Chantal Wahlen, Lars Schallehn, Robert Weber, Florian Schlieben, Dr. Nils Helge Weisenstein, Michael Schlömer, Ursula Welter, Thomas S t a d t v o r s t a n d Stadtdirektorin Blome, Andrea (Dezernat I) Stadtkämmerin Diemert, Prof.Dr. Dörte (Dezernat II) Beigeordneter Egerer, Ascan (Dezernat III) Beigeordneter Voigtsberger, Robert (Dezernat IV) Beigeordneter Rau, Dr. Harald (Dezernat V) Beigeordneter Greitemann, Markus (Dezernat VI) 241 Beigeordneter Charles, Stefan (Dezernat VII) Beigeordneter Wolfgramm, William (Dezernat VIII) Beigeordneter Andree Haack (Dezernat IX) 242

Beratungsverlauf

  1. 01.09.2025

    Finanzausschuss

    TOP 10.16, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert beschlossen
  2. 02.09.2025

    Rechnungsprüfungsausschuss

    TOP 5.3, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen
  3. 04.09.2025 zuletzt

    Rat

    TOP 10.21, Entscheidung. Ergebnis: geändert beschlossen

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