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3092/2019

Deutz: Durchfahrtsverbotszone für Lastkraftwagen

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.09.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 10.10.2019, TOP 6.1.11.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2111 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3092/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.09.2019 
 
Deutz: Durchfahrtsverbot für Lastkraftwagen 
hier: Anfrage der CDU-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am 12.09.2019, 
TOP 6.2.3 
Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Innenstadt bittet die Verwaltung um die Beantwortung fol-
gender Fragen: 
 
Frage 1: 
 
„Warum wurde die stark belastete Justinianstraße nicht in das Durchfahrtsverbot einbezogen?“ 
 
Frage 2: 
 
„Können die nachstehenden zwei Varianten für Alternativrouten einen nachträglichen Einbezug der 
Justinianstraße in die Durchfahrtsverbotszone rechtfertigen?“ 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
In der zweiten Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Köln ist eine Lkw-Transitverbotszone sowohl 
für Bereiche des linksrheinischen als auch des rechtsrheinischen Köln enthalten und deren Umgriff 
festgelegt. Diese Festlegung entspricht der Festlegung durch den Verkehrsausschuss des Rates der 
Stadt Köln im Rahmen des Lkw-Führungskonzeptes. 
 
Diese Zone wurde Lkw anhand der Auswertung der Marlis-Datenbank der Bundesanstalt für Stra-
ßenwesen festgelegt. Ebenso wurden die verkehrlichen Beziehungen unter gesamtstädtischen Ge-
sichtspunkten berücksichtigt. Dies bedeutet im vorliegenden Fall, dass auch eine Abwicklung des aus 
Norden kommenden Lkw-Verkehrs zu berücksichtigen ist. Die Zone wir deswegen von Hauptver-
kehrsstraßen abgegrenzt auf denen die Lkw auch zukünftig verkehren können, da ein Wenden oder 
umständliches Abbiegen dieser großen Fahrzeuge zu vermeiden ist. 
 
Die seitens der CDU vorgeschlagenen Varianten zur Erweiterung einer Lkw-Transitzone in Deutz 
können daher zum jetzigen Zeitpunkt  nicht berücksichtigt werden. 
 
Zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der Justinianstraße wurde jedoch bereits im Früh-
jahr 2019 eine Verlängerung der beiden Linksabbiegespuren (Fahrtrichtung Severinsbrücke bzw. Au-
tobahn) vorgenommen und die Signalsteuerung optimiert.

Beratungsverlauf (1)

10.10.2019 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 6.1.11.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Justinianstraße
  • Severinsbrücke

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Details

Aktenzeichen
3092/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.09.2019
Erstellt
04.09.2019 07:04