1827/2017
Neugestaltung Ortseingang Niehl
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Beantwortung e. mündl. Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/3 661/3 Vorlagen-Nummer 1827/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 29.06.2017 Neugestaltung Ortseingang Niehl hier: Nachfragen von Herrn Steinbach in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 11.05.2017, TOP 10.2.6 Die Bezirksvertretung nimmt die Mitteilung der Verwaltung (s. Session-Vorlage 0801/2017) zur Kenntnis. Herr Steinbach hat folgende Nachfragen: Zu Antwort 1: „Welche Konsequenz zieht die Verwaltung bezüglich des Einrichtens von Park&Ride-Plätzen, wenn der Verwaltung die Vorlage 5622/2008 sowie die Niederschrift der Bezirksvertretung Nippes vom 14.11.1991 zu TOP 7.4 bekannt sind?“ Antwort der Verwaltung: Bei der Vorlage 5622/2008 ging es inhaltlich um die Frage der zukünftigen Widmung der Flä- che als öffentliches Straßenland. Nur durch diese förmliche Widmungsverfügung erhielt die betreffende Fläche die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Im Zusammenhang mit der gewünschten städtebaulichen Aufwertung des Ortseingangs Nie- hls änderten sich die Rahmenvorgaben für diese Fläche. Die Bezirksvertretung Nippes hatte in ihrer Sitzung am 06.11.2014 unter TOP 9.2.2. der Verwaltungsvorlage 2558/2014 ein- stimmig zugestimmt. Der Stadtentwicklungsausschuss hatte dieser Verwaltungsvorlage ebenfalls in seiner Sitzung am 06.11.2014 unter TOP 5.2 einstimmig zugestimmt. Der Be- schluss lautete damals: „Der Stadtentwicklungsausschuss befürwortet das vorliegende Bebauungskonzept für die Neugestaltung des Ortseingangs Alt-Niehls inklusive der vorgeschlagenen Parkplatzanord- nung von 35 öffentlichen Stellplätzen am Fuß des Dammes der Industriestraße und beauf- tragt die Verwaltung, im Genehmigungsverfahren auf die Umsetzung im Sinne der Empfeh- lungen des Gestaltungsbeirates zu achten. Drei der 35 Stellplätze sind als Carsharingplätze einzurichten.“ Im Sinne des Beschlusses wurde das Bauvorhaben planerisch weiter mit dem Investor abge- stimmt. Die bisherigen auf der Platzfläche befindlichen Parkplätze wurden zwischenzeitlich entlang der Böschung zur Industriestraße angelegt, um die Hochbaumaßnahme realisieren zu können. Der o. g. Beschluss wurde somit im Sinne der städtebaulichen Neuordnung der bisherigen Platzfläche umgesetzt. Weitere Flächen für einen P&R-Platz stehen in diesem Bereich nicht zur Verfügung. 2 Zu Antwort 2: „Die Frage bezog sich nicht auf die Umgestaltung der Sebastianstraße. Die Frage zielte ein- deutig auf die im Gutachten beschriebene Parkplatznot in den Nebenstraßen der Sebastian- straße ab. Wie aus den vorherigen An- und Nachfragen bekannt, geht es dabei u.a. auch um die Schulwegsicherheit, da laut Gutachten fast ein Drittel der Anliegerfahrzeuge in den Sei- tenstraßen nicht korrekt abgestellt sind. Was gedenkt die Verwaltung also auch für diesen Bereich zu unternehmen und wo sollen Parkräume erschlossen werden?“ Antwort der Verwaltung: Sofern Fahrzeuge verbotswidrig auf Gehwegen im Kölner Stadtgebiet parken, wird dies im Rahmen der personellen Möglichkeiten durch den Verkehrsdienst des Amtes für öffentliche Ordnung geahndet. Dieses Verfahren wird auch im Bereich Alt-Niehl von der Verwaltung durchgeführt. Aufgrund der gewachsenen Ortsstruktur kann nicht in jeder Straße in Alt-Niehl der Bedarf an Pkw-Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum gedeckt werden. Die Verwaltung empfiehlt da- her, neben den angebotenen Parkplätzen im öffentlichen Straßenraum auch – evtl. kosten- pflichtige - Angebote auf Privatflächen zu nutzen. Wie in der Mitteilung der Verwaltung (0801/2017) zur Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 11.05.2017 unter TOP 10.2.6 dargestellt, wird die Verwaltung prüfen, ob und in welcher Anzahl zusätzliche Pkw-Stellplätze im Rahmen der Umgestaltung der Sebastianstraße be- rücksichtigt werden können. Zu Antwort 3: „Die Frage bleibt bestehen, denn die 52 Parkplätze werden in gar keiner Weise ausgegli- chen. Von einer Behebung der unter 2 und der in der Parkraumuntersuchung benannten Parkplatznot kann gar keine Rede sein. Dass die in 2011 vorgenommene Parkraumuntersu- chung die Realität nicht wiedergibt, ist alleine daraus zu erkennen, dass die Missstände wei- terhin bestehen und in dieser Untersuchung sogar beschrieben werden. Es gibt Aussagen und Fotoserien zu diesem Parkplatz, die belegen, dass dieser immer restlos ausgenutzt wird. Die Aussage der Untersuchung, dieser Parkplatz sei nur durchschnittlich belegt, ist eindeutig falsch. Das kann jeder Alt-Niehler bestätigen. Es ist bestenfalls ein Wunschdenken, dass die Car-Sharing-Stellplätze insgesamt 15 Plätze ersetzen sollen. Das ist eventuell für die Be- wohner des Neubaus interessant, aber in keine Weise für die Menschen z.B. in der Hilles- heimer Straße. Daher bleibt genau wie in 2 die Frage bestehen: Wo sollen weitere Parkplätze erschlossen werden, wenn nicht auf dem Grabeland oder an der Böschung der Industriestraße? Die Zahl 7 beruht übrigens auf der Aussage des Investors und nicht der Einschätzung des Nachfra- genden, denn beim Ortstermin schätzte der Investor genau diese Anzahl zusätzlicher Park- plätze ab. Es ist schade, dass der Mann mittlerweile erkrankt ist und an Gedächtnisschwund leidet. Damit hat sich eine weitere Nachfrage zu 4 erledigt.“ Antwort der Verwaltung: Die Verwaltung verweist hinsichtlich der Hinweise zu den 52 Parkplätzen auf die Antworten zu Frage 1 und Frage 2. Hinsichtlich des Hinweises auf das Grabeland verweist die Verwaltung auf ihre damalige 3 Stellungnahme zu TOP 10.2.6 aus der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes vom 06.11.2014 (2949/2014): „Die Verwaltung empfiehlt, von einer Umnutzung der Grabelandflächen südlich der Industrie- straße für einen P&R-Parkplatz abzusehen. Diese Flächen liegen erheblich tiefer als das Straßenniveau und müssten zunächst aufwendig verfüllt werden. Hierbei würden stark be- wachsene Grünflächen in Mitleidenschaft gezogen, die an anderer Stelle ausgeglichen wer- den müssten.“
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1827/2017
- Typ
- Beantwortung einer mündl. Anfrage (BV)
- Datum
- 20.06.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27