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0906/2020

Veränderte Verkehrsführung Venloer Straße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 09.06.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 15.06.2020, TOP 6.3.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

4865 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/661/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 0906/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.06.2020 
 
Veränderte Verkehrsführung Venloer Straße 
hier: Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Sitzung der Bezirksvertretung 
Ehrenfeld am 03.02.2020, TOP 7.5 
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet um die Beantwortung der folgenden Fragen: 
 
1. „Sind, wie am 4.6.2019 von der BV 4 beschlossen, die nötigen Schritte für die Abstufung der 
Venloer Straße im Bereich zwischen der Inneren Kanalstraße und der Äußeren Kanalstraße von 
einer Bundesstraße zu einer Gemeindestraße in die Wege eingeleitet worden? 
 
2. Wenn ja, wie ist der aktuelle Sachstand? 
Wenn nein, warum nicht und wann wird das erfolgen? 
 
3. Wie ist der Sachstand zur Umsetzung des Beschlusses des Verkehrsausschusses vom 
18.6.2019 zur Einrichtung einer Einbahnstraße auf der Venloer Str.?“ 
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
zu Fragen 1. und 2: 
 
Im vergangenen Jahr klagte die BV Rodenkirchen vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Stadt 
Köln bezüglich der Zuständigkeit für die Abstufung einer Kreisstraße zu einer Gemeindestraße. Das 
Ergebnis des Verfahrens wurde dem Hauptausschuss und der BV Rodenkirchen in der Mitteilung mit 
der Vorlagen-Nr. 2193/2019 zur Kenntnis gegeben. Darin heißt es: „…Die Präsidentin des Verwal-
tungsgerichts Köln und Vorsitzende der 4. Kammer erläuterte zuvor, die Anzeige der Umstufung [bei 
der Bezirksregierung, Anm. der Verwaltung] sei grundsätzlich ein „Geschäft der laufenden Verwal-
tung“. Darüber hinaus sei dies eine gebundene Entscheidung, bei der kein Ermessen bestehe.…“ 
Zudem wurde von Seiten des Verwaltungsgerichts empfohlen, die Zuständigkeitsordnung der Stadt 
Köln bezüglich der Straßenklassifizierung klarer zu fassen. Aus diesem Grund wurde die Zuständig-
keitsordnung der Stadt Köln angepasst und mit Verwaltungsvorlage Nr. 2064/2019 dem Rat zur Ent-
scheidung vorgelegt. Der Rat hat am 12.12.2019 der Änderung zugestimmt. Seitdem sind Fragen der 
Straßenklassifizierung nicht mehr Bestandteil der Zuständigkeitsordnung. Die Verwaltung informiert 
den Verkehrsausschuss jedoch einmal im Jahr zu durch die Bezirksregierung erlassenen Klassifizie-
rungsänderungen. 
 
Nach § 8 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) verfügt 
die zuständige Straßenaufsichtsbehörde die Umstufung für eine Straße höherer Verkehrsbedeutung, 
wobei im Falle der Abstufung einer Bundesfernstraße das für das Straßenwesen zuständige Ministe-
rium die neue Straßengruppe bestimmt. Die zuständige Straßenaufsichtsbehörde für Straßen auf 
Kölner Stadtgebiet ist die Bezirksregierung Köln. Straßenbaubehörden, wie die Stadt Köln, haben die 
Pflicht, Änderungen der Verkehrsbedeutung gegenüber der Straßenaufsichtsbehörde anzuzeigen.

2 
 
Die Anzeige der Verkehrsbedeutung ist – wie oben dargestellt – ein „Geschäft der laufenden Verwal-
tung“. 
 
 
Die Abstufung der Venloer Straße zur Gemeindestraße war auch eine Anregung des Facharbeitskrei-
ses zum Radverkehrskonzept für den Stadtbezirk Ehrenfeld. Die Verwaltung prüft aktuell, ob sich die 
Verkehrsbedeutung der B 59 (Venloer Straße) auf Kölner Stadtgebiet geändert hat, so dass eine An-
zeige dieser Änderung gegenüber der Bezirksregierung geboten erscheint. Über etwaige Klassifizie-
rungsänderungen durch die Bezirksregierung wird der Verkehrsausschuss und im Falle der Venloer 
Straße die BV Ehrenfeld unterrichtet. 
 
Mit der Beantwortung dieser Anfrage sieht die Verwaltung zugleich den Beschluss zum Antrag 
AN/0783/2019 der BV Ehrenfeld vom 17.06.2019 als erledigt an. 
 
 
zu Frage 3: 
 
Im Rahmen der Erarbeitung des Radverkehrskonzeptes für den Stadtbezirk Ehrenfeld bildet die Ven-
loer Straße zwischen der Inneren Kanalstraße und dem Ehrenfeldgürtel einen gesonderten Untersu-
chungsraum. Aus diesem Grund wurden für diesen Streckenabschnitt umfangreiche Analysen, z. B. 
eine vertiefende Unfallanalyse und weitere Verkehrsuntersuchungen durchgeführt. Mit Hilfe eines 
Verkehrsmodells wurden zwei Einbahnstraßenlösungen, die Anordnung eines verkehrsberuhigten 
Geschäftsbereichs mit Tempo 20 sowie die Unterbindung der Geradeausfahrt am Ehrenfeldgürtel als 
mögliche Planungsvarianten verkehrlich simuliert. 
 
Die Bearbeitungsschritte und Ergebnisse zur Venloer Straße waren stets Themen der Facharbeits-
kreise zum Radverkehrskonzept Ehrenfeld. Der Facharbeitskreis priorisierte die Planungsvariante des 
verkehrsberuhigten Geschäftsbereiches mit Tempo 20.  
 
Die Verwaltung wird anhand der durchgeführten Analysen und verkehrlichen Untersuchungen und der 
Empfehlung des Facharbeitskreises eine Beschlussvorlage mit allen Planungsvarianten für den Ver-
kehrsausschuss unter Beteiligung der BV Ehrenfeld erarbeiten.

Beratungsverlauf (1)

15.06.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 6.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Venloer Straße
  • Ehrenfeldgürtel

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Details

Aktenzeichen
0906/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
09.06.2020
Erstellt
18.03.2020 12:49