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V/0557/2012

Handhygiene

Vorlagen 05.07.2012

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, Sitzung am 21.11.2012, TOP 11

Beschlussvorlage

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Antrag_Handhygiene_18_01_2012

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Beschlussvorlage

11592 Zeichen

V/0557/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Gesundheitsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Handhygiene 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.11.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der in der Begründung dargestellte Bericht zur Handhygiene und Gesundheitsvorsorge in 
öffentlichen Gebäuden, wie in Schul en, Altenheimen und Kindertagesstätten, wird zur 
Kenntnis genommen  
 
2. Mit Vorlage dieses Berichtes ist der Antrag der SPD-Fraktion vom 18.01.2012 erledigt. 
 
II: Finanzielle Auswirkungen: 
keine 
 
 
Begründung: 
Mit dem oben genannten Antrag wurde der Wunsch zur  Durchführung einer Kampagne „Handh y-
giene in öffentlichen Gebäuden“ benannt, auf Materi alien der Bundeszentrale für gesundheitliche 
Aufklärung mit der Bitte um ein eigenständiges Konzept zur Handhygiene für Schulen und Kinde r-
tagesstätten hingewiesen sowie um Prüfung der Notwendigkeit von Desinfektionsmittelspendern in 
Öffentlichen Gebäuden gebeten. 
Verwiesen wird auf die Beschlussvorlage Nr. V/0039/2011 Antrag der CDU -Fraktion vom 
20.04.2010: Gesundheitsinitiative an Schulen: Vorbeugung durch Hygiene. 
 
Damals wurde auf die deutsch -niederländische Initiative „Stopp Schmuddel Fritze“ hingewiesen. 
Die Beteiligung Münsteraner Schulen an dieser Initiative wurde diskutiert.  
 
In dem damaligen Projekt ging es darum, dass Kinder lernten, bestimmte Hygienemaßnahmen 
durchzuführen, um weniger an Infektionen zu erkranken und den Einsatz an Antibiotika zu senken. 
Kinder sollten lernen, sich bei Infektionen korrekt zu verhalten, um Ansteckungen anderer zu ve r-
meiden und sich selbst zu schützen. Auf der Homepage (www.stopschmuddelfritze.de ) findet man 
Informationen für Kinder, Eltern und Lehrkräfte mit Unterrichtsmaterialien.  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0557/2012 
Auskunft erteilt: 
Herr Dr. med. Lürwer 
Ruf: 
492 53 30 
E-Mail: 
LuerwerM@stadt-muenster.de  
Datum: 
29.10.2012 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0557/2012 
Eine korrekte Händehygiene ist ein entscheidender Baustein für den täglichen persönlichen Infe k-
tionsschutz sowie zum Schutz vor der Weitergabe von Krankheitserregern an Dritte. Der korrekte 
Einsatz von Wasser und Seife sowie das „richtige“ Husten und Niesen gehören zur Elementarbi l-
dung eines jeden Menschen.  
 
Das Gesundheitsamt unterstützt die pädagogi schen Einrichtungen bei ihrer Aufgabe der Hygien e-
vermittlung, es berät in Fällen von Infektionsausbrüchen und überwacht die allgemeine Infektion s-
lage in der Kommune. Neben der allgemeinen Beratung der Bevölkerung und der Entgegennahme 
von pflichtigen Infektionsmeldungen bietet das Gesundheitsamt seit mittlerweile 12 Jahren für Ki n-
dertagesstätten und Schulen eine telefonische Infektionsschutzhotline an. Diese steht seit zwei 
Jahren auch Personen der Kindertagespflege offen. Über diese Hotline erfolgen neben pflichtigen 
Infektionsmeldungen (Infektionsschutzgesetz) täglich Beratungen zu Infektionsschutz und Hygi e-
ne. Die „Themen“ dieser Hotline werden regelmäßig ausgewertet und Erkenntnisse daraus in al l-
gemeine Empfehlungen umgesetzt. So werden neben allgemeinen  Materialien zur Infektionsve r-
meidung in Kitas und Schulen spezifische Infoflyer herausgegeben. Seit einigen Jahren wird be i-
spielsweise jährlich zu Beginn der Grippesaison ein jeweils aktualisiertes Infoblatt zur persönlichen 
Hygiene (Händehygiene, „richtiges“ Niesen) an alle Kitas und Schulen versandt.  
 
Alle genannten Infomaterialien werden zusammen mit weitergehenden Informationen auf der 
Homepage des G esundheitsamtes vorgehalten. Dieser Service -Ansatz hat sich regelmäßig b e-
währt, so bei den letzten Masernausbrüchen in Münster, der Landes-Impfkampagne Masern 2007 / 
2008, der Gripp epandemie H1N1 und zuletzt bei der EHEC -Epidemie. In allen genannten Fällen 
konnte die Ausbreitung  einer übermäßigen Krankheitslast in Münster vermieden werden. Einer 
Verunsicherung der Bevölkerung und übertriebene „Vorsichts“ -Maßnahmen mit erheblicher Beein-
trächtigung des Betriebs von Kitas und Schulen konnte vorgebeugt werden. Schließungen von 
Einrichtungen, wie sie mehrfach in anderen Kommunen durchg eführt wurden, konnten in M ünster 
seit Jahren vermieden werden. 
 
Die intensive Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der H1N1 -Epidemie hat wesentlich dazu beigetr a-
gen, in Kindertagesstätten und Schulen sowie in anderen Gemeinschaftseinrichtungen die Hygi e-
nestandards zu verbessern. Umfassend wurden Handseifenstücke durch hygienische Seifenspe n-
der ersetzt und die Versorgung mit Papierhandtüchern verbessert. In mehreren Schulen haben 
sich die Schülermitverwaltungen dieses Themas angenommen, was zu einer Reduktion von Va n-
dalismus in Schultoiletten beitragen konnte. 
 
Entsprechende Maßnahmen, Beratungen und Empfehlungen erfolgen regelmäßig auch in anderen 
Gemeinschaftseinrichtungen, wie Altenheimen, Einrichtungen der Krankenversorgung und ve r-
gleichbaren Großeinrichtungen. Für zielgenaue und nachhaltige Projekte werden die regelmäßigen 
Infektionsmeldungen aus dem medizinischen Versorgungssystem genutzt. 
 
In Situationen mit hohem Beratungsbedarf werden neben den bestehenden Beratungsangeboten 
eine zusätzliche telefonische Meldehotline geschaltet und  durch Öffentlichkeitsarbeit der Bevölk e-
rung bekannt gemacht. Dabei legt das Gesundheitsamt großen Wert darauf, über alle Informat i-
onskanäle abgestimmte, fachlich korrekte und praktikable Informationen herauszugeben. Durch 
diese Strategie konnte insbesondere während der H1N1- aber auch der EHEC-Epidemie rasch zu 
einer strukturierten Kenntnislage in der Bürgerschaft beigetragen werden. Soweit sinnvoll und 
möglich werden für die Information der Bevölkerung Materialien der mittleren und oberen Gesun d-
heitsbehörden genutzt und bei Bedarf an die spezifischen Besonderheiten der Stadt Münster a n-
gepasst. 
 
Aktuell werden regelmäßig alle Münsteraner Krankenhäuser und Altenheime von der Abteilung 
Infektionshygiene begangen. Hierbei erfolgen intensive Beratungen, vor all em zum Bereich der 
Handhygiene, da aus Forschungen bekannt ist, dass die Weitergabe von I nfektionskrankheiten 
auch und insbesondere durch geeignete Präventionsmaßnahmen im Bereich der Handhygiene 
vermieden werden kann.

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V/0557/2012 
Insofern sind die wichtigsten Aspekte der Vermeidung solcher Infektionen: ein Bewusstsein für das 
Problem zu schaffen, Informationen über eine gute etablierte Standardhygiene mit de m Schwer-
punkt Händehygiene weiterzugeben.  
 
Zusätzlich wurden in den letzten Jahren nationale Infektionsschutztage mit dem Thema Händedes-
infektion sowie auch die nationale Kampagne zur Verbesserung der Händehygiene "Aktion Saube-
re Hände“ in den Kliniken durchgeführt. 
 
Handhygiene in Altenheimen:  
 
Seit Jahren erfolgen regelmäßige Begehungen der Altenheime durch das Gesundheitsamt. Dar-
über hinaus findet eine intensive Beratung der Alten - und Pflegeheime bei Infektionen, z. B. durch 
Noroviren, statt. Eine Beratung wird im Bedarfsfall auch vor Ort durch Mitarbeiter des Gesun d-
heitsamtes durchgeführt. Somit bestehen ein enger Kontakt und regelmäßiger Austausch zwischen 
den Alten- und Pflegeheimen und dem Gesundheitsamt in Münster. 
 
Ein neues Projekt, bei dem die Alten- und Pflegeheime ein Qualitäts- und Transparenzsiegel erhal-
ten können, ist geplant. Die Siegelvergabe find et im Rahmen des EurSafety Health -Net-Projektes 
statt, an dem auch das Gesundheitsamt Münster beteiligt ist.  
 
Zur Erlangung des Qualitäts - und Transparenzsiegels müssen 10 definierte Qualitätsziele erfüllt 
werden. Dabei geht es unter anderem z. B. um Maßn ahmen zu Präventionen häufig auftretender 
Infektionen, die Sch ulung hygienerelevanter Themen, die Händehygiene oder die Erfassung von 
Daten zu Infektionen und Antibiotikatherapien.  
 
Durch die Projektkoordination und das Gesundheitsamt Münster findet eine Überprüfung der kon-
sequenten Arbeit an den Qualitätszielen statt. Bei einer erfolgreichen Umsetzung kann dann das 
Qualitäts- und Transparenzsiegel: Infektionsprävention in Alten- und Pflegeeinrichtungen vergeben 
werden.  
 
Durch die Verleihung des Siegels i st dann erkennbar, dass in der jeweiligen Einrichtung der En t-
stehung von Infektionen durch z. B. allgemeiner und spezieller Richtlinien und Empfehlungen zur 
Hygiene insbesondere auch der Händehygiene entgegengewirkt wird und auch das Bewusstsein 
der Mitarbeiter für die Infektionsprävention vorliegt.  
 
Handhygiene in Schulen: 
 
Das Gesundheitsamt prüft im Sinne eines Informations - und Beratungsprojektes seit 2011 stic h-
probenartig die Toilettenhygiene in münsterschen Schulen. Vor Ort wird auch mit Verteilung v on 
entsprechenden Materialien, Faltblättern und Plakaten auf die Sinnhaftigkeit der regelmäßigen 
Handhygiene zur Vermeidung von Infektionskrankheiten bzw. der Weitergabe von Infektionskran k-
heiten hingewiesen. Diese Materialien sind bei der Bundeszentrale f ür gesundheitliche Aufklärung 
zu erhalten und sollen zusätzlich auch noch flächendeckend an die Schulen weitergegeben we r-
den. In diesem Rahmen wird den Schulen empfohlen, solche Unterlagen in größerem Umfang a n-
zufordern und im Schulbereich zu verteilen bzw . aufzuhängen. Im Rahmen der regelmäßigen 
schulärztlichen Kontakte zu den Einrichtungen erfolgt zudem eine bedarfsgerechte Infektion s-
schutz- und Hygieneberatung. 
 
Desinfektionsmittelspender: 
 
Der Einsatz von Desinfektionsmittelspendern wird vom Gesundheitsamt differenziert betrachtet.  
Das flächendeckende Anbringen von Desinfektionsmittelspendern erscheint nicht sinnvoll.  
 
Das Gesundheitsamt drängt im Rahmen seiner Begehung insbesondere in Bereichen, in denen 
infektionsabwehrgeschwächte Menschen betreut od er behandelt werden und auch vor allen Di n-
gen ein sehr schnelles Weiterverbreiten von Infektionskrankheiten mit einem hohen Risiko verbu n-

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den ist, auf Anbringen und Nutzen von Desinfektionsmittelspendern. Dies gilt insbesondere für den 
Bereich Kliniken und Altenheime. Hier wird regelmäßig im Rahmen der jährlichen Begehungen auf 
die Notwendi gkeit dieser Vorsorgemaßnahmen hingewiesen. Dies ist im Bereich Münster auch 
schon zum Teil umgesetzt worden. 
 
Für den übrigen öffentlichen Raum sowie für Kitas und Schulen  rät das Gesundheitsamt nach 
Abwägen von Vor- und Nachteilen vom generellen Einsatz von Desinfektionsmitteln in der Hände-
hygiene ab.  
Ein Desinfektionsmittelspender würde von der Notwendigkeit des intensiven Händewaschens a b-
lenken, denn dieses steht im V ordergrund. Zusätzlich wird ein häuf iger und unkritischer Gebrauch 
von solchen Spendern zu Hautschäden und eher zu einer vermehrten Verkeimung fü hren (raue 
Haut, Risse). Besondere Regeln gelten in Absprache mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und 
Familien bei der Betreuung von „Wickelkindern“ und bei der Wundversorgung. Im Falle der B e-
treuung von beso nders infektionsgefährdeten Schülerinnen und Schülern erfolgen gezielte Ma ß-
nahmen und Empfehlungen. 
 
Eine intensive Nutzung von Desinfektionsmitteln - auch im normal öffentlichen Bereich - ist weitge-
hend nur im Pandemiefall sinnvoll, dann wird dies auch grundsätzlich empfohlen und verteilt, wie z. 
B. in der Phase der Akutproblematik bei Schweinegrippe (H1N1) geschehen. 
 
Empfehlungen für einen allgemeinen oder ge zielten Einsatz von Händedesinfektionsmitteln im 
öffentlichen und/oder privaten Raum bleiben somit besonderen infektiologischen Situationen vo r-
behalten. 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
Antrag der SPD-Fraktion vom 18.01.2012

Antrag_Handhygiene_18_01_2012

1605 Zeichen

Anlage 5  
zur Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für  
Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung am 18.01.2012 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster 
Münzstraße 15 . 48143 Münster 
Telefon: (0251) 45 314  . Fax : (0251) 511 750  
Mail: fraktion@spd-muenster.de 
www.spd-muenster.de 
Antrag  
Ausschuss für Soziales, Gesundheit 
und Arbeitsförderung 
 
18.01.2012
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster  
 
 
 
 
 
 
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung möge beschließen: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kampagne zu r Handhygiene in 
öffentlichen Gebäuden zu starten. Hierbei werden di e Kampagnenmaterialien 
zur Handhygiene z.B. der Bundeszentrale für gesundh eitliche Aufklärung 
(BzgA) genutzt.  
 
2. Für Schulen, Kitas etc. wird ein eigenständiges kindgerechtes Konzept zur 
Handhygiene entwickelt. 
 
3. Es wird geprüft, ob die Ausstattung mit Desinfek tionsspendern sinnvoll und 
erforderlich ist. Hierfür wird eine Kostenschätzung vorgelegt. 
 
 
Begründung 
: 
Die Stadtverwaltung bietet jedes Jahr ihren Mitarbe iterinnen und Mitarbeitern die 
Möglichkeit von Grippeschutzimpfungen, um der saiso nalen Influenza vorzubeugen. 
Zur Prävention ist neben der Impfung die Händehygie ne von besonderer Bedeutung. 
Während die Impfung in erster Linie Selbstschutz is t, bedeutet Händehygiene Schutz 
für sich selbst und andere. Daher ist es sinnvoll, verstärkt die Kampagnen der 
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA ) und der 
Berufsgenossenschaften etc. zu nutzen, um die Handhygiene zu erhöhen.  
 
 
gez. Beanka Ganser 
 und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

21.11.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Münzstraße 15

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0557/2012
Typ
Vorlagen
Datum
05.07.2012
Erstellt
06.10.2020 14:37