V/0557/2012
Handhygiene
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Beschlussvorlage
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V/0557/2012 DER OBERBÜRGERMEISTER Gesundheitsamt Betrifft Handhygiene Beratungsfolge 21.11.2012 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der in der Begründung dargestellte Bericht zur Handhygiene und Gesundheitsvorsorge in öffentlichen Gebäuden, wie in Schul en, Altenheimen und Kindertagesstätten, wird zur Kenntnis genommen 2. Mit Vorlage dieses Berichtes ist der Antrag der SPD-Fraktion vom 18.01.2012 erledigt. II: Finanzielle Auswirkungen: keine Begründung: Mit dem oben genannten Antrag wurde der Wunsch zur Durchführung einer Kampagne „Handh y- giene in öffentlichen Gebäuden“ benannt, auf Materi alien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung mit der Bitte um ein eigenständiges Konzept zur Handhygiene für Schulen und Kinde r- tagesstätten hingewiesen sowie um Prüfung der Notwendigkeit von Desinfektionsmittelspendern in Öffentlichen Gebäuden gebeten. Verwiesen wird auf die Beschlussvorlage Nr. V/0039/2011 Antrag der CDU -Fraktion vom 20.04.2010: Gesundheitsinitiative an Schulen: Vorbeugung durch Hygiene. Damals wurde auf die deutsch -niederländische Initiative „Stopp Schmuddel Fritze“ hingewiesen. Die Beteiligung Münsteraner Schulen an dieser Initiative wurde diskutiert. In dem damaligen Projekt ging es darum, dass Kinder lernten, bestimmte Hygienemaßnahmen durchzuführen, um weniger an Infektionen zu erkranken und den Einsatz an Antibiotika zu senken. Kinder sollten lernen, sich bei Infektionen korrekt zu verhalten, um Ansteckungen anderer zu ve r- meiden und sich selbst zu schützen. Auf der Homepage (www.stopschmuddelfritze.de ) findet man Informationen für Kinder, Eltern und Lehrkräfte mit Unterrichtsmaterialien. Vorlagen-Nr.: V/0557/2012 Auskunft erteilt: Herr Dr. med. Lürwer Ruf: 492 53 30 E-Mail: LuerwerM@stadt-muenster.de Datum: 29.10.2012 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0557/2012 Eine korrekte Händehygiene ist ein entscheidender Baustein für den täglichen persönlichen Infe k- tionsschutz sowie zum Schutz vor der Weitergabe von Krankheitserregern an Dritte. Der korrekte Einsatz von Wasser und Seife sowie das „richtige“ Husten und Niesen gehören zur Elementarbi l- dung eines jeden Menschen. Das Gesundheitsamt unterstützt die pädagogi schen Einrichtungen bei ihrer Aufgabe der Hygien e- vermittlung, es berät in Fällen von Infektionsausbrüchen und überwacht die allgemeine Infektion s- lage in der Kommune. Neben der allgemeinen Beratung der Bevölkerung und der Entgegennahme von pflichtigen Infektionsmeldungen bietet das Gesundheitsamt seit mittlerweile 12 Jahren für Ki n- dertagesstätten und Schulen eine telefonische Infektionsschutzhotline an. Diese steht seit zwei Jahren auch Personen der Kindertagespflege offen. Über diese Hotline erfolgen neben pflichtigen Infektionsmeldungen (Infektionsschutzgesetz) täglich Beratungen zu Infektionsschutz und Hygi e- ne. Die „Themen“ dieser Hotline werden regelmäßig ausgewertet und Erkenntnisse daraus in al l- gemeine Empfehlungen umgesetzt. So werden neben allgemeinen Materialien zur Infektionsve r- meidung in Kitas und Schulen spezifische Infoflyer herausgegeben. Seit einigen Jahren wird be i- spielsweise jährlich zu Beginn der Grippesaison ein jeweils aktualisiertes Infoblatt zur persönlichen Hygiene (Händehygiene, „richtiges“ Niesen) an alle Kitas und Schulen versandt. Alle genannten Infomaterialien werden zusammen mit weitergehenden Informationen auf der Homepage des G esundheitsamtes vorgehalten. Dieser Service -Ansatz hat sich regelmäßig b e- währt, so bei den letzten Masernausbrüchen in Münster, der Landes-Impfkampagne Masern 2007 / 2008, der Gripp epandemie H1N1 und zuletzt bei der EHEC -Epidemie. In allen genannten Fällen konnte die Ausbreitung einer übermäßigen Krankheitslast in Münster vermieden werden. Einer Verunsicherung der Bevölkerung und übertriebene „Vorsichts“ -Maßnahmen mit erheblicher Beein- trächtigung des Betriebs von Kitas und Schulen konnte vorgebeugt werden. Schließungen von Einrichtungen, wie sie mehrfach in anderen Kommunen durchg eführt wurden, konnten in M ünster seit Jahren vermieden werden. Die intensive Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der H1N1 -Epidemie hat wesentlich dazu beigetr a- gen, in Kindertagesstätten und Schulen sowie in anderen Gemeinschaftseinrichtungen die Hygi e- nestandards zu verbessern. Umfassend wurden Handseifenstücke durch hygienische Seifenspe n- der ersetzt und die Versorgung mit Papierhandtüchern verbessert. In mehreren Schulen haben sich die Schülermitverwaltungen dieses Themas angenommen, was zu einer Reduktion von Va n- dalismus in Schultoiletten beitragen konnte. Entsprechende Maßnahmen, Beratungen und Empfehlungen erfolgen regelmäßig auch in anderen Gemeinschaftseinrichtungen, wie Altenheimen, Einrichtungen der Krankenversorgung und ve r- gleichbaren Großeinrichtungen. Für zielgenaue und nachhaltige Projekte werden die regelmäßigen Infektionsmeldungen aus dem medizinischen Versorgungssystem genutzt. In Situationen mit hohem Beratungsbedarf werden neben den bestehenden Beratungsangeboten eine zusätzliche telefonische Meldehotline geschaltet und durch Öffentlichkeitsarbeit der Bevölk e- rung bekannt gemacht. Dabei legt das Gesundheitsamt großen Wert darauf, über alle Informat i- onskanäle abgestimmte, fachlich korrekte und praktikable Informationen herauszugeben. Durch diese Strategie konnte insbesondere während der H1N1- aber auch der EHEC-Epidemie rasch zu einer strukturierten Kenntnislage in der Bürgerschaft beigetragen werden. Soweit sinnvoll und möglich werden für die Information der Bevölkerung Materialien der mittleren und oberen Gesun d- heitsbehörden genutzt und bei Bedarf an die spezifischen Besonderheiten der Stadt Münster a n- gepasst. Aktuell werden regelmäßig alle Münsteraner Krankenhäuser und Altenheime von der Abteilung Infektionshygiene begangen. Hierbei erfolgen intensive Beratungen, vor all em zum Bereich der Handhygiene, da aus Forschungen bekannt ist, dass die Weitergabe von I nfektionskrankheiten auch und insbesondere durch geeignete Präventionsmaßnahmen im Bereich der Handhygiene vermieden werden kann. - 3 - V/0557/2012 Insofern sind die wichtigsten Aspekte der Vermeidung solcher Infektionen: ein Bewusstsein für das Problem zu schaffen, Informationen über eine gute etablierte Standardhygiene mit de m Schwer- punkt Händehygiene weiterzugeben. Zusätzlich wurden in den letzten Jahren nationale Infektionsschutztage mit dem Thema Händedes- infektion sowie auch die nationale Kampagne zur Verbesserung der Händehygiene "Aktion Saube- re Hände“ in den Kliniken durchgeführt. Handhygiene in Altenheimen: Seit Jahren erfolgen regelmäßige Begehungen der Altenheime durch das Gesundheitsamt. Dar- über hinaus findet eine intensive Beratung der Alten - und Pflegeheime bei Infektionen, z. B. durch Noroviren, statt. Eine Beratung wird im Bedarfsfall auch vor Ort durch Mitarbeiter des Gesun d- heitsamtes durchgeführt. Somit bestehen ein enger Kontakt und regelmäßiger Austausch zwischen den Alten- und Pflegeheimen und dem Gesundheitsamt in Münster. Ein neues Projekt, bei dem die Alten- und Pflegeheime ein Qualitäts- und Transparenzsiegel erhal- ten können, ist geplant. Die Siegelvergabe find et im Rahmen des EurSafety Health -Net-Projektes statt, an dem auch das Gesundheitsamt Münster beteiligt ist. Zur Erlangung des Qualitäts - und Transparenzsiegels müssen 10 definierte Qualitätsziele erfüllt werden. Dabei geht es unter anderem z. B. um Maßn ahmen zu Präventionen häufig auftretender Infektionen, die Sch ulung hygienerelevanter Themen, die Händehygiene oder die Erfassung von Daten zu Infektionen und Antibiotikatherapien. Durch die Projektkoordination und das Gesundheitsamt Münster findet eine Überprüfung der kon- sequenten Arbeit an den Qualitätszielen statt. Bei einer erfolgreichen Umsetzung kann dann das Qualitäts- und Transparenzsiegel: Infektionsprävention in Alten- und Pflegeeinrichtungen vergeben werden. Durch die Verleihung des Siegels i st dann erkennbar, dass in der jeweiligen Einrichtung der En t- stehung von Infektionen durch z. B. allgemeiner und spezieller Richtlinien und Empfehlungen zur Hygiene insbesondere auch der Händehygiene entgegengewirkt wird und auch das Bewusstsein der Mitarbeiter für die Infektionsprävention vorliegt. Handhygiene in Schulen: Das Gesundheitsamt prüft im Sinne eines Informations - und Beratungsprojektes seit 2011 stic h- probenartig die Toilettenhygiene in münsterschen Schulen. Vor Ort wird auch mit Verteilung v on entsprechenden Materialien, Faltblättern und Plakaten auf die Sinnhaftigkeit der regelmäßigen Handhygiene zur Vermeidung von Infektionskrankheiten bzw. der Weitergabe von Infektionskran k- heiten hingewiesen. Diese Materialien sind bei der Bundeszentrale f ür gesundheitliche Aufklärung zu erhalten und sollen zusätzlich auch noch flächendeckend an die Schulen weitergegeben we r- den. In diesem Rahmen wird den Schulen empfohlen, solche Unterlagen in größerem Umfang a n- zufordern und im Schulbereich zu verteilen bzw . aufzuhängen. Im Rahmen der regelmäßigen schulärztlichen Kontakte zu den Einrichtungen erfolgt zudem eine bedarfsgerechte Infektion s- schutz- und Hygieneberatung. Desinfektionsmittelspender: Der Einsatz von Desinfektionsmittelspendern wird vom Gesundheitsamt differenziert betrachtet. Das flächendeckende Anbringen von Desinfektionsmittelspendern erscheint nicht sinnvoll. Das Gesundheitsamt drängt im Rahmen seiner Begehung insbesondere in Bereichen, in denen infektionsabwehrgeschwächte Menschen betreut od er behandelt werden und auch vor allen Di n- gen ein sehr schnelles Weiterverbreiten von Infektionskrankheiten mit einem hohen Risiko verbu n- - 4 - V/0557/2012 den ist, auf Anbringen und Nutzen von Desinfektionsmittelspendern. Dies gilt insbesondere für den Bereich Kliniken und Altenheime. Hier wird regelmäßig im Rahmen der jährlichen Begehungen auf die Notwendi gkeit dieser Vorsorgemaßnahmen hingewiesen. Dies ist im Bereich Münster auch schon zum Teil umgesetzt worden. Für den übrigen öffentlichen Raum sowie für Kitas und Schulen rät das Gesundheitsamt nach Abwägen von Vor- und Nachteilen vom generellen Einsatz von Desinfektionsmitteln in der Hände- hygiene ab. Ein Desinfektionsmittelspender würde von der Notwendigkeit des intensiven Händewaschens a b- lenken, denn dieses steht im V ordergrund. Zusätzlich wird ein häuf iger und unkritischer Gebrauch von solchen Spendern zu Hautschäden und eher zu einer vermehrten Verkeimung fü hren (raue Haut, Risse). Besondere Regeln gelten in Absprache mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien bei der Betreuung von „Wickelkindern“ und bei der Wundversorgung. Im Falle der B e- treuung von beso nders infektionsgefährdeten Schülerinnen und Schülern erfolgen gezielte Ma ß- nahmen und Empfehlungen. Eine intensive Nutzung von Desinfektionsmitteln - auch im normal öffentlichen Bereich - ist weitge- hend nur im Pandemiefall sinnvoll, dann wird dies auch grundsätzlich empfohlen und verteilt, wie z. B. in der Phase der Akutproblematik bei Schweinegrippe (H1N1) geschehen. Empfehlungen für einen allgemeinen oder ge zielten Einsatz von Händedesinfektionsmitteln im öffentlichen und/oder privaten Raum bleiben somit besonderen infektiologischen Situationen vo r- behalten. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtrat Anlagen: Antrag der SPD-Fraktion vom 18.01.2012
Antrag_Handhygiene_18_01_2012
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Anlage 5 zur Niederschrift über die Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung am 18.01.2012 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstraße 15 . 48143 Münster Telefon: (0251) 45 314 . Fax : (0251) 511 750 Mail: fraktion@spd-muenster.de www.spd-muenster.de Antrag Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung 18.01.2012 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung möge beschließen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, eine Kampagne zu r Handhygiene in öffentlichen Gebäuden zu starten. Hierbei werden di e Kampagnenmaterialien zur Handhygiene z.B. der Bundeszentrale für gesundh eitliche Aufklärung (BzgA) genutzt. 2. Für Schulen, Kitas etc. wird ein eigenständiges kindgerechtes Konzept zur Handhygiene entwickelt. 3. Es wird geprüft, ob die Ausstattung mit Desinfek tionsspendern sinnvoll und erforderlich ist. Hierfür wird eine Kostenschätzung vorgelegt. Begründung : Die Stadtverwaltung bietet jedes Jahr ihren Mitarbe iterinnen und Mitarbeitern die Möglichkeit von Grippeschutzimpfungen, um der saiso nalen Influenza vorzubeugen. Zur Prävention ist neben der Impfung die Händehygie ne von besonderer Bedeutung. Während die Impfung in erster Linie Selbstschutz is t, bedeutet Händehygiene Schutz für sich selbst und andere. Daher ist es sinnvoll, verstärkt die Kampagnen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA ) und der Berufsgenossenschaften etc. zu nutzen, um die Handhygiene zu erhöhen. gez. Beanka Ganser und Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Münzstraße 15
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0557/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.07.2012
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37