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2009/0162

Vereinbarung zur Abgeltung von Schäden am Mietobjekt Rheinstraße 318

Magistratsvorlage 07.05.2009

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2009/0162

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2009/0162

4596 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
07.05.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V Dezernat II 
Finanzverwaltung 
Rechtsamt 
Fachdienst Zentrale Verwaltung 
(Dez. V) 
an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Amt für Soziales und 
Prävention  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0162 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Vereinbarung zur Abgeltung von Schäden am Mietobjekt Rheinstraße 318 
 
Vorlage vom:  7. 5.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Magistrat stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit der Vermieterin des Objektes Rheinstraße 
318 zur Abgeltung von Schadensersatzansprüchen zu. 
 
 
Anlagen:  
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 07.05.2009: 
 
Gem. dem Hessischen Gesetz für die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) besteht die 
Verpflichtung der Stadt, obdachlose Menschen unterzubringen.  
 
Zur Unterbringung von Obdachlosen hatte die Stadt zum 01.01.2000 befristet bis zum 31.12.2008  
ein Gebäude in der Rheinstr. 318 angemietet. Für die Dauer der Mietzeit hat die Stadt das Anwesen 
dem Verein Horizont e. V. zur Betreuung obdachloser Menschen überlassen.  
 
Im Haus Rheinstraße 318 konnten 30 obdachlose Personen untergebracht werden. Gemäß der 
Magistratsvorlage zur Unterbringung von obdachlosen Menschen vom 14.07.1999 und laut Konzept 
des Vereins Horizont wurde das Mietobjekt Rheinstraße 318 überwiegend von Menschen mit 
multiplen Problemlagen bewohnt. Meist handelte es sich dabei um psychisch auffä llige und/oder 
suchtkranke/drogenabhängige Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. 
 
Im Jahr 2005 wurde von Seiten der Stadt die Entscheidung getroffen, dass aufgrund andauernder 
Anwohnerbeschwerden das befristete Mietverhältnis nicht verlängert werden soll. Daher wurde das 
Anwesen im Dezember 2008 geräumt und an die Vermieterin zurück gegeben. Leider befand sich 
das Anwesen bei Rückgabe in einem desolaten Zustand. In dem Gebäude waren während der 
Mietzeit die erforderlichen Schönheitsreparaturen nicht durchgeführt worden. Außerdem war das 
Mietobjekt stark beschädigt, z.B. waren Türen eingetreten, Installationen defekt, Verkleidungen 
beschädigt etc. Die Schäden sind teils mutwillig von den Bewohnern verursacht worden. 
 
Im Hinblick auf die Rückgabe des Mietobjektes wurde bereits Ende September 2008 zwischen der 
Stadt Darmstadt und der Vermieterin verabredet, ein Gutachten in Auftrag zu geben, das die 
Schäden im Haus Rheinstraße 318 ermittelt. Das Bausachverständigengutachten weist einen 
Schaden in Höhe von 159.460,00 Euro aus. Hinzu kommen noch die Kosten für den Mietausfall für 
den Zeitraum der Schadensbeseitigung i.H.v. 39.455,70 Euro sowie  ein Schaden i.H.v. 5.000 Euro, 
der nach der Begutachtung, aber noch vor Rückgabe des Mietobjekts, von Untergebrachten 
verursacht wurde. 
 
Die Vermieterin hat somit eine Gesamtforderung in Höhe von 203.915,70 Euro geltend gemacht. 
Davon kann ein Betrag in Höhe von 12.211,00 Euro aufgrund im Jahr 2009 erfolgter Erstattung 
durch die Versicherung des Hauseigentümers in Abzug gebracht werden, so dass sich eine 
endgültige Restforderung des Vermieters in Höhe von 191.704,70 Euro ergibt.  
 
Die Stadt haftet gegenüber der Vermieterin für die von den Bewohnern verursachten Schäden. 
Darüber hinaus muss sie der Vermieterin für den Zeitraum der Schadensbeseitigung den 
entgangenen Mietzins zahlen. Zur Vermeidung der klageweisen Geltendmachung der 
Schadensersatzansprüche durch die Vermieterin soll daher eine Vereinbarung über die Zahlung von 
191.704,70 Euro abgeschlossen werden. Mit der Zahlung dieses Betrages sind dann alle Ansprüche 
der Vermieterin abgegolten. 
 
Von dem Betrag von 191.704,70 Euro wird der Verein Horizont 45.000,-- Euro übernehmen. Damit 
gehen noch 146.704,70 Euro zu lasten der Stadt. Der Betrag steht im Budget des Sozialdezenats 
als Rückstellung aus dem Jahr 2008 zur Verfügung.

3 
... 
Es wird u. a. durch Abschluss von Haftpflichtversicherungen dafür Sorge getragen, die Kosten für 
die Beseitigung von  Beschädigungen zu reduzieren. 
 
 
 
 
Darmstadt, 07.05.2009      
Ak-bö, Nst. 24 68 
 
Dezernat II      Dezernat V 
 
 
 
Wolfgang Glenz     Jochen Partsch 
Bürgermeister      Stadtrat

Beratungsverlauf (1)

TOP 218 beschließend

Orte (1)

  • Rheinstraße 318

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Details

Vorlagen-Nr.
2009/0162
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.05.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00