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V/0520/2006

Zentrumserweiterung südlich der St. Anna Kirche in Mecklenbeck

Vorlage 27.06.2006

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 17.08.2006, TOP 5.1

Beschlussvorlage

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Anlage_Prinzipskizze

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Ergänzungsvorlage V/0520/2006/1

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Beschlussvorlage

7066 Zeichen

V/0520/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zentrumserweiterung südlich der St. Anna Kirche in Mecklenbeck 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
16.08.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
23.08.2006 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehr und Wirtschaft beschließt fol-
gende Entwicklungsziele und städtebaulichen Rahmenbedingungen für die Zentrumserwei-
terung südlich der St. Anna Kirche als verbindliche Vorgaben für ein durchzuführendes 
zweistufiges Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren: 
 
- Zentrale Zielsetzung ist der Ausbau des Stadtteilzentrums mit einem multifunktionalen 
Nutzungsangebot bestehend aus Einzelhandel, Dienstleistungen und Wohnen.  
- Die Erdgeschossflächen sollen überwiegend für gewerbliche Zwecke vorgesehen werden. 
Gastronomieangebote sind in untergeordnetem Umfang hier ebenfalls zulässig. 
- Der Einzelhandel soll ein möglichst brei tes Angebot von typischen Grundversorgungssor-
timenten umfassen.  
- Ein Standort für einen Lebensmittel-Discounter mit max. 1.000 qm Verkaufsfläche und 
max. 70 zugeordneten Stellplätzen ist nachzuweisen. 
- Die nördliche, westliche und südliche Grundstücksseite sind durch eine II- geschossige 
Bebauung zu fassen. Zulässig ist ein ergänzendes Staffelgeschoss. Die hofartige Bebau-
ung soll sich zum Dingbänger Weg orientieren bzw. öffnen. 
- Die Anforderungen an den Immissionsschutz für die Wohnnutzung in der Nachbarschaft 
zum Plangebiet sind durch geeignete bauliche bzw. organisatorische Maßnahmen zu be-
rücksichtigen. 
- Die Haupterschließung ist vom Dingbänger Weg aus vorzusehen. Lieferverkehre sind 
ausschließlich hierüber abzuwickeln. Eine untergeordnete zusätzliche Erschließung ist 
von der Brockmannstraße aus einzuplanen.  
- Die Ansprüche der in einem Stadtteilzentrum zu erwartenden Fuß- und Radverkehre sind 
bei der Gestaltung der Verkehrsflächen zu berücksichtigen.  
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0520/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr  Kurz 
Ruf: 
492 61 40 
E-Mail: 
KurzA@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.06.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0520/2006 
2. Je Bewerbung ist der Nachweis von Entwi ckler, Endinvestor und qualifiziertem Architektur-
büro erforderlich. 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Ausschreibung der Grundstücksflächen die liegen-
schaftlichen Rahmenbedingungen alsbald zum Beschluss in nichtöffentlicher Sitzung vor-
zulegen (Ratsvorlage V/0414/2006).  
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein zweistufiges Auswahl- und Realisierungsverfahren 
(Qualifizierung und Konkretisierung) für den Ausbau des Zentrums durchzuführen. Nach 
Abschluss der Qualifizierungsphase sind alle Bewerbungen in einer öffentlichen Bürgerin-
formation vorzustellen.  
 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass  keine Kosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
Die Lebensqualität in den Stadtteilen  wird maßgeblich von der Attraktivität ihrer Zentren bestimmt. 
Diese entsteht durch ein vielfältiges Angebot öffentlicher und privater Versorgungseinrichtungen 
und eine anspruchsvolle Gestaltung seiner Bebauung und öffentlichen Räume. Der Einzelhandel – 
insbesondere der Lebensmitteleinzelhandel – ist die Leitnutzung eines funktionsfähigen und nach-
fragegerechten Stadtteilzentrums. Von der Kundenfrequenz der Anbieter im Grundversorgungsbe-
reich profitieren darüber hinaus kleinere Fachgeschäfte sowie Dienstleistungsanbieter. 
 
Das bedeutet, dass die Standortanforderungen des Einzelhandels in die Planung zum Ausbau des 
Stadtteilzentrums einbezogen werden müssen. Besonders im Lebensmitteleinzelhandel hat sich in 
den letzten Jahren ein deutliches Wachstum bei den Verkaufsflächen (VKF)  neuer Märkte vollzo-
gen. Verkaufsflächen oberhalb von 700 qm für einen LM-Discounter und oberhalb von 1.000 qm 
für einen LM-Vollsortimenter, jeweils in Verbindung mit ebenerdig angeordneten Kundenstellplät-
zen, gehören inzwischen zur starren Mindestanforderung der Betreiber an die Planung neuer 
Standorte. Dies erzeugt einen starken Anpassungsdruck auf die gewachsenen Zentren bzw. die 
integrierten Versorgungsstandorte. 
 
Das Zentrum des Stadtteils Mecklenbeck erstreckt  sich am Dingbänger Weg nördlich und südlich 
der St. Anna Kirche. Während der Bereich nördlich der Kirche bereits mit einer mehrgeschossigen 
Wohn- und Geschäftsbebauung inklusive LM-Vollsortimenter realisiert worden ist, soll nun die Be-
bauung im südlichen Bereich folgen. 
Grundlage für die Entwicklung des Zentrums ist der seit dem 10.11.1995 rechtskräftige Bebau-
ungsplan Nr. 396: „Mecklenbeck-Mitte“. Er setzt für die Zentrumsbereiche nördlich und südlich der 
Kirche jeweils eine Blockrandbebauung mit zwei Vollgeschossen und Staffelgeschoss und innen 
liegender Stellplatzanlage fest.  
Im Hinblick auf die geänderten Anforderungen an Flächengröße und –zuschnitt der Verkaufsflä-
chen im LM-Einzelhandel, sind die überbaubaren Flächen im rechtskräftigen Bebauungsplan nicht 
mehr praxisgerecht. 
Im Rahmen der Änderung des Planungsrechtes sollen die wesentlichen städtebaulichen Ziele des 
rechtskräftigen Bebauungsplanes für das Zentrum:  
- gemischt genutzte Bebauung, 
- zwingende Mehrgeschossigkeit der Bebauung und  
- stadträumliche Prägung durch die bauliche Definition der Blockränder  
beibehalten werden.  
 
Verfahren 
Nach Beratung der Entwicklungsziele und der städtebaulichen Rahmenbedingungen in den parla-
mentarischen Gremien erfolgt das zweistufige  Auswahl- und Realisierungsverfahren mit folgenden 
Schritten:

- 3 - 
V/0520/2006 
 
- öffentliche Ausschreibung für Bewerber (= Teams aus Entwickler, Endinvestor, Architekt), 
Grundlagen: Exposée mit Entwicklungszielen, städtebaulichen Rahmenbedingungen, Min-
destkaufpreis 
 
- Qualifizierungsphase (Zeitraum: ca. 4 Monate) 
Nachweis der Planungskompetenz (Vorentwurf), Akquisitionskompetenz (Nutzerkonzept), 
Finanzierungskonzept / Bonität (Kaufpreisgebot) durch Bewerber 
 
- Vorstellung aller Entwürfe in einer öffentlichen Informationsveranstaltung 
 
- Eingrenzung des Bewerberkreises (2-3) durch Ratsentscheidung auf Vorschlag der Verwal-
tung 
 
- Nach Beschlussfassung durch die parlamentarischen Gremien folgt die Konkretisie-
rungsphase (Zeitraum: ca. 3 Monate). Bewerber konkretisieren ihre Plan- und Nutzerkon-
zepte. 
 
- Ratsentscheidung für einen Bewerber als potenziellen Vorhabenträger auf Vorschlag der 
Verwaltung 
 
- Das Grundstück wird einem der Bewerber für den Zeitraum  bis zum Abschluss des erfor-
derlichen Bebauungsplanänderungsverfahrens exklusiv und unentgeltlich an die Hand ge-
geben. Damit kann das Projekt zur Realisierungsreife gebracht werden, so dass der Rat ei-
nen Beschluss zur Veräußerung des Grundstücks fassen kann.  
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Städtebauliche Prinzipskizze

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Zentrumserweiterung
südlich Anna-Kirche

Ergänzungsvorlage V/0520/2006/1

3420 Zeichen

V/0520/2006/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zentrumserweiterung südlich der St. Anna Kirche in Mecklenbeck 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
23.08.2006 Hauptausschuss Entscheidung  
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Stadtplanung , Verkehr und Wirtschaft beschließt fol- 
gende Entwicklungsziele und städtebaulichen Rahmenb edingungen für die Zentrumserwei- 
terung südlich der St. Anna Kirche als verbindliche  Vorgaben für ein durchzuführendes 
zweistufiges Bewerberauswahl- und Realisierungsverfahren: 
 
- Zentrale Zielsetzung ist der Ausbau des Stadtteil zentrums mit einem multifunktionalen 
Nutzungsangebot bestehend aus Einzelhandel, Dienstleistungen und Wohnen.  
- Die Erdgeschossflächen sollen überwiegend für gew erbliche Zwecke vorgesehen werden. 
Gastronomieangebote sind in untergeordnetem Umfang hier ebenfalls zulässig. 
- Der Einzelhandel soll ein möglichst breites Angeb ot von typischen Grundversorgungssor- 
timenten umfassen.  
- Ein Standort für einen Lebensmittel-Discounter mi t max. 1.000 qm Verkaufsfläche und 
max. 70 zugeordneten Stellplätzen ist nachzuweisen. 
- Die nördliche, westliche und südliche Grundstücks seite sind durch eine II- geschossige 
Bebauung zu fassen. Zulässig ist ein ergänzendes St affelgeschoss oder Satteldach  
(kein Flachdach) . Die hofartige Bebauung soll sich zum Dingbänger W eg orientieren 
bzw. öffnen. Der Baukörper  ist überwiegend in Sichtmauerwerk (rötlicher Klinke r) zu  
erstellen.  
- Die Anforderungen an den Immissionsschutz für die  Wohnnutzung in der Nachbarschaft 
zum Plangebiet sind durch geeignete bauliche bzw. o rganisatorische Maßnahmen zu be- 
rücksichtigen. 
- Die Haupterschließung ist vom Dingbänger Weg aus vorzusehen. Lieferverkehre sind 
ausschließlich hierüber abzuwickeln. Eine untergeor dnete zusätzliche Erschließung ist 
von der Brockmannstraße aus einzuplanen.  
- Die Ansprüche der in einem Stadtteilzentrum zu er wartenden Fuß- und Radverkehre sind 
bei der Gestaltung der Verkehrsflächen zu berücksichtigen.  
 
2. Je Bewerbung ist der Nachweis von Entwickler, En dinvestor und qualifiziertem Architektur- 
büro erforderlich. 
 
Vorlagen-Nr.:  
 
V/0520/2006/1. Erg  
Auskunft erteilt: 
Herr  Kurz 
Ruf: 
492 61 40 
E-Mail: 
KurzA@stadt-muenster.de  
Datum: 
18.08.2006 
Öffentliche Beschluss vorlage

- 2 - 
V/0520/2006/1 
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Ausschre ibung der Grundstücksflächen die liegen- 
schaftlichen Rahmenbedingungen alsbald zum Beschlus s in nichtöffentlicher Sitzung vor- 
zulegen (Ratsvorlage V/0414/2006).  
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, ein zweistufiges  Auswahl- und Realisierungsverfahren 
(Qualifizierung und Konkretisierung) für den Ausbau  des Zentrums durchzuführen. Nach 
Abschluss der Qualifizierungsphase sind alle Bewerb ungen in einer öffentlichen Bürgerin- 
formation vorzustellen.  
 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass  keine Kosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Auf einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung West (10.08.2006) wurden die Entwicklungszie- 
le und städtebaulichen Rahmenbedingungen ergänzt.  
 
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, V erkehr und Wirtschaft (17.08.2006) hat die 
Vorlage mit diesen Ergänzungen ebenfalls einstimmig beschlossen. 
 
 
I.V. 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (4)

10.08.2006 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.08.2006 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.08.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung

Orte (1)

  • Brockmannstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0520/2006
Typ
Vorlage
Datum
27.06.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37