0349/2024
Antrag der CDU-Fraktion und Volt-Fraktion vom 09.11.2023 betreffend "Testlauf Ost-West-Achse zwischen Neumarkt und Heumarkt mit Dreifachtraktion (90 Meter Bahnen)", AN/1537/2023
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Stellungnahme zu einem Antrag (Ausschuss)
6672 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
III/66/664-6
Vorlagen-Nummer 23.01.2024
0349/2024
Stellungnahme zu einem Antrag
öffentlicher Teil
Gremium Datum
Verkehrsausschuss 23.01.2024
Antrag der CDU-Fraktion und Volt-Fraktion vom 09.11.2023 betreffend „Testlauf Ost-
West-Achse zwischen Neumarkt und Heumarkt mit Dreifachtraktion (90 Meter
Bahnen)", AN/1537/2023
Die Fraktionen CDU und Volt stellen den nachfolgenden Antrag auf einen Testbetrieb mit
Langzügen. Die Verwaltung hat die KVB um Stellungnahme und Erarbeitung eines Konzeptes
für den Testbetrieb gebeten. Zu den Punkten 1 bis 3 hat die KVB Stellung genommen; . zu
den Punkten 4 und 5 die Verwaltung.
1.:
„Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit der KVB den Betrieb von KVB-Bahnen in
Dreifachtraktion bzw. von 90 Meter Länge im Rahmen eines Testlaufs auf der geplanten Ost-
West-Achse durchzuführen.“
Stellungnahme der KVB:
Der Testlauf auf der Ost-West-Achse mit Dreifachtraktion (90 Meter Bahnen) könnte auf Vor-
schlag der KVB am Sonntag den 14. April 2024, zwischen dem Bahnhof Deutz/Messe und
dem Neumarkt, erfolgen. Hierbei ist berücksichtigt, dass am Testtag kein Heimspiel des 1. FC
Köln stattfindet. Der Testzeitraum sollte rund zwei Stunden betragen und in der Zeit von 14:30
Uhr bis 16:30 Uhr liegen. Dabei würde der Fahrplan vorsehen, mit einem 90 Meter-Zusatzum-
lauf zwischen Neumarkt und Deutz mit fünf Zusatzzügen folgende Taktung je 15 Minuten zu
erzielen:
Abstände Heumarkt Richtung Neumarkt Abstände Neumarkt Richtung Heumarkt
4 Min 4 Min
2 Min (90-Meter-Zug) 2 Min (90-Meter-Zug)
2 Min 2 Min
2 Min (90-Meter-Zug) 2 Min (90-Meter-Zug)
5 Min 5 Min
Hieraus könnte sich folgendes Zeitfenster ergeben:
Heumarkt 15:22 15:26 15:28 15:30 15:32 15:37
Neumarkt 15:25 15:29 15:31 15:33 15:35 15:40
2
Die Züge in Dreifachtraktion würden vom Betriebshof Merheim aus eingesetzt, sodass der An-
fahrt- und Abfahrtsweg (siehe Abb. 1) im zuggesicherten Bereich erfolgen würde. Die Bahn-
übergänge im Anfahrts- und Abfahrtsweg sind hierbei als unkritisch zu betrachten. Diese sind
fahrstraßengebunden und erfordern keine zusätzliche personelle Absicherung.
Abbildung 1: Anfahrts- und Abfahrtsweg Betriebshof Merheim - Deutz.
Auf dem Streckenabschnitt des Testbetriebes zwischen dem Bahnhof Deutz/Messe und dem
Neumarkt (siehe Abbildung 2) gibt es fünf Lichtsignalanlagen für Querungen der Gleise mit
einer Gesamtzahl von sieben Fußgängerquerungen mit Zusatzsignalen für Blinde und sehbe-
hinderte Personen (siehe Abbildung 3). Die Fußgängerquerungen sind aus diesem Grunde
personell zu sichern.
Eine personenbesetzte Sicherung der KFZ-Kreuzungen ist nicht erforderlich.
Abbildung 2: Streckenabschnitt Testbetrieb inkl. Verortung der Fußgängerquerungen.
Nr. LSA-
Nr. Standort Anzahl Fußgängerquerun-
gen über die Gleise
1 1595
Heumarkt / Augustinerstraße / Gür-
zenichstraße 1
2 1596
Cäcilienstraße / Augustinerstraße /
Kleine Sandkaul 2
3 1597 Cäcilienstraße / Hohe Straße 1
4 1600 Cäcilienstraße / Antonsgasse 2
5 1602
Neumarkt Ost / Fleischmenger-
gasse / TK Remagen 1
Total 7
Neumarkt 15:23 15:25 15:30 15:34 15:36 15:38
Heumarkt 15:26 15:28 15:33 15:37 15:39 15:41
3
Abbildung 3: LSA Standorte und Anzahl der Fußgängerquerungen.
Das Testszenario liegt zur Genehmigung bei der technischen Aufsichtsbehörde (TAB). Eine
positive Bescheidung wurde der KVB in Aussicht gestellt. Vorbehaltlich der endgültigen Ge-
nehmigung empfiehlt die Aussichtsbehörde die Kfz-Kreuzungen personenbesetzt zu sichern.
Für das Testszenario entstehen der KVB durch zusätzlichen Betriebsleistung, durch Siche-
rung der Fußgängerquerungen sowie für die Planung und Betreuung des Testablaufs Kosten
in Höhe von 10.600 EUR.
Sollte die Absicherung der Kfz-Kreuzungen als Auflage in der TAB-Genehmigung erteilt wer-
den, muss die Verwaltung eine Abschätzung des benötigten Personals und den damit verbun-
denen Kosten vornehmen. Die KVB kann den Eingriff in den fließenden Verkehr nicht vorneh-
men, hier ist die Polizei und ggf. das Ordnungsamt zu beteiligen. Der Gesamtkosten würde
um diesen Aspekt steigen.
2.:
„Der Testlauf soll auf der Strecke zwischen Neumarkt und Wendeschleife Höhe Aachener
Weiher erfolgen.“
Stellungnahme der KVB:
Ziel des Testlaufs ist es, eine dichte Zugfolge mit entsprechender Länge zu simulieren. Dies
ist nur im Abschnitt zwischen Heumarkt und Neumarkt durch die Linien 1, 7 und 9 gegeben.
Hinter dem Neumarkt in Fahrtrichtung Weiden verlässt die Linie 9 diesen Streckenabschnitt,
sodass die KVB neben betrieblichen Gründen den genannten Testabschnitt gewählt hat.
3.:
„Wenn möglich, soll die künftig vorgesehene Taktung mit entsprechend ausreichenden Bah-
nen im Zweirichtungsverkehr gefahren werden.“
Stellungnahme der KVB:
Die Taktfolge im gewählten Testzeitfenster berücksichtigt eine Annäherung an die zukünftige
Taktung unter Berücksichtigung des bestehenden Fahrplans, der nicht zulässt, die werktägli-
che Situation 1:1 abzubilden.
4.:
„Die Ergebnisse sind zu dokumentieren und die Auswirkungen auf den gesamten innerstädti-
schen Verkehr (Radfahrerinnen und Radfahrer, Fußgängerinnen und Fußgänger, MIV und
des übrigen ÖPNV sowie der Querverkehre) darzustellen und auf normale Verkehrszeiten
hochzurechnen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Testlauf findet zur Schwachverkehrszei, ohne Fahrgäste und ohne Umprogrammierung
der Lichtsignalanlagen statt. Das innerstädtische Verkehrsaufkommen ist gering und nicht re-
präsentativ für einen durchschnittlichen Tag. Im Gegenzug kann mit Schaulustigen gerechnet
werden, deren Bewegungsmuster und Verhalten nicht dem des normalerweise aufkommen-
den Fußverkehrsverhalten entspricht. Eine Übertragbarkeit jedweder Zähl- oder Messdaten
auf eine Realsituation ist aus Sicht der Verwaltung nicht möglich. Der Testbetrieb kann ledig-
lich der Anschauung dienen, wie die oberirdisch geführten Langzüge im Straßenbild und in
den Haltestellen optisch wirken.
4
5.:
„Die bereits vorhandenen Visualisierungen der beiden Varianten sollen für die Kölner*innen
öffentlich zugänglich an einem zentralen Ort wie dem Neumarkt zur Verfügung gestellt wer-
den. Die entsprechende Darstellung soll die Veränderung zur derzeitigen Situation aufzeigen.“
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Auswahl der Visualisierungen mit Gegenüberstellung der oberirdischen und der unterirdi-
schen Stadtbahnführung war Bestandteil der Präsentation zum 8. Politischen Begleitgremium.
Diese Präsentation wird wie gewohnt auf der Homepage der Stadt Köln veröffentlicht.
Gez. Egerer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0349/2024
- Typ
- Stellungnahme zu e. Antrag (Ausschuss)
- Datum
- 23.01.2024
- Erstellt
- 23.01.2024 07:21