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1060/2019

Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze für das Haushaltsjahr 2018

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.06.2019

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Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

10347 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/66/660/2 
660/22 
Vorlagen-Nummer 
 1060/2019 
Freigabedatum 
04.06.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Überplanmäßiger Aufwand im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze für das 
Haushaltsjahr 2018 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt überplanmäßige Aufwendungen gem. § 83 GO NRW in Höhe von insgesamt 
4.606.000 € im Teilergebnisplan 1201, Straßen, Wege, Plätze im Haushaltsjahr 2018. 
 
Der Betrag teilt sich auf folgende Teilplanzeilen auf: 
Teilplanzeile 13, Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 2.220.000 €,  
Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen in Höhe von 970.000 €, 
Teilplanzeile 16, Sonstige ordentliche Aufwendungen in Höhe von 1.215.000 €,  
Teilplanzeile 20, Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen in Höhe von 201.000 €. 
 
Die Deckung erfolgt im Haushaltsjahr 2018 durch Wenigeraufwendungen in Höhe von 4.606.000 € im 
Teilergebnisplan 1202 - Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV. Der Betrag kann in Teilplanzeile 13 – 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 1.980.000 €, in Teilplanzeile 14 – Bilanzi-
elle Abschreibungen in Höhe von 970.000 € und in Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe 
von 1.656.000 € erbracht werden. 
 
 
 
Verkehrsausschuss 18.06.2019 
Finanzausschuss 08.07.2019 
Rat 09.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  4.606.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Die Notwendigkeit der Bereitstellung einer überplanmäßigen Aufwandsermächtigung im Teilergebnis-
plan 1201, Straßen, Wege, Plätze zeichnete sich grundsätzlich bereits nach Abschluss des dritten 
Quartals 2018 ab. Allerdings war zur Ermittlung des tatsächlichen Bedarfes zunächst der Abschluss 
sämtlicher im Zusammenhang mit dem Jahresabschluss 2018 stehenden Arbeiten (insbesondere die 
Verbuchung von Rückstellungen und Verbindlichkeiten sowie die Verbuchung der Einzelwert- und der 
Pauschalwertberichtigungen) erforderlich.  
 
Der Mehraufwand verteilt sich innerhalb des Dezernates für Mobilität und Verkehrsinfrastruktur auf 
die folgenden Ämter: 
 
62 - Bauverwaltungsamt in Höhe von 370.000 € (sämtlich in Teilplanzeile 16), 
64 - Amt für Verkehrsmanagement und 66 - Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung in Höhe von 
4.236.000 €. 
 
Trotz der Ausgründung des Amtes 64 zum 01.04.2018 muss der Mehrbedarf der Ämter 64 und 66 
noch gemeinsam abgewickelt werden, da für das Amt 64 erstmalig ab 2019 ein eigenes Budget zur 
Verfügung steht. 
 
Die Mehraufwände in den einzelnen Teilplanzeilen begründen sich wie folgt: 
 
Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- u. Dienstleistungen 
 
Mehraufwand: 2.220.000 €   
 
Der für den Schwerpunktbereich der Straßenunterhaltung in den neun Stadtbezirken im Jahr 2018  
notwendige Aufwand lag unter Einbeziehung der zwingend zu bildenden Rückstellungen für bereits 
ausgeführte, aber noch nicht vollständig abgerechnete Aufträge trotz restriktiver Mittelbewirtschaftung

3 
höher als das nach Abzug der notwendigen Konsolidierungsbeiträge noch zur Verfügung stehende 
Planbudget. Im Ergebnis konnte damit lediglich der Mindeststandard im Rahmen der Pflichtaufgabe 
als Straßenbaulastträger (Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit, substanzerhal-
tende Maßnahmen zur Vermeidung drohender Vermögensschäden) sichergestellt werden. Eine De-
ckung des Fehlbetrages durch Einsparungen an anderer Stelle der Teilplanzeile ließ sich aufgrund 
bestehender vertraglicher Verpflichtungen (Wartungsverträge mit Signalbaufirmen, Verträge mit 
Rheinenergie, Stadtentwässerungsbetrieben etc.) nur in beschränktem Umfang realisieren. Der erfor-
derliche Mittelbedarf für die Straßenunterhaltung ist in den vergangenen beiden Jahren auch im Zuge 
der aktuell vorherrschenden positiven Baukonjunktur deutlich angestiegen. Die Gesamtsituation hat 
sich für die Stadt als Auftragnehmer negativ entwickelt, da die Kapazitäten der fachlich geeigneten 
Auftragnehmer gegenwärtig stark ausgelastet sind. Dies führt bei den Ausschreibungen zu einer ge-
ringeren Zahl eingehender Angebote. Die Angebotspreise liegen darüber hinaus oftmals deutlich über 
den Mittelwerten der Vorjahre. Mangels Alternativen müssen die Aufträge zu diesen für die Stadt un-
günstigen Konditionen vergeben werden. Darüber hinaus besteht weiterhin die verstärkte Tendenz 
der ausführenden Firmen zur Geltendmachung von Nachtragsforderungen. Um in Zukunft in gewohn-
tem Maße Aufträge zur Abdeckung der Unterhaltungsverpflichtungen vergeben zu können, ist in den 
kommenden Jahren von einem weiter steigenden Budgetbedarf auszugehen.  
 
Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen 
 
Mehraufwand: 970.000 €  
 
Die Gesamtsumme der bilanziellen Abschreibungen für die Abnutzung des Anlagevermögens resul-
tiert vorwiegend aus dem höheren Ergebnis bei den Abschreibungen der Lichtsignalanlagen. Es 
konnte insgesamt eine höhere Anzahl von Lichtsignalanlagen als geplant grundlegend erneuert und 
wieder in Betrieb genommen werden. Nach erfolgter Inbetriebnahme unterliegen diese Anlagen über 
die gesamte Nutzungsdauer einer linearen Abschreibung, während die vorher vorhandenen Altanla-
gen aufgrund der bilanziell bereits abgelaufenen Nutzungsdauer keinen Abschreibungsaufwand mehr 
verursacht haben.  
 
Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen 
 
Mehraufwand: 1.215.000 € 
 
Für das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung resultiert der Mehraufwand in Höhe von rd. 
845.000 € im Wesentlichen aus den folgenden Entwicklungen: 
 
1) Die Zahlungen an die Stadtentwässerungsbetriebe gem. § 2 des Vertrages über Sicherstel-
lung und Finanzierung der Straßenentwässerung haben den auf Basis der Anmeldungen der 
Stadtentwässerungsbetriebe gebildeten Planwert um rd. 230.000 € überschritten. Die Stadt ist 
vertraglich verpflichtet, sich an den Herstellungskosten von Anlagen der Stadtentwässerungs-
betriebe zu beteiligen, wenn diese auch dem Zweck der Straßenentwässerung dienen. Im ab-
gelaufenen Jahr wurden zusätzlich Kosten für Altmaßnahmen, die vor dem Jahr 2001 fertig-
gestellt wurden und für die Erschließungs- oder Ausbaubeiträge erhoben werden können, ab-
gerechnet. Nach § 2 Absatz 4 des Vertrages ist die Stadt zur Kostenerstattung für diese Alt-
maßnahmen verpflichtet. 
2) Es wurde eine Zahlung in Höhe von rd. 290.000 € an die DB-Netz AG für die Beteiligung an 
den Planungskosten für eine Aufweitung der Bahnüberführung an der Zülpicher Straße 
(Bahnhof Süd) fällig. Die Stadt ist Mitte 2018 gegenüber der DB-Netz AG nach Sperrung der 
Zülpicher Straße für den motorisierten Individualverkehr im betroffenen Teilabschnitt von dem 
ursprünglich formulierten Aufweitungswunsch zurückgetreten. Für die bereits erbrachten Pla-
nungsleistungen wurde daher vorzeitig die mit der Stadt vereinbarte Kostenbeteiligung abge-
rechnet. 
3) Die Sicherungsmaßnahmen am Bahnübergang Bergerstraße werden durch die KVB AG ge-
genwärtig umgesetzt. Die Stadt ist als Eigentümerin der kreuzenden Gemeindestraße nach 
§ 13 Eisenbahnkreuzungsgesetz verpflichtet, sich an den entsprechenden Kosten zu beteili-
gen. Entsprechend des Baufortschrittes wurde in 2018 eine Kostenbeteiligung von rd. 90.000 
€ an die KVB AG geleistet.

4 
4) Nach Rückzahlung von Fördermitteln an die Bezirksregierung Köln wegen einer teilweisen 
Rücknahme des Zuwendungsbescheides für die Maßnahme Kreisverkehr Karlstraße/Philipp-
Reis-Straße/Klingerstraße mussten auch die gebildeten Sonderposten anteilig außerplanmä-
ßig in Abgang gebracht werden. Daher wurden zusätzliche Aufwandsbuchungen in Höhe von 
rd. 160.000 € erforderlich. 
5) Der verbleibende Mehraufwand dieser Teilplanzeile in Höhe von rd. 75.000 € verteilt sich auf 
verschiedene Aufwandsarten aus dem Bereich der Geschäftskosten. So wurden beispielswei-
se höhere Aufwendungen für die Nutzung der Betriebssoftware an den Parkscheinautomaten 
erforderlich. 
    
Für das Bauverwaltungsamt resultiert der Mehraufwand in Höhe von rd. 370.000 € aus der Rückzah-
lung von Erschließungsbeiträgen. In Folge verschiedener verwaltungsgerichtlicher Verfahren mussten 
die bereits in Vorjahren vereinnahmten streitbefangenen Beträge wieder an die Beitragspflichtigen 
erstattet werden.  
 
 
Teilplanzeile 20 – Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen 
 
Mehraufwand: 201.000 € 
 
Der Zuwendungsbescheid für die Maßnahme Bischofweg (Ausführung 2005) wurde nach Vorlage des 
Schlussverwendungsnachweises teilweise widerrufen. Die Rückzahlung erfolgte bereits in 2017. Der 
Zuwendungsgeber hat aber zusätzlich noch Anspruch auf entsprechende Zinsaufwendungen für die 
zu Unrecht ausgezahlten Zuwendungen. Die Abrechnung wurde von der Bezirksregierung Köln in 
2018 vorgelegt.  
 
Deckung des Mehraufwandes 
 
Die Deckung erfolgt durch Wenigeraufwand im Teilergebnisplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, 
ÖPNV in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 1.980.000 
€, in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen in Höhe von 970.000 € sowie in der Teilplan-
zeile 15 – Transferaufwendungen in Höhe von 1.656.000 €. 
 
Die betroffenen Wenigeraufwendungen in Teilplanzeile 13 resultieren aus verzögertem Maßnahmen-
beginn, den zwischenzeitlich aufgetretenen Verzögerungen bei der Bauausführung sowie zeitlichen 
Verschiebungen der Projektabläufe aus verkehrstechnischen Gründen verschiedener Sanierungspro-
jekte. Die daraus folgenden späteren Inbetriebnahmen der Maßnahmen führen damit auch zu redu-
zierten Ist-Abschreibungen im Jahr 2018, Teilplanzeile 14. In der Teilplanzeile 15 resultieren die We-
nigeraufwendungen aus geringeren Zinszahlungen im Rahmen der Finanzierung des Schuldendiens-
tes Nord-Süd-Stadtbahn.

Beratungsverlauf (3)

18.06.2019 Verkehrsausschuss
TOP 4.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
08.07.2019 Finanzausschuss
TOP 8.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
09.07.2019 Rat
TOP 8.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Zülpicher Straße
  • Philipp-Reis-Straße
  • Bergerstraße
  • Klingerstraße
  • Karlstraße

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Details

Aktenzeichen
1060/2019
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.06.2019
Erstellt
18.03.2019 15:43