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2704/2019

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Reduzierung von Feinstaub und CO2-Belastung (Az.: 02-1600-97/19)

Beschlussvorlage Ausschuss 06.09.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 29.10.2019, TOP 1.5

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage - Eingabe

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Beschlussvorlage Ausschuss

4316 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/64 
 
Vorlagen-Nummer 
 2704/2019 
Freigabedatum 
06.09.2019  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Reduzierung von Feinstaub und CO2-Belastung (Az.: 02-
1600-97/19) 
Beschlussorgan 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt der Petentin für die Eingabe. Er nimmt die 
Anregungen der Petentin zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Hinweise als Anregung zur 
künftigen Fortschreibung des Klimaaktionsplanes und Luftreinhalteplanes aufzunehmen bzw. an die 
jeweils zuständigen Behörden weiterzugeben. 
 
Alternative: keine 
 
Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 29.10.2019

2 
Begründung: 
Die Petentin schlägt verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaub- und CO2-Belastung 
vor (s. Anlage). 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Anregungen beziehen sich auf verkehrliche Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Aktions-
plänen zum Klimaschutz, der Lärmminderung und der Luftreinhaltung ergriffen werden sollen. In ent-
sprechenden Fachplanungen (Klimaschutzplan, Lärmaktionsplan und Luftreinhalteplan) wurden die 
möglichen Maßnahmen bereits diskutiert und – wenn zielführend – verbindlich oder als übergeordne-
ter Rahmenplan zur Umsetzung festgelegt. Die jeweilige Planaufstellung erfolgt unter Bürger-
beteiligung, bei der die Beteiligung für Alle offen steht. Im Ergebnis dieses Dialoges sind die Maß-
nahmen gegeneinander abzuwägen. Diese Abwägung berücksichtigt auch die gesetzlichen Möglich-
keiten der Einschränkungen im Verkehr, in Eigentums- und Entfaltungsrechten, wie sie von der Pe-
tentin vorgetragen wurden. Für einige der genannten Maßnahmen fehlen die bundesgesetzlichen 
Möglichkeiten, weshalb sie in den Plänen nicht zur Umsetzung vorgesehen werden können.  
 
Hinsichtlich der Aspekte der Luftreinhaltung, die in der Bürgeranregung angesprochen wurden, ist 
auszuführen, dass am 01.04.2019 die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln durch die 
Bezirksregierung in Kraft gesetzt wurde. Dieser enthält verschiedene Maßnahmenpakete, die zu einer 
dauerhaften Verbesserung der Luftqualität und zur schnellst möglichen Einhaltung des Grenzwertes 
für Stickstoffdioxid führen sollen. Diese Maßnahmen sind das Ergebnis eines durch die Stadtverwal-
tung eingeleiteten Beteiligungsprozesses verschiedener Interessengruppen aus Wirtschaft, Handel, 
Logistik und Umweltverbänden sowie Vertretern städtischer Ämter. In dem Prozess wurden zahlrei-
che Maßnahmen zur Luftreinhaltung erarbeitet und diese hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit, Wirkung 
und zeitlichen Realisierbarkeit bewertet. Vorrangiges Ziel der Stadt Köln ist es, die Gesundheit der 
Kölnerinnen und Kölner zu gewährleisten und hierfür wirksame Maßnahmen zu beschließen. Dabei 
sollen Maßnahmen bevorzugt zur Anwendung kommen, die es ermöglichen, Fahrverbote zu vermei-
den. 
 
Der Luftreinhalteplan Köln kann unter dem folgenden Link eingesehen werden: 
https://www.bezreg-
koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/53/luftreinhalteplaene/luftreinhalteplan_koeln_02_01
_fortschreibung_2019.pdf. 
 
Zur Erstellung des Luftreinhalteplanes wurden Minderungspotenziale verschiedener Maßnahmen und 
deren Auswirkungen auf die Messstellen untersucht. Die Maßnahmen – insbesondere bei Einschrän-
kungen – müssen sich an den jeweiligen Verursacheranteilen orientieren und verhältnismäßig sein. 
Insofern ist eine undifferenzierte Einschränkung, wie sie in der Eingabe erwähnt werden, rechtlich 
nicht zulässig. Mit den verbindlich in der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes dargestellten Maß-
nahmenpaketen wird im Wesentlichen eine Minderung der Emissionen aus dem Straßenverkehr, der 
nach der Hintergrundbelastung das Segment mit den größten Verursacheranteilen, angestrebt.  
 
Der Rat hat mit seinem Beschluss zum Klimanotstand die Verwaltung mit einer Mobilitätstransforma-
tion im Sinne des Konzepts Köln Mobil 2025 und des beschlossenen Aufbaus der Elektro-
Ladeinfrastruktur beauftragt. Zudem enthält auch das vom Rat der Stadt Köln beschlossene Klima-
schutzmaßnahmenumsetzungsprogramm „KölnKlimaAktiv 2022“ verschiedenste Maßnahmen, die 
dem Erreichen der Klimaschutzziele dienen.  
 
Anlage  
Eingabe

Anlage - Eingabe

3542 Zeichen

Ausschuss für Anregungen 
und Beschwerden 
Geschäftsstelle 
Rathaus spanischer Bau 
50667 Köln 
Köln, 06. April 2019 
Zur Reduzierung von Feinstaub- und C02-Belastung möchte ich folgende 
Anregungen vortragen: 
Schnell umsetzbare Maßnahmen 
1. Ab sofort Sonntagsfahrverbote für alle Fahrzeuge (Ausnahmen,
Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, ggfs Taxis und Carsharing etc.)
Eine solche Maßnahme wurde bereits in den siebziger Jahren praktiziert und
hat damals hervorragend funktioniert. Großartig auch, wie schnell die Politik
seinerzeit reagiert hat.
2. Strafmandate für alle Fahrer, die bei laufendem Motor am Straßenrand und
vor Einfahrten warten, ihr Auto beladen oder sich sogar vom Fahrzeug
entfernen. Das sollte durch alle Politessen und Polizeibeamte umgesetzt
werden. Mir persönlich begegnet mindesten einmal täglich ein bei laufendem
Motor abgestelltes Fahrzeug ohne Fahrer oder in Warteposition.
Mittelfristig umsetzbare Maßnahmen 
1. Tempo 120 auf dem Kölner Autobahnring bzw. auf allen Autobahnen.
2. Fahrverbote in der Innenstadt (Innerer Ring bzw. stark frequentierte Straßen)
mit wöchentlichem Wechseln der Nummernschilder mit geraden/ungeraden
Ziffern. Ähnliches wird bzw. wurde bereits in anderen Ländern praktiziert
(Paris, Bogota, Peking, Neu-Delhi). Das sollte Köln auch hinbekommen!
Längerfristig planbare Maßnahmen 
1. Reduzierung des Flugverkehrs, beispielsweise Nachtflugverbot (das würde
zusätzlich die Gesundheitskosten senken), Verbot von Kurzstreckenflügen,
Reduzierung von Frachtmaschinen und bessere Ausnutzung des
Schienenverkehrs bzw. anderer Transportmittel (Schiff).

Seite 2 
2. Für die Innenstadt Implementierung kleiner wendiger Kurzstrecken Busse
(Elektro), mit schneller Folge und häufigen Stopps, fahrbar auch in
Nebenstraßen in einer Art „Hop-On-Hop-Off-System". Jederzeit herbeiwinken,
jederzeit aussteigen. Äußerst preiswerte Tickets mit vereinfachtem System,
nur ein Preis und nur ein Ticket pro Tag für alle Fahrten. So können auch die
Zwischenbereiche der öffentlichen Haltestellen für kurze Strecken bedient
werden.
3. Dauerhafte Verbannung von dieselbetriebenen Liefer-LKWs aus der
Innenstadt. Übergangszeitraum max. 5 Jahre.
4. Angestrebt werden sollte, eine dauerhaft autofrei Innenstadt zu schaffen
(Innerer Ring). Auch so etwas gibt es bereits in anderen Städten.
5. Umstellung aller Unternehmen und Handwerker auf einen elektrobetriebenen
Fuhrpark. Da Unternehmen in der Regel ihren Fuhrpark alle drei bis fünf Jahre
erneuern, dürfte das mit einer entsprechenden Vorausplanung für
Unternehmen leichter zu bewältigen sein, als für Privatpersonen.
Auch wenn ich ein generelle Fahrverbot befürworte, ist es nicht richtig, dieses allein 
auf Diesel-PKW zu beschränken und zusätzlich Unternehmensfahrzeuge 
auszuschließen. Zum einen müssen die Verbote alle Fahrzeuge betreffen, also 
Diesel- sowie Benzin-Fahrzeuge, denn auch Benziner verursachen Umweltschäden, 
und insbesondere darf es keine Ausnahmen für Unternehmer geben, da diese ihre 
Fahrzeuge abschreiben können und sich daher schneller anpassen können als eine 
Privatperson. 
Darüber hinaus müssen sich Maßnahmen insbesondere an die großen Verursacher 
von Umweltbelastungen wenden und das sind große LKWs und insbesondere 
Flugzeuge, deren Belastung in den höheren Luftschichten sich auch auf die Städte 
auswirkt (Ozon, Lärm, C02). 
Liebe Ratsdamen und Herren, 
es besteht dringender Handlungsbedarf. Was unsere Stadt und unser Land braucht 
sind mutige Entscheidungen und keine verzagten „Schwadronierer": 
Freundliche Grüße

Beratungsverlauf (1)

29.10.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden
TOP 1.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2704/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
06.09.2019
Erstellt
07.08.2019 14:32