2704/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Reduzierung von Feinstaub und CO2-Belastung (Az.: 02-1600-97/19)
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/64 Vorlagen-Nummer 2704/2019 Freigabedatum 06.09.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Reduzierung von Feinstaub und CO2-Belastung (Az.: 02- 1600-97/19) Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt der Petentin für die Eingabe. Er nimmt die Anregungen der Petentin zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Hinweise als Anregung zur künftigen Fortschreibung des Klimaaktionsplanes und Luftreinhalteplanes aufzunehmen bzw. an die jeweils zuständigen Behörden weiterzugeben. Alternative: keine Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 29.10.2019 2 Begründung: Die Petentin schlägt verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung von Feinstaub- und CO2-Belastung vor (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Anregungen beziehen sich auf verkehrliche Maßnahmen, die im Zusammenhang mit Aktions- plänen zum Klimaschutz, der Lärmminderung und der Luftreinhaltung ergriffen werden sollen. In ent- sprechenden Fachplanungen (Klimaschutzplan, Lärmaktionsplan und Luftreinhalteplan) wurden die möglichen Maßnahmen bereits diskutiert und – wenn zielführend – verbindlich oder als übergeordne- ter Rahmenplan zur Umsetzung festgelegt. Die jeweilige Planaufstellung erfolgt unter Bürger- beteiligung, bei der die Beteiligung für Alle offen steht. Im Ergebnis dieses Dialoges sind die Maß- nahmen gegeneinander abzuwägen. Diese Abwägung berücksichtigt auch die gesetzlichen Möglich- keiten der Einschränkungen im Verkehr, in Eigentums- und Entfaltungsrechten, wie sie von der Pe- tentin vorgetragen wurden. Für einige der genannten Maßnahmen fehlen die bundesgesetzlichen Möglichkeiten, weshalb sie in den Plänen nicht zur Umsetzung vorgesehen werden können. Hinsichtlich der Aspekte der Luftreinhaltung, die in der Bürgeranregung angesprochen wurden, ist auszuführen, dass am 01.04.2019 die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans Köln durch die Bezirksregierung in Kraft gesetzt wurde. Dieser enthält verschiedene Maßnahmenpakete, die zu einer dauerhaften Verbesserung der Luftqualität und zur schnellst möglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid führen sollen. Diese Maßnahmen sind das Ergebnis eines durch die Stadtverwal- tung eingeleiteten Beteiligungsprozesses verschiedener Interessengruppen aus Wirtschaft, Handel, Logistik und Umweltverbänden sowie Vertretern städtischer Ämter. In dem Prozess wurden zahlrei- che Maßnahmen zur Luftreinhaltung erarbeitet und diese hinsichtlich ihrer Umsetzbarkeit, Wirkung und zeitlichen Realisierbarkeit bewertet. Vorrangiges Ziel der Stadt Köln ist es, die Gesundheit der Kölnerinnen und Kölner zu gewährleisten und hierfür wirksame Maßnahmen zu beschließen. Dabei sollen Maßnahmen bevorzugt zur Anwendung kommen, die es ermöglichen, Fahrverbote zu vermei- den. Der Luftreinhalteplan Köln kann unter dem folgenden Link eingesehen werden: https://www.bezreg- koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung05/53/luftreinhalteplaene/luftreinhalteplan_koeln_02_01 _fortschreibung_2019.pdf. Zur Erstellung des Luftreinhalteplanes wurden Minderungspotenziale verschiedener Maßnahmen und deren Auswirkungen auf die Messstellen untersucht. Die Maßnahmen – insbesondere bei Einschrän- kungen – müssen sich an den jeweiligen Verursacheranteilen orientieren und verhältnismäßig sein. Insofern ist eine undifferenzierte Einschränkung, wie sie in der Eingabe erwähnt werden, rechtlich nicht zulässig. Mit den verbindlich in der Fortschreibung des Luftreinhalteplanes dargestellten Maß- nahmenpaketen wird im Wesentlichen eine Minderung der Emissionen aus dem Straßenverkehr, der nach der Hintergrundbelastung das Segment mit den größten Verursacheranteilen, angestrebt. Der Rat hat mit seinem Beschluss zum Klimanotstand die Verwaltung mit einer Mobilitätstransforma- tion im Sinne des Konzepts Köln Mobil 2025 und des beschlossenen Aufbaus der Elektro- Ladeinfrastruktur beauftragt. Zudem enthält auch das vom Rat der Stadt Köln beschlossene Klima- schutzmaßnahmenumsetzungsprogramm „KölnKlimaAktiv 2022“ verschiedenste Maßnahmen, die dem Erreichen der Klimaschutzziele dienen. Anlage Eingabe
Anlage - Eingabe
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Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Geschäftsstelle Rathaus spanischer Bau 50667 Köln Köln, 06. April 2019 Zur Reduzierung von Feinstaub- und C02-Belastung möchte ich folgende Anregungen vortragen: Schnell umsetzbare Maßnahmen 1. Ab sofort Sonntagsfahrverbote für alle Fahrzeuge (Ausnahmen, Rettungsdienste, ambulante Pflegedienste, ggfs Taxis und Carsharing etc.) Eine solche Maßnahme wurde bereits in den siebziger Jahren praktiziert und hat damals hervorragend funktioniert. Großartig auch, wie schnell die Politik seinerzeit reagiert hat. 2. Strafmandate für alle Fahrer, die bei laufendem Motor am Straßenrand und vor Einfahrten warten, ihr Auto beladen oder sich sogar vom Fahrzeug entfernen. Das sollte durch alle Politessen und Polizeibeamte umgesetzt werden. Mir persönlich begegnet mindesten einmal täglich ein bei laufendem Motor abgestelltes Fahrzeug ohne Fahrer oder in Warteposition. Mittelfristig umsetzbare Maßnahmen 1. Tempo 120 auf dem Kölner Autobahnring bzw. auf allen Autobahnen. 2. Fahrverbote in der Innenstadt (Innerer Ring bzw. stark frequentierte Straßen) mit wöchentlichem Wechseln der Nummernschilder mit geraden/ungeraden Ziffern. Ähnliches wird bzw. wurde bereits in anderen Ländern praktiziert (Paris, Bogota, Peking, Neu-Delhi). Das sollte Köln auch hinbekommen! Längerfristig planbare Maßnahmen 1. Reduzierung des Flugverkehrs, beispielsweise Nachtflugverbot (das würde zusätzlich die Gesundheitskosten senken), Verbot von Kurzstreckenflügen, Reduzierung von Frachtmaschinen und bessere Ausnutzung des Schienenverkehrs bzw. anderer Transportmittel (Schiff). Seite 2 2. Für die Innenstadt Implementierung kleiner wendiger Kurzstrecken Busse (Elektro), mit schneller Folge und häufigen Stopps, fahrbar auch in Nebenstraßen in einer Art „Hop-On-Hop-Off-System". Jederzeit herbeiwinken, jederzeit aussteigen. Äußerst preiswerte Tickets mit vereinfachtem System, nur ein Preis und nur ein Ticket pro Tag für alle Fahrten. So können auch die Zwischenbereiche der öffentlichen Haltestellen für kurze Strecken bedient werden. 3. Dauerhafte Verbannung von dieselbetriebenen Liefer-LKWs aus der Innenstadt. Übergangszeitraum max. 5 Jahre. 4. Angestrebt werden sollte, eine dauerhaft autofrei Innenstadt zu schaffen (Innerer Ring). Auch so etwas gibt es bereits in anderen Städten. 5. Umstellung aller Unternehmen und Handwerker auf einen elektrobetriebenen Fuhrpark. Da Unternehmen in der Regel ihren Fuhrpark alle drei bis fünf Jahre erneuern, dürfte das mit einer entsprechenden Vorausplanung für Unternehmen leichter zu bewältigen sein, als für Privatpersonen. Auch wenn ich ein generelle Fahrverbot befürworte, ist es nicht richtig, dieses allein auf Diesel-PKW zu beschränken und zusätzlich Unternehmensfahrzeuge auszuschließen. Zum einen müssen die Verbote alle Fahrzeuge betreffen, also Diesel- sowie Benzin-Fahrzeuge, denn auch Benziner verursachen Umweltschäden, und insbesondere darf es keine Ausnahmen für Unternehmer geben, da diese ihre Fahrzeuge abschreiben können und sich daher schneller anpassen können als eine Privatperson. Darüber hinaus müssen sich Maßnahmen insbesondere an die großen Verursacher von Umweltbelastungen wenden und das sind große LKWs und insbesondere Flugzeuge, deren Belastung in den höheren Luftschichten sich auch auf die Städte auswirkt (Ozon, Lärm, C02). Liebe Ratsdamen und Herren, es besteht dringender Handlungsbedarf. Was unsere Stadt und unser Land braucht sind mutige Entscheidungen und keine verzagten „Schwadronierer": Freundliche Grüße
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2704/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 06.09.2019
- Erstellt
- 07.08.2019 14:32