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V/0272/2018

Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte für das Jahr 2018

Vorlagen 29.03.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-Mitte, Sitzung am 17.04.2018, TOP 6.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Beschlussvorlage

4536 Zeichen

V/0272/2018 
V/0272/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im 
Stadtbezirk Münster-Mitte für das Jahr 2018 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   17.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Bezirksvertretung Münster-Mitte folgt der Empfehlung des Ältestenrates, folgendem Verein 
einen Zuschuss für das Jahr 2018 zu gewähren: 
 
- münster nachhaltig e.V. – Zeitbank.N – 1.500 € für den Aufbau und das Hosting der Websei-
te und die Finanzierung eines Vernetzungsmanagers 
 
2. Im Übrigen folgt die Bezirksvertretung Münster-Mitte der Empfehlung des Ältestenrates, keinem 
weiteren der für das Jahr 2018 vorliegenden Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu entspre-
chen, da die Voraussetzungen nach den Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an örtliche 
Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte nicht 
erfüllt sind. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkun-
gen 
 
Produktgruppe 0101 Transferaufwendungen    
Zeile 15  2018 1.500 € verfügbar 
6.000 € 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf bei der / bei den 
o. g. Produktgruppe/n veranschlagt. 
 
Amt für Bürger- und 
Ratsservice 
 
10.04.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Heitz 
Telefon: 492-3362 
Heitz@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0272/2018 
Begründung: 
Grundlage für die Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses an örtliche Vereine, Verbän-
de und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte sind die in der Sitzung der 
Bezirksvertretung Münster-Mitte am 09.06.2015 beschlossenen Richtlinien in der Fassung des Be-
schlusses vom 05.12.2017.  
 
Der Ältestenrat der Bezirksvertretung Münster-Mitte hat die vorliegenden Anträge für Zuschüsse an 
örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen für das Jahr 2018 gesichtet, 
bewertet und eine entsprechende Empfehlung zur Gewährung von Zuschüssen ausgesprochen.  
 
Laut Ziffer 2 der Richtlinien sind die Projekte förderfähig, die im Stadtbezirk Münster-Mitte durchge-
führt werden und sich ausdrücklich an Bewohnerinnen und Bewohner dieses Bezirks richten. Vorran-
gig werden gemäß Ziffer 3 der Richtlinien die Projekte gefördert, die Vorbildcharakter haben und/oder 
in besonderer Weise öffentlichkeitswirksam sind oder thematisch, methodisch, in ihrer Art oder Um-
setzung besonders sind. Jährlich wiederkehrende Veranstaltungen erfüllen diese Voraussetzung in 
der Regel nicht. Besonders förderungswürdig sind Projekte, die sich aktiv mit der Einbindung und 
Förderung von Kindern und Jugendlichen, der Inklusion oder der Integration von Migrantinnen und 
Migranten, insbesondere Flüchtlingen und intergenerativen Projekten befassen oder die einen inter-
generativen Schwerpunkt haben. Besonderer Wert wird auf den Mitmach-Charakter der Projekte ge-
legt. Grundsätzlich ausgeschlossen von einer direkten oder indirekten Förderung sind gemäß Ziffer 4 
öffentliche Einrichtungen und städtische Ämter. 
 
Ziel der Richtlinien ist, die Förderung einer Vielzahl von Vereinen mit kleinen Beträgen für Jubiläen, 
jährliche Veranstaltungen oder laufende Aufwendungen zu vermeiden. Vielmehr sollen die Vereine 
die Möglichkeit nutzen, durch die Förderung einmalige (nicht jährlich wiederkehrende) und größere 
Projekte durchzuführen.  
 
Folgendes Projekt erfüllt die Voraussetzungen der Richtlinien und wird daher durch die Bezirksvertre-
tung Münster-Mitte gefördert: 
 
- münster nachhaltig e.V. – 1.500 € für den Aufbau und das Hosting der Webseite und die Fi-
nanzierung eines Vernetzungsmanagers 
 
Der Ältestenrat ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die weiteren vorliegenden Anträge die Voraus-
setzungen gemäß den Richtlinien nicht erfüllen bzw. aufgrund einer Förderung in 2017 nicht erneut in 
2018 gefördert werden. 
 
Folgende Anträge werden daher abgelehnt: 
 
- Ruderverein Münster von 1882 e.V. – Mannschaftssport als Instrument zur Steigerung von 
Kompetenzen (sportferner und bildungsferner) Kinder und Jugendlicher 
- Verein für Mototherapie und Psychomotorische Entwicklungsförderung e.V. – Tag der offenen 
Tür 
- Verein der Ehemaligen und Freunde des Schillergymnasiums – naturnahe Neugestaltung des 
Schulgartens 
- ASEC e.V. Münster – Fußballturnier mit anschließender Party 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Anlage A

2724 Zeichen

Anlage A zur V/0272/2018 
Kurzüberblick 
Die Bezirksvertretung Münster-Mitte entscheidet jährlich über die Gewährung von Zuschüssen an 
örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Münster-Mitte auf Grund-
lage der Richtlinien in der Fassung des Beschlusses vom 05.12.2017. Im Jahr 2018 soll dem 
Verein münster nachhaltig e.V. für das Projekt „Zeitbank.N“ ein Zuschuss in Höhe von 1.500 € 
gewährt werden. Den übrigen antragstellenden Vereinen wird kein Zuschuss gewährt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: 
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell-
schaft“ 
 
Das Teilziel lautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Ver-
einigungen und Initiativen im Stadtbezirk.“ 
 
Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Über die Möglichkeit unterjähriger An-
tragstellungen bzw. die Zulassung unterjährig eingehender Anträge entscheidet der Ältestenrat 
der Bezirksvertretung Münster-Mitte. Im Jahr 2018 wurde ein Budget in Höhe von 6.000 € durch 
die Bezirksvertretung Münster-Mitte zur Verfügung gestellt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Gewährung der Zuschüsse beruht auf § 37 Abs. 1 d) GO NRW, § 21 Abs. 1 Nr. 7 Hauptsat-
zung der Stadt Münster sowie den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche 
Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte. Über 
die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel entscheidet die Bezirksvertretung Münster-Mitte im 
Rahmen der Haushaltsberatungen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Besonders förderungswürdig sind Projekte, die sich aktiv mit der Einbindung und Förderung von 
Kindern und Jugendlichen, der Inklusion oder der Integration von Migrantinnen und Migranten, 
insbesondere Flüchtlingen, befassen oder die einen intergenerativen Schwerpunkt haben.

Beratungsverlauf (1)

17.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0272/2018
Typ
Vorlagen
Datum
29.03.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37