V/0272/2018
Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte für das Jahr 2018
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Beschlussvorlage
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V/0272/2018 V/0272/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Gewährung von Zuschüssen an Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte für das Jahr 2018 Beratungsfolge 17.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Bezirksvertretung Münster-Mitte folgt der Empfehlung des Ältestenrates, folgendem Verein einen Zuschuss für das Jahr 2018 zu gewähren: - münster nachhaltig e.V. – Zeitbank.N – 1.500 € für den Aufbau und das Hosting der Websei- te und die Finanzierung eines Vernetzungsmanagers 2. Im Übrigen folgt die Bezirksvertretung Münster-Mitte der Empfehlung des Ältestenrates, keinem weiteren der für das Jahr 2018 vorliegenden Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu entspre- chen, da die Voraussetzungen nach den Richtlinien zur Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte nicht erfüllt sind. II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0101 Transferaufwendungen Zeile 15 2018 1.500 € verfügbar 6.000 € Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan-Entwurf bei der / bei den o. g. Produktgruppe/n veranschlagt. Amt für Bürger- und Ratsservice 10.04.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Heitz Telefon: 492-3362 Heitz@stadt-muenster.de - 2 - V/0272/2018 Begründung: Grundlage für die Entscheidung über die Gewährung eines Zuschusses an örtliche Vereine, Verbän- de und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte sind die in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster-Mitte am 09.06.2015 beschlossenen Richtlinien in der Fassung des Be- schlusses vom 05.12.2017. Der Ältestenrat der Bezirksvertretung Münster-Mitte hat die vorliegenden Anträge für Zuschüsse an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen für das Jahr 2018 gesichtet, bewertet und eine entsprechende Empfehlung zur Gewährung von Zuschüssen ausgesprochen. Laut Ziffer 2 der Richtlinien sind die Projekte förderfähig, die im Stadtbezirk Münster-Mitte durchge- führt werden und sich ausdrücklich an Bewohnerinnen und Bewohner dieses Bezirks richten. Vorran- gig werden gemäß Ziffer 3 der Richtlinien die Projekte gefördert, die Vorbildcharakter haben und/oder in besonderer Weise öffentlichkeitswirksam sind oder thematisch, methodisch, in ihrer Art oder Um- setzung besonders sind. Jährlich wiederkehrende Veranstaltungen erfüllen diese Voraussetzung in der Regel nicht. Besonders förderungswürdig sind Projekte, die sich aktiv mit der Einbindung und Förderung von Kindern und Jugendlichen, der Inklusion oder der Integration von Migrantinnen und Migranten, insbesondere Flüchtlingen und intergenerativen Projekten befassen oder die einen inter- generativen Schwerpunkt haben. Besonderer Wert wird auf den Mitmach-Charakter der Projekte ge- legt. Grundsätzlich ausgeschlossen von einer direkten oder indirekten Förderung sind gemäß Ziffer 4 öffentliche Einrichtungen und städtische Ämter. Ziel der Richtlinien ist, die Förderung einer Vielzahl von Vereinen mit kleinen Beträgen für Jubiläen, jährliche Veranstaltungen oder laufende Aufwendungen zu vermeiden. Vielmehr sollen die Vereine die Möglichkeit nutzen, durch die Förderung einmalige (nicht jährlich wiederkehrende) und größere Projekte durchzuführen. Folgendes Projekt erfüllt die Voraussetzungen der Richtlinien und wird daher durch die Bezirksvertre- tung Münster-Mitte gefördert: - münster nachhaltig e.V. – 1.500 € für den Aufbau und das Hosting der Webseite und die Fi- nanzierung eines Vernetzungsmanagers Der Ältestenrat ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die weiteren vorliegenden Anträge die Voraus- setzungen gemäß den Richtlinien nicht erfüllen bzw. aufgrund einer Förderung in 2017 nicht erneut in 2018 gefördert werden. Folgende Anträge werden daher abgelehnt: - Ruderverein Münster von 1882 e.V. – Mannschaftssport als Instrument zur Steigerung von Kompetenzen (sportferner und bildungsferner) Kinder und Jugendlicher - Verein für Mototherapie und Psychomotorische Entwicklungsförderung e.V. – Tag der offenen Tür - Verein der Ehemaligen und Freunde des Schillergymnasiums – naturnahe Neugestaltung des Schulgartens - ASEC e.V. Münster – Fußballturnier mit anschließender Party In Vertretung gez. Wolfgang Heuer Stadtrat
Anlage A
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Anlage A zur V/0272/2018 Kurzüberblick Die Bezirksvertretung Münster-Mitte entscheidet jährlich über die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen im Stadtbezirk Münster-Mitte auf Grund- lage der Richtlinien in der Fassung des Beschlusses vom 05.12.2017. Im Jahr 2018 soll dem Verein münster nachhaltig e.V. für das Projekt „Zeitbank.N“ ein Zuschuss in Höhe von 1.500 € gewährt werden. Den übrigen antragstellenden Vereinen wird kein Zuschuss gewährt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird folgendes Ziel verfolgt: „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesell- schaft“ Das Teilziel lautet: „Betreuung und Unterstützung örtlicher Vereine, Verbände und sonstiger Ver- einigungen und Initiativen im Stadtbezirk.“ Zielerreichung: Die Zuschüsse werden jährlich gewährt. Über die Möglichkeit unterjähriger An- tragstellungen bzw. die Zulassung unterjährig eingehender Anträge entscheidet der Ältestenrat der Bezirksvertretung Münster-Mitte. Im Jahr 2018 wurde ein Budget in Höhe von 6.000 € durch die Bezirksvertretung Münster-Mitte zur Verfügung gestellt. Finanzierung Produktgruppe: 0101 Bezirksvertretungen (frei verfügbare Mittel) Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? x Ja Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Gewährung der Zuschüsse beruht auf § 37 Abs. 1 d) GO NRW, § 21 Abs. 1 Nr. 7 Hauptsat- zung der Stadt Münster sowie den Richtlinien für die Gewährung von Zuschüssen an örtliche Vereine, Verbände und sonstige Vereinigungen und Initiativen im Stadtbezirk Münster-Mitte. Über die Höhe der zur Verfügung gestellten Mittel entscheidet die Bezirksvertretung Münster-Mitte im Rahmen der Haushaltsberatungen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Besonders förderungswürdig sind Projekte, die sich aktiv mit der Einbindung und Förderung von Kindern und Jugendlichen, der Inklusion oder der Integration von Migrantinnen und Migranten, insbesondere Flüchtlingen, befassen oder die einen intergenerativen Schwerpunkt haben.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0272/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.03.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37