2286/2024
Mohrenstraße - weiteres Verfahren
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/235/1 Vorlagen-Nummer 2286/2024 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mohrenstraße in der Altstadt/Nord - weiteres Verfahren Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt nimmt die Auswertung der Anwohner*innenbefragung zu ei- ner möglichen Umbenennung der Mohrenstraße zur Kenntnis und beschließt die Umbenen- nung der Mohrenstraße in Gregorius-Maurus-Straße. Alternative 1: Die Bezirksvertretung Innenstadt nimmt die Auswertung der Anwohner*innenbefragung zu ei- ner möglichen Umbenennung der Mohrenstraße zur Kenntnis und beschließt, den Umbenen- nungsprozess weiter fortzuführen. Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung hierzu, ein Konzept für eine Öf- fentlichkeitsbeteiligung zu erstellen, um allen Kölner*innen die Möglichkeit zu geben, sich zu der möglichen Umbenennung der Straße zu positionieren und ihre Argumente für ein Für und Wider zu benennen. Darüber hinaus soll die Öffentlichkeit an der Findung eines eventuellen neuen Straßennamens beteiligt werden. Alternative 2: Die Bezirksvertretung Innenstadt nimmt die Auswertung der Anwohner*innenbefragung zu ei- ner möglichen Umbenennung der Mohrenstraße zur Kenntnis und beschließt, den Umbenen- nungsprozess zu stoppen. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: a) Ausgangslage In der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 07.03.2024 haben die SPD-Fraktion, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke, die FDP-Fraktion und die Fraktion KlimaFreunde die Verwaltung beauftragt, entsprechend des Gutachtens des Historischen Bei- rates ein Umbenennungsverfahren (mit Beteiligung der Anwohner*innen) für die Mohren- straße in Gregorius-Maurus-Straße einzuleiten. Wenn das Anliegen besteht, eine Straße umzubenennen, hat gemäß Punkt 4.4 der Richtlinien des Rates der Stadt Köln für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen eine An- wohner*innenbefragung zu erfolgen und die gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere ein sich ergebendes berechtigtes Interesse an einer Umbenennung oder Beibehaltung der bisherigen Straßenbezeichnung, sind in einer Beschlussvorlage darzustellen. Die antragstellenden Bezirksvertreter*innen haben in der Sitzung der Bezirksvertretung Innen- stadt vom 07.03.2024 ebenfalls beauftragt, dass eine Erläuterungstafel mit QR-Code ange- bracht werden soll, auf der die Begriffs- und Geistesgeschichte des Begriffs „Mohr" sowie die Bedeutung der Heiligen Mauren für die Stadtgeschichte Köln erläutert wird. Der Text ist unter Beteiligung des historischen Beirats, des Expert*innengremiums (Post)koloniales Erbe Kölns, dem Integrationsrat sowie dem Kirchenvorstand der Kirchengemeinde St. Gereon zu entwi- ckeln. b) Erkenntnisse aus der Anwohner*innenbefragung Zur Durchführung der Befragung wurden 198 Anwohner*innen und Gewerbetreibende der Mohrenstraße persönlich angeschrieben. 24 Schreiben konnten nicht zugestellt werden. Die Adressaten waren von der Deutschen Post nicht zu ermitteln. Von den verbleibenden 174 zugestellten Umfragen, gingen insgesamt 70 Stellungnahmen fristgemäß bis 30.06.2024 bei der Verwaltung ein. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 40,23 %. 27 Rückmeldungen gingen per Mail, 43 per Post ein. 3 Stellungnahmen gingen ver- fristet bei der Verwaltung ein und konnten nicht berücksichtigt werden. 22 der 70 Stellungnahmen sprechen sich für eine Umbenennung aus. Dies entspricht 31,43 % aller Rückläufe. 68,57 % der Rückläufe – 48 von 70 Stellungnahmen – stimmen gegen eine Umbenennung. Die Auswertung der Stellungnahmen hat in der Hauptsache folgende Punkte ergeben: Die meistgenannte Begründung gegen eine Umbenennung bezieht sich darauf, dass der Stra- ßenname historisch ist und für die Ehrung der Mauren und Gregorius Maurus steht. Eine Dif- famierung oder rassistischer Hintergrund wird im Namen nicht empfunden. 3 Des Öfteren wird vorgeschlagen mit einem Erläuterungsschild auf die Namensgebung hinzu- weisen und auf eine Umbenennung zu verzichten. Einigen Gegner*innen einer Umbenennung erscheinen Kosten und Aufwand zu hoch und sie plädieren dafür, die Finanzen für wichtigere Projekte einzusetzen. Mehrmals wird auch Kritik am Gutachten geäußert. Vorgebrachte Argumente werden als nicht ausreichend für eine Umbenennung empfunden und ständen in keinem Verhältnis zum Auf- wand. Die Befürworter*innen einer Umbenennung haben ihre Entscheidung meist nicht begründet. Nur selten wurde übermittelt, dass eine Umbenennung ausdrücklich begrüßt wird. Es gab einige wenige Rückmeldungen bezüglich eines neuen Straßennamens. Der von den Bezirksvertreter*innen in Betracht gezogene Name „Gregorius-Maurus-Straße“ stößt bei diesen auf Ablehnung. Grund ist meistens die Länge der Bezeichnung. Bezogen auf die Geschichte werden die Namen „Maurenstraße“ und „Zu den Heiligen Mau- ren“ genannt. Gleich oft wird die Bezeichnung „Möhrenstraße“ genannt. Auch erreichte die Verwaltung die Bitte, die Anwohner*innen bei der Findung eines neuen Straßennamens einzubeziehen. c) Zum Erläuterungsschild Ein Text zur Begriffs- und Geistesgeschichte des Begriffs „Mohr" sowie der Bedeutung der Heiligen Mauren für die Stadtgeschichte Köln wurde von der Gutachterin bereits gefertigt. Die- ser soll in einer nächsten Sitzung des Historischen Beirates diesem zur Abstimmung vorgelegt werden und im Anschluss zur Freigabe dem Expert*innengremium (Post)koloniales Erbe Kölns, dem Integrationsrat sowie dem Kirchenvorstand der Kirchengemeinde St. Gereon über- mittelt werden. Ein Budget zur Erstellung, Fertigung und Instandhaltung von Erläuterungsschildern gibt es bei der Stadtverwaltung nicht. Erläuterungsschilder sind über Sponsor*innen zu finanzieren. d) Maßnahmen im Falle der Fortführung des Umbenennungsverfahrens und Durchfüh- rung einer Öffentlichkeitsbeteiligung Zur Beteiligung aller Kölner*innen am weiteren Prozess wird auf dem Beteiligungsportal der Stadt Köln (meinungfuer.koeln) ein Online-Dialog durchgeführt, in dem den Bürger*innen die Möglichkeit eingeräumt wird, sich mit den konkreten Argumenten, welche für und gegen eine Umbenennung sprechen zu befassen und ihre Meinung diesbezüglich kundzutun. Ideen für einen neuen Straßennamen können hier eingereicht werden. Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden gemeinsam mit dem Gutachten des His- torischen Beirats und der Beteiligung der Anwohner*innen der Bezirksvertretung Innenstadt als Hilfe zur Entscheidungsfindung vorgelegt. Die Entscheidung, ob die Straße umbenannt wird, obliegt alleine der Bezirksvertretung Innen- stadt. Das Votum aus Öffentlichkeitsbeteiligung und Anwohner*innenbefragung ist für die Be- zirksvertretung nicht bindend. Im Falle einer Umbenennung entscheidet die Bezirksvertretung abschließend über den neuen Straßennamen.
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen. Bitte wählen Sie aus: - Das Beteiligungskonzept wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? Siehe Beschlussvorlage Kontakt OB/2 Referat für Strategische Steuerung Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 25044 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2286/2024
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 22.08.2024
- Erstellt
- 23.07.2024 12:16