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2286/2024

Mohrenstraße - weiteres Verfahren

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 22.08.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 05.09.2024, TOP 3.15

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

7158 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/235/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2286/2024 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Mohrenstraße in der Altstadt/Nord - weiteres Verfahren  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt nimmt die Auswertung der Anwohner*innenbefragung zu ei-
ner möglichen Umbenennung der Mohrenstraße zur Kenntnis und beschließt die Umbenen-
nung der Mohrenstraße in Gregorius-Maurus-Straße. 
 
Alternative 1: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt nimmt die Auswertung der Anwohner*innenbefragung zu ei-
ner möglichen Umbenennung der Mohrenstraße zur Kenntnis und beschließt, den Umbenen-
nungsprozess weiter fortzuführen. 
Die Bezirksvertretung Innenstadt beauftragt die Verwaltung hierzu, ein Konzept für eine Öf-
fentlichkeitsbeteiligung zu erstellen, um allen Kölner*innen die Möglichkeit zu geben, sich zu 
der möglichen Umbenennung der Straße zu positionieren und ihre Argumente für ein Für und 
Wider zu benennen. Darüber hinaus soll die Öffentlichkeit an der Findung eines eventuellen 
neuen Straßennamens beteiligt werden. 
 
Alternative 2: 
 
Die Bezirksvertretung Innenstadt nimmt die Auswertung der Anwohner*innenbefragung zu ei-
ner möglichen Umbenennung der Mohrenstraße zur Kenntnis und beschließt, den Umbenen-
nungsprozess zu stoppen. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 05.09.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
a) Ausgangslage 
 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt vom 07.03.2024 haben die SPD-Fraktion, die 
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke, die FDP-Fraktion und die Fraktion 
KlimaFreunde die Verwaltung beauftragt, entsprechend des Gutachtens des Historischen Bei-
rates ein Umbenennungsverfahren (mit Beteiligung der Anwohner*innen) für die Mohren-
straße in Gregorius-Maurus-Straße einzuleiten.  
 
Wenn das Anliegen besteht, eine Straße umzubenennen, hat gemäß Punkt 4.4 der Richtlinien 
des Rates der Stadt Köln für die Neu- und Umbenennung von Straßen und Plätzen eine An-
wohner*innenbefragung zu erfolgen und die gewonnenen Erkenntnisse, insbesondere ein sich 
ergebendes berechtigtes Interesse an einer Umbenennung oder Beibehaltung der bisherigen 
Straßenbezeichnung, sind in einer Beschlussvorlage darzustellen. 
 
Die antragstellenden Bezirksvertreter*innen haben in der Sitzung der Bezirksvertretung Innen-
stadt vom 07.03.2024 ebenfalls beauftragt, dass eine Erläuterungstafel mit QR-Code ange-
bracht werden soll, auf der die Begriffs- und Geistesgeschichte des Begriffs „Mohr" sowie die 
Bedeutung der Heiligen Mauren für die Stadtgeschichte Köln erläutert wird. Der Text ist unter 
Beteiligung des historischen Beirats, des Expert*innengremiums (Post)koloniales Erbe Kölns, 
dem Integrationsrat sowie dem Kirchenvorstand der Kirchengemeinde St. Gereon zu entwi-
ckeln. 
 
b) Erkenntnisse aus der Anwohner*innenbefragung 
 
Zur Durchführung der Befragung wurden 198 Anwohner*innen und Gewerbetreibende der 
Mohrenstraße persönlich angeschrieben. 
 
24 Schreiben konnten nicht zugestellt werden. Die Adressaten waren von der Deutschen Post 
nicht zu ermitteln. 
 
Von den verbleibenden 174 zugestellten Umfragen, gingen insgesamt 70 Stellungnahmen 
fristgemäß bis 30.06.2024 bei der Verwaltung ein. Dies entspricht einer Rücklaufquote von 
40,23 %. 27 Rückmeldungen gingen per Mail, 43 per Post ein. 3 Stellungnahmen gingen ver-
fristet bei der Verwaltung ein und konnten nicht berücksichtigt werden.  
 
22 der 70 Stellungnahmen sprechen sich für eine Umbenennung aus. Dies entspricht 31,43 % 
aller Rückläufe. 68,57 % der Rückläufe – 48 von 70 Stellungnahmen – stimmen gegen eine 
Umbenennung. 
 
Die Auswertung der Stellungnahmen hat in der Hauptsache folgende Punkte ergeben: 
 
Die meistgenannte Begründung gegen eine Umbenennung bezieht sich darauf, dass der Stra-
ßenname historisch ist und für die Ehrung der Mauren und Gregorius Maurus steht. Eine Dif-
famierung oder rassistischer Hintergrund wird im Namen nicht empfunden.

3 
 
Des Öfteren wird vorgeschlagen mit einem Erläuterungsschild auf die Namensgebung hinzu-
weisen und auf eine Umbenennung zu verzichten. 
 
Einigen Gegner*innen einer Umbenennung erscheinen Kosten und Aufwand zu hoch und sie 
plädieren dafür, die Finanzen für wichtigere Projekte einzusetzen. 
 
Mehrmals wird auch Kritik am Gutachten geäußert. Vorgebrachte Argumente werden als nicht 
ausreichend für eine Umbenennung empfunden und ständen in keinem Verhältnis zum Auf-
wand. 
 
Die Befürworter*innen einer Umbenennung haben ihre Entscheidung meist nicht begründet. 
Nur selten wurde übermittelt, dass eine Umbenennung ausdrücklich begrüßt wird. 
 
Es gab einige wenige Rückmeldungen bezüglich eines neuen Straßennamens.  
 
Der von den Bezirksvertreter*innen in Betracht gezogene Name „Gregorius-Maurus-Straße“ 
stößt bei diesen auf Ablehnung. Grund ist meistens die Länge der Bezeichnung. 
 
Bezogen auf die Geschichte werden die Namen „Maurenstraße“ und „Zu den Heiligen Mau-
ren“ genannt. 
 
Gleich oft wird die Bezeichnung „Möhrenstraße“ genannt. 
 
Auch erreichte die Verwaltung die Bitte, die Anwohner*innen bei der Findung eines neuen 
Straßennamens einzubeziehen. 
 
c) Zum Erläuterungsschild 
 
Ein Text zur Begriffs- und Geistesgeschichte des Begriffs „Mohr" sowie der Bedeutung der 
Heiligen Mauren für die Stadtgeschichte Köln wurde von der Gutachterin bereits gefertigt. Die-
ser soll in einer nächsten Sitzung des Historischen Beirates diesem zur Abstimmung vorgelegt 
werden und im Anschluss zur Freigabe dem Expert*innengremium (Post)koloniales Erbe 
Kölns, dem Integrationsrat sowie dem Kirchenvorstand der Kirchengemeinde St. Gereon über-
mittelt werden. 
 
Ein Budget zur Erstellung, Fertigung und Instandhaltung von Erläuterungsschildern gibt es bei 
der Stadtverwaltung nicht. Erläuterungsschilder sind über Sponsor*innen zu finanzieren. 
 
d) Maßnahmen im Falle der Fortführung des Umbenennungsverfahrens und Durchfüh-
rung einer Öffentlichkeitsbeteiligung 
 
Zur Beteiligung aller Kölner*innen am weiteren Prozess wird auf dem Beteiligungsportal der 
Stadt Köln (meinungfuer.koeln) ein Online-Dialog durchgeführt, in dem den Bürger*innen die 
Möglichkeit eingeräumt wird, sich mit den konkreten Argumenten, welche für und gegen eine 
Umbenennung sprechen zu befassen und ihre Meinung diesbezüglich kundzutun. Ideen für 
einen neuen Straßennamen können hier eingereicht werden.  
 
Die Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung werden gemeinsam mit dem Gutachten des His-
torischen Beirats und der Beteiligung der Anwohner*innen der Bezirksvertretung Innenstadt 
als Hilfe zur Entscheidungsfindung vorgelegt.  
 
Die Entscheidung, ob die Straße umbenannt wird, obliegt alleine der Bezirksvertretung Innen-
stadt. Das Votum aus Öffentlichkeitsbeteiligung und Anwohner*innenbefragung ist für die Be-
zirksvertretung nicht bindend. 
 
Im Falle einer Umbenennung entscheidet die Bezirksvertretung abschließend über den neuen 
Straßennamen.

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1216 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung für Gremien, auf die die 
Leitlinien Öffentlichkeitsbeteiligung Anwendung finden, beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei 
Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. 
Gemäß der Leitlinien für Öffentlichkeitsbeteiligung wird die Planung eines Beteiligungsverfahrens in 
einem Beteiligungskonzept beschrieben. Bei kleineren ggf. auch standardisierten Verfahren, ist das 
Beteiligungskonzept möglichst knapp aber aussagekräftig zu verfassen.  
Bitte wählen Sie aus: 
- Das Beteiligungskonzept wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. 
Erläutern Sie bitte in maximal zwei Sätzen: Was soll mit der Öffentlichkeitsbeteiligung erreicht 
werden (ggf. mit Informationen zu Zielgruppen(n) und geplantem Vorgehen)? 
Siehe Beschlussvorlage 
 
 
Kontakt 
OB/2 Referat für Strategische Steuerung 
Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 25044 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beratungsverlauf (1)

05.09.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2286/2024
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
22.08.2024
Erstellt
23.07.2024 12:16