Konzept zur Vergabe der Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künstler*Innenförderung Bildende Kunst) und Erhöhung der Institutionellen Förderung des
Eilentscheidung Hauptausschuss 3567/2019 vom 04.11.2019
Stand: Am 07.11.2019 im Rat geändert beschlossen.
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Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 3567/2019 Freigabedatum 04.11.2019 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Genehmigung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. Betreff Konzept zur Vergabe der Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künstler*Innenförderung Bildende Kunst) und Erhöhung der Institutionellen Förderung des Kulturwerks Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Köln e.V. Gremium Datum Zuständigkeit Hauptausschuss 04.11.2019 Entscheidung Rat 07.11.2019 Genehmigung (DE) Begründung für die Dringlichkeit: Da für die Konzeptionierung des neuen Förderinstrumentes umfangreiche Abstimmungsprozesse erforderlich waren, konnte die Vorlage nicht in den geplanten Sitzungslauf eingebracht werden. Damit die Umsetzung des Konzeptes mit Ausschreibung, Auswahl und Vergabe in 2019 erfolgen kann und eine zweckgebundene Mittelverwendung 2019 möglich ist, ist eine Entscheidung vor dem nächsten Sitzungslauf Ende November (Vorberatung Ausschuss Kunst und Kultur) / Anfang Dezem- ber (Entscheidung im Rat) erforderlich. Beschluss: 1. Der Rat beschließt im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferauf- wendungen die Vergabe von Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künstler*innenförderung Bilden- de Kunst) gemäß dem in der Anlage beigefügten Konzept ab 2019. 2. Weiterhin beschließt der Rat die Erhöhung der Institutionellen Förderung für das Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler Köln e.V. (Kulturwerk des BBK Köln e.V.) um 90.000 Euro zweckgebunden für die Umsetzung des unter Punkt 1 beschlossenen Konzeptes. Dies umfasst die Auslobung, Organisation und Abwicklung der Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künstler*innenförderung Bildende Kunst). Die Förderung erhöht dadurch die bereits bestehende Institutionelle Förderung des Kulturwerkes BBK Köln e.V. in Höhe von 40.000 Euro, welches für die Vergabe der Künstlerkarte, Organisation der jährlich stattfindenden Offenen Ateliers, Aktualisierung des Online-Verzeichnisses „Künst- lerverzeichnis Köln“ und Veranstaltungs- und Ausstellungstätigkeit des Projektraumes MATjö zweckgebunden ist. Somit erhält das Kulturwerk des BBK Köln e.V. in 2019 und 2020 eine Institutionelle Förderung von 130.000 Euro (bisher 40.000 Euro zuzüglich 90.000 Euro). Die Förderdauer ist befristet bis 31.12.2020. Im Falle einer positiven Evaluierung wird die Förde- rung für die Stipendien ohne Altersbegrenzung in Höhe von 90.000 Euro mit der fällig werdenden Beschlussvorlage über die Institutionelle Förderung in Höhe von 40.000 Euro erneut eingebracht. Die Mittel in Höhe von 90.000 Euro für die Vergabe der Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künst- 2 ler*innenförderung Bildende Kunst) stehen ab dem Haushaltsjahr 2019 durch die finanzneutrale Umschichtung aus den Projektmitteln der Sparte Bildende Kunst zur Verfügung. Beschluss des Rates: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Mit Beschluss des Rates zur Haushaltssatzung 2019 wurden 90.000 Euro für “KünstlerInnenförde- rung Bildende Kunst (Stipendien ohne Altersbegrenzung)“ mit Fortschreibung in der mittelfristigen Finanzplanung im Teilergebnisplan 0416-Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen eingestellt. Die Verwaltung hat Recherchen zu bestehenden Künstlerförderungen als Arbeits- und Recherchesti- pendien angestellt und sich zu einem Kölner Konzept mit den entsprechenden Interessensvertretun- gen in der Bildenden Kunst in Köln ausgetauscht. Die Ergebnisse sind in dem beigefügten Konzept beschrieben (Anlage). Die Mittel erhöhen die Institutionelle Förderung des Kulturwerkes des BBK Köln e.V. um 90.000 Euro und dürfen ausschließlich für den oben genannten Zweck verwendet werden. Die Erhöhung ist an die Dauer der Institutionellen Förderung des Kulturwerkes des BBK Köln e.V. bis zum 31.12.2020 gekop- pelt. Die Auslobung, Organisation und Abwicklung zur Vergabe der „Arbeits- und Recherchestipendien Bildende Kunst der Stadt Köln“ wird evaluiert, so dass die weitere Durchführung mit der Entscheidung über die weitere Institutionelle Förderung des Kulturwerkes des BBK Köln e.V. verbunden werden kann. Anlagen -
Anlage 2 (Vorab-)Auszug Hauptausschuss 04.11.2019
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Anlage 2 Geschäftsführung Hauptausschuss Frau Piszczan Telefon: (0221) 221 26014 Fax : (0221) 221 26570 E-Mail: giulia.piszczan@stadt -koeln.de Datum: 06.11.2019 Auszug aus dem Entwurf der Niedersch rift der 43. Sitzung des Hauptausschusses vom 04.11.2019 öffentlich 5.1.1 Konzept zur Vergabe der Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künst- ler*Innenförderung Bildende Kunst) und Erhöhung der Institutionellen Förderung des Kulturwerks Bundesverband Bildender Künstlerinnen und Künstler Köln e.V. 3567/2019 Frau Beigeordnete Laugwitz-Aulbach erläutert die Dringlichkeit der Vorlage. Frau von Bülow spricht die lange Dauer des Verfahrens und die Einbeziehung des Kulturwerks des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler Köln e. V. an. Sie fordert eine Änderung des Verfahrens für das Jahr 2020. Anfang 2020 solle die Verwaltung ein neues Konzept vorlegen. Damit die Mittel für 2019 noch ausge- geben werden können, sei es jedoch notwendig dem vorliegenden Konzept für das Jahr 2019 zuzustimmen. Die SPD-Fraktion schließt sich der Aussage von Frau von Bülow an. Frau Reker sagt die Vorlage eines überarbeiteten Konzeptes für das Jahr 2020 zu. Abstimmung über die Vorlage in der durch den mündlichen Antrag von Rats- mitglied von Bülow geänderten Fassung: 1. Der Rat beschließt im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen die Vergabe von Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künstler*innenförderung Bildende Kunst) gemäß dem in der Anlage beigefügten Konzept für 2019. 2. Weiterhin beschließt der Rat die Erhöhung der Institutionellen Förderung für das Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler Köln e.V. (Kulturwerk des BBK Köln e.V.) um 90.000 Euro zweckgebunden für die Umset- zung des unter Punkt 1 beschlossenen Konzeptes. Dies umfasst die Auslobung, Organisation und Abwicklung der Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künst- ler*innenförderung Bildende Kunst). Die Förderung erhöht dadurch die bereits bestehende Institutionelle Förderung des Kulturwerkes BBK Köln e.V. in Höhe von 40.000 Euro, welches für die Verga- be der Künstlerkarte, Organisation der jährlich stattfindenden Offenen Ateliers, Ak- tualisierung des Online-Verzeichnisses „Künstlerverzeichnis Köln“ und Veranstal- tungs- und Ausstellungstätigkeit des Projektraumes MATjö zweckgebunden ist. Somit erhält das Kulturwerk des BBK Köln e.V. in 2019 eine Institutionelle Förde- rung von 130.000 Euro (bisher 40.000 Euro zuzüglich 90.000 Euro). Die Mittel in Höhe von 90.000 Euro für die Vergabe der Stipendien ohne Altersbe- grenzung (Künstler*innenförderung Bildende Kunst) stehen für das Haushaltsjahr 2019 durch die finanzneutrale Umschichtung aus den Projektmitteln der Sparte Bildende Kunst zur Verfügung. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. -
Anlage 1 zu DE Konzept Altersunabhängige Stipendien
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Anlage Konzept zur Vergabe von Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künstler*innenförderung Bildende Kunst) „Recherche- und Arbeitsstipendien Bildende Kunst der Stadt Köln“ Ziele und Kriterien Ziel der „Recherche- und Arbeitsstipendien Bildende Kunst der Stadt Köln“ soll es sein, professionellen Kölner Künstlerinnen und Künstlern ohne Altersbeschränkung die Durchführung selbst gewählter Recherche- und Produktionsvorhaben zu ermöglichen. Die 2019 mit der freien Szene ausgearbeitete Konzeption der Stipendien sieht vor, dass sich auch Kuratorinnen und Kuratoren auf die Ausschreibung bewerben und bis zu zwei Stipendien je Antragslage pro Jahr erhalten können. Art, Anzahl und Kriterien der Stipendien Es werden jährlich 15 altersunabhängige Recherche- und Arbeitsstipendien vergeben, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind (75.000 Euro). In der Regel werden 13 Stipendien an Bildende Künstlerinnen und Künstler sowie bis zu zwei Stipendien an Kuratorinnen und Kuratoren mit Wohnsitz in Köln vergeben. Über die konkrete Anzahl der Kuratoren- Stipendien entscheidet die unabhängige Fachjury je nach Antragslage. Kriterien für die Stipendienvergabe sind die Qualität bisheriger künstlerischer bzw. kuratorischer Arbeiten und die Qualität des Recherche-/Arbeitsvorhabens. Eine Bewerbung kann jährlich stattfinden, eine Förderung aber nur alle zwei Jahre. Eine Stipendienvergabe ist ausgeschlossen, wenn der Bewerber oder die Bewerberin im aktuellen Antragsjahr bereits ein Stipendium der Stadt Köln oder eine Projektförderung der Stadt Köln für dasselbe Projekt erhält. Ausgeschlossen sind Bewerber*innen, die an einer Hochschule immatrikuliert sind. Auswahlentscheidung für Stipendien Für die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten wird eine Jury aus fünf stimm- berechtigten Mitgliedern eingesetzt, die sich aus mindestens zwei Künstler*innen sowie Kunsthistoriker*innen und Kurator*innen zusammensetzt. Die Mitglieder der Jury sind ausschließlich Sachverständige/Fachexperten, von denen drei Jurymitglieder zur Vermeidung von Befangenheit nicht aus Köln kommen sollen. Es erfolgt eine Rotation in der Besetzung alle 3 Jahre. Die Entscheidung über die Jurybesetzung wird in Absprache zwischen dem Kulturwerk des BBK Köln e.V. und dem Kulturamt einvernehmlich getroffen. An den Jurysitzungen nehmen neben den stimmberechtigten Mitgliedern als Beisitzer/in ohne Stimmrecht ein/e Vertreter/in des BBK Köln e.V., außerdem die Referentin für Bildende Kunst als Vertreterin des Kulturamts sowie ein/e Protokollant/in ohne Stimmrecht teil. Anlage Die Jury erhält für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung, die sich an der Anzahl der Bewerbungen und dem Zeitaufwand orientiert, Kosten für eine mögliche Anreise bereits abdeckt und im Verhältnis zu vergleichbaren Stipendienprogrammen von der Kulturverwaltung festgelegt wird. Auslobung, Organisation und Abwicklung Aufgrund des fachlichen Austausches mit anderen Städten und Regionen zum Thema der individuellen Künstlerförderung ist anzunehmen, dass es bei den neuen „Arbeits- und Recherchestipendien Bildende Kunst der Stadt Köln“ zu weit höheren Bewerber- und Antragszahlen kommt, als bei den bisher existierenden Förderstipendien der Stadt Köln oder der Projektförderung. Verwaltung und Organisation übernimmt die dadurch nochmals gestärkte Interessens- vertretung der Kölner Künstlerinnen und Künstler, das Kulturwerk des BBK Köln e.V., in enger Abstimmung mit dem Kulturamt der Stadt Köln. Die anteiligen Organisationskosten in Höhe von 15.000 Euro (ca. 17%) fließen in die Honorierung der Jury sowie den Organisationsaufwand zur Ausschreibung, Juryvor- und Nachbearbeitung (Details s.u.) sowie eine kostengünstige Abschlussveranstaltung in Form eines diskursiven Formates, die den Wünschen der Szene nach fachlichem Austausch- und Feedback gerecht werden sollte. Zu den Aufgaben des Kulturwerkes des BBK Köln e.V. gehören: - Ausschreibungstext erstellen – in Abstimmung mit dem Kulturamt - Öffentlichkeits- und Pressearbeit – in Abstimmung mit dem Kulturamt - elektronisches Antragsformular mit Uploadfunktion entwerfen und einrichten - Betreuung und Wartung der Website - Bearbeitung von Rückfragen, Erstellung FAQ usw. - Verträge und Absprache mit den Jurymitgliedern - Vorbereitung, Organisation und Dokumentation der Jurysitzung - Benachrichtigung aller Bewerber*innen - Verträge mit Stipendiat*innen und Auszahlungsvereinbarungen - Sammeln, Einfordern der Abschlussberichte - Konzeption und Durchführung der Abschlusspräsentation - Buchhaltung Für die Durchführung der oben genannten Aufgaben wird vom Projektträger Personal eingesetzt oder neu akquiriert, dass bereits entsprechende berufliche Vorerfahrung einbringen kann. Köln, 17.09.2019
Beratungsverlauf
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