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3567/2019

Konzept zur Vergabe der Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künstler*Innenförderung Bildende Kunst) und Erhöhung der Institutionellen Förderung des

Eilentscheidung Hauptausschuss 04.11.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 07.11.2019, TOP 8.1

Anlage 1 zu DE Konzept Altersunabhängige Stipendien

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Dringlichkeitsvorlage Hauptausschuss

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Anlage 2 (Vorab-)Auszug Hauptausschuss 04.11.2019

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Anlage 1 zu DE Konzept Altersunabhängige Stipendien

4804 Zeichen

Anlage 
 
Konzept zur Vergabe von Stipendien ohne Altersbegrenzung 
(Künstler*innenförderung Bildende Kunst) 
 
„Recherche- und Arbeitsstipendien Bildende Kunst der Stadt Köln“ 
 
Ziele und Kriterien  
Ziel der „Recherche- und Arbeitsstipendien Bildende Kunst der Stadt Köln“ soll es sein, 
professionellen Kölner Künstlerinnen und Künstlern ohne Altersbeschränkung die 
Durchführung selbst gewählter Recherche- und Produktionsvorhaben zu ermöglichen. Die 
2019 mit der freien Szene ausgearbeitete Konzeption der Stipendien sieht vor, dass sich 
auch Kuratorinnen und Kuratoren auf die Ausschreibung bewerben und bis zu zwei 
Stipendien je Antragslage pro Jahr erhalten können. 
 
Art, Anzahl und Kriterien der Stipendien 
Es werden jährlich 15 altersunabhängige Recherche- und Arbeitsstipendien vergeben, die 
mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind (75.000 Euro). In der Regel werden 13 Stipendien an 
Bildende Künstlerinnen und Künstler sowie bis zu zwei Stipendien an Kuratorinnen und 
Kuratoren mit Wohnsitz in Köln vergeben. Über die konkrete Anzahl der Kuratoren-
Stipendien entscheidet die unabhängige Fachjury je nach Antragslage.  
Kriterien für die Stipendienvergabe sind die Qualität bisheriger künstlerischer bzw. 
kuratorischer Arbeiten und die Qualität des Recherche-/Arbeitsvorhabens. Eine Bewerbung 
kann jährlich stattfinden, eine Förderung aber nur alle zwei Jahre. 
Eine Stipendienvergabe ist ausgeschlossen, wenn der Bewerber oder die Bewerberin im 
aktuellen Antragsjahr bereits ein Stipendium der Stadt Köln oder eine Projektförderung der 
Stadt Köln für dasselbe Projekt erhält. Ausgeschlossen sind Bewerber*innen, die an einer 
Hochschule immatrikuliert sind.  
 
Auswahlentscheidung für Stipendien 
Für die Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten wird eine Jury aus fünf stimm-
berechtigten Mitgliedern eingesetzt, die sich aus mindestens zwei Künstler*innen sowie 
Kunsthistoriker*innen und Kurator*innen zusammensetzt. Die Mitglieder der Jury sind 
ausschließlich Sachverständige/Fachexperten, von denen drei Jurymitglieder zur 
Vermeidung von Befangenheit nicht aus Köln kommen sollen. Es erfolgt eine Rotation in der 
Besetzung alle 3 Jahre. Die Entscheidung über die Jurybesetzung wird in Absprache 
zwischen dem Kulturwerk des BBK Köln e.V. und dem Kulturamt einvernehmlich getroffen. 
An den Jurysitzungen nehmen neben den stimmberechtigten Mitgliedern als Beisitzer/in 
ohne Stimmrecht ein/e Vertreter/in des BBK Köln e.V., außerdem die Referentin für Bildende 
Kunst als Vertreterin des Kulturamts sowie ein/e Protokollant/in ohne Stimmrecht teil.

Anlage 
 
Die Jury erhält für ihre Tätigkeit eine pauschale Aufwandsentschädigung, die sich an der 
Anzahl der Bewerbungen und dem Zeitaufwand orientiert, Kosten für eine mögliche Anreise 
bereits abdeckt und im Verhältnis zu vergleichbaren Stipendienprogrammen von der 
Kulturverwaltung festgelegt wird.  
 
Auslobung, Organisation und Abwicklung 
Aufgrund des fachlichen Austausches mit anderen Städten und Regionen zum Thema der 
individuellen Künstlerförderung ist anzunehmen, dass es bei den neuen „Arbeits- und 
Recherchestipendien Bildende Kunst der Stadt Köln“ zu weit höheren Bewerber- und 
Antragszahlen kommt, als bei den bisher existierenden Förderstipendien der Stadt Köln oder 
der Projektförderung. 
Verwaltung und Organisation übernimmt die dadurch nochmals gestärkte Interessens-
vertretung der Kölner Künstlerinnen und Künstler, das Kulturwerk des BBK Köln e.V., in 
enger Abstimmung mit dem Kulturamt der Stadt Köln. Die anteiligen Organisationskosten in 
Höhe von 15.000 Euro (ca. 17%) fließen in die Honorierung der Jury sowie den 
Organisationsaufwand zur Ausschreibung, Juryvor- und Nachbearbeitung (Details s.u.) 
sowie eine kostengünstige Abschlussveranstaltung in Form eines diskursiven Formates, die 
den Wünschen der Szene nach fachlichem Austausch- und Feedback gerecht werden sollte.  
 
Zu den Aufgaben des Kulturwerkes des BBK Köln e.V. gehören: 
- Ausschreibungstext erstellen – in Abstimmung mit dem Kulturamt 
- Öffentlichkeits- und Pressearbeit – in Abstimmung mit dem Kulturamt 
- elektronisches Antragsformular mit Uploadfunktion entwerfen und einrichten 
- Betreuung und Wartung der Website 
- Bearbeitung von Rückfragen, Erstellung FAQ usw. 
-  Verträge und Absprache mit den Jurymitgliedern 
- Vorbereitung, Organisation und Dokumentation der Jurysitzung 
- Benachrichtigung aller Bewerber*innen 
- Verträge mit Stipendiat*innen und Auszahlungsvereinbarungen 
- Sammeln, Einfordern der Abschlussberichte 
- Konzeption und Durchführung der Abschlusspräsentation 
- Buchhaltung 
Für die Durchführung der oben genannten Aufgaben wird vom Projektträger Personal 
eingesetzt oder neu akquiriert, dass bereits entsprechende berufliche Vorerfahrung 
einbringen kann.  
Köln, 17.09.2019

Anlage 2 (Vorab-)Auszug Hauptausschuss 04.11.2019

2870 Zeichen

Anlage 2 
 
 
Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Frau Piszczan  
Telefon:  (0221) 221 26014  
Fax       :  (0221) 221 26570 
E-Mail:  giulia.piszczan@stadt -koeln.de 
Datum: 06.11.2019 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niedersch rift der 43. Sitzung des 
Hauptausschusses  vom 04.11.2019  
öffentlich 
5.1.1 Konzept zur Vergabe der Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künst-
ler*Innenförderung Bildende Kunst) und Erhöhung der Institutionellen 
Förderung des Kulturwerks Bundesverband Bildender Künstlerinnen 
und Künstler Köln e.V. 
3567/2019 
Frau Beigeordnete Laugwitz-Aulbach erläutert die Dringlichkeit der Vorlage.  
 
Frau von Bülow spricht die lange Dauer des Verfahrens und die Einbeziehung des 
Kulturwerks des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler Köln e. V. 
an. Sie fordert eine Änderung des Verfahrens für das Jahr 2020. Anfang 2020 solle 
die Verwaltung ein neues Konzept vorlegen. Damit die Mittel für 2019 noch ausge-
geben werden können, sei es jedoch notwendig dem vorliegenden Konzept für das 
Jahr 2019 zuzustimmen.  
Die SPD-Fraktion schließt sich der Aussage von Frau von Bülow an. 
Frau Reker sagt die Vorlage eines überarbeiteten Konzeptes für das Jahr 2020 zu. 
 
Abstimmung über die Vorlage in der durch den mündlichen Antrag von Rats-
mitglied von Bülow geänderten Fassung:  
 
1. Der Rat beschließt im Teilergebnisplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – 
Transferaufwendungen die Vergabe von Stipendien ohne Altersbegrenzung 
(Künstler*innenförderung Bildende Kunst) gemäß dem in der Anlage beigefügten 
Konzept für 2019.  
 
2. Weiterhin beschließt der Rat die Erhöhung der Institutionellen Förderung für das 
Kulturwerk des Bundesverbandes Bildender Künstlerinnen und Künstler Köln e.V. 
(Kulturwerk des BBK Köln e.V.) um 90.000 Euro zweckgebunden für die Umset-
zung des unter Punkt 1 beschlossenen Konzeptes. Dies umfasst die Auslobung, 
Organisation und Abwicklung der Stipendien ohne Altersbegrenzung (Künst-
ler*innenförderung Bildende Kunst).

Die Förderung erhöht dadurch die bereits bestehende Institutionelle Förderung 
des Kulturwerkes BBK Köln e.V. in Höhe von 40.000 Euro, welches für die Verga-
be der Künstlerkarte, Organisation der jährlich stattfindenden Offenen Ateliers, Ak-
tualisierung des Online-Verzeichnisses „Künstlerverzeichnis Köln“ und Veranstal-
tungs- und Ausstellungstätigkeit des Projektraumes MATjö zweckgebunden ist.  
Somit erhält das Kulturwerk des BBK Köln e.V. in 2019 eine Institutionelle Förde-
rung von 130.000 Euro (bisher 40.000 Euro zuzüglich 90.000 Euro).  
 
Die Mittel in Höhe von 90.000 Euro für die Vergabe der Stipendien ohne Altersbe-
grenzung (Künstler*innenförderung Bildende Kunst) stehen für das Haushaltsjahr 
2019 durch die finanzneutrale Umschichtung aus den Projektmitteln der Sparte 
Bildende Kunst zur Verfügung.  
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Beratungsverlauf (2)

04.11.2019 Hauptausschuss
TOP 5.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
07.11.2019 Rat
TOP 8.1 Genehmigung (DE/EilE) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3567/2019
Typ
Eilentscheidung Hauptausschuss
Datum
04.11.2019
Erstellt
11.10.2019 11:23