Mandari Insight

AN/1159/2021

Novelle des Denkmalschutzgesetzes NRW

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) 27.05.2021

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 15.06.2021, TOP 11.1

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

· application/pdf

Ansehen

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)

3398 Zeichen

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat  
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende 
des Ausschusses Kunst und Kultur 
Frau Elfi Scho-Antwerpes  
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
50667 Köln 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.05.2021 
 
AN/1159/2021 
 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 
 
Novelle des Denkmalschutzgesetzes NRW 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Frau Scho-Antwerpes, 
 
im vergangenen Jahr hat die NRW-Landesregierung eine Neufassung des Denkmalschutz-
gesetzes für Nordrhein-Westfalen eingeleitet. Der damals vorgelegte Gesetzentwurf ist an-
gesichts der Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung durch das zuständige Bauministe-
rium überarbeitet worden. Unter Umständen könnte die Überarbeitung zu Problemen mit den 
eingeübten Abläufen im Denkmalschutz führen. 
 
Der geänderte Entwurf zur Novelle des Denkmalschutzgesetztes NRW liegt nun vor.  
Die Gesetzessystematik wurde auf eine neue Grundlage gestellt. Darüber hinaus gibt es 
umfassende und weitreichende Änderungen und Erweiterungen der gesetzlichen Vorschrif-
ten im Einzelnen. Danach soll u.a. die Benehmens-Herstellung mit LVR und LWL in der 
Baudenkmalpflege abgeschafft werden. Damit soll zukünftig die Untere Denkmalbehörde bei 
den Städten bzw. kreisangehörigen Gemeinden die Entscheidung über die Eintragung eines 
Baudenkmals in die Denkmalschutzliste und Veränderungen am Baudenkmal alleine vor-
nehmen. Die Landschaftsverbände sollen nur noch angehört werden.  
Dabei ist das bestehende Denkmalschutzgesetz in 2018 evaluiert und in seiner Herange-
hensweise für gut befunden worden.  
 
Hier der Link zum Gutachten: 
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-1044.pdf 
 
Wir möchten wissen, welche Auswirkungen eine Umsetzung der Novelle des Denkmal-
schutzgesetzes NRW für Köln hätte und fragen die Verwaltung:

- 2 - 
 
1. Wie will die Verwaltung zukünftig die Belange des Denkmalschutzes sicherstellen und 
mit welchen zusätzlichen Kosten für die Aufgaben in der Denkmalpflege rechnet die 
Verwaltung zukünftig? Mit welchem Personalbedarf rechnet die Verwaltung davon, 
um die Aufgabe sachgerecht zu erledigen (aktueller Stellenanteil, zukünftig notwen-
diger Stellenanteil)? 
 
2. Reichen die Qualifikation des aktuellen Personals, das die Aufgabe gerade erledigt? 
Und müssen zukünftig weitere Qualifikationen ggf. eingeworben werden? Wenn ja, 
welche wären das? 
 
3. Sieht die Verwaltung die Gefahr von Interessenskonflikten zwischen Bauamt und der 
Denkmalpflege bei der Stadt Köln? Und wie will die Verwaltung diese möglichen Kon-
flikte in der Einschätzung eines möglichen Baudenkmals ggf. lösen? 
 
4. Wie schätzt die Verwaltung die Gefahr ein, von Immobilieneigentümer*innen verklagt 
zu werden, wenn sie Veränderungen an denkmalgeschützten Bauten nicht genehmigt 
bekommen? Wächst der Druck auf die Stadt Köln mit der Gesetzesnovelle? 
 
5. Plant die Verwaltung, eine erforderliche Stellungnahme zur Novelle z. B. im Rahmen 
der kommunalen Spitzenverbände dazu abzugeben? 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer   gez. Niklas Kienitz 
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer    CDU-Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

15.06.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 11.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1159/2021
Typ
Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
Datum
27.05.2021
Erstellt
27.05.2021 14:29