AN/1159/2021
Novelle des Denkmalschutzgesetzes NRW
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Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
3398 Zeichen
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt-Fraktion im Rat der Stadt Köln An die Vorsitzende des Ausschusses Kunst und Kultur Frau Elfi Scho-Antwerpes Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.05.2021 AN/1159/2021 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 Novelle des Denkmalschutzgesetzes NRW Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Scho-Antwerpes, im vergangenen Jahr hat die NRW-Landesregierung eine Neufassung des Denkmalschutz- gesetzes für Nordrhein-Westfalen eingeleitet. Der damals vorgelegte Gesetzentwurf ist an- gesichts der Rückmeldungen aus der Verbändeanhörung durch das zuständige Bauministe- rium überarbeitet worden. Unter Umständen könnte die Überarbeitung zu Problemen mit den eingeübten Abläufen im Denkmalschutz führen. Der geänderte Entwurf zur Novelle des Denkmalschutzgesetztes NRW liegt nun vor. Die Gesetzessystematik wurde auf eine neue Grundlage gestellt. Darüber hinaus gibt es umfassende und weitreichende Änderungen und Erweiterungen der gesetzlichen Vorschrif- ten im Einzelnen. Danach soll u.a. die Benehmens-Herstellung mit LVR und LWL in der Baudenkmalpflege abgeschafft werden. Damit soll zukünftig die Untere Denkmalbehörde bei den Städten bzw. kreisangehörigen Gemeinden die Entscheidung über die Eintragung eines Baudenkmals in die Denkmalschutzliste und Veränderungen am Baudenkmal alleine vor- nehmen. Die Landschaftsverbände sollen nur noch angehört werden. Dabei ist das bestehende Denkmalschutzgesetz in 2018 evaluiert und in seiner Herange- hensweise für gut befunden worden. Hier der Link zum Gutachten: https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-1044.pdf Wir möchten wissen, welche Auswirkungen eine Umsetzung der Novelle des Denkmal- schutzgesetzes NRW für Köln hätte und fragen die Verwaltung: - 2 - 1. Wie will die Verwaltung zukünftig die Belange des Denkmalschutzes sicherstellen und mit welchen zusätzlichen Kosten für die Aufgaben in der Denkmalpflege rechnet die Verwaltung zukünftig? Mit welchem Personalbedarf rechnet die Verwaltung davon, um die Aufgabe sachgerecht zu erledigen (aktueller Stellenanteil, zukünftig notwen- diger Stellenanteil)? 2. Reichen die Qualifikation des aktuellen Personals, das die Aufgabe gerade erledigt? Und müssen zukünftig weitere Qualifikationen ggf. eingeworben werden? Wenn ja, welche wären das? 3. Sieht die Verwaltung die Gefahr von Interessenskonflikten zwischen Bauamt und der Denkmalpflege bei der Stadt Köln? Und wie will die Verwaltung diese möglichen Kon- flikte in der Einschätzung eines möglichen Baudenkmals ggf. lösen? 4. Wie schätzt die Verwaltung die Gefahr ein, von Immobilieneigentümer*innen verklagt zu werden, wenn sie Veränderungen an denkmalgeschützten Bauten nicht genehmigt bekommen? Wächst der Druck auf die Stadt Köln mit der Gesetzesnovelle? 5. Plant die Verwaltung, eine erforderliche Stellungnahme zur Novelle z. B. im Rahmen der kommunalen Spitzenverbände dazu abzugeben? Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1159/2021
- Typ
- Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne)
- Datum
- 27.05.2021
- Erstellt
- 27.05.2021 14:29