2010/0360
Notfallmaßnahme bei der Sportvereinigung Eberstadt e.V.
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2010/0360
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 20.10.2010 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: Amt für Familie, Kin- derbetreuung und Sport Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschluss- fassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2010/0360 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Notfallmaßnahme bei der Sportvereinigung Eberstadt e.V. Vorlage vom: 11.10.2010 Beschlussvorschlag: 1. Der Magistrat erkennt den Antrag der Sportvereinigung Eberstadt e.V. als Notfallmaßnahme so- wie die in diesem Zusammenhang unmittelbar durchzuführenden Baumaßnahmen als nicht ver- schiebbar an. 2. Der Magistrat stimmt der nachträglichen Aufnahme des Antrags in die Liste der Anträge auf In- vestitionszuschüsse im Jahr 2011 zu. 3. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Förderung ist aus den Zustimmungen zu den Punkten 1 und 2 nicht abzuleiten. Anlagen: Antrag SV Eberstadt e.V. Datenschutzrelevante Anlage: Beschluss des Magistrats vom 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 11.10.2010 Begründung: Die Sportvereinigung Eberstadt e.V. berichtet über eine nicht vorhersehbare und unmittelbar zu bewerkstelligende Investitionsmaßnahme hinsichtlich der Wiederherstellung ihrer Flutlichtanlage am Sportfeld. Im Rahmen des Baus des Kunstrasenplatzes stürzte ein Flutlichtmast um. Die daraufhin ange- strengten fachlichen Untersuchungen hinsichtlich der Standfestigkeit der übrigen Masten ergab, dass auch hier Gefahr in Verzug sei. Weiterhin war es im Sinne einer wirtschaftlichen Vereinsfüh- rung konsequent, die Wiederherstellung der Flutlichtanlage unmittelbar zu betreiben, da ansonsten im Nachhinein nach Fertigstellung des laufenden Baus des Kunstrasenplatzes umfangreiche, teure und zusätzliche Arbeiten hätten beauftragt werden müssen. Nicht zuletzt konnte durch das umsichtige Handeln des Vereinsvorstands auch gewährleistet wer- den, dass der Spiel- und Trainingsbetrieb, im Besonderen im Jugendbereich, nur geringfügig unter- brochen werden musste. Von Seiten des Fachamtes werden die Ausführungen des Vereins als sachlich richtig bestätigt und die wahrgenommenen Maßnahmen als einerseits unvorhersehbar und andererseits für die Vereins- und Sportstättenentwicklung sinnvoll beurteilt. Da die Antragstellung nach der durch die Sportförderungsrichtlinien vorgegebenen Fristsetzung für Fördermaßnahmen im Haushaltsfolgejahr gestellt wurde, bittet der Verein, seinen Antrag nachträg- lich in die Liste möglicher Fördermaßnahmen aufzunehmen. Darmstadt, 11.10.2010 52 Kl-we Dezernat II i. V. Walter Hoffmann Oberbürgermeister
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Dr 5. Sind Anträge bei anderweitigen Zuschussgebern gestellt? O ja & nein Höhe der eventuellen Zusage € Bei Bauvorhaben: Datum 6. Angestrebter Baubeginn Bauzeit und vorgesehene Bauzeit Name, Vorname 7. Name des Architekten Günter Gundolf, Eichenweg 23, 64625 Bensheim PLZ, Ort, Straße, Hausnummer 8. Bauantrag a) Ist eine Bauvoranfrage gestellt? O ja ®& nein b) Ist der Bauantrag gestellt? O ja BR nein Datum c) Wann wurde der Bauantrag gestellt? Nummer d) amtliche Nummer des Bauantrags 9. Ist die Baugenehmigung erteilt? OU ja ® nein Datum des Bauscheins Nummer des Bauscheins AM A800. #0 Datum und Unterschrift der gesetzlichen Vertreterin bzw. des gesetzlichen Vertreters des Vereins und Funktion -Gade/k Hvar — a ereinsstempel, J a 2 Pe 4 er a) Kostenvoranschlag bzw. Kostenschätzung des Architekten b) Lageplan c) Bauplan mit Grundriss, Schnitte, Ansichten d) Firmenangebote (Ausschreibungsergebnisse) Der Antrag ist bis jeweils 01.03. eines Jahres einzureichen! Stand: 02/2010 52/301 - 02-10 Antrag auf städtische Förderung im Wissenschaftsstadt Sportstättenbau bzw. Investitionsbereich Darmstadt Der Magistrat Wissenschaftsstadt Darmstadt Amt für Familie, Kinderbetreuung und Sport - Abteilung Sport - Frankfurter Straße 71 64293 Darmstadt Anmelder bzw. Name des Vereins Sportvereinigung Eberstadt e.V., Brandenburger Straße 65, 64297 Darmstadt 1. Vorhaben (Beschreibung in Stichworten, z. B. Neubau bzw. Umbau, Standort, Raumprogramm, Ausstattung bzw. Art der Anschaffung) Wiederherstellung der Flutlichtanlage nach dem Umbau Tennenplatz in Kunstrasenfeld 2. Begründung des Bedarfs (bitte unbedingt ausfüllen, evtl. gesondertes Blatt verwenden) Bei dem Umbau von Tennenplatz in Kunstrasenfeld sind die über 30 Jahre alten Flutlichtmasten 3. Geschätzte Gesamtkosten 28.937,16 € 4. Finanzierungsvorstellungen a) Eigenleistung des Vereins Barmittel 14.468,68 8 Wert der Selbsthilfe € b) städtische Zuwendung 14.468,58 & c) Zuwendung des Landes Hessen € d) Zuwendung des Landessportbundes Hessen € e) sonstige Zuschussgeber € f) Fremdmittel (Kredit, Darlehen) € Gesamt 28.937,26 ge „/2 Amt für Familie, Telefon: 06151 13-2971 Sprechzeiten: Kinderbetreuung und Sport Telefax: 06151 13-2940 nach Vereinbarung Abteilung Sport E-Mail: info@darmstadt.de Frankfurter Straße 71 Internet: www.darmstadt.de 64293 Darmstadt
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Frankfurter Straße 71
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2010/0360
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.10.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00