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2010/0360

Notfallmaßnahme bei der Sportvereinigung Eberstadt e.V.

Magistratsvorlage 11.10.2010

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2010/0360

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2010/0360

2938 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
20.10.2010 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat II  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Amt für Familie, Kin-
derbetreuung und Sport 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2010/0360  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Notfallmaßnahme bei der Sportvereinigung Eberstadt e.V. 
 
Vorlage vom: 11.10.2010 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Der Magistrat erkennt den Antrag der Sportvereinigung Eberstadt e.V. als Notfallmaßnahme so-
wie die in diesem Zusammenhang unmittelbar durchzuführenden Baumaßnahmen als nicht ver-
schiebbar an. 
2. Der Magistrat stimmt der nachträglichen Aufnahme des Antrags in die Liste der Anträge auf In-
vestitionszuschüsse im Jahr 2011 zu. 
3. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Förderung ist aus den Zustimmungen zu den Punkten   1 und 2 
nicht abzuleiten. 
 
 
Anlagen: Antrag SV Eberstadt e.V. 
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 11.10.2010  
 
 
Begründung:
 
 
Die Sportvereinigung Eberstadt e.V. berichtet über eine nicht vorhersehbare und unmittelbar zu 
bewerkstelligende Investitionsmaßnahme hinsichtlich der Wiederherstellung ihrer Flutlichtanlage am 
Sportfeld. 
 
Im Rahmen des Baus des Kunstrasenplatzes stürzte ein Flutlichtmast um. Die daraufhin ange-
strengten fachlichen Untersuchungen hinsichtlich der Standfestigkeit der übrigen Masten ergab, 
dass auch hier Gefahr in Verzug sei. Weiterhin war es im Sinne einer wirtschaftlichen Vereinsfüh-
rung konsequent, die Wiederherstellung der Flutlichtanlage unmittelbar zu betreiben, da ansonsten 
im Nachhinein nach Fertigstellung des laufenden Baus des Kunstrasenplatzes umfangreiche, teure 
und zusätzliche Arbeiten hätten beauftragt werden müssen. 
 
Nicht zuletzt konnte durch das umsichtige Handeln des Vereinsvorstands auch gewährleistet wer-
den, dass der Spiel- und Trainingsbetrieb, im Besonderen im Jugendbereich, nur geringfügig unter-
brochen werden musste. 
 
Von Seiten des Fachamtes werden die Ausführungen des Vereins als sachlich richtig bestätigt und 
die wahrgenommenen Maßnahmen als einerseits unvorhersehbar und andererseits für die Vereins- 
und Sportstättenentwicklung sinnvoll beurteilt. 
 
Da die Antragstellung nach der durch die Sportförderungsrichtlinien vorgegebenen Fristsetzung für 
Fördermaßnahmen im Haushaltsfolgejahr gestellt wurde, bittet der Verein, seinen Antrag nachträg-
lich in die Liste möglicher Fördermaßnahmen aufzunehmen. 
 
Darmstadt, 11.10.2010 
52 Kl-we 
 
Dezernat II 
i. V. 
 
 
 
 
 
Walter Hoffmann 
Oberbürgermeister

anlage 1

2357 Zeichen

Dr
5. Sind Anträge bei anderweitigen Zuschussgebern gestellt? O ja & nein

Höhe der eventuellen Zusage €

Bei Bauvorhaben:

Datum

6. Angestrebter Baubeginn

Bauzeit

und vorgesehene Bauzeit

Name, Vorname

7. Name des Architekten Günter Gundolf, Eichenweg 23, 64625 Bensheim
PLZ, Ort, Straße, Hausnummer

8. Bauantrag

a) Ist eine Bauvoranfrage gestellt? O ja ®& nein
b) Ist der Bauantrag gestellt? O ja BR nein
Datum

c) Wann wurde der Bauantrag gestellt?

Nummer
d) amtliche Nummer des Bauantrags
9. Ist die Baugenehmigung erteilt? OU ja ® nein
Datum des Bauscheins Nummer des Bauscheins

AM A800. #0

Datum und Unterschrift der gesetzlichen Vertreterin bzw.
des gesetzlichen Vertreters des Vereins und Funktion

-Gade/k Hvar —

a ereinsstempel, J
a 2 Pe 4

er

a) Kostenvoranschlag bzw. Kostenschätzung des Architekten
b) Lageplan

c) Bauplan mit Grundriss, Schnitte, Ansichten

d) Firmenangebote (Ausschreibungsergebnisse)

Der Antrag ist bis jeweils 01.03. eines Jahres einzureichen!

Stand: 02/2010

52/301 - 02-10

Antrag auf städtische Förderung im Wissenschaftsstadt
Sportstättenbau bzw. Investitionsbereich Darmstadt

Der Magistrat

Wissenschaftsstadt Darmstadt

Amt für Familie, Kinderbetreuung und Sport
- Abteilung Sport -

Frankfurter Straße 71

64293 Darmstadt

Anmelder bzw. Name des Vereins

Sportvereinigung Eberstadt e.V., Brandenburger Straße 65, 64297 Darmstadt
1. Vorhaben

(Beschreibung in Stichworten, z. B. Neubau bzw. Umbau, Standort, Raumprogramm, Ausstattung bzw. Art der Anschaffung)

Wiederherstellung der Flutlichtanlage nach dem Umbau Tennenplatz in Kunstrasenfeld

2. Begründung des Bedarfs

(bitte unbedingt ausfüllen, evtl. gesondertes Blatt verwenden)
Bei dem Umbau von Tennenplatz in Kunstrasenfeld sind die über 30 Jahre alten Flutlichtmasten

3. Geschätzte Gesamtkosten 28.937,16 €
4. Finanzierungsvorstellungen

a) Eigenleistung des Vereins

Barmittel 14.468,68 8
Wert der Selbsthilfe €
b) städtische Zuwendung 14.468,58 &
c) Zuwendung des Landes Hessen €
d) Zuwendung des Landessportbundes Hessen €
e) sonstige Zuschussgeber €
f) Fremdmittel (Kredit, Darlehen) €
Gesamt 28.937,26 ge
„/2
Amt für Familie, Telefon: 06151 13-2971 Sprechzeiten:
Kinderbetreuung und Sport Telefax: 06151 13-2940 nach Vereinbarung
Abteilung Sport E-Mail: info@darmstadt.de
Frankfurter Straße 71 Internet: www.darmstadt.de

64293 Darmstadt

Beratungsverlauf (1)

TOP 554

Orte (1)

  • Frankfurter Straße 71

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Details

Vorlagen-Nr.
2010/0360
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.10.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00