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AN/0195/2026

Kein Suchthilfezentrum am Perlengraben!

AfD Antrag nach § 3 29.01.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.02.2026, TOP 3.5

AfD Antrag nach § 3

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AfD Antrag nach § 3

4772 Zeichen

An den Oberbürgermeister der Stadt Köln  
Torsten Burmester 
  
 
 
Haus Neuerburg  
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396  
 
Stephan.Boyens @stadt-koeln.de 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 26.01.2026 
AN/0195/2026 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 05.02.2026 
 
Kein Suchthilfezentrum am Perlengraben! 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
 
Die Fraktion der AfD bittet Sie daher, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kom-
menden Ratssitzung zu setzen: 
 
Der Rat der Stadt Köln stellt fest: 
1. Die Situation der offenen Drogenszene rund um den Neumarkt ist für alle Beteiligten 
untragbar. Der Rat der Stadt Köln begrüßt das Bestreben des Oberbürgermeisters 
und der Verwaltung diesem Missstand in Anlehnung an das Züricher Modell den 
Kampf anzusagen. 
2. Der Rat der Stadt Köln unterstützt die Einrichtung mehrerer dezentraler Suchthilfe-
zentren, um Suchtkranken innerhalb geschützter Räume den Konsum ihrer Substan-
zen zu ermöglichen, sich zu regenerieren und Unterstützungsangebote wahrzuneh-
men. 
3. Die Bedürfnisse der nicht drogennehmenden Bevölkerung und Suchtkranken sollten 
in einem angemessenen Verhältnis abgewogen werden. Die berechtigten Sorgen 
und Ängste der Anwohner des vorgesehen Quartiers müssen ernst genommen wer-
den.  
4. Ein Mammut - Suchthilfezentrum, das 24 Stunde und 7 Tage die Woche geöffnet hat, 
belastet die Umgebung unverhältnismäßig und entspricht nicht dem Erfolgsrezept 
des Züricher Modells.

- 2 - 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt: 
1. Vor dem Hintergrund der o.g. Feststellungen ist die Planung der Errichtung eines so 
umfangreichen Suchthilfezentrum am Perlengraben sofort zu beenden.  
2. Die Verwaltung wird aufgefordert einen geeigneten Ort zu finden – jenseits von 
Schulen und Wohnvierteln. Suchtkranken soll und muss geholfen werden. Die aus-
schließliche Berücksichtigung der Bedürfnisse der Drogenkonsumenten bei der Orts-
wahl ist jedoch nicht hinnehmbar. 
3. Die Null-Toleranz-Strategie im öffentlichen Raum ist sofort umzusetzen und kann 
nicht auf die Errichtung eines neuen Suchthilfezentrums warten. Insbesondere mit 
Hinblick auf die Ausbreitung von Crack und Fentanyl muss die Zurückdrängung der 
Drogenszene massiv vorangetrieben werden.  
 
 
 
Begründung:  
 
Kurz vor Weihnachten wurden die Öffentlichkeit und die Anwohner des Perlengrabens über 
die Pläne, dort ein Suchthilfezentrum zu errichten, informiert. Seitdem haben zwei öffentli-
che Informationsabende und diverse Informationsgespräche in den Ausschüssen des Köl-
ner Stadtrats stattgefunden. Der Sozialdezernent Herr Rau hat im Rahmen seiner Ausfüh-
rungen erläutert, warum dieser Standort gewählt wurde. Weiter wurde die geplante „Ge-
samtstrategie“ in Anlehnung an das Züricher Modell vorgestellt. Seither regt sich massiver 
Widerstand unter den Anwohnern. Die Pläne finden wenig Akzeptanz unter den betroffenen 
Bürgern. Sozialdezernent Rau begründet diese Entscheidung vor allem mit den Erkenntnis-
sen aus der sog. „Szenebefragung“ – einer vom MAGS NRW finanzierten Studie zu „Einbli-
cke in Lebenslagen, Konsum und Nutzungen von Hilfsangeboten in den Städten Düssel-
dorf, Essen, Köln und Münster“. Diese Erkenntnisse fußen auf einer Befragung von 120 
Drogen-Konsumenten, von denen lediglich gut 30% täglich den Konsumraum nutzten, ins-
gesamt haben 61,3% der Befragten angegeben einmal im Monat den Konsumraum aufzu-
suchen. Nicht angesprochen wurden auch die anderen Erkenntnisse der Studie – nämlich, 
dass über 80% der Befragten bereits Hafterfahrung hatten, die durchschnittliche Haftdauer 
der Befragten summierte sich auf 5,7 Jahre. 25,8% der Befragten gaben an, Ihren Lebens-
unterhalt mit Diebstählen zu bestreiten, weitere 27,5% der Befragten dealten selbst mit Dro-
gen. Die Gesetzeslage beim Thema Drogen und Jugendschutz ist sehr dürftig und nach 
Stadtverordnung der Stadt Köln ist unverständlicherweise der Konsum von Drogen lediglich 
im unmittelbaren Eingangsbereich von Kindergärten und Schulen verboten. Im Jahr 2023 
haben 1.068 Personen im Monat den Konsumraum am Neumarkt mit eingeschränkten Öff-
nungszeiten genutzt. Folglich wird die Zahl der Nutzer bei einem größeren und ständig ge-
öffneten Zentrum deutlich zunehmen, was grundsätzlich auch wünschenswert ist. Unter Be-
rücksichtigung dieser Gemengelage kann das Zentrum jedoch nicht in die unmittelbare 
Nähe eines herkömmlichen Wohnviertels errichtet werden. Der Schutz unbescholtener Bür-
ger und insbesondere von Kindern und Jugendlichen darf nicht weniger Gewicht haben als 
ein möglichst kurzer und einfacher Weg zum Suchthilfezentrum. 
 
 
 
gez. Matthias Büschges  
(Fraktionsgeschäftsführer)

Beratungsverlauf (1)

05.02.2026 Rat
TOP 3.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

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Details

Aktenzeichen
AN/0195/2026
Typ
AfD Antrag nach § 3
Datum
29.01.2026
Erstellt
27.01.2026 14:07