AN/0195/2026
Kein Suchthilfezentrum am Perlengraben!
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AfD Antrag nach § 3
4772 Zeichen
An den Oberbürgermeister der Stadt Köln Torsten Burmester Haus Neuerburg Gülichplatz 1 – 3 50667 Köln Stephan Boyens Zimmer 320 Tel: +49 (221) 221-25396 Stephan.Boyens @stadt-koeln.de Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 26.01.2026 AN/0195/2026 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 05.02.2026 Kein Suchthilfezentrum am Perlengraben! Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren, Die Fraktion der AfD bittet Sie daher, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der kom- menden Ratssitzung zu setzen: Der Rat der Stadt Köln stellt fest: 1. Die Situation der offenen Drogenszene rund um den Neumarkt ist für alle Beteiligten untragbar. Der Rat der Stadt Köln begrüßt das Bestreben des Oberbürgermeisters und der Verwaltung diesem Missstand in Anlehnung an das Züricher Modell den Kampf anzusagen. 2. Der Rat der Stadt Köln unterstützt die Einrichtung mehrerer dezentraler Suchthilfe- zentren, um Suchtkranken innerhalb geschützter Räume den Konsum ihrer Substan- zen zu ermöglichen, sich zu regenerieren und Unterstützungsangebote wahrzuneh- men. 3. Die Bedürfnisse der nicht drogennehmenden Bevölkerung und Suchtkranken sollten in einem angemessenen Verhältnis abgewogen werden. Die berechtigten Sorgen und Ängste der Anwohner des vorgesehen Quartiers müssen ernst genommen wer- den. 4. Ein Mammut - Suchthilfezentrum, das 24 Stunde und 7 Tage die Woche geöffnet hat, belastet die Umgebung unverhältnismäßig und entspricht nicht dem Erfolgsrezept des Züricher Modells. - 2 - Der Rat der Stadt Köln beschließt: 1. Vor dem Hintergrund der o.g. Feststellungen ist die Planung der Errichtung eines so umfangreichen Suchthilfezentrum am Perlengraben sofort zu beenden. 2. Die Verwaltung wird aufgefordert einen geeigneten Ort zu finden – jenseits von Schulen und Wohnvierteln. Suchtkranken soll und muss geholfen werden. Die aus- schließliche Berücksichtigung der Bedürfnisse der Drogenkonsumenten bei der Orts- wahl ist jedoch nicht hinnehmbar. 3. Die Null-Toleranz-Strategie im öffentlichen Raum ist sofort umzusetzen und kann nicht auf die Errichtung eines neuen Suchthilfezentrums warten. Insbesondere mit Hinblick auf die Ausbreitung von Crack und Fentanyl muss die Zurückdrängung der Drogenszene massiv vorangetrieben werden. Begründung: Kurz vor Weihnachten wurden die Öffentlichkeit und die Anwohner des Perlengrabens über die Pläne, dort ein Suchthilfezentrum zu errichten, informiert. Seitdem haben zwei öffentli- che Informationsabende und diverse Informationsgespräche in den Ausschüssen des Köl- ner Stadtrats stattgefunden. Der Sozialdezernent Herr Rau hat im Rahmen seiner Ausfüh- rungen erläutert, warum dieser Standort gewählt wurde. Weiter wurde die geplante „Ge- samtstrategie“ in Anlehnung an das Züricher Modell vorgestellt. Seither regt sich massiver Widerstand unter den Anwohnern. Die Pläne finden wenig Akzeptanz unter den betroffenen Bürgern. Sozialdezernent Rau begründet diese Entscheidung vor allem mit den Erkenntnis- sen aus der sog. „Szenebefragung“ – einer vom MAGS NRW finanzierten Studie zu „Einbli- cke in Lebenslagen, Konsum und Nutzungen von Hilfsangeboten in den Städten Düssel- dorf, Essen, Köln und Münster“. Diese Erkenntnisse fußen auf einer Befragung von 120 Drogen-Konsumenten, von denen lediglich gut 30% täglich den Konsumraum nutzten, ins- gesamt haben 61,3% der Befragten angegeben einmal im Monat den Konsumraum aufzu- suchen. Nicht angesprochen wurden auch die anderen Erkenntnisse der Studie – nämlich, dass über 80% der Befragten bereits Hafterfahrung hatten, die durchschnittliche Haftdauer der Befragten summierte sich auf 5,7 Jahre. 25,8% der Befragten gaben an, Ihren Lebens- unterhalt mit Diebstählen zu bestreiten, weitere 27,5% der Befragten dealten selbst mit Dro- gen. Die Gesetzeslage beim Thema Drogen und Jugendschutz ist sehr dürftig und nach Stadtverordnung der Stadt Köln ist unverständlicherweise der Konsum von Drogen lediglich im unmittelbaren Eingangsbereich von Kindergärten und Schulen verboten. Im Jahr 2023 haben 1.068 Personen im Monat den Konsumraum am Neumarkt mit eingeschränkten Öff- nungszeiten genutzt. Folglich wird die Zahl der Nutzer bei einem größeren und ständig ge- öffneten Zentrum deutlich zunehmen, was grundsätzlich auch wünschenswert ist. Unter Be- rücksichtigung dieser Gemengelage kann das Zentrum jedoch nicht in die unmittelbare Nähe eines herkömmlichen Wohnviertels errichtet werden. Der Schutz unbescholtener Bür- ger und insbesondere von Kindern und Jugendlichen darf nicht weniger Gewicht haben als ein möglichst kurzer und einfacher Weg zum Suchthilfezentrum. gez. Matthias Büschges (Fraktionsgeschäftsführer)
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0195/2026
- Typ
- AfD Antrag nach § 3
- Datum
- 29.01.2026
- Erstellt
- 27.01.2026 14:07