0218/2023/1
Kostenfortschreibung Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Haushaltsrechtliche Unterrichtung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022
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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 0218/2023/1 Freigabedatum 09.02.2023 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung Betreff Kostenfortschreibung Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Haushaltsrechtliche Unterrichtung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022 Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.03.2023 Begründung der Dringlichkeit: Die Beschlussvorlage konnte wegen intensiven Abstimmungsbedarfs der beteiligten Ämter erst jetzt kurzfristig vorgelegt werden. Die Baumaßnahme ist an einen engen Zeitplan geknüpft, der aufgrund der Verträge mit Nutzern des Platzes zwingend einzuhalten ist. Die erste erfolglose Ausschreibung vorab hat den zeitlichen Puffer bereits sehr aufgezehrt. Ebenso läuft die Bindefrist für das nun einzige Angebot am 06.03.2023 aus, so dass das Angebot umgehend bestätigt werden muss, um den angestrebten Zeitplan noch zu halten. Sollte der derzeitige Bauzeitenplan nicht eingehalten werden, kommt es aufgrund der auf dem Neumarkt geplanten Veranstaltungen zu weiteren Verzögerungen und Kostensteigerungen, da die Baustelle jeweils gesichert werden muss und nach der Veranstaltung wieder eingerich- tet werden muss. Diese Kosten sind noch nicht veranschlagt. Die Dauer der Verzögerungen im Bauablauf ist zurzeit noch nicht genauer zu definieren. Es wäre aber mit einer Verlänge- rung bis weit in das Jahr 2024 zu rechnen, wenn der Beschluss nun nicht gefasst wird. Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen: „Der Rat der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben für den Neubau der Brunnenan- lage auf dem Neumarkt in Höhe von rund 711.000 Euro brutto gegenüber dem Baubeschluss vom 25.10.2021 zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu. Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen nun rund 1,5 Mio. Euro brutto statt 789.000 Euro.“ Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 09.02.2023 zugestimmt Hupke Bezirksbürgermeister Leitner 2. stellv. Bezirksbürgermeister 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme rund 1,5 Mio. Euro Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. (Bewirtschaftung und Unterhaltung) 15.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Die Brunnenanlage dient der Kühlung und reagiert auf die Klimaanpassung im öffentlichen Raum zur Vermeidung von Wärmeinseln. Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Bauausschuss und der Finanzausschuss haben am 25.10.2021 beziehungsweise am 13.09.2021 den Neubau des Brunnens am Neumarkt beschlossen (Vorlagen-Nummer 2497/2021). Die Kosten wurden auf rund 631.000 Euro brutto zuzüglich eines Risikozuschla- ges in Höhe von 158.000 Euro geschätzt. Auf eine erste Ausschreibung ging kein Angebot ein. Bei einer zweiten Ausschreibung wurde ein Angebot mit einer Angebotssumme in Höhe von rund 1,06 Mio. Euro brutto eingereicht, das nun den Zuschlag erhalten soll. Hinzu kommen 30 % Baunebenkosten (rund 300.000 Euro), 5 % für Unvorhergesehenes (rund 69.000 Euro), sowie die Honorarkosten (rund 67.000 Euro), sodass die Gesamtbaukosten für den Neubau des Brunnes am Neumarkt sich mittler- weile auf rund 1,5 Mio. Euro brutto summieren. Das Angebot ist gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung rund 68 % höher, so dass auch der Risikozuschlag Höhe von 25% die Kostensteigerung nicht auffangen konnte. Aufgrund der Angebotssumme wurden alle Kosten überarbeitet. Es wird daher eine Erhöhung des Gesamtbudgets um rund 711.000 Euro brutto auf rund 1,5 Mio. Euro brutto empfohlen. 3 Dem Bauausschuss, dem Verkehrsausschuss, dem Ausschuss Klima, Umwelt, Grün und Lie- genschaften, dem Ausschuss Kunst und Kultur und dem Stadtentwicklungsausschuss wird wegen der dringenden Eilbedürftigkeit das Ergebnis der Beschlussfassung im Rahmen einer Mitteilung im Anschluss bekannt gegeben. Vorschläge zur Kostenreduzierung Einsparpotentiale wurden bereits im Bereich der Planung erbracht. Die vorliegende Planung wurde auf Basis der festgelegten Mindeststandards gemäß den Bau- und Qualitätsstandards (BQA) der Stadt Köln erstellt. Finanzierung Der Brunnen wird Bestandteil des Sondervermögens der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln mit Gegenfinanzierung über einen Zuschuss aus dem städtischen Kernhaushalt. Die Mittel stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der Produktgruppe 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen in der Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen zur Verfügung.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Neumarkt
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Details
- Aktenzeichen
- 0218/2023/1
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 09.02.2023
- Erstellt
- 24.01.2023 11:56