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0218/2023/1

Kostenfortschreibung Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Haushaltsrechtliche Unterrichtung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 09.02.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 09.03.2023, TOP 3.4

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

5519 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0218/2023/1 
Freigabedatum 
09.02.2023  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein  
Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung 
durch die Bezirksvertretung 
Betreff 
Kostenfortschreibung Neubau eines Brunnens am Neumarkt - Haushaltsrechtliche 
Unterrichtung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO NRW i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung 
der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2022 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 09.03.2023 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
 
Die Beschlussvorlage konnte wegen intensiven Abstimmungsbedarfs der beteiligten Ämter 
erst jetzt kurzfristig vorgelegt werden. 
Die Baumaßnahme ist an einen engen Zeitplan geknüpft, der aufgrund der Verträge mit  
Nutzern des Platzes zwingend einzuhalten ist.  
Die erste erfolglose Ausschreibung vorab hat den zeitlichen Puffer bereits sehr aufgezehrt. 
Ebenso läuft die Bindefrist für das nun einzige Angebot am 06.03.2023 aus, so dass das  
Angebot umgehend bestätigt werden muss, um den angestrebten Zeitplan noch zu halten. 
Sollte der derzeitige Bauzeitenplan nicht eingehalten werden, kommt es aufgrund der auf dem 
Neumarkt geplanten Veranstaltungen zu weiteren Verzögerungen und Kostensteigerungen, 
da die Baustelle jeweils gesichert werden muss und nach der Veranstaltung wieder eingerich-
tet werden muss. Diese Kosten sind noch nicht veranschlagt. Die Dauer der Verzögerungen 
im Bauablauf ist zurzeit noch nicht genauer zu definieren. Es wäre aber mit einer Verlänge-
rung bis weit in das Jahr 2024 zu rechnen, wenn der Beschluss nun nicht gefasst wird. 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt empfiehlt dem Rat der Stadt Köln wie folgt zu beschließen: 
„Der Rat der Stadt Köln nimmt die erwarteten Mehrausgaben für den Neubau der Brunnenan-
lage auf dem Neumarkt in Höhe von rund 711.000 Euro brutto gegenüber dem Baubeschluss 
vom 25.10.2021 zur Kenntnis und stimmt einer Fortführung der Baumaßnahme zu. 
Die Gesamtkosten für die Maßnahme betragen nun rund 1,5 Mio. Euro brutto statt 789.000 
Euro.“ 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
09.02.2023  zugestimmt  Hupke 
Bezirksbürgermeister 
 Leitner 
2. stellv. Bezirksbürgermeister

2 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen    € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme rund 1,5 Mio. Euro 
Zuwendungen/Zuschüsse   Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2023 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc. (Bewirtschaftung und Unterhaltung)  15.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen     € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
Die Brunnenanlage dient der Kühlung und reagiert auf die Klimaanpassung im öffentlichen 
Raum zur Vermeidung von Wärmeinseln. 
 
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
Begründung: 
Der Bauausschuss und der Finanzausschuss haben am 25.10.2021 beziehungsweise am 
13.09.2021 den Neubau des Brunnens am Neumarkt beschlossen (Vorlagen-Nummer 
2497/2021). Die Kosten wurden auf rund 631.000 Euro brutto zuzüglich eines Risikozuschla-
ges in Höhe von 158.000 Euro geschätzt. 
Auf eine erste Ausschreibung ging kein Angebot ein. Bei einer zweiten Ausschreibung wurde 
ein Angebot mit einer Angebotssumme in Höhe von rund 1,06 Mio. Euro brutto eingereicht, 
das nun den Zuschlag erhalten soll. Hinzu kommen 30 % Baunebenkosten (rund 300.000 
Euro), 5 % für Unvorhergesehenes (rund 69.000 Euro), sowie die Honorarkosten (rund 67.000 
Euro), sodass die Gesamtbaukosten für den Neubau des Brunnes am Neumarkt sich mittler-
weile auf rund 1,5 Mio. Euro brutto summieren. 
 
Das Angebot ist gegenüber der ursprünglichen Kostenschätzung rund 68 % höher, so dass 
auch der Risikozuschlag Höhe von 25% die Kostensteigerung nicht auffangen konnte.  
Aufgrund der Angebotssumme wurden alle Kosten überarbeitet. 
Es wird daher eine Erhöhung des Gesamtbudgets um rund 711.000 Euro brutto auf rund 1,5 
Mio. Euro brutto empfohlen.

3 
 
 
Dem Bauausschuss, dem Verkehrsausschuss, dem Ausschuss Klima, Umwelt, Grün und Lie-
genschaften, dem Ausschuss Kunst und Kultur und dem Stadtentwicklungsausschuss wird 
wegen der dringenden Eilbedürftigkeit das Ergebnis der Beschlussfassung im Rahmen einer 
Mitteilung im Anschluss bekannt gegeben. 
 
Vorschläge zur Kostenreduzierung 
 
Einsparpotentiale wurden bereits im Bereich der Planung erbracht.  
Die vorliegende Planung wurde auf Basis der festgelegten Mindeststandards gemäß den Bau- 
und Qualitätsstandards (BQA) der Stadt Köln erstellt. 
 
Finanzierung 
 
Der Brunnen wird Bestandteil des Sondervermögens der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
mit Gegenfinanzierung über einen Zuschuss aus dem städtischen Kernhaushalt. Die Mittel 
stehen im Teilergebnisplan des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen in der  
Produktgruppe 1301 Öffentliches Grün, Wald- und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen in der 
Teilplanzeile 16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen zur Verfügung.

Beratungsverlauf (1)

09.03.2023 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Neumarkt

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Details

Aktenzeichen
0218/2023/1
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
09.02.2023
Erstellt
24.01.2023 11:56