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2785/2020

Übergangs-Bezirksrathaus: Getrennte Unterbringung von Politik und Verwaltung - zur Anfrage der Freien Wähler Köln, AN/1062/2020

Beantwortung einer Anfrage (BV) 21.10.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen), Sitzung am 14.12.2020, TOP 7.1.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3861 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 2785/2020 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 14.12.2020 
 
Übergangs-Bezirksrathaus: Getrennte Unterbringung von Politik und Verwaltung - zur Anfrage 
der Freien Wähler Köln, AN/1062/2020 
Text der Anfrage: 
 
Aufgrund des geplanten Neubaus des Bezirksrathauses, wurden von der Verwaltung unterschiedliche 
Objekte auf ihre Eignung überprüft. Dabei sollte nach Möglichkeit der „Kosten-Nutzen-Faktor“ eine 
wichtige Rolle spielen, zumal davon ausgegangen werden muss, dass gegebenenfalls über einen 
längeren Zeitraum hinweg, erhebliche Summen (Mietkosten) für den Steuerzahler entstehen werden. 
In diesem Zusammenhang möchte die Fraktion FREIE WÄHLER Köln, folgende Anfrage an die Ver-
waltung richten: 
 
1.) Wurde in diesem Zusammenhang auch geprüft, zum Zwecke der Kostenreduzierung die über-
gangsweise Unterbringung der Verwaltung und der politischen Gremien (Sitzungssaal), getrennt von-
einander zu realisieren? 
- Wenn Nein, warum nicht? 
- Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 
 
2.) Wäre es grundsätzlich möglich und rechtlich zulässig, die öffentlichen Sitzungen der Bezirks-
vertretung in einer städtischen Immobilie im Bezirk stattfinden zu lassen, während die Verwaltung für 
den o.g. Übergang in einem anderen Gebäude (im Bezirk) untergebracht ist? 
- Wenn ja, warum wurde das nicht geprüft? 
- Wenn nein, mit welcher rechtlichen Grundlage oder Vorschrift wird dies begründet?  
 
3.) Wäre es grundsätzlich möglich und rechtlich zulässig, die öffentlichen Sitzungen der Bezirks-
vertretung in einer städtischen Immobilie in einem anderen Stadtbezirk (z.B. Bezirksrathaus Lin-
denthal, im Gürzenich, oder im Kölner Ratssaal), stattfinden zu lassen, während die Verwaltung  in 
einem anderen Gebäude (im Bezirk) untergebracht ist? 
- Wenn ja, warum wurde das nicht geprüft? 
- Wenn nein, mit welcher rechtlichen Grundlage oder Vorschrift wird dies begründet? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1.) 
Aufgrund des geplanten Neubaus und dem damit notwendigen Auszug aus dem derzeitigen Bezirks-
rathaus Rodenkirchen musste seitens der Gebäudewirtschaft ein Interimsstandort für mindestens 5 
Jahre gefunden werden. Der Bedarf von rund 6.000 m² konnte aufgrund der schwierigen Büromarkt-
lage in Rodenkirchen nach umfänglicher Marktsondierung nur an 2 Standorten abgebildet werden.  
Die endgültige Belegungsplanung wird vom Raummanagement festgelegt. 
 
Zu 2.) 
Es ist rechtlich zulässig, die öffentlichen Sitzungen der Bezirksvertretung Rodenkirchen in einer städ-

2 
 
tischen Immobilie im Bezirk stattfinden zu lassen, während die Verwaltung in einem anderen Gebäu-
de untergebracht ist. 
Die Bezirksvertretung Rodenkirchen hat zugestimmt, Sitzungen auch in andere Räumlichkeiten zu 
verlegen. Die Verwaltung ist jedoch bemüht, ihren Gremien angemessene Räumlichkeiten zur Verfü-
gung zu stellen, bevor man externe Unterbringungsmöglichkeiten sucht. Bedingt durch die besonde-
ren Sicherheitsanforderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und dem daraus resultie-
renden größeren Raumbedarf mussten die letzten Sitzungen der Bezirksvertretung ausgelagert wer-
den.“ 
 
Zu 3.) 
Die Variante ist rechtlich nicht zulässig. Die Sitzungen der Bezirksvertretung finden im jeweiligen Be-
zirk statt, um den Öffentlichkeitsgrundsatz zu gewährleisten. Davon geht auch § 34 Abs. 12 S. 6 der 
Geschäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln aus. Dieser regelt „Die vor-
stehenden Regelungen für gemeinsame Sitzungen von zwei oder mehreren Ausschüssen gelten ent-
sprechend mit der Maßgabe, dass auch die Bezirksvertretung der gemeinsamen Sitzung zustimmen 
muss und die Sitzung nur in dem Stadtbezirk stattfinden darf, für den die Bezirksvertretung zuständig 
ist“.

Beratungsverlauf (1)

14.12.2020 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 7.1.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2785/2020
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
21.10.2020
Erstellt
04.09.2020 14:46