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A-W/0047/2020

Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Osthofstraße ausdehnen

Antrag an die BV West 05.08.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 03.12.2020, TOP 8.7

Stellungnahme der Verwaltung vom 24.09.2020

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Originalantrag

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Stellungnahme der Verwaltung vom 24.09.2020

1990 Zeichen

A-WJo0o4F]J202—

32.23.0012 24.09.2020
Frau Krieger 3211

An die Bezirksvertretung
Münster-West nn

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Dezernent | )

Eing. 28, Sep. 2029

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über |
Herrn Stadtrat Heuer |
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33.24 - Frau Remmers

Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Osthofstraße ausdehnen

° Antrag lfd. Nr. A-W/0047/2020 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen I GAL
der Bezirksvertretung Münster-West vom 03.08.2020

Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL der Bezirksvertretung Münster-West hat die
Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h an der
Osthofstraße bis zum Kreuzungsbereich Am Kämpken / Steinkuhle verlängert werden kann.

An der Osthofstraße befinden sich das Haus Kamillus mit direktem Zugang und die Ludge-
russchule mit fußläufigem Zugang zur Osthofstraße, wodurch die Voraussetzungen für eine
Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) gege-
ben sind. Aus diesem Grund wurde von der Kreuzung Weseler Straße / Osthofstraße bis in
Höhe Osthofstraße 42 für einen Streckenabschnitt von ca. 320 Metern Tempo 30 km/h ein-
gerichtet. .

Die Kita St. Josef besitzt keinen direkten Zugang zur Osthofstraße und liegt noch hinter der
Einmündung Am Blütenhain. Bei dem Spielplatz an der Straße Am Kämpken handelt es sich
nicht um eine sensible Einrichtung nach der StVO, durch die eine Tempo-30-Regelung aus-
gelöst wird. Dieser liegt zudem ebenfalls nicht mit direktem Zugang zur Osthofstraße. Im
Ergebnis ist eine Verlängerung der Tempo-30-Regelung daher rechtlich nicht möglich.

Eine Unfalllage liegt für die Osthofstraße nach Mitteilung der Polizei nicht vor.

Zum sicheren Queren der Osthofstraße ist eine Ampelanlage in dem Kreuzungsbereich Ost-
hofstraße / Am Kämpken / Steinkuhle vorhanden. Somit kann für den Bereich zurzeit von
sicheren Verkehrsverhältnissen ausgegangen werden. Sollte sich die Sicherheitseinschät-
zung ändern, wird die Verwaltung hierauf in Abstimmung mit der Polizei zeitnah reagieren.

UV
Vechtel

Originalantrag

1373 Zeichen

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER
Fraktion in der Bezirksvertretung West
3. August 2020
An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks
Münster-West
Herrn Stephan Brinktrine
Pantaleonplatz 7
48161 Münster
Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Osthoffstraße ausdehnen
Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen:
Die Verwaltung möge prüfen, ob die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, signalisiert durch
das Verkehrszeichen 274-30, in südlicher Richtung bis hinter die Lichtsignalanlage an der Kreuzung
mit den Straßen Am Kämpken und Steinkuhle ausgedehnt werden kann.
Begründung:
Im Bereich der Ludgerusschule ist bereits eine entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung
eingerichtet. Weiter südlich befinden sich jedoch, wenn auch nicht direkt an der Osthofstraße
gelegen, sowohl die Kindertagesstätte St. Josef in der Steinkuhle als auch in vergleichbarer Lage der
Spielplatz in der Straße Am Kämpken. Zumindest die Kita ist im Sinne der Straßenverkehrsordnung
eine schützenswerte Einrichtung.
Da die Kreuzung der beiden Straßen mit der Osthofstraße sehr großzügig bemessen ist, ist hier auch
oft die Geschwindigkeit der einbiegenden Fahrzeuge zu hoch.
Gezeichnet:
Anke Pallas
Karina Kuschewski
Brigitte von Schonebeck
Kai Bleker
Bündnis 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster-West
Anke Pallas, Fraktionssprecherin
Kai Bleker
Karina Kuschewski
Brigitte von Schoenebeck
– 1/1 –

Beratungsverlauf (1)

03.12.2020 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.7 Antrag Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Osthofstraße 42f
  • Am Kämpken
  • Am Blütenhain
  • Weseler Straße
  • Steinkuhle
  • Schonebeck
  • Hofstraße

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Details

Aktenzeichen
A-W/0047/2020
Typ
Antrag an die BV West
Datum
05.08.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37