A-W/0047/2020
Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Osthofstraße ausdehnen
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Stellungnahme der Verwaltung vom 24.09.2020
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A-WJo0o4F]J202— 32.23.0012 24.09.2020 Frau Krieger 3211 An die Bezirksvertretung Münster-West nn r mn un. Dezernent | ) Eing. 28, Sep. 2029 | über | Herrn Stadtrat Heuer | I l über 33.24 - Frau Remmers Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Osthofstraße ausdehnen ° Antrag lfd. Nr. A-W/0047/2020 der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen I GAL der Bezirksvertretung Münster-West vom 03.08.2020 Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen / GAL der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h an der Osthofstraße bis zum Kreuzungsbereich Am Kämpken / Steinkuhle verlängert werden kann. An der Osthofstraße befinden sich das Haus Kamillus mit direktem Zugang und die Ludge- russchule mit fußläufigem Zugang zur Osthofstraße, wodurch die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) gege- ben sind. Aus diesem Grund wurde von der Kreuzung Weseler Straße / Osthofstraße bis in Höhe Osthofstraße 42 für einen Streckenabschnitt von ca. 320 Metern Tempo 30 km/h ein- gerichtet. . Die Kita St. Josef besitzt keinen direkten Zugang zur Osthofstraße und liegt noch hinter der Einmündung Am Blütenhain. Bei dem Spielplatz an der Straße Am Kämpken handelt es sich nicht um eine sensible Einrichtung nach der StVO, durch die eine Tempo-30-Regelung aus- gelöst wird. Dieser liegt zudem ebenfalls nicht mit direktem Zugang zur Osthofstraße. Im Ergebnis ist eine Verlängerung der Tempo-30-Regelung daher rechtlich nicht möglich. Eine Unfalllage liegt für die Osthofstraße nach Mitteilung der Polizei nicht vor. Zum sicheren Queren der Osthofstraße ist eine Ampelanlage in dem Kreuzungsbereich Ost- hofstraße / Am Kämpken / Steinkuhle vorhanden. Somit kann für den Bereich zurzeit von sicheren Verkehrsverhältnissen ausgegangen werden. Sollte sich die Sicherheitseinschät- zung ändern, wird die Verwaltung hierauf in Abstimmung mit der Polizei zeitnah reagieren. UV Vechtel
Originalantrag
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BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/GAL MÜNSTER Fraktion in der Bezirksvertretung West 3. August 2020 An den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West Herrn Stephan Brinktrine Pantaleonplatz 7 48161 Münster Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Osthoffstraße ausdehnen Die Bezirksvertretung Münster-West möge beschließen: Die Verwaltung möge prüfen, ob die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h, signalisiert durch das Verkehrszeichen 274-30, in südlicher Richtung bis hinter die Lichtsignalanlage an der Kreuzung mit den Straßen Am Kämpken und Steinkuhle ausgedehnt werden kann. Begründung: Im Bereich der Ludgerusschule ist bereits eine entsprechende Geschwindigkeitsbeschränkung eingerichtet. Weiter südlich befinden sich jedoch, wenn auch nicht direkt an der Osthofstraße gelegen, sowohl die Kindertagesstätte St. Josef in der Steinkuhle als auch in vergleichbarer Lage der Spielplatz in der Straße Am Kämpken. Zumindest die Kita ist im Sinne der Straßenverkehrsordnung eine schützenswerte Einrichtung. Da die Kreuzung der beiden Straßen mit der Osthofstraße sehr großzügig bemessen ist, ist hier auch oft die Geschwindigkeit der einbiegenden Fahrzeuge zu hoch. Gezeichnet: Anke Pallas Karina Kuschewski Brigitte von Schonebeck Kai Bleker Bündnis 90/DIE GRÜNEN/GAL Münster-West Anke Pallas, Fraktionssprecherin Kai Bleker Karina Kuschewski Brigitte von Schoenebeck – 1/1 –
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Osthofstraße 42f
- Am Kämpken
- Am Blütenhain
- Weseler Straße
- Steinkuhle
- Schonebeck
- Hofstraße
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0047/2020
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 05.08.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37