Anfrage (Hammer); Fällung einer landschafts- und ortsbildprägenden Trauerweide am nördlichen Groov-Teich im LSG Zündorfer Groov (L20)
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/0055/2026 vom 14.01.2026
Stand: Am 16.03.2026 im Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Anfrage (Frau Hammer); Fällung einer landschafts- und ortsbildprägenden Trauerweide am nördlichen Groov-Teich im LSG Zündorfer Groov (L20)
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Anfrage (Frau Hammer); Fällung einer landschafts- und ortsbildprägenden Trauerweide am nördlichen Groov-Teich **Besonders dringlich** erscheint die geplante – und nach unserer Auffassung nicht genehmigungsfähige – Fällung einer landschafts- und ortsbildprägenden Trauerweide am nördlichen Groov-Teich am historischen Teehaus. Laut Presseberichten steht diese Maßnahme unmittelbar bevor. Die betroffene Weide prägt das Erscheinungsbild der Groov entscheidend. Ihre Fällung würde ein historisch gewachsenes Ensemble zerstören und stellt aus unserer Sicht einen eklatanten Verstoß gegen die Ziele des Landschaftsschutzes dar. Das Vorhaben steht offenbar im Zusammenhang mit dem geplanten Abriss des historischen Teehauses, das um 1910 von der Familie Immendorf, den Gründern der Früh-Kölsch-Brauerei, errichtet wurde. Anlass war der tragische Tod ihrer Tochter; das Kind war an einem Sonntag im Groov-Teich ertrunken. Das Teehaus diente der Familie als Gedenkort. An derselben Stelle pflanzte die Familie eine Trauerweide (Salix alba ‘Tristis’), das spätere **Naturdenkmal 714.01**. So entstand ein kulturhistorisch bedeutsames Ensemble aus Architektur und Natur, das von Einheimischen und den zahlreichen Tagestouristen geschätzt wird. Der Pavillon war Teil eines herrschaftlichen Gartens und mit Glasleuchten ausgestattet, gefertigt in der damaligen Porzer Glasfabrik (Saint-Gobain / vormals Flachglas AG). Die Villa selbst wurde im 2. Weltkrieg zerstör. Das Teehaus- Ensemble an der Groov ist das letzte erhaltene Bauwerk des Anwesens. Die Kombination mit Pavillon und Weide bildet bis heute einen stimmungsvollen und identitätsstiftenden Blickpunkt im Landschaftsschutzgebiet – mit hohem emotionalem und gestalterischem Wert. Ganz zu schweigen vom naturschutzfachlichen Schaden wäre eine Zerstörung wäre barbarisch und irreversibel. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Auskunft: - Wurde für die Fällung der Weide eine Genehmigung erteilt? - Wenn ja, aus welchen Gründen? - Warum wurde der Naturschutzbeirat nicht beteiligt? Wir fordern nachdrücklich, dass der Beirat formal mit der Angelegenheit befasst wird. Zudem bitten wir um umgehende Aussetzung der Maßnahme.
Beratungsverlauf
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16.03.2026
Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde
TOP 2.1.2, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt
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