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1457/2025

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 12.05.2025 (AN/0489/2025) betreffend "Sachstand zur geplanten Windenergieanlage auf dem Großklärwerk in Köln-Stammheim"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 17.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 12.05.2025, TOP 7.2.2.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

7784 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02-9/0 
 
Vorlagen-Nummer 
 1457/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 12.05.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung der 
Bezirksvertretung Mülheim am 12.05.2025 (AN/0489/2025) betreffend "Sachstand zur 
geplanten Windenergieanlage auf dem Großklärwerk in Köln-Stammheim" 
Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
1. Welche Planung wurde der Entscheidung für eine Durchführung der Machbarkeitsstudie be-
züglich des Windrads zugrunde gelegt bzw. welche Grundüberlegungen traf die StEB bevor 
sie die „Machbarkeitsstudie Windrad“ in Auftrag gab und wurden hier Alternativen (Mögliche 
andere Standorte, CO2-Einsparungen durch Prozessoptimierungen, etc.) geprüft/berücksich-
tigt (und wenn ja, wie)?  
 
2. Wie steht es um die Leistungsfähigkeit der anderen Windräder, die nicht geprüft worden 
sind, nachdem das einzige geprüfte Windrad nicht mehr hergestellt wird und wann wird bei 
Prüfung der Leistungsfähigkeit die konkrete Windstatistik vor Ort sowie der Gebäudeabrieb 
zugrunde gelegt?  
 
3. Wie hoch sind die Stromkosten welche die StEB derzeit (2024 & 2025) genau für die Betrei-
bung der Kläranlage in Köln-Stammheim zahlt und wie setzen sich die (in der Machbarkeits-
studie dargelegten) 26 Cent Stromkosten der StEB an der Kläranlage in Köln-Stammheim zu-
sammen?  
 
4. Wie viel Strom generiert die StEB derzeit (2024 & 2025) aus der Faulgas-Produktion 
(BHKW), der eigenen Stromproduktion aus Solar und anderen Energiequellen am Klärwerk-
Standort in Stammheim, wie viel Strom benötigt die StEB für den Betrieb der Kläranlage in 
Köln-Stammheim derzeit (2024 & 2025) und warum ist der Betrieb der Anlage nicht mit der ak-
tuellen/absehbaren Strom-Produktion des Klärwerk-Geländes aus Faulgas, Solar, etc. mög-
lich?  
 
5. Inwiefern ist mit weiteren Auswirkungen des Windrads auf die Umwelt (bspw. Natur, Fauna, 
Deich) neben Lärm und Schattenwurf zu rechnen und wieso wird auf einen bestmöglichen 
Schutz von Fledermäusen verzichtet, indem eine Kartografierung des Fledermausbestands 
unterlassen und das Windrad lediglich zu Zeiten, in denen eine „hohe Frequenz“ durch Fleder-
mäuse erfolgt (ermittelt durch das Gondelmonitoring), abgeschaltet wird?  
 
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln beantwortet die Fragen mit der nachfolgenden Stellung-
nahme: 
 
Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln) haben in einer Machbarkeitsstudie die

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wesentlichen Voraussetzungen für den Bau einer Windenergieanlage (WEA) als Nebenanlage 
auf dem Großklärwerk (GKW) Stammheim für die Energieversorgung des GKW (Eigenver-
brauch) prüfen lassen. Hierzu gehören die Einhaltung von Immissionsgrenzwerten (Schall und 
Schattenwurf), der Mindestabstand zur Wohnbebauung, die Berücksichtigung des Natur- und 
Artenschutzes, die Belange der Luftfahrt und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens. Grundlage 
für die Erstellung der Machbarkeitsstudie bildet das klare Ziel der StEB Köln bis zum Jahr 
2030 klimaneutral zu arbeiten.  
 
Dieses geht hervor aus den Vorgaben der gesamtstädtischen Bestrebung nach Klimaneutrali-
tät (Ratsbeschluss vom 24.06.2021). Ein wichtiger Schritt ist dabei die kontinuierliche Redu-
zierung von Treibhausgasemissionen. Hierzu haben die StEB Köln eine Klimabilanzierung er-
stellt, die das Wirtschaften des gesamten Unternehmens umfasst. Darauf aufbauend wurde 
eine Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität entwickelt, welche unter anderem betriebli-
che Optimierungen, Energieeffizienzmaßnahmen und den Ausbau der Potenziale für die Er-
zeugung erneuerbarer Energien beinhaltet. Die Windenergieanlage ist dabei ein wesentlicher 
Baustein im Gesamtenergiekonzept der StEB Köln und ein wichtiger Beitrag zur Erreichung 
der Klimaziele der Stadt Köln, denn mit ihr können die StEB Köln fossile Energiequellen erset-
zen. 
 
Die im Rahmen des Genehmigungsverfahren erforderlichen Belange von Natur- und Arten-
schutz sind nach Ansicht der StEB Köln grundlegende Voraussetzungen für die Realisierbar-
keit des Projekts. Deshalb wurden entsprechende Kartierungen bereits als Bestandteil der  
2.Machbarkeitsstudie durchgeführt. Der erforderliche Untersuchungsumfang ist fortlaufend mit 
den zuständigen Naturschutzbehörden abgestimmt worden. Fledermäuse wurden im Rahmen 
der Machbarkeitsstudie in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden nicht untersucht. Die Er-
fassung der Fledermäuse erfolgt mit Inbetriebnahme der WEA durch eine Horchbox, die an 
der Gondel angebracht wird und über zwei Jahre die Flugbewegungen und Rufe der Fleder-
mäuse aufzeichnet. In diesen Jahren erfolgt eine pauschale Abschaltung der WEA in den Zei-
ten, in denen die höchste Aktivität zu erwarten ist. Diese großzügigere Abschaltung wird zum 
Schutz der Fledermäuse in Kauf genommen. 
 
Die Wirtschaftlichkeit einer Windenergieanlage hängt unter anderem von den Windverhältnis-
sen am Standort ab. Bei Machbarkeitsstudien für Windenergieanlagen werden dafür Windsta-
tistiken der nächstgelegenen Messstation ohne wesentliche Beeinflussung durch die Gebäu-
deinfrastruktur verwendet - in diesem Fall der Station Nörvenich. Die Messwerte werden in ei-
ner Simulationssoftware anhand der topografischen Gegebenheiten auf den betrachteten 
Standort umgerechnet. Um eine eher konservative Energieertragsprognose zu gewährleisten, 
wurden für die Machbarkeitsstudie der StEB Köln die ermittelten Werte nochmals um 5%  
reduziert. Es ist daher davon auszugehen, dass der mögliche Energieertrag in der Machbar-
keitsstudie eher unterschätzt wird. Die Energieertragsprognose wurde für vier mögliche  
Anlagentypen erstellt.  
 
Die StEB Köln sind kein klassischer Industriekunde und profitieren nicht von strom- und ener-
giesteuerrechtlichen Privilegien der Industrie. Die Prognose für den reinen „Strom-/Lieferpreis“ 
erfolgte auf Basis der im Sommer 2023 vorliegend Marktpreise an der Strombörse. Zusätzlich 
müssen Netzentgelte und Umlagen berücksichtigt werden. Aus diesen Annahmen ergab sich 
ein spezifischer Gesamtstrompreis von rd. 26 – 29,6 ct/kWh (brutto). Der niedrigere Wert ist in 
die Machbarkeitsstudie eingeflossen. Dieser Wert liegt unter dem aktuellen Strombezugspreis 
von rd. 32 ct/kWh.  
Die aktuelle Gesetzeslage unterstützt den Ausbau der Erneuerbaren Energien ausdrücklich: 
Mit dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) ist festgelegt, dass der Aus-
bau erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen 
Sicherheit dient. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, 
sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweilige Schutzgüterabwä-
gung eingebracht werden. Zudem stellt die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) die Ab-
wasserwirtschaft vor erhebliche Herausforderungen. Diese sieht vor, den Abwassersektor bis 
spätestens 2045 vollständig energieneutral aufzustellen. Gleichzeitig steigen durch strengere 
Vorgaben zur Reinigungsleistung, erweiterten Überwachungs- und Berichtspflichten sowie 
neuen Abwasserbehandlungsstufen die betrieblichen Anforderungen – und damit auch der

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Stromverbrauch. Dieser Mehrbedarf wird von den StEB Köln durch den vorausschauenden 
Ausbau unserer PV- und Windenergieanlagen bereits heute berücksichtigt. 
 
Den StEB Köln ist ein gutes nachbarschaftliches Umfeld wichtig und wir nehmen die  
Besorgnisse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Stadtverwaltung ernst. Die StEB Köln 
werden im Zuge der weiteren Planungen selbstverständlich die Einhaltung drittschützender 
Regelungen berücksichtigen und die Bürgerinnen und Bürger durch weitere freiwillige  
Informationsveranstaltungen zum Fortgang der Planungen zur WEA informieren.

Beratungsverlauf (1)

12.05.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 7.2.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1457/2025
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
17.06.2025
Erstellt
09.05.2025 14:55