1457/2025
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 12.05.2025 (AN/0489/2025) betreffend "Sachstand zur geplanten Windenergieanlage auf dem Großklärwerk in Köln-Stammheim"
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Dezernat, Dienststelle I/02-9/0 Vorlagen-Nummer 1457/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 12.05.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Mülheim am 12.05.2025 (AN/0489/2025) betreffend "Sachstand zur geplanten Windenergieanlage auf dem Großklärwerk in Köln-Stammheim" Die SPD-Fraktion bittet um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welche Planung wurde der Entscheidung für eine Durchführung der Machbarkeitsstudie be- züglich des Windrads zugrunde gelegt bzw. welche Grundüberlegungen traf die StEB bevor sie die „Machbarkeitsstudie Windrad“ in Auftrag gab und wurden hier Alternativen (Mögliche andere Standorte, CO2-Einsparungen durch Prozessoptimierungen, etc.) geprüft/berücksich- tigt (und wenn ja, wie)? 2. Wie steht es um die Leistungsfähigkeit der anderen Windräder, die nicht geprüft worden sind, nachdem das einzige geprüfte Windrad nicht mehr hergestellt wird und wann wird bei Prüfung der Leistungsfähigkeit die konkrete Windstatistik vor Ort sowie der Gebäudeabrieb zugrunde gelegt? 3. Wie hoch sind die Stromkosten welche die StEB derzeit (2024 & 2025) genau für die Betrei- bung der Kläranlage in Köln-Stammheim zahlt und wie setzen sich die (in der Machbarkeits- studie dargelegten) 26 Cent Stromkosten der StEB an der Kläranlage in Köln-Stammheim zu- sammen? 4. Wie viel Strom generiert die StEB derzeit (2024 & 2025) aus der Faulgas-Produktion (BHKW), der eigenen Stromproduktion aus Solar und anderen Energiequellen am Klärwerk- Standort in Stammheim, wie viel Strom benötigt die StEB für den Betrieb der Kläranlage in Köln-Stammheim derzeit (2024 & 2025) und warum ist der Betrieb der Anlage nicht mit der ak- tuellen/absehbaren Strom-Produktion des Klärwerk-Geländes aus Faulgas, Solar, etc. mög- lich? 5. Inwiefern ist mit weiteren Auswirkungen des Windrads auf die Umwelt (bspw. Natur, Fauna, Deich) neben Lärm und Schattenwurf zu rechnen und wieso wird auf einen bestmöglichen Schutz von Fledermäusen verzichtet, indem eine Kartografierung des Fledermausbestands unterlassen und das Windrad lediglich zu Zeiten, in denen eine „hohe Frequenz“ durch Fleder- mäuse erfolgt (ermittelt durch das Gondelmonitoring), abgeschaltet wird? Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln beantwortet die Fragen mit der nachfolgenden Stellung- nahme: Die Stadtentwässerungsbetriebe Köln (StEB Köln) haben in einer Machbarkeitsstudie die 2 wesentlichen Voraussetzungen für den Bau einer Windenergieanlage (WEA) als Nebenanlage auf dem Großklärwerk (GKW) Stammheim für die Energieversorgung des GKW (Eigenver- brauch) prüfen lassen. Hierzu gehören die Einhaltung von Immissionsgrenzwerten (Schall und Schattenwurf), der Mindestabstand zur Wohnbebauung, die Berücksichtigung des Natur- und Artenschutzes, die Belange der Luftfahrt und die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens. Grundlage für die Erstellung der Machbarkeitsstudie bildet das klare Ziel der StEB Köln bis zum Jahr 2030 klimaneutral zu arbeiten. Dieses geht hervor aus den Vorgaben der gesamtstädtischen Bestrebung nach Klimaneutrali- tät (Ratsbeschluss vom 24.06.2021). Ein wichtiger Schritt ist dabei die kontinuierliche Redu- zierung von Treibhausgasemissionen. Hierzu haben die StEB Köln eine Klimabilanzierung er- stellt, die das Wirtschaften des gesamten Unternehmens umfasst. Darauf aufbauend wurde eine Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität entwickelt, welche unter anderem betriebli- che Optimierungen, Energieeffizienzmaßnahmen und den Ausbau der Potenziale für die Er- zeugung erneuerbarer Energien beinhaltet. Die Windenergieanlage ist dabei ein wesentlicher Baustein im Gesamtenergiekonzept der StEB Köln und ein wichtiger Beitrag zur Erreichung der Klimaziele der Stadt Köln, denn mit ihr können die StEB Köln fossile Energiequellen erset- zen. Die im Rahmen des Genehmigungsverfahren erforderlichen Belange von Natur- und Arten- schutz sind nach Ansicht der StEB Köln grundlegende Voraussetzungen für die Realisierbar- keit des Projekts. Deshalb wurden entsprechende Kartierungen bereits als Bestandteil der 2.Machbarkeitsstudie durchgeführt. Der erforderliche Untersuchungsumfang ist fortlaufend mit den zuständigen Naturschutzbehörden abgestimmt worden. Fledermäuse wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie in Abstimmung mit den Naturschutzbehörden nicht untersucht. Die Er- fassung der Fledermäuse erfolgt mit Inbetriebnahme der WEA durch eine Horchbox, die an der Gondel angebracht wird und über zwei Jahre die Flugbewegungen und Rufe der Fleder- mäuse aufzeichnet. In diesen Jahren erfolgt eine pauschale Abschaltung der WEA in den Zei- ten, in denen die höchste Aktivität zu erwarten ist. Diese großzügigere Abschaltung wird zum Schutz der Fledermäuse in Kauf genommen. Die Wirtschaftlichkeit einer Windenergieanlage hängt unter anderem von den Windverhältnis- sen am Standort ab. Bei Machbarkeitsstudien für Windenergieanlagen werden dafür Windsta- tistiken der nächstgelegenen Messstation ohne wesentliche Beeinflussung durch die Gebäu- deinfrastruktur verwendet - in diesem Fall der Station Nörvenich. Die Messwerte werden in ei- ner Simulationssoftware anhand der topografischen Gegebenheiten auf den betrachteten Standort umgerechnet. Um eine eher konservative Energieertragsprognose zu gewährleisten, wurden für die Machbarkeitsstudie der StEB Köln die ermittelten Werte nochmals um 5% reduziert. Es ist daher davon auszugehen, dass der mögliche Energieertrag in der Machbar- keitsstudie eher unterschätzt wird. Die Energieertragsprognose wurde für vier mögliche Anlagentypen erstellt. Die StEB Köln sind kein klassischer Industriekunde und profitieren nicht von strom- und ener- giesteuerrechtlichen Privilegien der Industrie. Die Prognose für den reinen „Strom-/Lieferpreis“ erfolgte auf Basis der im Sommer 2023 vorliegend Marktpreise an der Strombörse. Zusätzlich müssen Netzentgelte und Umlagen berücksichtigt werden. Aus diesen Annahmen ergab sich ein spezifischer Gesamtstrompreis von rd. 26 – 29,6 ct/kWh (brutto). Der niedrigere Wert ist in die Machbarkeitsstudie eingeflossen. Dieser Wert liegt unter dem aktuellen Strombezugspreis von rd. 32 ct/kWh. Die aktuelle Gesetzeslage unterstützt den Ausbau der Erneuerbaren Energien ausdrücklich: Mit dem novellierten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) ist festgelegt, dass der Aus- bau erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse liegt und der öffentlichen Sicherheit dient. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweilige Schutzgüterabwä- gung eingebracht werden. Zudem stellt die EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) die Ab- wasserwirtschaft vor erhebliche Herausforderungen. Diese sieht vor, den Abwassersektor bis spätestens 2045 vollständig energieneutral aufzustellen. Gleichzeitig steigen durch strengere Vorgaben zur Reinigungsleistung, erweiterten Überwachungs- und Berichtspflichten sowie neuen Abwasserbehandlungsstufen die betrieblichen Anforderungen – und damit auch der 3 Stromverbrauch. Dieser Mehrbedarf wird von den StEB Köln durch den vorausschauenden Ausbau unserer PV- und Windenergieanlagen bereits heute berücksichtigt. Den StEB Köln ist ein gutes nachbarschaftliches Umfeld wichtig und wir nehmen die Besorgnisse der Bürgerinnen und Bürger sowie der Stadtverwaltung ernst. Die StEB Köln werden im Zuge der weiteren Planungen selbstverständlich die Einhaltung drittschützender Regelungen berücksichtigen und die Bürgerinnen und Bürger durch weitere freiwillige Informationsveranstaltungen zum Fortgang der Planungen zur WEA informieren.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1457/2025
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 17.06.2025
- Erstellt
- 09.05.2025 14:55