SV-2010/0024
Vorschlag des Ortsbeirates Darmstadt-Wixhausen betr. 'Erhaltung der Gärten innerhalb des Landschaftsschutzgebietes im Westen Wixhausens
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
SV-2010/0024
2267 Zeichen
Vorlage-Nr. SV-2010/0024
Vorschlag des Ortsbeirates Darmstadt-Wixhausen betr. "Erhaltung der Gärten
innerhalb des Landschaftsschutzgebietes im Westen Wixhausens
Der Ortsbeirat
Darmstadt-Wixhausen
Vorschlag des Ortsbeirates Darmstadt-Wixhausen
betr.
„Erhaltung der Gärten innerhalb des Landschaftsschutzgebietes im
Westen Wixhausens“
Darmstadt, 3. März 2010
Der Magistrat wird beauftragt:
1. Sich bei der oberen Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums für eine Teillöschung des
Landschaftsschutzgebiets innerhalb des Gebiets 4 (entsprechend der SV-Nr. 2007/0056 )
einzusetzen.
2. Wenn diese Teillöschung von der zuständigen Landesbehörde in Aussicht gestellt wird, für das
betreffende Gebiet durch einen Bebauungsplan eine Nutzung als Freizeitgärten zu ermöglichen und
damit die dort befindliche Bebauung rechtlich in ihrem Bestand zu schützen.
3. Sofern sich eine Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes bei der oberen
Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums nicht erreichen lässt, einen entsprechenden Rückbau
nur in Absprache und unter enger Einbeziehung der Betroffenen und des Ortsbeirats Wixhausen
durchzuführen.
Begründung:
Viele der Gärten in Wixhausen existieren schon seit vielen Jahrzehnten und wurden vor der
Eingemeindung in teils mündlichen Absprachen von der damaligen Gemeindeverwaltung genehmigt.
Auch wenn ein Bestandsschutz rechtlich nicht wirksam werden kann, so ist diese Tatsache trotzdem
zu berücksichtigen.
Es handelt sich um eine „gewachsene“ Struktur, die seit vielen Jahren das Ortsbild positiv mitprägt.
Vielfach stellen diese Gärten mit Obstbäumen, Gartenlauben und Hecken einen Rückzugsort für Tiere
dar. Sie decken zudem den Bedarf der Bevölkerung an individueller Gartennutzung und Naherholung.
Für Kinder und Erwachsene bieten sie eine ideale Möglichkeit zur direkten Naturerfahrung.
Die Gärten sind sowohl aus sozialer als auch aus ökologischer Perspektive als sinnvoll zu betrachten.
Die Inaussichtstellung einer entsprechenden Te illöschung des Landschaftsschutzgebietes sollte
deswegen bei der oberen Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums angestrebt werden und im
Erfolgsfall eine Absicherung über die Bauleitplanung erfolgen.
Peter Schmitz
Ortsvorsteher
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2010/0024
- Typ
- Antrag
- Datum
- 15.03.2010
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00