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SV-2010/0024

Vorschlag des Ortsbeirates Darmstadt-Wixhausen betr. 'Erhaltung der Gärten innerhalb des Landschaftsschutzgebietes im Westen Wixhausens

Antrag 15.03.2010

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SV-2010/0024

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SV-2010/0024

2267 Zeichen

Vorlage-Nr. SV-2010/0024 
 
 
Vorschlag des Ortsbeirates Darmstadt-Wixhausen betr. "Erhaltung der Gärten 
innerhalb des Landschaftsschutzgebietes im Westen Wixhausens 
 
 
Der Ortsbeirat 
Darmstadt-Wixhausen 
 
Vorschlag des Ortsbeirates Darmstadt-Wixhausen 
betr. 
 „Erhaltung der Gärten innerhalb des Landschaftsschutzgebietes im 
Westen Wixhausens“ 
 
       Darmstadt, 3. März 2010 
Der Magistrat wird beauftragt: 
 
1. Sich bei der oberen Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums für eine Teillöschung des 
Landschaftsschutzgebiets innerhalb des Gebiets 4  (entsprechend der SV-Nr. 2007/0056 ) 
einzusetzen. 
2. Wenn diese Teillöschung von der zuständigen Landesbehörde in Aussicht gestellt wird, für das 
betreffende Gebiet durch einen Bebauungsplan eine Nutzung als Freizeitgärten zu ermöglichen und 
damit die dort befindliche Bebauung rechtlich in ihrem Bestand zu schützen. 
3. Sofern sich eine Teillöschung des Landschaftsschutzgebietes bei der oberen 
Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums nicht erreichen lässt, einen entsprechenden Rückbau 
nur in Absprache und unter enger Einbeziehung der Betroffenen und des Ortsbeirats Wixhausen 
durchzuführen. 
 
Begründung: 
Viele der Gärten in Wixhausen existieren schon seit vielen Jahrzehnten und wurden vor der 
Eingemeindung in teils mündlichen Absprachen von der damaligen Gemeindeverwaltung genehmigt. 
Auch wenn ein Bestandsschutz rechtlich nicht wirksam werden kann, so ist diese Tatsache trotzdem 
zu berücksichtigen. 
Es handelt sich um eine „gewachsene“ Struktur, die seit vielen Jahren das Ortsbild positiv mitprägt. 
Vielfach stellen diese Gärten mit Obstbäumen, Gartenlauben und Hecken einen Rückzugsort für Tiere 
dar. Sie decken zudem den Bedarf der Bevölkerung an individueller Gartennutzung und Naherholung. 
Für Kinder und Erwachsene bieten sie eine ideale Möglichkeit zur direkten Naturerfahrung. 
Die Gärten sind sowohl aus sozialer als auch aus ökologischer Perspektive als sinnvoll zu betrachten. 
Die Inaussichtstellung einer entsprechenden Te illöschung des Landschaftsschutzgebietes sollte 
deswegen bei der oberen Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums angestrebt werden und im 
Erfolgsfall eine Absicherung über die Bauleitplanung erfolgen. 
Peter Schmitz 
Ortsvorsteher

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Details

Vorlagen-Nr.
SV-2010/0024
Typ
Antrag
Datum
15.03.2010
Erstellt
29.09.2026 00:00