0198/2019
Grundstücksverkäufe im Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 3. Bauabschnitt
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Anlage 1_geänderte Aufteilung
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Anlage 1
Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/23/230 Vorlagen-Nummer 0198/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Grundstücksverkäufe im Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 3. Bauabschnitt Beschlussorgan Liegenschaftsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Liegenschaftsausschuss beschließt unter Aufhebung des Beschlusses 0718/2018 vom 08.05.2018 die Ausschreibung der in Anlage 1 ausgewiesenen Baufelder im Sürther Feld, 3. Bauab- schnitt in Köln-Rodenkirchen, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 17 an Bauträger im Bieterverfahren mit Gestaltungsvorgaben: a) Baufeld 8 „Sonnentauweg“ (Flurstücke 1877, 1878, 1880) geplante Nutzung: 16 freistehende Einfamilienhäuser Größe: insgesamt 9.304 m² Kaufpreis: Mindestkaufpreis 9.955.280 Euro b) Baufeld 9 „Waldmeisterweg“ (Flurstücke 1881, 1882, 1883, 1884, 1885, 1886) geplante Nutzung: 64 Doppelhaushälften Größe: insgesamt 18.525 m² Kaufpreis: Mindestkaufpreis 19.737.500 Euro c) Baufeld 2/4 „Pfauenaugenweg“ (Flurstücke 1863, 2061) geplante Nutzung: 12 Doppelhaushälften und 9 freistehende Einfamilienhäuser Größe: insgesamt 6.705 m² Kaufpreis: Mindestkaufpreis 5.272.170 Euro (Stand 2017) Eine Aktualisierung ist beauftragt Liegenschaftsausschuss 02.07.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Konzeptausschreibungen der Baufelder 8 und 9 sind erfolglos geblieben. Nach Rücksprache mit potenziellen Interessenten wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass aufgrund eines hohen Pr eises in Kombination mit konzeptionellen Vorgaben, der Verpflichtung zum Abschluss eines Erschließung s- vertrags und der Verpflichtung zur Mehrfachbeauftragung eine Wirtschaftlichkeit nicht dargestellt wer- den konnte. Die Baufelder des Sürther Felds befinden sich im Hochpreissegment. Die Erfahrung hat jetzt gezeigt, dass der hohe Bodenwert in Kombination mit konzeptionellen Auflagen nicht attraktiv für Investoren, Genossenschaften und Baugruppen ist. Eine nochmalige Ausschreibung im Konzeptver- fahren ist aus Si cht der Verwaltung nicht zielführend. Das Risiko, dass eine neuerliche Konzeptaus- schreibung wieder erfolglos bliebe und weitere Zeit verloren ginge, wäre groß. Bei den bisher noch nicht ausgeschriebenen Baufeldern 2 und 4 sollten diese Ergebnisse ebenfall s berücksichtigt werden. Die südliche Bauzeile des Baufeldes 4 mit drei Doppelhäusern wird im Ra h- men des unmittelbar anschließenden Umlegungsverfahrens als mögliches Tauschgrundstück benö- tigt. Dies führte zu einer Verkleinerung des Baufeldes. Deshalb wird dieses wegen ohnehin gleicher Festsetzungen vermarktungstechnisch mit Baufeld 2 zusammengefasst. Die Verwaltung schlägt vor, die Baufelder 2/4 und 9 im Bieterverfahren mit gestalterischen Auflagen auszuschreiben, um ein reines Höchstgebotsverfahren zu ver meiden. Das den Mindestpreis am höchsten übersteigende Gebot wird mit 50 Punkten bewertet. Die anderen Kaufpreisgebote werden dementsprechend interpoliert. Die funktionalen und architektonischen Kriterien als gestalterische Auf- lagen werden ebenfalls mit maximal 50 Punkten bewertet. Hierbei sind unterschiedliche Ausbaustufen und ein Gestaltungskatalog als Entscheidungsgrundlage vorzuweisen. Bei dieser Vorgehensweise ist eine Bewertungskommission nicht mehr erfo rderlich. Die Erwerber verpflichten sich, ihr Vo rhaben nach Zuschlagserteilung mit dem Gestaltungsbeirat abzustimmen. Das Baufeld 8 wird im Bieterverfahren zum Höchstpreis ausgeschrieben. Der dem Bebauungsplan zugrunde liegende städtebauliche Wettbewerb sah hier ein hochwertiges Gebiet mit freistehende n Einfamilienhäusern vor, was sich in den planerischen Festsetzungen niederschlägt. Klassische Dop- pelhäuser lassen sich hier wirtschaftlich nicht darstellen. Daher wird die Verpflichtung, zwingend Doppelhäuser zu erstellen, aufgehoben. Als Mindestkaufpreis für die Baufelder 8 und 9 werden die Verkehrswerte aus 2018 festgelegt. Die innere Erschließung dieser Baufelder ist weiterhin durch den Erwerber im Rahmen eines Erschli e- ßungsvertrages herzustellen. Die Erschließungsanlagen in den Baufeldern 2/4 werden von der Stadt erstellt. Hier wird als Mindestkaufpreis der aktualisierte Verkehrswert aus diesem Jahr festgelegt. Die späteren Erwerber werden in allen drei Verfahren verpflichtet, den Planungsentwurf dem Gestal- tungsbeirat vorzustellen, wodurch die städtebauliche Qualität gesichert wird. Die Rückäußerungsfrist für die Bietenden soll zwei Monate ab Veröffentlichung der Verkaufsexposés betragen. Unter Vorlagen-Nr. 1200/2019 wird für die erfolglose Ausschreibung der Baufelder 5 und 7 (G e- schoss) ebenfalls ein neuer Vergabevorschlag unterbreitet. Als Kompensation für den Verzicht auf soziale Kriterien bei den Baufeldern 2/4, 8 und 9 wird dort mit dem Vorschlag einer ersten Anwe n- dung des Erbbaurechtes als Vergabeinstrument einer angemessenen Berücksichtigung von preis- günstigem Wohnraum Rechnung getragen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0198/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 27.06.2019
- Erstellt
- 16.01.2019 13:39