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0198/2019

Grundstücksverkäufe im Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 3. Bauabschnitt

Beschlussvorlage Ausschuss 27.06.2019

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Nächste Beratung: Liegenschaftsausschuss, Sitzung am 14.05.2019, TOP 1.2

Anlage 1_geänderte Aufteilung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 1_geänderte Aufteilung

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Anlage 1

Beschlussvorlage Ausschuss

5012 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 
 0198/2019 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Grundstücksverkäufe im Sürther Feld in Köln-Rodenkirchen, 3. Bauabschnitt 
Beschlussorgan 
Liegenschaftsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Liegenschaftsausschuss beschließt unter Aufhebung des Beschlusses 0718/2018 vom 
08.05.2018 die Ausschreibung der in Anlage 1 ausgewiesenen Baufelder im Sürther Feld, 3. Bauab-
schnitt in Köln-Rodenkirchen, Gemarkung Rondorf-Land, Flur 17 an Bauträger im Bieterverfahren mit 
Gestaltungsvorgaben:  
 
 
a) Baufeld 8 „Sonnentauweg“ (Flurstücke 1877, 1878, 1880) 
 
geplante Nutzung: 16 freistehende Einfamilienhäuser 
 
Größe:   insgesamt 9.304 m² 
 
Kaufpreis:  Mindestkaufpreis 9.955.280 Euro 
 
 
b) Baufeld 9 „Waldmeisterweg“ (Flurstücke 1881, 1882, 1883, 1884, 1885, 1886) 
 
geplante Nutzung: 64 Doppelhaushälften 
 
Größe:   insgesamt 18.525 m² 
 
Kaufpreis:  Mindestkaufpreis 19.737.500 Euro 
 
 
c) Baufeld 2/4 „Pfauenaugenweg“ (Flurstücke 1863, 2061) 
 
geplante Nutzung: 12 Doppelhaushälften und 9 freistehende Einfamilienhäuser 
 
Größe:   insgesamt 6.705 m² 
 
Kaufpreis:  Mindestkaufpreis 5.272.170 Euro (Stand 2017)  
Eine Aktualisierung ist beauftragt 
 
 
 
Liegenschaftsausschuss 02.07.2019

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung: 
Die Konzeptausschreibungen der Baufelder 8 und 9 sind erfolglos geblieben. Nach Rücksprache mit 
potenziellen Interessenten wurde der Verwaltung mitgeteilt, dass aufgrund eines hohen Pr eises in 
Kombination mit konzeptionellen Vorgaben, der Verpflichtung zum Abschluss eines Erschließung s-
vertrags und der Verpflichtung zur Mehrfachbeauftragung eine Wirtschaftlichkeit nicht dargestellt wer-
den konnte. Die Baufelder des Sürther Felds befinden sich im Hochpreissegment. Die Erfahrung hat 
jetzt gezeigt, dass der hohe Bodenwert in Kombination mit konzeptionellen Auflagen nicht attraktiv für 
Investoren, Genossenschaften und Baugruppen ist. Eine nochmalige Ausschreibung im Konzeptver-
fahren ist aus Si cht der Verwaltung nicht zielführend. Das Risiko, dass eine neuerliche Konzeptaus-
schreibung wieder erfolglos bliebe und weitere Zeit verloren ginge, wäre groß. 
 
Bei den bisher noch nicht ausgeschriebenen Baufeldern 2 und 4 sollten diese Ergebnisse ebenfall s 
berücksichtigt werden. Die südliche Bauzeile des Baufeldes 4 mit drei Doppelhäusern wird im Ra h-
men des unmittelbar anschließenden Umlegungsverfahrens als mögliches Tauschgrundstück benö-
tigt. Dies führte zu einer Verkleinerung des Baufeldes. Deshalb wird dieses wegen ohnehin gleicher 
Festsetzungen vermarktungstechnisch mit Baufeld 2 zusammengefasst. 
 
Die Verwaltung schlägt vor, die Baufelder 2/4 und 9 im Bieterverfahren mit gestalterischen Auflagen 
auszuschreiben, um ein reines Höchstgebotsverfahren zu ver meiden. Das den Mindestpreis am 
höchsten übersteigende Gebot wird mit 50 Punkten bewertet. Die anderen Kaufpreisgebote werden 
dementsprechend interpoliert. Die funktionalen und architektonischen Kriterien als gestalterische Auf-
lagen werden ebenfalls mit maximal 50 Punkten bewertet. Hierbei sind unterschiedliche Ausbaustufen 
und ein Gestaltungskatalog als Entscheidungsgrundlage vorzuweisen. Bei dieser Vorgehensweise ist 
eine Bewertungskommission nicht mehr erfo rderlich. Die Erwerber verpflichten sich, ihr Vo rhaben 
nach Zuschlagserteilung mit dem Gestaltungsbeirat abzustimmen. 
 
Das Baufeld 8 wird im Bieterverfahren zum Höchstpreis ausgeschrieben. Der dem Bebauungsplan 
zugrunde liegende städtebauliche Wettbewerb sah hier ein hochwertiges Gebiet mit freistehende n 
Einfamilienhäusern vor, was sich in den planerischen Festsetzungen niederschlägt. Klassische Dop-
pelhäuser lassen sich hier wirtschaftlich nicht darstellen. Daher wird die Verpflichtung, zwingend 
Doppelhäuser zu erstellen, aufgehoben. 
 
Als Mindestkaufpreis für die Baufelder 8 und 9 werden die Verkehrswerte aus 2018 festgelegt. Die 
innere Erschließung dieser Baufelder ist weiterhin durch den Erwerber im Rahmen eines Erschli e-
ßungsvertrages herzustellen. Die Erschließungsanlagen in den Baufeldern 2/4 werden von der Stadt 
erstellt. Hier wird als Mindestkaufpreis der aktualisierte Verkehrswert aus diesem Jahr festgelegt. 
 
Die späteren Erwerber werden in allen drei Verfahren verpflichtet, den Planungsentwurf dem Gestal-
tungsbeirat vorzustellen, wodurch die städtebauliche Qualität gesichert wird. Die Rückäußerungsfrist 
für die Bietenden soll zwei Monate ab Veröffentlichung der Verkaufsexposés betragen. 
 
Unter Vorlagen-Nr. 1200/2019 wird für die erfolglose Ausschreibung der Baufelder 5 und 7 (G e-
schoss) ebenfalls ein neuer Vergabevorschlag unterbreitet. Als Kompensation für den Verzicht auf 
soziale Kriterien bei den Baufeldern 2/4, 8 und 9 wird dort mit dem Vorschlag einer ersten Anwe n-
dung des Erbbaurechtes als Vergabeinstrument einer angemessenen Berücksichtigung von preis-
günstigem Wohnraum Rechnung getragen.

Beratungsverlauf (1)

14.05.2019 Liegenschaftsausschuss
TOP 1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0198/2019
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
27.06.2019
Erstellt
16.01.2019 13:39