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Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen CDU, SPD und GRÜNE aus der Sitzung der BV Porz vom 05.12.2024 (AN/1732/2024) betreffend "Erweiterter Planungsbeschluss zur Aufwertung der Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 3929/2024 vom 15.01.2025

Stand: Am 30.01.2025 in der Bezirksvertretung 7 (Porz) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle III/69/691/3 Vorlagen-Nummer 15.01.2025 3929/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2025 Verkehrsausschuss 28.01.2025 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen CDU, SPD und GRÜNE aus der Sitzung der BV Porz vom 05.12.2024 (AN/1732/2024) betreffend "Erweiterter Planungsbeschluss zur Aufwertung der Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz" Warum wurde auf die logischerweise zuerst durchzuführende Nachrechnung des Bauwerks verzichtet, die als Grundlage benötigt wird, um weitere Varianten wegen fehlender Bestands- unterlagen statisch nachweisen zu können. Diese Nachrechnung, die selbst das für die Mach- barkeitsuntersuchung beauftragte Büro empfohlen hat (Seite 12), ist kurzfristig nachzuholen unter Berücksichtigung, dass der vorhandene Überbau inkl. seiner Gründung für ein immerhin achtstöckiges Gebäude bemessen wurde. Antwort der Verwaltung: Eine Nachrechnung des Bestandsbrückenbauwerkes im Zuge der Machbarkeitsuntersuchung wäre lt. Planungsbüro fakultativ gewesen, hätte für einen Variantenvergleich keinen Mehrwert gebracht und wurde daher aufgrund zusätzlicher Mehrkosten zunächst nicht empfohlen. Die Erforderlichkeit einer Nachrechnung wird erst im Zuge weiterer Planungen gesehen bzw. nur dann, wenn eine Überbauvariante gewählt wird, die zu einer Mehrbelastung des Bestands- bauwerkes führt. Eine Nachrechnung nimmt ca. sechs Wochen in Anspruch. Des Weiteren verfügt die Verwaltung auch nicht über eine statische Berechnung der Bestandsbrücke, die einen entsprechenden Nachweis der Tragfähigkeit der Brücke für ein achtstöckiges Gebäude erbringt. Ist es möglich, eine Verbreiterung des Brückenüberbaus Richtung Süden beispielsweise mit- tels einer leichteren und nachhaltigeren Stahlkonstruktion von vielleicht 2,00 oder 3,00 Meter Breite (mit oder ohne Abriss des Kragarms) bei gleichzeitigem Verzicht auf zusätzliche Grün- dungen, jedoch möglichem Austausch der vorhandenen Brückenlager, umzusetzen? Gerade die Gründungssituationen werden im Gutachten zu Recht als technisch schwierig, störend und kostenaufwendig dargestellt. Eine Verbreiterung auf tatsächlich 5,00 Meter ist nicht notwendig und wurde auch nie gefordert Antwort der Verwaltung: Laut Ratsbeschluss vom 08.09.2022 wurde eine Verbreiterung der Brücke mit dem Ziel einer geraden Linienführung von Haus 1 bis zum Rhein verfolgt. Dies bedeutet eine Verbreiterung um rd. 5 m. 2 Eine Erweiterung der Brücke um bspw. 3 m bei gleichzeitigem Verzicht auf zusätzliche Grün- dungen durch Einsatz einer Stahlkonstruktion o.ä. war daher nicht Teil der Machbarkeitsunter- suchung und müsste zusätzlich beauftragt und untersucht werden. Wie stark ist der aktuelle gesamte Pflasteraufbau auf dem Brückenüberbau und wie stark kann dieser reduziert werden, um die gewünschte Barrierefreiheit einfacher erlangen zu kön- nen? Antwort der Verwaltung: Nach den vorliegenden Plänen beträgt die Stärke des Brückenaufbaus bis Oberkante Pflaster (Abdichtung, Schutzschicht, Bettung und Pflastersteine) ca. 16-18 cm. Das Bestandsbauwerk weist in der Oberfläche des Konstruktionsbetons kein Längs- oder Quergefälle auf, d.h. das für die Entwässerung notwendige Gefälle wurde im Pflasterbelag ausgebildet. Auch mit einem geänderten Oberflächenaufbau (beispielsweise einer gebundenen Pflasterde- cke) lässt sich daher keine Verbesserung im Sinne der Barrierefreiheit erzielen. Zudem kann die Oberkante der Pflasterung aufgrund der umliegenden Höhenzwangspunkte nur unmerklich abgesenkt werden Gemäß Kostenaufstellung sind von insgesamt rund brutto 4,3 Mio. € Gesamtkosten rund 1,8 Mio. € auf die Verbreiterung zurückzuführen (Anlage 6). Diese Kosten lassen sich deutlich re- duzieren, wenn die Verbreiterung reduziert wird. Die Kosten zur Umgestaltung der Bestands- brücke sind bei allen Varianten fix und betragen ohne Planungskosten 1,7 Mio. € brutto (An- lage 3). Ist daher die Vermutung richtig, dass die fehlenden 0,8 Mio. € für die Barrierefreiheit und Planungskosten aufgewendet werden müssen? Antwort der Verwaltung: Ob und in welcher Höhe die Kosten durch eine geringere Verbreiterung der Brücke reduziert werden können, bedarf einer gesonderten Untersuchung. Die Größe der Bestandsfläche beträgt ca. 860 m², bei Umsetzung der untersuchten Brücken- erweiterung vergrößert sich die zu gestaltende Oberfläche auf rd. 1.350 m² (Anlage 2_Über- sichtsplan Maßnahmengebiet). Die erhebliche Vergrößerung der neu zu gestaltenden Oberflä- che resultiert dabei zum einen aus der Verbreiterung der Brücke (hellblauer Bereich in Anlage 2) und zum anderen aus der erforderlichen Rampenneuanlage auf der Westseite der Brücke (grüner Bereich in Anlage 2). Somit ergeben sich die Gesamtkosten bei einer Brückenerweite- rung der Variante 1 von 1,8 Mio. € brutto (Kosten bis Oberkante Konstruktionsbeton) plus den Kosten für die Neugestaltung der Oberfläche (inkl. Planungs- und sonstigen Kosten sowie Kosten für die Entfernung der Brückenaufbauten) von 1,78 Mio. € brutto. Dies entspricht rd. 3,58 Mio. €. Die genannten 4,3 Mio. € Gesamtkosten der Variante 1 ergeben sich aus den geschätzten eingerechneten Kostensteigerungen bis 2027 (Blatt 5, Anlage 6). Die Gesamtkosten für die Oberflächengestaltung der Bestandsbrücke (ohne Brückenerweite- rung) wurden mit 1,52 Mio. € brutto ermittelt. Bei Einrechnung der geschätzten Kostensteige- rungen bis 2027 ergeben sich 1,77 Mio. € brutto (Blatt 2, Anlage 3). Da durch den Rat aufgrund der neu geschaffenen Seniorenwohnungen in der Porzer Mitte oh- nehin eine Barrierefreiheit beschlossen wurde, müssten die Mindestkosten auch bei Umset- zung des Verwaltungsvorschlages mindestens 2,5 Mio. € (1,7+0,8) betragen. Allerdings fehlen dabei wesentliche Elemente wie beispielsweise das auch dann neu erforderliche Geländer. Auch die ohnehin durchzuführenden Instandsetzungsmaßnahmen und Fugenerneuerungen (siehe Machbarkeitsuntersuchung) sind darin noch nicht enthalten. Ist es daher richtig, dass für die barrierefreie Herstellung ohne Brückenverbreiterung Kosten in Höhe von 3,0 Mio. € verursacht? 3 Antwort der Verwaltung: Bestandsbrücken in Köln unterliegen einer nach DIN 1076 durchzuführenden Bauwerksprü- fung durch die Bauwerksunterhaltung. Fallen dabei Mängel oder Schäden am Bauwerk auf, werden diese beseitigt. Die genannten Instandsetzungsmaßnahmen zur Beseitigung der Män- gel und Schäden an der Brücke bzw. dadurch anfallende Kosten sind daher nicht in dem vor- liegenden Kostenvergleich enthalten. Kosten des Brückenoberbaus bzw. des neu zu gestaltenden Belagsaufbaus wurden gleicher- maßen in der Kostenaufstellung der Varianten wie auch in der Kostenaufstellung der Oberflä- che mit 350 €/m² netto berücksichtigt. Die Visualisierungen in Anlage 8 zeigen die Stadtentwicklung unter Berücksichtigung der Brü- ckenverbreiterung um 5,00 Meter. Diese wird durch die Verwaltung jedoch abgelehnt, so dass diese Visualisierungen nie zum Tragen kommen. Gibt es Visualisierungen, die die von der Verwaltung vorgeschlagene Lösung zeigen? Ist dabei insbesondere die Sichtachse von Porz- Mitte über die Hauptstraße bis zum Rhein betrachtet? Antwort der Verwaltung: Die vorgelegten Visualisierungen wurden im Anschluss an die Machbarkeitsstudie erstellt. Für die von der Verwaltung priorisierte Lösung wurden keine zusätzlichen Visualisierungen in Auftrag gegeben. Das nachstehende Foto verdeutlicht einmal mehr, dass durch die alleinige Niederlegung der Pavillons die vorhandene Engstelle beseitigt und auch ohne Brückenverbreiterung eine Sichtachse zum Rhein geschaffen werden kann. Eine Brückenverbreiterung hat, auch das ist erkennbar, nachteilige Auswirkungen auf das an- grenzende Hotelgebäude. Der bestehende Höhenversatz an der westlichen Brückenkante führt dabei zu einer Verschlechterung der Wegeführung und Zugangssituation. Gez. Egerer

Beratungsverlauf

  1. 28.01.2025

    Verkehrsausschuss

    TOP 6.2.9, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
  2. 30.01.2025 zuletzt

    Bezirksvertretung 7 (Porz)

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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