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3929/2024

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen CDU, SPD und GRÜNE aus der Sitzung der BV Porz vom 05.12.2024 (AN/1732/2024) betreffend "Erweiterter Planungsbeschluss zur Aufwertung der Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen Mitte Porz"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 15.01.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 30.01.2025

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

8038 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/69/691/3 
 
Vorlagen-Nummer 15.01.2025 
 3929/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 30.01.2025 
Verkehrsausschuss 28.01.2025 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der Fraktionen CDU, SPD und GRÜNE aus 
der Sitzung der BV Porz vom 05.12.2024 (AN/1732/2024) betreffend "Erweiterter 
Planungsbeschluss zur Aufwertung der Verbindungsachse Rheinboulevard zur Neuen 
Mitte Porz" 
Warum wurde auf die logischerweise zuerst durchzuführende Nachrechnung des Bauwerks 
verzichtet, die als Grundlage benötigt wird, um weitere Varianten wegen fehlender Bestands-
unterlagen statisch nachweisen zu können. Diese Nachrechnung, die selbst das für die Mach-
barkeitsuntersuchung beauftragte Büro empfohlen hat (Seite 12), ist kurzfristig nachzuholen 
unter Berücksichtigung, dass der vorhandene Überbau inkl. seiner Gründung für ein immerhin 
achtstöckiges Gebäude bemessen wurde. 
 
Antwort der Verwaltung:  
Eine Nachrechnung des Bestandsbrückenbauwerkes im Zuge der Machbarkeitsuntersuchung 
wäre lt. Planungsbüro fakultativ gewesen, hätte für einen Variantenvergleich keinen Mehrwert 
gebracht und wurde daher aufgrund zusätzlicher Mehrkosten zunächst nicht empfohlen. Die 
Erforderlichkeit einer Nachrechnung wird erst im Zuge weiterer Planungen gesehen bzw. nur 
dann, wenn eine Überbauvariante gewählt wird, die zu einer Mehrbelastung des Bestands-
bauwerkes führt. Eine Nachrechnung nimmt ca. sechs Wochen in Anspruch. Des Weiteren 
verfügt die Verwaltung auch nicht über eine statische Berechnung der Bestandsbrücke, die 
einen entsprechenden Nachweis der Tragfähigkeit der Brücke für ein achtstöckiges Gebäude 
erbringt. 
 
 
Ist es möglich, eine Verbreiterung des Brückenüberbaus Richtung Süden beispielsweise mit-
tels einer leichteren und nachhaltigeren Stahlkonstruktion von vielleicht 2,00 oder 3,00 Meter 
Breite (mit oder ohne Abriss des Kragarms) bei gleichzeitigem Verzicht auf zusätzliche Grün-
dungen, jedoch möglichem Austausch der vorhandenen Brückenlager, umzusetzen? Gerade 
die Gründungssituationen werden im Gutachten zu Recht als technisch schwierig, störend und 
kostenaufwendig dargestellt. Eine Verbreiterung auf tatsächlich 5,00 Meter ist nicht notwendig 
und wurde auch nie gefordert 
 
Antwort der Verwaltung:  
Laut Ratsbeschluss vom 08.09.2022 wurde eine Verbreiterung der Brücke mit dem Ziel einer 
geraden Linienführung von Haus 1 bis zum Rhein verfolgt.  
Dies bedeutet eine Verbreiterung um rd. 5 m.

2 
 
Eine Erweiterung der Brücke um bspw. 3 m bei gleichzeitigem Verzicht auf zusätzliche Grün-
dungen durch Einsatz einer Stahlkonstruktion o.ä. war daher nicht Teil der Machbarkeitsunter-
suchung und müsste zusätzlich beauftragt und untersucht werden. 
 
 
Wie stark ist der aktuelle gesamte Pflasteraufbau auf dem Brückenüberbau und wie stark 
kann dieser reduziert werden, um die gewünschte Barrierefreiheit einfacher erlangen zu kön-
nen? 
 
Antwort der Verwaltung:  
Nach den vorliegenden Plänen beträgt die Stärke des Brückenaufbaus bis Oberkante Pflaster 
(Abdichtung, Schutzschicht, Bettung und Pflastersteine) ca. 16-18 cm.  
 
Das Bestandsbauwerk weist in der Oberfläche des Konstruktionsbetons kein Längs- oder 
Quergefälle auf, d.h. das für die Entwässerung notwendige Gefälle wurde im Pflasterbelag 
ausgebildet.  
Auch mit einem geänderten Oberflächenaufbau (beispielsweise einer gebundenen Pflasterde-
cke) lässt sich daher keine Verbesserung im Sinne der Barrierefreiheit erzielen. Zudem kann 
die Oberkante der Pflasterung aufgrund der umliegenden Höhenzwangspunkte nur unmerklich 
abgesenkt werden 
 
 
Gemäß Kostenaufstellung sind von insgesamt rund brutto 4,3 Mio. € Gesamtkosten rund 1,8 
Mio. € auf die Verbreiterung zurückzuführen (Anlage 6). Diese Kosten lassen sich deutlich re-
duzieren, wenn die Verbreiterung reduziert wird. Die Kosten zur Umgestaltung der Bestands-
brücke sind bei allen Varianten fix und betragen ohne Planungskosten 1,7 Mio. € brutto (An-
lage 3). Ist daher die Vermutung richtig, dass die fehlenden 0,8 Mio. € für die Barrierefreiheit 
und Planungskosten aufgewendet werden müssen?  
 
Antwort der Verwaltung:  
Ob und in welcher Höhe die Kosten durch eine geringere Verbreiterung der Brücke reduziert 
werden können, bedarf einer gesonderten Untersuchung.  
 
Die Größe der Bestandsfläche beträgt ca. 860 m², bei Umsetzung der untersuchten Brücken-
erweiterung vergrößert sich die zu gestaltende Oberfläche auf rd. 1.350 m² (Anlage 2_Über-
sichtsplan Maßnahmengebiet). Die erhebliche Vergrößerung der neu zu gestaltenden Oberflä-
che resultiert dabei zum einen aus der Verbreiterung der Brücke (hellblauer Bereich in Anlage 
2) und zum anderen aus der erforderlichen Rampenneuanlage auf der Westseite der Brücke 
(grüner Bereich in Anlage 2). Somit ergeben sich die Gesamtkosten bei einer Brückenerweite-
rung der Variante 1 von 1,8 Mio. € brutto (Kosten bis Oberkante Konstruktionsbeton) plus den 
Kosten für die Neugestaltung der Oberfläche (inkl. Planungs- und sonstigen Kosten sowie 
Kosten für die Entfernung der Brückenaufbauten) von 1,78 Mio. € brutto. Dies entspricht rd. 
3,58 Mio. €.  
Die genannten 4,3 Mio. € Gesamtkosten der Variante 1 ergeben sich aus den geschätzten 
eingerechneten Kostensteigerungen bis 2027 (Blatt 5, Anlage 6).  
 
Die Gesamtkosten für die Oberflächengestaltung der Bestandsbrücke (ohne Brückenerweite-
rung) wurden mit 1,52 Mio. € brutto ermittelt. Bei Einrechnung der geschätzten Kostensteige-
rungen bis 2027 ergeben sich 1,77 Mio. € brutto (Blatt 2, Anlage 3). 
 
 
Da durch den Rat aufgrund der neu geschaffenen Seniorenwohnungen in der Porzer Mitte oh-
nehin eine Barrierefreiheit beschlossen wurde, müssten die Mindestkosten auch bei Umset-
zung des Verwaltungsvorschlages mindestens 2,5 Mio. € (1,7+0,8) betragen. Allerdings fehlen 
dabei wesentliche Elemente wie beispielsweise das auch dann neu erforderliche Geländer. 
Auch die ohnehin durchzuführenden Instandsetzungsmaßnahmen und Fugenerneuerungen 
(siehe Machbarkeitsuntersuchung) sind darin noch nicht enthalten. Ist es daher richtig, dass 
für die barrierefreie Herstellung ohne Brückenverbreiterung Kosten in Höhe von 3,0 Mio. € 
verursacht?

3 
 
Antwort der Verwaltung: 
Bestandsbrücken in Köln unterliegen einer nach DIN 1076 durchzuführenden Bauwerksprü-
fung durch die Bauwerksunterhaltung. Fallen dabei Mängel oder Schäden am Bauwerk auf, 
werden diese beseitigt. Die genannten Instandsetzungsmaßnahmen zur Beseitigung der Män-
gel und Schäden an der Brücke bzw. dadurch anfallende Kosten sind daher nicht in dem vor-
liegenden Kostenvergleich enthalten.  
Kosten des Brückenoberbaus bzw. des neu zu gestaltenden Belagsaufbaus wurden gleicher-
maßen in der Kostenaufstellung der Varianten wie auch in der Kostenaufstellung der Oberflä-
che mit 350 €/m² netto berücksichtigt. 
 
 
Die Visualisierungen in Anlage 8 zeigen die Stadtentwicklung unter Berücksichtigung der Brü-
ckenverbreiterung um 5,00 Meter. Diese wird durch die Verwaltung jedoch abgelehnt, so dass 
diese Visualisierungen nie zum Tragen kommen. Gibt es Visualisierungen, die die von der 
Verwaltung vorgeschlagene Lösung zeigen? Ist dabei insbesondere die Sichtachse von Porz-
Mitte über die Hauptstraße bis zum Rhein betrachtet? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die vorgelegten Visualisierungen wurden im Anschluss an die Machbarkeitsstudie erstellt.  
 
Für die von der Verwaltung priorisierte Lösung wurden keine zusätzlichen Visualisierungen in 
Auftrag gegeben.  
Das nachstehende Foto verdeutlicht einmal mehr, dass durch die alleinige Niederlegung der 
Pavillons die vorhandene Engstelle beseitigt und auch ohne Brückenverbreiterung eine 
Sichtachse zum Rhein geschaffen werden kann. 
Eine Brückenverbreiterung hat, auch das ist erkennbar, nachteilige Auswirkungen auf das an-
grenzende Hotelgebäude. Der bestehende Höhenversatz an der westlichen Brückenkante 
führt dabei zu einer Verschlechterung der Wegeführung und Zugangssituation. 
 
    
 
 
 
Gez. Egerer

Beratungsverlauf (2)

28.01.2025 Verkehrsausschuss
TOP 6.2.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
30.01.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3929/2024
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
15.01.2025
Erstellt
10.12.2024 09:39