2032/2018
Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des RGRE 2018; Neubenennungen für die Ausschüsse der Deutschen Sektion des RGRE (Deutsch-Französischer Ausschuss, Deutsch-Polnischer Ausschuss und Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit)
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/OB/5 Vorlagen-Nummer 2032/2018 Freigabedatum 25.06.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des RGRE 19./20. November 2018; Neubenennungen für die Ausschüsse der Deutschen Sektion des RGRE (Deutsch- Französischer Ausschuss, Deutsch-Polnischer Ausschuss und Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat schlägt zur Wahl durch den Hauptausschuss der Deutschen Sektion des Rates der Gemein- den und Regionen Europas (RGRE) am 19./20. November 2018 in München folgende Ratsmitglieder vor als Mitglied im 1) Deutsch-Französischen Ausschuss ___________________________ 2) Deutsch-Polnischen Ausschuss ___________________________ 3) Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit ___________________________ Rat 05.07.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme jährl. ca. 1.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung Die Deutsche Sektion des RGRE (www.rgre.de) verfügt über drei Ausschüsse: den Deutsch- Französischen Ausschuss, den Deutsch-Polnischen Ausschuss und den Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit. In allen drei Ausschüssen arbeiten Kommunalpolitiker/innen aus den Mitgliedskommunen der deut- schen Sektion des RGRE mit, die sich für das jeweilige Themengebiet besonders interessieren. Für den Deutsch-Französischen und den Deutsch-Polnischen Ausschuss besteht die Besonderheit darin, dass dies bilaterale Ausschüsse sind, d.h. sie setzen sich aus deutschen und französischen bzw. deutschen und polnischen Kommunalpolitikern / -politikerinnen zusammen, die jeweils von der französischen bzw. polnischen RGRE-Sektion benannt werden. Gemäß der Satzung des RGRE werden die Mitglieder der Ausschüsse vom Hauptausschuss für den Zeitraum gewählt, welcher der Wahlzeit des Hauptausschusses entspricht (§ 14 Abs. 2). Das Mandat der Mitglieder des Hauptausschusses beträgt drei Jahre. Im Rahmen der Delegierten- versammlung 2018 der Deutschen Sektion des RGRE, die am 19./20. November 2018 in München stattfindet, werden die Mandate in den Ausschüssen des RGRE neu bestimmt. Die Stadt Köln gehört der Deutschen Sektion des RGRE durch einstimmigen Ratsbeschluss vom 23.03.2010 als ordentliches Mitglied im Rahmen einer Fördermitgliedschaft an (Beschlussvorlage 0771/2010) und ist seit vielen Jahren in den Gremien des RGRE aktiv. In der Wahlperiode 2015-2018 sind folgende Ratsmitglieder in Ausschüssen des RGRE aktiv: Eli Scho-Antwerpes, Mitglied im Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit Andreas Wolter, Mitglied und stellv. Vorsitzender im Deutsch-Französischen Ausschuss. 3 Kosten: Sollten die vorgeschlagenen Ratsmitglieder in die Ausschüsse des RGRE gewählt werden, entstehen während der Mandatsperiode Reisekosten in Höhe von jährlich ca. 1.500 € (3 x 500 €), die von der entsendenden Kommune, in dem Fall also der Stadt Köln, zu tragen sind. Anlagen RGRE-Rundschreiben vom 29.05.2018 Zusammenstellung der Schwerpunkte der Arbeit der drei Ausschüsse in der laufenden Mandats- periode
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Der Deutsch-Französische Ausschuss in der Deutschen Sektion des RGRE Der Deutsch-Französische Ausschuss ist ein Fachausschuss im RGRE/Deutsche Sektion. Er bietet den Mitgliedskommunen ein Forum, zur Diskussion und zum Erfahrungsaustausch. In Bezug auf die bilateralen Beziehungen arbeitet der DFA im engen Kontakt mit dem AFCCRE, der französischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten der Französischen Republik in Deutschland. Er nutzt ferner die bereits bestehenden guten Kontakte zur zuständigen Abteilung des Auswärtigen Amtes in Berlin und knüpft Kontakte mit den zuständigen Ministerien der Bundesländer. Wichtige Kooperationspartner sind außerdem die Deutsch-Französischen Gesellschaften über deren Dachverband, die Vereinigung Deutsch-Französischer Gesellschaften „VDFG“. Darüber hinaus bemüht sich der DFA um fachliche Beratung und wo es möglich ist der konkreten Hilfe u.a. durch das Deutsch-Französische Jugendwerk DFJW und das Deutsch-Französische Institut in Ludwigsburg sowie aller Gruppen, Verbände und Organisationen des vielfältigen Deutsch- Französischen Netzwerkes. 1. Gesellschaftliche und politische Aufgabe Als gesellschaftliche und politische Aufgabe fördert der DFA die Begegnung zwischen Deutschen und Franzosen, die sich in Städtepartnerschaften organisiert haben. Dies gilt unabhängig vom Inhalt, der Art und Weise der Begegnung und auch von den Zielgruppen. Über allem stehen die persönliche Begegnung und der Austausch an sich. Durch die Begegnung zwischen Deutschen und Franzosen wird das gegenseitige Verständnis für die Politik, die Kultur und die Gesellschaft des jeweils anderen Landes gefördert und trägt zur Vertrauensbildung zwischen beiden Seiten bei. Besonders für die deutsch-französischen Beziehungen ist das von besonderer Bedeutung, weil sich beide Nationen aufgrund der historischen Entwicklungen seit Ende des Mittelalters in einer Konfliktsituation befanden, die erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts aufgelöst wurde. Hinzu kommt heute, dass beide Länder wirtschaftlich, sozial, kulturell und auch militärisch in einer Weise verbunden sind, die die Forderung nach offenen und freundschaftlichen Beziehungen und ihre Bewahrung zu einer „conditio sine qua non“ für ihre jeweilige nationale Zukunft macht. Lebendige Städtepartnerschaften zu pflegen und ihren Wert vor allem der jungen Generation zu vermitteln, sie in die Arbeit mit hinein zu nehmen, ist eines der vorrangigen Ziele der Arbeit des Deutsch-Französischen Ausschusses. Er versteht sich dabei als Ideengeber, Katalysator, Helfer und Netzwerker der Mitgliedskommunen im RGRE für deren Partnerschaftsarbeit mit Frankreich. In dieser Rolle erfüllt er auch eine Vorbildfunktion für alle Städtepartnerschaften in Europa. Die Deutsch-Französische Zusammenarbeit auf lokaler Ebene sieht sich dabei eingebunden in alle Bestrebungen, ein vereintes Europa und das friedliche Zusammenleben der Völker jenseits aller nationalen Interessen zu fördern. 2. Inhaltliche Schwerpunktsetzung „Weiterentwicklung der Partnerschaftsarbeit mit Frankreich auf der Grundlage der traditionell gewachsenen und bewährten Aktivitäten und Vordringen auf neues Terrain.“ Dieser Grundsatz spiegelt sich auch in den Themen der letzten Zeit und den zukünftig anvisierten Themen wider. So ist der DFA derzeit in folgenden Bereichen aktiv oder wird es zukünftig sein. - Alle Themen, die sich aus Fragen zur „Daseinsvorsorge“ aus kommunaler Sicht im weitesten Sinne ergeben - Dokumentierung der Geschichte der Städtepartnerschaften und ihrer Ergebnisse - Historische Themen der beiden Nationen aus der jeweiligen Sicht (Deutsch-Französisches Geschichtsbuch) - Fragen der Integration von Migranten - Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit und dem deutsch-polnischen Ausschuss - Tourismus und Sport in Verbindung mit Austausch und Begegnung - Finanzierung der Städtepartnerschaftsarbeit, europäisches Bürgerprogramm - Verankerung der Städtepartnerschaftsarbeit in der Kommunalpolitik, Verknüpfung mit der Europaarbeit der Kommunen - Verknüpfungen mit der kommunalen Wirtschaftspolitik durch Städtepartnerschaften Der Ausschuss wird sich zukünftig zur Gewinnung von jungen Leuten für die Arbeit des DFA mit seiner thematischen Ausrichtung gerade auf diese Gruppe intensiv befassen. Die Städtepartnerschaften müssen einen „Mehrwert“ auch für junge Leute generieren. Als wesentliches Ziel muss dabei „interkulturelles Lernen“ sowohl bei der Themenfi ndung als auch bei den Strategien und Methoden vorrangig sein. Um alle diese Ziele zu erreichen, will der DFA bei seinen Veranstaltungen ein Forum für den Erfahrungsaustausch bieten und für bestehende und neue Städtepartnerschaften Handlungsstrategien erarbeiten. Unabhängig von diesem sektoriellen Ansatz ist inhaltlich auch noch auf den notwendigen horizontalen Ansatz hinzuweisen. Er ist im Grunde auf zwei Themen konzentriert: - Förderung der Kenntnisse der Partnersprache - Verantwortliche Mitgestaltung der Arbeit der Städtepartnerschaften durch Jugendliche und junge Erwachsene Ein aktueller Hinweis auf zukünftige Aufgaben des DFA ergibt sich aus dem Papier, das Professor Dr. Baasner, Direktor des DFI in Ludwigsburg verfasst hat. Es ergänzt dieses Positionspapier des DFA für dessen zukünftige Arbeit und ist beigefügt. Anmerkungen zur Rolle des deutsch-französischen Ausschusses (DFA) im RGRE Die Entstehung des DFA ist an eine lange Geschichte kommunalen Engagements für ein friedliches und freiheitliches Europa gebunden. Mit der IBU (Internationalen Bürgermeister Union) entstand wenige Jahre nach Kriegsende eine Institution, deren Ziel es war, den Fehler der Zwischenkriegszeit nicht zu wiederholen: Europa sollte kein Elitenprojekt mehr sein, sondern sich auf die Verbrüderung der Menschen aller sozialer Schichten aufbauen. Deshalb die Bedeutung der kommunalen Ebene, deswegen die Bewegung der Städtepartnerschaften, deshalb die Gründung der IBU. Dieser Versuch, Europa von unten nach oben aufzubauen und damit auf stabile Fundamente zu stellen, kam zusammen mit der Idee, den Regionen und Gemeinden in Europa eine gemeinsame Stimme im Institutionengefüge zu geben. Der RGRE sollte neben Rat und Kommission eine eigene Stimme für die Interessen der Gebietskörperschaften sein. Dieses Ziel ist nicht vollständig erreicht worden, aber immerhin gibt es den RGRE als eigenständige Einrichtung. Soweit zur Vorgeschichte. Heute ist der DFA im RGRE eine wichtige aber nicht ausreichend hörbare Stimme der deutsch- französischen Städtepartnerschaften. Angesichts der aktuellen „Konjunktur“ der kommunalen Partnerschaften in Europa scheint der Moment günstig, die Sichtbarkeit und Hörbarkeit des DFA zu erhöhen. Wenn der DFA mit Unterstützung des RGRE zum Sprachrohr der 2200 kommunalen Partnerschaften zwischen D und F wird, kann das ein wichtiges Signal für ganz Europa sein. Dazu müssen zwei Dinge geschehen. 1. müssen die Mitglieder im DFA gemeinsam mit den Mitgliedern des AFFCRE auf einer Plattform sichtbar werden – im Sinne eines moderierten und begleiteten Austauschs über Erfahrungen, Herausforderungen und Beispiele guter Praxis. 2. muss der DFA für weitere Mitglieder attraktiv werden, indem er sich (am besten über seinen Vorsitzenden) in die öffentliche Debatte einbringt. Dafür benötigt der DFA Unterstützung. Mit anderen Worten: Das Potential der kommunalen Partnerschaften ist bisher ungenützt. Dies kann und sollte sich ändern. Mögliche konkrete Schritte: - der DFA mit dem RGRE sorgt dafür, dass die kommunale Ebene in der Neufassung des Elysée- Vertrags ausdrücklich erwähnt wird. Dann ist der DFA die natürliche Stimme und der Ort, wo die deutsch-französische Kooperation auf kommunaler Ebene stattfindet (in Zusammenarbeit mit dem AFFCRE). - der RGRE organisiert mit/für den DFA eine moderierte d.h. gepflegte Plattform, auf der sich die kommunalen Partnerschaften austauschen und zeigen können. Der Bedarf für solch einen Ort des Austauschs und gegenseitigen Kennenlernens ist unbestreitbar.
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Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln ; x Telefon +49 221 3771-0 Telefax +49 221 3771-128 Durchwahl +49 221 3771-311 und +49 221 3771-312 Internet: http://www.rgre.de x Mail: post@rgre.de Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn Konto 30 212 153 (BLZ 370 501 98) | Council of European Municipalities and Regions | Conseil des Communes et Régions d`Europe | Συμβο⎤λιο των Ευρωπαικ Δημων και περιϕεριων | Consejo de municipios y regiones de europa | Consiglio dei comuni e delle regioni d`Europa | Raad der Europese gemeenten en regios | Conselho dos municipios e regiòes da Europa | RGRE | Gereonstraße 18 – 32 | 50670 Köln Rat der Gemeinden und Regionen Europas | Deutsche Sektion Der Generalsekretär An die Mitglieder der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas nachrichtlich: An die Mitglieder des Arbeitskreises der Europa- und Förderreferenten Datum 29.05.2018 / so Unser Zeichen 81.02.00 Telefon +49 221 3771-0 Durchwahl 3771-230 Telefax +49 221 3771-100 E-Mail doerthe.sondermann@staedtetag.de Bearbeitet von Dörthe Sondermann Neubenennungen für die Ausschüsse der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (Deutsch-Französischer Ausschuss, Deutsch-Polnischer Aus- schuss und Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit) Sehr geehrte Damen und Herren, die Deutsche Sektion des RGRE verfügt über drei Ausschüsse: den Deutsch-Französischen Ausschuss, den Deutsch-Polnischen Ausschuss und den Ausschuss für kommunale Entwick- lungszusammenarbeit. In allen drei Ausschüssen arbeiten Kommunalpolitiker/innen aus den Mitgliedskommunen der deutschen Sektion des RGRE mit, die sich für das jeweilige Themengebiet besonders interes- sieren. Für den Deutsch-Französischen und den Deutsch-Polnischen Ausschuss besteht die Besonderheit darin, dass dies bilaterale Ausschüsse sind, d.h. sie setzen sich aus deutschen und französischen bzw. deutschen und polnischen Kommunalpolitikern / Kommunalpolitike- rinnen zusammen, die jeweils von der französischen bzw. polnischen RGRE-Sektion benannt werden. Gemäß der Satzung des RGRE werden die Mitglieder der Ausschüsse vom Hauptausschuss für den Zeitraum gewählt, welcher der Wahlzeit des Hauptausschusses entspricht (§14 Abs.2). Das Mandat der Mitglieder des Hauptausschusses beträgt drei Jahre. Im Rahmen der Dele- giertenversammlung 2018 der Deutschen Sektion des RGRE, die am 19./20. November 2018 in München stattfindet, werden die Mandate in den Ausschüssen des RGRE neu bestimmt. Falls Ihre Kommune Interesse an einer Mitarbeit im Deutsch-Französischen Ausschuss, Deutsch-Polnischen Ausschuss und / oder Ausschuss für kommunale Entwicklungsarbeit hat, bitten wir um entsprechende Mitteilung (bis zum 24.09.2018) mit dem beiliegenden Rück- - 2 - meldebogen. Wir werden diese Interessensbekundungen dann dem Hauptausschuss in der Sitzung am 20.11.2018 in München vorlegen. Wir bitten bei der Meldung zu beachten, dass für die Ausschüsse nur Kommunalpoliti- ker/innen jedoch keine Mitarbeiter/innen aus der Verwaltung benannt werden können. Die von Ihnen benannten und vom Hauptausschuss gewählten Kommunalpolitiker/innen sind dann jeweils Vertreter/innen der jeweiligen Kommune in den Ausschüssen. Es bleibt der je- weiligen Kommune überlassen, wie sie die Rückkoppelung der Arbeit ihres/ihrer Delegierten im Ausschuss in die Kommune gewährleistet bzw. organisiert. Uns ist sehr daran gelegen, vorhandenes Interesse in unseren Mitgliedskommunen und die Bereitschaft zum aktiven Engagement in den Themen unserer Fachausschüsse für unsere Ar- beit zu nutzen. Um die Ausschüsse arbeitsfähig zu halten müssen wir allerdings gleichzeitig darauf achten, dass sich die Mitgliederzahlen pro Ausschuss in einem vertretbaren Rahmen halten. Aus diesem Grund wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie aus Ihrer Kommune pro Aus- schuss nicht mehr als zwei Delegierte benennen würden. Der Deutsch-Polnische und Deutsch-Französische Ausschuss kommen im Jahr mehrmals zu Ausschusssitzungen bzw. Veranstaltungen im Kontext ihrer Arbeit zusammen, wobei Sitzun- gen wegen des bilateralen Charakters naturgemäß auch in Frankreich und in Polen stattfinden. Der Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit tagt in der Regel ausschließlich in Deutschland. Die Kosten der Wahrnehmung des Mandats in den Fachausschüssen des RGRE müssen von der entsendenden Kommune getragen werden. In der Anlage finden Sie zu jedem der drei Ausschüsse eine Zusammenstellung der Schwer- punkte ihrer Arbeit in der aktuellen Mandatsperiode. Sie mag Ihnen als Orientierung für Ihre Benennungsvorschläge dienen. Mit freundlichen Grüßen Helmut Dedy Anlagen Rückmeldebogen Aufstellung Themen über die Ausschussarbeit
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Der Deutsch-Polnische Ausschuss des RGRE Der Deutsch-Polnische Ausschuss (DPA) ist ein Fachausschuss der deutschen Sek- tion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE). Er ist in die rechtliche Organisation des RGRE eingebunden und agiert entsprechend den Vor- gaben der Entscheidungsgremien des RGRE und im Rahmen der jeweils gültigen Satzung. Der Deutsch-Polnische Ausschuss wird auf der Grundlage des Zusam- menarbeitsvertrages zwischen der Deutschen Sektion des RGRE und dem polnischen Städteverband (ZMP) aus dem Jahre 1995 gebildet. Diese Vereinbarung wurde 2014 um den Polnischen Landkreisverband (ZPP) erweitert. Aufgabe des Ausschusses ist es, die Zusammenarbeit beider Verbände zu koordinieren und kommunale Themen von bilateralem Interesse zu behandeln. 1. Gesellschaftliche und politische Aufgabe Polen stellt für die Bundesrepublik einen wichtigen Kooperationspartner dar. Auf kommunaler Ebene besteht eine Vielzahl von unterschiedlichen Partnerschaften und Kooperationsprojekten zwischen den beiden Mitgliedstaaten. Zudem teilen beide Länder eine Zahl von Problemen wie den demogr aphischen Wandel oder den Fach- kräftemangel. Vor dem historischen Hintergrund der deutsch-polnischen Beziehungen ist in Zeiten von zunehmendem Populismus und Nationalismus eine starke grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den bürgernächsten Verwal- tungseinheiten beider Staaten unverzichtbar. Durch Partnerschaften können nicht nur Kooperationsprojekte zwischen den Verwaltungen, sondern auch enge Freund- schaften entstehen. Vertreter des Ausschusses nehmen in regelmäßigen Abständen an den Sitzungen der Deutsch-Polnischen Regierungskommission teil. Gemeinsam mit dem Auswärti- gen Amt wurde im Jahr 2016 eine erfolgreiche Deutsch-Polnische Kommunalpartnerschaftskonferenz unter Beteiligung des damaligen Bundesministers des Auswärtigen, Frank-Walter Steinmeier, ausgerichtet. Künftig sollen entsprechen- de gemeinsame Veranstaltungen regelmäßig stattfinden. 2. Inhaltliche Schwerpunktsetzung Die Kommunen in Deutschland und Polen verfügen über ein breites Praxiswissen zu den lokalen Gegebenheiten und den vor Ort bestehenden Herausforderungen. Der Ausschuss versucht im Rahmen seiner Arbeit, dieses Wissen einzusetzen, um ge- meinsam Lösungsansätze und best-practice Beispiele zu erarbeiten, und die Zusammenarbeit zwischen den beiden Mitgliedstaaten weiter zu stärken. Die Erfah- rungen und das Wissen der kommunalen Vertreter können dabei in vielen Bereichen einen wichtigen Beitrag zur gemeinsamen Bewältigung vielfältiger Probleme leisten. Der Ausschuss widmet sich schwerpunktmäßig den folgenden Themenbereichen: • Demographie • Migration / Integration • Bildungspolitik • Kommunalentwicklung • Umgang mit der Vergangenheit (Denkmäler, Kulturstätten) • kultureller Austausch • Energiepolitik
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Der Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit in der Deutschen Sektion des RGRE 1. Hintergrund Der Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit (AKEZ) wurde im Mai 2011 gegründet und soll der zunehmenden Bedeutung der kommunalen Entwicklungszusammenar- beit (EZ) in den Kommunen Rechnung tragen. Deutsche Kommunen werden als Partner der staatlichen EZ zunehmend geschätzt. So besitzen sie ein bedeutendes Erfahrungswissen, das für den Aufbau demokratischer, selbstverwalteter und bürgernaher Strukturen auf lokaler Ebene und bei der Bereitstellung städtischer Dienstleistungen im globalen Süden nutzbar ge- macht werden kann. Auch im Bereich der inländischen EZ beispielsweise als Partner für bürgerschaftliches Engagement sind deutsche Kommunen sehr anerkannt. Der Ausschuss übernimmt zugleich eine Vernetzungsfunktion zwischen kommunalen Akteuren, den Durch- führungsorganisationen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) und europäischen und internationalen Partnern. Der Fachausschuss engagiert sich für bessere finanzielle und strukturelle Rahmenbedingun- gen durch den Staat. Weitere bisherige Themen waren die berufliche Bildung in der EZ, Schulpartnerschaften mit Kommunen aus dem globalen Süden, trilaterale Partnerschaften zwischen deutschen, französischen und afrikanischen Kommunen, deutsch-afrikanische Ju- gendpartnerschaften, die Flüchtlingskrise und ihre Auswirkungen auf die EZ und der Umgang mit Kommunen aus repressiven Staaten im Rahmen von Projekt- und Städtepartnerschaften. Der Ausschuss trifft sich zweimal im Jahr. 2. Aktuelle Schwerpunktthemen des Ausschusses Einbindung von Kommunalpolitiker/innen in die staatliche Entwicklungszusammenarbeit Der Ausschuss unterstützt das Anliegen des BMZ insgesamt 1.000 Kommunen für die kom- munale Entwicklungszusammenarbeit zu gewinnen. Hierfür sollen bestehende Angebote und Finanzierungsinstrumente der „Servicestelle Kommunen in der Einen Welt“ ausgebaut und ein neues Format für „Botschafter für kommunale Entwicklungszusammenarbeit“ aufgebaut werden. Die Geschäftsstelle ist mit Vertreter/innen des BMZ sowie der SKEW im Gespräch, um die Beteiligung kommunaler Vertreter/innen an Weltveranstaltungen der Vereinten Natio- nen (VN) zu erhöhen. Agenda 2030: Nachhaltige Entwicklung auf kommunaler Ebene gestalten Der Ausschuss verfolgt europäische und internationale Agende der Entwicklungszusammen- arbeit sowie die Nachhaltigkeitsagenden der Vereinten Nationen (VN) wie die Klimagipfel, VN-Konferenzen zur nachhaltigen Stadtentwicklung und Wohnungswesen (HABITAT) oder die Agenda 2030. Zur Umsetzung der Agenda 2030 in deutschen Kommunen haben der RGRE und der Deutsche Städtetag die Ratsresolution „2030-Agenda für nachhaltige Entwick- lung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ vorgeschlagen. Diese Erklärung ist inzwischen von 74 Kommunen unterzeichnet worden. Der Ausschuss unterstützt das gemein- same Ziel, insgesamt 100 Zeichnungskommunen zu werben.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 2032/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 25.06.2018
- Erstellt
- 13.06.2018 14:05