Mandari Insight

2032/2018

Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des RGRE 2018; Neubenennungen für die Ausschüsse der Deutschen Sektion des RGRE (Deutsch-Französischer Ausschuss, Deutsch-Polnischer Ausschuss und Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit)

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 25.06.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.07.2018, TOP 17.7

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3858 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
OB/OB/5 
 
Vorlagen-Nummer 
 2032/2018 
Freigabedatum 
25.06.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Delegiertenversammlung der Deutschen Sektion des RGRE 19./20. November 2018;  
Neubenennungen für die Ausschüsse der Deutschen Sektion des RGRE  (Deutsch-
Französischer Ausschuss, Deutsch-Polnischer Ausschuss und Ausschuss für kommunale 
Entwicklungszusammenarbeit 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat schlägt zur Wahl durch den Hauptausschuss der Deutschen Sektion des Rates der Gemein-
den und Regionen Europas (RGRE) am 19./20. November 2018 in München folgende Ratsmitglieder 
vor als Mitglied im  
 
1) Deutsch-Französischen Ausschuss  
 
 
 ___________________________  
 
 
2) Deutsch-Polnischen Ausschuss  
 
 
 ___________________________  
 
 
3) Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit 
 
 
 ___________________________  
 
Rat 05.07.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  jährl. ca. 1.500 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung 
Die Deutsche Sektion des RGRE (www.rgre.de) verfügt über drei Ausschüsse: den Deutsch-
Französischen Ausschuss, den Deutsch-Polnischen Ausschuss und den Ausschuss für kommunale 
Entwicklungszusammenarbeit. 
 
In allen drei Ausschüssen arbeiten Kommunalpolitiker/innen aus den Mitgliedskommunen der deut-
schen Sektion des RGRE mit, die sich für das jeweilige Themengebiet besonders interessieren. 
 
Für den Deutsch-Französischen und den Deutsch-Polnischen Ausschuss besteht die Besonderheit 
darin, dass dies bilaterale Ausschüsse sind, d.h. sie setzen sich aus deutschen und französischen 
bzw. deutschen und polnischen Kommunalpolitikern / -politikerinnen zusammen, die jeweils von der 
französischen bzw. polnischen RGRE-Sektion benannt werden. 
 
Gemäß der Satzung des RGRE werden die Mitglieder der Ausschüsse vom Hauptausschuss für den 
Zeitraum gewählt, welcher der Wahlzeit des Hauptausschusses entspricht (§ 14 Abs. 2). 
Das Mandat der Mitglieder des Hauptausschusses beträgt drei Jahre. Im Rahmen der Delegierten-
versammlung 2018 der Deutschen Sektion des RGRE, die am 19./20. November 2018 in München 
stattfindet, werden die Mandate in den Ausschüssen des RGRE neu bestimmt. 
 
Die Stadt Köln gehört der Deutschen Sektion des RGRE durch einstimmigen Ratsbeschluss vom 
23.03.2010 als ordentliches Mitglied im Rahmen einer Fördermitgliedschaft an (Beschlussvorlage 
0771/2010) und ist seit vielen Jahren in den Gremien des RGRE aktiv. 
 
In der Wahlperiode 2015-2018 sind folgende Ratsmitglieder in Ausschüssen des RGRE aktiv: 
 
 Eli Scho-Antwerpes, Mitglied im Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit 
 Andreas Wolter, Mitglied und stellv. Vorsitzender im Deutsch-Französischen Ausschuss.

3 
 
Kosten: 
 
Sollten die vorgeschlagenen Ratsmitglieder in die Ausschüsse des RGRE gewählt werden, entstehen 
während der Mandatsperiode Reisekosten in Höhe von jährlich ca. 1.500 € (3 x 500 €), die von der 
entsendenden Kommune, in dem Fall also der Stadt Köln, zu tragen sind.  
 
 
Anlagen 
 
 RGRE-Rundschreiben vom 29.05.2018 
 Zusammenstellung der Schwerpunkte der Arbeit der drei Ausschüsse in der laufenden Mandats-
periode

2018_DFA

8101 Zeichen

Der Deutsch-Französische Ausschuss in der Deutschen Sektion des RGRE 
Der Deutsch-Französische Ausschuss ist ein Fachausschuss im RGRE/Deutsche 
Sektion. Er bietet den Mitgliedskommunen ein Forum, zur Diskussion und zum 
Erfahrungsaustausch. 
 
In Bezug auf die bilateralen Beziehungen arbeitet der DFA im engen Kontakt mit dem AFCCRE, der 
französischen Botschaft in Berlin und den Generalkonsulaten der Französischen Republik in 
Deutschland. Er nutzt ferner die bereits bestehenden guten Kontakte zur zuständigen Abteilung des 
Auswärtigen Amtes in Berlin und knüpft Kontakte mit den zuständigen Ministerien der Bundesländer. 
Wichtige Kooperationspartner sind außerdem die Deutsch-Französischen Gesellschaften über deren 
Dachverband, die Vereinigung Deutsch-Französischer Gesellschaften „VDFG“. 
Darüber hinaus bemüht sich der DFA um fachliche Beratung und wo es möglich ist der konkreten 
Hilfe u.a. durch das Deutsch-Französische Jugendwerk DFJW und das Deutsch-Französische Institut 
in Ludwigsburg sowie aller Gruppen, Verbände und Organisationen des vielfältigen Deutsch-
Französischen Netzwerkes. 
1. Gesellschaftliche und politische Aufgabe 
Als gesellschaftliche und politische Aufgabe fördert der DFA die Begegnung zwischen Deutschen und 
Franzosen, die sich in Städtepartnerschaften organisiert haben. Dies gilt unabhängig vom   Inhalt, der 
Art und Weise der Begegnung und auch von den Zielgruppen. Über allem stehen die persönliche 
Begegnung und der Austausch an sich. 
Durch die Begegnung zwischen Deutschen und Franzosen wird das gegenseitige Verständnis für die 
Politik, die Kultur und die Gesellschaft des jeweils anderen Landes gefördert und trägt zur 
Vertrauensbildung zwischen beiden Seiten bei. 
Besonders für die deutsch-französischen Beziehungen ist das von besonderer Bedeutung, weil sich 
beide Nationen aufgrund der historischen Entwicklungen seit Ende des Mittelalters in einer 
Konfliktsituation befanden, die erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts aufgelöst wurde. Hinzu 
kommt heute, dass beide Länder wirtschaftlich, sozial, kulturell und auch militärisch in einer Weise 
verbunden sind, die die Forderung nach offenen und freundschaftlichen Beziehungen und ihre 
Bewahrung zu einer „conditio sine qua non“ für ihre jeweilige nationale Zukunft macht. 
Lebendige Städtepartnerschaften zu pflegen und ihren Wert vor allem der jungen Generation zu 
vermitteln, sie in die Arbeit mit hinein zu nehmen, ist eines der vorrangigen Ziele der Arbeit des 
Deutsch-Französischen Ausschusses. Er versteht sich dabei als Ideengeber, Katalysator, Helfer und 
Netzwerker der Mitgliedskommunen im RGRE für deren Partnerschaftsarbeit mit Frankreich. In dieser 
Rolle erfüllt er auch eine Vorbildfunktion für alle Städtepartnerschaften in Europa. 
Die Deutsch-Französische Zusammenarbeit auf lokaler Ebene sieht sich dabei eingebunden in alle 
Bestrebungen, ein vereintes Europa und das friedliche Zusammenleben der Völker jenseits aller 
nationalen Interessen zu fördern. 
2. Inhaltliche Schwerpunktsetzung 
„Weiterentwicklung der Partnerschaftsarbeit mit Frankreich auf der Grundlage der traditionell 
gewachsenen und bewährten Aktivitäten und Vordringen auf neues Terrain.“ 
Dieser Grundsatz spiegelt sich auch in den Themen der letzten Zeit und den zukünftig anvisierten 
Themen wider. So ist der DFA derzeit in folgenden Bereichen aktiv oder wird es zukünftig sein.

- Alle Themen, die sich aus Fragen zur „Daseinsvorsorge“ aus kommunaler Sicht im weitesten 
Sinne ergeben 
- Dokumentierung der Geschichte der Städtepartnerschaften und ihrer Ergebnisse 
- Historische Themen der beiden Nationen aus der jeweiligen Sicht (Deutsch-Französisches 
Geschichtsbuch) 
- Fragen der Integration von Migranten 
-  Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit und dem 
deutsch-polnischen Ausschuss 
- Tourismus und Sport in Verbindung mit Austausch und Begegnung 
- Finanzierung der Städtepartnerschaftsarbeit, europäisches Bürgerprogramm 
- Verankerung der Städtepartnerschaftsarbeit in der Kommunalpolitik, Verknüpfung mit der 
Europaarbeit der Kommunen 
- Verknüpfungen mit der kommunalen Wirtschaftspolitik durch Städtepartnerschaften 
Der Ausschuss wird sich zukünftig zur  Gewinnung von jungen Leuten für die Arbeit des DFA mit 
seiner thematischen Ausrichtung gerade auf diese Gruppe intensiv befassen. Die Städtepartnerschaften 
müssen einen „Mehrwert“ auch für junge Leute generieren. Als wesentliches Ziel muss dabei 
„interkulturelles Lernen“ sowohl bei der Themenfi ndung als auch bei den Strategien und Methoden 
vorrangig sein. 
Um alle diese Ziele zu erreichen, will der DFA bei seinen Veranstaltungen ein Forum für den 
Erfahrungsaustausch bieten und für bestehende und neue Städtepartnerschaften Handlungsstrategien 
erarbeiten. 
Unabhängig von diesem sektoriellen Ansatz ist inhaltlich auch noch auf den notwendigen 
horizontalen Ansatz hinzuweisen. Er ist im Grunde auf zwei Themen konzentriert: 
- Förderung der Kenntnisse der Partnersprache 
-  Verantwortliche Mitgestaltung der Arbeit der Städtepartnerschaften durch Jugendliche und 
junge Erwachsene

Ein aktueller Hinweis auf zukünftige Aufgaben des DFA ergibt sich aus dem Papier, das Professor 
Dr. Baasner, Direktor des DFI in Ludwigsburg verfasst hat. Es ergänzt dieses Positionspapier des 
DFA für dessen zukünftige Arbeit und ist beigefügt. 
 
 
Anmerkungen zur Rolle des deutsch-französischen Ausschusses (DFA) im RGRE 
Die Entstehung des DFA ist an eine lange Geschichte kommunalen Engagements für ein friedliches 
und freiheitliches Europa gebunden. Mit der IBU (Internationalen Bürgermeister Union) entstand 
wenige Jahre nach Kriegsende eine Institution, deren Ziel es war, den Fehler der Zwischenkriegszeit 
nicht zu wiederholen: Europa sollte kein Elitenprojekt mehr sein, sondern sich auf die Verbrüderung 
der Menschen aller sozialer Schichten aufbauen. Deshalb die Bedeutung der kommunalen Ebene, 
deswegen die Bewegung der Städtepartnerschaften, deshalb die Gründung der IBU. 
Dieser Versuch, Europa von unten nach oben aufzubauen und damit auf stabile Fundamente zu stellen, 
kam zusammen mit der Idee, den Regionen und Gemeinden in Europa eine gemeinsame Stimme im 
Institutionengefüge zu geben. Der RGRE sollte neben Rat und Kommission eine eigene Stimme für die 
Interessen der Gebietskörperschaften sein. Dieses Ziel ist nicht vollständig erreicht worden, aber 
immerhin gibt es den RGRE als eigenständige Einrichtung. Soweit zur Vorgeschichte. 
Heute ist der DFA im RGRE eine wichtige aber nicht ausreichend hörbare Stimme der deutsch-
französischen Städtepartnerschaften. Angesichts der aktuellen „Konjunktur“ der kommunalen 
Partnerschaften in Europa scheint der Moment günstig, die Sichtbarkeit und  Hörbarkeit des DFA zu 
erhöhen. 
Wenn der DFA mit Unterstützung des RGRE zum Sprachrohr der 2200 kommunalen Partnerschaften 
zwischen D und F wird, kann das ein wichtiges Signal für ganz Europa sein. Dazu müssen zwei Dinge 
geschehen. 1. müssen die Mitglieder im DFA gemeinsam mit den Mitgliedern des AFFCRE auf einer 
Plattform sichtbar werden – im Sinne eines moderierten und begleiteten Austauschs über Erfahrungen, 
Herausforderungen und Beispiele guter Praxis. 2. muss der DFA für weitere Mitglieder attraktiv 
werden, indem er sich (am besten über seinen Vorsitzenden) in die öffentliche Debatte einbringt. Dafür 
benötigt der DFA Unterstützung. Mit anderen Worten: Das Potential der kommunalen Partnerschaften 
ist bisher ungenützt. Dies kann und sollte sich ändern. 
Mögliche konkrete Schritte: 
- der DFA mit dem RGRE sorgt dafür, dass die kommunale Ebene in der Neufassung des Elysée-
Vertrags ausdrücklich erwähnt wird. Dann ist der DFA die natürliche Stimme und der Ort, wo die 
deutsch-französische Kooperation auf kommunaler Ebene stattfindet (in Zusammenarbeit mit dem 
AFFCRE). 
- der RGRE organisiert mit/für den DFA eine moderierte d.h. gepflegte Plattform, auf der sich die 
kommunalen Partnerschaften austauschen und zeigen können. Der Bedarf für solch einen Ort des 
Austauschs und gegenseitigen Kennenlernens ist unbestreitbar.

180529 rs_29_05_18_rgremit_abfrage_interesse_ausschuesse

4795 Zeichen

Gereonstraße 18 - 32, 50670 Köln ; x Telefon +49 221 3771-0 Telefax +49 221 3771-128 
Durchwahl +49 221 3771-311 und +49 221 3771-312 
Internet: http://www.rgre.de x Mail: post@rgre.de 
 
Bankverbindung: Sparkasse KölnBonn Konto 30 212 153 (BLZ 370 501 98) 
| Council of European Municipalities and Regions 
| Conseil des Communes et Régions d`Europe 
| Συμβο⎤λιο των Ευρωπαικ Δημων και περιϕεριων 
| Consejo de municipios y regiones de europa 
| Consiglio dei comuni e delle regioni d`Europa 
| Raad der Europese gemeenten en regios 
| Conselho dos municipios e regiòes da Europa 
 
| RGRE | Gereonstraße 18 – 32 | 50670 Köln Rat der Gemeinden und Regionen Europas | Deutsche Sektion
 
Der Generalsekretär 
 
An die 
Mitglieder der Deutschen Sektion 
des Rates der Gemeinden und  
Regionen Europas  
 
nachrichtlich:  
 
An die  
Mitglieder des Arbeitskreises der 
Europa- und Förderreferenten  
 
 Datum 
29.05.2018 / so 
Unser Zeichen 
81.02.00 
Telefon +49 221 3771-0 
Durchwahl 3771-230 
Telefax +49 221 3771-100 
E-Mail 
doerthe.sondermann@staedtetag.de 
 
 
Bearbeitet von 
Dörthe Sondermann 
 
 
 
Neubenennungen für die Ausschüsse der Deutschen Sektion des Rates der Gemeinden 
und Regionen Europas (Deutsch-Französischer Ausschuss, Deutsch-Polnischer Aus-
schuss und Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit) 
 
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
 
die Deutsche Sektion des RGRE verfügt über drei Ausschüsse: den Deutsch-Französischen 
Ausschuss, den Deutsch-Polnischen Ausschuss und den Ausschuss für kommunale Entwick-
lungszusammenarbeit.  
 
In allen drei Ausschüssen arbeiten Kommunalpolitiker/innen aus den Mitgliedskommunen der 
deutschen Sektion des RGRE mit, die sich für das jeweilige Themengebiet besonders interes-
sieren. Für den Deutsch-Französischen und den Deutsch-Polnischen Ausschuss besteht die 
Besonderheit darin, dass dies bilaterale Ausschüsse sind, d.h. sie setzen sich aus deutschen 
und französischen bzw. deutschen und polnischen Kommunalpolitikern / Kommunalpolitike-
rinnen zusammen, die jeweils von der französischen bzw. polnischen RGRE-Sektion benannt 
werden.    
 
Gemäß der Satzung des RGRE werden die Mitglieder der Ausschüsse vom Hauptausschuss 
für den Zeitraum gewählt, welcher der Wahlzeit des Hauptausschusses entspricht (§14 Abs.2). 
Das Mandat der Mitglieder des Hauptausschusses beträgt drei Jahre. Im Rahmen der Dele-
giertenversammlung 2018 der Deutschen Sektion des RGRE, die am 19./20. November 2018  
in München stattfindet, werden die Mandate in den Ausschüssen des RGRE neu bestimmt.   
 
Falls Ihre Kommune Interesse an einer Mitarbeit im Deutsch-Französischen Ausschuss, 
Deutsch-Polnischen Ausschuss und / oder Ausschuss für kommunale Entwicklungsarbeit hat, 
bitten wir um entsprechende Mitteilung (bis zum 24.09.2018) mit dem beiliegenden Rück-

- 2 -
meldebogen. Wir werden diese Interessensbekundungen dann dem Hauptausschuss in der 
Sitzung am 20.11.2018 in München vorlegen. 
 
Wir bitten bei der Meldung zu beachten, dass für die Ausschüsse nur Kommunalpoliti-
ker/innen jedoch keine Mitarbeiter/innen aus der Verwaltung benannt werden können. Die 
von Ihnen benannten und vom Hauptausschuss gewählten  Kommunalpolitiker/innen sind 
dann jeweils Vertreter/innen der jeweiligen Kommune in den Ausschüssen. Es bleibt der je-
weiligen Kommune überlassen, wie sie die Rückkoppelung der Arbeit ihres/ihrer Delegierten 
im Ausschuss in die Kommune gewährleistet bzw. organisiert.     
 
Uns ist sehr daran gelegen, vorhandenes Interesse in unseren Mitgliedskommunen und die 
Bereitschaft zum aktiven Engagement in den Themen unserer Fachausschüsse für unsere Ar-
beit zu nutzen. Um die Ausschüsse arbeitsfähig zu halten müssen wir allerdings gleichzeitig 
darauf achten, dass sich die Mitgliederzahlen pro Ausschuss in einem vertretbaren Rahmen 
halten. Aus diesem Grund wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie aus Ihrer Kommune pro Aus-
schuss nicht mehr als zwei Delegierte benennen würden.   
  
Der Deutsch-Polnische und Deutsch-Französische Ausschuss kommen im Jahr mehrmals zu 
Ausschusssitzungen bzw. Veranstaltungen im Kontext ihrer Arbeit zusammen, wobei Sitzun-
gen wegen des bilateralen Charakters naturgemäß auch in Frankreich und in Polen stattfinden.  
Der Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit tagt in der Regel ausschließlich 
in Deutschland. Die Kosten der Wahrnehmung des Mandats in den Fachausschüssen des 
RGRE müssen von der entsendenden Kommune getragen werden. 
 
In der Anlage finden Sie zu jedem der drei Ausschüsse eine Zusammenstellung der Schwer-
punkte ihrer Arbeit in der aktuellen Mandatsperiode. Sie mag Ihnen als Orientierung für Ihre 
Benennungsvorschläge dienen.  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Helmut Dedy 
 
Anlagen 
Rückmeldebogen 
Aufstellung Themen über die Ausschussarbeit

2018_DPA

2868 Zeichen

Der Deutsch-Polnische Ausschuss des RGRE 
 
 
 
 
Der Deutsch-Polnische Ausschuss (DPA) ist ein Fachausschuss der deutschen Sek-
tion des Rates der Gemeinden und Regionen Europas (RGRE). Er ist in die 
rechtliche Organisation des RGRE eingebunden und agiert entsprechend den Vor-
gaben der Entscheidungsgremien des RGRE und im Rahmen der jeweils gültigen 
Satzung. Der Deutsch-Polnische Ausschuss  wird auf der Grundlage des Zusam-
menarbeitsvertrages zwischen der Deutschen Sektion des RGRE und dem 
polnischen Städteverband (ZMP) aus dem Jahre 1995 gebildet. Diese Vereinbarung 
wurde 2014 um den Polnischen Landkreisverband (ZPP) erweitert. Aufgabe des 
Ausschusses ist es, die Zusammenarbeit beider Verbände zu koordinieren und 
kommunale Themen von bilateralem Interesse zu behandeln. 
 
1. Gesellschaftliche und politische Aufgabe  
Polen stellt für die Bundesrepublik einen wichtigen Kooperationspartner dar. Auf 
kommunaler Ebene besteht eine Vielzahl von unterschiedlichen Partnerschaften und 
Kooperationsprojekten zwischen den beiden Mitgliedstaaten. Zudem teilen beide 
Länder eine Zahl von Problemen wie den demogr aphischen Wandel oder den Fach-
kräftemangel. Vor dem historischen Hintergrund der deutsch-polnischen 
Beziehungen ist in Zeiten von zunehmendem Populismus und Nationalismus eine 
starke grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen den bürgernächsten Verwal-
tungseinheiten beider Staaten unverzichtbar. Durch Partnerschaften können nicht 
nur Kooperationsprojekte zwischen den Verwaltungen, sondern auch enge Freund-
schaften entstehen.  
 
Vertreter des Ausschusses nehmen in regelmäßigen Abständen an den Sitzungen 
der Deutsch-Polnischen Regierungskommission teil. Gemeinsam mit dem Auswärti-
gen Amt wurde im Jahr 2016 eine erfolgreiche Deutsch-Polnische 
Kommunalpartnerschaftskonferenz unter Beteiligung des damaligen Bundesministers 
des Auswärtigen, Frank-Walter Steinmeier, ausgerichtet. Künftig sollen entsprechen-
de gemeinsame Veranstaltungen regelmäßig stattfinden. 
 
2. Inhaltliche Schwerpunktsetzung 
Die Kommunen in Deutschland und Polen verfügen über ein breites Praxiswissen zu 
den lokalen Gegebenheiten und den vor Ort bestehenden Herausforderungen. Der 
Ausschuss versucht im Rahmen seiner Arbeit, dieses Wissen einzusetzen, um ge-
meinsam Lösungsansätze und best-practice Beispiele zu erarbeiten, und die 
Zusammenarbeit zwischen den beiden Mitgliedstaaten weiter zu stärken. Die Erfah-
rungen und das Wissen der kommunalen Vertreter können dabei in vielen Bereichen 
einen wichtigen Beitrag zur gemeinsamen Bewältigung vielfältiger Probleme leisten.  
 
Der Ausschuss widmet sich schwerpunktmäßig den folgenden Themenbereichen: 
 
• Demographie 
• Migration / Integration 
• Bildungspolitik 
• Kommunalentwicklung 
• Umgang mit der Vergangenheit (Denkmäler, Kulturstätten) 
• kultureller Austausch 
• Energiepolitik

2018_KEZ

3017 Zeichen

Der Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit in der Deutschen Sektion 
des RGRE 
 
1.
 Hintergrund 
 
Der Ausschuss für kommunale Entwicklungszusammenarbeit (AKEZ) wurde im Mai 2011 
gegründet und soll der zunehmenden Bedeutung der kommunalen Entwicklungszusammenar-
beit (EZ) in den Kommunen Rechnung tragen. Deutsche Kommunen werden als Partner der 
staatlichen EZ zunehmend geschätzt. So besitzen sie ein bedeutendes Erfahrungswissen, das 
für den Aufbau demokratischer, selbstverwalteter und bürgernaher Strukturen auf lokaler 
Ebene und bei der Bereitstellung städtischer Dienstleistungen im globalen Süden nutzbar ge-
macht werden kann. Auch im Bereich der inländischen EZ beispielsweise als Partner für 
bürgerschaftliches Engagement sind deutsche Kommunen sehr anerkannt. Der Ausschuss 
übernimmt zugleich eine Vernetzungsfunktion zwischen kommunalen Akteuren, den Durch-
führungsorganisationen des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) 
und europäischen und internationalen Partnern.  
 
Der Fachausschuss engagiert sich für bessere finanzielle und strukturelle Rahmenbedingun-
gen durch den Staat. Weitere bisherige Themen waren die berufliche Bildung in der EZ, 
Schulpartnerschaften mit Kommunen aus dem globalen Süden, trilaterale Partnerschaften 
zwischen deutschen, französischen und afrikanischen Kommunen, deutsch-afrikanische Ju-
gendpartnerschaften, die Flüchtlingskrise und ihre Auswirkungen auf die EZ und der Umgang 
mit Kommunen aus repressiven Staaten im Rahmen von Projekt- und Städtepartnerschaften. 
Der Ausschuss trifft sich zweimal im Jahr. 
 
2. Aktuelle Schwerpunktthemen des Ausschusses 
 
Einbindung von Kommunalpolitiker/innen in die staatliche Entwicklungszusammenarbeit 
Der Ausschuss unterstützt das Anliegen des BMZ insgesamt 1.000 Kommunen für die kom-
munale Entwicklungszusammenarbeit zu gewinnen. Hierfür sollen bestehende Angebote und 
Finanzierungsinstrumente der „Servicestelle Kommunen in der Einen Welt“ ausgebaut und 
ein neues Format für „Botschafter für kommunale Entwicklungszusammenarbeit“ aufgebaut 
werden. Die Geschäftsstelle ist mit Vertreter/innen des BMZ sowie der SKEW im Gespräch, 
um die Beteiligung kommunaler Vertreter/innen an Weltveranstaltungen der Vereinten Natio-
nen (VN) zu erhöhen.  
 
Agenda 2030: Nachhaltige Entwicklung auf kommunaler Ebene gestalten 
Der Ausschuss verfolgt europäische und internationale Agende der Entwicklungszusammen-
arbeit sowie die Nachhaltigkeitsagenden der Vereinten Nationen (VN) wie die Klimagipfel, 
VN-Konferenzen zur nachhaltigen Stadtentwicklung und Wohnungswesen (HABITAT) oder 
die Agenda 2030. Zur Umsetzung der Agenda 2030 in deutschen Kommunen haben der 
RGRE und der Deutsche Städtetag die Ratsresolution „2030-Agenda für nachhaltige Entwick-
lung: Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ vorgeschlagen. Diese Erklärung ist 
inzwischen von 74 Kommunen unterzeichnet worden. Der Ausschuss unterstützt das gemein-
same Ziel, insgesamt 100 Zeichnungskommunen zu werben.

Beratungsverlauf (1)

05.07.2018 Rat
TOP 17.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2032/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
25.06.2018
Erstellt
13.06.2018 14:05