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KR2025 3/2026

Anfrage Freie Wähler/Volt vom 23.06.2026: Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie – Wasserqualität des Rheins und Auswirkungen auf die geplante Befüllung der Tagebauseen

Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 03.07.2026

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Nächste Beratung: Kommission für regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Tourismus, Kultur und Gewässerschutz, Sitzung am 03.07.2026, TOP 6.3

Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 (Anfrage Freie Wähler/Volt vom 23.06.2026: Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie – Wasserqualität des Rheins und Auswirkungen auf die geplante Befüllung der Tagebauseen)

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Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 (2026-03 REGZU Anfrage Wasserrahmenrichtlinie)

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Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 (Beantwortung zu TOP 6.3 Anfrage von Fraktion Freie Wähler Volt)

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Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 (Anfrage Freie Wähler/Volt vom 23.06.2026: Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie – Wasserqualität des Rheins und Auswirkungen auf die geplante Befüllung der Tagebauseen)

870 Zeichen

Seite 1 von 1 
Sitzungsvorlage Kommission 
Regionale 2025 
- öffentlich - 
KR2025 3/2026 
Dezernat 
Regionalplanung, 
Braunkohlenplanung, 
Geschäftsstelle 
Ansprechperson Jürgen Schuiszill 
Telefon 0221 -147-4600 
BEZIRKSREGIERUNG 
Köln 
 
 
Datum 02.07.2026 
 
Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion 
Kommission für regionale und grenzüberschrei-
tende Zusammenarbeit, Tourismus, Kultur und 
Gewässerschutz 
03.07.2026 6.3 zur Kenntnis 
 
TOP: 
Anfrage Freie Wähler/Volt vom 23.06.2026: 
Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie – Wasserqualität des Rheins 
und Auswirkungen auf die geplante Befüllung der Tagebauseen 
 
Beschlussvorschlag: 
Die Kommission nimmt die Anfrage zur Kenntnis. 
 
 
Erläuterungen: 
Siehe Anlage 
 
Anlage(n): 
1. 2026-03 REGZU Anfrage Wasserrahmenrichtlinie  
2. Beantwortung zu TOP 6.3 Anfrage von Fraktion Freie Wähler Volt

Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 (2026-03 REGZU Anfrage Wasserrahmenrichtlinie)

12921 Zeichen

Fraktion Freie Wähler & Volt
im Regionalrat Köln
 Dienstag, 23. Juni 2026
Anfrage zur Sitzung der
Kommission für regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit am 03.07.2026
Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Knecht,
Hiermit stellt die Fraktion Freie Wähler & Volt gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Regional-
rats Köln folgende Anfrage:
Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie – Wasserqualität des Rheins 
und Auswirkungen auf die geplante Befüllung der Tagebauseen
Vorbemerkung
Am 3. Februar 2026 veröffentlichte das Investigativmedium CORRECTIV eine umfassende Re-
cherche unter dem Titel „Das unsichtbare Gift im Rhein"1. Diese belegt, dass im Rhein tausen-
de, teils unbekannte, unerforschte und unregulierte Mikroschadstoffe schwimmen. Darunter In-
dustriechemikalien, Arzneimittelrückstände und Abbauprodukte von Alltagsprodukten. Zwischen 
2020 und 2025 registrierten die zuständigen Landesbehörden 65 Mal auffällige Stoffe im Rhein, 
nur 44 davon konnten überhaupt identifiziert werden. Wasserproben bei Leverkusen, in unmit-
telbarer Nähe der geplanten Entnahmestelle der Rheinwassertransportleitung, enthielten dop-
pelt so viele unbekannte Substanzen wie Proben in Basel.
Gleichzeitig wird bereits die umstrittene Rheinwassertransportleitung gebaut. Mit Rheinwasser 
sollen die Tagebaurestlöcher Hambach und Garzweiler II befüllt werden. Das Wasser wird über 
Jahrzehnte in die angrenzenden Grundwasserleiter infiltrieren, um einen beschleunigten Grund-
wasserwiederanstieg zu gewährleisten.  Teilweise wird aktuell Trinkwasser aus den vom zu-
künftigen Grundwasserabstrom betroffenen Grundwasserkörpern gewonnen. Daher ist die Fra-
ge der Wasserqualität  von existenzieller Bedeutung für das Trinkwasser der Region.
Der niederländische Verband der Wasserversorgungsunternehmen RIWA-Rijn stellte 2024 in 
seinem Jahresbericht eine „Verschlechterung der Wasserqualität" fest, insbesondere durch Arz-
neimittelrückstände und Stoffe aus der chemischen Industrie. Allein 2024 mussten niederländi-
sche Trinkwasserversorger dreizehnmal die Pumpen abstellen.
1 https://correctiv.org/in-eigener-sache/2026/02/02/rhein-recherche-correctiv-events-koeln/  
Seite 1 von 5
Fraktion Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln | Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Co-Vorsitzende: Friedrich Jeschke (Volt Europa) & Walter Leo Schreinemacher (Freie Wähler)
Geschäftsführung: Andrea Browers

Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln - Seite 2 von 5
Darüber hinaus hat der Europäische Rat am 17. Februar 2026 das EU-Wasserpaket formal ver-
abschiedet, das die Wasserrahmenrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie und die UQN-Richtlinie 
gleichzeitig novelliert. Das Europäische Parlament hat am 27. März 2026 zugestimmt. Die Mit-
gliedstaaten müssen die neuen Anforderungen bis zum 22. Dezember 2027 in nationales Recht 
umsetzen. Erstmals werden verbindliche EU-Grenzwerte für 25 PFAS, Arzneimittel (u.a. Dicl-
ofenac mit 0,04 µg/L) und Bisphenol A festgelegt. Strengere Werte für bereits bekannte Stoffe 
müssen bis 2033 eingehalten werden, neue Normen bis 2039. 
Frage 1 - Wasserqualität des Rheins und Gefährdung des Grundwassers bei Tagebause-
enbefüllung
Die CORRECTIV-Recherche dokumentiert, dass an der Entnahmestelle bei Dormagen – ober-
halb derer u.a. der ChemPark Leverkusen (Currenta) und weitere Großeinleiter liegen – hunder-
te unbekannte Substanzen im Rheinwasser nachgewiesen wurden. Laut Sachstandsbericht 
Wasserwirtschaft 2025 des MUNV2 befasst sich die „Kerngruppe Rheinwassergüte und Mess-
stelle" der Steuerungs- und Koordinierungsgruppe Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier 
(SKG) mit der Erstellung von Stofflisten. Gleichzeitig untersucht die „Kerngruppe Einleiter 
Rhein", welche Einleiter oberhalb der Entnahmestelle liegen.
1. Welche aktuellen Ergebnisse liegen aus der Kerngruppe Rheinwassergüte vor, insbe-
sondere zu unbekannten und unregulierten Mikroschadstoffen? Wann werden die ange-
kündigten Teilberichte den politischen Gremien vorgelegt?
2. Wie bewertet die Bezirksregierung die Gefahr, dass über das Rheinwasser Schadstoffe 
– insbesondere persistente Stoffe wie PFAS, aber auch bislang unidentifizierte Substan-
zen – in das Grundwasser der geplanten Tagebauseen gelangen? 
3. In der Antwort auf die Anfrage RR 03/20253 der Grünen-Fraktion wurde mitgeteilt, dass 
derzeit in „mehreren Gutachten" untersucht werde, ob eine Aufbereitungsanlage nötig 
wird. Wie ist der aktuelle Stand dieser Gutachten?
4. Wurden bei der Zulassung der Rheinwassertransportleitung und dem zugehörigen Was-
serrecht zur Rheinwasserentnahme  die Erkenntnisse der CORRECTIV-Recherche und 
der jüngsten RIWA-Rijn-Berichte berücksichtigt? Wenn nein, werden diese Erkenntnisse 
bei nachfolgenden wasserrechtlichen Verfahren zur Verwendung des Rheinwassers, 
z.B. zur Befüllung der Tagebaurestlöcher oder bei der Verwendung als Ökowasser, be-
rücksichtigt?
Frage 2: EU-Wasserpaket vom 17. Februar / 27. März 2026 – Konsequenzen für den Re-
gierungsbezirk
2  https://www.umwelt.nrw.de/service/broschuerenservice
3 https://bezreg-koeln.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZWtzranFleD51A_aPhLHFfw  
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Der Europäische Rat hat am 17. Februar 2026 und das EU-Parlament am 27. März 2026 das 
EU-Wasserpaket final verabschiedet. Es novelliert gleichzeitig die WRRL, die Grundwasser-
richtlinie und die UQN-Richtlinie. Deutschland muss die neuen Vorgaben bis 22. Dezember 
2027 in nationales Recht (OGewV, GrwV, Abwasserverordnung) überführen. Erstmals gelten 
dann verbindliche UQN für 25 PFAS in Oberflächengewässern und für 20 PFAS im Grundwas-
ser, für Arzneimittel wie Diclofenac (0,04 µg/L) sowie für Bisphenol A. Für Stoffe mit bereits jetzt 
bekannten Überschreitungen gilt die Einhaltungspflicht ab 2033.
1. Wie bewertet die Bezirksregierung die Auswirkungen des nun rechtskräftigen EU-Was-
serpakets auf die aktuellen Messwerte im Rhein im Regierungsbezirk – insbesondere für 
PFAS (Summe 25), Diclofenac, Bisphenol A und Trifluoressigsäure (TFA), die erstmals 
als Abbauprodukt von PFAS in Oberflächengewässern überwacht werden muss?
2. Werden die neuen Grenzwerte des EU-Wasserpakets in den kommenden wasserrechtli-
chen Verfahren zur Herstellung der Tagebauseen  Berücksichtigung finden – obwohl die 
Umsetzungsfrist erst 2027 endet? Die Fraktion fragt dies ausdrücklich, weil nach § 2 
Abs. 2 Nr. 6 ROG bei raumbedeutsamen Planungen der Schutz des Grundwassers be-
reits jetzt raumordnerisch zu berücksichtigen ist, unabhängig von nationalen Umset-
zungsfristen.
3. Für welche der neu geregelten Stoffe – insbesondere für Arzneimittelwirkstoffe und Bis-
phenol A – liegen der Bezirksregierung Messdaten aus dem Rhein vor? Wenn keine 
Messdaten vorliegen: Wird ein entsprechendes Monitoring unverzüglich eingeleitet, da 
die Umsetzungsfrist 2027 bereits in weniger als zwei Jahren abläuft?  
4. Das EU-Wasserpaket ändert auch das Verschlechterungsverbot der WRRL. Vorüberge-
hende Verschlechterungen sollen zulässig sein, wenn sich die Gesamtbelastung nicht 
verschlechtert. Wie stellt die Bezirksregierung sicher, dass diese neue Ausnahmemög-
lichkeit nicht dazu genutzt wird, Bedenken gegenüber der Rheinwasserqualität bei der 
Tagebausee-Befüllung zu relativieren?  
Frage 3: Alarm- und Warnplan Rhein – Auslösungen im Regierungsbezirk
Laut CORRECTIV-Recherche lösten die deutschen Behörden am Rhein zwischen 2020 und 
2025 15 Mal den internationalen Alarm- und Warnplan aus, jeweils wegen hoher Konzentratio-
nen unbekannter oder teils unerforschter Stoffe. Der Internationale Warn- und Alarmplan Rhein 
(IWAP) ermöglicht seit 1982 die schnelle Information der Rheinanliegerstaaten bei Unfällen mit 
wassergefährdenden Stoffen oder auffälligen Messwerten.
CORRECTIV benennt konkret folgenden Vorall im Regierungsbezirk Köln: 14.11.2020: 6,5 µg/L 
Alpha-Methylstyrol an der Messstation Bad Honnef (NRW) – als „deutlich wassergefährdend" 
eingestuft
1. Bei wie vielen der 15 Auslösungen des Alarm- und Warnplans lagen die auslösenden 
Messstellen im Regierungsbezirk Köln? Welche Messstellen waren betroffen, an wel-
chen Daten, und welche Stoffe waren Auslöser?
2. Welche konkreten „eigenverantwortlichen Maßnahmen" wurden den Trinkwasserversor-
gern jeweils empfohlen, und wurden diese umgesetzt?
Fraktion Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln | Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Co-Vorsitzende: Friedrich Jeschke (Volt Europa) & Walter Leo Schreinemacher (Freie Wähler)
Geschäftsführung: Andrea Browers

Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln - Seite 4 von 5
3. Konnte in den Fällen unbekannter Stoffe die Herkunft – insbesondere aus industriellen 
Einleitungen im Regierungsbezirk – nachträglich aufgeklärt werden?
Frage 4: Grenzüberschreitende Kommunikation mit den Niederlanden
Der Rhein versorgt fünf Millionen Niederländerinnen und Niederländer – fast ein Drittel der Be-
völkerung – direkt oder indirekt mit Trinkwasser. RIWA-Rijn-Direktor Gerard Stroomberg kriti-
siert, dass es in Deutschland „für viele Stoffe, die von der Industrie in den Rhein eingeleitet wer-
den, noch immer keine verbindlichen Grenzwerte" gebe. Auch der Sachstandsbericht Wasser-
wirtschaft 2025 erwähnt ausdrücklich die Einbindung der Niederlande bei der Rurwasserentnah-
me und im Monitoring.
1. Wie gestaltet sich der aktuelle Austausch zwischen den NRW-Landesbehörden und den 
niederländischen Wasserversorgern bzw. Behörden hinsichtlich der Wasserqualität des 
Rheins – insbesondere im Kontext der kritischen Befunde des RIWA-Rijn-Jahresberichts 
2024?
2. Hat die Bezirksregierung Köln Kenntnis von den dreizehn Pumpenstopps niederländi-
scher Trinkwasserversorger im Jahr 2024 und den Ursachen? Wurden deutsche Einlei-
ter im Regierungsbezirk als Verursacher identifiziert?
3. Welche gemeinsamen Maßnahmen zwischen DE und NL sind geplant oder in Umset-
zung, um die im RIWA-Rijn-Bericht festgestellte Verschlechterung der Wasserqualität 
umzukehren?
Frage 5: Transparenz und Verantwortung der Industrie
Die CORRECTIV-Recherche zeigt, dass die größten Abwassereinleiter am Rhein – darunter 
BASF (105 Mio. m³ Abwasser/Jahr), Currenta (ChemPark Leverkusen, Dormagen, Krefeld-Uer-
dingen) und weitere – auf Anfragen zu den von ihnen eingeleiteten Mikroschadstoffen nicht 
oder ausweichend antworten. Die Industrie ist bislang nicht verpflichtet, die von ihr eingesetzten 
Substanzen umfassend offenzulegen.
Gerade im Regionalrat Köln erhält die Industrie auch Schutz und Unterstützung – etwa über die 
Festlegung von GIB-Flächen. Es muss daher auch im Interesse des Regionalrates liegen, dass 
die Industrie ihrer Verantwortung für die Gewässerqualität gerecht wird.
1. Welche der im Regierungsbezirk genehmigten industriellen Einleitungen in den Rhein 
umfassen ein Monitoring auf unbekannte bzw. nicht regulierte Mikroschadstoffe? Wird 
ein solches Monitoring im Rahmen der Einleiterkontrolle gefordert?
2. Wie bewertet die Regionalplanungsbehörde die Forderung, die erweiterte Herstellerver-
antwortung gem. der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie bereits jetzt in die Geneh-
migungspraxis für Einleitungen einfließen zu lassen?
3. Ebenso fragen wir, ob die Bezirksregierung die Möglichkeiten des neuen EU-Wasserpa-
kets zur Verstärkung der Monitoring- und Berichtspflichten für industrielle Einleiter be-
Fraktion Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln | Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Co-Vorsitzende: Friedrich Jeschke (Volt Europa) & Walter Leo Schreinemacher (Freie Wähler)
Geschäftsführung: Andrea Browers

Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln - Seite 5 von 5
reits jetzt in laufende Genehmigungsverfahren einbezieht – auch wenn die nationale 
Umsetzungspflicht erst Ende 2027 endet. Der Regionalrat hat zwar keine direkte Kom-
petenz zur Festsetzung von Grenzwerten (Bundesebene: WHG, AbwV), kann aber im 
Rahmen der regionalen Raumordnung nach § 4 Abs. 1 ROG und § 13 LPlG NRW ein-
fordern, dass raumbedeutsame Vorhaben wie die Rheinwassertransportleitung bereits 
heute an den künftigen EU-Standards gemessen werden.
4. Ist der Bezirksregierung bekannt, welche konkreten Stoffe der ChemPark Leverkusen 
(Currenta) und andere Großeinleiter oberhalb der Entnahmestelle bei Dormagen aktuell 
in den Rhein einleiten – und wenn nein: Warum nicht?
Wir bitten um entsprechende Beantwortung der Anfrage innerhalb der in der Geschäftsordnung 
vorgesehenen Frist.
Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüße
Friedrich Jeschke Walter Leo Schreinemacher
Co-Vorsitzender Co-Vorsitzender
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Co-Vorsitzende: Friedrich Jeschke (Volt Europa) & Walter Leo Schreinemacher (Freie Wähler)
Geschäftsführung: Andrea Browers

Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 (Beantwortung zu TOP 6.3 Anfrage von Fraktion Freie Wähler Volt)

12234 Zeichen

1 
 
Beantwortung zu TOP 6.3 
Dez. 54A 
 
Anfrage der Fraktion Freie Wähler & Volt im Regionalrat vom 23.06.2026 zur Sitzung der  
Kommission für regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit am 03.07.2026 
 
hier: 
Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie – Wasserqualität des Rheins 
und Auswirkungen auf die geplante Befüllung der Tagebauseen 
 
Frage 2: EU-Wasserpaket vom 17. Februar / 27. März 2026 – Konsequenzen für den Re-
gierungsbezirk 
Der Europäische Rat hat am 17. Februar 2026 und das EU-Parlament am 27. März 2026 das EU-
Wasserpaket final verabschiedet. Es novelliert gleichzeitig die WRRL, die Grundwasserrichtlinie und 
die UQN-Richtlinie. Deutschland muss die neuen Vorgaben bis 22. Dezember 2027 in nationales 
Recht (OGewV, GrwV, Abwasserverordnung) überführen. Erstmals gelten dann verbindliche UQN für 
25 PFAS in Oberflächengewässern und für 20 PFAS im Grundwasser, für Arzneimittel wie Diclofenac 
(0,04 μg/L) sowie für Bisphenol A. Für Stoffe mit bereits jetzt bekannten Überschreitungen gilt die 
Einhaltungspflicht ab 2033. 
 
1. Wie bewertet die Bezirksregierung die Auswirkungen des nun rechtskräftigen EU-Was-
serpakets auf die aktuellen Messwerte im Rhein im Regierungsbezirk – insbesondere für 
PFAS (Summe 25), Diclofenac, Bisphenol A und Trifluoressigsäure (TFA), die erstmals als 
Abbauprodukt von PFAS in Oberflächengewässern überwacht werden muss? 
2. Werden die neuen Grenzwerte des EU-Wasserpakets in den kommenden wasserrechtlichen 
Verfahren zur Herstellung der Tagebauseen Berücksichtigung finden – obwohl die 
Umsetzungsfrist erst 2027 endet? Die Fraktion fragt dies ausdrücklich, weil nach § 2 Abs. 2 
Nr. 6 ROG bei raumbedeutsamen Planungen der Schutz des Grundwassers bereits jetzt 
raumordnerisch zu berücksichtigen ist, unabhängig von nationalen Umsetzungsfristen. 
3. Für welche der neu geregelten Stoffe – insbesondere für Arzneimittelwirkstoffe und Bis-
phenol A – liegen der Bezirksregierung Messdaten aus dem Rhein vor? Wenn keine 
Messdaten vorliegen: Wird ein entsprechendes Monitoring unverzüglich eingeleitet, da die 
Umsetzungsfrist 2027 bereits in weniger als zwei Jahren abläuft?  
4. Das EU-Wasserpaket ändert auch das Verschlechterungsverbot der WRRL. Vorübergehende 
Verschlechterungen sollen zulässig sein, wenn sich die Gesamtbelastung nicht verschlechtert. 
Wie stellt die Bezirksregierung sicher, dass diese neue Ausnahmemöglichkeit nicht dazu 
genutzt wird, Bedenken gegenüber der Rheinwasserqualität bei der Tagebausee-Befüllung zu 
relativieren?  
 
Antwort: 
Das aktuelle Monitoring entspricht der derzeit geltenden Rechtsprechung. Aktuelle Messwerte von 
Stoffen, für welche bislang keine rechtskräftigen UQN vorliegen, wie bspw. TFA, liegen uns im Bezirk 
Köln nicht flächendeckend vor. In Bezug zu Stoffen, für die lediglich strengere Grenzwerte beschlossen 
wurden, wie bspw. Benzo(a)pyren, werden wie üblich über einen längeren Zeitraum 
Bestimmungsgrenzen der zuständigen Messstationen und Labore der aktuellen Rechtsprechung 
angepasst. Das Monitoring wird ebenfalls an die jeweils geltende Rechtsprechung angepasst. 
Ausführende Behörde ist das Landesamt für Umwelt, Natur und Klima. 
In Bezug zu den kommenden wasserrechtlichen Verfahren zur Herstellung der Tagebauseen wird die 
BRK alle relevanten Normen berücksichtigen. Die Qualität des einzuleitenden Rheinwassers in Bezug 
zu möglichen Methoden der Wasseraufbereitung ist Thema aktueller sowie kommender 
Arbeitsprozesse der beteiligten Behörden und Unternehmen. Wir bitten um Verständnis, dass 
abschließende Aussagen zu dieser Thematik zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich sind.

2 
 
 
Frage 3: Alarm- und Warnplan Rhein – Auslösungen im Regierungsbezirk 
Laut CORRECTIV-Recherche lösten die deutschen Behörden am Rhein zwischen 2020 und 2025 15 
Mal den internationalen Alarm- und Warnplan aus, jeweils wegen hoher Konzentrationen 
unbekannter oder teils unerforschter Stoffe. Der Internationale Warn- und Alarmplan Rhein (IWAP) 
ermöglicht seit 1982 die schnelle Information der Rheinanliegerstaaten bei Unfällen mit 
wassergefährdenden Stoffen oder auffälligen Messwerten. 
CORRECTIV benennt konkret folgenden Vorfall im Regierungsbezirk Köln: 14.11.2020: 6,5 μg/L Alpha-
Methylstyrol an der Messstation Bad Honnef (NRW) – als „deutlich wassergefährdend" eingestuft 
 
1. Bei wie vielen der 15 Auslösungen des Alarm- und Warnplans lagen die auslösenden 
Messstellen im Regierungsbezirk Köln? Welche Messstellen waren betroffen, an welchen 
Daten, und welche Stoffe waren Auslöser? 
2. Welche konkreten „eigenverantwortlichen Maßnahmen" wurden den Trinkwasserversorgern 
jeweils empfohlen, und wurden diese umgesetzt?  
3. Konnte in den Fällen unbekannter Stoffe die Herkunft – insbesondere aus industriellen 
Einleitungen im Regierungsbezirk – nachträglich aufgeklärt werden? 
 
Antwort: 
In NRW übernimmt die Bezirksregierung Düsseldorf die Aufgabe der internationalen 
Hauptwarnzentralen (IHWZ) des Internationalen Warn- und Alarmplans (WAP) Rhein. In der Kürze der 
Zeit war es leider nicht möglich, die Daten zu den Fällen aus 2026 rauszusuchen. Alle Warnungen, 
Informationen und Suchmeldungen des Internationalen Warn- und Alarmplans (WAP) Rhein werden 
zu einem Jahresbericht zusammengestellt. Die offiziellen Jahresberichte zu den Schadensfällen sind 
auf der Seite der IKSR einzusehen. Bis jetzt liegen die Berichte bis einschließlich 2024 offiziell vor.  
Diese sind hier zu finden: 
https://www.iksr.org/de/themen/verschmutzungen/internationaler-warn-und-
alarmplan/jahresberichte 
Die Trinkwasserversorger entlang des Rheins sind Empfänger der Meldungen aus dem WAP Rhein. 
Diese entscheiden anschließend eigenverantwortlich über erforderliche Schutzmaßnahmen. Die 
Entnehmer in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln nehmen ausschließlich aus dem Uferfiltrat 
des Rheins, sodass keine bzw. nur verzögert die Belastungen bei den Trinkwasserwerken ankommen. 
Bei der Feststellung von Substanzen in relevanten Konzentrationen im Rhein durch das LANUK erfolgt 
eine Meldung durch das LANUK an die für die Gewässeraufsicht zuständigen Behörden. Im Rahmen 
der Sachverhaltsermittlung werden von Amts wegen auch potentiell als Verursacher in Frage 
kommende industrielle Einleiter befragt. Bei Auffälligkeiten an der Messstelle Bad Honnef (wie bei 
dem in der Fragestellung genannte Fall) sind Sachverhaltsermittlungen insb. durch die Behörden der 
stromaufwärts liegenden Bundesländer durchzuführen. 
 
 
Frage 4: Grenzüberschreitende Kommunikation mit den Niederlanden 
Der Rhein versorgt fünf Millionen Niederländerinnen und Niederländer – fast ein Drittel der Be-
völkerung – direkt oder indirekt mit Trinkwasser. RIWA-Rijn-Direktor Gerard Stroomberg kritisiert, 
dass es in Deutschland „für viele Stoffe, die von der Industrie in den Rhein eingeleitet werden, noch 
immer keine verbindlichen Grenzwerte" gebe. Auch der Sachstandsbericht Wasserwirtschaft 2025 
erwähnt ausdrücklich die Einbindung der Niederlande bei der Rurwasserentnahme und im 
Monitoring. 
 
1. Wie gestaltet sich der aktuelle Austausch zwischen den NRW-Landesbehörden und den 
niederländischen Wasserversorgern bzw. Behörden hinsichtlich der Wasserqualität des 
Rheins – insbesondere im Kontext der kritischen Befunde des RIWA-Rijn-Jahresberichts 
2024?

3 
 
2. Hat die Bezirksregierung Köln Kenntnis von den dreizehn Pumpenstopps niederländischer 
Trinkwasserversorger im Jahr 2024 und den Ursachen? Wurden deutsche Einleiter im 
Regierungsbezirk als Verursacher identifiziert? 
3. Welche gemeinsamen Maßnahmen zwischen DE und NL sind geplant oder in Umsetzung, um 
die im RIWA-Rijn-Bericht festgestellte Verschlechterung der Wasserqualität umzukehren? 
 
Antwort: 
Die Bezirksregierung Köln grenzt im Kreis Heinsberg sowie in der Stadt und Städteregion Aachen an 
die Niederlande. Bei Wasserentnahmeverfahren/Wasserschutzgebietsverfahren in unserem 
Regierungsbezirk wird die Niederlande bei länderübergreifender Überschreitung der Einzugsgebiete 
beteiligt. Da der Rhein vom Regierungsbezirk Düsseldorf aus in die Niederlande fließt, bestehen 
aufgrund der räumlichen Gegebenheiten keine direkten Austausche der Bezirksregierung Köln mit den 
Niederlanden zur Trinkwasserqualität des Rheins. Im Hinblick auf die Rurwasserentnahme zur 
Befüllung des Tagebausees Inden wird auf die Verfahrensführung durch die Bezirksregierung Arnsberg 
verwiesen. Unabhängig davon kann mitgeteilt werden, dass die niederländischen Behörden in die 
Verfahren einbezogen werden. Hierzu haben bereits erste Gespräche mit den niederländischen 
Kolleginnen und Kollegen stattgefunden. Darüber hinaus nehmen Vertreterinnen und Vertreter der 
Niederlande an den Monitoringgruppen zum Tagebau Inden teil. 
 
 
Frage 5: Transparenz und Verantwortung der Industrie 
Die CORRECTIV-Recherche zeigt, dass die größten Abwassereinleiter am Rhein – darunter BASF (105 
Mio. m³ Abwasser/Jahr), Currenta (ChemPark Leverkusen, Dormagen, Krefeld-Uerdingen) und 
weitere – auf Anfragen zu den von ihnen eingeleiteten Mikroschadstoffen nicht oder ausweichend 
antworten. Die Industrie ist bislang nicht verpflichtet, die von ihr eingesetzten Substanzen umfassend 
offenzulegen. 
Gerade im Regionalrat Köln erhält die Industrie auch Schutz und Unterstützung – etwa über die 
Festlegung von GIB-Flächen. Es muss daher auch im Interesse des Regionalrates liegen, dass die 
Industrie ihrer Verantwortung für die Gewässerqualität gerecht wird. 
 
1. Welche der im Regierungsbezirk genehmigten industriellen Einleitungen in den Rhein umfassen 
ein Monitoring auf unbekannte bzw. nicht regulierte Mikroschadstoffe? Wird ein solches 
Monitoring im Rahmen der Einleiterkontrolle gefordert? 
2. Wie bewertet die Regionalplanungsbehörde die Forderung, die erweiterte Herstellerver-
antwortung gem. der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie bereits jetzt in die Geneh-
migungspraxis für Einleitungen einfließen zu lassen? 
3. Ebenso fragen wir, ob die Bezirksregierung die Möglichkeiten des neuen EU-Wasserpakets zur 
Verstärkung der Monitoring- und Berichtspflichten für industrielle Einleiter Wasserpakets zur 
Verstärkung der Monitoring- und Berichtspflichten für industrielle Einleiter bereits jetzt in 
laufende Genehmigungsverfahren einbezieht – auch wenn die nationale Umsetzungspflicht erst 
Ende 2027 endet. Der Regionalrat hat zwar keine direkte Kompetenz zur Festsetzung von 
Grenzwerten (Bundesebene: WHG, AbwV), kann aber im Rahmen der regionalen Raumordnung 
nach § 4 Abs. 1 ROG und § 13 LPlG NRW einfordern, dass raumbedeutsame Vorhaben wie die 
Rheinwassertransportleitung bereits heute an den künftigen EU-Standards gemessen werden. 
4. Ist der Bezirksregierung bekannt, welche konkreten Stoffe der ChemPark Leverkusen (Currenta) 
und andere Großeinleiter oberhalb der Entnahmestelle bei Dormagen aktuell in den Rhein 
einleiten – und wenn nein: Warum nicht? 
 
Antwort: 
Die festgelegten Überwachungswerte sowie die Ergebnisse der amtlichen Beprobungen der 
Einleitungen durch das LANUK sind für jedermann unter der Online-Plattform Elwas-Web einzusehen. 
Die Einleiterlaubnisse werden nach geltendem Recht erteilt und beinhalten die gesetzlich geforderten

4 
 
Überwachungswerte. Das LANUK beprobt darüberhinausgehend eine Vielzahl weiterer Substanzen in 
den Einleitungen, deren Messergebnisse ebenfalls in Elwas-Web für jedermann einsehbar sind. Eine 
derartige Dokumentation über Überwachungswerte und amtliche Messergebnisse des LANUK findet 
sich in Elwas-web für alle genehmigungspflichtigen industriellen/gewerblichen Einleiter. 
In Dez. 54 werden Einleiterlaubnisse für industrielle Einleiter nach geltendem Recht erteilt. Richtlinien 
der EU müssen zunächst in deutsches Recht umgesetzt werden, damit die Vollzugsbehörde diese 
vollziehen kann.  
Die Abwassereinleitung des Chemiepark Leverkusens wird einer umfangreichen, regelmäßigen, 
amtlichen Überwachung unterzogen. Diese umfasst die Beprobung und Messung sowohl gesetzlich 
geforderter Substanzen als auch einer Vielzahl weiterer Stoffe. Die Messergebnisse sind für 
jedermann über das Online-Portal Elwas-Web frei zugänglich. 
 
Die Unterfrage 2 und Teil der Unterfrage 3 richten sich an die Regionalplanungsbehörde und sind von 
dort zu beantworten.

Beratungsverlauf (1)

03.07.2026 Kommission für regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Tourismus, Kultur und Gewässerschutz
TOP 6.3
Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
KR2025 3/2026
Typ
Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025
Datum
03.07.2026
Erstellt
24.06.2026 15:56