KR2025 3/2026
Anfrage Freie Wähler/Volt vom 23.06.2026: Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie – Wasserqualität des Rheins und Auswirkungen auf die geplante Befüllung der Tagebauseen
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Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 (Anfrage Freie Wähler/Volt vom 23.06.2026: Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie – Wasserqualität des Rheins und Auswirkungen auf die geplante Befüllung der Tagebauseen)
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Seite 1 von 1 Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 - öffentlich - KR2025 3/2026 Dezernat Regionalplanung, Braunkohlenplanung, Geschäftsstelle Ansprechperson Jürgen Schuiszill Telefon 0221 -147-4600 BEZIRKSREGIERUNG Köln Datum 02.07.2026 Beratungsfolge Termin TOP Beratungsaktion Kommission für regionale und grenzüberschrei- tende Zusammenarbeit, Tourismus, Kultur und Gewässerschutz 03.07.2026 6.3 zur Kenntnis TOP: Anfrage Freie Wähler/Volt vom 23.06.2026: Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie – Wasserqualität des Rheins und Auswirkungen auf die geplante Befüllung der Tagebauseen Beschlussvorschlag: Die Kommission nimmt die Anfrage zur Kenntnis. Erläuterungen: Siehe Anlage Anlage(n): 1. 2026-03 REGZU Anfrage Wasserrahmenrichtlinie 2. Beantwortung zu TOP 6.3 Anfrage von Fraktion Freie Wähler Volt
Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 (2026-03 REGZU Anfrage Wasserrahmenrichtlinie)
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Fraktion Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln Dienstag, 23. Juni 2026 Anfrage zur Sitzung der Kommission für regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit am 03.07.2026 Sehr geehrte Frau Prof. Dr. Knecht, Hiermit stellt die Fraktion Freie Wähler & Volt gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Regional- rats Köln folgende Anfrage: Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie – Wasserqualität des Rheins und Auswirkungen auf die geplante Befüllung der Tagebauseen Vorbemerkung Am 3. Februar 2026 veröffentlichte das Investigativmedium CORRECTIV eine umfassende Re- cherche unter dem Titel „Das unsichtbare Gift im Rhein"1. Diese belegt, dass im Rhein tausen- de, teils unbekannte, unerforschte und unregulierte Mikroschadstoffe schwimmen. Darunter In- dustriechemikalien, Arzneimittelrückstände und Abbauprodukte von Alltagsprodukten. Zwischen 2020 und 2025 registrierten die zuständigen Landesbehörden 65 Mal auffällige Stoffe im Rhein, nur 44 davon konnten überhaupt identifiziert werden. Wasserproben bei Leverkusen, in unmit- telbarer Nähe der geplanten Entnahmestelle der Rheinwassertransportleitung, enthielten dop- pelt so viele unbekannte Substanzen wie Proben in Basel. Gleichzeitig wird bereits die umstrittene Rheinwassertransportleitung gebaut. Mit Rheinwasser sollen die Tagebaurestlöcher Hambach und Garzweiler II befüllt werden. Das Wasser wird über Jahrzehnte in die angrenzenden Grundwasserleiter infiltrieren, um einen beschleunigten Grund- wasserwiederanstieg zu gewährleisten. Teilweise wird aktuell Trinkwasser aus den vom zu- künftigen Grundwasserabstrom betroffenen Grundwasserkörpern gewonnen. Daher ist die Fra- ge der Wasserqualität von existenzieller Bedeutung für das Trinkwasser der Region. Der niederländische Verband der Wasserversorgungsunternehmen RIWA-Rijn stellte 2024 in seinem Jahresbericht eine „Verschlechterung der Wasserqualität" fest, insbesondere durch Arz- neimittelrückstände und Stoffe aus der chemischen Industrie. Allein 2024 mussten niederländi- sche Trinkwasserversorger dreizehnmal die Pumpen abstellen. 1 https://correctiv.org/in-eigener-sache/2026/02/02/rhein-recherche-correctiv-events-koeln/ Seite 1 von 5 Fraktion Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln | Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Co-Vorsitzende: Friedrich Jeschke (Volt Europa) & Walter Leo Schreinemacher (Freie Wähler) Geschäftsführung: Andrea Browers Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln - Seite 2 von 5 Darüber hinaus hat der Europäische Rat am 17. Februar 2026 das EU-Wasserpaket formal ver- abschiedet, das die Wasserrahmenrichtlinie, die Grundwasserrichtlinie und die UQN-Richtlinie gleichzeitig novelliert. Das Europäische Parlament hat am 27. März 2026 zugestimmt. Die Mit- gliedstaaten müssen die neuen Anforderungen bis zum 22. Dezember 2027 in nationales Recht umsetzen. Erstmals werden verbindliche EU-Grenzwerte für 25 PFAS, Arzneimittel (u.a. Dicl- ofenac mit 0,04 µg/L) und Bisphenol A festgelegt. Strengere Werte für bereits bekannte Stoffe müssen bis 2033 eingehalten werden, neue Normen bis 2039. Frage 1 - Wasserqualität des Rheins und Gefährdung des Grundwassers bei Tagebause- enbefüllung Die CORRECTIV-Recherche dokumentiert, dass an der Entnahmestelle bei Dormagen – ober- halb derer u.a. der ChemPark Leverkusen (Currenta) und weitere Großeinleiter liegen – hunder- te unbekannte Substanzen im Rheinwasser nachgewiesen wurden. Laut Sachstandsbericht Wasserwirtschaft 2025 des MUNV2 befasst sich die „Kerngruppe Rheinwassergüte und Mess- stelle" der Steuerungs- und Koordinierungsgruppe Wasserwirtschaft im Rheinischen Revier (SKG) mit der Erstellung von Stofflisten. Gleichzeitig untersucht die „Kerngruppe Einleiter Rhein", welche Einleiter oberhalb der Entnahmestelle liegen. 1. Welche aktuellen Ergebnisse liegen aus der Kerngruppe Rheinwassergüte vor, insbe- sondere zu unbekannten und unregulierten Mikroschadstoffen? Wann werden die ange- kündigten Teilberichte den politischen Gremien vorgelegt? 2. Wie bewertet die Bezirksregierung die Gefahr, dass über das Rheinwasser Schadstoffe – insbesondere persistente Stoffe wie PFAS, aber auch bislang unidentifizierte Substan- zen – in das Grundwasser der geplanten Tagebauseen gelangen? 3. In der Antwort auf die Anfrage RR 03/20253 der Grünen-Fraktion wurde mitgeteilt, dass derzeit in „mehreren Gutachten" untersucht werde, ob eine Aufbereitungsanlage nötig wird. Wie ist der aktuelle Stand dieser Gutachten? 4. Wurden bei der Zulassung der Rheinwassertransportleitung und dem zugehörigen Was- serrecht zur Rheinwasserentnahme die Erkenntnisse der CORRECTIV-Recherche und der jüngsten RIWA-Rijn-Berichte berücksichtigt? Wenn nein, werden diese Erkenntnisse bei nachfolgenden wasserrechtlichen Verfahren zur Verwendung des Rheinwassers, z.B. zur Befüllung der Tagebaurestlöcher oder bei der Verwendung als Ökowasser, be- rücksichtigt? Frage 2: EU-Wasserpaket vom 17. Februar / 27. März 2026 – Konsequenzen für den Re- gierungsbezirk 2 https://www.umwelt.nrw.de/service/broschuerenservice 3 https://bezreg-koeln.ratsinfomanagement.net/vorgang/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZWtzranFleD51A_aPhLHFfw Fraktion Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln | Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Co-Vorsitzende: Friedrich Jeschke (Volt Europa) & Walter Leo Schreinemacher (Freie Wähler) Geschäftsführung: Andrea Browers Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln - Seite 3 von 5 Der Europäische Rat hat am 17. Februar 2026 und das EU-Parlament am 27. März 2026 das EU-Wasserpaket final verabschiedet. Es novelliert gleichzeitig die WRRL, die Grundwasser- richtlinie und die UQN-Richtlinie. Deutschland muss die neuen Vorgaben bis 22. Dezember 2027 in nationales Recht (OGewV, GrwV, Abwasserverordnung) überführen. Erstmals gelten dann verbindliche UQN für 25 PFAS in Oberflächengewässern und für 20 PFAS im Grundwas- ser, für Arzneimittel wie Diclofenac (0,04 µg/L) sowie für Bisphenol A. Für Stoffe mit bereits jetzt bekannten Überschreitungen gilt die Einhaltungspflicht ab 2033. 1. Wie bewertet die Bezirksregierung die Auswirkungen des nun rechtskräftigen EU-Was- serpakets auf die aktuellen Messwerte im Rhein im Regierungsbezirk – insbesondere für PFAS (Summe 25), Diclofenac, Bisphenol A und Trifluoressigsäure (TFA), die erstmals als Abbauprodukt von PFAS in Oberflächengewässern überwacht werden muss? 2. Werden die neuen Grenzwerte des EU-Wasserpakets in den kommenden wasserrechtli- chen Verfahren zur Herstellung der Tagebauseen Berücksichtigung finden – obwohl die Umsetzungsfrist erst 2027 endet? Die Fraktion fragt dies ausdrücklich, weil nach § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG bei raumbedeutsamen Planungen der Schutz des Grundwassers be- reits jetzt raumordnerisch zu berücksichtigen ist, unabhängig von nationalen Umset- zungsfristen. 3. Für welche der neu geregelten Stoffe – insbesondere für Arzneimittelwirkstoffe und Bis- phenol A – liegen der Bezirksregierung Messdaten aus dem Rhein vor? Wenn keine Messdaten vorliegen: Wird ein entsprechendes Monitoring unverzüglich eingeleitet, da die Umsetzungsfrist 2027 bereits in weniger als zwei Jahren abläuft? 4. Das EU-Wasserpaket ändert auch das Verschlechterungsverbot der WRRL. Vorüberge- hende Verschlechterungen sollen zulässig sein, wenn sich die Gesamtbelastung nicht verschlechtert. Wie stellt die Bezirksregierung sicher, dass diese neue Ausnahmemög- lichkeit nicht dazu genutzt wird, Bedenken gegenüber der Rheinwasserqualität bei der Tagebausee-Befüllung zu relativieren? Frage 3: Alarm- und Warnplan Rhein – Auslösungen im Regierungsbezirk Laut CORRECTIV-Recherche lösten die deutschen Behörden am Rhein zwischen 2020 und 2025 15 Mal den internationalen Alarm- und Warnplan aus, jeweils wegen hoher Konzentratio- nen unbekannter oder teils unerforschter Stoffe. Der Internationale Warn- und Alarmplan Rhein (IWAP) ermöglicht seit 1982 die schnelle Information der Rheinanliegerstaaten bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen oder auffälligen Messwerten. CORRECTIV benennt konkret folgenden Vorall im Regierungsbezirk Köln: 14.11.2020: 6,5 µg/L Alpha-Methylstyrol an der Messstation Bad Honnef (NRW) – als „deutlich wassergefährdend" eingestuft 1. Bei wie vielen der 15 Auslösungen des Alarm- und Warnplans lagen die auslösenden Messstellen im Regierungsbezirk Köln? Welche Messstellen waren betroffen, an wel- chen Daten, und welche Stoffe waren Auslöser? 2. Welche konkreten „eigenverantwortlichen Maßnahmen" wurden den Trinkwasserversor- gern jeweils empfohlen, und wurden diese umgesetzt? Fraktion Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln | Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Co-Vorsitzende: Friedrich Jeschke (Volt Europa) & Walter Leo Schreinemacher (Freie Wähler) Geschäftsführung: Andrea Browers Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln - Seite 4 von 5 3. Konnte in den Fällen unbekannter Stoffe die Herkunft – insbesondere aus industriellen Einleitungen im Regierungsbezirk – nachträglich aufgeklärt werden? Frage 4: Grenzüberschreitende Kommunikation mit den Niederlanden Der Rhein versorgt fünf Millionen Niederländerinnen und Niederländer – fast ein Drittel der Be- völkerung – direkt oder indirekt mit Trinkwasser. RIWA-Rijn-Direktor Gerard Stroomberg kriti- siert, dass es in Deutschland „für viele Stoffe, die von der Industrie in den Rhein eingeleitet wer- den, noch immer keine verbindlichen Grenzwerte" gebe. Auch der Sachstandsbericht Wasser- wirtschaft 2025 erwähnt ausdrücklich die Einbindung der Niederlande bei der Rurwasserentnah- me und im Monitoring. 1. Wie gestaltet sich der aktuelle Austausch zwischen den NRW-Landesbehörden und den niederländischen Wasserversorgern bzw. Behörden hinsichtlich der Wasserqualität des Rheins – insbesondere im Kontext der kritischen Befunde des RIWA-Rijn-Jahresberichts 2024? 2. Hat die Bezirksregierung Köln Kenntnis von den dreizehn Pumpenstopps niederländi- scher Trinkwasserversorger im Jahr 2024 und den Ursachen? Wurden deutsche Einlei- ter im Regierungsbezirk als Verursacher identifiziert? 3. Welche gemeinsamen Maßnahmen zwischen DE und NL sind geplant oder in Umset- zung, um die im RIWA-Rijn-Bericht festgestellte Verschlechterung der Wasserqualität umzukehren? Frage 5: Transparenz und Verantwortung der Industrie Die CORRECTIV-Recherche zeigt, dass die größten Abwassereinleiter am Rhein – darunter BASF (105 Mio. m³ Abwasser/Jahr), Currenta (ChemPark Leverkusen, Dormagen, Krefeld-Uer- dingen) und weitere – auf Anfragen zu den von ihnen eingeleiteten Mikroschadstoffen nicht oder ausweichend antworten. Die Industrie ist bislang nicht verpflichtet, die von ihr eingesetzten Substanzen umfassend offenzulegen. Gerade im Regionalrat Köln erhält die Industrie auch Schutz und Unterstützung – etwa über die Festlegung von GIB-Flächen. Es muss daher auch im Interesse des Regionalrates liegen, dass die Industrie ihrer Verantwortung für die Gewässerqualität gerecht wird. 1. Welche der im Regierungsbezirk genehmigten industriellen Einleitungen in den Rhein umfassen ein Monitoring auf unbekannte bzw. nicht regulierte Mikroschadstoffe? Wird ein solches Monitoring im Rahmen der Einleiterkontrolle gefordert? 2. Wie bewertet die Regionalplanungsbehörde die Forderung, die erweiterte Herstellerver- antwortung gem. der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie bereits jetzt in die Geneh- migungspraxis für Einleitungen einfließen zu lassen? 3. Ebenso fragen wir, ob die Bezirksregierung die Möglichkeiten des neuen EU-Wasserpa- kets zur Verstärkung der Monitoring- und Berichtspflichten für industrielle Einleiter be- Fraktion Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln | Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Co-Vorsitzende: Friedrich Jeschke (Volt Europa) & Walter Leo Schreinemacher (Freie Wähler) Geschäftsführung: Andrea Browers Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln - Seite 5 von 5 reits jetzt in laufende Genehmigungsverfahren einbezieht – auch wenn die nationale Umsetzungspflicht erst Ende 2027 endet. Der Regionalrat hat zwar keine direkte Kom- petenz zur Festsetzung von Grenzwerten (Bundesebene: WHG, AbwV), kann aber im Rahmen der regionalen Raumordnung nach § 4 Abs. 1 ROG und § 13 LPlG NRW ein- fordern, dass raumbedeutsame Vorhaben wie die Rheinwassertransportleitung bereits heute an den künftigen EU-Standards gemessen werden. 4. Ist der Bezirksregierung bekannt, welche konkreten Stoffe der ChemPark Leverkusen (Currenta) und andere Großeinleiter oberhalb der Entnahmestelle bei Dormagen aktuell in den Rhein einleiten – und wenn nein: Warum nicht? Wir bitten um entsprechende Beantwortung der Anfrage innerhalb der in der Geschäftsordnung vorgesehenen Frist. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße Friedrich Jeschke Walter Leo Schreinemacher Co-Vorsitzender Co-Vorsitzender Fraktion Freie Wähler & Volt im Regionalrat Köln | Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln Co-Vorsitzende: Friedrich Jeschke (Volt Europa) & Walter Leo Schreinemacher (Freie Wähler) Geschäftsführung: Andrea Browers
Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025 (Beantwortung zu TOP 6.3 Anfrage von Fraktion Freie Wähler Volt)
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1 Beantwortung zu TOP 6.3 Dez. 54A Anfrage der Fraktion Freie Wähler & Volt im Regionalrat vom 23.06.2026 zur Sitzung der Kommission für regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit am 03.07.2026 hier: Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie – Wasserqualität des Rheins und Auswirkungen auf die geplante Befüllung der Tagebauseen Frage 2: EU-Wasserpaket vom 17. Februar / 27. März 2026 – Konsequenzen für den Re- gierungsbezirk Der Europäische Rat hat am 17. Februar 2026 und das EU-Parlament am 27. März 2026 das EU- Wasserpaket final verabschiedet. Es novelliert gleichzeitig die WRRL, die Grundwasserrichtlinie und die UQN-Richtlinie. Deutschland muss die neuen Vorgaben bis 22. Dezember 2027 in nationales Recht (OGewV, GrwV, Abwasserverordnung) überführen. Erstmals gelten dann verbindliche UQN für 25 PFAS in Oberflächengewässern und für 20 PFAS im Grundwasser, für Arzneimittel wie Diclofenac (0,04 μg/L) sowie für Bisphenol A. Für Stoffe mit bereits jetzt bekannten Überschreitungen gilt die Einhaltungspflicht ab 2033. 1. Wie bewertet die Bezirksregierung die Auswirkungen des nun rechtskräftigen EU-Was- serpakets auf die aktuellen Messwerte im Rhein im Regierungsbezirk – insbesondere für PFAS (Summe 25), Diclofenac, Bisphenol A und Trifluoressigsäure (TFA), die erstmals als Abbauprodukt von PFAS in Oberflächengewässern überwacht werden muss? 2. Werden die neuen Grenzwerte des EU-Wasserpakets in den kommenden wasserrechtlichen Verfahren zur Herstellung der Tagebauseen Berücksichtigung finden – obwohl die Umsetzungsfrist erst 2027 endet? Die Fraktion fragt dies ausdrücklich, weil nach § 2 Abs. 2 Nr. 6 ROG bei raumbedeutsamen Planungen der Schutz des Grundwassers bereits jetzt raumordnerisch zu berücksichtigen ist, unabhängig von nationalen Umsetzungsfristen. 3. Für welche der neu geregelten Stoffe – insbesondere für Arzneimittelwirkstoffe und Bis- phenol A – liegen der Bezirksregierung Messdaten aus dem Rhein vor? Wenn keine Messdaten vorliegen: Wird ein entsprechendes Monitoring unverzüglich eingeleitet, da die Umsetzungsfrist 2027 bereits in weniger als zwei Jahren abläuft? 4. Das EU-Wasserpaket ändert auch das Verschlechterungsverbot der WRRL. Vorübergehende Verschlechterungen sollen zulässig sein, wenn sich die Gesamtbelastung nicht verschlechtert. Wie stellt die Bezirksregierung sicher, dass diese neue Ausnahmemöglichkeit nicht dazu genutzt wird, Bedenken gegenüber der Rheinwasserqualität bei der Tagebausee-Befüllung zu relativieren? Antwort: Das aktuelle Monitoring entspricht der derzeit geltenden Rechtsprechung. Aktuelle Messwerte von Stoffen, für welche bislang keine rechtskräftigen UQN vorliegen, wie bspw. TFA, liegen uns im Bezirk Köln nicht flächendeckend vor. In Bezug zu Stoffen, für die lediglich strengere Grenzwerte beschlossen wurden, wie bspw. Benzo(a)pyren, werden wie üblich über einen längeren Zeitraum Bestimmungsgrenzen der zuständigen Messstationen und Labore der aktuellen Rechtsprechung angepasst. Das Monitoring wird ebenfalls an die jeweils geltende Rechtsprechung angepasst. Ausführende Behörde ist das Landesamt für Umwelt, Natur und Klima. In Bezug zu den kommenden wasserrechtlichen Verfahren zur Herstellung der Tagebauseen wird die BRK alle relevanten Normen berücksichtigen. Die Qualität des einzuleitenden Rheinwassers in Bezug zu möglichen Methoden der Wasseraufbereitung ist Thema aktueller sowie kommender Arbeitsprozesse der beteiligten Behörden und Unternehmen. Wir bitten um Verständnis, dass abschließende Aussagen zu dieser Thematik zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich sind. 2 Frage 3: Alarm- und Warnplan Rhein – Auslösungen im Regierungsbezirk Laut CORRECTIV-Recherche lösten die deutschen Behörden am Rhein zwischen 2020 und 2025 15 Mal den internationalen Alarm- und Warnplan aus, jeweils wegen hoher Konzentrationen unbekannter oder teils unerforschter Stoffe. Der Internationale Warn- und Alarmplan Rhein (IWAP) ermöglicht seit 1982 die schnelle Information der Rheinanliegerstaaten bei Unfällen mit wassergefährdenden Stoffen oder auffälligen Messwerten. CORRECTIV benennt konkret folgenden Vorfall im Regierungsbezirk Köln: 14.11.2020: 6,5 μg/L Alpha- Methylstyrol an der Messstation Bad Honnef (NRW) – als „deutlich wassergefährdend" eingestuft 1. Bei wie vielen der 15 Auslösungen des Alarm- und Warnplans lagen die auslösenden Messstellen im Regierungsbezirk Köln? Welche Messstellen waren betroffen, an welchen Daten, und welche Stoffe waren Auslöser? 2. Welche konkreten „eigenverantwortlichen Maßnahmen" wurden den Trinkwasserversorgern jeweils empfohlen, und wurden diese umgesetzt? 3. Konnte in den Fällen unbekannter Stoffe die Herkunft – insbesondere aus industriellen Einleitungen im Regierungsbezirk – nachträglich aufgeklärt werden? Antwort: In NRW übernimmt die Bezirksregierung Düsseldorf die Aufgabe der internationalen Hauptwarnzentralen (IHWZ) des Internationalen Warn- und Alarmplans (WAP) Rhein. In der Kürze der Zeit war es leider nicht möglich, die Daten zu den Fällen aus 2026 rauszusuchen. Alle Warnungen, Informationen und Suchmeldungen des Internationalen Warn- und Alarmplans (WAP) Rhein werden zu einem Jahresbericht zusammengestellt. Die offiziellen Jahresberichte zu den Schadensfällen sind auf der Seite der IKSR einzusehen. Bis jetzt liegen die Berichte bis einschließlich 2024 offiziell vor. Diese sind hier zu finden: https://www.iksr.org/de/themen/verschmutzungen/internationaler-warn-und- alarmplan/jahresberichte Die Trinkwasserversorger entlang des Rheins sind Empfänger der Meldungen aus dem WAP Rhein. Diese entscheiden anschließend eigenverantwortlich über erforderliche Schutzmaßnahmen. Die Entnehmer in der Zuständigkeit der Bezirksregierung Köln nehmen ausschließlich aus dem Uferfiltrat des Rheins, sodass keine bzw. nur verzögert die Belastungen bei den Trinkwasserwerken ankommen. Bei der Feststellung von Substanzen in relevanten Konzentrationen im Rhein durch das LANUK erfolgt eine Meldung durch das LANUK an die für die Gewässeraufsicht zuständigen Behörden. Im Rahmen der Sachverhaltsermittlung werden von Amts wegen auch potentiell als Verursacher in Frage kommende industrielle Einleiter befragt. Bei Auffälligkeiten an der Messstelle Bad Honnef (wie bei dem in der Fragestellung genannte Fall) sind Sachverhaltsermittlungen insb. durch die Behörden der stromaufwärts liegenden Bundesländer durchzuführen. Frage 4: Grenzüberschreitende Kommunikation mit den Niederlanden Der Rhein versorgt fünf Millionen Niederländerinnen und Niederländer – fast ein Drittel der Be- völkerung – direkt oder indirekt mit Trinkwasser. RIWA-Rijn-Direktor Gerard Stroomberg kritisiert, dass es in Deutschland „für viele Stoffe, die von der Industrie in den Rhein eingeleitet werden, noch immer keine verbindlichen Grenzwerte" gebe. Auch der Sachstandsbericht Wasserwirtschaft 2025 erwähnt ausdrücklich die Einbindung der Niederlande bei der Rurwasserentnahme und im Monitoring. 1. Wie gestaltet sich der aktuelle Austausch zwischen den NRW-Landesbehörden und den niederländischen Wasserversorgern bzw. Behörden hinsichtlich der Wasserqualität des Rheins – insbesondere im Kontext der kritischen Befunde des RIWA-Rijn-Jahresberichts 2024? 3 2. Hat die Bezirksregierung Köln Kenntnis von den dreizehn Pumpenstopps niederländischer Trinkwasserversorger im Jahr 2024 und den Ursachen? Wurden deutsche Einleiter im Regierungsbezirk als Verursacher identifiziert? 3. Welche gemeinsamen Maßnahmen zwischen DE und NL sind geplant oder in Umsetzung, um die im RIWA-Rijn-Bericht festgestellte Verschlechterung der Wasserqualität umzukehren? Antwort: Die Bezirksregierung Köln grenzt im Kreis Heinsberg sowie in der Stadt und Städteregion Aachen an die Niederlande. Bei Wasserentnahmeverfahren/Wasserschutzgebietsverfahren in unserem Regierungsbezirk wird die Niederlande bei länderübergreifender Überschreitung der Einzugsgebiete beteiligt. Da der Rhein vom Regierungsbezirk Düsseldorf aus in die Niederlande fließt, bestehen aufgrund der räumlichen Gegebenheiten keine direkten Austausche der Bezirksregierung Köln mit den Niederlanden zur Trinkwasserqualität des Rheins. Im Hinblick auf die Rurwasserentnahme zur Befüllung des Tagebausees Inden wird auf die Verfahrensführung durch die Bezirksregierung Arnsberg verwiesen. Unabhängig davon kann mitgeteilt werden, dass die niederländischen Behörden in die Verfahren einbezogen werden. Hierzu haben bereits erste Gespräche mit den niederländischen Kolleginnen und Kollegen stattgefunden. Darüber hinaus nehmen Vertreterinnen und Vertreter der Niederlande an den Monitoringgruppen zum Tagebau Inden teil. Frage 5: Transparenz und Verantwortung der Industrie Die CORRECTIV-Recherche zeigt, dass die größten Abwassereinleiter am Rhein – darunter BASF (105 Mio. m³ Abwasser/Jahr), Currenta (ChemPark Leverkusen, Dormagen, Krefeld-Uerdingen) und weitere – auf Anfragen zu den von ihnen eingeleiteten Mikroschadstoffen nicht oder ausweichend antworten. Die Industrie ist bislang nicht verpflichtet, die von ihr eingesetzten Substanzen umfassend offenzulegen. Gerade im Regionalrat Köln erhält die Industrie auch Schutz und Unterstützung – etwa über die Festlegung von GIB-Flächen. Es muss daher auch im Interesse des Regionalrates liegen, dass die Industrie ihrer Verantwortung für die Gewässerqualität gerecht wird. 1. Welche der im Regierungsbezirk genehmigten industriellen Einleitungen in den Rhein umfassen ein Monitoring auf unbekannte bzw. nicht regulierte Mikroschadstoffe? Wird ein solches Monitoring im Rahmen der Einleiterkontrolle gefordert? 2. Wie bewertet die Regionalplanungsbehörde die Forderung, die erweiterte Herstellerver- antwortung gem. der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie bereits jetzt in die Geneh- migungspraxis für Einleitungen einfließen zu lassen? 3. Ebenso fragen wir, ob die Bezirksregierung die Möglichkeiten des neuen EU-Wasserpakets zur Verstärkung der Monitoring- und Berichtspflichten für industrielle Einleiter Wasserpakets zur Verstärkung der Monitoring- und Berichtspflichten für industrielle Einleiter bereits jetzt in laufende Genehmigungsverfahren einbezieht – auch wenn die nationale Umsetzungspflicht erst Ende 2027 endet. Der Regionalrat hat zwar keine direkte Kompetenz zur Festsetzung von Grenzwerten (Bundesebene: WHG, AbwV), kann aber im Rahmen der regionalen Raumordnung nach § 4 Abs. 1 ROG und § 13 LPlG NRW einfordern, dass raumbedeutsame Vorhaben wie die Rheinwassertransportleitung bereits heute an den künftigen EU-Standards gemessen werden. 4. Ist der Bezirksregierung bekannt, welche konkreten Stoffe der ChemPark Leverkusen (Currenta) und andere Großeinleiter oberhalb der Entnahmestelle bei Dormagen aktuell in den Rhein einleiten – und wenn nein: Warum nicht? Antwort: Die festgelegten Überwachungswerte sowie die Ergebnisse der amtlichen Beprobungen der Einleitungen durch das LANUK sind für jedermann unter der Online-Plattform Elwas-Web einzusehen. Die Einleiterlaubnisse werden nach geltendem Recht erteilt und beinhalten die gesetzlich geforderten 4 Überwachungswerte. Das LANUK beprobt darüberhinausgehend eine Vielzahl weiterer Substanzen in den Einleitungen, deren Messergebnisse ebenfalls in Elwas-Web für jedermann einsehbar sind. Eine derartige Dokumentation über Überwachungswerte und amtliche Messergebnisse des LANUK findet sich in Elwas-web für alle genehmigungspflichtigen industriellen/gewerblichen Einleiter. In Dez. 54 werden Einleiterlaubnisse für industrielle Einleiter nach geltendem Recht erteilt. Richtlinien der EU müssen zunächst in deutsches Recht umgesetzt werden, damit die Vollzugsbehörde diese vollziehen kann. Die Abwassereinleitung des Chemiepark Leverkusens wird einer umfangreichen, regelmäßigen, amtlichen Überwachung unterzogen. Diese umfasst die Beprobung und Messung sowohl gesetzlich geforderter Substanzen als auch einer Vielzahl weiterer Stoffe. Die Messergebnisse sind für jedermann über das Online-Portal Elwas-Web frei zugänglich. Die Unterfrage 2 und Teil der Unterfrage 3 richten sich an die Regionalplanungsbehörde und sind von dort zu beantworten.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- KR2025 3/2026
- Typ
- Sitzungsvorlage Kommission Regionale 2025
- Datum
- 03.07.2026
- Erstellt
- 24.06.2026 15:56