V/0097/2017
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen
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Beschlussvorlage
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V/0097/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Sportamt Betrifft Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn Beratungsfolge 09.02.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 14.02.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 16.02.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 09.03.2017 Sportausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen nach der Sportförderrichtlinie für die geplanten Baumaßnahmen auf den Vereinssportanlagen wie folgt den beantragten „förd e- rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: Ver- ein BV Maßnahme Antrag vom ca. Auf- wand Zu- schuss bis zu Zu- schuss- entschei- schei- dung (voraus- sichtlich) ESV Münster Hil- trup Fenster der Kege l- halle 05.12.16 3.100 € 1.550 € 2018 DJK SC Nien- berge Nord Energetische und Hygienesanierung Tennisheim 08.02.16 3.010 € 1.505 € 2017 BSV Roxel West Ausbau Tenni sheim (Sanitäranlagen, Umkleidekabinen) 30.11.15 95.000 € 47.500 € 2017 Summe 101.110 € 50.555 € Vorlagen-Nr.: V/0097/2017 Auskunft erteilt: Herr Imsieke Ruf: 492-5214 E-Mail: Imsieke@stadt-muenster.de Datum: 02.02.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0097/2017 2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Bedingungen: 2.1 Die Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportfö r- derrichtlinie hat keinen Ein fluss auf die Beratung und Beschlussfassung der Gremien der Stadt Münster über die von den Sportvereinen beantragten Baukostenzuschüsse. 2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die von den Sportve r- einen beantragte Sportförderung entscheiden werden, ist unabhängig von der En tscheidung zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschä d- lichen vorzeitigen Baubeginn“ den Sportvereinen gegenüb er keinen Hinweis auf die Bewe r- tung der Förderanträge. 2.4 Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an anderer Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahmen zu erhalten. 2.5 Die Sportvereine halten bei der sachg emäßen Durchführung der Baumaßnahmen die ei n- schlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmen sich über Abweichungen davon rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach Ziffer 1. zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare Kosten entstehen. Begründung: 1. Die Baumaßnahmen Der Sportverein BSV Roxel e. V. beantragte am 30.11.2015 einen städtischen Baukostenz uschuss zu seinem Aufwand für die Sanierung und Erweiterung der Sanitäranlagen und Umkleid ekabinen des Tennisheims, da er die geplante Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen - bzw. Kreditmitteln finanzie- ren kann. Nach einer mehr als 34 jährigen Nutzung sind die Sanitäranlagen und Umkleidekabinen des Tennisheims höchst sanierungsbedürftig. Dies betrifft auch hygienische A spekte. Im Hinblick auf die Unzumutbarkeit der hygienischen Situation ist ein kurzfristiges Handeln erforderlich. Gleichzeitig ist die Anzahl der Mitglieder des Vereins enorm angestiegen, sodass die vorhandenen sanitären Einrich- tungen nicht mehr ausreichen. Um einen ungestörten Vereinsablauf gewährleisten zu können, muss mit dieser Baumaßnahme so schnell wie möglich begonnen werden. Der Sportverein DJK SC Nienberge e. V. beantragte am 08.02.2016 einen städtischen Baukostenzu- schuss zu seinem Aufwand für die Erneuerung maroder Holzfenster, defekter Fliesen und aller Sil i- konfugen im Clubheim Tennis , da er die geplante Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen - bzw. Kre- ditmitteln finanzieren kann. DJK SC Nienberge muss kurzfristig die genannten Baumaßnahmen durchführen, da durch die defekten Fliesen und undichten Silikonfugen Wasser in die Substanz des Baukörpers eindringen könnte. Das ganze wird durch die maroden Holzfenster ve rstärkt, durch die Feuchtigkeit in das Gebäude eindringen könnte. Gleichzeitig gibt es auf den Silikonfugen einen Schimmelbefall, dessen weitere Ausbreitung unbedingt vermieden werden sollte. Dazu sollten die Baumaßnahmen so schnell wie möglich erledigt werden. Der Sportverein ESV Münster 1927 e. V. beantragte am 05.12.2016 einen städtischen Baukostenzu- schuss zu seinem Aufwand für die Erneuerung der Fenster der Kegelhalle, da er die geplante Ba u- maßnahme nur teilweise mit Eigen - bzw. Kreditmitteln finanzieren kann. Bei den alten Fenstern ha n- delt es sich um Holzfenster, die mit Kunststoffleisten abgedichtet wurden. Hinter diesen Kunststoffleis- ten ist bei dem großen Regen in 2014 Wasser gelaufen, was damals nicht bemerkt werden konnte. - 3 - V/0097/2017 Nun wurden diese Leisten aufgrund von anderen Arbeiten abgenommen und es wurde festgestellt, dass die Fenster sehr morsch sind. Die Fenster drohen auseinander zu fallen. Durch die morschen Fenster kann Feuchtigkeit in die Kegelhalle gelangen. Um dieses und weitere Folgeschäden wie Schimmelbefall zu verhindern, sollte der Verein so schnell wie möglich mit der Baumaßnahme begi n- nen. 2. Die städtische Sportförderung Die Sportvereine können grundsätzlich zu ihrem Aufwand für die Baumaßnahmen einen städtischen Baukostenzuschuss nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster erhalten. Beantragen die Sport- vereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit ihren geplanten Bauma ßnahmen erst beginnen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung entschieden hat. Für die oben au fge- führten Sportvereine ist frühestens im Sommer 2017/2018 eine Entscheidung der Stadt Münster über die beantragten Sportförderungen möglich. Bis dahin m üssen die Vereine grundsätzlich mit de r Durchführung der Baumaßnahmen warten. Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Z uschussentscheidung und Baubeginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub eginn“ genehmigt. Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ durch den Sportausschuss dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentsche i- dung beginnen. 3. Das Anliegen der Sportvereine Mit dem Wissen um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie haben die oben aufgeführten Vereine für die jeweiligen geplanten Baumaßnahmen einen Baukostenzuschuss beantragt und bis- lang nicht mit den Baumaßnahmen begonnen. Die Sportvereine müssen die Baumaßnahmen aus den o. g. Sachgründen kurzfristig durchführen, ohne auf die Zuschussentscheidung warten zu k önnen. Aus diesem Grunde beantragten sie zeit- gleich mit ihren Baukostenzuschussanträgen die Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vor- zeitigen Baubeginn“. 4. Bewertung/Folgen Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“, weil die Sportvereine damit in die Lage versetzt w erden, nach ihren Zeitplänen, unabhängig vom Be- ratungsgang für die beantragten Baukostenzuschüsse, aktiv zu werden. Für die Stadt Münster ist damit keine Verpflichtung verbunden. Sie wird die Vereinsanträge später bezüglich der Förd erung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt keine Abhängigkeiten zwischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ und der sp ä- teren Entscheidung zum beantragten stä dtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportverwa ltung den Sportvereinen ausdrücklich. Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen und zum Förderverfahren der Stadt Münster erhielten die Sportvereine von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ih nen bei der Maßnahmenplanung und Maßnahmenausführung helfen. Die Sportvereine wissen, dass über die Zuschussanträge erst ab Sommer 2017/2018 entschieden wird und sie den Finanzaufwand allein vorfinanzieren müssen. Sofern den oben aufgeführten Sportvereinen der „förderungsunschädliche vorzeitige Baubeginn“ nicht oder erst in einer späteren Ausschusssitzung genehmigt würde, entstehen Zeitverluste, die sich unter anderem negativ auf den jeweiligen Vereinsbetrieb auswirken. - 4 - V/0097/2017 Spricht sich der Sportausschuss für de n „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ aus, dür- fen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentscheidung begi nnen. Die Sportvereine müssen in diesem Fall schriftlich bestätigen, dass sie die v. g. Bedingungen und die separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen haben. i. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0097/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 31.01.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37