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V/0097/2017

Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen

Vorlagen 31.01.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 16.02.2017, TOP 6.4

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

8830 Zeichen

V/0097/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sportamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Baumaßnahmen von Münsteraner Sportvereinen 
hier: förderungsunschädlicher vorzeitiger Baubeginn 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.02.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
14.02.2017 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
16.02.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
09.03.2017 Sportausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Die Stadt Münster genehmigt den folgenden Sportvereinen nach der Sportförderrichtlinie für die 
geplanten Baumaßnahmen auf den Vereinssportanlagen wie folgt den beantragten „förd e-
rungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“: 
 
Ver-
ein BV Maßnahme Antrag 
vom 
ca. Auf-
wand 
Zu-
schuss 
bis zu  
Zu-
schuss-
entschei-
schei-
dung 
(voraus-
sichtlich) 
ESV 
Münster 
Hil-
trup 
Fenster der Kege l-
halle 05.12.16 3.100 € 1.550 €  
2018 
DJK SC 
Nien-
berge  
Nord 
Energetische und 
Hygienesanierung 
Tennisheim 
08.02.16 3.010 € 1.505 € 
 
2017 
BSV 
Roxel West 
Ausbau Tenni sheim 
(Sanitäranlagen, 
Umkleidekabinen) 
30.11.15 95.000 € 47.500 € 
 
2017 
Summe  101.110 € 50.555 €  
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0097/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Imsieke 
Ruf: 
492-5214 
E-Mail: 
Imsieke@stadt-muenster.de  
Datum: 
02.02.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0097/2017 
2. Die Stadt Münster genehmigt den „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ nach 
Beschlusspunkt 1. unter den folgenden Bedingungen: 
 
2.1  Die Bewilligung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ nach der Sportfö r-
derrichtlinie hat keinen Ein fluss auf die  Beratung und Beschlussfassung  der Gremien der 
Stadt Münster über die von den Sportvereinen beantragten Baukostenzuschüsse. 
 
2.2 Wann und mit welchem Ergebnis die Gremien der Stadt Münster über die von den Sportve r-
einen beantragte Sportförderung entscheiden werden, ist unabhängig von der En tscheidung 
zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“. 
 
2.3 Die Gremien der Stadt Münster verbinden mit ihrer Genehmigung zum „förderungsunschä d-
lichen vorzeitigen Baubeginn“ den Sportvereinen gegenüb er keinen Hinweis auf die Bewe r-
tung der Förderanträge. 
 
2.4  Die Sportvereine bemühen sich eigenverantwortlich und sachbezogen darum, die an anderer 
Stelle möglichen Förderungen für die Baumaßnahmen zu erhalten.  
 
2.5  Die Sportvereine halten bei der sachg emäßen Durchführung der Baumaßnahmen die ei n-
schlägigen Standards und Vorschriften ein und stimmen sich über Abweichungen  davon 
rechtzeitig mit der Stadt Münster ab. 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Beschlüsse nach Ziffer 1. 
zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ weder unmittelbare noch mittelbare 
Kosten entstehen.  
 
 
Begründung: 
 
1. Die Baumaßnahmen  
 
Der Sportverein BSV Roxel e. V. beantragte am 30.11.2015 einen städtischen Baukostenz uschuss 
zu seinem Aufwand für die Sanierung und Erweiterung der Sanitäranlagen und Umkleid ekabinen des 
Tennisheims, da er die geplante Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen - bzw. Kreditmitteln finanzie-
ren kann. Nach einer mehr als 34 jährigen Nutzung sind die Sanitäranlagen und Umkleidekabinen des 
Tennisheims höchst sanierungsbedürftig. Dies betrifft auch hygienische A spekte. Im Hinblick auf die 
Unzumutbarkeit der hygienischen Situation ist ein kurzfristiges Handeln erforderlich. Gleichzeitig ist 
die Anzahl der Mitglieder des Vereins enorm angestiegen, sodass die vorhandenen sanitären Einrich-
tungen nicht mehr ausreichen. Um einen ungestörten Vereinsablauf gewährleisten zu können, muss 
mit dieser Baumaßnahme so schnell wie möglich begonnen werden.  
 
Der Sportverein DJK SC Nienberge e. V. beantragte am 08.02.2016 einen städtischen Baukostenzu-
schuss zu seinem Aufwand für die Erneuerung maroder Holzfenster, defekter Fliesen und aller Sil i-
konfugen im Clubheim Tennis , da er die geplante Baumaßnahme nur teilweise mit Eigen - bzw. Kre-
ditmitteln finanzieren kann.  DJK SC Nienberge muss kurzfristig die genannten Baumaßnahmen 
durchführen, da durch die defekten Fliesen und undichten Silikonfugen Wasser in die Substanz des 
Baukörpers eindringen könnte. Das ganze wird durch die maroden Holzfenster ve rstärkt, durch die 
Feuchtigkeit in das Gebäude eindringen könnte. Gleichzeitig gibt es auf den Silikonfugen einen 
Schimmelbefall, dessen weitere Ausbreitung unbedingt vermieden werden sollte. Dazu sollten die 
Baumaßnahmen so schnell wie möglich erledigt werden. 
 
Der Sportverein ESV Münster 1927 e. V. beantragte am 05.12.2016 einen städtischen Baukostenzu-
schuss zu seinem Aufwand für die Erneuerung  der Fenster der Kegelhalle,  da er die geplante Ba u-
maßnahme nur teilweise mit Eigen - bzw. Kreditmitteln finanzieren kann. Bei den alten Fenstern ha n-
delt es sich um Holzfenster, die mit Kunststoffleisten abgedichtet wurden. Hinter diesen Kunststoffleis-
ten ist bei dem großen Regen in 2014 Wasser gelaufen, was damals nicht bemerkt werden konnte.

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V/0097/2017 
Nun wurden diese Leisten aufgrund von anderen Arbeiten abgenommen und es wurde festgestellt, 
dass die Fenster sehr morsch sind. Die Fenster drohen auseinander zu fallen. Durch die morschen 
Fenster kann Feuchtigkeit in die Kegelhalle gelangen. Um dieses und weitere Folgeschäden wie  
Schimmelbefall zu verhindern, sollte der Verein so schnell wie möglich mit der Baumaßnahme begi n-
nen. 
 
2. Die städtische Sportförderung 
 
Die Sportvereine können grundsätzlich zu ihrem Aufwand für die Baumaßnahmen  einen städtischen 
Baukostenzuschuss nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Münster erhalten. Beantragen die Sport-
vereine einen städtischen Baukostenzuschuss, dürfen sie mit ihren geplanten Bauma ßnahmen erst 
beginnen, wenn der Sportausschuss über die Sportförderung entschieden hat. Für die oben au fge-
führten Sportvereine ist frühestens im Sommer 2017/2018 eine Entscheidung der Stadt Münster über 
die beantragten Sportförderungen  möglich. Bis dahin m üssen die Vereine grundsätzlich mit de r 
Durchführung der Baumaßnahmen warten.  
 
Die Stadt Münster kann eine Ausnahme von der Beziehung zwischen Z uschussentscheidung und 
Baubeginn zulassen, in dem sie den so genannten „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baub eginn“ 
genehmigt. Mit der Genehmigung des „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginns“ durch den 
Sportausschuss dürfen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentsche i-
dung beginnen.     
 
3. Das Anliegen der Sportvereine  
 
Mit dem Wissen um die Abhängigkeiten nach der Sportförderrichtlinie haben die oben aufgeführten 
Vereine für die jeweiligen geplanten Baumaßnahmen einen Baukostenzuschuss beantragt und bis-
lang nicht mit den Baumaßnahmen begonnen. 
 
Die Sportvereine müssen die Baumaßnahmen aus den o. g. Sachgründen kurzfristig durchführen, 
ohne auf die Zuschussentscheidung warten zu k önnen. Aus diesem Grunde beantragten sie zeit-
gleich mit ihren Baukostenzuschussanträgen die Genehmigung zum „förderungsunschädlichen vor-
zeitigen Baubeginn“. 
 
4. Bewertung/Folgen  
 
Die Verwaltung unterstützt die Vereinsanträge zum „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“, 
weil die Sportvereine damit in die Lage versetzt w erden, nach ihren Zeitplänen, unabhängig vom Be-
ratungsgang für die beantragten Baukostenzuschüsse, aktiv zu werden. 
Für die Stadt Münster ist damit keine Verpflichtung verbunden. Sie wird die Vereinsanträge später 
bezüglich der Förd erung prüfen und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorlegen. Es gibt 
keine Abhängigkeiten zwischen dem „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ und der sp ä-
teren Entscheidung zum beantragten stä dtischen Zuschuss. Dies erklärte die Sportverwa ltung den 
Sportvereinen ausdrücklich.  
 
Auch zur Finanzierung der Baumaßnahmen und zum Förderverfahren der Stadt Münster erhielten die 
Sportvereine von der Sportverwaltung umfassende Hinweise, die ih nen bei der Maßnahmenplanung 
und Maßnahmenausführung helfen. Die Sportvereine wissen, dass über die Zuschussanträge erst ab 
Sommer 2017/2018 entschieden wird und sie den Finanzaufwand allein vorfinanzieren müssen.  
 
Sofern den oben aufgeführten Sportvereinen der „förderungsunschädliche vorzeitige Baubeginn“ nicht 
oder erst in einer späteren Ausschusssitzung genehmigt würde, entstehen Zeitverluste, die sich unter 
anderem negativ auf den jeweiligen Vereinsbetrieb auswirken.

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V/0097/2017 
 
 
Spricht sich der Sportausschuss für de n „förderungsunschädlichen vorzeitigen Baubeginn“ aus, dür-
fen die Sportvereine die geplanten Baumaßnahmen vor der Zuschussentscheidung begi nnen. Die 
Sportvereine müssen in diesem Fall schriftlich bestätigen, dass sie die v. g. Bedingungen und die 
separaten Verfahren zu Baubeginn und Förderung zur Kenntnis genommen haben. 
 
 
i. V. 
 
gez.  
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

Beratungsverlauf (4)

09.02.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.02.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung
Anhörung

Details

Aktenzeichen
V/0097/2017
Typ
Vorlagen
Datum
31.01.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37