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V/0115/2026

Bericht zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes - "Sozialer Arbeitsmarkt" in der Stadtverwaltung Münster

Vorlagen 06.02.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung, Sitzung am 12.03.2026, TOP 9

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

8664 Zeichen

V/0115/2026 
V/0115/2026 
 
 
Öffentliche  Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Bericht zur Umsetzung des Teilhabechancengesetzes - "Sozialer Arbeitsmarkt" 
in der Stadtverwaltung Münster 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   24.02.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration Bericht 
   04.03.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration Bericht 
   11.03.2026 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
   12.03.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
1. Ausgangslage 
 
Der Bundestag hat zum 01.01.2019 das Teilhabechancengesetz mit den Instrumenten § 16e SGB II 
(Eingliederung von Langzeitarbeitslosen) und § 16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt) beschlossen, 
das zum Ziel hat, Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbezieher*innen eine öffentlich geförderte 
Beschäftigungsperspektive zu ermöglichen. 
 
Der Rat hat in der Sitzung am 22.05.2019 zur Vorlage V/0143/2019/1 den Beschluss gefasst, dass 
die Stadt für den Bereich des sozialen Arbeitsmarktes eine Vorbildfunktion einnehmen soll, indem die 
Stadt selbst als Arbeitgeberin für Langzeitarbeitslose bzw. Lang zeitleistungsbezieher*innen im SGB 
II-Bezug agiert. Gleichzeitig wurde beschlossen, dass das Personal- und Organisationsamt dem Aus-
schuss für Personal, Sicherheit und Ordnung einmal im Jahr über das Förderprogramm berichtet. 
 
 
2. Die Umsetzung des Teilhabechancengesetzes in der Verwaltung der Stadt Münster 
 
Zur Umsetzung des Beschlusses wurden in Erweiterung des Stellenplans 2019 40 Vollzeitäquivalente 
(VZÄ) im Konzern der Stadt Münster eingerichtet, um für diese Zielgruppe Beschäftigungsmöglichkei-
ten zu schaffen.  
 
Kumuliert sind seit Beginn der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes 79 neue Mitarbeiter*innen 
über die Maßnahmen §§ 16e und 16i SGB II eingestellt worden. Aktuell sind 20 Mitarbeiter*innen tätig 
(Differenz bedingt durch Austritte z. B. durch Altersruhestand oder durch Ablauf der Förderungsdau-
er). Zwei Teilnehmer*innen (10 %) werden nach § 16e SGB II gefördert und 18 Teilnehmer*innen (90 
Personal - und 
Organisationsamt  
 
 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Ernsting  
Telefon: 492-1141 
Ernsting@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0115/2026 
%) nach § 16i SGB II . Insgesamt werden hierdurch 16,14 VZÄ von den vorhandenen 40 VZÄ besetzt. 
Im Zeitraum 2024/2025 konnten aufgrund der finanziellen Situation des Eingliederungstitels im Job-
center der Stadt Münster keine oder nur wenige Zuweisungen (ähnlich wie bei anderen Trägern und 
Arbeitgeber*innen) erfolgen.  
Im Durchschnitt bekleiden die Teilnehmer*innen 0,81 Vollzeitäquivalente. Bei dem Großteil der Stel-
len handelt es sich um teilbare Vollzeitstellen, einige Stellen werden nur in Teilzeit angeboten. In allen 
Fällen ist die Teilzeitbeschäftigung auf den  entsprechenden Wunsch der Mitarbeiter*innen zurückzu-
führen. 
 
Um den (Wieder-) Einstieg in das Berufsleben für die Teilnehmer*innen so reibungslos wie möglich zu 
gestalten, werden sie für ein beschäftigungsbegleitendes Coaching freigestellt. Dies wird je nach indi-
viduellen Bedürfnissen einmal in der Woche bis einmal im Monat durch die Jobcoaches des Kommu-
nalen Servicecenters für Arbeit des Jobcenters Münster durchgeführt. 
 
 
2.1 Stellenangebot 
 
Das Stellenangebot ist breit gefächert und beinhaltet viele verschiedene Berufsgruppen und Tätigkei-
ten. Es standen insgesamt bisher 86 unterschiedliche Stellenangebote bzw. Einsatzmöglichkeiten für 
den sozialen Arbeitsmarkt zur Verfügung. Diese Stellenangebote werden laufend aktualisiert und fle-
xibel erweitert, um das Angebot so vielfältig wie möglich zu gestalten. 20  Ämter und eigenbetriebs-
ähnliche Einrichtungen der Stadtverwaltung haben Bedarf angemeldet und mögliche Einsatzorte be-
nannt. Die gemeldeten Bedarfe werden, bevor sie an das Jobcenter übermittelt werden, individuell 
geprüft und daraufhin ein Stellenwert festgelegt. 
 
Die bisher eingestellten Mitarbeiter*innen waren bzw. sind in den folgenden Ämtern und eigenbe-
triebsähnlichen Einrichtungen eingesetzt: 
 
• Personal- und Organisationsamt 
• Amt für Finanzen und Beteiligungen 
• Ordnungsamt 
• Amt für Bürger- und Ratsservice   
• Amt für Schule und Weiterbildung 
• Kulturamt 
• Stadtbücherei 
• Westfälische Schule für Musik 
• Stadtarchiv 
• Sozialamt 
• Amt für Kinder, Jugendliche und Familien  
• Sportamt 
• Jobcenter  
• Stadtplanungsamt 
• Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
• Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
• Gesundheits- und Veterinäramt 
 
Hier sind die nach §§ 16e/16i-Beschäftigten als Hilfskräfte/Unterstützung der Ämter sowohl im Ver-
waltungsbereich als auch in technischen, sozialen und kulturellen Bereichen eingesetzt. 
 
 
2.2 Eingruppierung  
 
Die Eingruppierung der geförderten Mitarbeiter*innen basiert auf dem Stellenwert der zu überneh-
menden Tätigkeit. Die Teilnehmer*innen sind derzeit zwischen Entgeltgruppe 2 und 4 TVöD VKA ein-
gruppiert.

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V/0115/2026 
 
Quelle: eigene Darstellung, erhobene Daten der Stadt Münster (Stand: 31.12.2025 ) 
 
 
2.3 Einstellungsverfahren und Einführung eines freiwilligen Vorpraktikums 
 
Der Einstellung einer Person über §§ 16 i/e SGB II geht im Regelfall ein Kennenlerngespräch voraus, 
in dem sich die leistungsbeziehende langzeitarbeitslose Person und die Führungskraft des voraus-
sichtlichen Einsatzortes bereits einander vorstellen und austauschen können. In diesem Gespräch 
werden die Aufgaben der Stelle sowie stellenspezifische Regelungen und Erfordernisse, z.B. zu Ar-
beitszeiten, besprochen. Zusätzlich kann ein freiwilliges Vorpraktikum erfolgen. 
 
 
3. Differenzierung der aktuellen Teilnehmer*innen nach Merkmalen 
 
3.1. Geschlecht 
 
80 % der nach dem Teilhabechancengesetz bei der Stadt Münster aktuell beschäftigten Personen 
sind männlich und 2 0 % weiblich. Damit ist die Geschlechterverteilung im Vergleich zum Vorjahr 
gleichbleibend. 
 
 
3.2. Alter 
 
Die städtischen Mitarbeiter*innen nach §§ 16 e/i SGB II sind durchschnittlich 47,75 Jahre alt. 
Die Verteilung der Altersklassen zeichnet sich im Detail wie folgt ab:

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V/0115/2026 
 
Quelle: eigene Darstellung, erhobene Daten der Stadt Münster  (Stand: 31.12.2025) 
 
 
3.3 Bildungsgrad 
 
Die durch §§ 16e/i -Beschäftigten weisen verschiedene Vorbildungen anhand ihres höchsten Bil-
dungsabschlusses auf. Mehr als ein Drittel (neun Personen) von ihnen haben die Schullaufbahn mit 
dem Abitur abgeschlossen, sechs von ihnen besitzen einen Hauptschulabschluss und vier Personen 
haben die mittlere Reife. Nur eine beschäftigte Person hat keinen Schulabschluss erreicht. 
Eine abgeschlossene Berufsausbildung bringen hingegen acht Personen nicht mit. 
 
 
Quelle: eigene Darstellung, erhobene Daten der Stadt Münster  (Stand: 31.12.2025)

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Quelle: eigene Darstellung, erhobene Daten der Stadt Münster  (Stand: 31.12.2025) 
 
 
3.4 Schwerbehinderung 
 
Im Beschäftigungsverhältnis befindet sich im Moment eine Person mit angegebener Schwerbehinde-
rung. 
 
 
4. Übernahme in ein ungefördertes Beschäftigungsverhältnis 
 
Durch die geförderte Beschäftigung soll den teilnehmenden Personen ein erleichterter Zugang bzw. 
ein Wiedereinstieg in den ersten Arbeitsmarkt ermöglicht werden. Dieses Ziel konnte bereits bei 19 
Teilnehmer*innen (vier Frauen, 15 Männer) im Rahmen einer ungeförderten Weiterbeschäftigung 
(sieben befristet, 12 unbefristet) bei der Stadt Münster erreicht werden. Diese Personen sind nun in 
zehn verschiedenen Ämtern und Einrichtung der Stadtverwaltung eingesetzt und übernehmen sowohl 
Bürotätigkeiten als auch technische, handwerkliche oder überwachende Tätigkeiten.  
Um den Grad der Zielerreichung auch weiterhin gewährleisten zu können, bittet das Personal - und 
Organisationsamt ein Jahr vor Ausscheiden der Mitarbeiter*innen die jeweilige Führungskraft um Stel-
lungnahme, ob sich die gefördert beschäftigte Person im aktuellen Arbeitsumfeld bewährt hat und auf 
dieser Grundlage um Einschätzung, ob eine gesamtstädtische Übernahme befürwortet wird.  
Unter Berücksichtigung der individuellen Stärken und der bereits erworbenen Berufserfahrung der 
aus der Förderung ausscheidenden Person wird diese für die Besetzung vakanter Planstellen be-
rücksichtigt. Darüber hinaus steht den Teilnehmer*innen das stadtinterne Stellenangebot während der 
gesamten Beschäftigungszeit offen. 
 
 
5. Fazit  
 
Nach dem derzeitigen Stand kann  die Beschäftigung der städtischen Teilnehmer*innen im Rahmen 
des Teilhabechancengesetzes, vor allem  im Hinblick auf die Übernahme in ungeförderte Beschäfti-
gungsverhältnisse als erfolgreich angesehen werden.  
 
In Vertretung  
Gez.

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V/0115/2026 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat

Anlage A

1860 Zeichen

Anlage A zur V/0115/2026 
Kurzüberblick 
Die Stadt Münster beschäftigt derzeit insgesamt 20 Langzeitarbeitslose bzw. Langzeitleistungs-
empfänger*innen auf dem sozialen Arbeitsmarkt in den Fördermaßnahmen §§16 e/i SGB II in 
einem Umfang von 16,14 Vollzeitäquivalenten. Bisher sind 19 Arbeitnehmer*innen in ein ungeför-
dertes Beschäftigungsverhältnis übernommen worden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit dieser Vorlage wird das Teilziel „Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbezieherinnen 
bzw. –beziehern im SGB II-Bezug mit ergänzenden kommunalen Maßnahmen verstärkt einer 
Perspektive zur Teilhabe auf dem Arbeitsmarkt zu geben.“ verfolgt. Damit soll die Erreichung des 
gesamtstädtischen Ziels einer „sozialen Balance der Stadtgesellschaft“ vorangetrieben werden. 
Zielerreichung: Das Projekt „Sozialer Arbeitsmarkt in der Stadtverwaltung Münster“ befindet sich 
in der Umsetzungsphase. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Die Höhe der Aufwendungen oder Auszahlungen sind unabhängig von der vorhandenen Mittelbe-
reitstellung im Beschlussvorschlag zu nennen. Eine Angabe an dieser Stelle oder bei den Zielen 
reicht nicht aus. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
Die Aufgabe beruht auf der Umsetzung des Ratsbeschlusses V/0143/2019/1. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)

Beratungsverlauf (4)

24.02.2026 Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
TOP 5.1 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
04.03.2026 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Migration
TOP 5 Bericht
Zur Sitzung
11.03.2026 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 7 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
12.03.2026 Ausschuss für Personal, Sicherheit und Ordnung
TOP 9 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0115/2026
Typ
Vorlagen
Datum
06.02.2026
Erstellt
06.02.2026 09:35