2538/2021
Schwimmbäder Prioritär für Nichtschwimmer*innen-Kinderkurse öffnen
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/400/4 Vorlagen-Nummer 11.08.2021 2538/2021 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 30.08.2021 Schwimmbäder Prioritär für Nichtschwimmer*innen-Kinderkurse öffnen Die Ratsgruppe GUT Köln hat folgende Anfrage zur Sitzung des Ausschuss Schule und Weiterbil- dung am 07.06.2021 eingebracht (AN/1042/2021): 1. Der Bund stellt finanzielle Mittel im Rahmen des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022“ für außerschulische Bildung zur Verfügung. Wird die Verwaltung diese Mittel für zusätzliche Anfänger*innenschwimmkurse für Schulkinder nutzen? Welche weiteren Fördermittel des Landes NRW und des Bundes kann die Verwaltung ggf. beantragen, um zusätzliche Anfänger*innenschwimmkurse in den Schulschwimmbädern, privaten Bädern sowie bei der KölnBäder GmbH zu ermöglichen? Antwort der Verwaltung: Die durchzuführenden Schwimmkurse können nicht aus den Mitteln des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche für die Jahre 2021 und 2022“ finanziert werden, da diese nicht mit den Förderrichtlinien konform sind. Darüber hinaus stehen den Vereinen Fördermittel aus der Maßnahme „NRW kann schwimmen!“ für Schwimmkurse in den Oster-, Sommer- oder/ und Herbstferien zur Verfügung. Es können keine wei- teren Fördermittel durch die Verwaltung abgefragt werden. 2. Wie viele zusätzliche Anfänger*innenschwimmkurse werden in Köln ab Juni 2021 bis Ende 2022 für Kölner Kinder zusätzlich benötigt, um die Corona-bedingten Unterrichtsausfälle nachzuholen und den dadurch entstanden Rückstau an Schwimmschüler*innen abzubauen? Antwort der Verwaltung: Für viele Grundschüler*innen, die in den vergangenen Monaten keinen oder deutlich weniger Schwimmunterricht hatten und somit die Schwimmfähigkeit noch nicht erreichen konnten, werden während der Sommerferien Schwimmkurse durchgeführt. Die Köln Bäder GmbH kann während der 6- wöchigen Sommerferien in 9 Bädern Schwimmkurse –finanziert durch das Amt für Schulentwicklung- anbieten. Die Kurse finden täglich für eine Stunde statt und dauern 2 Wochen. Insgesamt können 25 Kurse durchgeführt werden. Diese Kurse werden vorrangig von den Schulen genutzt, die sich in Wohnbereichen mit besonderem Jugendhilfebedarf befinden. Im neuen Schuljahr wird der Fokus –wie auch im vergangenen Schuljahr- auf die Nichtschwim- mer*innen gesetzt. Es besteht für alle Grundschulen und Schulen mit Primarstufe die Möglichkeit der Teilnahme an der Maßnahme „Sicher schwimmen“. Der lehrplanmäßige Schwimmunterricht wird un- terstützt durch Schwimmassistenzkräfte. So kann auf den individuellen Lernstand der Schüler*innen eingegangen werden. Darüber hinaus werden Schwimmförderkurse im Nachmittagsbereich angebo- ten. Die 5. und 6. Klassen der weiterführenden Schulen werden im lehrplanmäßigen Schwimmunterricht ebenfalls mit Schwimmassistenzkräften unterstützt. Die Finanzierung erfolgt durch das Amt für Schul- entwicklung. 2 Es ist zu beachten, dass Unterrichtsausfälle aufgrund nicht ausreichender Wasserkapazitäten nicht nachgeholt werden können. Außerdem ist die Nutzung der Schwimmbäder aufgrund der einzuhalten- den Hygienekonzepte (insbesondere begrenzte Personenzahl im Bad) weiterhin stark eingeschränkt. 3. Wieviel zusätzliches Personal mit Rettungsfähigkeit wie Sportstudent*innen, Sportlehrer*innen so- wie Personal der KölnBäder GmbH kann die Verwaltung hierfür rekrutieren und einsetzen? Antwort der Verwaltung: Die KölnBäder GmbH beschäftigen einen Pool von rund 70 Schwimmassistenzkräften. Die Finanzie- rung für den Einsatz im Schulschwimmunterricht erfolgt durch das Amt für Schulentwicklung. Die Anzahl der Lehrkräfte, die eine aktuelle Rettungsfähigkeit für das Schuljahr 2021/2022 besitzen und im Schulschwimmunterricht eingesetzt werden können, ist noch nicht bekannt, da die Rückmel- defrist für die Schulen Ende August 2021 terminiert ist. Eine „Rekrutierung“ seitens des Amtes für Schulentwicklung ist nicht möglich, da die Lehrkräfte Landesbeamte sind und die Durchführung des Schulschwimmunterrichts darüber hinaus eine schulinterne Angelegenheit ist. 4. Ist es möglich, in Kölner Schulen Schulschwimmkurse für ältere Kinder in der Sekundarstufe 1 in den Lehrplan einzufügen, damit zwei Jahre länger Schulschwimmen angeboten werden kann, um die Corona-bedingten Fehlstunden in diesen Jahrgängen aufzuholen? Antwort der Verwaltung: Nach dem Lehrplan der Grundschulen soll jedes Kind am Ende der Grundschulzeit schwimmen kön- nen. Die Lehrpläne der weiterführenden Schulen beinhalten u. a. grundlegende Schwimmtechniken. Eine Änderung der Lehrpläne liegt in der Zuständigkeit der Kultusministerien der Länder. Das Schulnutzungskontingent in den Kölner Schwimmbädern ist bereits ausgeschöpft. Für eine Aus- weitung des Schwimmunterrichts stehen nicht genügend Wasserflächen zur Verfügung. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2538/2021
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 11.08.2021
- Erstellt
- 12.07.2021 12:01