BV6/092/2025
Anfrage der Fraktion BÜ90/Die Grünen: Regelungen für den Einsatz von Bodenschwellen (auf der Krahnenburgstraße)
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Anfrage
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1 BV6/001/2024: https://ris-duesseldorf.itk- rheinland.de/sessionnetduebi/getfile.asp?id=506412&type=do BV6/092/2025 X öffentlich nicht öffentlich Düsseldorf, 07.05.2025 Fraktion BÜ90/Die Grünen An die Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirks 6 Frau Birgit Schentek Anfrage der Fraktion BÜ90/Die Grünen zur Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 21. Mai 2025 Betrifft: Anfrage der Fraktion BÜ90/Die Grünen: Regelungen für den Einsatz von Bodenschwellen (auf der Krahnenburgstraße) Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. Unter welchen Bedingungen ist der Einsatz von Bodenschwellen aus rechtlicher und fachlicher Sicht möglich? 2. Welche Art von Bodenschwellen wäre für den Einsatz auf Straßen wie der Krahnenburgstraße geeignet (tägliche Verkehrsstärke 3 LKW ohne Anhänger ggü. 20 am Mannesmannufer)? Begründung: Anlässlich der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 beantragte die Bezirksvertretung 6 Mittel für Geschwindigkeitshemmer zur Beruhigung des Verkehrs auf der Krahnenburgstraße. Die Fachverwaltung empfahl dem Verkehrsausschuss, den Antrag abzulehnen, da die vorgeschlagenen runden Schwellen die „Gefahr eines Sturzes von Zweiradfahrern [...] stark erhöht“ und sie „nicht für den Schwerverkehr geeignet“ seien.1 Seitdem wartet die Krahnenburgstraße auf effektive Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. Anwohner*innen berichten uns, dass viele Fahrer*innen sich weiterhin nicht an die verordnete Schrittgeschwindigkeit halten und so Kinder sowie ältere Mitbürger*innen in Gefahr bringen. Alternativ zu den von der Bezirksvertretung angeregten runden Bodenschwellen wären auch reguläre, längliche Schwellen in dem Bereich effektiv, die keine erhöhte Sturzgefahr für den Radverkehr aufweisen. Allerdings wurde der Bezirksvertretung durch das Fachamt mitgeteilt, dass auch deren Einsatz kritisch gesehen werde, u.a. da der Transport von Verletzten in Rettungswagen über die Schwellen unzumutbar sei. Die Einrichtung von Bodenschwellen werde generell nicht empfohlen und abgelehnt. Seite 2 2 https://www.duesseldorf.de/medienportal/pressedienst- einzelansicht/pld/mannesmannufer-hoehere-warnschwellen-gegen-auto-poser-sind- eingebaut Vor diesem Hintergrund scheint es fragwürdig, dass die Stadt am hoch frequentierten Mannesmannufer, das im Jahreskreis Ort zahlreicher Großveranstaltungen ist, 5 cm hohe Bodenschwellen gegen „Auto-Poser“ einsetzt werden.2 Es ist davon auszugehen, dass hier die Wahrscheinlichkeit eines Rettungswageneinsatzes nicht geringer ist als an der Krahnenburgstraße. Da die Verwaltung die Maßnahme am Mannesmannufer vorher sicherlich ausgiebig geprüft hat, vermuten wir, dass der Einsatz von Bodenschwellen tatsächlich weder rechtlich noch fachlich allgemein ausgeschlossen ist, und bitten um Darlegung der notwendigen Voraussetzungen. Gez. Florian Ries Gez. Antonia Frey Gez. Lukas Mielczarek Gez. Ralf Molnar
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- BV6/092/2025
- Typ
- Anfrage
- Datum
- 07.05.2025
- Erstellt
- 07.05.2025 12:38