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BV6/092/2025

Anfrage der Fraktion BÜ90/Die Grünen: Regelungen für den Einsatz von Bodenschwellen (auf der Krahnenburgstraße)

Anfrage 07.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6, Sitzung am 04.02.2026, TOP 11

Anfrage

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2909 Zeichen

1 BV6/001/2024: https://ris-duesseldorf.itk-
rheinland.de/sessionnetduebi/getfile.asp?id=506412&type=do
BV6/092/2025
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich
Düsseldorf, 07.05.2025
Fraktion BÜ90/Die Grünen
 
 
An
die Bezirksbürgermeisterin
des Stadtbezirks 6
Frau Birgit Schentek
 
 
Anfrage der Fraktion BÜ90/Die Grünen
zur Sitzung der Bezirksvertretung 6 am 21. Mai 2025
 
Betrifft:
Anfrage der Fraktion BÜ90/Die Grünen: 
Regelungen für den Einsatz von Bodenschwellen (auf der Krahnenburgstraße)
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
 
1. Unter welchen Bedingungen ist der Einsatz von Bodenschwellen aus 
rechtlicher und fachlicher Sicht möglich?
2. Welche Art von Bodenschwellen wäre für den Einsatz auf Straßen wie der 
Krahnenburgstraße geeignet (tägliche Verkehrsstärke 3 LKW ohne 
Anhänger ggü. 20 am Mannesmannufer)?
 
Begründung:
Anlässlich der Haushaltsberatungen für das Jahr 2024 beantragte die Bezirksvertretung 
6 Mittel für Geschwindigkeitshemmer zur Beruhigung des Verkehrs auf der 
Krahnenburgstraße. Die Fachverwaltung empfahl dem Verkehrsausschuss, den Antrag 
abzulehnen, da die vorgeschlagenen runden Schwellen die „Gefahr eines Sturzes von 
Zweiradfahrern [...] stark erhöht“ und sie „nicht für den Schwerverkehr geeignet“ seien.1
 
Seitdem wartet die Krahnenburgstraße auf effektive Maßnahmen zur 
Verkehrsberuhigung. Anwohner*innen berichten uns, dass viele Fahrer*innen sich 
weiterhin nicht an die verordnete Schrittgeschwindigkeit halten und so Kinder sowie 
ältere Mitbürger*innen in Gefahr bringen.
 
Alternativ zu den von der Bezirksvertretung angeregten runden Bodenschwellen wären 
auch reguläre, längliche Schwellen in dem Bereich effektiv, die keine erhöhte 
Sturzgefahr für den Radverkehr aufweisen. Allerdings wurde der Bezirksvertretung 
durch das Fachamt mitgeteilt, dass auch deren Einsatz kritisch gesehen werde, u.a. da 
der Transport von Verletzten in Rettungswagen über die Schwellen unzumutbar sei. Die 
Einrichtung von Bodenschwellen werde generell nicht empfohlen und abgelehnt.

Seite 2
2 https://www.duesseldorf.de/medienportal/pressedienst-
einzelansicht/pld/mannesmannufer-hoehere-warnschwellen-gegen-auto-poser-sind-
eingebaut
Vor diesem Hintergrund scheint es fragwürdig, dass die Stadt am hoch frequentierten 
Mannesmannufer, das im Jahreskreis Ort zahlreicher Großveranstaltungen ist, 5 cm 
hohe Bodenschwellen gegen „Auto-Poser“ einsetzt werden.2 Es ist davon auszugehen, 
dass hier die Wahrscheinlichkeit eines Rettungswageneinsatzes nicht geringer ist als an
der Krahnenburgstraße. Da die Verwaltung die Maßnahme am Mannesmannufer vorher 
sicherlich ausgiebig geprüft hat, vermuten wir, dass der Einsatz von Bodenschwellen 
tatsächlich weder rechtlich noch fachlich allgemein ausgeschlossen ist, und bitten um 
Darlegung der notwendigen Voraussetzungen.
 
Gez. Florian Ries Gez. Antonia Frey 
Gez. Lukas Mielczarek Gez. Ralf Molnar

Beratungsverlauf (1)

04.02.2026 Bezirksvertretung 6
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Details

Aktenzeichen
BV6/092/2025
Typ
Anfrage
Datum
07.05.2025
Erstellt
07.05.2025 12:38