1503/2021
Leitbild für Kulturelle Teilhabe und Vielfalt
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Anlage 1 -Beantwortung von Fragen
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Beantwortung der Frage aus dem Ausschuss Kunst und Kultur am 15. Juni 2021 In der Ausschusssitzung am 15. Juni 2021 stellte BM´in Brigitta von Bülow (Bündnis 90/Die Grünen) folgende Fragen zur Vorlage 1503/2021, Leitbild für kulturelle Teilhabe und Vielfalt: „Es geht um einen partizipativen Prozess und warum erfolgt eine Ausschreibung für einen Experten? Warum wird dies nicht durch den Museumsdienst oder von einem Mitarbeiter übernommen?“ Die Verwaltung antwortet zusammenfassend wie folgt: Eines der Grundprinzipien der KEP ist das Zwei-Säulen-Modell, in dem Freie Szene und die verschiedenen städtischen Kulturinstitutionen (Bibliotheken, Schauspiel, Oper, Museen etc.) gleichberechtigt nebeneinander stehen. Demnach sieht der Lenkungskreis die KEP nicht als Appendix der Verwaltung, sondern betrachtet die gesamte Kölner Kulturszene in all ihrer Vielfalt. Aus diesem Grund sollen KEP-Maßnahmen, die auch die Freie Szene betreffen, nicht allein von der Verwaltung erarbeitet werden. Auch der KEP-Lenkungskreis, die Runden Tische sowie alle bisherigen Workshops und Veranstaltungen der KEP wurden und werden von externen Moderator*innen geleitet. Nur so wird eine ganzheitliche Betrachtung dieser komplexen Thematik gewährleistet, die die Belange der Kulturschaffenden und Bürger*innen in den Fokus setzt. Durch die Vergabe der Maßnahme „Leitbild für kulturelle Teilhabe und Vielfalt“ wird dem Zwei-Säulen-Modell Rechnung getragen, da dieses Thema nicht nur für die städtischen Kulturinstitutionen, sondern auch für die Freie Szene und die Bürger*innen, die bei der Kulturnutzung mit Barrieren konfrontiert sind, von großer Relevanz ist. In die Erarbeitung des Leitbildes für kulturelle Teilhabe und Vielfalt fließt selbstverständlich die Expertise der Mitarbeitenden des Kulturdezernats ein; sie kann aber diese ganzheitliche Betrachtung nicht alleine gewährleisten. Die Expertise des Museumsdienstes und auch anderer Stellen betrifft vorwiegend die eigene Sparte/die eigene Kulturinstitution und umfasst nicht die notwendigen spartenübergreifende Kenntnisse. Zudem verfügt der Museumsdienst nicht über die personellen Kapazitäten, um sich dieser umfassenden Aufgabe zu widmen. Die Vergabe der Erarbeitung an ein externes Unternehmen, das über ein großes, spartenübergreifendes Netzwerk verfügt sowie Expertise in den Bereichen Barrierefreiheit, Chancengleichheit, Bildungsgerechtigkeit und Vielfalt hat, ist daher unerlässlich für den Erfolg der Maßnahme. Die Erkenntnisse des Workshops zum „Förderkonzept Kulturelle Teilhabe“ des Kulturamts (2019) und zahlreicher nationaler und internationaler Tagungen und Studien zum Thema Barrierefreiheit und Interkultur bilden die Basis für die Vorstrukturierung des Verfahrens. Die partizipative Erarbeitung des Leitbildes für kulturelle Teilhabe und Vielfalt soll vorstrukturiert in mehreren kleinen Gesprächsrunden erfolgen. Hierzu kommen Vertreter*innen der städtischen Kulturinstitutionen, Expert*innen aus den Bereichen Interkultur, Inklusion, und Barrierefreiheit sowie Künstler*innen zusammen um über die Themen Vielfalt, Barrierefreiheit, Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit zu diskutieren. Selbstverständlich werden auch Menschen zu den Gesprächen eingeladen, die Erfahrungen mit Barrieren, Diskriminierung und Ausgrenzung haben um die Position (potentieller) Kulturnutzender zu vertreten. Auch der Arbeitskreis Diversity hat bereits zugesagt bei der Erarbeitung des Leitbildes zu unterstützen. Die Ergebnisse dieser Gesprächsrunden fließen dann in das Leitbild ein.
Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/VII/2 Vorlagen-Nummer 1503/2021 Freigabedatum 31.05.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Leitbild für Kulturelle Teilhabe und Vielfalt Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme „Erarbeitung eines Leitbildes für Kulturelle Teilhabe und Vielfalt“ aus der Kulturentwicklungsplanung. Im Haushaltsplan stehen Mittel für den Kulturentwicklungsplan zur Verfügung. Die Maßnahme soll mit insgesamt 50.000 € im Jahr 2021 aus diesem Budget finanziert werden. Der KEP-Lenkungskreis hat die Maßnahme befürwortet. Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 Finanzausschuss 21.06.2021 Rat 24.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 50.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Der Rat hat in seiner Sitzung am 4. April 2019 die Kulturentwicklungsplanung als kulturpolitische Handlungsmaxime der Stadt Köln beschlossen. Weiterhin hat er die Verwaltung beauftragt, die in der Kulturentwicklungsplanung beschriebenen Ent- wicklungsideen/Maßnahmen zu prüfen und unter dem Vorbehalt der haushaltrechtlichen Möglichkei- ten umzusetzen. Jede umzusetzende Entwicklungsidee/Maßnahme bedarf eines gesonderten Rats- beschlusses. Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Erarbeitung eines Leitbildes für kulturelle Teilhabe und Vielfalt, das an das bestehende Diversity-Konzept der Stadt und das Förderkonzept Kulturelle Teilha- be des Kulturamts anschließt (s. KEP Seite 142). Kunst und Kultur sind Räume in denen sich gesellschaftliche Gruppen begegnen, in denen Differenz nicht die Ursache von Konflikten, sondern Antrieb von Kreativität ist. Daher müssen alle die Möglich- 3 keit haben aktiv und passiv an Kunst und Kultur teilzuhaben. Die städtischen Kulturinstitutionen sollen zu Orten werden, die Bürgerinnen und Bürger vorausset- zungslos willkommen heißen und mit ihnen in den Dialog treten. Damit schaffen sie ganz bewusst eine Alternative zur zunehmenden Kommerzialisierung. Das Leitbild für kulturelle Teilhabe und Vielfalt soll die Institutionen darin unterstützen alle Teile der Bevölkerung zu erreichen und sie in die Lage zu versetzen, selbstbestimmt am kulturellen Leben teil- zuhaben. Auch für die Freie Szene kann das Leitbild, ergänzend zum Förderkonzept kulturelle Teil- habe, eine Hilfe beim Abbau von Zugangsbarrieren sein. Deutschlandweit gibt es bislang noch keine Kommune, die ein Leitbild für kulturelle Teilhabe und Viel- falt erarbeitet hat, das für alle städtischen Kulturinstitutionen gleichermaßen bindend ist und gleichzei- tig als Handlungsempfehlung für die freie Szene gilt. Auf diesem Gebiet gibt es also die Chance, Pio- nierarbeit zu leisten. Gemäß der KEP-Maxime soll das Leitbild für kulturelle Teilhabe und Vielfalt partizipativ erarbeitet werden. Hierzu sollen die Leiter*innen der städtischen Kulturinstitutionen, Expert*innen für kulturelle Teilhabe und Vertreter*innen der diversen Zielgruppen zum Dialog eingeladen werden, um gemein- sam die einzelnen Bestandteile des Leitbildes zu erarbeiten. Die Zusammenführung der Ergebnisse erfolgt im Planungsreferat des Kulturdezernates. Das fertige Leitbild soll in ästhetischer Form, mög- lichst barrierefrei, publiziert werden. Zur Erstellung eines Konzepts zur partizipativen Erarbeitung, zur Unterstützung bei der Durchführung der Dialogrunden und der Fertigstellung des Leitbildes soll ein*e Expert*in beauftragt werden, der*die über eine fundierte Kenntnis der Kölner Kulturlandschaft und ein umfassendes Netzwerk von Ex- pert*innen und Zielgruppenvertreter*innen verfügt. Der Integrationsrat, die StAG Lesben, Schwule und Transgender, die StAG Behindertenpolitik, der Ausschuss für Soziales und Senioren sowie der Arbeitskreis Diversity erhalten frühzeitig Informatio- nen zum Sachstand und werden zur Beteiligung eingeladen. Finanzierung: Die zur Finanzierung der Maßnahme benötigten Mittel in Höhe von 50.000 € stehen im Teilergebnis- plan 0416 Kulturförderung, Teilplanzeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen, Haus- haltsjahr 2021 bereit. Stellungnahme zur Bewirtschaftung während der Corona-Krise: Die gesamte Kulturszene hat sich an dem partizipativen und öffentlichkeitswirksamen Verfahren zur KEP eingebracht. Ursprünglich war die vorliegende Maßnahme schon für 2020 vorgesehen und wur- de aufgrund der Pandemie nach hinten verschoben. Die vorbereitenden und organisatorischen Arbei- ten zur Maßnahme sind dringend zeitnah auszuführen, damit sobald wie möglich mit der partizipati- ven Erarbeitung des Leitbildes begonnen werden kann. Kulturelle Vielfalt und Inklusion sind Themen, 4 die nicht nur in der Verwaltungsreform eine zentrale Rolle spielen, sondern auch in der Stadtgesell- schaft von großer und wachsender Bedeutung sind: Menschen in sozial prekären Situationen, Men- schen mit Behinderung, Jugendliche und Senior*innen waren überdurchschnittlich stark von den Ein- schränkungen der Pandemie betroffen, umso wichtiger ist es, diese Menschen jetzt in den Fokus zu bringen. Der Deutsche Städtetag hat in diesem Zusammenhang ausgeführt, dass die allgemeinen Finanzie- rungsprobleme von öffentlichen Aufgaben eine programmatische Verunsicherung im Kulturbereich bewirken. Diese versetzt viele Städte in eine Position der strukturellen kulturellen Schwäche. Kultur- politik droht in eine Falle zu geraten: Indem sie sich angesichts der finanziellen Restriktionen vorran- gig auf den Erhalt kultureller Infrastruktur konzentriert, drohen die wichtigsten Aufgaben aus dem Blick zu geraten, nämlich die allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklungen zu begleiten, die kulturel- le Entwicklung der Stadt strategisch zu betreiben und die jeweils besondere, sich aber ständig wan- delnde Identität der Stadt und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner zu stärken“ – mit der vorliegenden Maßnahmen aus dem KEP bewirkt die Stadt Köln den Erhalt elementarer Infrastruktur.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1503/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 07.09.2021
- Erstellt
- 21.04.2021 09:03