Mandari Insight

4257/2021

Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Bauphase 1 auf eine Nutzlänge von 60 m

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung 08.12.2021

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 9 (Mülheim), Sitzung am 17.01.2022

Anlage 2.2_LP

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Ansehen

Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 23.11.2021

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Ansehen

Anlage 4 Stellungnahme zum RPA Bericht

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Ansehen

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

Anlage 1_Übersichtsplan

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Ansehen

Anlage 2.3_LP

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Ansehen

Anlage 2.1_LP

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Ansehen

Anlage 2.4_LP

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Ansehen

Anlage 2.5_LP

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Ansehen

Anlage 3_Stellungnahme RPA

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Ansehen

Anlage 2.2_LP

1386 Zeichen

20

40

USUTEIUOT

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Planung Bestand
Planungsbereich | Noppenstein ——— Bestand 1 DO) Strom-/ Verteilerkasten
Bahnsteig Rillenstein -x x- Abriss Bestand 8 Kanal-/ Entlüftungsdeckel
Rampe/ Treppe 2] Leitstreifen markiert () Baum 80 aan serschiober
Gleisquerung —— Planung T 7? Merken ® _ Abfallbehälter
Fußgängerfurt —°— Geländer neu "" (& Werbeanlagen 9 5” Grünland
Gehweg f Beleuchtung neu [ Tr I Beleuchtung De Fahrgastunterstand
a na Raimwog 4 MIVLSA J ] Poller Mast ——  Gleistrasse
Radweg 4 Fußgänger LSA ©z  Fahrleitungsmast
Fahrbahn > StrabLSA 1 Mofis
Grünfläche | | |  Fahrradabstellplätze Sinkkasten/ Einlauf
Gleisbereich J Poller = "u Schächte
—— Gleistrasse LSA

Anlage 2.2 zum Baubeschluss 0164/2021

-64- Amt für
Verkehrsmanagement

-66- Amt für Straßen
und Verkehrsentwicklung

-69- Amt für Brücken, gez. Matzel gez. Kümpel gez. Melchert
Tunnel und Stadtbahnbau 04.08.2021 11.08.2021 12.08.2021

-15- Nahverkehrsmanagement |’: | 07.07.2021
Maßstab: 1: 200

Kapazitätserweiterungen auf den [erexe G | ma. |

Linien 4, 13 und 18 U:\Planung\Sonstiges\Kapazitätserweiteru
ng_L4 13 18\Baubeschluss_2021\Anlage

Wüllnerstraße Lageplan |2.2_1e«
NEN BE
-Projektleitung- -Projektleitung-

KVBQ) KÖLNER VERKEHRS - BETRIEBE AG
Scheidtweilerstraße 38

50933 Köln

ZEICHNUNG DARF NUR IM CAD-SYSTEM GEÄNDERT WERDEN 297x780

Anlage 5 - Auszug Verkehrsausschuss 23.11.2021

3054 Zeichen

Anlage 5 
 
 
Geschäftsführung  
Verkehrsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24447 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 04.12.2021 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 9. Sitzung des 
Verkehrsausschusses  vom 23.11.2021  
öffentlich 
4.6 Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18  
Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der 
Bauphase 1 auf eine Nutzlänge von 60 m 
2430/2021 
RM Wahlen bittet um Prüfung und Mitteilung, ob und wie an der Haltestelle Im Wei-
denbruch am nördlichen Ende des Bahnsteigs eine Querung für zu Fuß Gehende 
eingerichtet werden könne.  
 
SB Dr. Beese fragt zudem nach, wann der Gürtelausbau erfolgen werde. 
 
Herr Höhn, Vertreter der KVB AG, teilt mit, dass der Gürtelausbau Teil eines Ge-
samtprojektes sei, das hier zwar bereits mehrfach diskutiert wurde; es sei jedoch ak-
tuell noch nicht beschluss- bzw. entscheidungsreif. Für die KVB AG sei es nun wich-
tig, diese Maßnahmen vorab durchzuführen, um den geplanten Einsatz von längeren 
Zügen auf der Linie 13 zeitlich nicht zu gefährden.  
 
Weiterhin erklärt er auf Nachfrage des SE Vietzke, dass die barrierefreie Erreichbar-
keit der Bahnsteige selbstverständlich angestrebt werde. Dies sei jedoch eine Detail-
frage und hänge in jedem Einzelfall von den örtlichen Gegebenheiten ab.  
 
Da ein Ratsbeschluss am 14.12.2021 zwingend erforderlich ist, besteht Einverneh-
men, auf einen 2. Durchgang im hiesigen Ausschuss zu verzichten; über etwaige, 
abweichende Voten der Bezirksvertretungen müsse ggf. in der Ratssitzung entschie-
den werden. 
Beschluss: 
Der Verkehrsausschuss verzichtet auf Wiedervorlage und empfiehlt dem Rat 
wie folgt zu beschließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt - vorbehaltlich des rechtskräftigen Bau-

2 
 
rechts, vorbehaltlich des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Ge-
währung von Zuschüssen nach dem Gesetz über den öffentlichen Personen-
nahverkehr in NRW (ÖPNVG) oder alternativ vorbehaltlich der Genehmigung 
des Zuschussgebers zu einem vorzeitigen zuwendungsunschädlichen Baube-
ginn der Maßnahme beziehungsweise einer Vorsorgemaßnahme - im Rahmen 
der Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4 und 13 den Ausbau der Bahn-
steige der 5 Haltestellen Aachener Str./Gürtel, Wüllnerstraße, Dürener 
Str./Gürtel, Im Weidenbruch und Mülheim Berliner Straße (Bauphase 1) auf 
eine Nutzlänge von 60 m sowie die Erstattung des städtischen Eigenanteils an 
den Investitionskosten in Höhe von rd. 690.000 € an die Kölner Verkehrs-
Betriebe AG (KVB). Die Maßnahme wird von der KVB durchgeführt.  
 
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2021 die Frei-
gabe einer investiven Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjah-
res 2022 in Höhe von 690.000 € für die o.g. Maßnahme im Teilfinanzplan 
1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, bei der Finanzstelle 6903-1202-0-
9003, L 4, 13 u. 18 - Bst.-Verlängerung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für 
Baumaßnahmen. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 4 Stellungnahme zum RPA Bericht

891 Zeichen

Anlage 4 
Zu den Bemerkungen des Rechnungsprüfungsamtes nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: 
Das RPA geht in seiner Stellungnahme davon aus, dass sich ein zu hoher städtischer Anteil ergibt, weil 
bei der Berechnung des Gesamtkostenanteils für die Stadt Köln der zu erwartende Förderanteil für 
die Baumaßnahme ohne Mehrwertsteuer berücksichtigt wurde. 
Die Stellungnahme des RPA kann nicht bestätigt werden. 
Die Fördermittel für den städtischen Anteil werden aufgrund der Vorsteuerabzugsberechtigung des 
Amtes für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau im Stadtbahnbereich immer netto, ohne die 
gesetzliche Mehrwertsteuer bewilligt. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird nicht bezuschusst. Dies 
gilt auch für die KVB. Die Fördermittel werden netto abgezogen. Im Ergebnis ist die Berechnung des 
städtischen Gesamtkostenanteils i.H.v. 690.000 € richtig in der Vorlage 2430/2021 dargestellt.

Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung

16572 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/69/692/2 
2430/2021/1 
Vorlagen-Nummer 
 4257/2021 
Freigabedatum 
07.12.2021  
Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch die Bezirksbürgermeisterin bzw. den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der 
Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertre-
tung 
Betreff 
Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 Baubeschluss für den Ausbau der 
Bahnsteige der Haltestellen der Bauphase 1 auf eine Nutzlänge von 60 m 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 17.01.2022 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
Mit Beschluss 3243/2020 vom 09.11.2021 wurde die Beschaffung und Finanzierung von ver-
längerten Stadtbahnwagen für die Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 bis 
zum Jahr 2026 beschlossen. Um den vorgesehenen Zeitplan für den hierfür erforderlichen 
Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen dieser Linien im Zeitraum 2022 bis 2026 ohne Termin- 
und Kostenrisiko einhalten zu können, ist es zwingend erforderlich mit der ersten Bauphase im 
II. Quartal 2022 zu beginnen. Bei einem späteren Baubeginn können zudem in 2022 anste-
hende Liniensperrpausen der KVB nicht genutzt werden, so dass es zu zusätzlichen Ein-
schränkungen für die Fahrgäste in den Folgejahren kommen würde. Entsprechend ist eine Be-
schlussfassung in der Sitzung des Rates der Stadt Köln am 14.12.2021 dringend erforderlich, 
um den Terminplan der Maßnahme und den angesetzten Kostenrahmen nicht zu gefährden. 
 
 
Geänderter Beschluss: 
Gem. § 36 Abs. 5 S. 2 GO NW i.V.m. § 10 Hauptsatzung der Stadt Köln empfehlen wir dem Rat wie 
folgt zu beschließen: 
 
Der Rat der Stadt Köln beschließt - vorbehaltlich des rechtskräftigen Baurechts, vorbehaltlich 
des Vorliegens des Bewilligungsbescheides über die Gewährung von Zuschüssen nach dem 
Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) oder alternativ vorbehalt-
lich der Genehmigung des Zuschussgebers zu einem vorzeitigen zuwendungsunschädlichen 
Baubeginn der Maßnahme beziehungsweise einer Vorsorgemaßnahme – im Rahmen der Ka-
pazitätserweiterungen auf den Linien 4 und 13 den Ausbau der Bahnsteige der 5 Haltestellen 
Aachener Str./Gürtel, Wüllnerstraße, Dürener Str./Gürtel, Im Weidenbruch und Mülheim Berli-
ner Straße (Bauphase 1) auf eine Nutzlänge von 60 m sowie die Erstattung des städtischen 
Eigenanteils an den Investitionskosten in Höhe von rd. 690.000 € an die Kölner Verkehrs-
Betriebe AG (KVB). Die Maßnahme wird von der KVB durchgeführt. 
 
- An der Haltestelle Im Weidenbruch ist zu prüfen, ob auf der Nordseite ein  
Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann. 
 
Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Köln im Haushaltsjahr 2021 die Freigabe einer inves-
tiven Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2022 in Höhe von 690.000 € 
für die o.g. Maßnahme im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV, bei der 
Finanzstelle 6903-1202-0-9003, L 4, 13 u. 18 - Bst.-Verlängerung, Teilplanzeile 8, Auszahlun-
gen für Baumaßnahmen.

2 
 
 
 
Datum  Abstimmungsergebnis 
 
 Unterschrift  Unterschrift 
07.12.2021  zugestimmt

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   690.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen   53.000 € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2026 
a) Erträge    35.600 € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In den zurückliegenden Jahren sind die Fahrgastzahlen der Linien 4, 13 und 18 stark angestiegen. 
In der Folge übersteigt die Nachfrage, insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten auf größeren 
Streckenabschnitten, die derzeitigen Kapazitäten. Da Taktverdichtungen aufgrund nicht zur Verfü-
gung stehender Fahrplantrassen nicht möglich sind, sollen die notwendigen zusätzlichen Platzka-
pazitäten durch ein geändertes Fahrzeugkonzept zur Verfügung gestellt werden. Das Fahrzeug-
konzept sieht den Einsatz von ca. 70 m langen Zügen vor. Die Beschaffung dieser hochflurigen 
Stadtbahnwagen wird dem Rat mit separater Vorlage-Nr. 3243/2020 zur Entscheidung vorgelegt. 
Mit dem Einsatz der neuen Züge lässt sich die Kapazität um rund 20 % erhöhen. Voraussetzung 
für diese Umsetzung sind Bahnsteige mit einer Länge von mindestens 60 m. Dafür wird die KVB 
die 17 Haltestellen Aachener Str./Gürtel, Wüllnerstraße, Dürener Str./Gürtel, Sülzgürtel, Thielen-
bruch, Vischeringstraße, Wichheimer Straße, Schlebusch, Odenthaler Straße, Leuchterstraße, Am 
Emberg, Im Weidenbruch, Mülheim Berliner Straße, Von-Sparr-Straße, Keupstraße, Grünstraße 
und Stegerwaldsiedlung verlängern. 
 
Die Federführung für Planung und Umsetzung der Ausbaumaßnahmen wurden der KVB durch den 
Rat der Stadt Köln mit den Vorlagen 2723/2018 und 2662/2019 übertragen.  
Die KVB wird die Maßnahme in Abstimmung mit der Stadt Köln durchführen und die Stadt Köln

4 
 
fortlaufend über den aktuellen Sachstand der Planung, der Ausführung, der Kosten sowie der 
Terminprognose informieren sowie Gelegenheit zur Einsicht in die entsprechenden Unterlagen 
geben. 
 
 
Bauphasenweise Einholung der Baubeschlüsse 
 
Für die Einholung eines Baubeschlusses ist die Planungstiefe des Abschlusses der Entwurfspla-
nung der Leistungsphase 3 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) erforder-
lich. Die Leistungsphase 3 HOAI wird für die einzelnen Haltestellen des Projektes nach und nach 
erreicht und wird für alle Haltestellen erst in einigen Jahren vorliegen. Um Einschränkungen für die 
Fahrgäste während der baulichen Umsetzung möglichst gering zu halten und um eine gleichmäßi-
ge Auslastung der KVB-Baukapazitäten sicher zu stellen, soll der Umbau der Haltestellen zwi-
schen 2022 und 2026 in vier Bauphasen erfolgen. Für jede dieser Bauphasen wird ein gesonderter 
Baubeschluss eingeholt. Die erste Bauphase umfasst dabei 5 Haltestellen. Es ist geplant, in 2022 
einen weiteren Baubeschluss für die Haltestellen der Bauphasen 2 und 3 und in 2023 einen Bau-
beschluss für die Haltestellen der Bauphase 4 einzuholen. 
 
 
Bauzeiten und Bauphasen 
 
Die Einteilung der Haltestellen in vier Bauphasen richtet sich nach dem Planungs- und Umset-
zungsaufwand sowie dem zu erwartenden Aufwand für die Genehmigungsverfahren. Eine Bau-
phase besteht jeweils  aus drei bis fünf Haltestellen. Dabei dient die derzeitige Einteilung der Bau-
phasen nur einer ersten Orientierung. Ausschlaggebend für den konkreten Umsetzungszeitpunkt 
sind vor allem möglichst geringe Einschränkungen aufgrund der Bautätigkeiten für die Fahrgäste 
und eine optimierte Integration der Bauabläufe in freie Kapazitäten der Bauabteilungen der KVB. 
Ersteres wird durch die Ausnutzung ohnehin anstehender Streckensperrungen erreicht, sodass 
zusätzliche Streckensperrungen aufgrund des Bahnsteigausbaus teilweise vermieden werden 
können. 
 
 
Bauphase 1 
 
In der ersten Bauphase sollen die Haltestellen Aachener Str./Gürtel, Dürener Str./Gürtel, Wüllner-
straße, Im Weidenbruch und Mülheim Berliner Straße umgebaut werden. 
Der Ausbau der Haltestellen umfasst alle zwingend erforderlichen Maßnahmen, damit die ca. 70 m 
langen Züge eingesetzt werden können. Im Wesentlichen sind dies die Verlängerung der Bahn-
steige, die entsprechende Anpassung von Zuwegungen, Gleis- und Fahrbahnquerungen sowie die 
Anpassung von Lichtsignalanlagen. Darüber hinaus wird die Bahnsteigbeleuchtung auf Energie-
sparsysteme umgerüstet und die Blindenleitsysteme auf den aktuellen Standard angepasst. 
Die Verlängerungen der zwei Bahnsteige an den Haltestellen Dürener Str./Gürtel und Wüllnerstra-
ße erfolgt mit dem geringstmöglichen Aufwand, da hier eine Überplanung der Haltestellen im 
Rahmen des barrierefreien Gürtelausbaus zu erwarten ist. Auf diese Vorabmaßnahme kann nicht 
verzichtet werden, da der Einsatz der neuen längeren Fahrzeuge ab 2026 zeitlich deutlich vor dem 
zu erwartenden Gürtelausbau liegt. 
 
 
Genehmigungsverfahren 
 
Für die Haltestellen der Bauphase 1 sind Genehmigungen nach § 9 Personenbeförderungsgesetz 
(PBefG) erforderlich. Die Bau- und Betriebsgenehmigungen für drei der fünf Haltestellen liegen vor, 
ein Genehmigungsantrag wird derzeit bei der Bezirksregierung bearbeitet und die Genehmigungsun-
terlagen einer weiteren Haltestelle werden derzeit zusammengestellt. 
 
Für den Ausbau der Bahnsteige an den Haltestellen der Bauphasen 2-4 sind je nach Maßnahmenum-
fang Genehmigungen nach § 60 Straßenbahn-Bau und Betriebsordnung (BOStrab), § 9 oder § 28 
PBefG erforderlich. Die Anträge werden nach abschließender Abstimmung mit den betroffenen Äm-

5 
 
tern der Stadtverwaltung bei der Bezirksregierung eingereicht. Für jede Haltestelle wird eine Umwelt-
verträglichkeitsstudie durchgeführt, in der die Eingriffe in Flora und Fauna bewertet werden. Entspre-
chende Vorsorge- und Ausgleichsmaßnahmen werden ermittelt und im Rahmen der Umsetzung 
durchgeführt. 
 
 
Kosten und Förderung 
 
Der prognostizierte Kostenorientierungswert der Bahnsteigverlängerung für alle 17 Haltestellen be-
trägt rd. 13,1 Mio. € netto. Die Kosten für Bauphase 1 werden auf Basis der Kostenberechnung auf 
rund 1,47 Mio. € geschätzt. Für die Bauphasen 2 bis 4 ergibt sich aktuell ein prognostizierter Kos-
tenorientierungswert i.H.v. 11,63 Mio. €. 
 
Zusätzlich bedarf es einer softwaremäßigen Überarbeitung von 74 Lichtsignalanlagen entlang der 
Linien 4, 13 und 18. Hier ist in Summe mit Investitionen in Höhe von ca. 0,55 Mio. € zu rechnen. Ab-
züglich einer zu erwartenden Förderung in Höhe von 90 % ergibt sich ein Eigenanteil von ca. 55.000 
€. Die Programmierung der Lichtsignalanlagen erfolgt kurz vor Inbetriebnahme der Langzüge, so 
dass diese Mittel ab 2026 benötigt werden. 
 
Nach dem Stadtbahnvertrag vom 03.09./09.09.1991 umfasst der zu finanzierende städtische Maß-
nahmenanteil grundsätzlich die Ingenieurbauwerke einschließlich der Haltestellen, der Leiteinrich-
tungen und deren Möblierung sowie die Lichtsignalanlagen der Straßenführung. Die Betriebstech-
nik einschließlich bahnspezifischer Signalanlagen wird von der KVB umgesetzt und finanziert.  
 
Nach dieser Aufteilung ergibt sich für die Stadt Köln ein Gesamtkostenanteil für die 5 Haltestellen 
der Bauphase 1 in Höhe von 1,24 Mio. € netto und 0,23 Mio. € netto für die KVB. Der Maßnah-
menanteil der Stadt Köln wird der KVB inklusive eines pauschalen Planungskostenzuschlags auf 
die Gesamtkosten von 7 % in Höhe von rund 0,09 Mio. € netto für Planungs-, Bauüberwachungs- 
und Verwaltungsleistungen erstattet. 
 
Die Maßnahme ist nach dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG) 
förderfähig; der Fördersatz beträgt bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die KVB hat die 
Fördermittel beantragt und geht derzeit von zuwendungsfähigen Kosten von rund 1,17 Mio. € netto 
aus. Es werden Fördermittel für die Baukosten in Höhe von rd. 1,05 Mio. € netto (anteilig Stadt 
Köln 0,89 Mio. €; KVB: 0,16 Mio. €) erwartet. Diese Fördermittel werden von der KVB vereinnahmt. 
Der städtische Anteil an der Förderung wird entsprechend weitergegeben. 
 
Der Finanzierungsantrag für die oberirdischen Haltestellen auf allen Linien wurde vorsorglich am 
16. April 2021 durch die KVB beim Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR) eingereicht.  
Für die 3 Haltestellen Aachener Str./Gürtel, Dürener Str./Gürtel und Wüllnerstraße/Gürtel ist zum 
jetzigen Zeitpunkt eine Förderung nicht möglich, da die Zuwendungsvoraussetzungen, insbesonde-
re zur „Barrierefreiheit“, nicht vollständig erfüllt werden. Daher wurde für diese 3 Haltestellen beim 
NVR ein Antrag auf Genehmigung einer Vorsorgemaßnahme gestellt. Die Vorsorgemaßnahme 
wurde vom NVR bereits kurzfristig genehmigt. Hierdurch kann mit dem Bau der 3 Haltestellen zu-
wendungsunschädlich begonnen werden. 
 
Vorsorgemaßnahmen sind einzelne Bauleistungen, die aus bautechnischen, baubetrieblichen oder 
wirtschaftlichen Gründen bereits vorsorglich mit einem Bauvorhaben (Erstvorhaben) ausgeführt 
werden, deren Nutzen allerdings erst mit der Realisierung eines späteren Bauvorhabens (Zweit-
vorhaben) gegeben ist.  
 
Als Erstvorhaben werden die Bahnsteigverlängerungen als „Bauzwischenzustand“ bzw. als vorge-
zogene Baumaßnahme der KVB AG mit dem Zweck, bereits vor dem barrierefreien Ausbau der 
Haltestellen längere Fahrzeuge einsetzen zu können, dargestellt. Das Zweitvorhaben ist der nach-
laufende barrierefreie Ausbau der Haltestellen durch die Stadt Köln.  
 
Die zuvor genannte Vorsorgemaßnahme der 3 Haltestellen umfasst Gesamtkosten in Höhe von rd. 
0,22 Mio. € netto, hiervon entfallen 0,21 Mio. € netto auf die städtischen Gewerke und 0,01 Mio. €

6 
 
netto auf die KVB-Betriebstechnik. Den Anteil der Stadt Köln für die städtischen Gewerke i.H.v. 
0,21 Mio. € netto zuzüglich 7 % Zuschlag, somit rund 0,23 Mio. €, stellt die KVB AG direkt im An-
schluss an die Baumaßnahme in Rechnung. Die entsprechenden Fördermittel werden nach der 
Bewilligung abgewickelt. Der zuvor genannte städtische Eigenanteil von 0,23 Mio. € ist in der unten 
ausgewiesenen Zwischensumme des Gesamtkostenanteils der Stadt Köln von 1,33 Mio. € bereits 
berücksichtigt. Gleiches gilt für die erwarteten Fördermittel, die in dem unten ausgewiesenen Zu-
schuss von 0,89 Mio. € enthalten sind. 
 
Für die weiteren Bauphasen bzw. die weiteren eingeplanten Fördermaßnahmen zur Kapazitätser-
weiterung auf den Linien 4, 13 und 18, ist eine Behandlung als Vorsorgemaßnahme nicht erforder-
lich. 
 
Die Stadt Köln erstattet der KVB AG für die Bauphase 1 insgesamt den folgenden Eigenteil: 
 
Gesamtkostenanteil Stadt Köln 1,24 Mio. € 
zuzüglich 7 % Zuschlag 0,09 Mio. € 
Zwischensumme 1,33 Mio. € 
zuzüglich 19 % MwSt. 0,25 Mio. € 
Zwischensumme 1,58 Mio. € 
abzüglich Zuschuss 0,89 Mio. € 
Eigenanteil Brutto rund 0,69 Mio. € 
 
Die Mehrwertsteuer wird bei der Stadt Köln, Betrieb gewerblicher Art des Stadtbahnbaus, im Rahmen 
der Vorsteuerabzugsberechtigung mit der Finanzverwaltung NRW verrechnet. Für die Finanzierung 
ist die gesetzliche Mehrwertsteuer jedoch einzubeziehen. 
 
 
Finanzierung 
 
Die im Haushaltsjahr 2021 erforderlichen Verpflichtungsermächtigungen i.H.v. 690.000 € ste-
hen im HPL 2020/2021 im Teilfinanzplan 1202, Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV bei der 
Finanzstelle 6903-1202-0-9003, L4, 13 u. 18, Teilplanzeile 8 Auszahlungen für Baumaßnah-
men, bereit. Die in 2022 entsprechend benötigten Auszahlungsermächtigungen wurden an 
gleicher Stelle im HPL-Entwurf 2022 berücksichtigt. 
 
Die mit der Maßnahme nach Fertigstellung ab 2026 verbundenen bilanziellen  Abschreibungen 
in Höhe von 53.200 € (Abschreibungsdauer 25 Jahre) und die Erträge aus der Auflösung von 
Sonderposten in Höhe von 35.600 € (gleiche Laufzeit) wird das Dezernat für Mobilität im Rah-
men des Haushaltsplanaufstellungsprozesses 2026 ff innerhalb des dann jeweils zugewiese-
nen Budgets, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
 
Rechnungsprüfungsamt 
 
Die Kostenberechnung der Maßnahme wurde dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt. Die Stel-
lungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist der Anlage 3 zu entnehmen. 
 
 
Erläuterungen zu den Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
Das Dezernat für Mobilität verfolgt im Rahmen seiner Dezernatsstrategie das Ziel, die sektor-
spezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
 
Die hier dargestellte Maßnahme fördert eine verkehrssichere und bedarfsgerechte Infrastruktur 
und trägt somit zur Leistungsfähigkeit des Verkehrssystems bei. Dies ist systemimmanent und 
fördert eine effiziente sowie ressourcenschonende Verkehrsabwicklung. Somit trägt dies zu 
einer Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei.

7 
 
Insgesamt wird die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewer-
tet. 
 
 
 
Anlage 1 Übersichtslageplan 
Anlage 2 Lagepläne 
 2.1 Aachener Str./Gürtel 
 2.2 Wüllnerstraße 
 2.3 Dürener Str./Gürtel 
 2.4 Mülheim Berliner Str 
 2.5 Im Weidenbruch 
Anlage 3 Stellungnahme RPA 
Anlage 4 Stellungnahme zum RPA-Prüfbericht 
Anlage 5 Auszug Verkehrsausschuss 23.11.2021

Anlage 1_Übersichtsplan

810 Zeichen

Anlage i

Kapazitätserweiterungen
auf den Linien 4, 13 und 18

Haltestellenumbau

Linie 4

. Schlebusch

. Odenthaler Str.

. Leuchterstr.

1. Am embera. Pe IE REESEN

5. Im Weidenbruch - Bauphase i i

{6. Mülheim Berliner Str. - Bauphase 1
" Von-Sparr-Str.

. Keupstr.

9. Grünstr.

10. Stegerwaldsiedlung

Linie 13

Ad SR ESEEB] une
12. Dürener Str./ Gürtel - Bauphase 1
13. nülnerstr - Bauphase 1 ı

Linie 13 und Linie 18
15. Wichheimer Str.
16. Vischeringstr.

Linie 18
17. Thielenbruch

Zuständig Stadt Köln

18. Zoo/ Flora

Zuständig Stadt Hürth und HGK
19. Efferen

20. Kiebitzweg

21. Hürth Hermülheim

Legende

— Linie 4

— Linie 13

— Linie 18

— sonstige Linien
umzubauende Haltestellen
o nicht betroffene Haltestellen

«> Bauphase 1

Datum: 29.07.2021
K VB Kartengrundlage: KVB AG;
OSM Contributers

Anlage 2.3_LP

1537 Zeichen

N
S egende
“ N \ Planung Bestand
h mg N =
. , SS SS_ \ Planungsbereich | Noppenstein ——— Bestand . DO) Strom-/ Verteilerkasten
IISSe. N "
FO SSSIHo__ N Bahnsteig Rillenstein x x: Abriss Bestand >) Kanal-/ Entlüftungsdeckel
< SSSssn, .
Rampe/ Treppe —— Planung () Baum 80 Kar Wasserschieber
N -
oO Gleisquerung —°— Geländer neu I Merken ® _ Abfallbehälter
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Maßstab: 1: 200

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Anlage 2.5 zum Baubeschluss 0164/2021

Zugestimmt/Dienststelle

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-64- Amt für gez. Rosenstein
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-69- Amt für Brücken, gez. Matzel gez. Kümpel gez. Melchert
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Anlage 3_Stellungnahme RPA

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Dezernat III, Amt 69 
Stellungnahme zur Kostenberechnung der Beschlussvorlage 2430/2021, Stand 
19.10.2021 
Kapazitätserweiterung auf den Linien 4, 13 und 18 
Baubeschluss für den Ausbau der Bahnsteige der Haltestellen der Baustufe 1 auf eine 
Nutzlänge von 60 m 
RPA-Nr.: 2021/0734 
Eingereichte Kosten: rd. 580.000,- € netto / 690.000 € brutto 
Bestätigte Kosten: rd. 440.000 € netto / 524.000 € brutto 
Sehr geehrte Damen und Herren, 
gemeinsam mit der Kölner Verkehrsbetriebe AG (- KVB-) beabsichtigt das Amt für Brücken, 
Tunnel und Stadtbahnbau (- 69-) an insgesamt 17 Haltestellen die Bahnsteige auf 60 m zu 
verlängern, um die Kapazitäten auf den Linien 4, 13 und 18 zu erweitern. 
Die Prüfung der zur Verfügung gestellten Unterlagen zur Erteilung eines B aubeschlusses für 
die erste Baustufe der Maßnahme ergab folgende Feststellungen: 
Im Zuge der ersten Baustufe ist vorgesehen, im Jahr 2022 zunächst fünf der insgesamt 17 
Haltestellen zu ertüchtigen. -69- ermittelt für diese Baustufe einen städtischen Gesamtkosten-
anteil in Höhe von rd. 580.000 € netto (690.000 € brutto). Eine mögliche Förderung von 90% 
der förderfähigen Kosten wurde hier bereits berücksichtigt. Entsprechende Bewilligungsbe-
scheide der Zuschussgeber liegen nach Angaben von -69- zumindest teilweise noch nicht vor. 
Die von der KVB erstellte Kostenermittlung hat die für einen Baubeschluss erforderliche Qua-
lität einer Kostenberechnung. Die angesetzten Kosten werden als angemessen erachtet. Die 
Vergütung der KVB-Leistung in Höhe von 7% der städtischen Gesamtkosten entspricht den 
Vereinbarungen aus dem Stadtbahnvertrag mit der KVB. 
Bei der Berechnung des Gesamtkostenanteils für die Stadt Köln wurde der zu erwartende 
Förderanteil für die Baumaßnahme ohne Mehrwertsteuer berücksichtigt. Hierdurch ergibt sich 
ein zu hoher städtischer Anteil.  
Anhand der vorgelegten Unterlagen ergeben sich für die erste Baustufe städtische Gesamt-
kosten in Höhe von rund 1.330.000 € netto (1.583 .000 € brutto) ohne Berücksichtigung von 
Zuwendungen. Mit der erwarteten Maximalförderung liegt der Gesamtkostenanteil der Stadt 
Köln bei rund 440.000 € netto (524.000 € brutto).  
In der Beschlussvorlage wird auf weitere Kosten für die Überarbeitung von 74 Lichtsignalan-
lagen entlang der Streckenverläufe hingewiesen. Diese werden nur nachrichtlich benannt und 
sind nicht Gegenstand des Beschlusses. Diese Leistung fällt frühestens im Jahr 2026 an. 
Bei der Durchsicht der zur Verfügung gestellten Unterlagen haben sich keine Anhaltspunkte 
ergeben, die grundsätzlich gegen eine Fortführung der Maßnahme sprechen. Die in der Be-
schlussvorlage von - 69- benannten Investitionsauszahlungen können jedoch nicht bestätigt 
Anlage 3

- 2 - 
werden. Bei korrekter Einrechnung des Förderanteils reduziert sich der zu beschließende städ-
tische Gesamtkostenanteil um rund 140.000 € netto (166.000 € brutto). 
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Jülich 
stellv. Amtsleitung

Beratungsverlauf (1)

17.01.2022 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
4257/2021
Typ
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
Datum
08.12.2021
Erstellt
06.12.2021 12:05