1530/2017
Stellungnahme der Verwaltung zu AN/0648/2017 "Anmeldesituation an den weiterführenden Schulen" und zu AN/0644/2017 "Interimsstandort Widdersdorf" (zu 1123/2017 "Schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums Zusestraße")
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 17.05.2017 1530/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.05.2017 Stellungnahme der Verwaltung zu AN/0648/2017 "Anmeldesituation an den weiterführenden Schulen" und zu AN/0644/2017 "Interimsstandort Widdersdorf" (zu 1123/2017 "Schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums Zusestraße") 1. AN/0648/2017 „Anmeldesituation an den weiterführenden Schulen“, Top 2.2., ASW 25.04.2017 In der Sitzung de s Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 25.04.2017 wurde unter TOP 2.2 einstimmig folgender Beschluss gefasst. Die beiden Änderungsanträge werden zu einem gemeinsamen Änderungsantrag der SPD -Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grü nen, der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke umformuliert mit dem Wortlaut: (1) Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich und mit allem Nachdruck erneute Schritte zur Einrichtung von gymnasialen Mehrklassen für das kommende Schuljahr 2017/18 insbesond e- re im Kölner Westen einzuleiten und die Abstimmungsgespräche mit den Schulen, Schultr ä- gern und der Bezirksregierung zu einem erfolgreichen Ende zu bringen. Eine Rückmeldung über die Anzahl der einzurichtenden Mehrklassen und die entsprechende Unterrichtung der betroffenen Eltern und Schülerinnen und Schüler ist von der Verwaltung unmittelbar am Tage nach der Schulausschusssitzung, 26.04.2017, vorzunehmen. (2) Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung stellt fest, dass die Annahme eines vorgeschl a- genen Schulplatzes nicht verhindert, dass ein Widerspruchsverfahren erfolgreich durchlaufen wird. Weiterhin stellt der Ausschuss für Schule und Weiterbildung fest, dass die Annahme e i- nes Platzes nicht einen Wechsel zu einem späteren Zeitpunkt an eine andere Schule verhi n- dert. (3) Der Schulausschuss beauftragt die zuständigen Gremien, für alle Schülerinnen und Schüler, deren Erst- und Zweitwunsch nicht erfüllt werden konnte, eine konkrete Einzelfallprüfung vo r- zunehmen. Ziel muss es sein, für diese Schülerinnen und Schüler eine kindgerechte, mö g- lichst wohnortnahe und verkehrlich gut erreichbare Lösung zu finden. (4) Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, a) Kontakt zu den kirchlichen Schulen aufzunehmen und mit diesen zu klären, ob dort die Aufnahme zusätzlicher Schülerinnen und Schüler beziehungsweise die Bildung von Meh r- klassen möglich ist, und b) mit gleicher Zielrichtung Gespräche mit den weiterführenden Schulen im direkten Umland aufzunehmen. c) Zusätzlich soll überprüft werden, ob mit den Schulen, die unte r bestimmten Voraussetzun- gen zur Einrichtung von Mehrklassen bereit waren, Lösungen gefunden werden können (beispielsweise Einrichtung weiterer Container für Klassen - oder Fachräume am Monte s- 2 sori-Gymnasium). Falls eine rechtzeitige Aufstellung von Containe rn bis zum Beginn des kommenden Schuljahres nicht möglich sein sollte, ist mit den Schulen gemeinsam zu pr ü- fen, ob Übergangsszenarien möglich sind. Stellungnahme der Verwaltung zu AN/0648/2017 „Anmeldesituation an den weiterführenden Schulen“, Top 2.2., ASW 25.04.2017 Zu 1) Per Mail vom 07. Mai 2016 (12:07 Uhr) an die schulpolitischen Sprecher*innen vorab mitgeteilt: Bereits seit dem Sommer 2016 führte die Stadtverwaltung Köln mit Blick auf die zukünftige Schulsit u- ation 2017 und das Anmelde - und Aufnahmeverfahren zum Schuljahr 2017/2018 mehrere und inte n- sive Vorbereitungsgespräche mit der Bezirksregierung Köln sowie den Leitungen der städtischen Gymnasien. Einstimmiges Beschlussergebnis der Diskussionen: 12 Mehrklassen wurden für die Gymnasien festgelegt. Diese Anzahl geht bereits über die festgelegte Zügigkeit der Schulen hinaus, trotzdem sahen sich alle Beteiligten, insbesondere die Schulleitungen, in der Lage, schulfachlich und schulorganisatorisch 12 zusätzliche Eingangsklassen bilden und vertreten zu k önnen, teils mit Rücksicht auf den Raumb e- stand, teils unter Rückgriff auf seitens des Schulträgers zur Verfügung zu stellende zusätzliche Raumressourcen. Erneute Verhandlungsgespräche am 24.04.2017, - unmittelbar nach dem „Schulbaugipfel“ bei der Regierungspräsidentin -, zwischen der Bezirksregierung Köln, Schulleitungen und der Stadtverwa l- tung Köln sowie am 27.04.2017 zwischen der Bezirksregierung Köln und der Stadtverwaltung Köln führten zu keinem anderen Ergebnis (hierzu s.u.). Zum Thema „Anmeldesituation an den weiterführenden Schulen“ beschloss der ASW am 25.04.2017, die Verwaltung u.a. zu beauftragen, weitere Abstimmungsgespräche mit der Bezirksregierung Köln und den Schulen über die Anzahl einzurichtender Mehrklassen zu führen. Der aktuelle Sachstand ist inzwischen wie folgt: Ergebnis der erneuten Diskussion am 27.04.2017 zwischen der Bezirksregierung Köln, den Schulleitungen und der Stadtverwaltung Köln (s.o.): Bei der zu sichernden Bildungsqualität sind aus der Sicht o.g. zuständiger Fachbehörden we itere Mehrklassen nicht zu verantworten und können daher nicht realisiert werden. Am 28.04.2017 unterstrich die Leiterin der Direktorenkonferenz der Kölner Gymnasien abe r- mals, dass sich unter den Schulleitungen, selbst unter Berücksichtigung des Beschlusse s der ASW vom 25.04.2017, keine Veränderung der bereits am 24.04.2017 (s.o.) dargestellten Posi- tion ergeben hat: Alle erdenklichen und noch fachlich vertretbaren Möglichkeiten zu Mehrkla s- senbildungen an den Gymnasien der Stadt Köln sind vollends ausgeschöpft. Am 28.04.2017 fand ein weiteres Gespräch mit der Schulleitung des Montessori -Gymnasiums statt. Noch einmal wurde dargelegt, dass nach Beschluss der erweiterten Schulleitung eine weitere Mehrklasse nicht zu verantworten ist (Begründung s.o.). 1. Hingegen ist es gelungen, in Zusammenarbeit von Montessori -Gymnasium und dem Dreik ö- nigsgymnasium, etliche Schüler*innen wohnortnah unterzubringen. Der Schulweg der Kinder ist teilweise sogar noch kürzer als zum Montessori-Gymnasium. 2. Weiteren Schülerinnen haben akzeptable Plätzen am Ursulinen-Gymnasium oder anderen Er- satzschulen gefunden. 3 Gleichzeitig erhalten deren Eltern trotzdem ihren Widerspruch aufrecht. Über diese und weitere W i- dersprüche zu entscheiden, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Köln. Fazit: In s- gesamt wurden damit im Bereich Ehrenfeld tragfähige Lösungen - zumindest für Härtefälle – gefun- den. Zu 3.) Zunächst ist festzuhalten, dass die Schulen und die Bezirksregierung Köln Einzelfälle im Rahmen von Widerspruchsverfahren prüfen. Des Weiteren haben Bezirksregierung Köln und Schulverwaltung Köln gemeinsam nach Lösungen gesucht und diese gefunden, die den 159 Schüler*innen und den Eltern zu Gute kommen, denen bei der Vergabe von Schulplätzen weder der Erst - noch der Zweitwunsch erfüllt werden konnte. Gerade diesen Schüler*innen soll mit der vorgesehenen Mehrklassenbildung des Georg-Büchner-Gymnasiums am Standort Neue Sandkaul in Widdersdorf und in einem zweist u- figen Verfahren ein alternatives Schulplatzangebot unterbreitet werden (siehe auch unten, Stellun g- nahme der Verwaltung zu AN 0644/2017 „Interimsstandort Widdersdorf“) Zu 4.a) Die Verwaltung pflegt schon seit Jahren regelmäßige und intensive Kontakte mit dem Erzbistum Köln. In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung in Gesprächen un d zuletzt mit Schreiben vom 07.10.2016 dringend um die Realisierung von Zügigkeitserhöhungen bzw. von Mehrklassen an den erzbischöflichen Gymnasien in Köln gebeten. Auf Bitten der Stadt Köln nehmen Vertreter*innen des Erzbistums Köln des Weiteren seit zwei Jahren an den Verteilkonferenzen zu den Anmeldeverfahren teil. Im Ergebnis hat das Erzbistum Köln zum Schuljahr 2017/18 an der Erzbischöflichen Ursulinenschule zusätzliche Schüler*innen im Umfang einer Mehrklasse aufgenommen. Weiter konnten nach Auskunft der Bezirksregierung Köln von den 159 Schüler*innen, deren Erst - oder Zweitwunsch an städtischen Gymnasien zum Schuljahr 2017/18 nicht erfüllt werden konnte, 13 Schüler*innen am erzbischöflichen Irmgardis-Gymnasium aufgenommen werden. Zu 4.b) Entsprechend § 80 Absatz 2 und 4 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen gibt es zwischen der Stadt Köln und den benachbarten Schulträgern eine sehr enge Zusammenarbeit. Es ist gängige Praxis, dass sich die Schulträger gegenseitig über schulentwicklungsplanerische Vorhaben in formieren. Es gab darüber hinaus in der Vergangenheit schon öffentlich -rechtliche Vereinbarungen („Beschulungsve r- einbarungen“) zwischen der Stadt Köln und den Städten Dormagen (Errichtung einer Sekundarsch u- le) und Pulheim (Errichtung der Gesamtschule im Sc hulzentrum Brauweiler). Mit diesen Vereinbaru n- gen konnten bei Errichtung oder Änderung von Schulen in den Nachbarstädten genehmigungsrel e- vant gegenüber der Bezirksregierung Köln auch Kölner Schüler*innen mitgezählt werden. Auf Einladung der Stadt Köln fand am 31. Mai 2016 ein Abstimmungsgespräch mit allen benachba r- ten Kommunen zu aktuellen Entwicklungen im Schulsystem und den Möglichkeiten einer interko m- munalen Schulentwicklungsplanung statt. Auch die Bezirksregierung Köln war bei dem Termin vertr e- ten. Bei allen Teilnehmenden bestand große Einigkeit über die Ähnlichkeit der Herausforderungen, denen sich die jeweiligen kommunalen Schullandschaften gegenüber sehen. Diese reichen von der Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, der Integration vo n geflüchteten Kindern und Jugendlichen, über die Gestaltung einer Schulstruktur im Wandel bis hin zu der Frage nach e i- nem bedarfsgerechten Schulangebot bei häufig steigenden, teilweise aber auch sinkenden Schüle r- zahlen. Die Schuldezernentinnen und -dezernenten bestätigten die gute Kooperation der benachba r- ten Schulträger und vereinbarten die Vertiefung des bestehenden Austauschs. Beim Termin wurde vereinbart, sich ab sofort jährlich für einen Erfahrungsaustausch im größeren Kreis zu treffen. Da r- über hinaus wurden anlassbezogen vertiefende, bilaterale Gespräche von Kommunen vorgesehen und umgesetzt, um Kooperationen mit Blick auf ganz bestimmte regionale Einzugsgebiete weiter zu 4 entwickeln oder gemeinschaftlich zu sondieren und gegebenenfalls neu aufzulegen. Besonders intensiv ist der Austausch der Stadt Köln mit den Städten Brühl, Frechen und Pulheim, der sich in einer Vielzahl von bilateralen Gesprächen dokumentiert. Gerade Pulheim hat bereits in den vergangenen Jahren in erheblichem Umfang Schüler*innen au s Köln auch an Gymnasien aufg e- nommen. Um dies auch zukünftig abzusichern, ist eine verbindliche Kooperation zur Aufnahme von Schüler*innen aus Köln in der Größenordnung von mindestens einer Eingangsklasse an Gymnasien in Pulheim vorgesehen. Nach Auskunft d er Bezirksregierung Köln haben sich von den 159 Sch ü- ler*innen, deren Erst- und Zweitwunsch nicht erfüllt werden konnte, zwischenzeitlich 9 für einen Platz an einer Schule in Pulheim entschieden. Im Übrigen nimmt die Stadt Köln am Programm „UrbanRural Solut ions“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung teil. Ziel des Programms ist es, effektive regionale Kooperationen für eine nachhaltige Daseinsvorsorge u.a. im Schulbereich zu initiieren und zu unterstützen. In diesem Z u- sammenhang fand am 15.02.2017 nach gemeinsamer Einladung der Städte Köln und Brühl sowie des Finanzwirtschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln ein Workshop unter dem Titel „Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der weiterführenden Schulen“ statt, an dem alle Nachbarschulträger teilnahmen. Zu 4.c) Eine Beschaffung von Schulcontainern bis zum Beginn des Schuljahres 2017/18 oder zu einem ve r- tretbaren Zeitpunkt im ersten Halbjahr des kommenden Schuljahres ist aufgrund der komplexen B e- schaffungsverfahren nicht möglich. Verwaltung und Montessori -Gymnasium haben abgestimmt, dass eine Unterstützung durch Fachraumcontainer zum Schuljahr 2018/19 ermöglicht wird. 2. AN 0644/2017 „Interimsstandort Widdersdorf“ zu 1123/2017, Top 4.6, ASW 25.04.2017 In der Sitzung des Ausschusse s für Schule und Weiterbildung am 25.04.2017 wurde unter TOP 4.6 einstimmig folgender Beschluss gefasst: Geänderter Beschluss in der Fassung des gemeinsamen Änderungsantrags der CDU -Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD -Fraktion, der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke: „Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschli e- ßen: 10. Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt unverzüglich zu prüfen, den Start der neuen Schule am Interimsstandort mit der Bezirksregierung Köln bereits zum Schuljahr 2017/2018 durchzuführen und die dazu notwendige Klärung mit der Bezirksregierung Köln herbeizuführen. Das Ergebnis soll bis zur Ratssitzung am 18.05.2017 mitgeteilt werden.“ Stellungnahme der Verwaltung zu A N 0644/2017 „Interimsstandort Widdersdorf“ zu 1123/2017, Top 4.6, ASW 25.04.2017 Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2017/18 an den städtischen Gymnasien und nach Durchführung von Verteilkonferenzen der Bezirksregierung Köln, der Schull eitungen der Gymnasien und der Stadt Köln hatte sich gezeigt, dass bei insgesamt 3.651 Anmeldungen an städt i- schen Gymnasien für 3.492 Kinder der Erst - oder Zweitwunsch erfüllt werden konnte (96%). Bei 159 Anmeldungen konnte aufgrund begrenzter Platzkapazit äten weder Erst - noch Zweitwunsch berüc k- sichtigt werden (4%). All diesen Kindern und ihren Eltern ist ein Alternativangebot an einem Gymn a- sium mit noch bestehenden Platzreserven unterbreitet worden. Dabei konnte nicht immer eine mö g- lichst große Wohnortnähe umgesetzt werden. Die Bezirksregierung Köln und die Schulverwaltung Köln haben in mehreren Expertengesprächen gemeinsam nach Lösungen für die 159 Schüler*innen gesucht, denen bei der Vergabe von Schulplä t- zen weder ihr Erst- noch der Zweitwunsch erfüllt werden konnte. 5 Geprüft wurden zwei Varianten zur Schaffung zusätzlicher Schulplätze in einem Gebäudetrakt der Friedensschule in Widdersdorf. Variante A ist die vorgezogene Neugründung des (für 2018/19) g e- planten Gymnasiums Zusestraße am Interimsstandort in W iddersdorf. Die Variante B sieht die Meh r- klassenbildung am Weidener Georg -Büchner-Gymnasium am künftigen Zweitstandort an der Fri e- densschule in Widdersdorf vor. Beide Varianten bergen Schwierigkeiten, da die Fristen für solche Maßnahmen bereits abgelaufen sind. Variante A: Bei der vorzeitigen Neugründung eines geplanten Gymnasiums wäre ein erneutes Anmeldeverfahren zwingend. Zur Neugründung der Schule sind rechtlich mindestens 84 Schüler und Schülerinnen nötig. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen führt hierzu per Mail vom 26. April 2017 aus: „… Hinsichtlich des Anmelde/Aufnahmeverfahrens ist folgendes zu bedenken: Im Rahmen des Aufnahmeverfahrens des neu zu errichtenden Gymnasiums könnten sich nach hiesiger Einschä t- zung in jedem Fall alle Schülerinnen und Schüler (SuS) anmelden, die bislang keinen Schulplatz e r- halten haben. Das sind die von Ihnen genannten 159 SuS, die sich an einem Gymnasium beworben, aber weder ihren Erst- oder Zweitwunsch erhalten haben. Darüber hinaus können s ich aber auch alle weiteren SuS, die keinen Platz bekommen haben, anmelden. Eine Beschränkung des Auswahlverfah- rens auf die vorgenannten 159 SuS halten wir für nicht rechtmäßig. Alle anderen Schülerinnen und Schüler, die bereits einen Schulplatz an den bis lang bestehenden anderen Schulen erhalten haben, aber eine Beschulung an dem neuen Gymnasium bevorzugen, können sich dort ebenfalls anmelden. Diese Schülerinnen und Schüler müssen sich jedoch unter Verzicht auf ihren bisherigen Schulplatz an der alten Schu le abmelden und tragen das Risiko, an dem neuen Gymnasium keinen Schulplatz zu erhalten. Die an dem neuen Gymnasium verfügbaren Schulplätze werden bei einem Anmeld e- überhang dann gemäß den Kriterien des § 1 Abs. 2 APO -S I verteilt. Etwaige aufgrund des o.g. mög- lichen Verzichts bereits versorgter Schülerinnen und Schüler frei werdende Schulplätze können s o- dann unter allen noch nicht versorgten Schülerinnen und Schülern neu verteilt werden. …“ Nach Einschätzung der Bezirksregierung Köln und der Stadt Köln kön nte der nach Aussagen des Schulministerium für die Eltern obligatorische Verzicht auf den bisherigen Schulplatz in Verbindung mit dem Risiko, an dem neuen Gymnasium keinen Schulplatz zu erhalten, dazu führen, dass sich ggf. weniger als die nach § 82 Abs. 6 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen in Verbindung mit VO zu § 93 Schulgesetz erforderlichen mindestens 84 Schüler*innen anmelden und die Genehmigung zur Erric h- tung der Schule seitens der Bezirksregierung Köln als oberer Schulaufsichtsbehörde versagt werden müsste. Variante B: Bei der Variante B gilt es zu berücksichtigen, dass die Kinder lediglich für die Dauer eines Schulja h- res Schülerinnen und Schüler des Georg -Büchner-Gymnasiums wären, denn im darauffolgenden Schuljahr wird in Widdersdorf das Gymnasium Zusestraße gestartet. Die Schüler*innen des Georg -Büchner-Gymnasiums am Standort Widdersdorf wechseln dann zum Schuljahr 2018/19 an das neue Gymnasium Zusestraße, das mit seinem Start zum Schuljahr 2018/19 unmittelbar die Jahrgänge 5 und 6 umfasst. Ergebnis: Nach Abwägung dieser Argumente favorisieren Bezirksregierung und die Stadt Köln die weiteren Mehrklassen des Georg -Büchner-Gymnasiums am Standort Friedensschule in Widdersdorf. Damit kann Schülerinnen und Schülern, die bislang abgelehnt wurden, aber mit Ers t- oder Zweitwunsch an das Georg-Büchner-Gymnasium wollten, jetzt die Anmeldung an diesem Gymnasium ermöglicht we r- den. Ein erneutes Anmeldeverfahren ist hier nicht notwendig. Das konkrete Umsetzungsverfahren zur Realisierung der zusätzlichen Schülerplätze in Widdersdorf durch Mehrklassen des Georg -Büchner-Gymnasiums ist unmittelbar begonnen worden: In schneller Abfolge wird in einem ersten Schritt der Bedarf bei den Eltern und Kindern eruiert, deren Erst - und Zweitwunsch Georg-Büchner-Gymnasium leider nicht erfüllt werden konnte. In einem zweiten Schritt ist nach Abstimmung der Bezirksregierung und der Verwaltung vorgesehen, das Verfahren im Ra h- 6 men der dann noch zur Verfügung stehenden Kapazitäten für weitere Eltern und Kinder zu öffnen, deren Erst- und Zweitwunsch nicht erfüllt werden konnte und für die die Wegezeit nach Widdersdorf eine Alternative zu dem aktuell vorliegenden Schulplatzangebot darstellen könnte. Dies wurde den schulpolitischen Sprecher*innen mit Mail vom 12. Mai 2017 mitgeteilt. Das Verfahr en wendet sich also grundsätzlich an alle 159 Kinder/Eltern ohne erfüllten Erst - und Zweitwunsch, von denen nach Auskunft der Bezirksregierung Köln mit Stand 04.05.2017 zwische n- zeitlich rund zwei Drittel das alternative städtische Schulplatzangebot an eine m anderen Gymnasium angenommen haben und gesichert mindestens ein weiteres Fünftel an Schulen in Pulheim und Fr e- chen sowie an Erzbischöflichen Gymnasien in Köln Aufnahme gefunden hat. Hinzuweisen ist in di e- sem Zusammenhang darauf, dass durch Anmeldungen an nicht-städtische Schulen an verschiedenen städtischen Gymnasien wieder einzelne Schulplätze frei werden und nachbesetzt werden. Insgesamt können in Widdersdorf je nach konkreter Nachfrage bis zu drei Mehrklassen mit insgesamt 90 Plätzen eingerichtet werde n. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass entsprechende Räumlichkeiten der Internationalen Friedensschule schon zum Schuljahr 2017/18 zur Verfügung st e- hen. Fa. Amand und die Elterninitiative Save IFK/CIS haben hierzu ihre grundsätzliche Bereitschaf t erklärt, seitens der Elterninitiative unter der Bedingung, dass zeitnah Lösungen für eine tragfähige räumliche Koexistenz der beiden Schulen (nach wie vor und trotz vorgezogenen Starts) bis zum A b- schluss des Schuljahres 2021/22 im Sommer 2022 gefunden werden. Wichtiger Hinweis: Die Verwaltung bittet, ergänzend zu den Beschlusspunkten 1 bis 10 der Beschlussvorlage 1123/2017 „Schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums Zusestraße/ Kölner Straße in Lövenich - Interimsstart am Standort Neue Sandkaul in Widders dorf in angemieteten/ erworbenen Räumlichkeiten der priv a- ten Internationalen Friedensschule“, einen Beschlusspunkt 11 vorzusehen und zu beschließen: 10. Der Rat nimmt das Prüfergebnis der Verwaltung zu Beschlusspunkt 10 aus der Sitzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 25.04.2017 zur Kenntnis, nach dem zum Schuljahr 2017/18 Mehrklassen des Georg -Büchner-Gymnasiums am Standort Neue San d- kaul in Widdersdorf eingerichtet werden. Entsprechend startet das neue Gymnasium Z u- sestraße am Interimsstando rt Widdersdorf zum Schuljahr 2018/19 mit den Jahrgangsstufen 5 und 6. In die Jahrgangsstufe 6 des neuen Gymnasiums wechseln die Schülerinnen und Sch ü- ler der zu 2017/18 eingerichteten Mehrklassen des Georg -Büchner-Gymnasiums am Standort Widdersdorf. gez. Dr. Klein
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (3)
- Kölner Straße
- Neue Sandkaul
- Zusestraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1530/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 17.05.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27