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1530/2017

Stellungnahme der Verwaltung zu AN/0648/2017 "Anmeldesituation an den weiterführenden Schulen" und zu AN/0644/2017 "Interimsstandort Widdersdorf" (zu 1123/2017 "Schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums Zusestraße")

Mitteilung Ausschuss 17.05.2017

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Nächste Beratung: Ausschuss Schule und Weiterbildung, Sitzung am 18.05.2017, TOP 5.1

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

21029 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer  17.05.2017 
 1530/2017 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 18.05.2017 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu AN/0648/2017 "Anmeldesituation an den weiterführenden 
Schulen" und zu AN/0644/2017 "Interimsstandort Widdersdorf" (zu 1123/2017 "Schulrechtliche 
Errichtung des Gymnasiums Zusestraße") 
1. AN/0648/2017 „Anmeldesituation an den weiterführenden Schulen“, Top 2.2., ASW 
25.04.2017 
In der Sitzung de s Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 25.04.2017 wurde unter TOP 2.2 
einstimmig folgender Beschluss gefasst. 
Die beiden Änderungsanträge werden zu einem gemeinsamen Änderungsantrag der SPD -Fraktion, 
der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grü nen, der FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke 
umformuliert mit dem Wortlaut: 
(1) Die Verwaltung wird beauftragt, unverzüglich und mit allem Nachdruck erneute Schritte zur 
Einrichtung von gymnasialen Mehrklassen für das kommende Schuljahr 2017/18 insbesond e-
re im Kölner Westen einzuleiten und die Abstimmungsgespräche mit den Schulen, Schultr ä-
gern und der Bezirksregierung zu einem erfolgreichen Ende zu bringen. Eine Rückmeldung 
über die Anzahl der einzurichtenden Mehrklassen und die entsprechende Unterrichtung der 
betroffenen Eltern und Schülerinnen und Schüler ist von der Verwaltung unmittelbar am Tage 
nach der Schulausschusssitzung, 26.04.2017, vorzunehmen. 
(2) Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung stellt fest, dass die Annahme eines vorgeschl a-
genen Schulplatzes nicht verhindert, dass ein Widerspruchsverfahren erfolgreich durchlaufen 
wird. Weiterhin stellt der Ausschuss für Schule und Weiterbildung fest, dass die Annahme e i-
nes Platzes nicht einen Wechsel zu einem späteren Zeitpunkt an eine andere Schule verhi n-
dert. 
(3) Der Schulausschuss beauftragt die zuständigen Gremien, für alle Schülerinnen und Schüler, 
deren Erst- und Zweitwunsch nicht erfüllt werden konnte, eine konkrete Einzelfallprüfung vo r-
zunehmen. Ziel muss es sein, für diese Schülerinnen und Schüler eine  kindgerechte, mö g-
lichst wohnortnahe und verkehrlich gut erreichbare Lösung zu finden. 
(4) Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung beauftragt die Verwaltung, 
a) Kontakt zu den kirchlichen Schulen aufzunehmen und mit diesen zu klären, ob dort die 
Aufnahme zusätzlicher Schülerinnen und Schüler beziehungsweise die Bildung von Meh r-
klassen möglich ist, und 
b) mit gleicher Zielrichtung Gespräche mit den weiterführenden Schulen im direkten Umland 
aufzunehmen. 
c) Zusätzlich soll überprüft werden, ob mit den Schulen, die unte r bestimmten Voraussetzun-
gen zur Einrichtung von Mehrklassen bereit waren, Lösungen gefunden werden können 
(beispielsweise Einrichtung weiterer Container für Klassen - oder Fachräume am Monte s-

2 
 
sori-Gymnasium). Falls eine rechtzeitige Aufstellung von Containe rn bis zum Beginn des 
kommenden Schuljahres nicht möglich sein sollte, ist mit den Schulen gemeinsam zu pr ü-
fen, ob Übergangsszenarien möglich sind. 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu AN/0648/2017 „Anmeldesituation an den weiterführenden 
Schulen“, Top 2.2., ASW 25.04.2017 
Zu 1) 
Per Mail vom 07. Mai 2016 (12:07 Uhr) an die schulpolitischen Sprecher*innen vorab mitgeteilt: 
Bereits seit dem Sommer 2016 führte die Stadtverwaltung Köln mit Blick auf die zukünftige Schulsit u-
ation 2017 und das Anmelde - und Aufnahmeverfahren zum Schuljahr 2017/2018 mehrere und inte n-
sive Vorbereitungsgespräche mit der Bezirksregierung Köln sowie den Leitungen der städtischen 
Gymnasien. 
Einstimmiges Beschlussergebnis der Diskussionen: 
 12 Mehrklassen wurden für die Gymnasien festgelegt. 
 
Diese Anzahl geht bereits über die festgelegte Zügigkeit der Schulen hinaus, trotzdem sahen sich alle 
Beteiligten, insbesondere die Schulleitungen, in der Lage, schulfachlich und schulorganisatorisch 12 
zusätzliche Eingangsklassen bilden und vertreten zu k önnen, teils mit Rücksicht auf den Raumb e-
stand, teils unter Rückgriff auf seitens des Schulträgers zur Verfügung zu stellende zusätzliche 
Raumressourcen. 
Erneute Verhandlungsgespräche am 24.04.2017, - unmittelbar nach dem „Schulbaugipfel“ bei der 
Regierungspräsidentin -, zwischen der Bezirksregierung Köln, Schulleitungen und der Stadtverwa l-
tung Köln sowie am 27.04.2017 zwischen der Bezirksregierung Köln und der Stadtverwaltung Köln 
führten zu keinem anderen Ergebnis (hierzu s.u.). 
Zum Thema „Anmeldesituation an den weiterführenden Schulen“ beschloss der ASW am 25.04.2017, 
die Verwaltung u.a. zu beauftragen, weitere Abstimmungsgespräche mit der Bezirksregierung Köln 
und den Schulen über die Anzahl einzurichtender Mehrklassen zu führen. 
 
Der aktuelle Sachstand ist inzwischen wie folgt: 
 Ergebnis der erneuten Diskussion am 27.04.2017 zwischen der Bezirksregierung Köln, den 
Schulleitungen und der Stadtverwaltung Köln (s.o.): Bei der zu sichernden Bildungsqualität 
sind aus der Sicht o.g. zuständiger Fachbehörden we itere Mehrklassen nicht zu verantworten 
und können daher nicht realisiert werden. 
 Am 28.04.2017 unterstrich die Leiterin der Direktorenkonferenz der Kölner Gymnasien abe r-
mals, dass sich unter den Schulleitungen, selbst unter Berücksichtigung des Beschlusse s der 
ASW vom 25.04.2017, keine Veränderung der bereits am 24.04.2017 (s.o.) dargestellten Posi-
tion ergeben hat: Alle erdenklichen und noch fachlich vertretbaren Möglichkeiten zu Mehrkla s-
senbildungen an den Gymnasien der Stadt Köln sind vollends ausgeschöpft. 
 Am 28.04.2017 fand ein weiteres Gespräch mit der Schulleitung des Montessori -Gymnasiums 
statt. Noch einmal wurde dargelegt, dass nach Beschluss der erweiterten Schulleitung eine 
weitere Mehrklasse nicht zu verantworten ist (Begründung s.o.). 
 
1. Hingegen ist es gelungen, in Zusammenarbeit von Montessori -Gymnasium und dem Dreik ö-
nigsgymnasium, etliche Schüler*innen wohnortnah unterzubringen. Der Schulweg der Kinder 
ist teilweise sogar noch kürzer als zum Montessori-Gymnasium. 
2. Weiteren Schülerinnen haben akzeptable Plätzen am Ursulinen-Gymnasium oder anderen Er-
satzschulen gefunden.

3 
 
Gleichzeitig erhalten deren Eltern trotzdem ihren Widerspruch aufrecht. Über diese und weitere W i-
dersprüche zu entscheiden, fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bezirksregierung Köln. Fazit: In s-
gesamt wurden damit im Bereich Ehrenfeld tragfähige Lösungen - zumindest für Härtefälle – gefun-
den. 
 
Zu 3.) 
Zunächst ist festzuhalten, dass die Schulen und die Bezirksregierung Köln Einzelfälle im Rahmen von 
Widerspruchsverfahren prüfen. Des Weiteren haben Bezirksregierung Köln und Schulverwaltung Köln 
gemeinsam nach Lösungen gesucht und diese gefunden, die den 159 Schüler*innen und den Eltern 
zu Gute kommen, denen bei der Vergabe von Schulplätzen weder der Erst - noch der Zweitwunsch 
erfüllt werden konnte. Gerade diesen Schüler*innen soll mit der vorgesehenen Mehrklassenbildung 
des Georg-Büchner-Gymnasiums am Standort Neue Sandkaul in Widdersdorf und in einem zweist u-
figen Verfahren ein alternatives Schulplatzangebot unterbreitet werden (siehe  auch unten, Stellun g-
nahme der Verwaltung zu AN 0644/2017 „Interimsstandort Widdersdorf“) 
 
Zu 4.a) 
Die Verwaltung pflegt schon seit Jahren regelmäßige und intensive Kontakte mit dem Erzbistum Köln. 
In diesem Zusammenhang hat die Verwaltung in Gesprächen un d zuletzt mit Schreiben vom 
07.10.2016 dringend um die Realisierung von Zügigkeitserhöhungen bzw. von Mehrklassen an den 
erzbischöflichen Gymnasien in Köln gebeten. Auf Bitten der Stadt Köln nehmen Vertreter*innen des 
Erzbistums Köln des Weiteren seit zwei  Jahren an den Verteilkonferenzen zu den Anmeldeverfahren 
teil. 
Im Ergebnis hat das Erzbistum Köln zum Schuljahr 2017/18 an der Erzbischöflichen Ursulinenschule 
zusätzliche Schüler*innen im Umfang einer Mehrklasse aufgenommen. Weiter konnten nach Auskunft 
der Bezirksregierung Köln von den 159 Schüler*innen, deren Erst - oder Zweitwunsch an städtischen 
Gymnasien zum Schuljahr 2017/18 nicht erfüllt werden konnte, 13 Schüler*innen am erzbischöflichen 
Irmgardis-Gymnasium aufgenommen werden. 
 
Zu 4.b) 
Entsprechend § 80 Absatz 2 und 4 Schulgesetz Nordrhein -Westfalen gibt es zwischen der Stadt Köln 
und den benachbarten Schulträgern eine sehr enge Zusammenarbeit. Es ist gängige Praxis, dass 
sich die Schulträger gegenseitig über schulentwicklungsplanerische Vorhaben in formieren. Es gab 
darüber hinaus in der Vergangenheit schon öffentlich -rechtliche Vereinbarungen („Beschulungsve r-
einbarungen“) zwischen der Stadt Köln und den Städten Dormagen (Errichtung einer Sekundarsch u-
le) und Pulheim (Errichtung der Gesamtschule im Sc hulzentrum Brauweiler). Mit diesen Vereinbaru n-
gen konnten bei Errichtung oder Änderung von Schulen in den Nachbarstädten genehmigungsrel e-
vant gegenüber der Bezirksregierung Köln auch Kölner Schüler*innen mitgezählt werden. 
Auf Einladung der Stadt Köln fand  am 31. Mai 2016 ein Abstimmungsgespräch mit allen benachba r-
ten Kommunen zu aktuellen Entwicklungen im Schulsystem und den Möglichkeiten einer interko m-
munalen Schulentwicklungsplanung statt. Auch die Bezirksregierung Köln war bei dem Termin vertr e-
ten. Bei allen Teilnehmenden bestand große Einigkeit über die Ähnlichkeit der Herausforderungen, 
denen sich die jeweiligen kommunalen Schullandschaften gegenüber sehen. Diese reichen von der 
Inklusion von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung, der Integration vo n geflüchteten Kindern 
und Jugendlichen, über die Gestaltung einer Schulstruktur im Wandel bis hin zu der Frage nach e i-
nem bedarfsgerechten Schulangebot bei häufig steigenden, teilweise aber auch sinkenden Schüle r-
zahlen. Die Schuldezernentinnen und -dezernenten bestätigten die gute Kooperation der benachba r-
ten Schulträger und vereinbarten die Vertiefung des bestehenden Austauschs. Beim Termin wurde 
vereinbart, sich ab sofort jährlich für einen Erfahrungsaustausch im größeren Kreis zu treffen. Da r-
über hinaus  wurden anlassbezogen vertiefende, bilaterale Gespräche von Kommunen vorgesehen 
und umgesetzt, um Kooperationen mit Blick auf ganz bestimmte regionale Einzugsgebiete weiter zu

4 
 
entwickeln oder gemeinschaftlich zu sondieren und gegebenenfalls neu aufzulegen. 
Besonders intensiv ist der Austausch der Stadt Köln mit den Städten Brühl, Frechen und Pulheim, der 
sich in einer Vielzahl von bilateralen Gesprächen dokumentiert. Gerade Pulheim hat bereits in den 
vergangenen Jahren in erheblichem Umfang Schüler*innen au s Köln auch an Gymnasien aufg e-
nommen. Um dies auch zukünftig abzusichern, ist eine verbindliche Kooperation zur Aufnahme von 
Schüler*innen aus Köln in der Größenordnung von mindestens einer Eingangsklasse an Gymnasien 
in Pulheim vorgesehen. Nach Auskunft d er Bezirksregierung Köln haben sich von den 159 Sch ü-
ler*innen, deren Erst- und Zweitwunsch nicht erfüllt werden konnte, zwischenzeitlich 9 für einen Platz 
an einer Schule in Pulheim entschieden. 
Im Übrigen nimmt die Stadt Köln am Programm „UrbanRural Solut ions“ des Bundesministeriums für 
Bildung und Forschung teil. Ziel des Programms ist es, effektive regionale Kooperationen für eine 
nachhaltige Daseinsvorsorge u.a. im Schulbereich zu initiieren und zu unterstützen. In diesem Z u-
sammenhang fand am 15.02.2017  nach gemeinsamer Einladung der Städte Köln und Brühl sowie 
des Finanzwirtschaftlichen Forschungsinstituts an der Universität zu Köln ein Workshop unter dem 
Titel „Interkommunale Zusammenarbeit im Bereich der weiterführenden Schulen“ statt, an dem alle 
Nachbarschulträger teilnahmen. 
 
Zu 4.c) 
Eine Beschaffung von Schulcontainern bis zum Beginn des Schuljahres 2017/18 oder zu einem ve r-
tretbaren Zeitpunkt im ersten Halbjahr des kommenden Schuljahres ist aufgrund der komplexen B e-
schaffungsverfahren nicht möglich. Verwaltung und Montessori -Gymnasium haben abgestimmt, dass 
eine Unterstützung durch Fachraumcontainer zum Schuljahr 2018/19 ermöglicht wird. 
 
2. AN 0644/2017 „Interimsstandort Widdersdorf“ zu 1123/2017, Top 4.6, ASW 25.04.2017 
In der Sitzung des Ausschusse s für Schule und Weiterbildung am 25.04.2017 wurde unter TOP 4.6 
einstimmig folgender Beschluss gefasst: Geänderter Beschluss in der Fassung des gemeinsamen 
Änderungsantrags der CDU -Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD -Fraktion, der 
FDP-Fraktion und der Fraktion Die Linke: 
„Der Ausschuss Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat der Stadt Köln, wie folgt zu beschli e-
ßen: 
10. Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt unverzüglich zu prüfen, den Start der neuen Schule am 
Interimsstandort mit der Bezirksregierung Köln bereits zum Schuljahr 2017/2018 durchzuführen und 
die dazu notwendige Klärung mit der Bezirksregierung Köln herbeizuführen. Das Ergebnis soll bis zur 
Ratssitzung am 18.05.2017 mitgeteilt werden.“ 
 
Stellungnahme der Verwaltung zu A N 0644/2017 „Interimsstandort Widdersdorf“ zu 1123/2017, 
Top 4.6, ASW 25.04.2017 
 
Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens für das Schuljahr 2017/18 an den städtischen Gymnasien 
und nach Durchführung von Verteilkonferenzen der Bezirksregierung Köln, der Schull eitungen der 
Gymnasien und der Stadt Köln hatte sich gezeigt, dass bei insgesamt 3.651 Anmeldungen an städt i-
schen Gymnasien für 3.492 Kinder der Erst - oder Zweitwunsch erfüllt werden konnte (96%). Bei 159 
Anmeldungen konnte aufgrund begrenzter Platzkapazit äten weder Erst - noch Zweitwunsch berüc k-
sichtigt werden (4%). All diesen Kindern und ihren Eltern ist ein Alternativangebot an einem Gymn a-
sium mit noch bestehenden Platzreserven unterbreitet worden. Dabei konnte nicht immer eine mö g-
lichst große Wohnortnähe umgesetzt werden. 
Die Bezirksregierung Köln und die Schulverwaltung Köln haben in mehreren Expertengesprächen 
gemeinsam nach Lösungen für die 159 Schüler*innen gesucht, denen bei der Vergabe von Schulplä t-
zen weder ihr Erst- noch der Zweitwunsch erfüllt werden konnte.

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Geprüft wurden zwei Varianten zur Schaffung zusätzlicher Schulplätze in einem Gebäudetrakt der 
Friedensschule in Widdersdorf. Variante A ist die vorgezogene Neugründung des (für 2018/19) g e-
planten Gymnasiums Zusestraße am Interimsstandort in W iddersdorf. Die Variante B sieht die Meh r-
klassenbildung am Weidener Georg -Büchner-Gymnasium am künftigen Zweitstandort an der Fri e-
densschule in Widdersdorf vor. Beide Varianten bergen Schwierigkeiten, da die Fristen für solche 
Maßnahmen bereits abgelaufen sind. 
Variante A: 
Bei der vorzeitigen Neugründung eines geplanten Gymnasiums wäre ein erneutes Anmeldeverfahren 
zwingend. Zur Neugründung der Schule sind rechtlich mindestens 84 Schüler und Schülerinnen nötig. 
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung Nordrhein-Westfalen führt hierzu per Mail vom 26. April 
2017 aus: „… Hinsichtlich des Anmelde/Aufnahmeverfahrens ist folgendes zu bedenken: Im Rahmen 
des Aufnahmeverfahrens des neu zu errichtenden Gymnasiums könnten sich nach hiesiger Einschä t-
zung in jedem Fall alle Schülerinnen und Schüler (SuS) anmelden, die bislang keinen Schulplatz e r-
halten haben. Das sind die von Ihnen genannten 159 SuS, die sich an einem Gymnasium beworben, 
aber weder ihren Erst- oder Zweitwunsch erhalten haben. Darüber hinaus können s ich aber auch alle 
weiteren SuS, die keinen Platz bekommen haben, anmelden. Eine Beschränkung des Auswahlverfah-
rens auf die vorgenannten 159 SuS halten wir für nicht rechtmäßig. Alle anderen Schülerinnen und 
Schüler, die bereits einen Schulplatz an den bis lang bestehenden anderen Schulen erhalten haben, 
aber eine Beschulung an dem neuen Gymnasium bevorzugen, können sich dort ebenfalls anmelden. 
Diese Schülerinnen und Schüler müssen sich jedoch unter Verzicht auf ihren bisherigen Schulplatz 
an der alten Schu le abmelden und tragen das Risiko, an dem neuen Gymnasium keinen Schulplatz 
zu erhalten. Die an dem neuen Gymnasium verfügbaren Schulplätze werden bei einem Anmeld e-
überhang dann gemäß den Kriterien des § 1 Abs. 2 APO -S I verteilt. Etwaige aufgrund des o.g.  mög-
lichen Verzichts bereits versorgter Schülerinnen und Schüler frei werdende Schulplätze können s o-
dann unter allen noch nicht versorgten Schülerinnen und Schülern neu verteilt werden. …“  
Nach Einschätzung der Bezirksregierung Köln und der Stadt Köln kön nte der nach Aussagen des 
Schulministerium für die Eltern obligatorische Verzicht auf den bisherigen Schulplatz in Verbindung 
mit dem Risiko, an dem neuen Gymnasium keinen Schulplatz zu erhalten, dazu führen, dass sich ggf. 
weniger als die nach § 82 Abs. 6  Schulgesetz Nordrhein -Westfalen in Verbindung mit VO zu § 93 
Schulgesetz erforderlichen mindestens 84 Schüler*innen anmelden und die Genehmigung zur Erric h-
tung der Schule seitens der Bezirksregierung Köln als oberer Schulaufsichtsbehörde versagt werden 
müsste. 
Variante B: 
Bei der Variante B gilt es zu berücksichtigen, dass die Kinder lediglich für die Dauer eines Schulja h-
res Schülerinnen und Schüler des Georg -Büchner-Gymnasiums wären, denn im darauffolgenden 
Schuljahr wird in Widdersdorf das Gymnasium Zusestraße gestartet. 
Die Schüler*innen des Georg -Büchner-Gymnasiums am Standort Widdersdorf wechseln dann zum 
Schuljahr 2018/19 an das neue Gymnasium Zusestraße, das mit seinem Start zum Schuljahr 2018/19 
unmittelbar die Jahrgänge 5 und 6 umfasst. 
Ergebnis: 
Nach Abwägung dieser Argumente favorisieren Bezirksregierung und die Stadt Köln die weiteren 
Mehrklassen des Georg -Büchner-Gymnasiums am Standort Friedensschule in Widdersdorf. Damit 
kann Schülerinnen und Schülern, die bislang abgelehnt wurden, aber mit Ers t- oder Zweitwunsch an 
das Georg-Büchner-Gymnasium wollten, jetzt die Anmeldung an diesem Gymnasium ermöglicht we r-
den. Ein erneutes Anmeldeverfahren ist hier nicht notwendig. 
Das konkrete Umsetzungsverfahren zur Realisierung der zusätzlichen Schülerplätze in Widdersdorf 
durch Mehrklassen des Georg -Büchner-Gymnasiums ist unmittelbar begonnen worden: In schneller 
Abfolge wird in einem ersten Schritt der Bedarf bei den Eltern und Kindern eruiert, deren Erst - und 
Zweitwunsch Georg-Büchner-Gymnasium leider nicht  erfüllt werden konnte. In einem zweiten Schritt 
ist nach Abstimmung der Bezirksregierung und der Verwaltung vorgesehen, das Verfahren im Ra h-

6 
 
men der dann noch zur Verfügung stehenden Kapazitäten für weitere Eltern und Kinder zu öffnen, 
deren Erst- und Zweitwunsch nicht erfüllt werden konnte und für die die Wegezeit nach Widdersdorf 
eine Alternative zu dem aktuell vorliegenden Schulplatzangebot darstellen könnte. Dies wurde den 
schulpolitischen Sprecher*innen mit Mail vom 12. Mai 2017 mitgeteilt. 
Das Verfahr en wendet sich also grundsätzlich an alle 159 Kinder/Eltern ohne erfüllten Erst - und 
Zweitwunsch, von denen nach Auskunft der Bezirksregierung Köln mit Stand 04.05.2017 zwische n-
zeitlich rund zwei Drittel das alternative städtische Schulplatzangebot an eine m anderen Gymnasium 
angenommen haben und gesichert mindestens ein weiteres Fünftel an Schulen in Pulheim und Fr e-
chen sowie an Erzbischöflichen Gymnasien in Köln Aufnahme gefunden hat. Hinzuweisen ist in di e-
sem Zusammenhang darauf, dass durch Anmeldungen an nicht-städtische Schulen an verschiedenen 
städtischen Gymnasien wieder einzelne Schulplätze frei werden und nachbesetzt werden. 
Insgesamt können in Widdersdorf je nach konkreter Nachfrage bis zu drei Mehrklassen mit insgesamt 
90 Plätzen eingerichtet werde n. Eine wesentliche Voraussetzung dafür ist, dass entsprechende 
Räumlichkeiten der Internationalen Friedensschule schon zum Schuljahr 2017/18 zur Verfügung st e-
hen. Fa. Amand und die Elterninitiative Save IFK/CIS haben hierzu ihre grundsätzliche Bereitschaf t 
erklärt, seitens der Elterninitiative unter der Bedingung, dass zeitnah Lösungen für eine tragfähige 
räumliche Koexistenz der beiden Schulen (nach wie vor und trotz vorgezogenen Starts) bis zum A b-
schluss des Schuljahres 2021/22 im Sommer 2022 gefunden werden. 
Wichtiger Hinweis:  
Die Verwaltung bittet, ergänzend zu den Beschlusspunkten 1 bis 10 der Beschlussvorlage 1123/2017 
„Schulrechtliche Errichtung des Gymnasiums Zusestraße/ Kölner Straße in Lövenich - Interimsstart 
am Standort Neue Sandkaul in Widders dorf in angemieteten/ erworbenen Räumlichkeiten der priv a-
ten Internationalen Friedensschule“, einen Beschlusspunkt 11 vorzusehen und zu beschließen: 
10. Der Rat nimmt das Prüfergebnis der Verwaltung zu Beschlusspunkt 10 aus der Sitzung des 
Ausschusses für Schule und Weiterbildung vom 25.04.2017  zur Kenntnis, nach dem zum 
Schuljahr 2017/18 Mehrklassen des Georg -Büchner-Gymnasiums am Standort Neue San d-
kaul in Widdersdorf eingerichtet werden. Entsprechend startet das neue Gymnasium Z u-
sestraße am Interimsstando rt Widdersdorf zum Schuljahr 2018/19 mit den Jahrgangsstufen 5 
und 6. In die Jahrgangsstufe 6 des neuen Gymnasiums wechseln die Schülerinnen und Sch ü-
ler der zu 2017/18 eingerichteten Mehrklassen des Georg -Büchner-Gymnasiums am Standort 
Widdersdorf. 
 
 
 
gez. Dr. Klein

Beratungsverlauf (1)

18.05.2017 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Kölner Straße
  • Neue Sandkaul
  • Zusestraße

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Details

Aktenzeichen
1530/2017
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.05.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27