Mandari Insight

3413/2025

Einrichtung Fahrradstraße Im Sionstal von Mechtildisstraße bis Kleine Witschgasse

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 09.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 12.03.2026, TOP 3.17

251127_ANLAGE 2 - Plan Fahrradstraße Im Sionstal

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Ansehen

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Ansehen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Ansehen

251127_ANLAGE 3 - Netzplan RVKI

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Ansehen

251127_ANLAGE 2 - Plan Fahrradstraße Im Sionstal

5976 Zeichen

(1)
(2)
(2)
P3009
(1)
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(49)
(1)
(49)
(49)
(1)
(1)
(49)
(1)
(1)
(1)
(1)
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(1)
P16 a
(3)
(49)
(2)
(3)
(1)
(1)
(2)
P16 b
(2)
P16 dP16 c
(1)
x
x
1x Quadriga entfernen
3x Fahrradparken entfernen
3x Anlehnbügel neu
(ggfs. 1 Werbeträger)
V
V
V
V
PSA 667
PSA 236
I
F
S
IV
5
1
2
3
16
11 a
8
25
14
2 a
46
8
4
50
5
11
2
48
64
4
9
52
1
29
3
6
18
7
11 b
27
9
II
I
II
F
F FFF
5-7
IV
IV
IV
IV
S
W
I
III
S
III
S
S
S
F
F
I
I
IF
F
F
I
S
FI
III
F
F
S
F
S
F
I
IV
III
IV
IV
I
I
I
I
F
S
S
S
S
S
F
F
F
S
F
F
S
S
F
F
F
S
SI
II
IV
I
I
II
IV
IV
I
I
IV
IV
IV
II
IV
II
I
IV
III
IV
IV
I
I
I
I
IV
F
S
S
I
S
F
F
W
F
S
S
F
F
IV
IV
IV
II
I
S
F
I
F
Kleine Witschgasse
Maler-Bock-Gäßchen
Im Sionstal
Im Sionstal
Severinsbrücke
Follerstraße
B55
PSA 1653
6,85
xxxxxxx x xxxxxxxx x
xx xx x
x
xxxx
xx
x
+/-0
x
x
x
VZ 314 und ZZ entfernen,
VZ 265 anbringen,
VZ 283-10 anbringen
x
VZ, ZZ  und Pfosten entfernen
xx
VZ und ZZ entfernen;
VZ 283-30 anbringen
x
5x Anlehnbügel neu
VZ, ZZ  und Pfosten entfernen
VZ, ZZ  und Pfosten entfernen
x
x
1x Pfosten neu
VZ 286-21 neu
ZZ neu
VZ, ZZ  und Pfosten entfernen
x
x
x
x
x
x
2x Fahrradparken entfernen
x x
x
x
x
x
x
x
x
x
x
S 1/1
S 1/1
B
S
S
SS
S
S 0,5/0,5
B
S
S
B
S
B B
B
1 Poller neu
2x Anlehnbügel neu
VZ 314-10 NEU
5x Anlehnbügel neu
(ggfs. 1 davon Werbeträger)
4x Anlehnbügel neu
x
2x Poller entfernen
2x Anlehnbügel entfernen
Bordstein
nullabsenken
Pfosten neu
VZ 314-10
und ZZ neu
x
x
x
VZ, ZZ  und Pfosten entfernen
x
VZ, ZZ  entfernen,
VZ 283-30
x
x
x x x x x x x xS 0,5/0,5S 0,5/0,5
B
B B B
S 0,5/0,5
VZ 244.1
und ZZ
ergänzen
x
VZ 244.1 und ZZ neu,
VZ 205 neu
VZ 274.1-4 entfernen
VZ 244.1 und ZZ ergänzen
S 0,5/0,5
Pfosten und VZ 244.2 neu
Pfosten und VZ 244.1 neu
VZ 1022-10 neu
x
8,90
S
B
Bewohner mit
Parkausweis: GEO
werktags 18-9h
und sonn- und feiertags frei
Pfosten neu,
VZ 283-31 neu
Aufgrund nicht ausreichender Restfahrbahnbreite (2,50
- 2,90 m) muss das Parken und Laden im Bereich
Follerstraße 46 - 48 entfallen. Ersatzweise Ladezonen
sollen im direkten Umfeld eingerichtet werden.
x
xx
x
xx
x
bestehende VZ und ZZ entfernen,
VZ283-10 anbringen
S
B
1x Pfosten neu
VZ 286-10 neu
ZZ neu
xx
x
PSA inkl. Fundament entfernen
1 Poller entfernen
1x Schilderpfosten neu, daran
VZ 274.1 (Größe 1)
S
S
Bewohner mit
Parkausweis: GEO
werktags 18-9h
und sonn- und feiertags frei
18 x PSA 667
x
SS
PSA versetzen, altes Fundament
entfernen, 2 Poller setzen
(Abstände vgl. Skizze)
Pfosten neu,
VZ 283-21 neu
18
Pfosten neu
VZ 314-20
und ZZ neu
VZ + ZZ Parken entfernen
VZ 286-21 neu
ZZ neu;
von Norden kommend sichtbar
VZ 244.2 (Größe 1) anbringen
Bewohner mit
Parkausweis: SEV
werktags 18-9h
und sonn- und feiertags frei
x
x
VZ Erklärtafel "Regeln Fahrradstraße"
übergangsweise aufstellen (8 - 10 Wochen)
x
VZ 286-10 entfernen,
VZ 283-10 anbringen
S 0,5/0,5
S 0,5/0,5
S 0,5/0,5 S 0,5/0,5
S 0,5/0,5
S 0,5/0,5
S
S 0,5/0,2 S 0,5/0,2
B 0,5/0,2
W 0,5/0,25
W 0,5/0,25
S 0,5/0,2
B 0,5/0,2
S
x
Katharinengraben
2,00
2,00
7,00
1,50
1,25
2,00
4,72
4,76
4,91
1,00
2,00 2,002,00
15,00
6,00
,75
,75
2,00
,75
4,15
2,00
,75
4,03
x
1,50
S 1/1
x
VZ 102 entfernen und
VZ 301 ergänzen
VZ 274.1 neu
VZ 283-10; VZ 314-20 und
ZZ Parken mit Parkschein entfernen
VZ 301 neu
Follerstraße
Im Weichserhof
Mechtildisstraße
2x VZ 1000-32 unter bestehende
VZ 220 an Laternenmast Ecke
Follerstraße / Koelhoffstraße
anbringen
2x Anlehnbügel
x x
Schilderhalterbügel
(Sharing)
x
1x Quadriga entfernen
3x Anlehnbügel neu (ggfs. 1 Werbeträger)
Bewohner mit
Parkausweis: SEV
werktags 18-9h
und sonn- und feiertags frei
Pfosten neu;
VZ 286-21 neu
ZZ neu
x
11,15
,75
x 1,00
4,00
+/-0
x x
x
5,00
Asphaltanrampung entfernen,
Bordstein nullabsenken
x
VZ 265 entfernen
xx
x
VZ 265 und ZZ
entfernen,
Pfosten entfernen
VZ 1022-10 neu
2x Anlehnbügel neu
x
4,22S 0,5/0,2
4,18
S 0,5/0,5
B 0,5/0,5
B
S
S 0,5/0,5
B 0,5/0,5
4,14
,75
S
,75
4,14
11,75 14,25
7,655,0011,75
B
9,00
5,00
2,00
S
x
x x
Bewohner mitParkausweis: GEOwerktags 18-9hund sonn- und feiertags frei
1x Pfosten neu
VZ 286-10 neu
ZZ neu
VZ 314-20 neu
ZZ neu
18
3,56
1,00
4,00
2,00
1x Quadriga entfernen
3x Anlehnbügel neu
2x Poller entfernen
2,502,80
6,48
S 0,5/0,5 S 0,5/0,5
S 0,5/0,5
B 0,5/0,5
B 0,5/0,5
B 0,5/0,5 (Markierung direkt neben der Rinne)
B 0,5/0,5
B 0,5/0,5
B 0,5/0,5
4,06
S 0,5/0,5
B 0,5/0,5 (Markierung direkt neben der Rinne)
B 0,5/0,5 (Markierung direkt neben der Rinne) B 0,5/0,5 (Markierung direkt neben der Rinne) B 0,5/0,5 (Markierung direkt neben der Rinne) B 0,5/0,5 (Markierung direkt neben der Rinne)
B 0,5/0,5
S 0,5/0,5
13,005,004,83
1,95
19,00
B 0,5/0,5 (Markierung direkt neben der Rinne)
B 0,5/0,2
2,45 2,45
1,80
S
x S
3,74
1,0
2,00
0,80
S
1,0 1,00
2,00
1,00
2,00
2,00
2,00
3,49
x
5x Anlehnbügel neu
PSA,50
,40
1,10
1,80
,30 ,40
Detail PSA
Anhörungsverfahren für Beschilderungen und
Markierungen gemäß §44 und §45 StVO
durchgeführt am
Polizeipräsidium Köln
Direktion Verkehr
Im Auftrag
Angeordnet:
Stadt Köln, Der Oberbürgermeister,
Amt für Verkehrsmanagement
644/5   Im Auftrag
AO-Nr. Markierung:
AO-Nr. Beschilderung:
Datum
Amtsleiter/-in (68) Abteilungsleiter/-in (682) Sachgebietsleiter-/in Sachbearbeiter/-in
Projektnr.
Projekt
Bezirk / Stadtteil Planart
Blattnr.
Gezeichnet / Datum
Bearbeitet / Datum
Blattgröße
Maßstab
NHN NN Gauß-KrügerUTM / ETSR85
Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem Koordinatensystem
Amt für nachhaltige
Mobilitätsentwicklung
Übersichtsplan
G:\CAD(K00287)\682\Weischet\Bezirk1-Innenstadt\251127_Follerstraße.dwg 27.11.2025
C
Pos.
B
A
Geneh.Gepr.
UnterschriftDienststelle DatumArt der Abstimmung
DatumÄnderungen Bearb. Gez.
D
1 von 1
Einrichtung einer Fahrradstraße
Herr Möllers
(682/2)
Herr Lemke Herr Weischet
20.11.2025
1:250
Weischet/20.11.2025
Mayolle/20.11.2025
Im Sionstal
Markierungs- und BeschilderungsplanInnenstadt / Altstadt-Süd
XX
(682/2)
681/3 681/3 Parkraumkonzepte (per Mail zugestimmt) gez. Herr Özer 26.11.2025
VZ "absolutes Haltverbot" auf der Ostseite ergänzt Weischet 26.11.25
26.11.25Beschilderung optimiert (SP versetzt, überflü. entfernt) Weischet
ANLAGE 2

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1313 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei der Maßnahme handelt es sich um die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Kölner 
Innenstadt nach bew ährtem Modell. Da es sich dabei um fachlich begründete verkehrsrechtliche 
Anpassungen handelt, besteht keine Notwendigkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung. Eine 
Mitw irkung der Öffentlichkeit an der konkreten Verkehrsführung ist daher nicht vorgesehen. Im 
Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit w ird die Öffentlichkeit über diese Maßnahme 
informiert. Im Rahmen der Vorbereitung zur Umsetzung der Arbeiten soll eine Anw ohnerinfo 
verteilt w erden 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

11975 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/682/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3413/2025 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Einrichtung Fahrradstraße Im Sionstal von Mechtildisstraße bis Kleine Witschgasse
  
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beauftragt die Verwaltung damit, Im Sionstal zwischen 
der Mechtildisstraße und der Kleinen Witschgassse gemäß Radverkehrskonzept Innenstadt 
eine Fahrradstraße nach aktuellem Gestaltungsstandard einzurichten. Dabei soll das Parken 
auf nur noch einer Straßenseite beibehalten werden (vgl. Anlage 2). Die Maßnahme ist mit 
Aufwendungen in Höhe von 50.000 € verbunden. 
 
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  50.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die Straße Im Sionstal im Abschnitt zwischen Mechtildisstraße und Kleiner Witschgasse (vgl. 
Abbildung 1) ist mit Beschluss des Radverkehrskonzeptes Innenstadt in 2016 (1171/2016) als 
Fahrradstraße definiert worden. Sie ist Teil der Fahrradstraßenachse Matthiasstraße – Foller-
straße – Im Sionstal – Annostraße – Alteburger Straße, die perspektivisch die Kölner Innen-
stadt rund um den Mühlenbach mit der Südstadt und im weiteren Verlauf mit Bayenthal ver-
binden soll. Nachdem die Öffnung der Einbahnstraße einschließlich der Einrichtung zweier 
Ausweichstellen im oben genannten Abschnitt Im Sionstal bereits im Jahr 2020 erfolgte, soll 
der Straßenraum hier nun fahrradfreundlich und dem aktuellen Standard für die Einrichtung 
von Fahrradstraßen entsprechend umgestaltet werden. 
 
Das heute beidseitige Parken muss in diesem Zuge einseitig entfallen. Dies lässt sich nach 
Prüfung des Straßenquerschnittes einerseits mit einer zu schmalen Fahrgassenbreite (< 3,05 
Meter) begründen (vgl. Mitteilung 0255/2025 „Vorgehen bei Straßen mit Restfahrbahnbreiten 
unter 3,05m“). Andererseits ist das beidseitige Parken mit eben genannter Fahrgassenbreite 
nicht mit den Standards für die Einrichtung einer Fahrradstraße vereinbar. So soll sich mit

3 
Umsetzung der Maßnahme die Zahl der Stellplätze entlang Im Sionstal von 49 auf 23 reduzie-
ren (vgl. Tabelle 1). Am südlichen Ende des Abschnitts soll eine von insgesamt vier neuen La-
dezone entstehen. Diese sollen von 18 bis 9 Uhr für Anwohnerparken freigegeben werden. 
 
 
Abbildung 1: Übersicht Fahrradstraße Im Sionstal  
 
Auch in der Follerstraße zwischen Hausnummer 46 und 52 müssen drei Stellplätze sowie eine 
Ladezone aufgrund nicht ausreichender Fahrgassenbreite entfallen, um ein ungehindertes 
Fortkommen von Einsatz- und Rettungskräften, insbesondere der Feuerwehr, sicherzustellen. 
Die Fahrgassenbreite beträgt hier teilweise nur etwa 2,50°m – 2,70°m. Ersatzweise sollen 
neue Ladezonen im direkten Umfeld geschaffen werden (vor Follerstraße 46 hinter der Kurve, 
vor Follerstraße 52 sowie im Einmündungsbereich der Follerstraße / Im Sionstal), vgl. Tabelle 
1 und Abbildung 2. Die dann ausreichende Fahrbahnbreite ermöglicht außerdem die Öffnung 
der Einbahnstraße für gegenläufigen Radverkehr. Diese kommt vor allem Schülerinnen und 
Schülern der Schulen aus dem Georgsviertel (u. a. Kaiserin-Augusta-Schule und Friedrich-
Wilhelm-Gymnasium) entgegen, die die Turnhalle und die straßenkicker-Sportanlage (Basket-
ball, Fußball, Volleyball) erreichen möchten. 
 
 
Parkraum-
bilanz 
Sionstal 
Bestand 
südlich Zeb-
rastreifen 
Geplant 
südlich Zeb-
rastreifen 
Bestand 
nördlich Zeb-
rastreifen 
Geplant 
nördlich Zeb-
rastreifen 
Bestand 
Follerstraße 
52 - 46 
Geplant 
Follerstraße 
52 - 46 
Pkw-Stell-
plätze auf 
Fahrbahn 
17 
 (10 West, 
7 Ost) 
7 
(7 West, 
0 Ost) 
32 
(12 West, 
20 Ost) 
16 
(alle Ost)  
 
3 
 
 
0 
 
 
Pkw-Stell-
plätze auf 
Gehweg 
0 
 
0 
 
3 
 
0 
 
0 
 
0 
 
Tabelle 1: Parkraumbilanz

4 
 
 
 
Abbildung 2: Entfall / Einrichtung Ladezonen im Bereich der Follerstraße  
Details der Planung 
Die Fahrradstraße Im Sionstal soll in dem für Köln inzwischen typischen und bewährten De-
sign eingerichtet werden. Beispiele dafür sind die zuletzt umgesetzten Fahrradstraßen in der 
Agrippastraße, Arminiusstraße oder Maybachstraße. So sollen großflächige Fahrradstraßen-
piktogramme sowie rote Begleitlinien auch Im Sionstal aufmarkiert werden. 
 
Die Pkw-Stellplätze sollen im südlichen Abschnitt zwischen Mechtildisstraße und dem Zebra-
streifen / Querung Im Weichserhof am in Fahrtrichtung linken Fahrbahnrand verbleiben. So 
können auch die Altglascontainer an heutiger Stelle verbleiben und rücken nicht näher an die 
Wohnbebauung. Im nördlichen Abschnitt zwischen dem Zebrastreifen / Querung Im Weichser-
hof und der Kleinen Witschgasse sollen die Pkw-Stellplätze am in Fahrtrichtung rechten Fahr-
bahnrand verbleiben, sodass die geplante Ladezone wie auch das verbleibende Parken näher 
an der Wohnbebauung der Follerstraße 46 bis 52 liegen. 
 
Die Im Sionstal neu gewonnene Fläche soll für einen ausreichenden Begegnungsraum zwi-
schen Radfahrenden und Kfz genutzt werden. Das punktuelle Ausweichen (in Form der bishe-
rigen zwei Ausweichstellen) soll insofern streckenhaft ausgedehnt werden. In der künftig rund 
4,00 Meter breiten Fahrgasse können Radfahrende und entgegenkommenden Kfz problemlos 
aneinander vorbeifahren. Außerdem können Radfahrende komfortabel nebeneinander fahren. 
 
Zum Parken wird ein 75 Zentimeter breiter Sicherheitsraum sowie daneben liegend eine rote 
Begleitlinie markiert, die ein Befahren des Dooring-Bereichs verhindern sollen. Am jeweils ge-
genüber liegenden, nicht beparkten Fahrbahnrand soll zur Abgrenzung der Fahrgasse für 
Radfahrende neben der Entwässerungsrinne dieselbe Markierung aufgetragen werden. 
 
Die Vorfahrtregelung soll sich insofern ändern, als dass an der Einmündung Katharinengraben 
künftig nicht mehr rechts-vor-links gelten soll, sondern Im Sionstal in diesem Abschnitt zur 
Vorfahrtstraße erklärt wird. An der Einmündung der Follerstraße bleibt die bestehende Vor-
fahrtregelung erhalten. An beiden Einmündungen soll die Bevorrechtigung in Ergänzung zur 
Beschilderung mit der Markierung von Wartelinien verdeutlicht werden. 
 
An der gültigen Höchstgeschwindigkeit wird mit Einrichtung der Fahrradstraße keine Ände-
rung vorgenommen. Als Teil einer bestehenden Tempo-30-Zone gilt aktuell wie auch nach 
Einrichtung der Fahrradstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern.

5 
 
Hintergrund 
Das Radverkehrskonzept Innenstadt (1171/2016) ist im Jahr 2016 durch den Verkehrsaus-
schuss als Handlungsrahmen für künftige Verkehrsplanungen beschlossen worden. Im darin 
definierten Grünen Netz, in dem Radfahren im Mischverkehr vorgesehen ist, wurde die Achse 
Matthiasstraße – Follerstraße – Im Sionstal – Annostraße – Alteburger Straße als Fahrradstra-
ßenachse festgelegt (vgl. Anlage 3). 
 
Die Fahrradstraßenachse ist schon heute eine durch den Radverkehr dominierte Verbindung, 
deren Ertüchtigung vor allem vor dem Hintergrund des hohen Anteils an Schülerinnen und 
Schülern von hoher Wichtigkeit ist. Vor Schulbeginn befahren diese den Abschnitt zum Teil 
pulkartig. Die Dominanz des Radverkehrs belegt eine Zählung in den Morgenstunden aus Mai 
2024 (vgl. Tabelle 2). 
 
Fahrbahn Radfahrende Radfahrende  Kfz Kfz 
Richtung 
Fahrtrichtung 
Süden 
Fahrtrichtung 
Norden  
Fahrtrichtung 
Süden 
Fahrtrichtung 
Norden 
   
   
6:00 1 4  0 1 
6:15 1 3  0 3 
6:30 0 6  0 3 
6:45 1 13  0 0 
7:00 2 16  0 6 
7:15 5 13  0 12 
7:30 5 23  0 10 
7:45 7 27  0 13 
8:00 9 15  3 16 
8:15 7 20  0 11 
8:30 6 24  0 9 
8:45 4 16  2 18 
9:00 5 18  0 6 
9:15 4 13  0 7 
9:30 10 13  0 6 
9:45 5 19  0 5 
10:00 2 12  0 2 
10:15 2 14  0 6 
10:30 3 13  0 5 
Tabelle 2: Zählung Rad- und Autoverkehr Im Sionstal zwischen 06:00 Uhr und 10:30 Uhr (Mai 2024)

6 
Der mit dieser Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegte Abschnitt stellt einen ersten 
Umsetzungsschritt der Fahrradstraßenachse dar. In einem nächsten Schritt sollen in nördli-
cher Verlängerung die Follerstraße und Matthiasstraße sowie Große Witschgasse und Georg-
straße in Fahrradstraßen umgewandelt werden. In südlicher Verlängerung gilt es perspekti-
visch im Rahmen einer Umgestaltung des Knotenpunktes Im Sionstal / Mechtildisstraße / An 
St. Katharinen eine direkte Querung für Radfahrende zu schaffen. Im weiteren südlichen Ver-
lauf muss weiterhin innerhalb der Verwaltung sowie mit der KVB abgestimmt werden, inwie-
fern eine Öffnung der Einbahnstraße bei gleichzeitiger Führung des Linienbusverkehrs (Linien 
106 und 132) – ggfs. analog zur Öffnung im nördlichen Abschnitt des Sionstals unter Einrich-
tung regelmäßiger Ausweichmöglichkeiten – realisiert werden kann. 
 
 
Übergeordnetes Ziel: Erhöhung der Verkehrssicherheit 
In Summe der zuvor aufgeführten Teilmaßnahmen leistet die Verwaltung mit Umsetzung der 
Fahrradstraße einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit im Radverkehr 
und insbesondere für die zahlreichen Schüler*innen, deren täglicher Weg über die Straße Im 
Sionstal zu einer der im Umfeld liegenden Schulen führt. Durch die Gestaltungselemente der 
Fahrradstraße (bspw. der großen Fahrradstraßen-Piktogramme und der roten Begleitlinie) 
wird diese für alle Verkehrsteilnehmenden zweifelsfrei als solche erkennbar. Der Radverkehr 
wird hierdurch sichtbarer und der Kfz-Verkehr wird aufmerksamer und rücksichtsvoller. Auch 
wird die Verkehrssicherheit erhöht, indem Begegnungen von Kfz und Radverkehr auf dem ge-
planten Abschnitt mit Verbreiterung der Fahrgasse künftig sicherer ablaufen werden. 
 
Zudem lassen sich durch die Verlagerung des Radverkehrs auf die geplante Fahrradstraßen-
achse auch in der Severinstraße Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr reduzieren. 
 
 
Übergeordnetes Ziel: Klimaschutz 
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. 
Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und Fuß-
verkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Ver-
gleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des 
Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver 
Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. 
 
 
Finanzierung 
Die Einrichtung der Fahrradstraße von Mechtildisstraße bis Kleine Witschgasse ist mit kon-
sumtiven Aufwendungen in Höhe von rund 50.000 € verbunden. Diese entstehen für Markie-
rungsarbeiten; Beschilderung und die Einrichtung einer Baustellenverkehrsführung. Die Aus-
führung ist für 2026 vorgesehen. Die für das Jahr 2026 erforderliche Aufwandsermächtigung 
steht im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, 
Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13 -Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 
– bedarfsgerecht zur Verfügung. 
 
Die Umsetzung der Maßnahme ist insbesondere zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit 
für den Schülerverkehr zwingend erforderlich. Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung 
vom18.12.2025 sind somit erfüllt.  
 
 
Anlagen 
Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2 – Plan Fahrradstraße Im Sionstal 
Anlage 3 – Netzplan Radverkehrskonzept Innenstadt

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251127_ANLAGE 3 - Netzplan RVKI

694 Zeichen

gezeichnet: Jankowski
Datum: 27.09.17
Blattgröße: 830x830mm
Dokumentname:
5172d-RVKI_reproduziert_Eimerplan_Gelb_Grün_Fahrradstraßen_ff
Bezugsmaßstab: 1:5.000
Sachbearbeiter/in (661/5) Gruppenleiter/in (661/5) Abteilungsleiter/in (661/5) Amtsleiter/in (661/5) 
gez. ...gez. ....gez. ....gez. ....
Radverkehrsgutachten für die Kölner Innenstadt
Netzplan (reproduziert vom Originalplan / VIA 2016)
Fahrradstraßen
Gelbes und Grünes Netz
MIV-Vorrang-Straßen (Radfahren auf
Radverkehrsinfrastruktur)
Rad-(Fuß-)Vorrangstraße
(Radfahren im Mischverkehr)
potentielle Rad-(Fuß-)Vorrangstraße
keine Radverkehrsinfrastruktur
Fahrradstraßen (geplant)
Fahrradstraße zur Diskussion/
Netzzusammenhang
ANLAGE 3

Beratungsverlauf (1)

12.03.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.17 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3413/2025
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
09.03.2026
Erstellt
28.11.2025 13:01