3413/2025
Einrichtung Fahrradstraße Im Sionstal von Mechtildisstraße bis Kleine Witschgasse
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251127_ANLAGE 2 - Plan Fahrradstraße Im Sionstal
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(1) (2) (2) P3009 (1) (1) (49) (1) (49) (49) (1) (1) (49) (1) (1) (1) (1) (2) (1) P16 a (3) (49) (2) (3) (1) (1) (2) P16 b (2) P16 dP16 c (1) x x 1x Quadriga entfernen 3x Fahrradparken entfernen 3x Anlehnbügel neu (ggfs. 1 Werbeträger) V V V V PSA 667 PSA 236 I F S IV 5 1 2 3 16 11 a 8 25 14 2 a 46 8 4 50 5 11 2 48 64 4 9 52 1 29 3 6 18 7 11 b 27 9 II I II F F FFF 5-7 IV IV IV IV S W I III S III S S S F F I I IF F F I S FI III F F S F S F I IV III IV IV I I I I F S S S S S F F F S F F S S F F F S SI II IV I I II IV IV I I IV IV IV II IV II I IV III IV IV I I I I IV F S S I S F F W F S S F F IV IV IV II I S F I F Kleine Witschgasse Maler-Bock-Gäßchen Im Sionstal Im Sionstal Severinsbrücke Follerstraße B55 PSA 1653 6,85 xxxxxxx x xxxxxxxx x xx xx x x xxxx xx x +/-0 x x x VZ 314 und ZZ entfernen, VZ 265 anbringen, VZ 283-10 anbringen x VZ, ZZ und Pfosten entfernen xx VZ und ZZ entfernen; VZ 283-30 anbringen x 5x Anlehnbügel neu VZ, ZZ und Pfosten entfernen VZ, ZZ und Pfosten entfernen x x 1x Pfosten neu VZ 286-21 neu ZZ neu VZ, ZZ und Pfosten entfernen x x x x x x 2x Fahrradparken entfernen x x x x x x x x x x x S 1/1 S 1/1 B S S SS S S 0,5/0,5 B S S B S B B B 1 Poller neu 2x Anlehnbügel neu VZ 314-10 NEU 5x Anlehnbügel neu (ggfs. 1 davon Werbeträger) 4x Anlehnbügel neu x 2x Poller entfernen 2x Anlehnbügel entfernen Bordstein nullabsenken Pfosten neu VZ 314-10 und ZZ neu x x x VZ, ZZ und Pfosten entfernen x VZ, ZZ entfernen, VZ 283-30 x x x x x x x x x xS 0,5/0,5S 0,5/0,5 B B B B S 0,5/0,5 VZ 244.1 und ZZ ergänzen x VZ 244.1 und ZZ neu, VZ 205 neu VZ 274.1-4 entfernen VZ 244.1 und ZZ ergänzen S 0,5/0,5 Pfosten und VZ 244.2 neu Pfosten und VZ 244.1 neu VZ 1022-10 neu x 8,90 S B Bewohner mit Parkausweis: GEO werktags 18-9h und sonn- und feiertags frei Pfosten neu, VZ 283-31 neu Aufgrund nicht ausreichender Restfahrbahnbreite (2,50 - 2,90 m) muss das Parken und Laden im Bereich Follerstraße 46 - 48 entfallen. Ersatzweise Ladezonen sollen im direkten Umfeld eingerichtet werden. x xx x xx x bestehende VZ und ZZ entfernen, VZ283-10 anbringen S B 1x Pfosten neu VZ 286-10 neu ZZ neu xx x PSA inkl. Fundament entfernen 1 Poller entfernen 1x Schilderpfosten neu, daran VZ 274.1 (Größe 1) S S Bewohner mit Parkausweis: GEO werktags 18-9h und sonn- und feiertags frei 18 x PSA 667 x SS PSA versetzen, altes Fundament entfernen, 2 Poller setzen (Abstände vgl. Skizze) Pfosten neu, VZ 283-21 neu 18 Pfosten neu VZ 314-20 und ZZ neu VZ + ZZ Parken entfernen VZ 286-21 neu ZZ neu; von Norden kommend sichtbar VZ 244.2 (Größe 1) anbringen Bewohner mit Parkausweis: SEV werktags 18-9h und sonn- und feiertags frei x x VZ Erklärtafel "Regeln Fahrradstraße" übergangsweise aufstellen (8 - 10 Wochen) x VZ 286-10 entfernen, VZ 283-10 anbringen S 0,5/0,5 S 0,5/0,5 S 0,5/0,5 S 0,5/0,5 S 0,5/0,5 S 0,5/0,5 S S 0,5/0,2 S 0,5/0,2 B 0,5/0,2 W 0,5/0,25 W 0,5/0,25 S 0,5/0,2 B 0,5/0,2 S x Katharinengraben 2,00 2,00 7,00 1,50 1,25 2,00 4,72 4,76 4,91 1,00 2,00 2,002,00 15,00 6,00 ,75 ,75 2,00 ,75 4,15 2,00 ,75 4,03 x 1,50 S 1/1 x VZ 102 entfernen und VZ 301 ergänzen VZ 274.1 neu VZ 283-10; VZ 314-20 und ZZ Parken mit Parkschein entfernen VZ 301 neu Follerstraße Im Weichserhof Mechtildisstraße 2x VZ 1000-32 unter bestehende VZ 220 an Laternenmast Ecke Follerstraße / Koelhoffstraße anbringen 2x Anlehnbügel x x Schilderhalterbügel (Sharing) x 1x Quadriga entfernen 3x Anlehnbügel neu (ggfs. 1 Werbeträger) Bewohner mit Parkausweis: SEV werktags 18-9h und sonn- und feiertags frei Pfosten neu; VZ 286-21 neu ZZ neu x 11,15 ,75 x 1,00 4,00 +/-0 x x x 5,00 Asphaltanrampung entfernen, Bordstein nullabsenken x VZ 265 entfernen xx x VZ 265 und ZZ entfernen, Pfosten entfernen VZ 1022-10 neu 2x Anlehnbügel neu x 4,22S 0,5/0,2 4,18 S 0,5/0,5 B 0,5/0,5 B S S 0,5/0,5 B 0,5/0,5 4,14 ,75 S ,75 4,14 11,75 14,25 7,655,0011,75 B 9,00 5,00 2,00 S x x x Bewohner mitParkausweis: GEOwerktags 18-9hund sonn- und feiertags frei 1x Pfosten neu VZ 286-10 neu ZZ neu VZ 314-20 neu ZZ neu 18 3,56 1,00 4,00 2,00 1x Quadriga entfernen 3x Anlehnbügel neu 2x Poller entfernen 2,502,80 6,48 S 0,5/0,5 S 0,5/0,5 S 0,5/0,5 B 0,5/0,5 B 0,5/0,5 B 0,5/0,5 (Markierung direkt neben der Rinne) B 0,5/0,5 B 0,5/0,5 B 0,5/0,5 4,06 S 0,5/0,5 B 0,5/0,5 (Markierung direkt neben der Rinne) B 0,5/0,5 (Markierung direkt neben der Rinne) B 0,5/0,5 (Markierung direkt neben der Rinne) B 0,5/0,5 (Markierung direkt neben der Rinne) B 0,5/0,5 (Markierung direkt neben der Rinne) B 0,5/0,5 S 0,5/0,5 13,005,004,83 1,95 19,00 B 0,5/0,5 (Markierung direkt neben der Rinne) B 0,5/0,2 2,45 2,45 1,80 S x S 3,74 1,0 2,00 0,80 S 1,0 1,00 2,00 1,00 2,00 2,00 2,00 3,49 x 5x Anlehnbügel neu PSA,50 ,40 1,10 1,80 ,30 ,40 Detail PSA Anhörungsverfahren für Beschilderungen und Markierungen gemäß §44 und §45 StVO durchgeführt am Polizeipräsidium Köln Direktion Verkehr Im Auftrag Angeordnet: Stadt Köln, Der Oberbürgermeister, Amt für Verkehrsmanagement 644/5 Im Auftrag AO-Nr. Markierung: AO-Nr. Beschilderung: Datum Amtsleiter/-in (68) Abteilungsleiter/-in (682) Sachgebietsleiter-/in Sachbearbeiter/-in Projektnr. Projekt Bezirk / Stadtteil Planart Blattnr. Gezeichnet / Datum Bearbeitet / Datum Blattgröße Maßstab NHN NN Gauß-KrügerUTM / ETSR85 Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem Koordinatensystem Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung Übersichtsplan G:\CAD(K00287)\682\Weischet\Bezirk1-Innenstadt\251127_Follerstraße.dwg 27.11.2025 C Pos. B A Geneh.Gepr. UnterschriftDienststelle DatumArt der Abstimmung DatumÄnderungen Bearb. Gez. D 1 von 1 Einrichtung einer Fahrradstraße Herr Möllers (682/2) Herr Lemke Herr Weischet 20.11.2025 1:250 Weischet/20.11.2025 Mayolle/20.11.2025 Im Sionstal Markierungs- und BeschilderungsplanInnenstadt / Altstadt-Süd XX (682/2) 681/3 681/3 Parkraumkonzepte (per Mail zugestimmt) gez. Herr Özer 26.11.2025 VZ "absolutes Haltverbot" auf der Ostseite ergänzt Weischet 26.11.25 26.11.25Beschilderung optimiert (SP versetzt, überflü. entfernt) Weischet ANLAGE 2
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei der Maßnahme handelt es sich um die Einrichtung einer Fahrradstraße in der Kölner Innenstadt nach bew ährtem Modell. Da es sich dabei um fachlich begründete verkehrsrechtliche Anpassungen handelt, besteht keine Notwendigkeit der Öffentlichkeitsbeteiligung. Eine Mitw irkung der Öffentlichkeit an der konkreten Verkehrsführung ist daher nicht vorgesehen. Im Sinne der Transparenz und Nachvollziehbarkeit w ird die Öffentlichkeit über diese Maßnahme informiert. Im Rahmen der Vorbereitung zur Umsetzung der Arbeiten soll eine Anw ohnerinfo verteilt w erden Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Dezernat, Dienststelle III/68/682/2 Vorlagen-Nummer 3413/2025 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Einrichtung Fahrradstraße Im Sionstal von Mechtildisstraße bis Kleine Witschgasse Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beauftragt die Verwaltung damit, Im Sionstal zwischen der Mechtildisstraße und der Kleinen Witschgassse gemäß Radverkehrskonzept Innenstadt eine Fahrradstraße nach aktuellem Gestaltungsstandard einzurichten. Dabei soll das Parken auf nur noch einer Straßenseite beibehalten werden (vgl. Anlage 2). Die Maßnahme ist mit Aufwendungen in Höhe von 50.000 € verbunden. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 50.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Die Straße Im Sionstal im Abschnitt zwischen Mechtildisstraße und Kleiner Witschgasse (vgl. Abbildung 1) ist mit Beschluss des Radverkehrskonzeptes Innenstadt in 2016 (1171/2016) als Fahrradstraße definiert worden. Sie ist Teil der Fahrradstraßenachse Matthiasstraße – Foller- straße – Im Sionstal – Annostraße – Alteburger Straße, die perspektivisch die Kölner Innen- stadt rund um den Mühlenbach mit der Südstadt und im weiteren Verlauf mit Bayenthal ver- binden soll. Nachdem die Öffnung der Einbahnstraße einschließlich der Einrichtung zweier Ausweichstellen im oben genannten Abschnitt Im Sionstal bereits im Jahr 2020 erfolgte, soll der Straßenraum hier nun fahrradfreundlich und dem aktuellen Standard für die Einrichtung von Fahrradstraßen entsprechend umgestaltet werden. Das heute beidseitige Parken muss in diesem Zuge einseitig entfallen. Dies lässt sich nach Prüfung des Straßenquerschnittes einerseits mit einer zu schmalen Fahrgassenbreite (< 3,05 Meter) begründen (vgl. Mitteilung 0255/2025 „Vorgehen bei Straßen mit Restfahrbahnbreiten unter 3,05m“). Andererseits ist das beidseitige Parken mit eben genannter Fahrgassenbreite nicht mit den Standards für die Einrichtung einer Fahrradstraße vereinbar. So soll sich mit 3 Umsetzung der Maßnahme die Zahl der Stellplätze entlang Im Sionstal von 49 auf 23 reduzie- ren (vgl. Tabelle 1). Am südlichen Ende des Abschnitts soll eine von insgesamt vier neuen La- dezone entstehen. Diese sollen von 18 bis 9 Uhr für Anwohnerparken freigegeben werden. Abbildung 1: Übersicht Fahrradstraße Im Sionstal Auch in der Follerstraße zwischen Hausnummer 46 und 52 müssen drei Stellplätze sowie eine Ladezone aufgrund nicht ausreichender Fahrgassenbreite entfallen, um ein ungehindertes Fortkommen von Einsatz- und Rettungskräften, insbesondere der Feuerwehr, sicherzustellen. Die Fahrgassenbreite beträgt hier teilweise nur etwa 2,50°m – 2,70°m. Ersatzweise sollen neue Ladezonen im direkten Umfeld geschaffen werden (vor Follerstraße 46 hinter der Kurve, vor Follerstraße 52 sowie im Einmündungsbereich der Follerstraße / Im Sionstal), vgl. Tabelle 1 und Abbildung 2. Die dann ausreichende Fahrbahnbreite ermöglicht außerdem die Öffnung der Einbahnstraße für gegenläufigen Radverkehr. Diese kommt vor allem Schülerinnen und Schülern der Schulen aus dem Georgsviertel (u. a. Kaiserin-Augusta-Schule und Friedrich- Wilhelm-Gymnasium) entgegen, die die Turnhalle und die straßenkicker-Sportanlage (Basket- ball, Fußball, Volleyball) erreichen möchten. Parkraum- bilanz Sionstal Bestand südlich Zeb- rastreifen Geplant südlich Zeb- rastreifen Bestand nördlich Zeb- rastreifen Geplant nördlich Zeb- rastreifen Bestand Follerstraße 52 - 46 Geplant Follerstraße 52 - 46 Pkw-Stell- plätze auf Fahrbahn 17 (10 West, 7 Ost) 7 (7 West, 0 Ost) 32 (12 West, 20 Ost) 16 (alle Ost) 3 0 Pkw-Stell- plätze auf Gehweg 0 0 3 0 0 0 Tabelle 1: Parkraumbilanz 4 Abbildung 2: Entfall / Einrichtung Ladezonen im Bereich der Follerstraße Details der Planung Die Fahrradstraße Im Sionstal soll in dem für Köln inzwischen typischen und bewährten De- sign eingerichtet werden. Beispiele dafür sind die zuletzt umgesetzten Fahrradstraßen in der Agrippastraße, Arminiusstraße oder Maybachstraße. So sollen großflächige Fahrradstraßen- piktogramme sowie rote Begleitlinien auch Im Sionstal aufmarkiert werden. Die Pkw-Stellplätze sollen im südlichen Abschnitt zwischen Mechtildisstraße und dem Zebra- streifen / Querung Im Weichserhof am in Fahrtrichtung linken Fahrbahnrand verbleiben. So können auch die Altglascontainer an heutiger Stelle verbleiben und rücken nicht näher an die Wohnbebauung. Im nördlichen Abschnitt zwischen dem Zebrastreifen / Querung Im Weichser- hof und der Kleinen Witschgasse sollen die Pkw-Stellplätze am in Fahrtrichtung rechten Fahr- bahnrand verbleiben, sodass die geplante Ladezone wie auch das verbleibende Parken näher an der Wohnbebauung der Follerstraße 46 bis 52 liegen. Die Im Sionstal neu gewonnene Fläche soll für einen ausreichenden Begegnungsraum zwi- schen Radfahrenden und Kfz genutzt werden. Das punktuelle Ausweichen (in Form der bishe- rigen zwei Ausweichstellen) soll insofern streckenhaft ausgedehnt werden. In der künftig rund 4,00 Meter breiten Fahrgasse können Radfahrende und entgegenkommenden Kfz problemlos aneinander vorbeifahren. Außerdem können Radfahrende komfortabel nebeneinander fahren. Zum Parken wird ein 75 Zentimeter breiter Sicherheitsraum sowie daneben liegend eine rote Begleitlinie markiert, die ein Befahren des Dooring-Bereichs verhindern sollen. Am jeweils ge- genüber liegenden, nicht beparkten Fahrbahnrand soll zur Abgrenzung der Fahrgasse für Radfahrende neben der Entwässerungsrinne dieselbe Markierung aufgetragen werden. Die Vorfahrtregelung soll sich insofern ändern, als dass an der Einmündung Katharinengraben künftig nicht mehr rechts-vor-links gelten soll, sondern Im Sionstal in diesem Abschnitt zur Vorfahrtstraße erklärt wird. An der Einmündung der Follerstraße bleibt die bestehende Vor- fahrtregelung erhalten. An beiden Einmündungen soll die Bevorrechtigung in Ergänzung zur Beschilderung mit der Markierung von Wartelinien verdeutlicht werden. An der gültigen Höchstgeschwindigkeit wird mit Einrichtung der Fahrradstraße keine Ände- rung vorgenommen. Als Teil einer bestehenden Tempo-30-Zone gilt aktuell wie auch nach Einrichtung der Fahrradstraße eine Höchstgeschwindigkeit von 30 Stundenkilometern. 5 Hintergrund Das Radverkehrskonzept Innenstadt (1171/2016) ist im Jahr 2016 durch den Verkehrsaus- schuss als Handlungsrahmen für künftige Verkehrsplanungen beschlossen worden. Im darin definierten Grünen Netz, in dem Radfahren im Mischverkehr vorgesehen ist, wurde die Achse Matthiasstraße – Follerstraße – Im Sionstal – Annostraße – Alteburger Straße als Fahrradstra- ßenachse festgelegt (vgl. Anlage 3). Die Fahrradstraßenachse ist schon heute eine durch den Radverkehr dominierte Verbindung, deren Ertüchtigung vor allem vor dem Hintergrund des hohen Anteils an Schülerinnen und Schülern von hoher Wichtigkeit ist. Vor Schulbeginn befahren diese den Abschnitt zum Teil pulkartig. Die Dominanz des Radverkehrs belegt eine Zählung in den Morgenstunden aus Mai 2024 (vgl. Tabelle 2). Fahrbahn Radfahrende Radfahrende Kfz Kfz Richtung Fahrtrichtung Süden Fahrtrichtung Norden Fahrtrichtung Süden Fahrtrichtung Norden 6:00 1 4 0 1 6:15 1 3 0 3 6:30 0 6 0 3 6:45 1 13 0 0 7:00 2 16 0 6 7:15 5 13 0 12 7:30 5 23 0 10 7:45 7 27 0 13 8:00 9 15 3 16 8:15 7 20 0 11 8:30 6 24 0 9 8:45 4 16 2 18 9:00 5 18 0 6 9:15 4 13 0 7 9:30 10 13 0 6 9:45 5 19 0 5 10:00 2 12 0 2 10:15 2 14 0 6 10:30 3 13 0 5 Tabelle 2: Zählung Rad- und Autoverkehr Im Sionstal zwischen 06:00 Uhr und 10:30 Uhr (Mai 2024) 6 Der mit dieser Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegte Abschnitt stellt einen ersten Umsetzungsschritt der Fahrradstraßenachse dar. In einem nächsten Schritt sollen in nördli- cher Verlängerung die Follerstraße und Matthiasstraße sowie Große Witschgasse und Georg- straße in Fahrradstraßen umgewandelt werden. In südlicher Verlängerung gilt es perspekti- visch im Rahmen einer Umgestaltung des Knotenpunktes Im Sionstal / Mechtildisstraße / An St. Katharinen eine direkte Querung für Radfahrende zu schaffen. Im weiteren südlichen Ver- lauf muss weiterhin innerhalb der Verwaltung sowie mit der KVB abgestimmt werden, inwie- fern eine Öffnung der Einbahnstraße bei gleichzeitiger Führung des Linienbusverkehrs (Linien 106 und 132) – ggfs. analog zur Öffnung im nördlichen Abschnitt des Sionstals unter Einrich- tung regelmäßiger Ausweichmöglichkeiten – realisiert werden kann. Übergeordnetes Ziel: Erhöhung der Verkehrssicherheit In Summe der zuvor aufgeführten Teilmaßnahmen leistet die Verwaltung mit Umsetzung der Fahrradstraße einen wichtigen Beitrag zur Steigerung der Verkehrssicherheit im Radverkehr und insbesondere für die zahlreichen Schüler*innen, deren täglicher Weg über die Straße Im Sionstal zu einer der im Umfeld liegenden Schulen führt. Durch die Gestaltungselemente der Fahrradstraße (bspw. der großen Fahrradstraßen-Piktogramme und der roten Begleitlinie) wird diese für alle Verkehrsteilnehmenden zweifelsfrei als solche erkennbar. Der Radverkehr wird hierdurch sichtbarer und der Kfz-Verkehr wird aufmerksamer und rücksichtsvoller. Auch wird die Verkehrssicherheit erhöht, indem Begegnungen von Kfz und Radverkehr auf dem ge- planten Abschnitt mit Verbreiterung der Fahrgasse künftig sicherer ablaufen werden. Zudem lassen sich durch die Verlagerung des Radverkehrs auf die geplante Fahrradstraßen- achse auch in der Severinstraße Konflikte zwischen Fuß- und Radverkehr reduzieren. Übergeordnetes Ziel: Klimaschutz Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und Fuß- verkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Ver- gleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden. Finanzierung Die Einrichtung der Fahrradstraße von Mechtildisstraße bis Kleine Witschgasse ist mit kon- sumtiven Aufwendungen in Höhe von rund 50.000 € verbunden. Diese entstehen für Markie- rungsarbeiten; Beschilderung und die Einrichtung einer Baustellenverkehrsführung. Die Aus- führung ist für 2026 vorgesehen. Die für das Jahr 2026 erforderliche Aufwandsermächtigung steht im Teilergebnisplan des Amtes für Verkehrsmanagement in der Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Platze in der Teilplanzeile 13 -Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – bedarfsgerecht zur Verfügung. Die Umsetzung der Maßnahme ist insbesondere zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit für den Schülerverkehr zwingend erforderlich. Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom18.12.2025 sind somit erfüllt. Anlagen Anlage 1 – Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2 – Plan Fahrradstraße Im Sionstal Anlage 3 – Netzplan Radverkehrskonzept Innenstadt 7
251127_ANLAGE 3 - Netzplan RVKI
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gezeichnet: Jankowski Datum: 27.09.17 Blattgröße: 830x830mm Dokumentname: 5172d-RVKI_reproduziert_Eimerplan_Gelb_Grün_Fahrradstraßen_ff Bezugsmaßstab: 1:5.000 Sachbearbeiter/in (661/5) Gruppenleiter/in (661/5) Abteilungsleiter/in (661/5) Amtsleiter/in (661/5) gez. ...gez. ....gez. ....gez. .... Radverkehrsgutachten für die Kölner Innenstadt Netzplan (reproduziert vom Originalplan / VIA 2016) Fahrradstraßen Gelbes und Grünes Netz MIV-Vorrang-Straßen (Radfahren auf Radverkehrsinfrastruktur) Rad-(Fuß-)Vorrangstraße (Radfahren im Mischverkehr) potentielle Rad-(Fuß-)Vorrangstraße keine Radverkehrsinfrastruktur Fahrradstraßen (geplant) Fahrradstraße zur Diskussion/ Netzzusammenhang ANLAGE 3
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3413/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 09.03.2026
- Erstellt
- 28.11.2025 13:01