Mandari Insight

V/0053/2008

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 14.10.2007

Vorlagen 24.01.2008

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 13.02.2008, TOP 2.5

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1a

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1b

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

8516 Zeichen

V/0053/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 14.10.2007 
- "Ein Stadtbildkonzept für Münster!" - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
13.02.2008 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Prüfkriterien (Anlage 2) und die Vorgehensweise im Falle des Investitionsinteresses für 
Hochhausneubauten in Münster werden zur Kenntnis genommen. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Falle eines Investitionsinteresses für Hochhausneubauten 
einzelfallbezogen anhand der vorliegenden Prüfkriterien vorzugehen und entsprechend im 
Fachausschuss des Rates zu berichten 
3. Mit der Beschlussfassung zu den Ziffern 1 und 2 ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die 
Grünen/GAL Nr. A-R/0039/2007 an den Rat (Anlage 1) erledigt. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit den Beschlüssen keine Kosten/Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL trägt in seiner Überschrift die Bezeichnung 
„Stadtbildkonzept“. Aus der Begründung des Antrags wird deutlich, dass kein umfassendes und 
alle Fragen der Stadtgestalt und Stadtgestaltung umfassendes Gesamtkonzept angesprochen ist: 
Die Inhalte des Antrages focussieren auf die Hochhausdiskussion und meinen ein „Hochhauskon-
zept“. 
 
Grundsätzlich inhaltsgleiche Anträge der SPD-Fraktion (Nrn. A-R/0009/2003 und A-R/0021/2007) 
wurden zur weiteren Beratung und Entscheidung sowohl im Herbst 2003 als auch jüngst im Okto-
ber 2007 bereits je an den Planungsausschuss weiterverwiesen und dort inhaltlich abschließend 
per Vorlage der Verwaltung und Beschlussfassung behandelt. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0053/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr  Krause 
Ruf: 
492 61 20 
E-Mail: 
KrauseJoerg@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.01.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0053/2008 
Der zuständige Fachausschuss des Rates entschied in 2003 und 2007 – nach Vorberatung im 
Gestaltungsbeirat – kein Stadtbild- bzw. „Hochhauskonzept“ zu erstellen, sondern gemäß den Be-
schlussvorschlägen zu 1. und 2. zu agieren. Die letzte Beschlussfassung in der Sache datiert vom 
18.10.2007 (Vorlage V/0684/2007). 
 
 
Die Gründe hierfür sind: 
 
A. 
Die Entstehungsgeschichte von Hochhausstandorten und sonstigen baulichen Merkzeichen 
in Münster zeigt im Nachvollzug: 
ƒ Die Standorte von prägenden “Höhepunkten”, selbst in der solitären Betrachtung des 
Themas “Büro- und Dienstleistungshochhaus”, sind über das (Innen-)Stadtgebiet ver-
streut. 
ƒ Die Entwicklung in den letzten Jahrzehnten fand nach entsprechender städtebaulicher 
Vorprüfung im Sinne einer Einzelfallprüfung primär standortbezogen aus unterneh-
mensstrategischen Gründen in Verbindung mit mangelnden Expansions- und Flächen-
voraussetzungen statt - ausgenommen hiervon ist das Investitionsfeld ‚Wohnungsbau‘. 
 
Die Entwicklung insbes. im Büro-, Dienstleistungs- und Sondernutzungsbau war und ist in-
sofern keine bewusst gesteuerte oder geplante. Demzufolge wurden Hochhausplanungen 
mit Dienstleistungsfunktion auch in den vergangenen Jahren produktiv begleitet und reali-
siert: Die Palette reicht hier von Planungen zur Standortstärkung (prioritär) bis hin zur rei-
nen Angebotsplanung (Einzelfall) und der bewussten und verträglichen Setzung stadträum-
licher Akzente (Merkzeichen). 
 
B. 
Aus der Analyse ergibt sich, dass es kein konkretes Erfordernis gibt, präventiv und abstrakt 
Bedarfe zu steuern. Zudem handelt es sich auf Architekten-/Investorenseite um ein Thema, 
welches Strömungs- und Investitionsschwankungen unterworfen war und ist. Es gibt in 
Münster im Wesentlichen einzelne
 Ansiedlungsinteressen und Standortideen. 
 
Diese Erkenntnis spricht - wie auch der Blick in die Vergangenheit - nicht für eine aktive 
Angebotsplanung oder Angebotssteuerung, sondern gebietet vielmehr einen die Verträg-
lichkeit prüfenden und abwägenden Blick auf jedes einzelne
 Ansiedlungsinteresse. Es soll-
ten bewusst nicht durch die Angebotsplanung mögliche Standorte präjudiziert werden. 
 
C. 
Die stadtplanerische Erfahrung zeigt zudem, dass für eine dauerhaft erfolgreiche Vermark-
tung von „städtebaulichen Dominanten“ die „harten“ Standortkriterien wie 
ƒ Lage,  
ƒ optimale verkehrliche Erreichbarkeit (IV und ÖPNV) und  
ƒ Synergieeffekte mit umliegenden Nutzungen  
eine wichtige Rolle spielen.  
Für Hochhausstandorte gelten diese Kriterien im Besonderen. Durchschlagende Kriterien 
für Ansiedlungsinteressen sind in diesem Zusammenhang jedoch in besonderem Maße: 
ƒ die Adressbildung, 
ƒ die exponierte städtebauliche Lage,  
ƒ die Wahrnehmbarkeit des Objektes.

- 3 - 
V/0053/2008 
Der Standortwunsch von Eigentümern, Investoren und Architekten entspringt insofern nicht 
immer rationalen Überlegungen. Er ordnet sich im Spannungsfeld von steuernder und ord-
nender Stadtplanung einerseits und freiem Markt bzw. Investitionsinteresse andererseits 
nicht selbstverständlich konzeptionellen Überlegungen von städtischer Seite unter. 
Hieraus begründet sich die Sinnhaftigkeit der praktizierten Einzelfallprüfung, die im Sinne 
einer Selbstbindung kriteriengeleitet ist (Anlage 2 zur Vorlage). 
 
 
Im Falle von Ansiedlungsinteresse zur Realisierung von (Büro-)Hochhausstandorten inner-
halb des Stadtgebietes bedeutet dies: 
 
ƒ Neue Ideen und Standortvorschläge werden in einer ersten städtebaulichen Ein-
schätzung einzelfallbezogen
 nach dem ausgeführten Untersuchungs- und Prüfras-
ter analysiert und mit Blick auf ihre Verträglichkeit bzw. ihre positiven Effekte hin 
bewertet. 
 
ƒ Das Prüfergebnis dieser städtebaulich-funktionalen Ersteinschätzung in Verbindung 
mit einer  Untersuchung der Stadtbildverträglichkeit (durch das Stadtplanungsamt 
und/oder den Eigentümer/Investor) ist dem Gestaltungsbeirat und dem Planungs-
ausschuss vorzulegen. 
 
ƒ In jedem Einzelfall ist möglichst ein städtebaulich-hochbauliches Optimierungsver-
fahren1 durch den Eigentümer/Investor durchzuführen. 
 
ƒ Die Bürger und Bürgerinnen sind nach einer positiven Ersteinschätzung so früh wie 
möglich zu informieren. 
 
 
Fazit: 
 
Die Rahmenbedingungen und damit die Bewertungen und Einschätzungen zum Umgang 
mit und zur Vorgehensweise im Falle von Investitionsinteresse für Hochhäuser in Münster 
sind wie unter A. bis C. ausgeführt unverändert. 
 
Das Stadtbild ist ein Ensemble und als Identifikationspunkt ein Wert an sich. Die Auseinan-
dersetzung mit modernen und zukunftsgerichteten Bauformen schärft das Bewusstsein für 
den Bestand, ermöglicht jedoch auch eine kritische Auseinandersetzung mit dem Status 
quo und damit das Aufspüren von Verbesserungs- und Optimierungspotenzial. Das Stadt-
bild ist nicht als starre Masse zu begreifen: Neue Ideen - und gerade dazu zählen „Hoch-
punkte“ in der Stadt - schaffen zukunftsgerichtet neue Identifikation.  
 
Wie bisher werden im Zusammenhang mit Standortentscheidungen für Hochhausbauten in 
Münster strukturelle, städtebauliche und stadtgestalterische Qualitätsmaßstäbe das Han-
deln in jedem Einzelfall bestimmen. Von einer flächigen oder linearen Definition von An-
siedlungszonen oder -achsen im Sinne einer konzeptionellen Angebotsplanung und Stand-
ortsteuerung ist für münsterische Verhältnisse abzuraten. 
 
 
 
Die Verwaltung hält insofern – nach wie vor – an ihren Empfehlungen in Form der Beschlussvor-
schläge 1. und 2. fest (wie in 2003 und 2007 von Gestaltungsbeirat und ASSVW bestätigt). 
 
                                                
 
1   mindestens eine Mehrfachbeauftragung

- 4 - 
V/0053/2008 
Der im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL ergänzend enthaltene Aspekt der Einbe-
ziehung externen Sachverstandes (Punkt 2. des Antrags) ist durch die Einbeziehung des Gestal-
tungsbeirates der Stadt bei allen wesentlichen und stadtbildbedeutsamen Planungen und Projek-
ten gewährleistet. 
 
Der im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL enthaltene Gesichtspunkt der Einbindung 
der Bürgerinnen und Bürger (Punkt 3. des Antrags) ist in der favorisierten Einzelfallprüfung von 
Planungsvorhaben obligatorisch, da Hochhausplanungen im Regelfall der Schaffung von Pla-
nungsrecht bedürfen und somit in einem die Bürgerschaft einbeziehenden Verfahren transparent 
und öffentlich ablaufen. 
 
 
 
 
 
I.V. 
gez. 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
 
(1) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0039/2007 an den Rat samt 
Anlage zum Antrag 
(2) Kriterien der Standortprüfung, fallbezogen

Anlage 1a

6337 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0039/2007 
 1 
 
 
 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
1. Für die Stadt Münster wird ein Stadtbildkonzept entwickelt. 
 
2. Bei der Entwicklung dieses Stadtbildkonzeptes is t sicherzustellen, 
dass externer Sachverstand durch die Einbeziehung anerkannter 
Fachleute des Städtebaus genutzt wird. 
 
3. Die Entwicklung des Stadtbildkonzeptes ist so zu  organisieren, dass 
Politik und Bürgerschaft in die Erarbeitung intensiv eingebunden 
werden. Die Ergebnisse des Prozesses müssen Ausdruck einer 
breiten politischen und bürgerschaftlichen Diskussion und 
Meinungsbildung in der Stadtgesellschaft sein. 
 
Begründung 
 
Zu 1: 
Das harmonische Stadtbild gehört zu den Highlights Münsters. Dieses ist 
vor allem geschuldet dem Wiederaufbau auf historischem Stadtgrundriss 
sowie der bislang geübten Rücksichtnahme auf überkommene 
Höhenlinien bei der Planung. Das Stadtbild ist ein anerkannter 
Imagefaktor für die „lebenswerte Stadt“ und ein Eckpfeiler der 
städtebaulichen Entwicklung. 
 
Planungen einzelner Objekte (Hochhäuser, Kanalbrücken), die in das 
Stadtbild gravierend eingreifen, werden von der Bürgerschaft äußerst 
kritisch begleitet. Dies zeigt, dass die Bürgerschaft dem Stadtbild einen 
hohen Wert beimisst. Bei den Verfahren zur Genehmigung von solchen 
Vorhaben findet diese hohe Wertschätzung jedoch nicht die ihr 
zukommende Beachtung. Die Versuche von Investoren um eine 
Baugenehmigung für ein Hochhaus gehen oft einher mit wirtschaftlicher 
und politischer Pression (Hinweis auf Arbeitsplätze und mögliche 
Standortverlagerung). In der Folge werden Politik und Stadt so stark unter 
Druck gesetzt. Die Frage „Hochhaus ja oder nein“ kann nicht mehr 
ergebnisoffen und in Ruhe abgewogen werden. Die Vorgänge um die 
Bebauung des ehemaligen TüV-Grundstücks am Ring zeigen dies 
deutlich. 
 
Um den Wert unseres Stadtbildes zu bewahren und weiterzuentwickeln, 
muss deshalb von dem bisherigen Verfahren bei der Planung und 
Genehmigung Abstand genommen werden. Die bislang übliche 
Einzelfallprüfung und –entscheidung ist unzweckmäßig und zu wenig 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Bremer Str. 54 
48155 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
gruene.ratsfraktion@muenster.de 
www.gruene -muenster.de 
Antrag 
 
„Ein Stadtbildkonzept für Münster!“
 
14.10.2007

2 
objektiv. Die mit Hochhausprojekten verbundenen städtebaulichen, 
stadtgestalterischen und strukturellen Fragen können unseres Erachtens 
nur durch ein die ganze Stadt umfassendes planerisches Konzept 
beantwortet werden. Wir fordern deshalb eine Abkehr von der 
Entscheidung im Einzelfall und eine Beurteilung durch ein 
Stadtbildkonzept für ganz Münster. Mit dieser Forderung stützen wir uns 
fachlich u.a. auf die Stellungnahme des MAIV -Münsteraner Architekten- 
und Ingenieurverein (Anlage). 
 
Wir Grünen wollen in diesem Stadtbildkonzept  folgende Überlegungen 
berücksichtigt sehen:  
• Neue Hochhäuser in der Innenstadt verschlechtern d ie Qualität 
unseres Stadtbildes empfindlich. Wir lehnen sie deshalb ab. Diese 
generelle Ablehnung gilt für die unmittelbare Altstadt (1. 
Tangentenring) wie für die gründerzeitlichen Stadterweiterungen 
Nordviertel, Ostviertel und Südviertel und für die innenstadtnah 
gelegenen Bereiche rund um den Aasee (bis Torminbrücke). 
• Ob und wo außerhalb dieser „Tabuzone“, also in den  umliegenden 
Stadtteilen (Gremmendorf, Gievenbeck usw.) und in den ländlich 
geprägten Vororten (Albachten, Handorf usw.) Hochhäuser 
zugelassen werden sollen, ist eine Frage, die nach den Qualitäten 
des Stadtbildes und des Landschaftsbildes zu entscheiden ist. 
• Inwieweit Veränderungen, ggfls. auch Störungen des  Stadt- und 
Landschaftsbildes durch neue Hochhäuser akzeptiert werden 
können, ist natürlich auch eine Frage  des stadtstrukturellen 
„Mehrwertes“, den diese Bauten versprechen und der 
gebäudespezifischen Anforderungen an die Höhe. Ein neuer 
Getreidespeicher für die AGRAVIS am Albersloher Weg wird 
deshalb anders (positiv) zu beurteilen sein als ein geplantes 
Bürohochhaus an der Steinfurter Straße (negativ). Anders 
ausgedrückt: Um sich über die Dachlandschaft der Stadt erheben 
zu dürfen, muss das Gebäude schon etwas bieten, nicht nur 
architektonisch („Hülle“), sondern auch strukturell („Inhalt“).  
• Gegen Hochhäuser sprechen auch ökologische und wir tschaftliche 
Erwägungen. Weder können sie eine größere Nutzungsdichte oder 
Ausnutzung des Grundstücks als normal hohe Gebäude 
vorweisen, noch sind sie wegen der notwendigen 
Hochhaustechnik sparsam. Große Nachteile haben sie in der 
Energiebilanz. Sie verbrauchen wegen der umfangreichen Technik 
und der kaum zu umgehenden maschinellen Klimatisierung und 
Lüftung viel Strom und Heizenergie. Hochhäuser sind deshalb 
Stolpersteine für Klimaschutz und CO2-Einsparung. 
 
Auch diese angedeutete Ausrichtung eines Konzeptes auf eine deutliche 
Contra-Hochhaus-Position spricht für eine gesamtstädtische Planung. Nur 
so können klare Linien aufgezeigt und verbindlich gemacht werden. 
 
Zu 2: 
Die Erfahrungen anderer Städte (die bereits in solches Konzept haben) 
zeigen, dass die Qualität der Planung durch externen Sachverstand 
verbessert werden kann. Deshalb sollte auch Münster sich von 
anerkannten Fachleuten beraten lassen. Für unverzichtbar halten wir auch 
die angemessene Beteiligung der lokalen Fachleute aus den Architekten- 
und Ingenieurverbänden. 
 
Zu 3:

3 
Städtebauliche Grundsatzfragen wie die eines Stadtbildkonzeptes gehen 
alle Bürgerinnen und Bürger an und interessieren sie auch, wie die 
engagierte öffentliche Diskussion um einzelne Objekte bereits deutlich 
gemacht hat. Dieses Bewusstsein in der Bürgerschaft über den Wert des 
Münsteraner Stadtbildes muss als Chance begriffen und genutzt werden, 
um in diese übergeordneten Fragen einen politischen und 
bürgerschaftlichen Konsens herbei zu führen. Das Stadtbildkonzept muss 
deshalb in einem offenen und breit angelegten Informations- und 
Beteiligungsverfahren erarbeitet werden. 
 
gez. Helga Bennink 
gez. Wilhelm Breitenbach 
gez. Manfred Kehr 
gez. Brigitte Hasenjürgen 
gez. Christof Hoffmann 
gez. Hery Klas 
gez. Maria Klein-Schmeink 
gez. Jutta Möllers 
gez. Jörn Möltgen 
gez. Carsten Peters 
gez. Tim Rohleder 
gez. Ilse Schleef 
gez. Dr. Rita Stein-Redent 
gez. Brigitte von Schoenebeck

Anlage 2

1877 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0053/2008  
 
 
  
Stadtbild und Sensibilitäten  -  Kriterien der Standortprüfung 
 
 
In der Stadtstruktur zu unterscheiden sind - nachfragebezogen - im Grundsatz folgende Fallgestaltungen 
(mit, der Spiegelpunktaufzählung folgend, im Regelfall abnehmendem Prüfaufwand und -umfang): 
 
 in der Altstadt,  
 am Promenadenring und dessen Umfeld,  
 in der übrigen Innenstadt,  
 an den radialen Haupteinfallstraßen - zwischen Ort s-/Innenstadteingang und Altstadt,  
 am äußeren Tangentenring,  
 in einem Außenstadtteil,  
 entlang der Umgehungsstraße, 
 in bisherigen Büro-, Dienstleistungs- und sonstige n Service-Agglomerationen.  
 
Die Fallgestaltungen gliedern sich qualitativ und d emzufolge auch im Detaillierungsgrad des Prüfraster s 
zudem in 
 
 punktuelle Neuansiedlungen, 
 Ansiedlungen in einer Standortagglomeration, 
 Ansiedlungen als Standortverdichtung. 
 
Als Kriterien für jeden Einzelfall 
 sind - unabhängig von den genannten Fallgestaltung en - als Untersu- 
chungs- und Prüfraster zu nennen: 
 
 das Stadtbild 
 Blickkorridore auf die Stadtsilhouette  
 Blickbeziehungen der auf die Promenade zulaufenden  Radialen  
 Blickbeziehungen innerhalb der „Stadtkrone“  
 .................. 
 
 der Städtebau 
 Raumbildung - kleinräumige Betrachtung 
 Baumassengliederung und -verteilung 
 Höhenentwicklung: Bauhöhe, Geschossigkeit 
 Raumfolge, Akzentuierung - großräumige Betrachtung  
 ................. 
 städtebauliche Dichte 
 verkehrliche Auswirkungen 
 Verschattung, kleinklimatische Auswirkungen 
 ........................ 
 
 die Architektur 
 Bauform 
 Baukörperproportionen, Bauhöhe 
 Materialität, Farbgebung 
 Fassadengliederung 
 ............. 
 
 die Nutzung 
 Integration, Ergänzung  oder Konkurrenz 
 Auswirkungen auf das Nutzungsumfeld 
 Auswirkungen auf andere Standorte 
 ........

Anlage 1b

6607 Zeichen

Hochhauskonzept für Münster?
 
In jüngerer Geschichte sind in Münster einiger Hochhäuser an unterschiedlichen Lagen 
gebaut worden mit zum Teil positiven aber auch negativen Auswirkungen auf das 
Stadtgefüge. Zur Zeit sind weitere Hochhäuser in Planung die z.T. sehr kritisch begleitet 
werden, in Bürgerschaft und Rat ist das Thema seit einigen Jahren äußerst präsent.
Nachdem bisher nur über jeweils einzelne Hochhausprojekte diskutiert wurde, wird nun die 
Forderung nach einem Hochhauskonzept für die gesamte Stadt gestellt, das diese wichtige 
städtebauliche Fragestellung mit einer langfristigen und überparteilichen Strategie für 
Münster beantwortet und dabei insbesondere unsere historisch gewachsene Stadtsilhouette 
mit den bekannten vier Blickachsen schützen soll.
Hierzu gibt es unterschiedliche Positionen: Stadtverwaltung und Politik vertreten bisher die 
Meinung, dass eine Diskussion über Hochhäuser erst geführt werden soll, wenn ein 
konkretes Projekt, eine konkrete Anfrage eines Investors auf dem Tisch liegt, also nicht das 
Thema Hochhäuser generell untersucht wird, sondern jeder Antrag eines Hochhauses für 
sich. Dies ist sicherlich ein Vorgehen, das verwaltungstechnisch einfacher zu handhaben ist.
Der MAIV stellt folgende Thesen, insbesondere den Architektenverbänden,  zur 
Diskussion:
Ein Hochhauskonzept bzw. Höhenkonzept für die Gesamtstadt soll beschlossen werden um 
hiermit eine Grundlage für weitere Entscheidungen im Einzelfall zu bilden.
Warum halten wir eine grundlegende Konzeption zum Thema Hochhäuser in Münster für so 
wichtig:
1. Zunächst mal gibt es einen ganz pragmatischen Grund: die konkreten Anfrage eines 
Investors nach einer Genehmigung für ein Hochhaus geht oft einher mit wirtschaftlicher 
und politischer Pression (mögliche neue oder wegfallende Arbeitsplätze als wirksames 
Druckmittel) oft noch flankiert mit ansprechenden Plänen und guten Kontakten zur gerade 
regierenden Fraktion und öffentlichen Hinweisen auf die Vielzahl der zu schaffenden 
Arbeitsplätze. Folge: die Stadt ist so stark unter Druck, dass die Frage Hochhaus ja oder 
nein nicht mehr ehrlich und in Ruhe abgewogen werden kann. 
2. Zum anderen können die stadtstrukturell wichtigen Fragen in einer für den 
Investor akzeptablen Zeit fachlich nicht erarbeitet werden. Wenn es um Fragen der 
gesamtstädtischen Verträglichkeit geht, um stadtökologische Belange wie z.B. für die Stadt 
wichtige Kaltluftschneisen, Auswirkungen auf Verkehr und Infrastruktur und die 
städtebaulichen Veränderungsdruck in der näheren Umgebung sind dies Überlegungen, die 
viel Zeit und fachlichen, am besten auch externen Sachverstand brauchen. Fragen von 
diesem Umfang und dieser Wichtigkeit sollte man nicht unter Zeitdruck entscheiden.
3. Das wichtigste Argument für ein Hochhauskonzept für die Stadt Münster ist aber, 
dass es bei diesem Thema um das Image der Stadt als ganzes geht. Das mittelalterlich 
geprägte Stadtbild, die historische Stadtsilhouette ist ganz entscheidend für das 
Image der Stadt nach innen und außen. Wir unterscheiden uns von den Städten, die nach 
dem Kriege eine „modernen“ Wiederaufbau angegangen sind wie Dortmund, Essen und 
Hannover. Unser Wiederaufbau im historischen Stil ist zu einem Image für die Stadt und ihre 
Bürger geworden, und viele Bürger identifizieren sich damit. Und übrigens viele, die sich 
diese Stadt als neuen Lebensmittelpunkt wählen auch. Dieser Wert ist viel höher 
einzuschätzen als der wirtschaftliche Vorteil des einen oder anderen Hochhauses. Das 
Image des historischen Stadtbildes in einer besonders lebenswerten Stadt (und so werden 
wir auch von außerhalb, also in der gesamten Republik gesehen) müssen wir bewahren und 
weiter entwickeln.

Das Stadtbild kann und soll gerne mit qualitätsvoller zeitgemäßer Architektur ergänzt 
werden, diese darf aber nicht die historische Stadtstruktur überlagern oder womöglich die 
zentralen Sichtachsen und Blicke auf unsere Baudenkmäler stören. Wenn wir dies einmal 
zulassen ist die heutige Silhouette unwiederbringlich, denn ein Hochhaus wird niemand 
später rückbauen. Allein deshalb schon nicht, weil dieses Merkzeichen Hochhaus im Umfeld 
der historischen Kirchtürme ein enormer finanzieller Pluspunkt für den Investor ist. Ein 
Hochhaus wird ja nicht gebaut um eine wirtschaftlich gute Ausnutzung des Grundstücks zu 
erreichen sondern aus bauherrenstrategischen Gesichtspunkten. Der Arbeitsplatz in einem 
Hochhaus ist immer unwirtschaftlicher als in jeder anderen Bauweise, allein aus Gründen 
der aufwändigen Erschließung über Aufzüge, Nottreppenhäuser, Brandschutz, abgesehen 
davon sind Unterhalt und Energiekosten horrende. Was zählt ist der Imagegewinn für den 
Bauherrn, denn Hochhäuser sind immer Zeichen der Macht und der wirtschaftlichen Potenz. 
So war das früher schon (siehe mittelalterliche Geschlechtertürme) und so ist das heute 
immer noch.
Da muss natürlich auch die Frage erlaubt sein, wer sich denn eigentlich in diesen 
Merkzeichen verewigen darf, was ist der Inhalt dieser großen Gesten. Sind das bedeutende 
Institutionen der Stadt (Verwaltung, Universität, Medien) oder sind das wichtige Firmen, die 
schon lange mit der Stadt verbunden sind oder kann das jeder beliebige Bauherr sein?
Letztlich muss über diese übergeordneten Fragen ein politischer und bürgerschaftlicher 
Konsens herbeigeführt werden, diese Fragen dürfen nicht vom politischen Tagesgeschäft 
und den aktuellen Mehrheiten abhängen. Städtebauliche Grundsatzfragen gehen jeden 
Bürger an und interessieren auch jeden Bürger, das sah man nicht zuletzt an der Flut von 
Leserbriefen
Deshalb appellieren wir an die Politik und die im Rat vertretenen Parteien, zusammen zu 
arbeiten und die Frage mit dem notwendigen Weitblick anzugehen. Sehr viele, auch mittlere 
Städte haben bereits für sich eine Hochhauskonzeption aufgestellt: Karlsruhe, Düsseldorf, 
Nürnberg, Innsbruck, Bern natürlich auch die Großen wie Köln, München, Wien, Paris 
London. Von all denen können wir in Bezug auf Inhalt, Umfang und den politischen Prozess 
lernen. Eine sorgfältige Analyse der Bebauungsstruktur, Nutzungsverteilung, Lage der 
Denkmäler und Sichtachsen und Blickbezügen innerhalb der Stadt ist dafür notwendig. Ob 
ein Hochhauskonzept für die Stadt nun negativ (Tabuzonen), positiv (Suchräume) oder 
lagedifferenziert (Quartiershöhen, Modulation einer Stadttopographie, „Höhenkonzept“) 
formuliert wird und welche Forderungen im Einzelnen grundsätzlich an jede 
Hochhausplanung in der Stadt zu stellen sind (verbindliche Checkliste) sollte erst nach 
eingehender externer städtebauliche Beratung entschieden werden.

Beratungsverlauf (1)

13.02.2008 Hauptausschuss
TOP 2.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bremer Straße 54
  • Steinfurter Straße
  • Albersloher Weg
  • Umgehungsstraße
  • Promenade

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0053/2008
Typ
Vorlagen
Datum
24.01.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37