V/0053/2008
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 14.10.2007
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Beschlussvorlage
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V/0053/2008
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung
Betrifft
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 14.10.2007
- "Ein Stadtbildkonzept für Münster!" -
Beratungsfolge
13.02.2008 Hauptausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Prüfkriterien (Anlage 2) und die Vorgehensweise im Falle des Investitionsinteresses für
Hochhausneubauten in Münster werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Falle eines Investitionsinteresses für Hochhausneubauten
einzelfallbezogen anhand der vorliegenden Prüfkriterien vorzugehen und entsprechend im
Fachausschuss des Rates zu berichten
3. Mit der Beschlussfassung zu den Ziffern 1 und 2 ist der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen/GAL Nr. A-R/0039/2007 an den Rat (Anlage 1) erledigt.
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit den Beschlüssen keine Kosten/Folgekosten entstehen.
Begründung:
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL trägt in seiner Überschrift die Bezeichnung
„Stadtbildkonzept“. Aus der Begründung des Antrags wird deutlich, dass kein umfassendes und
alle Fragen der Stadtgestalt und Stadtgestaltung umfassendes Gesamtkonzept angesprochen ist:
Die Inhalte des Antrages focussieren auf die Hochhausdiskussion und meinen ein „Hochhauskon-
zept“.
Grundsätzlich inhaltsgleiche Anträge der SPD-Fraktion (Nrn. A-R/0009/2003 und A-R/0021/2007)
wurden zur weiteren Beratung und Entscheidung sowohl im Herbst 2003 als auch jüngst im Okto-
ber 2007 bereits je an den Planungsausschuss weiterverwiesen und dort inhaltlich abschließend
per Vorlage der Verwaltung und Beschlussfassung behandelt.
Vorlagen-Nr.:
V/0053/2008
Auskunft erteilt:
Herr Krause
Ruf:
492 61 20
E-Mail:
KrauseJoerg@stadt-muenster.de
Datum:
16.01.2008
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0053/2008
Der zuständige Fachausschuss des Rates entschied in 2003 und 2007 – nach Vorberatung im
Gestaltungsbeirat – kein Stadtbild- bzw. „Hochhauskonzept“ zu erstellen, sondern gemäß den Be-
schlussvorschlägen zu 1. und 2. zu agieren. Die letzte Beschlussfassung in der Sache datiert vom
18.10.2007 (Vorlage V/0684/2007).
Die Gründe hierfür sind:
A.
Die Entstehungsgeschichte von Hochhausstandorten und sonstigen baulichen Merkzeichen
in Münster zeigt im Nachvollzug:
Die Standorte von prägenden “Höhepunkten”, selbst in der solitären Betrachtung des
Themas “Büro- und Dienstleistungshochhaus”, sind über das (Innen-)Stadtgebiet ver-
streut.
Die Entwicklung in den letzten Jahrzehnten fand nach entsprechender städtebaulicher
Vorprüfung im Sinne einer Einzelfallprüfung primär standortbezogen aus unterneh-
mensstrategischen Gründen in Verbindung mit mangelnden Expansions- und Flächen-
voraussetzungen statt - ausgenommen hiervon ist das Investitionsfeld ‚Wohnungsbau‘.
Die Entwicklung insbes. im Büro-, Dienstleistungs- und Sondernutzungsbau war und ist in-
sofern keine bewusst gesteuerte oder geplante. Demzufolge wurden Hochhausplanungen
mit Dienstleistungsfunktion auch in den vergangenen Jahren produktiv begleitet und reali-
siert: Die Palette reicht hier von Planungen zur Standortstärkung (prioritär) bis hin zur rei-
nen Angebotsplanung (Einzelfall) und der bewussten und verträglichen Setzung stadträum-
licher Akzente (Merkzeichen).
B.
Aus der Analyse ergibt sich, dass es kein konkretes Erfordernis gibt, präventiv und abstrakt
Bedarfe zu steuern. Zudem handelt es sich auf Architekten-/Investorenseite um ein Thema,
welches Strömungs- und Investitionsschwankungen unterworfen war und ist. Es gibt in
Münster im Wesentlichen einzelne
Ansiedlungsinteressen und Standortideen.
Diese Erkenntnis spricht - wie auch der Blick in die Vergangenheit - nicht für eine aktive
Angebotsplanung oder Angebotssteuerung, sondern gebietet vielmehr einen die Verträg-
lichkeit prüfenden und abwägenden Blick auf jedes einzelne
Ansiedlungsinteresse. Es soll-
ten bewusst nicht durch die Angebotsplanung mögliche Standorte präjudiziert werden.
C.
Die stadtplanerische Erfahrung zeigt zudem, dass für eine dauerhaft erfolgreiche Vermark-
tung von „städtebaulichen Dominanten“ die „harten“ Standortkriterien wie
Lage,
optimale verkehrliche Erreichbarkeit (IV und ÖPNV) und
Synergieeffekte mit umliegenden Nutzungen
eine wichtige Rolle spielen.
Für Hochhausstandorte gelten diese Kriterien im Besonderen. Durchschlagende Kriterien
für Ansiedlungsinteressen sind in diesem Zusammenhang jedoch in besonderem Maße:
die Adressbildung,
die exponierte städtebauliche Lage,
die Wahrnehmbarkeit des Objektes.
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Der Standortwunsch von Eigentümern, Investoren und Architekten entspringt insofern nicht
immer rationalen Überlegungen. Er ordnet sich im Spannungsfeld von steuernder und ord-
nender Stadtplanung einerseits und freiem Markt bzw. Investitionsinteresse andererseits
nicht selbstverständlich konzeptionellen Überlegungen von städtischer Seite unter.
Hieraus begründet sich die Sinnhaftigkeit der praktizierten Einzelfallprüfung, die im Sinne
einer Selbstbindung kriteriengeleitet ist (Anlage 2 zur Vorlage).
Im Falle von Ansiedlungsinteresse zur Realisierung von (Büro-)Hochhausstandorten inner-
halb des Stadtgebietes bedeutet dies:
Neue Ideen und Standortvorschläge werden in einer ersten städtebaulichen Ein-
schätzung einzelfallbezogen
nach dem ausgeführten Untersuchungs- und Prüfras-
ter analysiert und mit Blick auf ihre Verträglichkeit bzw. ihre positiven Effekte hin
bewertet.
Das Prüfergebnis dieser städtebaulich-funktionalen Ersteinschätzung in Verbindung
mit einer Untersuchung der Stadtbildverträglichkeit (durch das Stadtplanungsamt
und/oder den Eigentümer/Investor) ist dem Gestaltungsbeirat und dem Planungs-
ausschuss vorzulegen.
In jedem Einzelfall ist möglichst ein städtebaulich-hochbauliches Optimierungsver-
fahren1 durch den Eigentümer/Investor durchzuführen.
Die Bürger und Bürgerinnen sind nach einer positiven Ersteinschätzung so früh wie
möglich zu informieren.
Fazit:
Die Rahmenbedingungen und damit die Bewertungen und Einschätzungen zum Umgang
mit und zur Vorgehensweise im Falle von Investitionsinteresse für Hochhäuser in Münster
sind wie unter A. bis C. ausgeführt unverändert.
Das Stadtbild ist ein Ensemble und als Identifikationspunkt ein Wert an sich. Die Auseinan-
dersetzung mit modernen und zukunftsgerichteten Bauformen schärft das Bewusstsein für
den Bestand, ermöglicht jedoch auch eine kritische Auseinandersetzung mit dem Status
quo und damit das Aufspüren von Verbesserungs- und Optimierungspotenzial. Das Stadt-
bild ist nicht als starre Masse zu begreifen: Neue Ideen - und gerade dazu zählen „Hoch-
punkte“ in der Stadt - schaffen zukunftsgerichtet neue Identifikation.
Wie bisher werden im Zusammenhang mit Standortentscheidungen für Hochhausbauten in
Münster strukturelle, städtebauliche und stadtgestalterische Qualitätsmaßstäbe das Han-
deln in jedem Einzelfall bestimmen. Von einer flächigen oder linearen Definition von An-
siedlungszonen oder -achsen im Sinne einer konzeptionellen Angebotsplanung und Stand-
ortsteuerung ist für münsterische Verhältnisse abzuraten.
Die Verwaltung hält insofern – nach wie vor – an ihren Empfehlungen in Form der Beschlussvor-
schläge 1. und 2. fest (wie in 2003 und 2007 von Gestaltungsbeirat und ASSVW bestätigt).
1 mindestens eine Mehrfachbeauftragung
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Der im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL ergänzend enthaltene Aspekt der Einbe-
ziehung externen Sachverstandes (Punkt 2. des Antrags) ist durch die Einbeziehung des Gestal-
tungsbeirates der Stadt bei allen wesentlichen und stadtbildbedeutsamen Planungen und Projek-
ten gewährleistet.
Der im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL enthaltene Gesichtspunkt der Einbindung
der Bürgerinnen und Bürger (Punkt 3. des Antrags) ist in der favorisierten Einzelfallprüfung von
Planungsvorhaben obligatorisch, da Hochhausplanungen im Regelfall der Schaffung von Pla-
nungsrecht bedürfen und somit in einem die Bürgerschaft einbeziehenden Verfahren transparent
und öffentlich ablaufen.
I.V.
gez.
Schultheiß
Stadtdirektor
Anlagen:
(1) Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL Nr. A-R/0039/2007 an den Rat samt
Anlage zum Antrag
(2) Kriterien der Standortprüfung, fallbezogen
Anlage 1a
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0039/2007 1 Der Rat möge beschließen: 1. Für die Stadt Münster wird ein Stadtbildkonzept entwickelt. 2. Bei der Entwicklung dieses Stadtbildkonzeptes is t sicherzustellen, dass externer Sachverstand durch die Einbeziehung anerkannter Fachleute des Städtebaus genutzt wird. 3. Die Entwicklung des Stadtbildkonzeptes ist so zu organisieren, dass Politik und Bürgerschaft in die Erarbeitung intensiv eingebunden werden. Die Ergebnisse des Prozesses müssen Ausdruck einer breiten politischen und bürgerschaftlichen Diskussion und Meinungsbildung in der Stadtgesellschaft sein. Begründung Zu 1: Das harmonische Stadtbild gehört zu den Highlights Münsters. Dieses ist vor allem geschuldet dem Wiederaufbau auf historischem Stadtgrundriss sowie der bislang geübten Rücksichtnahme auf überkommene Höhenlinien bei der Planung. Das Stadtbild ist ein anerkannter Imagefaktor für die „lebenswerte Stadt“ und ein Eckpfeiler der städtebaulichen Entwicklung. Planungen einzelner Objekte (Hochhäuser, Kanalbrücken), die in das Stadtbild gravierend eingreifen, werden von der Bürgerschaft äußerst kritisch begleitet. Dies zeigt, dass die Bürgerschaft dem Stadtbild einen hohen Wert beimisst. Bei den Verfahren zur Genehmigung von solchen Vorhaben findet diese hohe Wertschätzung jedoch nicht die ihr zukommende Beachtung. Die Versuche von Investoren um eine Baugenehmigung für ein Hochhaus gehen oft einher mit wirtschaftlicher und politischer Pression (Hinweis auf Arbeitsplätze und mögliche Standortverlagerung). In der Folge werden Politik und Stadt so stark unter Druck gesetzt. Die Frage „Hochhaus ja oder nein“ kann nicht mehr ergebnisoffen und in Ruhe abgewogen werden. Die Vorgänge um die Bebauung des ehemaligen TüV-Grundstücks am Ring zeigen dies deutlich. Um den Wert unseres Stadtbildes zu bewahren und weiterzuentwickeln, muss deshalb von dem bisherigen Verfahren bei der Planung und Genehmigung Abstand genommen werden. Die bislang übliche Einzelfallprüfung und –entscheidung ist unzweckmäßig und zu wenig Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Bremer Str. 54 48155 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 gruene.ratsfraktion@muenster.de www.gruene -muenster.de Antrag „Ein Stadtbildkonzept für Münster!“ 14.10.2007 2 objektiv. Die mit Hochhausprojekten verbundenen städtebaulichen, stadtgestalterischen und strukturellen Fragen können unseres Erachtens nur durch ein die ganze Stadt umfassendes planerisches Konzept beantwortet werden. Wir fordern deshalb eine Abkehr von der Entscheidung im Einzelfall und eine Beurteilung durch ein Stadtbildkonzept für ganz Münster. Mit dieser Forderung stützen wir uns fachlich u.a. auf die Stellungnahme des MAIV -Münsteraner Architekten- und Ingenieurverein (Anlage). Wir Grünen wollen in diesem Stadtbildkonzept folgende Überlegungen berücksichtigt sehen: • Neue Hochhäuser in der Innenstadt verschlechtern d ie Qualität unseres Stadtbildes empfindlich. Wir lehnen sie deshalb ab. Diese generelle Ablehnung gilt für die unmittelbare Altstadt (1. Tangentenring) wie für die gründerzeitlichen Stadterweiterungen Nordviertel, Ostviertel und Südviertel und für die innenstadtnah gelegenen Bereiche rund um den Aasee (bis Torminbrücke). • Ob und wo außerhalb dieser „Tabuzone“, also in den umliegenden Stadtteilen (Gremmendorf, Gievenbeck usw.) und in den ländlich geprägten Vororten (Albachten, Handorf usw.) Hochhäuser zugelassen werden sollen, ist eine Frage, die nach den Qualitäten des Stadtbildes und des Landschaftsbildes zu entscheiden ist. • Inwieweit Veränderungen, ggfls. auch Störungen des Stadt- und Landschaftsbildes durch neue Hochhäuser akzeptiert werden können, ist natürlich auch eine Frage des stadtstrukturellen „Mehrwertes“, den diese Bauten versprechen und der gebäudespezifischen Anforderungen an die Höhe. Ein neuer Getreidespeicher für die AGRAVIS am Albersloher Weg wird deshalb anders (positiv) zu beurteilen sein als ein geplantes Bürohochhaus an der Steinfurter Straße (negativ). Anders ausgedrückt: Um sich über die Dachlandschaft der Stadt erheben zu dürfen, muss das Gebäude schon etwas bieten, nicht nur architektonisch („Hülle“), sondern auch strukturell („Inhalt“). • Gegen Hochhäuser sprechen auch ökologische und wir tschaftliche Erwägungen. Weder können sie eine größere Nutzungsdichte oder Ausnutzung des Grundstücks als normal hohe Gebäude vorweisen, noch sind sie wegen der notwendigen Hochhaustechnik sparsam. Große Nachteile haben sie in der Energiebilanz. Sie verbrauchen wegen der umfangreichen Technik und der kaum zu umgehenden maschinellen Klimatisierung und Lüftung viel Strom und Heizenergie. Hochhäuser sind deshalb Stolpersteine für Klimaschutz und CO2-Einsparung. Auch diese angedeutete Ausrichtung eines Konzeptes auf eine deutliche Contra-Hochhaus-Position spricht für eine gesamtstädtische Planung. Nur so können klare Linien aufgezeigt und verbindlich gemacht werden. Zu 2: Die Erfahrungen anderer Städte (die bereits in solches Konzept haben) zeigen, dass die Qualität der Planung durch externen Sachverstand verbessert werden kann. Deshalb sollte auch Münster sich von anerkannten Fachleuten beraten lassen. Für unverzichtbar halten wir auch die angemessene Beteiligung der lokalen Fachleute aus den Architekten- und Ingenieurverbänden. Zu 3: 3 Städtebauliche Grundsatzfragen wie die eines Stadtbildkonzeptes gehen alle Bürgerinnen und Bürger an und interessieren sie auch, wie die engagierte öffentliche Diskussion um einzelne Objekte bereits deutlich gemacht hat. Dieses Bewusstsein in der Bürgerschaft über den Wert des Münsteraner Stadtbildes muss als Chance begriffen und genutzt werden, um in diese übergeordneten Fragen einen politischen und bürgerschaftlichen Konsens herbei zu führen. Das Stadtbildkonzept muss deshalb in einem offenen und breit angelegten Informations- und Beteiligungsverfahren erarbeitet werden. gez. Helga Bennink gez. Wilhelm Breitenbach gez. Manfred Kehr gez. Brigitte Hasenjürgen gez. Christof Hoffmann gez. Hery Klas gez. Maria Klein-Schmeink gez. Jutta Möllers gez. Jörn Möltgen gez. Carsten Peters gez. Tim Rohleder gez. Ilse Schleef gez. Dr. Rita Stein-Redent gez. Brigitte von Schoenebeck
Anlage 2
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Anlage 2 zur Vorlage V/0053/2008 Stadtbild und Sensibilitäten - Kriterien der Standortprüfung In der Stadtstruktur zu unterscheiden sind - nachfragebezogen - im Grundsatz folgende Fallgestaltungen (mit, der Spiegelpunktaufzählung folgend, im Regelfall abnehmendem Prüfaufwand und -umfang): in der Altstadt, am Promenadenring und dessen Umfeld, in der übrigen Innenstadt, an den radialen Haupteinfallstraßen - zwischen Ort s-/Innenstadteingang und Altstadt, am äußeren Tangentenring, in einem Außenstadtteil, entlang der Umgehungsstraße, in bisherigen Büro-, Dienstleistungs- und sonstige n Service-Agglomerationen. Die Fallgestaltungen gliedern sich qualitativ und d emzufolge auch im Detaillierungsgrad des Prüfraster s zudem in punktuelle Neuansiedlungen, Ansiedlungen in einer Standortagglomeration, Ansiedlungen als Standortverdichtung. Als Kriterien für jeden Einzelfall sind - unabhängig von den genannten Fallgestaltung en - als Untersu- chungs- und Prüfraster zu nennen: das Stadtbild Blickkorridore auf die Stadtsilhouette Blickbeziehungen der auf die Promenade zulaufenden Radialen Blickbeziehungen innerhalb der „Stadtkrone“ .................. der Städtebau Raumbildung - kleinräumige Betrachtung Baumassengliederung und -verteilung Höhenentwicklung: Bauhöhe, Geschossigkeit Raumfolge, Akzentuierung - großräumige Betrachtung ................. städtebauliche Dichte verkehrliche Auswirkungen Verschattung, kleinklimatische Auswirkungen ........................ die Architektur Bauform Baukörperproportionen, Bauhöhe Materialität, Farbgebung Fassadengliederung ............. die Nutzung Integration, Ergänzung oder Konkurrenz Auswirkungen auf das Nutzungsumfeld Auswirkungen auf andere Standorte ........
Anlage 1b
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Hochhauskonzept für Münster? In jüngerer Geschichte sind in Münster einiger Hochhäuser an unterschiedlichen Lagen gebaut worden mit zum Teil positiven aber auch negativen Auswirkungen auf das Stadtgefüge. Zur Zeit sind weitere Hochhäuser in Planung die z.T. sehr kritisch begleitet werden, in Bürgerschaft und Rat ist das Thema seit einigen Jahren äußerst präsent. Nachdem bisher nur über jeweils einzelne Hochhausprojekte diskutiert wurde, wird nun die Forderung nach einem Hochhauskonzept für die gesamte Stadt gestellt, das diese wichtige städtebauliche Fragestellung mit einer langfristigen und überparteilichen Strategie für Münster beantwortet und dabei insbesondere unsere historisch gewachsene Stadtsilhouette mit den bekannten vier Blickachsen schützen soll. Hierzu gibt es unterschiedliche Positionen: Stadtverwaltung und Politik vertreten bisher die Meinung, dass eine Diskussion über Hochhäuser erst geführt werden soll, wenn ein konkretes Projekt, eine konkrete Anfrage eines Investors auf dem Tisch liegt, also nicht das Thema Hochhäuser generell untersucht wird, sondern jeder Antrag eines Hochhauses für sich. Dies ist sicherlich ein Vorgehen, das verwaltungstechnisch einfacher zu handhaben ist. Der MAIV stellt folgende Thesen, insbesondere den Architektenverbänden, zur Diskussion: Ein Hochhauskonzept bzw. Höhenkonzept für die Gesamtstadt soll beschlossen werden um hiermit eine Grundlage für weitere Entscheidungen im Einzelfall zu bilden. Warum halten wir eine grundlegende Konzeption zum Thema Hochhäuser in Münster für so wichtig: 1. Zunächst mal gibt es einen ganz pragmatischen Grund: die konkreten Anfrage eines Investors nach einer Genehmigung für ein Hochhaus geht oft einher mit wirtschaftlicher und politischer Pression (mögliche neue oder wegfallende Arbeitsplätze als wirksames Druckmittel) oft noch flankiert mit ansprechenden Plänen und guten Kontakten zur gerade regierenden Fraktion und öffentlichen Hinweisen auf die Vielzahl der zu schaffenden Arbeitsplätze. Folge: die Stadt ist so stark unter Druck, dass die Frage Hochhaus ja oder nein nicht mehr ehrlich und in Ruhe abgewogen werden kann. 2. Zum anderen können die stadtstrukturell wichtigen Fragen in einer für den Investor akzeptablen Zeit fachlich nicht erarbeitet werden. Wenn es um Fragen der gesamtstädtischen Verträglichkeit geht, um stadtökologische Belange wie z.B. für die Stadt wichtige Kaltluftschneisen, Auswirkungen auf Verkehr und Infrastruktur und die städtebaulichen Veränderungsdruck in der näheren Umgebung sind dies Überlegungen, die viel Zeit und fachlichen, am besten auch externen Sachverstand brauchen. Fragen von diesem Umfang und dieser Wichtigkeit sollte man nicht unter Zeitdruck entscheiden. 3. Das wichtigste Argument für ein Hochhauskonzept für die Stadt Münster ist aber, dass es bei diesem Thema um das Image der Stadt als ganzes geht. Das mittelalterlich geprägte Stadtbild, die historische Stadtsilhouette ist ganz entscheidend für das Image der Stadt nach innen und außen. Wir unterscheiden uns von den Städten, die nach dem Kriege eine „modernen“ Wiederaufbau angegangen sind wie Dortmund, Essen und Hannover. Unser Wiederaufbau im historischen Stil ist zu einem Image für die Stadt und ihre Bürger geworden, und viele Bürger identifizieren sich damit. Und übrigens viele, die sich diese Stadt als neuen Lebensmittelpunkt wählen auch. Dieser Wert ist viel höher einzuschätzen als der wirtschaftliche Vorteil des einen oder anderen Hochhauses. Das Image des historischen Stadtbildes in einer besonders lebenswerten Stadt (und so werden wir auch von außerhalb, also in der gesamten Republik gesehen) müssen wir bewahren und weiter entwickeln. Das Stadtbild kann und soll gerne mit qualitätsvoller zeitgemäßer Architektur ergänzt werden, diese darf aber nicht die historische Stadtstruktur überlagern oder womöglich die zentralen Sichtachsen und Blicke auf unsere Baudenkmäler stören. Wenn wir dies einmal zulassen ist die heutige Silhouette unwiederbringlich, denn ein Hochhaus wird niemand später rückbauen. Allein deshalb schon nicht, weil dieses Merkzeichen Hochhaus im Umfeld der historischen Kirchtürme ein enormer finanzieller Pluspunkt für den Investor ist. Ein Hochhaus wird ja nicht gebaut um eine wirtschaftlich gute Ausnutzung des Grundstücks zu erreichen sondern aus bauherrenstrategischen Gesichtspunkten. Der Arbeitsplatz in einem Hochhaus ist immer unwirtschaftlicher als in jeder anderen Bauweise, allein aus Gründen der aufwändigen Erschließung über Aufzüge, Nottreppenhäuser, Brandschutz, abgesehen davon sind Unterhalt und Energiekosten horrende. Was zählt ist der Imagegewinn für den Bauherrn, denn Hochhäuser sind immer Zeichen der Macht und der wirtschaftlichen Potenz. So war das früher schon (siehe mittelalterliche Geschlechtertürme) und so ist das heute immer noch. Da muss natürlich auch die Frage erlaubt sein, wer sich denn eigentlich in diesen Merkzeichen verewigen darf, was ist der Inhalt dieser großen Gesten. Sind das bedeutende Institutionen der Stadt (Verwaltung, Universität, Medien) oder sind das wichtige Firmen, die schon lange mit der Stadt verbunden sind oder kann das jeder beliebige Bauherr sein? Letztlich muss über diese übergeordneten Fragen ein politischer und bürgerschaftlicher Konsens herbeigeführt werden, diese Fragen dürfen nicht vom politischen Tagesgeschäft und den aktuellen Mehrheiten abhängen. Städtebauliche Grundsatzfragen gehen jeden Bürger an und interessieren auch jeden Bürger, das sah man nicht zuletzt an der Flut von Leserbriefen Deshalb appellieren wir an die Politik und die im Rat vertretenen Parteien, zusammen zu arbeiten und die Frage mit dem notwendigen Weitblick anzugehen. Sehr viele, auch mittlere Städte haben bereits für sich eine Hochhauskonzeption aufgestellt: Karlsruhe, Düsseldorf, Nürnberg, Innsbruck, Bern natürlich auch die Großen wie Köln, München, Wien, Paris London. Von all denen können wir in Bezug auf Inhalt, Umfang und den politischen Prozess lernen. Eine sorgfältige Analyse der Bebauungsstruktur, Nutzungsverteilung, Lage der Denkmäler und Sichtachsen und Blickbezügen innerhalb der Stadt ist dafür notwendig. Ob ein Hochhauskonzept für die Stadt nun negativ (Tabuzonen), positiv (Suchräume) oder lagedifferenziert (Quartiershöhen, Modulation einer Stadttopographie, „Höhenkonzept“) formuliert wird und welche Forderungen im Einzelnen grundsätzlich an jede Hochhausplanung in der Stadt zu stellen sind (verbindliche Checkliste) sollte erst nach eingehender externer städtebauliche Beratung entschieden werden.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Bremer Straße 54
- Steinfurter Straße
- Albersloher Weg
- Umgehungsstraße
- Promenade
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0053/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.01.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37