AN/0998/2022
REAL-Markt in Porz-Eil retten!
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Gem. Dringlichkeitsantrag nach § 12 (SPD)
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SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Die Linke im Rat der Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 05.05.2022 AN/0998/2022 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 05.05.2022 20.06.2022 REAL-Markt in Porz-Eil retten! Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antrag stellenden Fraktionen bitten Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesord- nungen der oben genannten Sitzung aufzunehmen: Beschluss: 1.) Der Rat der Stadt Köln bittet die Verwaltung, alle ihr zur Verfügung stehenden Maßnahmen und Instrumente zu nutzen, um gemeinsam mit den beteiligten Un- ternehmen einen Weg zu finden, das funktionierende SB -Warenhaus in der Ru- dolf–Diesel–Straße in Porz –Eil und den dort existierenden Einkaufsmarkt mög- lichst ohne Unterbrechungen fortzuführen. Er fordert die am Verkauf des dortigen Real- Marktes beteiligten Unternehmen ausdrücklich auf, diesen Markt -Standort, insbesondere im Interesse e iner wohnortnahen Versorgung mit Gütern des tägli- chen Bedarfs, zu erhalten und die derzeit dort beschäftigten Mitarbeiter*innen zu übernehmen. 2.) Die Verwaltung wird gebeten, alle Möglichkeiten zu ergreifen, um die am Verkauf des Real-Marktes beteiligten Unternehmen bei der Fortführung des Marktes zu unterstüt- zen. 3.) Der der Verwaltung zu diesem Real-Markt vorliegende Bauantrag wird priorisiert be- arbeitet und unter Beachtung des städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts einer zeitnahen Entscheidung zugeführt. Dazu ist im unmittelbaren Kontakt mit dem Antrag stellenden Unternehmen der Genehmigungsprozess gemeinsam umgehend zur Entscheidungsreife zu bringen. 4.) Im Gegenzug soll das übernehmende Unternehmen gebeten werden, die Offenhal- tung des aktuellen Marktes zumindest bis zum Beginn von Um- oder Neubauaktivitä- ten sicherzustellen und dafür die Belegschaft zu übernehmen. Eine Neuansiedlung von zusätzlichen Filialisten im Rahmen des weiteren Betriebs des SB-Marktes soll über das im Einzelhandels- und Zentrenkonzept eröffnete Maß hinaus nicht stattfin- den. 5.) Die städtische Wirtschaftsförderung soll zusammen mit der Bundesagentur für Arbeit die Möglichkeiten prüfen und die beteiligten Unternehmen entsprechend dazu bera- ten, ob und gegebenenfalls auf welche Art und Weise über die Gewährung von öf- fentlichen Leistungen -z.B. Kurzarbeitergeld- eine vorübergehende Schließung des - 2 - Marktes zwecks baulicher Sanierung für die Mitarbeiter*innen überbrückt werden kann, somit betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen werden und die Arbeits- verhältnisse fortbestehen. Sämtliche Instrumente des Arbeitsmarktes sollen hier Be- rücksichtigung finden. Begründung: Den 98 Beschäftigten des real–Einkaufsmarktes in Porz–Eil ist überraschend eröffnet wor- den, dass der von der örtlichen Bevölkerung gut angenommene und besuchte SB-Markt zum 30.06.2022 (zunächst) geschlossen werden soll. Den Mitarbeiterinnen droht, im Zuge des Verkaufs des Marktes nicht übernommen zu werden, obwohl der Einkaufsmarkt in der Zu- kunft weiter betrieben werden soll. Dies trifft die zum Teil langjährig hier Beschäftigten hart und droht, sie in die Arbeitslosigkeit zu entlassen. Gespräche mit dem Betriebsrat und den Beschäftigten haben gezeigt, dass der Betrieb eines Einkaufsmarktes an dieser Stelle nicht nur rentabel ist, sondern es auch ein hieran sehr inte- ressiertes Unternehmen gibt. Das derzeit genutzte Gebäude des Real-Marktes bedarf aber wohl einer dringenden Sanierung. Das Genehmigungsverfahren für die notwendigen Arbeiten stockt. Nach Verkauf/Übernahme des Marktes ist daher leider zu erwarten, dass dieser –wohl auch durch die Verzögerungen im Baugenehmigungsverfahren- zunächst über längere Zeit geschlossen bleiben muss, um die notwendigen, baulichen Arbeiten zunächst zu genehmigen und dann durchzuführen. Damit droht der arbeitsrechtlich relevante Betriebsübergang, der die Übernahme der Be- schäftigten zur Konsequenz hat, zu scheitern. Um dies zu verhindern, aber auch um die örtliche Versorgung mit Lebensmitteln und Haus- haltsgegenständen schnell wieder in Gang zu bringen, müssen alle Möglichkeiten der Be- schleunigung des notwendigen Umbaus ergriffen und von der städtischen Verwaltung er- bracht werden. Zudem sollen auch alle arbeitsmarktrechtlichen Unterstützungen Platz grei- fen, damit die Beschäftigten nicht arbeitslos werden. Begründung der Dringlichkeit: Die Beschäftigten des Real-Marktes und die Öffentlichkeit wurden erst am 29.04.2022 seitens des Real-Managements darüber informiert , dass der Markt wohl zum 30.06.2022 schließen wird. Ein fristgemäßer Antrag war vor diesem Hintergrund nicht möglich. Eine Beschlussfassung über den vorliegenden Antrag in der nächsten Ratssitzung würde keinen Spielraum mehr lassen, die in Rede stehende Schließung abzuwenden. Es würde mithin wertvolle Zeit verstreichen, ohne den Prozess der notwendigen Gebäudesanierung durch eine Beschlussfassung des Rates über die dringende städtische Unterstützung in Gang zu bringen. Gleiches gilt für etwaig in Frage kommende Leistungen der Arbeitsmarkt- förderung. Im Interesse einer Fortsetzung des Geschäftsbetriebs des SB-Marktes und der damit einher- gehenden Sicherung der Arbeitsverhältnisse der Beschäftigten muss dieser Antrag in der aktuellen Sitzung des Rates behandelt werden. Mit freundlichen Grüßen gez. Mike Homann SPD-Fraktionsgeschäftsführer gez. Michael Weisenstein Fraktion DIE LINKE
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- AN/0998/2022
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag (SPD)
- Datum
- 12.05.2022
- Erstellt
- 05.05.2022 12:43