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V/0727/2006

Haushaltskonsoliederungsprogramm 2007 bis 2010 - Abschlussbericht der Firma Rödl + Partner

Vorlage 17.10.2006

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Nächste Beratung: Kulturausschuss, Sitzung am 28.11.2006, TOP 6

Berichtsvorlage

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Berichtsvorlage

16862 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER  
Stadtbücherei 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Haushaltskonsoliederungsprogramm 2007 bis 2010 - Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner 
hier: Stadtbücherei Analyse und Stellungnahme der Verwaltung zu den Aussagen und möglichen 
Konsolidierungspotentialen aus dem Interkommunalen Vergleich 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
17.10.2006 Kulturausschuss Bericht 
 
 
Vorbemerkung/Berichtsanlass: 
 
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 23.08.2006  die Vorlage 0579/2006 „Haushaltskonso-
lidierungsprogramm 2007 bis 2010 – Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner GbR: Beratung 
und Begleitung der Stadt Münster bei der Konsolidierung des städtischen Haushaltes 2007 ff.“ 
beraten. Der Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner ist  den Mitgliedern der Ausschüsse zu-
geleitet worden.  Ergänzend ist zur Vorlage der Verwaltung (Antrag der CDU-Fraktion und der 
FDP-Fraktion - Ziffer 1.4 des Ratsbeschlusses) u.a. beschlossen worden: 
 
„Der Rat beauftragt die Verwaltung: 
 
• Die im Abschlussbericht der Firma Rödl & Partner durch interkommunalen Vergleich er-
hobenen Konsolidierungspotentiale hinsichtlich der finanzwirksamen Gründe für die Un-
terschiede in der Leistungserbringung zwischen der Stadt Münster und den Vergleich 
Städten zu analysieren und zu konkretisieren. 
• Für die einzelnen Konsolidierungspotentiale aus dem IKV ein individuelles Stufenraster 
vorzulegen, aus dem hervorgeht, welche prozentuale Ausnutzung des Einsparpotentials 
welche Auswirkungen auf die jeweilige Leistungserbringung durch die Stadt Münster oder 
freie Träger hat. 
• Darzustellen, bis wann der entsprechende Konsolidierungseffekt erzielt werden kann. 
• Diese Analysen spätestens bis zu den Herbstferien zur weiteren Beratung vorzulegen.“ 
 
Die Verwaltung kommt mit dieser Berichtsvorlage diesem Auftrag nach. Der folgende Bericht 
analysiert zum einen den vorgenommenen Städtevergleich für das Produkt/den Aufgabenbe-
reich, um mögliche Besonderseiten und signifikante Unterschiede, die für die Interpretation der 
Ergebnisse des Städtevergleichs von Bedeutung sind, herauszuarbeiten und die vermuteten 
Konsolidierungspotentiale im Hinblick auf ihre sachliche und zeitliche Umsetzbarkeit zu prüfen. 
Dabei bezieht sich die Verwaltung auf die Hinwei se im Abschlussbericht der Firma Rödl & Part-
ner unter Einbezug der nachgereichten (Zusammenfassung vom 25.08.2006) Hinweise der Firma 
Rödl & Partner zu einigen  interkommunalen Vergleichen.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0727/2006 
Auskunft erteilt: 
Frau  Rasche 
Ruf: 
492 42 00 
E-Mail: 
RascheM@stadt-muenster.de 
Datum: 
12.09.2006 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
 
Die Prüfungsergebnisse zu den interkommunalen Vergleichen hat die Verwaltung dem Haupt-
ausschuss zusammengefasst in seiner Sitzung am 27.09.2006 zur Kenntnis gegeben, mit dem 
Vorschlag, die Berichte zur jeweiligen fachpolitischen Debatte in den/die zuständigen Fachaus-
schüsse zu verweisen. Diesem Vorschlag ist der Hauptausschuss gefolgt. 
 
Gemäß Ratsbeschluss zur Vorlage 0579/2006 „Haushaltskonsolidierungsprogramm 2007 bis 
2010“ (Beschlussvorschlag Ziffer 2) wird das Gutachten der Firma Rödl & Partner GbR zur weite-
ren Konkretisierung, Abstimmung und  Begleitung des Beratungsverfahrens federführend an den 
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und für die übergreifenden personel-
len  organisatorischen Prüfungs- und Entscheidungssachverhalte an den Ausschuss für Perso-
nal, Recht und Ordnung verwiesen. Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegen-
schaften (AFBL) obliegt (vgl. Begründung zu Beschlussvorschlag Ziffer 3 der Vorlage 0579/2006) 
die federführende, ressortübergreifende Bündelungsfunktion im Hinblick auf die fachlich, finan-
zielle Gesamtsteuerung der Umsetzung der Haushaltskonsolidierung unter Einbezug der Hinwei-
se und Vorschläge der Firma Rödl & Partner. Daher hat  der Ausschuss Hauptausschuss die 
Verwaltung beauftragt nach Abschluss der Beratungen in den zuständigen Fachausschüssen 
eine zusammenfassende Vorlage mit  den Ergebnissen der Beratungen dem AFBL vorzulegen.
 
 
 
Bericht: 
 
1. Analyse des Vergleichs 
 
1.1 Verglichen wurde die Produktgruppe „Stadtbücherei und Stadtteilbüchereien“ der Stadt 
Münster mit den entsprechenden Produkten der Städte Aachen, Bonn und Bielefeld. Dem 
entsprechenden Produkt in seinem derzeitigen Umfang liegen die folgende Satzung und fol-
gende Ratsbeschlüsse zugrunde: 
 
ƒ Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbücherei Münster in der Fassung vom 
16.12.1993 (zuletzt geändert durch Satzung vom 05.04.2006) 
 
ƒ Vorlage an den Rat 360 / 70: Erweiterung der Zweigstelle der Stadtbücherei im Aasee-
markt 
 
ƒ Vorlage an den Rat 364 / 70: Umzug der Zweigstelle der Stadtbücherei im Coerdemarkt 
 (Diese beiden Vorlagen in Verbindung mit der Vorlage des Kulturausschusses vom 
01.09.1970) 
 
ƒ Vorlage an den Rat 271 /74: Einrichtung einer Zweigstelle der Stadtbücherei am Hansa-
platz 
 
ƒ Vorlage an den Rat 432 / 78: Errichtung einer Stadtteilbücherei im Bürgerhaus Kinder-
haus 
 
ƒ Vorlage an den Rat 99 / 82: Errichtung und Betrieb einer öffentlichen Stadtteilbücherei 
Münster-Hiltrup in Trägerschaft der Kath. Kirchengemeinde St. Clemens Hiltrup 
 
ƒ Vorlage an den Rat 23 / 86: Planungen für die Stadtbücherei und das Stadtmuseum 
 
ƒ Vorlage an den Rat 1046 / 2000 E1: Büchereiversorgung Gievenbeck / Stilllegung eines 
Bücherbusses

3 
1.2 In den o. g. Vorlagen wurden folgende Standards benannt: 
 
 Auszug aus der Benutzungs- und Gebührenordnung 
 
§ 1 Allgemeines 
Die Stadtbücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Stadt Münster. Sie bietet Bücher 
und andere Medien zu Zwecken der allgemeinen und kulturellen Bildung an und eröffnet 
den Zugang zu Informationen für Schule, Beruf, Alltag und Freizeit. … 
 
§ 5 Formen der Benutzung 
(1) Die Benutzung von Büchern und anderen Medien kann in der Bücherei und außer 
Haus erfolgen. Innerhalb der Bücherei können alle öffentlich zugänglichen Studien- und 
Arbeitsmöglichkeiten einschließlich entsprechender technischer Geräte genutzt und die 
Auskunftsdienste in Anspruch genommen werden. 
 
Büchereien im Aaseemarkt und in Coerde
:  5 Öffnungstage / 2 Personalstellen 
 
Aufgrund der Vorlage des Kulturausschusses vom 01.09.1970 in Verbindung mit den beiden 
Ratsvorlagen wurden ab 1971 die Öffnungstage in den beiden Büchereien im Coerdemarkt 
und im Aaseemarkt von 3 auf 5 Öffnungstage erhöht. 
 
Bücherei am Hansaplatz
 lt. Vorl. 271/74:  100.000 Ausleihen / 3 Personalstellen 
 (Ist: 103.398 Ausleihen / 2 Personalstellen) 
 
Bücherei in Kinderhaus lt. Vorl. 432/78: 35 Öffnungsstunden / 2,5 Planstellen 
 (Ist: 33,5 Öffnungsstunden / 2 Planstellen) 
 
Bücherei St. Clemens Hiltrup lt. Vorl. 99 / 82: 35 Wochenöffnungsstunden /  
Personal- und Sachkostenzuschuss gem. 
Vertrag 
 (Ist: 32,5 Wochenöffnungsstunden) 
 
Stadtbücherei / Hauptstelle
 lt. Vorl. 23 / 86: 
 
Zitat aus dem beschlossenen Raumprogramm: 
„… Dementsprechend setzt das Raumprogramm der Hauptstelle voraus, dass die Stadtteile 
durch Stadtteilbüchereien versorgt und bestehende Lücken in den Stadtteilen selbst und 
nicht durch die Hauptstelle geschlossen werden.“ 
  
 Soll (lt. Vorlage) Ist 2005 
Wochenöffnungsstunden  60 50
Besucher 800.000 808.385
Ausleihen 1.300.000 1.522.956
Personalstellen 
(ohne Zweigstellen) 
66 58,5
 
Mit Beschluss des Rats aufgrund der Vorlage 344 / 90 wurden 13,5 statt 22,5 Mehrstellen 
bewilligt. Das Soll an Wochenöffnungsstunden konnte daher nicht realisiert werden.  
 
Bücherbus lt. Vorlage 1046 / 2000: 100.000 Ausleihen / 4 Personalstellen 
 (Ist: 110.977 Ausleihen / 4 Personalstellen) 
 
Der Umfang (Haltestellen und Haltezeiten) des derzeitigen Fahrplans des Bücherbusses 
wurde mit der Vorlage 1046 / 2000 E 1 beschlossen.

4 
Büchereiversorgung Gievenbeck 
lt. Vorlage 1046 / 2000 E 1: 45 Öffnungsstunden / 3 Personalstellen 
(Stadtbücherei im La Vie, (Ist: 48 Öffnungsstunden / 2,75 Stellen) 
Bücherei St. Michael)  
  
 
1.3 Analyse der Vergleichszahlen 
 
 Zuschuss je Benutzer:  
 
 Mit 76,63 € je Benutzer liegt die Stadtbücherei Münster um 20,7 % unter dem Durch-
schnittswert und nur geringfügig über dem Minimalwert (+ 1,4 %). 
 
 Die Städte Bonn und Bielefeld haben statt eines Bücherbusses mehr ortsfeste Bibliotheken 
mit hohen Fixkosten bei geringen Nutzungszahlen. 
 
Der Minimalwert der Öffentlichen Bibliothek Aachen kommt dadurch zustande,  
ƒ dass zum System der Aachener Stadtbibliothek 3 Schulbibliotheken gehören, wo-
durch Kosten für Maßnahmen der Kundenbindung geringer sind 
ƒ dass es in Aachen keine Jahresbenutzungsgebühren gibt. Die Konsequenz ist, dass 
es viele Kunden bei relativ geringem Ausleihaufkommen gibt.  
 
Der gute Wert von Aachen relativiert sich, wenn man die Kosten / Ausleihe miteinander ver-
gleicht: 
 
 Ausleihen Zuschuss / Ausleihe 
Aachen 1.072.332 2,06
Bielefeld 1.176.301 2,38
Bonn  1.596.717 1,79
Münster 2.286.372 1,57
 
Hier liegt Aachen um 31,2 % über dem Wert von Münster. 
 
Zuschuss je Einwohner:
 
 
Mit 13,36 € zahlt die Stadt Münster den höchsten Zuschuss je Einwohner und liegt damit um 
29,2 % über dem Mittelwert. 
 
Die Stadtbücherei Münster erreicht mit ihren Angeboten auch weitaus mehr Einwohner als 
auch Kinder bis 12 Jahren als in den Vergleichsstädten: 
 
 Kunden Anteil Kunden / 
Bevölkerung in % 
Kunden bis 12 
Jahren 
Anteil der bis 12-
Jährigen an Gesamt-
kunden 
Aachen 29.177 11,25 % 3.483 11,9 % 
Bielefeld 23.043 7,0 % 6.448 28,0 %
Bonn 33.035 10,5 % 3.237 9,8 % 
Münster 47.081 17,4 % 7.718 16,4 %
 
Der Erreichungsgrad der Stadtbücherei Münster liegt damit um 50,9 % über dem Durch-
schnitt der 4 Städte und um 81,25 % über dem Durchschnitt der 3 Vergleichsstädte. 
 
Wochenöffnungsstunden je Einrichtung:
 
 
Mit 35,9 Wochenöffnungsstunden je Einrichtung hat die Stadtbücherei Münster die meisten 
Öffnungsstunden und liegt damit um 38,6 % über dem Durchschnitt.

5 
Mit dieser hohen zeitlichen Erreichbarkeit gewährleistet die Stadtbücherei ihren Auftrag nicht 
nur eine Ausleihstelle für Bücher und Medien zu sein sondern auch in der Stadtbücherei 
selbst den Zugang zu Informationen zu gewährleisten, indem die Möglichkeit besteht, Bü-
cher, Medien, Internet und elektronische Datenbanken in der Bibliothek zu nutzen und die 
Auskunftsleistungen der Bibliothekare in Anspruch zu nehmen. 
 
Deutlich wird dies, wenn weitere im Bibliothekswesen übliche Kennzahlen ermittelt werden, 
die im IKV von Rödl und Partner keine Rolle spielen. 
 
Zum einen sind dies die Besuchszahlen: 
 
 Besuche pro Jahr Besuche / Einwohner 
Aachen 473.544 1,83 
Bielefeld 626.615 1,91 
Bonn k. A. - 
Münster 1.294.764 4,79 
 
Den überdurchschnittlichen Öffnungszeiten stehen damit Besuchszahlen gegenüber, die um 
59,3 % über dem Mittelwert der 3 Vergleichsstädte (ohne Bonn) liegen. 
 
Zum anderen ist dies der Nutzungsgrad der Bücher und Medien, da es nicht nur ausreicht 
die Angebote vorzuhalten – sie müssen auch vermittelt werden und dies geschieht während 
der Öffnungszeiten durch das Personal (Recherchen, Beratung, Klassenführungen, Leseför-
derprogramme). 
 
Die in Bibliotheken übliche Kennzahl für die Nutzung des Buch- und Medienangebots ist der 
Umschlag (Ausleihe je Medium pro Jahr): 
 
 Buch- und Medien-
angebot 
Ausleihen Umschlag 
Aachen 340.473 1.072.332 3,1 
Bielefeld 356.860 1.176.301 3,3 
Bonn 363.566 1.596.717 4,4 
Münster 334.073 2.286.372 6,8 
 
Die Nutzung des Buch- und Medienangebots liegt in  der Stadtbücherei Münster damit um 
54,5% über Durchschnitt der vier Vergleichskommunen. 
 
Ausleihen je Einwohner 
  
Mit 59,6 % liegt der Wert auch weit über dem Durchschnitt der vier Vergleichsstädte. 
 
Einwohner / Standort und Publikumsfläche je 1000 Einwohner 
 
In Münster kommen auf jede Bibliothekseinrichtung 33.763 Einwohner während im Durch-
schnitt der Vergleichsstädte nur 32.187 Einwohner auf eine Einrichtung entfallen. Die Ver-
sorgung liegt damit um 4,7 % unter dem Durchschnitt. Auch die Publikumsflächen, die insge-
samt in Münster zur Verfügung stehen, liegen mit 21,48 m² / 1.000 Einwohner um 11,3 % un-
ter dem Durchschnitt. 
 
Die geringere Versorgungsdichte in Münster gegenüber den Vergleichsstädten wird dadurch 
relativiert, dass in Münster ein Bücherbus die dünner besiedelten Stadtteile versorgt und 
damit weniger ortsfeste Einrichtungen erforderlich sind. 
 
Bei der Zuschussberechnung durch Rödl + Partner wurden in allen Städten die Gebäudekos-
ten nicht berücksichtigt. Da in Münster weniger Flächen für die Bibliothek zur Verfügung ste-

6 
hen sind die Gebäudekosten geringer. Der Flächenbedarf in Münster ist niedriger, da auf-
grund der hohen Ausleihquote weniger Flächen für den Buch- und Medienbestand benötigt 
werden. 
 
1.4 Zusammenfassung der Analyse der Vergleichzahlen 
 
 Im Verhältnis zu den Vergleichsstädten ist der Zuschuss je Einwohner für die Produkte 
Stadtbücherei / Stadtteilbüchereien am höchsten. 
 
 Die Stadtbücherei Münster erreicht jedoch weitaus mehr Bürger und Bürgerinnen mit ihren 
Angeboten als in den anderen Städten und erbringt weitaus mehr Leistungen. Während der 
Zuschuss zwar um 29,2 % über dem Durchschnitt liegt, sind die Leistungskennzahlen zwi-
schen 50,9 % (Anteil Kunden / Bevölkerung) und 59,3 % (Besuche / Einwohner) weitaus 
besser als der Durchschnitt. 
 
 Die Stadtbücherei Münster und die beiden mit ihr kooperierenden Bibliotheken arbeiten da-
mit im Verhältnis zu den anderen Bibliotheken sehr wirtschaftlich. 
  
2. Bewertung möglicher Konsolidierungspotentiale 
 
2.1 Bewertung der von der Fa. Rödl und Partner benannten Konsolidierungspotentiale 
 
Die Fa. Rödl und Partner hat ihrer Ermittlung des Konsolidierungspotentials den kameralen 
Zuschuss des Jahres 2005 zugrunde gelegt. Dieser betrug  
3.607.817 €. 
 
Aus dem IKV wurde in der ergänzenden Stellungnahme der Fa. Rödl und Partner ein Konso-
lidierungspotential ermittelt in Höhe von  
815.000 €. 
 
Der Umfang der mit der Stadtbücherei abgestimmten Konsolidierungsmaßnahmen beträgt lt. 
Gutachten  
625.000 €. 
Dieser Betrag setzt sich zusammen aus den im Gutachten unter den Ziffern 130 – 132 und  
134 – 136 vorgeschlagenen Maßnahmen sowie bereits beschlossenen Maßnahmen, die ab 
2007 ff. wirksam werden. 
 
Nicht enthalten in der Summe sind die Konsolidierungsmaßnahmen, die in der Stadtbücherei 
bereits 2006 eingeleitet wurden. Hierbei handelt es sich um einen Betrag in Höhe von  
 
283.940 €. 
 
Mit diesem Betrag hat die Stadtbücherei das im Konsolidierungsblatt Nr. 133  ausgewiesene 
und später berichtigte Potential in Höhe von 190.000 € bereits erfüllt bzw. um 93.940 € über-
schritten. 
 
2.2 Auswirkung auf die Leistungserbringung 
 
Bei gleich bleibender Einwohnerzahl bedeutet dies, dass die Stadtbücherei nur noch einen 
Zuschuss je Einwohner in Höhe von 10,02 erhält (- 25 %).  
 
Mit der Erhöhung der Gebühren wird der Kostenbeitrag der Kunden gesteigert. Durch diese 
Maßnahme wird das Leistungsangebot der Stadtbücherei nicht wesentlich beeinträchtigt. 
 
Mit Schließung der Bücherei am Hansaplatz (Maßnahme Nr. 131) stehen statt 8 Einrichtun-
gen im Stadtgebiet zukünftig nur noch 7 zur Verfügung. Die Zahl der Bürger, die sich eine

7 
Einrichtung teilen müssen, steigt um 14,3 %. Mit dieser Maßnahme kann jedoch die Leis-
tungserbringung in den verbleibenden Einrichtungen weitestgehend aufrechterhalten wer-
den. Die hohen Kosten bei geringen Kunden- bzw. Ausleihzahlen in den anderen Städten 
beruhen darauf, dass dort viele Standorte vorgehalten werden, die hohe Fixkosten bei gerin-
ger Leistung verursachen. Vom Ergebnis her kommt die Aufrechterhaltung vieler Zweigstel-
len mit geringen Öffnungszeiten, unzureichendem Angebot und fehlender fachlicher Bera-
tung der Schließung von Zweigstellen gleich, ohne den gleichen Spareffekt zu erreichen. 
 
Die Verdichtung der Öffnungszeiten in den übrigen Zweigstellen (Maßnahme Nr. 132) wird 
Rückgänge bei den Besucherzahlen zur Folge haben.  
 
Die Einführung der RFID-Technologie (Maßnahme Nr. 134) erlaubt in der Zentrale die Ein-
führung der Selbstverbuchung. Durch dieses Selbstbedienungsverfahren können die Kunden 
der Stadtbücherei damit einen wesentlichen Beitrag zur Aufrechterhaltung der Leistungen bei 
sinkenden Kosten erbringen. 
 
3. Zusammenfassung 
 
Mit den Maßnahmen, die im Gutachten vorgeschlagen werden, und den bereits im Jahr 2006 
aufgrund der Vorlage 1065/2005 eingeleiteten Maßnahmen ergibt sich ein Konsolidierungs-
betrag in Höhe von 908.940 €, womit das im IKV ermittelte Konsolidierungspotential erreicht 
bzw. überschritten wurde. 
 
Dabei wird die 25 %ige Kürzung nicht ohne Auswirkungen auf die Leistungserbringung durch 
die Stadtbücherei bleiben, da sich das Konsolidierungspotential nicht aus der Wirtschaftlich-
keit der Leistungserbringung ableiten ließ, sondern ausschließlich aus Umfang und Qualität 
der Leistungserbringung. 
  
I. V. 
 
 
 
 
Dr. Andrea Hanke 
Stadträtin

Beratungsverlauf (1)

28.11.2006 Kulturausschuss
TOP 6 Bericht
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hansaplatz
  • Kinderhaus

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0727/2006
Typ
Vorlage
Datum
17.10.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37