1798/2025
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Internetbasierte Wahlentscheidungshilfe für die Kommunalwahlen, Aktenzeichen 150/24
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 04.06.2025 1798/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 30.06.2025 Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Internetbasierte Wahlentscheidungshilfe für die Kommunalwahlen, Aktenzeichen 150/24 Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. gez. Dr. Ulrich Höver
Anlage 2 Antwortschreiben
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Seite 1/2 Bürgeramt Innenstadt Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Bezirksrathaus Innenstadt Ludwigstraße 8, 50667 Köln www.stadt.koeln Auskunft Frau T: 0221 221- geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt- koeln.de Sprechzeiten Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr und nach Vereinbarung Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln Frau Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 27.05.2025 Bürgereingabe nach § 24 GO– „Internetbasierte Wahlentscheidungshilfe für die Kommunalwahlen“, Aktenzeichen 150/24 Sehr geehrte Frau , vielen Dank für Ihre E-Mail vom 25.05.2025. Gerne teile ich Ihnen das Ergebnis zu Ih- rer Bürgereingabe vom 08.11.2024 mit: Ihre Eingabe hatte ich an das Wahlamt der Stadt Köln zur Prüfung weitergeleitet. Dieses hat mitgeteilt, dass an der Universität Düsseldorf ein Pilotprojekt mit der Be- zeichnung „lokal-o-mat“ gestartet ist. Hierzu wird das Wahlamt die antretenden Par- teien an die Verantwortlichen des Projekts weitervermitteln bzw. bekannt geben. Informationen zu diesem Projekt finden Sie unter dem lokal-o-mat | Die Wahlhilfe für die Kommunalwahlen in NRW Fragen zu dem lokal-o-mat, können Sie unmittelbar auf der obengenannten Home- page, in dem hierfür vorgesehenen Kontaktformular stellen. Das Wahlamt teilt in seiner Stellungnahme darüber hinaus noch mit, dass es für die Organisation und Durchführung von Wahlen, aber ausdrücklich nicht für Aufrufe zur Wahlbeteiligung, Wahlwerbung, politische Willensbildung sowie Inhalt und Transpa- renz von Wahl- oder Parteiprogrammen zuständig ist. Auch bei der Zulassung von Parteien und Wahlbewerbern durch die Wahlausschüsse auf kommunaler, Landes- und Bundesebene geht es nicht um die Inhalte von Partei- programmen, sondern nur um das Vorliegen von formalen Kriterien, zum Beispiel, dass ein Parteiprogramm überhaupt besteht (nicht welchen Inhalt es hat). Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. Seite 2/2 In diesem Zusammenhang erläutert das Wahlamt, dass der Wahl-O-Mat, auf den Sie Bezug nehmen, dementsprechend von der Bundeszentrale für politische Bildung und eben nicht von der Bundes- bzw. Landeswahlleiterin betrieben wird. Sollten Sie Fragen an das Wahlamt der Stadt Köln haben, so wenden Sie sich gerne unmittelbar an Herrn unter der Telefonnummer:0221/221- oder per E-Mail an: wahlamt@stadt-koeln.de. Ihre Eingabe sowie dieses Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteili- gung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis weitergegeben. Für Ihr bürgerschaftliches Engagement danke ich Ihnen und verbleibe mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Dr. Ulrich Höver Amtsleiter
Anlage 1 Eingabe
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01 Poststelle Oberbürgermeisterin Von: Gesendet: An: Betreff: ’ ’ Nov. 2® Freitag, 8. November 2024 00:04 01 Poststelle Oberbürgermeisterinui rubibLciic kjuci uui yci uicibLcr in ; ; Anregung gemäß 'Si^derG^meindeordnnni^ Land Nordrhein- - intern e^asiertä'Waft^Qt^ für dieWestfalen Kommunalwahl Eingang 12. blov. 202^ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Büro der Stadtdirektorin hiermit rege ich an, mit Blick auf die kommende Kommunalwahl in Köln am 14. September 2025, die Entwicklung einer internetbasierten Wahlentscheidungshilfe, inspiriert vom bekannten Wahl-O-Mat, zu initiieren. Ein solches Tool bietet den Wählerinnen und Wählern in Köln eine fundierte Entscheidungshilfe und fordert somit die politische Partizipation und Transparenz. Die Idee, eine solche Wahlhilfe für Köln zu entwickeln, trifft in meinem Bekanntenkreis auf große Zustimmung. Viele Bürgerinnen und Bürger sind begeistert von der Möglichkeit, sich so gezielt und unabhängig über die Programme der antretenden Parteien informieren zu können. Ein Wahl-O-Mat für Köln stärkt das Interesse an der Wahl und bietet eine wichtige Orientierungshilfe, gerade wo lokalpolitische Forderungen von Parteien in der breiten Bevölkerung nicht immer bekannt sind oder Schwierigkeiten bestehen, diese zu kommunizieren. Ich hoffe, dass Sie meinem Antrag entsprechen. 1
Beratungsverlauf (1)
Orte (1)
- Ludwigstraße 8
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Details
- Aktenzeichen
- 1798/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 04.06.2025
- Erstellt
- 04.06.2025 08:39