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BV5/084/2025

Bauvoranfrage Angermunder Straße 51a - Neubau eines Einfamilienhauses

Beschlussvorlage 06.05.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5, Sitzung am 27.05.2025, TOP 6

Beschlussvorlage

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Grundriss EG

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Bebauungsplan

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Katasterauszug

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Ansicht

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Beschlussvorlage

3594 Zeichen

BV5/084/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Bauvoranfrage Angermunder Straße 51a - Neubau eines Einfamilienhauses 
Fachbereich: 
63 - Bauaufsichtsamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordnete  Cornelia Zuschke      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 5 27.05.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
 
Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen. 
Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der GFZ sowie für das Überschreiten von 
Baugrenzen. 
 
 
Sachdarstellung: 
 
Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten 
Bebauungsplans Nr. 5488/11. Folglich erfolgt die bauplanungsrechtliche Beurteilung 
gemäß § 30 Absatz 1 BauGB.  
 
Der Bebauungsplan setzt unter anderem eine GFZ von 0.5 sowie durch Baugrenzen 
eine überbaubare Grundstücksfläche fest. Auf dem Grundstück Angermunder Straße 
51 befindet sich bereits ein Gebäude. Rückwärtig ist der der Neubau eines 
Einfamilienhauses geplant. Hierfür soll das vorhandene Grundstück geteilt werden. 
Ebenfalls sollen eine Garage für 2 PKW-Stellplätze sowie eine Fahrradgarage 
errichtet werden. Diese sollen über die Straße Lingeweide angefahren werden. 
Für das Bauvorhaben  sind die folgenden Befreiungen erforderlich: 
Das Wohnhaus und die Garagen befinden sich zum Teil außerhalb der überbaubaren 
Grundstücksfläche.  
 
Die GFZ wird um 0,02 überschritten. 
 
Aufgrund der Grundstücksgröße von mehr als 1000 m² und der Bebauung im 
rückwärtigen Bereich fallen die Genehmigungen der erforderlichen Befreiungen in die

Seite 2 
Zuständigkeit der Bezirksvertretung. 
 
 
Begründung: 
 
Hinsichtlich der Bebauung außerhalb der Baugrenzen wurden ähnliche Befreiungen in 
der näheren Umgebung bereits vielfach erteilt. Dies betrifft die Adressen 
Angermunder Straße 41a, 43a und 43. Hier befinden sich die Gebäude gänzlich 
außerhalb der überbaubaren Fläche.  
 
Unter den Adressen Angermunder Straße 49, 51 und Lingeweide 22 befinden sich 
Teile der Gebäude außerhalb der Baufenster. Die festgesetzte GRZ von 0,4 wird mit 
0,35 trotz der Überschreitung unterschritten. 
Zudem werden die festgesetzte GRZ und die GFZ auch nach der Teilung durch das 
Bestandsgebäude Angermunder Straße 51 eingehalten. 
 
Die Überschreitung der GFZ um 0,02 stellt eine geringfügige Überschreitung dar. 
Diese kommt zustande, da die Grundstücksfläche hinter der Nutzungsgrenze nicht 
für die Berechnung der Gesamtgrundstücksfläche herangezogen wird. 
 
 
Nachrichtlich: 
 
Für das Vorhaben muss ein Baum gefällt werden. Dieser befindet sich innerhalb der 
festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche. Eine entsprechende Ersatzpflanzung 
wird in Absprache mit dem Gartenamt auf dem Grundstück vorgenommen. 
Der Nachweis der  notwendigen Stellplätze  erfolgt auf dem Baugrundstück. 
Die Erschließung soll langfristig wie im  im Bebauungsplan festgesetzt über die 
Erweiterung der Verkehrsfläche an der Lingeweide erfolgen, die derzeit noch nicht 
ausgebaut ist und sich noch im Privateigentum des Bauherrn befindet.  
Hierfür wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Düsseldorf und dem 
Bauherrn geschlossen werden. Die Entwässerung des geplanten Gebäudes erfolgt bis 
zur Umsetzung der festgesetzten öffentlichen Verkahrsfläche provisorisch über das 
an der Angermunder Straße  gelegene Grundstück Nr. 51 und wird öffentlich-
rechtlich per Baulast gesichert.  
 
 
 
Anlagen: 
Katasterauszug 
Katasterauszug 2 
Luftbild 
Bebauungsplan 
BV Bebauungsplan 2 
 Lageplan 
 Grundriss EG 
Schnitte 
 Ansicht

Grundriss EG

1066 Zeichen

Fläche für Fußweg
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
Gartenhaus
Fläche für Wändehammer
zukünftige Grundstücksgrenze
Zufahrt, falls der Wändehammer nicht realisiert wird
OKFF EG+0,75
OK Gelände34,66 = ±0,00 
4,115 12,235 3,0021 3,585 50 11,255 50
5,50 15,0050 4,50 509351,60 1,015 1,60 1,015 3,005 5,825
20,275 7,00
4,50
25 5,70 25
11,65-Entrée
3,98-Wäschküche
2,33-Abstell1,90-Abstell7,29-Flur38,63-Küche
13,38-Gästezimmer
3,84-Bad 1,93-WC
50,63-Wohzimmer
21 STG. 18/25,5
50 19,50 50
50 6,50 50
50 4,50 50 4,95 125 4,05 125 5,25 25275 6,50 25
7,14-TH
3,00
3,145 4,75 4,30 6,20
37,73-Garage
17,44-Fahrradgarage
Eingang
Vertikales Fahrradparksystem, z.B Velopa Easy-Up7 Fahrradabstellplätze
Stellplatz 1
Stellplatz 1
Grundriss Erdgeschoss
ANG.B.01.02
Angermunder St. 51 40489 Düsseldorf
Z
Inhalt
Blatt Nr.
Architekt
Gezeichnet Blattgröße Maßstab Datum
Bauherr
Index
Titel Genehmigungsplanung
A2 07.11.241/100
ANG374/21
vorgesehene Bauteile
Grundstücksgrenze
zukünftigeGrundstücksgrenze
Fläche für Fußweg
Baufenster
A AAnpassung gem. Nachforderung vom 27.01.2518.02.25

Bebauungsplan

81 Zeichen

ın
a
°
=
x
=
S
an
£
3
2
=
ja}

Landeshauptstadt

z
D
Maßstab 1: 1.000

Düsseldorf

Schnitte

818 Zeichen

OKFF EG +0,75
1,50m Linie2,30m Linie
9,515
654,25303,50302,5030
Grundstücksgrenze
Grundstücksgrenze
4,253,802,80Gelände 34,66 = ±0,00
OKFF 1.OG +4,57
OK Gaube +7,37
OK First +9,435
OK Traufe +6,06
OK First +7,735
OK Traufe +5,26
1,49
OKFahrradgarage +3,00
Schnitt A - A´, Schintt B - B´
ANG.B.02.01
ZIndDatumÄnderung
Titel
Inhalt
Blatt Nr.
Legende
Architekt
Gezeichnet Blattgröße Maßstab Datum
Index
A3 1/100
Bauherr
vorgesehene Bauteile
ANG374/21Angermunder St. 51 40489 Düsseldorf
07.11.24
Genehmigungsplanung
Grundstücksgrenze
OKFF EG +0,75
2,30m Linie
7,735OKFF Abstell +4,57
OK First +7,735
30 3,50 30 2,30 85
Gelände 34,66 = ±0,00
OK Traufe +5,26
OK Gaube +7,37
OK First +9,435
Gelände 34,66 = ±0,00
OK Traufe +6,06
OK Garage  +3,00
69
1,50
Grundstücksgrenze
A
A
Anpassung gem. Nachforderung vom 27.01.2518.02.25

Luftbild

57 Zeichen

Datum: 29.04.2025

Landeshauptstadt
Düsseldorf

1cm = 10m

Ansicht

459 Zeichen

ZIndDatumÄnderung
Titel
Inhalt
Blatt Nr.
Legende
Architekt
Gezeichnet Blattgröße Maßstab Datum
Index
A3 1/100
Bauherr
vorgesehene Bauteile
ANG374/21Angermunder St. 51 40489 Düsseldorf
07.11.24
Genehmigungsplanung
Grundstücksgrenze
OKFF EG +0,75
OK Gaube +7,37
OK First +9,435
Gelände 34,66 = ±0,00
OK Traufe +6,06
OK Garage  +3,00
OK First +7,735
OK Traufe +5,26
OK Fahrradgarage +3,00
Ansicht
ANG.B.02.02
A
A
Anpassung gem. Nachforderung vom 27.01.2518.02.25

Beratungsverlauf (1)

27.05.2025 Bezirksvertretung 5
TOP 6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV5/084/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
06.05.2025
Erstellt
06.05.2025 11:20