BV5/084/2025
Bauvoranfrage Angermunder Straße 51a - Neubau eines Einfamilienhauses
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Beschlussvorlage
3594 Zeichen
BV5/084/2025 X öffentlich nicht öffentlich Beschlussvorlage Betrifft: Bauvoranfrage Angermunder Straße 51a - Neubau eines Einfamilienhauses Fachbereich: 63 - Bauaufsichtsamt Dezernentin / Dezernent: Beigeordnete Cornelia Zuschke Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 5 27.05.2025 Entscheidung Beschlussdarstellung: Die Bezirksvertretung beschließt die Erteilung der erforderlichen Befreiungen. Befreiungen sind erforderlich hinsichtlich der GFZ sowie für das Überschreiten von Baugrenzen. Sachdarstellung: Das Vorhabengrundstück befindet sich im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 5488/11. Folglich erfolgt die bauplanungsrechtliche Beurteilung gemäß § 30 Absatz 1 BauGB. Der Bebauungsplan setzt unter anderem eine GFZ von 0.5 sowie durch Baugrenzen eine überbaubare Grundstücksfläche fest. Auf dem Grundstück Angermunder Straße 51 befindet sich bereits ein Gebäude. Rückwärtig ist der der Neubau eines Einfamilienhauses geplant. Hierfür soll das vorhandene Grundstück geteilt werden. Ebenfalls sollen eine Garage für 2 PKW-Stellplätze sowie eine Fahrradgarage errichtet werden. Diese sollen über die Straße Lingeweide angefahren werden. Für das Bauvorhaben sind die folgenden Befreiungen erforderlich: Das Wohnhaus und die Garagen befinden sich zum Teil außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Die GFZ wird um 0,02 überschritten. Aufgrund der Grundstücksgröße von mehr als 1000 m² und der Bebauung im rückwärtigen Bereich fallen die Genehmigungen der erforderlichen Befreiungen in die Seite 2 Zuständigkeit der Bezirksvertretung. Begründung: Hinsichtlich der Bebauung außerhalb der Baugrenzen wurden ähnliche Befreiungen in der näheren Umgebung bereits vielfach erteilt. Dies betrifft die Adressen Angermunder Straße 41a, 43a und 43. Hier befinden sich die Gebäude gänzlich außerhalb der überbaubaren Fläche. Unter den Adressen Angermunder Straße 49, 51 und Lingeweide 22 befinden sich Teile der Gebäude außerhalb der Baufenster. Die festgesetzte GRZ von 0,4 wird mit 0,35 trotz der Überschreitung unterschritten. Zudem werden die festgesetzte GRZ und die GFZ auch nach der Teilung durch das Bestandsgebäude Angermunder Straße 51 eingehalten. Die Überschreitung der GFZ um 0,02 stellt eine geringfügige Überschreitung dar. Diese kommt zustande, da die Grundstücksfläche hinter der Nutzungsgrenze nicht für die Berechnung der Gesamtgrundstücksfläche herangezogen wird. Nachrichtlich: Für das Vorhaben muss ein Baum gefällt werden. Dieser befindet sich innerhalb der festgesetzten überbaubaren Grundstücksfläche. Eine entsprechende Ersatzpflanzung wird in Absprache mit dem Gartenamt auf dem Grundstück vorgenommen. Der Nachweis der notwendigen Stellplätze erfolgt auf dem Baugrundstück. Die Erschließung soll langfristig wie im im Bebauungsplan festgesetzt über die Erweiterung der Verkehrsfläche an der Lingeweide erfolgen, die derzeit noch nicht ausgebaut ist und sich noch im Privateigentum des Bauherrn befindet. Hierfür wird ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der Stadt Düsseldorf und dem Bauherrn geschlossen werden. Die Entwässerung des geplanten Gebäudes erfolgt bis zur Umsetzung der festgesetzten öffentlichen Verkahrsfläche provisorisch über das an der Angermunder Straße gelegene Grundstück Nr. 51 und wird öffentlich- rechtlich per Baulast gesichert. Anlagen: Katasterauszug Katasterauszug 2 Luftbild Bebauungsplan BV Bebauungsplan 2 Lageplan Grundriss EG Schnitte Ansicht
Grundriss EG
1066 Zeichen
Fläche für Fußweg Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze Gartenhaus Fläche für Wändehammer zukünftige Grundstücksgrenze Zufahrt, falls der Wändehammer nicht realisiert wird OKFF EG+0,75 OK Gelände34,66 = ±0,00 4,115 12,235 3,0021 3,585 50 11,255 50 5,50 15,0050 4,50 509351,60 1,015 1,60 1,015 3,005 5,825 20,275 7,00 4,50 25 5,70 25 11,65-Entrée 3,98-Wäschküche 2,33-Abstell1,90-Abstell7,29-Flur38,63-Küche 13,38-Gästezimmer 3,84-Bad 1,93-WC 50,63-Wohzimmer 21 STG. 18/25,5 50 19,50 50 50 6,50 50 50 4,50 50 4,95 125 4,05 125 5,25 25275 6,50 25 7,14-TH 3,00 3,145 4,75 4,30 6,20 37,73-Garage 17,44-Fahrradgarage Eingang Vertikales Fahrradparksystem, z.B Velopa Easy-Up7 Fahrradabstellplätze Stellplatz 1 Stellplatz 1 Grundriss Erdgeschoss ANG.B.01.02 Angermunder St. 51 40489 Düsseldorf Z Inhalt Blatt Nr. Architekt Gezeichnet Blattgröße Maßstab Datum Bauherr Index Titel Genehmigungsplanung A2 07.11.241/100 ANG374/21 vorgesehene Bauteile Grundstücksgrenze zukünftigeGrundstücksgrenze Fläche für Fußweg Baufenster A AAnpassung gem. Nachforderung vom 27.01.2518.02.25
Bebauungsplan
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ın a ° = x = S an £ 3 2 = ja} Landeshauptstadt z D Maßstab 1: 1.000 Düsseldorf
Schnitte
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OKFF EG +0,75 1,50m Linie2,30m Linie 9,515 654,25303,50302,5030 Grundstücksgrenze Grundstücksgrenze 4,253,802,80Gelände 34,66 = ±0,00 OKFF 1.OG +4,57 OK Gaube +7,37 OK First +9,435 OK Traufe +6,06 OK First +7,735 OK Traufe +5,26 1,49 OKFahrradgarage +3,00 Schnitt A - A´, Schintt B - B´ ANG.B.02.01 ZIndDatumÄnderung Titel Inhalt Blatt Nr. Legende Architekt Gezeichnet Blattgröße Maßstab Datum Index A3 1/100 Bauherr vorgesehene Bauteile ANG374/21Angermunder St. 51 40489 Düsseldorf 07.11.24 Genehmigungsplanung Grundstücksgrenze OKFF EG +0,75 2,30m Linie 7,735OKFF Abstell +4,57 OK First +7,735 30 3,50 30 2,30 85 Gelände 34,66 = ±0,00 OK Traufe +5,26 OK Gaube +7,37 OK First +9,435 Gelände 34,66 = ±0,00 OK Traufe +6,06 OK Garage +3,00 69 1,50 Grundstücksgrenze A A Anpassung gem. Nachforderung vom 27.01.2518.02.25
Luftbild
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Datum: 29.04.2025 Landeshauptstadt Düsseldorf 1cm = 10m
Ansicht
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ZIndDatumÄnderung Titel Inhalt Blatt Nr. Legende Architekt Gezeichnet Blattgröße Maßstab Datum Index A3 1/100 Bauherr vorgesehene Bauteile ANG374/21Angermunder St. 51 40489 Düsseldorf 07.11.24 Genehmigungsplanung Grundstücksgrenze OKFF EG +0,75 OK Gaube +7,37 OK First +9,435 Gelände 34,66 = ±0,00 OK Traufe +6,06 OK Garage +3,00 OK First +7,735 OK Traufe +5,26 OK Fahrradgarage +3,00 Ansicht ANG.B.02.02 A A Anpassung gem. Nachforderung vom 27.01.2518.02.25
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV5/084/2025
- Typ
- Beschlussvorlage
- Datum
- 06.05.2025
- Erstellt
- 06.05.2025 11:20